DE102005059816A1 - Verpackung mit wenigstens zwei Kompartimenten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine flexible Verpackung zur nicht luftdichten Aufbewahrung einer Mehrzahl von Gartenbau- und Ackerbauerzeugnissen, wobei die Verpackung wenigstens zwei direkt benachbarte Kompartimente zur Aufbewahrung unterschiedlicher Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse aufweist und die Kompartimente durch eine Zwischennaht voneinander getrennt sind.
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die Erfindung betrifft eine flexible Verpackung zur nicht luftdichten Aufbewahrung einer Mehrzahl von Gartenbau- und Ackerbauerzeugnissen, beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln, Paprika, Äpfeln, Nüssen aber auch Blumenzwiebeln oder dergleichen.
- Stand der Technik
- Gartenbau- und Ackerbauerzeugnisse wie beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und dergleichen werden üblicherweise in Gewichtsmengen und unabhängig von der Anzahl der verpackten Erzeugnisse angeboten. Die dabei verwendeten flexiblen Verpackungen sind bei dieser Produktart regelmäßig luftdurchlässig ausgestaltet und bestehen beispielsweise aus Papiersäcken, Kunststoffsäcken aus durchbrochener Folie oder aus Netzen, beispielsweise aus Kunststoffen wie Polyethylen.
- In dieser besonderen Ausgestaltung werden die Säcke üblicherweise aus einem endlosen Netzschlauch hergestellt, der abgetrennt, an einem Ende mit einer Verschlussnaht versehen, mit den zu verkaufenden Erzeugnissen befüllt und anschließend verschlossen wird. Das Verschließen der Netze erfolgt dabei regelmäßig durch Vernähen oder Verschweißen, um eine Naht auszubilden. Dabei verbleibt überdies ein Restsaum am Rand der Verpackung.
- Die im Einzelhandel üblichen Verpackungsmengen für Erzeugnisse wie beispielsweise Kartoffeln liegen bei 0,25 bis 50 Kilogramm. Überdies erfordert die Lebensmittel-Verpackungsverordnung eine sortenreine Verpackung sowie eine genaue Kennzeichnung der in der Verpackung enthaltenen Lebensmittel.
- Bei derartigen Mengen wünschen die Verbraucher jedoch häufig nicht nur eine bestimmte Sorte, beispielsweise fest kochende, vorwiegend fest kochende oder mehlig kochende Kartoffeln, weiße oder rote Zwiebeln, verschiedene Apfelsorten usw., sondern suchen nach Mischungen verschiedener Sorten. Dies erfordert derzeit jedoch den Kauf größerer Mengen oder aber das zur Verfügung stellen kleinerer Verpackungsgrößen. Dies führt jedoch zu einem deutlich gesteigerten Material- und Zeitaufwand bei der Verpackung und Bereithaltung sortenrein verpackter Kleinmengen.
- Darstellung der Erfindung
- Es war daher eine Aufgabe der Erfindung, eine flexible Verpackung für Gartenbau- und Ackerbauerzeugnisse, beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln, Paprika, Äpfeln, Nüssen aber auch Blumenzwiebeln oder dergleichen zur Verfügung zu stellen, die diesen Marktanforderungen und, den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verpackung von Lebensmitteln genügt.
- Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die flexible Verpackung zur nicht luftdichten Aufbewahrung von Gartenbau- und Ackerbauerzeugnissen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung befinden sich in den abhängigen Ansprüchen 2–14.
- Die Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Sorten von Gartenbau- und Ackerbauerzeugnissen in einer einzelnen Verpackung zur Verfügung zu stellen und dabei dennoch den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Sortenreinheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln genügen zu können.
- In überraschender Weise hat sich dabei herausgestellt, dass bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung überdies eine deutliche Materialersparnis erzielt werden kann, da zumindest einer der über die Verschlussnaht hinaus stehenden Säume wegfällt. Dieser Materialersparnis-Effekt wird umso größer, wenn an den einzelnen Verpackungen ein besonders breiter Saum vorgesehen ist, an dem ein Mittel zum Tragen der Verpackung, beispielsweise eine zusätzliche Tragevorrichtung wie ein Griff, oder aber ein Durchgriff für die Hand des Käufers vorgesehen ist.
