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DE102006002402A1 - Zwischenelement zum Erstellen einer Verbindung zwischen einem Kabel und einem Kontaktelement und Steckereinheit - Google Patents

Zwischenelement zum Erstellen einer Verbindung zwischen einem Kabel und einem Kontaktelement und Steckereinheit Download PDF

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DE102006002402A1
DE102006002402A1 DE102006002402A DE102006002402A DE102006002402A1 DE 102006002402 A1 DE102006002402 A1 DE 102006002402A1 DE 102006002402 A DE102006002402 A DE 102006002402A DE 102006002402 A DE102006002402 A DE 102006002402A DE 102006002402 A1 DE102006002402 A1 DE 102006002402A1
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DE
Germany
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cable
intermediate element
contact
contact element
connecting wing
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Withdrawn
Application number
DE102006002402A
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English (en)
Inventor
Thierry Quillet
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Souriau SAS
Original Assignee
Souriau SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Souriau SAS filed Critical Souriau SAS
Publication of DE102006002402A1 publication Critical patent/DE102006002402A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64DEQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT; FLIGHT SUITS; PARACHUTES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF POWER PLANTS OR PROPULSION TRANSMISSIONS IN AIRCRAFT
    • B64D47/00Equipment not otherwise provided for
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    • H01R11/01Individual connecting elements providing two or more spaced connecting locations for conductive members which are, or may be, thereby interconnected, e.g. end pieces for wires or cables supported by the wire or cable and having means for facilitating electrical connection to some other wire, terminal, or conductive member, blocks of binding posts characterised by the form or arrangement of the conductive interconnection between the connecting locations
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Zwischenelement (8) zum Herstellen einer Verbindung zwischen einem Kontaktelement (2) und einer Seele (6) eines Kabels (3), wobei das Zwischenelement (8) aus leitendem elastischem Werkstoff besteht und jeweils mit dem Kontaktelement (2) und der Seele (6) des Kabels (3) zusammenwirken kann, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (8) mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist. Die Erfindung betrifft auch eine Steckereinheit (1), die ein Kontaktelement (2), ein Kabel (3) und ein Zwischenelement (8) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft den Einsatz eines Zwischenelements, um eine Verbindung zwischen einem Abschluss eines Kabels und einem Kontaktelement herzustellen. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Zwischenelement, das zwischen dem Kontaktelement und dem Abschluss des Kabels so angeordnet ist, dass ein konstanter Druck und eine elektrische Verbindung zwischen dem Abschluss des Kabels und dem Kontaktelement aufrechterhalten werden. Die Erfindung betrifft auch eine Steckereinheit, die ein Kontaktelement und ein Zwischenelement aufweist, so dass eine Verbindung zwischen dem Kontaktelement und einem Kabel, das in dem Kontaktelement aufgenommen ist, von dem Zwischenelement sichergestellt wird.
  • Die Erfindung findet Anwendungen insbesondere in dem Gebiet der Zusammenschaltungen in der Luftfahrttechnik, um eine Verbindung zwischen einem Kabel aus Aluminium und einem Kontaktelement aus Kupfer zu erlauben. Allgemeiner findet die Erfindung Anwendungen in jedem Gebiet, in dem es erforderlich ist, die Stränge eines Kabels mit einem Verbindungselement zu verbinden, damit Letzteres die Kontinuität eines elektrischen Signals an einer Verbindung zwischen dem Kabel und einer ergänzenden Vorrichtung sicherstellen kann.
