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Wirkstoffe,
die als Heilmittel, Nahrungsergänzungsmittel,
Aromen, Duftstoffe, Farben usw. dienen, oder sonstige für die Lebenshaltung
oder in der Industrie verwertbare Stoffe, die in der Natur vorkommen,
finden sich oft in den Zellen biologischer Materialien. Diese biologischen
Materialien sind aus Zellen aufgebaut, die jeweils eine Zellmembran
umfassen, welche den Zellinhalt umschließt.
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Um
an die verschiedenen Wirkstoffe, die im Zellinhalt, aber auch in
der Zellembran selbst enthalten sind, heranzukommen, muß die Zellmembran
geöffnet
werden. Hierfür
finden insbesondere mechanische Verfahren zum Zerstören der
Zellmembran Verwendung. Auch physikalische Verfahren (z.B. Kochen),
chemische Verfahren und biologische Verfahren (Fermentierung u. ä.) sind
zum Freisetzen von Wirkstoffen bekannt.
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Unter
Wirkstoff soll hier nicht nur ein Wirkstoff im engen pharmakologischen
Sinne verstanden werden, sondern auch jeder (wegen Anwesenheit oder
Abwesenheit) wirtschaftlich interessante Stoff.
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In
jüngerer
Zeit verwendet man auch die Elektroporation zum Öffnen von Zellmembranen. Die Elektroporation
ist jedoch auf solche biologische Materialien beschränkt, die
wasser- und/oder ölhaltige Zellen
umfassen.
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Manche
biologische Materialien, die Wirkstoffe enthal ten, enthalten aber
in ihren Zellen kaum Wasser oder kein Wasser mehr. Es sind dies
z.B. getrocknete Pflanzenteile oder Pflanzenteile, die von Hause
aus nur geringen Wassergehalt haben, z.B. Rinden, bestimmte Pflanzenwurzeln
oder Nadeln von Tannen, Latschen etc..
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Durch
die vorliegende Erfindung soll ein Verfahren geschaffen werden,
welches auch bei derartigen biologischen Materialien, die keine
oder nur wenig Flüssigkeit
enthalten, einen effektiven und schonenden Aufschluß ermöglicht.
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Diese
Aufgabe ist durch ein Verfahren mit den im Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen gelöst.
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Durch
die vorliegende Erfindung wird es erstmals möglich, auch für diese
Materialien ein schonendes und sehr effektives Aufschließen der
Zellen zu erhalten.
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Dies
gelingt bei (verglichen mit thermischen Methoden) geringem Energieeinsatz
und geringer Erwärmung
des biologischen Materiales und damit schonend. Die Ausbeute beim
Extrahieren von Wirkstoffen und Schadstoffen in einem sich an das
Aufschließen
anschließenden
Extraktionsschritt ist verbessert. Die Behandlungszeit ist verkürzt. Auch
erfolgt der Aufschluß im
gesamten Volumen im wesentlichen synchron und damit homogen.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zu seiner Durchführung
sind Gegenstand von abhängigen
Ansprüchen.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
2 ist im Hinblick auf ein besonders schonendes Wiedereinbringen
von Flüssigkeit
in die Zellen des biologischen Materiales von Vorteil.
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Dabei
zeichnet sich das Verfahren gemäß Anspruch
3 dadurch aus, daß das
Wiedereinbringen von Flüssigkeit
in die Zellen in kurzer Behandlungszeit erfolgt.
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Der
Anspruch 4 gibt bevorzugte Beispiele für die Temperatur an, bei welcher
das Wiedereinbringen von Flüssigkeit
in die Zellen erfolgt.
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Auch
die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 5 dient der Beschleunigung
des Wiedereinbringens von Flüssigkeit
in die Zellen.
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Während der
Elektroporationsbehandlung ist die zu behandelnde Mischung aus biologischem
Material und Penetrationsmedium einem starken elektrischen Feld
ausgesetzt. Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
5 wird erreicht, daß diese Mischung
von gasförmigen
Komponenten befreit wird, die zu Durchschlägen durch die Mischung während der
Elektroporationsbehandlung führen
könnten.
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Bei
gasförmigen
Bestandteilen, welche sich in der Mischung aus Penetrationsflüssigkeiten
und biologischem Material befinden, kann es sich um kondensierbare
Dämpfe
handeln, z.B. niedersiedende ätherische Öle oder
dergleichen.
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Mit
dem Verfahren gemäß Anspruch
7 wird erreicht, daß diese
Bestandteile gesammelt und einer Wiederverwendung oder einer kontrollierten
Entsorgung zugeführt
werden können.
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Das
im Anspruch 8 angegebene Verfahren zeichnet sich durch ein besonders
schonendes Wiedereinbringen von Flüssigkeit in das biologische
Material aus.
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Dabei
sind die Weiterbildungen der Erfindung gemäß den Ansprüchen 9 und 10 im Hinblick auf
gute Effektivität
und kurze Behandlungszeit von Vorteil.
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Auch
die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 11 dient einem intensiven
und raschen Wiederzuführen
von Flüssigkeit
zum Inneren der Zellen des biologischen Materiales.
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Dabei
ist die Verfahrensführung
gemäß Anspruch
12 wiederum im Hinblick auf Verkürzung
der Behandlungszeit von Vorteil.
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Beim
Einbringen von Penetrationsmedium unter Druck haben sich die im
Anspruch 13 angegebenen Drucke besonders bewährt. Diese Drucke lassen sich
auch unter Verwendung von druckfesten Reaktoren verwenden, wie sie üblicherweise
in chemischen Betrieben vorgehalten werden.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
14 dient einer Vergrößerung der
Oberflächen und
der Verbesserung des Zugangs zum Inneren des biologischen Materiales.
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Eine
mechanische Zerkleinerung kann mit den herkömmlichen Zerkleinerungseinrichtungen, insbesondere
Mühlen
erfolgen. Als Beizen eignen sich insbesondere solche Chemikalien,
die das Penetrationsmedium abweisende Oberflächenschichten des biologischen
Materiales beschädigen
oder entfernen. Auch durch Bestrahlung mit Licht oder ionisierenden
Strahlen kann man die Oberflächen
von biologischem Material so konditionieren, daß die Durchlässigkeit
von Penetrationsmedium verbessert wird.
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Mit
der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 15 wird erreicht,
daß die
behandelten Oberflächen
des biologischen Materiales beim Eindringen des Penetrationsmediums
noch unverändert vorliegen.
Auch wird durch das soforti ge Weiterverarbeiten des vorbehandelten
Materiales gewährleistet, daß sich dort
keine degenerativen Prozesse wie Oxidation oder dergleichen abspielen.
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Als
den Zugang zum Zellinnern verbesserte Vorbehandlung kann auch ein
erstes Elektroporationsverfahren verwendet werden, wie im Anspruch
16 angegeben. An diese schließt
sich dann eine weitere Elektroporationsbehandlung an.
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Gemäß Anspruch
17 kann man den Effekt der ersten Elektroporationsbehandlung noch
dadurch verstärken,
daß man
den zurückgeführten Teil der
ersten Elektroporationsbehandlung unterworfenen Materiales einer
Zwischenbehandlung unterzieht.
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Anspruch
18 gibt verschiedene Möglichkeiten
für eine
solche Zwischenbehandlung an. Es handelt sich hierbei im Prinzip
um die gleichen Behandlungen, welche auch als Vorbehandlung in Frage kommen.
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Bei
dem Verfahren gemäß Anspruch
19 erhält
man eine besonders gute Penetration des Zellinnern mit Flüssigkeit,
da bei dem zweiten Penetrationsschritt die bei der ersten Elektroporation
geschaffenen Zellwanddefekte das Eindringen von Flüssigkeit
in das Zellinnere unterstützen.
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Auch
die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 20 ist im Hinblick
auf ein besonders effektives Einbringen von Flüssigkeit in das Innere der
Zellen des biologischen Materiales von Vorteil.
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Das
Verfahren gemäß Anspruch
21 gestattet es, aus dem elektroporierten Material eine als Wirksubstanz
gewünschte
oder als Schadstoff unerwünschte
Komponente zu extrahieren.
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Dabei
ist die Weiterbildung nach Anspruch 22 im Hinblick auf eine hohe
Ausbeute der Extraktion der genannten Komponenten von Vorteil.
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Die
im Anspruch 23 angegebenen Feldstärken haben sich besonders gut
zur Elektroporation von biologischen Materialien bewährt.
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Dabei
gestattet es das Verfahren nach Anspruch 24, die Feldstärke unter
Berücksichtigung
der Größe der Zellen
des biologischen Materiales optimal einzustellen.
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Beim
Elektroporieren von Material werden an die Elektroden des Elektroporationsreaktors
sehr kurze Hochspannungsimpulse angelegt, die bei ordnungsgemäßem Betrieb
zu den Raum zwischen den Elektroden im wesentlichen gleichförmig ausfüllenden
Stromimpulsen führen,
welche durch die zu behandelnde Mischung fließen. Dabei erzeugt der Strom
an den Zellen den im Anspruch 24 angesprochenen Potentialunterschied.
