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DE102006008513A1 - Sensor-Überwachungseinrichtung - Google Patents

Sensor-Überwachungseinrichtung Download PDF

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DE102006008513A1
DE102006008513A1 DE200610008513 DE102006008513A DE102006008513A1 DE 102006008513 A1 DE102006008513 A1 DE 102006008513A1 DE 200610008513 DE200610008513 DE 200610008513 DE 102006008513 A DE102006008513 A DE 102006008513A DE 102006008513 A1 DE102006008513 A1 DE 102006008513A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sensor
monitoring
detection signal
field
triggering
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200610008513
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English (en)
Inventor
Thomas Eichmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Agtatec AG
Original Assignee
Agtatec AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Agtatec AG filed Critical Agtatec AG
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Abstract

Eine verbesserte Sensor-Überwachungseinrichtung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Es ist eine Sensor-Sicherheits-Überwachungseinrichtung vorgesehen,
- die Sensor-Sicherheits-Überwachungseinrichtung umfasst eine Auswert-Schaltung, die ein Fehler-, Ausfall- oder Abnormsignal ausgibt,
a) wenn bei einem sich im Überlappungsbereich (15) befindlichen Objekt (X) nur von einer der zumindest beiden Sensoreinrichtungen (11a, 11b) ein Detektionssignal (DS1 bzw. DS2) abgegeben wird und/oder
b) wenn bei einem sich längs der Bewegungsbahn (Y) durch die Auslösefelder (111a, 111b) hindurchbewegenden Objekt (X) innerhalb eines voreinstellbaren oder in seiner Dauer veränderbaren Zeitfensters nur von einer der zumindest beiden Sensoreinrichtungen (11a, 11b) ein Detektionssignal (DS1, DS2) abgegeben wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sensor-Überwachungseinrichtung, insbesondere zur Überwachung von automatischen Türen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ansteuerung und/oder Überwachung eines motorisch angetriebenen Flügels, insbesondere einer automatischen Türsteuerungsanlage, ist beispielsweise aus der EP 0 935 042 B1 bekannt.
  • Gemäß dieser Vorveröffentlichung ist es bekannt, Erfassungs- und Überwachungsmittel vorzusehen, wie sie unter dem Begriff "Sensoren" allgemein oder beispielsweise als "Bewegungsmelder" im esonderen bezeichnet werden. Ferner sind üblicherweise Auswertungs- und Steuerungseinrichtungen vorgesehen, die getrennt oder gemeinsam aufgebaut sein können, um hierüber beispielsweise einen automatischen Schiebetürantrieb zu steuern.
  • Die Verwendung von Sensoren kann sich dabei im Hinblick auf ihre technischen Funktionen und/oder Anwendungen unterscheiden.
  • Zum Erfassen und Erkennen von Objekten, beispielsweise zur Absicherung einer automatischen Tür, können unterschiedliche Sensortypen unterschieden werden.
  • Zu den häufigsten Sensortypen gehören dabei sogenannte Bewegungsmelder, in der Regel Radar-Bewegungsmelder.
  • Eine weitere Gruppe von Erfassungs- und Überwachungsmitteln besteht in der Regel aus sogenannten Sensoren, die zur Erkennung von nicht-bewegten, statischen Objekten dienen. Diese Sensoren steuern üblicherweise das Fahrverhalten der Türe. D.h., die Tür bleibt offen, falls sich ein Objekt innerhalb oder kurz vor der Tür befindet (dies dient beispielsweise zur Absicherung einer Türschließkante), oder die Tür öffnet sich nicht, falls sich ein Objekt in der Nähe der hinteren Türkante befindet (dies dient beispielsweise zur Absicherung der Nebenschließkante). Zur Absicherung der Türschließkante werden häufig Lichtschranken verwendet. Von größerer Bedeutung sind jedoch Sensoren, beispielsweise in Form von Aktiv-Infrarot-Sensoren.
  • Die Anforderungen an die Sensorsysteme bezüglich ihrer Sicherheit und vor allem auch Ausfallsicherheit werden dabei ständig höher. Dabei soll der Ausfall eines Sensorsystems oder beispielsweise auch die partielle Verschlechterung eines Sensorsystems aus Sicherheitsgründen schnell und rechtzeitig erkannt werden.
