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Die
Erfindung betrifft ein tragbares Hörgerät.
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Zur
Verbesserung der Hörfähigkeit
werden Hörgeräte bzw.
Hörsysteme
eingesetzt. Es können folgende
prinzipielle Bauformen von Hörgeräten unterschieden
werden:
- – Hinter-dem-Ohr-Hörgerät
- – In-dem-Ohr-Hörgerät, und
- – Hörbrillen.
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Bei
dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät befindet sich
das Hörgerät zwischen
Ohr und Kopf. Das In-dem-Ohr-Hörgerät wird direkt
in der Ohrmuschel getragen. Hörbrillen
umfassen in einem oder beiden Stegen einer Brille das Hörsystem,
welches beispielsweise als Knochenleitungs-Hörsystem ausgeprägt ist.
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Mit
Hilfe von 1 wird der prinzipielle Aufbau
eines Hörgeräts H näher dargestellt.
Bei diesem Hörgerät H handelt
es sich um ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät, welches
im Querschnitt dargestellt ist. Der durch ein Mikrofon M aufgenommene Schall
wird mit Hilfe einer analogen oder digitalen Verarbeitungseinheit
DSP aufbereitet und einem Lautsprecher L zugeführt. Die Schallwellen des Lautsprechers
L werden über
einen Schlauch K in das Ohrinnere geführt. Zur Versorgung des Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts umfasst
das Hörgerät H eine Batterie
B. Ferner umfasst das Hörgerät H einen Schalter
S, mit dem das Hörgerät beispielsweise
ein- und ausgeschaltet oder unterschiedliche Hörprogramme ausgewählt werden
können.
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Bei
der Entwicklung neuer Hörgeräte wird
ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass diese versteckt bzw.
möglichst
unauffällig
getragen werden können.
Dazu werden die Hörgeräte zum einen
in besonders kleinen Bauformen realisiert. Zum anderen werden insbesondere
In-dem-Ohr verwendete Hörgeräte farblich
an die Hautfarbe derjenigen Person angepasst, die das Hörgerät tragen
soll. Die Verkleinerung der Hörgeräte bedingt
jedoch, dass eine Betriebszeit, in der mit Hilfe einer einzigen
Batterie das Hörgerät betrieben
werden kann, reduziert wird, da auch die Bauform der Batterie sehr
klein gehalten werden muss, wodurch die Batterie lediglich kleine Energiemengen
speichern kann.
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Aus
US 2005/0100185 A1 ist ein Kommunikationsgerät in Form eines Hörgeräts bekannt,
das einen Hörknopf,
eine hakenförmige
Hörvorrichtung und
eine flexible Verbindung des Hörknopfs
mit der Hörvorrichtung
umfasst. Die hakenförmige
Hörvorrichtung
ist teilweise vor und teilweise hinter dem Ohr angebracht.
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Somit
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
anzugeben, mit der das Tragen eines Hörgeräts möglichst unauffällig gewährleistet
und die Betriebsdauer des Hörgeräts erhöht wird.
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Diese
Aufgabe wird durch den unabhängigen
Anspruch gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu
entnehmen.
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Die
Erfindung betrifft ein tragbares Hörgerät, bei dem das Hörgerät aus einem
ersten und zumindest einem zweiten Teilmodul besteht, wobei das
erste und das zweite Teilmodul Bauelemente des Hörgeräts umfassen, bei dem das erste
Teilmodul mit zumindest einem der Bauelemente an einer Ohrmuschel
eines Ohrs, befestigt ist, bei dem das zweite Teilmodul mit den übrigen Bauelementen
hinter dem Ohr oder im Ohr angebracht ist, und bei dem durch ein
Verbindungsmodul das erste und das zweite Teilmodul zum Austausch
von Informationen und/oder zur Stromversorgung verbunden sind.
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Durch
das erfindungsgemäße Hörgerät mit dem
ersten und zweiten Teilmodul wird ermöglicht, dass das erste Teilmodul
beispielsweise eine Batterie umfasst und dadurch das zweite Teilmodul
mit den übrigen
Bauelementen in kleiner und kompakter Form realisiert werden kann.
