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Die
Erfindung betrifft ein Verbindungsprofil gleichbleibenden Querschnitts
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, das zum Miteinanderverbinden dreier
Spundwandkomponenten, wie drei Spundbohlen, dient. Ferner betrifft
die Erfindung eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
14, das aus mindestens drei Spundwandkomponenten gebildet ist, welche
durch ein derartiges Verbindungsprofil miteinander verbunden sind.
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Beim
Errichten von Spundwänden
kommen unterschiedlichste Spundwandkomponenten, wie Spundbohlen,
Trägerelemente
und Verbindungsprofile, zum Einsatz, die durch Schlösser miteinander verbunden
werden. Jedes Schlossprofil des eingangs genannten Verbindungsprofils
weist hierzu eine Daumenleiste sowie eine bogenförmig verlaufende Fingerleiste
auf. Das Schloss der einzuhängenden
Spundwandkomponente weist in entsprechender Weise eine Daumenleiste
und eine bogenförmig
verlaufende Fingerleiste auf. Sollen drei Spundwandabschnitte miteinander
verbunden werden, kommt das eingangs beschriebene Verbindungsprofil
zum Einsatz. Das Verbindungsprofil weist hierzu insgesamt drei in
unterschiedliche vorgegebene Anschlussrichtungen vom Grundkörper des
Verbindungsprofils abstehende Schlossprofile auf, die zum Einhängen der
Spundwandkomponenten ausgelegt sind. Als Anschlussrichtung wird
in diesem Zusammenhang die Richtung verstanden, in welcher das eingehängte Schloss
der Spundbohle mit dem Schlossprofil des Verbindungsprofils im Querschnitt gesehen
eine sogenannte Drei-Punkt-Verbindung ausbildet. Hierbei ist der
Daumen des Schlosses der Spundwandkomponente in der Schlosskammer
des Schlossprofils des Verbindungsprofils aufgenommen, während der
Daumen des Verbindungsprofils in der Schlosskammer des Schlosses
der Spundwandkomponente aufgenommen ist. Wirkt in Anschlussrichtung
an der Spundwandkomponente eine Zugkraft, stützen sich die beiden Daumen
einerseits aneinander und andererseits an den Fingerleisten des jeweils
anderen Schlosses so ab, dass die beiden Schlösser im Querschnitt gesehen
an jeweils drei Punkten aneinander anliegen bzw. sich gegenseitig abstützen.
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Derartige
Verbindungsprofile sind zwar aus der
US
3,688,508 oder der
DE
39 07 348 A1 bekannt, kommen jedoch nicht mehr oder kamen
nie zum Einsatz So trat bei dem aus der
US 3,688,508 bekannten Verbindungsprofil
das Problem auf, dass das Verbindungsprofil keine Relativbewegungen
zwischen den Schlossprofilen und den Schlössern der Spundwandkomponenten
zuließ,
mit der Folge, dass die miteinander in Eingriff stehenden Schlösser beim
Einrammen der Spundwandkomponenten in das Erdreich durch die zwischen
den Schlössern
wirkenden Reibungskräfte
soweit erwärmt
wurden, dass diese miteinander verschweißt wurden und die Schlösser im schlimmsten
Fall sogar ausbrachen.
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Das
aus der
DE 39 07 348
A1 bekannte Verbindungsprofil kam dagegen nie zum Einsatz,
da das Verbindungsprofil in der beschriebenen Form mit sich in Längsrichtung
erstreckendem Kanal im Grundkörper
nicht herstellbar ist.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik war es nun Aufgabe der Erfindung, ein
Verbindungsprofil zum Miteinanderverbindung dreier Spundwandkomponenten
bzw. eine Anordnung aus drei durch ein derartiges Verbindungsprofil
miteinander verbundenen Spundwandkomponenten anzugeben, mit dem
bzw. bei der insbesondere ein störungsfreies
Errichten von Spundwänden
möglich
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verbindungsprofil mit den Merkmalen nach
Anspruch 1 gelöst. Ferner
wird die Aufgabe durch eine Anordnung mit den Merkmalen nach Anspruch
14 gelöst.
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Durch
das erfindungsgemäß ausgeführte Verbindungsprofil
wird erreicht, dass die Spundwandkomponenten, beispielsweise in
die Schlossprofile des Verbindungsprofils eingehängte Spundbohlen, in den Schlosskammern
der Schlossprofile des Verbindungsprofils relativ frei beweglich
aufgenommen sind und somit ein Verkanten der Schlösser der
Spundwandkomponenten in den Schlossprofilen des Verbindungsprofils
beim Einrammen in das Erdreich nahezu ausgeschlossen werden kann.
