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Die Erfindung geht aus von einem elektrischen Schalter nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Elektrowerkzeug mit einem erfindungsgemäßen elektrischen Schalter.
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Derartige Schalter werden vor allem bei Elektrohandwerkzeugen als Netzschalter in ein- oder zweipoliger Ausführung eingesetzt. Bei diesen Elektrowerkzeugen kann es sich um Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Akku-Winkelschleifer, Akku-Hobel, Akku-Schwingschleifer, Akku-Bohrmaschinen, Akku-Schrauber o. dgl. handeln.
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Aus der
DE 44 37 020 A1 ist ein elektrischer Schalter mit einem Gehäuse bekannt, in dem ein Kontaktsystem angeordnet ist. Zur Umschaltung des Kontaktsystems dient ein gegen eine Druckfeder betätigbares Betätigungsorgan. Das Kontaktsystem besteht aus einer wippenförmigen, an einem in der Art einer Schneide ausgestalteten Kontaktlager dreh- und/oder verschwenkbar gelagerten Schaltkontakt und wenigstens einem mit dem Schaltkontakt zusammenwirkenden Festkontakt. Die Umschaltung des Kontaktsystems wird mittels eines Betätigungsnockens bei Betätigung des Betätigungsorgans bewirkt, wobei sich der Betätigungsnocken an einer unter Einwirkung einer Druckfeder in Richtung auf den Schaltkontakt beweglich am Betätigungsorgan angeordneten U-förmigen Gabel befindet.
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Die aus einem Betätigungsnocken, einer U-förmigen Gabel sowie einer Druckfeder bestehende Anordnung zum Umschalten des Kontaktsystems ist vergleichsweise aufwendig und damit teuer. Eine derartige Anordnung erscheint daher für einen indirekt betätigbaren, kleine Abmessungen aufweisenden Low-Cost-Schalter des unteren Leistungssegments wenig geeignet.
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Weiter ist aus der
DE 42 18 535 C1 ein elektrischer Schalter mit einem Betätigungsorgan und einem Kontaktsystem bekannt. Am Betätigungsorgan ist ein mit einer elastischen Kraft auf den Schaltkontakt des Kontaktsystems einwirkendes Federelement angeordnet. Das Federelement bewirkt die Umschaltung des Kontaktsystems bei Betätigung des Betätigungsorgans und übt dabei eine Schließkraft beim Schließen sowie eine Abreißkraft beim Öffnen des Kontaktsystems des Schalters aus.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den elektrischen Schalter derart weiterzuentwickeln, daß die Anordnung zum Umschalten des Kontaktsystems vereinfacht ist. Außerdem soll das Kontaktsystem auch für langsame Betätigungsgeschwindigkeiten geeignet sein.
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Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen elektrischen Schalter durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Beim erfindungsgemäßen Schalter ist das auf den Schaltkontakt einwirkende Federelement in der Art einer Konturfeder ausgestaltet. In einer ersten Ausgestaltung weist das Federelement in etwa die Form eines rechtwinkligen Dreiecks mit zwei Katheten sowie einer Hypotenuse auf. Dabei wirkt die zwischen der einen Kathete sowie der Hypotenuse befindliche Ecke auf den Schaltkontakt ein. In einer zweiten Ausgestaltung weist das Federelement in etwa die Form eines gleichseitigen Dreiecks mit einer Grundseite und zwei Schenkeln auf. Dabei wirkt die zwischen den beiden Schenkeln befindliche Ecke auf den Schaltkontakt ein. Vorteilhafterweise wird dadurch die bisher aus den drei Teilen, nämlich Druckfeder, U-förmige Gabel sowie Betätigungsnocken, bestehende Anordnung durch ein kostengünstiges einziges Teil, und zwar die Konturfeder, ersetzt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine besonders montagefreundliche Ausgestaltung des Schalters besteht darin, daß das Kontaktsystem in einem in etwa topfförmig sowie ungefähr quaderförmig ausgestalteten Gehäuse angeordnet ist. Das Gehäuse ist an der dem Betätigungsorgan zugewandten Seite offen, so daß die Montage des Kontaktsystems von der Oberseite des Schalters in einfacher Weise vorzunehmen ist. Um das Innere des Gehäuses staub- und/oder wasserdicht zu verschließen, ist an der offenen Seite des Gehäuses ein wenigstens teilweise aus elastischem Material bestehender einstückiger Deckel angeordnet. Der Deckel ist im Bereich des Betätigungsorgans als dünnwandiger, elastischer sowie in etwa glockenförmiger Balg ausgestaltet, wobei der Balg das Betätigungsorgan an einer im Betätigungsorgan befindlichen Nut, form- und/oder kraftschlüssig mittels einer Öffnung umschließt. Dadurch wird auch im Bereich des Betätigungsorgans eine zuverlässige Abdichtung in das Innere des Gehäuses erzielt. Der Deckel läßt sich einfach auf das Gehäuse aufrasten, indem der der offenen Seite zugeordnete Rand am Gehäuse eine umlaufende Nut aufweist, in die ein umlaufender Steg des Deckels form- und/oder kraftschlüssig eingreift.
