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DE102005053939B4 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Druckereiprodukts mit aufgeklebtem Element - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Druckereiprodukts mit aufgeklebtem Element Download PDF

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DE102005053939B4 DE200510053939 DE102005053939A DE102005053939B4 DE 102005053939 B4 DE102005053939 B4 DE 102005053939B4 DE 200510053939 DE200510053939 DE 200510053939 DE 102005053939 A DE102005053939 A DE 102005053939A DE 102005053939 B4 DE102005053939 B4 DE 102005053939B4
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Abstract

Verfahren zur Herstellung eines Druckereiprodukts (1), das ein Trägerelement (3) und ein daran mittels Klebstoff (15) befestigtes Haftelement (2) umfasst, aus einem bahnförmigen Material (5, 10, 11), das mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit durch eine Maschine (20) läuft und dabei in verschiedenen Schritten bearbeitet wird, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
– Freistanzen der Haftelemente (2) aus einer Bahn (5, 11), so dass sie nur noch an einem oder mehreren dünnen Stegen (18) mit der Bahn (5, 11) verbunden sind,
– Aufbringen von Klebstoff (15) auf die Haftelement-Bahn (11) oder eine Trägerelement-Bahn (10);
– Synchrones Zuführen der Haftelement-Bahn (11) mit den frei gestanzten Haftelementen (2) auf die Trägerelement-Bahn (10), so dass die Haftelemente (2) auf der Trägerelement-Bahn (10) anhaften, und
– Auseinanderführen der Bahnen (10, 11), so dass die Stege (18) reißen und die Haftelemente (2) auf der Trägerelement-Bahn (10) haften bleiben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Druckereiprodukts gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine entsprechende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 7.
  • Druckereiprodukte, auf die hier Bezug genommen wird, umfassen ein Trägerelement, auf dem ein weiteres Element mit Hilfe eines Klebstoffs (lösbar oder fest) befestigt ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist z. B. ein gefalzter Umschlag, an dem eine Bestell- oder Glückskarte festgeklebt ist. Die Karte kann vom Empfänger abgenommen und danach z. B. wieder verschickt werden.
  • Die genannten Druckereiprodukte werden üblicherweise aus einer Papierbahn hergestellt, auf der eine Vielzahl von Querstreifen aufgedruckt ist. Jeder der Querstreifen enthält i. d. R. einen Teil der Elemente des späteren Druckereiprodukts, ausgenommen des aufzuklebenden Elements. Letzteres wird üblicherweise separat, aus einer anderen Papierbahn erzeugt oder ist ein weiteres separat produziertes Druckereiprodukt.
  • Zur Herstellung des fertigen Produkts wird die Papierbahn mit hoher Geschwindigkeit durch mehrere Bearbeitungsstationen einer Maschine geführt, in denen sie z. B. in mehrere Längsbahnen geschnitten oder gefalzt wird. Zum Aufbringen der Karten oder anderer Haftelemente ist üblicherweise eine spezielle Vorrichtung (Spender) vorgesehen. Der Spender platziert die Elemente genau an den Stellen der Papierbahn, an denen sie mit Klebstoff bestrichen ist, während die Bahn unter dem Spender vorbeiläuft. Die Karten bleiben auf der Bahn haften und können zusammen mit der Papierbahn weiter transportiert werden. Nach ggf. weiteren Arbeitsschritten werden die Druckereiprodukte schließlich durch Schneiden der Papierbahn in Querrichtung vereinzelt.
  • Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die Haftelemente separat hergestellt und mittels eines Spenders aufgebracht werden müssen. Darüber hinaus ist es – im Falle eines personalisierten Haftelements – äußerst kompliziert und aufwendig, die auf dem Haftelement aufgedruckte Adresse mit der auf dem Anschreiben oder Umschlag aufgedruckten Adresse auf Übereinstimmung zu prüfen.
