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DE102006007814B4 - Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstelle - Google Patents

Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstelle Download PDF

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DE102006007814B4 DE200610007814 DE102006007814A DE102006007814B4 DE 102006007814 B4 DE102006007814 B4 DE 102006007814B4 DE 200610007814 DE200610007814 DE 200610007814 DE 102006007814 A DE102006007814 A DE 102006007814A DE 102006007814 B4 DE102006007814 B4 DE 102006007814B4
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Jens Dr. Bolsius
Thomas Dr. Hartmann
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Abstract

Beschrieben wird eine Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstätte, die über eine Abgasanlage mit einem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich verbunden ist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Belüftungseinheit vorgesehen ist, die in wenigstens eine geöffnete oder in eine geschlossene Stellung überführbar ist, dass die Belüftungseinheit in der geöffneten Stellung eine von dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich in den Aufstellraum gerichtete Luftströmung und in der geschlossenen Stellung keinen Luftaustausch zwischen dem Aufstellraum und dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich durch die Belüftungseinheit hindurch ermöglicht. Die Belüftungseinheit umfasst einen Strömungskanalabschnitt, in dem wenigstens ein Stellmittel vorgesehen ist, der den Strömungskanal in der geschlossenen Stellung der Belüftungseinheit fluiddicht abschließt und den Strömungskanal in der geöffneten Stellung der Belüftungseinheit zumindest teilweise für eine Luftdurchströmung freigibt. Das Stellmittel der Belüftungseinheit geht ausschließlich auf der Grundlage von durch den Differenzdruck hervorgerufenen Kräften selbsttätig aus der geschlossenen in die geöffnete Stellung über, sofern ein im Aufstellraum herrschendes Druckniveau um einen vorgebbaren Differenzdruck unter ein im außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich herrschenden Druckniveau fällt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstätte, die über eine Abgasanlage mit einem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich verbunden ist.
  • Werden in Wohnungen oder Häusern sowohl raumlufttechnische Anlagen, beispielsweise Ventilatoren von Dunstabzugshauben oder wärmegekoppelte Hauslüftungsanlagen, als auch Feuerstätten betrieben und dies innerhalb eines einzigen Wohnraumes, steht die Haustechnik vor einer besonderen Herausforderung. Einerseits muß die Funktion der Feuerstätte sowie die Verbrennungszuluftführung und Abgasabführung gewährleistet sein, andererseits zugleich eine Gefährdung der Bewohner durch Abgasaustritt in die Raumluft ausgeschlossen werden. Beides wird mit einem raumluftunabhängigen Betrieb der Feuerstätten hervorragend erzielt, d.h. der Betrieb der Feuerstätte ist, wenn möglich, stets von der Lüftung der Räume zu trennen.
  • Jedoch ist der raumluftunabhängige Betrieb heute nur bei Gasfeuerstätten verbreitet. Bei Ölfeuerstätten, Heizkessel und Kaminöfen für Flüssig- oder Festbrennstoffe ist zur Zeit fast ausschließlich der raumluftabhängige Betrieb möglich, d.h. die Verbrennungsluft wird unmittelbar aus dem Luftvolumen des Aufstellraumes, in dem die Feuerstätte gespeist.
  • Stand der Technik
  • Zur Gewährleistung eines weitgehend sicheren Betriebes einer raumluftabhängigen Feuerstätte innerhalb eines Aufstellraumes, wird bis anhin innerhalb des befeuerten Aufstellraumes eine ansteuerbare Lüftungsanlage vorgesehen, die den Zu- und Abluftstrom in bzw. aus dem entsprechenden Aufstellraum zu regeln vermag. So erfaßt eine Überwachungseinheit der Firma Wodtke GmbH den Unterdruck in einem Verbindungsrohr zwischen der Feuerstätte zum Schornstein gegenüber den Druckverhältnissen innerhalb des Aufstellraumes. Die Überwachung erfolgt während des Betriebs der Feuerstätte indem ein im Abgasstrom der Feuerstätte vorgesehenes Abgasthermostat die Feuerung erkennt und die Drucküberwachung aktiviert. Tritt eine Differenzdruckunterschreitung unter einem vorgegebenen zulässigen Mindestdruckwert ab, beispielsweise durch Ausfall eines Zuluftventilators der Lüftungsanlage, so wird das Absauggebläse der Lüftungsanlage über eine entsprechende Steuerschaltung abgeschaltet.
