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DE102005053379A1 - Heckscheibe für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Heckscheibe für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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    • B60J3/00Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles
    • B60J3/04Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles adjustable in transparency

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Dunkelglas- bzw. Privacy-Heckscheibe für ein Kraftfahrzeug, die im gesamten Durchsichtsbereich eine Lichttransmission T¶L¶ mit T¶L¶ < 70% aufweist. Sie besitzt erfindungsgemäß lichtdurchlässige Bereiche (12, 14) unterschiedlicher definierter Transmission. Bevorzugt liegt dazwischen jeweils ein Übergangsbereich (16) bestimmter Breite, in dem die Bereiche unterschiedlicher Transmission fließend und kontinuierlich ineinander übergehen. DOLLAR A Eine solche Heckscheibe erlaubt die Verwendung einer herkömmlichen Bremsleuchte im Fahrzeuginnenraum, die die Dunkelglas-Heckscheibe aufgrund deren Transmissionscharakteristik problemlos durchstrahlt, während die Scheibe das Aussehen einer normalen Privacy-Heckscheibe besitzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Heckscheibe für ein Kraftfahrzeug, die über ihre gesamte Erstreckung eine Lichttransmission TL mit TL < 70 % aufweist.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Heckscheibe.
  • Es handelt sich vorliegend somit um eine Heckscheibe für eine sogenannte „Privacy-Verglasung", also um Dunkelglas.
  • Scheiben mit dunkel getöntem bzw. gefärbtem Glas werden grundsätzlich nur hinter der B-Säule eines Kraftfahrzeugs verbaut. Von Windschutzscheiben sind Tönungen in eingeschränktem Maße bekannt. Hierbei ist es unter anderem auch bekannt, Gradationen in der Lichttransmission vorzusehen, z. B. den sogenannten Farbkeil oder Blendschutzstreifen. Dies betrifft jedoch nicht Dunkelglas.
  • Privacy-Verglasung ab der B-Säule findet zunehmende Beliebtheit, die somit auch eine dunkel getönte Heckscheibe erfordert.
  • Einschränkungen für dunkel getönte Heckscheiben sind jedoch dann gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in seinem Kraftfahrzeuginnenraum eine hochgesetzte Bremsleuchte umfasst, die die Heckscheibe durchstrahlen muss.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine stark lichtabsorbierende Heckscheibe bereitzustellen, die dennoch für eine hinter ihr angeordnete Bremsleuchte ausreichend lichtdurchlässig ist.
  • Die Aufgabe wird durch eine Heckscheibe nach Patentanspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß weist die Heckscheibe im Durchsichtsbereich der Scheibe also mindestens zwei (grundsätzlich lichtdurchlässige) Bereiche auf, die sich zumindest anhand ihres definierten Wertes für die Transmission voneinander unterscheiden. Das heißt z. B., dass der Unterschied in der Lichttransmission größer ist als die für Privacy- oder Dunkelglas meist angegebene Toleranz von +2 %.
  • Die Transmission ist eine Größe zur Charakterisierung der Absorptionseigenschaften einer Verglasung für eine bestimmte Wellenlänge oder einen bestimmten Wellenlängenbereich. Die Lichttransmission ist eine spezielle Transmission, in die nur der Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts einbezogen wird.
  • Durch die Erfindung wird es möglich, gemäß Patentanspruch 5 ein Kraftfahrzeug mit einer getönten Heckscheibe (Lichttransmission TL < 70 %) auszustatten, und gleichwohl eine Bremsleuchte vorzusehen.
  • Bevorzugt ist zwischen den Bereichen mit unterschiedlicher Transmission ein Übergangsbereich bestimmter Breite bzw. Ausdehnung vorgesehen, in dem die Bereiche unterschiedlicher Transmission kontinuierlich, das heißt fließend bzw. graduell, ineinander übergehen. Weist beispielsweise der eine Bereich eine Lichttransmission von ca. 50 % auf und der andere Bereich eine Lichttransmission von ca. 27 %, so kann dazwischen ein Bereich vorgesehen sein, bei dem sich auf ca. 80 mm die Lichttransmission von ca. 50 % auf ca. 27 % verringert. Dadurch wird der Heckscheibe ein ästhetisches Aussehen verliehen und ein prompter, das Auge möglicherweise störender, Übergang zwischen den beiden Bereichen deutlich unterschiedlicher Lichttransmission ist vermieden.
  • Bevorzugt weist ein erster Bereich eine Lichttransmission von 43 % bis 69 %, besonders bevorzugt von 45 % bis 55 % auf und ein zweiter Bereich eine Lichttransmission von 1 % bis 35 %, bevorzugt von 15 % bis 33 %.
  • Der erste Bereich kann von einer herkömmlichen Heckleuchte in ausreichendem Maße durchstrahlt werden, und der zweite Bereich ist stark getönt, um den Kundenwünschen nach Beschattung der Insassen, Verringerung der Aufheizung des Fahrzeuginnenraums und Vermeidung eines weitgehenden Einblicks in das Fahrzeug gerecht zu werden.
