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DE102005060454A1 - Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

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Matthias Dr. Gebauer
Steffen Wiersdorff
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Automotive Lighting Reutlingen GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung insbesondere für Kraftfahrzeuge, umfassend eine Lichtquelle (12) sowie einen stabförmigen Lichtleiter (10) mit einer Lichteinkoppelfläche (16), über die Licht (14) der Lichtquelle (12) in den Lichtleiter (10) eingekoppelt wird, sowie eine Lichtauskoppelzone (40) mit einer Lichtauskoppelfläche (24) und an einer der Lichtauskoppelfläche (24) gegenüberliegenden Fläche angeordnete Lichtauskoppelelemente (20) zur Umlenkung von Lichtstrahlen (20, 30) in Richtung der Lichtauskoppelfläche (24), wobei der Lichtleiter (10) zwischen Lichteinkoppelfläche (16) und Lichtauskoppelzone (40) eine Lichtleiterstrecke (42) umfasst, in der keine Lichtauskoppelelemente (20) vorhanden sind, um das von der Lichtquelle (12) eingekoppelte Licht (14) bezüglich der Winkelverteilung der Lichtstrahlen zu homogenisieren, und wobei die Lichtleiterstrecke (42) mindestens 2-fach so lang ist wie der größte Durchmesser (D) bzw. die größte Diagonale des Lichtleiters (10).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung insbesondere für Kraftfahrzeuge umfassend eine Lichtquelle sowie einen stabförmigen Lichtleiter mit einer Lichtleitereinkoppelfläche, über die Licht der Lichtquelle in den Lichtleiter eingekoppelt wird, sowie eine Lichtauskoppelzone mit einer Lichtauskoppelfläche und an einer der Lichtauskoppelfläche gegenüberliegenden Seite angeordnete Lichtauskoppelelemente zur Umlenkung von Lichtstrahlen in Richtung der Lichtauskoppelfläche.
  • Derartige Beleuchtungseinrichtungen sind im Stand der Technik vielfach bekannt, wobei Lichtleiter eingesetzt werden, zum einen um interessante optische Effekte zu erzeugen und zum anderen, um Licht an einer beliebigen Stelle in das System einkoppeln zu können und an einer anderen beliebigen Stelle aus dem System auskoppeln zu können. So ist es beispielsweise bekannt, um den herkömmlichen Abblendlichtscheinwerfer einen Lichtkranz mittels eines Lichtleiters anzuordnen, wobei einer Lichtauskoppelfläche gegenüberliegend im Lichtleiter Lichtauskoppelelemente, wie insbesondere Prismen, vorgesehen sind, auf die die Lichtstrahlen im Lichtleiter auftreffen und hier durch Totalreflexion an den Auskoppelprismen oder sonstigen Auskoppelelementen in Richtung auf die Lichtauskoppelfläche umgelenkt werden und durch diese hindurch den Lichtleiter verlassen.
  • Bei den meisten Lichtleitern handelt es sich dabei um sogenannte Lichtleiterstäbe, bei denen die Lichteinkopplung an einer Querschnittsfläche des Lichtleiters erfolgt und das Licht dann über die Länge des Lichtleiterstabes transportiert wird, wobei an einer in Längsrichtung angeordneten meist streifenförmigen Fläche eine Lichtauskopplung erfolgt, so dass das Licht über eine möglichst große Länge des Lichtleiterstabes diesen wieder verlässt.
  • Dabei ist es problematisch, dass insbesondere in der Nähe der Lichteinkoppelfläche die Winkelverteilung der Lichtstrahlen im Lichtleiter nicht homogen verteilt ist. So ist zu Beginn eines Lichtleiters in der Nähe der Lichteinkoppelfläche die Lichtverteilung derart, dass lediglich die äußeren, eher steilen Strahlen auf ein Auskoppelprisma auftreffen. Die inneren, eher flachen Strahlen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgekoppelt. Die Einfallswinkel hängen also stark von der Position der Lichtquelle ab. Dies führt jedoch zu einer ungleichen Lichtverteilung, die für den Betrachter einer entsprechenden Beleuchtungseinrichtung unschön wirkt und zum anderen nicht die lichttechnischen Anorderungen erfüllt.
