-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kühlschmierung mindestens eines
Gesenks einer ein Untergesenk und ein auf- und ab bewegliches Obergesenk
aufweisenden Umformmaschine, insbesondere einer Gesenkschmiedepresse,
mit einem Sprüharm,
der zwischen zwei Umformhüben
in den Arbeitsraum zwischen Unter- und Obergesenk eingeschwenkt
wird und einen Sprühkopf
mit mehreren Zweistoffdüsen
trägt,
die zur Kühlschmierung
ein Gemisch aus Sprühmittel
und Sprühluft
auf das Gesenk zerstäuben,
wobei der Sprühkopf
an eine Versorgungseinheit angeschlossen ist und den Zweistoffdüsen zur
Steuerung des Volumenstroms des Sprühmittels und der Sprühluft Ventile
zugeordnet sind.
-
Bei
Umformmaschinen, die Werkstücke
auf sich stetig wiederholende Weise fertigen, muß das Werkzeug, vornehmlich
das Unterwerkzeug bzw. das Gesenk, geschmiert und/oder ausgeblasen
werden, um eine ordnungsgemäße Funktion
zu gewährleisten.
Die hierbei eingesetzten Sprühsysteme
der eingangs genannten Art erfüllen
im wesentlichen folgende Aufgaben, nämlich Befreiung der Gesenke
von Zunder nach erfolgter Umformung, Abkühlung der Gesenkoberfläche auf
Werkzeuggrundtemperatur, Auftragung einer Schmierstoffschicht und
Ausblasen der gegebenenfalls nach dem Sprühen vor allem in den Untergesenken
verbleibenden Restfeuchtigkeit. Bei schnellaufenden automatisierten
Schmiedeanlagen steht hierfür
insgesamt nur ein sehr kleines Zeitfenster (etwa maximal 0,4 s bis
1 s) zur Verfügung.
-
Denn
bei Gesenkschmiedepressen mit automatischen Werkstücktransporten,
bei denen der Werkstücktransport
durch Hubbalken im Werkzeugraum durchgeführt wird, gibt es keine zeitliche
Lücke zwischen
dem einen und dem anderen Schmiedeteil, sondern der Werkstücktransport
erfolgt kontinuierlich innerhalb des Werkzeugraumes der Schmiedepresse.
Bei diesen Systemen wird in der Regel in Belegung jeder zweiten
Schmiedeoperation geschmiedet, d. h., dass während des automatischen Ablaufes
nur jede zweite Umformstation durch ein Werkstück belegt ist. Das Ausblasen
und Sprühen der
Gesenke kann in diesem Fall immer nur dann vorgenommen werden, wenn
die Gesenke vom Werkstück
frei sind und gerade kein Pressenhub durchgeführt wird. Die mit den Sprühköpfen versehenen,
elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch gesteuerten Sprüharme können daher
immer erst dann in den Werkzeugraum einfahren, wenn der Pressenstößel im oberen
Totpunkt stehen geblieben ist. Dies bedeutet, dass von der sowieso
nur kurz zur Verfügung
stehenden Blas- und Sprühzeit
ein nicht unbeträchtlicher
Teil durch Steuer- und Überwachungszeiten
verloren geht. Um das zeitgerecht zu ermöglichen, ist durch die
DE 195 17 109 A1 eine
Formsprüheinrichtung
mit einer eine Sensoreneinheit umfassenden Steuerung bekannt.
-
Darüber hinaus
sind bei automatisierten Schmiedeanlagen weitere Besonderheiten
und Forderungen zu beachten. So ist der für die Gestaltung der Sprühköpfe zur
Verfügung
stehende Bauraum durch den begrenzten Pressenhub sowie durch den notwendigen
Bewegungsraum anderer Baugruppen, wie die genannten Transfereinrichtungen,
begrenzt. Aufgrund der hohen auftretenden Beschleunigungen beim
Ein- und Ausschwenken des Sprüharms
darf die Masse der Sprühköpfe einen
bestimmten Wert nicht überschreiten.
Gleichzeitig werden jedoch Prozesssicherheit und – wirtschaftlichkeit
wesentlich durch die Qualität
des installierten Sprühsystems
beeinflusst. Eine auf die thermische Belastung des Gesenkes optimal
abgestimmte Sprühmengenverteilung
verhindert übermäßigen Verschleiß oder unzulässigen Zunderaufbau
und führt
somit zu einer verlängerten
Gesenkstandzeit.