  • Eine weitere bekannte Maßnahme zur Vermeidung von sich innerhalb von Aufstellräumen von Feuerstätten in gefahrvoller Weise ausbildenden Unterdruckverhältnissen sieht eine Überwachung der Fensterstellung einer Fensteröffnung innerhalb des Aufstellraumes vor, bei der die Inbetriebnahme von raumlufttechnischen Anlagen, wie beispielsweise Dunstabzugshauben oder Abluftventilatoren bei gleichzeitiger Befeuerung einer Feuerstätte innerhalb eines Aufstellraumes nur möglich ist, wenn eine sensorüberwachte Fensteröffnung eine geöffnete Stellung einnimmt. Eine derartige Sicherheitseinrichtung wird von der Fa. Artek-Abluftsysteme, Berlin angeboten.
  • Aufgrund sicherheitstechnischer Anforderungen der Feuerverordnungen jeweiliger Länder gilt es dafür zu sorgen, dass bei einem kombinierten Betrieb von Raumlüftungsanlagen und insbesondere raumluftabhängigen Feuerstätten im Aufstellraum der Feuerstätte kein größerer Unterdruck als 4 Pascal entstehen darf. Bei Zu- und Abluftanlagen geschieht dies durch Festlegung und Einstellung der Zu- und Abluftströme an einem zentralen Steuergerät, wobei zusätzlich dafür zu sorgen ist, dass bei Ausfall des Zuluftventilators der Abluftventilator abzuschalten ist.
  • In einem Entwurf der DIN 18841 (Dezember 2005) „Überwachungseinrichtungen für den gemeinsamen Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und raumlufttechnischen Anlagen" werden Prüfkriterien für Sicherheitseinrichtungen, die u.a. bei einem auftretenden gefährlichen Unterdruck Feuerstätte oder Lüftungsanlage abschalten, beschrieben. Die Abschaltung kann bspw. mit Hilfe eines Differenzdruckschalters erfolgen.
  • In der DIN 18894:2005-02 werden Abschalteinrichtungen für heizgasseitig schnell abschaltbare Pelletöfen und die Prüfung der Abschalteinrichtungen spezifiziert. Die Abschalteinrichtung wird aktiviert, wenn der Differenzdruck zwischen Feuerraum und Aufstellungsraum sowie Vorratsbehälter eine vom Hersteller festgelegte Ansprechschwelle überschreitet. Die Prüfung der Abschalteinrichtung erfolgt dementsprechend durch Erzeugung entsprechender Druckniveaus und durch Auswertung der Signale der Abschalteinrichtung.
  • In DE 103 16 571 A1 wird eine Steuerungsvorrichtung für eine Dunstabzugsvorrichtung beschrieben, bei der die Luftförderleistung des Ventilators durch einen erfassten Differenzdruck gesteuert wird.
  • In DE 100 13 689 A1 wird eine Lüftungsvorrichtung beschrieben, die aus zwei koaxial verlaufenden zylindrisch ineinander liegenden Rohrabschnitten besteht, deren Mantelflächen mit über den Umfang verteilten, in Deckungslage bringbare Öffnungen versehen sind. Durch Verdrehen des inneren Rohrabschnitts gegenüber dem äußeren wird der Luftstrom abhängig von der Größe der Verdrehung in verschiedene Wege umgeleitet.
  • In DE 698 03 305 T2 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung beschrieben, bei dem im Inneren eines Gebäudes, in dem Verbrennungsöfen betrieben werden, durch Ansaugen von frischer Außenluft die Öfen mit Verbrennungsluft versorgt werden und darüber hinaus ein Überdruck im Inneren des Gebäudes hergestellt wird. Die Abzugsvorrichtung kann dabei als Überlaufventil ausgeführt sein oder in Form eines distanzregulierten Ventils dargestellt sein, das über einen gemessenen Differenzdruck gesteuert wird.