  • Aus der WO 92/04704 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Druckereiproduktes bekannt, das ein Trägerelement und ein daran haftendes Etikett umfasst. Bei diesem Verfahren werden eine Trägerelement-Bahn und eine Etiketten-Bahn zusammengeführt und die Etiketten in verbundenen Zustand der beiden Bahnen ausgestanzt. Um die Trägerelement-Bahn beim Stanzen nicht zu verletzen, muss sie im Bereich des Etiketts eine gleichmäßige Dicke aufweisen. So ist es beispielsweise nicht möglich, Etiketten oder andere Haftelemente zu erzeugen, die auf einer bereits gefalzten Trägerelement-Bahn aufgebracht sind, wenn die Falzkante unter dem Etikett hindurch verläuft. Außerdem ist es nicht möglich, Etiketten oder andere Haftelemente zu erzeugen, die über das Trägerelement seitlich hinaus ragen.
  • Ein anderes Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Druckereiprodukts mit einem Trägerelement und einem daran befestigten Haftelement, wie z. B. eine durchsichtige Fensterfolie, ist aus der DE-195 14 728 A1 bekannt. In diesem Fall werden jedoch die Haftelemente dem Trägermaterial einzeln zugeführt.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Druckereiprodukts, bestehend aus einem Trägerelement und einem daran haftenden Element, zu schaffen, wobei das Trägerelement im Bereich des Haftelements auch unterschiedlich dick sein kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im Patentanspruch 1 sowie im Patentanspruch 7 angegebenen Merkmale. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, keinen herkömmlichen Spender für das Aufbringen der Haftelemente zu verwenden, sondern:
    • – die Haftelemente aus einer Bahn frei zu stanzen, so dass sie nur noch an einem oder mehreren dünnen Stegen mit ihrer Bahn verbunden sind,
    • – eine Trägerelement-Bahn oder die Haftelement-Bahn mit Klebstoff zu versehen,
    • – die Haftelement-Bahn und die Trägerelement-Bahn zusammen zu führen, so dass die Haftelemente auf der Trägerelement-Bahn anhaften, während die Bahnen synchron durch die Maschine laufen,
    • – und die Haftelement-Bahn danach von der Trägerelement-Bahn weg zu führen, so dass die Stege reißen und die Haftelemente auf der Trägerelement-Bahn haften bleiben und mit dieser weiter transportiert werden.
  • Dadurch wird es möglich, das Druckereiprodukt einfach und kostengünstig herzustellen. Form und Größe der Haftelemente können dabei nahezu beliebig gewählt sein. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es im Falle personalisierter Haftelemente, wie z. B. Antwortkarten, nicht mehr notwendig ist, die Übereinstimmung der Adressen auf Haftelement und Umschlag bzw. Trägerelement zu überprüfen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Druckereiprodukt einschließlich des daran haftenden Elements aus derselben Bahn und insbesondere aus einem einzigen Querstreifen hergestellt, der sämtliche Bestandteile des späteren Druckereiprodukts enthält. In diesem Fall wird die ursprüngliche Bahn in mehrere Längsbahnen geschnitten und die Haftelemente aus ihrer Bahn frei gestanzt (vor oder nach dem Zerschneiden der ursprünglichen Bahn in mehrere Teilbahnen). Dadurch wird es möglich, das Druckereiprodukt aus einer einzigen Papierbahn herzustellen.
  • Die Haftelemente werden vorzugsweise derart frei gestanzt, dass sie nur noch mit zwei bis vier verbleibenden Stegen mit der übrigen Haftelement-Bahn verbunden sind. Eine Anzahl von zwei bis vier Stegen ist üblicherweise ausreichend, um die Haftelemente weiter in der Haftelement-Bahn halten und durch die Maschine mitnehmen zu können. Besonders große oder schwere Haftelemente können natürlich auch mehr Stege aufweisen.
  • Die Breite der Stege beträgt vorzugsweise weniger als 2 mm und insbesondere weniger als 1 mm. Die Länge der Stege (die durch die Stanzbreite definiert wird) ist vorzugsweise ebenfalls kleiner als 1 mm und insbesondere etwa 0,5 mm. Solche Stege bieten ausreichenden Halt an der Haftelement-Bahn, sie können aber auch genügend leicht abreißen, wenn die beiden Bahnen auseinander geführt werden.