  • Um die steigenden Sicherheitsanforderungen für die Sensorik in unterschiedlichen Einsatzgebieten und vor allem auch im Bereich der Sensorik bei automatischen Türen und Türsteuerungen erfüllen zu können, wurden bisher verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen:
    • 1. Verwendet wurden zum Teil redundante Sensorsysteme, vor allem bei Fluchtwegen. Verwendet wurden also beispielsweise redundante Radarbewegungsmelder. Dies erfordert in der Regel allerdings einen großen Aufwand verbunden mit hohen Kosten.
    • 2. Im Falle von Lichtschranken wurde die Verwendung von selbstüberwachten Lichtschranken vorgeschlagen. Das bedeutet, dass vor jeder Türbewegung die Lichtschranken auf ihre Funktion hin überprüft werden müssten. Die Prüfung wird periodisch vom Sensor selbst durchgeführt. Das Resultat der Sensorsicherheit kann an eine Türsteuerung übermittelt werden oder die Türsteuerung selbst bewirkt eine Überprüfung der Sicherheit des Sensors, wobei die Elektronik oder Steuerungseinrichtung innerhalb einer gewissen zeitlichen Frist eine entsprechende Rückmeldung des Sensors erwartet.
    • 3. Schließlich sind auch selbst überwachte Aktiv-Infrarot-Sensoren vorgeschlagen worden, die beispielsweise einen Bereich von mindestens 20 cm vor einer Türe überwachen. Die Prüfung kann auch hier periodisch vom Sensor selbst durchgeführt und das Resultat der Sensorsicherheit über eine sichere Übertragung an die Türsteuerung übermittelt werden. Auch hier kann die Türsteuerung selbst eine Überprüfung der Sensorsicherheit durchführen, indem die Überprüfungseinrichtung beispielsweise innerhalb einer gewissen zeitlichen Frist eine entsprechende Rückmeldung des Sensors erwartet.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Sensor-Überwachungseinrichtung zu schaf fen, die zumindest zwei Sensoren umfasst, die in technischer Hinsicht aus unterschiedlichen Sensorsystemen oder -einrichtungen bestehen oder aber auch aus gleichen Sensoreinrichtungen gebildet sein können.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im Anspruch 1 bzw. den im Anspruch 8 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, dass keine Redundanz für die Überwachung bezüglich der jeweils einzelnen Sensoren vorgesehen ist, sondern dass eine bessere, vereinfachte und kostengünstigere Überwachung der Sensoren dadurch geschaffen wird, dass die Sensoren so angeordnet sind (was sie von Hause aus häufig sind), dass sie zumindest einen Überlappungsbereich bezüglich ihres Überwachungsbereiches, also der sogenannten Auslösefelder aufweisen, und dass dieser Überlappungsbereich verwendet wird, um hier eine gegenseitige Überwachung der Sensoren zu realisieren.
  • Die Auswertung der Sensordaten erfolgt dabei in einer Sensor-Sicherheits-Überwachungseinrichtung, in welcher das Vorhandensein von Detektions-Signalen der einzelnen Sensoren im Überlappungsbereich ausgewertet wird. Befindet sich oder bewegt sich in den Überlappungsbereich eines Sensors ein Objekt hinein, so muss in diesem Überlappungsbereich von jedem der Sensorsysteme ein entsprechendes Detektions-Signal gegeben werden. Fehlt ein derartiges Detektions-Signal oder wird innerhalb einer vorwählbaren oder veränderbaren Zeiteinheit ein zweites Detektions-Signal nicht gegeben, so kann in Abhängigkeit davon ein Fehler- oder Abnormsignal der Sensor-Überwachungseinrichtung abgegeben werden.
  • Durch das Kombi-Sensoren-Prinzip kann also nicht nur der Ausfall eines Sensorsystems als solches erfasst werden, sondern beispielsweise auch Verschlechterungen eines Sensorsystems, die bisher überhaupt nicht erfassbar waren. Unterliegt beispielsweise beim Aktiv-Infrarot-Sensor die Optik einer zunehmenden Verschmutzung, die dann plötzlich nicht mehr zur Abgabe eines Detektions-Signals führt (obgleich sich ein Objekt im Überlappungsbereich oder in dem sich überlappenden oder sich überschneidenden Auslösefeld der Sensoreinrichtung befindet), so kann darüber ebenfalls wieder ein Fehler-, ein Ausfall- oder ein sogenanntes Abnormsignal ausgegeben werden.
