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Die
vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Erzeugung eines Laufzeitsignals für eine Bestimmung eines Abstands
eines Objekts durch Messung der Laufzeit von Ultraschallpulsen
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Kraftfahrzeuge,
insbesondere Personenkraftwagen, werden häufig so gestaltet, dass sie
einen möglichst
geringeren Luftwiderstandsbeiwert aufweisen. Dies hat den Vorteil,
dass zum einen ein geringer Kraftstoffverbrauch und zum anderen
eine höhere
Endgeschwindigkeit erreicht werden können. Häufig weisen solche Kraftfahrzeuge
dadurch jedoch eine, beispielsweise eine keilähnliche, Form auf, die die
Sicht beim Einparken einschränkt.
Dadurch wird das Einparken für
einen Fahrer erschwert.
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Zur
Erleichterung des Einparkvorgangs werden daher häufig Abstandswarnsysteme eingesetzt, die
zur Abstandsbestimmung ein Laufzeitverfahren verwenden. Diese umfassen
zum einen in den Stoßfängern von
Kraftfahrzeugen angeordnete Ultraschallsensoren und ein mit diesen über Signalverbindungen
verbundenes Steuergerät,
das den Fahrer bei zu großer
Annäherung
an ein Hindernis warnt. Die Ultraschallsensoren umfassen dabei eine
Ultraschallwandler, der elektrische Sendesignale in Ultraschallwellen
wandelt und/oder auf ihn auftreffende Ultraschallwellen in Empfangssignale
wandelt und eine Schaltung zur Abgabe der Sendesignale und/oder
der Auswertung der Empfangssignale. Als Ultraschallwandler werden
im folgenden jegliche Einrichtungen bezeichnet, die elektrische
Signale empfangen und durch die elektrischen Signale bestimmte Ultraschallwellen
abstrahlen und/oder Ultraschallwellen empfangen und Eigenschaften
der Ultraschallwellen, insbesondere deren Amplitude und/oder Frequenz
und/oder Phase, wiedergebende, elektrische Empfangssignale bilden
und abgegeben können.
In Kraftfahrzeugen eingesetzte Ultraschallwandler können häufig sowohl
als Sender als auch als Empfänger
eingesetzt werden.
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Das
System aus Ultraschallsensoren und Steuergerät arbeitet nach dem Laufzeitverfahren.
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Unter
einem Laufzeitverfahren wird dabei, unabhängig von den zuvor geschilderten
Einrichtungen, im Folgenden verstanden, dass ein Sendesignal zur
Abgabe eines Ultraschallpulses abgegeben und entsprechende Ultraschallpulse
abgestrahlt werden, und dass von einem Objekt gegebenenfalls zurückgeworfene
Anteile des abgestrahlten Ultraschallpulses empfangen und entsprechende
Empfangssignale gebildet werden. Die Empfangssignale werden unter
Bildung eines Laufzeitsignals ausgewertet, wobei das Laufzeitsignal
die Laufzeit des Ultraschallpulses von dem Sender zu dem Objekt
zurück
zu dem Empfänger
wiedergibt. Dies kann durch die Form oder Größe des Signals analog oder
digital erfolgen. Das Laufzeitsignal kann die Laufzeit jedoch auch
einfach dadurch wiedergeben, dass es in einem der Laufzeit des Ultraschallpulses
entsprechenden zeitlichen Abstand von der Abgabe des Sendesignals
oder eines die Abgabe des Sendesignals auslösenden Signals gebildet und
abgegeben wird. Aus dem Laufzeitsignal kann dann die Laufzeit und
aus dieser zusammen mit der bekannnten Ultraschallgeschwindigkeit
in Luft und der Relativlage der den Ultraschallpuls aussendenden
und der den zurückgeworfenen
Anteil empfangenden Einrichtungen der Abstand des Objekts ermittelt
werden.
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Bei
den erwähnten
bekannten Abstandswarnsystemen steuert das Steuergerät die Ultraschallsensoren
zur Abgabe der Sendesignale und damit der Ultraschallpulse an. Nach
Abgabe eines Pulses werden die Ultraschallwandler als Empfänger betrieben
und empfangen gegebenenfalls von dem Objekt zurückgeworfene Anteile der ausgesendeten Ultraschallpulse
und bilden aus diesen Empfangssignale, die unter Bildung der Laufzeitsignale ausgewertet
werden. Die Laufzeitsignale werden dann zur Verarbeitung und insbesondere
Ermittlung eines Abstands an das Steuergerät abgegeben.
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Um
einem Fahrer die Parkplatzsuche und das Einparken zu erleichtern,
wird vorgeschlagen, ein wenigstens halbautomatisches Einparken zu
ermöglichen,
bei dem eine entsprechende Steuerung das Kraftfahrzeug in eine Parklücke einparkt.
Diese kann bei bekannter Relativlage von Kraftfahrzeug und Parklücke und
bekannten Abmessungen der Parklücke
das Kraftfahrzeug sehr raumsparend einparken, so dass von daher
auch enge Parklücken ohne
wesentlichen Aufwand durch den Fahrer genutzt werden können.
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Zur
Bestimmung der Abmessungen der Parklücke kann ein Abstandsermittlungssystem
verwendet, das ähnlich
arbeitet wie das oben geschilderte System zur Abstandswarnung. Dabei
werden dann allerdings Ultraschallwellen quer zur Fahrtrichtung
des Kraftfahrzeugs abgestrahlt, während dieses an einer Parklücke vorbeifährt. Dabei
werden sukzessive Abstandswerte in Richtung quer zur Fahrtrichtung
erfasst, aus denen sowohl die Länge
als auch die Tiefe der Parklücke
ermittelt werden kann. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die
Reichweite des Systems, d.h. der maximale Abstand, in dem noch sicher
ein Objekt erfasst werden kann, hinreichend groß, typischerweise wenigstens
4 m, ist.
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Aus
Designgründen
sollen die Ultraschallwandler jedoch eine eher glatte Oberfläche ausweisen, über die
die Ultraschallwellen abgestrahlt werden. Dies kann dazu führen, dass
die geforderte Reichweite nicht mit vertretbarem Aufwand erreicht werden
kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
Erzeugung eines Laufzeitsignals für eine Bestimmung eines Abstands eines
Objekts durch Messung der Laufzeit von Ultraschallpulsen zu schaffen,
das eine einfache Abstandsermittlung ermöglicht und eine große Reichweite aufweist,
sowie Mittel zur Durchführung
des Verfahrens bereitzustellen.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren zur Erzeugung eines Laufzeitsignals für eine Bestimmung
eines Abstands eines Objekts durch Messung der Laufzeit von Ultraschallpulsen,
bei dem von wenigstens zwei in einem vorgegebenen Abstand voneinander
akustisch voneinander getrennten Orten gleichzeitig Ultraschallwellen
mit der gleichen Frequenz mit einer vorgegebenen Phasenbeziehung
zueinander abgestrahlt werden, so dass diese sich interferierend überlagern
und wenigstens einen Ultraschallpuls bilden, und/oder bei dem von
dem Objekt ausgehende Ultraschallwellen gleichzeitig an zwei in einem
vorgegebenen Abstand voneinander akustisch getrennte Orten unter
Bildung von Empfangssignalen empfangen werden und die Empfangssignale in
Abhängigkeit
voneinander unter Bildung des Laufzeitsignals ausgewertet werden.
