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DE102005053248B4 - Schmelzblaskopf mit veränderbarer Spinnbreite - Google Patents

Schmelzblaskopf mit veränderbarer Spinnbreite Download PDF

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DE102005053248B4
DE102005053248B4 DE102005053248.9A DE102005053248A DE102005053248B4 DE 102005053248 B4 DE102005053248 B4 DE 102005053248B4 DE 102005053248 A DE102005053248 A DE 102005053248A DE 102005053248 B4 DE102005053248 B4 DE 102005053248B4
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melt
nozzle
package
lines
bores
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Georg Harwarth
Burkard Kampfmann
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Nickel Axel Dr-Ing De
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Abstract

Schmelzblaskopf mit in einem Düsenpaket (6) angeordneter geradliniger Reihe von Düsenbohrungen (17) in einer Düsenleiste (6c) des Düsenpakets (6), die zur Erzeugung von aus einer Schmelze gebildeten Endlosfäden dienen, denen als Längsspalte ausgebildete Blasluftzuführungsspalte (12) zweier Spaltplatten zur schräg zu den Düsenbohrungen (17) zuzuführender Blasluft zugeordnet sind und denen über Schmelzezuleitungen (2, 5) aus einem oder mehreren Verteilerbalken (1) und über Schmelzeleitungen (7) in einem Verteilerblock (6b) des Düsenpakets (6) die Schmelze zu den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen (17) in der Düsenleiste (6c) zugeführt wird, wobei die Blasluftzuführungsspalte (12) durch Blasluftzufuhrleitungen (10) in einem Blasluftzufuhrelement (15) über Blasluftverteilerbohrungen (11) mit der Blasluft versorgt werden, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spinnbreite des Schmelzblaskopfes veränderbar ist, wobei das Düsenpaket (6), bzw. zumindest Teile davon, auswechselbar ist/sind, wobei unabhängig von der Spinnbreite jede der Schmelzezuleitungen (5) des bzw. der Verteilerbalken(s) (1) im Schmelzblaskopf mit den Schmelzeleitungen (7) in dem Verteilerblock (6b) verbunden ist, und wobei abhängig von der Spinnbreite nur die Blasluftverteilerbohrungen (11), welche den zu beschickenden Düsenbohrungen (17) zugeordnet sind, mit den Blasluftzuführungsspalten (12) über Blasluftleitungen (8) in dem Verteilerblock (6b) verbunden sind und gegebenenfalls die übrigen Blasluftverteilerbohrungen (11) abgeschlossen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schmelzblaskopf mit in einem Düsenpaket angeordneter gradliniger Reihe von Düsenbohrungen in einer Düsenleiste des Düsenpakets, die zur Erzeugung von aus einer Schmelze gebildeter Endlosfäden dienen, denen als Längsspalte ausgebildete Blasluftzuführungsspalte zweier Spaltplatten zur schräg zu den Düsenbohrungen zuzuführender Blasluft zugeordnet sind und denen über Schmelzezuleitungen aus einem oder mehreren Verteilerbalken und über Schmelzleitungen in einem Verteilerblock des Düsenpakets die Schmelze zu den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen in der Düsenleiste zugeführt wird, wobei die Blasluftzuführungsspalte durch Blasluftzufuhrleitungen in einem Blasluftzufuhrelement über Blasluftzufuhrverteilerbohrungen mit der Blasluft versorgt werden.
  • Ein solcher Schmelzblaskopf ist in der deutschen Patentschrift DE 102 58 170 B3 beschrieben und dargestellt. Bei dem bekannten Schmelzblaskopf führt die Schmelzezuleitung von einem Schmelzerohr über einen seitlichen Einlass und über einen abnehmbaren Anschluss sowie über eine Umlenkung in einer im Wesentlichen senkrechten Richtung zu einem Verteiler, welcher die Schmelze auf einzelne Düsenbohrungen verteilt, wobei das Düsenpaket gegenüber den Spaltplatten in definierter Lage befestigt ist und so gelagert ist, dass er von diesen in etwa senkrechter Richtung abnehmbar ist. Die Blasluft wird dort über Zwischenräume zwischen dem Blasluftzufuhrelement und dem Düsenpaket zugeführt. Eine Veränderbarkeit der Spinnbreite des bekannten Schmelzblaskopfes ist in der genannten Patentschrift nicht thematisiert.
