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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
Erfindung betrifft die Schuhsohle eines Laufschuhs, der mit zumindest
einem längenveränderbaren
Stollen ausgestattet ist oder ausgestattet werden kann.
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Die
Längenveränderung
eines jeden solcher Stollen hängt
von der Druckbelastung ab, die auf den Stollen wirkt. Die von der
Schuhsohle auskragende Länge
des Stollens wird kleiner, wenn die Druckbelastung steigt, und wird
wieder größer, wenn
die Druckbelastung nachlässt.
Der Aufpralldruck, mit dem ein Sportler, der mit solchen Stollen
ausgestattete Laufschuhe trägt,
sich auf einem Untergrund abstützt,
erfährt
eine Dämpfung.
Dadurch kann ein Sportler beispielsweise weicher und für seine
Füße schonender
im Lauf abstoppen. Ferner ist die Gefahr des Umknickens insbesondere
bei schiefem Auftreten auf Untergründen oder bei unebenen Untergründen wesentlich
vermindert, was plötzliche
und unvermittelte Bewegungsänderungen
belastungsschonend ermöglicht.
Auch die Bodenhaftung und der Kontakt mit dem jeweiligen Untergrund
verbessert sich. Insgesamt beugen solche Stollen und damit solche
Laufschuhe nicht nur der Gefahr von Verletzungen der Gelenke, Bänder, Sehnen
und Muskeln eines solchen Laufschuhe tragenden Sportlers vor, sondern
erhöhen
das Laufgefühl
und wirken durch die Möglichkeit
des gewissermaßen
weichen Auftretens sich auch günstig
auf das Bewegungsverhalten (Koordination der einzelnen Bewegungen)
der betreffenden Person aus.
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Längenveränderbare
Stollen an Schuhsohlen eines Laufschuhs sind bekannt (
DE 298 07 086 U1 ,
DE 30 46 811 A1 ).
Bei diesen Stollen wird ein zentraler Stollenteil längsverschieblich
in einem hülsenförmigen Führungsteil
des Stollens gehalten. Im Inneren des Stollens ist ein elastisch
verformbares Glied wie eine Schrauben- oder Tellerfeder vorhanden,
das den zentralen Stollenteil von der Schuhsohle wegdrückt. Da
solche Stollen auch auf weichem Untergrund getragen werden, wie
es beispielsweise bei Fußballschuhen
regelmäßig der
Fall ist, lässt
sich nicht ausschließen,
dass sich Gras-, Bodenbestandteile und sonstige Schmutzteilchen
durch den vorhandenen Spalt, der zwischen dem hülsenförmigen Führungsteil und dem zentralen,
längsverschieblichen
Stollenteil vorhanden ist, in das Innere des Stollens hineinarbeiten
und dadurch die Längsverschiebbarkeit
des Stollens beeinträchtigen
und mit der Zeit sogar völlig
verhindern.
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Darüber hinaus
ist es aus der
DT 24
05 170 A1 und
DT
23 13 646 A bekannt, zusätzlich oder alternativ zu der
Schrauben- oder Tellerfeder einen elastisch verformbaren Körper aus
Gummi oder Moosgummi vorzusehen. Durch diese Maßnahmen soll Einfluss auf die
Längsverschiebbarkeit
des Stollens genommen werden. Die vorstehend beschriebene Gefahr,
dass durch Eindringen von Schmutzteilchen in den Stollen hinein
dessen Längsbeweglichkeit
beeinträchtigt
wird, ist unverändert
vorhanden.
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DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Ausgehend
von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Schuhsohle eines Laufschuhs mit zumindest einem
längenveränderbaren
Stollen der eingangs genannten Art anzugeben, dessen Funktionstüchtigkeit,
das heißt,
bei dem dessen Längsverschiebbarkeit
unverändert
möglichst
lange vorhanden bleibt.
