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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein funktionelles Bekleidungsstück gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1 bzw. gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 19, die Verwendung einer Meßeinrichtung gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 34 sowie ein Verfahren zur Bestimmung der Verwendbarkeit
eines funktionellen Bekleidungsstücks nach dem Oberbegriff von
Patentanspruch 35.
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Eine
große
Anzahl von Stoffen wird bei Kontakt mit dem menschlichen Körper von
der Haut aufgenommen, was zu schweren körperlichen Schäden führen kann.
Als Beispiele seien chemische Gift- bzw. Schadstoffe, insbesondere
chemische Kampfstoffe, wie z. B. das blasenziehende Lost (Gelbkreuz)
und das Nervengift Sarin, erwähnt.
Personen, die mit derartigen hochtoxischen Stoffen in Kontakt kommen können, müssen eine
geeignete Schutzausrüstung tragen
bzw. durch geeignete Schutzmaterialien gegen diese toxischen Substanzen
geschützt
werden.
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Zum
Schutz des Körpers,
insbesondere der Extremitäten
und des Rumpfes, gibt es entsprechende Schutzanzüge. Zum Schutz des Kopfes,
insbesondere des Gesichtes sowie der Atemwege, werden in der Regel
ABC-Schutzmasken gegebenenfalls zusammen mit Kapuzen getragen.
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Um
einen effektiven Schutz gegenüber
den zuvor genannten toxischen Substanzen zu erreichen, wird ABC-Schutzbekleidung
traditionell entweder aus vollständig
impermeablen Systemen (z. B. Anzüge aus
Butylkautschuk) oder aber permeablen adsorptiven Filtersystemen
auf Basis von Aktivkohle (Pulver, Faserstoffe oder Kugelkohle) hergestellt.
Schutzanzüge
gegen chemische Gifte, welche für
einen längeren
Einsatz unter den verschiedensten Bedingungen gedacht sind, dürfen beim
Träger
zu keinem signifikanten Hitzestau führen. Daher verwendet man hauptsächlich luftdurchlässige Materialien.
Die luftdurchlässigen,
permeablen Schutzanzüge
besitzen im allgemeinen eine Adsorptionsschicht mit Aktivkohle,
welche die chemischen Gifte sehr dauerhaft bindet, so daß auch von
stark kontaminierten Anzügen für den Träger keinerlei
Gefahr ausgeht. Der große Vorteil
dieses Systems ist, daß die
Aktivkohle auch an der Innenseite zugänglich ist, so daß an Beschädigungen
oder sonstigen undichten Stellen eingedrungene Gifte sehr schnell
adsorbiert werden.
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Grundsätzlich ist
es jedoch nachteilig, daß derartige
Schutzbekleidungen im allgemeinen eine zeitlich begrenzte Verwendbarkeit
bzw. Haltbarkeit aufweisen. Dies ist dadurch begründet ist,
daß die Schutzbekleidung
beispielsweise im Rahmen eines Einsatzes mit Gift- oder Schadstoffen
kontaminiert bzw. belastet wird, was unter anderem auch zur einer Absättigung
der gegebenenfalls in der Schutzbekleidung vorhandenen Adsorptionsmaterialien
führen kann.
Im extremen Fall ist bei einer starken Kontamination bzw. Belastung
der Schutzbekleidung ein ausreichender Schutz des Trägers vor
den besagten Gift- oder Schadstoffen nicht mehr vollständig gewährleistet.
Zudem spielen Alterungsprozesse hinsichtlich der Verwendbarkeit
von Schutzbekleidung eine große
Rolle: So führen
beispielsweise Waschvorgänge,
Dekontaminationsmaßnahmen,
aber auch Trage- bzw. Einsatzzeiten der Schutzbekleidung, die Einwirkung
chemischer Substanzen und dergleichen zu einer signifikanten Abnahme
der Materialqualität und
somit zu einer Begrenzung der Tragezeit.
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Um
Alterungsprozessen entgegenzuwirken, wird Schutzbekleidung im Stand
der Technik beispielsweise in versiegelten, d. h. luftdichten, insbesondere
mit Unterdruck beaufschlagten Umverpackungen gelagert.
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Insbesondere
vor dem Hintergrund, daß ein Träger der
Schutzbekleidung mitunter hochtoxischen und bereits in geringen
Dosen tödlich
wirkenden Stoffen, wie chemischen Gift- und/oder Kampfstoffen, ausgesetzt
sein kann, ist die Gewährleistung
eines effektiven Schutzes durch die Schutzbekleidung von größter Bedeutung,
um gesundheitliche Schäden des
Trägers
der Schutzbekleidung zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist es
von großer
Wichtigkeit, eine Aussage über
den Funktionszustand der Schutzbekleidung bzw. über deren Verwendbarkeit treffen
zu können,
insbesondere wenn diese bereits über
einen längeren
Zeitraum gelagert worden ist oder bereits zum Einsatz gekommen ist.
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Eine
derartige Bestimmung des Funktionszustands bzw. der Verwendbarkeit
der Schutzbekleidung ist jedoch oftmals mit großen Schwierigkeiten verbunden,
da diesbezüglich
zeit- und kostenintensive Analysen des zu untersuchenden Schutzmaterials vorgenommen
werden müssen.
Dies gilt insbesondere in einem Einsatzgebiet – beispielsweise im Rahmen
eines militärischen
Einsatzes –,
da eine große Anzahl
an Schutzbekleidungen unter widrigsten Bedingungen untersucht bzw.
analysiert werden muß. Eine
schnelle und aussagekräftige
Erfassung von die Verwendbarkeit der Schutzbekleidung kennzeichnenden
Parameter ist in diesem Zusammenhang oftmals nicht möglich.
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Zudem
besteht auch ein großes
Interesse, eine Aussage über
die Verwendbarkeit von Schutzbekleidung in Abhängigkeit von der Zeitdauer
seit dem Entfernen der Schutzbekleidung aus der Umverpackung bzw.
von der Anzahl der Wasch- bzw. Dekontaminationsvorgänge, der
Tragezeit und dem Kontaminationsgrad zu erlangen. Dies ist jedoch
mit den Mitteln des Standes der Technik nicht in schneller und einfacher
Art und Weise möglich.
Darüber
hinaus soll die Verwendbarkeit der Schutzbekleidung auch anhand
ihrer Lagerung beurteilt werden können: So kann die Verwendbarkeit
erheblich verschlechtert sein, wenn die Schutzbekleidung beispielsweise
zu warm, zu feucht oder in einer nicht luftdichten Umverpackung
fehlerhaft gelagert wurde.
