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DE102005051935A1 - Fadenverbindungsvorrichtung - Google Patents

Fadenverbindungsvorrichtung Download PDF

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DE102005051935A1
DE102005051935A1 DE200510051935 DE102005051935A DE102005051935A1 DE 102005051935 A1 DE102005051935 A1 DE 102005051935A1 DE 200510051935 DE200510051935 DE 200510051935 DE 102005051935 A DE102005051935 A DE 102005051935A DE 102005051935 A1 DE102005051935 A1 DE 102005051935A1
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Wolfgang Irmen
Norbert Corres
Bernhard Schmitz
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
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Saurer GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fadenverbindungsvorrichtung zum knotenfreien Verbinden zweier Fadenenden, mit wenigstens zwei relativ zueinander drehbaren Reibscheiben zur mechanischen Beaufschlagung der zu verbindenden Fadenenden. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Reibscheiben (16, 17) an Aufnahmeringen (19) der Fadenverbindungsvorrichtung (10) durch Permanentmagneteinsätze (26) kraftschlüssig fixiert, leicht zugängig so angebracht sind, dass ein Wechsel der Reibscheiben (16, 17) auch bei eingebauter Fadenverbindungseinrichtung (10) möglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fadenverbindungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Fadenverbindungsvorrichtungen, beispielsweise zum pneumatischen Verspleißen zweier Fadenenden sind, insbesondere im Zusammenhang mit Kreuzspulautomaten, seit langem bekannt und in zahlreichen Schutzrechtsanmeldungen in verschiedenen Ausführungsformen ausführlich beschrieben.
  • In vielen dieser Schutzrechtsanmeldungen ist dabei erläutert, dass es zweckmäßig ist, wenn die zu verbindenden Fadenenden vor dem eigentlichen Spleißvorgang vorbereitet, das heißt, wenigstens teilweise von ihrer Garndrehung befreit werden.
  • Das Vorbereiten der Fadenenden für den Spleißvorgang kann dabei entweder pneumatisch über sogenannte Fadenende-Auflöseröhrchen erfolgen oder mechanisch beispielsweise durch zwei gegenläufige Reibscheiben.
  • In der DE 44 20 979 A1 ist eine Fadenspleißvorrichtung beschrieben, bei der beabstandet zu einem in einem Spleißprisma angeordneten Spleißkanal Fadenende-Auflöseröhrchen angeordnet sind, in die die zu verspleißenden Fadenenden vor dem eigentlichen Spleißvorgang einsaugt und durch Einblasen eines Luftstromes, der gegen die Garndrehung der Fadenenden gerichtet ist, pneumatisch von ihrer Garndrehung befreit werden.
  • Fadenspleißvorrichtungen, bei denen das Vorbereiten der Fadenenden über zwei gegenläufig angetriebene Reibscheiben erfolgt, sind beispielsweise durch die DE 30 29 452 C2 bekannt.
  • Bei diesen Fadenspleißvorrichtungen ist zwischen den Reibscheiben außerdem ein Spleißprisma positioniert, das die durch die Reibscheiben mechanisch vorbereiteten Fadenenden pneumatisch verbindet.
  • Eine ähnliche Fadenspleißvorrichtung ist auch in der EP 1 302 428 A1 beschrieben.
  • Bei dieser bekannten Fadenspleißvorrichtung weist das pneumatisch beaufschlagbare Spleißprisma im Bereich seines Spleißkanals neben den üblichen Spleißluftbohrungen noch zusätzliche Bohrungen auf, die mit Unterdruck beaufschlagbar sind und zum Fixieren der Fadenenden im Spleißkanal dienen. Bei der Fadenspleißvorrichtung gemäß EP 1 302 428 A1 kann die Vorbereitung der Fadenenden wahlweise entweder pneumatisch durch Fadenende-Auflöseröhrchen oder mechanisch durch zwei gegenläufig angetriebene Reibscheiben erfolgen.
