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DE102006004207A1 - Gegabelter Ausleger für einen Bagger - Google Patents

Gegabelter Ausleger für einen Bagger Download PDF

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DE102006004207A1
DE102006004207A1 DE200610004207 DE102006004207A DE102006004207A1 DE 102006004207 A1 DE102006004207 A1 DE 102006004207A1 DE 200610004207 DE200610004207 DE 200610004207 DE 102006004207 A DE102006004207 A DE 102006004207A DE 102006004207 A1 DE102006004207 A1 DE 102006004207A1
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DE
Germany
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boom
excavator
main part
legs
cab
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DE200610004207
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English (en)
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DE102006004207B4 (de
Inventor
Anton Winkler
Roland Winkler
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LANZ BAUMASCHINEN GmbH
Original Assignee
LANZ BAUMASCHINEN GmbH
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    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/28Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven with digging tools mounted on a dipper- or bucket-arm, i.e. there is either one arm or a pair of arms, e.g. dippers, buckets
    • E02F3/36Component parts
    • E02F3/38Cantilever beams, i.e. booms;, e.g. manufacturing processes, forms, geometry or materials used for booms; Dipper-arms, e.g. manufacturing processes, forms, geometry or materials used for dipper-arms; Bucket-arms

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Abstract

Ausleger für einen Bagger, insbesondere Minibagger, umfassend - einen Hauptteil (1) und - zwei mit dem Hauptteil (1) verbundene Schenkel (2), wobei jeder der beiden Schenkel (2) ein Befestigungselement (3) aufweist, mit denen der Ausleger so mit dem Bagger verbunden werden kann, dass der Hauptteil (1) und die Schenkel (2) gemeinsam um eine Schwenkachse (S) schwenken können.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ausleger für einen Bagger, insbesondere Minibagger, und ein Herstellungsverfahren für solch einen Ausleger. Derartige Bagger finden insbesondere Anwendung bei Baggerarbeiten unter beengten Verhältnissen, wie zum Beispiel beim Grabaushub auf Friedhöfen.
  • Aus dem Stand der Technik sind Minibagger bekannt, die einen an einem Drehturm des Baggers schwenkbar gelagerten Ausleger aufweisen. Diese Ausleger bestehen oft aus einem Grundausleger, der an dem Drehturm schwenkbar angelenkt ist und einem Kippmast, der an dem Grundausleger schwenkbar angeordnet ist. Bekannte Grundausleger bestehen aus einem länglichen, kastenförmigen Körper, der ein Befestigungselement zur Befestigung an einem Lager, das an dem Drehturm angeordnet ist, aufweist. Insbesondere bei Minibaggern, deren Breite oft nur etwa 1 m beträgt, ist aus Gründen der Standsicherheit das Schwenklager für den Ausleger oder den Grundausleger mittig in Bezug auf die in Richtung des Auslegers weisende Breite des Drehturms angeordnet. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es auch bekannt, das Führerhaus mittig auf die Breite anzuordnen. Für den Baggerfahrer ergibt sich dadurch, insbesondere bei einem nah zur Kabine geschwenkten Ausleger ein eingeschränktes Sichtfeld, das auch als toter Winkel bezeichnet wird. Sich im toten Winkel befindliche Personen oder Gegenstände können nicht erkannt werden, was zu Sicherheitsproblemen führt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die Sicherheit bei Baggern, insbesondere Minibaggern zu erhöhen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterentwicklungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung findet Anwendung bei einem Bagger, insbesondere Minibagger, wie er bei Baggerarbeiten unter beengten Verhältnissen eingesetzt wird. Solche Bagger können zum Beispiel auch Hydraulikbagger sein, da Schwenkbewegungen eines Auslegers des Baggers mit als Kolben-Zylinder-Einheit ausgestalteter Linearantriebe, die von einer Hydraulikflüssigkeit angetrieben werden, herbeigeführt werden. Bevorzugte Linearantriebe sind im Rahmen dieser Erfindung, insbesondere durch eine Hydraulikflüssigkeit kraftbeaufschlagte Hubzylinder. Insbesondere können diese doppelt wirkend ausgestaltet sein. Die Erfindung ist nicht auf Minibagger oder Hydraulikbagger beschränkt, sondern lässt sich vielmehr vorteilhaft bei einer Vielzahl von Baggern unterschiedlicher Bauart einsetzen.
  • Beengte Verhältnisse finden sich zum Beispiel bei Baggerarbeiten auf Gehsteigen oder in engen Gassen oder aber auch auf Friedhöfen, wo dicht beieinander stehende Gräber die Bewegungsfreiheit eines Baggers einschränken. Um auf engstem Raum manövrieren zu können, werden schmale Fahrgestelle verwendet, die einen Drehturm aufweisen, der sich um eine Hochachse des Baggers bzw. des Fahrgestells drehen kann. Der Drehturm kann von einem Antrieb, insbesondere einem Elektroantrieb, bevorzugt von einem Hydraulikantrieb gedreht werden. Das Fahrgestell kann sich am Boden mittels Ketten- oder vorzugsweise Radantrieb fortbewegen. Im Folgenden wird der Drehturm als zum Fahrgestell gehörig angesehen.
