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Die
Erfindung betrifft ein Behandlungsgerät für ein Endoskop.
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedenartige für Endoskope bestimmte Behandlungsgeräte bekannt,
die einen als Behandlungsinstrument ausgebildeten distalen Endabschnitt
aufweisen. Dabei ist das Behandlungsinstrument aus dem distalen Ende
einer Hülle,
die durch einen Instrumentenkanal des Endoskops eingeführt wird,
ausfahrbar und zurückziehbar.
Der distale Endabschnitt des Behandlungsgerätes wird ausgefahren und zurückgezogen, indem
ein in der Hülle
angeordneter Betätigungsdraht
in Längsrichtung
der Hülle
vorgeschoben und zurückgezogen
wird. Ein Beispiel für
ein solches Behandlungsgerät
ist in der Japanischen Patentveröffentlichung
2002-153484 beschrieben.
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Das
vorstehend genannte Behandlungsgerät weist keinen Biegemechanismus
auf, mit dem die Bedienperson fernbetätigt den distalen Endabschnitt
in beliebiger Richtung ausrichten kann. Ein solcher Mechanismus
ist jedoch wünschenswert, um
den distalen Endabschnitt in einen für die Behandlung vorgesehen
Zielbereich zu führen.
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Die
Japanische Patentveröffentlichungen HEI9-262239
und HEI11-42232 offenbaren Behandlungsgeräte mit einem solchen Biegemechanismus. Jedoch
sind die distalen Endabschnitte dieser Behandlungsgeräte nicht
ausgebildet, aus den distalen Hüllenenden
ausgefahren und zurückgezogen
zu werden. Außerdem
müssen
diese Behandlungsgeräte
zusätzliche
Betätigungsdrähte enthalten,
um die distalen Endabschnitte innerhalb der Hüllen zu biegen, was den Aufbau
und die Handhabung der Behandlungsgeräte kompliziert macht.
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Unter
Berücksichtigung
des oben dargestellten Sachverhalts kann ein Behandlungsgerät angegeben
werden, das einen weniger komplizierten Mechanismus aufweist, um
die Ausrichtung des distalen Endabschnittes einzustellen. Der Betätigungsdraht und
der distale Endabschnitt eines solchen Behandlungsgerätes können einen
Verbindungsteil aufweisen, durch den der Betätigungsdraht und der distale Endabschnitt
miteinander verbunden sind. Dieser Verbindungsteil kann eine Vorderfläche aufweisen, die
dem distalen Ende der Hülle
zugewandt ist. Die Hülle
kann ein Anschlagelement aufweisen, das an seinem distalen Ende
eine Rückfläche hat.
Diese Rückfläche kann
gegenüber
der Vorderfläche
des Verbindungsteils geneigt sein. Mit dieser Konstruktion kann
die Ausrichtung des distalen Endabschnittes entsprechend der Neigung
der Rückfläche des
Anschlagelementes verändert
werden, indem die Vorderfläche
des Verbindungsteils gegen die Rückfläche des
Anschlagelementes gedrückt
wird, wenn der Betätigungsdraht
vom proximalen Ende her zum distalen Ende der Hülle hin gedrückt wird.
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Bei
dem Behandlungsgerät
mit dem oben beschriebenen Aufbau muss der Betätigungsdraht federnd oder elastisch
ausgebildet sein, um den Verbindungsteil nach vorn zu drücken. Ist
jedoch der Betätigungsdraht
zu elastisch oder federnd, so wird es schwierig, die Ausrichtung
des distalen Endabschnittes einzustellen, da die Ausrichtung durch
die Verformung des unter Druckbeaufschlagung stehenden Betätigungsdrahtes
bestimmt ist.
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Die
Erfindung stellt vorteilhaft ein für ein Endoskop bestimmtes Behandlungsgerät bereit,
das mit einer vereinfachten Handhabung zuverlässig in eine beliebige Richtung
ausgerichtet werden kann.
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Die
Erfindung erreicht dies durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Dabei sind
die in einem jeweiligen Unteranspuch angegebenen Merkmale auch einzeln
mit den Gegenständen
der unabhängigen
Ansprüche
kombinierbar.
