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DE102006005052A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms, Verfahren und Vorrichtung zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms und ein nutzerspezifisch markierter Datenstrom - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms, Verfahren und Vorrichtung zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms und ein nutzerspezifisch markierter Datenstrom Download PDF

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DE102006005052A1
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DE200610005052
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Ivan Dr. Kopilovic
Marcel Dr. Wagner
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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Priority to PCT/EP2007/051023 priority patent/WO2007090795A2/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms aus einem Datenstrom, der Abschnitte in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist, bei dem bzw. der eine Gruppe von n Abschnitten des Datenstroms auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters markiert wird, wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster aus einer Menge von (m+1)<SUP>n</SUP> Kombinationen mit m Markierungsinformationen ausgewählt wird und wobei durch das nutzerspezifische Markierungsmuster für jeden Abschnitt der Gruppe festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation und welche Markierungsinformation zur Markierung verwendet wird. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Prüfvorrichtung zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms ist Bestandteil der Erfindung, bei dem bzw. der der markierte Datenstrom in markierte Abschnitte eingeteilt, Markierungsinformation aus den markierten Abschnitten herausgefiltert und die herausgefilterte Markierungsinformation mit nutzerspezifischen Markierungsinformationen verglichen und bei Überschreiten einer Korrelationsschwelle zwischen herausgefilterter Markierungsinformation und nutzerspezifischer Markierungsinformationen ein Hinweissignal ausgegeben werden. Schließlich betrifft die Erfindung auch einen markierten Datenstrom.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms, sowie einen nutzerspezifisch markierten Datenstrom.
  • Durch die Einführung der Digitalisierung von multimedialer Information, wie bspw. Bilder, Videos oder Musikstücke, wurde sowohl unberechtigtes Kopieren als auch unerlaubtes Verteilen derartiger Inhalte erheblich erleichtert. Dabei können multimediale Informationen einfach verarbeitet werden, wie z.B. durch das Komprimieren von Musikstücken mittels MP3 oder das Brennen von Spielfilmen auf DVD (DVD – Digital Video Disc) mittels MPEG-Kompressionsverfahren (MPEG – Motion Picture Expert Group).
  • Um das unberechtigte Kopieren und/oder Vertreiben von multimedialen Informationen zu vermeiden bzw. zu erschweren, sind in der Vergangenheit mehrere Technologien im Bereich des Digital Rights Management (DRM) entwickelt worden. Eine der DRM-Technologien verwendet zum Schutz vor illegalen Kopien digitale Signaturen. Hierbei wird mit Hilfe eines Schlüssels der digitale Inhalt verschlüsselt. Ein Benutzer kann nur mit Hilfe eines weiteren Schlüssels die verschlüsselte Information lesen und weiterverarbeiten. Eine andere DRM-Technologie setzt Wasserzeichen ein. Hierbei werden Wasserzeichen mit der multimedialen Information derart vermischt, dass die vermischte multimediale Information für einen Benutzer keinerlei spürbare qualitative Verschlechterung er multimedialen Information zeigt. Mit Hilfe von geeigneten Algorithmen kann ein Wasserzeichen in vermischten multimedialen Informationen rekonstruiert und somit nachgewiesen werden.
  • Ein Problem beim Schutz von digitalen multimedialen Informationen stellt das sogenannte "analoge Loch" (Analog Hole) dar. Digitale Informationen, wie zum Beispiel digitale Videodaten, werden bei der Übertragung von einem Videoserver zu einer Set-Top-Box eines Benutzers verschlüsselt übermittelt. In der Set-Top-Box findet eine Entschlüsselung und zumeist eine Dekompression dieser digitalen Informationen statt. Anschließend können die entschlüsselten und dekomprimierten digitalen Informationen z.B. über einen Lautsprecher und/oder einen Monitor wiedergegeben werden. Dabei werden der Lautsprecher und der Monitor mit einem jeweiligen analogen Signal, das durch eine Digital/Analog-Wandlung der dekomprimierten digitalen Information gebildet wird, angesteuert. Da diese analogen Signale leicht zugänglich sind, können sie zum unberechtigten Kopieren, beispielsweise von einem Videorecorder, aufgenommen werden. Dies wird als Analog Hole bezeichnet. Um derartige Kopien erkennen zu können, kann man unter anderem ein Wasserzeichen verwenden, das z.B. in die Bilder der Videodaten eingebettet wird.
  • Neben der Einbettung von Schutzmechanismen zum Nachweis von unberechtigten Kopien in digitale Informationen ist es auch notwendig, nachvollziehen zu können, welcher Benutzer die unberechtigten Kopien angefertigt, beziehungsweise diese unberechtigterweise weitergeleitet hat. Hierzu können Wasserzeichen für jeden Benutzer individuell erstellt werden.
  • Ein Hinzufügen von individuellen, d.h. nutzerbezogenen, Wasserzeichen kann dadurch erfolgen, dass in die digitalen Informationen individuelle Wasserzeichen eingefügt und anschließend eine Komprimierung der digitalen Informationen durchgeführt wird. Diese Vorgehensweise hat den Nachteil, dass zum einen für jeden Benutzer digitale Informationen individuell verarbeitet, bspw. komprimiert, werden müssen. Zum anderen liegen digitale Informationen bei On-Demand-Diensten in komprimierter Form auf einem Server vor, wobei für jeden Benutzer individuell die komprimierten Informationen dekomprimiert, ein individuelles Wasserzeichen eingefügt und abschließend die mit dem Wasserzeichen versehene digitale Informationen erneut komprimiert werden müssten. Diese Vorgehensweise ist wirtschaftlich nicht praktikabel, da neben einem großen Speicherplatz eine hohe Rechenleistung auf dem On-Demand-Server vorgehalten werden muss.