Da auch bei größter Sorgfalt
beim Einrammen der Spundwandkomponenten in das Erdreich aufgrund
der immer gegebenen Inhomogenitäten
des Erdreiches, beispielsweise durch Felsen oder Kiesschichten,
die Spundwandkomponenten ausweichen, tordieren oder abgelenkt werden,
ermöglicht
das erfindungsgemäße Verbindungsprofil
durch die gegebene Schwenkbarkeit der Schlösser der Spundwandkomponenten
in den Schlosskammern dennoch eine sicher Verbindung. Ferner können Ungenauigkeit
im Verlauf der drei Spundwände,
die durch das Verbindungsprofil miteinander verbunden werden sollen, ausgeglichen
werden.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung,
der Zeichnung sowie den Unteransprüchen.
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So
wird bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
vorgeschlagen, dass mindestens eines der Schlossprofile bezüglich seiner
vorgegebenen Anschlussrichtung im Querschnitt gesehen derart geneigt
verläuft,
dass das in das Schlossprofil einzuhängende Schloss der Spundwandkomponente
mit seiner Krafthauptangriffsrichtung in einem Schwenkbereich von
mindestens ± 8° bis ± 12° um die vorgegebene
Anschlussrichtung schwenkbar ist. So hat sich gezeigt, dass bei
dem aus Daumenleiste und Fingerleiste gebildeten Schlossprofil,
wenn es exakt zur vorgegebenen Anschlussrichtung am Grundkörper ausgerichtet
ist, ein Schwenken der Spundwandkomponente aus der vorgegebenen
Anschlussrichtung in Richtung der Daumenleiste begrenzt ist, während eine
Schwenkbewegung der Spundwandkomponente ausgehend von der vorgegebenen
Anschlussrichtung in die entgegengesetzte Schwenkrichtung um ein
Vielfaches möglich
ist. Durch die bezüglich
der vorgegebenen Anschlussrichtung geneigte Ausbildung des Schlossprofils
am Grundkörper wird
erreicht, dass die Spundwandkomponente mit ihrem Schloss im Schlossprofil
des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
bezüglich
der vorgegebenen Anschlussrichtung in beide möglichen Schwenkrichtung um
zumindest annähernd
denselben maximalen Schwenkwinkel geschwenkt werden kann.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung dieser Ausführungsform
verläuft
das Schlossprofil mit der Hauptachse seiner im Querschnitt elliptischen
oder ovalen Schlossinnenkammer bezüglich seiner vorgegebenen Anschlussrichtung
mit einem Neigungswinkel von 5° bis
10°, wobei
seine Daumenleiste von der vorgegebenen Anschlussrichtung weggeneigt
ist. Sofern das Schlossprofil mit einem derartigen Neigungswinkel
bezüglich
des Grundkörpers verläuft, ist
ein Schwenken der Spundwandkomponente um annähernd denselben Schwenkwinkel
bezüglich
der vorgegebenen Anschlussrichtung in beide Richtungen möglich. Hierbei
hat sich als besonders vorteilhaft ein Neigungswinkel des Schlossprofils
von 7° bis
8° herausgestellt.
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Damit
sämtliche
Spundwandkomponenten bezüglich
der vorgegebenen Anschlussrichtungen in entgegengesetzte Richtungen
um zumindest annähernd
den gleichen Schwenkwinkel geschwenkt werden können, wird ferner vorgeschlagen,
dass alle Schlossprofile bezüglich
der jeweils vorgegebenen Anschlussrichtungen mit einem Neigungswinkel
von 5° bis
10° verlaufen,
wobei die beiden Schlossprofile, deren Daumenleisten unmittelbar
benachbart zueinander am Grundkörper
ausgebildet sind, aufeinander zugeneigt verlaufen.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform,
bei der die Angriffsrichtungen um jeweils 120° versetzt zueinander verlaufen,
weist der Arbeitspunkt jedes Schlossprofils, an dem die resultierende
Zugkraft bei in Anschlussrichtung verlaufender, eingehängter Spundwandkomponente
wirkt, den gleichen radialen Abstand zum Flächenschwerpunkt des Verbindungsprofils
auf, wie die Arbeitspunkte der beiden weiteren Schlossprofile. Durch
diese Gestaltung des Verbindungsprofils, bei dem die Arbeitspunkte
gleichen radialen Abstand zum Flächenschwerpunkt
des Verbindungsprofils aufweisen, wird zum einen erreicht, dass
die am Verbindungsprofil durch die eingehängten Spundwandabschnitte angreifenden
Zugkräfte
gleichmäßig verteilt
am Verbindungsprofil angreifen und sich so zumindest teilweise gegeneinander
aufheben. Zum anderen ist die Einbauposition des Verbindungsprofits
unerheblich. So kann das Verbindungsprofil sowohl mit der einen
als auch mit der anderen Stirnseite in den Boden gerammt werden.