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Die
Erfindung wird im Folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin
zeigen:
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1 eine
Draufsicht, die den Gesamtaufbau eines Behandlungsgerätes nach
der Erfindung zeigt;
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2 einen
Längsschnitt,
der den Gesamtaufbau des Behandlungsgerätes nach der Erfindung zeigt;
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3 einen
Längsschnitt
durch den distalen Endabschnitt des Behandlungsgerätes nach
erstem Ausführungsbeispiel;
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4 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes nach erstem Ausführungsbeispiel
längs der
in 3 gezeigten Linie IV-IV;
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5 eine
auseinandergezogene Darstellung eines Anschlagelementes und einer
Hülle des Behandlungsgerätes nach
erstem Ausführungsbeispiel;
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6 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes nach erstem Ausführungsbeispiel
mit einer unter einem Winkel voreingestellten Elektrode;
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7 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes nach
zweitem Ausführungsbeispiel;
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8 einen
Querschnitt durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes nach
zweitem Ausführungsbeispiel
längs der
in 7 gezeigten Linie VIII-VIII;
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9 eine
auseinandergezogene Darstellung eines Anschlagelementes und einer
Hülle des Behandlungsgerätes nach
zweitem Ausführungsbeispiel;
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10 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes nach
drittem Ausführungsbeispiel;
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11 einen
Querschnitt durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes nach
drittem Ausführungsbeispiel
längs der
in 10 gezeigten Linie XI-XI;
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12 eine
auseinandergezogene Darstellung eines Anschlagelementes und einer
Hülle des Behandlungsgerätes nach
drittem Ausführungsbeispiel;
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13 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes nach drittem Ausführungsbeispiel
mit einer unter einem Winkel voreingestellten Elektrode;
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14 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes nach
viertem Ausführungsbeispiel;
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15 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes nach
fünftem
Ausführungsbeispiel;
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16 einen
Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes nach fünftem Ausführungsbeispiel mit einer unter
einem Winkel voreingestellten Elektrode; und
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17 eine
perspektivische Ansicht der Elektrode und eines Betätigungsdrahtes
des Behandlungsgerätes
nach fünftem
Ausführungsbeispiel.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Im
Folgenden werden unter Bezugnahme auf die Figuren Ausführungsbeispiele
eines Behandlungsgerätes
nach der Erfindung beschrieben.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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1 ist
eine Draufsicht, die den Gesamtaufbau eines für ein Endoskop bestimmten Behandlungsgerätes 101 nach
den Ausführungsbeispielen
zeigt. 2 ist ein Längsschnitt,
der den Gesamtaufbau des Behandlungsgerätes 101 nach den Ausführungsbeispielen
zeigt.
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Das
Behandlungsgerät 101 hat
eine flexible, rohrförmige
Hülle 1,
die aus einem elektrisch isolierenden Material, z.B. Polytetrafluorethylen
besteht. Die Hülle 1 ist
ausgebildet, durch einen nicht gezeigten Instrumentenkanal eines
Endoskops eingeführt zu
werden.
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Das
Behandlungsgerät 101 hat
ferner eine stangenförmige
Hochfrequenzelektrode 2 als Behandlungsinstrument, die
nach außen
ausfahrbar und nach innen zurückziehbar
ist, indem die Bedienperson einen elastischen oder federnden Betätigungsdraht 3 betätigt. Der
Betätigungsdraht 3 besteht
aus mehreren dün nen
Drähten,
die zu einem einzigen Leitungsdraht verdrillt sind. Der Betätigungsdraht 3 ist
in einem Lumen des Behandlungsgerätes 101 parallel zur
Achse der Hülle 1 angeordnet.
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Das
Behandlungsgerät 101 hat
an seinem proximalen Ende eine Bedieneinheit 10. Die Bedieneinheit 10 umfasst
einen Betätigungsschaft 11,
der mit dem proximalen Ende der Hülle 1 verbunden ist, einen
Schlitz 12, der in Längsrichtung
des Betätigungsschaftes 11 ausgebildet
ist, und einen Schiebeteil 13, der längs des Schlitzes 12 verschiebbar
ist. Der Schiebeteil 13 ist mit dem proximalen Ende des Betätigungsdrahtes 3 verbunden,
der innerhalb der Hülle 1 in
Längsrichtung
des Betätigungsschaftes 11 vorgeschoben
und zurückgezogen
wird, wenn der Schiebeteil 13 von der Bedienperson in Längsrichtung
verschoben wird.