  • Das Gleiche gilt aber auch dann, wenn beispielsweise eine Lichtschranke eines Sensorsystems eingesetzt wird, und auch hier die Optik aufgrund zunehmender Verschmutzung eine solche Verschlechterung erfährt, dass plötzlich hierüber kein Detektions-Signal mehr abgegeben wird, obgleich die andere Sensoreinrichtung in dem Überlappungsbereich ein Objekt erkannt und ein entsprechendes Signal abgegeben hat.
  • Dabei wird erfindungsgemäß von der statistischen Erfahrung ausgegangen, dass in vergleichsweise kurzer Zeit bereits eine Fehlfunktion einer Sensoreinrichtung erkannt werden kann, obgleich nicht der gesamte Auslösebereich, also nicht das gesamte Auslösefeld eines Sensors überwacht wird. Denn erfahrungsgemäß wird sich ein Objekt statistisch betrachtet nach Ausfall einer Sensoreinheit in kürzester Zeit auch in einen sich überlappenden oder über schneidenden Auslösebereich zweier Sensoren hinein bewegen oder befestigen, so dass dann unmittelbar die Fehlfunktion erkannt werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Prinzip lässt sich aber nicht nur dann verwenden, wenn beispielsweise zumindest zwei auf unterschiedlichen Techniken beruhende Sensorsysteme eingesetzt werden, also beispielsweise ein Radar als erstes Sensorsystem oder ein Aktiv-Infrarot-Sensor als zweites Sensorsystem. Das Gleiche auch bei Verwendung eines Radars als erstes und eine Laserschranke als zweites Sensorsystem oder beispielsweise bei Verwendung einer Laserschranke und eines Aktiv-Infrarot-Sensors.
  • Die Erfindung lässt sich auch dann anwenden, wenn zumindest zwei nach dem gleichen technischen Prinzip oder nach ähnlichen technischen Prinzipien arbeitende Sensorsysteme eingesetzt werden, die beispielsweise nebeneinander liegende Überwachungsbereiche oder Auslösefelder abdecken. Es muss lediglich sicher gestellt sein, dass sich die beiden Überwachungsbereiche oder Auslösefelder der zumindest beiden Sensorsysteme in geschildeter Weise überschneiden, überlappen oder nebeneinander liegen, so dass in diesem Überschneidungswinkel oder Überlappungsbereich dann wieder die erfindungsgemäße gegenseitige Überprüfung der beiden Sensoreinrichtungen erfolgen kann. Ferner sollte also zumindest ein Sensorsystem vorgesehen sein, dem zwei Radarauslösefelder zugeordnet sind oder worüber zwei Radarauslösefelder erzeugt oder definiert werden können. In der Regel ist dazu also ein erstes, beispielsweise größeres Radarauslösefeld vorgesehen, und ein zweites Radarauslösefeld, das in der Regel kleiner oder gleich groß wie das erste ist, und welches zudem zumindest elektrisch oder elektronisch erzeug- oder umstellbar ist. In einer derartigen Konstellation kann das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden, da bei Vorliegen eines Detektionssignals in dem kleinen Auslösefeld auch ein Detektionssignal in dem größeren Auslösefeld des anderen Sensors vorliegen muss.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen im Einzelnen
  • 1: eine schematische Frontansicht auf einen zwei Schiebetürflügel umfassenden automatischen Schiebetürantrieb in geöffnetem Zustand;
  • 2: eine schematische Horizontalschnittdarstellung durch eine Wand mit einem Durchtrittsbereich und zwei davor befindlichen Schiebetürflügeln einer automatischen Schiebetüranlage mit einer zugehörigen erfindungsgemäßen Sensor-Überwachungseinrichtung; und
  • 3: ein zu 2 abweichendes Ausführungsbeispiel eines zu überwachenden Bereiches mit sich nicht überlappenden, benachbart zueinander angeordneten Überwachungs- und Auslösebereichen.
  • In 1 ist in schematischer Horizontalquerschnitts-Darstellung eine Wand 1 mit einem Wanddurchbruch gezeigt, wodurch beispielsweise ein Tür-Durchtrittsbereich 3 gebildet ist.