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Das Federelement kann an dem im Inneren des Gehäuses befindlichen Teil des Betätigungsorgans, und zwar in einer Aufnahme des Betätigungsorgans, angeordnet sein, wodurch das Federelement am Betätigungsorgan vormontierbar ist. Zur Halterung des Federelements befindet sich in der Aufnahme des Betätigungsorgans ein Zapfen, ein Fixierelement oder ein sonstiges Befestigungselement. Desweiteren kann das Federelement aus bandförmigem Federdraht, der beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt aufweist, in der Art eines Stanz-Biege-Teils hergestellt sein.
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Das Federelement kann eine in etwa dreiecksförmige, einseitig offene Gestalt aufweisen, derart daß das Federelement aufgrund der Federwirkung mit einer Spannkraft in der Aufnahme gehalten ist. Das Federelement wirkt mit einer Ecke des Dreiecks auf den Schaltkontakt ein, womit diese Ecke in der Art eines Betätigungsnockens auf den Schaltkontakt beim Umschalten des Kontaktsystems wirkt. Ein solcherart ausgebildetes Federelement ist besonders einfach und kostengünstig herzustellen.
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Der Zapfen zur Halterung des Federelements greift bei der ersten Ausgestaltung an der zwischen der anderen Kathete sowie der Hypotenuse befindlichen Ecke ein. An der einen Kathete ist ein Höcker befindlich, derart daß die eine Kathete an einer kanalartigen Lagerstelle in der Aufnahme eingespannt fixiert ist. Das Federelement ist an der zwischen den beiden Katheten befindlichen Ecke offen.
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Das Fixierelement greift bei der zweiten Ausgestaltung mit einer Art von Ansatz zur Halterung des Federelements im wesentlichen an den beiden zwischen der Grundseite sowie den Schenkeln befindlichen Ecken ein. Das Federelement ist in etwa mittig an der Grundseite offen.
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In einfacher Art und Weise lässt sich ein Kaskadeneffekt beim Nulldurchgang des Schaltkontakts erzeugen. Hierzu ist das Kontaktlager zur beweglichen Lagerung des Schaltkontakts federnd ausgestaltet, derart daß das Kontaktlager als Energiespeicher für den Kaskadeneffekt wirkt. Dadurch läßt sich eine Kontaktkrafterhöhung mit schlagartigem Kontaktkraftaufbau zwischen dem Schalt- und Festkontakt beim Umschalten des Schaltkontakts erzielen. Das Kontaktlager kann in der Art einer Lagergabel ausgebildet sein, an der der mit einer dazu korrespondierenden Lagerstelle versehene Schaltkontakt dreh- und/oder verschwenkbar gelagert ist. Desweiteren kann das Kontaktlager in einer, insbesondere in etwa U-förmigen, absatzförmigen Gestalt an einem aus dem Gehäuse ragenden elektrischen Anschluß für den Schaltkontakt befindlich sein, um die entsprechende Spannung an den Schaltkontakt anlegen zu können. Der Federweg des Kontaktlagers ist durch einen im Gehäuse befindlichen Anschlag und/oder von seitlichen Flügeln an der absatzförmigen Gestalt begrenzt, um so den Kaskadeneffekt je nach Wunsch zu dimensionieren. Die Erfindung realisiert somit auch einen elektrischen Schalter, bei dem das Kontaktsystem mit einem federnden Lager zur Erzeugung eines Kaskadeneffekts ausgestattet ist.
