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Die
Erfindung betrifft den Einsatz eines Zwischenelements, um eine Verbindung
zwischen einem Abschluss eines Kabels und einem Kontaktelement herzustellen.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Zwischenelement, das zwischen
dem Kontaktelement und dem Abschluss des Kabels so angeordnet ist,
dass ein konstanter Druck und eine elektrische Verbindung zwischen
dem Abschluss des Kabels und dem Kontaktelement aufrechterhalten
werden. Die Erfindung betrifft auch eine Steckereinheit, die ein
Kontaktelement und ein Zwischenelement aufweist, so dass eine Verbindung
zwischen dem Kontaktelement und einem Kabel, das in dem Kontaktelement
aufgenommen ist, von dem Zwischenelement sichergestellt wird.
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Die
Erfindung findet Anwendungen insbesondere in dem Gebiet der Zusammenschaltungen
in der Luftfahrttechnik, um eine Verbindung zwischen einem Kabel
aus Aluminium und einem Kontaktelement aus Kupfer zu erlauben. Allgemeiner
findet die Erfindung Anwendungen in jedem Gebiet, in dem es erforderlich
ist, die Stränge
eines Kabels mit einem Verbindungselement zu verbinden, damit Letzteres die
Kontinuität
eines elektrischen Signals an einer Verbindung zwischen dem Kabel
und einer ergänzenden
Vorrichtung sicherstellen kann.
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In
der Luftfahrttechnik wird ein großer Teil des Gewichts eines
Luftfahrzeugs von der Einheit der Kabel dargestellt, die das Luftfahrzeug
durchqueren. Es ist zum Verringern dieser Masse bekannt, Kabel aus
Aluminium zu verwenden. Zahlreiche Kabel aus Aluminium werden daher
an Stelle von Kabeln aus Kupfer verwendet. Die Kabel aus Aluminium
bleiben jedoch an Kontaktelemente aus Kupfer angeschlossen. Diese
zwei Werkstoffe sind verschiedener Beschaffenheit und haben unterschiedliche
physikalische Eigenschaften. Solche Elemente und Kabel unterliegen
nun aber großen
physikalischen Belastungen hinsichtlich der Druck- und der Temperaturvariation
aufgrund ihres Gebrauchs an Bord mobiler Maschinen, wie zum Beispiel
Luftfahrzeuge. Die Garantie einer ständigen Verbindung könnte daher
nicht sichergestellt werden. Insbesondere aufgrund ihrer unterschiedlichen
Dehnungskoeffizienten ist es bei bestimmten Temperaturen möglich, dass
der Kontakt zwischen der Seele des Kabels aus Aluminium und dem
Kontaktelement aus Kupfer nicht mehr sichergestellt ist.
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Um
diesem Problem abzuhelfen, ist es bekannt, ein Zwischenelement,
aus weichem und leitendem Werkstoff zu verwenden, wie zum Beispiel
einen Ring aus Silber. Der Ring aus Silber wird zum Beispiel in
ein Gehäuse
des Kontaktelements eingefügt,
das dazu bestimmt ist, die Seele des Kabels aufzunehmen. Die Seele
des Kabels wird danach in den Ring aus Silber eingefügt. Der
Ring aus Silber erlaubt es, einen Kontakt zwischen dem Gehäuse aus
Kupfer und der Seele des Kabels aus Aluminium aufrechtzuerhalten.
Um den elektrischen Kontakt zu garantieren, wird das Gehäuse auf
die Seele des Kabels an der Stelle des Rings an Silber gefalzt.
Der Ring aus Silber ist daher in engem Kontakt mit dem Gehäuse aus
Kupfer und der Seele des Kabels aus Aluminium. Das Falzen garantiert
eine gleichzeitige mechanische und elektrische Verbindung. Bei Wärmestößen wird
der Kontaktdruck zwischen der Seele des Kabels und den Wänden des
Gehäuses
durch die Gegenwart des Rings aus Silber aufrechterhalten. Der Ring
aus Silber erlaubt es daher, die Übertragung des elektrischen
Signals zu begünstigen.