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Die
Aufgabe wird weiter gelöst
durch eine erste Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals
für eine
Bestimmung eines Abstands eines Objekts durch Messung der Laufzeit
von Ultraschallpulsen, umfassend: wenigstens zwei in einem vorgegebenen
Abstand voneinander angeordnete Ultraschallquellen mit glattem Abstrahlbereich,
die Sendesignale in Ultraschallwellen wandeln und die Ultraschallwellen
abstrahlen, so dass diese sich interferierend überlagern, und eine Steuer-
und Auswerteeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, Sendesignale
für die
wenigstens zwei Ultraschallquellen zu bilden und abzugeben, so dass
diese gleichzeitig Ultraschallwellen mit gleicher Frequenz und vorgegebener
Phasenbeziehung abgeben, und wenigstens ein Empfangssignal, das
von wenigstens einem Ultraschallwandler, den wenigstens eine der
wenigstens zwei Ultraschallquellen aufweist, und/oder einen weiteren Ultraschallwandler
durch Wandlung empfangener, von dem Objekt zurückgeworfener Ultraschallwellen gebildet
ist, zu empfangen und unter Bildung des Laufzeitsignals auszuwerten.
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Die
Aufgabe wird darüber
hinaus gelöst durch
eine zweite Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals für eine Bestimmung
eines Abstands eines Objekts durch Messung der Laufzeit von Ultraschallpulsen,
umfassend: wenigstens zwei in einem vorgegebenen Abstand voneinander
angeordnete Ultraschallwandler mit glattem Empfangsbereich, die dazu
ausgebildet sind, Ultraschallwellen zu empfangen, in Empfangssignale
zu wandeln und die Empfangssignale abzugeben, und eine Steuer- und
Auswerteeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, Sendesignale für wenigstens
eine Ultraschallquelle, die wenigstens einen der Ultraschallwandler
und/oder einen weiteren Ultraschallwandler umfasst, abzugeben, so dass
die wenigstens eine Ultraschallquelle durch die Sendesignale bestimmte
Ultraschallwellen abstrahlt, und Empfangssignale der wenigstens
zwei Ultraschallwandler, die durch Wandlung empfangener, von dem
Objekt zurückgeworfener
Ultraschallwellen gebildet sind, zu empfangen und gemeinsam unter Bildung
des Laufzeitsignals auszuwerten.
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Die
Erfindung ist zur Verwendung mit einem Laufzeitverfahren zur Bestimmung
des Abstands des Objekts vorgesehen. Als Abstand kann insbesondere der
mittlere Abstand des Objekts von den beiden Orten bzw. den Ultraschallquellen
bzw. den Ultraschallwandlern verwendet werden.
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Unter
einem Laufzeitverfahren bzw. Pulslaufzeitverfahren wird dabei ein
Verfahren verwendet, das die eingangs beschriebenen Merkmale aufweist. Bei
einem solchen Verfahren werden, wie bereits erwähnt, Pulse von Ultraschallwellen
abgeben. Die Ultraschallwellen haben dabei wenigstens eine vorgegebene
Frequenz, die grundsätzlich
beliebig gewählt sein
kann. Vorzugsweise sind jedoch die Frequenz und die verwendeten
Ultraschallwandler aufeinander abgestimmt, so dass die Ultraschallwandler
mit möglichst
großer
Effizienz Ultraschallwellen der vorgegebenen Frequenz abgeben bzw.
empfangen und in Empfangssignale umsetzen können. Diese Ultraschallwellen
werden in Form von Pulsen abgegeben, deren Dauer wie bei bekannten
Abstandsermittlungssystemen gewählt
sein kann.
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Erfindungsgemäß werden
nach einer ersten Variante von zwei voneinander mit einem vorgegebenen
Abstand voneinander beabstandeten Orten Ultraschallwellen abgegeben,
wozu bei der ersten Vorrichtung die Ultraschallquellen dienen. Dabei
ist wesentlich, dass die Orte akustisch voneinander getrennt sind,
worunter im Rahmen der vorliegenden Erfindung verstanden wird, dass
zwischen diesen Orten Material vorhanden ist, das Ultraschall der
abgestrahlten Frequenz in einem Bereich zwischen den beiden Orten
wenigstens stark dämpft.
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Zur
Abgabe der Ultraschallwellen können
bei der ersten Variante gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
zwei separate und daher akustisch voneinander getrennte Ultraschallwandler
als Ultraschallquellen eingesetzt werden. Bei einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
ist es jedoch auch möglich,
nur einen Ultraschallwandler einzusetzen, vor dem in Abstrahlrichtung
eine Blende mit wenigstens zwei akustisch voneinander getrennten,
in dem vorgegebenen Abstand angeordneten Öffnungen angeordnet ist, von
denen jeweils eine in Verbindung mit dem Ultraschallwandler eine
Ultraschallquelle darstellt.
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Ein
Element der vorliegenden Erfindung besteht darin, zur Steigerung
der Reichweite von wenigstens zwei Orten aus Ultraschallwellen gleicher Frequenz
und mit vorgegebener Phasenbeziehung auszusenden, die in dem Überlagerungsbereich
interferieren. Dazu müssen
die Ultraschallwellen in geeigneter Richtung von den Orten abgestrahlt
werden, insbesondere müssen
die Ultraschallquellen so ausgerichtet sein, dass eine Überlagerung
und damit eine Interferenz ermöglicht
wird. Damit kann sich nicht nur eine höhere Intensität in einer
durch Phasenbeziehung vorgegebenen Richtung, sondern auch einen
stärkere
Anisotropie der Abstrahlcharakteristik, insbesondere eine Keulencharakteristik
in wenigstens einer Ebene, ergeben. Bei der ersten Vorrichtung ist
dazu die Steuer- und Auswerteeinrichtung dazu ausgebildet, beide
Ultraschallquellen in entsprechender Weise anzusteuern. Dabei braucht die
Steuer- und Auswerteeinrichtung
beispielsweise nur in einer geeigneten elektronischen Schaltung
zu bestehen. Die Steuer- und
Auswerteeinrichtung kann insbesondere noch durch ein Steuergerät durch Steuersignale
angesteuert werden, um Ultraschallpulse zu durch die Steuersignale
bestimmten Zeitpunkten abzugeben.