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Zur Zuführung der elektrischen Spannung für den Schalter steht der Festkontakt und/oder das Kontaktlager mit einem aus dem Gehäuse ragenden elektrischen Anschluß in Verbindung. Zwecks einfachen elektrischen Anschlusses läßt sich hierfür eine schraubenlose Klemme in der Art eines Push-In-Anschlusses für die Verbindung mit einer elektrischen Zuleitung am elektrischen Anschluß im Gehäuse integrieren. Durch diese Anordnung lassen sich vier schraubenlose Klemmen am Gehäuse integrieren, so daß bei Verwendung des Schalters in einem Elektrowerkzeug sowohl netz- als auch motorseitig ein Anschluß mittels schraubenloser Klemmen auf vorgegebenem engsten Raum verwirklichbar ist.
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Die Erfindung realisiert weiterhin einen elektrischen Anschluß mit einer schraubenlosen Klemme in der Art eines Push-In-Anschlusses, bei dem die schraubenlose Klemme ein in etwa V-förmig ausgestaltetes, einen Basisschenkel sowie einen federnden Fixierschenkel aufweisendes Halteelement zur Fixierung der elektrischen Zuleitung besitzt. Am Fixierschenkel ist ein abgewinkelter, insbesondere in etwa rechtwinklig abstehender, Ansatz angeordnet. Dieser Ansatz dient zur Abstützung gegen den Basisschenkel beim Öffnen des Push-In-Anschlusses mittels eines Werkzeuges, wie eines Schraubendrehers o. dgl., wodurch ein Überdehnen des Fixierschenkels wirksam verhindert ist. Die zusätzliche Abwinklung am Fixierschenkel bietet somit einen Schutz vor Überbeanspruchung der Push-In-Federn, speziell beim Lösen der Zuleitung. Dadurch wird wiederum eine längere Lebensdauer für den elektrischen Anschluß erzielt.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Führung beim Zusammenwirken des Federelements mit dem Schaltkontakt zum Umschalten des Kontaktsystems verbessert ist. Selbst bei vergrößerten Fertigungstoleranzen ist ein Verkanten oder Verklemmen des Federelements wirksam verhindert, womit die Betriebssicherheit des Schalters bei weitgehender Unempfindlichkeit gegenüber Staub, Verschmutzung o. dgl. gesteigert ist. Zudem vereinfacht sich die Montage des Kontaktsystems für den Schalter. Dadurch läßt sich der erfindungsgemäße Schalter auch kostengünstiger herstellen. Darüber hinaus trägt auch die geringe Teilezahl für das Schaltsystem zur Kostengünstigkeit bei.
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Weiter wird auch die Lebensdauer gesteigert. Das Kontaktsystem ist selbst für langsame Betätigungsgeschwindigkeiten geeignet, da die Kontaktkraft aufgrund eines Kaskadeneffekts schlagartig aufgebaut wird. Einem „Kontaktflattern“ im Nulldurchgang beim Ein- oder Ausschalten des Schalters wird folglich vorgebeugt. Somit wird wirksam ein Abbrand an den Kontakten und ein dadurch bedingter vorzeitiger Ausfall des Schalters verhindert.