Ferner kann durch die Aufteilung der Bauelemente des Hörgeräts in das erste
und in das zweite Teilmodul erreicht werden, dass eine im ersten
Teilmodul befindliche Stromversorgung ein großes Volumen und somit eine
große Energiemenge
speichern kann. Dadurch kann die Be triebszeit, in der die Batterie
nicht ausgewechselt werden muss, deutlich erhöht werden.
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In
der vorliegenden Erfindung ist unter einem Befestigen bzw. Anbringen
des ersten Teilmoduls jede Art eines Befestigens des ersten Teilmoduls
an jeder Stelle der Ohrmuschel ohne Zuhilfenahme weiterer Körperteile
zu verstehen. Ein bloßes
Anbringen des ersten Teilmoduls zwischen Kopf und Ohrmuschel, wie
das zweite Teilmodul in 2, ist dabei nicht als Anbringen
an der Ohrmuschel zu verstehen. Ferner kann das erste Teilmodul
in Form eines Schmuckstücks
ausgeprägt
sein. Hierbei bezieht sich dann das Befestigen bzw. Anbringen des
ersten Teilmoduls auf eine Befestigungsart des Schmuckstücks.
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Ferner
ist das erste Teilmodul mit einer Klemmverbindung an der Ohrmuschel,
mit einer durch die Ohrmuschel durchgeführten Verbindung oder mit einer
durch die Ohrmuschel führenden Öffnung eingeklemmt
befestigt. Hierdurch kann das erste Teilmodul in unterschiedlicher
Art und Weise an der Ohrmuschel angebracht werden.
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Vorzugsweise
ist in dem ersten Teilmodul zumindest als Bauelement eine Batterie
integriert. Dadurch wird erreicht, dass dasjenige Bauelement des tragbaren
Hörgeräts, welches
ein relativ zum Hörgerät großes Volumen
benötigt,
separat von dem zweiten Teilmodul, welches beispielsweise hinter
dem Ohr oder in dem Ohr getragen wird, untergebracht werden kann.
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Zusätzlich können in
dem ersten Teilmodul als weiteres Bauelement ein Schalter zum Steuern des
Hörgeräts, ein
Mikrofon zum Aufnehmen eines zu verarbeitenden Klangs und/oder eine
Verarbeitungseinheit zum Verarbeiten des aufgenommenen Klangs integriert
sein. Damit wird zum einen ermöglicht,
dass das zweite Teilmodul in einer besonders kleinen Größe realisiert
werden kann. Ferner wird die Bedienung des Hörgeräts dadurch erleichtert, dass beispielsweise
der Schalter oder die Batterie an einem leicht zugänglichen
Ort am Ohr angebracht ist. Damit kann ein Wechseln der Batterie
erleichtert werden.
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Vorzugsweise
ist das erste Teilmodul in einer an der Ohrmuschel angebrachten
Befestigungseinheit, insbesondere hinter der Ohrmuschel integriert. Dadurch
kann das erste Teilmodul in der Befestigungseinheit, beispielsweise
in einem Verschluss eines Schmuckstücks, derart am Ohr befestigt
werden, dass es für
einen außenstehenden
Betrachter entweder überhaupt
nicht oder nicht als funktioneller Bestandteil des Hörgeräts erkennbar
ist.
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Ferner
ist das erste Teilmodul als Bestandteil eines Schmuckstücks integrierbar,
wobei zumindest eines der Bauelemente des ersten Teilmoduls teilweise
oder vollständig
durch das Schmuckstück
umhüllt ist.
Hierdurch kann erreicht werden, dass zumindest das eine Bauelement
des ersten Teilmoduls für
einen außenstehenden
Betrachter durch die Integration in das Schmuckstück nicht
als funktioneller Bestandteil des Hörgeräts erkennbar ist.
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In
einer vorzugsweisen Ausgestaltung kann das zweite Teilmodul mittels
des Verbindungsmoduls aus dem Ohr oder hinter dem Ohr hervorholbar
sein. Hierdurch wird eine Vereinfachung bei der Bedienung des Hörgeräts erzielt.
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Die
Erfindung und ihre Weiterbildung werden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
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1 schematischer
funktioneller Aufbau eines Hörgeräts (Stand
der Technik);
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2 eine
erste Ausführungsvariante,
wobei ein erstes Teilmodul des Hörgeräts an einer
Verschlussvorrichtung eines Schmuckstücks, welches am Ohrläppchen angehängt wird,
integriert ist;
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3 eine
zweite Ausführungsvariante,
wobei das erste Teilmodul des Hörgeräts in einem
an das Ohrläppchen
angeklemmten Schmuckstück
integriert ist;
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4 eine
dritte Ausführungsvariante,
wobei das erste Teilmodul des Hörgeräts durch
eine durch das Ohrläppchen
führende Öffnung eingeklemmt
ist.