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Die
von dem Objekt gegebenenfalls zurückgeworfenen Ultraschallwellen
bzw. -pulse können dann
beispielsweise wie bei bekannten Vorrichtungen empfangen und in
Laufzeitsignale umgesetzt werden. Diese Laufzeitsignale können beispielsweise
in dem Steuergerät
zur Ermittlung des Abstandes verwendet werden.
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Bei
der zweiten Variante bzw. der zweiten Vorrichtung wird ausgenutzt,
dass die Empfangscharakteristik und -empfindlichkeit einer Anordnung
von Ultraschallwandlern der Abstrahlcharakteristik einer durch die
Ultraschallwandler gebildeten Anordnung von Ultraschallquellen entspricht.
Dazu müssen
die Empfangssignale der Ultraschallwandler gemeinsam unter Beachtung
der Phasenbeziehung der Empfangssignale ausgewertet werden. Die
Steuer- und Auswerteeinrichtung ist daher bei der zweiten Vorrichtung
zur gemeinsamen Auswertung der Empfangssignale der Ultraschallwandler
ausgebildet, wobei sie vorzugsweise die Phasenbeziehung der empfangenen
Ultraschallwellen und damit der Empfangssignale zueinander berücksichtigt.
Es ergibt sich also analog zu der ersten Variante eine stärker gerichtete Empfangscharakteristik
und eine größere Empfindlichkeit
in wenigstens einer Richtung als bei Verwendung nur eines Ultraschallwandlers.
Diese resultiert in einer erhöhten
Reichweite der gesamten Vorrichtung.
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Bei
den Vorrichtung und vorzugsweise bei dem Verfahren werden Ultraschallquellen
bzw. Ultraschallwandler verwendet, die eine glatten Abstrahl- bzw.
Empfangsbereich aufweisen. Darunter wird verstanden, dass das abstrahlende
bzw. durch die zu empfangenden Ultraschallwellen Element der Ultraschallquellen
bzw. -wandler, beispielsweise eine Membran, nicht in einer ultraschallbündelnden
Struktur, beispielsweise in einer Röhre, versenkt ist, die in Abstrahlrichtung
größer als
etwa die halbe Wellenlänge
ist. Dadurch können
Verschmutzungsprobleme vermieden werden. Gleichzeitig ist eine Integration
in ein weitgehend beliebiges Design einer Karosserie oder eines
Stoßfängers eines
Kraftfahrzeugs möglich.
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Grundsätzlich brauchen
die Ultraschallquellen nicht als Ultraschallempfänger zu dienen. Vorzugsweise
wird jedoch wenigstens ein Ultraschallwandler der ersten oder zweiten
Vorrichtung sowohl als Ultraschallquelle als auch zum Empfang von
Ultraschallwellen, d.h. als Ultraschallempfänger, genutzt. Insbesondere
kann also bei einer Vorrichtung nach der ersten Variante ein Ultraschallwandler
einer der Ultraschallquellen als Ultraschallempfänger dienen. Umgekehrt kann
bei einer Vorrichtung nach der zweiten Variante einer der Ultraschallwandler
als Ultraschallquelle dienen. Es ist jedoch bei dem Verfahren bevorzugt,
dass zur Abstrahlung der Ultraschallwellen und zum Empfang der Ultraschallwellen
dieselben Ultraschallwandler benutzt werden. Bei der ersten Variante
der Vorrichtung weisen dazu bevorzugt die wenigstens zwei Ultraschallquellen
jeweils wenigstens einen Ultraschallwandler auf, der auch als Ultraschallempfänger ausgebildet
ist, der empfangene Ultraschallwellen in Empfangssignale wandelt
und diese abgibt, und die Steuer- und Auswerteeinrichtung ist weiter
so ausgebildet, dass sie die Empfangssignale der wenigstens zwei
Ultraschallwandler empfängt
und bei der Auswertung gemeinsam, vorzugsweise unter Beachtung der
Phasenbeziehungen der Empfangssignale verwendet. Bei der zweiten
Variante der Vorrichtung sind die wenigstens zwei Ultraschallwandler
auch als Ultraschallquellen ausgebildet, die auf Sendesignale hin
durch die Sendesignalen bestimmte Ultraschallwellen abgeben, und
bei der die Steuer- und Auswerteeinrichtung weiter dazu ausgebildet
ist, die Sendesignale für
die wenigstens zwei Ultraschallwandler zu bilden und abzugeben,
so dass diese gleichzeitig Ultraschallwellen mit der vorgegebenen
Frequenz und vorgegebener Phasenbeziehung abgeben.
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Insbesondere
kann also der Abstrahlbereich gleichzeitig als Empfangsbereich dienen.
Dies hat den Vorteil, dass durch Verwendung der beiden Ultraschallquellen
eine besonders hohe Reichweite und gleichzeitig durch Verwendung
der beiden Ultraschallquellen bzw. von Ultraschallwandlern dieser Quellen
eine sehr gute Richtcharakteristik bei geringem apparativem Aufwand
erreicht werden können.
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Die
Orte bzw. Ultraschallquellen und/oder -wandler können grundsätzlich beliebig beabstandet sein.
Bei dem Verfahren ist jedoch bevorzugt der Abstand der wenigstens
zwei Orte kleiner als 20, vorzugsweise 10 Wellenlängen, besonders
bevorzugt 5 Wellenlängen,
der Ultraschallwellen der vorgegebenen Frequenz in Luft. Bei den
Vorrichtungen ist dazu vorzugsweise der Abstand der wenigstens zwei
Ultraschallquellen bzw. Ultraschallwandler kleiner als 20, vorzugsweise
10 Wellenlängen,
besonders bevorzugt 5 Wellenlängen,
der Ultraschallwellen in Luft. Unter der Wellenlänge der Ultraschallwellen in
Luft wird dabei die Wellenlänge
in Luft bei einer Lufttemperatur von 20°C, insbesondere bei Normaldruck, verstanden.
Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, dass weitere durch Interferenz entstehende Maxima der
Intensität
so weit von dem Hauptmaximum entfernt liegen, dass diese die Erkennung
nicht wesentlich beeinflussen.
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Für die Erfindung
ist es von Bedeutung, dass der vorgegebene Abstand der Orte bzw.
Ultraschallquellen und/oder -wandler eingehalten wird, da ansonsten
die Wirkung der Interferenz der gesendeten Ultraschallwellen bzw.
die Phasenlage der zu empfangenden Ultraschallwellen an den Empfangsorten bzw.
Ultraschallwandlern nicht in dem gewünschten Umfang erreicht wird.
Es ist daher bei der ersten und zweiten Vorrichtung bevorzugt, dass
die wenigstens zwei Ultraschallquellen bzw. Ultraschallwandler zusammen
in einer einzelnen Haltevorrichtung gehalten sind. Dies hat den
Vorteil, dass durch die Haltevorrichtung die Relativlage der darin
gehaltenen Ultraschallquellen bzw. -wandler und insbesondere deren
Abstand voneinander sehr einfach und genau eingehalten werden kann.
