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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Datenübermittlung zwischen mindestens
zwei Teilnehmern eines Transportgut- oder Personen-Transportprozesses
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und eine Kommunikationsanordnung zur Durchführung eines
solchen Verfahrens gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 9.
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In
der Logistikbranche sind seit langem verschiedene Kommunikationssysteme
bekannt, die dazu eingesetzt werden, einen Transport eines Transportguts
abzustimmen und zu verfolgen. Die bislang eingesetzten Kommunikationssysteme
verwenden dazu unterschiedliche Kommunikationswege. So findet eine Übermittlung
von Daten, die zum Transport eines Transportguts notwendig sind,
beispielsweise per Telefon, Telefax oder durch direkte Übergabe
entsprechender Schriftstücke
mit der Sendung von einem Teilnehmer des Transportprozesses zu einem
anderen Teilnehmer des Transportprozesses statt.
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Die
Verwendung unterschiedlicher Kommunikationsmittel hat den Nachteil,
dass Daten, die das Transportgut betreffen, oft mehrfach während des gesamten
Transportprozesses erfasst werden müssen. Damit geht sowohl ein
hoher Arbeitsaufwand als auch eine Fehleranfälligkeit bei der Datenübermittlung
einher.
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Insbesondere
im Luftfrachtbereich hat es sich als nachteilig erwiesen, dass eine
Vielzahl von Papierformularen für
einen Transportvorgang ausgefüllt
werden müssen – im Durchschnitt
sind 38 Dokumente pro Transportvorgang erforderlich.
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Die
IATA (International Air Transport Association) hat es sich daher
unter dem Projektnamen „IATA
e-freight" zur Aufgabe
gemacht, bis zum Jahr 2010 eine papierlose Abwicklung des Lufttransports zu
entwickeln. Bis dahin ist das klassische System aber noch weiterhin
im Einsatz.
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Aus
der US 2005/0119926 A1 sind ein proaktives Logistik-Management-Verfahren
und ein entsprechendes System bekannt. Dieses Verfahren und dieses
System eignen sich zum Management automatisierten Gütertransports über internationale
Grenzen hinweg.
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Aus
der WO 02/35382 A1 sind ein Verfahren, ein System und eine Software
für internationalen elektronischen
Handel bekannt, die jeweils Daten der zu handelnden bzw. zu transportierenden
Waren verwalten und übertragen.
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Die
WO 01/75700 A2 beschreibt ein System und ein Verfahren zur Nachverfolgung
von Containern sowie ein entsprechendes Logistik-Verfahren und -System.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf der Grundlage
bestehender Transportguttransportsysteme ein Kommunikationssystem
zu entwickeln, das die für
einen Transport eines Transportguts oder einer Person notwendigen
Vorgänge automatisiert
abwickelt.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Datenübermittlung zwischen mindestens
zwei Teilnehmern eines Transportgut- oder Personen-Transportprozesses
gemäß Anspruch
1 und eine Kommunikationsanordnung zur Durchführung eines solchen Verfahrens
gemäß Anspruch
9 gelöst.
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In
dem erfindungsgemäßen Transportprozess
wird mindestens ein Zentralrechner eingesetzt und jedem Teilnehmer
ein lokaler Rechner zugeordnet. In mindestens einem der lokalen
Rechner werden transportprozessrelevante Daten erfasst. Die lokalen
Rechner sind mit dem Zentralrechner derart verbunden, dass ein Datenaustausch
zwischen den lokalen Rechnern und dem Zentralrechner stattfinden
kann. Dieser Datenaustausch erfolgt erfindungsgemäß zwischen
jedem Teilnehmer des Transportprozesses und dem Zentralrechner direkt,
automatisiert und bidirektional, also sowohl von den lokalen Rechnern
zum Zentralrechner hin als auch in umgekehrter Richtung. Dabei werden
die transportprozessrelevanten Daten jedes Teilnehmers über den Zentralrechner
jedem anderen Teilnehmer zugänglich
gemacht und aktiv an jeden anderen Teilnehmer übermittelt, so dass allen Teilnehmern
stets die gleichen Daten eines Transportprozesses auf ihren jeweiligen
lokalen Rechnern zur Verfügung
stehen.
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Wenn
die transportprozessrelevanten Daten im lokalen Rechner erfasst
werden, erfolgt ein Abgleich dieser Daten mit Angaben, die über den
Zentralrechner zur Verfügung
gestellt werden, wobei der Zentralrechner zu diesem Zweck auf eine
oder mehrere Datenbanken zugreifen kann. Dabei ist es nicht notwendig,
während
der Datenerfassung direkt auf den Zentralrechner zuzugreifen, da
die Angaben, die im Zentralrechner gespeichert sind, regelmäßig auf die
lokalen Rechner übermittelt
werden. Durch eine solche Synchronisierung der lokalen Rechner mit dem Zentralrechner
erfolgt der tatsächliche
Abgleich zwischen den erfassten Daten und den gespeicherten Angaben
also vorzugsweise direkt auf dem lokalen Rechner.
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Um
nur für
den Transportprozess relevante Daten zu erfassen, erfolgt in Abhängigkeit
der über den
Zentralrechner zur Verfügung
gestellten Angaben eine rechnergesteuerte Auswahl der zu erfassenden
Daten. Somit können
die Daten, die für
einen Transportprozess vom lokalen Rechner „erfragt" werden, von Fall zu Fall je nach Art
des Transportguts oder der Länder,
in denen der Empfänger
oder der Versender ansässig
sind, variieren.
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Statt
die Daten an jeden anderen Teilnehmer zu senden, können die
Daten alternativ auch nur an diejenigen Teilnehmer gesendet werden,
die tatsächlich
in der Transportkette stehen. Dadurch kann vermieden werden, dass
Daten, die für
einen bestimmten Teilnehmer keine besondere Bedeutung haben, seine
Ressourcen belasten. Es kann dabei vorzugsweise für jeden
Transportprozess bestimmt werden, welche Teilnehmer welche Informationen
erhalten sollen, wobei zu dieser Bestimmung auf gespeicherte Vorzugswerte
zurückgegriffen
werden kann und die Bestimmung somit automatisch erfolgen kann.
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Die
Teilnehmer bzw. Beteiligten des Transportprozesses sind vorzugsweise
Handlingsagenten, Export- oder Import-Spediteure, Versender einer
zu transportierenden Sendung, Empfänger einer solchen Sendung,
Zollbedienstete und/oder Transporteure. Dabei kommen als Transporteure
insbesondere Fluggesellschaften in Betracht.
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Das
zu befördernde
Transportgut sind vorzugsweise Waren und/oder Güter, so dass es sich bei dem
betrachteten Transportprozess vorzugsweise um einen Frachttransportprozess
handelt.
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Um
eine möglichst
frühzeitige
Information aller Beteiligten des Transportprozesses zu gewährleisten,
die die Grundlage einer möglichst
reibungsfreien Abwicklung des gesamten Prozesses ist, werden alle
relevanten Beteiligten bevorzugt vor dem physikalischen Kontakt
mit dem Transportgut bzw. der zu befördernden Person (Passagier)
mittels des Zentralrechners über
das abzufertigende Transportgut bzw. die abzufertigende Person informiert.
Diese Information erfolgt am besten, sobald die Daten über das
Transportgut bzw. den Passagier zum ersten Mal dem Zentralrechner übermittelt
wurde, was in der Regel durch den Versender des Transportguts oder
den Passagier bzw. einen Reisebüro-Angestellten
beim Buchen eines Flugs erfolgt.
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Zu
einem Abgleich zwischen den erfassten Daten und den gespeicherten
Angaben sind beispielsweise Angaben in Form von Informationen über den
oder die Transportprozessteilnehmer (Adresse etc.), die Flug- oder
Fahrpläne
der Transporteure, gesetzliche und/oder zollamtliche Bestimmungen,
internationale Abkommen (z. B. das GATT-Abkommen), Informationen über die
zur Verfügung
stehenden Transportmittel (z. B. Ladekapazität, Dimensionen des Laderaums
etc.) und/oder Bestimmungen der Transporteure, welche mitunter einschränkend von den
sonstigen Bestimmungen abweichen können, geeignet.
