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Die
Erfindung betrifft eine dekorative Abdeckvorrichtung für eine spaltförmige Öffnung,
insbesondere zur Abdeckung und Abdichtung eines Fensterschachtes
in einer Kraftfahrzeugtür.
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Bekannte
Vorrichtungen weisen mindestens ein Dichtungselement, einen damit
verbundenen Befestigungsbereich zur Festlegung im Bereich des oberen
Randes der Öffnung
und eine Zierleiste auf, die in der Regel formschlüssig mit
der Abdeckvorrichtung verbunden ist.
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Eine
bekannte Anordnung zum Abdichten des Fensterschachtes eines Kraftfahrzeuges
wird in der
DE 102
59 843 B3 beschrieben. Diese Anordnung weist zwei Dichtlippen
auf, die bei eingefahrener Fensterscheibe den Fensterschacht abdichten und
sich beim Ausfahren der Fensterscheibe an die Fensterscheibe anlegen.
Diese Dichtlippen sind an einem Haltebereich der Anordnung angeformt.
Der im Querschnitt U-förmige
Haltebereich ist an einem Flansch der Tür festgelegt. An einer Außenseite
der Dichtanordnung ist eine Zierleiste vorgesehen, die über eine
Hakenverbindung mit der Dichtanordnung verbunden ist. Wird bei einer
solchen Anordnung die bewegliche Scheibe heruntergefahren, so bleibt
insbesondere die obere Dichtlippe solange in Kontakt mit der Scheibe,
bis die Oberkante der Scheibe vollständig im Fensterschacht verschwindet.
Der verbleibende Spalt wird durch die Dichtlippe in der Regel geschlossen,
indem die Dichtlippe sich am inneren Türblech anlegt und somit den
Spalt optisch kaschiert. Die spaltförmige Öffnung ist jedoch durch die elastischen
Lippen nicht komplett geschlossen und weist zudem den Nachteil auf,
dass sich der Fahrer des Kraftfahrzeuges in diesem Bereich leicht
beschmutzen kann. Darüber
hinaus kann die an der Außenseite
vorgesehene Zierleiste den Einblick in diesen oberen Bereich des
Türschachtes
nicht verhindern, so dass der Blick eines Betrachters vom äußeren Türblech über die
Zierleiste hin zur inneren dekorativ gestalteten Türseite auffällig durch
die wenig stilvolle Abdichtung des Türschachtes unterbrochen wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine funktionsgerechte und
dekorative Dichtungsanordnung für
den Fensterschacht zur Verfügung
zu stellen, die auch bei eingefahrenem Fenster eine saubere Abdeckung
und ein gefälliges Äußeres vermittelt.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Abdeckvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird für die Abdeckvorrichtung
ein Abdeckelement vorgesehen, das zwischen einer Offenstellung,
in der das Abdeckelement die spaltförmige Öffnung – beispielsweise den Fensterschacht
ein Kraftfahrzeuges – freigibt
und einer Schließstellung, in
der das Abdeckelement diese Öffnung
vollständig abdeckt
und/oder abdichtet, bewegbar ist. Die Bewegung des Abdeckelements
kann beispielsweise eine translatorische, rotatorische Bewegung
oder eine Kombination beider Bewegungsarten sein. Dazu wird eine
Befestigung oder Lagerung des Abdeckelementes am Längsrand
und/oder quer zu diesem Rand vorgesehen. Bevorzugt wird eine Schwenkbewegung,
die dadurch erzielt wird, dass das Abdeckelement mit einem Längsrand
im Bereich des oberen Randes der Öffnung, insbesondere am äußeren Türblech,
gelagert und/oder befestigt ist.
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Wird
die schachtförmige Öffnung durch
zwei Abdeckelemente verschlossen, so sind die zwei Abdeckelemente
an gegenüberliegenden
Längsrändern angeordnet
und schwenken zum Verschließen
der Öffnung
aufeinender zu sowie beim Öffnen
voneinander weg.
