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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Durchflussmessung
von Flüssigkeiten
an Einläufen
in einem Abwasserschacht nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und
ein Verfahren zur Bestimmug der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
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Derartige
Verfahren und die entsprechenden Vorrichtungen werden zur Bestimmung
der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz eingesetzt.
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Bezüglich der
kommunalen Ableitung von Abwasser und Regenwasser wird in Misch-
und Trennsystem unterschieden. Im Mischsystem wird das anfallende
Abwasser zusammen mit dem Regenwasser in einem gemeinsamen Kanalnetz
geführt.
Dadurch erhöht
sich die im Klärwerk
zu reinigende Abwassermenge, was die Abwasserkosten deutlich erhöht. Deshalb
setzt sich zunehmend das Trennsystem durch, bei dem das Abwasser
und das Regenwasser in getrennte Kanalnetze geführt werden. Dadurch muss nur
die Abwassermenge im Klärwerk
gereinigt werden, die tatsächlich
als Abwasser in der Kommune anfällt.
Damit werden die Abwasserkosten begrenzt.
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Der
Gegenstand dieser Erfindung bezieht sich insbesondere auf das Abwasserkanalnetz
des Trennsystems.
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Ein
derartiges Abwasserkanalnetz ist belüftbar ausgeführt und
besitzt deshalb Abwasserschächte
mit Lüftungsöffnungen. Über diese
Lüftungsöffnungen
findet ein ständiger
Luftaustausch zwischen den Kanalgängen und der Atmosphäre statt,
wodurch die Bildung und Aufkonzentrierung von stark aggressiven
und korrosiven Stoffen, wie z. B. Schwefelsäure, oder Gasen, wie z. B.
Schwefelwasserstoff, verringert werden soll. Durch diese Lüftungsöffnungen
gelangt bei einem Niederschlagsereignis aber auch Oberflächenwasser
in das Abwasserkanalnetz. Das bringt zusätzliche Nachteile mit sich.
So gibt es bei schweren Niederschlägen Schwierigkeiten bei der Abführung des
eingedrungenen Oberflächenwassers,
weil weder die Kanalquerschnitte noch die Kapazitäten der
Pump- und Klärwerke
auf die Bewältigung
großer
Wassermengen ausgelegt sind. Um solchen Regenwasserzulauf über die
Schachtabdeckung in das Abwasserkanalnetz zu verhindern, wurde in
der
DE 103 61 532
B3 eine Vorrichtung zum Verhindern des Wassereintritts
in einem Abwasserschacht vorgeschlagen. Diese Vorrichtung verschließt den Abwasserschacht
erst dann, wenn eine spezifische Wassermenge, z. B. aus einem Niederschlagsereignis,
in den Abwasserschacht einzudringen droht.
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Allerdings
besitzt ein Abwasserkanalnetz eine Vielzahl von derartigen Abwasserschächten mit Lüftungsöffnungen,
so dass aus Kostengründen nicht
alle mit der genannten Vorrichtung zum Verhindern des Wassereintritts
in einem Abwasserschacht ausgestattet werden können. Deshalb wird versucht, die
Abwasserschächte
mit dem größten Wassereintrag
in das Abwasserkanalnetz herauszufinden und nur diese mit der genannten
Vorrichtung zum Verhindern des Wassereintritts in einem Abwasserschacht auszurüsten.
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Ein
Verfahren oder eine Vorrichtung zur Ermittlung der Abwasserschächte mit
dem größten Eintrag
an niederschlagsbedingt eingedrungenen Oberflächenwasser in einem Abwasserkanalnetz
sind bisher nicht bekannt.
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Bekannt
ist aber eine Methode zur Fremdwasserbestimmung, bei der der Fremdwasseranteil durch
die Differenz aller Abflüsse,
die das Abwasserkanalnetz verlassen, minus allen Schmutzwasserabflüssen, die
regulär
in das Abwasserkanalnetz eingespeist werden, und dem niederschlagsbedingt
eingedrungenen Oberflächenwasser
ermittelt wird. (S. 77 in: Pecher, K., P u. a. „Fremdwassersituation in Deutschland”, KA-Abwasser,
Abfall 2003 (50) Nr. 1, S. 70–81).