-
Die
Minimierung der spezifischen Sprühmittelmenge
je Teil wird wirtschaftlich immer wichtiger, da die Beschaffung
und vor allem auch die Entsorgung bzw. Aufbereitung der anfallenden
Sprühmittelreste
einen zunehmenden Anteil an den Stückkosten verursachen. Aus der
DE 196 12 411 A1 sind
hierzu ein Behälter
zur Aufnahme und zum Vorhalten der richtigen Schmiermittelmenge
sowie eine Einrichtung für
die wiederholte Ausgabe dieser Menge auf Gesenk- und Werkstückoberflächen beim
Betätigen
eines im Behälter
angeordneten Kolbens bekannt. Es sind Ventile vorgesehen, die einen
Umlauf des Schmiermittels im Behälter
während
der Intervalle erlauben, in denen keine Schmiermittelchargen an
die Gesenkoberflächen
ausgegeben werden und die die Schmiermittelströmung im Behälter unterbrechen, damit eine
Charge im Behälter
festgehalten werden kann. Diese festgehaltene Charge wird sodann
durch Betätigen
des Kolbens auf die Gesenkoberflächen gerichtet.
Damit der Behälter
genau die der Gesenkfläche
zuzuführende
Schmiermittelmenge festhält,
ist sein Arbeitsvolumen einstellbar. Nach der Ausgabe dieser Menge
werden die Ventile geöffnet,
so daß wieder
Schmiermittel durch den Behälter
strömen und über Düsen versprüht werden
kann.
-
Beim
Schmieden von Teilen, bei denen die durch die Umformung in die Gesenke
eingebrachte Wärmemenge
beschränkt
bleibt (z. B. Pleuel), erfolgt die Kühlschmierung der Gesenke mit
einem Gemisch aus Sprühmittel
Wasser und Druckluft, das gemeinsam durch Düsen zerstäubt wird. Die Ventile zur Steuerung
des Volumenstroms von Sprühmittel/Wasser
sowie von Druckluft am Sprüharm
sind bei in Betrieb befindlichem Sprühanlagen in räumlicher
Entfernung zum Sprühkopf
angeordnet, wie durch die
DE
25 26 900 A1 bekannt geworden. Die Mischung von Sprühmittel/Wasser
und Druckluft findet beim Übergang
vom Sprüharm
in den Sprühkopf
statt, wobei mehrere im Sprühkopf
angeordnete Düsen
gemeinsam mit der Mischung von Sprühmittel/Wasser und Druckluft
versorgt werden. Als nachteilig ist bei diesen Sprühanlagen
anzusehen, dass durch die räumliche
Trennung von Ventilen und Verdüsungsort nach
dem Öffnen
der Ventile erst mit einem zeitli chen Verzug verdüstes Sprühmittel/Wasser
aus den Düsen
des Sprühkopfes
austritt, was insbesondere bei automatisierten Schmiedeanlagen mit
den dort kurzen Zeitfenstern problematisch ist.
-
Das
Gemisch aus Sprühmittel/Wasser
und Druckluft neigt außerdem
zu Entmischungen. Weiterhin treten zwischen den gemeinsam versorgten
Düsen erfahrungsgemäß stark
unterschiedliche Druck- und Strömungsverhältnisse
auf, die zu einem unerwünschten,
unterschiedlichen Verhalten der Düsen untereinander führen. Das
macht in der Regel Vorversuche und Nachoptimierungen notwendig,
da das Verhalten, wenn überhaupt,
weil es sehr instationär ist,
nur mit erheblichem Simulationsaufwand rechnerisch vorhersagbar
ist. Schließlich
müssen
durch den hohen Betriebsdruck dieser Sprühanlagen (beispielsweise Druckluft
6 bar und Sprühmittel/Wasser
20 bar) die Verrohrungen und die Sprühköpfe konstruktiv so ausgeführt sein,
daß sie
diesen hohen Drücken standhalten.
Hiermit sind einerseits große
Massen der Sprühköpfe und
andererseits hohe Fertigungskosten unvermeidlich. Es lassen sich
auch nicht an verschiedenen Düsen
unterschiedliche Sprühdauern zur
Anpassung an den Kühlschmierbedarf
der Gesenkoberfläche
ermöglichen.
