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DE102006004055A1 - Sanitäranlage - Google Patents

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DE102006004055A1
DE102006004055A1 DE200610004055 DE102006004055A DE102006004055A1 DE 102006004055 A1 DE102006004055 A1 DE 102006004055A1 DE 200610004055 DE200610004055 DE 200610004055 DE 102006004055 A DE102006004055 A DE 102006004055A DE 102006004055 A1 DE102006004055 A1 DE 102006004055A1
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Michael Schmid
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D9/00Sanitary or other accessories for lavatories ; Devices for cleaning or disinfecting the toilet room or the toilet bowl; Devices for eliminating smells
    • E03D9/002Automatic cleaning devices
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D11/00Other component parts of water-closets, e.g. noise-reducing means in the flushing system, flushing pipes mounted in the bowl, seals for the bowl outlet, devices preventing overflow of the bowl contents; devices forming a water seal in the bowl after flushing, devices eliminating obstructions in the bowl outlet or preventing backflow of water and excrements from the waterpipe
    • E03D11/12Swivel-mounted bowls, e.g. for use in restricted spaces slidably or movably mounted bowls; combinations with flushing and disinfecting devices actuated by the swiveling or sliding movement of the bowl

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Abstract

Sanitäranlage, umfassend zumindest einen Sanitärraum, zumindest einen Reinigungsraum, eine zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand und eine an der Trennwand angeordnete Sanitäreinrichtung, die um eine horizontale Achse durch eine in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung hindurch wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitäranlage mit zumindest einem Sanitärraum, einem Reinigungsraum, einer zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordneten Trennwand und einer an der Trennwand angeordneten Sanitäreinrichtung, wie beispielsweise eine Toilette, ein Urinal, ein Waschbecken oder dergleichen, wobei die Sanitäreinrichtung wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist.
  • Im Stand der Technik sind unterschiedliche Sanitäranlagen der genannten Art bekannt.
  • Die EP-A-0 517 131 beschreibt beispielsweise eine Sanitärzelle, die einen durch eine Türe zugänglichen Sanitärraum und eine um eine Schwenkachse verschwenkbare Wand umfaßt, die den Sanitärraum von einem daneben liegenden Technikraum trennt. In dem Technikraum sind die für die Reinigung der Toilettenschüsseln erforderlichen Einrichtungen untergebracht. Die drehbare Wand trägt an jeder Seite eine Toilettenschüssel, wobei die jeweils im Sanitärraum angeordnete Toilettenschüssel mit ihrer Öffnung nach oben weist, während die in dem Technikraum befindliche Toilettenschüssel mit ihrer Öffnung nach unten zeigt. Die Wand, an der die beiden Toilettenschüsseln befestigt sind, ist auf einer horizontal gelagerten Achse angeordnet. Unterhalb der Sanitärzelle und des Technikraums befindet sich eine zweiter Technikraum. Beim Schwenken der Toilettenschüsseln gelangen diese durch diesen Technikraum in den neben dem Sanitärraum befindlichen Raum. Damit diese Schwenkbewegung ausführbar ist, ist der Boden des Sanitärraums mit einer aufklappbaren Öffnung versehen. Ein Nachteil der in dieser Druckschrift beschriebenen Sanitärzelle besteht darin, daß neben dem Technikraum zum Reinigen der Toilettenschüsseln ein weiterer Technikraum unterhalb der Sanitärzelle und des Technikraumes vorgesehen werden muß, um ein Verschwenken der Toilettenschüsseln zu ermöglichen.
