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DE102006006553B3 - Windabweiser - Google Patents

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DE102006006553B3 DE102006006553A DE102006006553A DE102006006553B3 DE 102006006553 B3 DE102006006553 B3 DE 102006006553B3 DE 102006006553 A DE102006006553 A DE 102006006553A DE 102006006553 A DE102006006553 A DE 102006006553A DE 102006006553 B3 DE102006006553 B3 DE 102006006553B3
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    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/22Wind deflectors for open roofs

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)

Abstract

Es wird ein Windabweiser für ein Fahrzeugdach mit einer mittels eines verstellbaren Deckelelements (16) verschließbaren Dachöffnung (14) vorgeschlagen, umfassend ein entlang eines vorderen Randes (17) der Dachöffnung (14) angeordnetes Abweiserelement (20), das zwischen einer abgesenkten Ruhestellung und einer ausgestellten Betriebsstellung verstellbar ist, in welcher zwischen dem Abweiserelement (20) und dem vorderen Rand (17) der Dachöffnung (14) ein Zwischenraum zur Unterströmung des Abweiserelements (20) liegt, wobei zwischen dem Abweiserelement (20) und dem vorderen Rand (17) der Dachöffnung (14) mindestens eine Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) aus einem faltbaren Flachmaterial angeordnet ist, die bei einer Unterströmung des Abweiserelements (20) wirkt, die in der ausgestellten Betriebsstellung des Abweiserelements (20) im Pfad der Unterströmung angeordnet ist und die sich in der abgesenkten Ruhestellung des Abweiserelements (20) gefaltet ablegt. Erfindungsgemäß ist die Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) zur Optimierung des Wummerverhaltens in Fahrzeugquerrichtung verschiebbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein Fahrzeugdach gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein derartiger Windabweiser ist aus der DE 101 36 922 A1 bekannt und dient dazu, Luft, die während der Fahrt des betreffenden Fahrzeugs anströmt, nach oben abzulenken, so dass bei geöffneter Dachöffnung eine direkte Anströmung von Fahrzeuginsassen verhindert wird und eine Verringerung der Geräuschentwicklung durch die anströmende Luft erreicht wird.
  • Der aus der DE 101 36 922 A1 bekannte Windabweiser umfasst ein Abweiserelement, das sich entlang eines vorderen Randes der Dachöffnung erstreckt und zwischen einer abgesenkten Ruhestellung und einer ersten mittleren und einer zweiten ausgestellten Betriebsstellung verstellbar ist. In der zweiten Betriebsstellung liegt zwischen dem Abweiserelement und dem vorderen Rand der Dachöffnung ein Zwischenraum. Diese Betriebsstellung des Abweiserelements wird insbesondere eingestellt, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zwischen 50 und 70 km/h liegt und es wünschenswert ist, dass ein Teil der anströmenden Luft durch die Dachöffnung in den Fahrzeuginnenraum gelenkt wird, was in dieser Betriebsstellung durch eine Unterströmung des Abweiserelementes erreicht wird. Um in diesem Geschwindigkeitsbereich dem Problem eines Wummerns, d.h. einer Bildung einer stehenden Luftschwingung im Fahrzeuginnenraum, zu begegnen, weist der bekannte Windabweiser zwischen dem Abweiserelement und dem vorderen Rand der Dachöffnung mehrere Turbulenzerzeugungseinrichtungen in Form flexibler Gewebebänder auf, die in der zweiten ausgestellten Betriebsstellung des Abweiserelementes im Pfad der Unterströmung liegen und bei einer Unterströmung des Abweiserelementes wirken. Die Gewebebänder werden in der abgesenkten Ruhestellung des Abweiserelementes unterhalb des Niveaus einer festen Dachhaut in gefalteter Form abgelegt.
