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DE102006001282A1 - Gargerätetür - Google Patents

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Publication number
DE102006001282A1
DE102006001282A1 DE102006001282A DE102006001282A DE102006001282A1 DE 102006001282 A1 DE102006001282 A1 DE 102006001282A1 DE 102006001282 A DE102006001282 A DE 102006001282A DE 102006001282 A DE102006001282 A DE 102006001282A DE 102006001282 A1 DE102006001282 A1 DE 102006001282A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
cooking appliance
air
interior
ventilation opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006001282A
Other languages
English (en)
Inventor
Sebastien Flesch
Nicolas Petrazoller
Pierre Steiner
Hermann-Reinhard Segers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE102006001282A priority Critical patent/DE102006001282A1/de
Priority to EP06841415.0A priority patent/EP1979683B1/de
Priority to CN2006800508065A priority patent/CN101356409B/zh
Priority to PCT/EP2006/069820 priority patent/WO2007080043A1/de
Publication of DE102006001282A1 publication Critical patent/DE102006001282A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/006Arrangements for circulation of cooling air
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges
    • F24C15/04Doors specially adapted for stoves or ranges with transparent panels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Electric Ovens (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Gargerätetür mit zumindest einer Türbelüftungsöffnung (50) auf zumindest einer Seite der Gargerätetür zum Einlassen von Luft zu Kühlzwecken in einen Türinnenraum (17) und zumindest einer Türentlüftungsöffnung (1) zum Auslassen der Luft aus dem Türinnenraum (17), wobei im Türinnenraum (17) eine Luftleiteinrichtung (51, 52) zum Leiten der innerhalb des Türinnenraums (17) strömenden Luft angeordnet ist. Vorteilhaft ist insbesondere auch eine seitliche Türbelüftungsöffnung (50), die einen Lufteintritt in einen Bereich der beiden unteren Drittel des Türinnenraums (17) leitet. Durch solche Luftleiteinrichtungen bzw. Luftstege wird ein Luftstrom auch in Bereiche des Türinnenraums leitbar, beispielsweise in einen unteren und zentralen unteren Bereich, so dass auch solche Bereiche durch eine Luftströmung gekühlt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gargerätetür für insbesondere einen Backofen oder ein Mikrowellengerät.
  • Aus DE 297 22 024 U1 ist eine schaltbare Glastür für Haushaltsgeräte bekannt, bei der eine 'Glastastatur' auf oder in die Glastür integriert ist. Dabei ist das Bedienfeld die transparente Glastür selbst. Die Glastastatur kann ein LCD-Display oder einen Monitor umfassen. Eine Bedienblende kann entfallen. Die zur Bedieneinheit notwendige Auswerteelektronik ist in einem temperaturreduzierten, isolierten Bereich des Backofens angebracht. Nachteilig hierbei ist die vergleichsweise aufwändige Herstellung und Reparaturmöglichkeit. Zudem ist die Bedienbarkeit durch die Elektronik insbesondere für Nutzer mit schlechter Sicht oder eingeschränkter Haptikfähigkeit nachteilig. Auch ist insbesondere die Langlebigkeit der elektrischen und Dünnfilm-Komponenten nicht garantiert.
  • Aus DE 299 19 792 U1 sind ebenfalls Druckschaltelemente bekannt, deren Bedienoberfläche aus einer Glasscheibe gebildet werden.
  • Aus DE 30 37 277 A1 ist ein Mikrowellenherd bekannt, bei dem mit der Hand bedienbare, elektrisch steuerbare Betriebseinrichtungen an der Tür angebracht sind. Offenbart sind dazu hinter einer vorderen Fläche einer Tür befindliche Tastenfelder, die sich gemäß dieser Vorrichtung vorteilhafterweise bis vor die Ofenraumöffnung erstrecken können. Da die Tür die gesamte Vorderfront einnimmt, kann eine eigene Bedienblende entfallen.
  • Aus DE 38 29 913 A1 ist ein Mikrowellenofen bekannt, bei dem Schalt-, Einstell- und/oder Anzeigemittel in die Garraumtür eingebaut sind, und zwar hinter einer vorderen Sichtwand.
  • DE 201 03 517 U1 beschreibt ein Gargerät mit funktionalisierter Gargerätetür, bei der Kontakte in Form von Folien auf die Tür appliziert werden und insbesondere Anzeigen auf die zumindest teilweise durchsichtige Tür projizierbar sind, z. B. wie bei einem sog. Head-Up Display. Das Anzeige- und/oder Bedienelement kann auch lösbar an der Gargerätetür angebracht sein.
  • Aus WO 97/26486 ist eine Backofentür mit in einen Griff integrierte Bedienelemente bekannt.
  • Aus EP 1 120 606 A2 ist eine Gargerätetür bekannt, die in ihrer Tür verteilt Bedienschalter und Anzeigefelder aufweist, die flächig mit der Vorderseite abschließen. Dies ist vergleichsweise aufwändig herzustellen und zu verdrahten.
  • Aus EP 0 028 328 B1 ist eine Backofenanordnung bekannt, bei der die Vorderseite des Backofens ganzflächig mit einer Gargerätetür in Form einer Glastür verschließbar ist.
  • Aus DE 103 49 313 A1 ist ein Backofen bekannt, dessen Gargerätetür einen Türinnenraum aufweist, der seitlich durch zwei sich in auswärtiger Richtung erstreckende Seitenwangen begrenzt ist. In die Seitenwangen sind Lufteintrittsöffnungen eingearbeitet, um von der Seite her einen Lufteintritt in den Hohlraum der Seitenwangen zu ermöglichen. Zur Kühlung des Türinnenraums in dessen oberem und besonders starker Hitzeeinwirkung unterliegendem Türinnenraum führen vom obersten Abschnitt der Seitenwangen Türbelüftungsöffnungen von der Seite her zu dem Türinnenraum, so dass die in den Seitenwangen befindliche Luft in den oberen Türinnenraum gelangen kann. Über oberseitige Türentlüftungsöffnungen kann die im Türinnenraum erwärmte Luft nach oben aus der Gargerätetür austreten. Nachteilhaft ist bei einer solchen Anordnung, dass lediglich der obere Bereich der Gargerätetür gekühlt wird.