Dabei lassen sich die Abflüsse
des Abwasserkanalnetzes zumeist genau bestimmen, weil diese Abflüsse zugleich
die Einlaufmengen in Klärwerken
sind. Der regulär
in das Abwasserkanalnetz eingespeiste Schmutzwasserabfluss kann
hingegen nur aus der Trinkwasserabnahmemenge des entsprechenden
Einzugsgebietes abgeschätzt
werden. Aus der Differenz aller Abflüsse minus der Summe aller Schmutzwasserabflüsse könnte dann
das niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser abgeschätzt werden.
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Bei
Anwendung dieser Methode ist es aber von Nachteil, dass die Schmutzwasserabflüsse nur über den
Trinkwasserverbrauch und damit zu ungenau ermittelt werden. Von
besonderem Nachteil ist aber, dass diese Methode eigentlich der
Fremdwasserbestimmung dient.
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Nur
unter Vernachlässigung
der anderen Fremdwasseranteile, wie Grundwasser und Fehleinleitungen,
kann mit dieser Methode das niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser ermittelt
werden. Deshalb ist diese Methode für die Ermittlung des niederschlagsbedingt
eingedrungenen Oberflächenwassers
zu ungenau.
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Weiterhin
ist es bekannt, das in das Abwasserkanalnetz niederschlagsbedingt
eingedrungene Oberflächenwasser
aus der Differenz von gemessenen Abflüssen bei Niederschlagsereignissen,
zu gemessenen Abflüssen
bei Trockenwetter, zu ermitteln (S. 80, Pecher, K., P u. a. „Fremdwassersituation
in Deutschland”,
KA-Abwasser, Abfall 2003 (50) Nr. 1, S. 70–81). Zur Messung des Abflusses
in einem Abwasserkanal ist z. B. eine Kombisonde W. A. S. Sigma
911 Ex der Firma Wasser-Abwasser-Systemtechnik GmbH aus Braunschweig
bekannt, die mit einem Ultraschall-Doppler-Fließgeschwindigkeitssensor und
einem Messaufnehmer zur Wasserstandsregistrierung ausgestattet ist.
Aus der Wasserstandshöhe und
der Fließgeschwindigkeit
des Abwassers kann die Durchflussmenge im Abwasserkanal sowohl bei Niederschlagsereignissen
als auch bei Trockenwetter bestimmt werden. Aus der Differenz beider
lässt sich
dann das niederschlagsbedingt eingedrungene Oberflächenwasser
ermitteln.
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Von
Nachteil ist aber, dass die Kombisonde aufwendig und teuer ist sowie
eine Stromversorgung benötigt.
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Von
besonderem Nachteil ist aber hierbei auch, dass mit dieser Methode
andere Fremdwasseranteile, wie Grundwasser und Fehleinleitungen, mit
erfasst werden. Deshalb ist auch diese Methode zu ungenau.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein gattungsgemäßes Verfahren
zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz und
eine entsprechende Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten
an Einläufen
in einem Abwasserschacht zu entwickeln, die autark ist und mit der
der niederschlagsbedingte Fremdwasseranteil im Abwasserkanalnetz
genau bestimmt wird.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 1 und ein Verfahren
mit den in Anspruch 11 genannten Merkmalen gelöst.
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Das
Verfahren zur Bestimmung der Einlaufmengen in einem Abwasserkanalnetz
und die entsprechende Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten
an Einläufen
in einem Abwasserschacht beseitigen die genannten Nachteile des Standes
der Technik.
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Vorteilhaft
bei der Anwendung des Verfahrens und der entsprechenden Vorrichtung
ist es, dass die Einlaufmengen des über die Lüftungsöffnungen der Abwasserschächte in
das Abwasserkanalnetz gelangten Fremdwassers gemessen werden. Dadurch
werden die Einlaufmengen des über
die Lüftungsöffnungen
der Abwasserschächte
in das Abwasserkanalnetz gelangten niederschlagsbedingten Fremdwasseranteils
exakt bestimmt. Aus den Messergebnissen können die Abwasserschächte mit
den größten Einlaufmengen
ermittelt werden.