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An
der Sichtseite des Abdeckelements ist ein dekorativer Abschnitt
vorgesehen, z.B. eine Einfärbung,
eine Prägung,
eine Folie oder eine Zierleiste und an der Unterseite besitzt dieses
Andeckelement einen Dichtungsabschnitt. Dieser Dichtungsabschnitt,
vorzugsweise als Dichtlappen ausgestaltet, dichtet in Schließstellung
des Abdeckelements die spaltförmige Öffnung ab.
Bei ausgefahrener Fensterscheibe liegt ein Bereich des Dichtlappens
an der Glasscheibe an und das Abdeckelement erstreckt sich vom linken
Längsrand
anliegend an der Fensterscheibe bis zum rechten Längsrand
gelagert am äußeren Türblech und
verschließt
somit den Bereich zwischen Fensterscheibe und äußerem Türblech. Für den Betrachter von außen sichtbar
ist wie bei bekannten Vorrichtungen die dekorativ ausgestaltete Zierleiste.
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In
einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist am äußeren Türblech eine
Aufnahmenut zur scharnierartigen Lagerung des Abdeckelements vorgesehen.
Dazu greift eine scharnierkopfartige Leiste, die beispielsweise
am rechten Längsrand
des Abdeckelements angeordnet ist, in die Aufnahmenut am äußeren Türblech ein.
Die Schwenkbewegung des Abdeckelements wird durch die Bewegung der
Fensterscheibe bewirkt. Fährt
die Fensterscheibe aus dem Fensterschacht heraus, so stößt die Oberkante der
Fensterscheibe gegen die Unterseite des Abdeckelements und hebt
dieses damit an. Der freie linke Längsrand des Abdeckelementes
rutscht über
die Oberkante der Scheibe und legt sich zusammen mit einem Bereich
des Dichtlappens an die äußere Fensterfläche an.
Bei geschlossenem Fenster ist somit, wie beim Stand der Technik,
der Einblick in den Fensterschacht von außen durch die Zierleiste, die
sich auf der Sichtseite des Abdeckelementes befindet, kaschiert.
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Fährt die
Fensterscheibe zum Öffnen
des Fensters in den Fensterschacht hinein, verbleibt das Abdeckelement
solange in Offenstellung, bis die Oberkante der Fensterscheibe sich
am freien linken Längsrand
des Abdeckelementes vorbeibewegt hat. Das Abdeckelement kann nun
der Bewegung der Fensterscheibe nach unten durch freie Schwenkbewegung
nachfolgen. Diese Schwenkbewegung ist beendet, wenn der freie Längsrand
sich am inneren Türblech
anlegt und das Abdeckelement den Fensterschacht vollständig abdeckt.
In diesem Fall wird durch den an der Unterseite des Abdeckelementes angeordneten
Dichtlappen der gesamte Fensterschacht abgedichtet. Die Zierleiste
auf der Sichtseite des Abdeckelementes bietet einen sauberen und
dekorativen Abschluss für
diese Öffnung.
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Bei
der Bewegung des Abdeckelementes muss es sich nicht um eine freie
Schwenkbewegung handeln. Das Abdeckelement kann auch über ein
Federelement oder systeminherente Vorspannungselemente in bevorzugte
Positionen (Schließstellung)
gedrängt
werden. Darüber
hinaus kann die Bewegung des Abdeckelementes bedarfsweise auch über Aktuatoren
gesteuert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das Abdeckelement der Abdeckvorrichtung mit einem
bekannten Dichtungselement kombiniert, vorzugsweise einteilig ausgebildet.
Dies bietet den Vorteil, dass zum einen ein weiterer Dichtungsabschnitt
vorgesehen werden kann und zum anderen die gesamte Abdeckvorrichtung über dieses den
Haltebereich des Dichtelementes an einem Montageflansch des Kraftfahrzeuges
festgelegt werden kann.
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Das
Dichtelement weist dazu einen im Querschnitt U-förmigen Haltebereich auf, wobei
die zwei Schenkel dieses U-förmigen
Haltebereichs den Montageflansch umgreifen. Die Festlegung wird
durch Halterippen und/oder Haltelippen, die sich an den Innenflächen der
Schenkel befinden, unterstützt.
