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DE102006005973A1 - Musikinstrument, insbesondere Saiteninstrument mit einem Klangkorpus - Google Patents

Musikinstrument, insbesondere Saiteninstrument mit einem Klangkorpus Download PDF

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DE102006005973A1
DE102006005973A1 DE200610005973 DE102006005973A DE102006005973A1 DE 102006005973 A1 DE102006005973 A1 DE 102006005973A1 DE 200610005973 DE200610005973 DE 200610005973 DE 102006005973 A DE102006005973 A DE 102006005973A DE 102006005973 A1 DE102006005973 A1 DE 102006005973A1
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    • G10MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
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    • G10D3/02Resonating means, horns or diaphragms

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Abstract

Bei einem Musikinstrument, insbesondere Saiteninstrument, mit einem schallabstrahlende Flächen in Form von Boden, Zargen und Decke (8) aufweisenden Klangkorpus (1), bei dem wenigstens eine schallabstrahlende Fläche (8) aus einem Material aus einer mit Faserlagen verstärkten ausgehärteten Matrix gebildet ist, wird eine Verbesserung der Schallabstrahlung in Verbindung mit einem die schallabstrahlende Fläche (8) stabilisierenden Effekt dadurch erreicht, dass die wenigstens eine schallabstrahlende Fläche (8) in eine Anzahl von Teilflächen (9) unterteilt ist, die gewölbt sind und aufgrund ihrer Wölbung eine die Teilflächen (9) begrenzende Rippe (10) ausbilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Musikinstrument, insbesondere ein Saiteninstrument, mit einem schallabstrahlende Flächen in Form von Boden, Zargen und Decke aufweisenden Klangkorpus, bei dem wenigstens eine schallabstrahlende Fläche aus einem Material aus einer mit Faserlagen verstärkten ausgehärteten Matrix gebildet ist.
  • Der Klangkorpus eines Musikinstruments hat die Aufgabe, im Musikinstrument erzeugte Schwingungen aufzunehmen und mit einer durch den Klangkorpus bestimmten Klangcharakteristik abzustrahlen. Bei einem Saiteninstrument wird die Saitenschwingung möglichst effizient in eine großflächige Membranschwingung gewandelt. Den größten Einfluss an der Schallerzeugung hat dabei die Decke, bei Instrumenten mit Stimmstock (Geige, Bratsche, Cello) auch der Boden. Wesentlich ist ferner das Resonanzvolumen des Korpus und, falls vorhanden, die Anordnung eines oder mehrer Schalllöcher.
  • Für eine effiziente Schallabstrahlung muss Steifigkeit und Gewicht der schallabstrahlenden Fläche optimiert werden, um einerseits eine große Membranfläche zu aktivieren und andererseits die bewegte Masse nicht zu groß werden zu lassen, wodurch hohe Frequenzen unterdrückt würden. Ferner muss die Decke auch die Belastung eines die Saiten abstützenden Steges und teilweise auch die Zugkraft der Saiten aufnehmen. Bei Gitarren werden hierzu die Decke und der Boden mit einer Beleistung versteift. Die Anordnung und das Muster der Beleistung können dabei variieren. DE 19 69 876 U1 offenbart eine Beleistung mit ineinander greifenden U-förmig gebogenen Leisten. Bei Streichinstrumenten werden statt der Beleistung gewölbte Decken und Böden verwendet, die eine geometrische Versteifung bewirken. EP 0 050 314 A1 beschreibt ein Saiteninstrument mit gewölbter Decke, die gleichzeitig mit einer feinen Rillenstruktur der Oberfläche versehen ist.
  • Saiteninstrumente mit Korpuselementen aus künstlichen Materialien sind bekannt. „Ovation"-Gitarren besitzen einteilige Böden und Zargen aus Faserverbundmaterial. „National"-Gitarren werden mit einem flach-konischen Resonator aus Stahl auf der Decke ergänzt, der mit eingeprägten Rippen versteift ist. Die Firma „Rainsong" fertigt Gitarren komplett aus Kunststoff-Faserverbund. Hier sind die Decken durch abgestufte Faserlagen in der Steifigkeit gesteuert. Dies ist allerdings aufwändig in der Herstellung, da verschieden große Zuschnitte des Fasermaterials geschichtet werden müssen. Gleichzeitig wird die bewegte Masse im Bereich des Steges erhöht, da die Steifigkeit durch die Verstärkung größerer Flächen erreicht wird.
