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DE102005052953B4 - Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht und Verfahren zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz - Google Patents

Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht und Verfahren zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz Download PDF

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DE102005052953B4
DE102005052953B4 DE200510052953 DE102005052953A DE102005052953B4 DE 102005052953 B4 DE102005052953 B4 DE 102005052953B4 DE 200510052953 DE200510052953 DE 200510052953 DE 102005052953 A DE102005052953 A DE 102005052953A DE 102005052953 B4 DE102005052953 B4 DE 102005052953B4
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Abstract

Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in mit Lüftungsöffnungen versehenen Abwasserschächten (1) eines Abwasserkanalnetzes, wobei der Abwasserschacht (1) eine den Abwasserschacht (1) abdichtende Dichtplatte (5) mit einer Durchlassöffnung (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Durchlassöffnung (6) eine Messeinheit (7) zur Bestimmung der Durchflussmenge angeordnet ist, wobei die Messeinheit (7) über ein Messgehäuse (12) an der Unterseite der Dichtplatte (5) befestigt ist und ein kippbares Messvolumen aufweist, wobei das kippbare Messvolumen durch eine Positionierung (19) arretierbar ist und jede Kippbewegung durch ein Zählwerk (18) registriert wird und eine durch die Positionierung (19) erzeugte Haltekraft gleich der Gewichtskraft ist, die durch das kippbare Messvolumen der Messeinheit (7) im gefüllten Zustand erzeugt wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Bestimmug der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
  • Derartige Verfahren und die entsprechenden Vorrichtungen werden zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz eingesetzt.
  • Bezüglich der kommunalen Ableitung von Abwasser und Regenwasser wird in Misch- und Trennsystem unterschieden. Im Mischsystem wird das anfallende Abwasser zusammen mit dem Regenwasser in einem gemeinsamen Kanalnetz geführt. Dadurch erhöht sich die im Klärwerk zu reinigende Abwassermenge, was die Abwasserkosten deutlich erhöht. Deshalb setzt sich zunehmend das Trennsystem durch, bei dem das Abwasser und das Regenwasser in getrennte Kanalnetze geführt werden. Dadurch muss nur die Abwassermenge im Klärwerk gereinigt werden, die tatsächlich als Abwasser in der Kommune anfällt. Damit werden die Abwasserkosten begrenzt.
  • Der Gegenstand dieser Erfindung bezieht sich insbesondere auf das Abwasserkanalnetz des Trennsystems.
  • Ein derartiges Abwasserkanalnetz ist belüftbar ausgeführt und besitzt deshalb Abwasserschächte mit Lüftungsöffnungen. Über diese Lüftungsöffnungen findet ein ständiger Luftaustausch zwischen den Kanalgängen und der Atmosphäre statt, wodurch die Bildung und Aufkonzentrierung von stark aggressiven und korrosiven Stoffen, wie z. B. Schwefelsäure, oder Gasen, wie z. B. Schwefelwasserstoff, verringert werden soll. Durch diese Lüftungsöffnungen gelangt bei einem Niederschlagsereignis aber auch Oberflächenwasser in das Abwasserkanalnetz. Das bringt zusätzliche Nachteile mit sich. So gibt es bei schweren Niederschlägen Schwierigkeiten bei der Abführung des eingedrungenen Oberflächenwassers, weil weder die Kanalquerschnitte noch die Kapazitäten der Pump- und Klärwerke auf die Bewältigung großer Wassermengen ausgelegt sind. Um solchen Regenwasserzulauf über die Schachtabdeckung in das Abwasserkanalnetz zu verhindern, wurde in der DE 103 61 532 B3 eine Vorrichtung zum Verhindern des Wassereintritts in einem Abwasserschacht vorgeschlagen. Diese Vorrichtung verschließt den Abwasserschacht erst dann, wenn eine spezifische Wassermenge, z. B. aus einem Niederschlagsereignis, in den Abwasserschacht einzudringen droht.