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Diese
Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch
anschließenden
weiteren Ansprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Schuhsohle
zeichnet sich dadurch aus, dass Innenbereiche des Stollens, die
durch dessen Längenveränderung
volumenmäßig größer oder
kleiner werden, eine Gasdruckentlastung aufweisen. Durch eine vollständige oder
verzögert
wirkende Gasdruckentlastung kann ein im Inneren des Stollens sich
bei der Längenveränderung aufbauender Über- oder
insbesondere Unterdruck praktisch nicht entstehen oder zumindest,
was seine absolute Größe oder
seine Abbaugeschwindigkeit betrifft, beeinflusst werden. So könnte beispielsweise der
Druckausgleich auch richtungsmäßig unterschiedlich
gestaltet werden, je nachdem, ob der Druckausgleich beim Verkürzen oder
beim Verlängern
des Stollens unterschiedlich gestaltet werden soll. Insbesondere
hat es sich gezeigt, dass beim Verschieben, das heißt beim
Verlängern
des Stollens, die im Inneren des Stollens eingeschlossene Luft in
den Hohlräumen
des Stollens einen Unterdruck erzeugt, der das Wiederherausfahren
des Stollens erschwert. Dies könnte
durch eine stärkere Druckfeder
kompensiert werden, wodurch sich die Federsteifigkeit des Stollens
insgesamt aber erhöhen würde. Die
erfindungsgemäß vorgesehene
Gasdruckentlastung stellt sicher, dass die Federsteifigkeit des
Stollensystems auch nach längerer
Betriebsdauer unverändert
gleich bleibt.
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Eine
die Gasdruckentlastung bewirkende Gas-Verbindungsleitung kann aus
dem Stollen herausführen,
indem sie durch das Halteglied hindurchführt, mit dem der Stollen an
der Schuhsohle befestigt ist oder befestigt werden kann. Solch ein
Halteglied kann ein am Stollen fest angebrachter, in die Schuhsohle
einschraubbarer Gewindebolzen beziehungsweise ein an der Schuhsohle
fest angebrachtes oder fest anbringbares Führungsglied für die Stollenkappe
sein.
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Einzelheiten
für die
Ausbildung von Gasdruckentlastungen sind in den Ansprüchen und
in den Figuren dargestellt. So ist zumindest eine Gas-Verbindungsleitung
vorhanden, die von den in ihren Volumen veränderbaren Innenbereichen des
Stollens wegführt
und beispielsweise in der Schuhsohle endet oder durch die Schuhsohle
hindurchführt.
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Bei
Vorhandensein eines Gewindebolzens zum Befestigen des Stollens an
einer Schuhsohle kann eine solche Gas-Verbindungsleitung in dem Gewindebolzen
enden oder durch denselben hindurchführen.
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Es
kann auch eine Kammer innerhalb des Stollens oder außerhalb
desselben – beispielsweise in
der Schuhsohle – vorgesehen
sein, die ein Gasvolumen enthält
und damit das Gasvolumen vergrößert, das
durch Längenveränderung
des Stollens beeinflusst wird. Dadurch lässt sich die Dämpfungseigenschaft
des Gasdruckes beeinflussen.
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Durch
Einbau eines Drosselventils in einer Gas-Verbindungsleitung können richtungsmäßig unterschiedliche
Drosselwirkungen erzeugt werden. So kann dadurch beispielsweise
das Verkürzen
des Stollens langsamer als sein Wiederausfahren gestaltet werden.
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Das
hülsenförmige Führungsteil
kann nach einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem gering elastischen oder nicht elastischen Kunststoff bestehen.
An seinem freien Rand kann ein thermoplastischer Elastomere-Kunststoff
so angespritzt sein, dass der freie Rand des hülsenförmigen Führungsteils zumindest bereichsweise
in zur axialen Längsachse
Querrichtung gummielastisch ausgebildet ist. Die Gummielastizität in Querrichtung stellt
sicher, dass die verschiebbare Stollenkappe des Stollens immer dicht
an den sie umgebenden unverschieblichen Stollenteilen anliegt. Der
für die
Bewegung der Stollenkappe erforderliche Ringspalt wird damit wirkungsvoll
verschlossen.