  • Die Erfindung geht von einem Ausleger aus, der um eine Schwenkachse schwenkbar an dem Fahrgestell, insbesondere dem Drehturm befestigt ist oder werden kann. Der Ausleger umfasst einen Hauptteil und einen Gabelungsteil. Der insbesondere längliche Hauptteil und der Gabelungsteil können zum Beispiel gelenkig oder vorzugsweise starr miteinander verbunden sein. Der Gabelungsteil weist zwei insbesondere längliche Schenkel auf, wobei jeder der beiden Schenkel ein Befestigungselement aufweist, mit denen der Ausleger so mit dem Fahrgestell verbunden werden kann, dass der Hauptteil und die Schenkel gemeinsam um eine Schwenkachse schwenken können. Insbesondere können die Befestigungselemente der Schenkel derart gestaltet sein, dass sie an einer gemeinsamen Schwenkachse angeordnet werden können. Die Schenkel können vorzugsweise Metallprofile zum Beispiel aus Stahl oder Aluminium sein. Geeignet können ein Kastenprofil, ein Rechteckprofil, ein T- oder Doppel-T-Profil, ein offenes oder geschlossenes Profil, ein C- oder U-Profil oder andere bekannte Profile sein. Die Schenkel können aber auch von einem Stabwerk gebildet werden, das aus verbundenen Stäben oder Leichtbaustrukturen gebildet wird, wobei die Stabwerke vorzugsweise einen geschlossenen Profilquerschnitt aufweisen. Insbesondere zum Zwecke der Gewichtsersparnis oder als Kabel-Schlauchdurchführungen können die Profile an weniger belasteten Stellen Bohrungen oder Materialausnehmungen aufweisen. Die Schenkel können in etwa parallel zueinander sein oder sich aus Richtung deren Anlenkung am Fahrgestell oder Drehturm zueinander verjüngen.
  • Ein für einen Schenkel vorgesehenes Befestigungselement können vorteilhaft eine Komponente oder Komponenten eines Lagers, insbesondere Schwenklagers bilden, wobei weitere Komponenten des Lagers dort angeordnet sind, wo die Schenkel angeordnet werden sollen. Komponenten können beispielsweise eine Lasche oder zwei nebeneinander angeordnete Laschen sein, die an dem jeweiligen Schenkel oder am Fahrgestell eine Gabelung bilden, wobei die Laschen Bohrungen zur Aufnahme eines Lagerzapfens oder einer Lagerwelle aufweisen. Vorzugsweise können die Befestigungselemente an dem Schenkel oder dem Fahrgestell angeordnete oder in dem Schenkel integrierte Lagerbuchsen oder Lagerhülsen sein, wobei in diesem Fall die andere Komponente des Lagers gegabelt ist. Dadurch kann vorteilhaft die Lagerbuchse zwischen der gegabelten Komponente des Lagers aufgenommen werden. Die Lagerbuchse kann an oder in dem Schenkel durch Schweißen mit dem Schenkel verbunden werden. Die insbesondere gegeneinander, um eine gemeinsame Schwenkachse schwenkbaren Komponenten des Lagers werden vorteilhaft mit einer Lagerwelle oder einem Lagerzapfen verbunden. Insbesondere kann das Befestigungselement des einen Schenkels gleich dem des anderen Schenkels sein.
  • Vorzugsweise an den Enden der Schenkel, welche den Enden, die die Befestigungselemente zum Verbinden mit dem Fahrgestell aufweisen, gegenüberliegen, schließt sich der Hauptteil des Auslegers an. Der Hauptteil und die Schenkel können beispielsweise starr oder schwenkbar miteinander verbunden sein. Insbesondere kann der Hauptteil um eine Achse schwenkbar sein, die parallel zu der Schwenkachse des Auslegers am Fahrgestell ist. Hierfür kann ein Antrieb, insbesondere Linearantrieb oder Drehantrieb vorgesehen sein, der den Winkel zwischen dem Hauptteil und den Schenkeln, während oder außerhalb eines regulären Betriebs oder während eines Einstellbetriebs verändern kann. Insbesondere können für den Antrieb entsprechende Befestigungsglieder im Gabelungsabschnitt, zum Beispiel an einem oder beiden Schenkeln oder an einer zwischen den Schenkeln verlaufenden Traverse, und/oder am Hauptteil angeordnet sein. In einer anderen Ausführungsform kann der Hauptteil per Hand individuell für die spezifische Anwendungsaufgabe des Auslegers bzw. des Baggers relativ zu den Schenkeln geschwenkt werden. Das Schwenken des Hauptteils relativ zu den Schenkeln kann hierbei insbesondere außerhalb des regulären Betriebs oder während des Einstellbetriebs erfolgen, wobei für den Betrieb, insbesondere den regulären Betrieb, des Auslegers am Bagger bevorzugt wird, dass der Hauptteil gegenüber den Schenkeln nicht schwenkbar ist. Beispielsweise kann der Hauptteil für den regulären Betrieb relativ zu den Schenkeln festgestellt sein oder werden. Unter einem regulären Betrieb wird der Betrieb des Baggers bzw. des Auslegers beim Baggern oder unter Last verstanden. Unter einem Einstellbetrieb wird der Betrieb des Auslegers bzw. Baggers zum Anpassen der Auslegergeometrie, insbesondere einer Grundauslegergeometrie, für die spezifische Anwendungsaufgabe des Baggers bzw. des Auslegers verstanden. Besonders bevorzugt sind Hauptteil und Schenkel zumindest während des Betriebs starr verbunden. Bevorzugt kann der Winkel zwischen Hauptteil und Schenkel nur werkseitig oder während der Produktion des Auslegers eingestellt werden.
  • Die in Richtung der Schwenkachse des Auslegers gemessene Breite des Hauptteils kann vorzugsweise zumindest abschnittsweise geringer sein als der lichte Abstand zwischen den Schenkeln. Beispielsweise kann der Hauptteil einen Übergangsbereich aufweisen, der die Schenkel mit dem Hauptteil verbindet. Der Übergangsbereich kann bei gegeneinander schwenkbaren Hauptteil und Schenkeln zum Beispiel eine Lagerwelle sein. Der Übergangsbereich kann insbesondere bei zueinander starren und/oder nicht verstellbaren Hauptteil und Schenkeln ein sich verjüngender Abschnitt sein, der den Hauptteil mit den Schenkeln verbindet. Insbesondere stellt der Übergangsbereich einen Adapter für die relativ weit voneinander beabstandeten Schenkel zu dem, zumindest abschnittsweise schmäleren Hauptabschnitt dar.
