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Die
Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein Fahrzeugdach gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Ein
derartiger Windabweiser ist aus der
DE 101 36 922 A1 bekannt und dient dazu,
Luft, die während
der Fahrt des betreffenden Fahrzeugs anströmt, nach oben abzulenken, so
dass bei geöffneter
Dachöffnung
eine direkte Anströmung
von Fahrzeuginsassen verhindert wird und eine Verringerung der Geräuschentwicklung
durch die anströmende
Luft erreicht wird.
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Der
aus der
DE 101 36
922 A1 bekannte Windabweiser umfasst ein Abweiserelement,
das sich entlang eines vorderen Randes der Dachöffnung erstreckt und zwischen
einer abgesenkten Ruhestellung und einer ersten mittleren und einer
zweiten ausgestellten Betriebsstellung verstellbar ist. In der zweiten
Betriebsstellung liegt zwischen dem Abweiserelement und dem vorderen
Rand der Dachöffnung ein
Zwischenraum. Diese Betriebsstellung des Abweiserelements wird insbesondere
eingestellt, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zwischen 50
und 70 km/h liegt und es wünschenswert
ist, dass ein Teil der anströmenden
Luft durch die Dachöffnung
in den Fahrzeuginnenraum gelenkt wird, was in dieser Betriebsstellung
durch eine Unterströmung
des Abweiserelementes erreicht wird. Um in diesem Geschwindigkeitsbereich
dem Problem eines Wummerns, d.h. einer Bildung einer stehenden Luftschwingung
im Fahrzeuginnenraum, zu begegnen, weist der bekannte Windabweiser
zwischen dem Abweiserelement und dem vorderen Rand der Dachöffnung mehrere
Turbulenzerzeugungseinrichtungen in Form flexibler Gewebebänder auf,
die in der zweiten ausgestellten Betriebsstellung des Abweiserelementes
im Pfad der Unterströmung
liegen und bei einer Unterströmung
des Abweiserelementes wirken. Die Gewebebänder werden in der abgesenkten
Ruhestellung des Abweiserelementes unterhalb des Niveaus einer festen
Dachhaut in gefalteter Form abgelegt.
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Da
Wummergeräusche
im Wesentlichen von der jeweiligen Fahrzeuggeometrie abhängen, ist
der bekannte Windabweiser. für
jeden Fahrzeugtyp separat auszulegen. Dies ist jedoch mit einem
hohen Kostenaufwand verbunden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Windabweiser der einleitend
genannten Gattung zu schaffen, der in einfacher Weise an unterschiedliche
Fahrzeugtypen angepasst werden kann.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß durch den
Windabweiser mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Der
Kern der Erfindung liegt mithin darin, dass ein Windabweiser bereitgestellt
wird, der zwischen einem Abweiserelement und einem vorderen Rand
einer Dachöffnung
mindestens eine Turbulenzerzeugungseinrichtung aus einem faltbaren,
flexiblen Flachmaterial umfasst, dessen Position in Fahrzeugquerrichtung
verändert
werden kann. Da die Stärke des
Wummergeräusches
auch von der Positionierung der Turbulenzerzeugungseinrichtung in
Fahrzeugquerrichtung abhängig
ist, kann bei Einsatz des Windabweisers nach der Erfindung in einfacher
Weise eine Optimierung bezüglich
des jeweils vorliegenden Fahrzeugtypen durch Verschieben des faltbaren, sich
beim Ausstellen des Abweisererelements aufspannenden Flachmaterials
in Fahrzeugquerrichtung erreicht werden. Damit können die Kosten zur Abstimmung
eines Windabweisers reduziert werden. Des Weiteren erfordert der
Windabweiser nach der Erfindung weniger Bauraum als ein Windabweiser mit
festen Turbulnezerzeugungseinrichtungen.
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Das
faltbare Flachmaterial kann insbesondere aus einem luftdurchlässigen oder
luftdichten Gewebe oder einer Folie gebildet sein. Beispielsweise handelt
es sich bei dem Gewebe um einen Stretchstoff. Es kann sich aber
auch um ein netzartiges Material handeln.
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Bevorzugt
weist der Windabweiser nach der Erfindung mehrere Streifen des faltbaren
Flachmaterials auf, die jeweils bei ausgestelltem Abweiserelement
zwischen diesem und dem vorderen Rand der Dachöffnung eingespannt sind. Die
einzelnen Streifen sind variabel positionierbar und gegebenenfalls nach
der exakten Positionierung fixierbar. Der Abstand zwischen den einzelnen
Streifen wird zur Optimierung, d. h. zur Verringerung des Wummergeräuschs fahrzeugtypabhängig eingestellt.
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Die
Anzahl der Turbulenzerzeugungseinrichtungen ist grundsätzlich variabel
und kann an die jeweiligen Einsatzbedingungen angepasst werden.
