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Bezeichnung der Erfindung:
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Elektrischer
Leiter für
ein Strahlerelement einer Monopol- oder Dipolantenne, der einen
Kontaktbereich für
eine HF-Quelle aufweist, und zur Verkürzung seiner Längserstreckung
wenigstens einmal rückgefaltet
ist und somit zumindest zwei Leiterabschnitte mit je einer Erstreckungsachse
aufweist, die mittels eines Verbindungsabschnittes vorzugsweise einander
parallel beabstandet zugeordnet sind, und sich mit einem ersten
Leiterabschnitt vom Kontaktbereich ausgehend in den Raum erstreckt
und mit einem zweiten, rückgefalteten
Leiterabschnitt sich etwa in Richtung des Kontaktbereiches erstreckt,
wobei erster und zweiter Leiterabschnitt eine Leiterebene aufspannen,
und der erste Leiterabschnitt einen um seine Erstreckungsachse alternierenden
Verlauf aufweist.
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Derartige
elektrische Leiter als Bestandteil von Antennen, insbesondere von
Dipolantennen sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt.
Bei Dipolantennen bilden zwei sich in entgegengesetzte Richtungen
in den Raum erstreckende elektrische Leiter ein Strahlerelement
für den
Sende- und Empfangsbetrieb. Die Länge der die beiden Pole des
Dipols bildenden elektrischen Leiter bestimmt sich nach der jeweiligen Resonanzfrequenz
bzw. dem Frequenzband, in dem die Dipolantenne betrieben werden
soll. Jede der Leiter hat eine Länge
von λ/4 so
dass die Dipolantenne eine Längenerstreckung von
insgesamt λ/2
hat. Insbesondere bei niedrigeren Resonanzfrequenzen weist eine
Dipolantenne daher eine vergleichsweise große Längserstreckung auf.
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Eine
Möglichkeit
zur Verringerung des Platzbedarfes besteht in der Rückfaltung
der Arme, die von den elektrischen Leitern gebildet werden. Bekannt
ist dies beispielsweise aus der
US
3,229,298 , insbesondere
4.
Dieser rückgefaltete
Dipol lässt sich
gut and die notwendigen Impedanzverhältnisse anpassen und arbeitet
bei reduziertem Platzbedarf mit hoher Antenneneffizienz. Aufgrund
dieser Vorteile wird diese Struktur bei vielen Antennen als Grundstruktur
bevorzugt eingesetzt.
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Insbesondere
im Bereich der mobilen Telekommunikation werden an Antennen hohe
Anforderungen an die Sende- und/oder Empfangsleistung gestellt.
Zudem werden in zunehmendem Maße
Antennen benötigt,
welche in mehreren Frequenzbändern
bzw. bei unterschiedlichen Resonanzfrequenzen im Sende- wie auch
im Empfangsbetrieb arbeiten.
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Gleichzeitig
werden die Kommunikationsgeräte,
wie Mobiltelefone, mit zusätzlichen
Funktionen und Bauteilen, wie z.B. Kameras und größeren Displays,
ausgerüstet
und zusätzlich
in ihrer Bauform weiter verkleinert, so dass der Einbauraum für entsprechende
Multibandantennen immer geringer wird.
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Auch
im Bereich externer Antennen für
Kommunikationsgeräte
besteht die Forderung nach einer Verringerung der Bauform, wie beispielsweise
bei Scheibenantennen für
den Betrieb von Mobiltelefonen in Fahrzeugen. Ein anderer Anwendungsbereich für externe
Antennen sind Datenkarten, die für
tragbare Computer eine Funkverbindung zu den Mobilfunknetzen und
damit zu Internet herstellen. Letztlich werden in verstärktem Maße auch
Basisstationen zum Aufbau kleinerer Funkzellen (Pikozellen), beispielsweise
in Gebäuden
angebracht, um zum einen auch innerhalb abgeschirmter Gebäude den
Betrieb von Mobilfunkgeräten
zu gewährleisten
oder um an Orten mit hohem Kommunikationsaufkommen, wie beispielsweise
Flughäfen,
eine ausreichende Funkversorgung zu gewährleisten. In all diesen Bereichen sollen
möglichst
kleine und insbesondere unauffällige Mehrfrequenzbandantennen
die Funkversorgung sicherstellen.