  • In der Luftfahrttechnik wird ein großer Teil des Gewichts eines Luftfahrzeugs von der Einheit der Kabel dargestellt, die das Luftfahrzeug durchqueren. Es ist zum Verringern dieser Masse bekannt, Kabel aus Aluminium zu verwenden. Zahlreiche Kabel aus Aluminium werden daher an Stelle von Kabeln aus Kupfer verwendet. Die Kabel aus Aluminium bleiben jedoch an Kontaktelemente aus Kupfer angeschlossen. Diese zwei Werkstoffe sind verschiedener Beschaffenheit und haben unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Solche Elemente und Kabel unterliegen nun aber großen physikalischen Belastungen hinsichtlich der Druck- und der Temperaturvariation aufgrund ihres Gebrauchs an Bord mobiler Maschinen, wie zum Beispiel Luftfahrzeuge. Die Garantie einer ständigen Verbindung könnte daher nicht sichergestellt werden. Insbesondere aufgrund ihrer unterschiedlichen Dehnungskoeffizienten ist es bei bestimmten Temperaturen möglich, dass der Kontakt zwischen der Seele des Kabels aus Aluminium und dem Kontaktelement aus Kupfer nicht mehr sichergestellt ist.
  • Um diesem Problem abzuhelfen, ist es bekannt, ein Zwischenelement, aus weichem und leitendem Werkstoff zu verwenden, wie zum Beispiel einen Ring aus Silber. Der Ring aus Silber wird zum Beispiel in ein Gehäuse des Kontaktelements eingefügt, das dazu bestimmt ist, die Seele des Kabels aufzunehmen. Die Seele des Kabels wird danach in den Ring aus Silber eingefügt. Der Ring aus Silber erlaubt es, einen Kontakt zwischen dem Gehäuse aus Kupfer und der Seele des Kabels aus Aluminium aufrechtzuerhalten. Um den elektrischen Kontakt zu garantieren, wird das Gehäuse auf die Seele des Kabels an der Stelle des Rings an Silber gefalzt. Der Ring aus Silber ist daher in engem Kontakt mit dem Gehäuse aus Kupfer und der Seele des Kabels aus Aluminium. Das Falzen garantiert eine gleichzeitige mechanische und elektrische Verbindung. Bei Wärmestößen wird der Kontaktdruck zwischen der Seele des Kabels und den Wänden des Gehäuses durch die Gegenwart des Rings aus Silber aufrechterhalten. Der Ring aus Silber erlaubt es daher, die Übertragung des elektrischen Signals zu begünstigen.
  • Eine solche Lösung benötigt jedoch immer das Falzen des Gehäuses des Kontaktelements auf die Seele des Kabels, um den elektrischen Kontakt zu garantieren. Ein elektrisches Falzen erfordert Vorsichtsmaßnahmen insbesondere, um einen ausreichenden Druck des Gehäuses auf der Seele des Kabels sicherzustellen. Gleichzeitig ist es erforderlich sicherzu stellen, dass das Gehäuse nicht zu stark auf das Kabel gefalzt wird, was bestimmte Stränge des Kabels brechen könnte, was die Zeit noch anhebt, die für die Ausführung der elektrischen Verbindung erforderlich ist. Da der Ring ferner aus einem weichen Werkstoff besteht, das heißt einem Werkstoff, der weicher ist als der Werkstoff, der das Kontaktelement bildet, ist es nicht möglich zu wissen, wo der weiche Werkstoff nach dem Falzen gekrochen ist. Man weiß daher nicht genau, wo der Werkstoff, der den Ring bildet, verteilt ist, während er aber einen Kontakt zwischen dem Kontaktelement und dem Kabel garantieren muss.
  • Erfindungsgemäß wird angestrebt, eine Verbindungsvorrichtung herzustellen, die es erlaubt, auf ein elektrisches Falzen zwischen einem Kontaktelement und der Seele eines Kabels, die elektrisch verbunden werden müssen, zu verzichten. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung erlaubt es, einen ständigen und ausreichenden Kontaktdruck des Kontaktelements auf der Seele des Kabels zu garantieren und umgekehrt, egal welche Werkstoffe zum Herstellen des Kontaktelements und der Seele des Kabels verwendet werden. Das Kontaktelement kann zum Beispiel aus Kupfer und das Kabel aus Aluminium bestehen. Die Erfindung erlaubt es, eine elektrische Funktion von einer Rückhaltefunktion in einer Verbindungseinheit zu trennen. Die elektrische Funktion wird von der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung hergestellt, während die Rückhaltefunktion, falls sie erforderlich ist, zum Beispiel durch ein mechanisches Falzen und/oder Abdichtungsfalzen an der Stelle eines Kontakts zwischen dem Kontaktelement und dem Mantel des Kabels hergestellt werden kann. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung erlaubt es, einen ständigen elektrischen Kontakt zwischen dem Kontaktelement und dem Kabel zu garantieren.