Ferner ist unerheblich, welche Spundwandkomponente mit welchem Schlossprofil des
Verbindungsprofils in Eingriff steht. So hat sich in der Vergangenheit
gezeigt, dass die Verwendung unsymmetrischer Verbindungsprofile
zum Verbinden von drei Spundwandabschnitten immer wieder zu Problemen
führt,
da die Verbindungsprofile auf Baustellen häufig ohne Kontrolle der richtigen
Einbauposition in den Boden gerammt werden. Bei einer unrichtigen
Positionierung der unsymmetrischen Verbindungsprofile entspricht
jedoch der Verlauf der Spundwandabschnitte zueinander nicht den
Bauvorgaben, so dass an den Spundwandabschnitten angreifende Kräfte ungleichmäßig an das
Verbindungsprofil übertragen
werden, oder die Spundwandkomponenten nicht oder nur mit Schwierigkeiten
in der gewünschten
Einbauposition zu verbauen sind.
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Stellt
die Einbaulage jedoch kein Problem dar, ist es auch möglich, ein
Verbindungsprofil zu verwenden, bei dem die Schlossprofile, deren
Daumenleisten unmittelbar benachbart zueinander am Grundkörper ausgebildet
sind, einen größeren Abstand
zum Flächenschwertpunkt
des Verbindungsprofils besitzen als das weitere der drei Schlossprofile.
Durch diese Maßnahme
wird erreicht, dass die Spundwandkomponenten, die in die Schlossprofile mit
unmittelbar benachbart zueinander ausgebildeten Daumenleisten eingehängt werden,
ausreichend Raum zum Schwenken haben und nicht mit dem Grundkörper des
Verbindungsprofils kollidieren.
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Damit
die Schlösser
der Spundwandkomponenten ausreichend Freiraum zum Schwenken innerhalb
der Schlossprofile des erfindungsgemäßen Verbindungsprofil haben,
liegt bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
das Verhältnis
zwischen der Öffnungsweite
der Maulöffnung
jedes Schlossprofils und der maximalen Öffnungsweite der Schlossinnenkammer
des betreffenden Schlossprofils in einem Bereich von 1 zu 2 bis
1 zu 2,5. Hierfür
ist es auch von Vorteil, wenn bei jedem Schlossprofil des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
das Verhältnis
der Länge
des Daumens quer zur Längsrichtung
des Mittelsteges betrachtet und der maximalen Öffnungsweite der Schlossinnenkammer
in einem Bereich von 1 zu 1,2 bis 1 zu 1,4 liegt. Bei entsprechende
Gestaltung des Daumens ist einerseits eine ausreichende Schwenkbarkeit
des Schlosses der Spundwandkomponente in der Schlossinnenkammer
gewährleistet,
während andererseits
eine ausreichende Verhakung des Schlosses mit dem Schlossprofil
sichergestellt ist, wodurch ein unbeabsichtigtes Lösen der
miteinander in Eingriff stehenden Schlösser vermieden wird.
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Darüber hinaus
wird zur Verbesserung der Schwenkbarkeit der Spundwandkomponenten
bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofits vorgeschlagen,
den Mittelsteg der Daumenleiste so auszubilden, dass das Verhältnis zwischen
der Dicke des Mittelsteges quer zu seiner Längsrichtung betrachtet und
der Öffnungsweite
der Maulöffnung
in einem Bereich von 1 zu 1,2 bis 1 zu 1,4 liegt.
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Die
drei zuvor geschilderten Gestaltungsmerkmale, nämlich das Verhältnis zwischen
der Öffnungsweite
der Maulöffnung
und der Öffnungsweite der
Schlosskammer, das Verhältnis
zwischen der Länge
des Daumens und der Öffnungsweite
der Schlossinnenkammer sowie das Verhältnis zwischen der Dicke des
Mittelstegs und der Öffnungsweite
der Maulöffnung
können
je nach Einsatzzweck gemeinsam, einzeln oder auch teilweise an zumindest
einem der Schlossprofile realisiert sein.
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Um
sicherzustellen, dass die an den Schlossprofilen angreifenden Kräfte, die
häufig
bei mehreren tausend Kilonewton liegen können, nicht zu einer Beschädigung des
Schlossprofils führen,
wird ferner vorgeschlagen, dass bei jedem Schlossprofil des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
das Verhältnis zwischen
der Dicke des Mittelsteges quer zu seiner Längsrichtung betrachtet und
der Länge
des Daumens quer zur Längsrichtung
des Mittelsteges betrachtet in einem Bereich von mindestens 1 zu
2,3 bis 1 zu 2,5 liegt. So ist gerade die Länge des Daumens für die Schwenkbarkeit
des Schlosses der Spundwandkomponente von Bedeutung, da das Schloss um
den Daumen der Daumenleiste herum verschwenkt wird und das Schloss
insbesondere mit dem Daumen der Daumenleiste in Eingriff stehen und
diesen teilweise umgreifen muss, damit ein sicherer Halt in der
Schlossinnenkammer gewährleistet
ist. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Mittelsteg, an der der
Daumen angeformt ist, in seiner Dicke nur so bemessen sein darf,
dass das Schloss einerseits ohne Behinderung in der Schlossinnenkammer
verschwenkt werden kann, andererseits die Festigkeit der Daumenleiste
so ausreichend hoch, dass ein Verformen oder Ausreißen der
Daumenleiste verhindert ist.