Insbesondere ist es möglich,
ein Modul mit der Halteeinrichtung und den darin gehaltenen Ultraschallquellen
bzw. -wandlern zu fertigen, das ohne weitere Justierung in ein Kraftfahrzeug
oder einen Stoßfänger eingebaut
werden kann. Bei der Haltevorrichtung kann es sich beispielsweise um
ein Kunststoffspritzteil handeln, in dem Aufnahmen für konventionelle
Ultraschallwandler ausgebildet sind.
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Für eine möglichst
genaue Bestimmung der Abmessungen einer Parklücke ist notwendig, dass das
Intensitätsmaximum
der Sendeintensitätsverteilung
bzw. Abstrahlcharakteristik bzw. das Empfindlichkeitsmaximum der
Empfindlichkeitsverteilung bzw. Empfangscharakteristik möglichst
genau orthogonal zu der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs bzw. der
Längsachse
des Kraftfahrzeugs ausgerichtet ist. Eine mechanische Ausrichtung
der Ultraschallquellen bzw. -wandler ist jedoch aufwendig, insbesondere da
zum einen die Abstrahl- bzw. Empfangsflächen möglichst plan mit der benachbarten
Karosserieoberfläche
angebracht und zur Erzielung der gewünschten Sende- bzw. Empfangscharakteristik
zueinander angeordnet werden müssen.
Es ist daher bei dem Verfahren bevorzugt, dass eine vorgegebene
Phasenverschiebung zwischen den abgegebenen Ultraschallwellen erzeugt
wird bzw. Empfangsphasen der empfangenen Ultraschallwellen um eine
vorgegebene Phasenverschiebung zueinander verschoben werden. Bei
der ersten Vorrichtung ist es dazu bevorzugt, dass eine Einrichtung
zur Verschiebung der Sendephasen der zu sendenden Ultraschallwellen zueinander
vorgesehen ist, mittels derer eine vorgegebene Phasenverschiebung
zwischen den gesendeten Ultraschallwellen erzeugt wird. Bei der
zweiten Vorrichtung ist es dazu bevorzugt, dass eine Einrichtung
zur Verschiebung der Empfangsphasen der empfangenen Ultraschallwellen
um eine vorgegebene Phasenverschiebung zueinander vorgesehen ist. Dies
hat den Vorteil, dass es durch Wahl der Phasenverschiebung, die
die Phasenbeziehung zwischen den gesendeten Ultraschallwellen bzw.
den Empfangssignalen bestimmt, möglich
ist, die Richtung des Sendeintensitätsmaxi mums bzw. die Richtung der
maximalen Empfangsintensität
zu verändern.
Es ist also gewissermaßen
ein elektronisches Schwenken der genannten Maxima möglich, ohne
dass eine mechanische Justierung notwendig wäre. Als Einrichtungen können dabei
insbesondere elektrische Schaltelemente oder Schaltungen eingesetzt
werden, mittels derer die Phasenverschiebung eingestellt wird.
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Diese
Ausführungsform
bietet darüber
hinaus den Vorteil, dass nicht nur eine einfache Ausrichtung der
Abstrahl- bzw. Empfangscharakteristik möglich ist, sondern die Ultraschallquellen
bzw. -wandler an einer Fläche
des Kraftfahrzeugs angeordnet werden können, die nicht parallel zu
Fahrzeuglängsachse
verläuft.
So ist beispielsweise ein Einbau auch in leicht gekrümmte Bereiche
eines Stoßfängers möglich, was
als Vorteil wesentlich größere Designspielräume für die Stoßfänger oder
anderen Teile der Karosserie bietet, in denen die Vorrichtung angeordnet werden
soll. Insbesondere ist es dazu bei dem Verfahren bevorzugt, dass
der Wert für
die Phasenverschiebung so gewählt
ist, dass das Maximum der abgestrahlten Intensität der überlagerten Ultraschallwellen
in einer Richtung liegt, die gegenüber einer Verbindungslinie
der wenigstens zwei Orte geneigt ist bzw. dass der Wert für die Phasenverschiebung
so gewählt
ist, dass das Maximum der Empfangsempfindlichkeit für einen
Empfang an den beiden Orten und die gemeinsame Auswertung in einer
Richtung liegt, die gegenüber
einer Verbindungslinie der wenigstens zwei Orte geneigt ist. Bei
der ersten Vorrichtung ist dazu bevorzugt, dass der Wert für die Phasenverschiebung
so gewählt
ist, dass das Maximum der abgestrahlten Intensität der überlagerten Ultraschallwellen
der wenigstens zwei Ultraschallquellen in einer Richtung liegt,
die gegenüber
einer Verbindungslinie der wenigstens zwei Ultraschallquellen geneigt
ist. Bei der zweiten Vorrichtung ist dazu der Wert für die Phasenverschiebung
vorzugsweise so gewählt
ist, dass das Maximum der Empfangsempfindlichkeit der Vorrichtung
in einer Richtung liegt, die gegenüber einer Verbindungslinie
der wenigstens zwei Ultraschallwandler geneigt ist.
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Die
Phasenverschiebungen für
Senden und Empfangen sind vorzugsweise gleich, wenn die wenigstens
zwei Ultraschallwandler sowohl als Sender als auch Empfänger betrieben
werden.
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Grundsätzlich kann
die Phasenverschiebung, beispielsweise bei geplantem Einbau in eine gegenüber der
Längsachse
geneigten Fläche,
fest entsprechend der erwarteten Neigung vorgegeben werden. Es ist
jedoch bei dem Verfahren bevorzugt, dass ein Wert für die Phasenverschiebung
erfasst oder ermittelt und verwendet wird. Bei der ersten und/oder
zweiten Vorrichtung ist es dazu bevorzugt, dass die Steuer- und
Auswerteeinrichtung weiter dazu ausgebildet ist, einen Wert für die Phasenverschiebung
zu erfassen oder zu ermitteln, und den ermittelten Wert zu verwenden.
Dies erlaubt eine einfache Ausrichtung der Sende- bzw. Empfangscharakteristik
der Vorrichtung auch nach einem Einbau in ein Kraftfahrzeug. Insbesondere
ist auch eine einfache Nachjustierung möglich. Die Steuer- und Auswerteeinrichtung
kann dazu einen Eingang oder eine Schnittstelle zur Erfassung von
Daten aufweisen, die die Phasenverschiebung oder eine Änderung
der Phasenverschiebung wiedergeben. Es ist jedoch auch möglich, dass
diese die Phasenverschiebung automatisch bestimmt, indem sie beispielsweise
einen vorgegebenen Bereich von Phasenverschiebungen abscannt, wobei
sie jeweils Empfangssignale erfasst, und in Abhängigkeit von einem erfassten
Maximum der Empfangssignale in Abhängigkeit von den eingestellten
Phasenverschiebungen die zu verwendende Phasenverschiebung ermittelt.
