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Die
Erfindung betrifft eine Gargerätetür für insbesondere
einen Backofen oder ein Mikrowellengerät.
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Aus
DE 297 22 024 U1 ist
eine schaltbare Glastür
für Haushaltsgeräte bekannt,
bei der eine 'Glastastatur' auf oder in die
Glastür
integriert ist. Dabei ist das Bedienfeld die transparente Glastür selbst. Die
Glastastatur kann ein LCD-Display oder einen Monitor umfassen. Eine
Bedienblende kann entfallen. Die zur Bedieneinheit notwendige Auswerteelektronik
ist in einem temperaturreduzierten, isolierten Bereich des Backofens
angebracht. Nachteilig hierbei ist die vergleichsweise aufwändige Herstellung und
Reparaturmöglichkeit.
Zudem ist die Bedienbarkeit durch die Elektronik insbesondere für Nutzer
mit schlechter Sicht oder eingeschränkter Haptikfähigkeit
nachteilig. Auch ist insbesondere die Langlebigkeit der elektrischen
und Dünnfilm-Komponenten nicht
garantiert.
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Aus
DE 299 19 792 U1 sind
ebenfalls Druckschaltelemente bekannt, deren Bedienoberfläche aus
einer Glasscheibe gebildet werden.
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Aus
DE 30 37 277 A1 ist
ein Mikrowellenherd bekannt, bei dem mit der Hand bedienbare, elektrisch steuerbare
Betriebseinrichtungen an der Tür
angebracht sind. Offenbart sind dazu hinter einer vorderen Fläche einer
Tür befindliche
Tastenfelder, die sich gemäß dieser
Vorrichtung vorteilhafterweise bis vor die Ofenraumöffnung erstrecken
können.
Da die Tür
die gesamte Vorderfront einnimmt, kann eine eigene Bedienblende
entfallen.
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Aus
DE 38 29 913 A1 ist
ein Mikrowellenofen bekannt, bei dem Schalt-, Einstell- und/oder
Anzeigemittel in die Garraumtür
eingebaut sind, und zwar hinter einer vorderen Sichtwand.
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DE 201 03 517 U1 beschreibt
ein Gargerät mit
funktionalisierter Gargerätetür, bei der
Kontakte in Form von Folien auf die Tür appliziert werden und insbesondere
Anzeigen auf die zumindest teilweise durchsichtige Tür projizierbar
sind, z. B. wie bei einem sog. Head-Up Display. Das Anzeige- und/oder Bedienelement
kann auch lösbar
an der Gargerätetür angebracht
sein.
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Aus
WO 97/26486 ist eine Backofentür
mit in einen Griff integrierte Bedienelemente bekannt.
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Aus
EP 1 120 606 A2 ist
eine Gargerätetür bekannt,
die in ihrer Tür
verteilt Bedienschalter und Anzeigefelder aufweist, die flächig mit
der Vorderseite abschließen.
Dies ist vergleichsweise aufwändig herzustellen
und zu verdrahten.
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Aus
EP 0 028 328 B1 ist
eine Backofenanordnung bekannt, bei der die Vorderseite des Backofens
ganzflächig
mit einer Gargerätetür in Form
einer Glastür
verschließbar
ist.
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Aus
DE 103 49 313 A1 ist
ein Backofen bekannt, dessen Gargerätetür einen Türinnenraum aufweist, der seitlich
durch zwei sich in auswärtiger Richtung
erstreckende Seitenwangen begrenzt ist. In die Seitenwangen sind
Lufteintrittsöffnungen
eingearbeitet, um von der Seite her einen Lufteintritt in den Hohlraum
der Seitenwangen zu ermöglichen.
Zur Kühlung
des Türinnenraums
in dessen oberem und besonders starker Hitzeeinwirkung unterliegendem Türinnenraum
führen
vom obersten Abschnitt der Seitenwangen Türbelüftungsöffnungen von der Seite her
zu dem Türinnenraum,
so dass die in den Seitenwangen befindliche Luft in den oberen Türinnenraum gelangen
kann. Über
oberseitige Türentlüftungsöffnungen
kann die im Türinnenraum
erwärmte
Luft nach oben aus der Gargerätetür austreten.
Nachteilhaft ist bei einer solchen Anordnung, dass lediglich der
obere Bereich der Gargerätetür gekühlt wird.
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Aus
DE 198 53 758 C2 ist
eine Backofentür bekannt,
welche drei zueinander beabstandete Sichtfenster aufweist. Zum Kühlen ist
die Backofentür
seitlich und im unteren Bereich nicht ver- schlossen sondern offen
ausgeführt,
so dass sich in den Zwischenräumen
zwischen den eingesetzten Türscheiben
ein Luftstrom zur Kühlung
entwickeln kann. Aus
EP
0 255 413 B1 ist eine Gargerätetür bekannt, welche unterseitige
Türbelüftungsöffnungen
und oberseitige Türentlüftungsöffnungen
aufweist, so dass durch einen Türinnenraum
Luft strömen
kann. Nachteilhaft bei derartigen Gargerätetüren ist jedoch, dass die Luft
vollkommen unkontrolliert aufgrund lediglich einer durch Aufwärmung bedingten
Konvektionsströmung
beruht und daher eine ungleichmäßige und
unzureichende Kühlung
eines Sichtfensters bewirkt.