Für die
Effektivität
der Elektroporationsbehandlung ist mit entscheidend, daß dort,
wo Raum durch Zellen des biologischen Materiales erfüllt ist,
der Strom überwiegend
durch die Zellen hindurchgeht und nicht im Kurzschluß um die
Zellen herumfließt.
Andererseits muß überhaupt ein
Strom fließen,
damit man den gewünschten Spannungsabfall über die
Zellen erhält.
Führt man das
Elektroporationsverfahren gemäß Anspruch
25, so ist die Leitfähigkeit
der Mischung auf einen Wert eingestellt, der ein gutes Elektroporationsergebnis gewährleistet.
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Anspruch
26 gibt bevorzugte Werte für
die Länge
der zur Elektroporation verwendeten Feldimpulse an.
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Anspruch
27 nennt Frequenzen, mit denen die zur Elektro poration verwendeten
Feldimpulse bevorzugt aufeinanderfolgen.
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Anspruch
28 gibt die Gesamtanzahl von Feldimpulsen an, denen biologisches
Material während
der Behandlung im Elektroporationsreaktor unterworfen sein sollte.
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Auch
die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 29 ist im Hinblick
darauf von Vorteil, die im Elektroporationsreaktor erzeugten Stromimpulse
bevorzugt durch das Innere der Zellen des biologischen Materiales
zu leiten.
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Das
Verfahren gemäß Anspruch
30 ist für gängige getrocknete
oder wenig Flüssigkeit
enthaltende biologische Materialien bevorzugt. Auch im Hinblick
auf lebensmittelrechtliche oder arzneimittelrechtliche Vorschriften
ist Wasser oder eine wässrige Lösung ein
bevorzugtes Penetrationsmedium und/oder Trägermedium.
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Für das Trägermedium
werden in der Regel größere Volumina
benötigt
als für
das Penetrationsmedium. Das Trägermedium
muß nach
der Elektroporationsbehandlung in der Regel auch entsorgt werden.
Insofern ist das Verfahren gemäß Anspruch
31 besonders vorteilhaft, da für
die Aufbereitung von Wasser und dessen Entsorgung oder Wiederverwendung
bewährte
Verfahren bekannt sind.
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Für manche
biologische Materialien ist es vorteilhaft, ein gas- oder dampfförmiges Penetrationsmedium
oder Trägermedium
zu verwenden, wie im Anspruch 32 angegeben.
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Bei
dem Verfahren gemäß Anspruch
33 erfolgt das Hindurchbewegen des biologischen Materiales durch
den Elektroporationsreaktor besonders schonend und unter geringer
Reibung an den Wänden
und unter geringer innerer Reibung der Mischung.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
34 ist im Hinblick auf eine gute Trennung von elektroporiertem Material
und Trägermedium
von Vorteil.
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Dabei
ist die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 35 im Hinblick auf
die Trennung des Trägermediums
von dem behandelten biologischen Material dann von Vorteil, wenn
das behandelte biologische Material ein wasserhaltiges Material
ist.
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Auch
die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 36 ist im Hinblick
auf ein effektives und rasches Wiedereinbringen von Flüssigkeit
in das biologische Material von Vorteil.
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Das
Verfahren gemäß Anspruch
37 dient zum effektiven Gewinnen eines Wirkstoffes aus dem biologischen
Material.
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Mit
dem Verfahren gemäß Anspruch
38 kann man Schadstoffe aus einem biologischen Material entfernen.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
40 erlaubt das Erzeugen von starken Hochspannungsimpulsen unter
Verwendung einer nicht zu aufwendigen Ladeschaltung.
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Bei
der Vorrichtung gemäß Anspruch
41 hat man eine laufende Information über den korrekten Ablauf der
Elektroporationsbehandlung und kann Abweichungen vom Sollverlauf
zum Kompensieren der Abweichung verwenden. Dies kann entweder über einen
Arbeitsparameter des Vorbehandlungsreaktors, einen Arbeitsparameter
des Elektroporationsreaktors oder einen Arbeitsparameter der Fördereinrichtung
erfol gen, welche die Mischung durch den Elektroporationsreaktor
bewegt, oder auch durch Kombinationen der vorgenannten Einflußmöglichkeiten.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
42 ist im Hinblick auf das Kleinhalten von gas- und dampfförmigen Komponenten
in der vorbehandelten Mischung von Vorteil und damit im Hinblick
auf das Verhindern von Durchschlägen
im Elektroporationsreaktor.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
43 ist wieder im Hinblick auf kurze Behandlungszeit im Vorbehandlungsreaktor
von Vorteil.
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Eine
Vorrichtung, wie sie im Anspruch 44 angegeben ist, erlaubt ein weitgehend
automatisiertes Abwickeln von Vorbehandlung und Elektroporationsbehandlung.
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Bei
einer Vorrichtung gemäß Anspruch
45 kann man die Schneckenpumpe dazu verwenden, Druckunterschiede
zwischen dem Vorbehandlungsreaktor und dem Elektroporationsreaktor
einzustellen. So kann man insbesondere im Vorbehandlungsreaktor
einen Unterdruck zu Entgasungszwecken aufrechterhalten, während man
im Elektroporationsreaktor einen Überdruck einstellt, der im
Hinblick auf die Vermeidung von elektrischen Durchschlägen von Vorteil
ist.
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Hierzu
kann man am Ausgang des Elektroporationsreaktors eine Zellenradschleuse,
eine Drossel, ein Ventil, insbesondere ein Quetschventil oder eine
andere einen Druckunterschied aufnehmende Komponente, z.B. eine
Pumpe vorsehen.
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Ist
die Schneckenpumpe ebenfalls gemäß Anspruch
45 in ihrer Drehzahl steuerbar, so kann man über den Durchsatz von Mischung
durch den Elektroporationsreaktor rasch Einfluß auf die Elektroporationsbehandlung
nehmen.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
46 ist im Hinblick auf eine flexible, rasche und sichere Anpassung
der Arbeitsparameter der Vorrichtung an verschiedene zu behandelnde
biologische Materialien von Vorteil.
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Bevor
Ausführungsbeispiele
der Erfindung detailliert beschrieben werden, sollen zunächst allgemeine
Gesichtspunkte bei der Realisierung der Erfindung behandelt werden,
wobei auf den komplexeren Fall des Aufschlusses von flüssigkeitsarmem
biologischem Material Bezug genommen wird. Der einfachere Fall des
Aufschlusses von biologischem Material, dessen Zellen schon ausreichend
Flüssigkeit
erhalten, erfolgt sinngemäß, indem
man den Schritt der Flüssigkeitsanreicherung
weglässt.
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Manche
biologische Materialien, die Wirkstoffe enthalten, enthalten in
ihren Zellen kaum Wasser oder kein Wasser mehr. Es sind dies z.B.
getrocknete Pflanzenteile oder Pflanzenteile, die von Hause aus
nur geringen Wassergehalt haben, z.B. Rinden, bestimmte Pflanzenwurzeln
oder Nadeln von Tannen, Latschen etc..
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Erfindungsgemäß wird dem
flüssigkeitsarmen
biologischen Material zunächst
in einem ersten Verfahrensschritt ein Penetrationsmedium zugeführt, das
sich in die Zellen einbaut, und in einem zweiten Verfahrensschritt
werden die Zellwände
des mit Penetrationsmedium angereicherten biologischen Materiales
in einem Trägermedium
verteilt und durch Elektroporation zerstört.
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Es
kommen insbesondere flüssige
und gasförmige
Penetrationsmedien in Betracht. Sie haben generell die Aufgabe die
elektrische Leitfähigkeit
der Zellen auf einen Wert einzustellen, der im Leitfähigkeitsspektrum
flüssigkeitsreicher
lebender Zellen liegt, z.B. dem der Blätter von Laubbäumen, Salaten und
Früchten.
In der Praxis bedeutet dies eine Leitfähigkeit einer aus den letzgenannten
Materialien hergestellten Maische von etwa 0,1 mS/cm bis etwa 100 mS/cm,
meistens zwischen etwa 0,5 mS/cm und 30 mS/cm.
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Unter
biologischem Material soll in den Ansprüchen und in der vorliegenden
Beschreibung jegliches Material verstanden werden, bei welchem ein Zellinhalt
von einer Zellwand umschlossen ist. Es kann sich hierbei sowohl
um eukaryotische Materialien (wie pflanzliche Materialien) als auch
um prokaryotische Zellen handeln.
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Diese
Materialien unterscheiden sich nicht unerheblich in der Größe ihrer
Zellen. Bei kleinerem Zelldurchmesser wird eine ensprechend höhere elektrische
Feldstärke
bei der Elektroporation verwendet, um einen Spannungsabfall über den
einzelnen Zellen im Bereich von etwa 0,5 V bis etwa 2 V zu erzielen.