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Um
auch genauere Informationen über
Objekte im Nahfeld, d.h. in einem Abstand von weniger als 200 Wellenlängen der
Ultraschallwellen von den Orten bzw. den Ultraschallquellen oder
-wandlern, zu erhalten, ist es bei dem Verfahren bevorzugt, dass zur
Messung des Abstands im Nahfeld von einem der Orte Ultraschallwellen
für eine
Pulslaufzeitmessung ausgesendet und an einem anderen der Ort von
dem Objekt zurückgeworfene
Anteile der Ultraschallwellen empfangen werden. Bei der ersten und/oder zweiten
Vorrichtung ist es dazu bevorzugt, dass die Steuer- und Auswerteeinrichtung
weiter so ausgebildet ist, dass zur Messung des Abstands im Nahfeld eine
der Ultraschallquellen oder einer der Ultraschallwandler als Ultraschallsender
und eine andere der Ultraschallquellen oder ein anderer der Ultraschallwandler
als Ultraschallempfänger
für eine
Pulslaufzeitmessung betrieben wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
dass gleichzeitig eine der Ultraschallquellen als Ultraschallsender
und einer der Ultraschallwandler, der nicht Teil der Ultraschallquelle
ist, als Empfänger
verwendet werden können.
Damit ist für
die Ultraschallquelle kein Umschalten von Sendebetrieb auf Empfangsbetrieb
notwendig, so dass auch Abstände
in sehr geringer Entfernung erfasst werden können. Dies bietet den Vorteil,
die Vorrichtung auch als Abstandssensor für kurze Entfernungen nutzen
zu können.
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Gerade
im Nahfeld kann die Lage des Objekts relativ zu der Vorrichtung,
d.h. nicht nur der Abstand, sondern auch die Richtung relativ zur
Fahrzeuglängsachse
oder Abstrahlrichtung oder einer anderen Bezugsachse, von erheblichem
Interesse, beispielsweise beim Einparken, sein. Bei dem Verfahren ist
daher bevorzugt, dass zur Messung der Lage des Objekts im Nahfeld
nacheinander jeweils von einem der beiden Orte Ultraschallwellen
für eine
Pulslaufzeitmessung ausgesendet und von dem Objekt zurückgeworfene
Anteile der Ultraschallwellen empfangen und entsprechende Pulslaufzeiten
ermittelt werden, und aus den Pulslaufzeiten mittels Triangulation Daten
ermittelt werden, die die Lage des Objekts wiedergeben. Bei der
ersten Vorrichtung ist dazu die Steuer- und Auswerteeinrichtung
vorzugsweise weiter so ausgebildet, dass zur Messung der Lage des Objekts
im Nahfeld nacheinander jeweils einer der Ultraschallquellen als
Ultraschallsender für
eine Pulslaufzeitmessung betrieben wird, und aus den Laufzeiten
mittels Triangulation Daten ermittelt werden, die die Lage des Objekts
wiedergeben. Als Variante ist bei dem Verfahren bevorzugt, dass
zur Messung der Lage des Objekts im Nahfeld nacheinander jeweils
an einem der wenigstens zwei Orte Ultraschallwellen einer Pulslaufzeitmessung
empfangen und entsprechende Pulslaufzeiten ermittelt werden, und
aus den Laufzeiten mittels Triangulation Daten ermittelt werden,
die die Lage des Objekts wiedergeben. Bei der zweiten Vorrichtung
ist dazu die Steuer- und Auswerteeinrichtung vorzugsweise weiter
so ausgebildet ist, dass zur Messung der Lage des Objekts im Nahfeld
nacheinander jeweils einer der Ultraschallwandler als Ultraschallempfänger für eine Pulslaufzeitmessung
betrieben wird, und aus den Laufzeiten mittels Triangulation Daten
ermittelt werden, die die Lage des Objekts wiedergeben. Diese Weiterbildungen
haben den Vorteil, dass die Vorrichtungen nicht nur zur Abstands-,
sondern auch zur Lagebestimmung verwendet werden können.
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Die
Erfindung ist vorzugsweise bei Einparksystemen für Kraftfahrzeuge einsetzbar.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen noch weiter beispielhaft
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem bekannten
Abstandsermittlungssystem bei Vorbeifahrt an einer Parklücke,
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2 eine
schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem Abstandsermittlungssystem,
das eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals nach einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aufweist, bei Vorbeifahrt an einer Parklücke,
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3 eine
schematische Darstellung eines Moduls der Vorrichtung in 2 mit
zwei in einer Halteeinrichtung gehaltenen Ultraschallwandlern,
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4 eine
schematische teilweise Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem
im Stoßfängerbereich
angeordneten Abstandsermittlungssystem, das eine Vorrichtung zur
Erzeugung eines Laufzeitsignals nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aufweist, und
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5 eine
schematische Darstellung eines Moduls mit zwei Ultraschallquellen
für eine
Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals nach einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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In 1 verfügt ein Kraftfahrzeug 1,
das an einer durch Objekte 2, beispielsweise Poller, begrenzten
Parklücke 3 vorbeifährt, über ein
bekanntes Abstandsermittlungssystem 4, das über einen
quer zur Fahrzeuglängsachse 5 und
damit der Fahrtrichtung angeordneten Ultraschallwandler 6,
der mit einer bekannten Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 über Signalverbindungen
verbunden ist, und ein Steuergerät 8 zur
Ansteuerung der Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 verfügt.
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Der
Ultraschallwandler 6, der sowohl als Ultraschallquelle
als auch als Ultraschallempfänger dient,
besitzt eine in 1 durch einen gestrichelten Kreis
angedeutete Sende- und Empfangscharakteristik, die in einer Ebene
parallel zur Fahrbahn durch den Ultraschallwandler 6 einen
im Wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt aufweist. Das Maximum der Charakteristiken ist im Idealfall
orthogonal zu der Fahrzeuglängsachse 5 ausgerichtet.