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Aus
DE 35 18 060 C2 und
DE 40 38 796 C2 sind
Gargerätetüren für einen
Mikrowellenherd bekannt, bei denen zwei Sichtfenster parallel zueinander
angeordnet sind. Zur Beabstandung der beiden Sichtfenster dient
eine zwischen diesen angeordnete Türplatte. Die Türplatte
stützt
in seitlichen Randbereichen das äußere der
Fenster ab und verläuft
zur Außenkante
des inneren der beiden Fenster und dann ein Stück parallel über einen
außenseitigen
Randbereich des inneren Fensters. Entsprechend ist das innere Fenster
in seitlicher Erstreckung kleiner als das äußere Fenster ausgebildet.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Gargerätetür unter Einsatz von einfachen
Mitteln mit Blick auf eine gleichmäßigere Kühlung zu verbessern. Die Aufgabe
wird durch eine Gargerätetür nach den
Ansprüchen
1 oder 8 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind insbesondere den Unteransprüchen einzeln
oder in Kombination entnehmbar.
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Bevorzugt
wird demgemäß eine Gargerätetür mit zumindest
einer Türbelüftungsöffnung auf
zumindest einer Seite der Gargerätetür zum Einlassen von
Luft zu Kühlzwecken
in einen Türinnenraum
und zumindest einer Türentlüftungsöffnung zum
Auslassen der Luft aus dem Türinnenraum,
wobei im Türinnenraum
eine Luftleiteinrichtung zum Leiten der innerhalb des Türinnenraums
strömenden
Luft angeordnet ist. Durch solche Luftleiteinrichtungen bzw. Luftstege
wird ein Luftstrom auch in Bereiche des Türinnenraums leitbar, beispielsweise
in einen unteren und zentralen unteren Bereich, so dass auch solche Bereiche
durch eine Luftströmung
gekühlt
werden. Die Luftleiteinrichtung dient somit vorteilhaft zum gezielten
Leiten der innerhalb des Türinnenraums
strömenden
Luft. Derartige Luftleiteinrichtungen und Luftleitstege können besonders
bevorzugt in Verbindung mit seitlich der Gargerätetür angeordneten Türbelüftungsöffnungen
eingesetzt werden, sind aber auch vorteilhaft in Verbindung mit
unterseitigen Belüftungsschlitzen
der Gargerätetür oder eines
unterseitigen Rahmenelements einsetzbar.
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Die
zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder der zumindest eine Luftleitsteg
sind vorteilhaft nicht nur einfach flächig sondern strukturiert ausgebildet,
insbesondere mit einer strukturierten Oberfläche ausgebildet, zum zielgerichteten
Leiten der durch die zumindest eine Türbelüftungsöffnung eingetretenen Luft.
Luftleiteinrichtungen und Luftleitstege können somit durch eine spezielle
Strukturierung vorteilhaft ausgebildet sein, eine zielgerichtete
Luftströmung
in gewünschte
Bereiche innerhalb des Türinnenraums
oder des Fensterausschnitts zu richten, um in solchen Bereichen
eine gewünschte
Kühlwirkung
zu erzielen. Insbesondere können
dadurch Bereiche mit Luft versorgt werden, welche im Falle einer üblichen
Konvektionsströmung
nicht gekühlt
werden würden.
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Die
zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder der zumindest eine Luftleitsteg
sind bevorzugt ausgebildet und/oder angeordnet zum Verwirbeln der
daran vorbeistreichenden Luft und/oder zum Ausbilden einer turbulenten
Strömung
in der daran vorbeigeleiteten Luft.
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Die
zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder der zumindest eine Luftleitsteg
sind bevorzugt ausgebildet und/oder angeordnet zum Bewirken einer
Düsenwirkung
und/oder Sprühwirkung
für daran
in den Türinnenraum
und/oder in den Fensterausschnitt vorbeigeleitete Luft.
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Die
Luftleiteinrichtung kann bevorzugt einen zwischen zwei zueinander
benachbart und beabstandet angeordneten Scheiben schräg verlaufenden
Abschnitt ausbilden, wobei die Luftleiteinrichtung an der einen
der Scheiben anliegt und zu der anderen der Scheiben, insbesondere
einer innenseitigen Scheibe, einen verengten Luftdurchtrittsspalt
ausgebildet. Dadurch wird insbesondere zwischen einer gegenüberliegenden
seitlichen Kante der Luftleiteinrichtung und der anderen der Scheiben,
insbesondere einer innenseitigen Scheibe, ein verengter Luftdurchtrittsspalt
ausgebildet. Insbesondere eine solche Anordnung bewirkt eine Düsenwirkung
und richtet zugleich einen Luftstrom direkt auf die Oberfläche einer
der beiden Scheiben. Da üblicherweise
die innenseitige der Scheiben stärker
erwärmt
wird als die außenseitige
der Scheiben, befindet sich der Luftdurchtrittsspalt vorteilhafterweise
zu der inneren der Scheiben hin benachbart.
