DE102006008663A1 - Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs (2), insbesondere in einem Fahrzeug, bevorzugt in einer Mittelkonsole (1) des Fahrzeugs, mittels eines Deckels (3) beschrieben. Die Vorrichtung ist einfach und preiswert herstellbar und benötigt möglichst wenig Bauraum. Hierfür ist eine Mechanik vorgesehen, durch die der Deckel (3) zu einer Kante hin aufklappbar und ins Ablagefach (2) einschiebbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs, insbesondere in einem Fahrzeug, bevorzugt in einer Mittelkonsole des Fahrzeugs, mittels eines Deckels.
- Die DE-U1-296 03 294 beschreibt einen ausziehbaren Klapptisch an einer Konsole eines Kraftfahrzeugs. Mehrere Abdeckklappen decken den Konsoleninnenraum mit dem darin verstauten Klapptisch ab. Eine der Abdeckklappen ist um eine horizontale Achse im Bereich einer Stirnwand und des Konsolenrandes aufklappbar und in einen an die Stirnwand anschließenden Schacht in eine vertikale Stellung einschiebbar.
- Weiterhin ist in der DE-U1-200 02 290 und der DE-C2-100 29 088 ein verschwenkbarer Deckel für ein Ablagefach in Kraftfahrzeugen beschrieben, bei dem der Deckel in einen Schacht in der Ablage eintaucht. Eine Rasteinrichtung ist vorgesehen, die den Deckel gegen die Kraft einer Öffnungsfeder in der das Gehäuse abdeckenden Schließstellung hält. Die Rasteinrichtung ist durch Einwirkung auf den Deckel betätigbar. Der Deckel ist von einer Viergelenklagerung geführt, die eine lange und eine kurze Schwinge aufweist.
- Aus der DE-A1-35 38 224 ist ein Deckel als Abdeckblende für den Öffnungsschacht eines Radios bekannt, der beim Öffnen in einen Schlitz in einer Konsole eingezogen wird.
- Die DE-U1-20 2005 003 636 beschreibt eine Vorrichtung zur Halterung von Gebrauchsgegenständen in Fahrzeugen, vorzugsweise in der Mittelkonsole, die mindestens einen einschiebbaren Deckel aufweist, der gleichzeitig als mittlere Trennwand des Ablagefachs dient.
- Die DE-A1-100 48 587 beschreibt ein verschließbares Kraftfahrzeugstaufach mit einer Zugriffsöffnung und einer schwenkbaren Klappe, die zum Öffnen und Schließen des Staufachs in einem Gelenk gelagert ist. Um die Zugriffsöffnung bei geöffneter Klappe zu vergrößern, ohne dass die offene Klappe weit über die umgebende Oberfläche übersteht, umfasst das Gelenk mindestens eine Schwinge, deren eines Ende schwenkbar mit der Klappe verbunden ist und deren anderes Ende schwenkbar mit einem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
- Die DE-A1-102 28 399 beschreibt ein Staufach für ein Fahrzeug mit einem nach zwei Seiten schwenkbar gelagerten Staufachdeckel. Dieser kann wahlweise nach der einen oder anderen Seite geschwenkt werden. In Schließstellung sind zwei Drehachsen verriegelt. Eine Antriebsvorrichtung schwenkt den Staufachdeckel nach Entriegelung einer Drehachse um die andere Drehachse in eine Öffnungsstellung.
- Es ist Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach und preiswert herstellbar ist und möglichst wenig Bauraum benötigt.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass eine Mechanik vorgesehen ist, durch die der Deckel zu einer Kante hin aufklappbar und ins Ablagefach einschiebbar ist.
- Aufgrund einer derartigen Mechanik bleibt ein aufklappbarer Deckel nicht einfach im Innenraum eines Fahrzeugs offen stehen, so dass nicht die Gefahr besteht, dass der Deckel infolge eines beengten Hantierens abgebrochen wird. Da der Deckel nach dem Aufklappen in einer Verkleidung bzw. im Ablagefach verschwindet, wird eine derartige Gefahr ausgeschlossen und der Deckel wird bei Nichtgebrauch in einer versenkten Position geschützt. Der Deckel kann in einer verschlossenen Position als optisch schönes Bauteil konstruiert und ausgelegt sein, so dass abgelegte Gegenstände im Ablagefach schön verdeckt sind. Ein derartiger Deckel benötigt ein Minimum an Volumen und keinen Schwenkraum im oder am Ablagefach im Gegensatz zum Stand der Technik. Insbesondere ist ein einziger Deckel vorgesehen, der zumindest den größten Teil des Zugangs zum Ablagefach abdeckt.