  • Allerdings besitzt ein Abwasserkanalnetz eine Vielzahl von derartigen Abwasserschächten mit Lüftungsöffnungen, so dass aus Kostengründen nicht alle mit der genannten Vorrichtung zum Verhindern des Wassereintritts in einem Abwasserschacht ausgestattet werden können. Deshalb wird versucht, die Abwasserschächte mit dem größten Wassereintrag in das Abwasserkanalnetz herauszufinden und nur diese mit der genannten Vorrichtung zum Verhindern des Wassereintritts in einem Abwasserschacht auszurüsten.
  • Ein Verfahren oder eine Vorrichtung zur Ermittlung der Abwasserschächte mit dem größten Eintrag an niederschlagsbedingt eingedrungenen Oberflächenwasser in einem Abwasserkanalnetz sind bisher nicht bekannt.
  • Bekannt ist aber eine Methode zur Fremdwasserbestimmung, bei der der Fremdwasseranteil durch die Differenz aller Abflüsse, die das Abwasserkanalnetz verlassen, minus allen Schmutzwasserabflüssen, die regulär in das Abwasserkanalnetz eingespeist werden, und dem niederschlagsbedingt eingedrungenen Oberflächenwasser ermittelt wird. (S. 77 in: Pecher, K., P u. a. „Fremdwassersituation in Deutschland”, KA-Abwasser, Abfall 2003 (50) Nr. 1, S. 70–81). Dabei lassen sich die Abflüsse des Abwasserkanalnetzes zumeist genau bestimmen, weil diese Abflüsse zugleich die Einlaufmengen in Klärwerken sind. Der regulär in das Abwasserkanalnetz eingespeiste Schmutzwasserabfluss kann hingegen nur aus der Trinkwasserabnahmemenge des entsprechenden Einzugsgebietes abgeschätzt werden. Aus der Differenz aller Abflüsse minus der Summe aller Schmutzwasserabflüsse könnte dann das niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser abgeschätzt werden.
  • Bei Anwendung dieser Methode ist es aber von Nachteil, dass die Schmutzwasserabflüsse nur über den Trinkwasserverbrauch und damit zu ungenau ermittelt werden. Von besonderem Nachteil ist aber, dass diese Methode eigentlich der Fremdwasserbestimmung dient.
  • Nur unter Vernachlässigung der anderen Fremdwasseranteile, wie Grundwasser und Fehleinleitungen, kann mit dieser Methode das niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser ermittelt werden. Deshalb ist diese Methode für die Ermittlung des niederschlagsbedingt eingedrungenen Oberflächenwassers zu ungenau.
  • Weiterhin ist es bekannt, das in das Abwasserkanalnetz niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser aus der Differenz von gemessenen Abflüssen bei Niederschlagsereignissen, zu gemessenen Abflüssen bei Trockenwetter, zu ermitteln (S. 80, Pecher, K., P u. a. „Fremdwassersituation in Deutschland”, KA-Abwasser, Abfall 2003 (50) Nr. 1, S. 70–81). Zur Messung des Abflusses in einem Abwasserkanal ist z. B. eine Kombisonde W. A. S. Sigma 911 Ex der Firma Wasser-Abwasser-Systemtechnik GmbH aus Braunschweig bekannt, die mit einem Ultraschall-Doppler-Fließgeschwindigkeitssensor und einem Messaufnehmer zur Wasserstandsregistrierung ausgestattet ist. Aus der Wasserstandshöhe und der Fließgeschwindigkeit des Abwassers kann die Durchflussmenge im Abwasserkanal sowohl bei Niederschlagsereignissen als auch bei Trockenwetter bestimmt werden. Aus der Differenz beider lässt sich dann das niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser ermitteln.
  • Von Nachteil ist aber, dass die Kombisonde aufwendig und teuer ist sowie eine Stromversorgung benötigt.