  • Üblicherweise oberhalb des Türdurchbruchs an der Wand 1 sind entsprechende Sensorsysteme 5 zur Überwachung des Bereichs unmittelbar vor und/oder im Türdurchtrittsbereich vorgesehen, um in Abhängigkeit einer automatisch arbeitenden Steuerungs- und Überwachungseinrichtung 7, im gezeigten Ausführungsbeispiel z.B. eine automatische Schiebetüranlage, die im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Türflügel 9 umfasst, zu steuern.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind – wie in der schematischen Frontdarstellung gemäß 1 wiedergegeben ist – oberhalb des unmittelbaren Türdurchtrittbereichs 3 das erwähnte Kombi-Sensorsystem 5 beispielsweise mit zwei Sensoreinrichtungen oder Sensorsystemen 11 vorgesehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel in technischer Hinsicht unterschiedlich arbeiten, d.h. in technischer Hinsicht auf einem unterschiedlichen Sensorprinzip basieren.
  • Das eine Sensorsystem 11a soll beispielsweise aus einem Bewegungssensor 11a bestehen, der üblicherweise aus einem Radarsensor gebildet ist. Hierüber kann ermittelt werden, ob in einem Überwachungs- oder Auslösefeld 111a (2) sich ein Objekt befindet, das sich der Tür nähert oder von dieser weg schreitet. In Abhängigkeit davon kann die Steuerungs- und Überwachungseinrichtung 7 die beiden Türflügel 9 voneinander weg in ihre Öffnungsstellung verfahren oder – wenn das bewegte Objekt das Überwachungs- oder Auslösefeld 111a verlässt – wiederum in ihre Schließstellung zurückführen.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist in schematischer Draufsicht auf einer Horizontal- oder Bodenfläche 17 das Überwachungs- oder Auslösefeld 111a für diesen Bewegungssensor 11a in einer möglichen Ausführungsform schematisch angedeutet.
  • Daneben ist ein weiterer Sensor 11b vorgesehen, der auf einem anderen technischen Prinzip als der Bewegungssensor 11a arbeitet. Beispielsweise kommt hier ein sogenannter Aktiv-Infrarot-Sensor 11b in Betracht, der ein weiteres Überwachungs- oder Auslösefeld 111b unmittelbar benachbart zu dem Türflügel 7 überwacht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist dieses Überwachungs- oder Auslösefeld 111b deutlich kleiner und liegt ganz oder fast völlig innerhalb des großen Überwachungs- oder Auslösefeldes 111a des Bewegungssensors 11a. Es reicht aber grundsätzlich aus, wenn sich beide Auslösefelder 111a und 111b überlappen, wobei die Anordnung beider Felder so sein sollte, dass eine Person, die durch den offenen Türbereich 3 hindurchschreitet, sich auf jeden Fall durch beide Felder hindurchbewegen muss. Von daher wäre es im gezeigten Ausführungsbeispiel auf jeden Fall ausreichend, wenn das Infrarot-Auslösefeld zumindest in seiner Längsrichtung parallel zum überwachenden Türdurchtrittsbereich 3 innerhalb des normalen Radar-Auslösefeldes 111a liegt, so dass das Aktiv-Infrarotauslösefeld 111b zumindest teilweise auch außerhalb des normalen Radar-Auslösefeldes 111a zumindest mit einer Komponente quer oder senkrecht zur Türöffnung 3 liegen kann.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird nunmehr für den Bewegungssensor 11a noch ein zweites Überwachungs- oder Auslösefeld 111a' definiert, welches im gezeigten Ausführungsbeispiel deutlich kleiner ist als das erste Überwachungs- oder Auslösefeld 111a des Bewegungssensors 11a. Das kleinere Überwachungs- oder Auslösefeld 111a' liegt ebenfalls unmittelbar benachbart oder im Bereich der ver fahrbaren Türflügel 7 und liegt innerhalb des Aktiv-Infrarotauslösefeldes 111b oder ist gleich groß wie dieses oder überlappt sich mit dem Überwachungs- oder Auslösefeld 111b des Aktiv-Infrarot-Sensors 11b. Auch in diesem Fall sollte, wenn sich beide Felder 111b und 111a' überlappen, das kleinere oder dem Türdurchtritt 3 näher liegende Radar-Auslösefeld 111a' zumindest in seiner Längserstreckung parallel zur Türöffnung 3 innerhalb des größeren Aktiv-Infrarotauslösefeldes 111b liegen und kann dabei in Richtung Türdurchtritt 3 auch aus dem Auslösefeld 111b herausragen. Die Anordnung ist ebenfalls wieder so, dass eine Person, die sich beispielsweise in zeichnerischer Darstellung gemäß 2 von der Position A1 zur Position A2 bewegt, also sich durch die Türöffnung 3 hindurchbewegt, stets alle drei Felder 111a, 111b und 111a' durchschreiten muss. Im gezeigten Ausführungsbeispiel liegt das kleinere Überwachungs- oder Auslösefeld 111a' völlig im Überwachungs- oder Auslösefeld 111b des Aktiv-Infrarot-Sensors.