  • In einer Ausführungsform kann der Hauptteil ein einzelnes Trägerelement sein, für dessen Querschnitt oder Geometrie sinngemäß das gleiche wie das zu einem Schenkel erwähnte gilt.
  • In einer anderen Ausführungsform kann der Hauptteil aus zwei, insbesondere in etwa parallel zueinander geführten Trägerelementen gestaltet sein, für deren Querschnitt oder Geometrie sinngemäß das gleiche wie das zu einem Schenkel erwähnte gilt. Die Trägerelemente können beispielsweise mit einer starren Verbindung, wie zum Beispiel Bolzen, Schrauben, Stegen oder dergleichen verbunden sein. Insbesondere kann ein lichter Abstand zwischen den Trägerelementen kleiner sein als der lichte Abstand zwischen den Schenkeln des Gabelungsteils. Zwischen den Trägerelementen kann auch beispielsweise kein Abstand bestehen. Bevorzugt können die Trägerelemente des Hauptteils Fortführungen der Schenkel des Gabelungsteils sein. Insbesondere kann mit dem Übergangsbereich der verringerte Abstand zwischen den Trägerelementen im Vergleich zu den Schenkeln angepasst werden.
  • Besonders bevorzugt sind Hauptteil und Gabelungsteil Elemente eines Grundauslegers. Der Hauptteil des Auslegers oder des Grundauslegers kann zum Beispiel ein Befestigungselement aufweisen, an dem ein Arbeitsgerät oder ein weiteres für den Ausleger vorgesehenes Teil starr oder gelenkig befestigt werden kann. Vorzugsweise ist das Arbeitsgerät oder das weitere für den Ausleger vorgesehene Teil relativ zu dem Grundausleger schwenkbar. Das Arbeitsgerät oder das weitere für den Ausleger vorgesehene Teil kann einen Hebelarm aufweisen oder so mit dem Grundausleger verbunden sein, dass ein Hebelarm gebildet wird, an dem zum Beispiel ein Antriebsmittel, insbesondere Linearantriebsmittel angreifen kann, das insbesondere das Arbeitsgerät oder das weitere Teil um die Schwenkachse schwenken kann. Das Befestigungselement kann eine Komponente eines Lagers, insbesondere Schwenklagers sein. Insbesondere kann für das Befestigungselement das zum Befestigungselement eines Schenkels an dem Fahrgestell oder Drehturm gesagte gelten. Weitere Komponenten des Lagers können zum Beispiel das Arbeitsgerät oder das für den Ausleger vorgesehene Teil sein. Ein Arbeitsgerät kann beispielsweise ein Lasthaken, eine Bohrvorrichtung, eine Meißelvorrichtung, eine Hammervorrichtung, ein Tieflöffel, ein Greifer, eine Sargzange, eine Exhumierungsgabel oder dergleichen sein. Ein weiteres für den Ausleger vorgesehenes Teil kann beispielsweise ein Kippmast sein, der gegenüber dem Hauptteil schwenkbar ist. Besonders bevorzugt ist der Kippmast derart gestaltet, dass an ihm ein Arbeitsgerät, insbesondere eines der genannten Arbeitsgeräte angeordnet werden kann. Der Kippmast kann ein- oder mehrteilig gestaltet sein. Insbesondere kann der Kippmast, zum Beispiel mit einem Antrieb oder Linearantrieb, teleskopierbar sein, um dessen Länge, während oder außerhalb eines regulären Betriebs oder während eines Einstellbetriebs verändern zu können. Der Kippmast kann beispielsweise per Hand und/oder ohne Antrieb individuell für die spezifische Anwendungsaufgabe des Auslegers bzw. des Baggers außerhalb des regulären Betriebs oder während eines Einstellbetriebs teleskopiert werden. Bevorzugt kann der Kippmast zwischen seinen beiden Enden mit dem Grundausleger verbunden sein. Um zum Beispiel eine Hebelwirkung zum Schwenken zu erzeugen, kann der Befestigungspunkt für das Antriebsglied in einem Abstand zur Schwenkachse angeordnet sein. Die Länge des effektiven Hebels, nämlich der Abstand zwischen der Schwenkachse und dem Befestigungspunkt des Hydraulikzylinders am Kippmast, kann insbesondere so gewählt werden, dass ein für den Einsatzbereich des Auslegers oder des Baggers sinnvolles Kraft-Hebel-Verhältnis erreicht wird.
  • In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung weisen zumindest einer der beiden Schenkel und/oder der Hauptteil des Auslegers, insbesondere des Grundauslegers, ein Befestigungsglied für ein Antriebsmittel, wie zum Beispiel ein Linearantriebsmittel auf. Ein derartiges Befestigungsglied können eine einfache Lasche oder zwei nebeneinander angeordnete Laschen sein, die eine Gabelung bilden. Die Lasche kann eine Bohrung aufweisen oder die Laschen können zueinander fluchtende Bohrungen aufweisen, so dass ein Antriebsmittel mit einer Lasche oder einer Gabelung zum Beispiel mit einem Bolzen oder einer Schraube einfach mit dem Befestigungsglied verbunden werden kann. Vorzugsweise weist jeder Schenkel ein Befestigungsmittel für ein Antriebsmittel auf, das den Ausleger oder den Grundausleger um die am Fahrgestell oder Drehturm befindliche Schwenkachse schwenken kann. Ein für den Schenkel vorgesehenes Befestigungsglied kann bevorzugt an der Unterseite oder der Oberseite oder an den Flanken des Schenkels angeordnet sein. Ferner ist es bevorzugt, dass der Hauptteil ein Befestigungsglied für ein Antriebsmittel, insbesondere Linearantriebsmittel, aufweist, das das weitere für den Ausleger vorgesehene Teil oder das Arbeitsgerät schwenken kann. Das Befestigungsglied kann wie ein für einen Schenkel beschriebenes Befestigungsglied ausgestaltet sein. Ein für den Hauptteil vorgesehenes Befestigungsglied kann bevorzugt an der Oberseite, nämlich insbesondere an der der Unterseite gegenüberliegenden Zug- und/oder Druckseite, oder der Unterseite oder an einer oder beiden Flanken des Hauptteils angeordnet sein.
