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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungssystem zur Verbindung
mindestens eines Wärmetauschers
mit mindestens einem Gehäuse
für eine
Klimaanlage.
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Wärmetauscher,
insbesondere Klimageräte, Verdampfer,
Kondensatoren, sind meist in ein Gehäuse integriert. Insbesondere
ist das Gehäuse
aus Kunststoff ausgebildet. Das Gehäuse weist zumeist ein Gehäuseoberteil
und ein Gehäuseunterteil
auf. Im Zuge von Wartungsarbeiten an dem Klimagerät muss zumindest
ein Gehäuseteil
für die
Wartungsarbeiten vom Kunststoffgehäuse abnehmbar sein. Dabei darf
der zumindest eine Wärmetauscher
eines Klimageräts
seine Position nicht verändern.
Insbesondere bei Klimageräten
mit Kunststoffgehäuse
ist das Gehäuseunterteil
oder das Gehäuseoberteil
das tragende Element und kann nicht entfernt werden.
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Darüber hinaus
sind Klimageräte
mit Blechgehäusen
bekannt. Dabei wird das Gehäuse
mit dem Wärmetauscher
verschraubt. Der Wärmetauscher
ist insbesondere aus einem Metall mit einer geringen Dichte wie
beispielsweise aus Aluminium oder aus Edelstahl ausgebildet. Das
Gehäuse
ist aus Kunststoff oder aus einem Metall mit geringer Dichte wie beispielsweise
Aluminium ausgebildet. Wärmetauscher
und Gehäuse
weisen zumeist unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten
auf. Im Betriebszustand erfährt
das Gehäuse
zumeist eine andere Wärmeausdehnung
als der Wärmetauscher.
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Dies
kann zu Spannungen bzw. Verformungen am Gehäuse und/oder an dem zumindest
ein Wärmetauscher
führen.
Insbesondere bei einer Schraubenverbindung zwischen Gehäuse und
dem zumindest einen Wärmetauscher
kann der Wärmetauscher
im Betriebszustand beschädigt
werden.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verbindungssystem der
eingangs beschriebenen Art zur Verbindung mindestens eines Wärmetauschers
mit mindestens einem Gehäuse
für eine
Klimaanlage zu verbessern.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Es
wird ein Verbindungssystem zur Verbindung mindestens eines Wärmetauschers
mit mindestens einem Gehäuse
für eine
Klimaanlage, wobei der mindestens eine Wärmetauscher mit dem mindestens
einen Gehäuse
für eine
Klimaanlage formschlüssig
verbindbar ist, wobei das Verbindungssystem zumindest ein Steckgabelelement
zur Verbindung des zumindest einen Wärmetauschers mit dem zumindest
einen Gehäuse
aufweist.
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Insbesondere
kann das Verbindungssystem zur Verbindung mindestens eines Wärmetauschers eines
Klimageräts
wie beispielsweise eines Verdampfers oder Kondensators mit mindestens
einem Gehäuse
dienen, insbesondere zur Verbindung mit dem Gehäuse des Klimageräts dienen.
Dabei kann der Wärmetauscher,
insbesondere der Verdampfer oder Kondensator, mit mindestens einem
Gehäuse formschlüssig verbunden
sein. Der Wärmetauscher kann
insbesondere mit mindestens einem Gehäuseteil formschlüssig über ein
Steckgabelelement verbunden sein. Das Steckgabelelement kann insbesondere
zumindest ein Gehäuseteil
formschlüssig mit
dem zumindest einen Wärmetauscher,
insbesondere mit dem Verdampfer und/oder Kondensator, verbinden.
Insbesondere kann das Gehäuse
aus Kunststoff oder aus einem Metall mit geringer Dichte wie beispielsweise
aus Aluminium oder aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet sein.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das zumindest eine Steckgabelelement
mindestens zwei Zinken auf. Besonders vorteilhaft verbinden die mindestens
zwei Zinken das Gehäuse
formschlüssig mit
dem zumindest einen Wärmetauscher.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die mindestens zwei
Zinken einteilig ausgebildet. Das Steckgabelelement ist dadurch
besonders vorteilhaft herstellbar und/oder montierbar und/oder demontierbar.
