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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitäranlage mit zumindest einem
Sanitärraum,
einem Reinigungsraum, einer zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum
angeordneten Trennwand und einer an der Trennwand angeordneten Sanitäreinrichtung,
wie beispielsweise eine Toilette, ein Urinal, ein Waschbecken oder
dergleichen, wobei die Sanitäreinrichtung
wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im
Reinigungsraum bewegbar ist.
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Im
Stand der Technik sind unterschiedliche Sanitäranlagen der genannten Art
bekannt.
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Die
EP-A-0 517 131 beschreibt beispielsweise eine Sanitärzelle,
die einen durch eine Türe
zugänglichen
Sanitärraum
und eine um eine Schwenkachse verschwenkbare Wand umfaßt, die
den Sanitärraum
von einem daneben liegenden Technikraum trennt. In dem Technikraum
sind die für
die Reinigung der Toilettenschüsseln
erforderlichen Einrichtungen untergebracht. Die drehbare Wand trägt an jeder
Seite eine Toilettenschüssel,
wobei die jeweils im Sanitärraum
angeordnete Toilettenschüssel
mit ihrer Öffnung
nach oben weist, während
die in dem Technikraum befindliche Toilettenschüssel mit ihrer Öffnung nach
unten zeigt. Die Wand, an der die beiden Toilettenschüsseln befestigt
sind, ist auf einer horizontal gelagerten Achse angeordnet. Unterhalb
der Sanitärzelle
und des Technikraums befindet sich eine zweiter Technikraum. Beim
Schwenken der Toilettenschüsseln
gelangen diese durch diesen Technikraum in den neben dem Sanitärraum befindlichen
Raum. Damit diese Schwenkbewegung ausführbar ist, ist der Boden des
Sanitärraums
mit einer aufklappbaren Öffnung
versehen. Ein Nachteil der in dieser Druckschrift beschriebenen
Sanitärzelle
besteht darin, daß neben
dem Technikraum zum Reinigen der Toilettenschüsseln ein weiterer Technikraum
unterhalb der Sanitärzelle
und des Technikraumes vorgesehen werden muß, um ein Verschwenken der
Toilettenschüsseln
zu ermöglichen.
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Eine
weitere Sanitäranlage
der genannten Art ist beispielsweise in der DE-A-28 51 036 offenbart.
Diese Sanitäranlage
umfaßt
ein in einem Sanitärraum
angeordnetes Toilettenbecken mit einer Rückwand, wobei Toilettenbecken
und Rückwand zwischen
einer Benutzungsstellung im Sanitärraum und einer Reinigungsstellung
in einem Reinigungsraum verschwenkbar sind, wobei in der Reinigungsstellung
auf das Toilettenbecken und die Rückwand gerichtete Reinigungsvorrichtungen
wirksam sind. Zum Verschwenken sind sowohl das Toilettenbecken als
auch die Rückwand
an entsprechenden Schwenkarmen gehalten. Um das Toilettenbecken
und die Rückwand
aus der Benutzungsstellung in die Reinigungsstellung zu überführen, wird
zunächst
die Rückwand
verschwenkt, um ausreichend Raum für die Schwenkbewegung der Toilettenschüssel zu schaffen.
Ein Nachteil dieses Reinigungskonzepts besteht darin, daß eine Öffnung zwischen
dem Sanitärraum
und dem Reinigungsraum verbleibt, während das Toilettenbecken mit
der zugehörigen
Rückwand
im Reinigungsraum gereinigt wird, so daß beispielsweise Reinigungsflüssigkeit
aus dem Reinigungsraum in den Sanitärraum gelangen kann, was unerwünscht ist.
Ferner kann der Sanitärraum
während
der Reinigungsphase nicht genutzt werden. Schließlich ist die Konstruktion
zur Ermöglichung
der Schwenkbewegung des Toilettenbeckens und der Trennwand recht
kompliziert.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Sanitäranlage
der zuvor beschriebenen Art zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
durch eine Sanitäranlage
nach Anspruch 1 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche
beziehen sich auf individuelle Ausgestaltungen der vorliegenden
Erfindung.