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Eine
solche Lösung
benötigt
jedoch immer das Falzen des Gehäuses
des Kontaktelements auf die Seele des Kabels, um den elektrischen
Kontakt zu garantieren. Ein elektrisches Falzen erfordert Vorsichtsmaßnahmen
insbesondere, um einen ausreichenden Druck des Gehäuses auf
der Seele des Kabels sicherzustellen. Gleichzeitig ist es erforderlich
sicherzu stellen, dass das Gehäuse
nicht zu stark auf das Kabel gefalzt wird, was bestimmte Stränge des Kabels
brechen könnte,
was die Zeit noch anhebt, die für
die Ausführung
der elektrischen Verbindung erforderlich ist. Da der Ring ferner
aus einem weichen Werkstoff besteht, das heißt einem Werkstoff, der weicher
ist als der Werkstoff, der das Kontaktelement bildet, ist es nicht
möglich
zu wissen, wo der weiche Werkstoff nach dem Falzen gekrochen ist.
Man weiß daher
nicht genau, wo der Werkstoff, der den Ring bildet, verteilt ist,
während
er aber einen Kontakt zwischen dem Kontaktelement und dem Kabel
garantieren muss.
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Erfindungsgemäß wird angestrebt,
eine Verbindungsvorrichtung herzustellen, die es erlaubt, auf ein
elektrisches Falzen zwischen einem Kontaktelement und der Seele
eines Kabels, die elektrisch verbunden werden müssen, zu verzichten. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung
erlaubt es, einen ständigen
und ausreichenden Kontaktdruck des Kontaktelements auf der Seele
des Kabels zu garantieren und umgekehrt, egal welche Werkstoffe
zum Herstellen des Kontaktelements und der Seele des Kabels verwendet
werden. Das Kontaktelement kann zum Beispiel aus Kupfer und das
Kabel aus Aluminium bestehen. Die Erfindung erlaubt es, eine elektrische
Funktion von einer Rückhaltefunktion
in einer Verbindungseinheit zu trennen. Die elektrische Funktion
wird von der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung
hergestellt, während
die Rückhaltefunktion,
falls sie erforderlich ist, zum Beispiel durch ein mechanisches
Falzen und/oder Abdichtungsfalzen an der Stelle eines Kontakts zwischen
dem Kontaktelement und dem Mantel des Kabels hergestellt werden
kann. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung
erlaubt es, einen ständigen
elektrischen Kontakt zwischen dem Kontaktelement und dem Kabel zu
garantieren.
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Die
gemäß der Erfindung
verwendete Verbindungsvorrichtung ist in einem Gehäuse des
Kontaktelements so untergebracht, dass sie zwischen einer Innenwand
des Kontaktelements und der Seele des Kabels angeordnet ist. Die
Verbindungsvorrichtung ist daher einerseits mit dem Kontaktelement
und andererseits mit der Seele des Kabels in Kontakt. Die Verbindungsvorrichtung
ist mit einer oder mehreren biegsamen Pratzen versehen, die so zurückgebogen oder
geneigt wurden, dass sie in Bezug auf eine Wand der Verbindungsvorrichtung
vorstehen. Ein Ausschlagen der Pratzen, das durch die Elastizität des Werkstoffs,
aus dem die Verbindungsvorrichtung hergestellt wird, erlaubt wird,
erlaubt es, ständig
den Kontakt zwischen den Pratzen und einem benachbarten Element
zu garantieren, wobei das benachbarte Element das Kontaktelement
oder die Seele des Kabels gemäß Ausführungsformen
der Erfindung sein kann. Daher wird über Kontaktpratzen ununterbrochen
den Kontakt zwischen dem Kontaktelement und der Seele des Kabels
garantiert. Wenn das Kontaktelement zum Beispiel einen anderen Dehnungskoeffizienten
hat als die Seele des Kabels, werden die Differenzdehnungen zwischen
dem Kontaktelement und der Seele des Kabels durch das Ausschlagen
der Pratzen der Verbindungsvorrichtung ausgeglichen. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung
kann zum Beispiel aus Kupfer-Beryll oder jedem anderen gleichwertigen
elastischen Werkstoff bestehen.