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Der
Windabweiser nach der Erfindung ist insbesondere so ausgelegt, dass
der Ausstellbetrag des Abweiserelements an die Fahrzeuggeschwindigkeit anpassbar
ist. Hierzu ist das Abweiserelement vorzugsweise mit einer in vertikaler
Richtung wirkenden Verstelleinrichtung versehen. So nimmt das Abweiserelement
beispielsweise bei Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h diejenige Ausstellposition
ein, bei der zwischen dem Abweiserelement und dem vorderen Rand
der Dachöffnung
ein Zwischenraum liegt, durch den hindurch das Abweiserelement unterströmt werden
kann. Bei höheren
Geschwindigkeiten wird das Abweiserelement so weit abgesenkt, dass
sich der Zwischenraum schließt
und eine Unterströmung
des Abweiserelementes unterbrochen wird. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen
können
dabei ein mit dem Abweiserelement verbundenes Halteband des Windabweiserantriebs.
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Um
eine einfache Verstellbarkeit der Turbulenzerzeugungseinrichtung
vornehmen zu können, weist
das Abweiserelement bei der bevorzugten Ausführungsform des Windabweisers
nach der Erfindung an seiner Unterseite mindestens eine Schiene
zur Führung
der Turbulenzerzeugungseinrichtung auf. Eine gegenüberliegende,
dachfeste Schiene ist vorzugsweise auch im Bereich des vorderen
Randes der Dachöffnung
vorgesehen.
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Eine
konstruktiv einfach zu realisierende Ausführungsform des Windabweisers
nach der Erfindung liegt vor, wenn die Schienen jeweils C-profilartig ausgeführt sind.
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Zur
Fixierung in den Schienen weist die Turbulenzerzeugungseinrichtung
an ihrem oberen Rand und ihrem unteren Rand jeweils einen kederartigen Wulst
auf, der in die jeweils zugeordnete Schiene eingreift.
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Bei
einer kostengünstig
herzustellenden Ausführungsform
des Windabweisers nach der Erfindung ist der kederartige Wulst jeweils
aus einem an das faltbare Flachmaterial angespritzten Profil gebildet.
Das Profil kann einen runden oder auch eckigen Querschnitt haben.
Alternativ kann der kederartige Wulst aber auch einfach durch eine
in einer Randtasche des faltbaren Flachmaterials eingenähte Schnur
oder dergleichen gebildet sein.
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Um
zu gewährleisten,
dass sich die Turbulenzerzeugungseinrichtung nach ihrer Justierung, d.h.
nach Anpassung an die jeweiligen Fahrzeuggeometrie, nicht verschiebt,
können
an den Schienen, die an dem Abweiserelement und dachfest ausgebildet
sind, Fixiereinrichtungen für
die Turbulenzerzeugungseinrichtung vorgesehen sein. Eine Fixierung
in Fahrzeugquerrichtung kann aber auch schon dadurch gegeben sein,
dass der kederartige Wulst satt sitzend in der jeweils zugeordneten
Schiene bzw. Führung
angeordnet ist und die Turbulenzerzeugungseinrichtung mithin nur
mit erheblichem Kraftaufwand in Fahrzeugquerrichtung verschoben
werden kann. In diesem Fall übergreift
das faltbare und flexible Flachmaterial vorzugsweise den kederartigen Wulst
zumindest teilweise.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach
der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
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Ein
Ausführungsbeispiel
eines Windabweisers nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch
vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es
zeigt
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1 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem erfindungsgemäß ausgelegten
Windabweiser;
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2 eine
Draufsicht auf das Fahrzeugdach bei geöffnetem Deckelelement;
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3 eine
Vorderansicht des Fahrzeugdachs bei ausgestelltem Windabweiser;
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4 einen
Längsschnitt
durch das Fahrzeugdach mit einem Windabweiser in Ruhestellung;
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5 eine 4 entsprechende
Ansicht des Windabweisers in einer ersten Betriebsstellung; und
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6 eine 4 entsprechende
Ansicht des Windabweisers in einer zweiten Betriebsstellung, und
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7 eine
vergrößerte Ansicht
des Eingriffs einer Turbulenzerzeugungseinrichtung in einer Schiene.
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In 1 ist
ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt, das ein Fahrzeugdach 12 mit
einer Dachöffnung 14 aufweist,
welches mittels eines in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbaren
Deckelelementes 16 wahlweise geschlossen oder zumindest
teilweise freigegeben werden kann.
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Im
Bereich eines vorderen Randes der Dachöffnung 14 ist ein
Windabweiser 18 angeordnet, der ein Abweiserelement 20 aufweist,
das entlang des vorderen Randes 17 der Dachöffnung 14 verläuft und an
seinen seitlichen Enden jeweils mit einem Ausstellarm 22A bzw. 22B verbunden
ist, der an seinem dem Abweiserelement 20 abgewandten Ende
schwenkbar mit einem hier nicht näher dargestellten Schiebedachrahmen
verbunden ist.