  • Die gemäß der Erfindung verwendete Verbindungsvorrichtung ist in einem Gehäuse des Kontaktelements so untergebracht, dass sie zwischen einer Innenwand des Kontaktelements und der Seele des Kabels angeordnet ist. Die Verbindungsvorrichtung ist daher einerseits mit dem Kontaktelement und andererseits mit der Seele des Kabels in Kontakt. Die Verbindungsvorrichtung ist mit einer oder mehreren biegsamen Pratzen versehen, die so zurückgebogen oder geneigt wurden, dass sie in Bezug auf eine Wand der Verbindungsvorrichtung vorstehen. Ein Ausschlagen der Pratzen, das durch die Elastizität des Werkstoffs, aus dem die Verbindungsvorrichtung hergestellt wird, erlaubt wird, erlaubt es, ständig den Kontakt zwischen den Pratzen und einem benachbarten Element zu garantieren, wobei das benachbarte Element das Kontaktelement oder die Seele des Kabels gemäß Ausführungsformen der Erfindung sein kann. Daher wird über Kontaktpratzen ununterbrochen den Kontakt zwischen dem Kontaktelement und der Seele des Kabels garantiert. Wenn das Kontaktelement zum Beispiel einen anderen Dehnungskoeffizienten hat als die Seele des Kabels, werden die Differenzdehnungen zwischen dem Kontaktelement und der Seele des Kabels durch das Ausschlagen der Pratzen der Verbindungsvorrichtung ausgeglichen. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung kann zum Beispiel aus Kupfer-Beryll oder jedem anderen gleichwertigen elastischen Werkstoff bestehen.
  • Die Erfindung hat daher den Einsatz eines Zwischenelements aus leitendem elastischem Werkstoff zur Aufgabe, um eine elektrische Verbindung zwischen einem Kontaktelement und der Seele eines Kabels herzustellen, wobei das Kontaktelement aus einem ersten Werkstoff hergestellt wird, der vom zweiten Werkstoff, der die Seele des Kabels bildet, unterschiedlich ist, wobei das Zwischenelement mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen und in der Lage ist, jeweils mit dem Kontaktelement und der Seele des Kabels zusammenzuwirken, wobei das Zwischenelement eine Starrheit ähnlich der des Kontaktelements und einen Dehnungskoeffizienten ähnlich dem der Seele des Kabels aufweist.
  • Der oder die biegsamen Flügel können ein Ausschlagen zu beiden Seiten einer Ausgangsposition haben. Die Ausgangsposition der Flügel ist die Position nach dem Verformen zu ihrem Zurückbiegen. Das Ausschlagen der Flügel erlaubt es, einen ständigen Kontaktdruck des Kontaktelements auf der Seele des Kabels aufrechtzuerhalten.
  • Gemäß Ausführungsformen der Erfindung kann das verwendete Zwischenelement auch alle oder einen Teil der folgenden zusätzlichen Merkmale aufweisen:
    • – Das Zwischenelement ist auf einer Innenwand mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen, wobei der Anschlussflügel ein radiales Ausschlagen in Bezug zu einer Längsachse des Zwischenelements derart hat, das ein freies Ende des Anschlussflügels mit der Seele des Kabels in ständigen Kontakt kommen kann.
    • – Das Zwischenelement ist auf einer Außenwand mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen, wobei der Anschlussflügel ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse des Zwischenelements derart hat, dass ein freies Ende des Anschlussflügels mit dem Kontaktelement in ständigen Kontakt kommen kann.