  • Das Haftelement wird vorzugsweise mittels Leim, wie z. B. Fugitiv-Heißleim, auf dem Trägerelement befestigt, der ein nachträgliches Ablösen des Haftelements erlaubt. Anstelle des ablösbaren Leims kann beispielsweise auch ein Adhäsionsleim verwendet werden, der eine dauerhafte Verbindung herstellt.
  • Der Klebstoff kann wahlweise auf das Haftelement oder das Trägerelement aufgetragen werden.
  • Das Haftelement ist nach dem Ausstanzen in Längsrichtung der Bahn vorzugsweise kürzer als das spätere Druckereiprodukt.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Druckereiprodukt mit einem aufgeklebten Haftelement;
  • 2 eine Papierbahn mit Querstreifen, aus denen die Druckereiprodukte hergestellt werden;
  • 3 das Freistanzen der Haftelemente aus einer Haftelement-Bahn;
  • 4 eine Aufsicht auf eine Haftelement-Bahn mit einem frei gestanzten Haftelement;
  • 5 das Aufbringen der Haftelemente auf eine Trägerelement-Bahn; und
  • 6 eine Vorrichtung zur Herstellung eines Druckereiprodukts mit aufgeklebtem Haftelement, die mehrere Verarbeitungsstationen umfasst.
  • 1 zeigt ein aus einem Umschlag 3 (Trägerelement) und einer Karte 2 (Haftelement) bestehendes Druckereiprodukt 1, das aus einer Papierbahn 5 hergestellt wurde. Der Umschlag 3 ist in der Mitte gefalzt und umfasst eine Lasche 4, mit der er geschlossen werden kann. Der Umschlag 3 ist an den Querseiten offen. Die Karte 2 ist mit Haftmittel auf der Innenseite des Umschlags 3 lösbar befestigt.
  • 2 zeigt eine Papierbahn 5 mit einer Vielzahl identischer Querstreifen 6, die in Längsrichtung L der Bahn 5 bündig aufeinander folgen, von denen hier jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einer dargestellt ist. Jeder der Querstreifen 6 enthält sämtliche Bestandteile des späteren Druckereiprodukts 1. Der Abschnitt 3, der hier unterhalb einer Schnittlinie 9 gezeigt ist, bildet später den Umschlag und der Abschnitt 2 die am Umschlag 3 befestigte Karte. Die Falzlinien des Umschlags 3 sind mit dem Bezugszeichen 8 bezeichnet. Umschlag 3 als auch Karte 2 können einseitig oder zweiseitig bedruckt sein. Verschiedene Aufdrucke sind hier schematisch mit dem Bezugszeichen 7 dargestellt.
  • Zur Herstellung des Druckereiprodukts 1 wird die Papierbahn 5 von einer Rolle abgewickelt und mit hoher Geschwindigkeit durch eine Bearbeitungsvorrichtung (siehe 5) transportiert. Dabei wird die Papierbahn 5 zunächst entlang der Schnittlinie 9 in zwei Teilbahnen, nämlich eine Karten-Bahn 11 und eine Umschlag-Bahn 10 geschnitten. Die beiden Bahnen 10, 11 laufen synchron durch die Bearbeitungsvorrichtung, werden dabei übereinander geführt und die Karten 2 frei gestanzt, wie dies in 3 dargestellt ist. (Die Karten 2 könnten natürlich auch vor dem Teilen der Bahn 5 frei gestanzt werden.)
  • 3 zeigt einen Zwischenschritt der Herstellung, in dem die Karten 2 frei gestanzt werden. Hierzu wird die Karten-Bahn 11 einer Stanzvorrichtung 23 zugeführt, die einen Stanzzylinder 12 und einen Gegenzylinder 13 umfasst. Die beiden Bahnen 10, 11 laufen dabei weiterhin synchron durch die Bearbeitungsvorrichtung.