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Vor
diesem Hintergrund besteht nunmehr die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, ein funktionelles Bekleidungsstück, wie eine Schutzbekleidung,
bereitzustellen, welches die zuvor geschilderten Nachteile des Standes
der Technik zumindest teilweise vermeidet oder aber zumindest abschwächt. Insbesondere
soll ein funktionelles Bekleidungsstück bereitgestellt werden, dessen
Verwendbarkeit in schneller und einfacher Weise auch unter widrigen
Bedingungen ermittelt bzw. beurteilt werden kann.
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Zur
Lösung
der zuvor geschilderten Aufgabenstellung schlägt die vorliegende Erfindung
ein funktionelles Bekleidungsstück
in Form einer Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber biologischen
bzw. chemischen Gift- oder Schadstoffen gemäß Anspruch 1 bzw. gemäß Anspruch
19 vor. Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
jeweiligen Sachunteransprüche.
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Weiterhin
ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung einer mindestens
eine Meßgröße erfassenden
Meßeinrichtung
gemäß Patentanspruch
34.
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Schließlich ist
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Bestimmung
der Verwendbarkeit eines funktionellen Bekleidungsstücks gemäß Anspruch
35.
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Ein
erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit ein speziell
ausgerüstetes,
funktionelles Bekleidungsstück
in Form einer Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber biologischen bzw.
chemischen Gift- oder Schadstoffen, wobei das Bekleidungsstück im Lagerungszustand
in einer luftdichten Umverpackung eingebracht ist, wobei das Bekleidungsstück mit einer
mindestens eine die Lagerzeit des Bekleidungsstücks über eine für die Lagerzeit charakteristische
Meßgröße erfassenden Meßeinrichtung
zur Bestimmung der Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks ausgestattet
ist.
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Eine
Besonderheit des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks
gemäß dieser
erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist darin zu sehen, daß das
Bekleidungsstück
mit mindestens einer mindestens eine die Lagerzeit des Bekleidungsstücks über eine
für die
Lagerzeit charakteristische Meßgröße erfassenden
Meßeinrichtung
zur Bestimmung der Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks ausgestattet ist,
wobei das Bekleidungsstück
im Lagerungszustand in einer luftdichten Verpackung eingebracht
ist. Die Meßeinrichtung
ist dergestalt, daß sie
mindestens eine Meßgröße, beispielsweise
einen definierten Umweltfaktor, erfassen kann und so zur Bestimmung
der Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks einsetzbar ist. Eine zentrale
Idee der vorliegenden Erfindung ist somit darin zu sehen, daß ein funktionelles
Bekleidungsstück
mit einer Meßeinrichtung ausgestattet
ist, mit welcher mindestens eine Meßgröße erfaßt wird und anhand derer in
schneller und einfacher Weise die Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks bestimmt
werden kann. Aufgrund des Einsatzes einer speziellen Meßeinrichtung
kann somit gewissermaßen
direkt vor Ort, beispielsweise noch im verpackten Zustand bzw. nach
Entnahme des Bekleidungsstücks
aus der Umverpackung oder im Einsatzgebiet, eine schnelle und sichere
Aussage über
die Verwendbarkeit des erfindungsgemäße funktionellen Bekleidungsstücks getroffen
werden.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist gleichermaßen ein
funktionelles Bekleidungsstück
in Form von ABC-Schutzbekleidung, wie ABC-Schutzanzug, mit Schutzfunktion
gegenüber
biologischen und/oder chemischen Gift- oder Schadstoffen, wobei
das Bekleidungsstück
mit mindestens einem Sensor zur Erfassung der Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks durch
Ermittlung der Anzahl an Waschvorgängen ausgestattet ist, wobei
der Sensor Bestandteil einer in das Bekleidungsstück integrierten,
die Anzahl an Waschvorgängen
des Bekleidungsstücks über eine
für die
Waschvorgänge
charakteristische Meßgröße erfassenden
Meßeinrichtung
ist, wobei durch die Meßeinrichtung
von dem Sensor ausgebbare und/oder mit von dem Sensor erfaßten Meßgrößen korrelierende
Meßsignale
prozessierbar, insbesondere detektierbar und/oder speicherbar und/oder
anzeigbar und/oder ausgebbar, sind.
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Dabei
ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung insbesondere möglich, die
Meßeinrichtung
in bezug auf die zu erfassende Meßgröße gewissermaßen maßzuschneidern
(d. h. in bezug auf die für
die Lagerzeit charakteristische Meßgröße bzw. die für die Waschvorgänge charakteristische
Meßgröße). Hierin
ist eine weitere maßgebliche
Idee der vorliegenden Erfindung zu sehen.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es somit erstmalig gelungen,
ein Bekleidungsstück
bereitzustellen, welches eine Meßeinrichtung aufweist, wobei
die Meßeinrichtung
zur gezielten Bestimmung der Verwendbarkeit des funktionellen Bekleidungsstücks nach
der Erfindung ausgebildet ist. Ein derartiges Prinzip ist im Stand
der Technik bislang nicht bekannt. Zwar werden im Stand der Technik
insbesondere auch Kleidungsstücke
mit elektronischen Komponenten ausgestattet, jedoch dienen diese nicht
zur gezielten Bestimmung der Verwendbarkeit nach Art der vorliegenden
Erfindung.
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So
beschreibt die
DE
103 50 869 A1 ein Kleidungsstück mit integrierten elektronischen
Komponenten, wobei die Komponenten Sensoren, Aktuatoren, elektronische
Schalteinheiten, Speicherkomponenten und Antennen umfassen können. Die
in diesem Dokument eingesetzten Sensoren dienen jedoch lediglich
zur Ermittlung der Haltung bzw. der Bewegungsabläufe eines Trägers des
Kleidungsstücks, wobei
das Kleidungsstück
vorrangig im Sportbereich zur Optimierung von Bewegungsabläufen eingesetzt werden
soll. Weiterhin betrifft die
DE 103 57 193 A1 ein elektronisches Etikett
für Textilien,
dessen Transponderanordnung vollständig in Klebstoff eingebettet ist,
wobei das Etikett ausschließlich
zur Speicherung und Übermittlung
von das Textil betreffenden Daten ausgelegt ist. Weiterhin betrifft
die
DE 103 11 185
A1 ein Etikett zur Identifizierung von Textilien, wobei
das Etikett mittels Radiowellen berührungslos ausgelesen werden
kann. Das Etikett dient ausschließlich der Speicherung von Informationen über das
entsprechende Textil, wie Waschinformationen. Schließlich betrifft
die
DE 101 55 935
A1 ein ”intelligentes” Etikett für Textilien
zur Speicherung von Daten, wobei das Etikett einen textilen Träger und
einen flexiblen Draht bzw. einen fadenartigen elektrischen Leiter
umfaßt, welcher
zumindest eine Anschlußstelle
für ein
elektronisches Bauelement aufweist.