    • – Das Zwischenelement besteht aus ein Kupfer-Beryll.
    • – Das Zwischenelement hat Ringform.
    • – Das Zwischenelement hat die Form eines offenen Rings.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Steckereinheit, die ein Kontaktelement und ein Zwischenelement, das zumindest teilweise in dem Kontaktelement aufgenommen ist, so dass es mit einer Innenwand des Kontaktelements zusammenwirkt, aufweist, wobei das Zwischenelement aus einem leitenden elastischen Werkstoff besteht und mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen ist, dadurch gekenn zeichnet, dass das Kontaktelement aus einem ersten Werkstoff besteht, der von einem zweiten Werkstoff, der die Seele des Kabels bildet, mit dem das Kontaktelement zu verbinden ist, unterschiedlich ist, wobei das Zwischenelement eine ähnliche Starrheit hat wie die des Kontaktelements und einen Dehnungskoeffizienten, der dem der Seele des Kabels ähnlich ist.
  • Der oder die biegsamen Flügel erlauben durch ihr Ausschlagen, einen ständigen Kontaktdruck des Kontaktelements auf einer Seele eines Kabels zu haben, das in dem Kontaktelement aufgenommen ist.
  • Gemäß Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Steckereinheit ist es auch möglich, die folgenden zusätzlichen Merkmale hinzuzufügen:
    • – Das Zwischenelement ist auf einer Innenwand mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen, wobei der Anschlussflügel ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse des Zwischenelements derart hat, dass ein freies Ende des Verbindungsflügels mit der Seele des Kabels in ständigen Kontakt kommen kann.
    • – Das Zwischenelement ist auf einer Außenwand mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen, wobei der Anschlussflügel ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse des Zwischenelements derart hat, dass ein freies Ende des Anschlussflügels mit dem Kontaktelement in ständigen Kontakt kommen kann.
    • – Das Kontaktelement besteht aus Kupfer, und das Kabel, an das es angeschlossen werden soll, besteht aus Aluminium.
    • – Das Zwischenelement besteht aus Kupfer-Beryll.
    • – Die Steckereinheit umfasst eine Zone mechanischen Falzens an der Stelle einer Kontaktzone zwischen dem Kontaktelement und einem Mantel des Kabels.
  • Die Erfindung wird besser bei der Lektüre der folgenden Beschreibung und Prüfung der sie begleitenden Figuren verstanden. Diese werden beispielhaft und in keiner Weise für die Erfindung einschränkend präsentiert. Die Figuren stellen dar:
  • 1: eine schematische Darstellung einer Steckereinheit versehen mit einem erfindungsgemäßen Zwischenelement;
  • 2a und 2b: zwei Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Zwischenelements.
  • In 1 ist eine Steckereinheit 1 dargestellt, die mit einem Kontaktelement 2 und einem Zwischenelement 8 versehen ist. Ein Ende 4 eines Kabels 3 ist teilweise abgemantelt, so dass eine Seele 6 des Kabels 3 in einem Gehäuse 5 des Kontaktelements 2 aufgenommen ist.
  • Ein Ende 7 des Kontaktelements 2, dem Gehäuse 5 entgegengesetzt, besteht aus einem Steckelement, das dazu bestimmt ist, zum Beispiel in einem ergänzenden Buchsenelement eines anderen Kontakts untergebracht zu werden. Bei einer anderen Ausführungsform ist es möglich, dass das Ende 7 ein Buchsenkontaktelement ist, das dazu bestimmt ist, an ein Steckerkontaktelement eines ergänzenden Steckers angeschlossen zu werden.
  • In dem Gehäuse 5 ist auch das Zwischenelement 8 aufgenommen. Das Zwischenelement 8 hat eine Außenwand 9 in Kontakt mit einer Innenwand 10 des Gehäuses 5. Eine Innenwand 11 des Zwischengehäuses 8 ist mit der Seele 6 des Kabels 3 in Kontakt, das heißt, dass die Seele 6 des Kabels 3 mindestens zum Teil das Zwischenelement 8 durchquert.
