DE102006008887A1 - Schneidwerkzeug, insbesondere Fräser - Google Patents
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Abstract
Ein Schneidwerkzeug, insbesondere ein Fräser, hat einen Schneidkopf (20) und einen Werkzeughalter (12), an dem der Schneidkopf mittels einer Zentrierung (23) und einer Drehsicherung (43) angebracht und mit einer zentralen Schraube (30) befestigt ist. Die Zentrierung (23) und die Drehsicherung (43) sind gesondert voneinander vorgesehen. Die Zentrierung (23) hat Zentrierflächen (17, 37) an dem Schneidkopf (20) und dem Werkzeughalter (12) und die Drehsicherung (43) wird durch eine Außenprofilierung (32) des Schraubenschaftes der Schraube (30) und eine damit zusammenwirkende Innenprofilierung (25) des Schneidkopfes (20) gebildet.
Description
- Anwendungsgebiet und Stand der Technik
- Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug, insbesondere einen Fräser, mit einem Schneidkopf und einem Werkzeughalter, an dem der Schneidkopf mittels einer Zentrierung und einer Drehsicherung angebracht und mit einer zentralen Schraube befestigt ist.
- Aus der
DE 103 04182 A1 ist ein Gewindeformer oder -bohrer bekannt geworden, dessen Schneidkopf mittels einer zentralen Schraube am Werkzeughalter befestigt ist. Die Zentrierung und Drehsicherung wird über einen mehrkantigen Vorsprung an der Stirnfläche des Werkzeughalters vorgenommen, dessen Seitenflächen angeschrägt sind. Der Schneidkopf enthält eine entsprechende Profilierung. Insbesondere bei kleinen Abmessungen und bei hoher geforderter Präzision führt diese Anbringung zu Herstellungsschwierigkeiten. - Die
US 6 485 220 B2 zeigt ein Schneidwerkzeug, dessen Werkzeugkopf ein relativ grobes Gewinde hat, das in den Werkzeughalter eingeschraubt wird. Die Zentrierung erfolgt über eine konische Fläche am Schneidkopf und eine entsprechende Einsenkung am Werkzeughalter. - Aufgabe und Lösung
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schneidwerkzeug, wie einen Fräser, ein Bohrwerkzeug oder dgl., zu schaffen, ds leicht herstellbar ist und auch bei kleinen Abmessungen eine hohe Präzision, insbesondere bezüglich der Achsausrichtung und Unwuchtfreiheit hat.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Zentrierung und die Drehsicherung gesondert voneinander vorgesehen sind. Die Zentrierung und Achsfluchtung von Schneidkopf und Werkzeughalter findet statt und kann beispielsweise zusammenwirkende Zylinder- oder Konusflächen aufweisen. Es ist dadurch möglich, einerseits den Zentrierflächen einen im Vergleich zum gesamten Werkzeugdurchmesser großen Durchmesser zuzuordnen. Ferner können die Zentrierflächen in Achsrichtung relativ lang sein und sie sind einfach durch eine rotierende Bearbeitung um die Werkzeugachse, also einen Dreh- oder Schleifvorgang herzustellen.
- Die Drehsicherung, die für die schlupffreie und formschlüssige Mitnahme des Schneidkopfes mit dem angetriebenen Werkzeughalter sorgt, findet dagegen zwischen der Schraube und dem Schneidkopf einerseits und die Verbindung mit dem Werkzeughalter andererseits statt, wobei also die Schraube als Mittler oder Zwischenglied wirkt. Ein Teil der Kraft wird zwar auch durch Reibschluss zwischen Schneidkopf und Werkzeughalter übertragen, aber der Formschluss wird über eine Außenprofilierung der Schraube und eine Innenprofilierung des Schneidkopfes hergestellt. Eine entsprechende Gewindeorientierung (Rechts- oder Linksgewinde) passend zur Drehrichtung des Werkzeuges bei der Bearbeitung sorgt dafür, dass die Schraube stets in Schließrichtung belastet ist.