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Die
US 4 843 014 A betrifft
ein Kompositmaterial nach Art eines flüssigkeitsdichten Kleidungsstücks, welches
eine Anzeige- bzw. Alarmfunktion nach Art eines Bruchanweisers bzw.
-indikators aufweist sowie ein Verfahren zur Erfassung von Brüchen bzw.
Beschädigungen
bei undurchlässigen
Schichten. Das Kleidungsstück
weist eine erste Schicht eines gegenüber Körperflüssigkeiten undurchlässigen Materials
und eine zweite Schicht auf, welche als Trägerschicht gegenüber der
ersten Schicht fungiert. Die zweite Schicht weist ein Erfassungs-
bzw. Detektionsmittel auf, welches die Gegenwart einer Körperflüssigkeit
anzeigt. Das Bekleidungsstück
kann in Form von Handschuhen und Masken vorliegen. Im grundlegenden
Unterschied zur vorliegenden Erfindung fokussiert dieses Dokument
ausschließlich
auf die Erfassung von Körperflüssigkeiten
im Rahmen einer möglichen
Beschädigung
der dort beschriebenen Bekleidungsgegenstände, wobei diesbezüglich Körperflüssigkeiten,
wie Blut, Speichel und Samenflüssigkeit,
durch die Detektionseinheit erfaßt werden sollen.
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Die
WO 2004/073798 A1 betrifft
ein Bekleidungsstück
mit Schutzfunktion gegen chemische bzw. biologische Expositionen,
welches eine separate Außen-
und Innenschicht umfaßt.
Die Schichten bestehen jeweils aus mehreren Lagen mit verschiedenen
Eigenschaften, wobei mindestens eine Lage der Außenschicht ein Membranmaterial
und mindestens eine Lage der Innenschicht ein Absorptionsmaterial
ist. Das Bekleidungsstück
umfaßt
Dichtmittel gegen äußere Einflüsse, wobei
das Bekleidungsstück
spezifische Öffnungen
bzw. Schlitze aufweist, welche die Luftregulierung verbessern sollen.
Eine Lage rung des dort beschriebenen Materials in einer luftdichten
Umverpackung zur Erhöhung
der Lagerbeständigkeit
bzw. Haltbarkeit ist dort nicht beschrieben. Dieses Dokument zielt
nur auf eine mögliche
Erfassung von Einflußfaktoren
ab, welche im Rahmen eines Einsatzes auftreten und welche mit während der
Lagerung auftretenden Einflüssen
nicht zu vergleichen sind.
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Die
US 2004/0009729 A1 betrifft
ein elektronisches bzw. elektrisches Textilgewebe, welches ein elektrisch
isolierendes Garn und/oder ein elektrisch leitfähiges Garn in Schußrichtung
und ein elektrisch isolierendes Garn und/oder ein elektrisch leitfähiges Garn
in Kettrichtung aufweist, welche miteinander verwebt sind. Zudem
soll das Textilgewebe ein funktionsspezifisches Garn mit einem Dehn-
bzw. Verlängerungssubstrat
aufweisen, welches einen elektrischen Leiter und ein elektronisches
Mittel umfaßt, wobei
der elektrische Leiter direkt bzw. indirekt einen elektrischen Kontakt
zur Verbindung mit dem elektronischen Mittel aufweist. Dieses Dokument
schweigt sich in bezug auf Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber biologischen
bzw. chemischen Gift- und/oder Schadstoffen aus. Zudem ist keine
Spezifizierung der Ausrüstung
des Textilmaterials dahingehend vorgesehen, eine Aussage über dessen
Verwendungszustand zu treffen. Zudem ist in diesem Dokument auch
keine spezifische Form der Lagerung des dort beschriebenen Textilmaterials
in einer luftdichten Umverpackung vorgesehen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsformen
auf Basis der angeführten
Figuren. Es zeigt:
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1A eine
Ansicht eines erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks
in Form einer Jacke, wobei die Jacke mit einer Meßeinrichtung ausgestattet
ist;
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1B eine
Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen funktionellen Bekleidungsstücks in Form
einer Hose, wobei die Hose mit einer Meßeinrichtung ausgestattet ist;
und
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2 eine
schematische Darstellung einer aus einer Mehrzahl an Komponenten
bestehenden Meßeinrichtung.
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In
den Figuren werden für
gleiche oder ähnliche
Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende Eigenschaften
und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung
aus Vereinfachungsgründen
weggelassen ist.
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Die 1A und 1B zeigen
jeweils ein erfindungsgemäßes funktionelles
Bekleidungsstück 1 in
Form von Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber biologischen
bzw. chemischen Gift- oder Schadstoffen, wie beispielsweise biologischen
bzw. chemischen Kampfstoffen. 1A zeigt
beispielhaft eine erfindungsgemäße Ausführungsform,
bei welcher das funktionelle Bekleidungsstück 1 nach der Erfindung
als eine Jacke ausgestaltet ist, die im vorliegenden Fall zusätzlich mit
einer Kapuze zum Schutz des Kopfes ausgestattet ist. Der 1B ist eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
zu entnehmen, bei welcher das erfindungsgemäße funktionelle Bekleidungsstück 1 als
Hose ausgestaltet ist. Das erfindungsgemäße funktionelle Bekleidungsstück 1 ist
jedoch in keiner Weise auf die zuvor genannten Ausführungsformen
beschränkt.
Vielmehr kann das funktionelle Bekleidungsstück 1 als Schutzbekleidung
aller Art ausgestaltet sein, wie ABC-Schutzbekleidung, welche sowohl
im zivilen als auch im militärischen
Bereich zur Anwendung kommen kann. Dabei kann das erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 als
Anzug (”Overall”), Kapuze, Handschuh,
Schuh, Unterwäsche,
wie Unterhemd, Unterhose, Socke und dergleichen, ausgestaltet sein.
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Wie
die 1A und 1B weiterhin
zeigen, ist das erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 nach
der Erfindung mit einer mindestens eine Meßgröße erfassenden Meßeinrichtung 2 zur
Bestimmung der Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 ausgestattet.
Bei der Meßeinrichtung 2 handelt
es sich um eine mindestens eine die Lagerzeit des Bekleidungsstücks 1 über eine
die Lagerzeit charakteristische Meßgröße erfassende Meßeinrichtung,
wobei das Bekleidungsstück 1 im Lagerungszustand
in einer luftdichten Umverpackung eingebracht ist, oder um eine
die Anzahl an Waschvorgängen
des Bekleidungsstücks 1 erfassende
Meßeinrichtung 2.