  • In bevorzugten Ausführungsformen des Auslegers oder Grundauslegers weisen der Hauptteil und die beiden Schenkel einen sich von der Längsachse des Hauptteils gemessenen Winkel zueinander auf. Dieser Winkel kann, wie oben beschrieben, durch einen schwenkbar zu den Schenkeln angeordneten Hauptteil oder bei der Herstellung des Auslegers oder Grundauslegers erzeugt werden. Der Winkel wird bevorzugt in solch einem Maß vorgesehen, dass eine spezifische Anwendungsaufgabe des Baggers erfüllt werden kann. Je nach Anwendung wird lediglich als Beispiel ein Winkel zwischen 10° und 90°, insbesondere zwischen 25° und 50° vorgesehen, der jedoch nicht als Beschränkung verstanden werden soll. Bei bestimmten Anwendungen wäre auch ein Winkel von 0° denkbar, wodurch Schenkel und Hauptteil etwa in eine gleiche Richtung weisen würden.
  • Die Erfindung wird dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass wenigstens eines aus beiden Schenkeln und Hauptteil gegenüber ihren Längsachsen eine Abwinkelung aufweisen. Mit anderen Worten können der Hauptteil oder/und die Schenkel die Abwinkelung aufweisen. Denkbar wäre auch, dass beide, nämlich Hauptteil und die zwei Schenkel, eine Abwinkelung aufweisen, deren Summe den an die Anwendungsaufgabe angepassten Winkel ergibt. Beispielsweise können auch Hauptteil oder Schenkel schwenkbar oder, was bevorzugt wird, starr, insbesondere bei der Herstellung des Auslegers, abgewinkelt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist wenigstens eines aus beiden Schenkeln und Hauptteil zumindest abschnittsweise ein geschlossenes Hohlprofil auf. Das Hohlprofil kann mehrere miteinander zu dem gewünschten Querschnitt zusammengefügte, insbesondere durch Schweißen gefügte, Bleche oder Profile umfassen. Beispielsweise kann der Grundausleger eine Y-Form aufweisen, wobei die Schenkel des "Y" in etwa parallel und über einen sich verjüngenden Abschnitt mit dessen Hauptteil verbunden sein können, wobei der sich verjüngende Abschnitt der Übergangsbereich ist. Die Schekel des Grundauslegers können sich beispielsweise auch aus Richtung der Anlenkung des Grundauslegers am Fahrgestell oder Drehturm zueinander verjüngen, insbesondere leichter verjüngen als ein sich verjüngender Abschnitt.
  • Das obere Plattenelement und/oder das untere Plattenelement können aus jeweils einer Platte sein oder mehrere im Laufe der Herstellung verbundene Platten aufweisen. Der Steg oder die Flankenelemente, der oder die das Plattenelement oder die Plattenelementen voneinander beabstandet verbinden können, können jeweils ein oder mehrteilig aus mehreren Plattenelementen verbunden sein. Bevorzugt weisen der Ausleger ein oberes Y-förmiges, sich quer, vorzugsweise senkrecht, zur Schwenkebene erstreckendes Plattenelement und ein unteres Y-förmiges, sich quer zur Schwenkebene oder parallel zum oberen Plattenelement erstreckendes Plattenelement auf, wobei beide Y-fömigen Plattenelemente mit einem Abstand zueinander angeordnet und mit einem Steg oder zumindest auf einer Seite mit einem Flankenelement verbunden sind. Die Schwenkebene ist insbesondere die Ebene, die das geschwenkte Teil beim Schwenken aufspannt.
  • Ein einen weiteren Aspekt der Erfindung betreffendes Verfahren zur Herstellung eines Auslegers, insbesondere Grundauslegers, umfasst folgende Schritte: das Bereitstellen eines oberen und eines unteren Y-förmigen Plattenelements, das Anordnen des oberen Y-förmigen Plattenelements mit einem Abstand über dem unteren Plattenelement, das Zusammenfügen des oberen und unteren Plattenelements mittels eines Fügeverfahrens, insbesondere Schweißverfahrens, und eines zwischen dem oberen und unteren Plattenelement bereitgestellten Stegs oder Flankenelements. In einer Weiterbildung des Verfahrens werden das obere und das untere Plattenelement vor dem übereinander Anordnen jeweils mit einem in etwa gleichen Winkel oder entsprechend an das Maß einer zueinander angepassten Verjüngung entsprechend angepassten Winkeln abgewinkelt. Das Verfahren wird insbesondere durch die hierin beschriebenen und für den Fachmann offenbarten Merkmale vorteilhaft weitergebildet.