-
Es
sind daher an den Sprüharmen
der Sprühsysteme
auch bereits Zweistoffdüsen
eingesetzt worden (vgl.
DE
195 11 272 A1 ), die zwar einige Verbesserungen mit sich
bringen, wie insbesondere die Verhinderung von Entmischungsvorgängen und die
Begrenzung von Unterschieden der Druck- und Strömungsverhältnisse zwischen den Düsen, jedoch liegt
aufgrund der räumlichen
Trennung von Ventilen und Verdüsungsort
unverändert
ein zeitlicher Verzug vor. Wegen des benötigten Bauraums für derartig ausgerüstete Sprühköpfe bei
schnellaufenden Schmiedeanlagen mit den dortigen Bauraumbeschränkungen
können
sie häufig
nicht untergebracht werden. Außerdem
besitzen die üblichen
Zweistoffdüsen
baubedingt nur kleine Bohrungsdurchmesser, die die Betriebssicherheit
gefährden,
weil sie sich allmählich
mit Sprühmittelzusätzen verstopfen
können.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung
ohne die genannten Nachteile zu schaffen, insbesondere sowohl die
beim Betrieb in schnellaufenden Schmiedeanlagen mit Blick auf Bauraum-
und Massebeschränkungen
sowie niedrigeren Fertigungskosten an die Sprühköpfe gestellten Forderungen
als auch hinsichtlich der Betriebsmöglichkeiten und Funktionssicherheit
der Düsen
zu erfüllen.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass bei der eingangs genannten Vorrichtung der Sprühkopf in
Sandwich-Bauweise ausgeführt
ist und für
das Sprühmittel
und die Sprühluft voneinander
getrennte Zuführkanäle ausgebildet sind,
wobei die Ventile in dem Sprühkopf
selbst in unmittelbarer Nähe
der Zweistoffdüsen
angeordnet, als Membranventile ausgebildet und über Zuführöffnungen an ein Steuermedium,
vorzugsweise Steuerluft, angeschlossen sind.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Da
sich somit eine räumliche
Trennung von Ventilen und Verdüsungsort
vermeiden lässt,
ergibt sich aufgrund der erreichten Reduzierung des Zeitverzugs
zwischen Ventilöffnung
und Verdüsungsbeginn
eine optimale Nutzung des nur sehr kleinen zur Verfügung stehenden
Zeitfensters.
-
Die
Schichtung verschiedener, dünner
Platten von wenigen Millimetern Dicke, die zu einem Paket gefügt werden,
wobei sich die Platten gegebenenfalls durch Dichtungen, Kleben oder
Löten zueinander
abdichten lassen, ermöglicht
zudem einen flachbauenden Sprühkopf,
so dass die bestehenden Bauraumbeschränkungen keine Einsatzbeschränkung bedeuten.
Außerdem
lässt sich
der Sprühkopf gleichzeitig
mit Zweistoffdüsen
ausbilden, weil sich in den Platten sogleich die Zuführkanäle zumindest
für das
Sprühmittel
und für
die Sprühluft
vorsehen lassen. Die verwendeten dünnen Platten erlauben es, durch
insbesondere Lasertechnik, in einfacher Weise die Kanäle mit komplexen
Formen auszubilden. Die reduzierten notwendigen Betriebsdrücke der
in dem erfindungsgemäßen Sprühkopf erreichten
Zweistoffdüsen
erlauben eine Reduzierung der Masse der Sprühköpfe, da die Platten belastungsabhängig aus Stahl,
Leichtmetallen oder Kunststoffen bestehen können. Die Sandwich-Bauweise
verringert außerdem
die Fertigungskosten, da aufwendige Herstellungs- und Fügeoperationen
wie bei den bisher üblichen
Sprühköpfen entfallen.
Durch die getrennte Zuführung
von Sprühmittel
und Sprühluft
werden Entmischungsvorgänge
verhindert.
-
Die
unmittelbare, benachbart zu den Zweistoffdüsen mögliche Integration von Membranventilen
für die
Steuerung des Sprühmittel-Volumenstroms,
gegebenenfalls auch des Sprühluft-Volumenstroms,
ermöglicht
in vorteilhafter Weise eine Ausgestaltung der Erfindung derart,
dass jedes Ventil den Volumenstrom mindestens einer Zweistoffdüse steuert
und die Ventile zeitlich unterschiedlich und mit variablen Volumenströmen ansteuerbar
sind. Es lassen sich hierbei verschiedene Bereiche der Gesenkoberfläche durch
eine zeitlich unterschiedliche Ansteuerung der Ventile mit unterschiedlichen
Mengen kühlen
und/oder schmieren. Es liegt hierbei im Rahmen der technischen Möglichkeiten,
vorteilhaft mehrere Zweistoffdüsen
zu Gruppen zusammenzufassen.