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Durch
den Angabenabgleich bei der Datenerfassung erfolgt vorteilhafterweise
eine Überprüfung der
eingegebenen Daten hinsichtlich ihrer Plausibilität. Werden
falsche Daten bei der Erfassung in den lokalen Rechner eingegeben,
wird der Teilnehmer, der die Daten eingibt, solange aufgefordert,
die Fehler zu korrigieren, bis eine fehlerfreie Dateneingabe erfolgt
ist. Erst nach Beseitigung aller Fehler gelten die Daten als erfolgreich
erfasst und werden dem Zentralrechner übermittelt.
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Um
eine Dateneingabe und Datendarstellung in verschiedenen Sprachen
zu ermöglichen,
ist das Verfahren vorzugsweise so ausgestaltet, dass auf jedem lokalen
Rechner eine Sprache aus einer Gruppe von mehreren Sprachen ausgewählt werden kann,
in der die Dateneingabe und Datendarstellung erfolgt. Die Datenübermittlung
selbst wird sprachunabhängig
durch Referenzcodes ausgeführt.
Somit kann beispielsweise der Versender transportprozessrelevante
Daten auf Deutsch in seinen lokalen Rechner eingeben, diese werden
dann sprachunabhängig codiert
erst an den Zentralrechner und von dort unter anderem an den Empfänger übertragen,
welcher die Daten auf seinem lokalen Rechner beispielsweise auf
Französisch
dargestellt bekommt.
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Alternativ
ist es auch möglich,
dass das Verfahren mit nur einer möglichen Sprache durchgeführt wird.
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Eine
Kommunikationsanordnung zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens
weist mehrere lokale Rechner und mindestens einen Zentralrechner
auf. Jedem Teilnehmer des Transportprozesses ist dabei ein lokaler
Rechner zugeordnet, wobei die lokalen Rechner und der Zentralrechner
so in einem datenübermittelnden
Netzwerk angeordnet sind, dass zwischen den lokalen Rechnern und
dem Zentralrechner Daten übermittelt
werden können.
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Die
lokalen Rechner sind als lokale Server ausgelegt und weisen nur
einen beschränkten
Funktionsumfang auf. Das heißt,
sie können
nur zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens notwendige
Anwendungen ausführen.
Dadurch werden unter anderem Kapazitäten geschont und Fehler, die
durch die parallele Ausführung
verschiedener Anwendungen infolge von Inkompatibilitäten auftreten können, vermieden.
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Als
datenübermittelndes
Netzwerk kommt dabei vorzugsweise das Internet zur Anwendung. Aber
auch andere Netzwerke wie beispielsweise das SITA-System eignen
sich zur Datenübermittlung.
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Für eine Anbindung
der Teilnehmer an die lokalen Server werden letztere bevorzugt in
ein bestehendes Serversystem eingebunden oder direkt mit einem gewöhnlichen
Personalcomputer verbunden, der als Client fungiert. Der Client
dient dann als Schnittstelle zwischen dem lokalen Server und dem Teilnehmer.
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Sofern
beispielsweise aus datenschutzrechtlichen Gründen eine physikalische Trennung
von datenspeichernden Zentralrechnern erwünscht ist, wird die Kommunikationsanordnung
bevorzugt so ausgestaltet, dass sich die Anzahl der Zentralrechner
an der Anzahl der Transporteure, die in die Kommunikationsanordnung
eingebunden sind, bemisst. Somit kann für jeden Transporteur ein eigener
Zentralrechner bereitgestellt werden. Die jeweiligen Datenbanken,
auf die die einzelnen Zentralrechner in einem solchen Fall zugreifen,
werden untereinander synchronisiert, um für alle Zentralrechner eine
gleiche Grunddatenbasis bereitzustellen.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sollen anhand nachstehender
Figuren erläutert werden.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines ersten im Stand der Technik bekannten
Kommunikationssystems zwischen den Teilnehmern eines Transportprozesses;
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2 eine
schematische Darstellung eines zweiten im Stand der Technik bekannten
Kommunikationssystems zwischen den Teilnehmern eines Transportprozesses,
wobei das Kommunikationssystem einen Integrator aufweist;
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3 eine
schematische Darstellung eines dritten im Stand der Technik bekannten
Kommunikationssystems zwischen den Teilnehmern eines Transportprozesses;
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4 eine
schematische Darstellung eines Kommunikationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung;
und
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5 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kommunikationsanordnung.
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Die 1 stellt
als Stand der Technik ein schematisches Modell bekannter Kommunikationsabläufe im Luftfrachtbereich
und in anderen Transportbranchen zur Übertragung von Daten dar. Zur Vereinfachung
sind nur die wichtigsten Beteiligten an einer Logistikkette bzw.
Teilnehmer eines Transportprozesses dargestellt.
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Manuelle
Kommunikationsschritte (m) sind mittels durchgezogener Linien dargestellt.
Als „manuell" sollen dabei solche
Kommunikationsschritte beschrieben werden, die nicht automatisiert
zwischen den Teilnehmern an dem Transportprozess ablaufen, sondern
jeweils eine Interaktion des Teilnehmers erfordern, der die Daten
empfängt,
um die übertragenen
Daten in ein (zentrales) Datenaustauschsystem einzuspeisen. Dabei
ist es unerheblich, ob zu diesem Kommunikationszweck Computer oder
andere Kommunikationsgeräte,
wie beispielsweise Telefone oder Faxgeräte, verwendet werden. Beispiele
für solche
manuellen Kommunikationsschritte sind Telefonanrufe, Faxübertragungen
oder der Versand bzw. Empfang von E-Mails.
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Online-Kommunikationsschritte
(o) werden durch gestrichelte Linien repräsentiert. Als „online" sollen solche Kommunikationsschritte
verstanden werden, die automatisiert zwischen den Teilnehmern an
dem Transportprozess ablaufen, also keine Interaktion des datenempfangenden
Teilnehmers erfordern, um die übertragenen
Daten in ein (zentrales) Datenaustauschsystem einzuspeisen. Hierbei
erfolgen die Kommunikation und die damit verbundene Datenübertragung
vorzugsweise direkt mithilfe von Computern.
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Kommunikationsschritte,
die alternativ manuell oder online (m/o) erfolgen können, sind
durch gepunktete Linien dargestellt. Die Pfeilspitze zeigen in allen
Kommunikationsschritten die Richtung der Kommunikation an. Pfeilspitzen
an beiden Enden von Verbindungslinien zeigen, dass die entsprechende
Kommunikation bidirektional erfolgt.
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Ein
Transportprozess nach dem in der 1 dargestellten
bekannten Kommunikationsablauf erfolgt gemäß den nachfolgenden Schritten,
die anhand eines Beispiels dargelegt werden sollen. Dabei wird unterstellt,
dass die größte Strecke
des Transportwegs von einem Flugzeug bewältigt wird, eine zu transportierende
Sendung also als Luftfrachtgut befördert wird. Alternativ könnte auch
jedes andersartige Transportmittel (beispielsweise Eisenbahn oder Schiff)
zum Einsatz kommen; die grundsätzlichen Transportabläufe ähneln sich.
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Als
erster Schritt in einem Transportprozess erteilt ein Versender 10 einem
Exportspediteur 11 beispielsweise telefonisch einen Auftrag,
eine Sendung vom Firmensitz in A abzuholen und einen Transport der
Sendung zu einem Empfänger 20 in
B zu organisieren.
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Der
Exportspediteur 11 ermittelt nun den von A nächstgelegenen
bzw. am günstigsten
zu erreichenden Startflughafen 12 und den von B nächstgelegenen
bzw. am günstigsten
zu erreichenden Zielflughafen 22. Anschließend ermittelt
er eine Fluggesellschaft 30, die die gewünschte Transportleistung erbringen
kann und bucht beispielsweise telefonisch oder per Fax einen entsprechenden
Transport für
die Sendung. Dabei ist es häufig
der Fall, dass der Exportspediteur 11 nicht direkt mit
der Fluggesellschaft 30, sondern mit einem Vertreter bzw.
einem General Sales Agent (GSA) vor Ort kommuniziert (in 1 nicht
dargestellt). Alternativ könnte
der Exportspediteur 11 einen Transport für die Sendung
auch über ein
Internetportal der Fluggesellschaft 30 online buchen.
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Nach
erfolgreicher Buchung bei der Fluggesellschaft 30 übermittelt
der Exportspediteur 11 dem Versender 10 per Fax,
Telefon oder E-Mail eine Buchungsbestätigung.