  • Eine weitere Sanitäranlage der genannten Art ist beispielsweise in der DE-A-28 51 036 offenbart. Diese Sanitäranlage umfaßt ein in einem Sanitärraum angeordnetes Toilettenbecken mit einer Rückwand, wobei Toilettenbecken und Rückwand zwischen einer Benutzungsstellung im Sanitärraum und einer Reinigungsstellung in einem Reinigungsraum verschwenkbar sind, wobei in der Reinigungsstellung auf das Toilettenbecken und die Rückwand gerichtete Reinigungsvorrichtungen wirksam sind. Zum Verschwenken sind sowohl das Toilettenbecken als auch die Rückwand an entsprechenden Schwenkarmen gehalten. Um das Toilettenbecken und die Rückwand aus der Benutzungsstellung in die Reinigungsstellung zu überführen, wird zunächst die Rückwand verschwenkt, um ausreichend Raum für die Schwenkbewegung der Toilettenschüssel zu schaffen. Ein Nachteil dieses Reinigungskonzepts besteht darin, daß eine Öffnung zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum verbleibt, während das Toilettenbecken mit der zugehörigen Rückwand im Reinigungsraum gereinigt wird, so daß beispielsweise Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsraum in den Sanitärraum gelangen kann, was unerwünscht ist. Ferner kann der Sanitärraum während der Reinigungsphase nicht genutzt werden. Schließlich ist die Konstruktion zur Ermöglichung der Schwenkbewegung des Toilettenbeckens und der Trennwand recht kompliziert.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Sanitäranlage der zuvor beschriebenen Art zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Sanitäranlage nach Anspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche beziehen sich auf individuelle Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung.
  • Die Sanitäranlage gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt zumindest einen Sanitärraum, zumindest einen Reinigungsraum, eine zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand und eine an der Trennwand angeordnete Sanitäreinrichtung, die um eine horizontale Achse durch eine in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung hindurch wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist. Bei der Sanitäreinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Toilette, ein Urinal oder dergleichen handeln.
  • Separate Öffnung bedeutet hier, daß die Öffnung an einer anderen Position als die Sanitäreinrichtung angeordnet ist, daß also die Öffnung und die Sanitäreinrichtung in ihrer Betriebsstellung nicht vollständig deckungsgleich sind. Vorteilhaft ist die Öffnung sowohl hinter als auch teilweise oberhalb der Sanitäreinrichtung positioniert. Dies hat zum einen den Vorteil, daß die Mechanik zum Bewegen der Sanitäreinrichtung aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und umgekehrt relativ einfach aufgebaut sein kann. Hier reicht beispielsweise eine reine Dreh- bzw. Schwenkbewegung aus, um die Sanitäreinrichtung durch die in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung zu führen. Ferner kann die separate Öffnung als Zugangsöffnung zum Reinigungsraum dienen, um in diesem beispielsweise Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchführen zu können. Entsprechend muß keine zusätzliche Zugangstür oder dergleichen zum Reinigungsraum vorgesehen werden.
  • Die Öffnung in der Trennwand ist bevorzugt verschließbar ausgebildet. Auf diese Weise kann einerseits aus optischen Gründen die Einsicht in den Reinigungsraum verhindert werden, wenn sich die Sanitäreinrichtung in ihrer Betriebsstellung befindet. Andererseits kann die Öffnung auch während des Reinigungsvorgangs der Sanitäreinrichtung im Reinigungsraum verschlossen werden, so daß keine Reinigungsflüssigkeit oder dergleichen vom Reinigungsraum in den Sanitärraum gelangen kann. Ferner ist während des Reinigungsvorgangs eine Nutzung des Sanitärraums möglich.
  • Vorteilhaft ist die Öffnung oberhalb der Sanitäreinrichtung vorgesehen, um eine möglichst einfache Konstruktion des Bewegungsmechanismus der Sanitäreinrichtung zu ermöglichen.
  • Ferner ist bevorzugt, daß an die Sanitäreinrichtung eine mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung angeschlossen ist. Mit der Vakuumquelle wird sichergestellt, daß das Abwasser aus der Sanitäreinrichtung vollständig entfernt wird. Ferner ist die Abwasserleitungsführung aufgrund der Vakuumquelle von der Schwerkraft unabhängig, sie kann also auch aufwärts gegen die Schwerkraft geführt sein. Diese schwerkraftunabhängige Abwasserleitungsführung erleichtert insbesondere konstruktiv die Ausführung der Dreh- und/oder Schwenkbewegung der Sanitäreinrichtung zwischen der Betriebsstellung und der Reinigungsstellung.
  • Weiterhin ist die horizontale Drehachse vorteilhaft hohl ausgebildet und Teil der Abwasserleitung. Das bedeutet, daß ein Teil der Abwasserleitung durch die hohle Drehachse geführt ist, wodurch ebenfalls Probleme in Bezug auf die Führung der Abwasserleitung während der Bewegung der Sanitäreinrichtung gelöst werden können, was nachfolgend näher erläutert ist.