  • Das sog. kleinere Radar-Auslösefeld 111a', welches teilweise auch – weil es dem Türdurchtritt 3 näher liegt – "nahes Radar-Auslösefeld 111a'" genannt wird, wird allein durch elektrisch/elektronische Auswertung des Radarsensors 11a erzeugt. Denn der Radarsensor kann den Abstand oder die Entfernung vom Objekt zum Sensor erkennen, so dass durch elektronische Auswertung ein kleinerer oder näher liegender Bereich zum Sensor entsprechend dem Auslösefeld 111a' gegenüber einem größeren Überwachungsbereich 111a virtuell" erzeugt und entsprechend ausgewertet werden kann.
  • Ferner ist nunmehr in 2 ein bewegtes Objekt (üblicherweise eine Person) X angedeutet, welches sich bereits im Abstand vor den Türflügeln 9 in dem groß bemessenen Überwachungs- oder Auslösefeld 111a befindet (noch vor den anderen Auslösebereichen 111b und 111a') und gemäß der Pfeilrichtung 19 nunmehr zunächst in das Überwachungs- oder Auslösefeld 111b des Aktiv-Infrarot-Sensors 111b und dann noch in den weiteren, geringer bemessenen Überwachungs- oder Auslösefeld 111a' des Bewegungssensors 11a hinein bewegt.
  • Das normale und größere Überwachungs- oder Auslösefeld 111a des Bewegungssensors 11 kann wie üblich zur Detektion von bewegten Objekten und zur Öffnung der Türe verwendet werden. Das zweite im gezeigten Ausführungsbeispiel kleinere oder gleich große Überwachungs- oder Auslösefeld 111b des Aktiv-Infrarot-Sensors wird nur für die Radar-Funktions-Überwachung und -Auswertung verwendet.
  • Mit Hilfe dieser beiden Radar-Auslösefelder 111a und 111a' für den Bewegungssender und das zweite Auslösefeld 111b, beispielsweise für Aktiv-Infrarot-Sensor ist es nunmehr möglich, eine Aussage über die Funktion der einzelnen Sensoren und des bevorzugt in einem gemeinsamen Gerät untergebrachten kombinierten Sensors, bestehend aus dem Bewegungs- und dem Aktiv-Infrarot-Sensor, zu machen, nämlich:
    • 1. Wenn sich ein Objekt X zur Tür hin bewegt und der Bewegungssensor (Radar) 11a das Objekt X zuerst im normalen Radar-Auslösefeld 111a und danach im nahen oder kleineren Radar-Auslösefeld 111a' detektiert, muss irgendwann dazwischen der zweite Sensor 11b (im Ausführungsbeispiel der Aktiv-Infrarot-Sensor 11b) angesprochen haben, ansonsten wäre er defekt. Mit anderen Worten muss als ein erstes vom Bewegungssensor 11a und ein zweites vom Aktiv-Infrarot-Sensor 11b ermitteltes Detektionssignal bezüglich des gleichen Objektes X vorliegen. Ist eine weitere Überprüfungs- und/oder Auswerteeinrichtung vorgesehen, die feststellt, welches Detektionssignal fehlt, so kann daraus geschlossen werden, welcher von den beiden Sensoren nicht funktionstüchtig ist. Wenn ein Objekt X im nahen Radar-Auslösefeld 111a' detektiert worden ist, muss also gleichzeitig oder bereits vorher in dem im gezeigten Ausführungsbeispiel größer bemessenen Auslösefeld 111b des zweiten Sensors 11b ein Detektionssignal vorliegen, also dieser Sensor angesprochen haben, ansonsten wäre er defekt.
