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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Unterstützung eines
sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstätte, die über eine
Abgasanlage mit einem außerhalb
des Aufstellraumes befindlichen Bereich verbunden ist.
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Werden
in Wohnungen oder Häusern
sowohl raumlufttechnische Anlagen, beispielsweise Ventilatoren von
Dunstabzugshauben oder wärmegekoppelte
Hauslüftungsanlagen,
als auch Feuerstätten betrieben
und dies innerhalb eines einzigen Wohnraumes, steht die Haustechnik
vor einer besonderen Herausforderung. Einerseits muß die Funktion
der Feuerstätte
sowie die Verbrennungszuluftführung und
Abgasabführung
gewährleistet
sein, andererseits zugleich eine Gefährdung der Bewohner durch Abgasaustritt
in die Raumluft ausgeschlossen werden. Beides wird mit einem raumluftunabhängigen Betrieb
der Feuerstätten
hervorragend erzielt, d.h. der Betrieb der Feuerstätte ist,
wenn möglich,
stets von der Lüftung
der Räume
zu trennen.
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Jedoch
ist der raumluftunabhängige
Betrieb heute nur bei Gasfeuerstätten
verbreitet. Bei Ölfeuerstätten, Heizkessel
und Kaminöfen
für Flüssig- oder Festbrennstoffe
ist zur Zeit fast ausschließlich
der raumluftabhängige
Betrieb möglich,
d.h. die Verbrennungsluft wird unmittelbar aus dem Luftvolumen des Aufstellraumes,
in dem die Feuerstätte
gespeist.
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Stand der Technik
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Zur
Gewährleistung
eines weitgehend sicheren Betriebes einer raumluftabhängigen Feuerstätte innerhalb
eines Aufstellraumes, wird bis anhin innerhalb des befeuerten Aufstellraumes
eine ansteuerbare Lüftungsanlage
vorgesehen, die den Zu- und Abluftstrom in bzw. aus dem entsprechenden
Aufstellraum zu regeln vermag. So erfaßt eine Überwachungseinheit der Firma
Wodtke GmbH den Unterdruck in einem Verbindungsrohr zwischen der
Feuerstätte
zum Schornstein gegenüber
den Druckverhältnissen
innerhalb des Aufstellraumes. Die Überwachung erfolgt während des
Betriebs der Feuerstätte indem
ein im Abgasstrom der Feuerstätte
vorgesehenes Abgasthermostat die Feuerung erkennt und die Drucküberwachung
aktiviert. Tritt eine Differenzdruckunterschreitung unter einem
vorgegebenen zulässigen
Mindestdruckwert ab, beispielsweise durch Ausfall eines Zuluftventilators
der Lüftungsanlage,
so wird das Absauggebläse
der Lüftungsanlage über eine
entsprechende Steuerschaltung abgeschaltet.
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Eine
weitere bekannte Maßnahme
zur Vermeidung von sich innerhalb von Aufstellräumen von Feuerstätten in
gefahrvoller Weise ausbildenden Unterdruckverhältnissen sieht eine Überwachung
der Fensterstellung einer Fensteröffnung innerhalb des Aufstellraumes
vor, bei der die Inbetriebnahme von raumlufttechnischen Anlagen,
wie beispielsweise Dunstabzugshauben oder Abluftventilatoren bei gleichzeitiger
Befeuerung einer Feuerstätte
innerhalb eines Aufstellraumes nur möglich ist, wenn eine sensorüberwachte
Fensteröffnung
eine geöffnete
Stellung einnimmt. Eine derartige Sicherheitseinrichtung wird von
der Fa. Artek-Abluftsysteme, Berlin angeboten.
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Aufgrund
sicherheitstechnischer Anforderungen der Feuerverordnungen jeweiliger
Länder
gilt es dafür
zu sorgen, dass bei einem kombinierten Betrieb von Raumlüftungsanlagen
und insbesondere raumluftabhängigen
Feuerstätten
im Aufstellraum der Feuerstätte
kein größerer Unterdruck
als 4 Pascal entstehen darf. Bei Zu- und Abluftanlagen geschieht dies
durch Festlegung und Einstellung der Zu- und Abluftströme an einem zentralen Steuergerät, wobei zusätzlich dafür zu sorgen
ist, dass bei Ausfall des Zuluftventilators der Abluftventilator
abzuschalten ist.