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Die
Sanitäranlage
gemäß der vorliegenden Erfindung
umfaßt
zumindest einen Sanitärraum,
zumindest einen Reinigungsraum, eine zwischen dem Sanitärraum und
dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand und eine an der Trennwand
angeordnete Sanitäreinrichtung,
die um eine horizontale Achse durch eine in der Trennwand vorgesehene
separate Öffnung
hindurch wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder
in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist. Bei der
Sanitäreinrichtung
kann es sich beispielsweise um eine Toilette, ein Urinal oder dergleichen
handeln.
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Separate Öffnung bedeutet
hier, daß die Öffnung an
einer anderen Position als die Sanitäreinrichtung angeordnet ist,
daß also
die Öffnung
und die Sanitäreinrichtung
in ihrer Betriebsstellung nicht vollständig deckungsgleich sind. Vorteilhaft
ist die Öffnung
sowohl hinter als auch teilweise oberhalb der Sanitäreinrichtung
positioniert. Dies hat zum einen den Vorteil, daß die Mechanik zum Bewegen
der Sanitäreinrichtung
aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und umgekehrt
relativ einfach aufgebaut sein kann. Hier reicht beispielsweise
eine reine Dreh- bzw. Schwenkbewegung aus, um die Sanitäreinrichtung
durch die in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung zu führen. Ferner kann die separate Öffnung als
Zugangsöffnung
zum Reinigungsraum dienen, um in diesem beispielsweise Wartungs-
oder Reparaturarbeiten durchführen
zu können.
Entsprechend muß keine
zusätzliche
Zugangstür
oder dergleichen zum Reinigungsraum vorgesehen werden.
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Die Öffnung in
der Trennwand ist bevorzugt verschließbar ausgebildet. Auf diese
Weise kann einerseits aus optischen Gründen die Einsicht in den Reinigungsraum
verhindert werden, wenn sich die Sanitäreinrichtung in ihrer Betriebsstellung
befindet. Andererseits kann die Öffnung
auch während
des Reinigungsvorgangs der Sanitäreinrichtung
im Reinigungsraum verschlossen werden, so daß keine Reinigungsflüssigkeit
oder dergleichen vom Reinigungsraum in den Sanitärraum gelangen kann. Ferner
ist während
des Reinigungsvorgangs eine Nutzung des Sanitärraums möglich.
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Vorteilhaft
ist die Öffnung
oberhalb der Sanitäreinrichtung
vorgesehen, um eine möglichst
einfache Konstruktion des Bewegungsmechanismus der Sanitäreinrichtung
zu ermöglichen.
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Ferner
ist bevorzugt, daß an
die Sanitäreinrichtung
eine mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung angeschlossen
ist. Mit der Vakuumquelle wird sichergestellt, daß das Abwasser
aus der Sanitäreinrichtung
vollständig
entfernt wird. Ferner ist die Abwasserleitungsführung aufgrund der Vakuumquelle
von der Schwerkraft unabhängig,
sie kann also auch aufwärts
gegen die Schwerkraft geführt
sein. Diese schwerkraftunabhängige
Abwasserleitungsführung
erleichtert insbesondere konstruktiv die Ausführung der Dreh- und/oder Schwenkbewegung
der Sanitäreinrichtung
zwischen der Betriebsstellung und der Reinigungsstellung.
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Weiterhin
ist die horizontale Drehachse vorteilhaft hohl ausgebildet und Teil
der Abwasserleitung. Das bedeutet, daß ein Teil der Abwasserleitung durch
die hohle Drehachse geführt
ist, wodurch ebenfalls Probleme in Bezug auf die Führung der
Abwasserleitung während
der Bewegung der Sanitäreinrichtung
gelöst
werden können,
was nachfolgend näher
erläutert
ist.
