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DE10200568A1 - Ausfallende eines Fahrradrahmens - Google Patents

Ausfallende eines Fahrradrahmens

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DE10200568A1
DE10200568A1 DE2002100568 DE10200568A DE10200568A1 DE 10200568 A1 DE10200568 A1 DE 10200568A1 DE 2002100568 DE2002100568 DE 2002100568 DE 10200568 A DE10200568 A DE 10200568A DE 10200568 A1 DE10200568 A1 DE 10200568A1
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Germany
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insert
dropout
recess
derailleur
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Withdrawn
Application number
DE2002100568
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English (en)
Inventor
Juergen Anis
Kai Siebert
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Individual
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Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K25/00Axle suspensions
    • B62K25/02Axle suspensions for mounting axles rigidly on cycle frame or fork, e.g. adjustably

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Gears, Cams (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Ausfallende eines Fahrradrahmens, an dem der hintere Abschnitt der Unterstrebe und der hintere Abschnitt der Oberstrebe unter spitzem Winkel an einen Aufnahmeabschnitt anschließen, der eine schlitzförmige Öffnung zum Einführen eines mit Gewinde versehenen Achsendes aufweist. Erfindungsgemäß ist der Aufnahmeabschnitt des - in Fahrtrichtung gesehen - rechten Ausfallendes und des linken Ausfallendes jeweils derart ausgebildet, daß das Ausfallende jeweils wahlweise mit einem Einsatz für eine Nabenschaltung oder mit einem Einsatz für eine Kettenschaltung ausrüstbar ist. Damit wird eine Vereinheitlichung der Form der Ausfallenden und damit eine erhebliche Vereinfachung der Herstellung von Ausfallenden erreicht, die nun sowohl für Nabenschaltungen als auch für Kettenschaltungen verwendbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Ausfallende eines Fahrradrahmens, an dem der hintere Abschnitt der Unterstrebe und der hintere Abschnitt der Oberstrebe unter spitzem Winkel an einen Aufnahmeabschnitt anschließen, der eine schlitzförmige Öffnung zum Einführen eines insbesondere mit Gewinde versehenen Achsenendes aufweist. Die Erfindung bezieht sich gleichermaßen auf mit Ausfallenden versehene Fahrradrahmen.
  • Für die Erfindung ist die Anordnung und Verbindung der Unter- und der Oberstreben von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr die Ausgestaltung des Aufnahmeabschnitts für das jeweilige Achsenende.
  • Ausfallenden für Nabenschaltungen sind an den - in Fahrtrichtung gesehen - rechten und linken Ausfallenden technisch identisch ausgebildet. Sie sind einteilig, und die Öffnung zum Einführen und Halten des Achsenendes ist als schräg nach unten bzw. nach vorn gerichteter Schlitz ausgebildet. Die Achsenlage innerhalb des Schlitzes kann zum Spannen der Kette verändert werden. Allerdings ändert sich damit auch die Lage der Höhe der Achse gegenüber dem Rahmen.
  • Die Ausfallenden für Fahrräder mit Kettenschaltung unterscheiden sich von Ausfallenden für Nabenschaltungen, und sie sind rechts und links verschieden ausgebildet. Das linke Ausfallende weist z. B. einen steil nach unten sowie nach vorn gerichteten unten offenen Schlitz als Öffnung auf, während die schlitzförmige Öffnung auf der rechten Seite zwar eine grundsätzlich gleiche Form und Lage aufweist, aber der Aufnahmeabschnitt im übrigen mit einem Schaltauge, nämlich einem gabel- und plattenförmigen Anschlußteil für die Verbindung mit dem Kettenwerk versehen sowie in eine Aussparung im Aufnahmeabschnitt eingesetzt und mittels mindestens einer Schraube befestigt ist. Von dem Anschlußteil erstreckt sich ein Arm schräg nach unten, an dessen Ende das Schaltwerk befestigt ist. Für Kettenschaltungen ist deshalb das Ausfallende links einteilig und das rechte Ausfallende zweiteilig ausgebildet.