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Der
Schiebeteil 13 hat ferner einen Anschluss 15,
an den ein nicht gezeigtes Stromversorgungskabel anschließbar ist,
so dass der Betätigungsdraht 3 mit
elektrischem Hochfrequenzstrom gespeist werden kann.
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3 ist
ein Längsschnitt
durch einen distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes 101 nach
erstem Ausführungsbeispiel.
Ein Verbindungselement 4, das aus einem elektrisch leitenden
Metall besteht, verbindet das distale Ende des Betätigungsdrahtes 3 mit
dem proximalen Ende der Elektrode 2. Das Verbindungselement 4 hat
zwei Löcher,
die bezogen auf die Längsrichtung
etwa in der Mitte des Verbindungselementes 4 miteinander
in Verbindung stehen. Der Durchmesser eines der beiden Löcher entspricht dem
Durchmesser der Elektrode 2, so dass das proximale Ende
der Elektrode 2 in dieses Loch einsetzbar ist. Der Durchmesser
des anderen Lochs entspricht dem Durchmesser des Betätigungsdrahtes 3, so
dass das distale Ende des Betätigungsdrahtes 3 in dieses
Loch einsetzbar ist. Die Elektrode 2 und der Betätigungsdraht 3 werden
dann beispielsweise über eine
Silberlotverbindung oder dergleichen aneinander befestigt, so dass
der Betätigungsdraht 3 und
die Elektrode 2 miteinander verbunden sind.
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Die
Hülle 1 hat
ferner an ihrem distalen Ende ein Anschlagelement 5, das
aus einem elektrisch isolierenden Material besteht. Das Anschlagelement 5 ist
entsprechend dem Innendurchmesser der Hülle 1 so ausgebildet,
dass es fest in der Hülle 1 sitzt.
Das Anschlagelement 5 hat an seiner Außenumfangsfläche einen
Vorsprung 5z, der mit der Innenumfangsfläche der
Hülle 1 verklemmt
ist, so dass sich das Anschlagelement 5 nicht aus der Hülle 1 löst. Das
Anschlagelement 5 kann jedoch auch in die Hülle 1 geschraubt
oder nach anderen bekannten Verfahren an der Hülle 1 befestigt werden.
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4 zeigt
einen Querschnitt durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes 101 nach erstem
Ausführungsbeispiel
längs der
Linie IV-IV nach 3. 5 ist eine
auseinandergezogene Darstellung, die das Anschlagelement 5 und
die Hülle 1 des
Behandlungsgerätes 101 nach
erstem Ausführungsbeispiel
zeigt.
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Das
Anschlagelement 5 hat eine zu seiner Längsrichtung parallel ausgebildete
Nut 5a. Die Nut 5a ist breiter als der Durchmesser
der Elektrode 2 und schmaler als der Durchmesser des Verbindungselementes 4.
Die Hülle 1 weist
an ihrem distalen Ende einen Ausschnitt 1a auf, der parallel
zur Achse der Hülle 1 angeordnet
ist und mit der Nut 5a eine Einheit bildet, wenn das Anschlagelement 5 an
der Hülle 1 angebracht
ist. Der Ausschnitt 1a und die Nut 5a schließen demnach
aneinander an, wenn das Anschlagelement 5 an der Hülle 1 angebracht
ist.
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Wird
der Betätigungsdraht 3 mittels
der Bedieneinheit 10 zum distalen Ende der Hülle 1 hin
vorgeschoben, so kommt die mit 4a bezeichnete Vorderfläche des
Verbindungselementes 4 in Kontakt mit der mit 5b bezeichneten
Rückfläche des
Anschlagelementes 5. Die Rückfläche 5b des Anschlagelementes 5 ist
gegenüber
der Achse der Hülle 1 geneigt, während die
Vorderfläche 4a des
Verbindungselementes 4 senkrecht zur Achse der Hülle 1 angeordnet
ist, so dass der Bereich auf der Rückfläche 5b, der der Nut 5a entspricht,
am weitesten zum proximalen Ende der Hülle 1 hin vorsteht.