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Was
den erfindungsgemäß verwendeten
Begriff ”Verwendbarkeit” – im Rahmen
der vorliegenden Erfindung synonym auch als Funktionszustand oder Haltbarkeit
bezeichnet – betrifft,
so bezieht sich dieser auf den Funktions-, Gebrauchs- bzw. Verwendungszustand
des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1,
wobei diesbezüglich
insbesondere auf die Schutzfunktion gegenüber biologischen bzw. chemischen
Gift- und/oder Schadstoffen abgestellt ist. Mit anderen Worten ist
eine Schutzbekleidung im Rahmen der vorliegenden Erfindung als ”verwendbar” anzusehen,
sofern sie einen zumindest im wesentlichen vollständigen Schutz
gegenüber
biologischen bzw. chemischen Gift- oder Schadstoffen aufweist. Wie zuvor
geschildert, wird die Verwendbarkeit bzw. der Funktionszustand einer
Schutzbekleidung bzw. des erfindungsgemäßen funktionellen Bekleidungsstücks 1 durch
zahlreiche Faktoren beeinflußt:
Zu diesen Faktoren zählen
z. B. die Lagerzeit des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1,
die Anzahl an Wasch- bzw. Dekontaminationsvorgängen, die Tragezeit, die Einsatzart
und -dauer (z. B. militärischer Einsatz
im Gelände),
die Tragezeit sowie der Zeitpunkt der Entnahme aus der Umverpackung.
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Was
die durch die erfindungsgemäß verwendete
Meßeinrichtung 2 erfaßte Meßgröße anbelangt, so
handelt es sich hierbei um eine die Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 beeinflussende
Meßgröße. Die
Meßgröße kann
beispielsweise eine physikalische oder chemische Meßgröße aber
auch eine biochemische bzw. biologische Meßgröße sein.
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Die
Meßgröße kann
eine Temperatur-, Druck-, Feuchtigkeits- bzw. pH-Wert-Meßgröße sein.
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Die
mittels der Meßeinrichtung 2 erfaßte Meßgröße ist somit
gewissermaßen
eine auf das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 einwirkender
Umgebungs- bzw. Umweltfaktor, welcher insbesondere die Verwendbarkeit
des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks 1 beeinflußt. So induzieren
beispielsweise und in nichtbeschränkender Weise hohe Umgebungstemperaturen,
Feuchtigkeit sowie bestimmte Strahlungsexpositionen, wie beispielsweise
UV-Strahlung, bestimmte Alterungsprozesse, die zu einer Verringerung
der Schutzfunktion des Bekleidungsstücks 1 führen können. So
kann das Bekleidungsstück 1 beispielsweise porös bzw. brüchig werden.
Auch chemische Einflußfaktoren,
wie beispielsweise eine hohe Alkalität beim Waschvorgang bzw. Acidität bei einem
Dekontaminierungsvorgang, beeinflussen die Verwendbarkeit erheblich.
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Zudem
wird die Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen funktionellen Bekleidungsstücks 1 im
besonderen Maße
durch bestimmte chemische Substanzen, wie biologische bzw. chemische
Gift- oder Schadstoffe, signifikant beeinflußt: So liegt bei einer übermäßig kontaminierten
Schutzbekleidung beispielsweise z. B. eine gewisse Absättigung
einer gegebenenfalls vorhandenen Adsorptionsschicht vor.
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Gleichermaßen kann
die zu erfassende Meßgröße auch
eine radioaktive Strahlung, eine elektromagnetische Strahlung oder
eine Teilchenstrahlung sein. Denn auch diese Umgebungs- bzw. Umweltfaktoren
beeinflussen die Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks 1.
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Was
die Erfassung der zuvor beschriebenen Meßgrößen anbelangt, so erfolgt diese
meßtechnisch
in qualitativer und/oder quantitativer Weise. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ist die Meßgröße bzw.
sind die Meßgrößen in bezug
auf ihre Zeitdauer, d. h. die zeitliche Länge der Einwirkung der Meßgröße(n), ihre
Intensität,
d. h. Ausprägung
bzw. Stärke
der auf das Bekleidungsstück 1 einwirkenden Meßgröße(n), und/oder
ihre Frequenz, d. h. Intervall zwischen dem Auftreten von Meßgrößen bzw.
Häufigkeit
der auftretenden Meßgröße(n) in
einem definierten Zeitraum, erfaßbar.
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2 zeigt,
daß die
für das
erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 vorzugsweise
einen Sensor 3 umfaßt.
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Erfindungsgemäß wird unter
dem Begriff ”Sensor” ein Bauelement
verstanden, das physikalische, chemische bzw. elektrochemische Meßgrößen erfaßt und in
ein Meßsignal
umsetzt. Vorzugsweise handelt es sich bei dem erfindungsgemäß verwendeten
Sensor 3 um ein elektrisches bzw. elektronisches Bauelement,
bei dem die Meßgröße mit hinreichender
Genauigkeit in ein elektrisches Meßsignal umgewandelt wird. Vorzugsweise
stellt der Sensor 3 das erste Glied der erfindungsgemäß verwendeten
Meßeinrichtung 2 dar.
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Diesbezüglich kann
der Sensor 3 ein Temperatursensor, ein Drucksensor, ein
Feuchtigkeitssensor, ein Strahlungs- bzw. Teilchensensor oder aber ein
Sensor für
elektromagnetische Strahlung, ein pH-Wert-Sensor und/oder ein Sensor
mit vorzugsweise spezifischer Sensitivität gegenüber einer chemischen Sub stanz,
insbesondere einem biologischem bzw. chemischem Gift- oder Kampfstoff,
sein.
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Als
Beispiele für
erfindungsgemäß verwendbare
Temperatursensoren können
Heißleiter-
oder Kaltleiter-Temperatursensoren genannt werden. Als Drucksensoren
können
im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise barometrische
Drucksensoren, keramische Drucksensoren sowie Drucksensoren auf
Siliziumbasis eingesetzt werden. Gleichermaßen liegt es im Rahmen der
vorliegenden Erfindung, wenn als Feuchtigkeitssensor ein Feuchtigkeitssensor
mit feuchtigkeitsgehaltsabhängiger
Sensitivität,
insbesondere Leitfähigkeit,
verwendet wird. Erfindungsgemäß kann als
Strahlungs- bzw. Teilchensensor ein Radioaktivitätssensor verwendet werden.
Die vorgenannten Beispiele sind in keiner Weise beschränkend und
der Fachmann ist jederzeit in der Lage, entsprechende Sensoren auszuwählen, welche
zur Erfassung einer die Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks 1 beeinflussenden
bzw. charakterisierenden Meßgröße geeignet
sind.
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Was
die erfindungsgemäß verwendete
Meßeinrichtung 2 weiterhin
betrifft, so kann diese gleichermaßen mit einer Mehrzahl von
Sensoren 3 ausgestattet werden, wobei diesbezüglich Sensoren 3 der
vorgenannten Art mit jeweils unterschiedlicher Spezifität eingesetzt
werden können.