  • Das Zwischenelement 8 erlaubt es, einen Kontaktdruck des Gehäuses 5 auf der Seele 6 des Kabels aufrechtzuerhalten. Dazu ist das Zwischenelement 8 mit Anschlussflügeln 12 (zwei sind auf 1 sichtbar) versehen, von welchen es ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse A des Zwischenelements 8 erlaubt, den Kontakt mit der Seele 6 des Kabels 3 aufrechtzuerhalten. Unter radialem Ausschlagen versteht man sowohl eine Bewegung der Anschlussflügel 12 in Richtung der Längsachse A des Zwischenelements 8 (zentripetales radiales Ausschlagen) als auch in eine Richtung, die zu der Längsachse A entgegengesetzt ist (zentrifugales radiales Ausschlagen).
  • In dem in 1 dargestellten Beispiel haben die Flügel 12 ein zentripetales radiales Ausschlagen, so dass sie mit der Seele 6 des Kabels 3 in Kontakt kommen. Genauer genommen kommt ein freies Ende 13 der Flügel 12 mit der Seele 6 des Kabels 3 in Kontakt. Unter freiem Ende 13 versteht man das Ende des Flügels 12, das dem Ende entgegengesetzt ist, das fest mit der Innenwand 11 des Zwischenelements 8 verbunden ist.
  • Gemäß Ausführungsformen des Zwischenelements 8 ist es möglich, dass die Flügel 12 fester Bestandteil des Zwischenelements 8 sind, das heißt, dass die Flügel auf dem Zwischenelement 8 ausgeschnitten oder auf ihm eingearbeitet sind. In diesem Fall werden die Flügel nach dem Herstellen des Zwischenelements 8 und vor seinem Gebrauch zum Beispiel durch Falten so verformt, dass sie je nach Fall von der Innenwand 11 oder Außenwand 9 des Zwischenelements 8 entfernt werden. Die Flügel 12 können daher nach dem Verformen ein radiales zentripetales oder zentrifugales Ausschlagen zu beiden Seiten der Ausgangsposition haben.
  • In den in den 2a und 2b dargestellten Beispielen sind die Flügel 12 ausgehend von dem Körper des Zwischenelements 8 gearbeitet. Genauer genommen sind auf der Wand 9, 11 des Zwischenelements 8 Fenster 14 eingerichtet, wobei die Flügel 12 aus dem Werkstoff gebildet sind, der zum Herstellen der Fenster 14 gelöst wird. Das Fenster 14 durchquert die ganze Stärke der Wand 9, 11 und mündet zu beiden Seiten der Wand 9, 11.
  • Es ist auch möglich, die Flügel 12 an das Zwischenelement 8 anzubauen, indem man sie zum Beispiel an das Zwischenelement 8 schweißt. In diesem Fall ist es möglich, sie von der Wand 9, 11 des Zwischenelements 8 entfernt zu schweißen, so dass ein radiales zentripetales oder zentrifugales Ausschlagen der Flügel 12 möglich ist.
  • Sollten die Anschlussflügel 12 fest mit der Außenwand 9 des Zwischenelements 8 verbunden sein, ist eine Einführrichtung des Zwischenelements 8 in das Gehäuse 5 vorzugsweise so, dass die Flügel 12 in Richtung der Außenwand 9 des Zwischenelements 8 angedrückt werden. Eine Entfernung zwischen der Außenwand 9 des Zwischenelements 8 und der Innenwand 10 des Gehäuses 5 muss jedoch ausreichen, um ein zentrifugales radiales Ausschlagen der Flügel 12 zu gestatten.