  • Ein Bagger, insbesondere Minibagger, der einen erfindungsgemäßen Ausleger aufweist, umfasst vorzugsweise ein Führerhaus, wobei aus dem Führerhaus ein Arbeitsbereich erblickbar ist. Bevorzugt ist der Ausleger so vor dem Führerhaus angeordnet, dass die im Führerhaus in einer vorgesehenen Arbeitsposition befindliche Bedienperson ein Sichtfeld erblicken kann, das insbesondere beidseitig von den Schenkeln des Auslegers oder Grundauslegers begrenzt werden kann und sich der Arbeitsbereich im Sichtfeld befindet. Bevorzugt ist, dass sich der Arbeitsbereich zu einem großen Teil im Sichtfeld befindet, insbesondere auch dann, wenn der Grundausleger sich in einer nach oben geschwenkten Position befindet. Zum Beispiel befinden sich der Arbeitsbereich und/oder das Arbeitsgerät in einer überwiegenden Anzahl von Positionen, vorzugsweise fast allen Positionen des Grundauslegers, im Sichtfeld der Bedienperson. Insbesondere weisen die Schenkel einen entsprechenden lichten Abstand auf, in dem das Sichtfeld im Wesentlichen nicht beschränkt ist und der Arbeitsbereich erblickt werden kann. Zumindest sollen die Schenkel so einen lichten Abstand aufweisen, dass der Arbeitsbereich sich wenigstens teilweise, jedoch hinreichend erkennen lässt. Der Arbeitsbereich ist vorzugsweise zumindest der Bereich, in dem sich das Arbeitsgerät befindet oder in dem das Arbeitsgerät schwenken kann. Vorteilhaft, ist es, wenn auch das Umfeld, das zum Einsatz des Arbeitsgeräts, erblickt werden kann. Gegenüber Baggern aus dem Stand der Technik ergibt sich der Vorteil, dass das Arbeitsgerät erblickt werden kann oder sich im Sichtfeld befindet, ohne dass sich die Bedienperson zum Beispiel seitlich aus der ergonomischen Arbeitsposition bewegen muss. Dadurch wird zum einen die Gesundheit der Bedienperson geschont und zum anderen befindet sich das Arbeitsgerät nicht mehr in einem toten Winkel, so dass sich an das Arbeitsgerät annähernde Personen schneller und besser erkannt werden können, wodurch die Sicherheit des Baggers erhöht wird.
  • In bevorzugten Ausgestaltungen des Baggers kann für jeden Schenkel ein Schwenklager am Fahrgestell, insbesondere am Drehturm, vorgesehen sein, wobei ein Schwenklager auf einer Seite und das andere Schwenklager auf der anderen Seite des Führerhauses angeordnet sind. Beispielsweise kann jedes dieser Schwenklager im Bereich einer Seitenwand des Führerhauses angeordnet sein. Die Schwenklager können beispielsweise auch am linken und rechten Rand des Drehturms oder zwischen linken Rand und linker Seitenwand und rechtem Rand und rechter Seitenwand angeordnet sein. Die Schwenklager können auch integral mit der Seitenwand sein oder sich vor der Seitenwand oder dem sich zum Arbeitsbereich weisenden Teil des Führerhauses befinden.
  • Insbesondere kann zumindest ein Teil des Führerhauses zwischen den Schwenklagern und/oder den Schenkeln angeordnet sein. Beispielsweise kann das Führerhaus an seinem zum Arbeitsbereich weisenden Teil ein Durchsichtelement, wie zum Beispiel ein Fenster oder eine Öffnung aufweisen. Das Durchsichtselement kann so eine Breite aufweisen, dass die Schenkel an dem Durchsichtselement vorbeigeschwenkt werden können.
  • Das Führerhauses, insbesondere das Durchsichtselement oder ein Teil davon, kann so weit in Richtung Arbeitsbereich geneigt oder versetzt oder gewölbt sein, dass sich das Sichtfeld einer sich im Führerhaus befindlichen Bedienperson näher an das Führerhaus erstreckt.
  • Am Fahrgestell, insbesondere am Drehturm, des Baggers kann mindestens ein Befestigungsglied für jeweils ein Antriebsglied, insbesondere Linearantriebsglied, vorgesehen sein, wobei das Befestigungsglied, in Richtung der Hochachse des Baggers gesehen, unterhalb der Schwenklager für den Ausleger angeordnet sein kann. Das Antriebsglied ist bevorzugt mit dem Grundausleger, insbesondere mit dessen Schenkeln, verbunden. Vorzugsweise sind zum Schwenken des Grundauslegers zwei Antriebsglieder vorgesehen. Insbesondere kann das Führerhaus eine für eine Bedienperson ausgestaltete Öffnung aufweisen, wobei die Schwenklager zum Schwenken des Auslegers so angeordnet sind, dass sie den Ein- oder Ausstieg in das oder aus dem Führerhaus nicht behindern, vorzugsweise in jeder Position des Auslegers nicht behindern. Beispielsweise können die für die Schenkel vorgesehenen Schwenklager an einer Position zwischen der vorderen Kante der Öffnung und der vorderen, zum Arbeitsbereich weisenden Kante des Drehturms angeordnet sein.
  • In bevorzugten Ausführungen können die Schenkel des Grundauslegers solch eine Länge aufweisen, dass der Ausleger oder Grundausleger über eine Oberkante des Führerhauses schwenkbar ist.
  • Die Hauptachse des Auslegers, die zum Beispiel der Achse des Hauptteils und/oder des Kippmasts entspricht, kann sich insbesondere in etwa mittig zur Breite des Führerhauses befinden. Das Führerhaus oder der Ausleger können in etwa mittig zu Breite des Drehturms angeordnet sein.
  • Im Folgenden werden besonders bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand von Figuren beschrieben. Die dabei offenkundig werdenden Merkmale bilden die Erfindung vorteilhaft weiter. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Grundauslegers,
  • 2 eine Seitenansicht eines Minibaggers mit einem erfindungsgemäßen Ausleger und
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Minibaggers aus 2 von vorne.
  • Der in 1 dargestellte Grundausleger 1, 2, umfasst einen Gabelungsteil, der zwei parallel zueinander angeordnete Schenkel 2 aufweist, die mit einem Hauptteil 1 verbunden sind. An den Schenkeln 2 befindet sich jeweils ein Befestigungselement 3 zur Anlenkung an einem Drehturm oder ein Fahrgestell eines Baggers. Die Befestigungselemente 3 in der Gestalt einer in das Schenkelprofil eingeschweißten Hülse gestaltet. Die Hülsen der Schenkel 2 weisen eine gemeinsame Schwenkachse S auf, um die der Ausleger 1, 2, 6 oder Grundausleger 1, 2 schwenkbar ist. Die Schenkel 2 sind aus einem kastenförmigen Hohlprofil gestaltet, das in etwa eine Recheckform aufweist. Die längere Seite des rechteckigen Querschnitts bildet die Höhe des Schenkels 2.
