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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Eingabe von Eingabedaten in
ein Fahrzeugnavigationsgerät,
bei welchem dem Fahrzeugnavigationsgerät über eine Empfangsschnittstelle
Eingabedaten zugeführt
werden und die Eingabedaten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.
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Mobile
CE-Endgeräte
(Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, etc.) verfügen heute häufig über Datenbanken, in denen Adressen
beispielsweise im vCard-Format abgelegt werden können. Um die zeitaufwändige Prozedur
der Zieleingabe in das Navigationssystem eines Kraftfahrzeugs zu
umgehen, sind Verfahren bekannt, die das Einlesen von Adressen aus
den Adressbüchern
der CE-Endgeräte
in das Navigationssystem mittels einer geeigneten Datenübertragungstechnik
ermöglichen
(z. B. Bluetooth). Übernommen
werden sollen dabei in der Regel nur Eingabedaten, die kompatibel
zu einer Datenbank des Navigationssystems bzw. plausibel bezüglich in
der Datenbank gespeicherter Vergleichsdaten sind. Somit kann bei
der Zuführung
von Adressdaten beispielsweise sichergestellt werden, dass die zugeführte Adresse
auch im Kartenmaterial des Navigationssystems verzeichnet bzw. geographisch
auffindbar ist.
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Ein
Verfahren der eingangs genannten Gattung ist beispielsweise aus
der
DE 199 27 647
A1 bekannt. Trotz der durch solche Verfahren zumindest theoretisch
ermöglichten
Zeitersparnis beim Übernehmen
der Navigations-Zieldaten aus dem Adressbuch eines mobilen Geräts ergeben
sich bei solchen Verfahren in der Praxis häufig Probleme. Diese treten auf,
wenn die aus dem Adressbuch zugeführten Daten nicht kompatibel
bzw. plausibel bezüglich
der Datenbank des Navigationssystems sind. Kann beispielsweise eine
zugeführte
Adresse in der Datenbank des Navigationssystems nicht gefunden werden,
ergibt die Plausibilitätsprüfung ein
negatives Ergebnis und eine Übernahme
der Adresse als Navigationsziel ist unmöglich. Die
DE 199 27 647 A1 offenbart
keine Lösung
zum Umgang mit Eingabedaten, für
welche die Plausibilitätsprüfung ein
negatives Ergebnis liefert. Dementsprechend ist bei bekannten Vorrichtungen
und Verfahren oft letztlich doch eine manuelle Eingabe der Zieldaten
notwendig. Im schlechtesten Fall kann es dem Benutzer gar verborgen
bleiben, dass die Übernahme
von Eingabedaten nicht erfolgreich war und die Eingabedaten gehen vollständig verloren.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein einfaches Verfahren zu schaffen, durch
welches die Übernahme
von zugeführten
Eingabedaten im Falle einer negativen Plausibilitätsprüfung erleichtert
wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren gemäß Patentanspruch
1. Bevorzugte Ausführungsformen
bzw. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird im
Falle einer negativen Plausibilitätsprüfung eine Aufforderung zur
Korrektur der Eingabedaten an einen Benutzer, in der Regel den Fahrer
des Kraftfahrzeugs, ausgegeben. Dem Benutzer wird dann die Möglichkeit
gegeben, die Eingabedaten über
eine geeignete Bedieneinrichtung zu korrigieren. Somit können die
Eingabedaten trotz einer zunächst
negativen Plausibilitätsprüfung doch
noch in korrigierter Form in das Fahrzeugnavigationsgerät übernommen
werden.
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Die
Aufforderung zur Korrektur erfolgt vorzugsweise durch einen expliziten
textuellen oder symbolischen Hinweis. Sie kann jedoch auch implizit durch
die Hervorhebung zu korrigierender Daten erfolgen. Die Aufforderung
kann auch akustisch oder haptisch unterstützt werden oder ausschließlich akustisch
oder haptisch erfolgen.