    • 2. Wenn aber schließlich ein Detektionssignal vom zweiten Sensor 11b (Aktiv-Infrarot-Sensor) vorliegt, und kein Signal des ersten Bewegungssensors 11a, weder im großen noch im kleinen Auslösefeld 111a bzw. 111a', muss dieser Sensor defekt sein.
  • Allgemein kann also festgehalten werden, dass in einem Überlappungsbereich, in dem sich zwei Überwachungs- oder Auslösefelder zweier Sensoren 11a, 11b überlappen, stets zwei Detektionssignale S1 bzw. S2 vorliegen müssen, wenn sich in diesem Überlappungsbereich ein Objekt X befindet oder sich beispielsweise ein Objekt X in diesen Bereich hinein bewegt. Sollte innerhalb eines gegebenenfalls vorgebbaren oder einstellbaren Zeitfensters nur ein Detektionssignal S1 oder S2 von einem der beiden Sensoren ermittelt werden können, kann darüber mittels einer Auswer tungsschaltung gefolgert werden, dass und insbesondere welcher Sensor defekt bzw. nicht funktionstüchtig ist.
  • Nachfolgend wird auf 3 Bezug genommen, bei der in schematischer Draufsicht auf eine Bodenfläche beispielweise ebenfalls wieder ein Türdurchtritt 3 schematisch dadurch überwacht werden soll, indem beispielsweise drei sich nicht überlappende Auslösebereich 111a, 111b oder 111a' verwendet werden. Die Sensorentypen und das Prinzip der Auswertung ist gleich zu den vorausgegangenen Ausführungsbeispielen. Dabei sind die Auslösebereiche in den Beispielen gemäß 3 vergleichsweise langgezogen und verhältnismäßig schmal und liegen dicht nebeneinander. Mit anderen Worten ist die Längserstreckung dieser Auslösebereiche 111a, 111b und 111a' beispielsweise um den Faktor 2, 5, 10 oder mehr in Längsrichtung größer als in deren Querrichtung, wobei die einzelnen Auslösebereiche im Seitenversatz zueinander angeordnet werden können. Die Erstreckung ist in Längsrichtung zumindest so groß, so groß der zu überwachende Türdurchtrittsbereich ist (oder in etwa so groß). Dadurch wird sichergestellt, dass eine Person (allgemein ein Objekt), die sich längs einer geraden oder kurvigen Bewegungsbahn Y durch die Tür hindurch fortbewegt, alle drei Überwachungszonen 111a, 111b und 111a' schneidet, sich die Person also durch alle drei Überwachungsbereiche hindurchbewegt. Dabei kann ein Überwachungsbereich, beispielsweise der für die zweite Sensoreinrichtung 111b beispielsweise auch aus einer Lichtschranke bestehen. Mit anderen Worten wäre hier der Überwachungsbereich extrem schmal und entspräche der Länge der Lichtschranke.
  • Auch in diesem Ausführungsbeispiel ist es also so, dass sich eine Person von der Position A1 kommend beispielsweise dem Pfeil 35 folgend zur Position A2 durch die Tür 3 hindurchbewegt, wobei zunächst in dem großen Auslösebereich 111a ein Detektionssignal, anschließend in dem Auslösebereich 111b für den zweiten Sensor (beispielsweise den Aktiv-Infrarotsensor) und danach von dem kleineren oder nahe Auslösefeld 111a' des Radarsensors ein Detektionssignal vorliegen muss. Die Auswertung ist dann vergleichbar mit dem oben genannten Ausführungsbeispiel, wobei die Signale nicht gleichzeitig, sondern innerhalb eines einstellbaren Zeitfensters aufeinander folgend vorhanden sein müssen.
  • Liegt also beispielsweise ein Detektionssignal von dem mittleren Auslösefeld 111b vor, so muss zumindest in einem zeitlichen Fenster vorher oder nachher ein Auslösesignal aus dem Auslösebereich 111a und/oder 111a' vorliegen, sonst wäre der Radarsensor 11a defekt.