  • Die Sanitäreinrichtung kann eine in der Betriebsstellung oberhalb dieser angeordnete Abwassersammelfläche aufweisen, die bevorzugt im wesentlichen eine geschlossene Oberfläche ausbildet und an ihrer Oberfläche eine rinnenartige Struktur aufweisen kann. Diese Abwassersammelfläche kann, wenn es sich bei der Sanitäreinrichtung um eine Toilette handelt, auch als Rückenlehne ausgebildet sein. Sollte nicht sämtliches Abwasser vor Einsetzen der Bewegung der Sanitäreinrichtung aus ihrer Betriebsstellung in die Reinigungsstellung entfernt worden sein, so läuft dieses Restabwasser während der Bewegung der Sanitäreinrichtung der Schwerkraft folgend entlang dieser mitbewegten Abwassersammelfläche und wird über die Abwassersammelfläche in den Reinigungsraum entleert. In der Reinigungsstellung wird die Abwassersammelfläche dann ebenfalls gereinigt.
  • Bevorzugt werden zusammen mit der Sanitäreinrichtung auch diese umgebende Teile der Rückwand bzw. Trennwand aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung bewegt, so daß sie einer Reinigung unterzogen werden können.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sanitäranlage weist diese mehrere Sanitäreinrichtungen auf, die unabhängig voneinander wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar sind. Vorteilhaft sind zumindest zwei Toiletten vorgesehen, die derart nebeneinander angeordnet sind, daß die eine Toilette von der einen Seite und die andere Toilette von der anderen Seite für einen Rollstuhlfahrer anfahrbar ist, was anhand des Ausführungsbeispiels noch näher erläutert wird.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Darin ist:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sanitäranlage in einer ersten Stellung,
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform in einer zweiten Stellung,
  • 3 eine schematische perspektivische Ansicht der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform in einer dritten Stellung,
  • 4 eine schematische perspektivische Ansicht der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform in einer vierten Stellung,
  • 5 eine schematische perspektivische Ansicht der in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform in einer fünften Stellung und
  • 6 eine schematische perspektivische Ansicht der in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform in einer sechsten Stellung.
  • Die 1 bis 6 zeigen eine Sanitäranlage 10, die einen Sanitärraum 12 und einen Reinigungsraum 14 umfaßt, wobei der Sanitärraum 12 und der Reinigungsraum 14 durch eine Trennwand 16 voneinander getrennt sind. Ferner umfaßt die Sanitäranlage 10 zwei Sanitäreinrichtungen in Form zweier Toiletten 18 und 20, wobei klar sein sollte, daß die Sanitäranlage 10, auch wenn nicht dargestellt, weitere Sanitäreinrichtungen aufweisen kann, wie beispielsweise Urinale oder Waschbecken. Die Toiletten 18 und 20 sind jeweils an der Trennwand 16 derart angeordnet, daß sie unabhängig voneinander wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum 12 oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14 bewegbar sind. Dazu sind die Toiletten 18 und 20 jeweils an einer nicht dargestellten horizontalen Achse befestigt, die sich im wesentlichen in der Trennwandebene erstreckt. Der Drehbewegung dieser Achsen folgend können die Toiletten 18 und 20 jeweils um 180° und somit aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und umgekehrt verschwenkt werden. Zum Entfernen des in den Toiletten 18 und 20 vorhandenen Abwassers sind diese an eine mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung angeschlossen. Dabei sind die horizontalen Achsen, um die sich die Toiletten 18 und 20 bewegen, hohl ausgebildet, um in dem Hohlraum die von den Toiletten 18 und 20 abgehende Abwasserleitung aufzunehmen. Das Abwasser kann somit aus den Toilettenschüsseln durch die Toiletten 18 und 20 hindurch in die horizontalen Achsen und weiter in herkömmliche Abwasserrohre oder Abwasserschläuche zu einem Abwasserbehälter bzw. ins öffentliche Abwassersystem geleitet werden. Aufgrund der Tatsache, daß die horizontalen Achsen als Hohlachsen ausgebildet sind, sind zwischen den Toiletten 18 und 20 und den jeweiligen horizontalen Achsen keine Rohrleitungen erforderlich, welche die Schwenkbewegung der Toiletten 18 und 20 einschränken könnten. Auch ist während der Schwenkbewegung keine Trennung der Rohrleitung erforderlich, die Dichtigkeits- und Geruchsprobleme erzeugen kann. Aufgrund der Vakuumquelle kann das Abwasser auch entgegen der Schwerkraft abgeführt werden. Ferner wird sichergestellt, daß nahezu sämtliches Abwasser aus den Toiletten 18 und 20 entfernt wird.