  • Ferner ist aus [1] ein Verfahren und eine Vorrichtung bekannt, bei dem ein individuelles Wasserzeichen für einen spezifischen Nutzer auf einer Nutzerseite, beispielsweise mittels einer SetTop Box, eingefügt werden kann. Diese Vorgehensweise zeigt den Nachteil, dass auf Seiten des Benutzers vor Einfügen des individuellen Wasserzeichens durch die Set-Top-Box eine Raubkopie "gezogen" werden könnte.
  • Somit ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms und ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms zu ermöglichen, bei der die Möglichkeit zum Anfertigen einer Raubkopie von Datenströmen reduziert und gleichzeitig eine Komplexität auf Nutzerseite als auch auf Serverseite gering gehalten werden kann.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von dem Verfahren beziehungsweise Vorrichtungen gemäß dem jeweiligen Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche gelöst, sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Bei einem Verfahren zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms aus einem Datenstrom, der Abschnitte in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist wird eine Gruppe von n Abschnitten des Datenstroms auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters markiert, wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster aus einer Menge von (m + 1)n Kombinationen mit m Markierungsinformationen ausgewählt und durch das nutzerspezifische Markierungsmuster für jeden Abschnitt der Gruppe festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation und welche Markierungsinformation zur Markierung verwendet wird.
  • Durch das Verfahren zum Generieren wird der Datenstrom derart markiert, dass der nutzerspezifisch markierte Datenstrom eine eindeutige Zuordnung bspw. zu einem Nutzer oder einer Seriennummer ermöglicht wird. Damit kann ein Ursprung einer Raubkopie nachvollzogen werden. Als Markierungsinformation ist ein Wasserzeichen verwendbar, wobei sowohl komprimierter, d.h. codierter, als auch ein unkomprimierter Inhalt des Datenstroms markiert werden kann. Dabei wird die Markierungsinformation derart eingesetzt, dass die Markierung für einen Betrachter, z.B. bei einem Videodatenstrom oder einem Musikstück, nicht wahrnehmbar ist.
  • Des Weiteren ist eine Verwendung dieses Verfahrens in der Praxis zweckmäßig, da hiermit in Abhängigkeit einer Anzahl n an Abschnitten der Gruppe und in Abhängigkeit einer Anzahl m an Markierungsinformationen eine Anzahl an unterscheidbaren nutzerspezifischen Markierungsmustern wählbar eingestellt werden kann. Hierbei unterstützt das Verfahren auch eine sehr große Anzahl unterscheidbarer Nutzer, bspw. mehrere Millionen Nutzer.
  • Vorzugsweisen werden zumindest zwei Abschnitte der Gruppe jeweils mit einer unterschiedlichen Markierungsinformation markiert. Hiermit wird eine Manipulation erschwert, da mehr als eine Markierungsinformation zur Manipulation verändert werden müsste.
  • Wird das nutzerspezifische Markierungsmusters auf unterschiedliche Gruppen von Abschnitten des Datenstroms eingesetzt, so kann ein beliebig langer Datenstrom, der in mehrere Gruppen unterteilt wird, mit Hilfe des nutzerspezifischen Markierungsmusters bearbeitet werden.
  • Vorzugsweise wird jeder Abschnitt der Gruppe mit einer der Markierungsinformationen markiert, wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster aus (m)n Kombinationen ausgewählt wird. Somit wird jeder Abschnitt der Gruppe mit einem Markierungsmuster markiert, so dass eine Manipulation des nutzerspezifischen Datenstroms erkannt werden kann.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung wird eine Einteilung des Datenstroms in die Abschnitte derart durchgeführt, dass ein Inhalt zumindest eines der Abschnitte unabhängig von einem der ihm zeitlich vorangehenden Abschnitte verarbeitbar ist. Dies ist in der Praxis zweckmäßig, da zum einen ein Einstiegspunkt für eine Verarbeitung der Abschnitte, z.B. bei einem Abspielen eines Videodatenstroms oder eines Musikstücks, ermöglicht wird. Zum anderen können bei der Markierung auch Markierungsmuster eingesetzt werden, die einen Inhalt der Abschnitte, wenn auch nur geringfügig, verändern.
  • Vorzugsweise werden die Abschnitte des Datenstroms durch Zugriffseinheiten, insbesondere einzelne Bilder, Gruppen von Bildblöcken und/oder Netzwerkszugriffseinheiten gemäß dem Standard ITU-T H.264 gebildet, wodurch die Bildung der Abschnitte in einfacher Art und Weise durchgeführt werden kann.
  • In einer Weiterbildung des Verfahrens werden markierte Abschnitte eines jeweiligen Zwischendatenstroms durch Markierung zumindest eines Teils der Abschnitte des Datenstroms mit jeweils einer der Markierungsinformationen generiert und der nutzerspezifisch markierte Datenstrom in Abhängigkeit des nutzerspezifischen Markierungsmusters durch Kopieren der markierten Abschnitte der Zwischendatenströme in der zeitlichen Reihenfolge generiert. Hierdurch wird eine Implementierung des Verfahrens für eine Vielzahl von Nutzer, z.B. auf einem Videoserver, vereinfacht, da eine zeitaufwendige Markierung der Abschnitte nur einmal durchgeführt werden muss und ein Erstellen des nutzerspezifisch markierten Datenstroms durch gering komplexes Kopieren markierter Abschnitte erfolgt. Zusätzlich kann durch einen weiteren Zwischendatenstrom zumin dest teilweise Abschnitte des Datenstroms umfasst werden, wobei der nutzerspezifisch markierte Datenstrom in Abhängigkeit des nutzerspezifischen Markierungsmusters durch Kopieren der markierten Abschnitte der Zwischendatenströme in der zeitlichen Reihenfolge generiert wird. Hiermit können auch Abschnitte des Datenstroms in den nutzerspezifisch markierten Datenstrom in einfacher Weise kopiert werden.