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Die
Sanitäreinrichtung
kann eine in der Betriebsstellung oberhalb dieser angeordnete Abwassersammelfläche aufweisen,
die bevorzugt im wesentlichen eine geschlossene Oberfläche ausbildet und
an ihrer Oberfläche
eine rinnenartige Struktur aufweisen kann. Diese Abwassersammelfläche kann,
wenn es sich bei der Sanitäreinrichtung
um eine Toilette handelt, auch als Rückenlehne ausgebildet sein.
Sollte nicht sämtliches
Abwasser vor Einsetzen der Bewegung der Sanitäreinrichtung aus ihrer Betriebsstellung
in die Reinigungsstellung entfernt worden sein, so läuft dieses
Restabwasser während der
Bewegung der Sanitäreinrichtung
der Schwerkraft folgend entlang dieser mitbewegten Abwassersammelfläche und
wird über
die Abwassersammelfläche
in den Reinigungsraum entleert. In der Reinigungsstellung wird die
Abwassersammelfläche
dann ebenfalls gereinigt.
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Bevorzugt
werden zusammen mit der Sanitäreinrichtung
auch diese umgebende Teile der Rückwand
bzw. Trennwand aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung
bewegt, so daß sie
einer Reinigung unterzogen werden können.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sanitäranlage weist
diese mehrere Sanitäreinrichtungen
auf, die unabhängig voneinander
wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung
im Reinigungsraum bewegbar sind. Vorteilhaft sind zumindest zwei
Toiletten vorgesehen, die derart nebeneinander angeordnet sind,
daß die
eine Toilette von der einen Seite und die andere Toilette von der anderen
Seite für
einen Rollstuhlfahrer anfahrbar ist, was anhand des Ausführungsbeispiels
noch näher erläutert wird.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher beschrieben.
Darin ist:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sanitäranlage
in einer ersten Stellung,
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten
Ausführungsform
in einer zweiten Stellung,
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3 eine
schematische perspektivische Ansicht der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform
in einer dritten Stellung,
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4 eine
schematische perspektivische Ansicht der in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform
in einer vierten Stellung,
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5 eine
schematische perspektivische Ansicht der in den 1 bis 4 dargestellten
Ausführungsform
in einer fünften
Stellung und
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6 eine
schematische perspektivische Ansicht der in den 1 bis 5 dargestellten
Ausführungsform
in einer sechsten Stellung.
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Die 1 bis 6 zeigen
eine Sanitäranlage 10,
die einen Sanitärraum 12 und
einen Reinigungsraum 14 umfaßt, wobei der Sanitärraum 12 und der
Reinigungsraum 14 durch eine Trennwand 16 voneinander
getrennt sind. Ferner umfaßt
die Sanitäranlage 10 zwei
Sanitäreinrichtungen
in Form zweier Toiletten 18 und 20, wobei klar
sein sollte, daß die Sanitäranlage 10,
auch wenn nicht dargestellt, weitere Sanitäreinrichtungen aufweisen kann,
wie beispielsweise Urinale oder Waschbecken. Die Toiletten 18 und 20 sind
jeweils an der Trennwand 16 derart angeordnet, daß sie unabhängig voneinander
wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum 12 oder in eine
Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14 bewegbar sind.