  • 4 zeigt die Karten-Bahn 11 mit einer frei gestanzten Karte 2. Die Karte 2 ist so frei gestanzt, dass sie nur noch an zwei schmalen Stegen 18 mit der Karten-Bahn 11 verbunden ist. Der frei gestanzte Bereich ist hier mit dem Bezugszeichen 14 gekennzeichnet. Die Stege 18 haben in Längsrichtung L der Bahn 11 eine Breite von nur wenigen Millimetern und sind vorzugsweise schmäler als 2 mm. Im vorliegenden Beispiel hängt die Karte 2 nur noch an zwei Stegen 18. Anzahl und Größe der Stege 18 sind abhängig von Gewicht und Größe der Karte 2 und an den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Die Stege 18 befinden sich vorzugsweise nur an gegenüberliegenden seitlichen Kanten der Karte 2, können aber auch an der vorderen und hinteren Kante der Karte 2 bezüglich der Längsrichtung L vorgesehen sein.
  • 5 zeigt einen weiteren Zwischenschritt, in dem die Karten 2 auf die Umschläge 3 aufgebracht werden. Die Umschlag-Bahn 10 wird zunächst dort, wo die Karten 2 später befestigt werden sollen, mit Klebstoff 15 versehen. (Wahlweise könnte natürlich auch die Karten-Bahn 11 den Klebstoff aufweisen). Die Karten-Bahn 11 und die Umschlag-Bahn 10 werden dann zusammengeführt, so dass die Karten 2 auf den Leimflächen 15 zu liegen kommen. Nach dem Zusammenführen der beiden Bahnen 10, 11 werden diese wieder auseinander geführt, wodurch die Stege 18 reißen und die Haftelemente 2 auf der Umschlag-Bahn 10 haften bleiben. Zum Führen der Bahnen 10, 11 sind Führungswalzen 16 vorgesehen. Die Umschlag-Bahn 10 mit den daran haftenden Karten 2 wird dann zu einer nachfolgenden Bearbeitungsstation weiter transportiert, in der die Umschläge 3 gefalzt und danach in Querrichtung geschnitten werden, um die Druckereiprodukte 1 zu vereinzeln.
  • Die möglicherweise an den Karten verbleibenden Stegreste sind so klein, dass sie mit bloßem Auge kaum auffallen und daher nicht stören.
  • 6 zeigt eine Bearbeitungsmaschine 20 zur Herstellung von Druckereiprodukten 1 gemäß 1. Die Maschine 20 umfasst mehrere Bearbeitungsstationen 2226, in denen die Bahn 5 schrittweise bearbeitet wird. Die Papierbahn 5 wird von einer Rolle 21 abgezogen und zunächst einer Schneidvorrichtung 22 zugeführt, in der sie entlang der Schnittlinie 9 in zwei getrennte Längsbahnen 10 und 11 geschnitten wird. Die beiden Bahnen 10, 11 werden übereinander geführt und der Stanzvorrichtung 23 zugeführt, in der die Karten 2 frei gestanzt werden. Das Auftragen von Leim auf die Umschlag-Bahn 10 erfolgt in Station 24. In der Station 25 werden die Karten 2 auf die Umschlag-Bahn 10 aufgebracht und die Umschläge 3 danach gefalzt. In der Station 26 werden die Produkte 1 durch Schneiden der Bahn 10 in Querrichtung vereinzelt und in einem Behälter 27 gesammelt.
  • Mit diesem Verfahren ist es möglich, ein beliebiges Druckereiprodukt 1, das ein Trägerelement (z. B. einen Umschlag) und einen oder mehrere daran haftende Bestandteile (z. B. eine Karte) umfasst, aus einer einzigen Papierbahn 5 herzustellen. Im Falle mehrerer Haftelemente können diese auch an verschiedenen Stellen des Trägers aufgebracht werden. Typische Haftelemente können z. B. ablösbare, individualisierte Coupons, Glückslose, Rückantwortkarten, Haftzettel und vieles mehr sein. Das Haftelement kann auch durch vorherige Verarbeitungsschritte in vielfältiger Form ausgestaltet werden (z. B. durch Doppelung der Papierbahn oder Veredelung vor dem Aufbringen auf die Trägerelement-Bahn).