  • Von besonderem Nachteil ist aber hierbei auch, dass mit dieser Methode andere Fremdwasseranteile, wie Grundwasser und Fehleinleitungen, mit erfasst werden. Deshalb ist auch diese Methode zu ungenau.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein gattungsgemäßes Verfahren zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz und eine entsprechende Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht zu entwickeln, die autark ist und mit der der niederschlagsbedingte Fremdwasseranteil im Abwasserkanalnetz genau bestimmt wird.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 1 und ein Verfahren mit den in Anspruch 11 genannten Merkmalen gelöst.
  • Das Verfahren zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz und die entsprechende Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht beseitigen die genannten Nachteile des Standes der Technik.
  • Vorteilhaft bei der Anwendung des Verfahrens und der entsprechenden Vorrichtung ist es, dass die Einlaufmengen des über die Lüftungsöffnungen der Abwasserschächte in das Abwasserkanalnetz gelangten Fremdwassers gemessen werden. Dadurch werden die Einlaufmengen des über die Lüftungsöffnungen der Abwasserschächte in das Abwasserkanalnetz gelangten niederschlagsbedingten Fremdwasseranteils exakt bestimmt. Aus den Messergebnissen können die Abwasserschächte mit den größten Einlaufmengen ermittelt werden.
  • Es ist von Vorteil, wenn die Einlaufmenge eines Abwasserschachtes nacheinander in gleiche Messvolumen abgefüllt und anschließend an den Abwasserschacht abgegeben wird, wobei die Anzahl der Messvolumen gezählt und die Zeiteinheit der Befüllung einer ausgewählten Anzahl von Messvolumen gemessen wird. Dadurch wird eine flexible Durchflussmessung erreicht, deren Genauigkeit über Anzahl von Messvolumen pro Zeiteinheit definierbar ist.
  • Weiter ist es von Vorteil, wenn die Einlaufmenge des Abwasserschachtes mit einer Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht gemessen wird, wobei diese Durchflussmessung genau ist, da die Einlaufmenge des Abwasserschachtes durch eine Dichtplatte mit einer Durchlassöffnung gesammelt und konzentriert auf einen volumetrischen Durchflusszähler aufgegeben wird.
  • Von Vorteil ist es auch, wenn die Einlaufmengen der Abwasserschächte über einen Zeitraum von mehreren Monaten gemessen werden, weil dadurch die Genauigkeit der Messergebnisse erhöht wird.
  • Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn dazu der Abwasserschacht eine den Abwasserschacht abdichtende Dichtplatte mit einer Durchlassöffnung aufweist, wobei unterhalb der Durchlassöffnung eine Messeinheit zur Bestimmung der Durchflussmenge angeordnet ist. Dabei kann oberhalb der Dichtplatte und der Durchlassöffnung ein Laub- und Sandfang angeordnet werden, der dann Schmutzpartikel zurückhält, die eine Verstopfung der Durchlassöffnung oder Störung der Messeinheit verursachen könnten. Zusätzlich kann auch noch eine Filterung oberhalb auf die Dichtplatte und die Durchlassöffnung aufgelegt werden, wobei dann die Filterung z. B. aus einem Grobsieb bestehen könnte.
  • Von Vorteil ist es auch, wenn die Messeinheit über ein Messgehäuse an der Unterseite der Dichtplatte befestigt ist und ein qkippbares Messvolumen aufweist, wobei das kippbare Messvolumen durch eine Arretierung arretierbar ist und jede Kippbewegung durch ein Zählwerk registriert wird und eine durch die Arretierung erzeugte Haltekraft gleich der Gewichtskraft ist, die durch das kippbare Messvolumen der Messeinheit im gefüllten Zustand erzeugt wird. Dadurch ist über die Haltekraft der Arretierung der Füllzustand des kippbaren Messvolumens beeinflussbar, so dass der Füllzustand des kippbaren Messvolumens genau definiert werden kann.
  • Die Erfindung soll anhand dreier Ausführungsbeispiele näher erläutert werden.