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Zum
Herstellen bzw. Wiederherstellen einer Leitfähigkeit in biologischen Zellen
verwendbare Medien werden in den Ansprüchen und in der Beschreibung
als Penetrationsmedien bezeichnet, da sie durch die Zellwände oder
fehlerhafte Stellen derselben ins Zellinnere eindringen.
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Es
handelt sich hierbei in erster Linie um Flüssigkeiten und Gase (insbesondere
Dämpfe)
mit entsprechenden elektrischen Eigenschaften.
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Da
viele wenig oder kein Wasser enthaltende Zellen Salze enthalten,
reicht es oft aus, normales Wasser oder Wasserdampf in die Zellen
einzubringen, um dort eine elektrische Leitfähigkeit herbeizuführen.
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Unter
den geeigneten Penetrationsflüssigkeiten
befindet sich nicht nur Wasser, sondern auch wässrige Lösungen, z.B. isotonische Salzlösungen oder
vergleichbare biologisch aktive Lösungen. Es können aber
auch andere, nicht normalerweise in Zellen angefundene Flüssigkeiten
und Gase verwendet werden, die ähnliche
elektrische Leitfähigkeit
aufweisen, wenn sie nur in einem Flüssigkeits-Vorbehandlungschritt
in die Zellen des biologischen Materials aufgenommen werden.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden die mit Penetrationsmedium angereicherten Zellen des biologischen
Materiales in einem Trägermedium
in ein elektrisches Wechselfeld gebracht, wie es typischerweise
für die
Elektroporation verwendet wird.
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Geeignete
Trägermedien
haben eine schwache elektrische Leitfähigkeit. Hierunter soll eine
Leitfähigkeit
verstanden werden, die nicht wesentlich besser, vorzugsweise schlechter
ist als die Leitfähigkeit
der Zellen, damit die beim Elektroporieren fließenden Stromimpulse nicht an
den Zellen vorbeilaufen.
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Typische
Leitfähigkeitswerte
für gute
Trägermedien
liegen daher im Bereich von wenigen mS/cm.
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Eine
weitere Grundeigenschaft der Trägermedien
ist ihre Durchschlagfestigkeit unter den zum Elektroporieren verwendeten
elektrischen Feldern (typischerweise 1 kV/cm bis hin zu 100 kV/cm).
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Ein
Elektroporationsfeld umfasst eine Vielzahl aufeinanderfolgender
schmaler und hoher Feldimpulse, wobei die Feldstärke so hoch gewählt ist, daß schon
existierende kleine Poren und/oder Ionenkanäle in den Zellwänden vergrößert werden
oder neue Poren in den Zellwänden
geschaffen werden.
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Als
Trägerflüssigkeit
eignet sich insbesondere schwach leitendes Wasser. Unter schwach
leitend soll in diesem Zusammenhang ein Wasser verstanden werden,
welches typische Trinkwasserqualität oder gehobene Brauchwasserqualität aufweist,
also ein Wasser mit einer Leitfähigkeit
von 0,1 mS/cm bis etwa 10 mS/cm.
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Anstelle
von Wasser können
jedoch auch andere Flüssigkeiten
verwendet werden, sofern sie die entsprechenden elektrischen Eigenschaften
aufweisen, die sicherstellen, daß an den einzelnen Zellen des
aufzuschließenden
Materiales in gegenüberliegenden
Randbereichen Potentialunterschiede von größenordnungsmäßig 0,5
V bis 2 V oder mehr erreicht werden.
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Das
Aufschließen
von biologischem Material kann nicht nur mit der Zielsetzung erfolgen,
anschließend
an das Aufschließen
einen nützlichen
Wirkstoff zu extrahieren, sondern auch im Hinblick auf die Zielsetzung,
aus dem aufgeschlossenen Material einen unerwünschten Schadstoff zu eliminieren,
z.B. in einem Nahrungsmittel einen unerwünschten Bitterstoff oder dergleichen.
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Die
erfindungsgemäß verwendete
Elektroporation ist zwar an sich in Verbindung mit wasserhaltigen
biologischen Materialien bekannt, wie der Aufsatz von Bluhm, Frey
et al. in den Nachrichten des Forschungszentrums Karlsruhe, Jahrgang
35, Heft 3, 2003, Seiten 105 bis 110 zeigt. Die
DE 101 44 486 C1 offenbart
auch das Aufschließen
und Pasteurisieren organischen Materiales durch Elektroporation
am Beispiel von Zuckerrüben.
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Diese
bekannten Verfahren eignen sich aber, wie eingangs dargelegt, nicht
für solche
biologische Materialien, die flüssigkeitsarm
sind.
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Auch
sind dort keine Maßnahmen
getroffen, die dem Auftreten von Durchschlägen entgegenwirken.
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Durch
die vorliegende Erfindung wird es dagegen möglich, auch bei heiklen Materialien
ein schonendes und sehr effektives Aufschließen der Zellen zu erhalten.
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Dies
gelingt bei (verglichen mit thermischen Methoden) geringem Energieeinsatz
und geringer Erwärmung
des biologischen Materiales und damit schonend. Die Ausbeute beim
Extrahieren von Wirkstoffen und Schadstoffen in einem sich an das
Aufschließen
anschließenden
Extraktionsschritt ist verbessert. Die Behandlungszeit ist verkürzt. Auch
erfolgt der Aufschluß im
gesamten Volumen im wesentlichen synchron und damit homogen.
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
In dieser zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Aufschließen von
getrocknetem oder wasserarmem Pflanzenmaterial;
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2:
eine schematische Darstellung einer Anlage zum Einbringen von Flüssigkeit
in getrocknetes biologisches Material sowie zur Elektroporation des
wieder mit Flüssigkeit
angereicher ten biologischen Materiales;
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3:
eine ähnliche
Darstellung wie 1, in welcher jedoch ein abgewandeltes
Verfahren wiedergegeben ist;
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4:
eine ähnliche
Darstellung wie 2, wobei jedoch der Elektroporationsreaktor
vertikal ausgerichtet ist und eine abgewandelte Hochspannungs-Schalteinrichtung
Verwendung findet;
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5:
eine ähnliche
Ansicht wie 4, bei welcher jedoch eine nochmals
abgewandelte Hochspannungsschalteinrichtung gezeigt ist;
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6:
ein Blockschaltbild einer Hauptroutine, nach welcher ein Rechner
die Leitfähigkeit
der durch den Elektroporationsreaktor bewegten Mischung aus Trägermedium
und biologischem Material einstellt; und
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7:
eine Unterroutine zu der in 6 gezeigten
Hauptroutine.
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Einer
Zerkleinerungsstation 10 wird gemäß 1 ein Strom 12 aufzuschließenden trockenen Pflanzenmateriales
zugeführt.
Es kann sich hierbei um getrocknete Lindenblüten, getrocknete Pfefferminze
oder andere getrocknete Blüten
oder Blätter von
Heilpflanzen handeln. Es kann sich hierbei aber auch um andere getrocknete
Pflanzenteile handeln, z.B. getrocknete Wurzeln von Pflanzen (z.B.
Hauhechelwurzeln). Das pflanzliche Material kann auch ein solches
sein, welches von Hause aus nur sehr wenig Flüssigkeit enthält, z.B.
Rinden, Holz, Fruchtkerne, Samenkörner oder dgl..
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Die
Zerkleinerungsstation 10 kann Mittel zum Schneiden, Schnitzeln,
Mahlen, Quetschen oder Pressen des pflanzlichen Materiales umfassen. Durch
einen Pfeil 14 ist ein Strom zerkleinerten planzlichen
Materiales angedeutet. Dieser wird einem Vorbehandlungsreaktor 16 zugeführt, der
eine schwach leitfähige
Flüssigkeit,
insbesondere Wasser enthält.
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Das
gemahlene pflanzliche Material bleibt im Kontakt mit dem Wasser
ausreichend lange im Vorbehandlungsreaktor 16; so lange
bis Wasser in das Innere der Zellen eingedrungen ist. Dieses Eindringen
von Wasser kann man dadurch unterstützen, daß man den Inhalt des Vorbehandlungsbehälters 16 auf
eine Temperatur einstellt, die bei druckfreiem Vorbehandlungsbehälter und
Verwendung von Wasser als Penetrationsflüssigkeit zwischen 5°C und 95°C liegen
kann.
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Alternativ
kann man das Einbringen von Wasser in die Zellen des pflanzlichen
Materiales mit überhitztem
Wasserdampf vornehmen, wobei eine Temperatur von bis etwa 150°C aus apparativen Gründen und
Gründen
des Schutzes des biologischen Materiales bevorzugt werden.
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Nochmals
im Hinblick auf die Schonung des pflanzlichen Materiales und insbesondere
von in diesem enthaltenden Eiweißen wird eine Temperatur des
Wasserdampfes von etwa 50°C
bis etwa 80°C bevorzugt,
wobei man vorteilhaft auch den Druck des Wasserdampfes so erniedrigt,
daß das
Wasser bei der genannten Temperatur siedet. Dies bedeutet bei einer
Temperatur von 80°C
einen Druck von etwa 0,47 bar, bei 70°C einen Druck von 0,32 bar und
bei 50°C
einen Druck von 0,12 bar.