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Der
Windabweiser 18 ist durch hier ebenfalls nicht näher dargestellte
Federelementen, die auf die Ausstellarme 22A, 22B wirken,
in Ausstellrichtung vorgespannt.
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Der
Windabweiser 18 kann zwischen einer bei geschlossenem Deckelelement 16 unterhalb
desselben liegenden Ruhestellung und wenigstens einer über die
Dachkontur angehobenen Betriebsstellung verstellbar sein, wie den 4 bis 6 zu
entnehmen ist. Die jeweilige Betriebsstellung wird mittels eines
an das Abweiserelement 20 angebundenen Halteelementes eingestellt,
das in vertikaler Richtung wirkt und mit einer geschwindigkeitsabhängig arbeitenden
Stellvorrichtung verbunden ist.
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In
der in den 2, 3 und 6 dargestellten,
oberhalb der Dachkontur angehobenen Betriebsstellung liegen Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 im
Strömungspfad
der das Abweiserelement 20 unterströmenden Luft. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 sind
jeweils aus Streifen eines Gewebebandes gebildet und mithin aus
einem faltbaren Flachmaterial gebildet. Je nach Anwendungsfall kann
das Gewebeband luftdicht oder auch luftdurchlässig ausgebildet sein. Insbesondere
kann ein Stretchstoff eingesetzt werden.
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Die
einzelnen Gewebestreifen der Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 können grundsätzlich unterschiedliche
Breiten haben.
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Wie
den 4 bis 6 zu entnehmen ist, weisen die
Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 an ihren oberen Rändern und
ihren unteren Rändern
jeweils einen kederartigen Wulst 26 bzw. 28 auf,
der aus einem an das faltbare Flachmaterial angespritzten Gummiprofil
gebildet ist und in eine nach Art eines C-Profils gebildete Schiene 30 bzw. 32 eingreift. Alternativ
kann das Gummiprofil auch an das Gewebe angenäht, angeklebt, angeclipst oder
nach einem sonstigen Verfahren mit dem Gewebe verbunden sein. Die
Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 sind so in Fahrzeugquerrichtung
verschiebbar. Das Gewebe der Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 übergreift
hierbei jeweils das den kederartigen Wulst bildende Profil, wie
insbesondere 7 zu entnehmen ist. Durch die
Fixierung in den Schienen 30 und 32 sind die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 in Fahrzeugquerrichtung
verschiebbar ausgebildet.
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In
der in 4 dargestellten Ruhestellung nimmt das Abweiserelement 20 seine
untere, vollständig
in die Dachkontur zurückgezogene
Ruhestellung ein, wobei es von dem geschlossenen Deckelelement 16 vollständig abgedeckt
ist. Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 sind in dieser
Ruhestellung gefaltet unterhalb des Abweiserelementes 20 in einem
entsprechenden Aufnahmeraum aufgenommen.
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In
der in 5 dargestellten ersten Betriebsstellung ist das
Abweiserelement 20 derart ausgestellt, dass nur eine Überströmung, aber
keine Unterströmung
des Abweiserelementes 20 durch die anströmende Luft
erfolgen kann. Die aus den verschiedenen Bändern gebildeten Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 hängen schlaff
zwischen dem Abweiserelement 20 und einem im Bereich des
vorderen Randes 17 der Dachöffnung 14 angeordneten
Rahmenvorderteil 34 des Schiebedachsrahmens. Diese Betriebsstellung
wird bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten gewählt.
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In
der in 6 dargestellten zweiten Betriebsstellung des Abweiserelementes 20 liegt
ein sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckender Zwischenraum 19 zwischen
dem Abweiserelement 20 und dem vorderen Rand 17 der
Dachöffnung 14,
so dass neben einer Überströmung auch
eine Unter strömung
des Abweiserelementes 20 erfolgen kann. In dieser Betriebsstellung
sind die flexiblen Bänder
der Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 vollständig gespannt,
so dass sie bei einer Unterströmung
des Abweiserelementes 20 nicht flattern. Durch die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 24 wird
der das Abweiserelement 20 unterströmende Luftstrom verwirbelt,
wodurch ein Wummern im Fahrzeuginnenraum im Wesentlichen unterbunden
wird. Diese Betriebsstellung wird bei mittleren Fahrgeschwindigkeiten, beispielsweise
in einem Geschwindigkeitsbereich zwischen 50 und 70 km/h gewählt.
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- 10
- Kraftfahrzeug
- 12
- Fahrzeugdach
- 14
- Dachöffnung
- 16
- Deckelelement
- 17
- vorderer
Rand
- 18
- Windabweiser
- 19
- Zwischenraum
- 20
- Abweiserelement
- 22A,
22B
- Ausstellarm
- 24
- Turbulenzerzeugungseinrichtung
- 26
- kederartiger
Wulst
- 28
- kederartiger
Wulst
- 30
- Schiene
- 32
- Schiene
- 34
- Rahmenvorderteil