  • Die Unterschiede der Ausfallenden für Naben- und für Kettenschaltungen gelten unabhängig davon, wie die Unterstrebe und die Oberstrebe des Rahmens ausgebildet und mit den entsprechenden Abschnitten des Aufnahmeabschnitts, in denen sich die Unter- und die Oberstrebe fortsetzen, verbunden sind. In jedem Fall ist der Fertigungsaufwand für die Herstellung der Rahmen angesichts der aufgezeigten Unterschiede in der Ausführung der Ausfallenden erheblich. Das gleiche gilt für die Lagerhaltung.
  • Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, den Aufwand für die Fertigung und für die Lagerhaltung bei der Herstellung von Ausfallenden für Fahrradrahmen mit Kettenschaltung und mit Nabenschaltung zu verringern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Aufnahmeabschnitt des - in Fahrtrichtung gesehen - rechten Ausfallendes und des linken Ausfallendes jeweils derart ausgebildet ist, daß die Ausfallenden jeweils wahlweise mit einem Einsatz für eine Nabenschaltung oder mit einem Einsatz für eine Kettenschaltung ausrüstbar sind.
  • Durch die Erfindung wird in einfacher Weise erreicht, daß für rechte und linke Ausfallenden, und zwar unabhängig davon, ob das Ausfallende später für eine Nabenschaltung oder für eine Kettenschaltung Verwendung findet, nur ein und derselbe Rohling, beispielsweise als Schmiedeteil aus Flachstahl oder Aluminium, hergestellt und verwendet wird. Zur Anpassung an die Schaltungsart werden die Ausfallenden am Aufnahmeabschnitt jeweils mit einem entsprechenden Einsatz versehen, mit dem den verschiedenen Anforderungen einer Nabenschaltung bzw. einer Kettenschaltung im Bereich des Aufnahmeabschnitts Rechnung getragen wird. Bevorzugte Formen und Anordnungen der Einsätze sowie zweckmäßige Ausbildungen des Aufnahmeabschnitts für eine Verbindung mit dem jeweiligen Einsatz werden später noch erläutert. Die Verwendung eines einheitlichen Ausfallendes reduziert den Fertigungs- und Lageraufwand für Rahmen von Fahrrädern erheblich. So werden aufgrund der vereinheitlichten Herstellung auch die Werkzeugkosten entsprechend gesenkt.
  • Vorzugsweise weist die Öffnung im Aufnahmeabschnitt, die zum Einführen und Halten des Achsenendes dient, am rechten und am linken Ausfallende gleiche Form und Lage auf. Unabhängig davon, ob die Öffnung im Aufnahmeabschnitt des Ausfallendes bereits beim Schmieden und Stanzen oder erst später durch Ausfräsen hergestellt wird, werden die Fertigungskosten durch diese Vereinheitlichung weiter entsprechend gesenkt.
  • Vorzugsweise weist die Öffnung im Aufnahmeabschnitt, die zum Einführen und Halten des Achsenendes dient, für Nabenschaltungen und für Kettenschaltungen gleiche Form und Lage auf. Dadurch, daß sich die Vereinheitlichung der Ausfallenden auch auf deren Öffnung im Aufnahmeabschnitt für das Achsenende erstreckt, also auch die Verwendung für Nabenschaltungen und für Kettenschaltungen einschließt, wird eine zusätzliche Verbesserung erreicht.
  • Die Erfindung gilt gleichermaßen für das Anschließen der jeweiligen Einsätze an der Außen- und an der Innenseite des Aufnahmeabschnitts des Ausfallendes. Erfindungsgemäß wird jedoch bevorzugt, daß der Einsatz für eine Nabenschaltung oder für eine Kettenschaltung jeweils an der Außenseite des Aufnahmeabschnitts anschließbar ist. Dadurch wird die Handhabung der Einsätze erleichtert.
  • Erfindungsgemäß wird bevorzugt, daß die Öffnung des Aufnahmeabschnitts einen unten offenen Schrägschlitz aufweist, der oben in ein horizontales Langloch mündet. Diese einheitliche im wesentlichen T-förmige Öffnung läßt sich fertigungstechnisch einfach herstellen und gestattet in Verbindung mit entsprechend gestalteten Einsätzen, wie noch deutlich wird, eine ebenso einfache Anpassung an den gewünschten Verwendungszweck des Ausfallendes.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung weist eine Ausführung des Einsatzes für eine Nabenschaltung ein Langloch auf, das in der Einbaulage des Einsatzes mit dem Langloch der Öffnung des Aufnahmeabschnitts fluchtet. In dem Langloch des Einsatzes sowie in dem entsprechenden Langloch des Aufnahmeabschnitts wird das zugeordnete Achsenende gehalten und ist ohne den bisherigen Nachteil einer Veränderung der Höhenlage der Achse gegenüber dem Rahmen zum Spannen der Kette horizontal verstellbar.
