DE102005050196A1 - Verwendung einer Dachreling als Kabelführung und Dachreling mit einer derartigen Kabelführung - Google Patents
Verwendung einer Dachreling als Kabelführung und Dachreling mit einer derartigen Kabelführung Download PDFInfo
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft die Verwendung einer Dachreling als Kabelführung sowie eine als Kabelführung ausgebildete Dachreling.
- Dachrelings werden in der Regel auf den Dächern von Kombilimousinen, Großraumlimousinen und Sport-Geländefahrzeugen (SUV) überwiegend permanent installiert und dienen dazu, Dachlasten aufzunehmen. Auf Grund ihrer Bauform werden derartige Dachrelings inzwischen häufig dazu benutzt, mehr Aufgaben zu übernehmen als nur den Transport von Lasten. So werden Sport-Geländefahrzeuge häufig mit Zusatz- oder Suchscheinwerfern am vorderen Querstab ausgestattet. Des Weiteren lassen sich an den Dachrelings Positions-, Rück-, Umriss- oder Bremsleuchten anbringen, die eine Verbindung zu einer Stromquelle erfordern. Auch zusätzlich angebrachte Dachantennen erfordern eine Kabelverbindung von der Antenne zu einem im Fahrzeug befindlichen Empfangsgerät.
- Des Weiteren werden die in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufenden Dachholme zunehmend für die Unterbringung von Kopf- und Seitenairbags genutzt und stehen somit nicht mehr für die Verlegung von Kabelsträngen zu den unterschiedlichen Verbrauchern zur Verfügung. Dies führt nachteiligerweise zu einer Verlegung der Kabelstränge über die Bodengruppe des Kraftfahrzeuges, wodurch sich eine größere Länge der Kabelstränge und damit die Notwendigkeit, größere Kabelquerschnitte vorzusehen, ergeben.
- Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde eine Verlegemöglichkeit für Kabelstränge und/oder Antennenkabel zu schaffen, die dafür weder die in Längsrichtung am Fahrzeug verlaufenden Dachholme noch längere Wege über die Bodengruppe des Fahrzeuges erfordert.
- Ausgehend von dieser Aufgabenstellung wird vorgeschlagen, erfindungsgemäß eine Dachreling auf einem Fahrzeugdach aus am Fahrzeugdach befestigten Stützen und einem als Hohlkammerprofil ausgebildeten Galeriestab als Kabelführung für stromführende Kabel und/oder Antennenkabel zu verwenden.
- Die Aufgabe wird des Weiteren durch eine Dachreling gelöst, bei der wenigstens der Galeriestab in wenigstens zwei Kammern unterteilt ist, wovon die größere Kammer zur Aufnahme von Befestigungselementen für die Stützen und die kleinere Kammer als Kabelkanal dienen.
- Somit wird der durch die als Hohlkammerprofile ausgebildeten Galeriestäbe vorgegebene Raum als Kabelführung verwendet, der ohnehin zur Verfügung steht und sonst nicht genutzt wird. Durch die in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufenden Holme brauchen keine Kabelstränge verlegt zu werden, sondern dieser Raum steht vollständig für die Unterbringung von Kopf- und Seitenairbags zur Verfügung.
- Wenn sowohl stromführende Kabelstränge als auch Antennenkabel durch die Dachreling verlegt werden sollen, ist es vorteilhaft, wenigstens den Galeriestab in drei Kammern zu unterteilen, wovon die größere Kammer zur Aufnahme von Befestigungselementen für die Stützen, die eine kleinere Kammer zur Aufnahme eines stromführenden Kabelstranges und eine davon beabstandete, weitere kleinere Kammer zur Aufnahme eines oder mehrerer Antennenkabel dienen. Auf diese Weise verlaufen die stromführenden Kabelstränge und die Antennenkabel beabstandet zueinander in verschiedenen Kabelkanälen, wodurch eine gegenseitige Beeinflussung vermindert wird.
- Die Kabelstränge und/oder Antennenkabel können durch die A-Säulen und/oder die C-Säulen des Kraftfahrzeuges zu Stromverbrauchern und/oder Anschlussgeräten sowie zu einer Stromquelle geführt sein.
- Des Weiteren können vorzugsweise im Bereich der vorderen und/oder hinteren Stützen verschließbare, mit einem Kabelstrang und/oder einem Antennenkabel verbundene Steckkontakte zum Anschluss von Stromverbrauchern, wie Zusatzscheinwerfern, Suchscheinwerfern, Positions-, Rück-, Umriss- und/oder Bremsleuchten und/oder nachträglich montierbaren Dachantennen angeordnet sein.