  • Schließlich ist in der Trennwand 16 eine Öffnung 22 vorgesehen, die derart dimensioniert ist, daß beide Toiletten 18 und 20 während einer Bewegung aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und umgekehrt durch diese hindurchgeführt werden können. Die Öffnung 22 umfaßt eine Klappe 24, mit der die Öffnung 22 wahlweise geöffnet oder geschlossen werden kann.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 der Betrieb der Sanitäranlage 10 näher erläutert.
  • In der in 1 dargestellten Stellung der Sanitäranlage 10 befindet sich die Toilette 18 in ihrer Betriebsstellung im Sanitärraum 12 und die Toilette 20 in ihrer Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14. Nach Benutzung der Toilette 18 wird die Vakuumquelle betätigt, so daß das in der Toilette 18 vorhandene Abwasser aus der Toilettenschüssel entfernt wird. Anschließend wird die Klappe 24 geöffnet, was in 2 dargestellt ist. Sobald die Klappe 24 geöffnet und somit die Öffnung 22 ausreichend freigelegt ist, wird die Toilette 18 aus der in den 1 und 2 dargestellten Stellung in einer reinen Dreh- bzw. Schwenkbewegung aufwärts um die entsprechende horizontale Achse aus ihrer Betriebsstellung durch die Öffnung 22 in ihre Reinigungsstellung bewegt, was in den 3 und 4 gezeigt ist. In der in 4 dargestellten Reinigungsstellung bilden die Rückseiten der Toiletten 18 und 20 einen flächenbündigen Bestandteil der Trennwand 16.
  • Nunmehr wird die Toilette 20 aus der in den 1 bis 4 gezeigten Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14 in gleicher Weise wie die Toilette 18 um die entsprechende horizontale Achse in ihre Betriebsstellung im Sanitärraum 12 bewegt, was in den 5 und 6 gezeigt ist. An dieser Stelle sei angemerkt, daß die Bewegungen der Toiletten 18 und 20 auch simultan erfolgen können. Wie in 6 gezeigt ist, befindet sich nunmehr die Toilette in ihrer Reinigungsstellung und die Toilette 20 in ihrer Betriebsstellung. Daraufhin wird die Klappe 24 wieder geschlossen. Dem Benutzer steht dann die gereinigte Toilette 20 zur Verfügung, während die Toilette 18 gereinigt, desinfiziert und getrocknet wird.
  • Ein Vorteil einer solchen erfindungsgemäßen Sanitäranlage besteht in Bezug auf ihren einfachen Aufbau. Durch Vorsehen der separaten Öffnung 22 in der Trennwand 16 kann die Bewegung, um die Toiletten 18 und 20 wahlweise in eine Betriebsstellung oder in eine Reinigungsstellung zu überführen, durch eine reine Drehbewegung realisiert werden. Die hohl ausgebildeten horizontalen Achsen sowie die Vakuumquelle ermöglichen es, daß keine Abwasserleitungen die Bewegung der Toiletten 18 und 20 behindern.
  • Gemäß einer bevorzugten Variante umfassen die Toiletten 18 und 20 jeweils Rückenlehnen 26 und 28, die sich in der Betriebsstellung der Toiletten 18 und 20 im wesentlichen oberhalb der Toiletten und parallel zur Trennwand 16 erstrecken. Diese Rücklehnen bilden eine im wesentlichen geschlossene Oberfläche aus, die eine rinnenartige Struktur aufweisen kann. Sollte beispielsweise nach Betätigen der Vakuumquelle nicht sämtliches Abwasser aus der entsprechenden Toilette 18 und 20 entfernt worden sein, so läuft das verbliebene Abwasser während der Drehbewegung aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung der Schwerkraft folgend entlang der entsprechenden Rückenlehne 26 oder 28 ab und wird in den Reinigungsraum 14 geleitet.