- Praktischerweise weist die Mechanik Kulissenführungen auf, so dass der Deckel sicher sowohl schwenkbar als auch einschiebbar ist. Vorzugsweise laufen Zapfen in den Kulissenführungen. Besonders bevorzugt sind die Zapfen feststehend angeordnet und aus einem besonders widerstandsfähigen Material, genauso wie die Kulissenführungen, um gegebenenfalls größeren, insbesondere plötzlichen, mechanischen Belastungen Stand zu halten. Die Zapfen können entweder auf zwei gegenüberliegenden Seitenenden am oberen Rand des Ablagefachs befestigt sein oder sie können am Deckel hervorstehend an gegenüberliegenden Seitenenden angeordnet sein. Entsprechend befinden sich die Kulissenführungen am komplementären Gegenstück.
- Wenn die Zapfen also am Rand des Ablagefachs feststehend angeordnet sind, können die Kulissenführungen am Deckel, vorzugsweise an gegenüberliegenden Stirnflächen ausgebildet sein. Kulissenführungen können auch unterhalb oder oberhalb der Stirnflächen des Deckels von diesem abstehend ausgebildet sein.
- In einer bevorzugten Ausführungsform können die Zapfen mit dem Deckel einstückig ausgebildet sein. Somit ist die Bauteilanzahl gering. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Zapfen aus einem für den Gebrauch ausreichend widerstandsfähigen Werkstoff hergestellt sind. Um eine sichere Führung und ein Verkanten des Deckels zu vermeiden, sind dem Deckel jeweils eigene Führungen neben den Kulissenführungen zugeordnet. Um die Reibungskraft zum Einschieben und beim Klappen zu reduzieren, können auf den Zapfen Rollen angeordnet sein, die in den Kulissenführungen laufen.
- Praktischerweise ist eine Druckmechanik vorgesehen, die den Deckel aus einer versenkten Position in eine in das Ablagefach abdeckende Position überführen kann. Hierfür weist vorzugsweise die Druckmechanik mindestens eine, insbesondere mit einem Rasthaken gekoppelte Feder auf, somit wird eine Federenergie aufgebaut, wenn der Deckel in das Ablagefach in die geschützte Position eingeschoben wird. Der Deckel wird mittels einer Verrastung in der geschützten Position eingerastet.
- Mindestens ein Auslöser ist vorgesehen, der die Mechanik veranlasst den Deckel von einer abdeckenden Position in eine versenkte Position, und insbesondere umgekehrt, zu bewegen. Der Auslöser kann mit einer mechanischen Rasteinrichtung gekoppelt sein, so dass der Deckel aus dieser Rasteinrichtung durch manuelle Einwirkung gelöst werden kann. Alternativ kann die Mechanik in speziellen Ausführungsformen auch einen pneumatischen, hydraulischen und/oder elektrischen Antrieb aufweisen, wobei dann der Auslöser entsprechend ein elektrischer Schalter bzw. pneumatischer oder hydraulischer Schalter sein kann. In einer Fahrzeugumgebung stehen gewöhnlich die geeigneten Energieformen für derartige Antriebe, d.h. die Elektrizität, die Pneumatik oder Hydraulik bereit, so dass ein Elektromagnet bzw. Elektromotor oder ein Pneumatik- bzw. Hydraulikkolben angetrieben werden kann.
- Um im Ablagefach Kollisionen beim Einschieben des Deckels mit dem abgelegten Gut zu vermeiden, ist vorzugsweise ein eigenes vom Ablagefach getrenntes Schutzfach vorgesehen.
- Die Seite an der der Deckel versenkbar ist, ist beliebig aufgrund der Konstruktion wählbar, d.h. er kann entweder der Längsseite oder der Breite nach versenkt werden, je nach dem Anforderungsprofil. Es können mindestens zwei Deckel vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten als Abdekkung über dem Ablagefach angeordnet sein.
- Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Deckel auf eine, von zwei frei wählbaren gegenüberliegenden Seiten geklappt werden. Somit kann beispielsweise sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer jeweils den Deckel zu einer von ihm am weitesten entfernten Seite aufklappen. Außerdem bietet sich hier eine Montageerleichterung bei der Fertigung des Fahrzeugs an, da nicht mehr unterschieden werden muss, ob es sich um ein Fahrzeug mit einer Lenkradsteuerung auf der linken oder rechten Seite handelt. Außerdem erhöht sich der Kundennutzen, da sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer den Deckel zu seiner Seite hin öffnen können. Natürlich ist es auch möglich, dass die Klapprichtung des Deckels, um 90° gedreht, in Fahrtrichtung oder in der entgegengesetzten Richtung erfolgt.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand dreier Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf vier zugehörige Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- die
1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung, - die
2 eine schematische Draufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß der1 , - die
3 einen schematischen Querschnitt einer zweiten alternativen Ausführungsform der Erfindung, und - die
4 einen schematischen Querschnitt einer dritten Ausführungsform. - Die
1 zeigt eine Mittelkonsole1 eines Fahrzeugs im Querschnitt. In der Mittelkonsole1 ist ein möglichst großes Ablagefach2 untergebracht. Das Ablagefach2 wird zum Fahrzeugraum nach oben durch einen Deckel3 ab gedeckt. Der Deckel3 ist als optisch schönes Bauteil in der Mittelkonsole1 eines Fahrzeugs eingefasst. Der Deckel3 ist mittels zweier gegenüberliegender Zapfen4 schwenkbar gelagert. Die Zapfen4 sind an der Mittelkonsole1 feststehend angeordnet. Die Zapfen4 befinden sich in Kulissenführungen5 des Deckels3 . Die Kulissenführungen5 sind auf gegenüberliegenden Stirnseiten des Deckels3 angeordnet, wie es besser aus der schematischen Draufsicht der2 zu sehen ist. - Die Kulissenführung
5 weist in der geschlossenen Stellung, Position !, des Deckels3 am den Zapfen4 gegenüberliegenden Ende eine Vertiefung6 auf. Diese Vertiefung6 ist für eine Verrastung des Deckels3 in einer versenkten Position III notwendig. - Der Deckel
3 weist eine Griffleiste7 auf, die der Seite mit der Schwenkachse aufgrund der Zapfen4 gegenüberliegt. Diese Griffleiste7 ist notwendig, um den Deckel3 aus der verrasteten Stellung zu lösen. Es befindet sich ungefähr mittig eine Mulde8 in der Konsole1 , um die Seite mit der Griffleiste7 des Deckels3 ergreifen zu können und den Deckel3 aus der Konsole1 aufklappen zu können. Die Mulde8 ermöglicht, dass unter die Kante des Dekkels3 gegriffen werden kann. Der Deckel3 wird zusätzlich neben der Kulissenführung5 von drei Wänden des Ablagefachs2 und einer Trennwand9 geführt. - Die Trennwand
9 teilt das Ablagefach2 ab, so dass ein separates Schutzfach10 für den Deckel3 bereitgestellt wird. Aufgrund dieser zusätzlichen Führung des Deckels3 ist ein Verkanten des Deckels3 beim Einschieben und Herausschieben des Deckels3 aus dem Schutzfach10 deutlich vermindert. Eine energieaufnehmenden Einrichtung12 , die insbesondere als Feder ausgebildet ist, wird beim Einschieben des Deckels3 zusammengedrückt bis der Deckel3 aufgrund einer Verrastungseinrichtung14 eingerastet ist. Alternativ ist statt der energieaufnehmende Einrichtung12 ein Antrieb vorgesehen, der als Elektromagnet, Elektromotor oder Hubzylinder ausgebildet ist, der entsprechend elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch betätigt werden kann. - Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgendermaßen. Ein Fahrzeuginsasse greift in die Mulde
8 und klappt den Deckel3 aus einer geschlossenen Position1 in eine aufrechtstehende Position II, die mit kurz gestrichelten Linien dargestellt ist. Die Aufklappbewegung ist durch den Kreisbogen K mit Doppelpfeil symbolisch dargestellt. Der Deckel3 kann aus der Position II in die versenkte Position III eingeschoben werden, entsprechend dem vertikal angeordneten Doppelpfeil S. Die vertikale Abwärtsbewegung des Deckels3 kann in einer einfachen Ausführungsform aufgrund der Gewichtskraft quasi automatisch erfolgen, da sie größer als die Reibungskraft in den Kulissenführungen5 ist. In einer besonderen Ausführungsform wird bei der manuellen vertikalen Abwärtsbewegung eine energieaufnehmende Einrichtung12 mit Energie aufgeladen. Bei anderen alternativen Ausführungsformen werden diese Bewegungsschritte durch eine Antriebseinrichtung ausgeführt, wobei nicht dargestellte Auslöser diese Antriebsvorrichtung betätigen. - Die
2 stellt schematisch die in der1 beschriebene Vorrichtung dar. Sie zeigt insbesondere, dass der Deckel3 in dem Schutzfach10 gesondert geführt wird. - Die