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Der
Exportspediteur 11 füllt
in der Regel einen Frachtbrief (air waybill, AWB) mit allen ihm
zur Verfügung
stehenden Daten über
die zu transportierende Sendung aus, wobei er dazu meist einen Computer
verwendet. Da nur sehr wenige Spediteure an das Telextransmission-System
SITA (Societe Internationale de Telecommunications Aéronautiques) angeschlossen
sind, mittels dessen die Daten des Frachtbriefes direkt an alle
beteiligten Fluggesellschaften übertragen
werden können,
händigt
der Exportspediteur 11 einen Ausdruck des Frachtbriefs
einem Vertreter der Fluggesellschaft 30 auf dem Startflughafen 12 aus.
Ein solcher Vertreter ist zumeist ein sog. Handlingsagent 13.
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Eine
Exportabfertigung des Frachtbriefes und der Sendung durch den Zoll 14 erfolgt
in beinahe allen Ländern
nach wie vor formulargestützt
und nicht elektronisch, während
eine Ausfuhrbestätigung
oft bereits über
computergestützte
Systeme erfolgt. Hierbei kann der Handlingsagent 13 (eventuell
auch der Exportspediteur) oder der Zoll 14 selbst die benötigten Daten über die
Sendung erfassen.
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Sind
sowohl der Luftfrachtbrief als auch die eigentliche Sendung bei
dem Handlingsagenten 13 eingetroffen, so ist es dessen
Aufgabe, die Daten des Luftfrachtbriefes mittels eines Computersystems
zu erfassen. Hierzu wurde in der Vergangenheit oft auf das Computersystem
der Fluggesellschaften zurückgegriffen – vorausgesetzt
die Fluggesellschaft 30 war im Besitz eines solchen Systems.
Aus Gründen
der Kostenreduzierung erwarten die Fluggesellschaften heutzutage
allerdings, dass die Handlingsagenten 13, 23 eigene
Systeme für
die Datenerfassung bereithalten. Diese Computersysteme kommunizieren meist über SITA/EDI
(Electronic Data Interchange) mit einem Rechner der beteiligten
Fluggesellschaften 30, unabhängig davon, ob es sich um Systeme,
die von einer Fluggesellschaft bereitgestellt werden, oder um eigene
Systeme der Handlingsagenten 13, 23 handelt.
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Aufgrund
der zahlreichen unterschiedlichen derzeit eingesetzten Computersysteme
muss ein Handlingsagent 13, 23 heutzutage eine
Vielzahl von Computersystemen parallel betreiben, um mit möglichsten
vielen Fluggesellschaften 30 zusammen arbeiten zu können.
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Die
Daten der Buchung und des Luftfrachtbriefes sind in dem Computersystem
der Fluggesellschaft 30 intern weltweit abrufbereit und
bearbeitbar. So können
Handlingsagenten 33; 23 an einer Transitstation 32 und/oder
am Zielflughafen 22 bereits bei der Buchung informiert
werden, dass die entsprechende Sendung zu erwarten ist. Die in der
Grafik dargestellte Transitstation 32 ist keine zwingend
benötigte
Station des erläuterten
Transportprozesses. Sofern ein direkter Transport vom Start- 12 zum
Zielflughafen 22 möglich
ist, wird dieser in der Regel bevorzugt. Umgekehrt ist es auch denkbar,
dass die Sendung über
mehr als eine Transitstation 32 befördert wird; dies hängt von
den jeweiligen Flugplänen der
Fluggesellschaften 30 ab.
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Eine
Sendung, die auf einer Transitstation 32 ankommt, wird überprüft und ihre
Ankunft im System bestätigt.
Gleichzeitig oder anschließend
wird die Sendung zum weiteren Transport freigegeben. Gegebenfalls
wird die Sendung einem amtlichen Vorgang durch den Zoll 34 unterzogen.
Alle Aktionen, die der Handlingsagent 33 an der Transitstation 32 ausführt, können von
der Fluggesellschaft 30 über ihr Telexsystem SITA verfolgt
werden, wenn der Handlingsagent 33 diese Aktionen über das
SITA-System mitteilt.
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Gelangt
eine Sendung schließlich
an ihren bestimmungsgemäßen Zielflughafen 22,
bestätigt der
Handlingagent 23 am Zielflughafen 22 der Fluggesellschaft 30 gegenüber elektronisch
die ordnungsgemäße Ankunft
der Sendung. Daraufhin informiert die Fluggesellschaft 30 einen
Importspediteur 21 in der Regel manuell über die
Ankunft der Sendung.
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Eine
Abfertigung durch den Zoll 24 und eine Kommunikation mit
dem Empfänger 20 laufen
nun äquivalent
zu den eingangs beschriebenen Vorgängen beim Versender 10 ab,
wobei die Reihenfolge genau umgekehrt ist. Die Sendung wird schließlich vom
Importspediteur 21 an den Empfänger 20 ausgeliefert,
der in der Regel zuvor nicht über
die zu erwartende Sendung informiert wurde.
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Bei
einem derartigen Transport besteht auch die Möglichkeit eines Transfers der
Sendung von einer Fluggesellschaft 30 zu einer anderen.
Ein solcher Transfer kann aber nur dann elektronisch gestützt erfolgen,
wenn beide Fluggesellschaften ein SITA/EDI-gestütztes Computersystem verwenden,
welches in der Lage ist, „cargoIMP
Messages" (ein in
der Luftfahrt übliches
Protokoll) zu verarbeiten.
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Die
mögliche
weitere Kommunikation zwischen den genannten Teilnehmern an dem
Transportprozess und weiteren denkbaren Beteiligten an diesem Prozess,
wie etwa einem Fuhrunternehmen des Vorlaufes, einem General Sales
Agent oder Vertretern anderer Transportmittel (LKW, Bahn usw.) ist in
der 1 nicht durch entsprechende Linien dargestellt,
da diese Kommunikation bei den bekannten Systemen in der Regel nur
auf nicht elektronischem Wege stattfindet.
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In
der 2 sind die ebenfalls dem Stand der Technik zugehörenden Kommunikationsabläufe eines
Transportprozesses unter Einbeziehung eines sog. Integrators schematisch
dargestellt. Die Kommunikationsschritte können auf die in der Beschreibung
zur 1 dargelegten Arten erfolgen; die Darstellung
der verschiedenen Arten erfolgt analog zur 1. Teilnehmer
des Transportprozesses, die bereits in der 1 aufgetreten
sind, sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Als
Integrator 40 werden Transportfirmen bezeichnet, die einen
Transportauftrag integriert, das heißt ohne die notwendige Beteiligung
weiterer Firmen durchführen.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 und deren Beschreibung integriert
ein Integrator 40 also den Export- und Importspediteur 11; 21,
die Handlingsagenten 13; 23; 33 am Start- 12 und
Zielflughafen 22 sowie an einer optionalen Transitstation 32,
den Fuhrunternehmer des Vor- und Nachlaufes sowie zumeist auch die
Fluggesellschaft 30 für
den Luftfrachttransport selbst. Solche Integratoren sind beispielsweise die
Firmen DHL, UPS und Fedex. Konzeptionell liegt das Integratorsystem
zwischen dem System der Post und dem der Luftfracht. In der 2 sind
all diejenigen Aufgaben, die der Integrator 40 übernimmt,
bzw. die Funktionseinheiten, die der Integrator 40 integriert,
innerhalb der mittig platzierten großen Ellipse angeordnet.
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Zusätzlich zu
den in der 1 als Export- und Importspediteur 11; 21 bezeichneten
Teilnehmer des Transportprozesses können auch noch Transporteuren
des Vor- und Nachlaufs an gleicher Stelle im Kommunikationsschema
angeordnet sein. In diesem Fall würde man zusammenfassend von „Service" sprechen. Der Versender 10 und
der Empfänger 20 kommen
in einem Integrator-basierten Transportprozess nur mit diesem Service 11; 21 des
Integrators 40 in Kontakt.
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Die
jeweilige Kommunikation zwischen den einzelnen Funktionseinheiten
des Integrators 40 -erfolgt online über eine Luftfrachttransport-Koordination 41.
Dazu verwenden die Integratoren 40 Computersysteme, welche
alle internen Bereiche des Frachttransportes begleitend abbildet.
Demgegenüber
läuft die
Kommunikation zwischen dem Integrator 40 und dem Versender 10 bzw.
dem Empfänger 20 sowie
zwischen dem Integrator 40 und dem Zoll 14; 24; 34 manuell
oder online ab. Ein direkter Zugriff des Versenders 10,
des Empfängers 20 oder
des Zolls 14; 24; 34 auf die transportprozessrelevanten Daten
des Integrators 40 ist bei diesem System nicht möglich.