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Die
Erfindung hat daher den Einsatz eines Zwischenelements aus leitendem
elastischem Werkstoff zur Aufgabe, um eine elektrische Verbindung zwischen
einem Kontaktelement und der Seele eines Kabels herzustellen, wobei
das Kontaktelement aus einem ersten Werkstoff hergestellt wird,
der vom zweiten Werkstoff, der die Seele des Kabels bildet, unterschiedlich
ist, wobei das Zwischenelement mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen
und in der Lage ist, jeweils mit dem Kontaktelement und der Seele
des Kabels zusammenzuwirken, wobei das Zwischenelement eine Starrheit ähnlich der
des Kontaktelements und einen Dehnungskoeffizienten ähnlich dem
der Seele des Kabels aufweist.
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Der
oder die biegsamen Flügel
können
ein Ausschlagen zu beiden Seiten einer Ausgangsposition haben. Die
Ausgangsposition der Flügel
ist die Position nach dem Verformen zu ihrem Zurückbiegen. Das Ausschlagen der
Flügel
erlaubt es, einen ständigen
Kontaktdruck des Kontaktelements auf der Seele des Kabels aufrechtzuerhalten.
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Gemäß Ausführungsformen
der Erfindung kann das verwendete Zwischenelement auch alle oder
einen Teil der folgenden zusätzlichen
Merkmale aufweisen:
- – Das Zwischenelement ist auf
einer Innenwand mit mindestens einem biegsamen Anschlussflügel versehen,
wobei der Anschlussflügel
ein radiales Ausschlagen in Bezug zu einer Längsachse des Zwischenelements
derart hat, das ein freies Ende des Anschlussflügels mit der Seele des Kabels
in ständigen
Kontakt kommen kann.
- – Das
Zwischenelement ist auf einer Außenwand mit mindestens einem
biegsamen Anschlussflügel
versehen, wobei der Anschlussflügel
ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse des Zwischenelements
derart hat, dass ein freies Ende des Anschlussflügels mit dem Kontaktelement
in ständigen
Kontakt kommen kann.
- – Das
Zwischenelement besteht aus ein Kupfer-Beryll.
- – Das
Zwischenelement hat Ringform.
- – Das
Zwischenelement hat die Form eines offenen Rings.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Steckereinheit, die ein Kontaktelement
und ein Zwischenelement, das zumindest teilweise in dem Kontaktelement
aufgenommen ist, so dass es mit einer Innenwand des Kontaktelements
zusammenwirkt, aufweist, wobei das Zwischenelement aus einem leitenden
elastischen Werkstoff besteht und mit mindestens einem biegsamen
Anschlussflügel
versehen ist, dadurch gekenn zeichnet, dass das Kontaktelement aus
einem ersten Werkstoff besteht, der von einem zweiten Werkstoff,
der die Seele des Kabels bildet, mit dem das Kontaktelement zu verbinden
ist, unterschiedlich ist, wobei das Zwischenelement eine ähnliche
Starrheit hat wie die des Kontaktelements und einen Dehnungskoeffizienten,
der dem der Seele des Kabels ähnlich
ist.
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Der
oder die biegsamen Flügel
erlauben durch ihr Ausschlagen, einen ständigen Kontaktdruck des Kontaktelements
auf einer Seele eines Kabels zu haben, das in dem Kontaktelement
aufgenommen ist.