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Die
als elektronische Schaltung ausgebildete Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 dient
dazu, auf ein Startsignal des Steuergeräts Sendesignale für den Ultraschallwandler 6 zu
bilden und an diesen abzugeben, so dass dieser auf die Sendesignale
hin einen den Sendesignalen entsprechenden Puls von Ultraschallwellen
einer der Eigenfrequenz des Ultraschallwandlers entsprechenden Frequenz
abstrahlt. Die Steuer- und Auswerte einrichtung 7 dient
weiter dazu, nach Aussendung der Sendesignale Empfangssignale des
Ultraschallwandlers 6 zu empfangen, die dieser bei Empfang
von Ultraschallwellen, insbesondere eines Ultraschallpulses wie
einem von einem der Objekte 2 zurückgeworfene Anteil des ausgesendeten
Ultraschallpulses, bildet und abgibt. Die Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 empfängt das Empfangssignal
und erzeugt aus diesem ein Laufzeitsignal, das die Laufzeit des
Pulses von dem Ultraschallwandler 6 zu dem Objekt 2 und
zurück
zu dem Ultraschallwandler 6 wiedergibt. Beispielsweise
kann das Laufzeitsignal bei Erkennung einer Pulsflanke erzeugt werden,
so dass es allein durch die Zeit seiner Bildung oder Übertragung
die Laufzeit wiedergibt.
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Die
Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 zusammen mit dem Ultraschallwandler 6 stellt
eine bekannte Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals für eine Bestimmung
eines Abstands eines Objekts durch Messung der Laufzeit von Ultraschallpulsen
dar.
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Das
Steuergerät 8 dient
zur Ansteuerung der Vorrichtung. Zur Ermittlung der Abmessungen
der Parklücke 3 tastet
sie bei Vorbeifahrt an den Objekten 2 mit niedriger Geschwindigkeit,
beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km/h, den
Bereich seitlich des Kraftfahrzeugs 1 in Bezug auf dort
vorhandene Objekte 2 ab, wozu sie in regelmäßigen Abständen Laufzeitmessungen
in einer Richtung quer zur Fahrzeuglängsachse 5 durchführt. Dazu
gibt sie jeweils ein Startsignal an die Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 ab,
die daraufhin Sendesignale an den dann als Ultraschallquelle dienenden Ultraschallwandler 6 sendet,
um einen Ultraschallpuls abzugeben. Nach Abgabe des Pulses wandelt der
Ultraschallwandler 6 bei Empfang von Ultraschallwellen
diese in Empfangssignale, die an die Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 übertragen
werden, wo diese aus den Empfangssignalen ein Laufzeitsignal bildet
und an das Steuergerät 8 abgibt.
Das Steuergerät 8 ermittelt
aus dem Laufzeitsignal unter Verwendung der Ultraschallgeschwindigkeit
in Luft aus der Laufzeit den Abstand d. Durch die wiederholten Messungen
während
der Vorbeifahrt ergibt sich ein Tiefenprofil aus einer entsprechenden
Anzahl von Messungen, das den jeweiligen Abstand von erfassten Objekten
als Funktion der Position in Fahrtrichtung, die unter Verwendung
der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 ermittelt wird,
darstellt.
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Im
Anschluss daran kann ein automatisches Einparken des Kraftfahrzeugs 1 erfolgen,
wenn das Steuergerät 8 durch
Vergleich mit entsprechenden in ihm gespeicherten Daten erkannt
hat, dass die Parklücke 3 groß genug
zum automatischen Einparken ist.
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Das
bekannte Abstandsermittlungssystem hat jedoch den Nahteil, dass
die Reichweite der Vorrichtung zur Erzeugung des Laufzeitsignals
für den praktischen
Einsatz zu gering, im Beispiel kleiner als 4 m, ist.
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In 2 unterscheidet
sich das Kraftfahrzeug 1' von
dem Kraftfahrzeug 1 in 1 nur dadurch,
dass statt der bekannten Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals
für eine
Bestimmung eines Abstands eines Objekts durch Messung der Laufzeit
von Ultraschallpulsen eine entsprechende Vorrichtung nach einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ersetzt ist. Für
alle unveränderten
Teile werden daher dieselben Bezugszeichen verwendet und die Erläuterungen
gelten auch hier entsprechend.
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Die
Vorrichtung zur Erzeugung eines Laufzeitsignals für eine Bestimmung
eines Abstands eines Objekts durch Messung der Laufzeit von Ultraschallpulsen
umfasst wiederum eine Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 und
ein Wandlermodul 10, das in einer Halteeinrichtung 11 zwei
in einem vorgegebenen Abstand a voneinander angeordnete, über Signalverbindungen
mit der Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 verbundene Ultraschallwandler 12 und 13 aufweist.
Der Abstand a der Ultraschallwandler 12 und 13 quer
zur Hauptabstrahlrichtung beträgt
in diesem Ausführungsbeispiel
weniger als 20 Wellenlängen,
besonders bevorzugt 5 Wellenlängen,
der Ultraschallwellen in Luft, nämlich
etwa 5 mm.
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Die
Halteeinrichtung 11, im Beispiel ein als Gehäuse dienendes
Kunststoffspritzteil, aus einem die Übertragung von Ultraschallwellen
hemmenden Kunststoff, besitzt zwei Aufnahmen 14 und 15 mit Entkopplungsringen
zur Aufnahme der konventionellen Ultraschallwandler 12 und 13.
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Die
Ultraschallwandler 12 und 13 sind in bekannter
Weise aufgebaut und verfügen
jeweils über ein
Kunststoffgehäuse
mit einer Aluminiummembran, auf deren Innenseite eine Piezokeramikscheibe
eingeklebt ist, die wiederum durch entsprechende Sendesignale in
ihrer Ausdehnung veränderbar
ist, die durch die Verbindung mit der Membran letzter anregt. Umgekehrt
gibt die Piezokeramikscheibe bei Anregung der Membran mit Ultraschallwellen
durch eine entsprechende Krafteinwirkung auf die Scheibe Empfangssignale
ab.
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Das
Wandlermodul 10 mit den Ultraschallwandlern 12 und 13 ist
weiter so ausgebildet, dass die Abstrahl- bzw. Empfangsbereiche
unmittelbar von der Aluminiummembran der Ultraschallwandler 12 bzw. 13 im
wesentlichen glatt sind und keine hervorstehenden ultraschallbündelnden
Einrichtungen, insbesondere keine Röhren mit Ausdehnungen größer als
eine halbe Wellenlänge
in Abstrahlrichtung, aufweisen bzw. ins solchen versenkt angeordnet sind.
Damit wird eine gute Integration in das Karosseriedesign ermöglicht und
eine schwer zu entfernende Verschmutzung während des Betriebs vermieden.
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Das
Wandlermodul 10 ist so an dem Kraftfahrzeug 1' angebracht,
dass eine Verbindungslinie durch die Ultraschallwandler 12 und 13 wenigstens näherungsweise
parallel zu der Fahrzeuglängsachse 3 und
der Fahrbahn, auf der das Kraftfahrzeug steht, ausgerichtet ist.
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Die
Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 ist nun dazu ausgebildet,
auf Startsignale des Steuergeräts 8 die
Ultraschallwandler 12 und 13 so als Ultraschallquellen
anzusteuern bzw. von den Ultraschallwandlern abgegebene Empfangssignale
so auszuwerten, dass das im folgenden geschilderte Verfahren nach
einer ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung durchgeführt
wird.