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In
der 3 ist als weiterer Stand der Technik ein Kommunikationsmodell
der so genannten E-Logistik schematisch dargestellt. Die Kommunikationsschritte
können
auf die in der Beschreibung zur 1 dargelegten
Arten erfolgen; die Darstellung der verschiedenen Arten erfolgt
analog zur 1. Teilnehmer des Transportprozesses,
die bereits in der 1 aufgetreten sind, sind mit
den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Unter
E-Logistik versteht man im Allgemeinen den Versuch – parallel
zum so genannten E-Business – einen
Logistikprozess über
das Internet abzubilden. Ein solcher Logistikprozess kann, wie in der 3 gezeigt,
der Transport einer Sendung von einem Startflughafen 12 zu
einem Zielflughafen 22 sein.
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In
der Praxis bedeutet dies, dass es Internetplattformen gibt, über die
man Daten austauschen und bearbeiten kann.
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Da
es jedoch bei den E-Logistik-Lösungen keinen
direkten Zugriff auf angebundene Server der Fluggesellschaften gibt,
beschränken
sich die Dienstleistungen der E-Logistik zurzeit im Wesentlichen
auf Online-Buchungen und so genanntes tracking & tracing. Unter diesem Begriff versteht
man die Abfrage des Status einer Sendung, also beispielsweise, an
welchem Ort der Logistikkette sich eine Sendung gerade befindet.
Dabei wird immer der letzte Ort, an der die Sendung erfasst wurde,
angegeben.
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Wie
die 3 zeigt, können
sowohl der Versender 10 und/oder der Empfänger 20 als
auch der Export- und/oder der Importspediteur 11; 21 eine
Statusabfrage zum Zwecke des tracking & tracing oder eine Buchungsanfrage
an einen Web-Server 35 senden,
der diese Anfrage dann weiter an die Fluggesellschaft 30 leitet.
In seltenen Fällen
können
die zuvor genannten Teilnehmer des Transportprozesses weiterführende Arbeiten
wie etwa das Ausfüllen
eines Frachtbriefes vornehmen. Die Kommunikation geht nur in eine
Richtung: Vom jeweiligen Teilnehmer 10; 11; 20; 21 zum
Web-Server 35. Die Teilnehmer 10; 11; 20; 21 sind
nicht aktiv in ein Netzwerk mit eingebunden, sondern können nur
auf dem Web-Server 35 hinterlegte Daten einsehen.
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In
der 4 ist ein Kommunikationssystem gemäß der vorliegenden
Erfindung schematisch dargestellt. Die Kommunikationsschritte können auf
die in der Beschreibung zur 1 dargelegten
Arten erfolgen; die Darstellung der verschiedenen Arten erfolgt
analog zur 1. Teilnehmer des Transportprozesses,
die bereits in der 1 aufgetreten sind, sind mit
den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Kernstück dieses
Systems ist ein so genanntes BATCH-System, das aus einem zentralen
Rechner 50 und mehreren lokalen Rechnern besteht, wobei
jeder Teilnehmer des Transportprozesses mindestens einen lokalen
Rechner besitzt. Das System ist für alle Teilnehmer eines Luftfrachtmarktes
bestimmt. Die Konzeption basiert auf einer Komplettlösung in
Bezug auf die informationstechnische Bearbeitung der Sendungen für die Versender 10,
Empfänger 20,
Export- und Importspediteure 11; 21, Handlingsagenten 13; 23,
Fluggesellschaften 30 und alle weiteren damit zusammenhängenden Transportträger wie
Frachtführer
des Vor- und Nachlaufs etc. Darüber
hinaus ist die Übertragung
von Informationen an die relevanten Behörden – wie etwa den Zoll 14; 24; 34 – ein wichtiges
Element der Funktionalität.
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Im
Unterschied zu den zuvor in den 1 bis 3 aufgezeigten
Lösungen,
welche heutzutage im Einsatz sind, ermöglicht das BATCH-System es,
alle relevanten Teilnehmer 10; 11; 13; 14; 20; 21; 23; 24; 30; 33; 34 eines
Transportprozesses in einem Netzwerk zu vereinen, wobei eine aktive
Kommunikation zwischen den einzelnen Teilnehmern 10; 11; 13; 14; 20; 21; 23; 24; 30; 33; 34 über einen
zentralen Server 50 abläuft.
Somit bietet das BATCH-System
den Fluggesellschaften die Möglichkeit,
eine Antwort auf das in der 2 dargestellte
Logistikkonzept der Integratoren zu geben, indem alle Arbeitsprozesse über das
BATCH-System vollständig
integriert werden können.
Darüber
hinaus schließt
das BATCH-System auch den Versender 10 und den Empfänger 20 mit
in das Netzwerk ein.
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In
der 4 sind wiederum nur die relevanten Teilnehmer 10; 11; 13; 14; 20; 21; 23; 24; 30; 33; 34 an
dem Transportprozesses wiedergegeben. Weitere denkbare Teilnehmer,
wie etwa Fuhrunternehmen oder General Sales Agents wurden der Übersichtlichkeit
halber ebenso wenig dargestellt wie der Einsatz anderer Transportmittel
(Bahn, Schiff etc.), obwohl ihre Teilnahme an dem Prozess bzw. ihr
Einsatz grundsätzlich
möglich
ist.
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Hat
ein Versender 10 einen Transportauftrag zu vergeben, dann übermittelt
er diesen mit allen relevanten Daten zu der zu transportierenden
Sendung elektronisch an den zentralen Rechner 50 des BATCH-Systems.
Von dort aus wird er an den zuständigen
Exportspediteur 11 weitergeleitet. Der Empfänger 20 kann
bereits bei der Buchungsanfrage mit in den neuen Transportprozess
einbezogen werden.
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Mit
dem Transportauftrag wird eine Buchungsanfrage an eine geeignete
Fluggesellschaft 30 übermittelt.
Nachdem die Buchung erfolgreich abgeschlossen wurde, werden alle
Teilnehmer des Transportprozesses, also jeder Teilnehmer, der mit der
physischen Sendung zu tun haben wird – wie beispielsweise die Handlingsagenten 13; 33; 23 des Startflughafens 12,
der optionalen Transitstation 32 und des Zielflughafens 22,
die Fluggesellschaften 30 im Transfer und der Importspediteur 21 – vorab über die
zu transportierende Sendung informiert so genanntes „preadvise".
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Der
Exportspediteur 11 ergänzt
den Luftfrachtbrief zu dessen Vervollständigung um seine Daten zu der
zu transportierenden Sendung. Die so geänderten Daten werden über den
Server 50 des BATCH-Systems allen Beteiligten mitgeteilt.
Der Handlingsagent 11 des Startflughafens 12 erwartet nun
die physische Sendung. Erhält
er diese, wird er in seinem Warehouse System einen Check-In der Sendung
durchführen,
woraufhin das BATCH-System die Daten der Buchung mit denen des Frachtbriefes
und dem Lagerbestand vergleicht. Bei eindeutiger Datenlage gibt
das BATCH-System die Fracht zum Transport frei. Durch die somit
jederzeit intern bekannte Datenlage kann auf den optionalen Transitstationen 32 und
auf dem Zielflughafen 22 die Sendung unmittelbar nach der
physischen Ankunft zur Auslieferung freigegeben („released") werden.
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In
Ländern,
in denen der Zoll 14; 24; 34 eine Vorverzollung
aufgrund der Datenlage zulässt,
kann das BATCH-System auch diesen Service ermöglichen. „BATCH" im Sinne des Wortes bedeutet eine elektronische
Umsetzung einer Stapelverarbeitung. Das heißt, dass alle Dokumente eines
Transportauftrages elektronisch im BATCH-System abgebildet werden.
So sind auch Lieferscheine und Rechnungen des Versenders 10 sowie
Dokumente zur Zollabfertigung Teil dieser Stapelverarbeitung und
des BATCH-Systems.
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Dokumente,
die für
einen speziellen Transportprozess benötigt werden, wie etwa für den Transport
von Gefahrengut oder von lebendigen Tieren, werden im BATCH-System über einzelne
Module bereitgestellt und elektronisch dem entsprechenden Transportprozess
zugewiesen.
