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DE102006002604A1 - Verfahren und System zur Durchführung einer Datentelekommunikation - Google Patents

Verfahren und System zur Durchführung einer Datentelekommunikation Download PDF

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Frank Daussmann
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Deutsche Telekom AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Durchführung einer Daten-Telekommunikation über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere das Internet, wobei wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz übermittelt wird, bei dem wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz daraufhin überprüft wird, ob er Sprache repräsentierende Daten umfasst. Die Erfindung betrifft weiterhin ein System zur Durchführung einer Daten-Telekommunikation über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere das Internet, wobei wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz übermittelt wird, bei dem eine Prüfeinheit (3, 4, 5) vorgesehen ist, mittels der wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz daraufhin überprüfbar ist, ob er Sprache repräsentierende Daten umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Durchführung einer Daten-Telekommunikation über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere das Internet, wobei wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz übermittelt wird.
  • Im Stand der Technik ist es allgemein bekannt, eine Sprach-Telekommunikation durchzuführen, beispielsweise in Form eines üblichen Sprachtelefonates über das Telefonnetz. Hierbei ist es bekannt, die Zeitdauer eines derartigen Telefonates zu erfassen, um sodann anhand der Zeitdauer unter Zugrundelegung einer entsprechenden Gebühreneinheit das Telefonat abzurechnen.
  • Durch die Nutzung des Internets sowie auch durch gegebenenfalls andere Telekommunikationsnetze wurde zwischenzeitlich die Möglichkeit geschaffen, auch eine Daten-Telekommunikation zu betreiben, wobei die Möglichkeit besteht, mittels dieser Telekommunikationsnetze ein Gespräch zwischen zwei Personen mittels einer Daten-Telekommunikation ablaufen zu lassen, was beispielsweise durch das Prinzip des Voice-Over-IP (VOIP) erfolgen kann. Hierbei werden üblicherweise mittels eines Computers Daten erzeugt, die der Sprachäußerung einer Person entsprechen, so dass dann über das Telekommunikationsnetz diese, die Sprache repräsentierenden Daten versendet werden.
  • Da üblicherweise die Nutzung einer Daten-Telekommunikation, wie beispielsweise im Rahmen des Internets, günstiger ist als eine Sprach-Telekommunikation üblicher Art, findet die Telefonie über das Internet bzw. andere Telekommunikationsnetze eine immer weitere Verbreitung und führt zu erheblichen Gewinneinbußen bei den Telekommunikationsanbietern.
  • Aus den USA ist es beispielsweise bekannt, dass eine Steuer auf Sprachinhalte erhoben wird, so dass bei der Nutzung des Voice-Over-IP bzw. jeglicher anderer Telefonie mittels Datenkommunikation Steuerausfälle vorkommen.
  • Darüber hinaus ist es im Stand der Technik bekannt, dass Telekommunikationsverkehr, insbesondere Sprachtelefonie, zumindest unter gewissen Voraussetzungen von den Hoheitsbehörden abgehört werden darf. Die Beobachtung einer derartigen Sprachtelefonie erweist sich dabei als schwer bis unmöglich, wenn diese mittels einer Daten-Telekommunikation stattfindet. Ein Abhören eines Telefonats durch Hoheitsbehörden wird somit erheblich erschwert.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Durchführung einer Daten-Telekommunikation bereit zu stellen, mit dem die vorgenannten Nachteile überwunden werden, welches also insbesondere die Möglichkeit eröffnet, für Sprachinhalte andere Abrechnungsmethoden zu eröffnen bzw. welches eine gezielte Beobachtung von Sprachtelefonie ermöglicht, selbst wenn diese mittels einer Daten-Telekommunikation erfolgt.
  • Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. dem erfindungsgemäßen System wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz daraufhin überprüft wird, ob er Sprache repräsentierende Daten umfasst.
  • Ein bzw. mehrere Telekommunikationsdatensätze werden sowohl im Rahmen einer Sprach- als auch im Rahmen einer Daten-Telekommunikation erzeugt und übermittelt, d.h. durchlaufen hierbei insbesondere eine Vermittlungsstelle, wobei ein derartiger Telekommunikationsdatensatz üblicherweise neben den zu übermittelnden Nutzdaten noch weitere Parameter umfasst, wie z.B. eine Telekommunikationsanschlusskennung eines absendenden Telekommunikationsgerätes sowie auch die korrespondierende Kennung eines empfangenden Telekommunikationsgerätes und gegebenenfalls weiterhin Informationen über Zeit, Volumen etc.