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In
einem Entwurf der DIN 18841 (Dezember 2005) „Überwachungseinrichtungen für den gemeinsamen
Betrieb von raumluftabhängigen
Feuerstätten und
raumlufttechnischen Anlagen" werden
Prüfkriterien
für Sicherheitseinrichtungen,
die u.a. bei einem auftretenden gefährlichen Unterdruck Feuerstätte oder
Lüftungsanlage
abschalten, beschrieben. Die Abschaltung kann bspw. mit Hilfe eines
Differenzdruckschalters erfolgen.
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In
der DIN 18894:2005-02 werden Abschalteinrichtungen für heizgasseitig
schnell abschaltbare Pelletöfen
und die Prüfung
der Abschalteinrichtungen spezifiziert. Die Abschalteinrichtung
wird aktiviert, wenn der Differenzdruck zwischen Feuerraum und Aufstellungsraum
sowie Vorratsbehälter
eine vom Hersteller festgelegte Ansprechschwelle überschreitet.
Die Prüfung
der Abschalteinrichtung erfolgt dementsprechend durch Erzeugung
entsprechender Druckniveaus und durch Auswertung der Signale der Abschalteinrichtung.
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In
DE 103 16 571 A1 wird
eine Steuerungsvorrichtung für
eine Dunstabzugsvorrichtung beschrieben, bei der die Luftförderleistung
des Ventilators durch einen erfassten Differenzdruck gesteuert wird.
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In
DE 100 13 689 A1 wird
eine Lüftungsvorrichtung
beschrieben, die aus zwei koaxial verlaufenden zylindrisch ineinander
liegenden Rohrabschnitten besteht, deren Mantelflächen mit über den
Umfang verteilten, in Deckungslage bringbare Öffnungen versehen sind. Durch
Verdrehen des inneren Rohrabschnitts gegenüber dem äußeren wird der Luftstrom abhängig von
der Größe der Verdrehung
in verschiedene Wege umgeleitet.
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In
DE 698 03 305 T2 wird
ein Verfahren und eine Vorrichtung beschrieben, bei dem im Inneren
eines Gebäudes,
in dem Verbrennungsöfen
betrieben werden, durch Ansaugen von frischer Außenluft die Öfen mit
Verbrennungsluft versorgt werden und darüber hinaus ein Überdruck
im Inneren des Gebäudes hergestellt
wird. Die Abzugsvorrichtung kann dabei als Überlaufventil ausgeführt sein
oder in Form eines distanzregulierten Ventils dargestellt sein,
das über einen
gemessenen Differenzdruck gesteuert wird.
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Eine
weitere mit Lüftungsanlagen
verbundene Problematik betrifft die Gewährleistung eines frostfreien
Betriebes der Lüftungsanlage,
ein Problem, das üblicherweise
durch zeitweises Abschalten des Zuluftventilators versucht wird
zu lösen,
jedoch führt
diese Maßnahme
zu einer deutlichen Effizienzminderung der Wärmerückgewinnung. Lediglich die Vorwärmung der
in den Aufstellraum zugeführten
Außenluft
mittels Erdwärmetauscher
ist eine Maßnahme,
durch die die Frostfreiheit ohne den Zuluftventilator abzuschalten
ermöglicht
wird, und ohne dabei die Effizienz der Wärmerückgewinnung signifikant zu senken.
Dies jedoch ist mit einem erheblich bautechnischen und finanziellen
Aufwand verbunden.
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Darstellung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung zur Unterstützung eines
sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen Feuerstätte, die über eine
Abgasanlage mit einem freien, außerhalb des Aufstellraumes
befindlichen Bereich verbunden ist, derart weiterzubilden, dass ein
sicherer Betrieb der Feuerstätte
unter Maßgabe der
durch die Musterfeuerungsverordnung zu beachtenden Anforderungen
unterstützt
werden kann und dies mit möglichst
einfachen Mitteln. So soll es möglich
sein, den gleichzeitigen Betrieb von Feuerstätten, so insbesondere von raumluftabhängigen Feuerstätten, und
Lüftungsanlagen
ohne die Notwendigkeit die Lüftungsanlagen
sowie die Feuerstätten
selbst mit besonderen Sicherheitseinrichtungen ausrüsten zu
müssen,
betreiben zu können.
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Die
Lösung
der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben.
Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Maßnahmen
sind Gegenstand der Unteransprüche
sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele
zu entnehmen.