-
Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung gelangt bei geöffnetem Ventil der Volumenstrom
des Sprühmittels über eine
Zuführöffnung in
einen Verbindungsraum, der über
einen Ablaufkanal an ein in einer Trägerplatte gehaltenes Auslassrohr
angeschlossen ist, wobei das Auslassrohr in einer Sprühluft-Austrittsöffnung einer äußeren Abschlussplatte endet
und ein zwischen der Trägerplatte
und der äußeren Abschlussplatte
verlaufender Mittenabschnitt des Auslassrohres von einer Drallkammer
umgeben ist, in die der Zuführkanal
der Sprühluft
mündet.
Eine jede Zweistoffdüse
wird damit von dem Sprühmittel-Düsenaustritt
des Auslassrohres und der diesen mit Abstand konzentrisch umgebende
Sprühluft-Austrittsöffnung gebildet.
Das durch das geöffnete
Membranventil in das Auslassrohr eintretende Sprühmittel wird von der in die
Drallkammer eingeleiteten, dort verwirbelten Sprühluft über die Austrittsöffnung mitgerissen,
mit der Sprühluft
vermischt und auf das/die Gesenke versprüht. Der Bohrungsdurchmesser
des Auslassrohres lässt
sich ausreichend groß,
vorzugsweise nicht kleiner als 1,5 mm, vorsehen, da das Auslassrohr
in dem erfindungsgemäßen Sprühkopf baubedingt
keinen Beschränkungen
unterliegt, die kleinere Durchmesser erforderlich machen würden.
-
Ein
durch Schichtung verschiedener Platten erreichter erfindungsgemäßer Sprühkopf setzt
sich vorteilhaft aus der äußeren Abschlussplatte,
einer Zwischenplatte, einer Sprühluft-Zuführkanalplatte, der
Trägerplatte,
einer Steuerluftplatte, mehreren Membranventilplatten, einer Sprühmittel-Zuführkanalplatte
und einer undurchlässigen
Kopfplatte zusammen. Wenn der erfindungsgemäße Sprühkopf zum gleichzeitigen Kühlen und/oder
Schmieren sowohl des Unter- als auch des Obergesenkes eingesetzt
werden soll, schließt
sich der Kopfplatte eine Sandwich-Bauweise in umgekehrter Reihenfolge
wie zuvor genannt nach außen
bzw. oben hin an, d. h. dem Obergesenk ist dann ebenfalls eine äußere, die Zweistoffdüsen aufweisende
Abschlussplatte zugewandt.
-
Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen
der Erfindung. Es zeigen:
-
1 den
erfindungsgemäßen Sprühkopf in der
Seitenansicht;
-
2 den
in Sandwich-Bauweise durch Schichtung verschiedener Platten ausgeführten Sprühkopf nach 1 in
der Draufsicht;
-
3 einen
Schnitt durch den Sprühkopf entlang
der Linie III-III von 2; und
-
4 einen
Schnitt gemäß 3,
allerdings durch einen Sprühkopf,
der demgegenüber
außerdem
integrierte Membranventile aufweist.
-
Ein
in den Figuren dargestellter, durch Schichtung von dünnen Platten,
die anhand der 3 und 4 noch näher beschrieben
werden, in Sandwich-Bauweise ausgeführter, flachbauender und damit
niedriger Sprühkopf 1 wird
zum temporären
Einschwenken zwischen die Gesenke einer Umformmaschine mit seinem
Sprühkopfende 2 an
einer angetriebenen, nicht dargestellten Manipulatoreinrichtung,
wie einem Sprüharm,
befestigt. Der Plattenverbund des flachbauenden Sprühkopfes 1 wird durch
zahlreiche, in Randnähe
umlaufend angeordnete, nicht gezeigte Spannschrauben zusammengehalten.