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Aus
WO 2005/076405 sind auf ein Substrat aufgebrachte Leiterstrukturen
bekannt, welche durch eine Rückfaltung
und einen um die Erstreckungsachse eines Leiterabschnittes alternierenden
Verlauf geringfügig
verkürzt
sind.
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Vom
zuvor genannten Stand der Technik ist es daher zunächst Aufgabe,
einen wesentlich verkürzten
elektrischen Leiter als Bestandteil einer möglichst kleinen Ein- oder Mehrfrequenzband
Antenne für
die mobile Telekommunikation zu schaffen.
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Gelöst wird
die Aufgabe der Erfindung durch einen elektrischen Leiter mit den
Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit den Merkmalen des Kennzeichenteils,
wonach zusätzlich
wenigstens auch der zweite Leiterabschnitt einen um seine Erstreckungsachse
alternierenden Verlauf aufweist.
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Mittels
des alternierenden Verlaufes wenigstens zweier Leiterabschnitte,
beispielsweise einer entsprechenden Faltung, lassen sich die oben
genannten Vorteile, beispielsweise die einer rückgefalteten Dipolantenne,
bei einer wesentlichen Verkürzung
der Längserstreckung
der elektrischen Leiter auf vorteilhafte Weise zur Verkleinerung
der Antennenbauform nutzen. Ebenso kann der erfindungsgemäßen elektrischen
Leiter als Monopol über
einer Grundplatte fungieren. Mittels des erfindungsgemäßen elektrischen
Leiters lassen sich demzufolge wesentlich kleinere, leistungsfähige Antennen
herstellen Bevorzugt ist, die beiden Leiterabschnitte mittels eines
im Rückfaltungsbereich
liegenden Verbindungsabschnittes parallel zueinander anzuordnen.
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Vorzugsweise
verläuft
wenigstens ein Leiterabschnitt zumindest zweidimensional alternierend
in der Leiterebene. Dabei kann der Leiterabschnitt beispielsweise
zickzackförmig
um die Erstreckungsachse alternierend oder aber mäandrierend
um seine Erstreckungsachse ausgebildet sein.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
lässt sich
der elektrische Leiter in seiner Längserstreckung weiter wesentlich
verkürzen,
indem wenigstens ein Leiterabschnitt dreidimensional um seine Erstreckungsachse
alternierend ausgebildet ist.
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Je
nach Antennenart kann der elektrische Leiter als Leiterbahnauf einem
dielektrischen Material ausgebildet sein oder stellt einen im Wesentlichen freitragenden
Leiter dar. Freitragend bedeutet dabei insbesondere, dass der Leiter
nicht auf einem Substrat aufgebracht ist, weniger, dass der Leiter
ohne jegliche Unterstützung
im Raum angeordnet ist.
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Der
erfindungsgemäße elektrische
Leiter ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform als Stanzteil insbesondere
einer Folie oder eines flachen Bleches ausgebildet, was die Fertigung
einer solchen Antenne wesentlich vereinfacht. Ein zumindest teilweise
alternierend ausgebildeter, als Stanzteil gefertigter Leiter, lässt sich
darüber
hinaus besonders leicht dreidimensional alternierend ausbilden,
indem er in einem Winkel zu einer Stanzteilebene alternierend gefaltet
ist. Dabei bietet sich eine zickzackförmige Faltung wenigstens eines
Leiterabschnittes um seine Erstreckungsachse an.
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Der
erfindungsgemäße elektrische
Leiter lässt
sich neben einer Verkürzung
in Längserstreckung
weiter verkleinern, indem der im Rückfal tungsbereich vom ersten
und zweiten Leiterabschnitt liegende Verbindungsabschnitt um seine
Erstreckungsachse alternierend ausgebildet ist.
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Ausgehend
von derselben Problemstellung ist es weiterhin die Aufgabe der Erfindung,
eine möglichst
kompakte Ein- oder Mehrbanddipolantenne zu schaffen.