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Die
Luftleiteinrichtung erstreckt sich bevorzugt in aufwärts gerichteter
Richtung über
einen gesamten Fensterausschnitt oder über eine gesamte Höhe zwischen
zueinander benachbarter Scheiben, so dass über die gesamte entsprechende
Höhe eine entspre-
chende Leitwirkung für
einen Luftstrom einstellbar ist. Im Fall von insbesondere zwei an
gegenüberliegenden
Seiten zueinander entgegengesetzt schräg angeordneter Luftleiteinrichtungen
ent steht vorteilhaft bei Betrachtung der Garraumtür um den Fensterausschnitt
herum ein Panoramaeffekt.
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Die
zumindest eine Luftleiteinrichtung oder der zumindest eine Luftleitsteg
richten vorzugsweise einen Luftstrom in einen unteren Türbereich
und/oder zu einem Bedienmodul mit Steuerelementen zur Bedienung
des Gargerätes.
Dies ermöglicht
besonders sensible Bereiche gezielter zu kühlen.
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Eigenständig oder
in Kombination damit vorteilhaft ist eine Gargerätetür mit zumindest zwei zueinander
parallel angeordneten Scheiben, welche einen Türinnenraum und/oder einen Fensterausschnitt zwischen
sich ausbilden, und zumindest einer Türbe-Lüftungsöffnung zum
Einlassen von Umgebungsluft in den Türinnenraum und zumindest einer
Türentlüftungsöffnung zum
Auslassen von Luft aus dem Türinnenraum,
wobei die zumindest eine seitliche Türbelüftungsöffnung einen Lufteintritt in
einen Bereich der beiden unteren Drittel des Türinnenraums leitet. Gekühlt wird
dadurch nicht nur. ein oberer Bereich des Türinnenraums bzw. der zueinander
benachbarten Scheiben der Gargerätetür sondern
auch direkt ein unterer Bereich, so dass eine Verletzungsgefahr durch
Verbrennung bei Berührung
der unteren äußeren Scheibe
vermieden wird.
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Mittels
eines Lüfters
kann vorteilhaft Luft von der Oberseite der geschlossenen Gargerätetür ausgehend
in einen Strömungsraum
oberhalb eines Garraums bzw. oberhalb einer Muffel des Gargeräts gesaugt
werden, so dass ein Unterdruck an zumindest einer Türentlüftungsöffnung im
oberen Türbereich der
Gargerätetür entsteht.
Dies führt
zu einer aktiven Luftzirkulation bzw. einem aktiven Einsaugen von Umgebungsluft
durch insbesondere seitliche Türbelüftungsöffnungen
und den Türinnenraum
hindurch. Zumindest eine Türentlüftungsöffnung ist dazu
besonders vorteilhaft im rückseitigen
oberen Türbereich
der Gargerätetür angeordnet
zum Auslassen von Luft aus dem Türinnenraum
in den Strömungsraum
oberhalb eines Garraums bzw. oberhalb einer Muffel eines mit der
Gargerätetür verschlossenen
Gargerätes.
Eine solche Anordnung wird gegenüber
einer oberseitigen Türentlüftungsöffnung besonders
bevorzugt, da aus dem Türinnenraum
austretende Luft nicht mehr um eine Ecke herum geleitet werden muss,
um in den Raum oberhalb der Muffel zu gelangen.
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Prinzipiell
kann ein Lüfter
alternativ dazu auch vorteilhaft eingesetzt werden, indem Luft durch die
Gargerätetür hindurch
geblasen statt gesaugt wird. Ein solcher Lüfter kann dabei z.B. auch im
Türrahmen
angeordnet sein. Als weitere alternbativ vorteilhaft umsetzbare
Lösung
besteht die Möglichkeit einen
Luft- strom in umgekehrter Richtung durch den Türinnenraum zu saugen oder blasen,
wobei dann Frischluft von rechten oder linken Seiten und/oder direkt
von der Türoberseite
herangeführt
wird.
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An
jeder links- und rechtsseitigen Seite der Scheiben ist vorzugsweise
eine Vielzahl von seitlichen Türbelüftungsöffnungen
ausgebildet.
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Aus
einem mittels der Gargerätetür geschlossenen
Gargerät
wird vorteilhaft unterseitig aus einer Ofenentlüftungsöffnung erwärmte Abluft ausgelassen, wobei
die Türbelüftungsöffnung von
der zumindest einen Ofenentlüftungsöffnung beabstandet in
einem Türrahmen
der Gargerätetür angeordnet sind.
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In
der Gargerätetür ist bevorzugt
ein thermisch abgetrennter Raum für zumindest ein Bedienmodul
ausgebildet, wobei zumindest eine Luftleiteinrichtung und/oder zumindest
ein Luftleitsteg einen durch den Türinnenraum geführten Luftstrom
in Richtung des thermisch abgetrennten Raums leitet.