  • Die Vereinheitlichung der Form des Ausfallendes wird dadurch weiter gefördert, daß nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung der Einsatz für Nabenschaltungen für rechte und für linke Ausfallenden funktionell gleich ist.
  • Im Hinblick auf die Form des Einsatzes für Kettenschaltungen wird nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung bevorzugt, daß der Einsatz für das linke Ausfallende einen unten offenen Schrägschlitz aufweist, der in der Einbaulage des Einsatzes mit dem Schrägschlitz der Öffnung des Aufnahmebereichs fluchtet. Auf diese Weise wird das für Nabenschaltungen bestimmte horizontale Langloch an dem Ausfallende verdeckt, und es steht für das linke Ausfallende der zum Einführen und Halten des zugeordneten Achsenendes gewünschte Schrägschlitz zur Verfügung. Zweckmäßig wird der Einsatz in geeigneter Weise im Aufnahmebereich befestigt, weil er zu späteren Montagezwecken oder dergleichen nicht mehr gelöst werden muß.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung ist ferner vorgesehen, daß der für Kettenschaltungen bestimmte Einsatz für das rechte Ausfallende einen Schrägschlitz, der in der Einbaulage des Einsatzes mit dem Schrägschlitz der Öffnung des Aufnahmebereichs fluchtet, und einen in der Einbaulage schräg nach unten verlaufenden Arm zum Anschließen des Schaltwerkes der Kettenschaltung aufweist. Der für rechte Ausfallenden bestimmte Einsatz weist deshalb eine ähnliche Form wie bisher übliche Schaltaugen auf, um das Einführen, Halten und Befestigen des Achsenendes sowie das Anschließen des Schaltwerkes der Kettenschaltung zu gewährleisten. Allerdings findet im oberen Bereich des Einsatzes, wie noch deutlich wird, eine entsprechende Anpassung an die Gestaltung des Aufnahmebereichs statt.
  • Es ist erfindungsgemäß möglich, den jeweiligen Einsatz an die Außenseite des Aufnahmeabschnitts des Ausfallendes anzusetzen und beim Anziehen der jeweiligen Spannbefestigung für die Achsenenden unter entsprechendem Andruck zwischen der Außenseite des Aufnahmeabschnitts und dem Spannmittel oder einer Zwischenscheibe festzusetzen, ggfs. nach vorheriger Positionierung durch Stifte oder Schrauben und Bohrungen. Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung wird jedoch bevorzugt, daß der Aufnahmeabschnitt eine Vertiefung zur Aufnahme des jeweiligen Einsatzes aufweist. Die Vertiefung hat den Vorteil, daß der Einsatz die Dicke des Ausfallendes nicht oder jedenfalls nicht wesentlich erhöht und zusätzlich eine Positionierung des Einsatzes am Ausfallende ermöglicht.
  • Auch die Vertiefung ist unter dem Gesichtspunkt der Vereinheitlichung der Bauform für Ketten- und Nabenschaltungen gleich zu wählen. Sie wird zweckmäßig jeweils an der Außenseite des linken und des rechten Ausfallendes angebracht.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung der Erfindung sind die Einsätze plattenförmig ausgebildet, so daß sie eine leichte und einfache Demontage gestatten. In Verbindung mit der Ausbildung des Aufnahmeabschnitts als Vertiefung lassen sich die Einsätze so in vorteilhafter Weise in diese Vertiefung einlegen. Bei entsprechend aufeinander abgestimmter Dicke der Einsätze und dem Maß der Vertiefung läßt sich auf diese Weise ein bündiger Abschluß des Ausfallendes bei eingelegtem Einsatz erreichen. Hierbei handelt es sich um eine bevorzugte Ausführungsform.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung weist die Vertiefung im rechten und im linken Ausfallende jeweils mindestens abschnittsweise Kreisbogenform auf, und die Einsätze sind mindestens abschnittsweise an diese Form angepaßt. Auf diese Weise läßt sich die Vertiefung in einheitlicher Weise sehr einfach z. B. durch Ausfräsen herstellen, und auch die Formanpassung der Einsätze ist entsprechend leicht zu verwirklichen.