  • Aus der europäischen Patentanmeldung EP 1 486 591 A1 ist eine Vorrichtung zur Herstellung von Filamenten, insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff, bekannt, wobei die Filamente aus Spinndüsenöffnungen einer Spinndüsenplatte austreten. Es ist eine Verteilervorrichtung zum Verteilen einer zugeführten Kunststoffschmelze vorgesehen. Der Verteilervorrichtung ist zumindest eine austauschbare Verteilerplatte nachgeschaltet. Der Verteilerplatte ist eine austauschbare Spinndüsenplatte nachgeschaltet. Die von den Verteileröffnungen in der austauschbaren Verteilerplatte gebildete Ausspinnbreite ist geringer oder größer als die Ausspinnbreite, welche durch die Verteilervorrichtung vorgesehen ist. Mit Hilfe der zumindest einen austauschbaren Verteilerplatte ist die Ausspinnbreite der Verteilervorrichtung auf die endgültige Ausspinnbreite reduzierbar oder erweiterbar. Durch Auswechseln der Verteilerplatte ist die gewünschte endgültige Ausspinnbreite somit einstellbar. Die Zuführung bzw. Anpassung einer Blasluft-Zugabe entsprechend verschiedener Ausspinnbreiten ist in dem genannten Dokument nicht thematisiert.
  • Generell kommen bei der kontinuierlichen Herstellung von Schmelz gesponnenen Vliesstoffen, zu denen sowohl Spinnvliese im herkömmlichen Sinne als auch Mikrofaservliese, hergestellt in Meltblownanlagen, zählen, Anlagen mit vorgegebenen Arbeitsbreiten bzw. Spinnbreiten zum Einsatz, wobei diese Anlagen keiner bestimmten Norm unterliegen. Es gibt jedoch gewisse branchentypische Vorgaben; so liegen typische Spinnbreiten beispielsweise bei 1600, 2600, 3200 und 4200 mm. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die entsprechend hergestellten Vliesstoffe dann auf die endgültige Breite konfektioniert. Hierbei können aber die Spinnbreiten meist nicht vollständig genützt werden, so dass im ungünstigsten Fall bis zu 50% der Rollenbreite als Abfall anfallen.
  • Bei der Einstellung der Ausspinnbreite über austauschbare Verteilerplatten, wie aus der europäischen Patentanmeldung EP 1 486 591 A1 bekannt (siehe oben), soll die Kunststoffschmelze auf eine reduzierte oder erweiterte Breite der nachgeschalteten, ebenfalls auswechselbaren Spinndüsenplatte verteilt werden. Bei einer solchen Einschnürung oder Aufweitung ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Kunststoffschmelze auf beiden Seiten der Einengung oder Aufweitung nicht gleichmäßig über die gesamte Ausspinnbreite verteilt und es innerhalb eines Lochfeldes der Spinndüsenplatte zu einer unterschiedlichen Kunststoffschmelzeverteilung kommt, die sich in Unterschieden im Flächengewicht des Endprodukts über die Arbeitsbreite sowie in Fadenbrüchen aufgrund zu hoher oder zu niedriger Schmelzeversorgung, welche die Produktivität gegebenenfalls negativ beeinflussen, äußern kann,
  • Falls man beispielsweise durch Schrägstellung des Schmelzblaskopfs relativ zur Herstellungsrichtung des herzustellenden Vliesstoffes die effektive Spinnbreite variieren will, so würde dies entsprechend flexible Verbindungen der Zufuhrleitungen für Wasser und Strom sowie für Kunststoffschmelze und Blasluft erforderlich machen.