  • Es ist daher im Stand der Technik vorbekannt, bei konstantem Prismenabstand die Größe der Prismen zu variieren oder bei konstanter Lichtauskoppelelementgröße den Abstand derselben zu variieren. Dies zeigt z. B. die DE 103 28 216 A1 .
  • Insbesondere wenn die Größe der Auskoppelelemente variiert wird, um eine homogene Auskopplung entlang dem Lichtleiter zu erhalten, kann festgestellt werden, dass nach wie vor am Anfang nahe der Lichtquelle die Auskopplung nicht homogen ist und die Größe der Auskoppelelemente über die Lichtleiterlänge stark variiert, was insbesondere zu einer unschönen Optik im nicht beleuchteten Zustand führt.
  • Darüber hinaus besitzt bei einer derartigen Gestaltung die Lampenlage einen erheblichen Einfluss auf die Lichtabstrahlung, so dass schon geringe Variationen in den Toleranzen hier eine Veränderung erzeugen können, die nicht erwünscht ist.
  • Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine Homogenisierung der Lichtverteilung in einem Lichtleiter zu ermöglichen und gleichzeitig ein ansprechendes Design auch im nicht beleuchteten Zustand bereitzustellen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, dass der Lichtleiter zwischen Lichteinkoppelfläche und Lichtauskoppelzone eine Lichtleiterstrecke umfasst, in der keine Lichtauskoppelelemente vorhanden sind, um das von der Lichtquelle eingekoppelte Licht bezüglich der Winkelverteilung der Lichtstrahlen zu homogenisieren. Die Lichtleiterstrecke besitzt dabei eine Länge, die mindestens zwei Mal so lang ist wie der größte Durchmesser oder die längste Diagonale des Lichtleiters.
  • Dadurch wird innerhalb der Lichtleiterstrecke kein Licht ausgekoppelt und das Licht hat somit Zeit, innerhalb der Strecke bezüglich der Winkelverteilung eine Durchmischung zu erreichen. D. h., innerhalb dieser Lichtleiterstrecke wird über Totalreflexion an den Wandungen der Lichtleiterstrecke erreicht, dass in einem theoretischen Querschnitt Strahlen verschiedenster Winkel angeordnet sind und so eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Winkel der Lichtstrahlen zur optischen Achse oder Längsachse des Lichtleiters über den Querschnitt erreicht wird.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Lichtleiterstrecke mindestens 2,5-fach und insbesondere vorzugsweise 3-fach so lang ist, wie der größte Durchmesser oder die längste Diagonale des Lichtleiters.
  • Der Lichtleiter kann hierbei im Wesentlichen eine kreisförmige Querschnittsform, alternativ jedoch eine elliptische oder anders geartete Querschnittsform aufweisen, wobei die Lichtleitereinkoppelfläche vorzugsweise an einer Querfläche oder Stirnfläche des Lichtleiters vorgesehen ist sowie die Lichtauskoppelfläche sich in Längsrichtung des Lichtleiters erstreckt.
  • Es kann hierbei vorgesehen sein, dass die Lichtauskoppelzone und die Lichtleiterstrecke materialschlüssig miteinander verbunden sind. Insbesondere können die beiden Teile einstückig miteinander verbunden sein und insbesondere beim Herstellen des Lichtleiters unmittelbar gemeinsam vorgesehen werden. Auf diese Weise wird erreicht, dass an den Grenzflächen zwischen der Lichtauskoppelzone und der Lichtleiterstrecke möglichst geringe Lichtverluste auftreten und insbesondere sämtliches Licht, das in die Lichtleiterstrecke über die Lichteinkoppelfläche eingekoppelt wird auch von der Lichtleiterstrecke in die Lichtauskoppelzone weiter gelangt, und nicht an der Grenzfläche möglicherweise eine Reflexion erfährt. Insbesondere, wenn die beiden Abschnitte nicht unmittelbar gegeneinander anliegen, ist darüber hinaus aufgrund des dazwischen bestehenden Mediums mit einem weiteren Lichtverlust zu rechnen.