  • Ausgehend von einer mindestens abschnittsweise ausgeführten Kreisbogenform wird die Vertiefung nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung derart an dem Aufnahmeabschnitt angeordnet und dieser in der Form so gewählt, daß sich bei Verwendung des rechten Ausfallendes für eine Kettenschaltung der Arm des Einsatzes zum Anschließen des Kettenwerkes frei nach unten erstreckt. Hierfür wird die kreisbogenförmige Vertiefung zweckmäßig soweit wie nötig im unteren Bereich des Aufnahmeabschnitts angeordnet, so daß der Einfassungsrand der Vertiefung eine Unterbrechung aufweist, durch die sich der Einsatz für die Kettenschaltung nach unten erstrecken kann. Eine besonders einfache Herstellung und Handhabung für die Vertiefung und die Einsätze gleichzeitig ergibt sich, wenn der Einsatz für Nabenschaltungen eine kreisrunde Scheibe ist, die in die Vertiefung einlegbar ist.
  • Das gleiche gilt mit Bezug auf den Einsatz für das linke Ausfallende bei Kettenschaltungen, wenn der Einsatz hierfür eine kreisrunde Scheibe ist, die in die Vertiefung einlegbar ist.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung entspricht der Einsatz für das rechte Ausfallende bei Kettenschaltungen im oberen Abschnitt der Kreisform der Vertiefung, und der - in der Einbaulage - hintere Abschnitt des Einsatzes ist als Arm für die Aufnahme des Kettenwerkes verlängert. Durch diese Formanpassung ergibt sich eine einfache und sichere sowie genaue Positionierung des Einsatzes am Ausfallende. Zweckmäßig wird der Einsatz lösbar am Ausfallende befestigt, weil der Einsatz später nur in Sonderfällen wieder abgenommen wird.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Einsatz für eine Kettenschaltung oder für eine Nabenschaltung jeweils eine Bohrung oder eine Gewindebohrung, zweckmäßig im oberen Bereich, zur Aufnahme einer Schraube oder eines Stiftes oder dergleichen aufweist, die in der Einbaulage mit einer entsprechend exzentrisch in der Vertiefung angeordneten Bohrung oder einer Gewindebohrung zur Befestigung und/oder als Verdrehsicherung des Einsatzes gegenüber der Vertiefung und dem Aufnahmeabschnitt fluchtet. Der Einsatz für das rechte und für das linke Ausfallende bedarf im Falle einer Nabenschaltung jeweils nur einer Verdrehsicherung, so daß beispielsweise ein mit Preßsitz in der Vertiefung des Aufnahmeabschnitts des Ausfallendes eingesetzter Stift ausreicht, der mit Spielpassung in die Bohrung des Einsatzes eingreift. Demgegenüber wird im Falle einer Kettenschaltung für die Einsätze vorgezogen, daß sie mit einer Schraubbefestigung am Ausfallende angebracht sind.
  • Die vorstehend erläuterte Erfindung findet gleichermaßen Anwendung an Ausfallenden, die an der Unter- und an der Oberstrebe eines Ausfallendes befestigt wird, als auch an Fahrradrahmen insgesamt, die derart erfindungsgemäß ausgebildete Ausfallenden aufweisen, und zwar unabhängig von der Art der für die Herstellung des Rahmens verwendeten Streben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrradrahmens mit Ausfallende;
  • Fig. 2 eine perspektivische sowie auseinandergezogene Darstellung eines linken Ausfallendes mit einem Einsatz für eine Nabenschaltung;
  • Fig. 3 eine perspektivische sowie auseinandergezogene Darstellung eines rechten Ausfallendes für eine Nabenschaltung;
  • Fig. 4 eine perspektivische sowie auseinandergezogene Darstellung eines linken Ausfallendes für eine Kettenschaltung;
  • Fig. 5 eine perspektivische sowie auseinandergezogene Darstellung eines rechten Ausfallendes für eine Kettenschaltung.