  • Die Schenkel und der Hauptteil weisen ein rechteckiges Querschnittsprofil auf, das aus oberen Plattenelementen 10 und unteren Plattenelementen 11 (3), und Flankenelementen 12 gebildet ist, die die oberen Plattenelemente 10 und unteren Plattenelemente 11 voneinander beabstanden, so dass an einer bestimmten Stelle des Grundauslegers 1, 2 ein gewünschtes Flächenträgheitsmoment erzeugt werden kann. Die oberen Plattenelemente 10 und unteren Plattenelemente 11 sind mit den Flankenelementen 12 verschweißt, insbesondere mit einer Kehlnaht verschweißt. Für gerade Bereiche des Grundauslegers 1, 2 werden vorzugsweise einzelne Plattenelemente verwendet und für gekrümmte Bereiche wird die Krümmung mittels mehrerer kleiner Plattenelemente angepasst.
  • Der Hauptteil 1 weist an seinem den Schenkeln 2 gegenüberliegenden Ende ein gegabeltes Befestigungselement 4 auf. Das Befestigungselement 4 weist zwei Laschen auf, die massiv oder als Hohlprofil ausgebildet werden können. In den Laschen ist je eine Bohrung angeordnet, wobei die Bohrungen entlang einer Schwenkachse T fluchten. Wie in 2 gezeigt wird, kann an dem Befestigungselement 4 ein Kippmast 6 angeordnet werden.
  • An oder auf der Oberseite des Grundauslegers 1, 2, insbesondere des Hauptteils 1, befindet sich ein mit Laschen gegabeltes Befestigungsmittel 20. Das Befestigungsmittel 20 dient zur Befestigung eines Hydraulikzylinders 9. Auf der Unterseite des Grundauslegers 1, 2, insbesondere der Schenkel 2 ist jeweils ein Befestigungsglied 8 angeordnet. Das Befestigungsglied 8 ist laschenförmig und dient zur Befestigung eines Hydraulikkolbens 9.
  • Die Schenkel 2 weisen jeweils eine Abwinkelung 7 auf, die den Hauptteil 1 gegenüber der Längsachse der Schenkel 2 neigen. Der Hauptteil 1 weist einen Übergangsbereich auf, der den Hauptteil 1 mit den Schenkeln 2 verbindet. Dadurch kann die zwischen den beiden Innenseiten der Schenkel 2 gemessene lichte Breite größer sein, als die an den Außenflanken 12 gemessene Breite des Hauptteils 1.
  • Wie in 1 gezeigt wird, nehmen die Höhe der Flankenelemente 12 der Schenkel 2 zu den Befestigungselementen 3 hin, und die Höhe der Flankenelemente 12 des Hauptteils 1 zum Befestigungselement 4 hin ab.
  • 2 zeigt einen Drehturm eines Baggers, der um eine Hochachse H relativ zu einem Untergestell (nicht dargestellt) gedreht werden kann. Der Drehturm umfasst ein Führerhaus 13 und den Ausleger 1, 2, 6. An dem Drehturm ist für jeden Schenkel 2 ein Schwenklager 16 vorgesehen, um das der gesamte Ausleger 1, 2, 6 schwenken kann. Der Drehturm weist ferner ein Befestigungsglied 17 für ein als Hydraulikzylinder gestaltetes Antriebsmittel 9 auf. Das Antriebsmittel 9 ist um das Befestigungsglied 17 schwenkbar. Das Führerhaus 13 weist eine Öffnung 18 auf, durch die eine Bedienperson in das Führerhaus 13 gelangen kann. Dabei ist es vorteilhaft, dass das Schwenklager 16 zwischen der Vorderkante des Drehturms oder des Führerhauses 13 und der Vorderkante der Öffnung 18 angeordnet ist. Diese Anordnung ermöglicht einer Bedienperson ein ungehindertes Verlassen des Führerhauses 13 durch die Öffnung 18 unabhängig von der Stellung des Grundauslegers 1, 2. Dies trägt ebenfalls zur Sicherheit für eine Bedienperson bei.
  • Wie ebenfalls in 2 gezeigt wird, ist es vorteilhaft, das sich zwischen dem Schwenklager 16 und dem Befestigungsglied 17 ein in Richtung der Hochachse H betrachteter Höhenunterschied ergibt. Insbesondere kann das Schwenklager 16, in Richtung der Hochachse H betrachtet, höher angeordnet sein als das Befestigungsglied 17. Dadurch kann verhindert werden, dass der Schenkel 2 während des Betriebs vor die Öffnung 18 schwenkt. Durch das Ein- oder Ausfahren des zwischen dem Befestigungsglied 8 und dem Befestigungsglied 17 angeordneten Hydraulikzylinders 9 können der Ausleger 1, 2, 6 und das Arbeitsgerät 5 um das Schwenklager 16 geschwenkt werden. Am vom Drehturm des Baggers entfernter liegenden Ende des Grundauslegers 1, 2 ist der Kippmast 6 an dem Befestigungselement 4 schwenkbar um die Schwenkachse T befestigt. Der Kippmast 6 ist zwischen seinen beiden Enden mit dem Grundausleger 1, 2 verbunden. Dadurch entsteht, wie in diesem Ausführungsbeispiel gezeigt, ein Hebelarm an dem der Hydraulikzylinder 9 angreift, um eine Schwenkbewegung des Kippmasts 6 um die Schwenkachse T zu erzeugen. Die Länge des effektiven Hebels, nämlich der Abstand zwischen der Schwenkachse T und dem Befestigungspunkt des Hydraulikzylinders 9 am Kippmast 6 ist insbesondere so gewählt, dass ein für den Einsatzbereich des Baggers sinnvolles Kraft-Hebel-Verhältnis erreicht wird. Durch Ein- oder Ausfahren des zwischen dem Befestigungsmittel 20 und dem Befestigungsmittel 21 angeordneten Hydraulikzylinders 9 wird der Kippmast 6 relativ zum Grundausleger 1, 2 geschwenkt. An dem vom Grundausleger 1, 2 entfernt liegenden Ende des Kippmasts 6 ist ein Arbeitsgerät 5 in der Gestalt eines Greifers befestigt. Der Kippmast 6 ist mit einem Hydraulikzylinder (nicht gezeigt) teleskopierbar, so dass der Kippmast 6 in seiner Länge verstellt werden kann.