- Trotz des vermeintlichen Nachteils, der für den Fachmann dadurch zu entstehen scheint, dass die in Umfangsrichtung wirkende Schneidkraft nicht direkt in den Werkzeughalter eingeleitet wird, sondern über den Umweg der Schraube, hat das Werkzeug nach der Erfindung erhebliche Vorteile gegenüber dem Stand der Technik. Die Zentrierung kann sowohl in Bezug Achstreue als auch Achsausrichtung optimal und mit größtmöglichem Durchmesser sowie einfachen und präzisen Herstellungsmethoden gewährleistet werden, während die Drehsicherung infolge der zusammenwirkenden Profilierungen an Schneidkopf und Schraube von der Herstellungsart und -präzision völlig unkritisch sind. Ein gewisses Spiel und Abweichungen in der Profilgenauigkeit spielen keine Rolle, da die Zentrierung nicht von dort erfolgt. So kann bei einem aus Hartwerkstoff, beispielsweise Hartmetall oder Carbid, das Innenprofil im Schneidkopf bereits bei der Formung oder Sinterung eingeformt werden und bedarf keiner oder kaum einer Nachbearbeitung.
- Die Profilierungen können eine beliebige Form haben, der Einfachheit halber sind Mehrkantprofile bevorzugt.
- Um insbesondere bei kleinen Werkzeugdurchmessern in der Größenordnung von wenigen Millimetern die Wandstärken am Schneidkopf möglichst konstant zu halten, ist vorgesehen, dass die Profile so viele Kanten bzw. Profilvorsprünge haben wie das Schneidwerkzeug Schneiden am Umfang hat. Sie können dann so ausgerichtet sein, dass jeweils die Profilnuten, also die Stellen mit den größten Querschnittsabmessungen des Innenprofils des Schneidkopfes mit den Schneidzähnen korrespondieren, also andererseits die Spannuten des Schweißkopfes jeweils zwischen diesen Profilnuten liegen. So ergibt sich eine Schneidkopfstruktur mit etwa gleichbleibender Wandstärke. Das gilt auch dann, wenn die Schneidzähne bei einem Profilfräser, beispielsweise einem Gewindefräser mit mehreren Zähnen in Längsrichtung, die Schneidzähne und Spannuten schräg zur Achsrichtung, also etwa auf einer steilen Wendellinie angeordnet sind. In diesem Falle sollte das Profil der Schraube dazu gemittelt sein, ggf. könnte auch das Profil ebenfalls schräg verlaufen.
- Die Schraube, die durch den profilierten Innenkanal des Schneidkopfes hindurchragt, kann mit einer Innenschlüsselfläche versehen sein, beispielsweise, um mit einem Innensechskant (Inbus-)Schlüssel, angezogen zu werden. Mit einem Schraubenkopf drückt die Schraube den Schneidkopf in die Zentrierung. Beim Festschrauben dreht sich der Schneidkopf zusammen mit der Schraube gegenüber dem Werkzeughalter, der in einer Fräsmaschine etc. eingespannt werden kann. Dabei rotieren die beiden Zentrierflächen am Werkzeughalter und Schneidkopf zueinander, so dass sie sich aufeinander einschleifen können, was zu einer besonders guten Zentrierung führt.
- Der Schraubenkopf kann selbst auch ein Profil haben, beispielsweise ein Mehrkant oder blumenförmiges Profil und mit einer entsprechend profilierten Einsenkung an der Stirnfläche des Schneidkopfes zusammen wirken, so dass der Schraubenkopf im Schneidkopf versenkt liegt. Diese Profilierung kann auch Drehsicherungsaufgaben übernehmen.