  • Ein in Fig. 1 dargestellter Fahrradrahmen weist Oberstreben 19 und Unterstreben 20 auf, an die sich als Beispiel ein - in Fahrtrichtung des Rades gesehen - rechts gelegenes bzw. rechtes Ausfallende 1b für eine Nabenschaltung anschließt. Das beispielsweise aus Flachstahl oder Aluminium bestehende rechte Ausfallende 1b ist mit einem hinteren Abschnitt 19b der Oberstrebe sowie mit einem hinteren Abschnitt 20b der Unterstrebe in geeigneter und bekannter Weise mit der jeweiligen Oberstrebe 19 und der jeweiligen Unterstrebe 20 des Rahmens fest verbunden bspw. dort stumpf angeschweißt. Entsprechendes gilt für die linken Ausfallenden 1a mit den hinteren Abschnitten 19a und 20a (Fig. 2 und 4). Die Verbindungstechniken für das Befestigen von Ausfallenden an dem übrigen Rahmen von Fahrrädern sind im übrigen bekannt, so daß hierauf nicht weiter eingegangen wird.
  • Einzelheiten von linken Ausfallenden 1a sind Fig. 2 und 4 zu entnehmen, in Fig. 2 mit Ausstattung für eine Nabenschaltung und in Fig. 4 mit Ausstattung für eine Kettenschaltung. Demgegenüber zeigen Fig. 3 und 5 Beispiele für rechte Ausfallenden 1b, und zwar Fig. 3 für eine Nabenschaltung und Fig. 5 für eine Kettenschaltung.
  • Das linke Ausfallende 1a umfaßt dabei (Fig. 2 und 4) jeweils einen der hinteren Abschnitte 19a der Oberstrebe 19 und einen hinteren Abschnitt 20a der Unterstrebe 20, die in spitzem Winkel an einem Aufnahmeabschnitt 2a zusammenlaufen. Entsprechend weisen die rechten Ausfallenden 1b in Fig. 3 und 5 einen der hinteren Abschnitte 19b der Oberstrebe 19 und einen der hinteren Abschnitte 20b der Unterstrebe 20 auf, die unter spitzem Winkel in einen Aufnahmeabschnitt 2b übergehen. Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Auf die Indices "a" und "b" bei den Bezugszeichen der übrigen Einzelteile verzichtet. Stattdessen finden für linke und rechte Ausfallenden 1a bzw. 1b im übrigen gleiche Bezugszeichen Verwendung.
  • In dem Aufnahmebereich 2a, 2b befindet sich eine kreisbogenförmige Vertiefung 3, deren Einfassungsrand im hinteren, unteren Bereich eine Unterbrechung 4 aufweist, wie der Zeichnung zu entnehmen ist. In der dargestellten Lage befindet sich im Bereich der Vertiefung 3 eine im wesentlichen T- förmige Öffnung 5, die sich aus einem Schrägschlitz 6 und einem horizontalen Langloch 9 zusammensetzt, wobei der unten offene Schrägschlitz 6 oben in das Langloch 9 übergeht. Oberhalb der Öffnung 5 befindet sich eine Bohrung oder Gewindebohrung 7, in die im Falle der Gewindebohrung z. B. eine Madenschraube 8 einschraubbar ist.
  • An dem hinteren Abschnitt 19a, 19b der Oberstrebe 19 befinden sich, wie dargestellt, zwei Bohrungen 22, mit denen Bohrungen 24 eines Scheibenbremsadapters 23 fluchten, wenn dieser an den hinteren Abschnitt 19a, 19b angeschraubt wird. Gewindebohrungen 12 im hinteren Abschnitt 19a, 19b der Oberstrebe 19 dienen zum Anschließen für nicht dargestellte Schutzblech- und Gepäckträgerstreben.
  • Mit 13 sind in Fig. 1, 2 und 3 Einsätze für eine Nabenschaltung und mit 14 in Fig. 4 sowie 15 in Fig. 5 Einsätze für eine Kettenschaltung bezeichnet.