  • Vorzugsweise werden die aus Symbolen bestehenden markierten Abschnitte, die auf Grundlage desselben Abschnitts des Datenstroms generiert werden, auf eine identische Anzahl an Symbolen gebracht. Damit wird eine Erstellung des nutzerspezifisch markierten Datenstroms weiter vereinfacht, da alle markierten Abschnitte eines Abschnitts dieselbe Länge aufweisen.
  • In einer vorzugsweisen Weiterbildung wird das nutzerspezifische Markierungsmuster auf Basis einer Seriennummer, die einem Nutzer oder einem den spezifisch markierten Datenstrom umfassenden Speichermedium zugeordnet ist, die maximal (m + 1) unterschiedliche Zeichen umfassen kann, und die n Zeichen aufweist, derart gebildet, dass das nutzerspezifische Markierungsmuster eine Regel zum Markieren von n-Abschnitten des Datenstroms umfasst und für zumindest m unterschiedliche Zeichen jeweils eines der m unterschiedlichen Markierungsinformationen zuweist. Hiermit können Seriennummern, die einem Nutzer oder einem Speichermedium des nutzerspezifisch markierten Datenstroms zuordenbar sind als Grundlage zur Bildung des nutzerspezifischen Markierungsmusters herangezogen werden.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms aus einem Datenstrom, der Abschnitte in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist, mit einem ersten Mittel zum Markieren einer Gruppe von n Abschnitten des Datenstroms auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters, wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster aus einer Menge von (m + 1)n Kombinationen mit m Markierungsinformationen ausgewählt und durch das nutzerspezifische Markierungsmuster für jeden Abschnitt der Gruppe festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation und welche Markierungsinformation zur Markierung verwendet wird, und mit einem zweiten Mittel zum Einfügen der mit Markierungen versehenen Gruppe in den Datenstrom zur Bildung des nutzerspezifisch markierten Datenstroms. Mit Hilfe dieser Vorrichtung ist das Verfahren zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms implementier- und realisierbar.
  • Des Weiteren umfasst die Erfindung auch einen nutzerspezifisch markierten Datenstrom, der aus einem Datenstrom, der Abschnitte in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist, durch folgende Schnitte generiert wird:
    • – Markieren einer Gruppe von n Abschnitten des Datenstroms auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters,
    • – wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster aus einer Menge von (m + 1)n Kombinationen mit m Markierungsinformationen ausgewählt wird,
    • – wobei durch das nutzerspezifische Markierungsmuster für jeden Abschnitt der Gruppe festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation und welche Markierungsinformation zur Markierung verwendet wird.
  • Der nutzerspezifisch markierte Datenstrom ermöglicht festzustellen, den Nutzer festzustellen, der eine Raubkopie angefertigt hat.
  • Im Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms, bei dem der markierte Datenstrom in markierte Abschnitte eingeteilt wird, Markierungsinformation aus den markierten Abschnitten herausgefiltert wird, die herausgefilterte Markierungsinformation mit nutzerspezifischen Markierungsinformationen verglichen und bei Überschreiten einer Korrelationsschwelle zwischen herausgefilterter Markierungsinformation und nutzerspezifischer Markierungsinformationen ein Hinweissignal ausgegeben wird.
  • Das Verfahren zum Nachweis ermöglicht bei einer Raubkopie den ursprünglichen Nutzer, d.h. eine Herkunft der Raubkopie, festzustellen. Dieses Verfahren zeichnet sich durch eine geringe Komplexität aus.
  • Schließlich umfasst die Erfindung eine Prüfvorrichtung zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms mit einem ersten Modul zum Einteilen des nutzerspezifisch markierten Datenstroms in markierte Abschnitte, mit einem zweiten Modul zum Herausfiltern einer Markierungsinformation aus den markierten Abschnitten, einem dritten Modul zum Vergleichen der herausgefilterten Markierungsinformation mit nutzerspezifischen Markierungsinformationen und zum Ausgeben eines Hinweissignals bei Überschreiten einer Korrelationsschwelle zwischen herausgefilterter Markierungsinformation und nutzerspezifischer Markierungsinformationen. Mit Hilfe dieser Vorrichtung ist d Verfahren zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms implementier- und realisierbar.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Generieren eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms;
  • 2 eine alternative Implementierungsvariante des Verfahrens und der Vorrichtung zum Generieren eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms;
  • 3 ein Verfahren und eine Prüfvorrichtung zum nachweise eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 bis 3 mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Mithilfe der 1 wird ein erstes Ausführungsbeispiel zum Generieren eines nutzerspezifisch markierten Datenstrom M näher dargestellt. Ein Datenstrom D soll zumindest in einen nutzerspezifisch markierten Datenstrom M überführt werden. Dabei kann es sich bei dem Datenstrom D um einen Videodatenstrom handeln. Im Allgemeinen kann durch den Datenstrom jede Art von Daten beschrieben werden, wie zum Beispiel ein Musikstück, Sprachdaten, Bilddaten und/oder ein Textdokument. Ferner kann der Inhalt des Datenstroms zumindest teilweise komprimiert vorliegen. Eine derartige Komprimierung kann anhand eines standardisierten Verfahrens ausgeführt worden sein, wie zum Beispiel nach einem Videocodierstandard ITU-T H.264 [2].