  • Darüber hinaus kann die Möglichkeit vorgesehen sein, dass ein Telekommunikationsdatensatz einen Parameter umfasst, der kennzeichnet, ob mit diesem Telekommunikationsdatensatz Daten versendet werden, welche Sprache repräsentieren.
  • Durch eine Überprüfung wenigstens eines Telekommunikationsdatensatzes, gegebenenfalls und besonders bevorzugt aller Telekommunikationsdatensätze, die während einer Datentelekommunikation entstehen und übermittelt werden, kann somit überprüft werden, ob ein Telekommunikationsdatensatz Sprache repräsentierende Daten umfasst. Es kann sodann anhand dieser Erkenntnis ein solcher Datensatz einer weiteren Untersuchung und/oder Bewertung oder ähnlichem unterzogen werden, beispielsweise zu Beobachtungs- oder Auswertungszwecken.
  • Gemäß einer Ausführung des Verfahrens kann es vorgesehen sein, dass ein Telekommunikationsdatensatz auf einen Sprache repräsentierenden Parameter untersucht wird. Sofern ein Telekommunikationsdatensatz mit einem derartigen Parameter versehen ist, der also beispielsweise kennzeichnet, ob die Nutzdaten des Telekommunikationsdatensatzes reine Daten oder Sprachdaten sind, kann auf besonders einfache Weise eine Untersuchung stattfinden, da in diesem Fall nur dieser kennzeichnende Parameter abgefragt und ausgewertet werden braucht.
  • Da es denkbar und vorgesehen sein kann, dass nicht alle Übertragungsprotokolle für die Daten-Telekommunikation einen derartigen Parameter vorsehen zur Kennzeichnung von Sprachdaten oder aber die Möglichkeit eröffnet sein könnte, einen derartigen Parameter durch Dritte zu manipulieren, kann es in einer besonders bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens alternativ oder auch kumulativ zu dem vorgenannten Aspekt vorgesehen sein, die Nutzdaten eines Telekommunikationsdatensatzes auf einen Sprache repräsentierenden Anteil zu untersuchen.
  • Beispielsweise kann dies mittels eines besonderen Verfahrens und/oder einer Vorrichtung zur Spracherkennung vorgenommen werden, welches bzw. welche von den gesamten Daten oder nur den Nutzdaten eines Telekommunikationsdatensatzes durchlaufen wird. So kann ein entsprechendes Spracherkennungsprogramm beispielsweise auf einem Computer, der Teil eines Kommunikationsnetzes sein kann, ablaufen. Beispielsweise kann eine entsprechende Implementation in einer Vermittlungsstelle eines Telekommunikationsnetzes erfolgen.
  • Sodann würde jeder erzeugte und übermittelte Telekommunikationsdatensatz eine derartige Vorrichtung bzw. ein derartiges Verfahren durchlaufen können, um einer Auswertung und Untersuchung unterzogen zu werden. Eine gleiche oder ähnliche Implementation kann auch erfolgen, wenn wie eingangs erwähnt ein Telekommunikationsdatensatz mittels eines Sprache repräsentierenden Parameters gekennzeichnet ist.
  • Insbesondere bei der Implementation einer Spracherkennung zur Untersuchung der Daten, insbesondere der Nutzdaten kann es vorgesehen sein, dass die Daten verglichen werden mit wenigstens einem für Sprache üblichen Vergleichsmuster, wobei bei einer zumindest teilweise Übereinstimmung auf das Vorhandensein von Sprache in den Nutzdaten geschlossen werden kann.
  • Diesem Verfahren liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Sprachdaten üblicherweise bestimmte Datenmuster aufweisen können, die in den Nutzdaten aufgefunden werden können. Dies liegt insbesondere daran, dass durch die Konvertierung von Sprache in Daten, die einer Datentelekommunikation zur Übermittlung von Sprache zunächst zugrunde liegt, nach bestimmten Kriterien und Verfahrensschritten erfolgt, die charakteristisch sind und so dass Nutzdaten, welche Sprachdaten umfassen, von anderen Daten unterschieden werden können.
  • Dies kann insbesondere darauf beruhen, dass gesprochene Äußerungen einer Person z.B. in Einheiten, wie beispielsweise Worte, Wortfragmente, Buchstaben, Laute (Phoneme) etc. bei einer Wandlung von Sprache in Daten heruntergebrochen wird, so dass derartige Muster, wie beispielsweise die Worte, Wortfragmente, Buchstaben, Laute etc. typisch und wiederkehrend in Daten sind, welche Sprache repräsentieren, so dass demnach eine Untersuchung auf das Vorkommen derartiger Mustereinheiten in den Nutzdaten eines Telekommunikationsdatensatzes stattfinden kann.