  • Eine weitere mit Lüftungsanlagen verbundene Problematik betrifft die Gewährleistung eines frostfreien Betriebes der Lüftungsanlage, ein Problem, das üblicherweise durch zeitweises Abschalten des Zuluftventilators versucht wird zu lösen, jedoch führt diese Maßnahme zu einer deutlichen Effizienzminderung der Wärmerückgewinnung. Lediglich die Vorwärmung der in den Aufstellraum zugeführten Außenluft mittels Erdwärmetauscher ist eine Maßnahme, durch die die Frostfreiheit ohne den Zuluftventilator abzuschalten ermöglicht wird, und ohne dabei die Effizienz der Wärmerückgewinnung signifikant zu senken. Dies jedoch ist mit einem erheblich bautechnischen und finanziellen Aufwand verbunden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstätte, die über eine Abgasanlage mit einem freien, außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich verbunden ist, derart weiterzubilden, dass ein sicherer Betrieb der Feuerstätte unter Maßgabe der durch die Musterfeuerungsverordnung zu beachtenden Anforderungen unterstützt werden kann und dies mit möglichst einfachen Mitteln. So soll es möglich sein, den gleichzeitigen Betrieb von Feuerstätten, so insbesondere von raumluftabhängigen Feuerstätten, und Lüftungsanlagen ohne die Notwendigkeit die Lüftungsanlagen sowie die Feuerstätten selbst mit besonderen Sicherheitseinrichtungen ausrüsten zu müssen, betreiben zu können.
  • Die Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Maßnahmen sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele zu entnehmen.
  • Lösungsgemäß ist eine Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstätte, die über eine Abgasanlage mit einem freien, außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich verbunden ist, dadurch weitergebildet, dass eine Belüftungseinheit vorgesehen ist, die in wenigstens eine geöffnete oder in eine geschlossene Stellung überführbar ist, wobei die Belüftungseinheit in der geöffneten Stellung eine von dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich in den Aufstellraum gerichtete Luftströmung und in der geschlossenen Stellung keinen Luftaustausch zwischen dem Aufstellraum und dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich durch die Belüftungseinheit hindurch ermöglicht. Der außerhalb des Aufstellraumes befindliche Bereich entspricht üblicherweise der freien Atmosphäre, in der der natürliche atmosphärische Umgebungsdruck vorherrscht. Lösungsgemäß umfasst die Belüftungseinheit einen Strömungskanalabschnitt, in dem wenigstens ein Stellmittel vorgesehen ist, das den Strömungskanal in der geschlossenen Stellung der Belüftungseinheit fluiddicht abschließt und den Strömungskanal in der geöffneten Stellung der Belüftungseinheit zumindest teilweise für eine Luftdurchströmung freigibt. Das Stellmittel der Belüftungseinheit geht lösungsgemäß ausschließlich auf der Grundlage von durch den Differenzdruck hervorgerufenen Kräften selbsttätig aus der geschlossenen in die geöffnete Stellung über, sofern ein im Aufstellraum herrschendes Druckniveau um einen vorgebbaren Differenzdruck unter ein im außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich herrschendes Druckniveau fällt.
  • Im einfachsten Fall sei angenommen, dass der Aufstellraum Teil eines Gebäudes ist, der hermetisch von Raumwänden gegenüber der umgebenden freien Atmosphäre abgeschlossen ist. Im Inneren des Aufstellraumes ist eine Feuerstätte vorgesehen, zu deren Befeuerung die innerhalb des Aufstellraumes vorhandene Luft benötigt wird. Um dafür zu sorgen, dass aufgrund eines sich möglicherweise innerhalb des Aufstellraumes allein durch den Verbrennungsvorgang in der Feuerstätte und den damit verbundenen Luftentzug aus dem Aufstellraum verursachten Unterdruck gegenüber dem atmosphärischen Aussendruck außerhalb des Aufstellraumes keine, innerhalb der Feuerstätte im Wege des Verbrennungsvorganges entstehenden Rauchgase in das Innere des Aufstellraumes gelangen können, wird lösungsgemäß innerhalb der Raumwand eine sich selbsttätig öffnende und wieder schließende Durchgangsöffnung vorgesehen, die sich nur in jenem Gefahrenfall öffnet, bei dem der Raumdruck innerhalb des Aufstellraumes unter einen kritischen Differenzdruckwert gegenüber dem Außenluftdruck absinkt. In diesem Fall strömt Zuluft von Außen aufgrund des sich von selbst einstellenden Druckgefälles zwischen dem Aufstellraum und Umgebung durch die Durchgangsöffnung in den Aufstellraum und sorgt für eine Verringerung des Differenzdruckwertes im Aufstellraum gegenüber dem Außenluftdruck. Überschreitet der Differenzdruckwert wieder den kritischen Differenzdruckwert, so schließt die Durchgangsöffnung von ganz allein.