  • Außerdem ist es bei beiden oben genannten Möglichkeiten der Einstellung der effektiven Breite der hergestellten Vliesstoff-Bahnen erforderlich, auch die Breite der Zufuhr der heißen Blasluft an die Spinnbreite vorzunehmen, da diese Blasluft als heiße Druckluft einen immensen Kostenfaktor bei der Herstellung darstellt. Eine Verringerung des Verbrauchs an heißer Blasluft ist somit zur Kostenreduzierung wünschenswert. Im bekannten Stand der Technik (siehe oben) wird dieses Thema jedoch überhaupt nicht angeschnitten bzw. sind (z. B. im Fall einer Schrägstellung der gesamten Anlage oder zumindest von Teilen davon) aufwendige Maßnahmen nötig, welche eine komplette Umrüstung/einen Austausch der zugeordneten Blasluftversorgung nötig machen.
  • Aus den Druckschriften DE 40 40 242 A1 und DE 697 27 136 T2 , sind zwar ebenfalls Schmelzblasköpfe mit in einem Düsenpaket angeordneter geradliniger Reihe von Düsenbohrungen in einer Düsenleiste bekannt. Auch diese Druckschriften offenbaren aber nichts zu einer Anpassung der Breite der hergestellten Vliesstoff-Bahnen.
  • In der DE 698 09 487 T2 sowie der US 2003/0 234 463 A1 wird beschrieben, dass die Breite einer Schmelzdüsenanordnung verändert werden kann, indem mehr oder weniger Düsenmodule aneinander gereiht werden. Der Umbauaufwand ist hierbei aber erheblich.
  • Es ist somit die Aufgabe der Erfindung, einen Schmelzblaskopf bereitzustellen, welcher die Nachteile des Standes der Technik überwindet und insbesondere eine einfache, schnelle und kostengünstige Anpassung der Breite der hergestellten Vliesstoff-Bahnen erlaubt, wobei insbesondere auch die Menge der erforderlichen heißen Blasluft unter Druck verringert werden kann.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Schmelzblaskopf mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den angehängten Unteransprüchen definiert.
  • Der erfindungsgemäße Schmelzblaskopf weist ein Düsenpaket auf mit einer in einer Düsenleiste des Düsenpakets angeordneten gradlinigen Reihe von Düsenbohrungen, die zur Erzeugung von aus einer Schmelze gebildeten Endlosfäden dienen. Den Düsenbohrungen ist als Längsspalte ausgebildete Blasluftzuführungsspalte zweier Spaltplatten zur schräg zu den Düsenbohrungen zuzuführender Blasluft zugeordnet. Über Schmelzezuleitungen aus einem oder mehreren Verteilerbalken und über Schmelzeleitungen in einem Verteilerblock des Düsenpakets wird die Schmelze zu den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen in der Düseleiste zugeführt. Die Blasluftzuführungsspalte werden durch Blasluftzufuhrleitungen in einem Blasluftzufuhrelement über Blasluftzufuhrverteilerbohrungen mit der Blasluft versorgt. Erfindungsgemäß ist die Spinnbreite des Schmelzblaskopf veränderbar, dadurch, dass bzw. wobei das Düsenpaket, zumindest einzelne Teile davon (z. B. die Düsenleiste und/oder der Verteilerblock und/oder ein auswechselbares Oberteil), auswechselbar ist/sind, wobei unabhängig von der Spinnbreite jede der Schmelzezuleitungen des bzw. der Verteilerbalken(s) im Schmelzblaskopf mit einer der Schmelzeleitungen in dem Verteilerblock verbunden ist, und wobei abhängig von der Spinnbreite nur die Blasluftverteilerbohrungen, welche den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen zugeordnet sind, mit den Blasluftzuführungsspalten über Blasluftleitungen im Verteilerblock verbunden sind und gegebenenfalls die übrigen Blasluftverteilerbohrungen, welche bei schmälerer Spinnbreite nicht benötigt werden, abgeschlossen sind. Die Spinnbreite des Schmelzblaskopfes ist somit erfindungsgemäß veränderbar, wobei durch Querverbindungen, Schmelzleitungen und durch zugeordnete Blasluftleitungen in dem Düsenpaket bzw. in dem Verteilerblock des Düsenpakets