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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erfassen von Passermarken.
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Derartige
Passer- oder Registermarken werden zur Kontrolle und Steuerung von
vielfältigen
Arbeitsprozessen, insbesondere zum automatischen Positionieren von
Druckplatten eingesetzt. Üblicherweise
werden die Druckplatten bei Druckmaschinen automatisch gewechselt.
Um einen hochwertigen Druck zu gewährleisten, müssen diese
Druckplatten nach dem Wechsel auf der Trommel oder einer sonstigen
Unterlage mit einer im μm-Bereich
liegenden Genauigkeit positioniert werden. Hierfür sind auf der Druckplatte
Passer- bzw. Registermarken angebracht, auf dem Untergrund befinden
sich zugehörige Passerstifte,
welche Referenzmarken aufweisen. Die Positionen von Passermarken
und Passerstiften müssen
jeweils bestimmt und miteinander verglichen werden. Dies gibt Aufschluss über die
Positionierung der Druckplatte relativ zum Untergrund und dient
als Basis für
die genaue Ausrichtung der Druckplatte.
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Aus
der
DE 103 45 290
A1 ist ein System zum Erfassen von Passermarken bekannt.
Hier werden Passermarken und Passerstifte an einer Druckwalze mittels
einer CCD- oder CMOS-Kamera aufgenommen und zur Positionierung der
Druckplatte verwendet. Prinzipiell funktioniert dieses Verfahren
recht zuverlässig,
es hat sich jedoch gezeigt, dass es insbesondere bei der Verwendung
von extrem dunklen oder extrem hochglänzenden Druckmaterialien Probleme
bei der Erfassung der Passermarken und damit Probleme bei der Positionierung
der Druckplatte geben kann.
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Die
DE 195 11 782 A1 betrifft
ein Verfahren zur Prüfung
von Farbdruckvorlagen auf ihre Richtigkeit und/oder Genauigkeit
bezüglich
Farbgebung, Ausrichtung, Druckbildanordnung und dgl., bei der hochschnellen
Online-Fertigung von Verpackungs-, Etikettier- und vergleichbaren
Massenprodukten auf unterschiedlichen Maschineneinheiten, deren
Abläufe
mittels vorgebbarer Codierungen gesteuert werden. Verwendet wird
eine Mehrzahl von sequentiell angesteuerten Halbleiterstrahlungsquellen
unterschiedlicher Spektralbereiche, wobei der reflektierte Strahlungsanteil
der auf die Codierungen des Prüflings
fokussierten Strahlung über
eine rechnergesteuerte Auswerteelektronik nachfolgende Bearbeitungsvorgänge steuert.
Die Halbleiterlichtquellen werden in einer Vielzahl von untereinander
geometrisch und sich periodisch wiederholenden Anordnungen linien-
und/oder zeilensynchron impulsweise angesteuert. Das erfolgt während der
Online-Fertigung innerhalb von Stillstandszeiten von wenigen Millisekunden
und der von dem Prüfling
reemittierte Strahlungsanteil wird über eine Sammeloptik auf wenigstens
ein CCD-Empfängerelement
projeziert.
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Die
DE 196 36 354 A1 betrifft
ein Verfahren zur Durchführung
von optischen Aufnahmen für
die Darstellung und 3-D-Vermessung räumlicher Objekte, bei dem mindestens
zwei Einzelaufnahmen nacheinander erfolgen und für die Einzelaufnahmen die für die Bildwandlung
wirksame Menge der Strahlenenergie unterschiedlich gesteuert oder
geregelt wird. Durch Verwendung stellbarer optischer Mittel für die Beleuchtung
des Objekts beziehungsweise im Strahlengang zur Abbildung des Objekts
auf dem Bildwandler wird die Erfassung eines größeren Umfangs von Bildinformationen über das
betrachtete Objekt ermöglicht
als aufgrund der bauartbedingten Grenzen des verwendeten Bildwandlers
in einem Einzelbild zur Verfügung
stehen.