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Die
Lösung
der Aufgabe besteht in einer Dipolantenne mit den Merkmalen des
Anspruches 10, insbesondere den kennzeichnenden Merkmalen, wonach
wenigstens ein elektrischer Leiter nach dem Oberbegriff des Anspruches
1 ausgebildet ist. Bevorzugt ist der elektrische Leiter nach zumindest
einem der Ansprüche
1 bis 9 ausgebildet. Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform
mit spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildeten elektrischen Leitern,
die jeweils einen ersten und zweiten Leiterabschnitt mit um die
jeweilige Erstreckungsachse alternierendem Verlauf aufweisen.
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Eine
derartige Dipolantenne zeichnet sich durch eine sehr geringe Bauform
und gute Sende- und/oder Empfangseigenschaften aus.
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Wesentlich
ist weiterhin eine Ausführungsform
der Dipolantenne als Mehrband-Dipolantenne, die zum Senden und Empfangen
in wenigstens einem weiteren Frequenzband zumindest ein zusätzliches
an ein anderes Frequenzband angepasstes Strahlerelement aufweist,
das zwei, jeweils einen Pol des Dipols bildende elektrische Leiter
umfasst, die jeweils einen Kontaktbereich aufweisen, der einem Strahlerzentrum
zugeordnet ist, wobei die Leiter des zusätzlichen Strahlerelementes
in der jeweiligen Leiterebene angeordnet sind, die von den Leitern
des ersten Strahlerelementes aufgespannt wird.
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Dabei
ist die Leiterebene eine rein geometrische Ebene, in der die elektrischen
Leiter Platz sparend angeordnet werden können. Die verschiedenen Strahlerelemente
liegen so quasi verschachtelt ineinander. Dabei können die
elektrischen Leiter zusätzlicher
Strahlerelemente ebenfalls nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis
9 ausgebildet sein.
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Weiterhin
von Vorteil ist es, wenn bei einer Mehrband-Dipolantenne mit mehreren
Strahlerelementen die elektrischen Leiter des Strahlerelementes
mit niedrigerer Resonanzfrequenz die Leiterebene für die elektrischen
Leiter des Strahlerelementes mit höherer Resonanzfrequenz aufspannen.
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Eine
Mehrband-Dipolantenne kann in ihrer Bauform weiter verkleinert werden,
wenn zwei Strahlerelemente mittels kapazitiver und/oder induktiver Kopplung
gemeinsam ein zusätzliches
Strahlerelement ausbilden.
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Die
Sende- und/oder Empfangseigenschaften einer Mehrband-Dipolantenne
können
weiter verbessert und der Fertigungsaufwand weiter verringert werden,
wenn die jeweiligen Kontaktbereiche der in derselben Leiterebene
liegenden Leiter der Strahlerelemente in Richtung Strahlerzentrum
konisch zueinander ausgerichtet sind und im Strahlerzentrum einen
gemeinsamen Kontakt ausbilden.
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Insbesondere
bei einer Dipolantenne für
eine Basisstation kann ein Strahlerelement mit Reflektor zum Richten
der Sende- und/oder Empfangsleistung vorgesehen sein.
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Letztlich
ist es vor dem Hintergrund der genannten Problemstellung auch Aufgabe
der Erfindung, eine klein bauende Monopolantenne zu schaffen.
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Gelöst wird
die Aufgabe von einer Monopolantenne nach Anspruch 19, welche sich
dadurch kennzeichnet, dass der wenigstens eine über einer Grundplatte angeordnete
elektrische Leiter nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis
9 ausgebildet ist.
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Darüber hinaus
versteht sich die Erfindung am besten anhand der folgenden, detaillierten
Zeichnungsbeschreibung. Es zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Dipolantenne,
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2 eine
schematische Darstellung des Strahlerelementes gemäß 1 in
alternativer Ausführungsform,
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3 eine
schematische Draufsicht auf eine Dualbanddipolantenne,
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4 eine
Dualbandantenne gemäß 2 in
alternativer Ausführungsform,
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5 eine
bevorzugte Ausführungsform
der Dualbanddipolantenne gemäß 3,
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6 eine
bevorzugte Ausführungsform
einer Multibanddipolantenne und
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7 eine
graphische Darstellung nutzbarer Frequenzbänder einer Multibanddipolantenne
gemäß 6.