  • Ein diesbezüglicher autark arbeitender Öffnung- und Schließmechanismus, d.h. ohne Bereitstellung zusätzlicher Hilfsenergien und ausschließlich unter Nutzung von mit den durch die Ausbildung des vorstehend beschriebenen Druckunterschiedes verbundenen Druckkräften, sieht in einem einfachsten Ausführungsbeispiel ein um eine Schwenkachse schwenkbar gelagertes Klappenmittel vor, das längs der vorstehend erläuterten Durchgangsöffnung eingebracht ist, die im weiteren als Strömungskanal bezeichnet wird, durch den ein Luftdurchtritt von Aussen nach Innen in den Aufstellraum gelangen kann. Das Klappenmittel weist vorzugsweise eine Klappenform auf, die an den Querschnitt des Strömungskanals zumindest in etwa angepasst ist und in einer Schwenkstellung den Strömungskanal vollständig abdichtet, so dass keine Luftströmung von Außen in den Aufstellraum gelangen kann. Es sei angenommen, dass die Schwenkachse horizontal orientiert ist, um die das Klappenmittel drehbeweglich bzw. schwenkbar gelagert ist. Das Klappenmittel ist bezogen zu seiner Klappenfläche asymmetrisch zur Schwenkachse angelenkt und weist einen unterhalb der Schwenkachse größeren Flächenanteil auf, so dass in einer kräftefreien Situation das Klappenmittel von allein dazu neigt, ein vertikale oder eine schräg vertikale Stellung innerhalb des Strömungskanals einzunehmen und in dieser Stellung den Strömungskanal abzudichten.
  • Tritt eine Druckdifferenz längs des Strömungskanals, d.h. zwischen dem Aufstellraum und der äußeren Umgebung auf, in der bei vereinfachter Annahme natürliche atmosphärische Druckverhältnisse vorherrschen, so beginnen an dem schwenkbar gelagerten Klappenmittel Druckkräfte zu wirken, die aufgrund des beschriebenen Druckgefälles von Außen auf das Klappenmittel in Richtung des Aufstellraumes wirken. Sei ferner angenommen, dass das Klappenmittel mit seinem größeren, unterhalb der Schwenkachse angebrachten Flächenteil in Richtung des Aufstellraumes geneigt ist, so ist es evident, dass von Außen auf das Klappenmittel wirkende Druckkräfte das Klappenmittel bei genügend großen Druckkräften um die Schwenkachse in eine geöffnete Stellung zu schwenken vermögen, so dass eine Luftströmung in den Aufstellraum gelangen kann.
  • Im lösungsgemäßen Sinne ist das Klappenmittel derart freigängig bzw. entsprechend austarriert um die Schwenkachse schwenkbar gelagert, dass eine Schwenkbewegung des Klappenmittels aus der vorstehend erläuterten geschlossenen Position in eine sich öffnende Stellung erst bei Überschreiten einer Mindestdruckkraft initiiert werden kann. Die Einstellung der Schwenkbeweglichkeit des Klappenmittels hinsichtlich einer Mindestauslenkkraft, die sich erst bei einer Druckdifferenz von bspw. 4 Pa einstellen soll, kann vorzugsweise durch zusätzlich am Klappenmittel angreifende Gewichts- und/oder Federkräfte vorgenommen werden.