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Gemäß Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Steckereinheit
ist es auch möglich,
die folgenden zusätzlichen
Merkmale hinzuzufügen:
- – Das
Zwischenelement ist auf einer Innenwand mit mindestens einem biegsamen
Anschlussflügel
versehen, wobei der Anschlussflügel
ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse des Zwischenelements
derart hat, dass ein freies Ende des Verbindungsflügels mit
der Seele des Kabels in ständigen
Kontakt kommen kann.
- – Das
Zwischenelement ist auf einer Außenwand mit mindestens einem
biegsamen Anschlussflügel
versehen, wobei der Anschlussflügel
ein radiales Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse des Zwischenelements
derart hat, dass ein freies Ende des Anschlussflügels mit dem Kontaktelement
in ständigen
Kontakt kommen kann.
- – Das
Kontaktelement besteht aus Kupfer, und das Kabel, an das es angeschlossen
werden soll, besteht aus Aluminium.
- – Das
Zwischenelement besteht aus Kupfer-Beryll.
- – Die
Steckereinheit umfasst eine Zone mechanischen Falzens an der Stelle
einer Kontaktzone zwischen dem Kontaktelement und einem Mantel des
Kabels.
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Die
Erfindung wird besser bei der Lektüre der folgenden Beschreibung
und Prüfung
der sie begleitenden Figuren verstanden. Diese werden beispielhaft
und in keiner Weise für
die Erfindung einschränkend
präsentiert.
Die Figuren stellen dar:
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1:
eine schematische Darstellung einer Steckereinheit versehen mit
einem erfindungsgemäßen Zwischenelement;
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2a und 2b:
zwei Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Zwischenelements.
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In 1 ist
eine Steckereinheit 1 dargestellt, die mit einem Kontaktelement 2 und
einem Zwischenelement 8 versehen ist. Ein Ende 4 eines
Kabels 3 ist teilweise abgemantelt, so dass eine Seele 6 des
Kabels 3 in einem Gehäuse 5 des
Kontaktelements 2 aufgenommen ist.
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Ein
Ende 7 des Kontaktelements 2, dem Gehäuse 5 entgegengesetzt,
besteht aus einem Steckelement, das dazu bestimmt ist, zum Beispiel
in einem ergänzenden
Buchsenelement eines anderen Kontakts untergebracht zu werden. Bei
einer anderen Ausführungsform
ist es möglich,
dass das Ende 7 ein Buchsenkontaktelement ist, das dazu
bestimmt ist, an ein Steckerkontaktelement eines ergänzenden Steckers
angeschlossen zu werden.
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In
dem Gehäuse 5 ist
auch das Zwischenelement 8 aufgenommen. Das Zwischenelement 8 hat eine
Außenwand 9 in
Kontakt mit einer Innenwand 10 des Gehäuses 5. Eine Innenwand 11 des
Zwischengehäuses 8 ist
mit der Seele 6 des Kabels 3 in Kontakt, das heißt, dass
die Seele 6 des Kabels 3 mindestens zum Teil das
Zwischenelement 8 durchquert.
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Das
Zwischenelement 8 erlaubt es, einen Kontaktdruck des Gehäuses 5 auf
der Seele 6 des Kabels aufrechtzuerhalten. Dazu ist das
Zwischenelement 8 mit Anschlussflügeln 12 (zwei sind
auf 1 sichtbar) versehen, von welchen es ein radiales
Ausschlagen in Bezug auf eine Längsachse
A des Zwischenelements 8 erlaubt, den Kontakt mit der Seele 6 des
Kabels 3 aufrechtzuerhalten. Unter radialem Ausschlagen
versteht man sowohl eine Bewegung der Anschlussflügel 12 in
Richtung der Längsachse
A des Zwischenelements 8 (zentripetales radiales Ausschlagen)
als auch in eine Richtung, die zu der Längsachse A entgegengesetzt
ist (zentrifugales radiales Ausschlagen).