- Da die Kabelstränge und/oder Antennenkabel in den Kabelkanälen gut geführt sind und außerhalb der Fahrzeugkarosserie verlaufen, ist die Möglichkeit einer Geräuschentwicklung durch Bewegungen der Kabelstränge und/oder Antennenkabel in den Kabelkanälen auf Grund der Karosseriebewegungen des Fahrzeugs beim Fahren praktisch ausgeschlossen, und eine Beschädigung der Kabelstränge und/oder der Antennenkabel durch Kontakt mit den Befestigungselementen der Stützen bei der Montage ist auf Grund der Anordnung in eigenen Kabelkanälen ebenfalls verhindert.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsformen des Näheren erläutert. In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine schematische, ausschnittsweise, perspektivische Ansicht einer Dachreling auf einem Fahrzeugdach, -
2 einen Querschnitt durch eine Dachreling gemäß1 im Bereich einer Mittelstütze gemäß einer ersten Ausführungsform und -
3 einen Querschnitt durch eine Mittelstütze in1 gemäß einer zweiten Ausführungsform. - Von einem Kraftfahrzeug, beispielsweise einer Kombi- oder Großraumlimousine oder einem Sport-Geländefahrzeug (SUV) sind nur ein Bereich des Fahrzeugdachs
1 sowie andeutungsweise eine A-Säule14 , eine C-Säule15 und eine B-Säule16 dargestellt. Im Bereich eines in Längsrichtung des Fahrzeugs von der A-Säule14 zur C-Säule15 verlaufenden, jedoch nicht dargestellten Holms ist eine Dachreling2 aus Endstützen3 ,4 und einer Mittelstütze5 mittels dieser Stützen3 ,4 ,5 am Fahrzeugdach1 befestigt. Zwischen den Endstützen3 ,4 verläuft ein als Hohlkammerprofil ausgebildeter Galeriestab6 . Die Endstützen3 ,4 sind mit entsprechend angeformten Fortsätzen in den Galeriestab6 eingeschoben, während die Mittelstütze5 mittels einer Befestigungsschraube7 und einem Passstück8 mit Gewinde mit dem Galeriestab6 verschraubt ist. Die Stützen3 ,4 ,5 sind in nicht dargestellter Weise mit dem Fahrzeugdach1 verschraubt. - Bei der Ausführungsform gemäß
2 ist eine größere Kammer9 zur Aufnahme der Befestigungselemente der Stützen, wie das dargestellte Passstück8 vorgesehen, während eine abgetrennte kleinere Kammer10 als Kabelkanal für einen stromführenden Kabelstrang11 dient. - Bei der Ausführungsform gemäß
3 ist eine weitere Kammer12 , die beabstandet zur ersten Kammer10 verläuft, vorgesehen. Diese weitere Kammer12 dient als Kabelkanal für ein oder mehrere Antennenkabel13 , die vorzugsweise als Koaxialkabel ausgebildet sind. - Auf Grund des Abstandes zwischen der kleineren Kammer
10 und der weiteren Kammer12 ist eine gegenseitige elektrische Beeinflussung des Kabelstrangs11 und der Antennenkabel13 weitgehend ausgeschlossen. - Sowohl der Kabelstrang
11 als auch die Antennenkabel13 sind in den als Kabelkanäle ausgebildeten Kammern10 ,12 , ohne sich bewegen zu können, geführt, so dass sie auf Grund der Fahrzeugbewegungen auch keine Geräusche verursachen können. Des Weiteren sind sie gegen Beschädigung durch die Befestigungselemente7 ,8 geschützt. Der stromführende Kabelstrang11 kann dazu dienen, die Stromversorgung von Verbrauchern im Heckbereich des Fahrzeugs und/oder von an der Dachreling montierten Zusatzstromverbrauchern, wie Zusatzscheinwerfern, Suchscheinwerfern, Positions-, Rück-, Umriss- und/oder Bremsleuchten zu gewährleisten, während die Antennenkabel13 mit nachträglich montierbaren Dachantennen und entsprechenden Empfangsgeräten im Fahrzeug verbunden sind. - Um derartige Zusatzstromverbraucher bzw. Zusatzgeräte an die Kabelstränge
11 und/oder die Antennenkabel13 anschließen zu können, können im Bereich der vorderen und/oder hinteren Stützen3 ,5 nicht dargestellte, mit einem Kabelstrang11 und/oder einem Antennenkabel13 verbundene Steckkontakte angeordnet sein. Vorzugsweise sind diese Steckkontakte versenkt an der Innenseite der Stützen3 ,5 angeordnet und mittels eines Stopfens oder einer Klappe wasserdicht verschließbar.
Claims (5)
- Verwendung einer Dachreling (
2 ) auf einem Kraftfahrzeugdach (1 ) aus am Fahrzeugdach (1 ) befestigten Stützen (3 ,4 ,5 ) und einem als Hohlkammerprofil ausgebildeten Galeriestab (6 ) als Kabelführung für stromführende Kabel (11 ) und/oder Antennenkabel (13 ). - Dachreling zur Verwendung gemäß Anspruch 1, bei der wenigstens der Galeriestab (
6 ) in wenigstens zwei Kammern (9 ,10 ) unterteilt ist, wovon die größere Kammer (9 ) zur Aufnahme von Befestigungselementen (8 ) für die Stützen (3 ,4 ,5 ) und die kleinere Kammer (10 ) als Kabelkanal dienen. - Dachreling nach Anspruch 2, bei der der Galeriestab (
6 ) in drei Kammern (9 ,10 ,12 ) unterteilt ist, wovon die größere Kammer (9 ) zur Aufnahme von Befestigungselementen (8 ) für die Stützen (3 ,4 ,5 ), die eine kleinere Kammer (10 ) zur Aufnahme eines stromführenden Kabelstrangs (11 ) und eine weitere, dazu beabstandete, kleinere Kammer (12 ) zur Aufnahme eines oder mehrerer Antennenkabel (13 ) dienen. - Dachreling nach Anspruch 2 oder 3, bei der die Kabelstränge (
11 ) und/oder Antennenkabel (13 ) durch eine A-Säule (14 ) und/oder eine C-Säule (15 ) zu Stromverbrauchern und/oder Anschlussgeräten sowie zu einer Stromquelle geführt sind. - Dachreling nach Anspruch 2, 3 oder 4, bei der vorzugsweise im Bereich der vorderen und/oder hinteren Stützen (
3 ,5 ) verschließbare, mit einem Kabelstrang (11 ) und/oder einem Aufnahmekabel (13 ) verbundene Steckkontakte zum Anschluss von Stromverbrauchern wie Zusatzscheinwerfern, Suchscheinwerfern, Positions-, Rück-, Umriss- und/oder Bremsleuchten und/oder nachträglich montierbaren Dachantennen angeordnet sind.
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