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Um
den Schlossprofilen des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils eine
ausreichende Festigkeit zu verleihen, wird ferner vorgeschlagen,
auch die Wandstärke
der bogenförmig
verlaufenden Fingerleiste jedes Schlossprofils im Bereich der maximalen Öffnungsweite
der Schlossinnenkammer um den Faktor 1,1 bis 1,3 größer auszubilden
als die Dicke des Mittelsteges quer zu dessen Längsrichtung betrachtet im Bereich
der maximalen Öffnungsweite
der Schlossinnenkammer.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
verlaufen die drei Anschlussrichtungen der drei Schlossprofile um
jeweils 120° versetzt
zueinander, so dass Spundwandabschnitte miteinander verbunden werden
können,
die unter einem Winkel von etwa 120° versetzt zueinander auf das
Verbindungsprofil zulaufen. Es ist jedoch auch denkbar, das erfindungsgemäße Verbindungsprofil
so auszubilden, dass beispielsweise zwei der Schlossprofile in entgegengesetzte
Anschlussrichtungen vom Grundkörper
abste hen, also um 180° zueinander
versetzt sind, während das
dritte Schlossprofil beispielsweise mit einem Winkel von 90° zu den beiden
anderen Schlossprofilen verläuft.
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Der
Grundkörper
des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
kann in Form eines Zylinders ausgebildet sein, von dem radial nach
außen
die Schlossprofile in die verschiedenen Anschlussrichtungen abstehen.
Alternativ ist es jedoch auch möglich,
den Grundkörper
sternförmig
auszubilden, d.h., dass er in die drei Anschlussrichtungen sternförmig abstehende
Stege aufweist, an deren Enden die Schlossprofile angeformt sind.
Ein so ausgebildetes Verbindungsprofil eignet sich beispielsweise
zur Überbrückung größerer Abstände zwischen
den einzelnen Spundwandkomponenten, die miteinander verbunden werden
sollen.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt betrifft die Erfindung eine Anordnung aus drei Spundwandkomponenten,
wie drei Spundbohlen oder zwei Spundbohlen und einem Trägerelement,
die durch ein erfindungsgemäßes Verbindungsprofil
miteinander verbunden sind.
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So
sind bei einer besonders bevorzugten Anordnung zwei der Spundwandkomponenten,
die an den Schlossprofilen des Verbindungsprofils angeschlossen
ist, deren Daumen unmittelbar benachbart zueinander am Grundkörper ausgebildet
sind, als Spundbohlen ausgebildet und an weitere Spundbohlen unter
Bildung eines kreissegmentförmigen
oder polygonförmigen
Spundwandabschnittes angeschlossen, während die dritte Spundwandkomponente,
die mit dem dritten Schlossprofil des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
in Eingriff steht, als Verankerung für das Verbindungsprofil und
zum Abstützen
des Verbindungsprofils dient.
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Letzter
Spundwandkomponente kann entweder als Trägerelement, beispielsweise
als Doppel-T-Träger,
Rohrpfahl oder ähnliches
ausgebildet sein. Alternativ ist es auch möglich, die Spundwandkomponente
als Spundbohle auszubilden, welche entweder unmittelbar oder über weitere
mit der Spundbohle in Eingriff stehende Spundbohlen mittelbar an
ein Trägerelement
angekoppelt ist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles sowie Abwandlungen von
diesem unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf die Stirnseite eines Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen Verbindungsprofils
mit drei Schlossprofilen, deren Anschlussrichtungen jeweils um 120° versetzt
zueinander radial nach außen
gerichtet sind;
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2 eine
Draufsicht auf das Verbindungsprofils nach 1, in das
insgesamt drei Flachprofile als Spundwandkomponenten eingehängt sind;
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3 eine
Draufsicht auf die Stirnseite einer ersten Abwandlung des in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsbeispiels,
bei dem die Arbeitspunkte der Schlossprofile gleichen radialen Abstand zum
Flächenschwerpunkt
aufweisen;
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4 eine
Draufsicht auf eine Anordnung aus drei Spundwänden, die durch das erfindungsgemäße Verbindungsprofil
miteinander gekoppelt sind;
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5 eine
Draufsicht auf eine zweite Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der die Schlossprofile nicht geneigt zu den Anschlussrichtungen
verlaufen;
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6 eine
Draufsicht auf eine dritte Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der der Grundkörper
bogenförmig
gestreckt verläuft
und die beiden Schlossprofile, deren Daumenleisten einander zugewandt
sind, an den Enden des bogenförmigen
Grundkörpers
ausgebildet sind;
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7 eine
Draufsicht auf eine vierte Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der am Grundkörper
eine Stegleiste ausgebildet ist, an deren Ende eines der Schlossprofile
angeformt ist;
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8 eine
Draufsicht auf eine fünfte
Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der der Grundkörper
drei sternförmig
verlaufende, abgerundete Stegleisten aufweist, anderen Enden die
Schlossprofile angeformt sind;
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9 eine
Draufsicht auf eine sechste Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der der Grundkörper
drei sternförmig
verlaufende, gerade Stegleisten aufweist, anderen Enden die Schlossprofile
angeformt sind;
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10 eine
Draufsicht auf eine siebte Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der der Grundkörper
drei sternförmig
verlaufende, verstärkte
Stegleisten aufweist, anderen Enden die Schlossprofile angeformt
sind; und
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11 eine
Draufsicht auf eine achte Abwandlung des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der der Grundkörper
drei sternförmig
verlaufende, abgerundete und verstärkte Stegleisten aufweist,
anderen Enden die Schlossprofile angeformt sind.