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Die
DE 101 16 233 A1 betrifft
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestimmung einer relativen Längenänderung
eines Antriebs- oder Förderbandes durch
eine Dehnung. Hierzu wird mittels einer Belichtungseinheit ein Lichtstrahl
auf einen Oberflächenbereich
des Antriebs- oder Förderbandes
gerichtet, in dem zwei Bezugsmarken angebracht sind. Das von den
Bezugsmarken reflektierte Licht wird durch einen als CCD-Sensor
ausgeführten
optischen Detektor mit zwei Bereichen, die jeweils einer mit dem
Antriebs- oder Förderband
verbundenen Bezugsmarke zugeordnet sind, erfasst. Zur Übertragung
des reflektierten Lichtes wird eine Linearoptik eingesetzt, durch die
das von den Bezugsmarken reflektierte Licht auf den zugeordneten
Bereich des CCD-Sensors übertragbar
ist.
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Die
DE 100 30 007 A1 betrifft
ein Verfahren zum Prüfen
der Festigkeit von Verbindungen. Insbesondere betrifft die Erfindung
ein Verfahren zum Prüfen
der Festigkeit von Verbindungen, bei dem ein erstes Bild eines Prüflings aufgenommen
wird, und das aufgenommene erste Bild zur Beurteilung der Festigkeit
von Verbindungen verwendet wird, wobei der Prüfling nach oder vor der Aufnahme
des ersten Bildes einem Gasstrom ausgesetzt wird, ein zweites Bild
des Prüflings
aufgenommen wird, während
der Prüfling
dem Gasstrom ausgesetzt ist, und das erste Bild mit dem zweiten
Bild verglichen wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art bereitzustellen, bei dem die Passermarken unabhängig vom Untergrund
zuverlässig
erfasst werden.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte
Ausführungsformen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
dient der hochpräzisen
Erfassung von Passermarken in guter Qualität unabhängig vom Untergrund, auf dem
die Passermarke aufgebracht ist. Hierzu werden die Beleuchtungsbedingungen,
also z. B. Beleuchtungsintensität
und/oder Belichtungszeit für
die Aufnahme auf die Passermarken und die jeweils verwendeten Untergrundmaterialien
optimiert. Da die Materialien sowohl hochglänzend als auch dunkel diffus
reflektierend oder gemischt sein können, so dass ein extremer
Dichteumfang abgedeckt werden muss, müssen die Beleuchtungsbedingungen
einen bestmöglichen Kompromiss
darstellen. Gleichzeitig muss die Beleuchtung für die Passermarken selbst aber
optimal abgestimmt sein, so dass die Passermarken gegenüber dem
Untergrund mit größtmöglichem
Kontrastumfang erfasst werden; nur so kann eine optimale Positionsbestimmung
gewährleistet
werden. Der Grundgedanke für
eine Optimierung der Beleuchtungsbedingungen besteht darin, einerseits
die Beleuchtung optimal an die jeweilige Passermarke anzupassen
gleichzeitig aber eine Aufnahme zu machen, die alle Passermarken
umfasst und somit eine Kompromiss für die verschiedenen Untergründe darstellt.
Hierfür
werden wenigstens zwei Aufnahmen gemacht, wobei bei jeder der Aufnahmen
die Belichtungsbedingungen auf jeweils eine Passermarke optimiert
werden, gleichzeitig aber die anderen Passermarken mit erfasst werden.
Dadurch dass immer alle Passermarken mit erfasst werden, ist es
möglich,
die Einzelaufnahmen fehlerfrei und unter Erhalten aller korrekten
Abstände
und Zuordnungen zu einem Gesamtbild zu kombinieren. Würden dagegen
immer nur Ausschnitte aufgenommen und anschließend kombiniert, so bestünde die
Gefahr, dass bei der Kombination der Aufnahmen aufgrund unterschiedlicher
Bedingungen der Teilaufnahmen Fehler bzw. Informationsverluste entstehen.
Bei jeder der Aufnahmen werden also die Belichtungsbedingungen für eine Passermarke
bzw. einen Untergrund optimiert, so dass sich für diese Passermarke ein optimales Kontrastverhältnis ergibt.
Gleichzeitig wird bei jeder dieser Aufnahmen auch die Information
mit erfasst, welche in dieser Einstellung nicht optimal ausgeleuchtet
ist, für
eine korrekte Überlagerung
der Aufnahmen aber notwendig ist. Hierfür ist vorteilhaft, wenn die
Aufnahmeeinheit so ausgestaltet ist, dass die gesamten Passermarken
in einer Aufnahme erfassbar sind.