- Die vorstehenden und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischenüberschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Explosiv-Ansicht eines Schneidwerkzeugs, -
2 einen Längsschnitt durch das zusammengesetzte Werkzeug, -
3 eine stirnseitige Draufsicht auf den in1 gezeigten Schneidkopf ohne Schraube, -
4 eine perspektivische Explosiv-Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung und -
5 eine in der Darstellungsweise3 entsprechende Draufsicht auf den Schneidkopf nach4 . - Detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
- Die
1 bis3 zeigen ein Schneidwerkzeug11 mit einem Werkzeughalter12 , der einen in eine Werkzeugmaschine, beispielsweise eine Fräsmaschine oder Universalbearbeitungseinheit einspannbaren Schaft13 hat. An seiner von dem Einspannende14 entfernten Stirnseite hat der Werkzeughalter12 eine zentrale Bohrung16 , deren stirnseitiger Teil eine zylindrische oder leicht konische Zentrierfläche17 bildet, die ein Tel einer Zentrierung23 ist. Daran schließt sich ein Innengewinde an, das einen etwas geringeren Durchmesser hat als die Zentrierfläche17 . - An den Werkzeughalter
12 kann ein Schneidkopf12 zur Werkzeugachse19 sowohl in der Achslage als auch in der Achsausrichtung zentriert und drehgesichert angebracht werden. Der Schneidkopf besteht aus einem Hartwerkstoff, beispielsweise Hartmetall oder Carbid, und hat eine generell zylindrische Form mit zahlreichen, im dargestellten Beispiel fünf Reihen von Schneidzähnen21 am Umfang. Es handelt sich um einen Gewindefräser mit entsprechend dem Gewinde profilierten Zahnreihen, zwischen denen Spannuten22 vorgesehen sind. - An seinem dem Werkzeughalter
12 zugekehrten Ende hat der Schneidkopf einen zapfenförmigen, zylindrischen Ansatz oder Zapfen, dessen Außenfläche eine Zentrierfläche37 bildet, die im Zusammenwirken mit der Schneidfläche17 des Werkzeughalters12 die Zentrierung23 bildet und zu dieser passend, beispielsweise durch Schleifen, bearbeitet ist. Der Schneidkopf hat in seiner Innenbohrung24 eine zentrale, zur Achse19 ausgerichtete Innenprofilierung35 , die ein fünfeckiges Mehrkantprofil bildet. - Im Bereich der vom Werkzeughalter
12 entfernten Stirnfläche26 des Schneidkopfes hat der Schneidkopf eine gegenüber der Innenprofilierung25 etwas größere, aber ebenfalls fünfstrahlige Profilierung27 . Das Profil setzt sich aus halbrunden Vorsprüngen und entsprechenden Vertiefungen zusammen und hat daher die Grundform einer Blume. - Eine Schraube
30 ist dazu vorgesehen, den Schneidkopf20 am Werkzeughalter12 zu befestigen. Sie hat einen Gewindeabschnitt31 mit das Gewinde bei der Bearbeitung festziehendem Gewindesinn und ein demgegenüber etwas größeres Außenprofil30 mit fünfkantigem Querschnitt. Den äußeren Abschluss bildet ein Schaubenkopf33 mit einem zu der Kopfprofilierung27 passenden Querschnitt. In der Kopffläche ist eine Schüsselfläche34 für einen Innensechskantschlüssel angeformt. -
2 zeigt das zusammengebaute Schneidwerkzeug. Es ist zu erkennen, dass die Schraube mit ihrem Gewindeabschnitt31 in das Innengewinde18 des Werkzeughalters eingeschraubt ist, wobei die beiden Zent rierflächen17 ,23 zusammenwirken. Die untere Stirnfläche des Schneidkopfes20 hat einen Abstand zum Gewindegrund des Innengewindes18 , so dasss der axiale Anschlag des Schneidkopfes an der Stirnfläche15 des Werkzeughalters über die Ringfläche37 erfolgt, die sich zwischen den Zentrierstutzen mit der Zentrierfläche23 und dem anschließenden Körper des Schneidkopfes bildet. - Die Schraube
30 greift mit ihrer Außenprofilierung32 in die Innenprofilierung25 des Schneidkopfes ein, so dass Schraube und Schneidkopf im wesentlichen drehfest und formschlüssig miteinander verbunden sind. Der Schraubenkopf33 greift in die entsprechende Kopfprofilierung27 ein, so dass die Schraube versenkt im Schneidkopf20 liegt und Schneidkopf und Schraube ggf. zusätzlich drehsichert. Über die Schlüsselfläche34 wird die Schraube festgezogen, so dass der Schneidkopf20 unmittelbar und achskonform mit dem Werkzeughalter verbunden ist, während die Drehsicherung43 und formschlüssige Kraftüberleitung vom Schneidkopf20 über die Schraube30 auf den Werkzeughalter12 erfolgt. Dabei helfen die Reib- bzw. Haftkräfte zwischen den Stirnflächen15 und28 und zum Teil auch über die Zentrierung23 mit. -