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Es
ist von Vorteil, wenn die Einlaufmenge eines Abwasserschachtes nacheinander
in gleiche Messvolumen abgefüllt
und anschließend
an den Abwasserschacht abgegeben wird, wobei die Anzahl der Messvolumen
gezählt
und die Zeiteinheit der Befüllung
einer ausgewählten
Anzahl von Messvolumen gemessen wird. Dadurch wird eine flexible
Durchflussmessung erreicht, deren Genauigkeit über Anzahl von Messvolumen
pro Zeiteinheit definierbar ist.
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Weiter
ist es von Vorteil, wenn die Einlaufmenge des Abwasserschachtes
mit einer Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten
an Einläufen
in einem Abwasserschacht gemessen wird, wobei diese Durchflussmessung
genau ist, da die Einlaufmenge des Abwasserschachtes durch eine
Dichtplatte mit einer Durchlassöffnung
gesammelt und konzentriert auf einen volumetrischen Durchflusszähler aufgegeben
wird.
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Von
Vorteil ist es auch, wenn die Einlaufmengen der Abwasserschächte über einen
Zeitraum von mehreren Monaten gemessen werden, weil dadurch die
Genauigkeit der Messergebnisse erhöht wird.
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Darüber hinaus
ist es von Vorteil, wenn dazu der Abwasserschacht eine den Abwasserschacht
abdichtende Dichtplatte mit einer Durchlassöffnung aufweist, wobei unterhalb
der Durchlassöffnung
eine Messeinheit zur Bestimmung der Durchflussmenge angeordnet ist.
Dabei kann oberhalb der Dichtplatte und der Durchlassöffnung ein
Laub- und Sandfang angeordnet werden, der dann Schmutzpartikel zurückhält, die
eine Verstopfung der Durchlassöffnung oder
Störung
der Messeinheit verursachen könnten. Zusätzlich kann
auch noch eine Filterung oberhalb auf die Dichtplatte und die Durchlassöffnung aufgelegt
werden, wobei dann die Filterung z. B. aus einem Grobsieb bestehen
könnte.
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Von
Vorteil ist es auch, wenn die Messeinheit über ein Messgehäuse an der
Unterseite der Dichtplatte befestigt ist und ein qkippbares Messvolumen aufweist,
wobei das kippbare Messvolumen durch eine Arretierung arretierbar
ist und jede Kippbewegung durch ein Zählwerk registriert wird und
eine durch die Arretierung erzeugte Haltekraft gleich der Gewichtskraft
ist, die durch das kippbare Messvolumen der Messeinheit im gefüllten Zustand
erzeugt wird. Dadurch ist über
die Haltekraft der Arretierung der Füllzustand des kippbaren Messvolumens
beeinflussbar, so dass der Füllzustand
des kippbaren Messvolumens genau definiert werden kann.
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Die
Erfindung soll anhand dreier Ausführungsbeispiele näher erläutert werden.
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Dazu
zeigen:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung der Vorrichtung zur Durchflussmessung
von Flüssigkeiten
an Einläufen
in einem Abwasserschacht,
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2 eine
schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in einer ersten
Variante eines ersten Ausführungsbeispiels
in einer Seitenansicht,
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3 eine
schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in der ersten Variante
des ersten Ausführungsbeispiels
in einer Vorderansicht,
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4 eine
schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in einer zweiten
Variante des ersten Ausführungsbeispiels
in einer Seitenansicht,
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5 eine
schematische Schnittdarstellung einer anderen geeigneten Positionierung
in Form eines Rastriegels des ersten Ausführungsbeispiels in einer Seitenansicht,
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6 eine
schematische Schnittdarstellung der Messeinheit in einem zweiten
Ausführungsbeispiel
in einer arretierten Stellung und
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7 eine
schematische Schnittdarstellung der Messeinheit des zweiten Ausführungsbeispiels
in einer nicht arretierten Stellung.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Durchführung
des Verfahrens ist, gemäß der 1, im
Inneren eines vertikalen Abwasserschachtes 1 angeordnet
und durch eine den Abwasserschacht 1 verschließende Schachtabdeckung 2 abgedeckt.