  • Aus DE 198 53 758 C2 ist eine Backofentür bekannt, welche drei zueinander beabstandete Sichtfenster aufweist. Zum Kühlen ist die Backofentür seitlich und im unteren Bereich nicht ver- schlossen sondern offen ausgeführt, so dass sich in den Zwischenräumen zwischen den eingesetzten Türscheiben ein Luftstrom zur Kühlung entwickeln kann. Aus EP 0 255 413 B1 ist eine Gargerätetür bekannt, welche unterseitige Türbelüftungsöffnungen und oberseitige Türentlüftungsöffnungen aufweist, so dass durch einen Türinnenraum Luft strömen kann. Nachteilhaft bei derartigen Gargerätetüren ist jedoch, dass die Luft vollkommen unkontrolliert aufgrund lediglich einer durch Aufwärmung bedingten Konvektionsströmung beruht und daher eine ungleichmäßige und unzureichende Kühlung eines Sichtfensters bewirkt.
  • Aus DE 35 18 060 C2 und DE 40 38 796 C2 sind Gargerätetüren für einen Mikrowellenherd bekannt, bei denen zwei Sichtfenster parallel zueinander angeordnet sind. Zur Beabstandung der beiden Sichtfenster dient eine zwischen diesen angeordnete Türplatte. Die Türplatte stützt in seitlichen Randbereichen das äußere der Fenster ab und verläuft zur Außenkante des inneren der beiden Fenster und dann ein Stück parallel über einen außenseitigen Randbereich des inneren Fensters. Entsprechend ist das innere Fenster in seitlicher Erstreckung kleiner als das äußere Fenster ausgebildet.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Gargerätetür unter Einsatz von einfachen Mitteln mit Blick auf eine gleichmäßigere Kühlung zu verbessern. Die Aufgabe wird durch eine Gargerätetür nach den Ansprüchen 1 oder 8 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind insbesondere den Unteransprüchen einzeln oder in Kombination entnehmbar.
  • Bevorzugt wird demgemäß eine Gargerätetür mit zumindest einer Türbelüftungsöffnung auf zumindest einer Seite der Gargerätetür zum Einlassen von Luft zu Kühlzwecken in einen Türinnenraum und zumindest einer Türentlüftungsöffnung zum Auslassen der Luft aus dem Türinnenraum, wobei im Türinnenraum eine Luftleiteinrichtung zum Leiten der innerhalb des Türinnenraums strömenden Luft angeordnet ist. Durch solche Luftleiteinrichtungen bzw. Luftstege wird ein Luftstrom auch in Bereiche des Türinnenraums leitbar, beispielsweise in einen unteren und zentralen unteren Bereich, so dass auch solche Bereiche durch eine Luftströmung gekühlt werden. Die Luftleiteinrichtung dient somit vorteilhaft zum gezielten Leiten der innerhalb des Türinnenraums strömenden Luft. Derartige Luftleiteinrichtungen und Luftleitstege können besonders bevorzugt in Verbindung mit seitlich der Gargerätetür angeordneten Türbelüftungsöffnungen eingesetzt werden, sind aber auch vorteilhaft in Verbindung mit unterseitigen Belüftungsschlitzen der Gargerätetür oder eines unterseitigen Rahmenelements einsetzbar.
  • Die zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder der zumindest eine Luftleitsteg sind vorteilhaft nicht nur einfach flächig sondern strukturiert ausgebildet, insbesondere mit einer strukturierten Oberfläche ausgebildet, zum zielgerichteten Leiten der durch die zumindest eine Türbelüftungsöffnung eingetretenen Luft. Luftleiteinrichtungen und Luftleitstege können somit durch eine spezielle Strukturierung vorteilhaft ausgebildet sein, eine zielgerichtete Luftströmung in gewünschte Bereiche innerhalb des Türinnenraums oder des Fensterausschnitts zu richten, um in solchen Bereichen eine gewünschte Kühlwirkung zu erzielen. Insbesondere können dadurch Bereiche mit Luft versorgt werden, welche im Falle einer üblichen Konvektionsströmung nicht gekühlt werden würden.
  • Die zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder der zumindest eine Luftleitsteg sind bevorzugt ausgebildet und/oder angeordnet zum Verwirbeln der daran vorbeistreichenden Luft und/oder zum Ausbilden einer turbulenten Strömung in der daran vorbeigeleiteten Luft.
  • Die zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder der zumindest eine Luftleitsteg sind bevorzugt ausgebildet und/oder angeordnet zum Bewirken einer Düsenwirkung und/oder Sprühwirkung für daran in den Türinnenraum und/oder in den Fensterausschnitt vorbeigeleitete Luft.
  • Die Luftleiteinrichtung kann bevorzugt einen zwischen zwei zueinander benachbart und beabstandet angeordneten Scheiben schräg verlaufenden Abschnitt ausbilden, wobei die Luftleiteinrichtung an der einen der Scheiben anliegt und zu der anderen der Scheiben, insbesondere einer innenseitigen Scheibe, einen verengten Luftdurchtrittsspalt ausgebildet. Dadurch wird insbesondere zwischen einer gegenüberliegenden seitlichen Kante der Luftleiteinrichtung und der anderen der Scheiben, insbesondere einer innenseitigen Scheibe, ein verengter Luftdurchtrittsspalt ausgebildet. Insbesondere eine solche Anordnung bewirkt eine Düsenwirkung und richtet zugleich einen Luftstrom direkt auf die Oberfläche einer der beiden Scheiben. Da üblicherweise die innenseitige der Scheiben stärker erwärmt wird als die außenseitige der Scheiben, befindet sich der Luftdurchtrittsspalt vorteilhafterweise zu der inneren der Scheiben hin benachbart.