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Ein
Fensterausschnitt ist in links- und rechtsseitiger seitlicher Richtung
vorteilhaft durch schräg zwischen
der inneren und der äußeren Scheibe
verlaufend angeordnete Blenden begrenzt, wobei die Blenden als Luftleiteinrichtungen
ausgebildet sind. Eine solche Anordnung bietet eine Vielzahl von
Vorteilen in Form einer zielgerichteten Führung eines Luftstroms in den
Bereich des Fensterausschnitts und zugleich einen optisch ansprechenden
Panoramaeffekt durch Ausgestaltung der Blenden als Sichtblenden.
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Eine äußere Scheibe
erstreckt sich bevorzugt als eine Vollglasscheibe über die
gesamte Breite und insbesondere eine gesamte Höhe der Gargerätetür. Dies
ermöglicht
neben einer konstruktiv einfachen Montage auch ein ansprechendes
optisches Erscheinungsbild sowie eine einfache Reinigung, da Vorsprünge und Übergänge zwischen
einem Rahmenabschnitt und einem Fensterabschnitt vermieden werden.
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In
den folgenden Figuren wird die Erfindung durch schematische Ausführungsbeispiele
beschrieben. Diese Ausführungsbeispiele
beschränken
die Erfindung nicht, welche insbesondere durch den Umfang der Ansprüche bestimmt
wird. Gleiche Teile bzw. Merkmale werden in den verschiedenen Ausführungsformen
durch gleiche Bezugsziffern gekennzeichnet.
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1 zeigt
skizzenhaft in Schrägsicht
von außen
einen eingebauten Backofen mit Bedienmodul;
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2 zeigt
schematisch als Schnittdarstellung in Seitenan- sicht einen weiteren
Backofen mit Bedienmodul;
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3 zeigt
einen Ausschnitt einer Gargerätetür für insbesondere
einen solchen Backofen in Draufsicht;
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4 zeigt
in auseinandergezogener Darstellung Komponenten einer weiteren beispielhaften Gargerätetür und
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5 zeigt
Abbildungen einer Gargerätetür von der
Außenseite
her mit einer Veranschaulichung von Luftströmungen durch einen Türinnenraum
gemäß der bevorzugten
bzw. einer einfachen Ausführungsform.
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In 1 ist
eine Backofentür 1 eines
Backofens gezeigt, in die ein Bedienmodul 2 eingesetzt
ist. Die Backofentür 1 bedeckt
die Vorderseite des Backofens vollständig, so dass dieser keine
separate Bedienblende aufweisen muss. Die Backofentür 1 weist an
ihrer Außenseite
bzw. Vorderseite eine nur von einem schmalen Metallrahmen 3 gehaltene
vollflächige äußere Glasscheibe 4 auf.
Zur Wärmedämmung weist
die Backofentür 1 weiterhin
eine innere Glasscheibe 5 auf, wodurch zwischen den Scheiben 4, 5 ein
Türinnenraum
gebildet wird. Es können
noch weitere Glasscheiben parallel dazu vorhanden sein. In diesem
Türinnenraum
ist eine Blende 6 eingesetzt, die unter anderem als Sichtschutz
und zur Luftströmungsleitung
dient. Durch einen Fensterausschnitt als Ausschnitt 7 in
der Blende 6 wird ein Sichtfenster definiert. In der Blende 6 sind
im unteren Teil Belüftungsschlitze 8 zur
Frischluftzufuhr eingebracht. Die oberen Entlüftungsschlitze sind hier nicht
dargestellt. Die Backofentür 1 ist
durch den Griff 9 seitlich öffen- und verschließbar.
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2 zeigt
einen Backofen 10 mit einem zu 1 gleichen
und gleichpositionierten Bedienmodul 2 in vertikalem Schnitt
durch das Bedienmodul 2. Der Garraum 11 des Ofens 10 wird
durch eine nach vorne offene Muffel 12 begrenzt, die von
einer Isolierschicht 13 bedeckt ist. Zwischen der Isolierschicht 13 und
einer äußeren Ofenblende 14 befindet
sich ein Strömungsraum 15,
durch den Luft strömen
kann, und zwar vorzugsweise im wesentlichen bewegt durch einen Lüfter 16 in
Form eines Querstromlüfters.
In den Kühlluftkreislauf
einbezogen ist die Ofentür 1,
insbesondere dadurch, dass in diesem Ausführungsbeispiel die Ofentür durch
seitliche Öffnungen
mit Frischluft belüftet
werden kann, wie schematisch durch die Pfeile P1 angedeutet. Die so
in den Türinnenraum 17 einströmende Frischluft
wird aufgeheizt und strömt
durch Wärmekonvektion
und ggf. mittels eines Ansaugens durch den Lüfter 16 nach oben,
wie durch die Pfeile P2 angedeutet. Im oberen Bereich der Gargerätetür 1 befinden
sich Türentlüftungsschlitze 18,
durch welche die dann aufgewärmte
Luft die Gargerätetür 1 verlässt. Durch
den Lüfter 16 angesaugt,
umströmt
die Luft dann weiter im Strömungsraum 15 den
Garraum 11 umlaufend, wie durch die Pfeile P3 angedeutet,
bis sie den Ofen 10 durch untere Ofenentlüftungsöffnungen 19 verlässt. Die
zugehörigen
Heizelemente usw. sind zur besseren Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
befindet sich in der Ofen- bzw. Gargerätetür 1 oberhalb des Garraums 11 und
der Türentlüftungsschlitze 18 ein
Bedienmodulaufnahmebereich 20, in dem in eine Aussparung
ein hinterer Teil des Bedienmoduls 2 eingesetzt ist. Der
Bedienmodulaufnahmebereich 20 ist von dem dem Garraum 11 gegenüberliegenden
Bereich 21 der Gargerätetür 1 durch
eine Leiste 22 abgetrennt.