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Da
es dem Fachmann grundsätzlich
bekannt ist, den erfindungsgemäßen elektrischen
Leiter als Bestandteil sowohl von Monopol- als auch von Dipolantennen
vorzusehen, wird die Erfindung im Folgenden anhand einer Dipolantenne
in verschiedenen Ausführungsformen
beschrieben, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein.
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In
den Fig. ist eine Dipolantenne insgesamt mit der Bezugsziffer 10 versehen.
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1 stellt
eine Prinzipskizze der erfindungsgemäßen Dipolantenne 10 dar.
Die Dipolantenne 10 weist ein Strahlerelement 11 auf,
das aus zwei elektrischen Leitern 12 gebildet wird. Der
jeweilige Leiter 12 des Strahlerelementes bildet jeweils
einen Pol der Dipolantenne 10 aus.
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Die
elektrischen Leiter 12 sind spiegelsymmetrisch zueinander
ausgebildet und wie aus dem Stand der Technik bekannt, in etwa U-förmig rückgefaltet
(Bereich R), so dass der jeweilige Leiter 12 in seiner
Längserstreckung
verkürzt
ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
handelt es sich um freitragende Leiter 12, folglich auch
um ein freitragendes Strahlerelement 11. Freitragend bedeutet,
dass die Leiter 12 nicht auf einem dielektrischen Trägermaterial
insbesondere in Form einer Leiterbahn aufgebracht sind. Die Leiter 12 bzw.
das Strahlerelement 11 ist viel mehr im Wesentlichen mittels
der Steifigkeit des Leitermaterials, beispielsweise ein Draht oder Stanzteil
eines Bleches, freitragend in den Raum gerichtet. Selbstverständlich können die
Leiter in Abhängigkeit
von den Anforderungen partiell durch nicht dargestellte Mittel unterstützt sein,
um ihre Ausrichtung im Raum zu stabilisieren. Derartige Leiter 12 sind
erfindungsgemäß bevorzugt,
da ihre Sende- und/oder Empfangsleistung nicht durch Trägermaterialien
beeinflusst ist.
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Jeder
Leiter 12 weist einen ersten Leiterabschnitt 15 mit
einem dem Strahlerzentraum 13 zugeordneten Kontaktbereich 14 auf.
Der erste Leiterabschnitt 15 erstreckt sich von einem Strahlerzentraum 13,
das im Bereich von Kontakten 20 liegt, aus in den Raum
entlang seiner Erstreckungsachse 16. Durch die Rückfaltung
erstreckt sich ein zweiter Leiterabschnitt 17 des Leiters 12 entlang
seiner Erstreckungsachse 18 zurück in Richtung des Strahlerzentrums 13.
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Die
Leiterabschnitte 15 und 18 sind im Rückfaltungsbereich
R des Leiters 12 über
einen gemeinsamen Verbindungsabschnitt 19 voneinander beabstandet
angeordnet und vorliegend mittels des gemeinsamen Verbindungsabschnittes 19 parallel
zueinander beabstandet ausgerichtet.
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Der
jeweilige Leiter 12 ist neben der bekannten Rückfaltung
(Bereich R) weiter verkürzt,
indem der erste und der zweite Leiterabschnitt 15/17 um seine
jeweilige Erstreckungsachse 16 bzw. 18 alternierend
ausgebildet ist.
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In
der vorliegenden Darstellung der 1 ist der
schematisch dargestellte Leiter 12 in seinem ersten und
zweiten Abschnitt 15 bzw. 17 zickzackförmig um
die jeweilige Erstreckungsachse 16 bzw. 18 alternierend
gefaltet.
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Aus 1 ist
auch ersichtlich, dass der zweite Leiterabschnitt 17 nicht
unbedingt einen alternierenden Verlauf um seine Erstreckungsachse 18 aufweisen
muss, wenn der erste alternierend ausgebildete Leiterabschnitt 15 wenigstens
eine Längserstreckung
aufweist, die der Längserstreckung
eines rückgefalteten,
jedoch nicht alternierend ausgebildeten zweiten Leiterabschnittes
entspricht.