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In
den 1 und 2 ist eine Draufsicht auf ein
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10 gezeigt,
das einen über seine
gesamte Länge
gleichbleibenden Querschnitt hat. Das Verbindungsprofil 10 dient
zum Miteinanderverbinden von drei Spundwandkomponenten, beispielsweise
Spundbohlen, welche aus unterschiedlichen Richtungen aufeinander
zulaufen. Das in den 1 und 2 gezeigte
Verbindungsprofil 10 hat drei vorgegebene Anschlussrichtungen
X, Y und Z, welche zueinander um jeweils 120° versetzt verlaufen. Als Anschlussrichtung
X, Y bzw. Z wird in diesem Zusammenhang die Richtung verstan den,
in welcher die eingehängte
Spundwandkomponente mit dem Verbindungsprofil im Querschnitt gesehen
jeweils eine sogenannte Drei-Punkt-Verbindung ausbildet.
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Das
Verbindungsprofil 10 hat einen Grundkörper 12, von dem in
die drei Anschlussrichtungen X, Y und Z drei Schlossprofile 14, 16 und 18 abstehen.
Da die Schlossprofile 14, 16 und 18 identisch gestaltet
sind, wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 1 der Aufbau
der Schlossprofile 14, 16 und 18 anhand
des in 1 oben gezeigten Schlossprofils 14 näher erläutert.
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Das
Schlossprofil 14 hat eine vom Grundkörper 12 abstehende
Daumenleiste 20 sowie eine beanstandet von dieser angeordnete
Fingerleiste 22, die beide gemeinsam vom Grundkörper 12 abstehen und
eine Schlossinnenkammer 24 teilweise umschließen.
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Die
Daumenleiste 20 ist durch einen vom Grundkörper 12 ausgehenden
Mittelsteg 26 gebildet, an dessen freien Ende ein quer
zur Längsrichtung verlaufender
Daumen 28 angeformt ist, welcher sich in beide Richtungen über den
Mittelsteg 26 hinauserstreckt.
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Die
Fingerleiste 22 geht gleichfalls vom Grundkörper 12 aus
und verläuft
bogenförmig
auf die Daumenleiste 20 zu. Dabei endet die Fingerleiste 22 gemeinsam
mit der Außenfläche des
Daumens 28 in einer Tangentialebene (nicht dargestellt)
und begrenzt gemeinsam mit dem in Richtung der Fingerleiste 22 zeigenden
Ende des Daumens 28 eine Maulöffnung 30.
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Der Übergang
des Grundkörpers 12 in
den Mittelsteg 26, der Übergang
des Mittelstegs 22 in den Daumen 28 sowie der Übergang
des Grundkörpers 12 in
die Fingerleiste 22 sind abgerundet und in ihrem Verlauf
an den Verlauf einer Ellipse derart angepasst, dass die Schlossinnenkammer 24 einen
zumindest annähernd
elliptischen Innenquerschnitt aufweist.
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Bei
dem Verbindungsprofil 10 können die einzuhängenden
Spundwandkomponenten mit ihren Schlössern, in den Schlossinnenkammern 24 der Schlossprofile 14, 16 und 18 definiert
geschwenkt werden, wobei in jeder Schwenklage der Spundwandkomponente
noch ein sicherer Halt des Schlosses der Spundwandkomponente in
der Schlossinnenkammer 24 des Verbindungsprofils 10 gewährleistet
ist.
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Um
das Schwenken zu vereinfachen, sind die folgenden Gestaltungsmerkmale
bei dem erfindungsgemäßen Verbindungsprofil 10 zusätzlich gegeben.