3 zeigt, dass die Innenprofilierung25 so liegt, dass die Kanten oder Profilvorsprünge40 des Mehrkantprofils im Bereich der Schneidzahnreihen21 liegen und dementsprechend der Werkzeugkörper im Bereich der Spannuten22 am wenigsten geschwächt ist. Werkzeughalter12 und Schraube30 können aus normalem Maschinenbaustahl bestehen, während der Schneidkopf aus verschleißfestem Hartmaterial besteht. Er ist als Formling mit den entsprechenden Innenprofilierungen25 und27 hergestellt und im Bereich der Zentrierung und des Schneidprofils durch Schleifen bearbeitet. Das Mehrkantprofil der Schraube ist an den Ecken abgefast oder abgerundet. Die Zahl der Kanten des Mehrkantprofils bzw., was auch möglich ist, der Vorsprünge und Einsenkungen eines Profils beliebiger Querschnittsform der Schraube und des Schneidkopfes sollte der Zahl der Schneidzahnreihen entsprechen. -
4 zeigt eine Darstellung, die der nach1 ähnlich ist. Auch die dargestellten Gegenstände und Merkmale sind gleich bis auf folgende Unterschiede: Der Schneidkopf20 hat nur vier Zahnreihen. Dementsprechend ist auch die Innenprofilierung20 nur vierkantig, nämlich quadratisch. Des gleichen hat die Schraube30 ein entsprechendes Außenprofil32 mit quadratischem Querschnitt mit gefastem oder abgerundetem Punkt. Auch hier weisen die Ecken des Quadrates wieder in Richtung auf die Zahnreihen. Der Schneidkopf20 hat keine Kopfprofilierung, sondern eine ebene Stirnfläche26 , auf der ein runder Schraubenkopf33 aufliegen kann. Die Schlüsselfläche24 ist auch ebenfalls vierkantig. -
5 zeigt die Ausrichtung des Innenprofils25 zu den Reihen der Schneidzähne21 (Kante40 auf Zahn21 ).
Claims (11)
- Schneidwerkzeug, insbesondere Fräser, mit einem Schneidkopf (
20 ) und einem Werkzeughalter (12 ), an dem der Schneidkopf mittels einer Zentrierung (23 ) und einer Drehsicherung (43 ) angebracht und mit einer zentralen Schraube (30 ) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierung (23 ) und die Drehsicherung (43 ) gesondert voneinander vorgesehen sind. - Schneidwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierung (
23 ) Zentrierflächen (17 ,37 ) an dem Schneidkopf (20 ) und dem Werkzeughalter (12 ) enthält, die von der Drehsicherung (43 ) gesondert sind, wobei die Drehsicherung (43 ) eine Außenprofilierung (32 ) eines Schraubenschaftes der Schraube (30 ) und eine damit zusammenwirkende Innenprofilierung (25 ) des Schneidkopfes (20 ) aufweist. - Schneidwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenprofilierung (
25 ) Profilvorsprünge (40 ) und Profilvertiefungen aufweist, die in Achsrichtung (19 ) des Schneidwerkzeugs (11 ) verlaufen. - Schneidwerkzeug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilierungen (
25 ,32 ) Mehrkante sind. - Schneidwerkzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkopf (
20 ) Schneiden und dazwischen liegende, ggf. zur Achsrichtung (19 ) das Schneidwerkzeug (11 ) schräge Spannuten (22 ) aufweist, wobei die Zahl der Profilvorsprünge der Zahl der Spannuten (22 ) entspricht und Profilvorsprünge (40 ) der Innenprofilierung (25 ) in Umfangsrichtung zwi schen jeweils zwei Spannuten (22 ) des Schneidkopfes (20 ) verlaufen. - Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (
30 ) eine Innen-Schlüsselfläche, z.B. eine Innensechskant-Schlüsselfläche, aufweist. - Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (
30 ) einen profilierten Schraubenkopf (33 ) aufweist, der in eine Kopfprofilierung (27 ) des Schneidkopfes (20 ) eingreift und ggf. Schneidkopf (20 ) und Schraube (30 ) drehfest formschlüssig sichert. - Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierung (
23 ) konzentrisch zur Schneidwerkzeugachse (19 ) angeordnete, vorzugsweise zylindrische Zentrierflächen (17 ,37 ) aufweist. - Schneidwerkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierflächen (
17 ,37 ) an einer zylindrischen Einsenkung am Werkzeughalter (12 ) und einem zylindrischen Zapfen am werkzeughalterseitigen Ende des Schneidkopfs (20 ) ausgebildet sind. - Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkopf ein Profilfräser, vorzugsweise ein Gewindefräser, ist.
- Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkopf aus Hartwerkstoff geformt ist und dass das Innenprofil (
25 ) sowie ggf. eine Kopfprofi lierung (27 ) unmittelbar und im wesentlichen nacharbeitsfrei in den Rohling eingeformt sind.
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Publications (1)
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| DE102006008887A1 true DE102006008887A1 (de) | 2007-08-23 |
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Effective date: 20110901 |