  • Wenn das linke und das rechte Ausfallende 1a bzw. 1b für eine Nabenschaltung ausgerüstet werden, ist z. B. die Madenschraube 8 in die Gewindebohrung 7 soweit eingeschraubt, daß sie mit einem etwa dem Maß der Vertiefung 3 entsprechenden Teil der Schraube 8 in der Vertiefung 3 vorsteht. Sie kann so mit Spiel in eine Bohrung 16 des Einsatzes 13 greifen, wenn dieser bei der Montage der nicht dargestellten Achse des Hinterrades mit Spiel in die Vertiefung 3 eingreift und an diese angelegt wird. Wenn die Achsenenden durch den Schrägschlitz 6 hindurch nach oben in das jeweilige Langloch 9 geführt sind, wird der zugehörige Einsatz 13 auf das jeweilige Achsenende aufgesetzt, bis der Einsatz 13 in der Vertiefung 3 anliegt. Dabei greift das jeweilige Achsenende durch ein Langloch 17 des Einsatzes 13, das in der Einbaulage des Einsatzes 13 mit dem Langloch 9 der Vertiefung 3 fluchtet. Durch den Einsatz 13 ist nun der Schrägschlitz 6 verschlossen, und die Achse ist innerhalb der horizontalen Langlöcher 9, 17 horizontal verstellbar, wenn die Kette gespannt wird. Die Achsenenden werden in üblicher Weise mittels Muttern oder Schnellspannern gesichert. Die Montage ist deshalb für beide Seiten gleich.
  • Wenn die Ausfallenden 1a, 1b für eine Kettenschaltung vorzubereiten sind, wird statt des Einsatzes 13 links der Einsatz 14 und rechts der Einsatz 15 verwendet (Fig. 4 und 5).
  • Bei dem Einsatz 14 handelt es sich wie bei dem Einsatz 13 um ein grundsätzlich scheibenförmiges Bauteil, jedoch mit einer Bohrung oder Gewindebohrung 18 und einem offenen Schlitz 25, wie dargestellt, die mit der Bohrung oder Gewindebohrung 7 bzw. dem Schrägschlitz 6 der Vertiefung 3 fluchten, wenn der Einsatz 14 in die Vertiefung 3 eingelegt ist. Mit der Schraube 8 wird der Einsatz 14 in der Vertiefung 3 des linken Ausfallendes 1a festgeschraubt.
  • Entsprechend wird der Einsatz 15, der eine Bohrung oder Gewindebohrung 26 und einen Schlitz 27 aufweist, in die Vertiefung 3 des rechten Ausfallendes 1b (Fig. 5) eingelegt und mit der Schraube 8 festgeschraubt. Damit sind die Ausfallenden 1a, 1b zur Aufnahme der nicht dargestellten Achsenenden bereit.
  • Der hakenförmige Einsatz 15 weist einen Arm 29 mit einer Bohrung 28 für den Anschluß des nicht dargestellten Kettenwerkes auf, wobei sich der Arm 29 aus der Vertiefung 3 durch die Unterbrechung 4 hindurch frei nach unten erstrecken kann, während das Oberteil des Einsatzes 15 den kreisförmigen Teil der Vertiefung 3 mit Spielpassung ausfüllt, so daß der Einsatz 15 in vorbestimmter Position gesichert ist, zumal der Einsatz 15 mit der Schraube 8 an dem Ausfallende 1b lösbar befestigt ist.
  • Die Dicke der Einsätze 13, 14, 15 ist im übrigen so gewählt, daß sie bündig mit dem jeweiligen Ausfallende 1a, 1b abschließen, wenn sie in die zugeordnete Vertiefung 3 eingelegt sind.

Claims (18)

1. Ausfallende eines Fahrradrahmens, an dem der hintere Abschnitt der Unterstrebe und der hintere Abschnitt der Oberstrebe unter spitzem Winkel an einen Aufnahmeabschnitt anschließen, der eine schlitzförmige Öffnung zum Einführen eines Achsenendes aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeabschnitt (2a, 2b) des - in Fahrtrichtung gesehen - rechten Ausfallendes (1b) und des linken Ausfallendes (1a) jeweils derart ausgebildet ist, daß das Ausfallende (1a, 1b) jeweils mit einem Einsatz (13) für eine Nabenschaltung oder mit einem Einsatz (14, 15) für eine Kettenschaltung ausrüstbar ist.