  • Selbstverständlich sind auch andere Öffnungs- und Schließmechanismen zur Realisierung der lösungsgemäß ausgebildeten Belüftungseinheit denkbar, die als Stellglieder Schieber, Blenden oder Ventilanordnungen, bspw. Irisblendenanordnung, vorsehen.
  • Neben der Verwendung von raumluftabhängigen Feuerstätten, finden auch raumluftunabhängige Feuerstätten zunehmende Verbreitung. Derartige Feuerstätten sehen separat geführte Zuluftleitungen vor, die unabhängig vom Luftvolumen des Aufstellraumes verlaufen und die jeweilige Feuerstätte getrennt von der Raumluft innerhalb des Aufstellraumes mit Luft versorgen. Hierzu sieht die Abgasanlage zumeist eine parallel zum Abgasrohr verlaufende Luftleitung vor, die neben dem Abgasrohr frei in die Atmosphäre im Schornsteinbereich mündet und von dort Verbrennungsluft direkt in die Feuerstätte zuführt. Derartig ausgebildete wenigstens doppelkanalartig ausgebildete Luft-Abgas-Systeme finden zunehmende Verbreitung und eignen sich in gleicher Weise zur Installation der lösungsgemäßen Vorrichtung, indem die parallel zur Abgasleitung innerhalb des Luft-Abgas-Systems geführte Zuluftleitung unmittelbar in den Aufstellraum mündet, wobei längs der Zuleitung die lösungsgemäße Belüftungseinheit zur gezielten fluiddichten Abtrennung bzw. kontrollierten Öffnung des Zuluftkanales in den Aufstellraum integriert ist.
  • Unabhängig davon, auf welche Weise ein kontrolliert verschließbarer Zugang zwischen dem Aufstellraum und seiner atmosphärischen Umgebung geschaffen wird, arbeitet die lösungsgemäße Vorrichtung unabhängig von der Betriebsweise der Feuerstätte sowie unabhängig von im Aufstellraum vorhandenen Lüftungsanlagen. Vielmehr wird durch die Belüftungseinheit solange ein Luftströmungskanal in den Aufstellraum freigegeben solange ein bestimmtes Druckgefälle zwischen der Umgebung, vorzugsweise der freien Atmosphäre, und dem Aufstellraum vorhanden ist, um dieses Druckgefälle zu reduzieren. Liegt hingegen ein genügend geringes Druckgefälle vor, so bleibt die Belüftungseinheit verschlossen.
  • Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass die Öffnungsgröße des Luftströmungskanals und der damit verbundene Volumenzuluftstrom derart gewählt und der Luftströmungskanal angeordnet sind, dass eine effektive Belüftung und damit verbunden die Herstellung eines schnellen Druckausgleiches geschaffen werden kann.
  • Zwar hat, wie vorstehend erläutert, eine autarke Betriebsweise der lösungsgemäßen Belüftungseinheit, die Druckinduzierte Stellkräfte auszunutzen vermag, besondere Vorteile in Hinblick auf Installations- und Betriebskosten, selbstverständlich ist es zusätzlich auch möglich die Belüftungseinheit auch elektromotorisch anzusteuern. Hierzu ist es erforderlich die Druckverhältnisse innerhalb und außerhalb des Aufstellraumes sensorisch zu erfassen und den Differenzdruck zu ermitteln. Mit Hilfe einer Auswerte- und Steuereinheit wird bei Überschreiten eines tolerierbaren Mindestdifferenzdruckes ein Stellmotor angesteuert, der das Stellglied der Belüftungseinheit in eine entsprechende offene Stellung überführt.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
  • 1 schematisierte Querschnittsdarstellung durch ein Gebäude mit Aufstellraum und einer in einer Außenwand vorgesehenen Entlüftungseinrichtung,
  • 2 Querschnittsdarstellung gemäß 1 mit einer separaten Luftzuleitung sowie
  • 3 schematisierte Querschnittsdarstellung gemäß 1 mit separater Luftzuleitung in Kombination mit einer Abgasanlage.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
  • 1 zeigt schematisiert den Querschnitt eines Hauses mit einem Aufstellraum 2 in dem eine raumluftabhängige Feuerstätte 3 vorgesehen ist, die zur Verbrennung Zuluft 4 benötigt, die aus dem Luftvolumen des Aufstellraumes 2 zur Verfügung gestellt wird. Die raumluftabhängige Feuerstätte 3 ist ihrerseits über eine Abgasanlage verbunden, bestehend aus einem waagrechten Abschnitt 5 und einem senkrechten Abschnitt 7 über die das aus dem Verbrennungsprozess herrührende Abgas 5 über den Schornstein in die Umgebung, d.h. freie Atmosphäre gelangt.