  • Weder in der DE 30 29 452 C2 noch in der EP 1 302 428 A1 sind allerdings Hinweise enthalten, wie die Reibscheiben in der Fadenspleißvorrichtung festgelegt sind.
  • Das heißt, es ist beispielsweise nirgends beschrieben, ob die Reibscheiben, die Verschleißteile darstellen, feste Bestandteile der Fadenspleißvorrichtung sind oder ob die Reibscheiben auswechselbar in die Fadenspleißvorrichtung integriert sind.
  • Des Weiteren sind in der EP 0 140 412 B1 Fadenverbindungsvorrichtungen beschrieben, bei denen die Fadenenden durch zwei gegenläufig antreibbare Reibscheiben so beaufschlagt werden, dass die Fadenenden miteinander verzwirnt werden.
  • Die Reibscheiben dieser bekannten Fadenverbindungsvorrichtungen sind dabei sowohl drehbar als auch begrenzt kippbeweglich in Aufnahmeelementen der Fadenverbindungseinrichtung gelagert.
  • Das heißt, die Reibscheiben stützen sich jeweils über eine Vielzahl von Schraubenfedern an einem zugehörigen Drehteil ab, das seinerseits jeweils in einem Lagergehäuse der Fadenverbindungsvorrichtung angeordnet ist.
  • Da die Reibscheiben kaum zugängig sind, muss zu einem Wechsel der Reibscheiben zunächst die betreffende Fadenverbindungsvorrichtung aus dem Kreuzspulautomat ausgebaut und anschließend teilweise zerlegt werden.
  • Das bedeutet, bei diesen bekannten Fadenverbindungsvorrichtungen ist das Wechseln der Reibscheiben relativ aufwendig und kompliziert und erfordert stets den Einsatz von speziell geschultem Fachpersonal.
  • Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine mit Reibscheiben ausgestattete Fadenverbindungsvorrichtung zu schaffen, deren Reibscheiben im Bedarfsfall problemlos auswechselbar sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Fadenverbindungsvorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung einer Fadenverbindungsvorrichtung mit Reibscheiben, die an Aufnahmeringen der Fadenverbindungsvorrichtung leicht zugängig und werkzeuglos ein- und ausbaubar so angebracht sind, dass ein Wechseln der Reibscheiben, die bekanntlich Verschleiß unterworfen sind, jederzeit möglich ist, ohne dass die Fadenverbindungsvorrichtung vorher aus der Textilmaschine ausgebaut werden muss, hat insbesondere den Vorteil, dass zum Ein- oder Ausbau dieser Verschleißteile weder Spezialwissen noch besonderes Werkzeug benötigt wird.
  • Das bedeutet, verschlissene Reibscheiben können durch das reguläre Bedienpersonal der Textilmaschine in kürzester Zeit problemlos entnommen und jederzeit durch neue Reibscheiben ersetzt werden.
  • In vorteilhafter Ausführungsform sind die Reibscheiben dabei an den Aufnahmeringen durch Permanentmagneteinsätze kraftschlüssig fixiert (Anspruch 2).
  • Die Permanentmagneteinsätze korrespondieren dabei mit Lagerringen der Reibscheiben, die aus einem ferromagnetischen Material, beispielsweise Stahl, gefertigt sind.
  • Wie im Anspruch 3 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass jeder der Aufnahmeringe wenigstens einen mit einer Aussparung an einem Lagerring der Reibscheiben korrespondierenden Reibscheibenmitnehmer sowie wenigstens einen in einer Bohrung des Aufnahmeringes festgelegten Permanentmagneteinsatz aufweist.
  • Derartig ausgebildete Aufnahmeringe, die ihrerseits drehbeweglich in der Fadenspleißvorrichtung angeordnet sind, gewährleisten, dass die Reibscheiben formschlüssig und magnetisch sicher fixiert festlegbar sind.