So ist es beispielsweise und in nichtbeschränkender Weise möglich, die
Meßeinrichtung 2 mit
zwei, drei, vier oder mehr Sensoren 3 auszustatten, beispielsweise
mit einem Temperatursensor, einem Drucksensor und einem Feuchtigkeitssensor.
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Gemäß einer
erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist der Sensor 3 ein physikalischer, chemischer bzw. ein
biochemischer Sensor 3, wobei der Sensor 3 in
diesem Fall infolge der Erfassung der Meßgröße ein insbesondere durch eine
physikalische, chemische bzw. biochemische Reaktion hervorgerufenes
Meßsignal
hervorruft bzw. aufweist. Dabei kann es sich bei dem Meßsignal
insbesondere und in nichtbeschränkender
Weise um eine Farbänderung
handeln. In diesem Fall kann das Meßsignal beispielsweise direkt
durch eine visuelle Kontrolle ausgewertet werden oder aber durch
eine entsprechende elektronische Schaltung digitalisiert werden. Das
so digitalisierte Meßsignal
kann anschließend
einer qualitativen oder quantitativen Auswertung unterzogen werden.
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Gemäß einer
weiteren erfindungsgemäß bevorzugten
Ausführungsform
ist der Sensor 3 ein elektrischer Sensor, vorzugsweise
ein elektronischer Sensor. In diesem Fall wandelt der Sensor 3 die
erfaßte
Meßgröße – wie zuvor
geschildert – in
ein vorzugsweise elektrisches Meßsignal um, welches mit der
Meßgröße korreliert.
Das mit der Meßgröße korrelierende,
vorzugsweise elektrische Meßsignal
ist vorzugsweise aus dem Sensor 3 auslesbar, so daß das Meßsignal
einer weiteren Prozessierung bzw. Auswertung zugänglich ist. Mit anderen Worten
erfaßt
der Sensor 3 somit Meßgrößen und
wandelt diese in ein entsprechendes, vorzugsweise elektrisches Meßsignal
um. So kann beispielsweise durch den Sensor 3 eine als
definierte Temperatur registrierte Meßgröße in Form einer mit dieser
Temperatur korrelierenden elektrischen Spannung als resultierendes Meßsignal
ausgegeben werden.
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Die
für das
erfindungsgemäße funktionelle Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 kann – wie 2 weiterhin
zu entnehmen ist – eine Speichereinheit 4 aufweisen.
Die Speichereinheit 4 dient der vorzugsweise elektronischen
Speicherung von einem mit der Meßgröße korrelierenden Meßsignal,
welches vorzugsweise von dem zuvor beschriebenen Sensor 3 ausgegeben
wird. Zur Aufnahme bzw. Speicherung des Meßsignals kann die Speichereinheit 4 mit
dem Sensor 3 unmittelbar oder mittelbar gekoppelt sein,
wobei es sich bei der Kopplung vorzugsweise um eine elektrische
Kopplung handeln kann.
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Bei
der Speichereinheit 4 handelt es sich vorzugsweise um einen
Halbleiterspeicher. Die Meßsignale
werden in der Speichereinheit 4, insbesondere für eine spätere Auswertung
bzw. Auslesung, gespeichert. Insbesondere speichert die Speichereinheit 4 eine
Vielzahl von Meßsignalen,
die beispielsweise mit anderen Werten, wie dem Zeitpunkt der Erfassung
und dergleichen, gekoppelt werden können, so daß gewissermaßen Wertepaare
aus dem Meßsignal und
einem diesen Meßsignal
zugeordneten Wert resultieren. Vorzugsweise speichert die Speichereinheit 4 eine
Vielzahl von Meßsignalen,
die – wie
nachfolgend noch beschrieben – vor
oder nach Speicherung prozessiert werden können. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
daß die
Speichereinheit 4 beispielsweise im Rahmen von IC-Bausteinen
in dem Sensor 3 bzw. in einer nachfolgend noch beschriebenen elektronischen
Schaltung 5 oder einer Ausleseeinheit 6 integriert
ist. Die Speichereinheit 4 kann eine eigene Stromversorgung
aufweisen oder beispielsweise über
andere weisen oder beispielsweise über andere Komponenten der
Meßeinrichtung 2 energetisch
versorgt werden.
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2 zeigt,
daß die
für das
erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 weiterhin
eine elektronische Schaltung 5 aufweist. Die elektronische
Schaltung 5 dient insbesondere zur Prozessierung bzw. Verarbeitung
eines mit der erfaßten
Meßgröße korrelierenden
Meßsignals.
Diesbezüglich
kann die elektronische Schaltung 5 beispielsweise derart
ausgelegt sein, daß sie
ein von dem Meßsensor
ausgebbares analoges Meßsignal
in ein digitales Meßsignal
umwandelt. Weiterhin kann die elektronische Schaltung 5 das
gegebenenfalls prozessierte Meßsignal
zu der Speichereinheit 4 zu Zwecken der Datenspeicherung
weiterleiten. Gleichermaßen
ist es erfindungsgemäß möglich, daß die elektronische
Schaltung 5 das Meßsignal
direkt zu einer Ausleseeinheit 6 – insbesondere wie nachfolgend noch
beschrieben – weiterleitet.
Gleichermaßen
liegt es im Rahmen der vorliegenden Erfindung, wenn die elektronische
Schaltung 5 derart konzipiert ist, daß sie gewissermaßen eine
Steuerfunktion in bezug auf den Sensor 3 ausübt. So ist
es möglich,
daß die
elektronische Schaltung 5 beispielsweise die Sensitivität des Sensors 3 steuert
bzw. regelt, um eine gewisse Anpassung an auftretende Meßgrößen zu ermöglichen.
Gleichermaßen
kann die elektronische Schaltung 5 als Verstärker in
bezug auf die Meßgröße fungieren.
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Gemäß einer
erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform
ist – wie 2 zeigt – die elektronische
Schaltung 5 mit dem Sensor 3, insbesondere wie
zuvor definiert, bzw. mit der Speichereinheit 4, insbesondere
wie zuvor definiert, gekoppelt, insbesondere elektrisch gekoppelt.
Gemäß dieser
Ausführungsform
kann die elektronische Schaltung 5 ein mit der durch den
Sensor 3 erfaßten
Meßgröße korrelierendes
Meßsignal
an die Speichereinheit 4 ausgeben.
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Es
ist aber auch möglich,
daß die
elektronische Schaltung 5 ein in der Speichereinheit 4 gespeichertes,
mit einer Meßgröße korrelierendes
und gegebenenfalls prozessiertes Meßsignal ausliest und beispielsweise
an die nachfolgend noch beschriebene Ausleseeinheit 6 zu
Zwecken der weiteren Datenverarbeitung bzw. der Auslesung von Meßsignalen weiterführt.