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Weiterhin
ist in der 1 beispielhaft eine Anschlussmöglichkeit
der Antenne an eine HF Quelle gezeigt. Die jeweiligen Kontaktbereiche 14 der
Leiter 12 weisen im Strahlerzentrum 13 jeweils
einen Kontakt 20 auf, über
den die den Dipol bildenden Leiter 12 mittels geeigneter
Zuleitungen 21 mit HF Energie von einer HF-Quelle 22 versorgt
werden. Dabei sind die Zuleitungen 21 in einem Bereich,
der üblicherweise
einen Antennenschaft ausbildet, von einem geeigneten Koaxialkabel
oder von einer mechanischen Nachbildung einer koaxialen Anordnung
gebildet, wie Position 23 zeigt.
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Letztlich
ist in 1 dargestellt, dass die jeweils einen Pol des
Dipols bildenden elektrischen Leiter 12 eine Leiterebene
E aufspannen. Klarstellend sei hier erläutert, dass es sich bei der
jeweiligen Leiterebene E nur um eine geometrische Ebene handelt
und nicht um ein Antennenbauteil.
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In 2 sind
lediglich die Leiter 12 des Strahlerelementes 11 der
Dipolantenne 10 in einer alternativen Ausführungsform
dargestellt. Auch hier erstrecken sich die ersten Leiterabschnitte 15,
ausgehend von ihren Kontaktbereichen 14, zunächst in
den Raum, bis der Leiter 12 im Rückfaltungsbereich R verkürzend zurückgefaltet
ist und sich die zweiten Leiterabschnitte 17 wieder in
Richtung Strahlerzentrum 13 erstrecken.
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In
Ergänzung
zum in 1 dargestellten Strahlerelement verlaufen nicht
nur die ersten bzw. zweiten Leiterabschnitte 15/17 alternierend
um ihre Erstreckungsachsen 16/18. Auch die Verbindungsabschnitte 19 weisen
einen alternierenden Verlauf um die Erstreckungsachse 24 auf.
Zudem sind die Leiter 12 in 2 mäandrierend
ausgebildet, wobei vorliegend jeder Mäander eckig ausgebildet ist.
Alternativ können
die Mäander
in nicht dargestellter Weise auch bogenförmig oder in einer anderen,
allgemein raumfüllenden
Anordnung, ausgebildet sein.
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3 zeigt
eine schematische Ansicht einer Dualbanddipolantenne 25.
Bei der Dualbanddipolantenne 25 wird ein erstes Strahlerelement 11 durch zwei
rückgefaltete
elektrische Leiter 12 gebildet, welche für den Sende-
und Empfangsbetrieb bei einer niedrigen Resonanzfrequenz, beispielsweise
im 900 MHz-Mobilfunkband, ausgelegt sind. Diese Leiter 12 sind
in der Beschreibung zu 1 detailliert dargestellt.
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Ein
zusätzliches
zweites Strahlerelement 26 wird durch zwei zusätzliche
Leiter 27 gebildet, welche beispielsweise für das zweite
in Europa gängige
Mobilfunkfrequenzband von 1800 MHz ausgelegt sind. Diese sind Platz
sparend in der von den ersten elektrischen Leitern 12 aufgespannten
Leiterebenen E angeordnet, so dass gegenüber der Darstellung in 1 kein
zusätzlicher
Bauraum zur Anordnung der zusätzlichen
elektrischen Leiter 27 des zweiten Strahlerelementes benötigt wird.
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Die
elektrischen Leiter 27 weisen jeweils einen Leiterabschnitt 28 auf,
der mittels Kontaktbereich 29 mit einer geeigneten, nicht
dargestellten Zuleitung, beispielsweise einer Zuleitung 21 in 1,
mit einer HF-Quelle verbunden ist.