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Die
Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
muss eine Auswerteeinheit mit einer Speichereinheit aufweisen, die
es ermöglicht,
wenigstens zwei derartige Aufnahmen gleichzeitig abzuspeichern und
diese für
die Überlagerung
einer Überlagerungseinheit
zuzuführen,
welche genauso wie die Speichereinheit genügend Kapazität für wenigstens
zwei vollständige
Aufnahmen aller Passermarken aufweisen muss. Durch die Überlagerung
wenigstens zweier Aufnahmen aller Passermarken, welche jeweils auf
eine der aufzunehmenden Passermarken optimiert sind, lässt sich
eine Gesamtaufnahme erzeugen, in der sowohl die jeweiligen Passermarken
für eine
exakte Positionsbestimmung enthalten ist, als auch die für eine Abstandsbestimmung
der Passermarken unverzichtbare Information darüber, wie die Passermarken relativ
zueinander angeordnet sind.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung werden die für
die Aufnahme vorzusehenden Beleuchtungsbedingungen über die
Auswertung einer Vorabtastung von der aufzunehmenden Passermarke
selbst abgeleitet. Hierfür
wird beispielsweise ein kleines Gebiet aufgenommen, in dem sich
die relevante Passermarke befindet. Innerhalb dieses Gebietes wird
die Standardabweichung der Pixelintensitäten ermittelt. Die Beleuchtungsbedingungen werden
variiert, bis diese Standardabweichung ein Maximum erreicht. In
diesem Fall ist der Kontrast zwischen der Passermarke und dem entsprechenden Untergrund
besonders groß,
d. h., die optimalen Beleuchtungsbedingungen für eine Aufnahme sind gefunden.
Obwohl dieses Verfahren zur Ermittlung der Beleuchtungsbedingungen
vorteilhaft ist, ist das erfindungsgemäße Verfahren nicht darauf beschränkt. Die
Beleuchtungsbedingungen können
auch aus der Suche nach einem maximalen Dichteumfang im Bereich
der Passermarke oder anderen bekannten Verfahren zur Bestimmung
der Beleuchtungsverhältnisse
ermittelt werden.
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Dieses
Verfahren lässt
sich sehr vorteilhaft auch für
eine weitere Passermarke und damit eine weitere Aufnahme anwenden.
So werden die Belichtungsbedingungen für verschiedene Aufnahmen auf verschiedene
Passermarken optimiert, obwohl dennoch immer alle Passermarken,
also auch die nicht optimiert beleuchteten, aufgenommen werden.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden
die Beleuchtungsbedingungen für
eine Aufnahme aus der Vorabtastung der Passermarke abgeleitet, welche
als Referenzmarke dient. Diese Marke, welche sich auf dem Passerstift
befindet, hat definierte Eigenschaften und kann deshalb besonders
vorteilhaft zur Einstellung der Beleuchtungsbedingungen verwendet
werden.
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Für eine weitere
Aufnahme ist es oftmals ausreichend, auf eine der auf dem Druckmedium
befindlichen Passermarken zu optimieren. Falls der Untergrund, also
beispielsweise eine Druckplatte, im Wesentlichen homogen in seinen
Eigenschaften wie Dichte oder Reflexivität ist, ist es ausreichend für alle auf
der Druckplatte befindlichen Passermarken eine Marke als Referenzmarke
zu wählen,
für die
die Belichtung optimiert wird. Diese optimierten Beleuchtungsbedingungen
können
dann auf alle auf der Druckplatte befindlichen Passermarken angewandt werden,
ohne dass es zu Problemen wie Überstrahlungen
oder ähnlichem
bei anderen Passermarken in der Aufnahme kommen kann. Hierdurch
kann es ausreichend sein, nur zwei Aufnahmen, eine für die Passermarken
auf der Druckplatte, eine für
die Referenzmarke, zu machen, obwohl mehrere Passermarken aufzunehmen
und mit der Referenzmarke auf dem Passerstift zu vergleichen sind.
Wird dagegen ein Untergrund verwendet, der sehr variabel ist, kann
es unter Umständen
notwendig sein für
jede Passermarke eine eigene Aufnahme zu machen.
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Da
die Passermarken selbst im Wesentlichen sehr ähnlich, die Hintergründe aber
höchst
verschieden sind, kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung die Beleuchtung auch auf den Hintergrund der Passermarken
optimiert werden. In diesem Fall würde eine Aufnahme auf den Hintergrund
der Referenzmarke optimiert, während
die Beleuchtungsbedingungen für
die jeweils andere Aufnahme an das Druckmedium angepasst wird, auf
dem sich die Passermarken befinden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Vorrichtung
sind nicht auf die Erfassung von Passermarken beschränkt und
sind zur Erfassung beliebiger Objekte einsetzbar.