Dazu sind die Toiletten 18 und 20 jeweils an einer
nicht dargestellten horizontalen Achse befestigt, die sich im wesentlichen
in der Trennwandebene erstreckt. Der Drehbewegung dieser Achsen
folgend können
die Toiletten 18 und 20 jeweils um 180° und somit
aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und umgekehrt
verschwenkt werden. Zum Entfernen des in den Toiletten 18 und 20 vorhandenen
Abwassers sind diese an eine mit einer Vakuumquelle wirkverbundene
Abwasserleitung angeschlossen. Dabei sind die horizontalen Achsen, um
die sich die Toiletten 18 und 20 bewegen, hohl ausgebildet,
um in dem Hohlraum die von den Toiletten 18 und 20 abgehende
Abwasserleitung aufzunehmen. Das Abwasser kann somit aus den Toilettenschüsseln durch
die Toiletten 18 und 20 hindurch in die horizontalen
Achsen und weiter in herkömmliche
Abwasserrohre oder Abwasserschläuche
zu einem Abwasserbehälter
bzw. ins öffentliche
Abwassersystem geleitet werden. Aufgrund der Tatsache, daß die horizontalen
Achsen als Hohlachsen ausgebildet sind, sind zwischen den Toiletten 18 und 20 und
den jeweiligen horizontalen Achsen keine Rohrleitungen erforderlich,
welche die Schwenkbewegung der Toiletten 18 und 20 einschränken könnten. Auch
ist während
der Schwenkbewegung keine Trennung der Rohrleitung erforderlich,
die Dichtigkeits- und
Geruchsprobleme erzeugen kann. Aufgrund der Vakuumquelle kann das
Abwasser auch entgegen der Schwerkraft abgeführt werden. Ferner wird sichergestellt,
daß nahezu
sämtliches
Abwasser aus den Toiletten 18 und 20 entfernt
wird.
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Schließlich ist
in der Trennwand 16 eine Öffnung 22 vorgesehen,
die derart dimensioniert ist, daß beide Toiletten 18 und 20 während einer
Bewegung aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und
umgekehrt durch diese hindurchgeführt werden können. Die Öffnung 22 umfaßt eine
Klappe 24, mit der die Öffnung 22 wahlweise
geöffnet
oder geschlossen werden kann.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 der
Betrieb der Sanitäranlage 10 näher erläutert.
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In
der in 1 dargestellten Stellung der Sanitäranlage 10 befindet
sich die Toilette 18 in ihrer Betriebsstellung im Sanitärraum 12 und
die Toilette 20 in ihrer Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14. Nach
Benutzung der Toilette 18 wird die Vakuumquelle betätigt, so
daß das
in der Toilette 18 vorhandene Abwasser aus der Toilettenschüssel entfernt wird.
Anschließend
wird die Klappe 24 geöffnet,
was in 2 dargestellt ist. Sobald die Klappe 24 geöffnet und
somit die Öffnung 22 ausreichend
freigelegt ist, wird die Toilette 18 aus der in den 1 und 2 dargestellten
Stellung in einer reinen Dreh- bzw. Schwenkbewegung aufwärts um die
entsprechende horizontale Achse aus ihrer Betriebsstellung durch die Öffnung 22 in
ihre Reinigungsstellung bewegt, was in den 3 und 4 gezeigt
ist. In der in 4 dargestellten Reinigungsstellung
bilden die Rückseiten
der Toiletten 18 und 20 einen flächenbündigen Bestandteil
der Trennwand 16.
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Nunmehr
wird die Toilette 20 aus der in den 1 bis 4 gezeigten
Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14 in gleicher Weise
wie die Toilette 18 um die entsprechende horizontale Achse
in ihre Betriebsstellung im Sanitärraum 12 bewegt, was
in den 5 und 6 gezeigt ist. An dieser Stelle
sei angemerkt, daß die
Bewegungen der Toiletten 18 und 20 auch simultan
erfolgen können.
Wie in 6 gezeigt ist, befindet sich nunmehr die Toilette
in ihrer Reinigungsstellung und die Toilette 20 in ihrer
Betriebsstellung. Daraufhin wird die Klappe 24 wieder geschlossen.
Dem Benutzer steht dann die gereinigte Toilette 20 zur
Verfügung,
während
die Toilette 18 gereinigt, desinfiziert und getrocknet
wird.