  • Das Führerhaus 13 weist zwei Seitenwände 14 und ein zur Vorderseite weisendes Durchsichtselement 19 auf. Wie in 2 gezeigt wird, ist der lichte Abstand zwischen den Schenkeln 2 so groß, dass der Grundausleger 1, 2 an einem Teil des Führerhauses 13, nämlich dem Durchsichtselement 19 vorbeigeschwenkt werden kann, so dass sich das Durchsichtselement 19 zwischen den Schenkeln 2 befindet. Die Länge der Schenkel 2 ist vorzugsweise so bemessen, dass sich der Grundausleger 1, 2 über die Oberkante des Führerhauses 13 schwenken lässt. Der Abstand zwischen dem Befestigungselement 3 und dem Übergangselement ist daher entsprechend groß, um nicht mit dem Führerhaus 13 in Kontakt zu kommen. Wie in den Figuren nicht gezeigt wird, kann das Führerhaus 13 oder das Durchsichtelement 19 soweit nach vorne geneigt sein, dass von dem Blick einer Bedienperson in Arbeitsposition der Bereich am Boden nahe am Führerhaus 13 erfasst werden kann. Vorteilhaft wird hierdurch der erblickbare Arbeitsbereich A für die Bedienperson vergrößert. Bei herkömmlichen aus dem Stand der Technik bekannten Baggern war dies aufgrund der Anordnung und Geometrie des Auslegers 1, 2, 6 nicht möglich.
  • Wie in 3 dargestellt wird, befinden sich die Schwenklager 16 und die Befestigungsglieder 17 an den Seiten des Führerhauses 13. Insbesondere können die Schwenklager 16 und die Befestigungsglieder 17 so weit seitlich des Führerhauses 13 angeordnet sein, dass die Schenkel 2 zumindest am Durchsichtselement 19, oder bevorzugter an den Seitenwänden 14 des Führerhauses 13 vorbeigeschwenkt werden können. Das symbolisch dargestellte Auge soll die Augen einer Bedienperson, die sich in Arbeitsposition befindet, illustrieren. Die von dem Auge ausgehenden Linien symbolisieren ein Sichtfeld der Bedienperson. Das Sichtfeld wird durch die Schenkel 2 auf beiden Seiten beim Schwenken des Auslegers 1, 2, 6 vergrößert oder verkleinert. Insbesondere wird beim Hochschwenken des Auslegers 1, 2, 6 das Sichtfeld vergrößert und bei Herabschwenken des Auslegers 1, 2, 6 das Sichtfeld verkleinert. Vorzugsweise ist das Sichtfeld so groß, dass der Arbeitsbereich A, in dem sich zum Beispiel das Arbeitsgerät 5 befindet, zu einem großen Teil erblickt werden kann.
  • Nur beispielhaft sei auf den Stand der Technik verwiesen, bei dem das Sichtfeld beim Hochschwenken des Auslegers verkleinert und somit der tote Winkel für die Bedienperson vergrößert wird, wodurch die Sicht auf das Arbeitsgerät verschlechtert wird. Dieser Nachteil wird durch die Geometrie und die Anordnung des erfindungsgemäßen Grundauslegers 1, 2 beseitigt.
  • 1
    Hauptteil
    2
    Schenkel
    3
    Befestigungselement für das Fahrgestell, insbesondere den Drehturm
    4
    Befestigungselement für ein weiteres Teil des Auslegers oder ein Arbeitsgerät
    5
    Arbeitsgerät
    6
    weiteres Teil des Auslegers, Kippmast
    7
    Abwinkelung
    8
    Befestigungsglied für Antriebsmittel
    9
    Antriebsmittel, Hydraulikkolben
    10
    oberes Plattenelement
    11
    unteres Plattenelement
    12
    Flankenelement
    13
    Führerhaus
    14
    Seitenwand
    16
    Schwenklager
    17
    Befestigungsglied für Antriebselement
    18
    Öffnung, Tür
    19
    Durchsichtelement, Fenster
    20
    Befestigungsmittel für Antriebsmittel
    21
    Befestigungsmittel für Antriebsmittel
    A
    Arbeitsbereich
    H
    Hochachse
    S
    Schwenkachse
    T
    Schwenkachse

Claims (20)

  1. Ausleger für einen Bagger, insbesondere Minibagger, umfassend a) einen Hauptteil (1) und b) zwei mit dem Hauptteil (1) verbundene Schenkel (2), wobei jeder der beiden Schenkel (2) ein Befestigungselement (3) aufweist, mit denen der Ausleger so mit dem Bagger verbunden werden kann, dass der Hauptteil (1) und die Schenkel (2) gemeinsam um eine Schwenkachse (S) schwenken können.