In einer Abwandlung dieser Ausführungsform
kann auch die Vorderfläche 4a des
Verbindungselementes 4 geneigt sein, wenn die Rückfläche 5b senkrecht
zur Achse der Hülle 1 ausgebildet
ist. °
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6 zeigt
einen Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes 101 nach erstem
Ausführungsbeispiel,
wobei die Elektrode 2 unter einem Winkel vorgespannt oder
voreingestellt ist. Wird bei dieser Konstruktion der Betätigungsdraht 3 aus
der in 3 gezeigten Stellung zum distalen Ende der Hülle 1 hin
und die Vorderfläche 4a des
Verbindungselementes 4 gegen das Anschlagelement 5 gedrückt, so
wird das Verbindungselement 4 um einen kleinen Winkel gedreht
oder gekippt, so dass die gesamte Vorderfläche 4a in Kontakt
mit der Rückfläche 5b kommt,
wie in 6 gezeigt ist. Der distale Teil des Betätigungsdrahtes 3,
der mit dem Verbindungselement 4 verbunden ist, wird so
gekrümmt, und
die Elektrode 2, die ebenfalls mit dem Verbindungselement 4 verbunden
ist, wird in der Nut 5a des Anschlagelementes 5 und
dem Ausschnitt 1a der Hülle 1 vorgespannt
oder voreingestellt.
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Die
Neigung der Rückfläche 5b und
die Nut 5a entsprechen einander, so dass die Ausrichtung der
Elektrode 2, wenn die Vorderfläche 4a gegen die Rückfläche 5b gedrückt wird,
und die Ausrichtung der Nut 5a, die die Nut 4a führt, miteinander übereinstimmen.
Die Ausrichtung der Elektrode 2 kann so reibungslos längs der
Nut 5a verändert
werden.
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Die
Elektrode 2 nimmt ihre zur Längsrichtung der Hülle 1 parallele
Ausrichtung an, wenn die Beaufschlagung des Verbindungselementes 6 mit
der Druckkraft aufgehoben wird. Die Ausrichtung der Elektrode 2 kann
so mittels des Betätigungsdrahtes 3,
der auch zum Ausfahren und Zurückziehen
der Elektrode 2 verwendet wird, nach Belieben verändert werden.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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7 ist
ein Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes 102,
das ein zweites Ausführungsbeispiel
darstellt. 8 ist ein Querschnitt durch
den distalen Abschnitt des Behandlungsgerätes 102 nach zweitem
Ausführungsbeispiel
längs der
in 7 gezeigten Linie VIII-VIII. 9 ist
eine auseinanderge zogene Darstellung, die ein Anschlagelement 25 und
eine Hülle 1 des
Behandlungsgerätes 102 nach
zweitem Ausführungsbeispiel
zeigt. In diesem und in den folgenden Ausführungsbeispielen sind diejenigen
Elemente, die denen des ersten Ausführungsbeispiels entsprechen, mit
den in dem ersten Ausführungsbeispiel
eingeführten
Bezugszeichen versehen. Diese Elemente werden im Folgenden nicht
nochmals beschrieben.
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Ein
Betätigungsdraht 3 ist
in einem Lumen 21b angeordnet. Das Lumen 21b hat
eine länglich geformte,
z.B. ovale Querschnittsfläche
parallel zu einer Ebene, in der die Ausrichtung einer Elektrode 2 verändert wird.
Das Anschlagelement 25 hat dementsprechend eine ovale Querschnittsfläche (vergl. 9).
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Wird
bei dieser Konstruktion ein Verbindungselement 4 gegen
das Anschlagelement 25 gedrückt und der Betätigungsdraht 3 an
seinem distalen Teil verformt, so wird die Ausrichtung der Elektrode 2 verändert. Jedoch
ist diese Ausrichtung in dem Lumen 21b begrenzt, so dass
die Elektrode 2 stabiler bewegt wird, um ihre Ausrichtung
zu ändern.
Das Lumen 21b kann auch so ausgebildet sein, dass es nicht über die
gesamte Länge
der Hülle 1 die
oben beschriebene länglich
geformte Querschnittsfläche aufweist.
Jedoch ist die länglich
geformte Querschnittsfläche
zumindest am distalen Teil der Hülle 1 vorgesehen.
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In
einer modifizierten Ausführungsform
ist die mit 4a bezeichnete Vorderfläche des Verbindungselementes 4 geneigt,
während
die mit 25b bezeichnete Rückfläche des Anschlagelementes 5 senkrecht
zur Achse der Hülle 1 angeordnet
ist.