  • Durch den Formschluss wird dabei eine sichere Übertragung der über die Aufnahmeringe eingeleiteten Drehmomente auf die Reibscheiben gewährleistet, während der Magnetschluss dafür sorgt, dass die Reibscheiben während des Betriebes einerseits sicher fixiert sind, im Bedarfsfall aber trotzdem leicht aus ihrer Einbaulage entnommen werden können.
  • Wie im Anspruch 4 dargelegt, ist in bevorzugter Ausführungsform vorgesehen, dass jeder der Aufnahmeringe zwei diametral angeordnete Reibscheibenmitnehmer aufweist und dass in jeden der Aufnahmeringe zwei ebenfalls diametral angeordnete Bohrungen zur Aufnahme von Permanentmagneteinssätzen eingelassen sind.
  • In Verbindung mit entsprechend angeordneten Aussparungen am Lagerring der Reibscheibe, der aus einem ferromagnetischen Material gefertigt ist, ist durch eine solche Anordnung gewährleistet, dass während des Betriebes nicht nur eine gleichmäßige Verteilung der Kräfte bei der Drehmomenteinleitung erreicht wird, sondern es wird auch eine gleichmäßige Fixierung der Reibscheiben am Aufnahmering sichergestellt.
  • Gemäß Anspruch 5 weist die Reibscheibe einen aus einem ferromagnetischen Werkstoff gefertigten Lagerring sowie einen vorzugsweise aus einem Kunststoff gefertigten Reibbelag auf, der unlösbar am Lagering festgelegt ist.
  • Der Lagerring aus einem ferromagnetischem Werkstoff, vorzugsweise aus Stahl, ermöglicht dabei auf einfache Weise eine sichere, bei Bedarf aber trotzdem leicht lösbare Fixierung der Reibscheiben an den Aufnahmeringen, während das Kunststoffmaterial des Reibbelages gewährleistet, dass die Fadenenden durch die gegenläufigen Reibscheiben zuverlässig von ihrer Garndrehung befreit werden können.
  • Das heißt, das Kunststoffmaterial der Reibbeläge ist so ausgebildet, dass die Fadenenden beim Drehen der Reibscheiben mitgenommen und um ihre Längsachse gerollt werden.
  • Auf diese Weise können die Fadenenden, abhängig von der Drehrichtung, entweder entdrallt oder mit einem neuen Fadendrall versehen werden.
  • Wie in den Ansprüchen 6 und 7 dargelegt, ist der Reibbelag im Lagerring entweder durch eine Klebeverbindung festgelegt oder durch Vulkanisation befestigt.
  • Beide Befestigungsarten gewährleisten eine sichere, langlebige Verbindung zwischen Reibbelag und Lagering.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 in Seitenansicht eine Arbeitsstelle eines Kreuzspulautomaten mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Fadenspleißvorrichtung,
  • 2 die Fadenspleißvorrichtung gemäß 1 schematisch in perspektivischer Ansicht,
  • 3 eine Explosionszeichnung der Fadenspleißvorrichtung gemäß 2,
  • 4 eine Reibscheibe mit zugehörigem Aufnahmering,
  • 5 die Reibscheibe und der Aufnahmering in montiertem Zustand.
  • In 1 ist in Vorderansicht schematisch eine insgesamt mit der Bezugszahl 1 gekennzeichnete Kreuzspulen herstellende Textilmaschine, im Ausführungsbeispiel ein Kreuzspulautomat, dargestellt.
  • Derartige Kreuzspulautomaten 1 weisen üblicherweise zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen 2 auf, auf denen, wie bekannt und daher nicht näher erläutert, Spinnkopse 9, die beispielsweise auf einer Ringspinnmaschine produziert wurden, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult werden.
  • Nach ihrer Fertigstellung werden diese Kreuzspulen 15 mittels eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates, vorzugsweise eines (nicht dargestellten) Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert.