  • In dem Fall, in dem die Anschlussflügel 12 in ihrer Ausgangsposition zu der Längsachse A des Zwischenelements 8 gerichtet sind, ist eine Einführrichtung der Seele 6 des Kabels 3 in das Gehäuse 5 und daher in das Zwischenelement 8 vorzugsweise so, dass die Flügel 12 in Richtung der Innenwand 11 des Zwischenelements 8 zurückgeschoben werden. Wenn im Laufe des Gebrauchs der Steckereinheit eine Entfernung zwischen der Seele 6 des Kabels 3 und der Innenwand 11 des Zwischenelements 8 aufgrund zum Beispiel von Dehnungen zunimmt, garantiert das zentripetale Ausschlagen der Flügel 12, dass der Kontakt zwischen dem Zwischenelement 8 und der Seele 6 des Kabels 3 zumindest an der Stelle der freien Enden 13 der Flügel 12 aufrechterhalten wird. Da die Außenwand 9 des Zwischenelements 8 an die Innenwand des Gehäuses anliegend ist, bleibt die Seele 6 des Kabels 3 daher mit dem Gehäuse 5 in Kontakt.
  • Im Allgemeinen dürfen die Kräfte, welchen die Flügel 12 im Laufe der Verwendungen ausgesetzt sind, nicht größer sein als die Streckgrenze des Werkstoffs, der die Flügel 12 bildet. Im Augenblick des Verformens der Flügel 12 zum Erzielen der Ausgangsposition ist es hingegen möglich, die Verformung über die Streckgrenze hinaus zu forcieren.
  • Da das Zwischenelement 8 aus einem elastischen Werkstoff hergestellt ist, kann das Ausschlagen der Flügel 12 eine variable Amplitude haben, die es insbesondere erlaubt, sich an die Differenzdehnungen zwischen dem Kabel 3 und dem Kontaktelement 2 anzupassen, wenn sie zum Beispiel Wärmestößen ausgesetzt sind.
  • Ein radiales zentripetales Ausschlagen der Anschlussflügel des erfindungsgemäßen Zwischenelements 8 liegt daher zum Beispiel zwischen 0,05 und 0,1 mm für einen Gehäusedurchmesser von 0,8 mm, +/–0,1 mm und einem Durchmesser der Seele 6 des Kabels 3 von 0,5 mm +/–0,1 mm.
  • Die Amplitude des Ausschlagens der Flügel 12 erlaubt es daher, sich an alle Umstände anzupassen, welchen das Kontaktelement 2, in das das Kabel 3 eingeführt ist, unterworfen werden kann.
  • Zum Garantieren der elektrischen Verbindung zwischen dem Kontaktelement 2 und dem Kabel 3 ist kein Falzen erforderlich. Um jedoch das mechanische Halten des Kabels 3 auf dem Kontaktelement 2 sicherzustellen, ist es möglich, ein mechanisches Falzen an der Stelle einer Kontaktzone 15 zwischen dem Gehäuse 5 und einem Mantel 16 des Kabels vorzusehen. Das mechanische Falzen erlaubt es, das Kabel 3 in dem Gehäuse 5 in Position zu halten. Ferner kann dieses mechanische Falzen auch ein Dichtungsfalzen sein, das jedes Eindringen äußerer Elemente, wie zum Beispiel Wasser, Sand und dergleichen in das Innere des Gehäuses 5 untersagt, wobei daher Korrosionsgefahren eliminiert werden. Wenn ferner ein mechanisches Falzen an der Stelle einer Kontaktzone 15 zwischen dem Gehäuse 5 und dem Mantel 16 des Kabels 3 hergestellt wird, erlaubt es das, die Leiter, die die Seele 6 des Kabels 3 bilden, im Inneren des Gehäuses leicht zu entfalten, was einen Kontakt zwischen dem Kabel 3 und den Anschlussflügeln 12 noch erhöht.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung ist es möglich, mehr oder weniger Anschlussflügel 12 vorzusehen.
  • Die 2a und 2b präsentieren zwei unterschiedliche Ausführungsformen des Zwischenelements 8 der Erfindung.