  • Liegt umgekehrt ein Auslösesignal sowohl aus dem Auslösefeld 111a als auch dem Auslösefeld 111a' vor (weil der Radarsensor intakt ist), aber es wird in einem Zeitfenster dazwischenliegend kein Detektionssignal aus dem Auslösefeld 111b festgestellt, so wäre der zweite Sensor 11b (Aktiv-Infrarotsensor) defekt.
  • Würde sich eine Person gemäß der Pfeildarstellung 37 nur in das erste Auslösefeld 111a hinein und dann wieder hinaus bewegen, so würde weder das kleinere Auslösefeld 111a' noch das zweite Sensor-Auslösefeld 111b Detektionssignale erzeugen können, was der oben geschilderten Auswertung nicht zuwider läuft. Denn in diesem Fall ergibt die Auswertung, dass sich die Person wieder aus dem Überwachungs bereich entsprechend der Kurve 37 heraus bewegt haben muss. Dies folgt daraus, weil bezüglich der der Tür näher liegenden kleinen Überwachungszone 111a' kein Detektionssignal erzeugt wird, obgleich ein Detektionssignal von der anderen Überwachungszone 111a vorliegt, also der erste Sensor 11a an sich richtig funktioniert.
  • Würde umgekehrt im dritten Beispiel sich eine Person dem Pfeil 39 folgend z.B. von der gegenüberliegenden Seite des Türdurchbruchs 3 durch das kleinere (nahe) Auslösefeld 111a' bis in das mittlere Auslösefeld 111b hineinbewegen und dann wieder umdrehen, so würden zwei Detektionssignale vorliegen, die erkennen lassen, dass beide Sensoren intakt sind. Ein weiteres Detektionssignal vom ersten Sensor 11a bzgl. des großen überwachungsbereiches 111a muss dazu gar nicht vorliegen.
  • Das erläuterte Beispiel sollte zeigen, dass die Auslösebereiche sich nicht zwingend überlappen müssen, sondern nebeneinander angeordnet sein können, wenn eine Bewegungsfolge überwacht werden soll, die im Wesentlichen quer zur Erstreckungsrichtung (mit Erstreckungsrichtung ist hier die größere Erstreckungsrichtung der Auslösefelder gemeint) erfolgen soll.

Claims (14)

  1. Sensor-Überwachungseinrichtung mit zumindest zwei Sensoren (11a, 11b), die vorzugsweise auf Grundlage eines unterschiedlichen technischen Funktionsprinzips arbeiten, wobei jedem Sensor (11a, 11b) ein Überwachungs- oder Auslösefeld (111a, 11b) zugeordnet ist, wobei sich die zumindest beiden Überwachungs- oder Auslösefelder (111a, 111b) entweder überlappen, in dem sich die beiden Überwachungs- oder Auslösefeld (111a, 111b) in einem Teilbereich überschneiden oder völlig überdecken oder ein Überwachungs- oder Auslösefeld (111a, 111b) innerhalb des anderen Überwachungs- oder Auslösefeldes (111a, 111b) liegt, oder die beiden Überwachungs- und Auslösefelder (111a, 111b) bevorzugt unmittelbar nebeneinander oder nur in einem geringen Abstand zueinander liegen und von einer zu überwachenden Bewegungsbahn (Y) geschnitten werden, wobei ferner eine Auswert-Schaltung (7) zur Steuerung und/oder Auswertung der von den Sensoren (11a, 11b) erzeugten und/oder abgegebenen Detektionssignale vorgesehen ist, gekennzeichnet durch die folgenden weiteren Merkmale: – es ist eine Sensor-Sicherheits-Überwachungseinrichtung vorgesehen, – die Sensor-Sicherheits-Überwachungseinrichtung umfasst eine Auswert-Schaltung, die ein Fehler-, Ausfall- oder Abnormsignal ausgibt, a) wenn bei einem sich im Überlappungsbereich (15) befindlichen Objekt (X) nur von einer der zumindest beiden Sensoreinrichtungen (11a, 11b) ein Detektionssignal (DS1 bzw. DS2) abgegeben wird, und/oder b) wenn bei einem sich längs der Bewegungsbahn (Y) durch die Auslösefelder (111a, 111b) hindurchbewegenden Objekt (X) innerhalb eines voreinstellbaren oder in seiner Dauer veränderbaren Zeitfensters nur von einer der zumindest beiden Sensoreinrichtungen (11a, 11b) ein Detektionssignal (DS1, DS2) abgegeben wird.