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Lösungsgemäß ist eine
Vorrichtung zur Unterstützung
eines sicheren Betriebes einer in einem Aufstellraum vorgesehenen
Feuerstätte,
die über eine
Abgasanlage mit einem freien, außerhalb des Aufstellraumes
befindlichen Bereich verbunden ist, dadurch weitergebildet, dass
eine Belüftungseinheit vorgesehen
ist, die in wenigstens eine geöffnete
oder in eine geschlossene Stellung überführbar ist, wobei die Belüftungseinheit
in der geöffneten
Stellung eine von dem außerhalb
des Aufstellraumes befindlichen Bereich in den Aufstellraum gerichtete
Luftströmung und
in der geschlossenen Stellung keinen Luftaustausch zwischen dem
Aufstellraum und dem außerhalb
des Aufstellraumes befindlichen Bereich durch die Belüftungseinheit
hindurch ermöglicht.
Der außerhalb
des Aufstellraumes befindliche Bereich entspricht üblicherweise
der freien Atmosphäre,
in der der natürliche
atmosphärische
Umgebungsdruck vorherrscht. Lösungsgemäß umfasst
die Belüftungseinheit
einen Strömungskanalabschnitt,
in dem wenigstens ein Stellmittel vorgesehen ist, das den Strömungskanal
in der geschlossenen Stellung der Belüftungseinheit fluiddicht abschließt und den
Strömungskanal
in der geöffneten
Stellung der Belüftungseinheit
zumindest teilweise für
eine Luftdurchströmung
freigibt. Das Stellmittel der Belüftungseinheit geht lösungsgemäß ausschließlich auf
der Grundlage von durch den Differenzdruck hervorgerufenen Kräften selbsttätig aus
der geschlossenen in die geöffnete
Stellung über,
sofern ein im Aufstellraum herrschendes Druckniveau um einen vorgebbaren
Differenzdruck unter ein im außerhalb
des Aufstellraumes befindlichen Bereich herrschendes Druckniveau
fällt.
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Im
einfachsten Fall sei angenommen, dass der Aufstellraum Teil eines
Gebäudes
ist, der hermetisch von Raumwänden
gegenüber
der umgebenden freien Atmosphäre
abgeschlossen ist. Im Inneren des Aufstellraumes ist eine Feuerstätte vorgesehen,
zu deren Befeuerung die innerhalb des Aufstellraumes vorhandene
Luft benötigt
wird. Um dafür
zu sorgen, dass aufgrund eines sich möglicherweise innerhalb des
Aufstellraumes allein durch den Verbrennungsvorgang in der Feuerstätte und
den damit verbundenen Luftentzug aus dem Aufstellraum verursachten Unterdruck
gegenüber
dem atmosphärischen
Aussendruck außerhalb
des Aufstellraumes keine, innerhalb der Feuerstätte im Wege des Verbrennungsvorganges
entstehenden Rauchgase in das Innere des Aufstellraumes gelangen
können,
wird lösungsgemäß innerhalb
der Raumwand eine sich selbsttätig öffnende
und wieder schließende
Durchgangsöffnung
vorgesehen, die sich nur in jenem Gefahrenfall öffnet, bei dem der Raumdruck
innerhalb des Aufstellraumes unter einen kritischen Differenzdruckwert gegenüber dem
Außenluftdruck
absinkt. In diesem Fall strömt
Zuluft von Außen
aufgrund des sich von selbst einstellenden Druckgefälles zwischen
dem Aufstellraum und Umgebung durch die Durchgangsöffnung in
den Aufstellraum und sorgt für
eine Verringerung des Differenzdruckwertes im Aufstellraum gegenüber dem
Außenluftdruck. Überschreitet
der Differenzdruckwert wieder den kritischen Differenzdruckwert,
so schließt
die Durchgangsöffnung
von ganz allein.