  • In 2a ist das Zwischenelement 8 ein geschlossener Ring, das heißt ein ununterbrochener Umkreis. Die Innenwand 11 des Rings 8 ist mit vier Anschlussflügeln 12 versehen (in 2a sind nur zwei dargestellt), die regelmäßig über einen Umkreis des Rings 8 verteilt sind. Die Flügel 12 haben eine Ausgangsstellung, in welcher sie zu der Längsachse A des Zwischenelements 8 gerichtet sind. Die freien Enden 13 der Anschlussflügel 12 sind dazu bestimmt, mit der Seele 6 des Kabels 3 wie zuvor beschrieben dank eines radialen zentripetalen Ausschlagens in Kontakt zu bleiben.
  • In 2b ist das Zwischenelement 8 ein offener Ring, von dem ein freier äußerer Durchmesser strikt größer sein kann als ein Durchmesser des Gehäuses 5. Unter freiem äußerem Durchmesser versteht man den Durchmesser des offenen Rings 8, wenn er keiner Belastung ausgesetzt ist, die insbesondere dazu tendiert, ihn wieder zu schließen oder mehr zu öffnen. Um in das Gehäuse 5 eingeführt werden zu können, wird der offene Ring 8 zusammengedrückt, das heißt, dass er Belastungen ausgesetzt wird, die dazu tendieren, seinen Außendurchmesser zu verringern, bis der Außendurchmesser strikt kleiner ist als der Durchmesser des Gehäuses 5. Die Außenwand 9 zwischen dem Ring 8 ist mit sechs Anschlussflügeln 12 (nur drei sind in 2b sichtbar) versehen.
  • Die Anschlussflügel 12 haben eine Ausgangsposition, in welcher sie sich von der Längsachse A des Zwischenelements 8 entfernen. Das freie Ende 13 der Anschlussflügel 12 ist dazu bestimmt, mit der Innenwand 10 des Gehäuses 5 (1) dank eines radialen zentrifugalen Ausschlagens der Flügel 12 in Kontakt zu bleiben.
  • Natürlich kann der wie in 2a dargestellte Ring ein offener Ring sein, und der in 2b dargestellte Ring kann ein geschlossener Ring sein.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist es möglich, einen offenen oder geschlossenen Ring 8 zu verwenden, der mit Anschlussflügeln 12 auf der Innenwand 11 versehen ist, das heißt die eine Ausgangsposition haben, in welcher sie zu der Längsachse A des Zwischenelements 8 gerichtet sind, und Anschlussflügel 12 auf der Außenwand 9, das heißt, die eine Ausgangsposition haben, in welcher sie von der Längsachse A des Zwischenelements 8 entfernt sind. Die Flügel 12 der Innenwand 11 sind dazu bestimmt, mit dem Kabel 3 in Kontakt zu kommen, und die Flügel 12 der Außenwand 9 sind dazu bestimmt, mit dem Gehäuse 5 in Kontakt zu kommen.
  • Das Zwischenelement 8 ist vorzugsweise ein Element, das einen Umfang hat und mit dem Gehäuse 5 auf einem gesamten oder teilweisen Umfang des Gehäuses 5 in Kontakt kommen kann. Das Zwischenelement 8 ist zum Beispiel ein Ring, ein Reif oder ein zylindrisches Rohr. Es ist auch möglich, dass das Zwischenelement 8 in Form einer Platte gebildet wird, von welcher ein Krümmungsradius ein Einführen der Platte in das Gehäuse 5 erlaubt.
  • Das Zwischenelement 8 hat zum Beispiel einen Dehnungskoeffizienten ähnlich einem Dehnungskoeffizienten der Seele 6 des Kabels 3 und eine ähnliche Starrheit wie die Starrheit des Gehäuses 5 des Kontaktelements 2.