In der Schachtabdeckung 2 befinden sich mehrere gleichmäßig auf
einem Teilkreis angeordnete Lüftungsöffnungen 3.
Die Vorrichtung ist unterhalb der Schachtabdeckung 2 in
den Abwasserschacht 1 eingesetzt und besteht aus einem
Laub- und Sandfang 4, einer Dichtplatte 5 mit
einer Durchlassöffnung 6 und
einer Messeinheit 7.
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Der
Laub- und Sandfang 4 ist wannenartig ausgebildet und mit
seiner offenen Seite der Schachtabdeckung 2 zugewandt.
Dabei besitzt der Laub- und Sandfang 4 eine radiale Ausdehnung,
mit der alle Lüftungsöffnungen 3 in
der Schachtabdeckung 2 erfasst werden. Der wannenartige
Laub- und Sandfang 4 ist bodenseitig geschlossen und besitzt in seiner
Wandung mehrere gleichmäßig beabstandete Überströmöffnungen 8.
Dabei sind die Überströmöffnungen 8 in
der Höhe
so angeordnet, dass oberhalb des Bodens des Laub- und Sandfanges 4 ein
umlaufender Rückhaltesteg 9 verbleibt.
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Die
Dichtplatte 5 mit der Durchlassöffnung 6 ist waagerecht
angeordnet und über
mehrere Halteelemente 10 im Abwasserschacht 1 befestigt.
Außen umfänglich trägt die Dichtplatte 5 einen
mittels eines nicht dargestellten Spannrings befestigten Dichtring 11.
Dieser Dichtring 11 ist dabei als ein Kunststoffschlauch
ausgeführt,
in dessen Inneren ein Versteifungsring eingebracht sind. Durch Form,
Größe und Material
dieses Versteifungsringes kann der Dichtring 11 optimiert
werden. Damit ist an dieser Stelle der Abwasserschacht 1 wasserdicht
nach innen abgedichtet. Zusätzlich
können
Unebenheiten und Rauhigkeiten des Abwasserschachtes 1 durch
das umfängliche
Einbringen einer wasserdichten und wiederlösbaren Paste zwischen Dichtring
und Schachtring ausgeglichen werden.
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Die
auf der Dichtplatte 5 mittig angeordnete Durchlassöffnung 6 ist
in ihrem Querschnitt mindestens gleich oder größer der Summe aller Querschnitte
aller Lüftungsöffnungen 3 in
der Schachtabdeckung 2.
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Die
Unterseile der Dichtplatte 5 ist mit der Messeinheit 7 verbunden.
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Die
Messeinheit 7 besteht in einem ersten Ausführungsbeispiel
gemäß der 2 bis 4 aus einem
Messgehäuse 12 mit
einer waagerechten und drehbar gelagerten Messtrommel 13,
wobei das Messgehäuse 12 an
der Unterseite der Dichtplatte 5 befestigt ist und die
Messtrommel 13 sich senkrecht unter der Durchlassöffnung 6 der
Dichtplatte 5 befindet. Die Messtrommel 13, die
mantelflächig
offen ausgeführt
ist und drei gleichgroße
durch Trennwände 14 gebildete
Messkammern 15, 15', 15'' aufweist, ist mit seiner Trommelwelle 16 beidseitig
durch jeweils ein Lager 17 drehbar gegenüber dem
Messgehäuse 12 gelagert
und über
die Trommelwelle 16 mit einem außerhalb des Messgehäuses 12 angeordneten
mechanischen Zählwerk 18 gekoppelt.
Dabei ist die Trommel 2 durch eine Positionierung 19 segmentweise
fixiert.