  • Da Wummergeräusche im Wesentlichen von der jeweiligen Fahrzeuggeometrie abhängen, ist der bekannte Windabweiser. für jeden Fahrzeugtyp separat auszulegen. Dies ist jedoch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Windabweiser der einleitend genannten Gattung zu schaffen, der in einfacher Weise an unterschiedliche Fahrzeugtypen angepasst werden kann.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch den Windabweiser mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Der Kern der Erfindung liegt mithin darin, dass ein Windabweiser bereitgestellt wird, der zwischen einem Abweiserelement und einem vorderen Rand einer Dachöffnung mindestens eine Turbulenzerzeugungseinrichtung aus einem faltbaren, flexiblen Flachmaterial umfasst, dessen Position in Fahrzeugquerrichtung verändert werden kann. Da die Stärke des Wummergeräusches auch von der Positionierung der Turbulenzerzeugungseinrichtung in Fahrzeugquerrichtung abhängig ist, kann bei Einsatz des Windabweisers nach der Erfindung in einfacher Weise eine Optimierung bezüglich des jeweils vorliegenden Fahrzeugtypen durch Verschieben des faltbaren, sich beim Ausstellen des Abweisererelements aufspannenden Flachmaterials in Fahrzeugquerrichtung erreicht werden. Damit können die Kosten zur Abstimmung eines Windabweisers reduziert werden. Des Weiteren erfordert der Windabweiser nach der Erfindung weniger Bauraum als ein Windabweiser mit festen Turbulnezerzeugungseinrichtungen.
  • Das faltbare Flachmaterial kann insbesondere aus einem luftdurchlässigen oder luftdichten Gewebe oder einer Folie gebildet sein. Beispielsweise handelt es sich bei dem Gewebe um einen Stretchstoff. Es kann sich aber auch um ein netzartiges Material handeln.
  • Bevorzugt weist der Windabweiser nach der Erfindung mehrere Streifen des faltbaren Flachmaterials auf, die jeweils bei ausgestelltem Abweiserelement zwischen diesem und dem vorderen Rand der Dachöffnung eingespannt sind. Die einzelnen Streifen sind variabel positionierbar und gegebenenfalls nach der exakten Positionierung fixierbar. Der Abstand zwischen den einzelnen Streifen wird zur Optimierung, d. h. zur Verringerung des Wummergeräuschs fahrzeugtypabhängig eingestellt.
  • Die Anzahl der Turbulenzerzeugungseinrichtungen ist grundsätzlich variabel und kann an die jeweiligen Einsatzbedingungen angepasst werden.
  • Der Windabweiser nach der Erfindung ist insbesondere so ausgelegt, dass der Ausstellbetrag des Abweiserelements an die Fahrzeuggeschwindigkeit anpassbar ist. Hierzu ist das Abweiserelement vorzugsweise mit einer in vertikaler Richtung wirkenden Verstelleinrichtung versehen. So nimmt das Abweiserelement beispielsweise bei Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h diejenige Ausstellposition ein, bei der zwischen dem Abweiserelement und dem vorderen Rand der Dachöffnung ein Zwischenraum liegt, durch den hindurch das Abweiserelement unterströmt werden kann. Bei höheren Geschwindigkeiten wird das Abweiserelement so weit abgesenkt, dass sich der Zwischenraum schließt und eine Unterströmung des Abweiserelementes unterbrochen wird. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen können dabei ein mit dem Abweiserelement verbundenes Halteband des Windabweiserantriebs.
  • Um eine einfache Verstellbarkeit der Turbulenzerzeugungseinrichtung vornehmen zu können, weist das Abweiserelement bei der bevorzugten Ausführungsform des Windabweisers nach der Erfindung an seiner Unterseite mindestens eine Schiene zur Führung der Turbulenzerzeugungseinrichtung auf. Eine gegenüberliegende, dachfeste Schiene ist vorzugsweise auch im Bereich des vorderen Randes der Dachöffnung vorgesehen.
  • Eine konstruktiv einfach zu realisierende Ausführungsform des Windabweisers nach der Erfindung liegt vor, wenn die Schienen jeweils C-profilartig ausgeführt sind.
  • Zur Fixierung in den Schienen weist die Turbulenzerzeugungseinrichtung an ihrem oberen Rand und ihrem unteren Rand jeweils einen kederartigen Wulst auf, der in die jeweils zugeordnete Schiene eingreift.
  • Bei einer kostengünstig herzustellenden Ausführungsform des Windabweisers nach der Erfindung ist der kederartige Wulst jeweils aus einem an das faltbare Flachmaterial angespritzten Profil gebildet. Das Profil kann einen runden oder auch eckigen Querschnitt haben. Alternativ kann der kederartige Wulst aber auch einfach durch eine in einer Randtasche des faltbaren Flachmaterials eingenähte Schnur oder dergleichen gebildet sein.