Insbesondere ist die kraftübertragende Fläche besonders
vorteilhaft erhöhbar.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass
das mindestens eine Steckgabelelement zumindest ein Ringsegment
zur Handhabung bei Montage und/oder Demontage aufweist. Besonders
vorteilhaft kann in das zumindest eine Ringsegment ein Montage-
und/oder Demontagewerkzeug wie beispielsweise eine Zange eingeführt werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung ist das zumindest eine Steckgabelelement
zumindest bereichsweise aus einem Federwerkstoff wie beispielsweise
aus Federdraht ausgebildet. Auf diese Weise wird neben dem Formschluss
auch ein Reibschluss zwischen dem Steckgabelelement und dem Wärmetauscher
und/oder dem Gehäuse
hergestellt, so dass das Steckgabelelement besonders vorteilhaft
verliersicher das zumindest eine Gehäuse mit dem zumindest einen
Wärmetauscher
verbindet. Das Steckgabelelement kann aus einem Werkstoff, insbesondere
aus einem Federwerkstoff, ausgebildet sein. Das Steckgabelelement
kann auch aus unterschiedlichen Werkstoffen wie beispielsweise aus
Kunststoff und/oder Metall, insbesondere Federdraht, ausgebildet
sein.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführung weist das Gehäuse mindestens
ein erstes Nutelement zur Aufnahme zumindest eines Wärmetauschersabschnitts
auf. In die mindestens eine erste Nut kann besonders vorteilhaft
ein Abschnitt eines zumindest einen Wärmetauschers eingreifen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführung weist zumindest das erste
Nutelement mindestens eine Bohrung zur Aufnahme des Steckgabelelements
auf. Das erste Nutelement kann zwei, drei, vier, fünf, sechs,
sieben, acht oder mehr als acht Bohrungen aufweisen. Besonders vorteilhaft
können zwei Bohrungen
auf einer Seite der Nutwand eingebracht sein und die zwei anderen
Bohrungen gegenüberüberliegend
den zwei ersten Bohrungen auf einer anderen Nutwand eingebracht
sein. Das zumindest eine Steckgabelelement kann besonders vorteilhaft
durch die vier Bohrungen der zumindest einen Nut gesteckt werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das Gehäuse zumindest
ein zweites Nutelement auf. Besonders vorteilhaft ist in das zweite
Nutelement zumindest ein weiteres Steckgabelelement einbringbar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das erste Nutelement
und das zweite Nutelement unterschiedliche Breiten auf. Besonders
vorteilhaft kann die breitere der beiden Nutelemente Wärmedehnungen
des zumindest einen Wärmetauschers
besonders vorteilhaft aufnehmen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung weist der Wärmetauscher
zumindest einen Wärmetauscherabschnitt
auf, der zumindest in das erste Nutelement des Gehäuses und/oder
zumindest in das zweite Nutelement des Gehäuses zumindest abschnittsweise
eingreift und/oder zumindest eine Bohrung zur Aufnahme des Steckgabelelements
aufweist. Auf diese Weise kann der Wärmetauscher mit dem zumindest
einen Gehäuse
besonders vorteilhaft verbunden werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der zumindest eine
Wärmetauscherabschnitt zumindest
zwei Bohrungen auf. In die zumindest zwei Bohrungen ist das Steckgabelelement
besonders vorteilhaft einsteckbar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Wärmetauscherabschnitt
zumindest abschnittsweise als zumindest ein Seitenblech des Wärmetauschers
ausgebildet. Besonders vorteilhaft kann der Wärmetauscherabschnitt ein verlängerter Abschnitt
des Seitenblechs sein.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen
und aus der Zeichnung.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
Eine isometrische Darstellung eines über zwei Steckgabelelemente
mit einem Wärmetauscher
verbundenen Gehäuseabschnitts,
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2:
eine Draufsicht eines über
zwei Steckgabelelemente mit einem Wärmetauscher verbundenen Gehäuseabschnitts,
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3:
eine Seitenansicht eines über
ein Steckgabelelement mit einem Wärmetauscher verbundenen Gehäuseabschnitts
und
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4:
eine isometrische Darstellung zweier Steckelemente, die in einen
Wärmetauscher
eingesteckt sind.
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1 zeigt
eine isometrische Darstellung eines über zwei Steckgabelelemente 4 mit
einem Wärmetauscher 2 verbundenen
Gehäuseabschnitts 1.
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Der
Wärmetauscher 2 ist
insbesondere ein Verdampfer und/oder Kondensator und/oder ein Kühlmittelkühler und/oder
ein Abgaskühler
und/oder ein Ölkühler und/oder
ein Gaskühler
einer Klimaanlage.
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Das
Gehäuse 1 weist
eine Gehäuseplatte 11 und
ein Nutelement 3 auf.