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Die
Steuer- und Auswerteeinrichtung 7 gibt auf den Empfang
eines Startsignals des Steuergeräts 8 Sendesignale
an die beiden Ultraschallwandler 12 und 13 ab,
so dass diese einen Puls aus Ultraschallwellen derselben vorgegebenen
Frequenz mit einer festen vorgegebenen Phasenbeziehung abstrahlen.
In diesem ersten Ausführungsbeispiel
werden die Ultraschallwellen in Phase, d.h. mit einer vorgegebenen
Phasenverschiebung von 0°,
abgegeben.
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Die
Ultraschallwandler 12 und 13 haben jeweils eine
Abstrahl- und Empfangscharakteristik,
die der des Ultraschallwandlers 6 entspricht. Da beide Ultraschallwandler 12 und 13 als
Ultraschallquellen Ultraschallwellen der gleichen Frequenz mit der
vorgegebenen Phasenverschiebung abstrahlen, werden von zwei in einem
vorgegebenen Abstand a voneinander akustisch voneinander getrennten
Orten gleichzeitig Ultraschallwellen mit der gleichen Frequenz mit
einer vorgegebenen Phasenbeziehung zueinander abgestrahlt werden,
so dass diese sich interferierend überlagern. Es ergibt sich dadurch
die in 2 durch gepunktete Linien angedeutete Sendecharakteristik
der Gesamtanordnung, bei der durch Interferenz wenigstens drei Sendekeulen
entstehen, von denen die mittlere mit der höchstens Intensität die einen
Winkel von etwa 90° mit
der Verbindungslinie des Fahrzeugs 1' bildende Hauptsendekeule 16 ist.
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Die
Form der Hauptsendekeule 16 und die Winkel zwischen der
Hauptsendekeule 16 und den Nebenkeulen 17 richten
sich nach dem Verhältnis von
Wellenlänge
und Abstand a. Der Abstand a ist in Abhängigkeit von der verwendeten
Wellenlänge vorzugsweise
so gewählt,
dass der Winkel zwischen der Hauptsendekeule 16 und den
Nebenkeulen 17 möglichst
groß ist,
so dass Objekte möglichst
nur durch die Hauptsendekeule 16 mit für den Empfang hinreichender
Intensität
erfasst werden.
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Durch
die Ausbildung der Hauptsendekeule 16 wird eine wesentlich
größere Reichweite
erreicht als bei Verwendung einer einzelnen Ultraschallquelle wie
in 1.
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Die
Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 schaltet nach Abgabe
des Ultraschallpulses auf Empfang und empfängt in diesem Ausführungsbeispiel
Empfangssignale des Ultraschallwandlers 12, die dieser
durch Wandlung eines von einem der Objekte 2 zurückgeworfenen
Anteils des ausgesendeten Ultraschallpulses bildet und abgibt.
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Die
Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 ermittelt die Lage der
Pulsflanke des zurückgeworfenen
Pulsanteils und bildet ein dementsprechendes Laufzeitsignal, das
sie an das Steuergerät 8 abgibt, das
diese wie bei dem bekannten Abstandsermittlungssystem 4 in 1 weiterverarbeitet.
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Bei
einem zweiten Ausführungsbeispiel
ist nur die Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 durch eine Steuer-
und Auswerteeinrichtung ersetzt, die sich von der Steuer- und Auswerteeinrichtung 9 dadurch unterscheidet,
dass sie nur einen der Ultraschallwandler, beispielsweise der Ultraschallwandler 12, durch
Abgabe entsprechender Sendesignale als Ultraschallquelle für einen
Ultraschallpuls ansteuert. Dieser fungiert insoweit im Wesentlichen
wie der in 1.
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Nach
Abgabe des Ultraschallpulses werden jedoch Empfangssignale beider
Ultraschallwandler 12 und 13 empfangen und unter
Beachtung der Phasenbeziehung zwischen diesen und einer vorgegebenen
Phasenbeziehung, in diesem Ausführungsbeispiel
0°, ausgewertet.
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Von
einem der Objekte ausgehende Ultraschallwellen werden daher gleichzeitig
an zwei in einem vorgegebenen Abstand a voneinander akustisch getrennte
Orten mit unterschiedlichen Empfangsphasen unter Bildung von Empfangssignalen empfangen.
Die Steuer- und Auswerteeinrichtung wertet diese Empfangssignale
in Abhängigkeit
voneinander und der vorgegebenen Phasenbeziehung unter Bildung des
Laufzeitsignals aus. Dabei wird von einer festen Phasenlage der
Empfangssignale, entsprechend der Phasen der Ultraschallwellen auf
den Oberflächen
der Ultraschallwandler, im Beispiel von 0°, ausgegangen. Die beiden Ultraschallwandler 12 und 13 bilden
daher zusammen mit der Steuer- und Auswerteeinrichtung eine Empfangseinrichtung,
deren Empfangscharakteristik der Sendecharakteristik im ersten Ausführungsbeispiel
entspricht. Es wird so in der Hauptempfangskeule, die der Hauptsendekeule 16 entspricht,
eine erhöhte
Empfindlichkeit erreicht, so dass auch hier die Reichweite der Gesamtanordnung
erhöht
ist.
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Ein
drittes Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel
wiederum nur durch die Ausbildung der Steuer- und Auswerteeinrichtung 9.
Diese ist nun so ausgebildet, dass sie zur Abstrahlung der Ultraschallwellen
und zum Empfang der Ultraschallwellen jeweils dieselben beiden Ultraschallwandler,
d.h. die Ultraschallwandler 12 und 13 benutzt.
Das bedeutet, dass die Steuer- und Auswerteeinrichtung zur Abgabe
der Ultraschallwellen wie die Steuer- und Auswerteeinrichtung des ersten
Ausführungsbeispiels
ausgebildet ist und zur Bildung der Laufzeitsignale wie die der zweiten
Ausführungsform.
Dabei wird für
die Abstrahlung wie auch den Empfang von der gleichen Phasenbeziehung
bzw. Phasenverschiebung ausgegangen.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ergibt sich nicht nur eine besonders große Reichweite, sondern auch
eine besonders gute Richtungscharakteristik bei der Erfassung von
Objekten, da sowohl die Sende- als auch die Empfangscharakteristik
stark gerichtet ist. Diese Richtungscharakteristik erlaubt es insbesondere
in Bezug auf den Winkel zu dem Wandlermodul 10 nahe beieinander
liegende Objekte 2 mit größerer Sicherheit zu trennen
als dies bei den bekannten Systemen möglich ist.