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Elemente
mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den Figuren mit
denselben Bezugszeichen versehen.
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In
der Einleitung wurden verschiedene Bauformen eines Hörgeräts anhand 1 näher erläutert. Dabei
umfasst ein Hörgerät H mehrere
Bauelemente F1, F2, F3. Diese Bauelemente sind beispielsweise ein
Schalter S, eine Batterie B, eine Verarbeitungseinheit DSP, ein
Mikrofon M, ein Lautsprecher L und/oder ein Schlauch K. Diese Bauelemente
sind zum Austausch von Informationen bzw. zur Stromversorgung miteinander
verbunden. Neben den genannten Bauelementen kann ein Hörgerät weitere Bauelemente,
wie zum Beispiel ein zweites Mikrofon, umfassen. Einem Fachmann
ist die Funktion und Wirkungsweise derartiger Hörgeräte bekannt, so dass darauf
nicht näher
eingegangen wird.
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In 2 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel zu
sehen. Dabei ist an einem Ohrläppchen
einer Ohrmuschel eines Ohrs beispielhaft ein Schmuckstück mittels
eines Ohrsteckers angebracht. Hierbei entspricht der Ohrstecker
einer Befestigungseinheit. An dem hinter dem Ohr bzw. dem Ohrläppchen der
Ohrmuschel befindlichen Teil des Ohrhalters ist das erste Teilmodul
T1 integriert. Dieses erste Teilmodul T1 umfasst zumindest eines
der Bauelemente F1 des Hörgeräts. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
beinhaltet das erste Teilmodul T1 zumindest die Batterie F1 = B.
Ferner ist hinter der Ohrmuschel ein zweites Teilmodul T2 zu sehen,
welches die übrigen
Bauelemente F2, F3 des Hörgeräts H umfasst.
In 2 ist das zweite Teilmodul T2 bananenförmig als
Hinter-dem-Ohr-Hörgerät ausgebildet.
Das zweite Teilmodul umfasst diejenigen Bauelemente, welche zum vollständigen Betrieb
des Hörgeräts zusammen
mit dem bzw. den Bauelementen des ersten Teilmoduls benötigt werden.
Im Ausführungsbeispiel
gemäß 2 umfasst
das zweite Teilmodul T2 die Bauelemente F2, F3, die durch einen
Schalter S, eine Verarbeitungseinheit DSP, ein Mikrofon M, einen
Lautsprecher L und einen Schlauch K repräsentiert werden.
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Zum
Austausch von Informationen zwischen dem ersten und dem zweiten
Teilmodul T1, T2 bzw. zum Versorgen eines oder mehrerer Bauelemente mit
Strom sind das erste und das zweite Teilmodul T1, T2 durch ein Verbindungsmodul
V verbunden. Das Verbindungsmodul ist im Ausführungsbeispiel gemäß 2 durch
eine Drahtverbindung realisiert. Alternativ dazu kann das Verbindungsmodul
V durch eine Funkverbindung (nichtdargestellt) realisiert werden,
wobei in dem ersten und dem zweiten Teilmodul T1, T2 jeweils ein
Sender und/oder ein Empfänger zum
Austausch von Informationen vorhanden sein kann. Ferner kann das
Verbindungsmodul V unter Verwendung des Induktionsprinzips Energie
drahtlos von dem ersten Teilmodul T1 zum zweiten Teilmodul T2 übertragen.
Hierbei umfasst das erste Teilmodul neben der Batterie B eine erste
Spule, welche ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Durch dieses Feld
wird mittels einer Induktionsspule im zweiten Teilmodul T2 eine
Spannung zum Betrieb der dortigen Bauelemente induziert.