  • Die Luftleiteinrichtung erstreckt sich bevorzugt in aufwärts gerichteter Richtung über einen gesamten Fensterausschnitt oder über eine gesamte Höhe zwischen zueinander benachbarter Scheiben, so dass über die gesamte entsprechende Höhe eine entspre- chende Leitwirkung für einen Luftstrom einstellbar ist. Im Fall von insbesondere zwei an gegenüberliegenden Seiten zueinander entgegengesetzt schräg angeordneter Luftleiteinrichtungen ent steht vorteilhaft bei Betrachtung der Garraumtür um den Fensterausschnitt herum ein Panoramaeffekt.
  • Die zumindest eine Luftleiteinrichtung oder der zumindest eine Luftleitsteg richten vorzugsweise einen Luftstrom in einen unteren Türbereich und/oder zu einem Bedienmodul mit Steuerelementen zur Bedienung des Gargerätes. Dies ermöglicht besonders sensible Bereiche gezielter zu kühlen.
  • Eigenständig oder in Kombination damit vorteilhaft ist eine Gargerätetür mit zumindest zwei zueinander parallel angeordneten Scheiben, welche einen Türinnenraum und/oder einen Fensterausschnitt zwischen sich ausbilden, und zumindest einer Türbe-Lüftungsöffnung zum Einlassen von Umgebungsluft in den Türinnenraum und zumindest einer Türentlüftungsöffnung zum Auslassen von Luft aus dem Türinnenraum, wobei die zumindest eine seitliche Türbelüftungsöffnung einen Lufteintritt in einen Bereich der beiden unteren Drittel des Türinnenraums leitet. Gekühlt wird dadurch nicht nur. ein oberer Bereich des Türinnenraums bzw. der zueinander benachbarten Scheiben der Gargerätetür sondern auch direkt ein unterer Bereich, so dass eine Verletzungsgefahr durch Verbrennung bei Berührung der unteren äußeren Scheibe vermieden wird.
  • Mittels eines Lüfters kann vorteilhaft Luft von der Oberseite der geschlossenen Gargerätetür ausgehend in einen Strömungsraum oberhalb eines Garraums bzw. oberhalb einer Muffel des Gargeräts gesaugt werden, so dass ein Unterdruck an zumindest einer Türentlüftungsöffnung im oberen Türbereich der Gargerätetür entsteht. Dies führt zu einer aktiven Luftzirkulation bzw. einem aktiven Einsaugen von Umgebungsluft durch insbesondere seitliche Türbelüftungsöffnungen und den Türinnenraum hindurch. Zumindest eine Türentlüftungsöffnung ist dazu besonders vorteilhaft im rückseitigen oberen Türbereich der Gargerätetür angeordnet zum Auslassen von Luft aus dem Türinnenraum in den Strömungsraum oberhalb eines Garraums bzw. oberhalb einer Muffel eines mit der Gargerätetür verschlossenen Gargerätes. Eine solche Anordnung wird gegenüber einer oberseitigen Türentlüftungsöffnung besonders bevorzugt, da aus dem Türinnenraum austretende Luft nicht mehr um eine Ecke herum geleitet werden muss, um in den Raum oberhalb der Muffel zu gelangen.
  • Prinzipiell kann ein Lüfter alternativ dazu auch vorteilhaft eingesetzt werden, indem Luft durch die Gargerätetür hindurch geblasen statt gesaugt wird. Ein solcher Lüfter kann dabei z.B. auch im Türrahmen angeordnet sein. Als weitere alternbativ vorteilhaft umsetzbare Lösung besteht die Möglichkeit einen Luft- strom in umgekehrter Richtung durch den Türinnenraum zu saugen oder blasen, wobei dann Frischluft von rechten oder linken Seiten und/oder direkt von der Türoberseite herangeführt wird.
  • An jeder links- und rechtsseitigen Seite der Scheiben ist vorzugsweise eine Vielzahl von seitlichen Türbelüftungsöffnungen ausgebildet.
  • Aus einem mittels der Gargerätetür geschlossenen Gargerät wird vorteilhaft unterseitig aus einer Ofenentlüftungsöffnung erwärmte Abluft ausgelassen, wobei die Türbelüftungsöffnung von der zumindest einen Ofenentlüftungsöffnung beabstandet in einem Türrahmen der Gargerätetür angeordnet sind.
  • In der Gargerätetür ist bevorzugt ein thermisch abgetrennter Raum für zumindest ein Bedienmodul ausgebildet, wobei zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder zumindest ein Luftleitsteg einen durch den Türinnenraum geführten Luftstrom in Richtung des thermisch abgetrennten Raums leitet.
  • Ein Fensterausschnitt ist in links- und rechtsseitiger seitlicher Richtung vorteilhaft durch schräg zwischen der inneren und der äußeren Scheibe verlaufend angeordnete Blenden begrenzt, wobei die Blenden als Luftleiteinrichtungen ausgebildet sind. Eine solche Anordnung bietet eine Vielzahl von Vorteilen in Form einer zielgerichteten Führung eines Luftstroms in den Bereich des Fensterausschnitts und zugleich einen optisch ansprechenden Panoramaeffekt durch Ausgestaltung der Blenden als Sichtblenden.