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Es
sei darauf hingewiesen, daß die
Arbeitstemperatur und Behandlungsdauer im Vorbehandlungsreaktor 16 im
Hinblick darauf gewählt
wird, das Eindringen von Wasser ins Innere der Zellen zu begünstigen,
nicht aber im Hinblick darauf, aus den Zellen Wirkstoffe herauszuwaschen.
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Nach
ausreichender Verweilzeit im Vorbehandlungsreaktor 16 wird
ein mit 18 symbolisch dargestellter Maischestrom aus zerkleinertem
wieder mit Wasser angereichertem biologischen Material und Wasser
in einen Elektroporationsreaktor 20 überführt. Dort wird die Maische
einer Aufeinanderfolge sehr kurzer hoher Feldimpulse ausgesetzt,
deren Größe so bestimmt
ist, daß man über eine
Zelle einen Spannungsabfall von etwa 0,5 bis 2 V erhält.
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Bei
Zellabmessungen im Bereich von einigen μm bis einigen 100 μm sowie bei
gängigen
Leitfähigkeiten
von pflanzlichen Maischen von einigen zig-μS/cm bis einigen zig-mS/cm bedeutet
dies, das Erzeugen elektrischer Feldstärken im Inneren des Elektroporationsreaktors
im Bereich zwischen 1 kV/cm und 100 kV/cm.
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Im
einzelnen wird man die Feldstärke
je nach dem aufzuschließenden
Material wählen.
Dabei kann man in kleinerem Ausmaße auch durch Vergrößerung der
Länge der
einzelnen Feldimpulse einen fehlenden Amplitudenteil der Feldimpulse
ausgleichen, was die Verwendung eines einfacheren und preisgünstigeren
Impulsgenerators ermöglicht.
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Am
Ausgang des Elektroporationsreaktors 20 erhält man somit
einen Materialstrom 22, der nun als Trägermedium dienendes übriges Penetrationswasser,
Zellwandhüllen
und Zellinhalte umfasst.
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Der
aufgeschlossene Materialstrom 22 kommt ggf. nach Abtrennung
des Trägerwassers
in eine Extraktionsstation /Nachbehandlungsstation 24, in
welcher unter Verwendung eines geeigneten Lösungsmittels und/oder physikalisch
(mechanisch und/oder unter Druckeinwirkung und/oder Erwärmung) der
gewünschte
Wirkstoff aus dem Zellinhalt und/oder den Zellwänden herausgelöst wird
(durch die Zerstörung
der Zellwände
werden auch an und/oder in diesen gelagerte Stoffe für eine Extraktion
besser zugänglich).
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Ein
Extraktstrom 26 kann von der Extraktionsstation 24 abgezogen
werden, während
ein Material-Reststrom 28 entsorgt wird, der das Trägerwasser
und in diesem verbliebene nicht extrahierte Anteile des Materialstromes 22 umfasst.
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Das
oben beschriebene Verfahren kann chargenweise oder kontinuierlich
durchgeführt
werden, wobei die verschiedenen Reaktoren mit kontinuierlich arbeitenden
Drehschleusen oder entsprechenden intermittierend betätigten Ventilen
versehen werden, was hier nicht im einzelnen erläutert zu werden braucht.
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Auch
tierisches Material, aus dem Wirkstoffe gewonnen werden sollen,
wird oft zunächst
getrocknet, um es vor der Verarbeitung länger lagern oder über größere Strecken
preisgünstig
transportieren zu können.
Es kann dann genau so verarbeitet werden, wie oben unter Bezugnahme
auf pflanzliche Materialien beschrieben.
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Bei
den oben beschriebenen Verfahrensbeispielen handelte es sich um
solche, bei denen organische Wirkstoffe aus den Ausgangsmaterialien
gewonnen werden sollten. Es versteht sich, daß man dieses Verfahren auch
gleichermaßen
dazu verwenden kann, anorganische Stoffe aus biologischem Material
zu gewinnen ("leaching").
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Bei
den oben beschriebenen Verfahren lag auch das Interesse an den aus
dem Ausgangsmaterial gewonnenem Wirkstoffen. Man kann das erfindungsgemäße Verfahren
aber auch als Reinigungsverfahren verwenden, bei welchem aus einem
Ausgangsmaterial ein unerwünschter
löslicher
Schadstoff entfernt wird. In diesem Falle wird dann der Extraktstrom 26 verworfen,
während
der Materialreststrom 28 einer weiteren Verwertung zugeführt wird.
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Abwandlungen
des oben beschriebenen Verfahrens sind in 1 durch
gestrichelte Linien dargestellt.
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Erste
Variationen des Verfahrens beziehen sich darauf, daß zumindest
ein Teil des Materialstromes 22 wieder einer vorhergehenden
Verfahrensstufe zugeführt
wird.
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Für manche
Materialien kann es vorteilhaft sein, einen vollständigen Aufschluß des Materiales nicht
in einem einzigen Durchlauf durch den Elektroporationsreaktor 20 zu
bewerkstelligen, da dieser dann zu viel Zeit (und Energie) benötigen würde. Der Materialstrom
wird daher gemäß einer
Variante auf einem Weg 30 über eine Zwischenbehandlungsstation 32 zum
Eingang des Elektroporationsreaktors 20 zurückgeführt.
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Die
Zwischenbehandlung 32 kann einfach eine Lagerung des Elektroporations-behandelten Materialstromes
in einem Behälter
für eine
vorgegebene Zeitspanne beinhalten, bei der durch weiteres Quellen
ausgehend von schon erzeugten Perforationen neue Angriffspunkte
für einen
weiteren Elektroporationsschritt geschaffen werden.
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Die
Zwischenbehandlung kann aber auch in einer chemischen Behandlung
bestehen, welche ausgehend von dem im ersten Elektroporationsschritt
erzeugten Fehlern in den Zellwänden neue Angriffspunkte
für eine
folgende weitere Elektroporation bilden.
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Auch
kann man dadurch, daß man
ins Innere der Zellen über
bei der ersten Elektroporation erzeugte Zellwandfehler eine stärker elektrisch
leitende Flüssigkeit
eindiffundieren läßt, bei
einer weiteren Elektroporation, bei welcher weiterhin schlecht leitende
Trägerflüssigkeit
verwendet wird, den Strom durch den Reaktor stärker durchs Innere der einzelnen
Zellen richten und so deren Zerstörung verbessern.
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Bei
einer weiteren Variante wird ein Teil des Materialstromes 22 über einen
Weg 34 zum Einlaß des
Vorbehandlungsreaktors 16 zurückgeführt. Man erhält so ein
vollständigeres
Wiederfüllen
der einzelnen Zellen mit Flüssigkeit,
da dies durch bei der ersten Elektroporation in der Wand erzeugte
Fehler unterstützt
wird.
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Schließlich kann
man einen Teil des Materialstromes 22 über einen Weg 36 auch
zum Einlaß der Zerkleinerungsstation 10 zurückführen und
so beim mechanischen Zerkleinern davon Gebrauch machen, daß das Material
bei der ersten Elektroporation schon mechanisch geschwächt wurde.
Man kann so das Material unter geringem Energieeinsatz auch sehr
fein zerkleinern, was beim trockenen Material mit intakten Zellwänden schlechter
möglich
war.
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Weitere
Varianten des in 1 gezeigten Verfahrens bestehen
darin, daß man
Teile des Materialreststromes 28 zu vorhergehenden Stufen
des Verfahrens zurückführt. Diese
Rückführungen
sind durch Wege 38, 40, 42 angedeutet,
die zum Elektroporationsreaktor 20, zum Anreicherungsreaktor 16 bzw.
zur Zerkleinerungsstation 10 zurückführen. Die hiermit erhaltenen
Vorteile liegen generell in einem intensiveren Aufschluß, ähnlich wie
für die
Wege 30, 34, 36 beschrieben.
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Zur
Steuerung der Durchsätze
in den Wegen 30, 34, 36, 38, 40, 42 sind
in diesen entsprechende Durchsatzregler D30, D34, D36, D38, D40,
D42 vorgesehen. Diese können
im konkreten Falle durch ein Proportionalventil gebildet sein, welches
durch einen Servomotor bewegt wird, der seinerseits durch eine Steuerung
aktiviert wird.
-
In
weiterer Abwandlung des in 1 gezeigten
Verfahrens können
auch in den Wegen 34 bis 42 Zwischenbehandlungen
vorgesehen sein, um die Zellwände
weiter zu schwächen
und so die Trennung zwischen gewünschten
und unerwünschten
Bestandteilen des biologischen Materiales zu verbessern.
-
2 zeigt
schematisch Einzelheiten des Vorbehandlungsreaktors 16 und
des Elektroporationsreaktors 20 sowie einer zugehörigen Steuerung.