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Das Kontaktsystem beim erfindungsgemäßen Schalter läßt sich miniaturisieren und trotzdem leicht montieren. Insbesondere bei Elektrowerkzeugschaltern können größere Einschaltstromspitzen, die durch die Induktivität des Elektromotors hervorgerufen werden, auch bei verringerter Kontaktfläche ohne Verschweißung oder Beschädigung der Kontakte bewältigt werden. Folglich kann auch der Schalter insgesamt kleinere Abmessungen besitzen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
- 1 einen elektrischen Schalter in perspektivischer Ansicht, wobei das Gehäuse des des Schalters teilweise aufgeschnitten ist,
- 2 den Schalter aus 1 in Seitenansicht und teilweise geschnitten, wobei der Schalter sich im Ausschalt-Zustand befindet,
- 3 den Schalter wie in 2, wobei sich der Schalter jedoch im Einschalt-Zustand befindet,
- 4 eine schraubenlose Klemme als Detailansicht IV aus 2,
- 5 eine Detailansicht wie in 4, wobei die Klemme mittels eines Werkzeuges geöffnet ist,
- 6 eine weitere Ausführungsform des Schalters in perspektivischer Ansicht wie in 1,
- 7 den Schalter gemäß 6 in Seitenansicht und teilweise geschnitten, wobei der Schalter sich im Ausschalt-Zustand befindet, und
- 8 den Schalter wie in 7, wobei sich der Schalter jedoch im Einschalt-Zustand befindet.
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In 1 ist ein elektrischer Schalter 1 gezeigt, der insbesondere als Netzschalter in Elektrowerkzeugen, wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Akku-Winkelschleifer, Akku-Hobel, Akku-Schwingschleifer, Akku-Bohrmaschinen, Akku-Schrauber o. dgl., eingesetzt werden kann. Der Schalter 1 besitzt ein in etwa topfförmig sowie quaderförmig ausgestaltetes Gehäuse 2, in dessen Innerem ein Kontaktsystem 3 angeordnet ist. Aus dem Gehäuse 2 ragt ein Betätigungsorgan 4 heraus, das zur Umschaltung des Kontaktsystems 3 vom Benutzer manuell betätigbar ist. Das Betätigungsorgan 4 ist gegen eine Druckfeder 5 linear bewegbar, die sich am Boden 6 des Gehäuses 2 abstützt, wie in 2 zu sehen ist, so daß bei Betätigung des Betätigungsorgans 4 eine Rückstellkraft auf das Betätigungsorgan 4 einwirkt. Das Gehäuse 2 ist nach oben, an der dem Betätigungsorgan 4 zugewandten Seite offen und wird durch einen einstückigen Deckel 7 abgeschlossen.
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Der Deckel 7 besteht wenigstens teilweise aus einem elastischen Material und greift zur Erzielung einer guten Staub- und/oder Feuchtigkeitsdichtheit mittels eines umlaufenden Steges 8 in eine an dem der offenen Seite zugeordneten Rand des Gehäuses 2 ringsumlaufende Nut 9 form- und/oder kraftschlüssig ein, wie in 1 zu sehen ist. Im Bereich des Betätigungsorgans 4 befindet sich am Deckel 7 ein dünnwandiger, elastischer sowie in etwa glockenförmiger Balg 10, mit dessen Hilfe derjenige Bereich am Deckel 7 abgedichtet ist, an dem das Betätigungsorgan 4 den Deckel 7 durchdringt. Der Balg 10 umschließt das Betätigungsorgan 4 an einer im Betätigungsorgan 4 befindlichen Nut 47 form- und/oder kraftschlüssig mittels einer Öffnung 11.
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Das Kontaktsystem 3 besteht aus einem wippenförmigen Schaltkontakt 12 und wenigstens einem mit dem Schaltkontakt 12 zusammenwirkenden Festkontakt 13. Der Schaltkontakt 12 ist an einem in der Art einer Schneide ausgestalteten Kontaktlager 14 dreh- und/oder verschwenkbar gelagert. Das Kontaktlager 14 steht mit einem an einer Seite des Gehäuses 2 befindlichen, in 2 gezeigten elektrischen Anschluß 15 in Verbindung. Der Festkontakt 13 steht über eine im Gehäuse 2 verlaufende, nicht weiter sichtbare Kontaktschiene mit einem weiteren elektrischen Anschluß 16 an der anderen Seite des Gehäuses 2 in elektrischer Verbindung. Wie insbesondere aus 2 oder 3 hervorgeht, besitzt der wippenförmige Schaltkontakt 12 einen mit dem eigentlichen Kontaktbereich 17 versehenen, ersten Hebelarm 18 sowie einen zweiten Hebelarm 19. Die beiden Hebelarme 18, 19 werden durch einen Zwischenbereich 20 miteinander verbunden, an dem sich seitliche Ausbuchtungen 21 befinden, die in 1 zu erkennen sind. Mit Hilfe dieser Ausbuchtungen 21 ist der Schaltkontakt 12 an dem in der Art einer Lagergabel ausgebildeten Kontaktlager 14 bewegbar gelagert. Gleichzeitig ist der Schaltkontakt 12 über das Kontaktlager 14 mit dem Anschluß 15 elektrisch verbunden.