  • Es ist daher besonders vorteilhaft, wenn die beiden Abschnitte Lichtleiterstrecke und Lichtauskoppelzone ohne Grenzfläche ineinander übergehen.
  • Erfindungsgemäß kann des Weiteren vorgesehen sein, dass die Lichtleiterstrecke sowie auch die Lichtauskoppelzone gekrümmt oder auch ungekrümmt sein können. Darüber hinaus kann auch vorgesehen sein, dass insbesondere die Lichtleiterstrecke, aber auch die Lichtleiterzone, konisch verlaufen, wobei die Lichtleiterstrecke insbesondere zwischen Lichteinkoppelfläche und Lichtauskoppelfläche konisch zusammenlaufen kann. Auf diese Weise kann eine Mischung der Winkelverteilungen weiter verbessert werden und insbesondere wird durch die große Querschnittsfläche die Lichteinkopplung erleichtert. Durch das konische Zulaufen kann darüber hinaus erreicht werden, dass die Strahlen bei der Reflexion an den Lichtleiterwänden bezüglich ihrer Winkel so umgelenkt werden, dass die Mischung möglichst optimal und rasch erfolgt.
  • Die Lichtleiterstrecke kann hierbei auch ein Wellenprofil aufweisen, um die Lichtausgleichung zu verbessern, wobei jedoch keine Lichtverluste durch die Lichtleiterwand vorgesehen sein sollen.
  • Darüber hinaus ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung als Scheinwerfer für ein Kraftfahrzeug ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungseinrichtung insbesondere als zusätzliche Beleuchtung zu einer Abblendlichtbeleuchtung vorgesehen sein kann, beispielsweise ein Tagfahrlicht, oder eine Begrenzungsleuchte oder Signalleuchte darstellen kann.
  • Die Erfindung soll nun im Weiteren anhand einer Zeichnung näher erläutert werden.
  • Dabei zeigen:
  • 1 einen Lichtleiter gemäß dem Stand der Technik;
  • 2 eine Lichtverteilung für einen Lichtleiter gemäß dem Stand der Technik, bei dem die Größe der Prismen über die Länge des Lichtleiters variiert;
  • 3 einen Lichtleiter mit vorgeschalteter Lichtleiterstrecke;
  • 4 eine Lichtverteilung für die Lichtleiter gemäß 3 und
  • 5 eine schematische Darstellung der Winkelverteilung in der Lichtleiterstrecke.
  • 1 zeigt dabei einen stabförmigen Lichtleiter, der in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 versehen ist. Dem Lichtleiter zugeordnet ist eine Lichtquelle 12, die Lichtstrahlen 14 abstrahlt, die auf eine Lichteinkoppelfläche 16 des Lichtleiters treffen. Die Lichteinkoppelfläche 16 ist dabei eine Stirnfläche des Lichtleiters 10. Die Lichtstrahlen 14 treten in den Lichtleiter 10 ein und werden in diesem als Lichtstrahlen 18 weitergeleitet, bis sie auf ein Lichtauskoppelelement 20 treffen, wobei die Lichtauskoppelelemente 20 hier als Prismen ausgebildet sind. Trifft der Lichtstrahl 18 auf ein solches Prisma, so wird er durch das Prisma reflektiert und trifft als Lichtstrahl 22 auf die Lichtauskoppelfläche 24, die über die gesamte Länge des Lichtleiters 10 in einem streifenförmigen Abschnitt verläuft. Die Prismen 20 sind dabei auf der der Lichtauskoppelfläche 24 gegenüberliegenden Seite des Lichtleiters 10 angeordnet. Trifft ein Lichtstrahl, der hier mit 26 bezeichnet ist, überhaupt nicht auf ein Prisma während seines Verlaufs durch den Lichtleiter 10, so wird dieser am Ende des Lichtleiters durch eine spezielle Anordnung 28 umgelenkt und wieder in den Lichtleiter zurückgeführt, bis auch er als Lichtstrahl 30 auf ein Prisma trifft und als Lichtstrahl 32 durch die Lichtauskoppelfläche 24 aus dem Lichtleiter ausgekoppelt wird.