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In
dem in 1 dargestellten Beispiel haben die Flügel 12 ein
zentripetales radiales Ausschlagen, so dass sie mit der Seele 6 des
Kabels 3 in Kontakt kommen. Genauer genommen kommt ein
freies Ende 13 der Flügel 12 mit
der Seele 6 des Kabels 3 in Kontakt. Unter freiem
Ende 13 versteht man das Ende des Flügels 12, das dem Ende
entgegengesetzt ist, das fest mit der Innenwand 11 des
Zwischenelements 8 verbunden ist.
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Gemäß Ausführungsformen
des Zwischenelements 8 ist es möglich, dass die Flügel 12 fester Bestandteil
des Zwischenelements 8 sind, das heißt, dass die Flügel auf
dem Zwischenelement 8 ausgeschnitten oder auf ihm eingearbeitet
sind. In diesem Fall werden die Flügel nach dem Herstellen des
Zwischenelements 8 und vor seinem Gebrauch zum Beispiel
durch Falten so verformt, dass sie je nach Fall von der Innenwand 11 oder
Außenwand 9 des
Zwischenelements 8 entfernt werden. Die Flügel 12 können daher
nach dem Verformen ein radiales zentripetales oder zentrifugales
Ausschlagen zu beiden Seiten der Ausgangsposition haben.
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In
den in den 2a und 2b dargestellten
Beispielen sind die Flügel 12 ausgehend
von dem Körper
des Zwischenelements 8 gearbeitet. Genauer genommen sind
auf der Wand 9, 11 des Zwischenelements 8 Fenster 14 eingerichtet,
wobei die Flügel 12 aus
dem Werkstoff gebildet sind, der zum Herstellen der Fenster 14 gelöst wird.
Das Fenster 14 durchquert die ganze Stärke der Wand 9, 11 und
mündet zu
beiden Seiten der Wand 9, 11.
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Es
ist auch möglich,
die Flügel 12 an
das Zwischenelement 8 anzubauen, indem man sie zum Beispiel
an das Zwischenelement 8 schweißt. In diesem Fall ist es möglich, sie
von der Wand 9, 11 des Zwischenelements 8 entfernt
zu schweißen,
so dass ein radiales zentripetales oder zentrifugales Ausschlagen
der Flügel 12 möglich ist.
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Sollten
die Anschlussflügel 12 fest
mit der Außenwand 9 des
Zwischenelements 8 verbunden sein, ist eine Einführrichtung
des Zwischenelements 8 in das Gehäuse 5 vorzugsweise
so, dass die Flügel 12 in
Richtung der Außenwand 9 des
Zwischenelements 8 angedrückt werden. Eine Entfernung
zwischen der Außenwand 9 des
Zwischenelements 8 und der Innenwand 10 des Gehäuses 5 muss
jedoch ausreichen, um ein zentrifugales radiales Ausschlagen der
Flügel 12 zu
gestatten.
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In
dem Fall, in dem die Anschlussflügel 12 in ihrer
Ausgangsposition zu der Längsachse
A des Zwischenelements 8 gerichtet sind, ist eine Einführrichtung
der Seele 6 des Kabels 3 in das Gehäuse 5 und
daher in das Zwischenelement 8 vorzugsweise so, dass die
Flügel 12 in
Richtung der Innenwand 11 des Zwischenelements 8 zurückgeschoben
werden. Wenn im Laufe des Gebrauchs der Steckereinheit eine Entfernung
zwischen der Seele 6 des Kabels 3 und der Innenwand 11 des
Zwischenelements 8 aufgrund zum Beispiel von Dehnungen
zunimmt, garantiert das zentripetale Ausschlagen der Flügel 12, dass
der Kontakt zwischen dem Zwischenelement 8 und der Seele 6 des
Kabels 3 zumindest an der Stelle der freien Enden 13 der
Flügel 12 aufrechterhalten wird.
Da die Außenwand 9 des
Zwischenelements 8 an die Innenwand des Gehäuses anliegend
ist, bleibt die Seele 6 des Kabels 3 daher mit
dem Gehäuse 5 in
Kontakt.