  • Um zu gewährleisten, dass sich die Turbulenzerzeugungseinrichtung nach ihrer Justierung, d.h. nach Anpassung an die jeweiligen Fahrzeuggeometrie, nicht verschiebt, können an den Schienen, die an dem Abweiserelement und dachfest ausgebildet sind, Fixiereinrichtungen für die Turbulenzerzeugungseinrichtung vorgesehen sein. Eine Fixierung in Fahrzeugquerrichtung kann aber auch schon dadurch gegeben sein, dass der kederartige Wulst satt sitzend in der jeweils zugeordneten Schiene bzw. Führung angeordnet ist und die Turbulenzerzeugungseinrichtung mithin nur mit erheblichem Kraftaufwand in Fahrzeugquerrichtung verschoben werden kann. In diesem Fall übergreift das faltbare und flexible Flachmaterial vorzugsweise den kederartigen Wulst zumindest teilweise.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines Windabweisers nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
  • 1 eine perspektivische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem erfindungsgemäß ausgelegten Windabweiser;
  • 2 eine Draufsicht auf das Fahrzeugdach bei geöffnetem Deckelelement;
  • 3 eine Vorderansicht des Fahrzeugdachs bei ausgestelltem Windabweiser;
  • 4 einen Längsschnitt durch das Fahrzeugdach mit einem Windabweiser in Ruhestellung;
  • 5 eine 4 entsprechende Ansicht des Windabweisers in einer ersten Betriebsstellung; und
  • 6 eine 4 entsprechende Ansicht des Windabweisers in einer zweiten Betriebsstellung, und
  • 7 eine vergrößerte Ansicht des Eingriffs einer Turbulenzerzeugungseinrichtung in einer Schiene.
  • In 1 ist ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt, das ein Fahrzeugdach 12 mit einer Dachöffnung 14 aufweist, welches mittels eines in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbaren Deckelelementes 16 wahlweise geschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden kann.
  • Im Bereich eines vorderen Randes der Dachöffnung 14 ist ein Windabweiser 18 angeordnet, der ein Abweiserelement 20 aufweist, das entlang des vorderen Randes 17 der Dachöffnung 14 verläuft und an seinen seitlichen Enden jeweils mit einem Ausstellarm 22A bzw. 22B verbunden ist, der an seinem dem Abweiserelement 20 abgewandten Ende schwenkbar mit einem hier nicht näher dargestellten Schiebedachrahmen verbunden ist.
  • Der Windabweiser 18 ist durch hier ebenfalls nicht näher dargestellte Federelementen, die auf die Ausstellarme 22A, 22B wirken, in Ausstellrichtung vorgespannt.
  • Der Windabweiser 18 kann zwischen einer bei geschlossenem Deckelelement 16 unterhalb desselben liegenden Ruhestellung und wenigstens einer über die Dachkontur angehobenen Betriebsstellung verstellbar sein, wie den 4 bis 6 zu entnehmen ist. Die jeweilige Betriebsstellung wird mittels eines an das Abweiserelement 20 angebundenen Halteelementes eingestellt, das in vertikaler Richtung wirkt und mit einer geschwindigkeitsabhängig arbeitenden Stellvorrichtung verbunden ist.
  • In der in den 2, 3 und 6 dargestellten, oberhalb der Dachkontur angehobenen Betriebsstellung liegen Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 im Strömungspfad der das Abweiserelement 20 unterströmenden Luft. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 sind jeweils aus Streifen eines Gewebebandes gebildet und mithin aus einem faltbaren Flachmaterial gebildet. Je nach Anwendungsfall kann das Gewebeband luftdicht oder auch luftdurchlässig ausgebildet sein. Insbesondere kann ein Stretchstoff eingesetzt werden.
  • Die einzelnen Gewebestreifen der Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 können grundsätzlich unterschiedliche Breiten haben.
  • Wie den 4 bis 6 zu entnehmen ist, weisen die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 an ihren oberen Rändern und ihren unteren Rändern jeweils einen kederartigen Wulst 26 bzw. 28 auf, der aus einem an das faltbare Flachmaterial angespritzten Gummiprofil gebildet ist und in eine nach Art eines C-Profils gebildete Schiene 30 bzw. 32 eingreift. Alternativ kann das Gummiprofil auch an das Gewebe angenäht, angeklebt, angeclipst oder nach einem sonstigen Verfahren mit dem Gewebe verbunden sein. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 sind so in Fahrzeugquerrichtung verschiebbar. Das Gewebe der Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 übergreift hierbei jeweils das den kederartigen Wulst bildende Profil, wie insbesondere 7 zu entnehmen ist. Durch die Fixierung in den Schienen 30 und 32 sind die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 in Fahrzeugquerrichtung verschiebbar ausgebildet.