  • Eine äußere Scheibe erstreckt sich bevorzugt als eine Vollglasscheibe über die gesamte Breite und insbesondere eine gesamte Höhe der Gargerätetür. Dies ermöglicht neben einer konstruktiv einfachen Montage auch ein ansprechendes optisches Erscheinungsbild sowie eine einfache Reinigung, da Vorsprünge und Übergänge zwischen einem Rahmenabschnitt und einem Fensterabschnitt vermieden werden.
  • In den folgenden Figuren wird die Erfindung durch schematische Ausführungsbeispiele beschrieben. Diese Ausführungsbeispiele beschränken die Erfindung nicht, welche insbesondere durch den Umfang der Ansprüche bestimmt wird. Gleiche Teile bzw. Merkmale werden in den verschiedenen Ausführungsformen durch gleiche Bezugsziffern gekennzeichnet.
  • 1 zeigt skizzenhaft in Schrägsicht von außen einen eingebauten Backofen mit Bedienmodul;
  • 2 zeigt schematisch als Schnittdarstellung in Seitenan- sicht einen weiteren Backofen mit Bedienmodul;
  • 3 zeigt einen Ausschnitt einer Gargerätetür für insbesondere einen solchen Backofen in Draufsicht;
  • 4 zeigt in auseinandergezogener Darstellung Komponenten einer weiteren beispielhaften Gargerätetür und
  • 5 zeigt Abbildungen einer Gargerätetür von der Außenseite her mit einer Veranschaulichung von Luftströmungen durch einen Türinnenraum gemäß der bevorzugten bzw. einer einfachen Ausführungsform.
  • In 1 ist eine Backofentür 1 eines Backofens gezeigt, in die ein Bedienmodul 2 eingesetzt ist. Die Backofentür 1 bedeckt die Vorderseite des Backofens vollständig, so dass dieser keine separate Bedienblende aufweisen muss. Die Backofentür 1 weist an ihrer Außenseite bzw. Vorderseite eine nur von einem schmalen Metallrahmen 3 gehaltene vollflächige äußere Glasscheibe 4 auf. Zur Wärmedämmung weist die Backofentür 1 weiterhin eine innere Glasscheibe 5 auf, wodurch zwischen den Scheiben 4, 5 ein Türinnenraum gebildet wird. Es können noch weitere Glasscheiben parallel dazu vorhanden sein. In diesem Türinnenraum ist eine Blende 6 eingesetzt, die unter anderem als Sichtschutz und zur Luftströmungsleitung dient. Durch einen Fensterausschnitt als Ausschnitt 7 in der Blende 6 wird ein Sichtfenster definiert. In der Blende 6 sind im unteren Teil Belüftungsschlitze 8 zur Frischluftzufuhr eingebracht. Die oberen Entlüftungsschlitze sind hier nicht dargestellt. Die Backofentür 1 ist durch den Griff 9 seitlich öffen- und verschließbar.
  • 2 zeigt einen Backofen 10 mit einem zu 1 gleichen und gleichpositionierten Bedienmodul 2 in vertikalem Schnitt durch das Bedienmodul 2. Der Garraum 11 des Ofens 10 wird durch eine nach vorne offene Muffel 12 begrenzt, die von einer Isolierschicht 13 bedeckt ist. Zwischen der Isolierschicht 13 und einer äußeren Ofenblende 14 befindet sich ein Strömungsraum 15, durch den Luft strömen kann, und zwar vorzugsweise im wesentlichen bewegt durch einen Lüfter 16 in Form eines Querstromlüfters. In den Kühlluftkreislauf einbezogen ist die Ofentür 1, insbesondere dadurch, dass in diesem Ausführungsbeispiel die Ofentür durch seitliche Öffnungen mit Frischluft belüftet werden kann, wie schematisch durch die Pfeile P1 angedeutet. Die so in den Türinnenraum 17 einströmende Frischluft wird aufgeheizt und strömt durch Wärmekonvektion und ggf. mittels eines Ansaugens durch den Lüfter 16 nach oben, wie durch die Pfeile P2 angedeutet. Im oberen Bereich der Gargerätetür 1 befinden sich Türentlüftungsschlitze 18, durch welche die dann aufgewärmte Luft die Gargerätetür 1 verlässt. Durch den Lüfter 16 angesaugt, umströmt die Luft dann weiter im Strömungsraum 15 den Garraum 11 umlaufend, wie durch die Pfeile P3 angedeutet, bis sie den Ofen 10 durch untere Ofenentlüftungsöffnungen 19 verlässt. Die zugehörigen Heizelemente usw. sind zur besseren Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel befindet sich in der Ofen- bzw. Gargerätetür 1 oberhalb des Garraums 11 und der Türentlüftungsschlitze 18 ein Bedienmodulaufnahmebereich 20, in dem in eine Aussparung ein hinterer Teil des Bedienmoduls 2 eingesetzt ist. Der Bedienmodulaufnahmebereich 20 ist von dem dem Garraum 11 gegenüberliegenden Bereich 21 der Gargerätetür 1 durch eine Leiste 22 abgetrennt.
  • Der relativ kalte Bedienmodulaufnahmebereich 20 wird gegenüber dem relativ warmen, dem Garraum 11 gegenüberliegenden Türbereich 21 somit dadurch kühler gehalten, dass erstens die Warmluft, wie durch die Pfeile P2 angedeutet, abgeführt wird und zweitens der Bedienmodulaufnahmebereich 20 thermisch vom Türinnenraum 17 isoliert wird. Zusätzlich ist an der Rückseite des Bedienmodulaufnahmebereichs 20 in der Oberseite der Gargerätetür 1 mindestens eine Belüftungsöffnung 23 vorhanden, die zum Strömungsraum 15 führt. Diese Belüftungsöffnung 23 ergibt den Vorteil, dass das Bedienmodul 2 weiter gekühlt wird und gleichzeitig die Lufttemperatur im Strömungsraum 15 sinkt.