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Wie
aus 4 zu sehen ist, findet die Kommunikation zwischen
allen Teilnehmern 10; 11; 13; 14; 20; 21; 23; 24; 30; 33; 34 und
dem zentralen Server 50 bidirektional statt. Anders als
bei der E-Logistik-Lösung,
die in 3 dargestellt wurde, wird beim BATCH-System dem
Benutzer aktiv der Status einer bestimmten – ihn betreffenden – Sendung
mitgeteilt. Der Benutzer muss somit nicht selbst tätig werden, um
beispielsweise ein tracking & tracing
auszuführen.
Er ist vielmehr während
der Dauer eines Transportprozesses Teil des Netzwerkes.
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Die 5 zeigt
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kommunikationsanordnung.
Eine Übermittlung
von Daten bzw. Angaben AÜ,
welche in einer Datenbank gespeichert sind und von dort abgerufen
werden können,
ist durch durchgezogene Linien gekennzeichnet. Eine Übermittlung von
Daten bzw. Informationen IÜ,
welche einen Transport einer Sendung betreffen, ist durch gestrichelte
Linien gekennzeichnet.
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Grundsätzlich weist
eine solche Kommunikationsanordnung mindestens eine anwenderseitige oder
lokale Substruktur L, die die Funktion eines lokalen Rechners hat,
und mindestens eine serverseitige oder zentrale Substruktur Z, die
die Funktion eines Zentralrechners hat, auf. Der lokalen Substruktur L
sind ein oder mehrere lokale Clients 60 zugeordnet.
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Ausgehend
von den lokalen Clients 60, auf denen lokale Applikationen
ausgeführt
werden, findet eine Angabenübermittlung
AÜ bei
einer solchen Kommunikationsanordnung von und zu einer lokalen Datenbank 62 und
einer Konfigurationsdatenbank 63 über einen Applikationsserver 61 statt.
Auf die lokale Datenbank 62 und die Konfigurationsdatenbank 63 hat
darüber
hinaus ein lokales Kommunikationsmanagement 64 direkten
Zugriff, das eine Angaben- und Informationsübermittlung AÜ; IÜ von und
zu einem datenübermittelnden
Netzwerk 65 handhabt. Ein solches Netzwerk kann beispielsweise
das Internet oder ein aus Telekommunikationsverbindungen im Rahmen
des SITA-Systems oder des PSTN (Public Switched Telephony Network)
aufgebautes Netzwerk sein.
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Für eine direkte
Informationsübermittlung
IÜ zwischen
dem Applikationsserver 61 und dem lokalen Kommunikationsmanagement 64 sorgen
Kommunikationsschnittstellen 66a, 66b, die dem
Applikationsserver 61 bzw. dem lokalen Kommunikationsmanagement 64 zugeordnet
sind.
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Daten
bzw. Informationen oder Angaben, die nicht direkt vom lokalen Kommunikationsmanagement
an das datenübermittelnde
Netzwerk 65 bzw. die lokalen Clients 60, die lokale
Datenbank 62 oder die Konfigurationsdatenbank 63 übermittelt
werden können,
werden in einer dem lokalen Kommunikationsmanagement 64 zugeordneten
Warteschlange 641 zwischengespeichert.
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In
der zentralen Substruktur regelt ein dem lokalen Kommunikationsmanagement 64 äquivalentes
zentrales Kommunikationsmanagement 67 den Datenfluss von
und zum datenübermittelnden
Netzwerk 65. Daten, die vom zentralen Kommunikationsmanagement 67 nicht
direkt weitergeleitet werden können,
werden in einer Warteschleife 671 des zentralen Kommunikationsmanagements 67 zwischengespeichert.
Vom zentralen Kommunikationsmanagement 67 können Angaben
direkt an eine Authentifizierungsdatenbank 68 übermittelt
werden. In dieser Authentifizierungsdatenbank 68 sind unter
anderem Daten hinterlegt, die es ermöglichen, vom datenübermittelnden
Netzwerk 65 eintreffende Angaben oder Informationen dahingehend
zu überprüfen, ob sie
von einem berechtigten Anwender stammen und ob somit eine Weiterleitung
solcher Angaben oder Informationen vom zentralen Kommunikationsmanagement 67 an
eine Server-Applikation 69 erfolgen
soll.
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Wie
in der lokalen Substruktur L findet eine Kommunikation zwischen
dem zentralen Kommunikationsmanagement 67 und der Server-Applikation 69 über Kommunikationsschnittstellen 66c, 66d statt, die
dem zentralen Kommunikationsmanagement 67 bzw. der Server-Applikation 69 zugeordnet
sind.
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Von
der Server-Applikation 69 können Angaben von und zu einer
zentralen Datenbankschnittstelle 70 übermittelt werden. Diese Datenbankschnittstelle 70 sorgt
für Ansteuerung
mindestens einer zentralen Datenbank 71, auf der transportprozessrelevante
Daten wie beispielsweise Flugpläne
oder Informationen über
internationale Vorschriften hinterlegt sind.
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Mittels
einer derart ausgestalteten Kommunikationsanordnung können also
Daten von den lokalen Clients 60 an die zentrale Server-Applikation 69 gesandt, über die
zentralen Datenbanken 71 abgeglichen und ergänzt um weitere
Daten aus den zentralen Datenbanken 71 wieder zurück an die
lokalen Rechner 60 übermittelt
werden. Mithin erfolgt eine Datenübermittlung zwischen einem
lokalen Rechner L und einem zentralen Rechner Z. Dabei ist es im Rahmen
der vorliegenden Erfindung zweckmäßig, dass die Kommunikationsanordnung
nicht nur eine, sondern mehrere lokale Substrukturen bzw. Rechner L
aufweist, beispielsweise für
jeden Teilnehmer des Transportprozesses eine. Auch können mehrere
zentrale Substrukturen bzw. Zentralrechner Z – beispielsweise für jeden
Transporteur eine – eingesetzt werden.
Die Anzahl der lokalen Rechner L wird die Anzahl der zentralen Rechner
Z in der Regel weit übertreffen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Kommunikationsanordnung
sollen anhand von Anwendungsbeispielen des in der 4 erläuterten
BATCH-Systems dargestellt werden:
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Beispiel 1
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In
diesem Beispiel soll die im Vergleich mit dem Stand der Technik
effektivere und kostengünstige
Konzeption des BATCH-Systems hinsichtlich einer vereinfachten Abbildung
des Arbeitsablaufs beschrieben werden.
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Das
BATCH-System reduziert komplexe Prozesse an den jeweils möglichen
Stellen auf wenige, dem Arbeitsablauf entsprechende Schlüsselformate. Zudem
wird das BATCH-System in Modulen bereitgestellt, wobei jeder Anwender
des BATCH-Systems nur diejenigen Programmteile erhält, die
von ihm zu seinen Arbeitsablauf notwendig sind.
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So
wird im BATCH-System beispielsweise ein Luftfrachtbrief (AWB), der
von der IATA (International Air Transport Association) und der ICAO
(International Civil Aviation Authorities) hinsichtlich des Informationsgehalts
bezüglich
der Sendung an sich, ihres Transports und der Haftungsregularien
entwickelt worden ist, integriert und informationstechnisch dargestellt.
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Aber
auch andere, in der Luftfrachtindustrie bereits verwendete und etablierte
Formulare werden durch das BATCH-System elektronisch dargestellt sowie
zur elektronischen Datenerfassung und papierlosen Bearbeitung bereitgestellt,
so dass nennenswerte Einarbeitungszeiten für die Einführung des BATCH-Systems nicht
erforderlich sind.
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Ein
Mitarbeiter eines Logistikunternehmens (Spedition, Handlingsgesellschaft,
Exportabteilung eines Versenders) findet als Anwender des BATCH-Systems
bei der ersten Benutzung des BATCH-Systems die gleichen Formulare
vor, die er bislang manuell bearbeitet hat. So wird einem Versender
beispielsweise ein so genannter Shippers Letter of Instruction (SLI),
einem der Mitarbeiter einer Spedition beispielsweise der Luftfrachtbrief
(AWB) und einem Mitarbeiter eines Luftfrachthandlungsunternehmen
beispielsweise ein so genanntes Manifest durch das BATCH-System
angezeigt. Das jeweilige Formular liegt nicht verschlüsselt vor,
sondern kann unmittelbar in elektronischer Fassung ausgefüllt werden.