  • Durch US 5,333,527 ist es ferner bekannt, eine ebene schallabstrahlende Fläche eines Klangkorpus eines Saiteninstruments durch nutförmige Vertiefungen einerseits zu stabilisieren und andererseits Teilflächen abzutrennen, die unterschiedliche Resonanzfrequenzbereiche ermöglichen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Musikinstrument der eingangs erwähnten Art so auszubilden, dass die schallabstrahlende Fläche des Klankorpus auf einfache Weise mit verbesserten Klangeigenschaften herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Musikinstrument der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, dass die wenigstens eine schallabstrahlende Fläche in eine Anzahl von Teilflächen unterteilt ist, die von der Außenseite des Klangkorpus gesehen konkav gewölbt sind und aufgrund Ihrer Wölbung eine die Teilflächen begrenzende Rippe ausbilden.
  • An dem erfindungsgemäßen Musikinstrument sind die Teilflächen in ungewöhnlicher Weise wenigstens teilweise vorzugsweise konkav gewölbt, sodass die mit einem großen, sich zur Rippe hin verringernden Krümmungsradius jeweils eine Seite der die benachbarten Teilflächen voneinander trennenden Rippe ausbilden. Treffen an der Rippe eine große Teilfläche und eine in der Ausdehnung senkrecht zur Rippe kleine Teilfläche aufeinander, entsteht eine stark unsymmetrische Rippe, da der Krümmungsradius für die große Teilfläche wesentlich größer ist als für die kleine Teilfläche. Durch die erfindungsgemäße konkave Ausbildung der Teilflächen der schallabstrahlenden Fläche wird einerseits eine gewünschte Stabilisierung der schallabstrahlenden Fläche erreicht und andererseits die Schwingung der schallabstrahlenden Fläche für tiefe Frequenzen nicht in erheblicher Weise gestört. Die schallabstrahlende Fläche kann in einem Arbeitsgang als Verbundwerkstoff erstellt werden und ermöglicht es, die schallabstrahlende Fläche, insbesondere in Form der Decke des Klangkorpus, vorzugsweise bei einer Violine oder Gitarre, ohne eine aufwändige Verleistung zu erstellen.
  • Es ist vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäß gewölbten Teilflächen zum Rand der schallabstrahlende Fläche in eine ebene Fläche auslaufen. Dies erleichtert das Verkleben der Decke einer Gitarre mit der Zarge.
  • Eine Aufteilung der schallabstrahlende Fläche in eine Vielzahl von elf ebenen Teilflächen, wie sie in US 5,333,527 dargestellt ist, ist bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der schallabstrahlenden Fläche nicht bevorzugt. Vielmehr liegt die Anzahl der Teilflächen vorzugsweise zwischen drei und neun, vorzugsweise zwischen vier und acht. Weiter bevorzugt zwischen sechs und acht.
  • Die erfindungsgemäße Aufteilung der schallabstrahlenden Fläche in Teilflächen unter Ausbildung der erfindungsgemäßen Rippen dient in erster Linie der Klangverbesserung des abgestrahlten Schalls. Darüber hinaus können die Rippen in einer bevor zugten Ausführungsform zur Stabilisierung der schallabstrahlenden Fläche in Bereichen der Aufnahme von Reaktionskräften für Spannkräfte der Saiten angeordnet sein.
  • Bevorzugt erstrecken sich die erfindungsgemäßen Rippen linienförmig über die schallabstrahlende Fläche und enden mit beiden Enden an Kanten der schallabstrahlenden Fläche. Dabei kann wenigstens eine Rippe gekrümmt ausgebildet sein, insbesondere wenigstens eine Rippe einen U-förmigen Verlauf aufweisen, sodass die freien Enden der Rippe im Wesentlichen an derselben Kante der schallabstrahlenden Fläche enden.