Ein solches Dichtelement besteht vorzugsweise aus einem elastomeren
Material mit einem eingebetteten Verstärkungsträger, der vorzugsweise im gesamten Haltebereich
vorgesehen ist. Die Verbindung des Dichtelementes mit dem Abdeckelement
erfolgt über ein
Anbindeteil. Dieses Anbindeteil stellt einerseits eine Verlängerung
des die beiden Schenkel verbindenden Mittelstegs des Dichtelementes
in Richtung des äußeren Türblechs
dar. Andererseits ist dieses Anbindeteil an seiner Oberseite mit
der Unterseite des Abdeckelementes, vorzugsweise materialeinheitlich,
verbunden. Abdeckelement und Dichtelement bestehen vorzugsweise
aus einem elastischen Material, z.B. Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM)
oder einem Thermoplast, z.B. ein thermoplastisches Elastomer (TPE)
oder einer Kombination von beiden. Es besteht auch die Möglichkeit
die Dichtlippen des Dichtelementes und die Dichtlappen des Abdeckelementes
aus einem anderen Kunststoffmaterial als das Dichtelement bzw. das
Abdeckelement herzustellen, insbesondere einem Material mit besseren
Rückfederungseigenschaften.
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In
einer besonderen Ausführungsform
ist das Anbindeteil mit seiner Unterseite am Rand des äußeren Türblechs
festgelegt, beispielsweise angeklebt, und weist an der Oberseite
eine Aufnahmenut auf. Diese Aufnahmenut dient der Festlegung der
Zierleiste, die zu diesem Zweck ein scharnierkopfartiges Befestigungselement
aufweist. Ein zweites Befestigungselement ist am gegenüberliegenden
Längsrand
der Zierleiste vorgesehen. Damit greift die Zierleiste in den Dichtlappen
ein. Eine solche Abdeckvorrichtung wird vorzugsweise ohne Zierleiste
einteilig durch Spitzgießen,
Extrudieren oder bei Verwendung eines Verstärkungsträgers durch Coextrudieren hergestellt.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung sind der Dichtlappen und das als
Verlängerung
des Mittelsteges des Halteelements angeordnete abragende Anbindeteil
im Querschnitt zueinander V-förmig
angeordnet. Der Dichtlappen ist vorzugsweise nur im Bereich des
freien Längsrandes
des Abdeckelementes breiter dimensioniert. Zwischen Dichtlappen
und dem Haltebereich des Dichtelementes verbleibt ein Spielraum
für die
Schwenkbewegung. Auf diese Weise wird einerseits eine sichere Anlage
an der Scheibe, ein Abwischen der Scheibe sowie eine Abdichtung
des Schachts gewährleistet
und andererseits die Schwenkbewegung ermöglicht, ohne dass das auf dem
Montageflansch angeordnete Dichtelement diese Schwenkbewegung behindert.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist an dem Dichtelement eine zusätzliche
Dichtlippe vorgesehen werden, die vorzugsweise am inneren Schenkel
angeformt ist und an der Außenfläche der
Scheibe anliegt. Sowohl diese Dichtlippe als auch der Dichtlappen
des Abdeckelementes werden bevorzugt mit einer reibungsvermindernden
Beschichtung, einer Gleitbeschichtung oder Beflockung versehen.
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Bei
dieser neuen Abdeckvorrichtung wird zum einen ein sicheres Abdichten
des Fensterschachtes durch den Dichtlappen und wenn vorhanden, durch
weitere Dichtlippen gewährleistet.
Darüber
hinaus wird der gesamte Türschacht
ganzflächig und
sauber durch das Abdeckelement bedeckt. Aufgrund der an der Sichtseite
des Abdeckelementes vorgesehenen Zierleiste wird ein dekorativer Übergang
vom äußeren zum
inneren Türblech
erzielt.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung wird
anhand des nachfolgenden Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Die
Zeichnungen veranschaulichen im Einzelnen:
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1 einen
Querschnitt durch eine Abdeckvorrichtung in Offenstellung,
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2 einen
Querschnitt durch eine Abdeckvorrichtung in verschwenkter Position,
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3 eine
Abdeckvorrichtung in Schließstellung.