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Im
Allgemeinen dürfen
die Kräfte,
welchen die Flügel 12 im
Laufe der Verwendungen ausgesetzt sind, nicht größer sein als die Streckgrenze
des Werkstoffs, der die Flügel 12 bildet.
Im Augenblick des Verformens der Flügel 12 zum Erzielen
der Ausgangsposition ist es hingegen möglich, die Verformung über die
Streckgrenze hinaus zu forcieren.
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Da
das Zwischenelement 8 aus einem elastischen Werkstoff hergestellt
ist, kann das Ausschlagen der Flügel 12 eine
variable Amplitude haben, die es insbesondere erlaubt, sich an die
Differenzdehnungen zwischen dem Kabel 3 und dem Kontaktelement 2 anzupassen,
wenn sie zum Beispiel Wärmestößen ausgesetzt
sind.
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Ein
radiales zentripetales Ausschlagen der Anschlussflügel des
erfindungsgemäßen Zwischenelements 8 liegt
daher zum Beispiel zwischen 0,05 und 0,1 mm für einen Gehäusedurchmesser von 0,8 mm, +/–0,1 mm
und einem Durchmesser der Seele 6 des Kabels 3 von
0,5 mm +/–0,1
mm.
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Die
Amplitude des Ausschlagens der Flügel 12 erlaubt es
daher, sich an alle Umstände
anzupassen, welchen das Kontaktelement 2, in das das Kabel 3 eingeführt ist,
unterworfen werden kann.
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Zum
Garantieren der elektrischen Verbindung zwischen dem Kontaktelement 2 und
dem Kabel 3 ist kein Falzen erforderlich. Um jedoch das
mechanische Halten des Kabels 3 auf dem Kontaktelement 2 sicherzustellen,
ist es möglich,
ein mechanisches Falzen an der Stelle einer Kontaktzone 15 zwischen
dem Gehäuse 5 und
einem Mantel 16 des Kabels vorzusehen. Das mechanische
Falzen erlaubt es, das Kabel 3 in dem Gehäuse 5 in
Position zu halten. Ferner kann dieses mechanische Falzen auch ein
Dichtungsfalzen sein, das jedes Eindringen äußerer Elemente, wie zum Beispiel
Wasser, Sand und dergleichen in das Innere des Gehäuses 5 untersagt, wobei
daher Korrosionsgefahren eliminiert werden. Wenn ferner ein mechanisches
Falzen an der Stelle einer Kontaktzone 15 zwischen dem
Gehäuse 5 und dem
Mantel 16 des Kabels 3 hergestellt wird, erlaubt es
das, die Leiter, die die Seele 6 des Kabels 3 bilden, im
Inneren des Gehäuses
leicht zu entfalten, was einen Kontakt zwischen dem Kabel 3 und
den Anschlussflügeln 12 noch
erhöht.
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Gemäß verschiedenen
Ausführungsformen der
Erfindung ist es möglich,
mehr oder weniger Anschlussflügel 12 vorzusehen.
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Die 2a und 2b präsentieren
zwei unterschiedliche Ausführungsformen
des Zwischenelements 8 der Erfindung.
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In 2a ist
das Zwischenelement 8 ein geschlossener Ring, das heißt ein ununterbrochener Umkreis.
Die Innenwand 11 des Rings 8 ist mit vier Anschlussflügeln 12 versehen
(in 2a sind nur zwei dargestellt), die regelmäßig über einen
Umkreis des Rings 8 verteilt sind. Die Flügel 12 haben
eine Ausgangsstellung, in welcher sie zu der Längsachse A des Zwischenelements 8 gerichtet
sind. Die freien Enden 13 der Anschlussflügel 12 sind
dazu bestimmt, mit der Seele 6 des Kabels 3 wie
zuvor beschrieben dank eines radialen zentripetalen Ausschlagens
in Kontakt zu bleiben.