  • In der in 4 dargestellten Ruhestellung nimmt das Abweiserelement 20 seine untere, vollständig in die Dachkontur zurückgezogene Ruhestellung ein, wobei es von dem geschlossenen Deckelelement 16 vollständig abgedeckt ist. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 sind in dieser Ruhestellung gefaltet unterhalb des Abweiserelementes 20 in einem entsprechenden Aufnahmeraum aufgenommen.
  • In der in 5 dargestellten ersten Betriebsstellung ist das Abweiserelement 20 derart ausgestellt, dass nur eine Überströmung, aber keine Unterströmung des Abweiserelementes 20 durch die anströmende Luft erfolgen kann. Die aus den verschiedenen Bändern gebildeten Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 hängen schlaff zwischen dem Abweiserelement 20 und einem im Bereich des vorderen Randes 17 der Dachöffnung 14 angeordneten Rahmenvorderteil 34 des Schiebedachsrahmens. Diese Betriebsstellung wird bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten gewählt.
  • In der in 6 dargestellten zweiten Betriebsstellung des Abweiserelementes 20 liegt ein sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckender Zwischenraum 19 zwischen dem Abweiserelement 20 und dem vorderen Rand 17 der Dachöffnung 14, so dass neben einer Überströmung auch eine Unter strömung des Abweiserelementes 20 erfolgen kann. In dieser Betriebsstellung sind die flexiblen Bänder der Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 vollständig gespannt, so dass sie bei einer Unterströmung des Abweiserelementes 20 nicht flattern. Durch die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 wird der das Abweiserelement 20 unterströmende Luftstrom verwirbelt, wodurch ein Wummern im Fahrzeuginnenraum im Wesentlichen unterbunden wird. Diese Betriebsstellung wird bei mittleren Fahrgeschwindigkeiten, beispielsweise in einem Geschwindigkeitsbereich zwischen 50 und 70 km/h gewählt.
  • 10
    Kraftfahrzeug
    12
    Fahrzeugdach
    14
    Dachöffnung
    16
    Deckelelement
    17
    vorderer Rand
    18
    Windabweiser
    19
    Zwischenraum
    20
    Abweiserelement
    22A, 22B
    Ausstellarm
    24
    Turbulenzerzeugungseinrichtung
    26
    kederartiger Wulst
    28
    kederartiger Wulst
    30
    Schiene
    32
    Schiene
    34
    Rahmenvorderteil

Claims (6)

  1. Windabweiser für ein Fahrzeugdach mit einer mittels eines verstellbaren Deckelelements (16) verschließbaren Dachöffnung (14), umfassend ein entlang eines vorderen Randes (17) der Dachöffnung (14) angeordnetes Abweiserelement (20), das zwischen einer abgesenkten Ruhestellung und einer ausgestellten Betriebsstellung verstellbar ist, in welcher zwischen dem Abweiserelement (20) und dem vorderen Rand (17) der Dachöffnung (14) ein Zwischenraum zur Unterströmung des Abweiserelements (20) liegt, wobei zwischen dem Abweiserelement (20) und dem vorderen Rand (17) der Dachöffnung (14) mindestens eine Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) aus einem faltbaren, flexiblen Flachmaterial angeordnet ist, die bei einer Unterströmung des Abweiserelements (20) wirkt, die in der ausgestellten Betriebsstellung des Abweiserelements (20) im Pfad der Unterströmung angeordnet ist und die sich in der abgesenkten Ruhestellung des Abweiserelements (20) in gefalteter Form ablegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) in Fahrzeugquerrichtung verschiebbar ist.
  2. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abweiserelement (20) an seiner Unterseite mindestens eine Schiene (30) zur Führung der Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) hat und im Bereich des vorderen Randes (17) der Dachöffnung (14) eine dachfeste Schiene (32) zur Führung der Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) vorgesehen ist.
  3. Windabweiser nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (30, 32) jeweils C-profilartig ausgeführt sind.
  4. Windabweiser nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Turbulenzerzeugungseinrichtung (24) an ihrem oberen Rand und an ihrem unteren Rand jeweils einen kederartigen Wulst (26, 28) aufweist, der in die jeweils zugeordnete Schiene (30, 32) eingreift.
  5. Windabweiser nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der kederartige Wulst (26, 28) jeweils aus einem an das faltbare Flachmaterial angespritzten, angeklebten oder angenähten Profil gebildet ist.
  6. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine lösbare Fixiereinrichtung für die Turbulenzerzeugungseinrichtung, die deren Verschieben in Fahrzeugquerrichtung verhindert.
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