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Ein
Vorteil einer solchen erfindungsgemäßen Sanitäranlage besteht in Bezug auf
ihren einfachen Aufbau. Durch Vorsehen der separaten Öffnung 22 in der
Trennwand 16 kann die Bewegung, um die Toiletten 18 und 20 wahlweise
in eine Betriebsstellung oder in eine Reinigungsstellung zu überführen, durch eine
reine Drehbewegung realisiert werden. Die hohl ausgebildeten horizontalen
Achsen sowie die Vakuumquelle ermöglichen es, daß keine
Abwasserleitungen die Bewegung der Toiletten 18 und 20 behindern.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante umfassen die Toiletten 18 und 20 jeweils
Rückenlehnen 26 und 28,
die sich in der Betriebsstellung der Toiletten 18 und 20 im
wesentlichen oberhalb der Toiletten und parallel zur Trennwand 16 erstrecken.
Diese Rücklehnen
bilden eine im wesentlichen geschlossene Oberfläche aus, die eine rinnenartige
Struktur aufweisen kann. Sollte beispielsweise nach Betätigen der
Vakuumquelle nicht sämtliches
Abwasser aus der entsprechenden Toilette 18 und 20 entfernt
worden sein, so läuft
das verbliebene Abwasser während
der Drehbewegung aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung
der Schwerkraft folgend entlang der entsprechenden Rückenlehne 26 oder 28 ab
und wird in den Reinigungsraum 14 geleitet.
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Soll
eine Sanitäranlage
auch für
Rollstuhlfahrer benutzbar sein, so muß gewährleistet werden, daß die in
der Sanitäranlage
vorhandene Toilette beidseitig von einem Rollstuhlfahrer angefahren
werden kann. Das bedeutet, daß links
und rechts der Toilette ausreichend Platz vorhanden sein muß, um dort einen
Rollstuhl anzuordnen, so daß sich
der Rollstuhlfahrer aus seinem Rollstuhl auf die Toilette heben
kann, wozu entsprechende Hilfsmittel, wie beispielsweise Haltestangen
oder dergleichen vorgesehen sind. Aus diesem Grund nimmt eine rollstuhlgerechte
Sanitäranlage
normalerweise sehr viel Bauraum in Anspruch.
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Um
diesen Bauraum zu verringern, sind die Toiletten 18 und 20 der
in den 1 bis 6 dargestellten Sanitäranlage 10 bevorzugt
derart weit voneinander beabstandet, daß, wenn sich eine der Toiletten
in ihrer Betriebsstellung und die andere in ihrer Reinigungsstellung
befindet, einseitig der sich in ihrer Betriebsstellung befindlichen
Toilette ausreichend Platz verbleibt, daß diese mit einem Rollstuhl
angefahren werden kann. Dieser Platz wird unter Bezugnahme auf 1 auf
die Toilette 18 frontal zukommend rechts von dieser bereitgestellt,
wo sich die Toilette 20 in ihrer Betriebsstellung befindet,
und unter Bezugnahme auf 6 links der Toilette 20 bereitgestellt,
wo sich die Toilette 18 in ihrer Betriebsstellung befindet.
Wünscht
also ein Rollstuhlfahrer, die Toilette von einer bestimmten Seite
aus anzufahren, so kann die entsprechende Toilette in ihre Betriebsstellung
bewegt werden, während
die andere Toilette in ihre Reinigungsstellung verfahren wird. Gegenüber einer
einzelnen Toilette, die beidseitig von einem Rollstuhlfahrer angefahren
werden kann, wird durch die zuvor beschriebene Lösung sehr viel Bauraum eingespart.
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Es
sollte klar sein, daß die
unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Sanitäranlage nicht
einschränkend
sind. Vielmehr sind Modifikationen möglich, ohne den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der durch die beiliegenden
Ansprüche
definiert ist.
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- 10
- Sanitäranlage
- 12
- Sanitärraum
- 14
- Reinigungsraum
- 16
- Trennwand
- 18
- Toilette
- 20
- Toilette
- 22
- Öffnung
- 24
- Klappe
- 26
- Rückenlehne
- 28
- Rückenlehne