eine an die Spinnbreite angepasste Zufuhr von Schmelze und Blasluft erfolgt, wobei lediglich das Düsenpaket oder zumindest Teile davon ausgewechselt werden müssen. Ein Umbau der gesamten Blasluft-Zuführung, insbesondere ein Auswechseln des Blasluftzufuhrelements wird somit vermieden. Gegebenenfalls nicht benötigte Blasluftverteilerbohrungen werden durch das Düsenpaket bzw. durch Teile davon abgeschlossen. Da jede der Schmelzezuleitungen des bzw. der Verteilerbalken(s) im Schmelzblaskopf mit einer entsprechenden Schmelzeleitung in dem Düsenpaket bzw. in dem Verteilerblock des Düsenpakets verbunden ist, kommt es nicht zu einer unterschiedlichen Schmelzeverteilung aufgrund zu hoher oder zu niedriger Schmelzeversorgung in einzelnen Bereichen der Breite bzw. Spinnbreite des Schmelzblaskopfs. Der erfindungsgemäße Schmelzblaskopf bietet eine einfache, kostengünstige und rasch zu realisierende Breitenanpassung, welche auch die entsprechende Anpassung der Breite der Zufuhr der Blasluft bietet, was den Verbrauch an heißer Blasluft, welche unter Druck steht, verringern kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist unabhängig von der Spinnbreite jede der Schmelzezuleitungen des bzw. der Verteilerbalken(s) im Schmelzblaskopf mit den Schmelzeleitungen in dem Verteilerblock über eine, bevorzugt im wesentlichen horizontal verlaufende, Schmelze-Querverbindung in dem Düsenpaket verbunden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind abhängig von der Spinnbreite nur die Blasluftverteilerbohrungen, welche den zu beschickenden Düsenbohrungen zugeordnet sind, mit den Blasluftzuführungsspalten über Blasluft-Querverbindungen in dem Düsenpaket und die Blasluftleitungen in dem Verteilerblock verbunden und gegebenenfalls sind die übrigen Blasluftverteilerbohrungen abgeschlossen.
  • Die Führung der Schmelzeleitungen im Düsenpaket bzw. im Verteilerblock des Düsenpakets erfolgt bevorzugt senkrecht und die jeweiligen Schmelze-Querverbindungen verlaufen bevorzugt im wesentlichen horizontal und je nach einzustellender Spinnbreite senkrecht oder im wesentlichen senkrecht oder schräg zur Breitenausdehnung der gradlinigen Reihe von Düsenbohrungen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Schmelzblaskopf ein Düsenpaket auf, welches ein auswechselbares Oberteil mit den Schmelze-Querverbindungen aufweist, über welche jede der Schmelzezuleitungen des bzw. der Verteilerbalken(s) im Schmelzblaskopf jeweils mit der entsprechenden Schmelzeleitung in dem Verteilerblock bzw. in dem Düsenpaket und somit mit den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen in der Düsenleiste des Düsenpakets verbunden ist. So kann gegebenenfalls schon durch einfachen Austausch dieses auswechselbaren Oberteils die Spinnbreite reduziert werden, wobei die entsprechenden Schmelze-Querverbindungen von den (gleich bleibend beabstandeten) Schmelzezuleitungen des bzw. der Verteilerbalken(s) im Wesentlichen horizontal schräg etwas zusammenlaufen und somit die Schmelzezuleitungen mit den Schmelzeleitungen in dem Verteilerblock verbinden, welche gegebenenfalls auch enger zusammen liegen.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist, dass das auswechselbare Oberteil des Düsenpakets die im Wesentlichen horizontale Blasluft-Querverbindungen aufweist, über welche nur die Blasluftverteilerbohrungen, welche den zu beschickenden Düsenbohrungen zugeordnet sind, mit den Blasluftleitungen in dem Verteilerblock und somit mit den Blaszuführungensspalten verbunden sind. Die übrigen Blasluftverteilerbohrungen, welche bei schmälerer Spinnbreite nicht benötigt werden, sind dann bevorzugt durch das auswechselbare Oberteil bzw. durch entsprechende Bereiche davon abgeschlossen.