  • Der Datenstrom D umfasst zeitlich aufeinanderfolgende Abschnitte A1, ..., A8. In 1 ist hierzu ein Ausschnitt des Datenstroms D gezeigt. Mit Hilfe eines ersten Mittels M1 werden aus einer Gruppe G von Abschnitten markierte Abschnitte erzeugt. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst die Gruppe G vier Abschnitte A1, ..., A4. Das erste Mittel M1 markiert die Abschnitte der Gruppe auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters R. Dieses nutzerspezifische Markierungsmuster R gibt für jeden Abschnitt der Gruppe separat an, ob ein Abschnitt A1 mit einer Markierungsinformation MI1, MI2 und wenn ja mit welcher Markierungsinformation MI1, MI2 der Abschnitt A1 markiert werden soll. Im Allgemeinen kann die Gruppe eine beliebige Anzahl an Abschnitten umfassen, wobei die Abschnitte jeweils an einer beliebigen Position in dem Datenstrom angeordnet sein können.
  • Da eine Gruppe aus n Abschnitten besteht und m Markierungsinformationen zur Markierung zur Verfügung stehen, sind (m + 1)n Kombinationen zur Markierung der Gruppe möglich. Dabei kann auch durch ein Nicht-Markieren eines Abschnitts eine Markierung erfolgen, so dass m + 1 Möglichkeiten zur Markierung bestehen. Um eine Herkunft einer Raubkopie des Datenstroms eindeutig einem Nutzer zuordnen zu können, wird dem Nutzer exklusiv eine der (m + 1)n Kombinationen zur Markierung der Gruppe zugewiesen. Dabei wird gemäß diesem Ausführungsbeispiel ein Abschnitt der Gruppe mit der ersten oder der zweiten Markierungsinformation MI1, MI2 oder mit keiner Markierungsin formation markiert. Diese exklusiv zugewiesene Kombination wird als nutzerspezifisches Markierungsmuster R bezeichnet.
  • In diesem ersten Ausführungsbeispiel mit zwei Markierungsinformationen MI1, MI2, d.h. m = 2 und n = 4 Abschnitten pro Gruppe stehen somit (m + 1)n = (3)4 = 81 Kombinationen als nutzerspezifisches Markierungsmuster R zur Verfügung. Es ist jedoch in der Praxis zweckmäßig, das nutzerspezifische Markierungsmuster R, bei dem kein Abschnitt der Gruppe mit einer der Markierungsinformationen MI1, MI2 markiert wird, nicht zu verwenden, da eine Unterscheidung eines auf Basis dieses nutzerspezifischen Markierungsmusters erzeugten markierten Datenstroms von dem Datenstrom D nicht möglich ist.
  • Ferner ist es in der Praxis auch zweckmäßig alle zu markierenden Abschnitte mit einer Markierungsinformation zu versehen, weil ein Fehlen einer Markierung oder eine fehlerhafte Markierung ein Indiz für einen manipulierten markierten Datenstrom ist. In diesem Fall reduziert sich die Kombination der nutzerspezifischen Markierungsmuster zu (m)n, für das obige Zahlenbeispiel somit zu (m)n = (2)4 = 16.
  • Das nutzerspezifische Markierungsmuster R zeigt bspw. folgenden Aufbau:
    R = MI1, MI1, Y, MI2
  • Dieser Aufbau gibt an, dass der erste Abschnitt A1 der Gruppe G mit der ersten Markierungsinformation MI1, der zweite Abschnitt A2 mit der ersten Markierungsinformation MI1, der dritte Abschnitt A3 mit keiner Markierungsinformation, symbolisiert durch ein Bezugszeichen Y, und der vierte Abschnitt A4 mit der zweiten Markierungsinformation MI2 markiert wird. Somit werden durch diese Markierung die markierten Abschnitte MA1, MA2, MA3, MA4 erzeugt. Somit können die markierten Abschnitte folgendermaßen geschrieben werden:
    MA1 = MI1(A1), MA2 = A2, MA3 = MI1(A3), MA4 = MI2(A4).
  • Im Rahmen dieser Erfindung wird als markierter Abschnitt ein Abschnitt verstanden, der auf Grundlage des nutzerspezifischen Markierungsmusters R erstellt worden ist. Dies bedeutet, dass ein markierter Abschnitt sowohl durch Markieren mit einer Markierungsinformation als auch durch Nicht-Markieren erzeugt wird.
  • Als Markierungsinformation kann ein Wasserzeichen verwendet werden. Dabei wird das Wasserzeichen mit einer Information des Abschnitts, z.B. einer Bildinformation, vermischt. Diese Vorgehensweise kann sowohl bei unkomprimierter als auch bei komprimierter Bildinformation zum Einsatz kommen. Dem Fachmann sind Verfahren derartiger Markierungsinformationen bspw. aus [3] bekannt, so dass hieraus nicht näher eingegangen wird. Im Allgemeinen kann jede Art von Markierungsinformation eingesetzt werden, die einen Nachweis der Markierungsinformation innerhalb des markierten Abschnitts zulässt.
  • Nach dem Erstellen der markierten Abschnitte MA1, ..., MA4 werden diese durch ein zweites Mittel M2 in den Datenstrom D an die Stelle der zu markierenden Abschnitte A1, ..., A4 der Gruppe G eingefügt, wodurch der spezifisch markierte Datenstrom M entsteht.
  • Das erste Ausführungsbeispiel ist anhand einer Gruppe G mit n = 4 Abschnitten und m = 2 Markierungsinformationen erklärt worden. Im Allgemeinen können die Werte für n und m einen beliebigen Wert annehmen, wobei es in der Praxis zweckmäßig ist zumindest m = 1 Markierungsinformation und zumindest n = 2 Abschnitte der Gruppe zu verwenden.