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Der
jeweilige Anwender sieht das entsprechende elektronische Formular
in originalgetreuer Wiedergabe vor sich, so wie er das Papierformular von
der manuellen Bearbeitung her kennt. In späteren Arbeitsstufen kann der
Anwender in einer Vielzahl von Fällen
das BATCH-System für
sich arbeiten lassen und wird beim Ausfüllen der Formulare von einer
oder von mehreren systeminternen Datenbanken) unterstützt, wie
im nächsten
Beispiel dargelegt wird.
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Beispiel 2
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Ein
Großteil
der Daten, die für
die Vervollständigung
der Transportdokumente (beispielsweise des Luftfrachtbriefs) benötigt werden,
ist im BATCH-System bereits integriert. Der Anwender kann diese
Daten dann ausschließlich
von der oder den BATCH-internen Datenbanken) abfragen, aber nicht
beliebig ergänzen.
Dadurch wird eine sehr hohe Reproduzierbarkeit hinsichtlich der
Daten, die in die entsprechenden Formulare eingetragen werden, erreicht.
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Möchte beispielsweise
ein Berliner Versender eine Sendung mit einem Gewicht von 1000 kg, wobei
der Inhalt dieser Sendung Insekten sind, nach Mexiko verschicken,
so öffnet
er auf seinem Modul des BATCH-Systems einen SLI (Shippers Letter
of Instruction). Das Feld „Versender" ist bereits mit
seinen Daten ausgefüllt,
da das BATCH-System ihn als Benutzer erkennt.
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Das
Feld „Empfänger" kann er nun von
Hand oder unter Zugriff auf die entsprechenden Empfängerdaten
aus der Datenbank ausfüllen.
In der Datenbank sind dabei all diejenigen Empfänger, welche mit dem jeweiligen
Versender zusammenarbeiten, hinterlegt.
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Der
Versuch, die Sendung vom Empfänger bezahlen
zu lassen, scheitert, da in der Datenbank Informationen hinterlegt
sind, dass lebendige Tiere ebenso wenig wie Waren allgemein nach
Mexiko auf der Basis „Charges
Collect" (Empfänger bezahlt)
versendet werden dürfen.
Somit zwingt das BATCH-System den Versender, diesen Fehler zu korrigieren.
Bevor der Fehler nicht korrigiert wurde, kann der SLI nicht vollständig ausgefüllt werden,
so dass ein entsprechender Transportauftrag nicht vom BATCH-System
angenommen wird.
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Weiterhin
werden vom BATCH-System nur Buchungsanfragen zu solchen Flügen akzeptiert,
bei denen Flugzeuge zum Einsatz kommen, welche in der Lage sind,
lebende Tiere zu transportieren und dabei einer Belastung des Bodens
mit Gewichten von mindestens 1000 kg standhalten.
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Das
BATCH-System wird nun dem Anwender Informationen bereitstellen,
die er dokumentarisch berücksichtigen
muss, etwa Quarantänevorschriften
in einem etwaigen Transitland oder in Mexiko selbst. Ferner erhält der Anwender
Informationen darüber,
ob die beteiligten Handlingsagenten spezielle Räumlichkeiten und Lagermöglichkeiten
für Tiere besitzen.
Zudem wird eine Vorabmitteilung („preadvise") über
den durchzuführenden
Transport automatisch an die gewünschte
Fluggesellschaft gesandt.
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Das
BATCH-System prüft
auch noch zahlreiche weitere Daten, so dass der eigentliche Transportvorgang
schließlich
schnell und ohne vermeidbare Komplikationen abgewickelt werden kann.
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Die
gute Datenlage hilft zudem, aus der Datenbank des BATCH-Systems
den optimalen Tarif für die
Sendung herauszusuchen. Darüber
hinaus werden die für
den Transport lebendiger Tiere (AVI) notwendigen und die den Bestimmungen
des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) entsprechenden
Formulare sowie die für
den Export und Import benötigten
Zolldokumente bereitgestellt und vorgefertigt, so dass diese später nur
noch mit wenigen Handgriffen ergänzt
werden müssen.
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Beispiel 3
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Neben
der zuvor dargestellten Minimierung der Eingabefehler bei Verwendung
des BATCH-Systems soll im Folgenden die Sprachunabhängigkeit
an einem Beispiel erläutert
werden.
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Die
Verkehrssprache der Luftfracht ist Englisch. Allerdings ist bereits
jetzt der Trend zu beobachten, dass viele Mitarbeiter im Handling
nicht ausreichend gut Englisch sprechen, um beispielsweise Manuals
lesen zu können.
Die Manuals sind jedoch Teil des Datenbankbestandes des BATCH-Systems. Um
Sprachbarrieren abzubauen, erlaubt das BATCH-System daher die Dateneingabe
in verschiedenen Sprachen. Gibt ein Anwender als Inhalt seiner Sendung
beispielsweise „Benzin" an, gleicht das BATCH-System
dieses Wort mit den in der Datenbank hinterlegten Angaben ab, wobei
die Datenbanken über
einen Schlüssel
referenziert werden (übliches
Vorgehen für
Datenbanken). Der Schlüssel kann
mit Begriffen in jeder beliebigen Sprache verbunden sein.
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Der
Schlüssel
12 00 0036 ist beispielsweise im Englischen mit dem Begriff „gas" referenziert (verknüpft), im
Deutschen hingegen mit „Benzin" und im Chinesischen
mit „shen
liu". Bei der Datenübertragung
selbst ist dabei nur der Schlüssel
relevant. Die Angabe des Sendungsinhalts „Benzin" im Deutschen, den der Anwender in ein
Formular des BATCH-Systems eingegeben hat, erscheint bei einem Empfänger in
Mexiko mit der sprachlich gewünschten
(spanischen) Wortwahl im gleichen Formular auf dessen lokalem Rechner.
Somit kann jeder Anwender des BATCH-Systems die ihm vertraute Sprache
benutzen. Dies vermindert den Lernaufwand für den einzelnen Anwender erheblich
und hilft, Fehler beim Ausfüllen
der benötigten
Formulare zu vermeiden.
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Gibt
der Anwender den Sendungsinhalt mit „Benzin" an, erkennt das BATCH-System darüber hinaus,
dass es sich bei der zu transportierenden Sendung um ein Gefahrgut
handelt. Der Benutzer kann die Sendung nur dann abschicken, wenn
er die notwendigen DGR-Formulare (Dangerous Goods – Gefahrgut)
ausfüllt
und dem Vorgang (elektronisch) anhängt. Hierbei unterstützt das
BATCH-System den Anwender, da es die meisten Daten, die zum Ausfüllen des
Formulars benötigt
werden, aus der Datenbank heraussucht und bereits in die entsprechenden Formularfelder
einträgt.
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Beispiel 4
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Das
folgende Beispiel soll eine Optimierung des Personalbedarfs, die
durch den Einsatz des BATCH-Systems erreicht werden kann, erläutern.
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Bedingt
durch die Tatsache, dass das BATCH-System in einem (globalen) Netzwerk
angeordnet ist, welches alle Anwender informationstechnisch miteinander
verbindet, steht die Gesamtdatenlage allen Beteiligten jederzeit
zur Verfügung.
Dabei gibt es lediglich individuell einstellbare Restriktionen bezügliche des
erlaubten Datenzugriffs durch den jeweiligen Anwender seitens des
BATCH-Systems, um persönliche oder
firmeninterne Daten der jeweiligen Anwender zu schützen und
einen unberechtigten Zugriff anderer Anwender auf diese Daten zu
verhindern (vgl. Beispiel 9).
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Das
BATCH-System ermöglicht
seinen Kunden, auf bereits in das globale Netzwerk eingegebene Daten
wiederholt zuzugreifen. Während
nach den Kommunikationssystemlösungen
aus dem Stand der Technik Daten häufig mehrfach in lokale, voneinander
isolierte Computersysteme eingegeben werden, kann beim BATCH-System
die mehrfache Bearbeitung gleicher Daten ausgeschlossen werden.
Gemäß dem Stand
der Technik übermittelt
ein Versender die für
einen Luftfrachttransport notwendigen Daten beispielsweise per Fax
zu seinem Spediteur, dieser übernimmt
die Daten manuell in sein Speditionssystem, druckt den Luftfrachtbrief
aus und übergibt
diesen dem Handlingsagenten, welcher die Daten sodann erneut in
sein internes Computersystem überträgt.