  • Dazu zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittdarstellung der Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht,
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in einer ersten Variante eines ersten Ausführungsbeispiels in einer Seitenansicht,
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in der ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels in einer Vorderansicht,
  • 4 eine schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in einer zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels in einer Seitenansicht,
  • 5 eine schematische Schnittdarstellung einer anderen geeigneten Positionierung in Form eines Rastriegels des ersten Ausführungsbeispiels in einer Seitenansicht,
  • 6 eine schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in einem zweiten Ausführungsbeispiel in einer arretierten Stellung und
  • 7 eine schematische Schnittdarstellung der Messeinheit des zweiten Ausführungsbeispiels in einer nicht arretierten Stellung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist, gemäß der 1, im Inneren eines vertikalen Abwasserschachtes 1 angeordnet und durch eine den Abwasserschacht 1 verschließende Schachtabdeckung 2 abgedeckt. In der Schachtabdeckung 2 befinden sich mehrere gleichmäßig auf einem Teilkreis angeordnete Lüftungsöffnungen 3. Die Vorrichtung ist unterhalb der Schachtabdeckung 2 in den Abwasserschacht 1 eingesetzt und besteht aus einem Laub- und Sandfang 4, einer Dichtplatte 5 mit einer Durchlassöffnung 6 und einer Messeinheit 7.
  • Der Laub- und Sandfang 4 ist wannenartig ausgebildet und mit seiner offenen Seite der Schachtabdeckung 2 zugewandt. Dabei besitzt der Laub- und Sandfang 4 eine radiale Ausdehnung, mit der alle Lüftungsöffnungen 3 in der Schachtabdeckung 2 erfasst werden. Der wannenartige Laub- und Sandfang 4 ist bodenseitig geschlossen und besitzt in seiner Wandung mehrere gleichmäßig beabstandete Überströmöffnungen 8. Dabei sind die Überströmöffnungen 8 in der Höhe so angeordnet, dass oberhalb des Bodens des Laub- und Sandfanges 4 ein umlaufender Rückhaltesteg 9 verbleibt.
  • Die Dichtplatte 5 mit der Durchlassöffnung 6 ist waagerecht angeordnet und über mehrere Halteelemente 10 im Abwasserschacht 1 befestigt. Außen umfänglich trägt die Dichtplatte 5 einen mittels eines nicht dargestellten Spannrings befestigten Dichtring 11. Dieser Dichtring 11 ist dabei als ein Kunststoffschlauch ausgeführt, in dessen Inneren ein Versteifungsring eingebracht sind. Durch Form, Größe und Material dieses Versteifungsringes kann der Dichtring 11 optimiert werden. Damit ist an dieser Stelle der Abwasserschacht 1 wasserdicht nach innen abgedichtet. Zusätzlich können Unebenheiten und Rauhigkeiten des Abwasserschachtes 1 durch das umfängliche Einbringen einer wasserdichten und wiederlösbaren Paste zwischen Dichtring und Schachtring ausgeglichen werden.
  • Die auf der Dichtplatte 5 mittig angeordnete Durchlassöffnung 6 ist in ihrem Querschnitt mindestens gleich oder größer der Summe aller Querschnitte aller Lüftungsöffnungen 3 in der Schachtabdeckung 2.
  • Die Unterseile der Dichtplatte 5 ist mit der Messeinheit 7 verbunden.
  • Die Messeinheit 7 besteht in einem ersten Ausführungsbeispiel gemäß der 2 bis 4 aus einem Messgehäuse 12 mit einer waagerechten und drehbar gelagerten Messtrommel 13, wobei das Messgehäuse 12 an der Unterseite der Dichtplatte 5 befestigt ist und die Messtrommel 13 sich senkrecht unter der Durchlassöffnung 6 der Dichtplatte 5 befindet. Die Messtrommel 13, die mantelflächig offen ausgeführt ist und drei gleichgroße durch Trennwände 14 gebildete Messkammern 15, 15', 15'' aufweist, ist mit seiner Trommelwelle 16 beidseitig durch jeweils ein Lager 17 drehbar gegenüber dem Messgehäuse 12 gelagert und über die Trommelwelle 16 mit einem außerhalb des Messgehäuses 12 angeordneten mechanischen Zählwerk 18 gekoppelt. Dabei ist die Trommel 2 durch eine Positionierung 19 segmentweise fixiert.