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Es
wird damit erreicht, dass die an der Oberfläche der Stollenkappe anhaftenden
Schmutzbestandteile sich nicht in das Innere des Stollens hineinarbeiten
können;
die Schmutzbestandteile werden vielmehr an dem gleichsam gummielastisch
ausgebildeten freien Rand des Lager- und Führungsteils am Eindringen in
den Führungsschlitz
gehindert.
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Der
gummielastisch ausgebildete Rand des Führungsteils kann durch einen
thermoplastischen Elastomere-Kunststoff gebildet werden, der an
dem freien Rand des Führungsteils
angespritzt ist. Das Führungsteil,
das infolge seiner Eigenschaft als Lager- und Führungsbauteil gering elastisch
beziehungsweise nicht elastisch, beispielsweise aus entsprechend
hartem Kunststoff hergestellt ist, besitzt damit einen gummielastischen
Rand, mit dem es an der verstellbaren Stollenkappe elastisch nachgiebig anliegen
kann.
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Der
thermoplastische Elastomere-Kunststoff kann insbesondere als Ring
ausgebildet und mit einer umlaufenden Lippe versehen sein, um das
erforderliche elastisch nachgiebige, dichte Anliegen der Stollenkappe
an dem Führungsglied
zu ermöglichen.
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Im
Inneren der Stollenkappe ist ein elastisch verformbares Dämpfungsglied
angeordnet, durch das die Stollenkappe auf variablem Abstand zum Führungsglied
gehalten wird. Dieses Dämpfungsglied
besteht aus einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einer Druckfeder.
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Bei
einer beispielsweise im Querschnitt kreisförmigen Stollenkappe kann in
aller Regel eine einzige, zentrisch angeordnete Druckfeder als Dämpfungsglied
angeordnet werden. Sofern der Querschnitt ellipsenförmig ist
oder eine sonstige beliebig gekrümmte
Umrissform aufweist, können
zwei oder auch mehr derartige Druckfedern im Inneren der Stollenkappe
vorgesehen werden.
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Nach
einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Führungsglied für die Stollenkappe
als Führungstopf
mit einem Bodenteil ausgebildet, an dem einstückig das hülsenförmige Führungsteil angeformt ist. Dieses
Führungsglied
kann an der Schuhsohle an- beziehungsweise in dieselbe einschraubbar
sein.
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Eine
leicht demontierbare Stollenkappe kann eine Befestigungshülse enthalten,
die einseitig durch einen Boden, an dem ein Gewindebolzen befestigt ist,
begrenzt wird. Die Längsachse
des Gewindebolzens und die Längsachse
der Befestigungshülse
fallen dabei zusammen. In der Befestigungshülse können Längsschlitze vorgesehen sein,
in die eine U- oder kappenförmige
Rastfeder mit ihren Endbereichen von außen eingesetzt werden kann.
Die Druckfeder ist bei dieser Konstruktion endseitig einerseits am
Boden der Befestigungshülse
und andererseits an der Rastfeder drückend anlegbar. Die Stollenkappe
ist an der Rastfeder rotationsfest so angebracht, dass beim axialen
Verstellen der Druckfeder längs der
Längsschlitze
die Stollenkappe dieselbe axiale Verstellung wie die Druckfeder
erfährt.
Ferner kann ein Durchbruch in dem Bodenteil des Führungsgliedes
vorhanden sein, durch den hindurch der Gewindebolzen so hindurchgeführt werden
kann, dass bei vollständig
durchgeführtem
Gewindebolzen das Bodenteil von innen an dem Rand des Durchbruchs
anliegt. Dadurch kann das Bodenteil und damit das Führungsglied
bei in die Schuhsohle eingeschraubtem Gewindebolzen zwischen der
Schuhsohle und dem Bodenteil eingespannt befestigt werden.
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Zum
Demontieren kann die aus Stollenkappe, Befestigungshülse und
Gewindebolzen bestehende Einheit aus der Schuhsohle herausgeschraubt und
damit von dem Führungsglied
gelöst
werden. Auf diese Weise können
unterschiedlich lange oder geformte Stollenkappen an einer Schuhsohle
eines Laufschuhs austauschbar befestigt werden.