Zunächst
liegt das Verhältnis
zwischen der Öffnungsweite
a der Maulöffnung 30 und
der maximalen Öffnungsweite
b der Schlossinnenkammer 24 bei etwa 1 zu 2,1. Das Verhältnis der
der Dicke c des Mittelsteges 26 quer zu dessen Längsrichtung
betrachtet und der Öffnungsweite
a der Maulöffnung 30 liegt
wiederum bei 1 zu 1,3. Das Verhältnis
zwischen der Dicke c des Mittelsteges 26 quer zu seiner
Längsrichtung
betrachtet und der Länge
d des Daumens 28 quer zur Längsrichtung des Mittelsteges 26 betrachtet
liegt bei 1 zu 2,3. Ferner liegt das Verhältnis der Länge d des Daumens 28 quer
zur Längsrichtung des
Mittelsteges 26 betrachtet und der maximalen Öffnungsweite
b der Schlossinnenkammer 24 bei 1 zu 1,25.
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Durch
diese Gestaltungsmerkmale wird sichergestellt, dass das Schloss
der Spundwandkomponente in einem Schwenkbereich von etwa 16° schwenkbar
bleibt, ohne dass das Schloss der Spundwandkomponente aus dem Schlossprofil 14, 16 bzw. 18 des
Verbindungsprofils 10 herausspringt.
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Damit
jedoch sichergestellt ist, dass das Schlossprofil 14, 16 bzw. 18 trotz
der möglichen Schwenkbarkeit
der Spundwandkomponente den auftretenden Haltekräften widerstehen kann und nicht
ausbricht, sind die das Schlossprofil 14, 16 bzw. 18 bildenden
Leisten 20 und 22 entsprechend dimensioniert.
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So
ist die Wandstärke
e der bogenförmig
verlaufenden Fingerleiste 22 jedes Schlossprofils 14, 16 und 18 im
Bereich der maximalen Öffnungsweite
b der Schlossinnenkammer 24 um den Faktor 1,2 größer als
die Dicke c des Mittelsteges 26 quer zu dessen Längsrichtung
betrachtet im Bereich der maximalen Öffnungsweite b der Schlossinnenkammer 34. Da
an der Daumenleiste 20 der Zugkraftanteil, welcher entlang
der Längsrichtung
des Mittelsteges 26 wirkt, verglichen mit dem Querkraftanteil
sehr hoch ist, kann der Mittelsteg 26 der Daumenleiste 20 schwächer ausgebildet
sein als die Fingerleiste 22. An der Fingerleiste 22 ist
dagegen der angreifende Querkraftanteil höher, so dass an der Fingerleiste 22 insbesondere
ein vergleichsweise hohes Biegemoment angreift, das von der Fingerleiste 22 aufgenommen
werden muss.
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Damit
die einzuhängenden
Spundwandkomponenten bezüglich
der jeweiligen Anschlussrichtung X, Y und Z um zumindest annähernd denselben
Winkel schwenkbar sind, sind die drei Schlossprofile 14, 16 und 18 ihrerseits
bezüglich
der Anschlussrichtungen X, Y und Z geneigt am Grundkörper 12 ausgebildet,
wie nachfolgend erläutert
wird.
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So
ist das in 1 oben gezeigte Schlossprofil 14 bezüglich der
Anschlussrichtung X um den Winkel α, welcher im vorliegenden Fall
bei 7,5° liegt, geneigt,
wobei die Daumenleiste 22 von der Anschlussrichtung X weggeneigt
verläuft.
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Die
beiden anderen Schlossprofile 16 und 18 sind gleichfalls
um 7,5° geneigt
zur jeweiligen Anschlussrichtung Y bzw. Z am Grundkörper 12 ausgebildet,
wobei auch hier die Daumenleisten 22 von den Anschlussrichtungen
Y und Z weggeneigt verlaufen.
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Da
die beiden in 1 unten gezeigten Schlossprofile 16 und 18 durch
deren geneigten Verlauf näher
aneinander angeordnet sind, ist wiederum der Abstand der beiden
Schlossprofile 16 und 18 zum Flächenschwerpunkt
S des Verbindungsprofils 10 größer als der Abstand des oben
gezeigten Schlossprofils 14. Hierdurch wird sichergestellt,
dass die später
in den beiden Schlossprofilen 16 und 18 ein gehängten Spundwandkomponenten
einander nicht berühren,
auch wenn sie maximal aufeinander zu bewegt sind.
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In 2 ist
das erfindungsgemäße Verbindungsprofil 10 gezeigt,
an dessen Schlossprofile 14, 16 und 18 als
Spundwandkomponenten sogenannte Unions-Flachprofile 40 mit ihren Schlössern 42 eingehängt sind.