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2 ist
weiter zu entnehmen, daß die
für das
erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 weiterhin
eine Ausleseeinheit 6 aufweisen kann. Dabei kann die Ausleseeinheit 6 mit
dem zuvor beschriebenen Sensor 3 und/oder mit der zuvor
beschriebenen Speichereinheit 4 und/oder mit der zuvor
beschriebenen elektronischen Schaltung 5 gekoppelt, insbesondere
elektrisch gekoppelt, sein. Die Ausleseeinheit 6 dient
gewissermaßen
dem Auslesen von Meßsignalen
beispielsweise mit einem Lesegerät,
so daß die
Meßsignale
einer weiteren Datenverarbeitung, beispielsweise mittels eines externen
Computers, unterzogen werden können.
Auf diese Weise können
die Meßsignale,
die mit einer die Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 beeinflussende
bzw. charakterisierende Meßgröße korrelieren,
für eine
Aussage bezüglich der
Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 herangezogen
werden, wobei in diesem Zusammenhang beispielsweise eine elektronische
Auswertung derart erfolgen kann, daß auf Basis der ermittelten
Meßsignale
angegeben wird, ob das erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 sich
in einem verwendbaren Zustand befindet. Gleichermaßen ist auf
Basis der ermittelten und ausgelesenen Meßsignale auch eine abgestufte
Beurteilung der Verwendbarkeit möglich,
beispielsweise kann eine qualitative und/oder quantitative Aussage
beispielsweise in bezug auf den Kontaminationsgrad erfolgen, so
daß ermittelt
werden kann, welche Adsorptionsrestkapazität in bezug auf das erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 vorliegt.
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Die
Ausleseeinheit 6 kann als Sender fungieren, wobei die auszulesenden
Meßsignale
mit einem externen Empfänger
aufgenommen und der weiteren externen Datenverarbeitung bzw. -anzeige
zugeführt werden
können.
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Somit
zeichnet sich die Ausleseeinheit 6 dadurch aus, daß sie ein
mit einer Meßgröße korrelierendes
Meßsignal
in auslesbarer Form bereitstellt. Dabei kann das Meßsignal
beispielsweise direkt von der Speichereinheit 4 auf die
Ausleseeinheit 6 oder aber über die elektronische Schaltung 5,
beispielsweise von dem Sensor 3 bzw. von der Speichereinheit 4 ausgehend,
auf die Ausleseeinheit 6 übertragen werden.
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Gemäß einer
erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform
kann die Ausleseeinheit 6 eine Antenne zum vorzugsweise
berührungslosen
Auslesen von Meßsignalen
aufweisen. Auf diese Weise ist es möglich, die Meßsignale
beispielsweise mittels eines Funkempfängers zu empfangen, was eine
einfache und sichere Form der Datenübertragung darstellt, die beispielsweise
auch in einem militärischen
Einsatzgebiet auf einfache Weise durchgeführt werden kann. Die Daten
werden in diesem Fall mittels einer Funkübertragung aus der Meßeinrichtung
ausgelesen.
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Erfindungsgemäß kann es
weiterhin vorgesehen sein, daß die
für das
erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 gleichermaßen eine
Stromquelle zur Energieversorgung einzelner oder mehrerer Bestandteile
der Meßeinrichtung 2,
wie des Sensors 3, der Speichereinheit 4, der
elektronischen Schaltung 5 sowie der Ausleseeinheit 6,
aufweist. Bei der Stromquelle handelt es sich vorzugsweise um eine
Batterie, wie eine Knopfzelle, oder entsprechend um einen wiederaufladbaren
Akkumulator.
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Was
die erfindungsgemäß verwendete
Meßeinrichtung 2 anbelangt,
so kann diese bzw. deren zuvor beschriebenen Komponenten in einem
Gehäuse
untergebracht sein, wobei es sich hierbei um ein starres Gehäuse oder
aber auch ein flexibles Gehäuse
handeln kann. Gleichermaßen
ist es möglich,
daß einzelne
Komponenten aus diesem Gehäuse
ausgelagert sind. So kann es beispielsweise vorgesehen sein, daß der Sensor 3 außerhalb
des Gehäuses
positioniert ist. Sofern es vorgesehen ist, daß der Sensor 3 in
dem Gehäuse
positioniert ist, sollte gewährleistet
sein, daß die
Erfassungs- bzw. Detektionseinheit des Sensors 3 eine Verbindung
zu dem Medium mit der zu erfassenden Meßgröße aufweist, was beispielsweise
durch eine Perforation an der entsprechenden Gehäusestelle realisiert werden
kann. Gleichermaßen
können
einzelne oder mehrere Bestandteile der Meßeinrichtung 2 in
einen Klebstoff bzw. in ein Harz eingegossen werden.
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Erfindungsgemäß kann die
Meßeinrichtung 2 eine
aus dem Stand der Technik wohlbekannte RF-ID-Einheit (”Radio Frequency
Identification-Einheit”)
umfassen. Die RF-ID-Einheit kann dabei einen Transponder, synonym
auch als RF-ID-Etikett, -Tag oder -Label oder -Funketikett bezeichnen
sowie eine Sende/Empfangs-Einheit (Reader) genannt, umfassen. Dabei
beruht das Prin zip von RF-ID-Einheiten darauf, daß die Meßsignale
zunächst
gespeichert und per Radiowellen verfügbar gemacht werden. Die RF-ID-Einheit
kann mit dem Sensor 3 gekoppelt, insbesondere elektrisch
gekoppelt, sein.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform
nach Anspruch 19 ist die für das Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 dergestalt,
daß sie
die Anzahl an Waschvorgängen
des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 über eine
für die
Waschvorgänge
charakteristische Meßgröße erfaßt. Diesbezüglich kann
die Meßeinrichtung 2 beispielsweise
dergestalt sein, daß die
Temperatur und/oder die Feuchtigkeit und/oder der pH-Wert als relevante,
die Anzahl an Waschvorgängen
des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 beschreibende Meßgröße(n) erfaßt sind.
Diesbezüglich
kann die Anzahl an Waschvorgängen
des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 1 durch
eine entsprechende Verarbeitung bzw. Prozessierung der Meßsignale
realisiert sein, wozu diesbezüglich
auch eine zuvor angesprochene externe Prozessierung bzw. Auswertung beispielsweise
an einem Computer oder an einem Lesegerät durchführbar ist. Gemäß dieser
Ausführungsform
weist die Meßeinrichtung 2 vorzugsweise einen
temperatursensitiven und/oder einen feuchtigkeitssensitiven und/oder
einen pH-Wert-sensitiven Sensor 3 auf.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform
nach Anspruch 1 ist die für
das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 verwendete Meßeinrichtung 2 dergestalt,
daß sie
die Lagerzeit des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks 1 über eine
für die
Lagerzeit charakteristische Meßgröße erfaßt. Diesbezüglich ist
die Meßeinrichtung 2 vorzugsweise
dergestalt, daß die
Temperatur und/oder der Druck und/oder die Feuchtigkeit, insbesondere
die Temperatur und/oder der Druck, als Meßgröße(n) erfaßbar ist bzw. sind.