-
Der
Vorbehandlungsreaktor 16 umfasst einen Behälter 44 mit
kegelförmigem
Auslaßabschnitt, der
druckdicht abgeschlossen ist und dem über eine erste Leitung 46 Wasser
und über
eine zweite Leitung 48 das zerkleinerte biologische Material
zugeführt
wird, welchen die Zerkleinerungsstation 10 bereitstellt.
-
Steuerbare
Durchsatzregler D46 und D48 dienen wieder zum Einstellen der Materialströme in den
Leitung 46 und 48.
-
Im
Inneren der Behälters 44 ist
ein Volumen 50 aus Wasser und zerkleinertem biologischen
Material schematisch dargestellt.
-
Ein
Elektromotor 52 ist vorgesehen, um einen Rührer 54 zu
drehen.
-
Im
Behälter 44 ist
ein Temperierstab 56 vorgesehen, um den Behälterinhalt
auf eine von der Umgebungstemperatur abweichende Temperatur zu bringen,
die typischerweise zwischen etwa 5°C und etwa 95°C, vorzugsweise
zwischen etwa 15°C
und etwa 50°C
liegen kann.
-
Die
im Behälter 44 herrschende
Temperatur wird durch einen Temperaturfühler 58 gemessen.
-
Das
Innere des Behälters 44 wird
unter Verwendung einer Vakuum-Pumpe 60 evakuiert, um aus der
Mischung aus Wasser und gemahlenem biologischen Material Restluftanteile
abzusaugen. Ein Drucksensor 61 überwacht das Vakuum im Behälter 44.
-
Der
Auslaß der
Vakuum-Pumpe 60 ist über eine
Kältefalle 62 mit
einer Abluftleitung 64 verbunden. Das sich in der Kältefalle 62 ansammelnde
Kondensat kann über
ein Ventil 66 abgezogen werden.
-
Bei
dem Kondensat kann es sich je nach verwendetem biologischem Material
z.B. um leicht flüchtige ätherische Öle handeln,
die einer Weiterverwendung zugeführt
werden können.
-
Der
Auslaß des
Behälters 44 ist
mit einer Schneckenpumpe 68 verbunden, die durch einen Elektromotor 70 angetrieben
wird, der drehzahlsteuerbar ist.
-
Der
Auslaß der
Schneckenpumpe 68 ist mit dem Einlaß des Elektroporationsreaktors 20 durch eine
Leitung 72 verbunden. Dort hält die Schneckenpumpe 68 einen
atmosphärischen
Druck oder einen Überdruck
aufrecht, wodurch gewährleistet
ist, daß im
Elektroporationsreaktor 20 unter den dort herrschenden
elektrischen Feldern die Zahl durch Gaseinschlüsse bedingter Spannungsüberschlägen klein
gehalten wird.
-
Um
den im Inneren des Elektroporationsreaktors 20 durch die
Schneckenpumpe 68 eingestellten Druck an Atmosphärendruck
(oder sonstigen Folgedruck) heranzuführen, ist in einer das elektroporierte
Material abführenden
Auslaßleitung 73 eine Zellenradschleuse 75 vorgesehen.
Alternativ ist zur Druckerniedrigung eine Drossel, ein Durchsatzregler oder
ein Ventil verwendbar, zu einer weiteren Druckerhöhung eine
weitere Pumpe.
-
Der
Elektroporationsreaktor 20 hat ein aus durchschlagfestem
isolierendem und schlagzähem Material
gefertigtes Gehäuse 74,
welches einen flachen Reaktionskanal 78 mit rechteckigem
Querschnitt aufweist. In der Praxis kann die Höhe des Reaktionskanales 78 etwa
5 mm bis 200 mm, vorzugsweise etwa 40 mm betragen.
-
Als
Material für
das Gehäuse 74 kommen insbesondere
in Frage: Kunststoffe und faserverstärkte Kunststoffe, insbesondere
transparente oder transluzente Kunststoffe wie Polycarbonat; Glas,
insbesondere Verbundglas; hochfeste Industriekeramik, ggf. auch
faserverstärkt.
-
In
die in der Zeichnung obere und untere Begrenzungsfläche des
Reaktionskanales 78 sind Elektroden 80, 82 bündig eingesetzt,
die als Metallplatten ausgebildet sind. Vorzugsweise umfaßt das Plattenmaterial
(ggf. als Beschichtung) Edelstahl, Titan oder Titan-Iridium, Edelmetall,
insbesondere Gold, Silber Platin.
-
Die
Elektroden 80, 82 sind an den Kanten großzügig abgerundet,
um dort Feldspitzen zu vermeiden.
-
Von
diesen ist die untere Elektrode 82 über einen Meßwiderstand 84 mit
Erde verbunden, während
die obere Elektrode 80 über
einen steuerbaren Schalter 86 mit einer Kondensatorbatterie
verbunden ist, die als einziger Kondensator 88 dargestellt
ist.
-
Ein
Spannungsteiler 89 gestattet die Messung der an den Elektroden 80, 82 liegenden
Spannung und in Verbindung mit dem durch den Meßwiderstand 84 gebildeten
Stromfühler
die Messung der elektrischen Leistung.
-
Das
Aufladen des Kondensators 88 erfolgt über einen Ladewiderstand 90 durch
eine Hochspannungs-Ladeeinheit 92. Diese braucht für kleinere Elektroporationsreaktoren,
wie sie in Verbindung mit dem Aufschließen von Heilpflanzen Verwendung
finden können,
nur Ströme
von einigen mA bis zu einigen A bereitzustellen.
-
Zur
Steuerung des Schalters 86 ist ein Steuerkreis 94 vorgesehen,
der an zwei Eingangsklemmen ein Signal τ, welches die Länge eines
Schaltimpulses vorgibt, sowie ein Signal T erhält, welches den zeitlichen
Abstand von Schaltimpulsen vorgibt.
-
Zusätzlich kann
der Steuerkreis 94 eine Steuerklemme V aufweisen, an welcher
vorgebbar ist, bei welcher Spannung der Schalter 86 betätigt werden
soll.
-
Die
Steuersignale τ,
T und V werden von einem Prozeßrechner 96 bereitgestellt.
Wie durch ein Leiterbündel
D angedeutet, besorgt der Prozessrechner 96 auch die Steuerung
der verschiedenen Durchsatzregler D, die in Leitungen der Anlage
vorgesehen sind, wie oben beschrieben.
-
Dem
Prozessrechner 96 können über ein Tastenfeld 98 Kennwerte
für das
jeweils aufzuschließende
biologische Material eingegeben werden. Unter Verwendung dieser
Kennwerte und diesen zugeordneter Sätze von Arbeitsparametern,
die in einem Speicher 100 des Prozeßrechners 96 abgelegt
sind, berechnet der Prozeßrechner 96 die
jeweils für
das betrachtete biologische Material günstigsten Werte für die Spannung,
auf welche der Kondensator 88 aufgeladen werden soll, für die Breite τ der Schaltimpulse
und für
den Abstand T der Schaltimpulse sowie für weitere Arbeitsparameter
der Elektropoarationsanlage inkl. des Vorbehandlungsreaktors 16 und
anderer in Figur gezeigter Anlagenteile.
-
Ein
Monitor 102 dient der Anzeige von Betriebsparametern der
Anlage und der Kontrolle von Eingaben.
-
Typische
Werte für τ sind etwa
10 ns bis etwa 100 μs,
vorzugsweise etwa 100 ns bis etwa 50 μs.
-
Typische
Werte für
1/T sind etwa 0,1 Hz bis etwa 500 Hz, vorzugsweise etwa 0,2 Hz bis
etwa 50 Hz, nochmals bevorzugt etwa 0,5 Hz bis etwa 40 Hz.
-
Jedes
Mal, wenn ein durch einen Schaltimpuls der Schalter 86 geschlossen
wird, entlädt
sich der Kondensator 88 über das Maischevolumen, welches
sich gerade zwischen den beiden Elektroden 80 und 82 befindet.
Dabei treten kurzfristig Ströme
im Bereich von einigen Tausend A auf.
-
Durch
diese Ströme
wird unter Berücksichtigung
der elek trischen Leitfähigkeit
der Maische zwischen den oberen und unteren Abschnitten der Zellwand
einer Zelle Spannungsunterschiede im Bereich von etwa 2 V erzeugt.
Diese Unterschiede sind so groß,
daß in
den Zellwände
schon bestehende kleine Poren und Ionenkanäle irreversibel auf geweitet
werden und die Zellwand so zerstört
wird.
-
Wenn
die Leitfähigkeit
der Maische zu klein ist, ist der Strom, der beim Schließen des
Schalters 86 durch die Maische fließt, zu klein. Ist umgekehrt, die
elektrische Leitfähigkeit
der Maische zu groß,
so wird wegen der guten Leitfähigkeit
der Maische an den einzelnen Zellen kein so großer Spannungsabfall aufgebaut,
daß eine
Zerstörung
der Zellwände
stattfindet.