  2. Ausleger nach Anspruch 1, wobei der Hauptteil (1) des Auslegers ein Befestigungselement (4) aufweist, an dem ein Arbeitsgerät (5) oder ein weiteres für den Ausleger vorgesehenes Teil (6), z.B. starr oder gelenkig, befestigt werden kann.
  3. Ausleger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schenkel (2) zumindest abschnittsweise einen in Richtung ihrer Schwenkachse (S), um welche die Schenkel (2) schwenkbar sind, gemessenen Abstand voneinander aufweisen, der so bemessen ist, dass in einem mit dem Bagger verbundenen Zustand, ein Arbeitsbereich zwischen den beiden Schenkeln (2) erblickt werden kann.
  4. Ausleger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei beide Schenkel (2) und/oder der Hauptteil (1) länglich ausgebildet sind, wobei wenigstens eines aus beiden Schenkeln (2) und Hauptteil (1) gegenüber ihrer Längsachse eine Abwinkelung (7) aufweisen.
  5. Ausleger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens ein Schenkel (2) oder/und der Hauptteil (1) ein Befestigungsglied (8) für ein Antriebsmittel (9), insbesondere ein Linearantriebsmittel, aufweist.
  6. Ausleger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens eines aus beiden Schenkeln (2) und Hauptteil (1) zumindest abschnittsweise ein geschlossenes Hohlprofil aufweist.
  7. Ausleger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Träger ein oberes Y-förmiges, sich quer zur Schwenkebene erstreckendes Plattenelement (10) und ein unteres Y-förmiges, sich quer zur Schwenkebene oder parallel zum oberen Plattenelement (10) erstreckendes Plattenelement (11) aufweist, wobei beide Y-fömigen Plattenelemente (10, 11) mit einem Abstand zueinander angeordnet und mit einem Steg oder zumindest auf einer Seite mit einem Flankenelement (12) verbunden sind.
  8. Ausleger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei Hauptteil (1) und Schenkel (2) Elemente eines Grundträgers (1, 2) bilden, wobei am Hauptteil (1) des Grundträgers (1, 2) ein schwenkbar angeordneter Kippmast (6) befestigt ist oder werden kann.
  9. Ausleger nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Kippmast (6) einteilig oder mehrteilig ist und insbesondere per Hand oder mit einem Antrieb teleskopierbar ist.
  10. Ausleger nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, wobei das Ende des Kippmasts (6), das dem mit dem Grundträger (1, 2) verbundenen Ende gegenüberliegt, mit einem Arbeitsgerät (5) gekoppelt werden kann.
  11. Bagger, insbesondere Minibagger, umfassend einen Ausleger, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, und ein Führerhaus (13), wobei aus dem Führerhaus (13) ein Arbeitsbereich erblickbar ist, wobei sich die Schenkel (2) im Bereich der Seitenwände (14) des Führerhauses (13) befinden.
  12. Bagger nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei für jeden Schenkel (2) am Fahrgestell, insbesondere am Drehturm, ein Schwenklager (16) vorgesehen ist, wobei ein Schwenklager (16) auf einer Seite und das andere Schwenklager (16) auf der anderen Seite des Führerhauses (13) angeordnet sind.
  13. Bagger nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest ein Teil des Führerhauses (13) zwischen den Schwenklagern (16) und/oder den Schenkeln (2) angeordnet ist.
  14. Bagger nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, wobei am Fahrgestell, insbesondere am Drehturm, mindestens ein Befestigungsglied (17) für jeweils ein Antriebsglied (9), insbesondere Linearantriebsglied, vorgesehen ist, wobei das Befestigungsglied (17) in Richtung der Hochachse (H) des Baggers gesehen unterhalb der Schwenklager (16) für den Ausleger angeordnet ist.
  15. Bagger nach einem der vier vorhergehenden Ansprüche, wobei das Führerhaus (13) eine für eine Bedienperson ausgestaltete Öffnung (18) aufweist, wobei die Schwenklager (16) zum Schwenken des Auslegers so angeordnet sind, dass sie den Ein- oder Ausstieg in das oder aus dem Führerhaus (13) nicht behindern, vorzugsweise in jeder Position des Auslegers nicht behindern.
  16. Bagger nach einem der fünf vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schenkel (2) des Trägers solch eine Länge aufweisen, dass der Ausleger über eine Oberkante des Führerhauses (13) schwenkbar ist.
  17. Bagger nach einem der sechs vorhergehenden Ansprüche, wobei das Führerhaus (13) ein zum Arbeitsbereich weisendes Durchsichtselement (19) aufweist, das so eine Breite aufweist, dass die Schenkel (2) an dem Durchsichtselement (19) vorbeigeschwenkt werden können.
  18. Bagger nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei zumindest ein Teil des Durchsichtselements (19) so weit in Richtung Arbeitsbereich geneigt oder versetzt ist, so dass eine sich im Führerhaus (13) befindliche Bedienperson den vor der Vorderseite des Drehturms befindlichen Bereich des Bodens, auf dem der Bagger steht, erblicken kann.
  19. Verfahren zum Herstellen eines Auslegers, insbesondere Grundauslegers (1, 2), folgende Schritte umfassend: a) das Bereitstellen eines oberen und eines unteren Y-förmigen Plattenelements (10, 11) b) das Anordnen des oberen Y-förmigen Plattenelements (10) mit einem Abstand über dem unteren Plattenelement (11), c) das Zusammenfügen des oberen und unteren Plattenelements (10, 11) mittels eines Fügeverfahrens, insbesondere Schweißverfahrens, und einem zwischen dem oberen und unteren Plattenelement (10, 11) bereitgestellten Stegs oder Flankenelements (12).
  20. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das obere und das untere Plattenelement (10, 11) vor dem übereinander Anordnen jeweils mit einem in etwa gleichen Winkel oder entsprechend an das Maß einer zueinander angepassten Verjüngung entsprechend angepassten Winkeln abgewinkelt werden.
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