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So
hat ein Versender beispielsweise folgende Daten in den SLI (Shippers
Letter of Instruction) eingetragen: einen Versender, einen Empfänger, einen
Startflughafen, einen Zielflughafen, eventuelle Transitstationen,
einen gewünschten
Spediteur, eine gewünschte
Fluggesellschaft, einen Abflugtag, einen Buchungsvorschlag, die
Maße der
Sendung, das Volumen der Sendung, das Gewicht der Sendung, den Inhalt
der Sendung, Angaben über
die Art der Zahlung, Angaben über
den Wert der Sendung, Angaben über
den Zollstatus, Angaben über
die Notwendigkeiten des Handlings und des Accountings.
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Das
sind bereits mehr als 85 % der Angaben, die der beauftragte Spediteur
in den Luftfrachtbrief übertragen
muss. Da die Daten nun bereits im BATCH-System vorhanden sind, muss
der Spediteur lediglich seine Angaben ergänzen und den Gesamtvorgang
noch einmal überprüfen.
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Der
Spediteur versendet dann über
das Netzwerk nur noch die geänderten
Daten. Der Handlingsagent kann bei Verwendung des BATCH-Systems
sogar – ohne
die bei ihm eintreffenden Formulare zu öffnen oder zu bearbeiten – mit Drag & Drop arbeiten,
solange die Daten des Transportprozesses in sich konsistent sind
(das heißt,
wenn die Angaben des eingegangenen Luftfrachtbriefs mit der gewünschten
Buchung und seinem Lagerbestand übereinstimmen).
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Gleiches
gilt für
die Teilnehmer des Transportprozesses, die an den Transitstationen
und dem Zielflughafen arbeiten. Alle weiteren Formulare, die eventuell
benötigt
werden, können
auf der Grundlage der vorhanden Daten stark vereinfacht und daher schnell
und effizient ausgefüllt
bzw. um die fehlenden Daten ergänzt
werden.
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Das
BATCH-System garantiert somit eine Optimierung des Einsatzes der
Mitarbeiter.
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Beispiel 5
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Das
folgende Beispiel soll die automatische Fehlerprävention durch das BATCH-System näher beschreiben.
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Das
BATCH-System enthält
Datenbanken mit fluggesellschaftspezifischen Informationen wie Flugplänen (schedules)
und internen Regelungen (Embargos, Inkassoregelungen etc.), mittels
derer ein Anwender des BATCH-Systems durch das System über die
Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaft und auch über internationale
Vorschriften informiert wird. Ferner erfolgt ein Abgleich der von dem
Anwender in das System eingegeben Daten mit den hinterlegten Angaben
bzw. eine Kontrolle auf der Grundlage dieser Angaben.
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Auch
können
die eingegebenen Daten gegebenenfalls auf der Grundlage der hinterlegten
Angaben korrigiert werden. Ferner ist eine gezielte Steuerung des
Eingabeprozesses auf der Grundlage der hinterlegten Daten denkbar
und dazu vorgesehen, tatsächlich
alle für
einen individuellen Transportprozess relevanten und benötigten Daten
zu erfassen. Es ist dabei sehr wichtig, dass Fehler weitgehend ausgeschlossen
werden, um die Effizienz der Bearbeitung zu steigern und auch Schäden – wie beispielsweise
Zollschäden,
Planungsfehler, Konventionalstrafen etc. – zu vermeiden.
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Wenn
eine Fluggesellschaft beispielsweise einen Flughafen außerplanmäßig nicht
mehr anfliegt (zum Beispiel wegen der dort vorherrschenden politischen
Lage), dann würde
die Fluggesellschaft nach einem Kommunikationssystem des Stands
der Technik alle Flughäfen
weltweit über
diese Flugplanänderung
per Telex informieren. Nun ist es denkbar, dass ein Mitarbeiter
an einem beliebigen Flughafen dieses Telex achtlos beiseite legte
oder aufgrund von Sprachschwierigkeiten dessen Inhalt nicht vollständig korrekt
erfasste. Dadurch würden
weiterhin Sendungen, die den nun nicht mehr angeflogenen Flughafen
als Zielflughafen haben, angenommen und zum Transithub (dem Hauptsitz
der Fluggesellschaft) transportiert. Dort würde ein Lager schnell an seine Kapazitätsgrenzen
stoßen,
da die Sendungen nicht mehr weiter transportiert werden könnten.
-
Bei
Verwendung des BATCH-Systems werden solche Probleme umgangen, da
die systemeigenen Datenbanken stets zentral auf dem aktuellen Stand
gehalten werden (vgl. Beispiel 8)
-
Beispiel 6
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Das
folgende Beispiel soll eine Optimierung des Arbeitsablaufes bei
Verwendung des BATCH-Systems erläutern.
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In
den Datenbanken des BATCH-Systems sind vorzugsweise sämtliche
relevanten Daten der Fluggesellschaften wie beispielsweise Buchungsinformationen,
Kapazitätsmöglichkeiten
der Flugzeuge und auch Planungsvorschläge zur bestgeeigneten Kapazitätsauslastung
hinterlegt. Somit versetzt das BATCH-System den Anwender in die
Lage, immer an der Grenze des Bestmöglichen zu arbeiten. Das Resultat
dieser Optimierung ist eine bessere Ausnutzung der Kapazitäten (also
beispielsweise der Kapazitäten
des Frachtraumes eines Flugzeuges oder des Lagerraums an einer von
mehreren möglichen
Transitstationen) sowie eine schnellere Bearbeitung der Vorgänge (die
Mitarbeiter müssen
nicht mehr in Manuals nachlesen).
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Das
BATCH-System überprüft alle
eingegeben Daten durch einen Abgleich mit den hinterlegten Angaben
und nimmt notwendige Umrechnungen (etwa zwischen verschiedenen Währungen
oder Maßeinheiten)
sowie die Berechnung des Volumens einer Sendung auf der Grundlage
der eingegeben Daten hinsichtlich der Maße der Sendung unmittelbar
bei oder nach der Eingabe automatisch vor. Somit ist stets eine
sichere Datenlage über
die zu transportierenden Sendungen vorhanden. Damit ist das BATCH-System
in der Lage, den jeweiligen beteiligte Fluggesellschaften eine optimierte
Ausnutzung der Frachträume
der Flugzeuge zu ermöglichen,
wodurch die Fluggesellschaften den so genannten Loadfaktor optimieren
können.
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Das
BATCH-System berücksichtigt
auch die Maße
der zu transportierenden Sendung bei der Auswahl der möglichen
Flugverbindungen, um so zu gewährleisten,
dass dem Anwender nur solche Flugzeuge für den Transport der Sendung
angeboten werden, die eine den Maßen der Sendung entsprechend
ausreichend große
Tür bzw.
Laderaumluke aufweisen, um die Sendung aufnehmen zu können.
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Bei
Kommunikationssystemen nach dem Stand der Technik sind die Angaben
beispielsweise des Volumens einer Sendung oft abgeschätzt und werden
in der Regel nicht mehr kontrolliert, so dass sich starke Abweichungen
zwischen der Buchung und der tatsächlich zu befördernden
Sendungen ergeben können.
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Bedingt
durch die Tatsache, dass über
das Volumen auch abgerechnet wird, kann einer Fluggesellschaft über einen
großen
Zeitraum (beispielsweise ein Jahr) ein erheblicher Verlust durch
die Angabe zu geringer Volumina der zu transportierenden Sendungen
entstehen. Andererseits sind Frachträume oft fälschlicherweise ausgebucht,
weil aufgrund falscher (zu hoher) Volumenangaben das maximal mögliche Volumen
eines Flugs bereits erreicht ist, obwohl noch Kapazitäten vorhanden
wären.
Und schließlich
kann eine falsche Datenlage zur Folge haben, dass Sendungen nicht
transportiert werden können,
da die Transportkapazität
bereits frühzeitig
erschöpft
ist, was nicht rechtzeitig erkannt werden konnte, da die Kommunikationssysteme
des Stands der Technik keine Kontrolle über die korrekten Kapazitäten zulassen.
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Beispiel 7
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Das
folgende Beispiel soll verschiedene mögliche Kommunikationswege des
BATCH-Systems näher
beschreiben.
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Ein
großer
Vorteil des BATCH-Systems ist es, dass ein Anwender das von ihm
bevorzugte Medium für
die Datenübertragung
frei wählen
kann. Das BATCH-System
vermag praktisch mittels sämtlicher bekannter Übertragungsmedien
zu kommunizieren. Um die Kommunikationskosten niedrig zu halten,
ist das BATCH-System
vorzugsweise mit einem internen Kommunikationsmanagement, welches
die Daten über
das Internet versendet, ausgerüstet.