-
Aus
diesem Grunde muß die
Leitfähigkeit
der Maische in einem bestimmten Fenster liegen, dessen untere Grenze
bei etwa 0,1 mS/cm und dessen obere Grenze bei etwa 100 mS/cm liegt.
-
Um
die Leitfähigkeit
der Maische laufend zu überwachen,
ist der Meßwiderstand 84 vorgesehen, der
mit einem Eingang des Prozeßrechners 96 verbunden
ist. Alternativ oder zusätzlich
kann auch der Spannungsteiler 89 verwendet werden.
-
Der
Prozeßrechner 96 ändert bei
Feststellung einer Leitfähigkeitsänderung
sofort die Spannung, auf die der Kondensator 88 aufgeladen
wird derart, daß man
wieder den gleichen Spannungsabfall an einer Zelle erhält, so daß das Aufbrechen
der Zellwände
weiterhin sicher erfolgt. Diese Maßnahme führt aber zu einer stärkeren Belastung
der Hochspannungs-Ladeeinheit 92.
-
Gleichzeitig
wird der Prozeßrechner 96 daher
die Herstel lung der Maische so beeinflussen (über die Steuerung der Temperatur,
des Rührens und
die Mengen zugeführten
biologischen Materiales und Wassers), daß die elektrische Leitfähigkeit
der Maische wieder in den normalen Bereich zurückkehrt. In dem Maße, wie
dies erreicht wird, kann dann die Aufladespannung des Kondensators 88 wieder auf
den Ausgangwert hin zurückgefahren
werden.
-
Die
der Fließgeschwindigkeit
des Trägerwassers
entsprechende Fördergeschwindigkeit
der Zellen durch den Elektroporationsreaktor ist so bemessen, daß die Zellen
einer ausreichenden Anzahl von Feldimpulsen ausgesetzt sind, um
die Zellwände so
stark zu zerstören,
daß aus
dem Inhalt der Zelle bzw. der Zellwände in einem nachfolgenden
Behandlungsschritt mit einer gewünschten
Ausbeute und einer gewünschten
Extraktionszeit Wirkstoffe entnommen werden können.
-
Die
Gesamtzahl der Feldimpulse, denen das Zellmaterial im Elektroporationsreaktor 20 ausgesetzt
ist, die Breite und Frequenz der Feldimpulse und deren Höhe, die
Temperatur beim Elektroporieren sowie die Arbeitsparameter beim
Vorbereiten der Maische (Zerkleinerungsgrad des trockenen biologischen
Materiales, Mischungsverhältnis
mit Wasser, etwa verwendete Vorbehandlungsadditive, Temperatur bei
der Vorbehandlung, Dauer der Vorbehandlung, Zwischenlagerzeiten)
werden jeweils für
eine bestimmtes für
einen bestimmten Zweck aufzuschließenden Material experimentell
bestimmt und im Speicher 100 zum Abruf über das Tastenfeld 98 bereitgehalten.
Dabei kann man von Parametern ausgehen, die für von der Zellgröße und von
der Zusammensetzung her ähnlichen
Zellen früher
bestimmt wurden.
-
In
Abwandlung des oben beschriebenen Ausführungsbeispieles kann man den
Schalter 86 durch eine Gasentla dungsstrecke ersetzen. Dabei macht
man von der Eigenschaft einer Gasentladungsstrecke Gebrauch, daß diese
bei Anlegen einer vorgegebenen Spannung durchbricht. Diese Durchbruchspannung
kann man über
den Druck des in der Gasentladungsstrecke eingeschlossenen Gases steuern.
Eine Drucksteuerung für
die Gasentladungsstrecke ersetzt somit im Effekt den Steuerkreis 94.
-
Das
in 3 veranschaulichte Verfahren unterscheidet sich
von demjenigen in 1 dadurch, daß zum Wiederherstellen
einer Leitfähigkeit
im Inneren der Zellen eine Penetrationsflüssigkeit verwendet wird, die
sich von der Trägerflüssigkeit
unterscheidet, die dazu dient, die Zellen durch den Elektroporationsreaktor
zu tragen.
-
Komponenten
der in 3 gezeigten Anlage, die schon unter Bezugnahme
auf 1 besprochen wurden, sind wieder mit denselben
Bezugszeichen versehen und brauchen nicht nochmals detailliert beschrieben
zu werden. Auch sind in 3 die verschiedenen Varianten
einer Produktrückführung im
Prozeß der Übersichtlichkeit
halber weggelassen. Es versteht sich, daß Rückführwege, welche den Wegen 30, 34, 36, 38, 40 und 42 von 1 entsprechen, auch
bei der Anlage nach 3 vorgesehen werden können.
-
Die
Anlage nach 3 unterscheidet sich von derjenigen
nach 1 dadurch, daß ein
gesonderter Trägerflüssigkeitsstrom
verwendet wird, um die Partikel des aufzuschließenden Biomateriales durch
den Elektroporationsreaktor 20 hindurchzutragen.
-
Insbesondere
kann als Penetrationsflüssigkeit
Wasser verwendet werden, dem die Leitfähigkeit erhöhende Substanzen, insbesondere
Salze zugefügt
sind, während
als Trägerflüssigkeit
normales Leitungswasser mit geringerer Leitfähigkeit oder deionisiertes
oder destilliertes Wasser verwendet wird.
-
Die
Trägerflüssigkeit
kann auch eine solche sein, die sich mit der im Vorbehandlungsreaktor 16 verwendeten
Penetrationsflüssigkeit
nicht mischt. Vorzugsweise wird in dem Vorbehandlungsreaktor 16 Wasser
oder eine wässrige
Lösung
verwendet. Eine solche Penetrationsflüssigkeit kann in der Regel
die Zellwände
gut durchdringen, wobei ggf. eine oberflächenaktive Substanz zugemischt
werden kann, um von den Zelloberflächen getragene Wachsschichten oder
Fettschichten anzugreifen. Als mit Wasser nicht mischbare Trägerflüssigkeit
wird dann ein im angegebenen Leitfähigkeitsbereich von 0,1 mS/cm
bis 10 mS/cm leitendes Öl
verwendet.
-
Auch
Gase kommen als Trägermedium
in Frage, sofern sie schwach leitend und durchschlagfest sind. Um
eine Schwerkraftentmischung von Trägermedium und biologischem
Material zu vermeiden, wird dabei der Elektroporationsreaktor 20 vertikal durchströmt. Gleiches
gilt für
vorgeschaltete und nachfolgende Anlagenteile.
-
An
den Ausgang des Vorbehandlungsreaktors 16 ist eine Trennstufe 104 angeschlossen,
welche die nicht vom biologischen Material aufgenomme Penetrationsflüssigkeit
abtrennt. Die Trennstufe 104 kann z.B. ein Filter oder
eine Zentrifuge sein. Die dort abgetrennte Penetrationsflüssigkeit
kann über
eine Leitung 106, die eine Regenerationseinheit 107 enthalten
kann, in den Vorbehandlungsreaktor 16 zurückgeführt werden.
-
Ein
steuerbarer Durchsatzregler D106, der ähnlichen Aufbau aufweisen kann,
wie die unter Bezugnahme auf die vorstehenden Figuren beschriebenen
Durchsatzregler, gibt die Größe des Materialstromes
in der Leitung 106 vor.
-
Ein
dem Maischestrom 18a entsprechender, jedoch nur noch wenig
Penetrationsflüssigkeit
enthaltender Strom 18b aus wieder mit Flüssigkeit
angereichertem biologischen Material wird dem einen Eingang einer
Mischstufe 108 zugeführt,
deren anderer Eingang das Trägermedium
erhält.
Am Ausgang der Mischstufe 108 erhält man einen Materialstrom 110 aus
Trägermedium
und Biomaterial, dessen Zellen wieder mit Wasser gefüllt sind.
-
Der
Materialstrom 110 durchläuft dann den Elektroporationsreaktor 20,
wobei die Zellwände
des Materiales wieder durch die scharfen und hohen Feldimpulse zerstört werden.
-
Der
am Ausgang des Elektroporationsreaktors 20 erhaltene Materialstrom 22 wird
dann in eine weitere Trennstufe 112 geführt, in welcher das Trägermedium
einerseits und die zerstörten
Zellen des biologischen Materiales andererseits voneinander getrennt
werden. Hierzu können
wieder bekannte physikalische Verfahren verwendet werden, z.B. Filtration
oder Zentrifugieren.
-
Das
Trägermedium
wird über
eine Leitung 114 und eine Regenerationsstufe 116 wieder
zur Mischstufe 108 zurückgeführt, während der
Strom von Zellwänden
und Zellinhalten der Extraktionsstation 24 zugeführt werden.
-
Ein
steuerbarer Durchsatzregler D114 gibt vor, wie viel Mischung über die
Leitung 114 zurückgeführt wird.
-
Auf
diese Weise ist es möglich,
unterschiedliche Leitfähigkeiten
im Trägermedium
und im Inneren der zu zer störenden
Zellen einzustellen, derart, daß der
zwischen den Elektroden der Elektroporationsstation fließende Strom
bevorzugt durch die Zellen fließt,
wo solche zur Verfügung
stehen.