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Zum
axialen Halten der Rastfeder kann ein nach innen vorspringender
Anschlag an der Stollenkappe vorhanden sein.
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Nach
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann das Führungsglied
in die Schuhsohle integriert, wie insbesondere in die Schuhsohle
eingesetzt oder eingespritzt vorhanden sein. Eine entsprechende
Ausführungsform,
die ebenfalls in der Zeichnung dargestellt ist, weist einen Einsetzring
auf, der an der Stirnseite des hülsenförmigen Führungsteils lösbar oder
nicht lösbar
befestigt werden kann. Der freie Rand dieses Einsetzringes ist wiederum
gummielastisch, wie insbesondere in Form eines thermoplastischen
Elastomere-Kunststoffringes ausgebildet. Der Einsetzring kann anschraubbar,
anclipsbar oder sonst wie austauschbar oder auch nicht austauschbar
an dem Führungsteil
befestigt werden.
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Bei
solchen Ausführungsformen
kann die zumindest eine Druckfeder zwischen dem Bodenteil des Führungsgliedes
und der Stollenkappe vorgesehen sein.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner
angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen
zu entnehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben
und erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Laufschuhs nach der Erfindung,
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2 einen
Längsschnitt
durch einen an der Schuhsohle des Laufschuhs nach 1 angebrachten
längenveränderbaren
und mit einer Gasdruckentlastung ausgestatteten Stollen im entspannten
Zustand seiner Stollenkappe,
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3 eine
ausschnittsweise Darstellung entsprechend 2, mit maximal
eingedrückter
Stollenkappe,
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4 eine
ausschnittsweise Darstellung der 2 mit einem
veränderten
Gewindebolzen,
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5 eine
ausschnittsweise Darstellung der 2 mit einem
nochmals veränderten
Gewindebolzen,
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6 eine
Darstellung ähnlich
der von 2, mit einer weiteren Ausführungsform
eines längenveränderbaren
und mit einer Gasdruckentlastung ausgestatteten Stollens, dessen
Führungsglied
in der Schuhsohle des betreffenden Laufschuhs integriert ist und
dessen Stollenkappe einschraubbar und damit lösbar und austauschbar ist,
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7 eine
Darstellung ähnlich
der von 6, mit einer veränderten
Gasdruckentlastung,
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8 eine
Draufsicht in Richtung des Pfeils 8 der 6 und 7,
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9 einen
Längsschnitt
durch einen weiteren längenveränderbaren
Stollen nach der Erfindung, dessen Stollenkappe einclipsbar und
damit unlösbar und
nicht austauschbar an einer Schuhsohle angebracht ist,
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10 eine
Draufsicht in Richtung des Pfeils 10 der 9.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER
ERFINDUNG
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Der
Fuß eines
Sportlers 10 sitzt in einem Laufschuh 12. Von
der Sohle 14 des Laufschuhs 12 ragen Stollen 16 aus.
Die Längsachse 78 jedes
Stollens ist in etwa senkrecht zur Unterseite 17 der Sohle 14 ausgerichtet.
Die Kraglänge 18 dieser
Stollen 16 schwankt zwischen dem Betrag 18.1 (2)
und dem Betrag 18.2 (3). Der
Unterschiedsbetrag 20 (3) entspricht
dem Maß,
um das die Stollenkappe 22 des Stollens 16 relativ
zur Sohle 14 verschoben werden kann.
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Die
Stollen 16 besitzen in den vorliegenden Beispielsfällen kreisförmige Querschnitte
längs ihrer jeweiligen
Längsachse 78.
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Der
Stollen 16 (2, 3) besitzt
ein topfartiges Führungsglied 24,
das mit seinem plattenförmigen
Bodenteil 26 dicht an der Sohle 14 anliegt.
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Das
Führungsglied 24 besitzt
ein hülsenförmiges Führungsteil 28,
das einstückig
an einem Bodenteil 26 angeformt ist.