  • Hier kann es auch vorgesehen sein, dass die zu untersuchenden Daten vor einer Untersuchung in akustische Daten bzw. Akustik gewandelt werden, insbesondere also in hörbare Informationen. Nach einer solchen Wandlung kann sodann ein Vergleich mit einem Akustikmuster vorgenommen werden, z.B. mittels eines akustischen Mustererkenners, der ebenso softwarebasiert realisiert sein kann.
  • Werden demnach solche typischen Mustereinheiten (Datenmuster, Akustikmuster), die als Vergleichsmuster gegebenenfalls gespeichert sein können, in den Daten, insbesondere Nutzdaten gefunden, so kann bei einer zumindest teilweisen Übereinstimmung auf das zumindest teilweise Vorhandensein von Sprache geschlossen werden.
  • Bei der Erfindung erweist es sich als besonders vorteilhaft, da nicht notwendigerweise vor einem Vergleich mit gespeicherten Vergleichsmustern eine Abtrennung der Nutzdaten von den weiteren Daten eines Telekommunikationsdatensatzes erfolgen muß. Liegt irgendwo in den Daten eines Telekommunikationsdatensatzes ein dem Vergleichsmuster entsprechendes oder ähnliches Muster vor, so wird dieses erkannt.
  • Hierbei kann es gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung möglich sein, dass die Überprüfung auf Sprache repräsentierende Daten mittels eines beliebigen Spracherkenners durchgeführt wird. Es spielt dabei keine Rolle, auf welchen Sprachenwortschatz z.B. ein entsprechendes Programm zur Durchführung dieser Überprüfung trainiert ist. Es kann hierbei ein Spracherkenner eingesetzt werden, der auf eine Fremdsprache trainiert ist mit Bezug auf die tatsächlich zum Zeitpunkt der Überprüfung vorhandenen Sprachdaten. Zwar kann dann ggfs. keine Sinnerkennung bei den überprüften Daten durchgeführt werden, es kann jedoch weiterhin festgestellt werden, ob Sprache repräsentierende Daten einer jeglichen beliegigen, d.h. irgendeiner Sprache vorliegen oder nicht.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung des Verfahrens kann es sodann vorgesehen sein, dass nach einem Erkennen von Sprache oder zumindest Sprachanteilen in den Nutzdaten diese Nutzdaten und/oder der gesamte Telekommunikationsdatensatz parametrisiert wird. Eine derartige Parametrisierung kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass den Nutzdaten oder dem Telekommunikationsdatensatz eine Kennung hinzugefügt wird, welche auf Sprachinhalte hinweist.
  • Eine derartige Untersuchung und Hinzufügung einer Kennung kann beispielsweise durch eine Prüfeinheit vorgesehen sein, die im Telekommunikationsnetz, beispielsweise in einer Vermittlungsstelle, implementiert ist.
  • Hierbei kann es gegebenenfalls vorgesehen sein, dass eine solche Kennung, die den Nutzdaten oder einem Telekommunikationsdatensatz hinzugefügt wird, eine Wahrscheinlichkeit repräsentiert, mit der in einem Telekommunikationsdatensatz Sprachinhalte gefunden wurden. So kann es beispielsweise mehr oder weniger große Übereinstimmungen der Nutzdaten mit Vergleichsdaten bzw. Vergleichsmustern geben, die nicht mit Sicherheit auf einen Sprachinhalt schließen lassen, sondern lediglich eine Wahrscheinlichkeit zulassen, gemäß der es sich um einen Sprachinhalt handeln könnte. So kann es insbesondere sinnvoll sein, für eine weitere Verarbeitung der Information, ob Sprachinhalte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorliegen oder nicht, eben auf diese Wahrscheinlichkeit zusätzlich Rückgriff genommen wird.
  • Insbesondere für die vorgenannten Zwecke der Abrechnung oder auch der Beobachtung/Überwachung von Sprache repräsentierenden Daten kann es sodann auch vorgesehen sein, dass Telekommunikationsdatensätze und/oder Nutzdaten, die zumindest teilweise Sprachdaten repräsentieren, registriert und/oder gezählt werden.
  • Dies ermöglicht zum einen nach einer Registrierung, d.h. insbesondere Erfassung und Speicherung, einen Rückgriff zu nehmen auf die übertragenen Sprachinformationen, um diese sodann auszuwerten.