  • Ferner ist in diesem Ausführungsbeispiel eine symbolische Darstellungsform des nutzerspezifischen Markierungsmusters R vorgestellt worden. Im Allgemeinen kann jede Darstellungsform gewählt werden, die eine eindeutige Zuweisung für die Markierung jedes einzelnen Abschnitts der Gruppe ermöglicht. So kann anstelle einer symbolischen eine numerische Darstel lungsform gewählt werden. Werden bspw. drei Markierungsinformationen benutzt, so kann jeder Abschnitt auf vier verschiedene Arten markiert werden, d.h. mit einem der drei Markierungsinformationen oder ohne Markierungsinformation. Für sechs Abschnitte der Gruppe G lautet das nutzerspezifische Markierungsmuster R' bspw:
    R' = {0, 1, 1, 3, 1, 2},
    wobei die Zahlen 0 bis 3 folgende Bedeutung haben:
    0: Markieren mit keiner Markierungsinformation,
    1: Markieren mit der ersten Markierungsinformation,
    2: Markieren mit der zweiten Markierungsinformation,
    3: Markieren mit der dritten Markierungsinformation.
  • Wird jedem Eintrag in dem nutzerspezifische Markierungsmuster R' eine (m + 1)-Potenz, hierbei mit einer Vierpotenz, zugewiesen, z.B. Q' = 0·40 + 1·41 + 1·42 + 3·43 + 1·44 + 2·45 = 2517,so kann das nutzerspezifische Markierungsmuster als Zahl, z.B. Q' = 2517, ausgedrückt werden.
  • Mit Hilfe der 2 wird ein zweites Ausführungsbeispiel zum Generieren eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms erläutert. Dabei wird das erste Mittel M1 aus 1 durch ein drittes und viertes Mittel M3, M4 repräsentiert. In diesem Ausführungsbeispiel soll durch einen Videoserver VS für eine Vielzahl von Nutzern ein Videoverteildienst realisiert werden. Hierbei werden zwei Markierungsinformationen MI1, MI2 betrachtet. Ferner sollen zwei nutzerspezifisch markierte Datenströme MD1, MD2 für zwei Nutzer unter Verwendung von nutzerspezifischen Markierungsmustern R1, R2 erstellt werden. Diese nutzerspezifischen Markierungsmuster R1, R2 lauten:
    R1 = {1, 0, 1, 2}
    R2 = {2, 1, 2, 1}.
    wobei die Zahlen 0 bis 2 folgende Bedeutung haben:
    0: Markieren mit keiner Markierungsinformation,
    1: Markieren mit der ersten Markierungsinformation,
    2: Markieren mit der zweiten Markierungsinformation.
  • Zunächst werden für die Abschnitte A1, ..., A8 des Datenstroms D mit Hilfe des dritten Mittels M3 drei Zwischendatenströme Z1, Z2, Z3 generiert, wobei der erste Zwischendatenstrom Z1 die Abschnitte des Datenstroms mit der ersten Markierungsinformation MI1 markiert als markierte Abschnitte MA11, ..., MA18 und der zweite Zwischendatenstrom Z2 die Abschnitte des Datenstroms mit der zweiten Markierungsinformation MI2 markiert als markierte Abschnitte MA21, ..., MA28 umfasst. Ferner werden die markierten Abschnitte MA31, ..., MA38 des dritten Zwischendatenstroms Z3 durch Kopieren der Abschnitte A1, ..., A8 des Datenstroms D gebildet. Die Zwischendatenströme Z1, ..., Z3 in einem Speicher SP organisiert abgelegt werden.
  • Soll ein nutzerspezifisch markierter Datenstrom M generiert werden, so kann durch Kopieren der markierten Abschnitte aus den Zwischendatenströmen der nutzerspezifisch markierte Datenstrom M angefertigt werden. Hierbei erfolgt das Auslesen auf Grundlage des nutzerspezifischen Markierungsmusters. Für die Erstellung des ersten nutzerspezifisch markierten Datenstroms MD1, der auf Basis des ersten nutzerspezifischen Markierungsmusters R1 aufgebaut wird für eine Gruppe G1 folgendermaßen vorgegangen:
    • – Kopieren des ersten markierten Abschnitts MA11 aus dem ersten Zwischendatenstrom Z1;
    • – Kopieren des zweiten markierten Abschnitts MA32 aus dem dritten Zwischendatenstrom Z3;
    • – Kopieren des dritten markierten Abschnitts MA13 aus dem ersten Zwischendatenstrom Z1;
    • – Kopieren des vierten markierten Abschnitts MA24 aus dem zweiten Zwischendatenstrom Z2;
  • Danach kann das erste nutzerspezifische Markierungsmuster R1 für weitere Gruppen G2 wiederholt werden:
    • – Kopieren des fünften markierten Abschnitts MA15 aus dem ersten Zwischendatenstrom Z1;
    • – Kopieren des sechsten markierten Abschnitts MA36 aus dem dritten Zwischendatenstrom Z3;
    • – Kopieren des siebten markierten Abschnitts MA17 aus dem ersten Zwischendatenstrom Z1;
    • – Kopieren des achten markierten Abschnitts MA28 aus dem zweiten Zwischendatenstrom Z2;
  • Für den zweiten nutzerspezifisch markierten Datenstrom MD2 wird unter Verwendung des zweiten nutzerspezifischen Markierungsmusters R2 analog zur obigen Ausführung vorgegangen. Somit umfassen die nutzerspezifisch markierten Datenströme MD1, MD2 unter Berücksichtigung der jeweiligen nutzerspezifischen Markierungsmuster R1, R2:
    MD1(R2) = {MA11, MA32, MA13, MA24, MA15, MA36, MA17, MA28},
    MD2(R2) = {MA21, MA12, MA23, MA14, MA25, MA16, MA27, MA18}.