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Der
relativ kalte Bedienmodulaufnahmebereich 20 wird gegenüber dem
relativ warmen, dem Garraum 11 gegenüberliegenden Türbereich 21 somit
dadurch kühler
gehalten, dass erstens die Warmluft, wie durch die Pfeile P2 angedeutet,
abgeführt wird
und zweitens der Bedienmodulaufnahmebereich 20 thermisch
vom Türinnenraum 17 isoliert
wird. Zusätzlich
ist an der Rückseite
des Bedienmodulaufnahmebereichs 20 in der Oberseite der
Gargerätetür 1 mindestens
eine Belüftungsöffnung 23 vorhanden, die
zum Strömungsraum 15 führt. Diese
Belüftungsöffnung 23 ergibt
den Vorteil, dass das Bedienmodul 2 weiter gekühlt wird
und gleichzeitig die Lufttemperatur im Strömungsraum 15 sinkt.
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Die
hier gezeigte Anordnung hat zudem den Vorteil, dass die Lufteinlassöffnungen
insbesondere seitlich in der Gargerätetür 1 und oben hinter
der Gargerätetür 1 räumlich von
den Ofenaus lassöffnungen 19 getrennt
sind, so dass erstens die Frischluft ausreichend kühl ist und
zweitens keine aus einer Wrasenöffnung 24 aus
dem Garraum 11 austretende Wrasen in den Lüftungskreislauf
gelangen können, was
ansonsten zu einer nur schwer zu reinigenden Verschmutzung des Innenraums
der Gargerätetür 1 führen könnte.
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Das
Bedienmodul 2 weist einen in eine oben offene Aussparung
der vorderen Glasfront eingesetzten Teil 25 und einen nach
außen
bzw. nach vorne vorstehenden Teil 26 auf, welcher zudem
seitlich nach unten über
die Aussparung hinausgeht. Auf dem äußerlich hervorstehenden Teil 26 sind
nicht gezeigte Bedienelemente vorhanden.
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Bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel für einen
Backofen 10, bei dem nun das Bedienmodul 2 in
einer Gargerätetür 1 aktiv
gekühlt
wird. Im Gegensatz zur in 2 gezeigten
Gargerätetür, bei der die
in der Oberseite der Gargerätetür 1 vorhandene Belüftungsöffnung 23 vom
Bedienmodulaufnahmebereich 20 durch die innere Glasscheibe 5 getrennt ist,
ist diese nun durch ein Dichtungselement 39 abgedichtet.
Hingegen ist nun eine Belüftungsöffnung 40 zum
Bedienmodulaufnahmebereich 20 vorhanden, sowie eine zugehörige Entlüftungsöffnung.
Wie durch die Pfeile P4 angedeutet, wird Kühlluft durch die Belüftungsöffnung 40 auf
den in die Aussparung eingesetzten Teil 25 des Bedienmoduls 2 gelenkt
und danach durch die Entlüftungsöffnung in
den Strömungsraum 15 weitergeführt. Diese
Ausgestaltung kühlt
das Bedienmodul 2 besonders effektiv.
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3 zeigt
in Draufsicht lediglich einen Ausschnitt einer Gargerätetür, wobei
links in der Abbildung die Innenseite der Gargerätetür abgebildet ist, welche die
Muffel 12 und den Garraum 11 verschließt. In einem
Türrahmen 49 sind
verschiedene typische Komponenten eingesetzt, wobei diese jedoch
für eine
Umsetzung nicht alle zwingend erforderlich sind.
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Außenseitig
nimmt der Türrahmen 49 die äußere Glassscheibe 4 auf,
welche sich gemäß einer besonders
bevorzugten Ausführungsform über die gesamte
Breite und gegebenenfalls auch Höhe
der Gargerätetür erstreckt.
Parallel zu der äußeren Glasscheibe 4 und
von dieser durch einen Türinnenraum 17 beabstandet
ist eine innere Glassscheibe 5 in dem Türrahmen 49 angeordnet.
Außerdem
sind in dem Türrahmen 49 optional
innenseitig der inneren Glassscheibe 5 weitere innenseitige
Glasscheiben 5a eingesetzt, wobei die verschiedenen Glasscheiben 4, 5, 5a jeweils
durch einen freien Raum zueinander beabstandet sind. Komponenten
zwischen der äußeren Glasscheibe 4 und
der inneren Glassscheibe 5 können entsprechend auch zwischen
den weiteren der verschiedenen Glasscheiben 4, 5, 5a eingesetzt
werden.