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Grundsätzlich kann
ein Korrekturmechanismus zur Korrektur der Eingabedaten auf vielfältige Arten
und Weisen ablaufen. Die Eingabedaten können demnach vollständig oder
nur teilweise durch den Benutzer korrigierbar sein. Bevorzugt werden Varianten
der Erfindung, bei welchen die Korrektur der Eingabedaten durch
den Benutzer mit sehr geringem Aufwand, beispielsweise einer sehr
geringen Anzahl von Bedienaktionen, zu erledigen ist.
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Dies
kann, insbesondere bei der Zuführung hierarchischer
Datensätze,
beispielsweise erreicht werden durch eine hierarchisch gegliederte
Plausibilitätsprüfung. Es
wird also zunächst
die Plausibilität hierarchisch übergeordneter,
d. h. auf hierarchisch höherer
Ebene angesiedelter, Daten geprüft
und bei negativem Ergebnis der Plausibilitätsprüfung für die übergeordneten Daten wird dem
Benutzer Gelegenheit zur Korrektur der übergeordneten Daten gegeben.
Erst wenn die übergeordneten
Daten nach erfolgter Korrektur plausibel sind, wird die Plausibilität untergeordneter
Daten geprüft.
Werden dem Navigationssystem beispielsweise Adressdatensätze der Struktur
1. „Land", 2. „Postleitzahl/Stadt", 3. „Straße", 4. „Hausnummer/Kreuzung" zugeführt, so
kann die Plausibilitätsprüfung derart
ablaufen, dass zunächst die
Plausibilität
der Inhalte des hier übergeordneten Datenfelds „Land" geprüft wird,
dann die Plausibilität der
Inhalte des Datenfelds „Postleitzahl/Stadt", dann die Plausibilität der der
Inhalte des Datenfelds „Straße" und erst dann die
Plausibilität
der Inhalte des Datenfelds „Hausnummer/Kreuzung".
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Bei
ausreichender Rechenkapazität
des Navigationssystems kann selbstverständlich eine Plausibilitätsprüfung untergeordneter
Eingabedaten auch bereits ablaufen, bevor die übergeordneten Eingabedaten
durch den Benutzer korrigiert worden sind. Es ist dann zwar keine
sichere Einschränkung
der Vergleichsdaten möglich
auf solche Vergleichsdaten, die den bereits geprüften übergeordneten Daten zuordenbar
sind. Die Plausibilitätsprüfung der
untergeordneten Daten kann jedoch beispielsweise auf Basis von Ähnlichkeiten
der übergeordneten
Eingabedaten zu bestimmten Vergleichsdaten ablaufen oder bezogen
auf sämtliche
geeigneten Vergleichsdaten der Datenbank.
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Bevorzugt
wird dem Benutzer bei der erfindungsgemäß ausgegebenen Aufforderung
zur Korrektur der Eingabedaten signalisiert, auf welcher Ebene die
Plausibilitätsprüfung ein
negatives Ergebnis ergeben hat und eine Korrektur erforderlich ist. Dem
Benutzer wird somit eine gezielte Korrektur der Eingabedaten auf
der entsprechenden Ebene ermöglicht
und ihm werden unnötige
Korrektureingaben bei bereits zuvor plausiblen Eingabedaten bzw. die
nochmalige Überprüfung oder
Bestätigung
bereits erfolgreich validierter Eingabedaten erspart.
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Häufig weichen
die Freitexteingaben im Adressbuch eines Mobilgeräts, die
dem Navigationssystems erfindungsgemäß als Eingabedaten zugeführt werden,
nur minimal von den Vergleichsdaten der Datenbank des Navigationssystems
ab. Solche geringfügigen
Abweichungen können
etwa aus Tippfehlern oder leicht abweichenden Schreibweisen resultieren.
Aufgrund der häufig
nur geringfügigen
Abweichungen ist der erfindungsgemäß vorgesehene Korrekturmechanismus
bevorzugt so ausgebildet, dass durch den Benutzer im Wesentlichen
nur die Abweichungen der Eingabedaten zu den Vergleichsmustern der
Datenbank korrigiert werden müssen.