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Am – in 2, 3 unteren – freien
Rand des hülsenförmigen Führungsteils 28 ist
in einer umlaufenden nutartigen Einformung 30 ein gummielastischer
Ring 32 vorhanden. Dieser Ring 32 besteht aus einem
thermoplastischen Elastomere-Kunststoff
und besitzt eine innen an ihm angeformte, umlaufende Lippe 34 aus
demselben Kunststoff, die in zur Längsachse 78 Querrichtung 35 elastisch
verformbar ist. Der Ring 32 liegt dadurch an einem kreiszylindrischen
Oberflächenbereich 37 der
Außenseite 36 der Stollenkappe 22 dicht
an.
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In
dem Bodenteil 26 des Führungsgliedes 24 ist
ein – im
vorliegenden Fall einziger und zentrischer – Durchbruch 38 vorhanden.
Durch diesen Durchbruch 38 greift das Ende 40 eines
Gewindebolzens 42 hindurch. Der Gewindebolzen 42 ist
in der Sohle 14 eingeschraubt, wie es im Stand der Technik
an sich bekannt ist.
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Das
Ende 40 des Gewindebolzens 42 ist an dem Boden 44 einer
Befestigungshülse 46 einstückig vorhanden.
Im angeschraubten Zustand des Stollens 16 an der Sohle 14 wird
das Bodenteil 26 des Führungsgliedes 24 von
dem Boden 44 der Befestigungshülse 46 an die Unterseite
der Sohle 14 gepresst (2, 3).
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In
der Hülsenwand
der Befestigungshülse 46 sind
im vorliegenden Beispielsfall zwei einander gegenüberliegende
Längsschlitze 50 vorhanden.
In diese Längsschlitze 50 greifen – bezüglich der
Befestigungshülse 46 – von außen die
beiden eingewinkelten Enden 52 einer U-förmigen Rastfeder 54 ein.
Die Rastfeder 54 liegt außerdem mit ihren beiden Enden 52 an
einem im Querschnitt T-förmigen
Haltering 56 in axialer Richtung, das heißt in zur
Längsachse 78 paralleler
Richtung, unverschieblich an. Die Rastfeder könnte auch kappenförmig ausgebildet
sein. Der Haltering 56 ist seinerseits fest an der Innenseite
der Stollenkappe 22 befestigt. Im vorliegenden Fall greift er
mit einer umlaufenden auskragenden Schulter 57 in eine
in der Stollenkappe 22 umlaufend ausgeformte Nut 58 ein.
Im vorliegenden Beispielsfall greift die Rastfeder 54 mit
ihren beiden Schenkeln 55 teilweise in jeweils einen in
der Innenseite der Stollenkappe 22 vorhandenen Schlitz 59 ein.
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Im
Inneren der Stollenkappe 22 ist eine – im vorliegenden Beispielsfall
einzige – Druckfeder 60 angeordnet.
Das untere Ende dieser Druckfeder 60 liegt drückend an
dem Verbindungssteg 62 der U-förmigen Rastfeder 54.
Das andere, obere Ende der Druckfeder 60 liegt drückend an
dem Boden 44 der Befestigungshülse 46 an. Die Druckfeder 60 drückt die
Stollenkappe 22 in ihre ausgezogene, in 2 gezeigte
Stellung. Im maximal zusammengedrückten Zustand der Druckfeder 60 nimmt
die Stollenkappe 22 ihre in 3 dargestellte
Lage ein. Der Haltering 56 liegt bei der in 3 dargestellten
Situation in axialer Richtung am Bodenteil 26 an. Die Stollenkappe 22 lässt sich
um den Betrag 20 (3) verschieben. Dieser
Betrag 20 entspricht auch dem maximalen Verschiebeweg des
Halteringes 56 und der Rastfeder 54 in den Längsschlitzen 50.
Bei dem Verstellen der Stollenkappe 22 um das Maß des Betrages 20 liegt
der Ring 32 an dem kreiszylindrischen Oberflächenbereich 37 der
Außenseite 36 der
Stollenkappe 22 an. In dem – bezogen auf die Darstellung
der 2, 3 – unteren Bereich der Stollenkappe 22 ist
die Außenseite 36 nach
Art eines Kegelstumpfes ausgebildet.