  • Insbesondere kann die Ausführungsform des mit einer solchen Heckscheibe ausgestatteten Kraftfahrzeugs dergestalt sein, dass der erste Bereich mit höherer Lichttransmission so angeordnet ist und sich soweit erstreckt, dass von der Bremsleuchte ausgehende Lichtstrahlen, die auf die Heckscheibe strahlen, ausschließlich durch den ersten Bereich hindurchgeleitet werden. Der zweite Bereich ist dann dort angeordnet, wohin kein von der Bremsleuchte ausgehendes Licht gelangt.
  • Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Heckscheibe als Verbundsicherheitsglas ausgeführt, das heißt, sie besteht aus mindestens zwei Einzelscheiben mit mindestens einem dazwischen liegenden Kunststoff-Interlayer mit den entsprechenden Eigenschaften, um die beanspruchte Transmissionscharakteristik des Scheibenverbunds zu erzielen.
  • Bevorzugt ist die Scheibe aus zwei Einzelgläsern bzw. einem Glaspärchen aufgebaut, die mit einer gefärbten Klebefolie miteinander zu einem Laminat verbunden sind.
  • Es ist dann nicht erforderlich, das eigentliche Glas zu tönen, sondern die Folie bewirkt die Verringerung der Lichttransmission.
  • Es werden nun bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der:
  • 1 schematisch eine Heckscheibe gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in Draufsicht zeigt,
  • 2 die Heckscheibe aus 1 zusammen mit einer dahinter angeordneten Bremsleuchte im Querschnitt zeigt,
  • 3 schematisch eine Heckscheibe gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung in Draufsicht zeigt, und
  • 4 die Heckscheibe aus 3 zusammen mit einer dahinter angeordneten Bremsleuchte im Querschnitt zeigt.
  • Die im Ganzen mit 10 bezeichnete Heckscheibe aus 1 ist als erste Ausführungsform für eine Situation gedacht, bei der sich eine hochgesetzte Bremsleuchte im Fahrzeuginnenraum an der oberen Scheibenkante hinter der Heckscheibe befindet. Die gesamte Heckscheibe weist eine Lichttrans mission TL von < 70 % auf, es handelt sich also durchgehend um Dunkelglas.
  • Wünschenswert ist nun eine möglichst weitgehende Tönung der Heckscheibe. Dies steht in Konkurrenz dazu, dass keine überhöhten Anforderungen an die Leuchtkraft der Bremsleuchte gestellt werden müssen.
  • Entsprechend weist die im Ganzen mit 10 bezeichnete Heckscheibe drei Bereiche auf.
  • Ein erster Bereich 12, der als Streifen mit einer Breite von 10 mm bis 500 mm (im Bild ca. 130 mm) ausgebildet ist, weist eine Lichttransmission von ca. 50 %, das heißt von 48 % bis 52 % auf. Ein zweiter Bereich 14, der als Streifen mit einer Breite von 100 mm bis 1000 mm (im Bild ca. 600 mm) ausgebildet ist, weist eine Lichttransmission von ca. 27 % auf, das heißt von 25 % bis 29 %. Zwischen den beiden Bereichen 12 und 14 befindet sich ein Übergangsbereich 16 von 10 mm bis 150 mm Breite, im Bild ca. 80 mm Breite, in dem die Lichttransmission graduell von dem Wert von 27 % auf den Wert von 50 % (in 1 von unten nach oben), das heißt vom dunklen in den hellen Bereich kontinuierlich über verschiedene dazwischenliegende Transmissionswerte, übergeht.
  • 2 veranschaulicht diese Situation: Gezeigt ist die Heckscheibe 10 im Querschnitt mit einer dahinter angeordneten Bremsleuchte 18. Der Aufbau ist wie herkömmlich, das heißt unter der Bremsleuchte befindet sich eine Innenverkleidung 20, an der Bremsleuchte ein Blendschutz 22, und die Bremsleuchte 18 umfasst ein Gehäuse 24, in dessen Innern sich die eigentlichen Leuchtelemente 26 befinden, deren Licht unter verschiedenen Winkeln abgestrahlt wird (gestrichelte Linien).
  • In 2 ist die Tönung der Scheibe nicht schematisch dargestellt. Zur Erleichterung des Verständnisses sind hier die Grenzen zwischen den verschiedenen Bereichen durch die Kreuze 28 und die 30 symbolisiert. Mit anderen Worten befindet sich die Grenze zwischen dem ersten Bereich 12, dem Bereich höherer Lichttransmission, und dem Übergangsbereich 16 auf Höhe des Kreuzes 28 und die Grenze zwischen dem Übergangsbereich 16 und dem zweiten Bereich 14, dem Bereich geringerer Lichttransmission, auf Höhe des zweiten Kreuzes 30.
  • Bei der erfindungsgemäßen Heckscheibe befindet sich der weniger getönte Bereich 12 im Abstrahlfeld der Bremsleuchte 18, während der Hauptteil der Heckscheibe 10, der durch den zweiten Bereich 14 gebildet wird, kein Licht von der Bremsleuchte 18 empfängt und daher stärker getönt sein kann.