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Die
Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1:
schematische Darstellung einer Anordnung mit einer Vorrichtung zur
Erfassung von Passermarken.
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2:
Blockschaltbild der Vorrichtung gemäß 1.
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3:
Schematische Darstellung eines Ausschnitts der Druckplatte mit Passermarken.
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Die
in 1 dargestellte Anordnung zeigt einen Ausschnitt
einer Mehrfarbendruckmaschine. Der dargestellte Ausschnitt zeigt
eine Druckwalze 1, auf welche eine Druckplatte 2 aufgezogen
wird. Zur Erstellung eines Mehrfarbendrucks werden die einzelnen
Farben in separaten Druckprozessen auf eine Papierbahn oder dergleichen
aufgedruckt. Für
jeden Druckprozess mit einer bestimmten Farbe wird auf die Druckwalze 1 eine
bestimmte hierfür
vorgesehene Druckplatte 2 als Arbeitsmedium auf die Druckwalze 1 aufgezogen.
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Um
ein einwandfreies Mehrfarbendruckbild zu erhalten, müssen die
einzelnen Druckplatten 2 exakt in einer jeweils vorgegebenen
Sollposition auf der Druckwalze 1 aufgebracht werden. Dabei
müssen die
Druckplatten 2 sowohl in Längsrichtung als auch in Umfangsrichtung
der Druckwalze 1 mit einer Genauigkeit von typischerweise
10 μm positioniert
und fixiert werden.
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Zur
Einhaltung dieser Genauigkeit ist auf jede Druckplatte 2 eine
Passermarke 3 aufgebracht, deren Ausrichtung relativ zu
einem Passerstift 4 an der Druckwalze 1 kontrolliert
wird. Wie aus 1 ersichtlich weist die Druckplatte 2 an
ihrem oberen Rand eine Aussparung 5 mit einem kreisförmigen Querschnitt
auf. Die Druckplatte 2 wird in ihre Sollposition eingeschoben,
in welcher der Passerstift 4 in dieser Aussparung 5 liegt.
Die Passermarke 3 liegt unmittelbar angrenzend an die Aussparung 5 im
Bereich des oberen Randes der Druckplatte 2.
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Die
Ausrichtung der Passermarke 3 relativ zum Passerstift 4 wird
mit einer Vorrichtung 6 kontrolliert, welche von einem
optischen Sensorsystem gebildet ist. Dieses Sensorsystem erfasst
innerhalb eines vorgegebenen Sichtfelds 7 ein Bild der
Oberflächen
der Druckwalze 1 und der Druckplatte 2, wobei das
Sichtfeld 7 derart gewählt
ist, dass in diesem die Passermarke 3 und der Passerstift 4 liegt.
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Der
Aufbau der Vorrichtung 6 ist in 2 schematisch
dargestellt. Die Vorrichtung 6 ist in einem Gehäuse 8 integriert
und weist als Sensorkomponente eine Kamera 9 auf. Die Kamera 9 ist
im vorliegenden Fall als CMOS-Kamera ausgebildet, welche als photoempfindliche
Elemente eine matrixförmige
Anordnung von CMOS-Elementen aufweist. Alternativ kann die Kamera 9 als
CCD-Kamera 9 mit einer Anordnung von CCD-Elementen ausgebildet sein.
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Der
Kamera 9 umfasst ein Objektiv, welches das von Objektstrukturen
innerhalb des Sichtfelds 7 zurückreflektierte Empfangslicht
auf die Kamera 9 projiziert. Zur Beleuchtung des Sichtfelds 7 weist
die Vorrichtung 6 eine Beleuchtungseinheit 10 auf.
Im vorliegenden Fall ist die Beleuchtungseinheit 10 als LED-Beleuchtung
ausgebildet, die im Gehäuse 8 der Vorrichtung 6 integriert
ist. Prinzipiell sind auch externe Beleuchtungseinheiten 10 außerhalb
des Gehäuses 8 einsetzbar.