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Bevorzugt
wird dem Benutzer bei der erfindungsgemäß ausgegebenen Aufforderung
zur Korrektur der Eingabedaten signalisiert, welche genauen Abweichungen
zu einem oder mehreren den Eingabedaten ähnlichen Vergleichsmustern
bestehen. Hierzu werden die Abweichungen gekennzeichnet. Dies kann
beispielsweise dadurch erfolgen, dass einzelne Buchstaben, in welchen
die Eingabedaten von einem ansonsten ähnlichen Vergleichsmuster abweichen,
optisch hervorgehoben werden, beispielsweise farbig unterlegt oder
in besonderer Schriftart dargestellt. Der Benutzer kann dann die
Eingabedaten gezielt an den Stellen der Abweichungen überprüfen und
kann gegebenenfalls nur die Abweichungen korrigieren. Der Korrekturaufwand
des Benutzers ist somit besonders gering.
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Bei
Korrekturmechanismen, die darauf beruhen, dass der Benutzer neue
Zeichen an einer durch einen Cursor markierten Stelle eingeben kann,
kann ihm die gezielte Korrektur dadurch erleichtert werden, dass
der Cursor bei einem abweichenden Zeichen platziert wird.
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Dem
Benutzer kann auch die Gelegenheit gegeben werden, aus mehreren
Vergleichsmustern, die den abweichenden Eingabedaten ähnlich sind, dasjenige
auszuwählen
(je nach Eingabemechanismus beispielsweise durch ein „Scrollen" oder Antippen),
das tatsächlich
in das Navigationssystem übernommen
werden soll.
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Als
Alternative oder Ergänzung
zu der vorliegenden Erfindung ist auch eine Erhöhung der Toleranz der Plausibilitätsprüfung in
Betracht zu ziehen. Kleine Abweichungen führen dann nicht zwingend zu einem
negativen Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. Nur deutliche Abweichungen
machen eine Korrektur erforderlich. Eine allzu hohe Toleranz ist
jedoch häufig
unerwünscht,
da mit zunehmender Toleranz auch die Gefahr von Fehlinterpretationen
zunimmt.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird im Folgenden anhand eines Beispiels näher beschrieben.
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Ein
PDA wird über
eine Bluetooth-Verbindung mit einem Navigationssystem eines Kraftfahrzeugs
verbunden. Adressdaten aus dem Adressbuch des PDA werden dem Navigationssystem
als Eingabedaten über
die Bluetooth-Verbindung zugeführt. Der
PDA und des Navigationssystems sind grundsätzlich bezüglich der Datenformate der
zuzuführenden
Daten zueinander kompatibel, d. h. die zugeführten Adressdatensätze sind
für das
Navigationssystem lesbar und verarbeitbar.
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Bei
dem Navigationssystem werden die über die Bluetooth-Verbindung
zugeführten
Adressdatensätze
validiert, d. h. einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Dabei wird
geprüft,
ob die jeweilige Adresse in der Datenbank des Navigationssystems
enthalten ist. Nur in diesem Fall soll ein ankommender Adressdatensatz
in dem Navigationssystem weiter verarbeitet, beispielsweise in den
Adressspeicher des Navigationssystems übernommen werden.
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Die
ankommenden Adressdatensätze
umfassen im Wesentlichen vier Datenfelder:
- 1.
Land
- 2. Postleitzahl/Stadt
- 3. Straße
- 4. Hausnummer oder Kreuzung
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Das
Navigationssystem vergleicht in abnehmender hierarchischer Reihenfolge
1,2,3,4 den Inhalt jedes Datenfeldes mit den entsprechenden Vergleichsdaten
der Datenbank. Die hierarchische Reihenfolge dient beispielsweise
dazu, die Menge der relevanten Vergleichsdaten in den einzelnen
Validierungsschritten einzuschränken.