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Ein
diesbezüglicher
autark arbeitender Öffnung-
und Schließmechanismus,
d.h. ohne Bereitstellung zusätzlicher
Hilfsenergien und ausschließlich
unter Nutzung von mit den durch die Ausbildung des vorstehend beschriebenen
Druckunterschiedes verbundenen Druckkräften, sieht in einem einfachsten
Ausführungsbeispiel
ein um eine Schwenkachse schwenkbar gelagertes Klappenmittel vor,
das längs der
vorstehend erläuterten
Durchgangsöffnung
eingebracht ist, die im weiteren als Strömungskanal bezeichnet wird,
durch den ein Luftdurchtritt von Aussen nach Innen in den Aufstellraum
gelangen kann. Das Klappenmittel weist vorzugsweise eine Klappenform
auf, die an den Querschnitt des Strömungskanals zumindest in etwa
angepasst ist und in einer Schwenkstellung den Strömungskanal
vollständig abdichtet,
so dass keine Luftströmung
von Außen
in den Aufstellraum gelangen kann. Es sei angenommen, dass die Schwenkachse
horizontal orientiert ist, um die das Klappenmittel drehbeweglich
bzw. schwenkbar gelagert ist. Das Klappenmittel ist bezogen zu seiner
Klappenfläche
asymmetrisch zur Schwenkachse angelenkt und weist einen unterhalb der
Schwenkachse größeren Flächenanteil
auf, so dass in einer kräftefreien
Situation das Klappenmittel von allein dazu neigt, ein vertikale
oder eine schräg vertikale
Stellung innerhalb des Strömungskanals einzunehmen
und in dieser Stellung den Strömungskanal
abzudichten.
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Tritt
eine Druckdifferenz längs
des Strömungskanals,
d.h. zwischen dem Aufstellraum und der äußeren Umgebung auf, in der
bei vereinfachter Annahme natürliche
atmosphärische
Druckverhältnisse
vorherrschen, so beginnen an dem schwenkbar gelagerten Klappenmittel
Druckkräfte
zu wirken, die aufgrund des beschriebenen Druckgefälles von Außen auf
das Klappenmittel in Richtung des Aufstellraumes wirken. Sei ferner
angenommen, dass das Klappenmittel mit seinem größeren, unterhalb der Schwenkachse
angebrachten Flächenteil
in Richtung des Aufstellraumes geneigt ist, so ist es evident, dass
von Außen
auf das Klappenmittel wirkende Druckkräfte das Klappenmittel bei genügend großen Druckkräften um
die Schwenkachse in eine geöffnete
Stellung zu schwenken vermögen,
so dass eine Luftströmung
in den Aufstellraum gelangen kann.
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Im
lösungsgemäßen Sinne
ist das Klappenmittel derart freigängig bzw. entsprechend austarriert um
die Schwenkachse schwenkbar gelagert, dass eine Schwenkbewegung
des Klappenmittels aus der vorstehend erläuterten geschlossenen Position
in eine sich öffnende
Stellung erst bei Überschreiten
einer Mindestdruckkraft initiiert werden kann. Die Einstellung der
Schwenkbeweglichkeit des Klappenmittels hinsichtlich einer Mindestauslenkkraft,
die sich erst bei einer Druckdifferenz von bspw. 4 Pa einstellen
soll, kann vorzugsweise durch zusätzlich am Klappenmittel angreifende
Gewichts- und/oder Federkräfte
vorgenommen werden.
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Selbstverständlich sind
auch andere Öffnungs-
und Schließmechanismen
zur Realisierung der lösungsgemäß ausgebildeten
Belüftungseinheit denkbar,
die als Stellglieder Schieber, Blenden oder Ventilanordnungen, bspw.
Irisblendenanordnung, vorsehen.
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Neben
der Verwendung von raumluftabhängigen
Feuerstätten,
finden auch raumluftunabhängige
Feuerstätten
zunehmende Verbreitung. Derartige Feuerstätten sehen separat geführte Zuluftleitungen vor,
die unabhängig
vom Luftvolumen des Aufstellraumes verlaufen und die jeweilige Feuerstätte getrennt
von der Raumluft innerhalb des Aufstellraumes mit Luft versorgen.
Hierzu sieht die Abgasanlage zumeist eine parallel zum Abgasrohr
verlaufende Luftleitung vor, die neben dem Abgasrohr frei in die
Atmosphäre
im Schornsteinbereich mündet
und von dort Verbrennungsluft direkt in die Feuerstätte zuführt. Derartig
ausgebildete wenigstens doppelkanalartig ausgebildete Luft-Abgas-Systeme
finden zunehmende Verbreitung und eignen sich in gleicher Weise
zur Installation der lösungsgemäßen Vorrichtung,
indem die parallel zur Abgasleitung innerhalb des Luft-Abgas-Systems
geführte
Zuluftleitung unmittelbar in den Aufstellraum mündet, wobei längs der
Zuleitung die lösungsgemäße Belüftungseinheit zur
gezielten fluiddichten Abtrennung bzw. kontrollierten Öffnung des
Zuluftkanales in den Aufstellraum integriert ist.