  • Das entsprechend bevorzugte auswechselbare Oberteil bietet gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung somit eine besonders einfache Auswahl und Einstellbarkeit der gewünschten Spinnbreite.
  • Besonders bevorzugt werden die übrigen Blasluftverteilerbohrungen, welche bei schmälerer Spinnbreite nicht benötigt werden, durch das Düsenpaket, insbesondere durch das auswechselbare Oberteil, davon abgeschlossen.
  • Bevorzugt können die übrigen Blasluftverteilerbohrungen, welche bei schmälerer Spinnbreite nicht benötigt werden, auch durch den Verteilerblock des Düsenpakets abgeschlossen sein.
  • Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schmelzblaskopfs, bei welcher das auswechselbare Oberteil und der Verteilerblock des Düsenpakets als ein Stück ausgebildet ist, so dass durch einfaches Auswechseln dieses Teils die oben genannten Vorteile der Erfindung erzielt werden können.
  • Die Erfindung wird im Folgenden beschrieben anhand der in den Figuren beispielhaft dargestellten Ausführungsformen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht eines Schmelzblaskopfes mit einem Düsenpaket gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine schematische Ansicht eines Schmelzblaskopfes mit einem Blaszufuhrelement und einem Düsenpaket gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 eine schematische, teilweise geschnittene Frontansicht eines Düsenpakets der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß den 1 und 2;
  • 4 einen Schnitt entlang der Linie B-B der 3;
  • 5 eine schematische Ansicht eines Schmelzblaskopfes mit einem Düsenpaket gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 6 eine schematische Ansicht eines Schmelzblaskopfes mit einem Blasluftzufuhrelement und einem Düsenpaket gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 7 eine schematische, teilweise geschnittene Frontansicht eines Düsenpakets der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß den 5 und 6;
  • 8 einen Schnitt entlang der Linie A-A der 7;
  • 9 einen Schnitt entlang der Linie B-B der 7; und
  • 10 eine Schnittansicht noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Düsenpakets.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht eines Schmelzblaskopfes gemäß der Erfindung mit einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Düsenpakets 6. Der Schmelzblaskopf weist einen Verteilerbalken 1 auf, in welchem Schmelzezuleitungen 2, 5 zur Zufuhr einer Kunststoffschmelze vorgesehen sind. Schmelzepumpen 4 dienen dabei der Bewegung der Schmelze in dem Schmelzblaskopf. Es sind in 1 acht Schmelzezuleitungen 5 in dem Verteilerbalken 1 vorgesehen. Erfindungsgemäß ist die Spinnbreite des in 1 gezeigten Schmelzblaskopfes veränderbar, dadurch, dass das Düsenpaket 6, bzw. zumindest Teile davon, auswechselbar ist/sind. Jede der acht Schmelzezuleitungen 5 im Schmelzblaskopf ist dabei über jeweilige Schmelze-Querverbindungen 13 mit jeweiligen Schmelzeleitungen 7 in einem Verteilerblock 6b in Fluidverbindung. Über Schmelzeverteiler 16, welche mit den Schmelzeleitungen 7 in Verbindung stehen, wird die zugeführte Kunststoffschmelze dann über Düsenbohrungen 17 in Form von Fäden 9 ausgegeben.