  • Solche Kreuzspulautomaten 1 weisen üblicherweise außerdem eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3 auf, in dem, auf Transporttellern 8 in vertikaler Ausrichtung, Spinnkopse 9, beziehungsweise Leerhülsen umlaufen. Von diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 sind in 1 lediglich die Kopszuführstrecke 4, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
  • Des weiteren verfügen solche Kreuzspulautomaten 1 in der Regel über eine (nicht dargestellte) Zentralsteuereinheit, die über einen Maschinenbus sowohl mit den Arbeitsstellenrechnern 29 der einzelnen Spulstellen 2 als auch mit einer Steuereinrichtung des Serviceaggregates verbunden ist.
  • Wie vorstehend bereits angedeutet, werden die angelieferten Spinnkopse 9 in den Abspulstellungen AS, die sich jeweils im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Spulstellen 2 befinden, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult.
  • Die einzelnen Spulstellen verfügen zu diesem Zweck, wie bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb dieser Arbeitsstellen gewährleisten.
  • Diese Einrichtungen sind beispielsweise eine um eine Schwenkachse 13 begrenzt drehbare Saugdüse 12 zum Handhaben eines Oberfadens 31, ein um eine Schwenkachse 20 drehbares Greiferrohr 25 zum Handhaben eines Unterfadens 32 sowie eine Fadenverbindungseinrichtung 10.
  • Wie in 1 angedeutet, ist die als pneumatische Fadenspleißvorrichtung 10 ausgebildete Fadenverbindungseinrichtung vorzugsweise bezüglich des regulären Fadenlaufes etwas zurückgesetzt und weist, wie beispielsweise in 3 angedeutet, ein zentral angeordnetes, axial verschiebbar gelagertes, pneumatisch beaufschlagbares Spleißprisma 11 zum Verbinden zweier Fadenenden 31, 32 sowie Reibscheiben 16, 17 zum mechanischen Bearbeitung der Fadenenden 31, 32 auf.
  • Solche Arbeitsstellenstellen 2 verfügen in der Regel außerdem über weitere, nicht näher dargestellte Einrichtungen, wie einen Fadenspanner, einen Fadenreiniger, eine Paraffiniereinrichtung, eine Fadenschneideinrichtung, einen Fadenzugkraftsensor sowie einen Unterfadensensor.
  • Das Wickeln der Kreuzspulen 15 erfolgt auf Spulvorrichtungen 24. Derartige Spulvorrichtungen 24 verfügen unter anderem über einen Spulenrahmen 28, der um eine Schwenkachse 22 beweglich gelagert ist und eine Einrichtung zum drehbaren Haltern einer Kreuzspulenhülse aufweist.
  • Während des Spulprozesses liegt die im Spulenrahmen 28 frei drehbar gelagerte Kreuzspule 15 mit ihrer Oberfläche auf einer Spulenantriebstrommel 14 und wird von dieser über Reibschluss mitgenommen.
  • Die erfindungsgemäße Fadenspleißvorrichtung 10 ist in den 2 und 3 näher dargestellt.
  • Die 2 zeigt dabei die Fadenspleißvorrichtung 10 in perspektivischer Ansicht von vorne, während die 3 die Fadenspleißvorrichtung 10 in Form einer Explosionszeichnung zeigt.
  • Wie in 3 angedeutet, sind innerhalb des Gehäuses 36 der Fadenspleißvorrichtung 10 über nicht dargestellte Antriebe drehbar beaufschlagbare Aufnahmeringe 19 angeordnet, die mit Reibscheibenmitnehmern 23 sowie Bohrungen 27 zur Aufnahme von Permanentmagneteinsätzen 26 ausgestattet sind.
  • In bzw. an den Aufnahmeringen 19 sind, wie nachfolgend auch anhand der 4 und 5 näher erläutert, Reibscheiben 16 bzw. 17 gut zugängig und leicht auswechselbar angeordnet.
  • Im Mittelbereich der ringartig ausgebildeten Reibscheiben 16, 17 ist außerdem ein axial verschiebbares, pneumatisch beaufschlagbares Spleißprisma 11 mit einem Spleißkanal 35 gelagert.