  • Die Verbrennungsluft 4 gelangt typischerweise über die Gebäudehülle 9 direkt oder indirekt in den Aufstellraum 2, beispielsweise durch Fensterfugen, Außenluftdurchlässe, Öffnungen ins Freie, Zuluftleitungen etc. Gleichsam kann die Verbrennungszuluft 4 auch über benachbarte Räume in den Aufstellraum 2 eintreten. Zudem können optional eine Zuluftanlage 10 und/oder eine Abluftanlage 11 installiert sein.
  • Unabhängig sowohl von der Betriebsweise der Feuerstätte als auch von der Arbeitsweise jeglicher optional vorhandener Lüftungsanlagen ist in der Gebäudewand gemäß Ausführungsbeispiel in 1 eine Belüftungseinheit 1 vorgesehen, die einen Klappenmechanismus vorsieht, der im Normalfall eine geschlossene Stellung einnimmt, d.h. die Belüftungseinheit 1 schließt fluiddicht mit der Gebäudewand ab. Solange die Druckdifferenz zwischen dem Inneren des Aufstellraumes 2 und dem außerhalb des Aufstellraumes 2 befindlichen Bereich 14 über einen vorgegebenen Druckwert von beispielsweise 4 Pascal bleibt, gilt es die Belüftungseinheit 1 in der geschlossenen Stellung zu belassen. Die Entlüftungseinheit 1 weist im Ausführungsbeispiel gemäß 1 ein Stellglied 13 auf, das als eine um eine horizontale Schwenkachse A schwenkbar gelagerte Klappe ausgebildet ist. In der in 1 linken Detailldarstellung ist die Klappe 13 im geschlossenem Zustand dargestellt, in der rechten Detailldarstellung ist die Klappe 13 um die Schwenkachse A ins Rauminnere geklappt, so dass Zuluft L von außen nach Innen strömen kann. Durch geeignete Aufhängung und Gewichtsverteilung der schwenkbaren Klappe 13 um die Schwenkachse A öffnet sich die Klappe 13 selbstständig ohne weitere Hilfsenergie, sofern ein kritischer Unterdruck im Rauminneren des Aufstellraumes 2 unterschritten wird. Selbstverständlich ist es möglich, die Klappenstellung auch elektromotorisch vorzunehmen. Hierzu ist zusätzliche eine Differenzdruckmesseinrichtung 12 vorzusehen, die bei Unterschreiten eines Mindestdifferenzdruckes ein mit der Klappe 13 verbundenen Stellmotor ansteuert.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist im Unterschied zur Anbringung der Entlüftungseinheit 1 in der Außenwand des Gebäudes die Belüftungseinheit 1 mit einer separaten Luftleitung 8 verbunden, die eine getrennte Luftzuführung in den Aufstellraum 2 durch die Belüftungseinheit 1 bei geöffneter Klappenstellung ermöglicht.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist eine kombinierte Abgasanlage mit einer Verbrennungszuluftführung 8 dargestellt. Derartige Abgasanlagen werden vornehmlich verwendet um raumluftunabhängige Feuerstätten mit Verbrennungsluft zu versorgen. Die lösungsgemäße Vorrichtung kann somit auch bei neuartigen Abgasanlagen eingesetzt werden, wodurch eine Installation im Gebäudeaußenwandbereich und die damit möglichen Wettereinflüsse auf die Belüftungseinheit vermieden werden können.