  • 2 zeigt den Schmelzblaskopf der 1, wobei hier zur Veranschaulichung Teile des Düsenpakets 6 weggelassen sind, jedoch ein Blasluftzufuhrelement 15 mit einer Blasluftzufuhrleitung 10 dargestellt ist. Außerdem ist gestrichelt der Verlauf von Blasluft in dem erfindungsgemäßen Schmelzblaskopf schematisch angedeutet. Die Blasluft wird über Blasluft-Querverbindungen 14 jeweils einem der Blasluftzufuhrspalte 12 zugeführt und dort ausgeblasen.
  • 3 zeigt in teilweiser Schnittansicht eine Veranschaulichung des Düsenpakets 6, wie es in der Ausführungsform der 1 und 2 Verwendung findet. Das Düsenpaket 6 weist den Verteilerblock 6b, eine Düsenleiste 6c, in welcher sich die Düsenbohrungen 17 befinden, und ein auswechselbares Oberteil 6a auf. Über Schmelze-Querverbindungen 13 in dem auswechselbaren Oberteil 6a und die Schmelzeleitungen 7 in den Verteilerblock 6b wird die Schmelze über Schmelzeverteiler 16 den einzelnen Düsenbohrungen in der Düsenleiste 6c des Düsenpakets 6 zugeführt. Parallel den Düsenbohrungen 17 zugeordnet sind Blasluftleitungen 8 in dem Verteilerblock 6b vorgesehen, welche über Blasluft-Querverbindungen 14 in dem auswechselbaren Oberteil 6a mit Blasluftzufuhrleitungen über Blasluftverteilerbohrungen (in 3 nicht zu sehen) mit den Blasluftleitungen 8 in dem Verteilerblock 6b verbunden sind.
  • 4 zeigt einen Schnitt entlang der Linie B-B der 3. In 4 ist zu erkennen, dass die Schmelze über die Schmelze-Querverbindungen 13, welche im Wesentlichen horizontal in dem auswechselbaren Oberteil 6a verläuft, zu der vertikal verlaufenden Schmelzeleitung 7 in dem Verteilerblock 6b und zu den Düsenbohrungen 17 in der Düsenleiste 6c des Düsenpakets 6 zugeführt wird. Das erfindungsgemäß auswechselbare Düsenpaket 6 ist zwischen zwei Blasluftzufuhrelementen 15 eingepasst. Jedes der Blasluftzufuhrelemente 15 weist eine zentrale Blasluftzufuhrleitung 10 auf, welche über Blasluftverteilerbohrungen 11, über in dem Düsenpaket 6 bzw. im vorliegenden Fall in dem auswechselbaren Oberteil 6a verlaufende Blasluft-Querverbindungen 14 und über Blasluftleitungen 8 in dem Verteilerblock 6b Blasluft zu den Blasluftzuführungsspalten 12, vorgesehen zwischen der Düsenleiste 6c und zwei Luftleisten 6d, zuführen. Gemäß der Ausführungsform der 14 sind dabei alle Blasluftverteilerbohrungen 11 über die Blasluft-Querverbindungen 14 mit den Blasluftleitungen 8 verbunden.
  • 5 zeigt einen Schmelzblaskopf mit einem Düsenpaket 6 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. In 5 bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente wie in den zuvor beschriebenen Figuren, insbesondere wie in 1, so dass eine Wiederholung der Beschreibung dieser Elemente hier nicht erfolgt, es wird auf die entsprechenden Beschreibungsteile verwiesen.