2. Ausfallende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) im Aufnahmeabschnitt (2a, 2b), die zum Einführen und Halten des Achsenendes dient, am linken und am rechten Ausfallende (1a, 1b) gleiche Form und Lage aufweist.
3. Ausfallende nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) im Aufnahmeabschnitt (2a, 2b), die zum Einführen und Halten des Achsenendes dient, für Nabenschaltungen und für Kettenschaltungen gleiche Form und Lage aufweist.
4. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (13, 14, 15) für eine Nabenschaltung oder für eine Kettenschaltung jeweils an die Außenseite des Aufnahmeabschnitts (2a, 2b) anschließbar ist.
5. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) des Aufnahmeabschnitts (2a, 2b) einen unten offenen Schrägschlitz (6) aufweist, der oben in ein horizontales Langloch (9) mündet.
6. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausführung des Einsatzes (13) für eine Nabenschaltung ein Langloch (17) aufweist, das in der Einbaulage des Einsatzes (13) mit dem Langloch (9) der Öffnung (6) des Aufnahmeabschnitts (2a, 2b) fluchtet.
7. Ausfallende nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (13) für eine Nabenschaltung für linke und rechte Ausfallenden (1a, 1b) funktionell gleich ist.
8. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der für Kettenschaltungen bestimmte Einsatz (14) für das linke Ausfallende (1a) einen unten offenen Schrägschlitz (25) aufweist, der in der Einbaulage des Einsatzes (14) mit dem Schrägschlitz (6) der Öffnung (5) des Aufnahmeabschnitts (2a) fluchtet.
9. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der für eine Kettenschaltung bestimmte Einsatz (15) für das rechte Ausfallende (1b) einen Schrägschlitz (27), der in der Einbaulage des Einsatzes (15) mit dem Schrägschlitz (6) der Öffnung (5) des Aufnahmeabschnitts (2b) fluchtet, und einen in der Einbaulage schräg nach unten verlaufenden Arm (29) zum Anschließen des Schaltwerkes der Kettenschaltung aufweist.
10. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeabschnitt (2a, 2b) eine Vertiefung (3) zur Aufnahme des jeweiligen Einsatzes (13, 14, 15) aufweist.
11. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsätze (13, 14, 15) plattenförmig sind.
12. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Einsatz (13, 14, 15) in der Vertiefung (3) des Aufnahmeabschnitts (2a, 2b) im wesentlichen bündig abschließend aufgenommen ist.
13. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (3) im linken und im rechten Ausfallende (1a, 1b) jeweils mindestens abschnittsweise Kreisbogenform aufweist und die Einsätze (13, 14, 15) mindestens abschnittsweise an diese Form angepaßt sind.
14. Ausfallende nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (3) derart an dem Aufnahmeabschnitt (2a, 2b) angeordnet und dieser so geformt ist, daß sich bei Verwendung des rechten Ausfallendes (1b) für eine Kettenschaltung der Arm (29) des Einsatzes (15) zum Anschließen des Kettenwerkes frei nach unten erstreckt.
15. Ausfallende nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (13) für eine Nabenschaltung eine kreisrunde Scheibe ist, die in die Vertiefung (3) einlegbar ist.
16. Ausfallende nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (14) für das linke Ausfallende (1a) bei Kettenschaltungen eine kreisrunde Scheibe ist, die in die Vertiefung (3) einlegbar ist.
17. Ausfallende nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (15) für das rechte Ausfallende (1b) bei Kettenschaltungen im oberen Abschnitt der Kreisform der Vertiefung (3) entspricht und der - in der Einbaulage - hintere Abschnitt des Einsatzes (15) als Arm (29) für die Aufnahme des Kettenwerkes verlängert ist.
18. Ausfallende nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (13, 14, 15) jeweils eine Bohrung (16) oder eine Gewindebohrung (18, 26) zur Aufnahme einer Schraube (8) oder eines Stiftes oder dergleichen aufweist, die in der Einbaulage mit einer exzentrisch in der Vertiefung (3) angeordneten Bohrung oder einer Gewindebohrung (7) zur Befestigung und/oder als Verdrehsicherung des Einsatzes (13, 14, 25) gegenüber der Vertiefung (3) und dem Aufnahmeabschnitt (2a, 2b) fluchtet.
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