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In 2b ist
das Zwischenelement 8 ein offener Ring, von dem ein freier äußerer Durchmesser strikt
größer sein
kann als ein Durchmesser des Gehäuses 5.
Unter freiem äußerem Durchmesser
versteht man den Durchmesser des offenen Rings 8, wenn
er keiner Belastung ausgesetzt ist, die insbesondere dazu tendiert,
ihn wieder zu schließen
oder mehr zu öffnen.
Um in das Gehäuse 5 eingeführt werden
zu können,
wird der offene Ring 8 zusammengedrückt, das heißt, dass
er Belastungen ausgesetzt wird, die dazu tendieren, seinen Außendurchmesser zu
verringern, bis der Außendurchmesser
strikt kleiner ist als der Durchmesser des Gehäuses 5. Die Außenwand 9 zwischen
dem Ring 8 ist mit sechs Anschlussflügeln 12 (nur drei
sind in 2b sichtbar) versehen.
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Die
Anschlussflügel 12 haben
eine Ausgangsposition, in welcher sie sich von der Längsachse
A des Zwischenelements 8 entfernen. Das freie Ende 13 der
Anschlussflügel 12 ist
dazu bestimmt, mit der Innenwand 10 des Gehäuses 5 (1)
dank eines radialen zentrifugalen Ausschlagens der Flügel 12 in
Kontakt zu bleiben.
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Natürlich kann
der wie in 2a dargestellte Ring ein offener
Ring sein, und der in 2b dargestellte Ring kann ein
geschlossener Ring sein.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
ist es möglich,
einen offenen oder geschlossenen Ring 8 zu verwenden, der
mit Anschlussflügeln 12 auf
der Innenwand 11 versehen ist, das heißt die eine Ausgangsposition
haben, in welcher sie zu der Längsachse
A des Zwischenelements 8 gerichtet sind, und Anschlussflügel 12 auf
der Außenwand 9,
das heißt, die
eine Ausgangsposition haben, in welcher sie von der Längsachse
A des Zwischenelements 8 entfernt sind. Die Flügel 12 der
Innenwand 11 sind dazu bestimmt, mit dem Kabel 3 in
Kontakt zu kommen, und die Flügel 12 der
Außenwand 9 sind
dazu bestimmt, mit dem Gehäuse 5 in
Kontakt zu kommen.
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Das
Zwischenelement 8 ist vorzugsweise ein Element, das einen
Umfang hat und mit dem Gehäuse 5 auf
einem gesamten oder teilweisen Umfang des Gehäuses 5 in Kontakt
kommen kann. Das Zwischenelement 8 ist zum Beispiel ein
Ring, ein Reif oder ein zylindrisches Rohr. Es ist auch möglich, dass
das Zwischenelement 8 in Form einer Platte gebildet wird,
von welcher ein Krümmungsradius
ein Einführen
der Platte in das Gehäuse 5 erlaubt.
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Das
Zwischenelement 8 hat zum Beispiel einen Dehnungskoeffizienten ähnlich einem
Dehnungskoeffizienten der Seele 6 des Kabels 3 und eine ähnliche
Starrheit wie die Starrheit des Gehäuses 5 des Kontaktelements 2.
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Bei
einer bevorzugten Form der Erfindung besteht das Zwischenelement 8 aus
Kupfer-Beryll, das Kontaktelement 2 zumindest an der Stelle
des Gehäuses 5 aus
Kupfer, und die Seele 6 des Kabels 3 aus Aluminium.
Es ist auch möglich,
das Zwischenelement 8 aus jedem leitenden elastischen Werkstoff wie
zum Beispiel Kupfer herzustellen, wobei die Auswahl des Werkstoffs
von der Amplitude des gewünschten
Ausschlagens für
die Flügel 12 abhängt.
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Das
Zwischenelement 8 kann insbesondere mit einer Goldschicht
bedeckt sein, um insbesondere den elektrischen Kontaktwiderstand
zwischen den verschiedenen Elementen zu verringern.