  • Aus fertigungstechnischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn das Material der schallabstrahlenden Fläche eine konstante Dicke aufweist.
  • Die erfindungsgemäß ausgebildete schallabstrahlende Fläche ist vorzugsweise die Decke des Klangkorpus. Sie kann dabei bevorzugt mit wenigstens einem Schallloch versehen sein. Das Schallloch lässt sich dabei in einfacher und vorteilhafter Weise als Bassreflextunnel ausbilden, wenn die Kanten des Schallloches durch von der schallabstrahlenden Fläche abgewinkeltes Material realisiert sind, das eine Wandung des Schallloches bildet. Die abgewinkelte Wandung erstreckt sich vorzugsweise in das Innere des Klangkörpers und ist trichterförmig oder zylindrisch geformt.
  • Für das Material der aushärtenden Matrix kommen alle hierfür bekannten Materialien in Frage. Im Instrumentenbau hat sich die Verwendung von Epoxidharz als Kunststoffmatrix bewährt. Aufgrund guter klangleitender Eigenschaften ist es bevorzugt, die Faserlagen mit Kohlenstofffasern herzustellen, wobei die Kohlenstofffasern einen überwiegenden Anteil der Fasern aufweisen sollten, insbesondere die Faserlagen auch nur aus Kohlenstofffasern bestehen.
  • Das erfindungsgemäße Musikinstrument ist vorzugsweise ein Saiteninstrument und vorzugsweise ein Saiteninstrument mit einem Hals zur Führung von Saiten zu einem Kopf. Bei dieser Ausbildung ist es vorteilhaft, wenn eine Teilfläche der schallabstrahlenden Fläche in Verlängerung des Halses ausgebildet ist und mit einem Steg und einer Halterung für ein Ende der Saiten versehen ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn wenigstens eine Rippe von einer halsnahen Kante zu einer halsfernen Kante der schallabstrahlende Fläche geschwungen so verläuft, dass sie an die den Hals verlängernde Teilfläche angrenzt und eine sich über die Länge der schallabstrahlenden Fläche parallel zum Verlauf der Saiten verlaufende äußere Teilfläche definiert. In diesem Fall kann eine zwischen einer äußeren Teilfläche und der den Hals verlängernden Teilfläche angeordnete Teilfläche mit einem Schallloch versehen sein. Diese Anordnung kann komplettiert werden durch eine Teilfläche, die durch eine etwa U-förmige Rippe begrenzt ist, die mit den freien Enden an der Außenkante der schallabstrahlenden Fläche endet und mit dem Boden des U an die den Hals fortsetzende Teilfläche angrenzt.
  • Bei einer derartigen bevorzugten Anordnung der Teilflächen und Rippen entstehen vorzugsweise sieben Teilflächen, von denen jeweils drei seitlich von der durch den Verlauf der Saiten gebildeten Längsachse des Instruments angeordnet sind, während die letztgenannte Teilfläche mit der U-förmigen Rippe im Wesentlichen in der Längsachse verläuft und symmetrisch zu dieser ausgebildet ist.
  • Die Erfindung soll im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Gitarre;
  • 2 einen Teil-Längsschnitt durch die Decke der Gitarre;
  • 3 einen Querschnitt durch die Decke der Gitarre zwischen Steg und Saitenhalter;
  • 4 einen Querschnitt durch ein Schallloch der Gitarre.
  • Die in 1 als Beispiel eines Musikinstruments mit einem Klangkorpus 1 dargestellte Gitarre weist in üblicher Weise neben dem Klangkorpus 1 einen Hals 2 und eine Kopf 3 auf. Über den Hals verlaufen Saiten 4, die mit ihrem einen Ende im Kopf 3 befestigt und dort mittels (nicht dargestellter) Wirbel spannbar (stimmbar) sind. Zwischen dem Kopf 3 und dem Hals 2 befindet sich ein Sattel 5 über den die Saiten 4 geführt werden, sodass sie mit einem Abstand parallel zur Oberfläche des Halses 2 (Griffbrett) geführt sind. Die Saiten sind an ihrem anderen Ende in Saitenhaltern 6 gehalten, die hinter einem Steg 7 angeordnet sind, sodass die Saiten 4 durch die Höhe von Sattel 5 und Steg 7 geführt gelagert sind.