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Neben
dem Bauelement Batterie F1 = B kann das erste Teilmodul T1 weitere
Bauelemente des Hörgeräts H, wie
zum Beispiel den Schalter S, das Mikrofon M, und/oder die Verarbeitungseinheit DSP
umfassen.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
wird anhand der 3 erläutert. Dabei ist am Ohrläppchen der
Ohrmuschel ein Schmuckstück
angeklemmt, wobei unter einem an der Vorderseite des Schmuckstücks befindlichen
Stein eine runde Batterie B, z.B. eine Knopfbatterie, eingearbeitet
ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist ein Teil der Batterie durch den halbrunden Stein verdeckt, wohingegen
ein anderer Teil der Batterie zu sehen und somit frei zugänglich ist.
Wie bereits im Ausführungsbeispiel
gemäß 2 näher erläutert, ist
zwischen dem ersten Teilmodul T1 und dem zweiten Teilmodul T2 eine Verbindung
mittels des Verbindungsmoduls V vorhanden. Eine Verwendung eines
Aufbaus gemäß 3 ist
in der Praxis zweckmäßig, da
die Batterie B unter dem Stein des Schmuckstücks herausgezogen und eine
neue Batterie B an die gleiche Stelle eingeführt werden kann. Im Schmuckstück sind
zum Klemmen der Batterie B Metallkontakte vorhanden. Die Metallkontakte
kontaktieren die Batterie elektrisch. Die Verbindung V ist von der
Rückseite
des Schmuckstücks mit
den Metallkontakten elektrisch verbunden. In einer Variante können die
Metallkontakte als Metallfedern, z.B. Blattfedern, ausgestaltet
sein.
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Mit
Hilfe von 4 wird ein drittes Ausführungsbeispiel
näher vorgestellt.
Hierbei wird ein Schmuckstück
durch eine durch das Ohrläppchen der
Ohrmuschel führende Öffnung festgehalten
bzw. eingeklemmt. In diesem Schmuckstück ist die Batterie B, beispielsweise
eine Knopfbatterie, angebracht. Diese Knopfbatterie dient zur Spannungsversorgung des
zweiten Teilmoduls T2. Eine Verbindung zwischen dem ersten und dem
zweiten Teilmodul T1, T2 wird mittels des Verbindungsmoduls V durchgeführt. In
einer alternativen Ausformung kann die Batterie an der Rückseite
des Schmuckstücks
angebracht sein.
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Die
Erfindung wurde anhand des ersten, zweiten und dritten Ausführungsbeispiels
näher dargestellt.
Dabei wird das erste Teilmodul T1 am Ohrläppchen der Ohrmuschel in unterschiedlichen
Varianten befestigt. Im Allgemeinen ist eine Befestigung des ersten
Teilmoduls T1 nicht nur auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
am Ohrläppchen
der Ohrmuschel beschränkt.
Vielmehr ist unter einem Anbringen des ersten Teilmoduls T1 jede
Art eines Anbringens des ersten Teilmoduls T1 an jeder Stelle der Ohrmuschel
ohne Zuhilfenahme weiterer Körperteile zu
verstehen. Ein bloßes
Anbringen des ersten Teilmoduls zwischen Kopf und Ohr, wie das zweite
Teilmodul T2 in 2, ist dabei nicht als Anbringen
an der Ohrmuschel zu verstehen.
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Die
Beschreibung der Erfindung wurde mit einem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät für das zweite
Teilmodul T2 erläutert.
Ferner kann auch ein In-dem-Ohr-Hörgeät mit Hilfe der vorliegenden
Erfindung realisiert werden. Dabei befindet sich das zweite Teilmodul
T2 im Gehörgang,
das heißt
im Ohr, wobei durch das Verbindungsmodul V eine Verbindung zwischen
dem ersten und zweiten Teilmodul T1, T2 geschaffen wird.
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In
den drei Ausführungsbeispielen
umfasste das Hörgerät das erste
und das zweite Teilmodul. Im Allgemeinen kann das Hörgerät aus dem
ersten und einem oder mehreren-zweiten Teilmodulen bestehen. So
ist bspw. im ersten Teilmodul die Batterie, im zweiten Teilmodul
das Mikrophone und in einem weiteren zweiten Teilmodul die übrigen Bauelemente, wie
z.B. der Schalter, integriert. Das erste und die zweiten Teilmodule
sind mittels des Verbindungsmoduls verbunden.
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Ferner
ist die Erfindung anhand des rechten Ohrs einer Person erklärt worden.
Im Allgemeinen kann die Erfindung auf das linke und/oder das rechte Ohr
einer Person oder eines Tiers Anwendung finden.