  • Die hier gezeigte Anordnung hat zudem den Vorteil, dass die Lufteinlassöffnungen insbesondere seitlich in der Gargerätetür 1 und oben hinter der Gargerätetür 1 räumlich von den Ofenaus lassöffnungen 19 getrennt sind, so dass erstens die Frischluft ausreichend kühl ist und zweitens keine aus einer Wrasenöffnung 24 aus dem Garraum 11 austretende Wrasen in den Lüftungskreislauf gelangen können, was ansonsten zu einer nur schwer zu reinigenden Verschmutzung des Innenraums der Gargerätetür 1 führen könnte.
  • Das Bedienmodul 2 weist einen in eine oben offene Aussparung der vorderen Glasfront eingesetzten Teil 25 und einen nach außen bzw. nach vorne vorstehenden Teil 26 auf, welcher zudem seitlich nach unten über die Aussparung hinausgeht. Auf dem äußerlich hervorstehenden Teil 26 sind nicht gezeigte Bedienelemente vorhanden.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel für einen Backofen 10, bei dem nun das Bedienmodul 2 in einer Gargerätetür 1 aktiv gekühlt wird. Im Gegensatz zur in 2 gezeigten Gargerätetür, bei der die in der Oberseite der Gargerätetür 1 vorhandene Belüftungsöffnung 23 vom Bedienmodulaufnahmebereich 20 durch die innere Glasscheibe 5 getrennt ist, ist diese nun durch ein Dichtungselement 39 abgedichtet. Hingegen ist nun eine Belüftungsöffnung 40 zum Bedienmodulaufnahmebereich 20 vorhanden, sowie eine zugehörige Entlüftungsöffnung. Wie durch die Pfeile P4 angedeutet, wird Kühlluft durch die Belüftungsöffnung 40 auf den in die Aussparung eingesetzten Teil 25 des Bedienmoduls 2 gelenkt und danach durch die Entlüftungsöffnung in den Strömungsraum 15 weitergeführt. Diese Ausgestaltung kühlt das Bedienmodul 2 besonders effektiv.
  • 3 zeigt in Draufsicht lediglich einen Ausschnitt einer Gargerätetür, wobei links in der Abbildung die Innenseite der Gargerätetür abgebildet ist, welche die Muffel 12 und den Garraum 11 verschließt. In einem Türrahmen 49 sind verschiedene typische Komponenten eingesetzt, wobei diese jedoch für eine Umsetzung nicht alle zwingend erforderlich sind.
  • Außenseitig nimmt der Türrahmen 49 die äußere Glassscheibe 4 auf, welche sich gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform über die gesamte Breite und gegebenenfalls auch Höhe der Gargerätetür erstreckt. Parallel zu der äußeren Glasscheibe 4 und von dieser durch einen Türinnenraum 17 beabstandet ist eine innere Glassscheibe 5 in dem Türrahmen 49 angeordnet. Außerdem sind in dem Türrahmen 49 optional innenseitig der inneren Glassscheibe 5 weitere innenseitige Glasscheiben 5a eingesetzt, wobei die verschiedenen Glasscheiben 4, 5, 5a jeweils durch einen freien Raum zueinander beabstandet sind. Komponenten zwischen der äußeren Glasscheibe 4 und der inneren Glassscheibe 5 können entsprechend auch zwischen den weiteren der verschiedenen Glasscheiben 4, 5, 5a eingesetzt werden.
  • Zur Belüftung und Kühlung des Türinnenraums 17 sind in einem unteren Bereich der Gargerätetür Belüftungsschlitze 8 ausgebildet, welche eine Luftströmung von einer Unterseite aus in den Türinnenraum 17 ermöglichen. Im Fall einer Gargerätetür gemäß 1, bei welcher ein Sichtbereich bzw. Fensterausschnitt 7 nicht bis zum unteren Rand der Gargerätetür reicht, besteht vorteilhaft die Möglichkeit, anstelle oder zusätzlich zu bodenseitigen Belüftungsöffnungen in der Gargerätetür 1 durch eine oder mehrere seitliche Türbelüftungsöffnungen 50 einen Luftstrom aus dem Außenraum des Gargeräts heranzuführen und durch die Belüftungsschlitze 8 in einen unteren und zentralen Bereich des Fensterausschnitts 7 einströmen zu lassen. Insbesondere eine Luftzuführung zu den unteren Belüftungsschlitzen 8 von der Seite her durch ein unteres Rahmenelement oder Blendenelement ermöglicht die Frischluftzufuhr aus einem Bereich entfernt von einer bodenseitigen Ofenentlüftungsöffnung.
  • Besonders bevorzugt wird eine Luftströmung P0, welche durch diese oder weitere seitliche Türbelüftungsöffnungen 50 von einem Seitenbereich der Gargerätetür 1 aus seitlich in dem Türin nenraum 17 und insbesondere in den Bereich des Fensterausschnitts einströmen kann, wie dies durch weitere Pfeile P0 schematisch angedeutet ist. Die Türbelüftungsöffnungen 50 sind dabei vorzugsweise in einem mittleren und unteren seitlichen Bereich der Gargerätetür ausgebildet. Durch das seitliche Einsaugen von frischer Luft wird insbesondere bei Ausgestaltungen von Gargerätetür mit einer Ofenentlüftungsöffnung im Bereich der Unterseite der Gargerätetür 1 vermieden, dass erhitzte und gegebenenfalls durch Wrasen verschmutze Luft wieder eingesaugt und durch den Türinnenraum 17 geleitet wird.