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Auch
ist die Elektrode 2 nicht notwendigerweise so ausgebildet,
dass sie wie oben beschrieben zum distalen Ende des Behandlungsgerätes hin
ausgefahren wird. So kann sie auch in einer anderen Richtung ausgefahren
werden. Auch ist die Erfindung auf ein Behandlungsgerät anwendbar,
das nicht mit elektrischem Hochfrequenzstrom gespeist wird.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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10 ist
ein Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes 103,
das ein drittes Ausführungsbeispiel
darstellt. 11 ist ein Querschnitt durch
den distalen Teil des Behandlungsgerätes 103 nach drittem
Ausführungsbeispiel längs der
in 10 gezeigten Linie XI-XI. 12 ist eine
auseinandergezogene Darstellung, die ein Anschlagelement 35 und
eine Hülle 1 des
Behandlungsgerätes 103 nach
drittem Ausführungsbeispiel
zeigt. 13 ist ein Längsschnitt durch den distalen
Teil des Behandlungsgerätes 103 nach
drittem Ausführungsbeispiel,
wobei eine Elektrode 2 unter einem Winkel vorgespannt oder
voreingestellt ist. Die mit 1x bezeichnete Achse der Hülle 1 und
die mit 35x bezeichnete Achse des Anschlagelementes 35 stimmen
miteinander überein,
wenn das Anschlagelement 35 an der Hülle 1 angebracht ist.
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Das
Anschlagelement 35 hat eine Nut 35a, die an einer
Stelle, an der sich das mit 35e bezeichnete hintere Ende
des Anschlagelementes 35 befindet, bezüglich des Durchmessers des
Anschlagelementes 35 eine Tiefe A aufweist. Da vorstehend
genannte hintere Ende 35e ist an einem Punkt angeordnet,
der der mit 4a bezeichneten Vorderfläche eines Verbindungselementes 4 am
nächsten
ist, wenn das Verbindungselement 4 in der Hülle 1 angebracht
ist. Die Tiefe A der Nut 35a ist kleiner als eine Länge B, die
vom hinteren Ende 35e senkrecht zur Achse 35x, d.h.
zur Achse 1x, führt,
wie in 11 gezeigt ist. Die Länge B entspricht
dem Radius des Anschlagelementes 35.
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Ferner
ist die Tiefe A größer oder
gleich der Summe des mit r4 bezeichneten Radius des Verbindungselementes 4 und
des mit r2 bezeichneten Radius der Elektrode 2 (d.h. A ≥ r4 + r2).
Wird die Elektrode 2 durch die Nut 35a eingesetzt,
so bleibt die Elektrode 2 parallel zur Hülle 1 angeordnet,
wenn der Betätigungsdraht 3 nach
vorn vorgeschoben wird, jedoch das Verbindungselement 4 nicht
kräftig
genug gegen das Anschlagelement 35 gedrückt wird, um den Betätigungsdraht 3 zu
verformen. Wird dagegen das Verbindungselement 4 kräftig genug gegen
das Anschlagelement 35 gedrückt, so wird der Betätigungsdraht 3 verformt
und die Ausrichtung der Elektrode 2 verändert.
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Bei
der oben beschriebenen Konstruktion wird die Vorderfläche 4a der
Elektrode 2 an einer tieferliegenden Stelle nach 13,
die dem hinteren Ende 35e näher ist (vergl. hierzu 6),
auf die Rückfläche 35b des
Anschlagelementes 35 gedrückt. Wie in 13 gezeigt,
kann der Betätigungsdraht 3 deshalb
in einem vergleichsweise kleinen Raum innerhalb des distalen Teils
des Lumens 1b verformt werden. Das Lumen 1b kann
deshalb in besonders effizienter Weise dazu genutzt werden, die Ausrichtung
der Elektrode 2 unter einem größeren Winkel bezüglich der
Elektrodenachse zu ändern. Entspricht
die Tiefe A der Nut 35a im Wesentlichen der Summe des Radius
r4 des Verbindungselementes 4 und des Radius r2 der Elektrode 2 (d.h.
A = r4 + r2), so kann die Elektrode 2 unter dem in dem
distalen Teil des Lumens 1b größtmöglichen Winkel gegenüber der
Achse 1x der Hülle 1 ausgerichtet
werden.