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Während in
einer ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels die Trennwände 14 der
Messtrommel 13, bezogen auf die Seitenansicht gem. der 2,
halbkreisförmig
sind, bilden die Trennwände 14 in
einer zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels gerade und
radial ausgerichtete Kammerböden 20 für die Messkammern 15, 15', 15'' aus, wobei an den äußeren Seiten
der Kammerböden 20 im rechten
Winkel zum jeweiligen Kammerboden 20 Kammerwände 21 für die jeweilige
Messkammer 15, 15', 15'' angeordnet sind.
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In
der ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels besteht die
Positionierung 19, gem. der 3, aus mehreren
Dauermagneten 22, die parallel zur Bewegungsrichtung der
Messtrommel 13 ausgerichtet und paarweise zwischen der
Trommelwand 23 und dem Messgehäuse 12 derart angeordnet
sind, so dass eine der Messkammern 15, 15', 15'' im jeweiligen arretierten Zustand
nach oben gerichtet ist. Dabei sind die Dauermagneten 22 mit
dem Messgehäuse 12 bzw.
mit der Trommelwand 23 verschweißt, verklebt oder verschraubt,
wobei die Dauermagneten 22 auf der Trommelwand 23 in
ihrer Polarität
entgegengerichtet zu den Dauermagneten 22 des Messgehäuses 12 angeordnet
sind und die Seitenflächen 24 der
paarweise gegenüberliegenden Dauermagneten 22 gering
voneinander beabstandet sind. Dadurch ist einerseits die Magnetwirkung
der Dauermagneten 22 groß. Andererseits sind die paarweise
angeordneten Dauermagnete 22 kontaktfrei zueinander bewegbar.
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In
der zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels ist die Positionierung 19,
gem. der 4, ein parallel zur Trommelwand 23 angeordnete und
an ihr befestigter sternförmiger
Hohlkörper 25. Der
sternförmige
Hohlkörper 25 weist
drei in Drehrichtung der Messtrommel 13 geringfügig zu den Trennwänden 14 versetzt
angeordnete Hohlarme 26 auf. Dabei sind die Hohlarme 26 des
Hohlkörpers 25 axial
miteinander verbunden und nehmen über den Radius der Messtrommel 13 in
ihrem Umfang zu, wobei sich innerhalb des Hohlkörpers 25 mit seinen Hohlarmen 26 ein
Füllmedium
in Form einer Flüssigkeit
oder eines schüttfähigen Materials
befindet, das in seiner Menge das Füllvolumen eines Hohlarmes 26 einnimmt.
Als Füllflüssigkeit
wäre z.
B. Öl oder Wasser denkbar.
Als schüttfähiges Material
könnte beispielhaft
Sand oder auch kleine Metallkugeln dienen.
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Auch
ist es denkbar, die Positionierungen 19 der beiden oben
genannten Varianten des ersten Ausführungsbeispiels zu vertauschen
oder anstelle dieser, andere geeignete Arretierungen, wie z. B.
einen in 5 gezeigten Rastriegel 27 in
Form einer federbespannten Kugel 28, die in eine gegenüberliegende
Vertiefung 29 drückt,
einzusetzen. Dabei ist der Rastriegel 27 am Messgehäuse 12 und
die Vertiefung 29 auf der Trommelwand 23 der Messtrommel 13 angeordnet.
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In
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel
ist die Vorrichtung zur Durchflussmessung von Flüssigkeiten an Einläufen in
einem Abwasserschacht in dem Abwasserschacht 1 anzuordnen
und für
einen Bestimmungszeitraum von z. B. drei Monaten dort zu belassen.
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Tritt
nun ein Niederschlagsereignis auf, dringt Oberflächenwasser zusammen mit Sand
und Laub durch die Lüftungsöffnungen 3 der
Schachtabdeckung 2 zunächst
in den Laub- und Sandfang 4 ein. Dabei lagern sich der
Sand und das Laub weitgehend im Laub- und Sandfang 4 ab
und das Wasser läuft
dann weiter durch die Überströmöffnungen 8 auf die
Dichtplatte 5, von wo aus es durch die Durchlassöffnung 6 der
Dichtplatte 5 in die Messeinheit 7 gelangt.