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Unabhängig davon,
auf welche Weise ein kontrolliert verschließbarer Zugang zwischen dem Aufstellraum
und seiner atmosphärischen
Umgebung geschaffen wird, arbeitet die lösungsgemäße Vorrichtung unabhängig von
der Betriebsweise der Feuerstätte
sowie unabhängig
von im Aufstellraum vorhandenen Lüftungsanlagen. Vielmehr wird
durch die Belüftungseinheit
solange ein Luftströmungskanal
in den Aufstellraum freigegeben solange ein bestimmtes Druckgefälle zwischen
der Umgebung, vorzugsweise der freien Atmosphäre, und dem Aufstellraum vorhanden
ist, um dieses Druckgefälle
zu reduzieren. Liegt hingegen ein genügend geringes Druckgefälle vor,
so bleibt die Belüftungseinheit
verschlossen.
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Selbstverständlich ist
darauf zu achten, dass die Öffnungsgröße des Luftströmungskanals
und der damit verbundene Volumenzuluftstrom derart gewählt und
der Luftströmungskanal
angeordnet sind, dass eine effektive Belüftung und damit verbunden die
Herstellung eines schnellen Druckausgleiches geschaffen werden kann.
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Zwar
hat, wie vorstehend erläutert,
eine autarke Betriebsweise der lösungsgemäßen Belüftungseinheit,
die Druckinduzierte Stellkräfte
auszunutzen vermag, besondere Vorteile in Hinblick auf Installations-
und Betriebskosten, selbstverständlich
ist es zusätzlich
auch möglich
die Belüftungseinheit
auch elektromotorisch anzusteuern. Hierzu ist es erforderlich die
Druckverhältnisse
innerhalb und außerhalb des
Aufstellraumes sensorisch zu erfassen und den Differenzdruck zu
ermitteln. Mit Hilfe einer Auswerte- und Steuereinheit wird bei Überschreiten
eines tolerierbaren Mindestdifferenzdruckes ein Stellmotor angesteuert,
der das Stellglied der Belüftungseinheit
in eine entsprechende offene Stellung überführt.
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Kurze Beschreibung der Erfindung
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Die
Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es
zeigen:
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1 schematisierte
Querschnittsdarstellung durch ein Gebäude mit Aufstellraum und einer
in einer Außenwand
vorgesehenen Entlüftungseinrichtung,
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2 Querschnittsdarstellung
gemäß 1 mit
einer separaten Luftzuleitung sowie
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3 schematisierte
Querschnittsdarstellung gemäß 1 mit
separater Luftzuleitung in Kombination mit einer Abgasanlage.
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Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
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1 zeigt
schematisiert den Querschnitt eines Hauses mit einem Aufstellraum 2 in
dem eine raumluftabhängige
Feuerstätte 3 vorgesehen
ist, die zur Verbrennung Zuluft 4 benötigt, die aus dem Luftvolumen
des Aufstellraumes 2 zur Verfügung gestellt wird. Die raumluftabhängige Feuerstätte 3 ist
ihrerseits über
eine Abgasanlage verbunden, bestehend aus einem waagrechten Abschnitt 5 und
einem senkrechten Abschnitt 7 über die das aus dem Verbrennungsprozess
herrührende
Abgas 5 über
den Schornstein in die Umgebung, d.h. freie Atmosphäre gelangt.
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Die
Verbrennungsluft 4 gelangt typischerweise über die
Gebäudehülle 9 direkt
oder indirekt in den Aufstellraum 2, beispielsweise durch
Fensterfugen, Außenluftdurchlässe, Öffnungen
ins Freie, Zuluftleitungen etc. Gleichsam kann die Verbrennungszuluft 4 auch über benachbarte
Räume in
den Aufstellraum 2 eintreten. Zudem können optional eine Zuluftanlage 10 und/oder
eine Abluftanlage 11 installiert sein.