3 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Deckel, der nach zwei Seiten aufklappbar und an diesen Seiten einschiebbar ist und in einer Mittelstellung verschlossen ist. Hierfür sind vier Zapfen4 vorgesehen, die in die Kulissenführung5 des Deckels3 jeweils an den Enden in der Mittelstellung eingreifen. Wird der Deckel3 horizontal verschoben, so gleitet ein Paar von Zapfen4 aus der Kulissenführung5 , so dass nur noch ein Paar Zapfen4 an einem Seitenende des Deckels3 eingreift und die Zapfen4 in der Kulissenführung5 schwenkbar sind. - Es versteht sich, dass bei dieser Ausführungsform die Kulissenführungen
5 an beiden Enden offen sind, so dass sich der Deckel in der abdeckenden Position1 in horizontaler Richtung in zwei Richtungen entsprechend dem Doppelpfeil H aus einer verrastbaren Mittelstellung verschieben lässt. Je nachdem zu welcher Seite der Deckel3 , gemäß der3 , eingeschoben wird, lässt sich wahlweise der Deckel3 immer zu der Seite hin aufklappen, zu der er horizontal verschoben wurde. - Die
4 zeigt einen schematischen Querschnitt einer dritten Ausführungsform. Gemäß dieser Ausführungsform werden zwei Deckel3 und3' jeweils zu einer Seite geklappt und dann eingeschoben. Der Deckel3' läßt sich in ein eigenes Schutzfach11 einschieben. Das Ablagefach2 hat also auf gegenüberliegenden Seiten jeweils ein Schutzfach10 ,11 zur Unterbringung eines jeweils eines Deckels3 ,3' . Die Mechanik ist ansonsten gleich, wie bei den vorher beschriebenen Figuren aufgebaut. In einer alternativen Ausführungsform sind die Deckel3 ,3' auch parallel nebeneinander aufklappbar und einschiebbar angeordnet. Im Übrigen wird auf die zeichnerischen Darstellungen insbesondere als wesentlich verwiesen. - Es versteht sich, dass die Mechanik der Klappbarkeit und Ein- bzw. Verschiebbarkeit des Deckels
3 , sowie die Verrastungseinrichtung14 in jeder anderen aus dem Stand der Technik bekannten Weise ausgebildet sein können. -
- 1
- Mittelkonsole
- 2
- Ablagefach
- 3
- Deckel
- 4
- Deckelablagefach
- 5
- Zapfen
- 6
- Kulissenführungen
- 7
- Rastfeder
- 8
- Griffmulde
- 9
- Trennwand
- 10
- Schutzfach
- 11
- Schutzfach
- 12
- Energieaufnehmende Einrichtung
- 14
- Verrastungseinrichtung
- I.
- Geschlossene Position
- II.
- Aufgeklappte Position
- III.
- Geschützte Position
- K
- Klappbarer Kreisbogen
- S
- Vertikale Verschieberichtungen
- H
- Horizontale Verschieberichtungen
Claims (13)
- Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs (
2 ), insbesondere in einem Fahrzeug, bevorzugt in einer Mittelkonsole (1 ) des Fahrzeugs, mittels eines Deckels (3 ), dadurch gekennzeichnet, dass eine Mechanik vorgesehen ist, durch die der Deckel (3 ) zu einer Kante hin aufklappbar und ins Ablagefach (2 ) einschiebbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mechanik Kulissenführungen (
6 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Zapfen (
5 ) in den Kulissenführungen (6 ) laufen. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (
5 ) feststehend angeordnet sind und die Kulissenführungen (6 ) am Deckel (3 ), vorzugsweise an gegenüberliegenden Stirnflächen, ausgebildet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (
5 ) mit dem Deckel (3 ) einstückig ausgebildet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
3 ) eigenen Führungen, die insbesondere eine Trennwand (9 ) einschließen, neben den Kulissenführungen (5 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Zapfen (
5 ) Rollen angeordnet sind, die in den Führungen (6 ) laufen. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckmechanik vorgesehen ist, die den Deckel (
3 ) in eine das Ablagefach (2 ) abdeckende Position überführt. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckmechanik mindestens eine, insbesondere mit einem Rasthaken gekoppelte, Feder (
7 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auslöser vorgesehen ist, der die Mechanik veranlasst, den Deckel (
3 ) von einer abdeckenden Position in eine versenkte Position, und insbesondere umgekehrt, zu bewegen. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für den mindestens einen Deckel (
3 ) ein eigenes vom Ablagefach (2 ) getrenntes Schutzfach (10 ,11 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mechanik einen pneumatischen, hydraulischen und/oder elektrischen Antrieb aufweist.
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Deckel (
3 ), vorzugsweise auf zwei gegenüberliegen Seiten, als Abdeckung über dem Ablagefach (2 ) angeordnet sind.
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| DE200610008663 DE102006008663A1 (de) | 2006-02-24 | 2006-02-24 | Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE200610008663 DE102006008663A1 (de) | 2006-02-24 | 2006-02-24 | Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102006008663A1 true DE102006008663A1 (de) | 2007-01-25 |
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ID=37575816
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200610008663 Withdrawn DE102006008663A1 (de) | 2006-02-24 | 2006-02-24 | Vorrichtung zum Abdecken eines Ablagefachs |
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