  • Zum Verbessern der Luftzirkulation bzw. zum gerichteten Leiten von Luft durch den Türinnenraum 17 und insbesondere durch den Bereich des Fensterausschnitts 7 sind in der Gargerätetür 1 Luftleiteinrichtungen 51, 52 in Form von Blenden 51 und/oder Luftleitstegen 52 angeordnet. Besonders bevorzugt wird eine Anordnung, bei welcher eine Luftleiteinrichtung 51 in Form eines flachen Elements, beispielsweise eines flachen Blechs, an einer der beiden Glassscheiben anliegt und schräg durch den Türinnenraum 17 in Richtung der anderen Glasscheibe führt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel führt die Luftleiteinrichtung 51 in einem ersten Abschnitt und vorzugsweise Türrahmen 49 etwas beabstandet zuerst parallel längs der Innenseite der äußeren Glasscheibe 4 entlang, um dann abgewinkelt oder abgebogen schräg in Richtung der inneren Glasscheibe 5 zu führen.
  • Die Luftleiteinrichtung 51 erstreckt sich dabei vorzugsweise über die gesamte Höhe des Fensterausschnitts 7 oder gegebenenfalls auch über die gesamte Höhe der zueinander benachbarten äußeren und inneren Glasscheiben 4, 5, so dass seine strömungstechnische Wirkung über die entsprechend erforderliche Höhe insbesondere des Fensterausschnitts 7, vorzugsweise aber der gesamten äußeren Glasscheibe 4 reicht. Die Luftleiteinrichtung 51 reicht jedoch vorzugsweise nicht oder gegebenenfalls im Bereich von Öffnungen durchbrochen nicht bis ganz zu der inneren Glasscheibe 5 sondern bleibt mit ihrer seitlichen Kante 54 um einen Abstand von der inneren Glasscheibe 5 beabstandet. Dadurch bilden sich einer oder mehrere Luftdurchtrittspalte d zwischen der seitlichen Kante 54 der Luftleiteinrichtung 51 und der inneren Glasscheibe 5 aus. Eine solche Anordnung bewirkt eine Luftströmung von der Seite her direkt auf die innere Glasscheibe 5, so dass diese zielgerichtet gekühlt wird. Durch entsprechende Strukturierungen oder formgebende Maßnahmen kann eine solche Luftleiteinrichtung 51 auch zielgerichtet ganz bestimmte Ausschnitte des Fensterausschnitts 7 mit einer Luftströmung versorgen.
  • Der Fensterausschnitt 7 wird dabei insbesondere durch die seitliche Kante 54 der Luftleiteinrichtung 51 begrenzt, sofern die Luftleiteinrichtung 51 aus einem undurchsichtigen Material ausgebildet ist. Bei der Verwendung undurchsichtiger Materialien ergibt sich zugleich ein optisch interessanter Effekt mit Wirkung eines Panoramafensters. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel reicht die Luftleiteinrichtung 51 nicht ganz bis zum seitlichen Türrahmen 49, weshalb die äußere Glasscheibe 4 rückseitig mit einer Blendenschicht 55 beschichtet ist, um ein ho- mogenes Design zu ermöglichen. Prinzipiell können aber auch durchsichtige Materialien zum Ausbilden der Luftleiteinrichtung 51 verwendet werden.
  • Zweckmäßigerweise sind seitliche Türbelüftungsöffnungen 50 und eine oder mehrere derartige Luftleiteinrichtung 51 nicht nur an einer Seite der Gargerätetür 1 angeordnet und ausgebildet sondern auch an der gegenüberliegenden Seite der Gargerätetür 1. Prinzipiell ist auch eine Anordnung von derartigen Luftleiteinrichtungen 51 im Bereich der oberen und insbesondere auch im Bereich der unteren Seite der Gargerätetür 1 bzw. des Fensterausschnitts 7 vorteilhaft einsetzbar. In letzterem Fall würden die Belüftungsschlitze 8 gemäß 1 und 3 entsprechend näher an einer der Glassscheiben 4, 5 angeordnet. Gemäß erster Unter suchungen können jedoch die unterseitigen Lüftungsschlitze 8 gegebenenfalls vollständig entfallen, wenn durch die Luftleiteinrichtung 51, 52 eine entsprechend zielgerichtete und optimierte Luftströmung innerhalb des Türinnenraums 17 und insbesondere innerhalb des Fensterausschnitts 7 erzielt wird.
  • Zur Befestigung der Luftleiteinrichtung 51 ist eine beispielhafte Befestigungsanordnung 53 skizziert, welche aus Stäben besteht, die sich senkrecht durch den Türinnenraum 17 erstrecken und an denen die Luftleiteinrichtung 51 mit clipartigen Elementen befestigt ist. Jedoch sind auch beliebige andere Befestigungseinrichtungen und Befestigungsmittel bis hin zu Klebstoffen einsetzbar.
  • Beispielhaft ist rückseitig der Luftleiteinrichtung in Art einer Blende 51 an einer der Befestigungsanordnungen 53 ein Luftleitsteg 52 als ein weiteres beispielhaftes Luftleitelement skizziert. Luftleitstege 52 können alleine oder eine solche Luftleiteinrichtung in Art einer Blende 51 unterstützend eingesetzt werden, um eine Feinabstimmung einer gewünschten Strömung vorzunehmen. Insbesondere -derartige Luftleitstege 52 können eine Feinjustierung einer Luftströmung ermöglichen.
  • Bereits der Einsatz einfach gestalteter Luftleiteinrichtungen 51 ermöglicht eine vorteilhafte Luftströmung in den Türinnenraum 17 und insbesondere in den Fensterausschnitt 7 hinein. Bei Bedarf ist eine solche Luftströmung weiter optimierbar durch entsprechende Strukturierungen und Formgebungen der Wandungen solcher Luftleiteinrichtungen in Art von Blenden 51 und Luftleitstegen 52.