  • Während in einer ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels die Trennwände 14 der Messtrommel 13, bezogen auf die Seitenansicht gem. der 2, halbkreisförmig sind, bilden die Trennwände 14 in einer zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels gerade und radial ausgerichtete Kammerböden 20 für die Messkammern 15, 15', 15'' aus, wobei an den äußeren Seiten der Kammerböden 20 im rechten Winkel zum jeweiligen Kammerboden 20 Kammerwände 21 für die jeweilige Messkammer 15, 15', 15'' angeordnet sind.
  • In der ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels besteht die Positionierung 19, gem. der 3, aus mehreren Dauermagneten 22, die parallel zur Bewegungsrichtung der Messtrommel 13 ausgerichtet und paarweise zwischen der Trommelwand 23 und dem Messgehäuse 12 derart angeordnet sind, so dass eine der Messkammern 15, 15', 15'' im jeweiligen arretierten Zustand nach oben gerichtet ist. Dabei sind die Dauermagneten 22 mit dem Messgehäuse 12 bzw. mit der Trommelwand 23 verschweißt, verklebt oder verschraubt, wobei die Dauermagneten 22 auf der Trommelwand 23 in ihrer Polarität entgegengerichtet zu den Dauermagneten 22 des Messgehäuses 12 angeordnet sind und die Seitenflächen 24 der paarweise gegenüberliegenden Dauermagneten 22 gering voneinander beabstandet sind. Dadurch ist einerseits die Magnetwirkung der Dauermagneten 22 groß. Andererseits sind die paarweise angeordneten Dauermagnete 22 kontaktfrei zueinander bewegbar.
  • In der zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels ist die Positionierung 19, gem. der 4, ein parallel zur Trommelwand 23 angeordnete und an ihr befestigter sternförmiger Hohlkörper 25. Der sternförmige Hohlkörper 25 weist drei in Drehrichtung der Messtrommel 13 geringfügig zu den Trennwänden 14 versetzt angeordnete Hohlarme 26 auf. Dabei sind die Hohlarme 26 des Hohlkörpers 25 axial miteinander verbunden und nehmen über den Radius der Messtrommel 13 in ihrem Umfang zu, wobei sich innerhalb des Hohlkörpers 25 mit seinen Hohlarmen 26 ein Füllmedium in Form einer Flüssigkeit oder eines schüttfähigen Materials befindet, das in seiner Menge das Füllvolumen eines Hohlarmes 26 einnimmt. Als Füllflüssigkeit wäre z. B. Öl oder Wasser denkbar. Als schüttfähiges Material könnte beispielhaft Sand oder auch kleine Metallkugeln dienen.
  • Auch ist es denkbar, die Positionierungen 19 der beiden oben genannten Varianten des ersten Ausführungsbeispiels zu vertauschen oder anstelle dieser, andere geeignete Arretierungen, wie z. B. einen in 5 gezeigten Rastriegel 27 in Form einer federbespannten Kugel 28, die in eine gegenüberliegende Vertiefung 29 drückt, einzusetzen. Dabei ist der Rastriegel 27 am Messgehäuse 12 und die Vertiefung 29 auf der Trommelwand 23 der Messtrommel 13 angeordnet.
  • In Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in einem Abwasserschacht in dem Abwasserschacht 1 anzuordnen und für einen Bestimmungszeitraum von z. B. drei Monaten dort zu belassen.
  • Tritt nun ein Niederschlagsereignis auf, dringt Oberflächenwasser zusammen mit Sand und Laub durch die Lüftungsöffnungen 3 der Schachtabdeckung 2 zunächst in den Laub- und Sandfang 4 ein. Dabei lagern sich der Sand und das Laub weitgehend im Laub- und Sandfang 4 ab und das Wasser läuft dann weiter durch die Überströmöffnungen 8 auf die Dichtplatte 5, von wo aus es durch die Durchlassöffnung 6 der Dichtplatte 5 in die Messeinheit 7 gelangt.