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1 zeigt
einen Querschnitt einer Abdeckvorrichtung 10. Diese Abdeckvorrichtung 10 dient
zur Abdichtung und Abdeckung eines Fensterschachtes 14,
der eine spaltförmige Öffnung zwischen
dem äußeren Türblech 12 und
der inneren Türstruktur 11 darstellt.
Die Abdeckvorrichtung 10 erstreckt sich in diesem Fall
mindestens über
die gesamte Länge
des Fahrzeugschachtes 14, was jedoch nicht dargestellt ist.
Eine solche Abdeckvorrichtung eignet sich jedoch auch zum Verschließen anderer
spaltförmiger Öffnungen.
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Die
Fensterscheibe 15 ist in der 1 in ausgefahrener
Position A. Das Fenster ist geschlossen. Das Abdeckelement 30 verschließt den Teil
der Öffnung 14 zwischen
Scheibe 15 und äußerem Türblech 12.
In diesem Ausführungsbeispiel
besteht die Abdeckvorrichtung 10 aus dem Dichtelement 20 und dem
Abdeckelement 30. Zur Abdichtung des Teiles der Öffnung 14 zwischen
Scheibe 15 und der inneren Türstruktur 11 wird
bedarfsweise ein Dichtelement eingesetzt, welches vergleichbar ist
mit dem Dichtelement 20. Dieses Dichtelement wird jedoch
spiegelbildlich zum Dichtelement 20 an der inneren Türstruktur 11 festgelegt,
so dass die zugehörige
Dichtlippe an der Innenseite der Scheibe 15 anliegt. Das
Dichtelement auf der Innenseite der Scheibe 15 wurde der besseren Übersichtlichkeit
halber in der Zeichnung weggelassen.
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Das
Dichtelement 20 weist einen im Querschnitt U-förmigen Haltebereich
auf, der aus einem inneren Schenkel 21 und einem äußeren Schenkel 22 besteht,
die über
einen Mittelsteg miteinander verbunden sind. Dieser Haltebereich
des Dichtelements 20 ist zu einem wesentlichen Teil verstärkt ausgebildet.
Hierzu ist ein Verstärkungsträger 23,
beispielsweise aus Aluminium, in dem elastomeren Material des Dichtelements 20,
insbesondere im Bereich der Schenkel 21, 22 und
des Mittelsteges, eingelagert. Der freie Raum zwischen beiden Schenkeln 21, 22 dient
zur Aufnahme eines Montageflansches 13 der Fahrzeugtür. Für eine bessere
Positionierung und Halterung des Dichtelementes 20 am Montageflansch 13 sind
an den Innenflächen
der Schenkel 21, 22 vorzugsweise mehrere Haltelippen 24 und
Halterippen 25 angeordnet. Diese Haltelippen 24 und
Halterippen 25 können
auch gleich ausgebildet sein. Sie unterstützen eine gute Rasterung und
gewährleisten gleichzeitig
eine Abdichtung.
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Am
inneren Schenkel 21 ist des Weiteren eine Dichtlippe 28 angeformt.
Es ist auch möglich mehrere
derartiger Dichtlippen vorzusehen. Diese Dichtlippe 28,
die mit einem wesentlichen Bereich ihrer Längsausdehnung an der Fensterscheibe 15 anliegt,
dichtet damit den Bereich zwischen Montageflansch 13 und
Fensterscheibe 15 zusätzlich
neben den Dichtlappen 34 ab. Die Dichtlippe 28 ist
an ihrem an der Fensterscheibe 15 anliegenden Bereich mit
einer Beflockung 29 versehen. Diese Beflockung 29 soll
den Widerstand der Dichtlippe 28 beim Anheben und Absenken
der Fensterscheibe 15 reduzieren. Es sind jedoch auch andere
reibungsvermindernde bzw. Gleitbeschichtungen denkbar.