  • Ebenso kann es vorgesehen sein, dass von den registrierten und/oder gezählten Telekommunikationsdatensätzen und/oder Nutzdaten zurückgeschlossen wird auf eine äquivalente Zeitdauer einer entsprechenden Sprach-Telekommunikation, die mit gleichem Inhalt in üblicher Art und Weise telefonisch durchgeführt worden wäre. So kann diese ermittelte äquivalente Zeitdauer beispielsweise herangezogen werden, um eine Abrechnung des Telefonates, welches mittels einer Datentelekommunikation durchgeführt wurde, zu ermöglichen, beispielsweise unter Zugrundelegung einer bestimmten zeitlichen Abrechnungseinheit. Es kann auch pauschal die erfasste Zeitdauer zugrunde gelegt werden über die zwischen zwei Telekommunikationsgeräten eine Verbindung bestanden hat, insbesondere wenn während der Dauer der Verbindung Sprachdaten in den Telekommunikationsdatensätzen gefunden wurden.
  • Ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens ist in der beigefügten Figuren dargestellt. Es zeigen:
  • 1 und 2: ein Schema des erfindungsgemäßen Verfahrens
  • 3: die Darstellung eines akustischen Vergleiches Verdeutlicht ist hier in 1, dass unter Schritt 1 ein Datenpaket entsteht, beispielsweise dadurch, dass ein Benutzer Internettelefonie betreibt. Dieses Datenpaket repräsentiert somit Sprachdaten. Es entsteht bei der Übermittlung des Datenpaketes ein Telekommunikationsdatensatz, der intern im Telekommunikationsnetz durch ein entsprechendes System erstellt wird, beispielsweise um eine Abrechnung zu ermöglichen.
  • Ein derartiger Telekommunikationsdatensatz kann neben den Nutzdaten Informationen über Sender, Empfänger, Art des Gerätes etc. z.B. in sogenannten Headern und Trailern umfassen. Beispielsweise kann es sich bei den Informationen um die IP-Adresse des Absenders oder des Empfängers handeln.
  • Der in Schritt 2 so entstandene Telekommunikationsdatensatz kann im Schritt 3 näher untersucht werden, beispielsweise durch eine hierfür vorgesehene Prüfeinheit, die den Telekommunikationsdatensatz auf einen Parameter untersucht, der Sprache kennzeichnet oder, sofern ein derartiger Parameter nicht vorhanden ist, die Nutzdaten selbst untersucht auf das Vorhandensein wenigstens eines für Sprache üblichen Musters anhand eines Vergleichs mit wenigstens einem Vergleichsmuster, wofür auf die Datenbanken D Rückgriff genommen werden kann, in denen Vergleichsmuster gespeichert sein können.
  • Wurden Sprachdaten gefunden, so kann der Telekommunikationsdatensatz bzw. gegebenenfalls nur die Nutzdaten im Telekommunikationsdatensatz mit einer Kennung versehen werden. Es besteht sodann die Möglichkeit der Speicherung oder Auswertung zur Abrechnung z. B. in den Datenbanken D. In Schritt 4 wird überprüft, ob während der Telekommunikation noch weitere Telekommunikationsdatensätze vorliegen bzw. folgen und sofern dies der Fall ist, wiederholt sich die weitere Untersuchung des Telekommunikationsdatensatzes gemäß den vorbeschriebenen Schritten.
  • Folgen keine weiteren Telekommunikationsdatensätze, ist somit die Telekommunikation beendet, so kann in Schritt 5 das Untersuchungsergebnis gespeichert werden, insbesondere sämtliche Telekommunikationsdatensätze oder Nutzdaten, die mit einer entsprechenden Kennung versehen sind, gegebenenfalls auch alle Telekommunikationsdatensätze oder Nutzdaten, die während der Telekommunikation übermittelt wurden, so dass dann die Möglichkeit besteht, zumindest anhand der markierten Nutzdaten oder Telekommunikationsdatensätze in Schritt 6 eine Abrechnung zu erstellen. Hierfür können diese markierten Telekommunikationsdatensätze auch aus den Datenbanken D übermittelt werden.
  • 2 zeigt weiterhin schematisch, dass die Gesamtdaten 1 eines oder mehrerer Telekommunikationsdatensätze auf ihrem Weg zu einem Empfänger 2 auch, z.B. durch einen Abzweig, einem Wandler 3 zugeführt werden, der die Daten in Akustik wandelt. Ein solcher Wandler 3 kann in einem Spracherkenner 4 realisiert sein und mit diesem z. B. eine Einheit bilden.
  • Die Gesamtdaten 1 oder ein Teil dieser Daten werden in dem Spracheerkenner 4 mit wenigstens einem Vergleichsmuster, hier einem akustischen Vergleichsmuster verglichen, welches in einer Datenbank 5 gespeichert ist.