  • Wie in den 4 und 5 dargestellt, weist jeder Aufnahmering 19 vorzugsweise zwei diametral angeordnete Reibscheibemitnehmer 23A, 23B sowie zwei ebenfalls diametral angeordnete Bohrungen 27 auf. In den Bohrungen 27 sind dabei Permanentmagneteinsätze 26A, 26B festgelegt, die mit den Lagerringen 30 der Reibscheiben 16, 17 korrespondieren.
  • Die Lagerringe 30 der Reibscheiben 16, 17 sind aus diesem Grunde aus einem ferromagnetischen Material, vorzugsweise aus Stahl, gefertigt und weisen Aussparungen 34A, 34B auf, die, wie beispielsweise in 5 dargestellt, im Montagezustand die Reibscheibenmitnehmer 23A, 23B des Aufnahmeringes 19 übergreifen.
  • In den Lagerringen 30 ist unlösbar, beispielsweise durch Vulkanisieren oder Kleben, jeweils ein Reibbelag 33 festgelegt, der vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist. Das Material der Reibbeläge 33 ist dabei vorzugsweise so gewählt, dass beim Anliegen der Reibscheiben 16, 17 an den Fadenenden 31, 32, je nach Drehrichtung der Reibscheiben 16, 17, die Fadenenden 31, 32 entweder entdrallt werden können oder dass neuer Drall auf die Fadenenden 31, 32 aufgebracht wird.
  • Funktion der Einrichtung:
  • Wenn das Bedienpersonal der Textilmaschine beispielsweise feststellt, dass die Spleißverbindungen an einer Arbeitstelle 2 nicht mehr den geforderten Qualitätsansprüchen entsprechen, kann dies zum Beispiel an einer ungenügenden Vorbereitung der Fadenenenden liegen.
  • Das heißt, die Reibscheiben 16, 17 der Fadenverbindungsvorrichtung 10 der betreffenden Arbeitsstelle 2 können beispielsweise verschlissen oder verschmutzt sein und sollten daher ausgewechselt oder gereinigt werden.
  • Zum Auswechseln der Reibscheiben 16, 17 müssen lediglich die gut zugängigen Lagerringe 30 mit den Reibbelägen 33 gegen die Magnetkraft der Permanentmagneteinsätze 26A, 26B von den Aufnahmeringen 19 abgehoben und durch neue Reibscheiben 16, 17 ersetzt werden, die entsprechend einfach von vorne auf die Aufnahmeringe 19 aufsetzbar sind.
  • Das Auswechseln der Reibscheiben erfolgt dabei problemlos und schnell bei eingebauter Fadenverbindungsvorrichtung 10.
  • Das Bedienpersonal benötigt zum Wechsel der Reibscheiben 16, 17 weder spezielles Werkzeug noch besonderes Fachwissen.
  • Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt.
  • Sowohl bezüglich der Ausbildung der Aufnahmeringe 19 als auch bezüglich der Ausbildung der Reibscheiben 16, 17 sind weitere Ausführungsvarianten vorstellbar, ohne dass dadurch der allgemeine Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Die Reibscheiben müssen beispielsweise nicht unbedingt einen Lagerring aufweisen, in dem ein aus Kunststoff gefertigter Reibbelag festgelegt ist, sondern die Reibscheibe kann auch direkt aus einem oder mehreren Kunststoffen bestehen, in den/die eine Stahleinlage eingelassen ist.
  • Auch bezüglich der Art der Festlegung der Reibscheiben 16, 17 an Aufnahmeringen 19 der Fadenverbindungsvorrichtung 10 sind verschiedene weitere Varianten möglich.
  • Es ist beispielsweise nicht zwingend erforderlich, dass die Reibscheiben 16, 17 magnetisch an den Aufnahmeringen 19 der Fadenverbindungsvorrichtung 10 festgelegt sind.