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In
der vorliegenden Darstellung bilden die Kontaktbereiche 29 des
zweiten Strahlerelementes 26 und die Kontaktbereiche 14 des
ersten Strahlerelementes 11 jeweils einen gemeinsamen Kontakt 20 aus.
Die Leiter 27 des zweiten Strahlerelementes 26 sind
innerhalb der Leiterebene E angeordnet, die von den Leitern 12 des
ersten Strahlerelementes 11 aufgespannt wird. Um eine Verkopplung
zwischen beiden Strahlerelementen 11 und 26 zu
minimieren, die die Empfangs- und Sendeleistung wesentlich beeinträchtigen,
sind die Leiter 27 von den Leitern 12 ausreichend
beabstandet angeordnet.
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Auf
vorteilhafte Weise wird die Leiterebene E von Leitern 12 mit
niedriger Resonanzfrequenz für die
jeweiligen Leiter 28 des Strahlerelementes 26 mit höherer Resonanzfrequenz
aufgespannt, um die Strahlerelemente 11, 26 platzsparend
ineinander verschachteln zu können
und so die Dualbandantenne 25 möglichst klein zu gestalten.
Die Leiterabschnitte 28 des zweiten Strahlerelementes 26 werden
ebenfalls um ihre Erstreckungsachse 30 alternierend ausgebildet,
sofern dies notwendig ist, um sie innerhalb der Leiterebene E anzuordnen.
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Wie
aus 4 ersichtlich ist, lassen sich auch die Leiter 27 in
der Leiterebene E zurückgefaltet ausbilden,
so dass die Leiter 27 des zweiten Strahlerelementes 26 neben
den ersten Leiterabschnitten 28 zweite Leiterabschnitte 31 aufweisen.
Analog zu den Leitern 12 werden auch die Leiterabschnitte 28 und 31 der
Leiter 27 durch Verbindungsabschnitte 32 zueinander
beabstandet angeordnet. Der zweite Leiterabschnitt 31 lässt sich
verkürzen,
indem er um seine Erstreckungsachse 42 alternierend verläuft. So
lassen sich auch vergleichsweise lange Leiter 27 in der in 4 der Übersicht
halber nicht bezeichneten Leiterebene E anordnen, so dass eine Dipoldualbanddipolantenne
mit geringem Platzbedarf erstellt werden kann.
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5 zeigt
die bevorzugte Ausführungsform einer
Dualbanddipolantenne 25 gemäß 3. Sie zeichnet
sich insbesondere dadurch aus, dass die Leiterstruktur 34 der
Strahlerelemente 11 und 26, welche aus den Leitern 12 bzw. 27 gebildet
werden, aus einem dünnen
Blech oder einer Folie ausgestanzt ist. Dabei ist die Leiterstruktur 34 zickzackförmig und
flächenhaft
ausgebildet.
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Die
Breite der Leiter 12 bzw. 27 muss nicht notwendiger
Weise konstant sein, wie insbesondere die Leiter 12 zeigen.
Die als Stanzteile ausgebildeten Leiterstrukturen 34 lassen
sich besonders einfach und kostengünstig herstellen.
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Letztlich
zeigt 6, wie sich durch konsequente Anwendung des zu
den 1 bis 5 dargestellten Erfindungsgedankens
eine Ein- bzw. Zweibanddipolantenne 10/25 zu einer äußerst kompakten
und leistungsfähigen
Multibanddipolantenne 33 weiterentwickeln lässt.
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Die
Multibanddipolantenne 33 besteht wegen der einfacheren
Herstellbarkeit vorliegend aus zwei gestanzten Leiterstrukturen 35.
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Die
zwei gestanzten Leiterstrukturen 35 bilden mit ihren jeweiligen
Leitern 12, 27, 36 und 37 je einen
Pol von vier Strahlerelementen (Strahlerelement 11 mit
dem Leiterpaar 12, Strahlerelement 26 mit dem
Leiterpaar 27, Strahlerelement 40 mit dem Leiterpaar 36,
Strahlerelement 41 mit dem Leiterpaar 37). Jedes
Leiterpaar 12, 27, 36, 37 bildet
ein an ein bestimmtes Frequenzband angepasstes Strahlerelement aus.