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Zur
Belüftung
und Kühlung
des Türinnenraums 17 sind
in einem unteren Bereich der Gargerätetür Belüftungsschlitze 8 ausgebildet,
welche eine Luftströmung
von einer Unterseite aus in den Türinnenraum 17 ermöglichen.
Im Fall einer Gargerätetür gemäß 1,
bei welcher ein Sichtbereich bzw. Fensterausschnitt 7 nicht
bis zum unteren Rand der Gargerätetür reicht,
besteht vorteilhaft die Möglichkeit,
anstelle oder zusätzlich
zu bodenseitigen Belüftungsöffnungen
in der Gargerätetür 1 durch
eine oder mehrere seitliche Türbelüftungsöffnungen 50 einen Luftstrom
aus dem Außenraum
des Gargeräts
heranzuführen
und durch die Belüftungsschlitze 8 in
einen unteren und zentralen Bereich des Fensterausschnitts 7 einströmen zu lassen.
Insbesondere eine Luftzuführung
zu den unteren Belüftungsschlitzen 8 von
der Seite her durch ein unteres Rahmenelement oder Blendenelement
ermöglicht
die Frischluftzufuhr aus einem Bereich entfernt von einer bodenseitigen Ofenentlüftungsöffnung.
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Besonders
bevorzugt wird eine Luftströmung P0,
welche durch diese oder weitere seitliche Türbelüftungsöffnungen 50 von einem
Seitenbereich der Gargerätetür 1 aus
seitlich in dem Türin nenraum 17 und
insbesondere in den Bereich des Fensterausschnitts einströmen kann,
wie dies durch weitere Pfeile P0 schematisch angedeutet ist. Die
Türbelüftungsöffnungen 50 sind
dabei vorzugsweise in einem mittleren und unteren seitlichen Bereich
der Gargerätetür ausgebildet.
Durch das seitliche Einsaugen von frischer Luft wird insbesondere
bei Ausgestaltungen von Gargerätetür mit einer
Ofenentlüftungsöffnung im
Bereich der Unterseite der Gargerätetür 1 vermieden, dass
erhitzte und gegebenenfalls durch Wrasen verschmutze Luft wieder
eingesaugt und durch den Türinnenraum 17 geleitet
wird.
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Zum
Verbessern der Luftzirkulation bzw. zum gerichteten Leiten von Luft
durch den Türinnenraum 17 und
insbesondere durch den Bereich des Fensterausschnitts 7 sind
in der Gargerätetür 1 Luftleiteinrichtungen 51, 52 in
Form von Blenden 51 und/oder Luftleitstegen 52 angeordnet.
Besonders bevorzugt wird eine Anordnung, bei welcher eine Luftleiteinrichtung 51 in
Form eines flachen Elements, beispielsweise eines flachen Blechs,
an einer der beiden Glassscheiben anliegt und schräg durch
den Türinnenraum 17 in
Richtung der anderen Glasscheibe führt. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel führt die
Luftleiteinrichtung 51 in einem ersten Abschnitt und vorzugsweise
Türrahmen 49 etwas
beabstandet zuerst parallel längs
der Innenseite der äußeren Glasscheibe 4 entlang,
um dann abgewinkelt oder abgebogen schräg in Richtung der inneren Glasscheibe 5 zu
führen.
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Die
Luftleiteinrichtung 51 erstreckt sich dabei vorzugsweise über die
gesamte Höhe
des Fensterausschnitts 7 oder gegebenenfalls auch über die
gesamte Höhe
der zueinander benachbarten äußeren und
inneren Glasscheiben 4, 5, so dass seine strömungstechnische
Wirkung über
die entsprechend erforderliche Höhe
insbesondere des Fensterausschnitts 7, vorzugsweise aber
der gesamten äußeren Glasscheibe 4 reicht.
Die Luftleiteinrichtung 51 reicht jedoch vorzugsweise nicht
oder gegebenenfalls im Bereich von Öffnungen durchbrochen nicht
bis ganz zu der inneren Glasscheibe 5 sondern bleibt mit
ihrer seitlichen Kante 54 um einen Abstand von der inneren
Glasscheibe 5 beabstandet. Dadurch bilden sich einer oder
mehrere Luftdurchtrittspalte d zwischen der seitlichen Kante 54 der
Luftleiteinrichtung 51 und der inneren Glasscheibe 5 aus.
Eine solche Anordnung bewirkt eine Luftströmung von der Seite her direkt
auf die innere Glasscheibe 5, so dass diese zielgerichtet
gekühlt
wird. Durch entsprechende Strukturierungen oder formgebende Maßnahmen
kann eine solche Luftleiteinrichtung 51 auch zielgerichtet
ganz bestimmte Ausschnitte des Fensterausschnitts 7 mit einer
Luftströmung
versorgen.