  • In diesem Beispiel werden durch das vierte Mittel M4 die in den Datenstrom D zu kopierenden markierten Abschnitte ausgewählt, wobei das Kopieren durch das zweite Mittel M2 durchgeführt wird.
  • In einer Weiterbildung des zweiten Ausführungsbeispiels kann ein Listenmittel L eingefügt werden, siehe 2, welches in einer Liste LL jeweils eine Position eines markierten Abschnitts und/oder eines Abschnitts umfasst, damit das vierte Mittel M4 die markierten Abschnitte bzw. die Abschnitte leicht auffinden kann. Dies Liste LL kann folgendes Aussehen aufweisen:
    Figure 00150001
  • Hierbei sind die Positionen bspw. auf Bits oder Bytes normiert. Somit kann bei einem Kopieren des bspw. dritten markierten Abschnitts durch Auslesen die Position im jeweiligen Zwischendatenstrom rasch aufgefunden werden. Ferner kann durch die Position des nachfolgenden markierten Abschnitts eine zu kopierende Länge des markierten Abschnitts ermittelt werden. Somit repräsentiert die Länge des markierten Abschnitts eine Anzahl an Symbolen, wobei das Symbol bspw. ein Bit oder ein Byte ist.
  • Zur Vereinfachung beim Kopieren der markierten Abschnitte können diejenigen markierten Abschnitte MA11, MA21, MA31, die auf Grundlage desselben Abschnitts A1 des Datenstroms D generiert wurden, auf eine identische Anzahl an Symbolen gebracht werden. Der markierte Abschnitt MA11 ist gemäß dem obigen Beispiel gegenüber den markierten Abschnitten MA21, MA31 am längsten, so dass z.B. durch Auffüllen von Füllinformation (stuffing bits) des jeweiligen markierten Abschnitts MA21, MA31 auf 100 Symbole eine identische Länge, d.h. eine Anzahl an Symbolen, erzielt werden kann. In einer Variante hierzu kann die Anzahl an Symbolen bei markierten Abschnitten, die bspw. mit einem Videokodierverfahren kodiert sind, durch erneutes Kodieren der zu kurzen und markierten Abschnitte erfolgen. Dabei wird z.B. eine Ratenkontrolle des Videokodierverfahrens derart verändert, dass der zu kodierende markierte Abschnitt nach der Kodierung einer Anzahl an Symbolen des längsten zeitlich dazugehörigen markierten Abschnitts entspricht.
  • In einer Weiterbildung kann eine Einteilung der Abschnitte A1, ..., A8 des Datenstroms D derart durchgeführt werden, dass ein Inhalt eines Abschnitts A3 unabhängig von einem Inhalt eines ihm zeitlich vorangehenden Abschnitts A1, A2 verarbeitet werden kann. Beispielsweise wird bei einem Videokodierstandard, neben einer INTRA- auch eine INTER-Kodierung durchgeführt. Bei der INTER-Kodierung erfolgt eine Prädiktion eines Bildinhalts eines Bilds auf einem Bildinhalt eines Vorgängerbilds. Dabei umfasst der Datenstrom D kodierte Bildinformation. Um die Unabhängigkeit des dritten Abschnitts A3 bei Verwendung einer Videokodierung zu gewährleisten, wird dieser dritte Abschnitt A3 derart erstellt, dass dieser mit einem INTRA-kodierten Bild beginnt. Bei Verwendung des Standards H.264 [2] oder MPEG-2 Visual [4] (MPEG-Motion Picture Expert Group) wird an Stelle eines INTRA-kodierten Bilds ein IDR-kodiertes Bild (IDR – Instantaneous Decoding Refresh) verwendet. Denn bei diesen Standards kann erst ein IDR-kodiertes Bild gewährleisten, dass keine zeitlich vorangegangenen Bilder zur Kodierung des aktuellen Bilds benutzt worden sind.
  • Diese Weiterbildung ist nicht auf die Videokodierung beschränkt, sondern kann bei Inhalten des Datenstroms eingesetzt werden, die derartige Abhängigkeiten aufweisen, wie z.B. bei Musikstücken oder Beschreibungsformate, z.B. nach MPEG-7, MPEG21. In einer zusätzlichen oder alternativen Variante hierzu können die Abschnitte des Datenstroms durch Zugriffseinheiten, insbesondere einzelne Bilder, Gruppen von Bildblöcken und/oder Netzzugriffseinheiten (NAL – Network Adaptation Layer Unit) gemäß [2] gebildet werden.
  • Die Durchführung des Verfahrens gemäß dem ersten und/oder zweiten Ausführungsbeispiel kann mit einer Vorrichtung VS, wie z.B. einem Videoserver, durchgeführt werden, wobei diese Vorrichtung VS das erste und zweite Mittel M1, M2 umfasst. Ferner kann diese Vorrichtung auch mit dem dritten, vierten und fünften Mittel M3, M4, M5 betrieben werden. Die Vorrichtung VS kann Bestandteil eines Netzwerks eines Serviceproviders sein, der die nutzerspezifisch markierten Datenströme mittels IP-Technologie oder ATM-Technologie (IP – Internet protocol; ATM – Asynchronous Transfer Mode) von der Vorrichtung zu einer Set-Top Box eines Nutzer übermittelt.