Dabei ist in 2 bei dem oben gezeigten Schlossprofil 14 der
Schwenkbereich angedeutet, innerhalb dessen das Flachprofil 40 bezüglich des
Verbindungsprofils 10 verschwenkt werden kann. Im dargestellten
Beispiel kann das Flachprofil 40 ausgehend von einer Grundstellung
(mit durchgezogener Linie dargestellt), in der das Flachprofil 40 mit
seiner Krafthauptangriffsrichtung F parallel zur Anschlussrichtung
X verläuft
und sich die miteinander in Eingriff stehenden Schlösser 14 und 42 im Querschnitt
gesehen an drei Punkten aneinander anliegen, zwischen einer ersten
Endstellung und einer zweiten Endstellung (beide gestreichelt dargestellt) um
einen Winkel von jeweils etwa 8,5° verschwenkt am
Verbindungsprofil 10 eingehängt sein, so dass der Schwenkbereich
bei ± 8,5° liegt.
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In
die beiden anderen Schlossprofile 16 und 18 sind
die beiden Flachprofile 40 in ihren aufeinander zu geschwenkten
Endstellungen gezeigt, um zu verdeutlichen, dass sich die Flachprofile 40 selbst
in dieser extremen Stellung nicht berühren.
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In 3 ist
eine erste Abwandlung des in den 1 und 2 gezeigten
Verbindungsprofils 10 gezeigt. Bei diesem abgewandelten
Verbindungsprofil 10a sind die Schlossprofile 14a, 16a und 18a gleichfalls
um jeweils 120° versetzt
zueinander am Grundkörper 12a ausgebildet.
Als Besonderheit dieses Verbindungsprofils 10a weist der
Arbeitspunkt A jedes Schlossprofils 14a, 16a bzw. 18a,
an dem die resultierende Zugkraft bei in Anschlussrichtung X, Y bzw.
Z verlaufender, eingehängter
Spundwandkomponente 40 wirkt, den gleichen radialen Abstand
f zum Flächenschwerpunkt
S des Verbindungsprofils 10a auf, wie die Arbeitspunkte
A der beiden weiteren Schlossprofile 16a, 18a bzw. 14a.
Durch diese Gestaltung des Verbindungsprofils 10a, bei
dem die Arbeitspunkte A den gleichen radialen Abstand zum Flächenschwerpunkt
S des Verbindungsprofils 10a aufweisen, wird erreicht,
dass die am Verbindungsprofil 10a durch die eingehängten Spundwandkomponenten 40 angreifenden
Zugkräfte
gleichmäßig verteilt
am Verbindungsprofil 10a angreifen und sich so zumindest
teilweise gegeneinander aufheben. Darüber hinaus wird erreicht, dass
die Einbauposition des Verbindungsprofils 10a variabel
ist, so dass das Verbindungsprofil 10a in jeder Stellung
verbaut werden kann, ohne dass beim Einhängen der Spundwandkomponenten 40 auf
den Verlauf der Schlossprofile 14a, 16a und 18a geachtet
werden muss.
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In 4 ist
eine Anordnung aus insgesamt neun Flachprofilen 40 gezeigt,
die unter Bildung eines kreissegmentförmigen Spundwandabschnittes 44 miteinander
verhakt sind. Die letzen beiden an den entgegengesetzten Enden angeordneten
Flachprofile 40 des Spundwandabschnittes 44 sind
in die Schlossprofile 16 bzw. 18 zweier erfindungsgemäßer Verbindungsprofile 10 eingehängt. In
entsprechender Weise sind weiter kreissegmentförmige Spundwandabschnitte (gestrichelt
angedeutet) in die jeweils anderen Schlossprofile 18 bzw. 16 der
beiden Verbindungsprofile 10 eingehängt.
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Das
dritte Schlossprofil 14 jedes Verbindungsprofils 10 steht
mit einem weiteren Spundwandabschnitt 46 aus Flachprofilen 40 in
Eingriff, welcher durch ein Anschweißprofil 48 mit einem
Doppel-T-Träger 50 verbunden
ist.
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Wie
diese in 4 gezeigte Anordnung eindrucksvoll
vermittelt, können
mit dem erfindungsgemäßen Verbindungsprofil 10 Abweichungen
im Verlauf der Spundwandkomponenten ausgeglichen werden, was insbesondere
bei mehreren Spundwandabschnitten, die in einem gemeinsamen Punkt miteinander
gekoppelt werden sollen, von besonderer Wichtigkeit ist.
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In
den 5 bis 10 sind weitere Abwandlungen
des Verbindungsprofils 10 gezeigt, bei denen der Grundkörper 12 beispielsweise
aus sternförmig
verlaufenden Stegleisten gebildet ist, an deren freien Enden die
Schlossprofile 14, 16 und 18 ausgeformt
sind. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auch bei sämtlichen
gezeigten Abwandlungen die Gestaltungsmerkmale hinsichtlich der Öffnungsweite a
der Maulöffnung 30,
der Öffnungsweite
b der Schlossinnenkammer 24, der Dicke c des Mittelstegs 26,
der Länge
d des Daumens sowie der Wandstärke e
der Fingerleiste 22 in entsprechender Weise umgesetzt sind.