  • Anstelle einer Magnetverbindung kann beispielsweise auch eine Klipsverbindung vorgesehen sein.
  • In einem solchen Fall überfassen Klipse, die vorzugsweise an den Aufnahmeringen angeordnet sind, die in Arbeitsstellung positionierten Reibscheiben bzw. deren Lagerring.
  • Des weiteren könnten die Reibscheiben auch durch Federringe an den Aufnahmeringen der Fadenverbindungseinrichtung befestigt werden. Die Federringe müssen in diesem Fall lediglich so ausgebildet sein, dass sie von Hand verstellt werden können.
  • Eine weitere Möglichkeit, die Reibscheiben leicht zugängig und werkzeuglos ein- und auswechselbar an den Aufnahmeringen der Fadenverbindungseinrichtung festzulegen, ist durch die Verwendung eines sogenannten Karabinerverschlusses gegeben. Solche Karabinerverschlüsse lassen sich bekanntlich problemlos manuell öffnen und schließen.
  • Schließlich können auch die Kontur des Lagerringes der Reibscheiben und die Form des Aufnahmeringes direkt so aufeinander abgestimmt sein, dass sie ineinander passen und zum Beispiel durch Verdrehen formschlüssig fixierbar sind.
  • Wesentlich im Sinne des allgemeinen Erfindungsgedankens ist lediglich, dass die Reibscheiben an Aufnahmeringen der Fadenverbindungsvorrichtung leicht zugängig und werkzeuglos ein- und auswechselbar so angebracht sind, dass ein Wechsel der Reibscheiben auch bei eingebauter Fadenverbindungseinrichtung auch für Personal möglich ist, das nicht über spezielle Fachkenntnisse verfügt.

Claims (7)

  1. Fadenverbindungsvorrichtung zum knotenfreien Verbinden zweier Fadenenden, mit wenigstens zwei relativ zueinander drehbaren Reibscheiben, zur mechanischen Beaufschlagung der zu verbindenden Fadenenden, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibscheiben (16, 17) an Aufnahmeringen (19) der Fadenverbindungsvorrichtung (10) leicht zugängig und werkzeuglos ein- und auswechselbar so angebracht sind, dass ein Wechsel der Reibscheiben (16, 17) auch bei eingebauter Fadenverbindungseinrichtung (10) möglich ist.
  2. Fadenverbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibscheiben (16, 17) an Aufnahmeringen (19) durch Permanentmagneteinsätze (26) kraftschlüssig festgelegt sind.
  3. Fadenverbindungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Aufnahmeringe (19) wenigstens einen mit einer Aussparung (34) an einem Lagerring (30) der Reibscheiben (16, 17) korrespondierenden Reibscheibenmitnehmer (23) sowie wenigstens einen in einer Bohrung (27) des Aufnahmeringes (19) festgelegten Permanentmagneteinsatz (26) aufweist.
  4. Fadenverbindungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, das jeder der Aufnahmeringe (19) zwei diametral angeordnete, mit Aussparungen (34A, 34B) am Lagerring (30) der Reibscheiben (16, 17) korrespondierende Reibscheibenmitnehmer (23A, 23B) sowie zwei diametral angeordnete, in Bohrungen (27) des Aufnahmeringes (19) eingelassene Permanentmagneteinsätze (26A, 26B) aufweist.
  5. Fadenverbindungsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Reibscheiben (16, 17) jeweils einen, aus einem ferromagnetischen Werkstoff gefertigten Lagerring (30) sowie einen, vorzugsweise aus einem Kunststoff gefertigten Reibbelag (33) aufweisen, der unlösbar am Lagerring (30) festgelegt ist.
  6. Fadenverbindungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Reibbelag (33) durch Kleben am Lagerring (30) festgelegt ist.
  7. Fadenverbindungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Reibbelag (33) durch Vulkanisieren am Lagerring (30) festgelegt ist.
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