  • Ein weiteres Anwendungsgebiet der Erfindung ist ein Schutz vor Raubkopien bei DVDs (DVD – Digital Video Disc) oder anderen Speichermedien. Hierbei kann die nutzerspezifische Markierungsregel R auf Basis einer jeder nicht raubkopierten DVD eindeutig zuordnenbaren Seriennummer erstellt werden. Besteht diese Seriennummer aus o unterschiedlichen Zeichen, z.B. den Zahlen von 0 bis 9, so kann mittels m = o-1 Markierungsinformationen die Markierungsregel R generiert werden. Soll jedem der o unterschiedlichen Symbolen eine eigene Markierungsinformation zuordnenbar sein, so werden m = o Markierungsinformationen benötigt. Die Seriennummer NO lautet bspw:
    NO = 15473093261,
    wobei o = 10 unterschiedliche Zeichen von 0 bis 9 in der Seriennummer auftreten können. Diese Zeichen werden folgendermaßen den Markierungsinformationen zugeordnet:
    0 MI0
    1 MI1
    ...
    9 MI9.
  • Damit lautet die zur oben genannten Seriennummer nutzerspezifische Markierungsregel R:
    R = MI1, MI5, MI4, MI7, MI3, MI0, MI9, MI3, MI2, MI6, MI1.
  • Diese nutzerspezifische Markierungsregel wird vor einem Brennen der DVD auf die zu brennenden Abschnitte der DVD angewendet. Im Allgemeinen kann ein Zeichen aus einer Zahl, einem Buchstaben, einem Sonderzeichen oder sonstigen Bestandteilen einer Seriennummer, wie z.B. einem japanischen Kanji, bestehen.
  • In einem dritten Ausführungsbeispiel i.V.m 3 wird ein Verfahren zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms M vorgestellt. Dieses Verfahren kann zum Nachweis einer Herkunft eines Datenstroms, insbesondere bei Raubkopien, zum Einsatz kommen. Dabei wird mit einem ersten Modul P1 der spezifisch markierte Datenstrom M in markierte Abschnitte MA1, ..., MA8 eingeteilt und dann mit Hilfe des zweiten Moduls P2 die Markierungsinformation der jeweiligen markierten Abschnitte herausgefiltert. Eine Vorgehensweise zum Auffinden der Abschnitte bzw. markierte Abschnitte ist analog zum Verfahren zum Generieren eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms. Das Herausfiltern von Markierungsinformationen, wie z.B. bei Wasserzeichen, ist dem Fachmann bspw. aus [2] bekannt, so dass darauf nicht näher eingegangen wird.
  • Als Ergebnis der Filterung ergibt sich ein Markierungsmuster J. Dieses Markierungsmuster kann folgendermaßen aussehen:
    J = {2, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1}.
  • Im dritten Modul P3 wird das Markierungsmuster J mit den nutzerspezifischen Markierungsmustern R1, R2 verglichen. Dieser Vergleich kann mittels einer Korrelation zwischen R1 und J bzw. R2 und J erfolgen. Dabei wird ein nutzerspezifisches Markierungsmuster R2 in dem Markierungsmuster J erkannt werden, falls eine Korrelationsschwelle SW über einem vorgebbaren Wert VW ist. Dem Fachmann sind Verfahren zum Erkennen eines Musters, wie das nutzerspezifische Markierungsmuster R1, in einem anderen Muster, wie das Markierungsmuster Q, bekannt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen wird. Wird eines der nutzerspezifischen Markierungsmuster R2 in dem Markierungsmuster Q erkannt, so kann ein Hinweissignal HS ausgegeben werden, wobei eine Identifikation des Nutzers, z.B. in Form des nutzerspezifischen Markierungsmusters R2, ausgegeben wird.
  • Zum Nachweis raubkopierter Datenträger, wie z.B. einer DVD, die nach dem obigen Beispiel generiert worden ist, wird analog zum dritten Ausführungsbeispiel das Markierungsmuster J erstellt und daraus die Seriennummer abgelesen. Anhand der Seriennummer kann der ursprüngliche Eigentümer der DVD identifiziert und somit ein Verursacher der Raupkopie dingfest gemacht werden.
  • Die Durchführung des Verfahrens gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel kann mit Hilfe einer Prüfvorrichtung PV realisiert werden. Diese Prüfvorrichtung PV umfasst dazu das erste, zweite und dritte Modul P1, P2, P3. Diese Prüfvorrichtung PV kann in einem tragbaren Gerät, insbesondere einem Laptop oder einem Mobiltelefon integriert sein, so dass eine Überprüfung von Raubkopien des Datenstroms ortsunabhängig durchgeführt werden kann.
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    • [4] ISO/IEC MPEG-2 Visual

Claims (14)

  1. Verfahren zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms (M) aus einem Datenstrom (D), der Abschnitte (A1, ..., A8) in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Gruppe (G) von n Abschnitten (A1, ..., A4) des Datenstroms (D) auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters (R) markiert wird, – wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) aus einer Menge von (m + 1)n Kombinationen mit m Markierungsinformationen (MI1, MI2) ausgewählt wird, – wobei durch das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) für jeden Abschnitt (A1, ..., A4) der Gruppe (G) festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation (MI1, MI2) und welche Markierungsinformation (MI1, MI2) zur Markierung verwendet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Abschnitte (A1, A2) der Gruppe (G) jeweils mit einer unterschiedlichen Markierungsinformation (MI1, MI2) markiert werden.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das nutzerspezifische Markierungsmusters (R) auf unterschiedliche Gruppen (G1, G2) von Abschnitten des Datenstroms (G) eingesetzt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Abschnitt (A1, ..., A4) der Gruppe (G) mit einer der Markierungsinformationen (MI1, MI2) markiert wird, wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) aus (m)n Kombinationen ausgewählt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einteilung des Datenstroms (D) in die Abschnitte (A1, ..., A4) derart durchgeführt wird, dass ein Inhalt zumindest eines der Abschnitte (A3) unabhängig von einem der ihm zeitlich vorangehenden Abschnitten (A1, A2) verarbeitbar ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (A1, ..., A4) des Datenstroms (D) durch Zugriffseinheiten, insbesondere einzelne Bilder, Gruppen von Bildblöcken und/oder Netzwerkszugriffseinheiten gemäß dem Standard ITU-T H.264 gebildet werden.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass markierte Abschnitte (MA11, ..., MA18)(MA21, ..., MA28) eines jeweiligen Zwischendatenstroms (Z1, Z2) durch Markierung zumindest eines Teils der Abschnitte (A1, ..., A8) des Datenstroms (D) mit jeweils einer der Markierungsinformationen (MI1, MI2) generiert werden, der nutzerspezifisch markierte Datenstrom (M) in Abhängigkeit des nutzerspezifischen Markierungsmusters (R) durch Kopieren der markierten Abschnitte der Zwischendatenströme (Z1, Z2) in der zeitlichen Reihenfolge generiert wird.