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Das
Nutelement 3 ist im Wesentlichen als U-Profil ausgebildet.
Das Nutelement 3 weist eine erste Nutwand 9 und
eine zweite Nutwand 10 auf.
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Die
erste Nutwand 9 ist im Wesentlichen parallel zur zweiten
Nutwand 10 angeordnet. Im Wesentlichen ist die erste Nutwand 9 von
der zweiten Nutwand 10 im Abstand der Nutgrundfläche 12 angeordnet.
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Die
Nutgrundfläche 12 ist
im Wesentlichen senkrecht zur ersten Nutwand 9 und/oder
zur zweiten Nutwand 10 angeordnet. Die erste Nutwand 9 und/oder
die zweite Nutwand 10 sind im Wesentlichen senkrecht zur
Gehäuseplatte 11 angeordnet. Die
Nutgrundfläche 12 ist
im Wesentlichen parallel zur Gehäuseplatte 11 angeordnet.
Die Nutgrundfläche 12 ist
im Wesentlichen in einem Abstand von einer nicht näher bezeichneten
Höhe der
ersten Nutwand 9 und/oder der zweiten Nutwand 10 angeordnet.
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Der Übergang
der ersten Nutwand 9 in die Nutgrundfläche 12 bzw. der Übergang
der zweiten Nutwand 10 in die Nutgrundfläche 12 ist
im Wesentlichen als Nutphase ausgebildet. Der Übergang der ersten Nutwand 9 in
die Nutgrundfläche 12 ist
als erste Nutphase 15 ausgebildet.
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Der Übergang
der zweiten Nutwand 10 in die Nutgrundfläche 12 ist
im Wesentlichen als zweite Nutphase 16 ausgebildet.
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Die
erste Nutwand 9 weist eine Anzahl von Nutstegen 17 auf.
Die Nutstege 17, im dargestellten Ausführungsbeispiel fünf Nutstege 17,
sind aus der ersten Nutwand 9 ausgebildet.
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Aus
der zweiten Nutwand 10 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel
ebenfalls fünf
Nutstege 17 ausgebildet. Die Nutstege 17 der ersten
Nutwand 9 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel gegenüberliegend
zu den Nutstegen 17 der zweiten Nutwand 10 angeordnet.
Die Nutstege 17 sind aus der ersten Nutwand 9 und/oder
aus der zweiten Nutwand 10 im Wesentlichen senkrecht zum
nicht näher
bezeichneten Nutrichtungsverlauf des Nutelements 3 ausgebildet.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
können
die Nutstege 17 der ersten Nutwand 9 gegenüber den
Nutstegen 17 der zweiten Nutwand 10 versetzt angeordnet
sein.
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Die
Nutstege 17 sind einteilig mit dem Gehäuse 1 ausgebildet.
Die Nutstege 17 dienen im Wesentlichen der Versteifung
des Gehäuses 1 bzw.
der Versteifung des Nutelements 3.
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Das
Gehäuse 1 weist
im dargestellten Ausführungsbeispiel
acht Nutbohrungen 5 auf. Vier Nutbohrungen 5 sind
in die erste Nutwand 9 eingebracht. Vier Nutbohrungen 5 sind
in die zweite Nutwand 10 eingebracht.
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Die
Nutbohrungen 5 der ersten Nutwand 9 sind im Wesentlichen
senkrecht zum nicht näher
bezeichneten Verlauf des Nutelements 3 in die erste Nutwand 9 und/oder
die zweite Nutwand 10 eingebracht. Die Nutbohrungen 5 der
ersten Nutwand 9 sind benachbart zur Gehäuseplatte 11 in
die erste Nutwand 9 eingebracht.
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Die
Nutbohrungen 5 der zweiten Nutwand 10 sind benachbart
zur Gehäuseplatte 11 in
die zweite Nutwand 10 eingebracht.
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In
einem anderen als dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Nutbohrungen 5 in
einem Abstand zur Gehäuseplatte 11 von
0,1 mm bis zur Höhe
der ersten Nutwand 9 und/oder bis zur Höhe der zweiten Nutwand 10 in
die erste Nutwand 9 oder in die zweite Nutwand 10 eingebracht.
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Das
Gehäuse 1 sowie
die Gehäuseplatte 11 und/oder
das Nutelement 3 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel
aus Kunststoff ausgebildet.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse 1,
die Gehäuseplatte 11 und/oder
das Nutelement 3 aus einem Material mit einer geringen Dichte
wie beispielsweise aus einem Metall mit einer geringen Dichte wie
Aluminium ausgebildet.