Bei den dargestellten Abwandlungen verlaufen die Schlossprofile 14, 16 und 18 allerdings nicht
geneigt zu den Anschlussrichtungen X, Y und Z, sondern sind vielmehr
so ausgebildet, dass die Schlossinnenkammer 24 mit ihrer
maximalen Öffnungsweite
b zumindest annähernd
rechtwinklig zur jeweiligen Anschlussrichtung X, Y und Z verläuft.
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Allerdings
ist darauf hinzuweisen, dass auch bei diesen Abwandlungen ein geneigter
Verlauf zumindest eines der Schlossprofile 14, 16 und 18 bezüglich der
Anschlussrichtungen X, Y und Z möglich ist,
wie er zuvor unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben
wurde.
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So
zeigt 5 eine zweite Abwandlung 10b des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils,
bei der die Schlossprofile 14b, 16b und 18b nicht
geneigt zu den Anschlussrichtungen X, Y und Z verlaufen.
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In 6 ist
eine dritte Abwandlung 10c des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10 gezeigt, bei
der Grundkörper 12c bogenförmig gestreckt
verläuft
und die beiden Schlossprofile 16c und 18c an den
Enden des bogenförmigen
Grundkörpers 12c ausgebildet
sind. Das dritte Schlossprofil 14c ist dagegen mittig am
bogenförmigen
Grundkörper 12c ausgebildet.
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7 zeigt
in Draufsicht eine vierte Abwandlung 10d des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10,
bei der am Grundkörper 12d eine
Stegleiste 32d ausgebildet ist, an deren Ende eines der
Schlossprofile 14d angeformt ist.
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In 8 ist
eine Draufsicht auf eine fünfte Abwandlung 10e des
erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10 gezeigt,
bei der der Grundkörper 12e drei
sternförmig
verlaufende, abgerundete Stegleisten 32e aufweist, an deren
Enden die Schloss profile 14e, 16e und 18e angeformt
sind. Durch den abgerundeten Verlauf der Stegleisten 32e soll
erreicht werden, die an den Schlossprofilen 14e, 16e und 18e angreifenden
Spannungen besser abgeleitet werden.
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9 zeigt
eine Draufsicht auf eine sechste Abwandlung 10f des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10,
bei der der Grundkörper 12f drei sternförmig verlaufende,
gerade Stegleisten 32f aufweist, an deren Enden die Schlossprofile 14f, 16f und 18f angeformt
sind;
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In 10 ist
eine Draufsicht auf eine siebte Abwandlung 10g des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10 dargestellt,
bei der der Grundkörper 12g drei
sternförmig
verlaufende, verstärkte
Stegleisten 32g aufweist, an deren Enden die Schlossprofile 14g, 16g und 18g angeformt
sind. Durch die Verstärkung
der Stegleisten 32g wird ein Ausbrechen der Schlossprofile 14g, 16g und 18g bei
extrem hohen Zugkräften
verhindert.
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11 zeigt
schließlich
eine Draufsicht auf eine achte Abwandlung 10h des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 10,
bei der der Grundkörper 12h drei
sternförmig
verlaufende, abgerundete und verstärkte Stegleisten 32h aufweist,
anderen Enden die Schlossprofile 14h, 16h und 18h angeformt
sind. Auch hier sollen durch den abgerundeten Verlauf Spannungen
besser abgebaut werden.
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Die
dargestellten Abwandlungen stellen nur einige der möglichen
Gestaltungen dar. Beispielsweise kann der Grundkörper 12 auch so ausgebildet sein,
dass die Schlossprofile 14, 16 und 18 in
unterschiedlichen Anschlussrichtungen abstehen. Entscheidend ist
nur, dass die Schlossprofile 14, 16 und 18 entsprechend
der Erfindung ausgebildet sind.
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- 10
- Verbindungsprofil
- 12
- Grundkörper
- X
- Anschlussrichtung
- Y
- Anschlussrichtung
- Z
- Anschlussrichtung
- 14
- Schlossprofil
- 16
- Schlossprofil
- 18
- Schlossprofil
- 20
- Daumenleiste
- 22
- Fingerleiste
- 24
- Schlossinnenkammer
- 26
- Mittelsteg
- 28
- Daumen
- 30
- Maulöffnung
- a
- Öffnungsweite
der Maulöffnung 30
- b
- Öffnungsweite
der Schlossinnenkammer 24
- c
- Dicke
des Mittelsteges 26
- d
- Dicke
des Daumens 28
- e
- Wandstärke der
Fingerleiste
- α
- Winkel
- S
- Flächenschwertpunkt
- A
- Arbeitspunkt
- f
- Abstand
des Arbeitspunktes zum Flächenschwerpunkt
- 32
- Stegleiste
- 40
- Unions-Flachprofil
- 42
- Schloss
- F
- Krafthauptangriffsrichtung
- 44
- Spundwandabschnitt
- 46
- weiterer
Spundwandabschnitt
- 48
- Anschweißprofil
- 50
- Doppel-T-Träger