  8. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass durch einen weiteren Zwischendatenstrom (z3) zumindest teilweise Abschnitte (A1, ..., A8) des Datenstroms (D) umfasst werden, der nutzerspezifisch markierte Datenstrom (M) in Abhängigkeit des nutzerspezifischen Markierungsmusters (R) durch Kopieren der markierten Abschnitte der Zwischendatenströme (Z1, Z2, Z3) in der zeitlichen Reihenfolge generiert wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Symbolen bestehenden markierten Abschnitte (MA11, MA21, MA31), die auf Grundlage desselben Abschnitts (A1) des Datenstroms (D) generiert werden, auf eine identische Anzahl an Symbolen gebracht werden.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Abschnitte, dadurch gekennzeichnet, dass das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) auf Basis einer Seriennummer, die einem Nutzer oder einem den spezifisch markierten Datenstrom (M) umfassenden Speichermedium zugeordnet ist, die maximal (m + 1) unterschiedliche Zeichen umfassen kann, und die n Zeichen aufweist, derart gebildet wird, dass das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) eine Regel zum Markieren von n-Abschnitten des Datenstroms umfasst und für zumindest m unterschiedliche Zeichen jeweils eines der m unterschiedlichen Markierungsinformationen zuweist.
  11. Vorrichtung (VS) zum Generieren zumindest eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms (M) aus einem Datenstrom (D), der Abschnitte (A1, ..., A8) in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist, insbesondere zum Durchführen des Verfahrens gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, – ein erstes Mittel (M1) zum Markieren einer Gruppe (G) von n Abschnitten (A1, ..., A4) des Datenstroms (D) auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters (R), wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) aus einer Menge von (m + 1)n Kombinationen mit m Markierungsinformationen (MI1, MI2) ausgewählt und durch das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) für jeden Abschnitt (A1, ..., A4) der Gruppe (G) festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation (MI1, MI2) und welche Markierungsinformation (MI1, MI2) zur Markierung verwendet wird, – ein zweites Mittel (M2) zum Einfügen der mit Markierungen versehenen Gruppe (G) in den Datenstrom (D) zur Bildung des nutzerspezifisch markierten Datenstroms (M).
  12. Nutzerspezifisch markierter Datenstrom (M), insbesondere erzeugt mittels eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 und/oder durch eine Vorrichtung gemäß dem Anspruch 11, der aus einem Datenstrom (D), der Abschnitte (A1, ..., A8) in einer zeitlichen Reihenfolge aufweist, durch folgende Schnitte generiert wird: – Markieren einer Gruppe (G) von n Abschnitten (A1, ..., A4) des Datenstroms (D) auf Basis eines nutzerspezifischen Markierungsmusters (R), – wobei das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) aus einer Menge von (m + 1)n Kombinationen mit m Markierungsinformationen (MI1, MI2) ausgewählt wird, – wobei durch das nutzerspezifische Markierungsmuster (R) für jeden Abschnitt (A1, ..., A4) der Gruppe (G) festgelegt wird, ob eine Markierungsinformation (MI1, MI2) und welche Markierungsinformation (MI1, MI2) zur Markierung verwendet wird.
  13. Verfahren zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms (M), dadurch gekennzeichnet, dass – der markierte Datenstrom (M) in markierte Abschnitte (MA1, ..., MA8) eingeteilt wird, – Markierungsinformation (J) aus den markierten Abschnitten (MA1, ..., MA8) herausgefiltert wird, – die herausgefilterte Markierungsinformation (J) mit nutzerspezifischen Markierungsinformationen (R1, R2) verglichen und bei Überschreiten einer Korrelationsschwelle (SW) zwischen herausgefilterter Markierungsinformation (J) und nutzerspezifischer Markierungsinformationen (R2) ein Hinweissignal (HS) ausgegeben wird.
  14. Prüfvorrichtung (PV) zum Nachweis eines nutzerspezifisch markierten Datenstroms (M), insbesondere zum Durchführen eines Verfahrens gemäß dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch, – ein erstes Modul (P1) zum Einteilen des nutzerspezifisch markierten Datenstroms (M) in markierte Abschnitte (MA1, ..., MA2), – ein zweites Modul (P2) zum Herausfiltern einer Markierungsinformation (J) aus den markierten Abschnitten (MA1, ..., MA8), – ein drittes Modul (P3) zum Vergleichen der herausgefilterten Markierungsinformation (J) mit nutzerspezifischen Markierungsinformationen (R1, R2) und zum Ausgeben eines Hinweissignals (HS) bei Überschreiten einer Korrelationsschwelle (SW) zwischen herausgefilterter Markierungsinformation (J) und nutzerspezifischer Markierungsinformationen (R2).
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