  • Dabei wird in der ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels die entsprechend der 1 nach oben gerichtete Messkammer 15 der Messeinheit 7 mit Wasser gefüllt. Das Drehmoment der Messkammer 15 resultiert dabei aus dem einlaufenden Wasser. Wenn die Messkammer 15 vollständig mit Wasser gefüllt ist, ist dieses Drehmoment größer als die Magnetkräfte der Positionierung 19. Die Messtrommel 13 dreht sich weiter bis die entgegen der Drehrichtung der Messkammer 15 nachfolgende Messkammer 15'' nach oben gerichtet ist. Dabei wird das Wasser aus der Messkammer 15 in den Abwasserschacht 1 befördert. Das aus dem Wasser resultierende Drehmoment wird kleiner als die Magnetkräfte der Positionierung 19, so dass die Messtrommel 13 in der mit der Messkammer 15'' nach oben gerichteten Stellung durch die Positionierung 19 angehal ten wird. Dabei wird eine vollständige Umdrehung der Messtrommel 13 oder jede Entleerung der Messkammer 15, 15', 15'' durch das Zählwerk 18 registriert.
  • Auch in der zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiel wird bei jeder Befüllung, entsprechend der 4, die nach oben gerichtete Messkammer 15 der Messeinheit 7 mit Wasser gefüllt. Dabei ist der nach unten gerichtete Hohlarm 26 vollständig mit dem Füllmedium gefüllt. Aus der Eigenmasse des Füllmediums resultiert eine Gewichtskraft, die gekoppelt mit der Länge des Hohlarmes 26 und der Verdrehung des Hohlarmes 26 zur senkrechten Lage ein dem durch das in die Messkammer 15 einlaufende Wasser erzeugtes Drehmoment entgegen wirkt. Ist die Messkammer 15 vollständig mit Wasser gefüllt, dann ist das resultierende Drehmoment größer als das aus dem Füllmedium resultierende Drehmoment der Positionierung 19. Die Messtrommel 13 dreht sich weiter his die entgegen der Drehrichtung der Messkammer 15 nachfolgende Messkammer 15' nach oben gerichtet ist. Gleichzeitig fließt das Füllmedium in den nun nach unten gerichteten Hohlarm 26. Das Wasser aus der Messkammer 15 wird gleichzeitig in den Abwasserschacht 1 befördert. Dadurch wird das aus dem Wasser resultierende Drehmoment der Messtrommel 13 kleiner als das aus dem Füllmedium resultierende Drehmoment, so dass die Messtrommel 13 in der mit der Messkammer 15' nach oben gerichteten Stellung durch die Positionierung 19 angehalten wird. Dabei wird vollständige Umdrehung der Messtrommel 13 oder jede Entleerung der Messkammer 15, 15', 15'' durch das Zählwerk 18 registriert.
  • Wenn kein neues Oberflächenwasser mehr nachlauft, wird die nach oben gerichtete Messkammer 15, 15', 15'' nicht weiter gefüllt. Das aus der Füllmenge resultierende Drehmoment ist dann zu gering, so dass die wirkenden Kräfte der Positionierung 19 nicht überwunden werden können. Damit wird auch kein Zählimpuls an das Zählwerk 18 weitergegeben.
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel, gemäß der 6 und der 7, besteht die Messeinheit 7 aus einem über ein Drehlager 30 schwenkbar gelagerten Messbehälter 31 mit einer Messkammer 15, der durch die Positionierung 19 in einer oberen Lage arre eiert wird und der mit dem Zählwerk 18 verbunden ist. Dazu ist der Messbehälter 31 über einen Hebelarm 32 mit der unteren Seite eines Tragarmes 33 verbunden. An der oberen Seite des Tragarmes 33 ist das Drehlager 30 angeordnet, dass an der Unterseite der Dichtplatte 5 befestigt ist. An der unteren Seite des Tragarmes 33 befindet sich ein weiterer Hebelarm 34, der in der Verlängerung zum Hebelarm 32 angeordnet ist und der ein Gegengewicht 35 trägt. Dabei sind die Masse des Gegengewichtes 35 sowie die Länge des Hebelarmes 34 derart aufeinander abgestimmt, dass das resultierende Drehmoment größer ist, als das aus dem leeren Messbehälter 31 und dem Hebelarm 32 erzeugte Drehmoment.