  • Der Klangkorpus 1 besteht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer Decke 8, die oberhalb eines gleich geformten und daher in 1 von der Decke 8 abgedeckten Bodens angeordnet ist. Die seitliche Verbindung zwischen Decke 8 und Boden erfolgt über eine (nicht gezeigte) Zarge.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Decke 8 aus einem Material gebildet, das aus einer mit Faserlagen verstärkten ausgehärteten Matrix besteht. Vorzugsweise ist das Material der Decke 8 aus Karbonfaserlagen gebildet, die in ausgehärtetem Epoxidharz eingebettet sind. Die Aushärtung des Materials kann mittels der üblichen Ver fahren erfolgen. Die Karbonfaserlagen können bereits mit Epoxidharz versehen (Prepreg) aufeinander gestapelt und dann in einer Presse unter Druck und Wärme ausgehärtet werden. Möglich ist aber auch die trockene Stapelung der Karbonfaserlagen und Einbringen des flüssigen Epoxidharz in eines geeignete Form im RTM (Resin Transfer Moulding) oder RIM (Resin Injection Moulding)-Verfahren.
  • Das Material der Decke 8 ist mit einer konstanten Materialstärke ausgeführt.
  • Erfindungsgemäß ist die Decke 8 als schallabstrahlende Fläche in mehrere Teilflächen 9 unterteilt, die im Einzelnen mit 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97 bezeichnet sind.
  • Die Teilflächen sind durch Rippen 10 voneinander abgetrennt, die im Einzelnen mit 101, 102, 103 und 104 bezeichnet sind.
  • Eine erste Teilfläche 91 setzt unter den Saiten 4 die Form des Halses 2 der Gitarre fort. Demgemäß ist die Teilfläche 91 durch eine im Wesentlichen U-förmige Rippe 101 begrenzt, deren freie Enden mit den Längsseiten des Halses 2 fluchten. In der Teilfläche 91 ist der Steg 7 angebracht.
  • Eine weitere Teilfläche 92 befindet sich auf einer Seite der ersten Teilfläche 91 und erstreckt sich mit einer geschwungenen, die Teilfläche 92 begrenzenden Rippe 102 von einer oberen Kante der Decke 8 bis zu einer unteren Kante, wobei die Rippe 102 im Bereich des Stegs 7 mit einer Ausbauchung an die erste Teilfläche 91 angrenzt, also in diesem Bereich mit der Rippe 101 zusammenfällt.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Decke im Wesentlichen die Form einer Acht auf, wobei auf der rechten Seite in der Draufsicht gemäß 1 an der oberen Kante eine Ausnehmung 11 vorgesehen ist, die sich auf der linken Seite der 8-Form nicht findet. Abgesehen davon ist die Form der Decke 8, also des Klangkorpus 1 praktisch symmetrisch ausgebildet.
  • Demgemäß findet sich etwa symmetrisch zur Rippe 102 ein Verlauf der Rippe 103, die eine entsprechende äußere Teilfläche 93 abtrennt. Zwischen den äußeren Teilflächen 92, 93 und der mittleren Teilfläche 91 sind somit Zwischen-Teilflächen 94, 95 ausgebildet. Die linke Zwischen-Teilfläche 95 ist wegen der fehlenden Ausnehmung 11 etwas größer ausgeprägt und weist im oberen Randbereich ein Schallloch 12 auf, das sich somit in einem etwa maximalen Abstand von dem Steg 7 befindet.
  • Die den geschwungenen unteren Enden der Rippen 102, 103 seitlich und durch den Boden der U-Form der Rippe 101 abgrenzte Zwischenfläche ist durch eine etwa mittige, der Rippe 101 entgegengesetzt gerichtet U-förmige Rippe 104 durch Abtrennung einer mittigen Teilfläche 96 unterteilt, sodass sich zwischen der mittigen Teilfläche 96 und den äußeren Teilflächen 92, 93 noch jeweils eine Teilfläche 97, 98 befindet.