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Die
Stollenkappe 22 kann zusammen mit der Befestigungshülse 46,
an der sie verschiebbar gehalten ist, und mit dem Gewindebolzen 42 aus
der Schuhsohle 14 herausgeschraubt werden. Die Stollenkappe 22 kann
dadurch von dem Führungsglied 24 gelöst werden.
Dadurch können
unterschiedlich lange Stollenkappen 22 an demselben Führungsglied 24 angebracht
und an einer Sohle 14 befestigt werden.
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Aus
dem Innenraum 63 der Stollenkappe 22, in dem die
Druckfeder 60 vorhanden ist, führt eine zentrale Längsbohrung 64,
die einen Leitungsdurchmesser von etwa 1,0 mm aufweist, in den Gewindebolzen 42 hinein
und durch denselben in axialer Richtung vollständig hindurch. An diese Längsbohrung 64 schließt sich
in dem Bereich der Sohle 14 ein Stichkanal 66 an.
Auf diese Weise ist der Innenraum 63 mit den Innenraumbereichen
des Schuhs 12, die auf der Innenseite der Sohle 14 vorhanden
sind, gasmäßig verbunden.
Es kann damit ein Druckausgleich zwischen dem im Innenraum 63 herrschenden
Gasdruck, wie im vorliegenden Beispielsfall des dort herrschenden
Luftdruckes, und des auf der – bezogen auf
die 2 – Oberseite
der Sohle 14 herrschenden Gas- beziehungsweise Luftdruckes
stattfinden. Sollte sich beim Längsverschieben
der Stollenkappe 22 im Innenraum 63 ein Überdruck
oder ein Unterdruck einstellen, würde derselbe sich durch die
Längsbohrung 64 und
durch den Stichkanal 66 hindurch rasch abbauen. Eine die
Längsverschiebung
der Druckfedern behindernde Dämpfungskraft
kann daher nicht auftreten oder würde, wenn sie kurzfristig wirksam
werden sollte, sich wieder abbauen.
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Bei
der in 4 dargestellten Ausführungsvariante endet die im
Gewindebolzen 42.4 vorhandene Längsbohrung 64.4 innerhalb
dieses Gewindebolzens. Die Gasdruckentlastung aus dem Innenraum 63 (2)
heraus ist damit lediglich eingeschränkt vorhanden. Die Wirkung
des im Innenraum 63 (2) entstehenden
Gasüberdruckes
oder Gasunterdruckes vermindert sich allerdings infolge der durch
die Anordnung der Längsbohrung 64.4 erreichten
Volumenvergrößerung des
Innenraumes 63. Statt der als Sackbohrung ausgebildeten
Längsbohrung 64.4 könnte auch
irgendwo innerhalb des Stollens 16 ausgeformte oder ausgebildete
Luftspeicher -Kammern vorhanden sein. Jeder den Innenraum 63 vergrößernde Gas-
beziehungsweise Luftraum vermindert die vorstehend beschriebene
Dämpfungswirkung
auf die Druckfeder 60.
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Bei
der in 5 dargestellten Ausführungsvariante führt eine
Längsbohrung 64.5 vollständig in axialer
Richtung durch den Gewindebolzen 42.5 hindurch. Zusätzlich besitzt
diese Längsbohrung 64.5 noch
eine Querbohrung 65. Beide Bohrungen 64.5 und 65 enden
innerhalb der Sohle 14. Je nach Luftdurchlässigkeit
der Sohle 14 ist eine Wirkung mehr in Richtung der Ausführungsform
gemäß 2 oder mehr
in Richtung der Ausführungsform
gemäß 4 vorhanden.
Bei vollständiger
Luftundurchlässigkeit der
Sohle 14 ist die Ausführungsform
der 5 mit der Ausführungsform
der 4 vergleichbar. Bei vollständiger Luftdurchlässigkeit
der Sohle 14 ist die Ausführungsform der 5 demgegenüber mit
der Ausführungsform
der 2 vergleichbar.