-
Der
Sprühkopf 1 gemäß Ausführungsbeispiel
ist zur gleichzeitigen Kühlschmierung
von Unter- und Obergesenk konstruiert und besteht daher aus einem
Untergesenkplattenaufbau 1a und einem Obergesenkplattenaufbau 1b.
Zwischen diesen beiden Aufbauten ist eine geschlossene, undurchlässige Kopfplatte 3 angeordnet
(vgl. die 3 und 4). An seinem
anschlussseitigen Sprühkopfende 2 besitzt
der Sprühkopf 1 Anschlüsse für eine externe Versorgungseinheit
(nicht dargestellt), die einen Tank, Pumpen, Druckregler u. s. w.
umfasst und zur Zuleitung zum Untergesenkplattenaufbau 1a bzw. Obergesenkplattenaufbau 1b einen
unteren Sprühmittelanschluss 4a sowie
einen oberen Sprühmittelanschluss 4b (vgl. 1)
sowie nebeneinanderliegend einen unteren Sprühluftanschluss 5a und
einen oberen Sprühluftanschluss 5b (vgl. 2)
aufweist.
-
Sowohl
in der äußeren Abschlussplatte 6a des
Untergesenkplattenaufbaus 1a als auch in der äußeren Abschlussplatte 6b des
Obergesenkplattenaufbaus 1b (vgl. die 3 und 4)
sind zahlreiche Zweistoffdüsen 7 ausgebildet,
deren Gestaltung sich näher
den 3 und 4 entnehmen lässt und
von denen in 2 die Düsenaustritte zu erkennen sind. In 2 ist
weiterhin zu erkennen, daß mehrere Zweistoffdüsen 7 zu
Gruppen I bzw. II zusammengefasst sind.
-
Bei
dem Plattenverbund sind zwischen der Kopfplatte 3 und der äußeren Abschlussplatte 6a bzw. 6b eine
Zwischenplatte 8, eine Sprühluft-Zuführkanalplatte 9, eine
Trägerplatte 10 mit
einem darin gehaltenen Auslassrohr 11 und eine Sprühmittel-Zuführkanalplatte 12 eingeschlossen.
Das über dem
unteren bzw. oberen Sprühmittelanschluß 4a bzw. 4b eingeleitete
Sprühmittel
gelangt in einen in der Sprühmittel-Zuführkanalplatte 12 eingearbeiteten Zuführkanal 13,
der in Verbindung mit dem Bohrungsdurchmesser des Auslassrohres 11 steht,
dessen Mittenabschnitt 14 von einer in der Zwischenplatte 8 und
der Sprühluft-Zuführkanalplatte 9 ausgebildeten
Drallkammer 15 umgeben ist (vgl. 3).
-
Der
von dem Bohrungsdurchmesser des Auslassrohres 11 vorgegebene
Sprühmittel-Düsenaustritt 16 endet
bündig
abschließend
mit der äußeren Abschlussplatte 6a bzw. 6b in
einer in dieser ausgebildeten Sprühluft-Austrittsöffnung 17.
In die Drallkammer 15 mündet
ein in die Sprühluft-Zuführkanalplatte 9 eingearbeiteter
Zuführkanal 18,
der über
den unteren bzw. oberen Sprühluftanschluss 5a bzw. 5b mit
der Sprühluft
(Druckluft) versorgt wird. Diese verwirbelt sich in der Drallkammer 15,
entweicht aus der Sprühluft-Austrittsöffnung 17 bei
gleichzeitiger Vermischung mit dem aus dem Sprühmittel-Düsenaustritt 16 des
Auslassrohres 11 entweichendem Sprühmittel, so dass dieses Gemisch
auf das Unter- bzw. Obergesenk verdüst wird. Durch die in dem Plattenverbund
getrennt ausgebildeten Zuleitungen von einerseits Sprühmittel
und andererseits Sprühluft
können
keine Entmischungsvorgänge
stattfinden (vgl. 3).