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In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 1 und/oder
die Gehäuseplatte 11 und/oder
das Nutelement 3 aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet.
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Das
Gehäuse 1 und/oder
das Nutelement 3 ist durch ein urformendes Fertigungsverfahren
wie beispielsweise Gießen
hergestellt. Das Gehäuse 1 und/oder
das Nutelement 3 kann dabei durch Kunststoffgießen, insbesondere
Kunststoffspritzgießen, oder
durch Metallgießen,
insbesondere Metallspritzgießen,
hergestellt werden.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist das Nutelement 3 in das Gehäuse 1 durch ein umformendes
Fertigungsverfahren wie beispielsweise Stanzen, Pressen, Prägen usw.
eingebracht.
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Der
Wärmetauscher 2 ist
im Wesentlichen aus einem Material mit einer geringen Dichte wie
beispielsweise aus Aluminium ausgebildet. Der Wärmetauscher 2 weist
zumindest einen Wärmetauscherabschnitt,
insbesondere zwei Wärmetauscherabschnitte 18 auf.
Der zumindest eine Wärmetauscherabschnitt 18 ist
insbesondere eine Seitenwand 19. Insbesondere weist der
Wärmetauscher 2 zwei
Wärmetauscherabschnitte 18 auf,
insbesondere zwei Seitenwände 19.
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Die
Seitenwand 19 ist im Wesentlichen als Platte ausgebildet.
Die Seitenwand 19 weist maximal eine Breite auf, die nur
unwesentlich kleiner als der Abstand zwischen der ersten Nutwand 9 und
der zweiten Nutwand 10 ist.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist die Breite BSW der Seitenwand 19 kleiner als die Breite BN
des Nutelements 3. Die Differenz BN-BSW dient der Aufnahme
der Wärmeausdehnung
des Wärmetauschers 2.
Die Seitenwand 19 ist im Wesentlichen aus einem Material
mit einer geringen Dichte, insbesondere aus Aluminium, ausgebildet.
Die Seitenwand 19 hat nicht sichtbare und nicht weiter
bezeichnete Bohrungen, die im Wesentlichen wie die Nutbohrungen 5 ausgebildet
sind. Die Seitenwand 19 ist im Wesentlichen parallel zum
Nutelement 3 angeordnet. Der Wärmetauscherabschnitt der Seitenwand 19 berührt zumindest
abschnittsweise das Nutelement 3.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
kann die Seitenwand 19 bzw. der Wärmetauscherabschnitt 18 unter
einem kleinen Winkel zum Nutelement 3 angeordnet sein.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
weist das Nutelement 3 einen Winkel größer als 90° zur Gehäuseplatte 11 auf.
Durch die Nutbohrung 5 und die nicht sichtbar und nicht
bezeichnete Bohrung in der Seitenwand 19 bzw. im Wärmetauscherabschnitt 18 sind
im dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei Steckgabelelemente 4 gesteckt.
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Die
zwei Steckgabelelemente 4 verbinden den Wärmetauscher 2,
insbesondere den Wärmetauscherabschnitt 18,
formschlüssig
mit dem Gehäuse 1,
insbesondere mit der ersten Nutwand 9 und/oder mit der
zweiten Nutwand 10.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
weist das Gehäuse 1 nur
ein Nutelement 3 auf.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
weist das Gehäuse 1 zwei,
drei, vier oder mehr Nuten 3 auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind zwei Steckgabelelemente 4 in das Gehäuse 1 und/oder
in den Wärmetauscherabschnitt 18 eingesteckt.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist nur ein Steckgabelelement oder mehr als zwei Steckgabelelemente 4 in
die erste Nutwand 9 und/oder die zweite Nutwand 10 des
Gehäuses 1 eingesteckt.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
sind in ein erstes Nutelement 3 ein, zwei, drei oder mehr Steckgabelelemente 4 eingesteckt
oder einsteckbar. In ein Nutelement 3 oder in zweite, drei,
vier, fünf usw.
Nutelemente 3 sind ein, zwei, drei oder mehr Steckgabelelemente 4 eingesteckt
oder einsteckbar.
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Das
zumindest eine Steckgabelelement 4, insbesondere die Steckgabelelemente,
weisen zumindest ein Ringsegment 6 auf. Das Ringsegment kann
zwischen einem 1/4-Ringsegment und einem 9/10-Ringsegment, insbesondere
als 1/2-Ringsegment bis 3/4-Ringsegment ausgebildet sein. Ein Ringsegmente 6 ist
dabei als Abschnitt eines ganzen Ringes aufzufassen, der insbesondere
360° umfasst, was
einem 1/1-Ringsegment 6 entspricht.