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In
Verlängerung
des Mittelsteges des U-förmigen
Haltebereichs ist ein Anbindeteil 26 vorgesehen. Dieses
liegt auf dem äußeren Türblech 12 auf. Das
Anbindeteil 26 ist materialeinheitlich mit dem Dichtlappen 34 ausgebildet,
der sich an der Unterseite 37 des Abdeckelements 30 befindet.
Wie der 1 zu entnehmen ist, ist zwischen
dem die Schenkel 21, 22 verbindenden Mittelsteg,
der in das Anbindeteil 26 übergeht und dem Dichtlappen 34,
eine Ausnehmung 40 vorhanden. In diesem Bereich oberhalb
des Mittelsteges des Haltebereichs des Dichtelementes 20 wird
der Dichtlappen 34 schmaler ausgestaltet. Ausgehend vom
freien Ende des Abdeckelements 30, d.h. vom linken Längsrand 39,
hin zur Mitte des Abdeckelementes 30 verbreitet sich der Dichtlappen 34.
In diesem verbreiterten Bereich ist der Dichtlappen ebenfalls mit
einer Beflockung 36 versehen, da dieser Bereich des Dichtlappens 34 an der
Glasscheibe 15 anliegt, wenn diese geschlossen ist oder
wird.
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An
der Sichtseite 35 des Abdeckelements 30 ist eine
Zierleiste 31 festgelegt. Diese Zierleiste 31 wird
in der Regel separat gefertigt sowie formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit
dem Abdeckelement 30 verbunden. In diesem Ausführungsbeispiel
besitzt die Zierleise 31 zwei Befestigungselemente 32, 33. Das
Befestigungselement 33 greift in den Dichtlappen 34 ein
und das Befestigungselement 32 am rechten Längsrand 38 greift
in eine Aufnahmenut 27 ein. Die Zierleiste kann aus Aluminium,
Edelstahl aber auch Kunststoff bestehen, bevorzugt wird Aluminium eingesetzt,
da dieses Material verschiedenartigste dekorative Gestaltungen erlaubt.
So kann die Oberfläche
der Zierleiste 31 durch mechanische und/oder chemische
Verfahren in besonderer Weise ausgestaltet sein. Denkbar ist eine
geprägte,
dessinierte, gestrahlte Oberfläche,
hergestellt durch eine mechanische Behandlung oder eine dekorative
Oberfläche erzielt
durch chemisches und/oder elektrolytisches Glänzen, Polieren, Anodisieren
und Färben.
Die Zierblende 31 wird auf die in 1 dargestellte
Weise oder auf andere Weise mit der durch Spritzgießen, Extrudieren
oder Coextrudieren hergestellten einteilig oder mehrteilig ausgebildeten
Anordnung aus Dichtelement 20 und Abdeckelement 30 verbunden, vorzugsweise
auf der Oberseite des Abdeckelementes durch eine Rastverbindung
festgelegt.
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2 zeigt
die Abdeckvorrichtung 10 beim Einfahren der Fensterscheibe 15.
Die Fensterscheibe 15 befindet sich in 2 in
einer abgesenkten Stellung M, ist jedoch noch nicht vollständig eingefahren.
Das Abdeckelement 30 ist der Bewegung der Glasscheibe 15 nachgefolgt,
da das Abdeckelement 30 frei beweglich ist. Es schwenkt
um die aus Befestigungselement 32 und die Aufnahmenut 27 gebildete
Scharnierachse. Durch diese Schwenkbewegung verkleinert sich der
Aufnahmebereich 40. Der Dichtlappen 34 nähert sich
damit dem Dichtelement 20 an.
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In 3 ist
die Fensterscheibe 15 vollständig eingefahren, dargestellt
durch die Position B. Die Oberkante der Glasscheibe 15 befindet
sich vollständig
innerhalb des Fensterschachtes 14. Die Dichtlippe 28 und
der Dichtlappen 34 dichten zusammen den Spalt zwischen
dem Montageflansch 13 und dem inneren Türblech ab. Das Dichtelement 20 mit
den Schenkeln 21, 22, den Haltelippen 24,
Halterippen 25 und dem Anbindeteil 26 dichten
den Bereich zwischen Montageflansch 13 und dem äußeren Türblech 12 ab.