  • 1
    Druckereiprodukt
    2
    Haftelement
    3
    Trägerelement
    4
    Falzlasche
    5
    Hauptbahn
    6
    Querstreifen
    7
    Aufdruck
    8
    Falzlinien
    9
    Schnittlinie
    10
    Trägerelement-Bahn
    11
    Haftelement-Bahn
    12
    Stanzzylinder
    13
    Gegenzylinder
    14
    frei gestanzter Bereich
    15
    Leim
    16
    Führungswalzen
    18
    Stege
    20
    Bearbeitungsmaschine
    21
    Papierrolle
    22
    Schneidvorrichtung
    23
    Stanzvorrichtung
    24
    Leimungsvorrichtung
    25
    Vorrichtung zum Aufbringen der Karten 2
    26
    Querschneidevorrichtung
    27
    Sammelbehälter

Claims (8)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Druckereiprodukts (1), das ein Trägerelement (3) und ein daran mittels Klebstoff (15) befestigtes Haftelement (2) umfasst, aus einem bahnförmigen Material (5, 10, 11), das mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit durch eine Maschine (20) läuft und dabei in verschiedenen Schritten bearbeitet wird, gekennzeichnet durch folgende Schritte: – Freistanzen der Haftelemente (2) aus einer Bahn (5, 11), so dass sie nur noch an einem oder mehreren dünnen Stegen (18) mit der Bahn (5, 11) verbunden sind, – Aufbringen von Klebstoff (15) auf die Haftelement-Bahn (11) oder eine Trägerelement-Bahn (10); – Synchrones Zuführen der Haftelement-Bahn (11) mit den frei gestanzten Haftelementen (2) auf die Trägerelement-Bahn (10), so dass die Haftelemente (2) auf der Trägerelement-Bahn (10) anhaften, und – Auseinanderführen der Bahnen (10, 11), so dass die Stege (18) reißen und die Haftelemente (2) auf der Trägerelement-Bahn (10) haften bleiben.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Haftelement-Bahn (11) als auch die Trägerelement-Bahn (10) aus einer einzigen Bahn (5) hergestellt sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftelemente (2) bis auf zwei bis vier verbleibende schmale Stege (18) ausgestanzt werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Stege (18) kleiner ist als 2 mm.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftelemente (2) derart ausgestanzt werden, dass sie in einer Längsrichtung (L) der Bahn (5, 11) kürzer sind als das fertige Druckereiprodukt (1).
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff (15) ein ablösbarer Leim ist.
  7. Vorrichtung zur Herstellung eines Druckereiprodukts (1), das ein Trägerelement (3) und ein daran mittels Klebstoff (15) befestigtes Haftelement (2) umfasst, aus einem bahnförmigen Material (5, 10, 11), das mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit durch mehrere Bearbeitungsstationen (2226) einer Maschine (20) geführt wird, gekennzeichnet durch: – eine Station (23) zum Freistanzen der Haftelemente (2) aus einer Bahn (5, 11), so dass diese nur noch an einem oder mehreren dünnen Stegen (18) mit der Bahn (5,11) verbunden sind, – eine Station (24) zum Auftragen von Klebstoff (15) auf die Haftelement-Bahn (11) oder eine Trägerelement-Bahn (10), und – eine Station (25), in der die Haftelement-Bahn (11) und die Trägerelement-Bahn (10) zusammengeführt werden, so dass die Haftelemente (2) auf der Trägerelement-Bahn (10) anhaften, und danach die Bahnen (10, 11) wieder auseinander geführt werden, so dass die Stege (18) reißen und die Haftelemente (2) auf der Trägerelement-Bahn (10) haften bleiben.
  8. Druckereiprodukt, das ein Trägerelement (3) und ein daran mittels Klebstoff (15) befestigtes Haftelement (2) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckereiprodukt (1) in einem Herstellungsverfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 hergestellt ist.
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