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Wie weiter in 1 zu sehen ist, ist am Betätigungsorgan 4 ein in der Art einer Konturfeder ausgestaltetes Federelement 22 angeordnet. Das Federelement 22 wirkt aufgrund seiner Federeigenschaften mit einer elastischen Kraft über eine Ausbauchung 23 auf den Schaltkontakt 12 ein. Dadurch bewirkt das Federelement 22 die Umschaltung des Kontaktsystems 3 bei Betätigung des Betätigungsorgans 4 durch den Benutzer, wie durch Vergleich der beiden 2 und 3 zu erkennen ist.
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In 2 ist der Schalter 1 in unbetätigtem Zustand zu sehen. Das Federelement 22 ist derart am Betätigungsorgan 4 angeordnet, daß die Ausbauchung 23 in unbetätigtem Zustand am zweiten Hebelarm 19 des Schaltkontakts 12 anliegt. Aufgrund der Kraft des Federelements 22 wird dadurch der Schaltkontakt 12 in einer Stellung gehalten, in der der am ersten Hebelarm 18 befindliche Kontaktbereich 17 vom Festkontakt 13 entfernt ist, so daß die elektrische Verbindung zwischen den Anschlüssen 15 und 16 unterbrochen ist. Der Schalter 1 befindet sich damit im Ausschalt-Zustand.
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Zur Umschaltung des Kontaktsystems 3 wird das Betätigungsorgan 4 gegen die Kraft der Druckfeder 5 in Richtung zum Inneren des Gehäuses 2 bewegt. Dabei gleitet die Ausbauchung 23 entlang des Schaltkontakts 12 vom zweiten Hebelarm 19 zum Zwischenbereich 20. Der Zwischenbereich 20 kann mittels einer Prägung geringfügig gewölbt in Richtung der Ausbauchung 23 ausgestaltet sein, wie in der 2 angedeutet ist. Dadurch ist bei weiterer Bewegung des Betätigungsorgans 4 zur Überwindung dieser Wölbung eine zusätzliche Kraft zur Verformung des Federelements 22 aufzubringen, so daß eine Art vom Druckpunkt resultiert. Nachdem der Druckpunkt überwunden ist gelangt die Ausbauchung 23 schlagartig vom Zwischenbereich 20 zum ersten Hebelarm 18. Durch die Rückstellkraft des Federelements 22 wird dann der Schaltkontakt 12 um das Kontaktlager 14 bewegt, wodurch der Kontaktbereich 17 in Anlage an den Festkontakt 13 gelangt. Damit befindet sich der Schalter 1 in dem in 3 gezeigten Einschalt-Zustand, in dem nunmehr eine elektrische Verbindung zwischen den Anschlüssen 15 und 16 hergestellt ist und die Ausbauchung 23 am ersten Hebelarm 18 anliegt. Das als Konturfeder ausgestaltete Federelement 22 bewirkt offensichtlich die Schließkraft für das Kontaktsystem 3 beim Schließen des Schalters 1, d.h. beim Umschalten in den Einschalt-Zustand, sowie die Abreißkraft für das Kontaktsystem 3 beim Öffnen des Schalters 1, d.h. beim Umschalten in den Ausschalt-Zustand.