  • Beeinflussbar ist die Luftströmung auch durch den Winkel der schräg durch den Türinnenraum 17 verlaufenden Luftleiteinrichtung 51. Dabei ist neben dem beispielhaft zeichnerisch dargestellten Winkel von ca. 10°–20° auch ein Verlauf in einem an dere Winkelbereich einsetzbar. Auch mit Blick auf eine optische Gestaltung im Sinne eines Panoramafensters ist der Winkel der Luftleiteinrichtung 51 vorteilhaft variierbar.
  • 4 zeigt in auseinandergezogener Darstellung eine weitere beispielhafte Ausgestaltungsmöglichkeit einer derartigen Gargerätetür 1*. Diese Gargerätetür 1* besteht wiederum aus einem Türrahmen 49, in dem eine innere Glasscheibe 5 und gegebenenfalls weitere innenseitige Glasscheiben eingesetzt sind. Zum Ausbilden der Luftleiteinrichtungen 51 wird ein vorzugsweise einteiliges Leitblech mit einer zentralen Aussparung zum Ausbilden des Fensterausschnitts 7 in den Türrahmen 49 eingesetzt. Dargestellt sind außerdem zwei weitere, leicht bogenförmig strukturierte und sich in Höhenrichtung erstreckende Luftleiteinrichtungen 51*, welche zusätzlich zu den im Leitblech integriert ausgebildeten Luftleiteinrichtungen 51 eingesetzt werden. Außenseitig wird nach dem Einsetzen dieser Komponenten eine äußere Glassscheibe 4 aufgesetzt, nach deren Fixierung in dem Türrahmen 49 die Gargerätetür 1* auf einfache Art und Weise im Wesentlichen einbaufertig zusammengesetzt ist.
  • Insbesondere beim Einsatz eines Bedienmoduls 2 im oberen Bereich der äußeren Glasscheibe 4 zum Steuern der Funktionalität des Gargerätetür wird die Luftströmung im Türinnenraum 17 so gerichtet, dass das Bedienmodul 2 eine ausreichende Kühlung von vorzugsweise sowohl den Seiten als auch von unten her erfährt.
  • Besonders vorteilhaft ist insbesondere auch dazu die Ausbildung von Türentlüftungsöffnungen 18 im oberen rückseitigen Bereich des Türrahmens 49, so dass das Bedienmodul 2 rückseitig von kühlender Luft hinterströmt wird. Derartige rückseitige Türentlüftungsöffnungen 18 im oberen Bereich der Gargerätetür, insbesondere im Bereich von deren Türrahmen 49 ermöglicht in jedem Fall auch eine Abführung der durch den Türinnenraum 17 geleite ten Luft in rückseitiger Richtung in den Strömungsraum 15, welcher oberhalb des Garraums 11 ausgebildet ist.
  • Vorteilhaft unterstützend kann ein wie in 2 skizzierter Lüfter 16 eingesetzt werden, welcher im Bereich des Strömungsraums 15 angeordnet ist und Luft von den oberen vorderseitigen Öffnung des Strömungsraums 15 in diesen hinein saugt. Dadurch entsteht zugleich ein Unterdruck an der oder den Türentlüftungsöffnungen 18, welcher wiederum einen entsprechenden Unterdruck im Türinnenraum 17 erzeugt, so dass der Lüfter 16 letztendlich eine aktive Luftströmung durch die seitlichen oder gegebenenfalls weiteren Türbelüftungsöffnungen 50, den Türinnenraum 17, den Fensterausschnitt 7 und die Türentlüftungsöffnungen 18 in den Strömungsraum 15 hinein bewirkt.
  • 5 zeigt zwei beispielhafte Darstellungen von Luftströmungen innerhalb einer derartigen Gargerätetür 1, wobei die rechte Abbildungen den Fall von seitlichen Türbelüftungsöffnungen 50 über die vorzugsweise gesamte seitliche Höhe der Gargerätetür 1 anhand der dargestellten Linien skizziert. Ein zentraler und unterer Bereich des Fensterausschnitts 7 wird bei einer derartigen Anordnung nicht oder nur unzureichend von Luft durchströmt, so dass gegebenenfalls eine Wärmeübertragung auf die äußere Glasscheibe 4 erfolgt und Verletzungsgefahr im unteren Bereich der Gargerätetür bzw. der äußeren Glasscheibe 4 besteht. Die linke Abbildung zeigt eine besonders bevorzugte Ausgestaltung unter Einsatz von Luftleiteinrichtungen in Form von Blenden 51 und/oder Luftleitstegen 52, welche eine Luftströmung durch vorzugsweise den gesamten Türinnenraum 17 und den gesamten Fensterausschnitt 7 bewirken. Besonders vorteilhaft sind dabei auch Luftströmungen, welche nicht nur längs homogener Strömungslinien verlaufen sondern Luftwirbel innerhalb des Fensterausschnitts 7 ausbilden, so dass die durch den Fensterausschnitt 7 strömende Luft mehr Wärme aufnehmen kann und gegebenenfalls in ansonsten strömungstechnisch nicht erreichbare Ab schnitte gelangen kann.