  • Im Unterschied zur Ausführungsform der 1 weist die Ausführungsform der 5 ein Düsenpaket 6 mit einer geringeren Spinnbreite des Schmelzblaskopfes auf. Dabei werden in dem auswechselbaren Düsenpaket 6 die Schmelze-Querverbindungen 13 schräg zur gradlinigen Reihe der Düsenbohrungen 17 geführt. Somit sind trotz der im Vergleich zu der in den 14 gezeigten Spinnbreite hier nun verringerten Spinnbreite alle Schmelzezuleitungen 5 in dem Verteilerbalken 1 mit allen Schmelzeleitungen 7 in dem Verteilerblock 6b des Düsenpakets 6 verbunden.
  • 6 zeigt den Verlauf der Blasluft (durch gestrichelte Pfeile angedeutet) gemäß der zweiten Ausführungsform des Düsenpakets 6 der Erfindung. Die Blasluft wird über die nicht ausgewechselten bzw. nicht auszuwechselnden Blasluftzufuhrelemente 15 zugeführt, wobei jedoch die Blasluftverteilerbohrungen 11, welche bei der hier gezeigten schmäleren Spinnbreite nicht benötigt werden, durch das Düsenpaket 6 bzw. durch Teile davon abgeschlossen sind, so dass nur im Bereich der mit Schmelze beschickten Düsenbohrungen 17 und über die entsprechend reduzierte Spinnbreite eine Zufuhr von Blasluft über die entsprechenden Blasluft-Querverbindungen 14 in dem Düsenpaket 6 erfolgt.
  • 7 zeigt in einer geschnittenen Ansicht das Düsenpaket 6, welches im Unterschied zum Düsenpaket der 3 eine verringerte Spinnbreite aufweist. Gut zu erkennen ist, dass nur Blasluft-Querverbindungen 14 im Bereich der Spinnbreite vorhanden sind. Dies wird durch die Darstellungen der 8 und 9 zusätzlich verdeutlicht.
  • 8 zeigt einen Schnitt entlang der Linie A-A der 7 und 9 zeigt einen Schnitt entlang der Linie B-B der 7.
  • Wie aus 8 zu erkennen, sind die Blasluftverteilerbohrungen 11, welche bei der schmäleren Spinnbreite des auswechselbaren Düsenpakets 6 der gezeigten zweiten Ausführungsform nicht benötigt werden, durch das Oberteil 6a des Düsenpakets 6 abgeschlossen. Wie in 9 zu sehen, erfolgt im Bereich der reduzierten Spinnbreite die Schmelzeversorgung und die Versorgung mit Blasluft entsprechend der gezeigten ersten Ausführungsform mit breiterer Spinnbreite. Insoweit sind die Schnittdarstellungen der 9 und der 4 identisch.
  • 10 zeigt eine weitere Ausführungsform eines auswechselbaren Düsenpakets 6 der Erfindung in einer Schnittansicht. Gemäß der in 10 gezeigten Ausführungsform ist der Verteilerblock und das Oberteil des Düsenpakets in einem einstückigen Teil ausgebildet. Die Blasluft-Querverbindung 14 verläuft dabei nicht im Oberteil, sondern im Bereich des Verteilerblocks des entsprechend einstückig ausgebildeten Düsenpakets. Die Schnittansicht der 10 ist dabei im Bereich der reduzierten Spinnbreite gezeigt, ähnlich der Schnittansicht der 9 bzw. entsprechend der nicht reduzierten Spinnbreite und der entsprechenden Schnittansicht der 4.
  • Generell sei angemerkt, dass alle Figuren lediglich schematisch die entsprechenden Ausführungsformen der Erfindung wiedergeben und dass in den Figuren gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen.