-
Beim
Ausführungsbeispiel
nach 4, welches demjenigen nach 2 sehr ähnlich ist,
ist der Elektroporationsreaktor 20 mit vertikaler Ausrichtung des
Behandlungskanales 78 aufgestellt.
-
Beim
Ausführungsbeispiel
nach 4 wird der Schalter 86 durch einen Steuerkreis 94 geschaltet,
der in Abhängigkeit
von der Spannung am Kondensator 88 arbeitet. Der Steuerkreis 94 ist
schematisch als Komparator mit einstellbarer Vergleichsspannung
V wiedergegeben.
-
Erreicht
beim Ausführungsbeispiel
nach 4 die Spannung am Kondensator 88 einen
vorgegebenen Wert, so schließt
der Steuerkreis 94 den Schalter 86, und die auf
dem Kondensator gespeicherte Ladung fließt impulsförmig über die Elektroden 80, 82 und
die zwischen diesen befindliche Mischung sowie den Messwiderstand 84 gegen
Erde ab. Der Schalter 86 wird dann wieder geöffnet und der
Kondensator 88 wird von der Ladeeinheit 92 über den
Ladewiderstand 90 wieder aufgeladen. Die gesamte Anordnung
arbeitet somit als Hochspannungs-Impulsgenerator.
-
Beim
Ausführungsbeispiel
nach 5 ist der Schalter 86 durch eine Entladungsstrecke 86' ersetzt. Diese
schlägt
jeweils durch, wenn die Spannung an ihren Elektroden einen vorgegebenen
Wert überschreitet.
Die Durchschlagsspannung hängt
von der Art des Gases, welches sich in der Durchschlagsstrecke 86' befindet und
von dessen Druck ab.
-
Hierzu
ist ein Vorratsbehälter 116 vorgesehen,
welcher einen Vorrat des in der Durchschlagstrecke 86' verwendeten
Arbeitsgases enthält.
Der Auslass des Vorratsbehälters 116 ist über einen
steuerbaren Druckregler 118 mit der Durchschlagstrecke 86' verbunden,
wobei die einstellbare Schließkraft durch
einen Elektromagneten 120 veranschaulicht ist, der von
dem Prozessrechner 96 her bestromt wird.
-
In
weiterer Abwandlung sind bei der Anlage nach Figur 5 im Gehäuse 74 ein
Lichtdetektor 122, und ein Drucksensor (oder Mikrofon) 124 vorgesehen,
deren Ausgangssignale ODER-mäßig zusammengeschaltet
sind und auf einen Eingang des Prozessrechners 96 gegeben
werden.
-
Erfolgt
in dem Reaktionskanal 78 ein Durchschlag, so wird der entsprechende
Lichtblitz bzw. die entsprechende Druck- oder Schallwelle von den
Detektoren 122, 124 registriert, und der Prozessrechner 96 kann
dann Abhilfe schaffen, wie später
noch genauer beschrieben wird.
-
Schließlich ist
bei der Anlage gemäß 5 am
Auslass der Schneckenpumpe 68 ein Leitfähigkeitssensor 126 vorgesehen,
der mit dem Prozessrechner 96 verbunden ist.
-
Einen
weiteren Leitfähigkeitssensor 128 kann
man im Inneren des Behälters 44 vorsehen.
-
Unter
Bezugnahme auf die 6 und 7 soll nun
das Arbeiten des Prozessrechners 96 skizziert werden, soweit
es dazu dient, im Elektroporationsreaktor 20 gleichbleibend
gute Arbeitsverhältnisse
aufrecht zu erhalten.
-
Hierzu überwacht
der Prozessrechner 96 zum einen die Leitfähigkeit
der Mischung aus Trägermedium
und biologi schem Material vom Behälter 44 bis ins Innere
des Reaktionskanales 78 (dort über die Messung der Stromimpulse,
die über
den Messwiderstand 84 laufen).
-
Außerdem überwacht
der Prozessrechner 96, ob im Inneren des Reaktionskanales 78 Spannungsüberschläge vorkommen.
-
Er
kann dies anhand der Lichtimpulse tun, die auf den Lichtsensor 122 fallen,
anhand von Druckimpulsen oder Schallimpulsen, welche den Drucksensor
bzw. das Mikrofon 124 erreichen, und auch anhand der Breite
der Stromimpulse, welche durch den Messwiderstand 84 fließen, und/oder
der Spannungsimpulse, welche der Spannungsteiler 89 bereitstellt.
-
Grundsätzlich arbeitet
eine Hauptroutine des Prozessrechners 96 in zwei Stufen
unterschiedlicher Priorität:
Durchschlagsüberwachung
(übergeordnet) und
Leitfähigkeitsregelung
(nachgeordnet).
-
Der
Prozessrechner 96 arbeitet dabei getaktet durch Impulse,
die auch zur Ansteuerung des Steuerkreises 94 dienen bzw.
von der am Messwiderstand 84 abfallenden Spannung und/oder
der Ausgangsspanung des Spannungsteilers 89 abgeleitet sind.
-
Zunächst wird
in einem Block 130 geprüft,
ob die jeweils angelegte Spannung zu einem Durchschlag geführt hat.
-
Ist
dies nicht der Fall, wird ein Feldimpulszähler (Block 132) um
eins hochgesetzt. Anschließend
wird die Leitfähigkeitssteuerung
angestoßen (Block 134),
die in 7 näher
dargestellt ist.
-
Wird
ein Durchschlag festgestellt, so wird zunächst in einem Block 136 die
Spannung herabgesetzt auf welche der Kondensator 88 aufgeladen wird,
bzw. bei welcher der Schalter 86 geschlossen wird. Dies
kann durch Änderung
des Referenzsignales für
den Steuerkreis 94 bzw. der Bestromung des Elektromagneten 120 erfolgen.
Die Spannung wird bei jedem auftretenden Durchschlag um ein vorgegebenes
Inkrement herabgesetzt, welches erfahrungsgemäß dazu ausreicht, bei einem
nächsten
Feldimpuls das Auftreten eines Durchschlages zu vermindern.
-
In
einem nächsten
Schritt wird in einem Block 138 ein Präferenzwert für das weitere
Vorgehen Pv von einem übergeordneten
Programmteil übernommen.
Dieser dient zum Aussuchen einer von einer Mehrzahl von Maßnahmen,
die ebenfalls dazu dienen können,
das Auftreten eines Durchschlages im Reaktorkanal 78 zu
vermeiden.
-
Hierzu
kann gehören,
die Fördergeschwindigkeit
v der Mischung kurzfristig zu erhöhen, um einen zu gut leitenden
inhomogenen Bereich der Mischung aus dem Elektroporationsreaktor
auszutragen, bevor der nächste
Hochspannungsimpuls angelegt wird Ist für das übergeordnete Programm erkennbar,
dass es sich um einen voraussichtlich singulären Durchschlag handelte, so
kann das übergeordnete
Programm gerade entgegengesetzt die Verkleinerung der Fördergeschwindigkeit
für sachdienlich
halten, damit das im Reaktorkanal 78 befindliche Material
einem zusätzlichen
Hochspannungsimpuls ausgesetzt ist und somit beim Verlassen des
Elektroporationsreaktors die Standard-Impulszahl erfahren hat.
-
Nach
der im Block 140 erfolgten Änderung der Fördergeschwindigkeit
(oder Beibehaltung der Fördergeschwindigkeit)
wird in einem weiteren Block 142 von einem übergeordneten
Programm ein weiterer Präferenzwert
PT übernommen,
der angibt, ob der Abstand T, in welchem der nächste Hochspannungsimpuls an
den Durchflussreaktor 20 angelegt wird, schneller oder
langsamer bereitgestellt wird. Diese Modifizierung des Impulsabstandes
erfolgt im Block 144.
-
Dann
erfolgt von dort ein Rücksprung
zum Startpunkt S der Hauptroutine.
-
Wird
ein Durchschlag festgestellt, so wird zugleich im Block 146 ein
Durchschlagszähler
um eins erhöht.
Dieser wird in regelmäßigen Abständen durch
einen anderen Programmteil zurückgesetzt, wie
durch eine Rückstellklemme
R angedeutet.
-
In
einem Block 148 wird festgestellt, ob der Stand des Durchschlagszählers größer ist
als eine vorgegebene Zahl (1, 2, 3,...). Ist dies der Fall, wird
in einem Block 150 eine Notfallmaßnahme getroffen.
-
Dies
wird dann aus der nachstehenden Gruppe ausgewählt sein: Alarm und/oder Fehlerhalt der
gesamten Anlage; Unterbinden weiterer Hochspannungsimpulse für eine vorgegebene
Zeit; rasches Erniedrigen der Leitfähigkeit der im Reaktorkanal 78 befindlichen
Mischung durch rasches Zuführen
einer größeren Menge
reinen Wassers; rasches Ausstoßen
des Inhaltes des Reaktorkanales 78.