Die Leiter eines Stanzteiles 35 bilden mit ihrem Kontaktbereichen 14, 29, 38, 39 jeweils
einen gemeinsamen Kontakt 20 zur Anbindung an eine geeignete
HF-Quelle, beispielsweise die HF-Quelle 22 in 1,
aus.
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Entsprechend
der Beschreibung zu den 1 und 3 spannen
die zurückgefalteten
Leiter 12, welche exemplarisch für Leiter mit einer niedrigen Resonanzfrequenz
stehen, eine Leiterebene E auf (s. 1 und 3),
die hier in 6 der Übersichtlichkeit wegen nicht
bezeichnet ist. In der jeweiligen Leiterebene E liegen die Leiter 36, 37 und 27,
welche für
den Sende- und Empfangsbetrieb
bei niedrigeren Resonanzfrequenzen ausgelegt sind.
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Durch
eine geschickte Wahl der jeweiligen Leiterlängen und eine entsprechende
Zuordnung zueinander, kann eine derart ausgebildete Dipolantenne
beispielsweise die wichtigsten Mobilfunkfrequenzen zwischen 850
und 2200 MHz bedienen, namentlich GSM- 850, 900, 1800, 1900 sowie
die UMTS-Frequenzen.
Dies ist exemplarisch in 7 dargestellt. Durch eine Veränderung
der Leiterlängen und
der Anzahl der Strahlerelemente lassen sich auch andere und/oder
zusätzliche
Frequenzbänder abdecken.
Auch ist es möglich,
die Mehrbanddipolantenne mittels zusätzlicher induktiver und/oder
kapazitiver Kopplung an den Sende- und/oder Empfangsbetrieb in zusätzlichen
Frequenzbändern
anzupassen.
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In
den 1 bis 6 sind die einzelnen Leiter 12, 27, 36 und 37 grundsätzlich spiegelsymmetrisch
zueinander ausgebildet. Dies ist jedoch nicht unbedingt notwendig.
Die Ausgestaltung der einzelnen Leiter 12, 27, 36 und 37 bzw.
der mittels der Leiter 12, 27, 36, und 37 gebildeten
Strahlerelemente richtet sich nach den gewünschten Empfangs- und Sendeeigenschaften
der Antenne.
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Nicht
dargestellt ist eine Dipolantenne, die durch weitere Faltung ihrer
Leiter noch kompaktere Ausmaße
annimmt. Diese Ausführungsform
lässt sich
jedoch beispielsweise anhand der 5 beschreiben.
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Die
vorzugsweise ausgestanzten Leiterstrukturen 34 sind durch
ihre alternierende Ausgestaltung und Rückfaltung in ihrer Längserstreckung gegenüber den
bekannten Dipolantennen schon erheblich verkürzt. Eine weitere Verkürzung lässt sich erreichen,
wenn die Leiter, in 5 die Leiter 12 und 27,
in einem Winkel zu der Ebene ihres zweidimensional alternierenden
Verlaufes bzw. in einem Winkel zur Stanzebene gefaltet werden und
somit eine dreidimensionale Struktur ausbilden. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn diese Faltung ebenfalls um die Erstreckungsachse alternierend
verläuft,
wobei sich eine zickzackförmige
Faltung als vorteilhaft erweist.
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Weiterhin
ist es denkbar, dass die Strahlerelemente der Dipolantenne mit wenigstens
einem Reflektor versehen sind, um die Sende- und Empfangsleistung
der Antenne nach Wunsch auszurichten.
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Letztlich
ist es für
den Fachmann offensichtlich, dass sich die Ziele der Erfindung auch
bei einer nicht dargestellten Monopolantenne verwirklichen lassen,
indem der erfindungsgemäße elektrische
Leiter über
einer Grundplatte angeordnet wird.
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Zusammenfassend
wurde dargestellt, wie sich mittels des erfindungsgemäßen elektrischen
Leiters auf einfache und vorteilhafte Weise kompakte Monopol- und
Dipolantennen schaffen lassen, die einen Sende- und Empfangsbetrieb auch in mehreren Frequenzbändern ermöglichen.