  • 1 verdeutlicht durch Schraffierungen, dass die Teilflächen 91, 92, 93 und 96 durch langsam ansteigende Materialverläufe zu den Rippen 101, 102, 103 und 104 konkav gewölbt ausgebildet sind.
  • Dies wird durch die Schnittdarstellungen der 2 und 3 verdeutlicht.
  • Der Längsschnitt der 2 verläuft durch die Teilfläche 91, die über die Rippe 101 in die untere mittige Teilfläche 96 übergeht. Im Bereich der Rippe 101 sind Saitenhalter 6 vorgesehen, durch die die über den Steg 7 geführte Saite 4 an der Decke 8 befestigt ist.
  • 2 lässt die konkave Wölbung der Teilfläche 91 und der Teilfläche 96 zur Rippe 101/104 erkennen, die in einem Teilbereich ineinander übergehen und verdeutlicht ferner, dass die Saitenhalter 6 nahe an dem Steg 7 ausgebildet sind, um durch die Zugkräfte der Saiten 4 keine Momente auf der Decke 8 entstehen zu lassen.
  • Der Querschnitt der 3 liegt zwischen Steg 7 und Saitenhalter 6 mit Blick auf die Saitenhalter 6. Auch hier ist die konkave Wölbung der Teilfläche 91 zu der Rippe 101 hin auf beiden Seiten erkennbar. Erkennbar ist ferner die konkave Wölbung der äußeren Teilflächen 92, 93 zu der Rippe 101 hin. Da die Teilflächen 92, 93 in der Breite der Decke 8 wesentlich größer sind als die Teilfläche 91, ist erkennbar, dass der Wölbungsradius im Bereich der Teilfläche 91 zur Rippe 101 hin kleiner ist als der Wölbungsradius der Flächen 92, 93, wodurch eine unsymmetrische Ausbildung der Rippe 101 – wie dargestellt – entsteht.
  • 4 zeigt einen Querschnitt der Ausbildung der Decke 8 im Bereich des Schalloches 12. Das Schallloch 12 ist in der im Wesentlichen eben ausgebildeten Teilfläche 95 realisiert, und zwar mit in das Schallloch 12 hinein abgewinkeltem Material, das eine trichterartige Wandung 13 bildet, die sich in das Innere des Klangkorpus 1 hinein erstreckt. Durch die in 4 erkennbare trichterförmige Ausgestaltung der Wandung 13 ist ein abgerundeter Übergang zwischen der Oberfläche der Teilfläche 95 und der Wandung 13 des Schalloches 12 möglich. Bei einer zylindrischen Ausbildung der Wandung 13 wäre die Abrundung nicht so ausgeprägt und ggf. auch durch eine kantige Abwinkelung ersetzt.
  • Die Integration des Schallloches 12 in das Material der Decke und die Ausbildung des Schalloches als Bassreflextunnel oder kurzes Horn vergrößert die akustische Impedanz des Schallloches 12, was der Wiedergabe tiefer Frequenzen zugute kommt. Durch den erheblichen Abstand vom Steg 7 kann das Schalloch 12 in einem Bereich der Decke 8 untergebracht sein, der wenig zur Schallerzeugung beiträgt. Durch das als Bassreflextunnel oder kurzes Horn ausgebildete Schallloch wird die Resonanz der Decke weniger schart und deckt einen breiteren Frequenzbereich ab.
  • Bei der dargestellten Gitarre als Beispiel eines erfindungsgemäßen Musikinstruments lässt sich eine hohe Effektivität der Schallabstrahlung erzielen. Dadurch wird der Schwingung der Saiten 4 Energie effektiv entzogen, wodurch der Ton weniger lange gehalten wird. Dieser Effekt ist von lauten Instrumenten, wie dem Banjo, bekannt und für Gitarren an sich nicht erwünscht. Durch die Verwendung eines Karbonfaserverbundwerkstoffs wird eine – gegenüber dem üblichen Werkstoff Holz – geringe Grunddämpfung bewirkt, sodass trotz des größeren Dynamikumfangs ein stimmiges Klangbild des Instruments entstehen kann.