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Unabhängig sowohl
von der Betriebsweise der Feuerstätte als auch von der Arbeitsweise
jeglicher optional vorhandener Lüftungsanlagen
ist in der Gebäudewand
gemäß Ausführungsbeispiel
in 1 eine Belüftungseinheit 1 vorgesehen,
die einen Klappenmechanismus vorsieht, der im Normalfall eine geschlossene
Stellung einnimmt, d.h. die Belüftungseinheit 1 schließt fluiddicht
mit der Gebäudewand
ab. Solange die Druckdifferenz zwischen dem Inneren des Aufstellraumes 2 und
dem außerhalb
des Aufstellraumes 2 befindlichen Bereich 14 über einen
vorgegebenen Druckwert von beispielsweise 4 Pascal bleibt, gilt
es die Belüftungseinheit 1 in
der geschlossenen Stellung zu belassen. Die Entlüftungseinheit 1 weist
im Ausführungsbeispiel
gemäß 1 ein
Stellglied 13 auf, das als eine um eine horizontale Schwenkachse
A schwenkbar gelagerte Klappe ausgebildet ist. In der in 1 linken
Detailldarstellung ist die Klappe 13 im geschlossenem Zustand
dargestellt, in der rechten Detailldarstellung ist die Klappe 13 um
die Schwenkachse A ins Rauminnere geklappt, so dass Zuluft L von
außen
nach Innen strömen
kann. Durch geeignete Aufhängung
und Gewichtsverteilung der schwenkbaren Klappe 13 um die Schwenkachse
A öffnet
sich die Klappe 13 selbstständig ohne weitere Hilfsenergie,
sofern ein kritischer Unterdruck im Rauminneren des Aufstellraumes 2 unterschritten
wird. Selbstverständlich
ist es möglich,
die Klappenstellung auch elektromotorisch vorzunehmen. Hierzu ist
zusätzliche
eine Differenzdruckmesseinrichtung 12 vorzusehen, die bei
Unterschreiten eines Mindestdifferenzdruckes ein mit der Klappe 13 verbundenen
Stellmotor ansteuert.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 2 ist
im Unterschied zur Anbringung der Entlüftungseinheit 1 in
der Außenwand
des Gebäudes
die Belüftungseinheit 1 mit
einer separaten Luftleitung 8 verbunden, die eine getrennte
Luftzuführung
in den Aufstellraum 2 durch die Belüftungseinheit 1 bei
geöffneter
Klappenstellung ermöglicht.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 3 ist eine
kombinierte Abgasanlage mit einer Verbrennungszuluftführung 8 dargestellt.
Derartige Abgasanlagen werden vornehmlich verwendet um raumluftunabhängige Feuerstätten mit
Verbrennungsluft zu versorgen. Die lösungsgemäße Vorrichtung kann somit auch
bei neuartigen Abgasanlagen eingesetzt werden, wodurch eine Installation
im Gebäudeaußenwandbereich
und die damit möglichen
Wettereinflüsse
auf die Belüftungseinheit
vermieden werden können.
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Die
lösungsgemäß angegebene
Sicherheitseinrichtung dient somit dem sicheren Betrieb, insbesondere
von raumluftabhängigen
Feuerstätten
in Gebäuden,
die optional mit motorisch betriebenen Lüftungsanlagen ausgestattet
sein können.
Die Sicherheitseinrichtung sorgt dafür, dass im Aufstellraum der Feuerstätte kein
unzulässig
hoher Unterdruck entstehen kann und somit die Verbrennungszuluftführung, die
Verbrennung innerhalb der Feuerstätte und die Abgasführung über die
Abgasanlage bestimmungsgemäß funktionieren
und es insbesondere nicht zum Abgasaustritt in den Aufstellraum
der Feuerstätte und
damit zu einer Gefährdung
der Menschen kommen kann. Damit ermöglicht die Sicherheitseinrichtung
den gleichzeitigen Betrieb von Feuerstätten und motorischen Lüftungsanlagen
ohne dass die Lüftungsanlagen
oder die Feuerstätten
selbst mit besonderen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet werden müssen.
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- 1
- Belüftungseinheit
- 2
- Aufstellraum
- 3
- Feuerstätte
- 4
- Verbrennungsluft
- 5
- Abgas
- 6,
7
- Abgasanlage
- 8
- Luftzuführung
- 9
- Gebäudewand
- 10
- Zuluftanlage
- 11
- Abluftanlage
- 12
- Luftdruckmesseinrichtung
- 13
- Stellglied
- 14
- außerhalb
des Aufstellraumes befindlicher Bereich, Atmosphäre