Generell emittiert die Beleuchtungseinheit 10 Lichtstrahlen,
die das Sichtfeld 7 möglichst
homogen ausleuchten. Es können
z. B. Beleuchtungseinheiten 10 eingesetzt werden, die Lichtstrahlen
im sichtbaren und/oder Infrarot und/oder UV-Bereich emittieren.
Dabei kann das emittierte Licht polarisiert oder unpolarisiert sein.
Der Beleuchtungseinheit 10 ist eine Steuereinrichtung 11 vorgeschaltet,
die mit einer Auswerteinheit 12 in Verbindung steht, die
von einem Mikroprozessor oder dergleichen gebildet ist. An die Auswerteinheit 12 ist
ferner die Kamera 9 angeschlossen, so dass in der Auswerteeinheit 12 die
Auswertung der mit der Kamera 9 erzeugten Bildinformationen
erfolgt. In Abhängigkeit der
Bildinformationen werden in der Auswerteeinheit 12 Ausgangssignale
generiert, die über
eine nicht dargestellte Schnittstelleneinheit ausgegeben werden.
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Um
eine reproduzierbare Kontrolle der Positionierung der Passermarke 3 mittels
der Vorrichtung 6 zu gewährleisten, ist es erforderlich,
dass die Vorrichtung 6 exakt in einer festen Sollposition
relativ zur Druckwalze 1 angeordnet ist. Die Vorrichtung 6 ist dabei
an einer nicht dargestellten Befestigungsvorrichtung montiert. Zur
Kalibrierung der Einbaulage der Vorrichtung 6 wird mit
der Kamera 9 innerhalb eines Kalibriervorgangs wenigstens
eine Referenzmarke erfasst. Im vorliegenden Fall ist die Referenzmarke
von dem ortsfest an der Druckwalze 1 angebrachten Passerstift 4 gebildet.
Mit der Kamera 9 wird das Bild des Passerstifts 4 erfasst.
In der Auswerteinheit 12 werden die geometrischen Merkmale
des Passerstifts 4 ausgewertet. Die Vorrichtung 6 liegt
dann innerhalb der Sollposition, wenn die geometrischen Merkmale
des Passerstifts 4 in vorgegebenen Soll-Lagen erkannt werden.
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Um
die Position von Passermarke 3 und Passerstift 4 hochpräzise erfassen
zu können,
ist eine qualitativ hochwertige, hochauflösende Aufnahme erforderlich,
die Passermarke 3 und Passerstift 4 erfasst. Inbesondere
ist es wichtig, dass das aufgenommene Bild von Passer- 3 und
Referenzmarke 4 den maximalen Kontrast zeigt, der Vorraussetzung für eine hochpräzise Positionsbestimmung
der Marken ist. Da jedoch die Druckplatte 2, welche den
Untergrund der Passermarke 3 bildet, extrem unterschiedlich
sein kann, ist der mögliche
Dichteumfang der Aufnahmen so groß, dass es häufig zu Überstrahlungen
an der Aufnahmeeinheit der Kamera 9 kommen kann. Deshalb
ist eine exakte Ansteuerung der Beleuchtungseinheit 12 notwendig.
Hierfür
ist die Steuereinheit 11 vorgesehen. Hierbei ist zu erwähnen, dass
es ebenso gut möglich
ist, dass die Steuereinheit 11 die Integrationszeit der
Kamera steuert, womit ebenfalls die Belichtung, in dem Fall über die Belichtungszeit
der Aufnahmeeinheit variiert wird.
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Erfindungsgemäß weist
die Auswerteinheit 12 zur Ermittlung der für eine optimale
Gesamtaufnahme notwendigen Beleuchtungsbedingungen einen Speicher 13 auf,
in dem wenigstens zwei vollständige
Aufnahmen des gesamten Sichtfeldes 7 abspeicherbar sind.