Das Abdeckelement 30 befindet sich in abgesenkter Stellung,
d.h., in Schließstellung.
Der Fensterschacht 14 ist vollständig abgedeckt und wie vorbeschrieben,
abgedichtet. Nach außen
hin ist vom Fensterschacht 14 nichts und von der Abdeckvorrichtung 10 im
wesentlichen nur die Zierleiste 31 zu sehen.
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Vergleicht
man die Stellung des Abdeckelementes 30 in der 3 mit
der Position in den 1 und 2, so ist
diese Schließstellung
durch eine Schwenkbewegung um das Scharnier 27, 32 erfolgt. Diese
Schwenkbewegung war möglich
aufgrund der Ausnehmung 40, die in der 3 vollständig verschwunden
ist. Der Dichtlappen 34 liegt in diesem Bereich am Dichtelement 20 an.
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Mit
dieser neuen Abdeckvorrichtung 10 ist eine sichere Abdichtung
des Fensterschachtes 14 und eine dekorative Abdeckung dieser Öffnung erzielt.
Erstmals wird der optischer Eindruck in diesen Bereich nicht durch
den Blick auf eine Dichtung oder eine nicht geschlossene Öffnung gestört. Darüber hinaus
besteht nunmehr nicht mehr die Gefahr, dass sich der Fahrer des
Fahrzeugs seine Arme oder Ärmel
beschmutzen kann. Diese ansprechende optische Gestaltung wird zudem
auf einfache und kostengünstige
Weise erzielt. Es wird bei Herstellung der Abdeckvorrichtung 10 aus
Zierleiste und einer einteiligen Ausbildung aus Dichtelement 20 und
aus Abdeckelement 30 kein zusätzlicher Arbeitsschritt im Vergleich
zum Stand der Technik benötigt.
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Die
beschriebene Abdeckvorrichtung 10 kann als Einzelvorrichtung
die Öffnung 14 abdecken. Es
kann jedoch auch vorgesehen werden, mehrere Abdeckvorrichtungen 10 zum
Verschließen
einer Öffnung
einzusetzen.
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Die
Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise dargestellt und
ist nicht auf diese Ausführungsform
beschränkt.
So ist eine Abdeckvorrichtung 10 auch aus einem separatem
Dichtelement 20 und Abdeckelement 30 oder sogar
ohne Dichtelement 20 einsetzbar. Wird das Abdeckelement 30 unabhängig bzw.
ohne Dichtelement 20 angewendet, wird das Abdeckelement 30 direkt
am Türblech 12 oder
an einer am Türblech 12 angeordneten
Aufnahme festgelegt. Die Anwendung dieser neuen Abdeckvorrichtung 10 beschränkt sich
nicht auf die Verwendung bei einem Fensterschacht eines Kraftfahrzeuges,
sondern ist ohne erfinderisches Zutun auf weitere spaltförmige Öffnungen übertragbar.
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- 10
- Abdeckungsvorrichtung
- 11
- innere
Türstruktur
- 12
- äußere Türblech
- 13
- Türblech/Montageflansch
- 14
- spaltförmige Öffnung,
Fensterschacht
- 15
- Glasscheibe
- 20
- Dichtelement
- 21
- U-Schenkel
- 22
- U-Schenkel
- 23
- Verstärkungsträger
- 24
- Haltelippen
- 25
- Halterippen
- 26
- Anbindeteil
- 27
- Aufnahmenut
- 28
- Dichtlippe
- 29
- reibungsvermindernde
Beschichtung/Beflockung
- 30
- Abdeckelement
- 31
- Zierleiste
- 32
- Befestigungselement,
Gelenkkopf
- 33
- Befestigungselement,
Verbindung 31 mit 34
- 34
- Dichtlapppen
- 35
- Sichtseite
- 36
- Beflockung/Gleitbeschichtung
- 37
- Unterseite
- 38
- Längsrand,
rechts
- 39
- Längsrand
links
- 40
- Ausnehmung
- A
- ausgefahrene
Position von 15
- B
- eingefahrene
Position von 15
- M
- abgesenkte
Position von 15