  • Bei einer bevorzugten Form der Erfindung besteht das Zwischenelement 8 aus Kupfer-Beryll, das Kontaktelement 2 zumindest an der Stelle des Gehäuses 5 aus Kupfer, und die Seele 6 des Kabels 3 aus Aluminium. Es ist auch möglich, das Zwischenelement 8 aus jedem leitenden elastischen Werkstoff wie zum Beispiel Kupfer herzustellen, wobei die Auswahl des Werkstoffs von der Amplitude des gewünschten Ausschlagens für die Flügel 12 abhängt.
  • Das Zwischenelement 8 kann insbesondere mit einer Goldschicht bedeckt sein, um insbesondere den elektrischen Kontaktwiderstand zwischen den verschiedenen Elementen zu verringern.

Claims (12)

  1. Einsatz eines Zwischenelements (8) aus leitendem elastischem Werkstoff zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einem Kontaktelement (2) und der Seele (6) eines Kabels (3), wobei das Kontaktelement aus einem ersten Werkstoff hergestellt wird, der anders ist als ein zweiter Werkstoff, der die Seele des Kabels bildet, wobei das Zwischenelement mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist, der jeweils mit dem Kontaktelement und der Seele des Kabels zusammenwirken kann, wobei das Zwischenelement eine ähnliche Starrheit hat wie die des Kontaktelements und einen ähnlichen Dehnungskoeffizienten wie der der Seele des Kabels.
  2. Einsatz nach Anspruch 1, bei dem das Zwischenelement auf einer Innenwand (11) mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist, wobei der Anschlussflügel (12) ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse (A) des Zwischenelements (8) derart hat, dass ein freies Ende (13) des Anschlussflügels (12) mit der Seele (6) des Kabels (3) in ständigen Kontakt kommen kann.
  3. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem das Zwischenelement auf einer Außenwand (9) mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist, wobei der Anschlussflügel (12) ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse (A) des Zwischenelements (8) derart hat, dass ein freies Ende (13) des Anschlussflügels (12) mit dem Kontaktelement (2) in ständigen Kontakt kommen kann.
  4. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das Zwischenelement Ringform hat.
  5. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Zwischenelement offene Ringform hat.
  6. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem das Zwischenelement aus Kupfer-Beryll besteht.
  7. Steckereinheit (1), die ein Kontaktelement (2) und ein Zwischenelement (8) aufweist, das zumindest teilweise in dem Kontaktelement derart aufgenommen ist, dass es mit einer Innenwand (10) des Kontaktelements zusammenwirkt, wobei das Zwischenelement aus leitendem elastischem Werkstoff besteht und mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement aus einem ersten Werkstoff besteht, der anders ist als ein zweiter Werkstoff, der die Seele (6) des Kabels (3) bildet, mit dem das Kontaktelement verbunden werden soll, wobei das Zwischenelement eine ähnliche Starrheit wie die des Kontaktelements hat und einen ähnlichen Dehnungskoeffizienten wie der der Seele des Kabels.
  8. Steckereinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (2) aus Kupfer besteht, und dass das Kabel (3) an das es angeschlossen werden soll, aus Aluminium besteht.
  9. Steckereinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (8) auf einer Innenwand (11) mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist, wobei der Anschlussflügel (12) ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse (A) des Zwischenelements (8) hat, so dass ein freies Ende (13) des Anschlussflügels (12) mit der Seele (6) des Kabels (3) in ständigen Kontakt kommen kann.
  10. Steckereinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (8) auf einer Außenwand (9) mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel (12) versehen ist, wobei der Anschlussflügel (12) ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse (A) des Zwischenelements (8) hat, so dass ein freies Ende (13) des Anschlussflügels (12) mit dem Kontaktelement (2) in ständigen Kontakt kommen kann.
  11. Steckereinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (8) aus Kupfer-Beryll besteht.
  12. Steckereinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine mechanische Falzzone an der Stelle einer Kontaktzone zwischen dem Kontaktelement (2) und einem Mantel (14) des Kabels (3) hat.
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