Es finden also nur solche Vergleichsdaten Berücksichtigung, die den bereits
geprüften übergeordneten
Daten zuordenbar sind. Beispielsweise müssen als Vergleichsmuster für das Datenfeld „Stadt" nur die Städtenamen
eines bestimmten im Datenfeld „Land" eingetragenen Landes
herangezogen werden.
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Wenn
keine oder keine vollständige
Validierung eines zugeführten
Adressdatensatzes möglich ist,
wird dem Benutzer Gelegenheit zur Korrektur der Eingabedaten gegeben.
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Validierung
und Korrektur laufen dabei in einem interaktiven Prozess zwischen
Benutzer und Fahrzeug ab. Dem Benutzer werden auf einem Bildschirm
des Navigationssystems neben einer expliziten oder impliziten Aufforderung
zur Korrektur untereinander angeordnet die Inhalte der vier Datenfelder angezeigt:
- 1. Land
- 2. PLZ/Stadt
- 3. Straße
- 4. Hausnummer oder Kreuzung
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Ein
nicht erfolgreich validiertes und somit zu korrigierendes Datenfeld
wird für
den Benutzer auf dem Bildschirm farblich hervorgehoben angezeigt. Statt
einer farblichen Hervorhebung sind vielfältige weitere Varianten der
Hervorhebung denkbar, etwa eine Inversdarstellung, eine farbliche
Unterlegung, eine Veränderung
der Schriftart oder eine Umrahmung.
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Innerhalb
des farblich hervorgehoben Datenfelds werden außerdem solche Zeichen der Eingabedaten
des Datenfelds durch Fettdruck hervorgehoben, bezüglich welcher
die zugeführten
Eingabedaten des Eingabefeldes von einem Vergleichsmuster abweichen,
das ein bei der Validierung verwendeter Vergleichsalgorithmus als ähnlich zu
den zugeführten
Eingabedaten des Eingabefeldes beurteilt.
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Zur
Korrektur der Eingabedaten bzw. der Abweichungen kann der Benutzer
zwischen drei fest oder dynamisch auswählbaren Bedienmodi wählen:
Gemäß einem
ersten Bedienmodus wird ein Cursor zur Eingabe von Zeichen genau
bei einem Zeichen des Datenfelds platziert, bezüglich welches die zugeführten Eingabedaten
des Eingabefeldes von einem als ähnlich
beurteilten Vergleichsmuster abweichen. Der Benutzer kann das Zeichen
somit mit sehr geringem Aufwand korrigieren. Nach der Korrektur
des Zeichens wird die Prüfung
zur Validierung erneut angestoßen.
Im Falle der Korrektur mehrerer Zeichen kann der Cursor nach jeder
Eingabe eines Zeichens beim nächsten
abweichenden Zeichen platziert werden. Auch die Validierung und/oder
Bestimmung ähnlicher
Vergleichsmuster kann nach der Eingabe jedes Zeichens neu angestoßen werden.
Es kann dem Benutzer aber auch ermöglicht werden, mehrere Zeichen
in einem Schritt ohne neue Validiereung und/oder automatische Cursor-Platzierung
zu korrigieren.
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Gemäß einem
zweiten Bedienmodus kann der Benutzer durch „Scrollen" zwischen mehreren als ähnlich beurteilten
Vergleichsmustern ein Vergleichsmuster auswählen, durch welches der Inhalt
des Datenfelds dann ersetzt wird.
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Gemäß einem
dritten Bedienmodus erhält der
Benutzer analog zur aus dem Stand der Technik bekannten rein manuellen
Eingabe Unterstützung durch
den so genannten "Speller", der nach Validierung
bzw. Eingabe einer Zeichenkette alle mit dieser Zeichenkette beginnenden
selektierbaren Alternativen aufzeigt. Dieser Bedienmodus kann gegebenenfalls
dadurch verfeinert werden, dass das Datenfeld nicht vollständig neu
auszufüllen
ist, sondern die Eingabe erst bei dem ersten Zeichen beginnt, in
welchem der vom PDA zugeführte
Inhalt des Datenfelds von einem als ähnlich beurteilten Vergleichsmuster abweicht.