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Bei
dem in 6 und 8 dargestellten Stollen 16.6 ist
sein Führungsglied 24.6 in
der Sohle 14 integriert vorhanden. So besitzt das Führungsglied 24.6 im
Bereich seines hülsenförmigen Führungsteils 28.6 eine
außen
umlaufende Nut 70. Dadurch kann das Führungsglied 24.6 durch
die Sohle 14 sicher und fest gehalten werden.
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An
der an der Unterseite der Sohle 14 frei zugänglichen
Stirnseite 72 des hülsenförmigen Führungsteils 28.6 ist
ein Einsetzring 74 mittels im vorliegenden Fall dreier
Schrauben 76 angeschraubt. Der Einsetzring 74 könnte auch
auf eine sonstige technisch übliche
Art und Weise an der Sohle 14 befestigt werden. Auf der
Innenseite des Einsetzringes 74 ist wiederum ein Ring 32 eingespritzt
vorhanden. Während
der Einsetzring 74 aus einem relativ steifen und nicht
elastischen Kunststoffmaterial besteht, ist durch den Ring 32 wieder
ein gummielastischer Rand an diesem Einsetzring 74 ausgebildet,
wodurch wiederum die in Querrichtung 35 gewünschte elastisch nachgiebige
aber feste Anlage der umlaufenden Lippe 34 des Ringes 32 an
der Außenseite
der Stollenkappe 22.6 sichergestellt wird. Die Stollenkappe 22.6 lässt sich, ähnlich wie
es bei der Stollenkappe 22 der Fall ist, um den Betrag 20 in
axialer Richtung (Längsachse 78)
verstellen.
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Im
Inneren der Stollenkappe 22.6 ist eine Druckfeder 60 angeordnet,
die einerseits an der Stollenkappe 22.6 und andererseits
an dem Führungsglied 24.6 und
dort in einer im Bodenteil 26.6 angeordneten Einformung 80 anliegt.
Durch Lösen
der Schrauben 76 kann der Einsetzring 74 mit der
Stollenkappe 22.6 aus der Sohle 14 entfernt werden.
Die Druckfeder 60 ist dann frei zugänglich und kann durch eine
gleiche oder unterschiedlich steife andere Druckfeder ersetzt werden.
Die Stollenkappe 22.6 besitzt an ihrem oberen, inneren
Ende einen in Querrichtung auskragenden Flansch 77, mit
dem sie an der Innenseite des hülsenförmigen Führungsteils 28.6 in
axialer Richtung geführt
anliegt. Bei der Ausführungsform
gemäß 2 wird
die Stollenkappe 22 durch die Befestigungshülse 46 geführt gehalten.
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Durch
das Bodenteil 26.6 ragen Längsbohrungen 64.6 in
axialer Richtung hindurch, die über ebenfalls
in axialer Richtung verlaufende Stichkanäle 66.6 mit einer
auf der Schuh-Innenseite der Sohle 14 vorhandenen Einlage 79 verbunden
sind. Die Leitungsdurchmesser der Längsbohrungen liegen etwa zwischen
0,8 mm und 2,0 mm. Die Einlage 79 ist beispielsweise eine
aus Schaumstoff bestehende Einlegesohle, die ausreichend luftdurchlässig ist,
um eine Gasdruckentlastung des Innenraumes 63.6 zu ermöglichen.
In dem Innenraum 63.6 kann dadurch, ähnlich wie es bei der Ausführungsform
gemäß 2 bereits
beschrieben ist, ein Gasüberdruck
oder ein Gasunterdruck nicht auftreten beziehungsweise, sofern ein
solcher kurzfristig auftreten sollte, derselbe ausreichend schnell
abgebaut werden.
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Bei
der in 7 dargestellten Ausführungsform eines Stollens 16.7 sind
im Unterschied zum im Anschluss an den in seinem Bodenteil 26.6 vorhandenen
Längsbohrungen 64.6 nicht
an jeder dieser Längsbohrung 64.6 ein
Stichkanal 66.6 vorhanden. Aufgrund der bezogen auf die
Anzahl der Längsbohrungen 64.6 zahlenmäßig weniger
vorhandenen Stichkanäle 66.6 ist
ein verminderter Gasdruckausgleich des Innenraums 63.6 vorhanden.