  • Ist der Vergleich positiv, oder ist die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von Sprache repräsentierenden Daten größer als eine vorgegebene oder vorgebbare Schwelle, so kann ein Trigger 6 gesetzt werden, z. B. 1 für erkannte Sprache oder aber 0 für nicht erkannte Sprache.
  • Das so gewonnene Ergebnis, z.B. der Trigger 6 kann einer Weiterverarbeitung 7 zugeführt werden, z. B. zur Auswertung oder Abrechnung.
  • Die 3 verdeutlich schematisch die Möglichkeit der Durchführung eines akustischen Vergleiches.
  • Daten aus dem Gesamtdatenstrom oder ein zeitlich begrenzter Anteil von Daten aus dem Gesamtdatenstrom einer Kommunikation, z.B. die Daten eines oder mehrere Telekommunikationsdatensatze, ggfs nur der Nutzdaten werden in Akustik gewandelt, z.B. dadurch, dass die binären Daten einen Lautsprecher durchlaufen. Ggfs. kann diese Wandlung unterbleiben und die elektronischen Daten oder die gewandelten Daten einer Untersuchung bzgl. Amplitude und Frequenz unterzogen werden, z.B. durch eine Fouriertransformation 8. Das Ergebnis der Transformation kann mit einem akustischen Vergleichsmuster verglichen werden.
  • Da Ergebnis 10 des Vergleichs kann in einen Ergebnisraum 9 abgebildet werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit, die ermittelt wurde. Hierbei repräsentiert die Lage des Ergebnisses 10 im Ergebnisraum 9 die Wahrscheinlichkeit, mit der Sprache gefunden wurde. Der Ergebisraum 9 ist dabei in verschiedenen Bereiche unterteilt, z.B. ein Bereich 9a, der reine Daten repräsentiert, einen Bereich 9b der reine Sprache repräsentiert und einen Zwischenbereich 9c.
  • Durch mehrfachen iterativen Vergleich wird das Ergebnis 10 immer genauer und wandert in den jeweiligen Ergebnisräumen 9 z.B. Richtung „Sprache". Aufgrund dieses Ergebnisses kann sodann eine Markierung (z.B. Trigger) gesetzt werden, dass Sprache in den Daten enthalten ist.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Durchführung einer Daten-Telekommunikation über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere das Internet, wobei wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz übermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz daraufhin überprüft wird, ob er Sprache repräsentierende Daten umfasst.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Telekommunikationsdatensatz auf einen Sprache repräsentierenden Parameter untersucht wird.
  3. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Daten, insbesondere die Nutzdaten eines Telekommunikationsdatensatzes auf einen Sprache repräsentierende Anteil untersucht werden, insbesondere mittels einer Spracherkennung, welche von den Daten durchlaufen wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Daten, insbesondere Nutzdaten verglichen werden mit wenigstens einem für Sprache üblichen Vergleichsmuster, wobei bei einer zumindest teilweisen Übereinstimmung auf das Vorhandensein von Sprache geschlossen wird.
  5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere binare Daten, insbesondere Nutzdaten eines Telekommunikationsdatensatzes vor einem Vergleich in Akustik gewandelt (3) werden und einem Akustikmustererkenner (4) zugeführt werden, in welchem ein Vergleich der gewandelten Daten, insbesondere gewandelter Nutzdaten mit wenigstens einem akustischen Vergleichsmuster durchgeführt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem Erkennen von Sprache oder zumindest Sprachanteilen die Nutzdaten und/oder der Telekommunikationsdatensatz parametrisiert werden, insbesondere mittels einer Kennung, die Sprachinhalte kennzeichnet.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kennung eine Wahrscheinlichkeit repräsentiert mit der in einem Telekommunikationsdatensatz Sprachinhalte gefunden wurden.
  8. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Telekommunikationsdatensätze und/oder Nutzdaten, die zumindest teilweise Sprachdaten repräsentieren, registriert und/oder gezählt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass von den registrierten und/oder gezählten Telekommunikationsdatensätzen und/oder Nutzdaten zurückgeschlossen wird auf die äquivalente Zeitdauer einer entsprechenden Sprachkommunikation, insbesondere für eine Abrechnung auf Zeitbasis.
  10. System zur Durchführung einer Daten-Telekommunikation über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere das Internet, wobei wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz übermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine Prüfeinheit (3, 4, 5) vorgesehen ist, mittels der wenigstens ein Telekommunikationsdatensatz daraufhin überprüfbar ist, ob er Sprache repräsentierende Daten umfasst.
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