  • Die Positionierung 19 besteht aus zwei Dauermagneten 22, wobei ein Dauermagnet 22 über einen Haltearm 36 mit dem Messbehälter 31 und der andere Dauermagnet 22 mit der Unterseite der Dichtplatte 5 verbunden ist. Dabei ist der Haltearm 36 außerhalb des Abflussbereiches der Messkammer 15 angeordnet. Die beiden Dauermagnete 22 sind derart zueinander ausgerichtet, dass sie sich in der oberen Lage des Messbehälters 31 gegenseitig magnetisch anziehen und dadurch die Positionierung 19 ausgelöst wird. Ebenso ist das an der Unterseite der Dichtplatte 5 befestigte Zählwerk 18 zu dem Haltearm 36 derart angeordnet, dass im arretierten Zustand der Positionierung 19 das Zählwerk 18 einmalig ausgelöst wird.
  • In Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel wird bei jeder Befüllung, entsprechend der 6, die Messkammer 15 des Messbehälters 31 der Messeinheit 7 mit Wasser gefüllt. Im gefüllten Zustand der Messkammer 15 ist das resultierendes Drehmoment des Messbehälters 31 größer als die Summe aus dem Drehmoment des Gegengewichtes 35 und der Magnetkräfte der Positionierung 19. Die Positionierung 19 löst sich und der Messbehälter 31 wird entleert. Im entleerten Zustand, entsprechend 7, ist das Drehmoment des Gegengewichtes 35 größer als das Drehmoment des Messbehälters 31. Der Messbehälter 31 wird wieder noch oben geschwenkt und die Positionierung 19 arretiert die Messbehälter 31 in seiner Lage. Gleichzeitig wird am Zählwerk 18 ein Zählimpuls ausgelöst.
  • Läuft kein neues Oberflächenwasser mehr in die Messkammer 15 des nach oben gerichteten Messbehälters 31, dann ist das aus der Füllmenge resultierende Drehmoment zu gering und die Magnetkräfte der Positionierung 19 werden nicht überwunden. Damit wird auch kein Zählimpuls an das Zählwerk 18 weitergegeben.
  • 1
    Abwasserschacht
    2
    Schachtabdeckung
    3
    Lüftungsöffnung
    4
    Laub- und Sandfang
    5
    Dichtplatte
    6
    Durchlassöffnung
    7
    Messeinheit
    8
    Überströmöffnung
    9
    Rückhaltesteg
    10
    Halteelement
    11
    Dichtring
    12
    Messgehäuse
    13
    Messtrommel
    14
    Trennwand
    15
    Messkammer
    16
    Trommelwelle
    17
    Lager
    18
    Zählwerk
    19
    Positionierung
    20
    Kammerboden
    21
    Kammerwand
    22
    Dauermagnet
    23
    Trommelwand
    24
    Seitenfläche
    25
    Hohlkörper
    26
    Hohlarm
    27
    Rastriegel
    28
    federbespannte Kugel
    29
    Vertiefung
    30
    Drehlager
    31
    Messbehälter
    32
    Hebelarm
    33
    Tragarm
    34
    Hebelarm
    35
    Gegengewicht
    36
    Haltearm

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in mit Lüftungsöffnungen versehenen Abwasserschächten (1) eines Abwasserkanalnetzes, wobei der Abwasserschacht (1) eine den Abwasserschacht (1) abdichtende Dichtplatte (5) mit einer Durchlassöffnung (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Durchlassöffnung (6) eine Messeinheit (7) zur Bestimmung der Durchflussmenge angeordnet ist, wobei die Messeinheit (7) über ein Messgehäuse (12) an der Unterseite der Dichtplatte (5) befestigt ist und ein kippbares Messvolumen aufweist, wobei das kippbare Messvolumen durch eine Positionierung (19) arretierbar ist und jede Kippbewegung durch ein Zählwerk (18) registriert wird und eine durch die Positionierung (19) erzeugte Haltekraft gleich der Gewichtskraft ist, die durch das kippbare Messvolumen der Messeinheit (7) im gefüllten Zustand erzeugt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kippbare