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Der
Fensterausschnitt 7 wird dabei insbesondere durch die seitliche
Kante 54 der Luftleiteinrichtung 51 begrenzt,
sofern die Luftleiteinrichtung 51 aus einem undurchsichtigen
Material ausgebildet ist. Bei der Verwendung undurchsichtiger Materialien
ergibt sich zugleich ein optisch interessanter Effekt mit Wirkung
eines Panoramafensters. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
reicht die Luftleiteinrichtung 51 nicht ganz bis zum seitlichen
Türrahmen 49, weshalb
die äußere Glasscheibe 4 rückseitig
mit einer Blendenschicht 55 beschichtet ist, um ein ho-
mogenes Design zu ermöglichen.
Prinzipiell können aber
auch durchsichtige Materialien zum Ausbilden der Luftleiteinrichtung 51 verwendet
werden.
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Zweckmäßigerweise
sind seitliche Türbelüftungsöffnungen 50 und
eine oder mehrere derartige Luftleiteinrichtung 51 nicht
nur an einer Seite der Gargerätetür 1 angeordnet
und ausgebildet sondern auch an der gegenüberliegenden Seite der Gargerätetür 1.
Prinzipiell ist auch eine Anordnung von derartigen Luftleiteinrichtungen 51 im
Bereich der oberen und insbesondere auch im Bereich der unteren
Seite der Gargerätetür 1 bzw.
des Fensterausschnitts 7 vorteilhaft einsetzbar. In letzterem
Fall würden
die Belüftungsschlitze 8 gemäß 1 und 3 entsprechend
näher an
einer der Glassscheiben 4, 5 angeordnet. Gemäß erster
Unter suchungen können
jedoch die unterseitigen Lüftungsschlitze 8 gegebenenfalls
vollständig
entfallen, wenn durch die Luftleiteinrichtung 51, 52 eine
entsprechend zielgerichtete und optimierte Luftströmung innerhalb
des Türinnenraums 17 und
insbesondere innerhalb des Fensterausschnitts 7 erzielt
wird.
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Zur
Befestigung der Luftleiteinrichtung 51 ist eine beispielhafte
Befestigungsanordnung 53 skizziert, welche aus Stäben besteht,
die sich senkrecht durch den Türinnenraum 17 erstrecken
und an denen die Luftleiteinrichtung 51 mit clipartigen
Elementen befestigt ist. Jedoch sind auch beliebige andere Befestigungseinrichtungen
und Befestigungsmittel bis hin zu Klebstoffen einsetzbar.
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Beispielhaft
ist rückseitig
der Luftleiteinrichtung in Art einer Blende 51 an einer
der Befestigungsanordnungen 53 ein Luftleitsteg 52 als
ein weiteres beispielhaftes Luftleitelement skizziert. Luftleitstege 52 können alleine
oder eine solche Luftleiteinrichtung in Art einer Blende 51 unterstützend eingesetzt
werden, um eine Feinabstimmung einer gewünschten Strömung vorzunehmen. Insbesondere
-derartige Luftleitstege 52 können eine Feinjustierung einer Luftströmung ermöglichen.
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Bereits
der Einsatz einfach gestalteter Luftleiteinrichtungen 51 ermöglicht eine
vorteilhafte Luftströmung
in den Türinnenraum 17 und
insbesondere in den Fensterausschnitt 7 hinein. Bei Bedarf
ist eine solche Luftströmung
weiter optimierbar durch entsprechende Strukturierungen und Formgebungen der
Wandungen solcher Luftleiteinrichtungen in Art von Blenden 51 und
Luftleitstegen 52.
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Beeinflussbar
ist die Luftströmung
auch durch den Winkel der schräg
durch den Türinnenraum 17 verlaufenden
Luftleiteinrichtung 51. Dabei ist neben dem beispielhaft
zeichnerisch dargestellten Winkel von ca. 10°–20° auch ein Verlauf in einem an dere
Winkelbereich einsetzbar. Auch mit Blick auf eine optische Gestaltung
im Sinne eines Panoramafensters ist der Winkel der Luftleiteinrichtung 51 vorteilhaft
variierbar.
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4 zeigt
in auseinandergezogener Darstellung eine weitere beispielhafte Ausgestaltungsmöglichkeit
einer derartigen Gargerätetür 1*.
Diese Gargerätetür 1* besteht
wiederum aus einem Türrahmen 49,
in dem eine innere Glasscheibe 5 und gegebenenfalls weitere
innenseitige Glasscheiben eingesetzt sind. Zum Ausbilden der Luftleiteinrichtungen 51 wird
ein vorzugsweise einteiliges Leitblech mit einer zentralen Aussparung
zum Ausbilden des Fensterausschnitts 7 in den Türrahmen 49 eingesetzt. Dargestellt
sind außerdem
zwei weitere, leicht bogenförmig
strukturierte und sich in Höhenrichtung
erstreckende Luftleiteinrichtungen 51*, welche zusätzlich zu
den im Leitblech integriert ausgebildeten Luftleiteinrichtungen 51 eingesetzt
werden. Außenseitig wird
nach dem Einsetzen dieser Komponenten eine äußere Glassscheibe 4 aufgesetzt,
nach deren Fixierung in dem Türrahmen 49 die
Gargerätetür 1* auf einfache
Art und Weise im Wesentlichen einbaufertig zusammengesetzt ist.