  • 1
    Gargerätetür
    2
    Bedienmodul
    3
    Metallrahmen
    4
    äußere Glasscheibe
    5
    innere Glasscheibe
    5a
    weitere innenseitige Scheiben
    6
    Leitelement
    7
    Fensterausschnitt
    8
    Belüftungsschlitze (unten im Fenster)
    9
    Griff
    10
    Backofen
    11
    Garraum
    12
    Muffel
    13
    Isolierschicht
    14
    Ofenblende
    15
    Strömungsraum
    16
    Lüfter
    17
    Türinnenraum
    18
    Türentlüftungsöffnungen
    19
    Ofenentlüftungsöffnungen
    20
    Bedienmodulaufnahmebereich
    21
    dem Garraum (11) gegenüberliegender Bereich
    22
    Leiste
    23
    Belüftungsöffnung
    24
    Wrasenöffnung
    25
    in eine Aussparung einsetzbarer Teil des Bedienmoduls
    26
    nach Außen vorstehender Teil des Bedienmoduls
    39
    Dichtungselement
    40
    Belüftungsöffnung
    49
    Türrahmen
    50
    Türbelüftungsöffnung
    51
    Luftleiteinrichtung (Blende)
    52
    Luftleiteinrichtung (Luftleitsteg)
    53
    Befestigungsanordnung
    54
    seitliche Kante von 51
    55
    Blendenschicht
    d
    Luftdurchtrittsspalt

Claims (15)

  1. Gargerätetür mit – zumindest einer Türbelüftungsöffnung (50) auf zumindest einer Seite der Gargerätetür zum Einlassen von Luft zu Kühlzwecken in einen Türinnenraum (17) und – zumindest einer Türentlüftungsöffnung (1) zum Auslassen der Luft aus dem Türinnenraum (17), dadurch gekennzeichnet, dass im Türinnenraum (17) eine Luftleiteinrichtung (6; 51, 52) zum Leiten der innerhalb des Türinnenraums (17) strömenden Luft angeordnet ist.
  2. Gargerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Luftleiteinrichtung (6; 51, 52) strukturiert ausgebildet ist zum zielgerichteten Leiten der durch die zumindest eine Türbelüftungsöffnung (50) eingetretenen Luft.
  3. Gargerätetür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Luftleiteinrichtung (6; 51, 52) ausgebildet und/oder angeordnet sind zum Verwirbeln der daran vorbeistreichenden Luft und/oder zum Ausbilden einer turbulenten Strömung in der daran vorbeigeleiteten Luft.
  4. Gargerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Luftleiteinrichtung (6; 51, 52) ausgebildet und/oder angeordnet sind zum Bewirken einer Düsenwirkung für daran in den Türinnenraum und/oder in den Fensterausschnitt (7) vorbeigeleitete Luft.
  5. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch kennzeichnet, dass die Luftleiteinrichtung (6; 51) einen zwischen zwei zueinander benachbart und beabstandet angeordneten Scheiben (4, 5) schräg verlaufenden Abschnitt ausbildet, wobei die Luftleiteinrichtung (51) an der einen Scheiben (4) anliegt und zu der anderen der Scheiben (5), insbesondere einer innenseitigen Scheibe (5), einen verengten Luftdurchtrittsspalt (d) ausgebildet.
  6. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Luftleiteinrichtung (51) in aufwärts gerichteter Richtung über einen gesamten Fensterausschnitt (7) oder über eine gesamte Höhe zwischen zueinander benachbarter Scheiben (4, 5) erstreckt, so dass über die gesamte entsprechende Höhe eine entsprechende Leitwirkung für einen Luftstrom einstellbar ist.
  7. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Luftleiteinrichtung (51, 52) einen Luftstrom in einen unteren Türbereich und/oder zu einem Bedienmodul (2) mit Steuerelementen zur Bedienung des Gargerätes richtet.
  8. Gargerätetür, insbesondere Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit – zumindest zwei zueinander parallel angeordneten Scheiben (4, 5), welche einen Türinnenraum (17) und/oder einen Fensterausschnitt (7) zwischen sich ausbilden, und – zumindest einer Türbelüftungsöffnung zum Einlassen von Umgebungsluft in den Türinnenraum (17) und zumindest einer Türentlüftungsöffnung (18) zum Auslassen von Luft aus dem Türinnenraum (17), dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine seitliche Türbelüftungsöffnung (50) einen Lufteintritt in einen Bereich der beiden unteren Drittel des Türinnenraums (17) leitet.
  9. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines Lüfters (16) Luft von der Oberseite der geschlossenen Gargerätetür (1) ausge hend in einen Strömungsraum (15) oberhalb eines Garraums (11) bzw. oberhalb einer Muffel (12) des Gargeräts (1) gesaugt wird, so dass ein Unterdruck an zumindest einer Türentlüftungsöffnung (18) im oberen Türbereich der Gargerätetür entsteht.
  10. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Türentlüftungsöffnung (18) im rückseitigen oberen Türbereich der Gargerätetür (1) angeordnet ist zum Auslassen von Luft aus dem Türinnenraum (17) in einen Strömungsraum (15) oberhalb eines Garraums (11) bzw. oberhalb einer Muffel (12) eines mit der Gargerätetür (1) verschlossenen Gargerätes.
  11. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder links- und rechtsseitigen Seite der Scheiben (4, 5) eine Vielzahl von seitlichen Türbelüftungsöffnungen (50) ausgebildet ist.
  12. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aus einem mittels der Gargerätetür geschlossenen Gargerät unterseitig aus einer Ofenentlüftungsöffnung (19) erwärmte Abluft ausgelassen wird, wobei die Türbelüftungsöffnung (50) von der zumindest einen Ofenentlüftungsöffnung (19) beabstandet in einem Türrahmen (49) der Gargerätetür (1) angeordnet sind.
  13. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gargerätetür (1) ein thermisch abgetrennter Raum für zumindest ein Bedienmodul (2) ausgebildet ist, wobei zumindest eine Luftleiteinrichtung (51, 52) einen durch den Türinnenraum (17) geführten Luftstrom in Richtung des thermisch abgetrennten Raums leitet.
  14. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fensterausschnitt (7) in links- und rechtsseitiger seitlicher Richtung durch schräg zwischen der inneren und der äußeren Scheibe (5, 4) verlaufend angeordnete Blenden begrenzt ist, wobei die Blenden als Luftleiteinrichtungen (51) ausgebildet sind.
  15. Gargerätetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine äußere Scheibe (4) sich als eine Vollglasscheibe über die gesamte Breite und insbesondere eine gesamte Höhe der Gargerätetür (1) erstreckt.
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