  • Zur Homogenisierung der Lichtverteilung ist z. B. im Stand der Technik vorgesehen, die Prismen in ihrer Größe zu variieren. Bei variierter Prismengröße, wobei ein entsprechender Lichtleiter hier nicht gezeigt ist, entsteht nun eine Lichtverteilung, wie sie über die verschiedenen Positionen des Lichtleiters in 2 gezeigt ist. Bei einem solchen Lichtleiter treten insbesondere zwischen der Position –50, die sich in der Nähe der Lichtquelle 12 befindet, und der Position –15 starke Schwankungen in der Lichtverteilung auftreten, was auf einer mangelnden Homogenisierung in der Winkelverteilung der einzelnen Lichtstrahlen basiert. Dies wird in 5 später noch näher erläutert.
  • 3 zeigt nun einen erfindungsgemäßen Lichtleiter 10 mit einer Lichtauskoppelfläche 24 sowie an der der Lichtauskoppelfläche gegenüberliegenden Seite angeordnete Lichtauskoppelelemente 20, die hier ebenfalls als Prismen ausgebildet sind. Der Lichtleiter 10 umfasst hierbei eine Lichtauskoppelzone 40, die im Wesentlichen dem zuvor beschriebenen Lichtleiter gemäß 1 entspricht. Im Bereich der Lichtauskoppelzone sind hierbei die Lichtauskoppelelemente 20 sowie die Lichtauskoppelfläche 24 vorgesehen. Zwischen der Lichtquelle 12 sowie der Lichtauskoppelzone 40 ist nun erfindungsgemäß eine Lichtleiterstrecke 42 vorgesehen, die einstückig mit der Lichtauskoppelzone 40 verbunden ist. Eine optische Grenzfläche zwischen der Lichtauskoppelzone 40 und der Lichtleiterstrecke 42 ist nicht gegeben. Die Grenze ist hier dennoch zur Veranschaulichung mit dem Bezugszeichen 44 angedeutet.
  • Im Bereich der Lichtleiterzone 42 sind keine Lichtauskoppelelemente 20 vorgesehen. Eine Umlenkung durch Lichtauskoppelelemente in Richtung auf eine mögliche Lichtauskoppelfläche 24 erfolgt daher nicht. Das durch die Lichtquelle abgestrahlte Licht, das in die Lichteinkoppelfläche 16 des Lichtleiters 10 eintritt, wird über Totalreflexion im Bereich der Lichtleiterstrecke 42 weiter geleitet, bis es in den Bereich der Lichtauskoppelzone 40 gelangt und dort auf ein Lichtauskoppelelement 20 trifft und den Lichtleiter durch die Lichtauskoppelfläche 24 verlässt. Durch die vorgeschaltete Lichtleiterstrecke 42, die mindestens zwei Mal so lang ist wie der Durchmesser D des Lichtleiters, wird das Licht durch mehrfache Totalreflexionen an den Lichtleiterwandungen hinsichtlich der Winkelverteilung homogenisiert, bis die theoretische Grenze 44 erreicht wird.
  • Der hierdurch erzielte Effekt kann nun in 4 gesehen werden, bei dem eine deutlich stärkere Homogenisierung der Lichtverteilung bereits in dem Bereich, der näher an der Lichtquelle 12 angeordnet ist, also dem Bereich –50 bis –15, ersehen werden kann. Darüber hinaus ist auch insgesamt die Lichtverteilung stärker vergleichmäßigt.