  2. Sensor-Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer Sensoreinrichtung (11a) zumindest ein zweites Überwachungs- oder Auslösefeld (111a') zuordenbar und/oder darüber erzeug- und/oder definierbar ist, wobei dieses zweite Überwachungs- oder Auslösefeld (14) ganz oder im Wesentlichen sich mit dem Überwachungs- oder Auslösefeld (111b) überdeckt oder zumindest im Wesentlichen innerhalb von diesem angeordnet oder seitlich versetzt dazu vorgesehen ist, so dass im Falle eines Detektionssignales (DS2) der zweiten Sensoreinrichtung (11b) auch ein Detektionssignal (DS1) der ersten Sensoreinrichtung (11a) im ersten oder großen Überwachungs- oder Auslösefeld (111a) zumindest innerhalb eines Zeitfensters vorliegen muss, bzw. im Fall eines Detektionssignals (DS1') im kleinen Überwachungs- oder Auslösefeld (111a') der ersten Sensoreinrichtung (11a) ein Detektionssignal (DS2) der zweiten Sensoreinrichtung gleichzeitig oder ebenfalls innerhalb eines Zeitfensters zum ersten Detektionssignal (DS1) zeitlich versetzt vorliegen muss, da andernfalls ein Fehler-, Ausfall- oder Abnormsignal abgegeben wird.
  3. Sensor-Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle eines Ausbleibens eines zu erwartenden zweiten Detektionssignales (DS1 oder DS2) nicht nur ein Fehlersignal ausgegeben und ein Fehlersignalanzeige ausgelöst, sondern auch eine Anzeige ausgegeben wird, welcher Sensor defekt oder fehlerhaft ist.
  4. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Überwachungs- und Auslösefeld (111a') kleiner ist als das erste Überwachungs- und Auslösefeld (111a) der gleichen Sensoreinrichtung (1a) und dabei völlig in dem größeren Überwachungs- und Auslösefeld (111a) liegt.
  5. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Überwachungs- und Auslösefeld (111b) völlig oder im Wesentlichen völlig innerhalb des großen Überwachungs- und Auslösefeldes (111a) der ersten Sensoreinrichtung (11a) liegt.
  6. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das zweite Überwachungs- und Auslösefeld (111a') der ersten Sensoreinrichtung (11a) völlig oder im Wesentlichen völlig innerhalb des Überwachungs- und Auslösefeldes (111b) der zweiten Sensoreinrichtung (11b) befindet.
  7. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Überwachungs- und Auslösefeld (111a, 111b) eine Längserstreckung aufweist, die ein Vielfaches, vorzugsweise mehr als das Zwei-, Fünf- oder Zehnfache seiner maximalen Quererstreckung aufweist.
  8. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass auch das zweite Überwachungs- und Auslösefeld (111a') der ersten Sensoreinrichtung (11a) eine Längserstreckung im Verhältnis zu einer Quererstreckung aufweist, die mehr als das Zwei-, Fünf-, Zehn- oder Zwanzigfache der maximalen Quererstreckung beträgt.
  9. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Sensoreinrichtung (11a, 11b) aus einem Kombisensor (11) besteht, der zumindest zwei Sensoreinrichtungen (11a, 11b) umfasst.
  10. Sensor-Überwachungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Sensoreinrichtungen (11a, 11b) aus in technischer Hinsicht unterschiedlichen Sensoreinrichtungen (11a, 11b) bestehen.
  11. Sensor-Überwachungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor (11a) aus einem Bewegungssensor, vorzugsweise einem Radarsensor besteht.
  12. Sensor-Überwachungseinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Sensoreinrichtung (11b) aus einem Aktiv-Infrarot-Sensor besteht.
  13. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sensoreinrichtung (11a oder 11b) aus einer Lichtschranke besteht.
  14. Sensor-Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Sensoreinrichtungen (11a, 11b) aus Sensoren bestehen, die auf dem gleichen Funktionsprinzip basierend arbeiten.
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