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Wie
zuvor beschrieben, ist das erfindungsgemäße funktionelle Bekleidungsstück 1 im
Lagerzustand gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform
nach Anspruch 1 in einer luftdichten, vorzugsweise mit Unterdruck
beaufschlagten Umverpackung eingebracht. Hierdurch wird vermieden,
daß das
erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 vorzeitig
seine Funktionsfähigkeit
verliert, wobei das erfindungsgemäße funktionelle Bekleidungsstück 1 insbesondere
vor schädlichen,
einen Alterungsprozeß induzierenden
Umwelt einflüssen,
wie hohen Temperaturen, Feuchtigkeit, UV-Strahlung, chemischen Substanzen
und dergleichen, geschützt
wird. Hierdurch wird ein vorzeitiger Alterungsprozeß verhindert,
so daß das
erfindungsgemäße funktionelle Bekleidungsstück 1 während seiner
Lagerung gewissermaßen
haltbar gemacht wird.
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In
diesem Zusammenhang kann die für
das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 verwendete
Meßeinrichtung 2 derart
ausgebildet sein, daß der
Zeitpunkt des Öffnens
der Verpackung bzw. Umverpackung oder deren Beschädigung bestimmbar
ist. In diesem Zusammenhang sollte die erfindungsgemäße Meßeinrichtung 2 dergestalt
sein, daß sie
die Temperatur und/oder den Druck und/oder die Feuchtigkeit, insbesondere
die Temperatur und/oder den Druck, als Meßgröße(n) erfaßt. Diesbezüglich sollte die Meßeinrichtung 2 mit
einem temperatursensitiven und/oder einen drucksensitiven und/oder
einen feuchtigkeitssensitiven Sensor 3, insbesondere mit
einem temperatursensitiven bzw. drucksensitiven Sensor 3 ausgestattet
sein.
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Was
die Positionierung bzw. Fixierung der Meßeinrichtung 2 an
das erfindungsgemäße Bekleidungsstück 1 anbelangt,
so sollte die Meßeinrichtung 2 vorzugsweise
auf der Außenseite
des Bekleidungsstücks 1,
d. h. auf der dem Träger
im Tragezustand des erfindungsgemäßen funktionellen Bekleidungsstücks 1 abgewandten
Seite bzw. auf der der zu erfassenden Meßgröße zugewandten Seite des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks 1 angeordnet
sein, so daß eine
einwandfreie Erfassung der Meßgrößen durch
die Meßeinrichtung 2 gewährleistet
ist. Dabei kann die Meßeinrichtung 2 beispielsweise
und in nichtbeschränkender
Weise auf das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 aufgenäht sein.
Gleichermaßen
ist es möglich die
Meßeinrichtung 2 mittels
eines Klettverschlusses bzw. einer Klettverbindung an das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 zu
befestigen.
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Was
das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 als
solches anbelangt, so weist dieses vorzugsweise ein Flächenmaterial
auf, wobei das Flächenmaterial
einen Schichtaufbau umfaßt.
Der Schichtaufbau des Flächenmaterials
kann dabei mindestens ein textiles Flächengebilde sowie eine Adsorptionsschicht
und/oder eine Sperrschicht, insbesondere eine Membran, aufweisen.
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Das
textile Flächengebilde
kann ein beliebiges Textilmaterial, vorzugsweise ein luftdurchlässiges und/oder
atmungsaktives Textilmaterial, sein. Nichtbeschränkende Beispiele sind textile
Gewebe, textile Gewirke, textile Gestricke, textile Gelege, textile
Verbundstoffe, textile Vliese und dergleichen. Das Flächengewicht
des textilen Flächengebildes
kann dabei 25 bis 300 g/m2, insbesondere
30 bis 200 g/m2, vorzugsweise 40 bis 200
g/m2, betragen. Die gegebenenfalls vorgesehene
Adsorptionsschicht kann ein Gift- bzw. Schadstoff, wie ABC-Kampfstoffe,
adsorbierendes Material aufweisen. Als Gifte bzw. Schadstoffe adsorbierendes
Material kann insbesondere Aktivkohle, vorzugsweise in Form von
Aktivkohleteilchen bzw. Aktivkohlefasern verwendet werden. Die adsorbierenden
Materialien können
dabei vorzugsweise auf das textile Flächengebilde in dem Fachmann
an sich bekannter Weise fixiert werden, beispielsweise durch einen
kontinuierlichen bzw. diskontinuierlichen Auftrag eines Klebstoffs
auf das textile Flächengebilde.
Das Gift- bzw. Schadstoffe adsorbierende Material kann beispielsweise
aus diskreten Aktivkohleteilchen, vorzugsweise in Kornform (”Kornkohle”) oder
Kugelform (”Kugelkohle”), bestehen.
In diesem Fall beträgt
der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen weniger als 1,0
mm, insbesondere weniger als 0,5 mm, bevorzugt weniger als 0,4 mm,
besonders bevorzugt weniger als 0,3 mm, beträgt jedoch im allgemeinen mindestens
0,1 mm. Gemäß dieser
Ausführungsform
sind die Aktivkohleteilchen in einer Menge von 5 bis 500 g/m2, insbesondere 10 bis 400 g/m2,
vorzugsweise 20 bis 300 g/m2, bevorzugt
25 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt 50
bis 225 g/m2, ganz besonders bevorzugt 50
bis 200 g/m2 auf das textile Flächengebilde
aufgebracht. Als Gift- bzw. Schadstoff adsorbierendes Material können auch
Aktivkohlefasern verwendet werden, insbesondere in Form eines Aktivkohleflächenmaterials.
Derartige Aktivkohleflächenmaterialien
können
beispielsweise ein Flächengewicht
von 20 bis 200 g/m2, insbesondere 30 bis
150 g/m2, vorzugsweise 50 bis 120 g/m2, aufweisen. Bei dem Aktivkohleflächenmaterial
kann es sich beispielsweise um ein Aktivkohlefasergewebe, -gewirke,
-gelege oder -verbundstoff, insbesondere auf Basis von carbonisierter
und aktivierter Cellulose bzw. eines carbonisierten und aktivierten
Acrylnitrils handeln.
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Was
die gegebenenfalls vorgesehene Sperrschicht, insbesondere Membran
betrifft, so weißt
diese insbesondere Sperrschichteigenschaften gegenüber Kampf-
bzw. Schadstoffen auf. Als Membranmaterialien kommen Kunststoffe bzw.