  • Die lösungsgemäß angegebene Sicherheitseinrichtung dient somit dem sicheren Betrieb, insbesondere von raumluftabhängigen Feuerstätten in Gebäuden, die optional mit motorisch betriebenen Lüftungsanlagen ausgestattet sein können. Die Sicherheitseinrichtung sorgt dafür, dass im Aufstellraum der Feuerstätte kein unzulässig hoher Unterdruck entstehen kann und somit die Verbrennungszuluftführung, die Verbrennung innerhalb der Feuerstätte und die Abgasführung über die Abgasanlage bestimmungsgemäß funktionieren und es insbesondere nicht zum Abgasaustritt in den Aufstellraum der Feuerstätte und damit zu einer Gefährdung der Menschen kommen kann. Damit ermöglicht die Sicherheitseinrichtung den gleichzeitigen Betrieb von Feuerstätten und motorischen Lüftungsanlagen ohne dass die Lüftungsanlagen oder die Feuerstätten selbst mit besonderen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet werden müssen.
  • 1
    Belüftungseinheit
    2
    Aufstellraum
    3
    Feuerstätte
    4
    Verbrennungsluft
    5
    Abgas
    6, 7
    Abgasanlage
    8
    Luftzuführung
    9
    Gebäudewand
    10
    Zuluftanlage
    11
    Abluftanlage
    12
    Luftdruckmesseinrichtung
    13
    Stellglied
    14
    außerhalb des Aufstellraumes befindlicher Bereich, Atmosphäre

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur Unterstützung eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum (2) vorgesehenen Feuerstätte (3), die über eine Abgasanlage (6, 7) mit einem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, – dass eine Belüftungseinheit (1) vorgesehen ist, die in wenigstens eine geöffnete oder in eine geschlossene Stellung überführbar ist, – dass die Belüftungseinheit (1) in der geöffneten Stellung eine von dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) in den Aufstellraum (2) gerichtete Luftströmung und in der geschlossenen Stellung keinen Luftaustausch zwischen dem Aufstellraum (2) und dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) durch die Belüftungseinheit (1) hindurch ermöglicht, – dass die Belüftungseinheit (1) einen Strömungskanalabschnitt umfasst, in dem wenigstens ein Stellmittel (13) vorgesehen ist, das den Strömungskanal in der geschlossenen Stellung der Belüftungseinheit (1) fluiddicht abschließt und den Strömungskanal in der geöffneten Stellung der Belüftungseinheit (1) zumindest teilweise für eine Luftdurchströmung freigibt, – dass das Stellmittel (3) der Belüftungseinheit (1) selbsttätig ausschließlich auf der Grundlage von durch den Differenzdruck hervorgerufenen Kräften aus der geschlossenen in die geöffnete Stellung übergeht, sofern ein im Aufstellraum (2) herrschendes Druckniveau um einen vorgebbaren Differenzdruck unter ein im außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) herrschendes Druckniveau fällt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerstätte (3) eine raumluftabhängige Feuerstätte ist, die zur Verbrennung Raumluft aus dem Aufstellraum (2) entnimmt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der außerhalb des Aufstellraumes befindliche Bereich (14) der freien Atmosphäre entspricht.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungseinheit (1) integraler Bestandteil der Abgasanlage (6,7) ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass getrennt zu einer in der Abgasanlage (6,7) die Abgase fort leitenden Abgasleitung ein weiterer Strömungskanal (8) vorgesehen ist, durch den eine Verbindung zwischen dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) und dem Aufstellraum (2) herstellbar ist, und dass längs des Strömungskanals die Belüftungseinheit (1) eingebracht ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufstellraum (2) durch wenigstens eine Raumwand (9) von dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) abgetrennt ist, und dass in der Raumwand (9) die Belüftungseinheit integriert ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (13) der Belüftungseinheit (1) als Klappe, Schieber, Blende oder Ventil ausgebildet ist
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (13) klappenartig ausgebildet und um eine Schwenkachse derart schwenkbar gelagert ist, dass das Stellmittel (13) durch Druckkräfte, die von dem außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Bereich (14) herrühren, selbsttätig in die geöffnete Stellung übergeht.
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