  • 5 zeigt in stark schematischer Darstellung die Lichtverteilung über die Lichtleiterstrecke 42. Am Beginn der Lichtleiterstrecke 42, nämlich im Bereich der Lichteinkoppelfläche 16, sind die Lichtstrahlen gezeigt, wie sie von der Lichtquelle 12 in den Lichtleiter 10 eingekoppelt werden. Dabei sind von der Winklung steilere Strahlen am äußeren Rand des Lichtleiters zu finden, wobei diese Strahlen mit 50 gekennzeichnet sind. In der Mitte des Lichtleiters 10 verlaufen flachere Strahlen 52. Durch diese unterschiedliche Winkelverteilung über den Querschnitt des Lichtleiters würde es, sofern bereits hier Lichtauskoppelelemente vorgesehen wären, zu einer unregelmäßigen Lichtverteilung kommen. Die Lichtstrahlen 50 und 52 werden nun mittels Reflexion an den Wänden des Lichtleiters 10 im Bereich der Lichtleiterstrecke 42 mehrfach umgelenkt, so dass sich am Ende der Lichtleiterstrecke eine Winkelverteilung, wie sie mit der Summe der Pfeile 54 bzw. 56 dargestellt ist, ergibt. Hier kann gut gesehen werden, dass über den gesamten Querschnitt des Lichtleiters 10 Lichtstrahlen verschiedener Winkel zur Längsachse des Lichtleiters 10 vorgesehen sind. Durch diese Homogenisierung der Winkelverteilung wird eine Vergleichmäßigung der Beleuchtung, wie sie in 4 gezeigt ist, erreicht. Unschöne Beleuchtungsschwankungen über die Länge des Lichtleiters treten somit nicht mehr auf.
  • Darüber hinaus ist es auch nicht notwendig, den Abstand oder die Größe der Lichtauskoppelelemente, nämlich der Prismen 20, zu variieren, was im unbeleuchteten Zustand zu unschönen Optiken führen kann. Die Lichtleiterstrecke 42 kann dabei so angeordnet sein, dass der Lichtleiter 10 erst im Bereich der Lichtauskoppelzone 40 in den für einen Betrachter zu sehenden Bereich beispielsweise eines Kraftfahrzeugscheinwerfers eintritt, und so die Lichtleiterstrecke dem Betrachter verborgen bleibt.

Claims (8)

  1. Beleuchtungseinrichtung insbesondere für Kraftfahrzeuge umfassend eine Lichtquelle (12) sowie einen stabförmigen Lichtleiter (10) mit einer Lichteinkoppelfläche (16), über die Licht (14) der Lichtquelle (12) in den Lichtleiter (10) eingekoppelt wird, sowie einer Lichtauskoppelzone (40) mit einer Lichtauskoppelfläche (24) und an einer der Lichtauskoppelfläche (24) gegenüberliegenden Fläche angeordnete Lichtauskoppelelemente (20) zur Umlenkung von Lichtstrahlen (20, 30) in Richtung der Lichtauskoppelfläche (24), dadurch gekennzeichnet, das der Lichtleiter (10) zwischen Lichteinkoppelfläche (16) und Lichtauskoppelzone (40) eine Lichtleiterstrecke (42) umfasst, in der keine Lichtauskoppelelement (20) vorhanden sind, um das von der Lichtquelle (12) eingekoppelte Licht (14) bezüglich der Winkelverteilung der Lichtstrahlen zu homogenisieren und wobei die Lichtleiterstrecke (42) mindestens 2-fach so lang ist wie der größte Durchmesser (D) bzw. die größte Diagonale des Lichtleiters (10).
  2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiterstrecke (42) mindestens 2,5-fach und insbesondere 3,0-fach so lang ist, wie der größte Durchmesser (D) bzw. die längste Diagonale des Lichtleiters (10).
  3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (10) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist, wobei die Lichteinkoppelfläche (16) an einer Stirnfläche des Lichtleiters (10) vorgesehen ist und die Lichtauskoppelfläche (24) sich in Längsrichtung des Lichtleiters (10) erstreckt.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtauskoppelzone (40) und die Lichtleiterstrecke (42) materialschlüssig miteinander verbunden sind und insbesondere einstückig sind.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiterstrecke (42) gekrümmt oder ungekrümmt ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiterstrecke (42) konisch zwischen Lichteinkoppelfläche (16) und Lichtauskoppelzone (40) verläuft.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiterstrecke (42) ein Wellenprofil aufweist.
  8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung als Scheinwerfer ausgebildet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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