  • Soll eine Sanitäranlage auch für Rollstuhlfahrer benutzbar sein, so muß gewährleistet werden, daß die in der Sanitäranlage vorhandene Toilette beidseitig von einem Rollstuhlfahrer angefahren werden kann. Das bedeutet, daß links und rechts der Toilette ausreichend Platz vorhanden sein muß, um dort einen Rollstuhl anzuordnen, so daß sich der Rollstuhlfahrer aus seinem Rollstuhl auf die Toilette heben kann, wozu entsprechende Hilfsmittel, wie beispielsweise Haltestangen oder dergleichen vorgesehen sind. Aus diesem Grund nimmt eine rollstuhlgerechte Sanitäranlage normalerweise sehr viel Bauraum in Anspruch.
  • Um diesen Bauraum zu verringern, sind die Toiletten 18 und 20 der in den 1 bis 6 dargestellten Sanitäranlage 10 bevorzugt derart weit voneinander beabstandet, daß, wenn sich eine der Toiletten in ihrer Betriebsstellung und die andere in ihrer Reinigungsstellung befindet, einseitig der sich in ihrer Betriebsstellung befindlichen Toilette ausreichend Platz verbleibt, daß diese mit einem Rollstuhl angefahren werden kann. Dieser Platz wird unter Bezugnahme auf 1 auf die Toilette 18 frontal zukommend rechts von dieser bereitgestellt, wo sich die Toilette 20 in ihrer Betriebsstellung befindet, und unter Bezugnahme auf 6 links der Toilette 20 bereitgestellt, wo sich die Toilette 18 in ihrer Betriebsstellung befindet. Wünscht also ein Rollstuhlfahrer, die Toilette von einer bestimmten Seite aus anzufahren, so kann die entsprechende Toilette in ihre Betriebsstellung bewegt werden, während die andere Toilette in ihre Reinigungsstellung verfahren wird. Gegenüber einer einzelnen Toilette, die beidseitig von einem Rollstuhlfahrer angefahren werden kann, wird durch die zuvor beschriebene Lösung sehr viel Bauraum eingespart.
  • Es sollte klar sein, daß die unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sanitäranlage nicht einschränkend sind. Vielmehr sind Modifikationen möglich, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.
  • 10
    Sanitäranlage
    12
    Sanitärraum
    14
    Reinigungsraum
    16
    Trennwand
    18
    Toilette
    20
    Toilette
    22
    Öffnung
    24
    Klappe
    26
    Rückenlehne
    28
    Rückenlehne

Claims (12)

  1. Sanitäranlage umfassend – zumindest einen Sanitärraum, – zumindest einen Reinigungsraum, – eine zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand und – eine an der Trennwand angeordnete Sanitäreinrichtung, die um eine horizontale Achse durch eine in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung hindurch wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist.
  2. Sanitäranlage nach Anspruch 1, wobei die Öffnung in der Trennwand verschließbar ausgebildet ist.
  3. Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Öffnung oberhalb der Sanitäreinrichtung vorgesehen ist.
  4. Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an die Sanitäreinrichtung eine mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung angeschlossen ist.
  5. Sanitäranlage nach Anspruch 4, wobei die horizontale Drehachse hohl ausgebildet und Teil der Abwasserleitung ist.
  6. Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Sanitäreinrichtung eine in der Betriebsstellung oberhalb dieser angeordnete Abwassersammelfläche umfaßt.
  7. Sanitäranlage nach Anspruch 6, wobei die Abwassersammelfläche im wesentlichen eine geschlossene Oberfläche ausbildet.
  8. Sanitäranlage nach Anspruch 6 oder 7, wobei die Abwassersammelfläche an ihrer Oberfläche eine rinnenartige Struktur aufweist.
  9. Sanitäranlage nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die Abwassersammelfläche als Rückenlehne ausgebildet ist.
  10. Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Sanitäreinrichtung umgebende Teile der Trennwand zusammen mit der Sanitäreinrichtung bewegbar sind.
  11. Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mehrere Sanitäreinrichtungen vorgesehen sind, die unabhängig voneinander wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar sind.
  12. Sanitäranlage nach Anspruch 11, wobei zumindest zwei Sanitäreinrichtungen vorgesehen sind, die derart nebeneinander angeordnet sind, daß die eine Sanitäreinrichtung von der einen Seite und die andere Sanitäreinrichtung von der anderen Seite für einen Rollstuhlfahrer anfahrbar ist.
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