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Ein
viertes, in 4 veranschaulichtes Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von den vorhergehenden Ausführungsbeispielen dadurch, dass zum
einen das Wandlermodul 10 gegenüber der Fahrzeuglängsachse 3 in
einem von 90° abweichenden
Winkel geneigt im Bereich des vorderen Stoßfängers angeordnet ist und dass
die Steuer- und Auswerteeinrichtung 18 nun so ausgebildet
ist, dass die Phasenverschiebung bei Sende- und/oder Empfangsbetrieb
einstellbar ist. Hierzu verfügt
sie über eine
Einrichtung 19 zur Verschiebung der Phasen der Sendesignale
bzw. der Empfangsphasen der empfangenen Ultraschallwellen um eine
vorgegebene Phasenverschiebung, die über einen entsprechenden Eingang
bzw. eine entsprechende Schnittstelle von dem Steuergerät 8 einstellbar
ist. Diese Einrichtung 19 kann beispielsweise eine elektronische Schaltung
umfassen, die eine einstellbare Phasenverschiebung erlaubt. So können die
vorgegebene Phasenverschiebung zwischen den abgegebenen Ultraschallwellen
erzeugt wird bzw. Empfangsphasen der empfangenen Ultraschallwellen
um die vorgegebene Phasenverschiebung zueinander verschoben werden.
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Der
Wert für
die Phasenverschiebung wird so gewählt, dass das Maximum der abgestrahlten
Intensität
der überlagerten
Ultraschallwellen, d.h. das Maximum der Hauptkeule in einer Richtung
liegt, bzw. das Empfindlichkeitsmaximum der Empfangscharakteristik
in einer Richtung liegt, die gegenüber einer Verbindungslinie
zwischen den Ultraschallwandlern 12 und 13, d.h.
den zwei Sende- bzw. Empfangsorten, geneigt ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist die Phasenverschiebung insbesondere so gewählt, dass das Maximum der Hauptsendekeule 16 wenigstens
näherungsweise
orthogonal zu der Fahrzeuglängsachse 5 ausgerichtet
ist, obwohl das Wandlermodul 10 anders ausgerichtet ist.
Es erfolgt daher ein elektronisches Schwenken der Sende- bzw. Empfangscharakteristik.
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Dies
hat den Vorteil, dass ein Nachjustieren der Ausrichtung der Sende-
und Empfangscharakteristik einfach rein elektronisch ohne mechanische Änderungen
möglich
ist, und dass eine große
Freiheit in der Wahl des Einbauortes an dem Fahrzeug 1 besteht.
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Weitere
Ausführungsformen
unterscheiden sich von den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
dadurch, dass die Vorrichtung auch zur Erfassung von Lagen und Abständen im
Nahbereich eingerichtet ist. Dazu braucht jeweils nur die Steuer-
und Auswerteeinrichtung so modifiziert zu sein, dass auf ein entsprechendes
Steuersignal des Steuergeräts 8 hin
zur Messung des Abstands im Nahfeld von einem der Ultraschallwandler 12 oder 13 Ultraschallwellen für eine Pulslaufzeitmessung
ausgesendet und von dem anderen Ultraschallwandler 13 von
dem Objekt zurückgeworfene
Anteile der Ultraschallwellen empfangen werden. Dabei kann die Steuer-
und Auswerteeinrichtung insbesondere Empfangssignale von dem als
Empfänger
dienenden Ultraschallwandler 13 schon während der Abgabe eines Ultraschallpulses empfangen,
so dass auch sehr kurze Laufzeiten und damit Abstände erfasst
werden können.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
sind das Steuergerät
und die Steuer- und Auswerteeinrichtung so ausgebildet, dass zur
Messung der Lage des Objekts im Nahfeld nacheinander jeweils von
einem der beiden Ultraschallwandler Ultraschallwellen für eine Pulslaufzeitmessung
ausgesendet und von dem Objekt zurückgeworfene Anteile der Ultraschallwellen
empfangen und entsprechende Pulslaufzeiten ermittelt werden, und
aus den Pulslaufzeiten mittels Triangulation Daten ermittelt werden,
die die Lage des Objekts wiedergeben.
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Alternativ
können
das Steuergerät
und die Steuer- und Auswerteeinrichtung so ausgebildet sein, dass
zur Messung der Lage des Objekts im Nahfeld nacheinander jeweils
an einem der wenigstens zwei Orte Ultraschallwellen einer Pulslaufzeitmessung
empfangen und entsprechende Pulslaufzeiten ermittelt werden, und
aus den Laufzeiten mittels Triangulation Daten ermittelt werden,
die die Lage des Objekts wiedergeben.
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Ein
Wandlermodul 20 für
eine Vorrichtung nach noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, das
für sich
genommen auch eine Erfindung darstellt, unterscheidet sich von dem
Wandlermodul 11 dadurch, dass nur ein als Ultraschallquelle
dienender Ultraschallwandler 21 vorgesehen ist, vor dem
jedoch eine Maske bzw. Blende 22, beispielsweise gegeben
durch ein Gehäuse 23 mit
wenigstens zwei in einem vorgegebenen Abstand voneinander angeordneten Öffnungen 24,
aus einem für
Ultraschall der verwendeten Frequenz stark intransparenten, vorzugsweise
absorbierenden Material angeordnet ist.
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Die
entsprechende Steuer- und Auswerteeinrichtung ist gegenüber der
Steuer- und Auswerteeinrichtung des ersten Ausführungsbeispiels insofern geändert, als
sie nun nur an den einen Ultraschallwandler Sendesignale abzugeben
braucht, woraufhin dieser Ultraschallwellen erzeugt, die jedoch
nur die Öffnungen 24 der
Blende 22 abgegeben werden. Auf diese Weise kann mit nur
einem Ultraschallwandler ebenfalls eine Abgabe von Ultraschallwellen
von zwei für
Ultraschallwellen akustische voneinander getrennten, in einem vorgegebenen
Abstand a voneinander beabstandeten Orten erreicht werden. Die Ultraschallwellen
können
dann im Fernfeld wie die Ultraschallwellen des ersten Ausführungsbeispiels interferieren.
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- 1,
1'
- Kraftfahrzeug
- 2
- Objekte
- 3
- Parklücke
- 4
- Abstandsermittlungssystem
- 5
- Fahrzeuglängsachse
- 6
- Ultraschallwandler
- 7
- Steuer-
und Auswerteeinrichtung
- 8
- Steuergerät
- 9
- Steuer-
und Auswerteeinrichtung
- 10
- Wandlermodul
- 11
- Halteeinrichtung
- 12
- Ultraschallwandler
- 13
- Ultraschallwandler
- 14
- Aufnahme
- 15
- Aufnahme
- 16
- Hauptsendekeule
- 17
- Nebenkeulen
- 18
- Steuer-
und Auswerteeinrichtung
- 19
- Einrichtung
zur Verschiebung von Phasen
- 20
- Wandlermodul
- 21
- Ultraschallwandler
- 22
- Maske
- 23
- Gehäuse
- 24
- Öffnungen
- a
- Abstand
- d
- Abstand