  • Bei der zweiten Ausführungsform, welche in 3 veranschaulicht ist, liegt die hochgesetzte Bremsleuchte an der Unterkante der Heckscheibe beispielsweise auf der Hutablage in dem Kraftfahrzeuginnenraum. Die im Ganzen mit 32 bezeichnete Heckscheibe weist entsprechend unten einen ersten Bereich 34 auf, der eine Lichttransmission von ca. 50 %, das heißt von 48 % bis 52 % besitzt, einen zweiten Bereich 36, der eine Lichttransmission von ca. 27 %, das heißt von 25 % bis 27 % besitzt, und einen Übergangsbereich 38, der einen kontinuierlichen fließenden Übergang von den 27 % Lichttransmission des zweiten Bereichs 36 zu den 50 % Lichttransmission des ersten Bereichs 34 gewährleistet, nunmehr von oben nach unten gesehen.
  • Die Situation ist abermals im Querschnitt in der 4 veranschaulicht. Zu sehen ist eine Innenverkleidung 40. Die Bremsleuchte 42 umfasst ein Gehäuse 44, in dem sich die eigentlichen Leuchtelemente 46 befinden und die entsprechend der gestrichelt dargestellten Linien in verschiedene Richtungen abstrahlen. Abermals sind die Grenzen zwischen den verschiedenen Bereichen der Heckscheibe 32 durch Kreuze gekennzeichnet. Insbesondere kennzeichnet das Kreuz 48 den Übergang von dem ersten Bereich 34 zum Übergangsbereich 38, und das Kreuz 50 repräsentiert die Grenze zwischen dem Übergangsbereich 38 und dem zweiten Bereich 36.
  • Auch hier liegt der Bereich hoher Lichttransmission im Abstrahlbereich der Bremsleuchte, und der Bereich mit der geringen Lichttransmission befindet sich außerhalb des durchstrahlten Bereichs.
  • Bei beiden Ausführungsformen ist die Heckscheibe als Verbundsicherheitsglas ausgeführt: Jede der Scheiben umfasst zwei Einzelgläser 52 bzw. 52' und 54 bzw. 54' und eine dazwischen befindliche Folie 56 bzw. 56'. Die Einzelgläser 52 und 54 mit der dazwischenliegenden Folie 56 (bzw. 52', 56' und 54') bilden ein Laminat.
  • Die Erfindung ermöglicht einen Kompromiss zur Umsetzung von Dunkelglas in der Heckscheibe entsprechend den Kundenwünschen bei Verwendung herkömmlicher Bremsleuchten unter Beibehaltung eines einheitlichen opti schen Erscheinungsbildes, das heißt ohne scharfe Grenzen hinsichtlich Tönung und Farbe.

Claims (8)

  1. Heckscheibe (10, 32) für ein Kraftfahrzeug, die über ihre gesamte Erstreckung im Durchsichtsbereich eine Lichttransmission TL mit TL < 70 % aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei verschiedene lichtdurchlässige Bereiche (12, 14; 34, 36) aufweist, die sich zumindest anhand ihrer definierten Transmission voneinander unterscheiden.
  2. Heckscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Bereichen (12, 14; 34, 36) mit unterschiedlicher Transmission ein Übergangsbereich (16, 38) mit definierter Ausdehnung liegt, in dem die Bereiche unterschiedlicher Transmission kontinuierlich und fließend ineinander übergehen.
  3. Heckscheibe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Lichttransmission im Übergangsbereich (16, 38) kontinuierlich von 69 % auf 1 % ändert, bevorzugt von 55 % auf 15 %.
  4. Heckscheibe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Übergangsbereich (16, 38) über 10 mm bis 150 mm erstreckt, vorzugsweise über 50 mm bis 100 mm.
  5. Heckscheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Bereich (12, 34) eine Lichttransmission von 43 % bis 69 %, bevorzugt von 45 % bis 55 % aufweist und ein zweiter Bereich eine Lichttransmission von 1 % bis 35 %, bevorzugt von 15 % bis 33 %, aufweist.
  6. Heckscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus mindestens zwei Einzelscheiben (52, 54; 52', 54') mit mindestens einem dazwischenliegenden Kunststoff-Interlayer besteht, wobei vorzugsweise zwei Einzelgläser oder ein Glaspärchen mit einer gefärbten Klebefolie miteinander zu einem Laminat verbunden sind.
  7. Kraftfahrzeug, mit einer Heckscheibe (12, 32) und mit einer im Innenraum des Kraftfahrzeugs hinter der Heckscheibe (12, 32) angeordneten Bremsleuchte (18, 42), dadurch gekennzeichnet, dass eine Heckscheibe (12, 32) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 verwendet ist.
  8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 mit einer Heckscheibe (10, 32) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (12, 34) so angeordnet ist und sich soweit erstreckt, dass das von der Bremsleuchte (18, 42) abgestrahlte Licht auf den ersten Bereich der Heckscheibe (12, 32) fällt.
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