Claims (21)

  1. Musikinstrument, insbesondere Saiteninstrument, mit einem schallabstrahlende Flächen in Form von Boden, Zargen und Decke (8) aufweisenden Klangkorpus (1), bei dem wenigstens eine schallabstrahlende Fläche (8) aus einem Material aus einer mit Faserlagen verstärkten ausgehärteten Matrix gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine schallabstrahlende Fläche (8) in eine Anzahl von Teilflächen (9) unterteilt ist, die gewölbt sind und aufgrund ihrer Wölbung eine die Teilflächen (9) begrenzende Rippe (10) ausbilden.
  2. Musikinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wölbung der Teilflächen (9) zum Rand der schallabstrahlenden Fläche (8) in eine ebene Fläche ausläuft.
  3. Musikinstrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Teilflächen (9) zwischen drei und neun liegt.
  4. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (10) zur Stabilisierung der schallabstrahlenden Fläche (8) in Bereichen der Aufnahme von Reaktionskräften für Spannkräfte der Saiten (4) angeordnet sind.
  5. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich Rippen (102, 104) über die schallabstrahlende Fläche (8) erstrecken und mit beiden Enden an Kanten der schallabstrahlenden Fläche (8) enden.
  6. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Rippe (10) gekrümmt ausgebildet ist.
  7. Musikinstrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Rippe (101, 104) einen U-förmigen Verlauf aufweist.
  8. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der schallabstrahlenden Fläche (8) eine konstante Dicke aufweist.
  9. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die schallabstrahlende Fläche die Decke (8) des Klangkörpers (1) bildet.
  10. Musikinstrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die schallabstrahlende Fläche (8) wenigstens ein Schallloch (12) aufweist.
  11. Musikinstrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass Kanten des Schallloches (12) durch eine Wandung (13) des Schallloches bildendes, von der schallabstrahlenden Fläche (8) abgewinkeltes Material realisiert sind.
  12. Musikinstrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die abgewinkelte Wandung (13) in das Innere des Klangkorpus (1) erstreckt.
  13. Musikinstrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wandung (13) trichterförmig in das Innere erstreckt.
  14. Musikinstrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wandung (13) zylindrisch in das Innere erstreckt.
  15. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die aushärtende Matrix mit Epoxidharz gebildet ist.
  16. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserlagen Kohlenstofffasern enthalten.
  17. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 16 mit einem Hals (2) zur Führung von Saiten (4) zu einem Kopf (3), dadurch gekennzeichnet, dass eine Teilfläche (91) in Verlängerung des Halses (2) ausgebildet ist und mit einem Steg (7) und einer Halterung (6) für ein Ende der Saiten (4) versehen ist.
  18. Musikinstrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Rippe (102) von einer halsnahen Kante zu einer halsfernen Kante der schallabstrahlenden Fläche (8) geschwungen so verläuft, dass sie an die den Hals verlängernden Teilfläche (91) angrenzt und eines sich über die Länge der schallabstrahlenden Fläche (8) parallel zum Verlauf der Saiten (4) verlaufende äußere Teilflächen (92, 93) definiert.
  19. Musikinstrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Teilfläche (95) zwischen einer äußeren Teilfläche (93) und der den Hals (2) verlängernden Teilfläche (91) angeordnet ist und das Schallloch (12) aufweist.
  20. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 17 bis 19, gekennzeichnet durch eine Teilfläche (96), die durch eine etwa U-förmige Rippe (104) begrenzt ist, die mit den freien Enden an der Außenkante der schallabstrahlenden Fläche (8) endet und mit dem Boden der U-Form an die den Hals (2) fortsetzende Teilfläche (91) angrenzt.
  21. Musikinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilflächen (9) von der Außenseite des Klangkorpus (1) gesehen konkav gewölbt sind.
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