Messvolumen der Messeinheit (7) eine Messkammer (15, 15', 15'') ist, wobei drei gleichgroße Messkammern (15, 15', 15'') über den Umfang einer mantelseitig offenen Messtrommel (13) verteilt sind und durch Trennwände (14) gebildet werden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwände (14) über den Querschnitt der Messtrommel (13) halbkreisförmig sind, wobei die halbkreisförmigen Trennwände (14) in Drehrichtung der Messtrommel (13) zeigen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwände (14) der jeweiligen Messkammern (15, 15', 15'') gerade Kammerböden (20) ausbilden, wobei an den äußeren Seiten der Kammerböden (20), im rechten Winkel zum jeweiligen Kammerboden (20), jeweils eine Kammerwand (21) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierung (19) aus mehreren Dauermagneten (22) besteht, die parallel zur Bewegungsrichtung der Messtrommel (13) ausgerichtet und paarweise zwischen der Trommel- wand (23) und dem Messgehäuse (12) angeordnet sind, so dass eine der Messkammern (15, 15', 15'') im jeweiligen arretierten Zustand nach oben gerichtet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauermagneten (22) auf der Trommelwand (23) in ihrer Polarität entgegengerichtet zu den Dauermagneten (22) des Messgehäuses (12) angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierung (19) ein parallel zur Trommelwand (23) angeordneter und an ihr befestigter Hohlkörper (25) ist, wobei die Hohlkörper (25) drei sternförmig angeordnete, nach außen verschlossene Hohlarme (26) aufweisen, die in Drehrichtung der Messtrommel (13) geringfügig versetzt zu den Trennwänden (14) angeordnet sind und die Hohlkörper (25) mit einem Füllmedium gefüllt sind, welches in seiner Menge das Füllvolumen eines Hohlarmes (26) einnimmt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmedium eine Flüssigkeit oder ein schüttfähiges Material ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierung (19) aus einem Rastriegel (27), in Form einer federbespannten Kugel (28), und mehreren gegenüberliegenden Vertiefungen (29) besteht, wobei der Rastriegel (27) am Messgehäuse (12) und die Vertiefungen (29) auf der Trommelwand (23) derart angeordnet sind, dass eine der Messkammern (15, 15', 15'') im jeweiligen arretierten Zustand nach oben gerichtet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kippbare Messvolumen der Messeinheit (7) ein über ein Drehlager (30) schwenkbar gegenüber der Dichtplatte (5) gelagerter Messbehälter (31) ist, wobei der Messbehälter (31) in einer oberen Lage durch die Positionierung (19) arretierbar und mit dem Zählwerk (18) verbunden ist.
  11. Verfahren zur Bestimmung der Einlaufinengen in einem Abwasserkanalnetz, bei dem der niederschlagsbedingte Fremdwasseranteil, der durch Lüftungsöffnungen in Abwasserschächte (1) in ein Abwasserkanalnetz gelangt, bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlaufmengen des über die Lüftungsöffnungen der Abwasserschächte (1) in das Abwasserkanalnetz gelangten niederschlagsbedingten Fremdwasseranteils mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 gemessen werden.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlaufmenge eines Abwasserschachtes (1) nacheinander in gleiche Messvolumen abgefüllt und anschließend an den Abwasserschacht (1) abgegeben wird, wobei die Anzahl der Messvolumen gezählt und die Zeiteinheit der Befüllung einer ausgewählten Anzahl von Messvolumen gemessen wird.
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