-
Bei
der in 4 als Teilschnitt dargestellten Sandwich-Bauweise
einer weiteren Ausführung
eines Sprühkopfes 1 sind
der Untergesenkplattenaufbau 1a und der Obergesenkplattenaufbau 1b mit
der zuvor anhand der 3 beschriebenen Bauweise hinsichtlich
der Verwendung der äußeren Abschlussplatte 6a bzw. 6b,
der Zwischenplatte 8, der Sprühluft-Zuführkanalplatte 9 und
der Trägerplatte 10 übereinstimmend,
so daß die
entsprechenden Bezugsziffern nicht sämtlich noch einmal eingetragen
worden sind. Hier kommt noch hinzu, dass in den Plattenverbund benachbart
zu den Zweistoffdüsen 7 außerdem noch
Ventile 19, ausgebildet als aus mehreren sehr dünnen Platten
bestehende Membranventile 20, integriert sind. Diese sind
eingeschlossen zwischen der Sprühmittel-Zuführkanalplatte 12,
in der ein Zuführkanal 13 und
von diesem getrennt ein zu dem Auslassrohr 11 führender
Verbindungsraum 23 ausgebildet sind, und einer zusätzlichen,
der Trägerplatte 10 direkt
anliegenden Steuerluftplatte 21, in der mindestens ein
Steuerluftkanal 26 ausgebildet ist. Für die Steuerluftplatte 21 sind
zusätzlich
zu den in 2 gezeigten Anschlüssen 4a, 4b und 5a, 5b noch
Steuerluftanschlüsse
(nicht dargestellt) an dem anbauseitigen Sprühkopfende 2 vorgesehen.
-
Das
Membranventil 20 besteht im Ausführungsbeispiel nach 4,
das die geschlossene Ventilposition zeigt, aus vier gegenüber dem
Untergesenkplattenaufbau 1a bzw. Obergesenkplattenaufbau 1b nochmals
dünneren
Membranventilplatten 20a, 20b, 20c und 20d.
Hiervon weisen die beiden unteren Platten 20a und 20b erste
Zuführöffnungen 24 und 25,
die mit dem Steuerluftkanal 26 in Verbindung stehen, und
zweite Zuführöffnungen 27 bzw. 27a auf,
die über
eine in der Steuerluftplatte 21 befindliche Zuführöffnung 31a mit
dem Auslassrohr 11 in Verbindung stehen. Die obere Membranventilplatte 20d ist
mit einer mit dem Zuführkanal 13 in
Verbindung stehenden Zuführöffnung 28,
einer mit dem Verbindungsraum 23 in Verbindung stehenden
weiteren Zuführöffnung 29 und
deckungsgleich zu den Zuführöffnungen 27 und 27a mit
einer Zuführöffnung 30 versehen,
der sich in der darunter liegenden dünnen Membranventilplatte 20c eine
ebensolche Zuführöffnung 31 anschließt. Die
fluchtend übereinander
liegenden Zuführöffnungen 27, 27a, 30 und 31 bilden mit
der Zuführöffnung 31a insgesamt
einen Ablaufkanal 32 zum Auslassrohr 11.
-
Die
somit benachbart zu den Zweistoffdüsen 7 angeordneten
Ventile 19 bzw. Membranventile 20 führen zu
einer deutlichen Verringerung des Zeitverzugs zwischen Ventilöffnung und
Verdüsungsbeginn. Das
Ventil 19 bzw. 20 öffnet sich, wenn über den Steuerluftkanal 26 die
Steuerluft abgelassen wird, so daß sich infolge des Drucks des
Sprühmittels
im Zuführkanal 13 die
Membranventilplatte 20c von der oberen Membranventilplatte 20d abhebt
und über
die dann offenen Zuführöffnungen 28 und 29 das über den
Zuführkanal 13 eingeleitete
Sprühmittel über den Verbindungsraum 23 und
den Ablaufkanal 32 zum Auslassrohr 11 gelangen
kann.
-
Die
Verbindung des Zuführkanals 13 mit
dem Auslassrohr 11 wird unterbrochen und damit der Sprühmittelaustritt
gestoppt, wenn die Membranventilplatte 20c durch den Steuerluftkanal 26 und
die Zuführöffnungen 24 und 25 mit
Druck beaufschlagt, somit gegen die obere Membranventilplatte 20d gepresst
wird und die Zuführöffnungen 28 und 29 verschließt.
-
Die
Sandwich-Bauweise des Sprühkopfes 1 ermöglicht in
jedem Fall, d. h. auch dann, wenn die Ventile 19 bzw. 20 mit
integriert sind, eine sehr niedrige, flache Kühlschmiereinheit, die sich
ohne Platzprobleme aufgrund von Bauraumbegrenzungen zur Kühlschmierung
von Unter- und/oder Obergesenk einer Umformmaschine vorsehen lässt.