Polymere, fluorierte Polymere, insbesondere Polytetrafluorethylen,
Polyurethan, Polyether, Polyester, Polyetherester, Polyamide, Polyimide,
Polyetheramide, Polyetherimide, Cellulose und Cellulosederivate
in Betracht.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform
nach Anspruch 19 betrifft die vorliegende Erfindung ein funktionelles
Bekleidungsstück 1 in Form
von ABC-Schutzbekleidung, wie ABC-Schutzanzug, mit Schutzfunktion
gegenüber
biologischen und/oder chemischen Gift- bzw. Schadstoffen, insbesondere
wie zuvor beschrieben, wobei sich das erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück 1 gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung dadurch auszeichnet, daß es mit
mindestens einem Sensor 3 zur Erfassung der Verwendbarkeit
des Bekleidungsstücks 1 durch
Erfassung der Anzahl an Waschvorgängen ausgestattet ist, wobei
der Sensor 3 Bestandteil einer in das Bekleidungsstück 1 integrierten,
die Anzahl an Waschvorgängen
des Bekleidungsstücks 1 über eine
für die
Waschvorgänge
charakteristische Meßgröße erfassenden
Meßeinrichtung 2 ist,
wobei durch die Meßeinrichtung 2 von
dem Sensor 3 ausgebbare und/oder mit von dem Sensor 3 erfaßten Meßgrößen korrelierende
Meßsignale prozessierbar,
insbesondere detektierbar bzw. speicherbar bzw. anzeigbar bzw. ausgebbar,
sind.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung – gemäß einem weiteren Aspekt der
vorliegenden Erfindung – die
Verwendung einer mindestens eine Meßgröße erfassenden Meßeinrichtung 2,
insbesondere wie zuvor beschrieben, zur Bestimmung der Verwendbarkeit
eines funktionellen Bekleidungsstücks 1 in Form von
Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber biologischen und/oder chemischen
Gift- oder Schadstoffen, wobei das Bekleidungsstück 1 mit der Meßeinrichtung 2 ausgestattet wird
bzw. die Meßeinrichtung 2 in
das Bekleidungsstück 1 integriert
wird, wobei die Meßeinrichtung 2 die
Lagerzeit des Bekleidungsstücks 1 über eine
für die
Lagerzeit charakteristische Meßgröße erfaßt, wobei
das Bekleidungsstück 1 im
Lagerungszustand in einer luftdichten Umverpackung eingebracht wird und/oder
wobei die Meßeinrichtung 2 die
Anzahl an Waschvorgängen
des Bekleidungsstücks 1 über eine für die Waschvorgänge charakteristische
Meßgröße erfaßt.
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Für weitere
Einzelheiten betreffend die erfindungsgemäße Verwendung kann auf die
obigen Ausführungen
betreffend das erfindungsgemäße Bekleidungsstück verwiesen
werden, welche für
das erfindungsgemäße Verfahren
entsprechend gelten.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung – gemäß einem weiteren Aspekt der
vorliegenden Erfindung – ein
Verfahren zur Bestimmung der Verwendbarkeit eines funktionellen
Bekleidungsstücks 1 nach
der Erfindung in Form von Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber biologischen
bzw. chemischen Gift- oder Schadstoffen. Das erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, daß das Bekleidungsstück 1 mit
mindestens einer eine Meßgröße erfassenden
Meßeinrichtung 2 zur
Bestimmung der Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks 1 ausgestattet
bzw. eine mindestens eine Meßgröße erfassende
Meßeinrichtung 2 zur
Bestimmung der Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks 1 in das Bekleidungsstück 1 integriert
wird und daß mittels
der Meßeinrichtung 2 eine
die Verwendbarkeit des Bekleidungsstück 1 beeinflussende
bzw. charakterisierende Meßgröße, insbesondere
physikalische und/oder chemische Meßgröße, erfaßt bzw. bestimmt wird. Das
erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich zudem dadurch aus, daß die Meßeinrichtung 2 die
Lagerzeit des Bekleidungsstücks 1 über eine
für die
Lagerzeit charakteristische Meßgröße erfaßt, wobei
das Bekleidungsstück 1 im
Lagerungszustand in einer luftdichten Umverpackung eingebracht wird und/oder
daß die
Meßeinrichtung 2 die
Anzahl an Waschvorgängen
des Bekleidungsstücks 1 über eine für die Waschvorgänge charakteristische
Meßgröße erfaßt.
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Für weitere
Einzelheiten betreffend das erfindungsgemäße Verfahren kann auf die obigen
Ausführungen
betreffend das erfindungsgemäße Bekleidungsstück verwiesen
werden, welche für
das erfindungsgemäße Verfahren
entsprechend gelten.
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Das
erfindungsgemäße funktionelle
Bekleidungsstück,
die erfindungsgemäße Verwendung
der Meßeinrichtung
sowie das erfindungsgemäße Verfahren
weisen zahlreiche Vorteile auf, von denen rein beispielhaft die
folgenden genannt werden sollen:
- • Aufgrund
der Verwendung einer speziellen Meßeinrichtung kann ohne großen Aufwand
in einfacher Weise über
die Bestimmung spezifischer Meßgrößen die
Verwendbarkeit des Bekleidungsstücks
ermittelt werden, so daß eine
eindeutige Aussage in bezug auf dessen Funktionsfähigkeit möglich ist.
- • Die
erfindungsgemäße Meßeinrichtung
kann problemlos mittels vorzugsweise externer Vorrichtungen ausgelesen
werden, so daß auch
unter widrigen Bedingungen, beispielsweise im Rahmen eines militärischen
Einsatzes im Einsatzgebiet, eine Bestimmung der Verwendbarkeit des
erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstück möglich ist.
- • Aufgrund
der konkreten Bestimmung der Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks
kann stets ein hohes Schutzpotential für den Träger des erfindungsgemäßen funktionellen
Bekleidungsstücks
gewährleistet
werden.
- • Zudem
kann aufgrund der optimierten Bestimmung der Verwendbarkeit des
erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks die
Trage- bzw. Einsatzdauer optimiert werden, so daß das erfindungsgemäße Bekleidungsstück gewissermaßen optimal ausgenutzt
werden kann, was zu einer deutlichen Kostenreduktion führt.
- • Aufgrund
der individuell anpaßbaren
Ausstattung der Meßeinrichtung
mit spezifischen Sensoren kann die Meßeinrichtung individuellen
Bedürfnissen
angepaßt
werden, so daß gezielt
spezifische Meßgrößen erfaßt werden
können.
Hierdurch wird gleichermaßen
eine große
Breite an die Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen funktionellen Bekleidungsstücks beeinflussenden Faktoren
bzw. Umweltfaktoren erfaßt.