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Dabei
wird in der ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels die entsprechend
der 1 nach oben gerichtete Messkammer 15 der
Messeinheit 7 mit Wasser gefüllt. Das Drehmoment der Messkammer 15 resultiert
dabei aus dem einlaufenden Wasser. Wenn die Messkammer 15 vollständig mit Wasser
gefüllt
ist, ist dieses Drehmoment größer als die
Magnetkräfte
der Positionierung 19. Die Messtrommel 13 dreht
sich weiter bis die entgegen der Drehrichtung der Messkammer 15 nachfolgende Messkammer 15'' nach oben gerichtet ist. Dabei
wird das Wasser aus der Messkammer 15 in den Abwasserschacht 1 befördert. Das
aus dem Wasser resultierende Drehmoment wird kleiner als die Magnetkräfte der
Positionierung 19, so dass die Messtrommel 13 in
der mit der Messkammer 15'' nach oben gerichteten
Stellung durch die Positionierung 19 angehal ten wird. Dabei
wird eine vollständige
Umdrehung der Messtrommel 13 oder jede Entleerung der Messkammer 15, 15', 15'' durch das Zählwerk 18 registriert.
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Auch
in der zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiel wird bei jeder
Befüllung,
entsprechend der 4, die nach oben gerichtete
Messkammer 15 der Messeinheit 7 mit Wasser gefüllt. Dabei ist
der nach unten gerichtete Hohlarm 26 vollständig mit
dem Füllmedium
gefüllt.
Aus der Eigenmasse des Füllmediums
resultiert eine Gewichtskraft, die gekoppelt mit der Länge des
Hohlarmes 26 und der Verdrehung des Hohlarmes 26 zur
senkrechten Lage ein dem durch das in die Messkammer 15 einlaufende Wasser
erzeugtes Drehmoment entgegen wirkt. Ist die Messkammer 15 vollständig mit
Wasser gefüllt, dann
ist das resultierende Drehmoment größer als das aus dem Füllmedium
resultierende Drehmoment der Positionierung 19. Die Messtrommel 13 dreht sich
weiter his die entgegen der Drehrichtung der Messkammer 15 nachfolgende
Messkammer 15' nach
oben gerichtet ist. Gleichzeitig fließt das Füllmedium in den nun nach unten
gerichteten Hohlarm 26. Das Wasser aus der Messkammer 15 wird
gleichzeitig in den Abwasserschacht 1 befördert. Dadurch
wird das aus dem Wasser resultierende Drehmoment der Messtrommel 13 kleiner
als das aus dem Füllmedium resultierende
Drehmoment, so dass die Messtrommel 13 in der mit der Messkammer 15' nach oben gerichteten
Stellung durch die Positionierung 19 angehalten wird. Dabei
wird vollständige
Umdrehung der Messtrommel 13 oder jede Entleerung der Messkammer 15, 15', 15'' durch das Zählwerk 18 registriert.
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Wenn
kein neues Oberflächenwasser
mehr nachlauft, wird die nach oben gerichtete Messkammer 15, 15', 15'' nicht weiter gefüllt. Das
aus der Füllmenge
resultierende Drehmoment ist dann zu gering, so dass die wirkenden
Kräfte
der Positionierung 19 nicht überwunden werden können. Damit
wird auch kein Zählimpuls
an das Zählwerk 18 weitergegeben.
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In
einem zweiten Ausführungsbeispiel,
gemäß der 6 und
der 7, besteht die Messeinheit 7 aus einem über ein
Drehlager 30 schwenkbar gelagerten Messbehälter 31 mit
einer Messkammer 15, der durch die Positionierung 19 in
einer oberen Lage arre eiert wird und der mit dem Zählwerk 18 verbunden
ist. Dazu ist der Messbehälter 31 über einen Hebelarm 32 mit
der unteren Seite eines Tragarmes 33 verbunden. An der
oberen Seite des Tragarmes 33 ist das Drehlager 30 angeordnet,
dass an der Unterseite der Dichtplatte 5 befestigt ist.