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Wie der 2 zu entnehmen ist, ist das Federelement 22 an dem im Inneren des Gehäuses 2 befindlichen Teil des Betätigungsorgans 4 angeordnet. Hierzu besitzt das Betätigungsorgan 4 eine Aufnahme 24, wobei in der Aufnahme 24 des Betätigungsorgans 4 ein Zapfen 25 zur Halterung des Federelements 22 befindlich ist. Anstelle eines Zapfens 25 kann für die Befestigung des Federelements 22 auch ein Fixierelement 26 o. dgl. verwendet werden, wie anhand einer anderen Ausgestaltung gemäß 7 zu sehen ist. Wie man weiter anhand der 2 erkennt, weist das Federelement 22 eine in etwa dreiecksförmige, einseitig offene Gestalt auf, derart daß das Federelement 22 mit einer Spannkraft durch den Zapfen 25, das Fixierelement 26 o. dgl. in der Aufnahme 24 gehalten ist. Bei einer Ecke des Dreiecks des Federelements 22 handelt es sich um die Ausbauchung 23, mit der das Federelement 22 auf den Schaltkontakt 12 einwirkt. Das Federelement 22 ist aus bandförmigem Federdraht mit einem rechteckigen Querschnitt hergestellt.
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In einer ersten Ausbildung weist das Federelement 22 in etwa die Form eines rechtwinkligen Dreiecks mit zwei Katheten 27, 27' sowie einer Hypotenuse 28 auf, wie insbesondere näher aus 3 hervorgeht. Die zwischen der einen Kathete 27 sowie der Hypotenuse 28 befindliche Ecke 23 wirkt auf den Schaltkontakt 12 ein. Der Zapfen 25 zur Halterung des Federelements 22 greift an der zwischen der anderen Kathete 27' sowie der Hypotenuse 28 befindlichen Ecke 29 ein. An der einen Kathete 27 ist ein Höcker 31 befindlich, derart daß die eine Kathete 27 an einer kanalartigen Lagerstelle 32 in der Aufnahme 24 eingespannt fixiert ist. Schließlich ist das Federelement 22 an der zwischen den beiden Katheten 27, 27' befindlichen Ecke 30 offen.
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In 6, 7 und 8 ist das Federelement 22 in einer zweiten Ausbildung zu sehen, in der das Federelement 22 in etwa die Form eines gleichseitigen Dreiecks mit einer Grundseite 33 und zwei Schenkeln 34, 34' aufweist, wie insbesondere näher aus 8 hervorgeht. Als Ausbauchung wirkt hier die zwischen den beiden Schenkeln 34, 34' befindliche Ecke 35 auf den Schaltkontakt 12 ein. Das Fixierelement 26 zur Halterung des Federelements 22 greift im wesentlichen an den beiden zwischen der Grundseite 33 sowie den Schenkeln 34, 34' befindlichen weiteren Ecken 36, 37 mittels einer Art von Ansätzen 38 ein. Das Federelement 22 ist schließlich in etwa mittig an der Grundseite 33 offen.
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Wie anhand der 2 weiter zu erkennen ist, ist das Kontaktlager 14 zur beweglichen Lagerung des Schaltkontakts 12 federnd ausgestaltet. Dadurch wirkt das Kontaktlager 14 als Energiespeicher zur Erzeugung eines Kaskadeneffekts beim Nulldurchgang des Schaltkontakts 12 während des Umschaltens des Kontaktsystems 3. Durch den schlagartigen Auf- bzw. Abbau der Kontaktkraft aufgrund des Kaskadeneffekts ist vorteilhafterweise eine schleichende Betätigung mit langsamer Anlage zwischen dem Kontaktbereich 17 und dem Festkontakt 13 ausgeschlossen und die ansonsten negativen Auswirkungen, wie Kontaktabbrand o. dgl., sind dadurch wirksam verhindert. Das Kontaktlager 14 ist in einer in etwa U-förmigen, absatzförmigen Gestalt 39 an dem aus dem Gehäuse 2 ragenden elektrischen Anschluß 15 für den Schaltkontakt 12 befindlich. Der Federweg des Kontaktlagers 14 ist durch einen im Gehäuse 2 befindlichen Anschlag 40 für die absatzförmige Gestalt 39 und/oder von seitlichen Flügeln 41, die in 1 zu sehen sind, an der absatzförmigen Gestalt 39 begrenzt, wodurch der Kaskadeneffekt entsprechend steuerbar ist.