Bei der Datenübertragung über das
Internet werden die marktüblichen
Standards der höchsten
Datensicherheit gewahrt.
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Hat
ein Handlingsagent eine zu transportierende Sendung bereits verladen,
müssen
die Daten spätestens
unmittelbar nach dem Abflug des Flugzeuges dem Zentralrechner übermittelt
werden. Ist der Startflughafen beispielsweise Berlin und soll eine Sendung
nach Mexiko transportiert werden, so muss diese Sendung auf einem
europäischen
Flughafen umgeladen werden, wenn eine Fluggesellschaft gewählt wurde,
die nicht direkt von Berlin nach Mexiko fliegt. In diesem Fall bleiben
nur ca. 2 bis 3 Stunden, bis das Frachtgut in der Transitstation
angekommen ist. Spätestens
zu diesem Zeitpunkt müssen
die Daten ebenfalls vor Ort sein.
-
Daher
vertraut das BATCH-System nicht auf einen Kommunikationsweg, sondern
gestattet Alternativen.
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So
kann der Handlingsagent in dem vorstehenden Beispielfall beim Ausfall
des Internets seine Daten auch über
ein Faxmodem oder einen Telfonkoppler etc. versenden. Ein Einsatz
des SITA-Systems wäre
ebenso denkbar. Allein der guten Verfügbarkeit und der günstigen
Kosten-Nutzen Relation wegen wird das Internet als bevorzugtes Kommunikationsmedium
für das
BATCH-System betrachtet.
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Beispiel 8
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Das
nachfolgende Beispiel erläutert
den so genannten Software Service des BATCH-Systems.
-
Unter
Software Service wird hier die Bereitstellung von Programmaktualisierungen
(updates) verstanden. Um einen permanent reibungslosen Ablauf des
weltweit einsetzbaren BATCH-Systems zu gewährleisten, kann mittels einer
Fernwartung auf einen lokalen Rechner jedes Anwenders zugegriffen werden
(remote trouble shooting). Darüber
hinaus werden den Anwendern Aktualisierungen der systeminternen
Datenbanken über
das BATCH-System übermittelt
und in das lokale System integriert, so dass alle Anwender des BATCH-Systems
stets auf dem neuesten Systemstand sind.
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Wie
im vorherigen Beispiel 7 dargelegt, bleibt für die Datenübertragung oft nur wenig Zeit.
Deshalb ist es insbesondere wichtig, dass einem Anwender sofort
geholfen werden kann, wenn das BATCH-System nicht erwartungsgemäß funktionieren
sollte.
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Die
neueste Datenlage ist dabei ein wichtiger Faktor im BATCH-System
und ist vor allem für
die Vermeidung von Fehlern relevant (vgl. hierzu das Beispiel 2).
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Beispiel 9
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Das
nachfolgende Beispiel soll die strukturellen Komponenten einer erfindungsgemäßen Kommunikationsanordnung
am Beispiel des BATCH-Systems näher
erläutern.
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Zur
Anwendung des BATCH-Systems werden ein Zentralrechner und ein oder
bevorzugt mehrere lokale Rechner eingesetzt. Die Aufgabe des Zentralrechners
wird dabei von einem Netzwerkserver mit entsprechender Kommunikationsmanagement-Anbindung übernommen.
Die Kommunikationsmanagement-Anbindung
kann dabei vielschichtig ausgestaltet sein, um den Anwendern eine
breite Auswahl von Kommunikationswegen zur Verfügung zu stellen (z. B. Datenübertragung über das
Internet, über
das Telexsystem SITA etc.).
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Die
Aufgabe des lokalen Rechners wird von einer Hardwarekomponente übernommen,
welche als lokaler Server eingesetzt wird. Diese als „black box" bezeichnete Hardwarekomponente
kann ein Anwender einfach an sein bestehendes Serversystem anschließen. Verfügt ein Anwender über kein
eigenes Serversystem, kann er auch bestehende Client-PCs direkt
an die black box anschließen.
Die black box stellt ein reduziertes Serversystem dar, welches neben
Anwendungen des BATCH-Systems keine weiteren Dienste ausführen kann.
Aus diesem eingeschränkten
Funktionsumfang resultieren mehrere Vorteile:
- 1.
Es besteht die Möglichkeit,
eine Fernwartung (remote trouble shooting, s. Beispiel 8) anzubieten,
ohne dass die Gefahr eines unberechtigten Eingriffs auf weitere
Server eines Anwenders befürchtet
werden muss.
- 2. Kein Anwender kann über
die black box artfremde Anwendungen wie etwa Surfen im Internet,
Spiele etc. durchführen.
- 3. Höchste
Sicherheitskonzepte auch physischer Natur können an dem Server (der black
box) umgesetzt werden.
- 4. Durch ein einheitliches Rechnersystem ist auch eine einfache
Kommunikation mit allen Anwendern möglich, um beispielsweise Aktualisierungen (updates)
zu laden.
- 5. Die black box kann sich selbst bei Schwierigkeiten mit dem
Zentralrechner verbinden (z. B. über cron-Tabellen)
und aufgetretene Fehler melden (beispielsweise, dass die Festplattenkapazität bzw. die
Kapazität
eines anderen verwendeten Speichers wie beispielsweise eines Flashspeichers
der black box zu 70 % aufgelastet ist, was ein Anzeichen für eine Fehlfunktion
der Speicherung wäre).
-
Da
die black box vorkonfiguriert werden kann, können Installationsprobleme
vermieden und auch ein einfacher Austausch der black box ermöglicht werden.
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Mehrere
lokale Server (black boxes) kommunizieren mit dem Zentralrechner
(zentraler Server), dem Herzstück
des BATCH-Systems. Das bevorzugte Kommunikationsmedium zwischen
den lokalen und dem zentralen Server ist das Internet.
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Für jede Fluggesellschaft,
die das BATCH-System einsetzt, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ein
eigener zentraler Server eingerichtet. So kann die Möglichkeit
der Einsichtnahme in die Daten einer konkurrierenden Fluggesellschaft ausgeschlossen
werden. Sofern mehrere Fluggesellschaften zu einem Kooperationsnetzwerk
wie beispielsweise der Star Alliance zusammen geschlossen sind, ist
es auch denkbar, dass lediglich ein Server für alle Fluggesellschaften,
die Partner in solch einem Netzwerk sind, zum Einsatz kommt. Dies
hängt von den
jeweiligen Datenschutzanforderungen der beteiligten Fluggesellschaften
ab und hat keinen Einfluss auf die Funktionalität des BATCH-Systems.
-
Ein
derartiges datenschutzrechtliches Trennungsprinzip gilt auch für den Einsatz
der black box. Dabei findet bevorzugt allerdings keine physische Trennung
zwischen unterschiedlichen Fluggesellschaften statt, wie sie bei
der Organisation über
mehrere Server vorliegt. Vielmehr wird für jede Fluggesellschaft ein
eigener, passwortgeschützter
Desktop auf Seiten des oder der mit der black box verbundenen Client-PCs
zur Verfügung
gestellt (Multiple Desktop System).
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Für einen
Anwender des BATCH-Systems wäre
es allerdings am vorteilhaftesten, wenn er ausgehend von einem Desktop
auf einem PC mit den Servern verschiedener Fluggesellschaften kommunizieren
könnte.
Eine solchermaßen
vereinfachte Kommunikation ist mit dem BATCH-System ohne weiteres
möglich.
Ob sie auch tatsächlich
angewendet wird, hängt
von den Wünschen
und Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaften ab.
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Bei
besonders rigiden Datenschutzanforderungen ist es darüber hinaus
auch denkbar, dass ein Anwender (z. B. ein Handlingsagent) mehrere
black boxes – beispielsweise
eine für
jeden individuellen zentralen Server einer Fluggesellschaft – verwendet. Diese
Lösung
wird aber eher als unvorteilhaft angesehen, da sie mit deutlich
höherem
Installations- und Wartungsaufwand auf Seiten der lokalen Server
verbunden ist.
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Das
BATCH-System ist plattformunabhängig und
somit unter allen gängigen
Betriebssystemen einsetzbar. Zum Einsatz kommen aktuelle Softwarestandards,
wie z. B. ein Datenaustausch im XML-Format mittels Applicationservices.
Im Datenbankbereich werden sowohl etablierte Systeme marktführender
Firmen als auch Softwaresysteme aus dem so genannten Open-Source-Bereich
verwendet.