An der unteren Seite des Tragarmes 33 befindet sich ein
weiterer Hebelarm 34, der in der Verlängerung zum Hebelarm 32 angeordnet
ist und der ein Gegengewicht 35 trägt. Dabei sind die Masse des
Gegengewichtes 35 sowie die Länge des Hebelarmes 34 derart
aufeinander abgestimmt, dass das resultierende Drehmoment größer ist,
als das aus dem leeren Messbehälter 31 und dem
Hebelarm 32 erzeugte Drehmoment.
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Die
Positionierung 19 besteht aus zwei Dauermagneten 22,
wobei ein Dauermagnet 22 über einen Haltearm 36 mit
dem Messbehälter 31 und
der andere Dauermagnet 22 mit der Unterseite der Dichtplatte 5 verbunden
ist. Dabei ist der Haltearm 36 außerhalb des Abflussbereiches
der Messkammer 15 angeordnet. Die beiden Dauermagnete 22 sind
derart zueinander ausgerichtet, dass sie sich in der oberen Lage
des Messbehälters 31 gegenseitig
magnetisch anziehen und dadurch die Positionierung 19 ausgelöst wird.
Ebenso ist das an der Unterseite der Dichtplatte 5 befestigte
Zählwerk 18 zu
dem Haltearm 36 derart angeordnet, dass im arretierten
Zustand der Positionierung 19 das Zählwerk 18 einmalig
ausgelöst
wird.
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In
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel
wird bei jeder Befüllung,
entsprechend der 6, die Messkammer 15 des
Messbehälters 31 der
Messeinheit 7 mit Wasser gefüllt. Im gefüllten Zustand der Messkammer 15 ist
das resultierendes Drehmoment des Messbehälters 31 größer als
die Summe aus dem Drehmoment des Gegengewichtes 35 und
der Magnetkräfte
der Positionierung 19. Die Positionierung 19 löst sich
und der Messbehälter 31 wird
entleert. Im entleerten Zustand, entsprechend 7,
ist das Drehmoment des Gegengewichtes 35 größer als
das Drehmoment des Messbehälters 31. Der
Messbehälter 31 wird
wieder noch oben geschwenkt und die Positionierung 19 arretiert
die Messbehälter 31 in
seiner Lage. Gleichzeitig wird am Zählwerk 18 ein Zählimpuls
ausgelöst.
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Läuft kein
neues Oberflächenwasser
mehr in die Messkammer 15 des nach oben gerichteten Messbehälters 31,
dann ist das aus der Füllmenge resultierende
Drehmoment zu gering und die Magnetkräfte der Positionierung 19 werden
nicht überwunden.
Damit wird auch kein Zählimpuls
an das Zählwerk 18 weitergegeben.
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- 1
- Abwasserschacht
- 2
- Schachtabdeckung
- 3
- Lüftungsöffnung
- 4
- Laub-
und Sandfang
- 5
- Dichtplatte
- 6
- Durchlassöffnung
- 7
- Messeinheit
- 8
- Überströmöffnung
- 9
- Rückhaltesteg
- 10
- Halteelement
- 11
- Dichtring
- 12
- Messgehäuse
- 13
- Messtrommel
- 14
- Trennwand
- 15
- Messkammer
- 16
- Trommelwelle
- 17
- Lager
- 18
- Zählwerk
- 19
- Positionierung
- 20
- Kammerboden
- 21
- Kammerwand
- 22
- Dauermagnet
- 23
- Trommelwand
- 24
- Seitenfläche
- 25
- Hohlkörper
- 26
- Hohlarm
- 27
- Rastriegel
- 28
- federbespannte
Kugel
- 29
- Vertiefung
- 30
- Drehlager
- 31
- Messbehälter
- 32
- Hebelarm
- 33
- Tragarm
- 34
- Hebelarm
- 35
- Gegengewicht
- 36
- Haltearm