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Das
Ringsegment 6 geht in eine erste Zinke 7 und eine
zweite Zinke 8 über.
Die erste Zinke 7 weist eine erste Zinkenspitze 13 auf.
Die zweite Zinke 8 weist eine zweite Zinkenspitze 14 auf.
Die erste Zinkenspitze 13 und/oder die zweite Zinkenspitze 14 sind
im Wesentlichen als spitzer Kegel ausgebildet. Die erste Zinke 7 und/oder
die zweite Zinke 8 sind im Wesentlichen als zylindrisches
Drahtelement ausgebildet.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
weist die erste Zinke 7 und/oder die zweite Zinke 8 einen ovalen
und/oder einen rechteckigen und/oder einen quadratischen und/oder
einen runden Querschnitt und/oder eine Kombination der zuvor genannten
Formen auf.
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Das
Ringsegment 6 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel
einen runden Querschnitt auf.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
weist das Ringsegment 6 einen ovalen und/oder einen rechteckigen
und/oder einen dreieckigen und/oder einen Querschnitt aus einer
Kombination der zuvor genannten Formen auf.
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Das
Ringsegment 6 ist einteilig mit der ersten Zinke 7 und/oder
der zweiten Zinke 8 ausgebildet. Das Ringsegment 6 weist
einen ersten nicht näher bezeichneten
Ringsegmentabschnitt und einen zweiten nicht näher bezeichneten Ringsegmentabschnitt auf.
Der nicht näher
bezeichnete erste Ringsegmentabschnitt geht im dargestellten Ausführungsbeispiel in
die erste Zinke 7 über.
Dabei weist die erste Zinke zunächst
einen nicht näher
bezeichneten bogenförmigen
Abschnitt auf, der in einen nicht näher bezeichneten geraden Zinkenabschnitt übergeht.
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Der
zweite nicht näher
bezeichnete Ringsegmentabschnitt geht in die zweite Zinke 8 über. Dabei weist
die zweite Zinke 8 zumindest einen nicht näher bezeichneten
Zinkenabschnitt auf, der bogenförmig ausgebildet
ist. Der bo genförmige
nicht näher
bezeichnete Zinkenabschnitt geht in einen geraden Zinkenabschnitt
der zweiten Zinke 8 über.
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Der
gerade nicht näher
bezeichnete Abschnitt der ersten Zinke 7 läuft spitz
zu und bildet die ersten Zinkenspitze 13. Der nicht näher bezeichnete gerade
Zinkenabschnitt der zweiten Zinke 8 läuft spitz zu und bildet die
zweite Zinkenspitze 14. Die erste Zinke 7 und
die zweite Zinke 8 sind im Wesentlichen parallel zueinander
angeordnet.
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Das
Steckgabelelement 4 ist im Wesentlichen aus Stahl ausgebildet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Steckgabelelement 4 aus einem Federstahl ausgebildet.
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Das
Steckgabelelement 4 wird durch ein umformendes Fertigungsverfahren
wie beispielsweise Stanzen, Pressen, Biegen usw. in seine Form gebracht.
In einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Steckgabelelement 4 durch ein
urformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Gießen hergestellt.
Das Steckgabelelement 4 wird durch die Nutbohrungen 5 des
Gehäuses 1 und durch
die nicht sichtbaren Bohrungen der Seitenwand 19 bzw. des
Wärmetauscherabschnitts 18 gesteckt.
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Nach
der Montage ist im dargestellten Ausführungsbeispiel das Steckgabelelement 4 im
Wesentlichen parallel zur Gehäuseplatte 11 angeordnet.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
weist das Steckgabelelement 4 einen Winkel zwischen 0° und 80°, insbesondere
zwischen 0° und
30° zur
Gehäuseplatte 11 auf.
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2 zeigt
eine Draufsicht eines über
zwei Steckgabelelemente mit einem Wärmetauscher verbundenen Gehäuseabschnitts.
Gleiche Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie
in 1.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines über
ein Steckgabelelement 4 verbundenen Gehäuseabschnitts 1 mit
einem Wärmetauscher 2 auf.
Gleiche Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie
in den vorherigen Figuren.