-
Insbesondere
beim Einsatz eines Bedienmoduls 2 im oberen Bereich der äußeren Glasscheibe 4 zum
Steuern der Funktionalität
des Gargerätetür wird die
Luftströmung
im Türinnenraum 17 so
gerichtet, dass das Bedienmodul 2 eine ausreichende Kühlung von
vorzugsweise sowohl den Seiten als auch von unten her erfährt.
-
Besonders
vorteilhaft ist insbesondere auch dazu die Ausbildung von Türentlüftungsöffnungen 18 im
oberen rückseitigen
Bereich des Türrahmens 49, so
dass das Bedienmodul 2 rückseitig von kühlender Luft
hinterströmt
wird. Derartige rückseitige
Türentlüftungsöffnungen 18 im
oberen Bereich der Gargerätetür, insbesondere
im Bereich von deren Türrahmen 49 ermöglicht in
jedem Fall auch eine Abführung der
durch den Türinnenraum 17 geleite ten
Luft in rückseitiger
Richtung in den Strömungsraum 15,
welcher oberhalb des Garraums 11 ausgebildet ist.
-
Vorteilhaft
unterstützend
kann ein wie in 2 skizzierter Lüfter 16 eingesetzt
werden, welcher im Bereich des Strömungsraums 15 angeordnet ist
und Luft von den oberen vorderseitigen Öffnung des Strömungsraums 15 in
diesen hinein saugt. Dadurch entsteht zugleich ein Unterdruck an
der oder den Türentlüftungsöffnungen 18,
welcher wiederum einen entsprechenden Unterdruck im Türinnenraum 17 erzeugt,
so dass der Lüfter 16 letztendlich
eine aktive Luftströmung
durch die seitlichen oder gegebenenfalls weiteren Türbelüftungsöffnungen 50,
den Türinnenraum 17,
den Fensterausschnitt 7 und die Türentlüftungsöffnungen 18 in den
Strömungsraum 15 hinein
bewirkt.
-
5 zeigt
zwei beispielhafte Darstellungen von Luftströmungen innerhalb einer derartigen
Gargerätetür 1,
wobei die rechte Abbildungen den Fall von seitlichen Türbelüftungsöffnungen 50 über die vorzugsweise
gesamte seitliche Höhe
der Gargerätetür 1 anhand
der dargestellten Linien skizziert. Ein zentraler und unterer Bereich
des Fensterausschnitts 7 wird bei einer derartigen Anordnung
nicht oder nur unzureichend von Luft durchströmt, so dass gegebenenfalls
eine Wärmeübertragung
auf die äußere Glasscheibe 4 erfolgt
und Verletzungsgefahr im unteren Bereich der Gargerätetür bzw. der äußeren Glasscheibe 4 besteht.
Die linke Abbildung zeigt eine besonders bevorzugte Ausgestaltung
unter Einsatz von Luftleiteinrichtungen in Form von Blenden 51 und/oder
Luftleitstegen 52, welche eine Luftströmung durch vorzugsweise den
gesamten Türinnenraum 17 und
den gesamten Fensterausschnitt 7 bewirken. Besonders vorteilhaft
sind dabei auch Luftströmungen,
welche nicht nur längs
homogener Strömungslinien
verlaufen sondern Luftwirbel innerhalb des Fensterausschnitts 7 ausbilden,
so dass die durch den Fensterausschnitt 7 strömende Luft
mehr Wärme
aufnehmen kann und gegebenenfalls in ansonsten strömungstechnisch
nicht erreichbare Ab schnitte gelangen kann.
-
- 1
- Gargerätetür
- 2
- Bedienmodul
- 3
- Metallrahmen
- 4
- äußere Glasscheibe
- 5
- innere
Glasscheibe
- 5a
- weitere
innenseitige Scheiben
- 6
- Leitelement
- 7
- Fensterausschnitt
- 8
- Belüftungsschlitze
(unten im Fenster)
- 9
- Griff
- 10
- Backofen
- 11
- Garraum
- 12
- Muffel
- 13
- Isolierschicht
- 14
- Ofenblende
- 15
- Strömungsraum
- 16
- Lüfter
- 17
- Türinnenraum
- 18
- Türentlüftungsöffnungen
- 19
- Ofenentlüftungsöffnungen
- 20
- Bedienmodulaufnahmebereich
- 21
- dem
Garraum (11) gegenüberliegender
Bereich
- 22
- Leiste
- 23
- Belüftungsöffnung
- 24
- Wrasenöffnung
- 25
- in
eine Aussparung einsetzbarer Teil des Bedienmoduls
- 26
- nach
Außen
vorstehender Teil des Bedienmoduls
- 39
- Dichtungselement
- 40
- Belüftungsöffnung
- 49
- Türrahmen
- 50
- Türbelüftungsöffnung
- 51
- Luftleiteinrichtung
(Blende)
- 52
- Luftleiteinrichtung
(Luftleitsteg)
- 53
- Befestigungsanordnung
- 54
- seitliche
Kante von 51
- 55
- Blendenschicht
- d
- Luftdurchtrittsspalt