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Viertes Ausführungsbeispiel
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14 ist
ein Längsschnitt
eines Behandlungsgerätes 104,
das ein viertes Ausführungsbeispiel
darstellt. Ein Betätigungsdraht 43 umfasst
einen proximalen Abschnitt 43a, der aus mehreren, z.B. sieben
dünnen,
zu einem einzelnen Leitungsdraht miteinander verdrillten Edelstahldrähten besteht,
und einen distalen Abschnitt 43b, der aus mehreren, z.B. 37 oder 19 zu
einem Einzeldraht miteinander verdrillten Edelstahldrähten besteht,
die dünner
sind als die Drähten
des proximalen Abschnittes 43a. Der proximale Abschnitt 43a und
der distale Abschnitt 43b sind über ein Verbindungsrohr 43c miteinander
verbunden. Der distale Abschnitt 43b ist flexibler als
der proximale Abschnitt 43a ausgebildet.
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Durch
den oben beschriebenen Betätigungsdraht 43 ist
gewährleistet,
dass die vom proximalen Ende zum distalen Ende des Behandlungsgerätes 104 wirkende
Druckkraft zuverlässig
auf den distalen Abschnitt 43b des Betätigungsdrahtes 43 übertragen wird,
so dass der distale Abschnitt 43b einfach entsprechend
der Neigung der mit 35b bezeichneten Rückfläche eines Anschlagelementes 35 im
Lumen 1b der Hülle 1 verformt
wird. Die Ausrichtung der Elektrode 2 kann zu zuverlässig und
einfach verändert
werden.
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Fünftes Ausführungsbeispiel
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15 ist
ein Längsschnitt
durch den distalen Abschnitt eines Behandlungsgerätes 105,
das ein fünftes
Ausführungsbeispiel
darstellt. 16 ist ein Längsschnitt durch den distalen
Abschnitt des Behandlungsgerätes 105 nach
fünftem
Ausführungsbeispiel,
wobei eine Elektrode 52 unter einem Winkel voreingestellt
oder vorgespannt ist. 17 ist eine perspektivische
Ansicht der Elektrode 52 und eines Betätigungsdrahtes 53 des
Behandlungsgerätes 105 nach
fünftem
Ausführungsbeispiel.
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Wie
in 17 gezeigt, ist der Betätigungsdraht 53 aus
einem Kerndraht 53m und mehreren, z.B. sechs außen liegenden
Drähten 43n gebildet, die
um den Kerndraht 53m herum verdrillt sind und diesen umgeben.
Der Kerndraht 53m erstreckt sich unabhängig von den außen liegenden
Drähten 43n über diese
hinaus, wobei der überstehende
Abschnitt des Kerndrahtes 53m die Elektrode 52 bildet.
Im Übrigen
entspricht das Behandlungsgerät 105 dem
vierten Ausführungsbeispiel.
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Bei
der oben beschriebenen Konstruktion weist der Betätigungsdraht 53 eine über seine
gesamte Länge
gleichbleibende Elastizität
oder Spannkraft auf. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass der
Betätigungsdraht 53 ohne
ein starres Verbindungselement (4) auskommt und ausgehend
von seinem distalen Abschnitt, der in Kontakt mit der Rückfläche 35a des
Anschlagelementes 35 gebracht wird, verformt werden kann,
wenn der Betätigungsdraht 53 gegen
das Anschlagelement 35 gedrückt wird. Die Ausrichtung der
Elektrode 52 kann so in einem vergleichsweise kleinen Raum
besonders effizient verändert
werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Beispielsweise sind in den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen die
Rückflächen 5a, 35a der
Anschlagelemente 5, 35 geneigt. In einer abgewandelten
Ausführungsform
kann dagegen die Vorderfläche 4a des Verbindungselementes 4 geneigt
sein, während
die Rückflächen 5a, 35a senkrecht
zur Achse der Hülle 1 angeordnet
sind. Auch können
die Anschlagelemente 5, 35 integral mit der Hülle 1 ausgebildet
sein. Schließlich
ist die Erfindung auch auf ein Behandlungsgerät anwendbar, das nicht mit
elektrischem Hochfrequenzstrom gespeist wird.