Der Druckausgleich ist bezogen auf die Ausführungsform der 6 weniger
stark ausgeprägt.
Eine den Federweg der Druckfeder 60 dämpfende Wirkung kann dadurch auftreten.
Die Geschwindigkeit, mit der die Stollenkappe 22.6 sich
in axialer Richtung verschiebt, ist bezogen auf die Darstellung
der 6 geringer.
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Der
in 9 und 10 dargestellte Stollen 16.9 unterscheidet
sich von dem Stollen 16.7 im Wesentlichen darin, dass sein
Einsetzring 74.9 mittels im vorliegenden Fall sechs Federhaken 84 an
entsprechenden, in der Innenseite des hülsenförmigen Führungsteils 28.9 vorhandenen
Rücksprüngen 86 angeclipst
gehalten werden kann. Das Lösen
dieser Stollenkappe 22.6 von dem Führungsglied 24.9 und
damit von der Sohle 14 ist damit nicht ohne weiteres, zerstörungsfrei
möglich.
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Wie
schon ausgeführt,
kann der Querschnitt des Stollens und damit der verschiedenen Stollenkappen 22, 22.6 nicht
nur kreisförmig
sondern auch ellipsenförmig,
oval oder dergleichen vorhanden sein. Insbesondere bei in den Hauptachsen
unterschiedlich großen
beziehungsweise langen Querschnittsformen können statt der einen, vorzugsweise zentrisch
angeordneten Druckfeder, auch zwei oder mehr Druckfedern nebeneinander
vorgesehen werden. Diese Druckfedern können in einer einzigen gemeinsamen
oder in jeweils separaten Aushöhlungen der
Stollenkappe angeordnet sein.
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In
den Längsbohrungen,
Querbohrungen und vergleichbaren Gasdruck-Entlastungskanälen können richtungsmäßig einseitig
wirkende Drosselventile eingebaut sein, um den Druckausgleich richtungsmäßig unterschiedlich
zu gestalten. Es könnte dadurch
beispielsweise die Einfahrgeschwindigkeit der Stollenkappe langsamer
als ihre Ausfahrgeschwindigkeit eingestellt werden.
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Stollenkappen
nutzen sich abhängig
von ihrem Material und den jeweils vorhandenen Untergründen unterschiedlich
schnell ab. Um die Größe des eingetretenen
Verschleißes
sichtbar zu machen, kann an der Stollenkappe eine Verschleißmarkierung vorgesehen
werden, die bei der Stollenkappe 22.6 als umlaufende Nut 88 im Übergangsbereich
ihres konischen zum kreiszylindrischen Oberflächenbereich ausgebildet ist.
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In
die Nut 88 könnte
auch ein – gegebenenfalls
sich farbig von der Stollenkappe abhebender – Ring eingesetzt sein. Auch
könnte
die Nut 88 selber farbig ausgestaltet sein. Statt dessen
könnten
auch farbige Markierungen entsprechend vorgesehen werden. Die farbigen
Markierungen oder ein farbiger Ring könnten auch im Inneren der Stollenkappe
vorhanden sein und erst bei entsprechend eingetretenem Verschleiß sichtbar
werden.
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Statt
der Nut 88 und/oder der Farbmarkierungen könnte auch
der die Gebrauchstüchtigkeit
des Stollens nicht mehr sicherstellende Querschnittsbereich der
Stollenkappe von ihrem übrigen
Querschnittsbereich optisch unterschiedlich ausgestaltet sein.
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Die
vorstehenden Ausführungsformen
von Stollen sind beispielhaft zu verstehen. So kann die Verschiebbarkeit
der jeweiligen Stollenkappe auf beliebige Art und Weise konstruktiv
verwirklicht sein. Wichtig ist dabei immer, dass eine Gasdruckentlastung
für den
variabel großen
Innenraum des Stollens vorhanden ist.