-
7 zeigt
ein Unterprogramm, welches der Prozessrechner 96 dazu verwendet,
die Leitfähigkeit der
im Reaktorkanal 78 befindlichen Mischung innerhalb eines
vorgegebenen Leitfähigkeitsbereiches
zu halten, der durch eine Obergrenze und eine Untergrenze vorgegeben
ist.
-
In
einem Block 152 erfolgt die laufende Leitfähigkeitsmessung
im Reaktorkanal 78.
-
In
einem weiteren Block 154 wird geprüft, ob die aktuelle Leitfähigkeit
zu groß ist.
Ist dies der Fall, wird in einem Block 156 ein Präferenzwert
Pa für
eine durchzuführende
Abhilfemaßnahme übernommen. Gemäß diesem
Präferenzwert
wird dann im Block 158 eine zugeordnete Maßnahme durchgeführt. Diese
kann darin bestehen, den Anteil des biologischen Materiales in der
Mischung herabzusetzen, die Intensität einer Vorbehandlung herabzusetzen,
die Zugabe eines leitfähigen
Additives herabzusetzen oder mehr Trägerwasser zuzusetzen.
-
Wird
im Block 154 festgestellt, dass die Leitfähigkeit
nicht zu groß ist,
wird in einem Block 160 geprüft, ob die Leitfähigkeit
zu klein ist.
-
Ist
dies der Fall, so wird in einem Block 162 von einem übergeordneten
Programmteil wieder ein Präferenzwert
Pb übernommen,
der angibt, welche einer Mehrzahl vorgesehener Abhilfemaßnahmen getroffen
werden soll.
-
Diese
Maßnahme
kann aus nachstehender Gruppe ausgewählt sein: Erhöhen des
Anteiles an biologischem Material in der Mischung, intensivere Vorbehandlung
des biologischen Materiales, Zusatz eines leitfähigen Additives, Herabsetzen
der Trägerwassermenge.
-
In
einem Block 164 wird die entsprechende Maßnahme dann
durchgeführt.
-
Ähnliche
Regelschleifen können
ständig ausgehend
vom Ausgangswert des Leitfähigkeitsmessers 126 und
des Leitfähigkeitsmessers 128 erfolgen.
-
Hat
man eine Anlage mit Teilrückführung von Materialmengen,
so kann die Einstellung der richtigen Leitfähigkeit in dem Reaktorkanal 78 auch
dadurch erfolgen, dass man die Größe der rückgeführten Materialströme geeignet ändert.
-
Im
Hinblick auf das Vermeiden von Durchschlägen im Elektroporationsreaktor
ist es vorteilhaft, dort alle Arbeitsbedingungen zu meiden, die
zu der Bildung von Gas- oder Dampfblasen führen könnten. Dies bedeutet auch,
daß man
im Elektroporationsreaktor einen höheren Druck einstellen wird
als in vorgelagerten Behandlungsreaktoren, und daß man im Elektroporationsreaktor
auch eine Temperatur einstellen wird, die höher ist als die in vorgelagerten
Behandlungsreaktoren.
-
Ebenfalls
im Hinblick auf das Vermeiden von Durchschlägen wird man bei einer Vorbehandlung des
biologischen Materiales darauf achten, daß dieses keine Spitzen erhält bzw.
vorhandene Spitzen abgerundet werden.
-
Das
Extrahieren der Wirkstoffe oder Schadstoffe kann dann in der Extraktionsstufe 24 wieder auf
die weiter oben geschilderte Weise erfolgen.
-
Die
Extraktionsstufe ist nicht auf die Verwendung von extrahierenden
Lösungsmittel
beschränkt. Es
können
auch physikalische Extraktionsverfahren verwendet werden, die z.B.
unter Druck- und/oder Temperatureinwirkung arbeiten.
-
Bei
manchen Produkten kann es in weiterer Abwandlung der Erfindung auch
von Interesse sein, ein von nicht erwünschten Stoffen befreites Produkt hinter
der Extraktionsstufe 24 wieder zu trocknen. Als dann wieder
flüssigkeitsarmes
Produkt ist es auch zur Langzeitlagerung geeignet, ohne daß sich Mikroorganismen
im Produkt vermehren. Das behandelte Produkt hat aber nach wie vor
die Eigenschaft, daß es
viele bei der Elektroporation entstandene Kanäle und freie Oberflächen aufweist,
die zu einem späteren
Zeitpunkt einen raschen Austausch von Wirkstoffen mit einer Flüssigkeit
oder einem Gas ermöglichen.
-
So
könnte
man z.B. mit dem oben geschilderten Verfahren Kaffeebohnen behandeln,
die sparsamer verwendet werden können,
da eine intensivere Übertragung
der Geschmacksstoffe und des Koffeins auf das Kaffeewasser möglich ist.
-
Zu
typischen flüssigkeitsarmen
biologischen Materialien, die mit dem oben beschriebenen Verfahren
aufschließbar
sind, gehören
Vorprodukte für
die Parfümindustrie
(Rosenblätter,
Lavendelblätter usw.),
Vorprodukte für
Drogerieartikel (Tannennadeln, Nadeln von Latschenkiefern usw.),
Vorprodukte für
die Pharmaindustrie (z.B. Blätter
von Heilpflanzen (Eukalyptus, Pfefferminze, Melisse, Brennessel,
Lindenblüten),
Wirkstoffe enthaltende Rinden usw. und auch Wurzeln, Blätter und
Früchte
von Arzneimittelpflanzen (Hauhechelwurzel, Tollkirsche, Fingerhut usw.)
und Vorprodukte für
die Lebensmittelindustrie (Gewürze,
Trockenfrüchte,
Linsen, Erbsen usw.)
-
Typische
Beispiele für
tierische biologische Materialien sind z.B. Fleisch (zur Gewinnung
von Fleischextrakten) und Gewebe zur Hormongewinnung (Nebennierenrindenteile)
usw..
-
Die
nachstehenden Beispiele geben einen Überblick über zusammen mit bestimmten
pflanzlichen Materialien geeignete Arbeitsparameter des Elektroporationsreaktors.
-
Beispiel 1: Herstellung
von Hauhechelwurzelsaft
-
Hauhechelwurzeln
wurden mechanisch auf Stückchen
von etwa 5 mm Durchmesser zerkleinert.
-
So
erhaltene Wurzelschnitzel wurden im Verhältnis 1:3 mit Wasser zu einer
Maischelösung
zusammengegeben.
-
Die
Maischelösung
wurde über
10 Minuten bei 19°C
gerührt.
-
Man
erhält
so eine vorbehandelte Maischelösung
mit einer elektrischen Leitfähigkeit
von 5,9 mS/cm.
-
Diese
Maischelösung
wurde in einen Elektroporationsreaktor gegeben, dessen recheckige
einander gegenüberliegende
Elektroden einen Abstand von 20 mm und Kantenlängen von 4 cm bzw. 13 cm aufwiesen.
-
Die
Maischelösung
wurde bei einer Feldstärke
von 12,5 kV/cm mit 15 Feldimpulsen behandelt. Deren Länge betrug
2 μs.
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Unmittelbar
nach der Elektroporation wurde eine Leitfähigkeit der Maische von 6,9
mS/cm gemessen.
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Nach
Ruhen der Maische nach der Elektroporation über 3 Stunden wurde das Wasser
abgeschüttet
und der Wurzelsaft abgepresst und gefiltert.
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Dessen
Leitfähigkeit
betrug 10,45 mS/cm.
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Der
Rückstand
nach dem Abpressen betrug 6,15%.
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Beispiel 2: Herstellung
von Lindenblütensaft
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Lindenblüten mit
einem Druchmesser von 5 bis 10 mm wurden im Verhältnis 1:2 mit Wasser zu einer
Maischelösung
zusammengegeben.
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Die
Maischelösung
wurde über
10 Minuten bei 19°C
gerührt.
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Man
erhält
so eine vorbehandelte Maischelösung
mit einer elektrischen Leitfähigkeit
von 3,3 mS/cm.
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Diese
Maischelösung
wurde in einen Elektroporationsreaktor gegeben, dessen recheckige
einander gegenüberliegende
Elektroden einen Abstand von 20 mm und Kantenlängen von 4 cm bzw. 13 cm aufwiesen.
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Die
Maischelösung
wurde bei einer Feldstärke
von 11,5 kV/cm mit 15 Feldimpulsen behandelt. Die Länge der
Feldimpulse betrug 2 μs.
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Unmittelbar
nach der Elektroporation wurde eine Leitfähigkeit der Maische von 4,68
mS/cm gemessen.
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Nach
Ruhen der Maische nach der Elektroporation über 3 Stunden wurde das Wasser
abgeschüttet
und der Saft abgepresst.
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Dessen
Leitfähigkeit
betrug 7,0 mS/cm.
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Der
Rückstand
nach dem Abpressen des Saftes betrug 3,84%.