Die hierdurch ermöglichte
Ermittlung einer Gesamtaufnahme von Passermarke 3 und Passerstift 4 wird
beispielhaft unter Zuhilfenahme der 3 erläutert. In
diesem Beispiel ist eine Referenzmarke 18 in der Aussparung 5 der
Druckplatte 2 vorgesehen, welche ebenso wie die auf der
Druckplatte 2 befindlichen Passermarken 16 und 17 aufzunehmen
ist, um die exakte Position der Marken zu bestimmen, so dass eine
Zuordnung zwischen Druckplatte 2 und Aussparung 5 und
damit zwischen Druckplatte 2 und Druckwalze 1 vorgenommen
werden kann. Für
die erste in dem Speicher 13 abzuspeichernde Aufnahme des
gesamten in der 3 gezeigten Ausschnitts von
Druckplatte 2 und Aussparung 5 werden die Beleuchtungsbedingungen,
welche an der Beleuchtungseinheit 10 einzustellen sind, an
Hand eines um die Referenzmarke 18 herum festgelegten Referenzmarkengebietes 21 gewählt. Die für das relevante
Gebiet 21, welches die Referenzmarke 18 sowie
einen Ausschnitt des Passerstiftes 4 bzw. der Druckwalze 1 als
Hintergrund umfasst, wird das Maximum der Standardabweichung der
mit der Kamera 9 aufgenommenen Pixelintensitäten gesucht,
welches ein Maß für den größten Kontrast
und damit ein Maß für die optimale
Beleuchtung der Referenzmarke 18 für eine Aufnahme zur hochpräzisen Positionsbestimmung
darstellt. Obwohl die Beleuchtungsbedingungen welche an der Beleuchtungseinheit 10 eingestellt
werden, nur auf das kleine Gebiet 21 optimiert werden,
wird von der Aufnahme das gesamte in 3 gezeigte
Feld umfasst und in Speicher 13 abgespeichert. Entsprechend
wird eine zweite Gesamtaufnahme erzeugt, indem für die zu wählenden Beleuchtungsbedingungen
das Passermarkengebiet 19 um die Passermarke 16 als
Referenzgebiet zugrunde gelegt wird. Die zweite Aufnahme gibt also
optimale Kontrastverhältnisse
für die
Passermarke 16 wieder, dennoch ist aber das gesamte in 3 gezeigte
Feld wiederum von der Aufnahme erfasst. Bei einer Druckplatte 2 mit
vergleichsweise homogener Oberfläche
können
diese beiden Aufnahmen genügen,
um eine Gesamtaufnahme für
die Positionsbestimmung der Marken 16 und 18 vorzunehmen.
In diesem Fall kann nämlich
davon ausgegangen werden, dass die Belichtungsbedingungen welche
für das
Passermarkengebiet 19 optimal sind ebenfalls ein Optimum
für das
Passermarkengebiet 20 und die darin enthaltene Passermarke 17 darstellen.
Zeigt die Druckplatte 2 dagegen einen inhomogenen Untergrund
oder will man in das Verfahren einfach eine weitere Absicherungsstufe
einbauen, so wird eine dritte Gesamtaufnahme vorgenommen und im
Speicher 13 abgespeichert, der Beleuchtungsverhältnisse
zugrunde gelegt werden, welche auf das Passermarkengebiet 20 optimiert
sind. Die zwei bzw. drei nunmehr in Speicher 13 abgespeicherten
Aufnahmen der in 3 dargestellten Region werden
an einer Überlagerungseinheit 14 zu
einem einzigen Bild überlagert.
In diesem Gesamtbild sind sowohl die Referenzmarke 18 als
auch die Passermarken 16 und 17 in optimalem Kontrastumfang
enthalten. Ferner sind die enthaltenen Passermarken 16, 17 und 18 in
die immer mit aufgenommene Gesamtregion eingebettet, so dass davon
auszugehen ist, dass die Marken auch in Lage und Verhältnis zueinander
exakt wiedergegeben sind, was insbesondere für die Bestimmung des Abstandes
der Marken zueinander extrem wichtig ist. Position und Abstand der
Marken werden an der Bestimmungseinheit 15 bestimmt, welche
ebenfalls Bestandteil der Auswerteinheit 12 ist.
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- 1
- Druckwalze
- 2
- Druckplatte
- 3
- Passermarke
- 4
- Passerstift
- 5
- Aussparung
- 6
- Vorrichtung
- 7
- Sichtfeld
- 8
- Gehäuse
- 9
- Kamera
- 10
- Beleuchtungseinheit
- 11
- Steuereinrichtung
- 12
- Auswerteinheit
- 13
- Speicher
- 14
- Überlagerungseinheit
- 15
- Bestimmungseinheit
- 16
- Passermarke
- 17
- Passermarke
- 18
- Referenzmarke
- 19
- Passermarkengebiet
- 20
- Passermarkengebiet
- 21
- Referenzmarkengebiet