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Wie bereits erwähnt steht der Festkontakt 13 und/oder das Kontaktlager 14 mit einem aus dem Gehäuse 2 ragenden elektrischen Anschluß 15, 16 in Verbindung. Für die einfache Befestigung einer elektrischen Zuleitung ist eine schraubenlose Klemme 42 in der Art eines Push-In-Anschlusses am elektrischen Anschluß 15, 16 im Gehäuse 2 integriert. Wie man anhand von 4 sieht, besitzt die schraubenlose Klemme 42 ein in etwa V-förmig ausgestaltetes, einen Basisschenkel 43 sowie einen federnden Fixierschenkel 44 aufweisendes Halteelement zur Fixierung der elektrischen Zuleitung. Am Fixierschenkel 44 ist ein abgewinkelter, und zwar in etwa rechtwinklig abstehender Ansatz 45 angeordnet. Der Ansatz 45 dient zur Abstützung gegen den Basisschenkel 43 beim Öffnen des Push-In-Anschlusses 42 mittels eines Werkzeuges 46, beispielsweise mittels eines Schraubendrehers, wie in 5 gezeigt ist. Dadurch wird ein Überdehnen des Fixierschenkels 44 wirksam verhindert und somit die Lebensdauer des Push-In-Anschlusses 42 gesteigert.
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So kann die Erfindung nicht nur bei Elektrowerkzeugschaltern eingesetzt werden, sondern kann auch an anderen Schaltern, beispielsweise solchen für Steuergeräte, Elektrohaushaltsgeräte, Elektrogartengeräte, Werkzeugmaschinen o. dgl. Verwendung finden.
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Bezugszeichenliste
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- 1:
- elektrischer Schalter
- 2:
- Gehäuse
- 3:
- Kontaktsystem
- 4:
- Betätigungsorgan
- 5:
- Druckfeder
- 6:
- Boden (von Gehäuse)
- 7:
- Deckel
- 8:
- Steg (von Deckel)
- 9:
- Nut (im Gehäuse)
- 10:
- Balg
- 11:
- Öffnung (im Balg)
- 12:
- Schaltkontakt
- 13:
- Festkontakt
- 14:
- Kontaktlager
- 15,16:
- elektrischer Anschluß
- 17:
- Kontaktbereich (an Schaltkontakt)
- 18:
- erster Hebelarm (von Schaltkontakt)
- 19:
- zweiter Hebelarm (von Schaltkontakt)
- 20:
- Zwischenbereich (von Schaltkontakt)
- 21:
- Ausbuchtung (von Schaltkontakt)
- 22:
- Federelement
- 23:
- Ausbauchung (von Federelement) / Ecke (von Dreieck)
- 24:
- Aufnahme (für das Federelement im Betätigungsorgan)
- 25:
- Zapfen
- 26:
- Fixierelement
- 27,27':
- Kathete (von Federelement)
- 28:
- Hypotenuse (von Federelement)
- 29,30:
- (weitere) Ecke (von Dreieck)
- 31:
- Höcker (an Kathete)
- 32:
- kanalartige Lagerstelle
- 33:
- Grundseite (von Dreieck)
- 34,34':
- Schenkel (von Dreieck)
- 35:
- Ecke (von Dreieck)
- 36,37:
- (weitere) Ecke (von Dreieck)
- 38:
- Ansatz
- 39:
- absatzförmige Gestalt
- 40:
- Anschlag (für absatzförmige Gestalt)
- 41:
- Flügel (an absatzförmiger Gestalt)
- 42:
- (schraubenlose) Klemme / Push-In-Anschluß
- 43:
- Basisschenkel (von Klemme)
- 44:
- Fixierschenkel (von Klemme)
- 45:
- Ansatz (an Fixierschenkel)
- 46:
- Werkzeug
- 47:
- Nut (im Betätigungsorgan)