Claims (8)

  1. Schmelzblaskopf mit in einem Düsenpaket (6) angeordneter geradliniger Reihe von Düsenbohrungen (17) in einer Düsenleiste (6c) des Düsenpakets (6), die zur Erzeugung von aus einer Schmelze gebildeten Endlosfäden dienen, denen als Längsspalte ausgebildete Blasluftzuführungsspalte (12) zweier Spaltplatten zur schräg zu den Düsenbohrungen (17) zuzuführender Blasluft zugeordnet sind und denen über Schmelzezuleitungen (2, 5) aus einem oder mehreren Verteilerbalken (1) und über Schmelzeleitungen (7) in einem Verteilerblock (6b) des Düsenpakets (6) die Schmelze zu den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen (17) in der Düsenleiste (6c) zugeführt wird, wobei die Blasluftzuführungsspalte (12) durch Blasluftzufuhrleitungen (10) in einem Blasluftzufuhrelement (15) über Blasluftverteilerbohrungen (11) mit der Blasluft versorgt werden, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spinnbreite des Schmelzblaskopfes veränderbar ist, wobei das Düsenpaket (6), bzw. zumindest Teile davon, auswechselbar ist/sind, wobei unabhängig von der Spinnbreite jede der Schmelzezuleitungen (5) des bzw. der Verteilerbalken(s) (1) im Schmelzblaskopf mit den Schmelzeleitungen (7) in dem Verteilerblock (6b) verbunden ist, und wobei abhängig von der Spinnbreite nur die Blasluftverteilerbohrungen (11), welche den zu beschickenden Düsenbohrungen (17) zugeordnet sind, mit den Blasluftzuführungsspalten (12) über Blasluftleitungen (8) in dem Verteilerblock (6b) verbunden sind und gegebenenfalls die übrigen Blasluftverteilerbohrungen (11) abgeschlossen sind.
  2. Schmelzblaskopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unabhängig von der Spinnbreite jede der Schmelzezuleitungen (5) des bzw. der Verteilerbalken(s) (1) im Schmelzblaskopf mit den Schmelzeleitungen (7) in dem Verteilerblock (6b) über eine Schmelze-Querverbindung (13) in dem Düsenpaket (6) verbunden ist.
  3. Schmelzblaskopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass abhängig von der Spinnbreite nur die Blasluftverteilerbohrungen (11), welche den zu beschickenden Düsenbohrungen (17) zugeordnet sind, mit den Blasluftzuführungsspalten (12) über Blasluft-Querverbindungen (14) in dem Düsenpaket (6) und die Blasluftleitungen (8) in dem Verteilerblock (6b) verbunden sind und gegebenenfalls die übrigen Blasluftverteilerbohrungen (11) abgeschlossen sind.
  4. Schmelzblaskopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Düsenpaket (6) ein auswechselbares Oberteil (6a) mit den Schmelze-Querverbindungen (13) aufweist, über welche jede der Schmelzezuleitungen (5) des bzw. der Verteilerbalken(s) (1) im Schmelzblaskopf jeweils mit der entsprechenden Schmelzeleitung (7) in dem Verteilerblock (6b) und somit mit den mit der Schmelze zu beschickenden Düsenbohrungen (17) in der Düsenleiste (6c) verbunden ist.
  5. Schmelzblaskopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das auswechselbare Oberteil (6a) die im wesentlichen horizontalen Blasluft-Querverbindungen (14) aufweist, über welche nur die Blasluftverteilerbohrungen (11), welche den zu beschickenden Düsenbohrungen (17) zugeordnet sind, mit den Blasluftleitungen (8) in dem Verteilerblock (6b) und somit mit den Blasluftzuführungsspalten (12) verbunden sind.
  6. Schmelzblaskopf nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 5, insbesondere nach zumindest einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die übrigen Blasluftverteilerbohrungen (11) durch das Düsenpaket (6), insbesondere durch das auswechselbare Oberteil (6a), abgeschlossen sind.
  7. Schmelzblaskopf nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die übrigen Blasluftverteilerbohrungen (11) durch den Verteilerblock (6b) abgeschlossen sind.
  8. Schmelzblaskopf nach zumindest einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das auswechselbare Oberteil (6a) und der Verteilerblock (6b) des Düsenpakets (6) als ein Stück ausgebildet ist.
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