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Das
Nutelement 3 weist einen Nutfreiraum 30 auf. Der
Nutfreiraum hat eine Breite BN. Der Nutfreiraum 30 ist
im dargestellten Ausführungsbeispiel balkenförmig mit
einem rechteckförmigen
Balkenquerschnitt ausgebildet. In einem anderen nicht dargestellten
Ausführungsbeispiel
kann der Nutfreiraum einen runden und/oder ovalen und/oder v-förmigen Querschnitt
aufweisen.
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In
die Seitenwand 19 sind im Bereich des Wärmetauscherabschnitts 18 zumindest
eine Bohrung 31, insbesondere für jeweils ein Steckgabelelement 4 zwei
Bohrungen 31 eingebracht.
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Die
Bohrung 31 weist einen Durchmesser auf, der im Wesentlichen
leicht größer als
der nicht weiter bezeichnete Durchmesser der zweiten Zinke 8 und
der nicht sichtbaren ersten Zinke 7 ist. Auf diese Weise
kann das Steckgabelelement 4 durch die Bohrung 31 hindurchgesteckt
werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Seitenwand 19 im Bereich des Wärmetauscherabschnitts 18 eine
Breite BSW auf.
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Der
Nutfreiraum 30 weist eine Breite BN auf. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Breite BN größer als
die Breite BSW der Seitenwand 19. Insbesondere ist die
Breite BN das Dreifache der Breite BSW. Auf diese Weise kann der
Nutfreiraum 30 Wärmedehnungen
des Wärmetauschers 2 aufnehmen.
In einem anderen Ausführungsbeispiel
ist die Breite BN des Nutelements 3 das ein- bis sechsfache,
insbesondere das ein- bis dreifache, insbesondere das ein- bis zweifache,
insbesondere das ein- bis 1,5-fache, insbesondere 1- bis 1,25-fache
der Breite BSW der Seitenwand 19.
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4 zeigt
eine isometrische Darstellung zweier Steckgabelelemente 4,
die in einen Wärmetauscher 2 eingesteckt
sind. Gleiche Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen
wie in den vorherigen Figuren.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
sind zwei Steckgabelelemente 4 durch jeweils zwei Bohrungen 31 in
den Wärmetauscherabschnitt 18 der Seitenwand 19 des
Wärmetauschers 2 eingesteckt. Ein
Steckgabelelement 4 weist ein Ringelement 6 auf,
das in einen ersten Zinkenbogen 41 und in einen zweiten
Zinkenbogen 42 übergeht.
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Der
erste Zinkenbogen 41 geht in die erste Zinke 7 über. Die
erste Zinke 7 ist im Wesentlichen gerade ausgebildet. Der
zweite Zinkenbogen 42 geht in die zweite Zinke 8 über. Die
zweite Zinke 8 ist im Wesentlichen gerade ausgebildet.
Die erste Zinke 7 geht in eine erste Zinkenspitze 13 über. Die
zweite Zinke 8 geht in eine zweite Zinkenspitze 14 über.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
bilden der ersten Zinkenbogen 41 und der zweite Zinkenbogen 42 nicht
näher bezeichnete
Teilsegmente eines nicht näher
bezeichneten Kreises.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
kann der Zinkenbogen 41 durch ein gerades Element ersetzt
sein. In einem anderen Ausführungsbeispiel kann
der zweite Zinkenbogen 42 durch ein gerades Element ersetzt
sein.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
weist die erste Zinke 7 einen Winkel zu einem geraden Zinkenabschnitt
auf, der in das Ringsegment 6 übergeht. In einem anderen Ausführungsbeispiel
weist die zweite Zinke 8 einen Winkel zu einem geraden
Zinkenabschnitt auf, der in das Ringsegment 6 übergeht.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse
eine Lüfterzarge,
die über
das Steckgabelelement mit zumindest einem Wärmetauscher und/oder einem
Wärmetauschermodul
verbindbar ist.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
sind mindestens zwei Wärmetauscher
mit dem Steckgabelelement verbindbar. Die Wärmetauscher können ein
Kühlmittelkühler, ein
Abgaskühler,
ein Ladeluftkühler,
ein Ölkühler, ein
Gaskühler
für eine
Klimaanlage oder ein Verdampfer für eine Klimaanlage sein. Die
zuvor aufgezählten
mindestens zwei Wärmetauscher
können
ein Kühlmodul
bilden.
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In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel werden zwei
Gehäuseteile
eines nicht näher
bezeichneten Gehäuses
mit dem Steckgabelelement verbunden.
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Die
Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele
sind beliebig miteinander kombinierbar. Die Erfindung ist auch für andere
als die gezeigten Gebiete einsetzbar.