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Statt
der in der vorliegenden Ausführungsform
der Erfindung gegebenen Möglichkeit
zur Auswahl zwischen den Bedienmodi kann gemäß anderer, hier nicht näher beschriebener,
Ausführungsformen
der Erfindung auch ein Bedienmodus fest durch das Navigationssystem
vorgegeben sein.
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Erst
nach erfolgreicher Korrektur und anschließender erfolgreicher Valiedierung
eines zuvor nicht erfolgreich validierten Datenfelds wird das nächste Datenfeld
gemäß der oben
genannten abnehmenden hierarchischen Reihenfolge validiert und ggf.
korrigiert.
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Im
Rahmen des interaktiven Korrekturmechanismus sind hierarchisch untergeordnete
Felder somit so lange nicht bearbeitbar bis alle übergeordneten
Felder erfolgreich validiert sind. Eine Ausnahme bildet das Feld „Straße", das auch vor dem
Feld „Stadt" gefüllt bzw.
korrigiert werden kann. Der Benutzer kann hierzu mit einem Cursor
vom Feld „Stadt" ins Feld „Straße" wechseln.
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Der
Benutzer kann mittels eines Cursors jederzeit in ein hierarchisch
höheres
Datenfeld zurückspringen
und dort Veränderungen
vornehmen. Bei Veränderungen
wird eine neue Plausibilitätsprüfung des
veränderten
Datenfelds und anschließend
aller hierarchisch untergeordneten Datenfelder angestoßen.
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Die
Datenfelder werden in der oben genannten abnehmenden hierarchischen
Reihenfolge abgearbeitet, bis schließlich eine validierte Adresse
vorliegt. Diese wird dem Benutzer angezeigt und er kann wählen, ob
diese im Adressspeicher des Navigationssystems gespeichert oder
verworfen werden soll bzw. ob unmittelbar eine Zielführung zu
der Adresse gestartet werden soll.
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Erfolgreich
validierte Datenfelder werden optisch nicht hervorgehoben. Es wird
auch kein Cursor dort platziert. Wird beispielsweise ein Adressdatensatz
zugeführt,
dessen Datenfelder „Land" und „Stadt" unmittelbar erfolgreich
validiert werden, dessen Datenfeld „Straße" jedoch zunächst nicht erfolgreich validiert
wird, so startet der Korrekturdialog aus Sicht des Benutzers unmittelbar
mit der Hervorhebung des Datenfelds „Straße". Der Benutzer muss sich somit in keiner
Weise mit den erfolgreich validierten Datenfeldern „Land" und „Stadt" beschäftigen.
Wenn er dies möchte,
kann er sie jedoch überprüfen, da
ihre Inhalte ebenfalls auf dem Bildschirm sichtbar sind.
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Wird
dem Navigationssystem hingegen ein Adressdatensatz zugeführt, bei
dem sämtliche
Datenfelder unmittelbar erfolgreich validiert werden, so wird die
Adresse dem Benutzer lediglich zur Bestätigung angezeigt und er erhält die Möglichkeit,
die Adresse im Adressspeicher zu speichern, zu verwerten oder unmittelbar
eine Zielführung
zu der Adresse starten.
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Gemäß alternativer,
hier nicht näher
beschriebener, Ausführungsformen
der Erfindung kann der Bestätigungsschritt
auch für
sämtliche
oder für alle
ohne Korrektur erfolgreich validierten Datensätze entfallen. Somit kann eine
große
Anzahl zugeführter Datensätze sehr
zügig nacheinander
in den Adressspeicher des Navigationssystems übernommen werden. Die Übernahme
wird dann lediglich für
erfindungsgemäß vorzunehmende
Korrekturen unterbrochen.