- Überdies hat sich in überraschender Weise herausgestellt, dass bei der Verwendung und Befüllung der erfindungsgemäßen Verpackung eine bedeutend höhere Flexibilität dadurch erzielt werden kann, dass zwei verschiedene abzupackende Sorten eines Erzeugnisses in einer einzigen Befüllungsvorrichtung durch abwechselnde Zufuhr der einen nach der anderen Sorte zu der Verpackung in der Befüllungsstation abgepackt werden können. Infolgedessen kann bereits bei der Befüllung eine marktgerechte Mischung verschiedener Sorten verpackt werden und zugleich lieferfertig bereitgestellt werden, was zudem den benötigten Lagerplatz verringert.
- Die Unterteilung der Verpackung in die einzelnen Kompartimente erfolgt dabei in erfindungsgemäßer Weise durch Einbringen wenigstens einer Zwischennaht an geeigneter Stelle der Verpackung, um die jeweiligen Kompartimente gegenüber dem Rest der Verpackung abzugrenzen.
- Dabei ist eine Zwischennaht im Sinne der Erfindung nicht notwendigerweise auf eine genähte Naht beschränkt, sondern ist ebenso dann verwirklicht, wenn eine vorzugsweise durchgehende Schweißnaht mittels geeigneter Werkzeuge in die Verpackung eingebracht wird. Ebenso ist eine Zwischennaht im Sinne der Erfindung durch Verkleben zweier sich gegenüberliegender Bereiche einer Verpackung oder ein durchgehendes oder unterbrochenes Klammern geeignet, eine derartige Zwischennaht auszubilden. Schließlich ist eine Zwischennaht auch dann verwirklicht, wenn in die Verpackung eine Zwischenschicht, Zwischenwandung, Zwischenlage oder dergleichen eingebracht wird und mit der Verpackung verbunden wird.
- Ebenso ist eine Zwischennaht im Sinne der Erfindung nicht notwendigerweise auf eine Ausführungsform beschränkt, bei der die Verpackung im Wesentlichen quer zu ihrer Längsrichtung unterteilt wird. Ebenso kann die Zwischennaht im Sinne der Erfindung diagonal oder parallel zur Längsrichtung der Verpackung eingearbeitet sein.
- Somit sind sämtliche Ausführungsformen, die geeignet sind, ein erstes Kompartiment derart von einem zweiten Kompartiment abzutrennen, dass eine Vermischung der einzelnen in der Verpackung aufbewahrten Sorten sicher und dauerhaft unterbunden ist, vom allgemeinen Gedanken der Erfindung umfasst.
- Darüber hinaus ist die Erfindung, auch wenn dies bevorzugt ist, nicht notwendigerweise auf eine Verpackung mit zwei Kompartimenten beschränkt. Ebenso ist eine Ausgestaltung mit mehr als zwei vorzugsweise hintereinander angeordneten Kompartimenten innerhalb der Verpackung erfindungsgemäß.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung sind die unterschiedlichen Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse Kartoffelsorten, beispielsweise fest kochende, vorwiegend fest kochende und mehlig kochende Kartoffelsorten, die in einer Verpackung angeboten werden. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind diese Erzeugnisse unterschiedliche Zwiebelsorten, so beispielsweise rote und weiße Zwiebelsorten, die sortenrein in den jeweiligen Kompartimenten aufbewahrt werden. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Erzeugnisse verschiedene Nüsse, beispielsweise Walnüsse und Haselnüsse. In einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind in der erfindungsgemäßen Verpackung verschiedene Blumenzwiebelsorten verpackt.
- Somit wird eine Verpackung zur Verfügung gestellt, die besonders flexibel ausgestaltet ist und in der Lage ist, eine Vielzahl unterschiedlichster Produktarten sortenrein und voneinander getrennt aufzunehmen.
- Die flexible Verpackung gemäß der Erfindung besteht bevorzugt aus einem Netz, welches an seiner Ober- und Unterseite mittels Verschlussnähten zusammengefügt ist. In besonders bevorzugter Weise besteht die Verpackung im Wesentlichen aus einem Netzschlauch, bei dem keine Seitennähte und Seitensäume erforderlich sind. In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die erfindungsgemäße Verpackung aus einem schlauchartigen Endlosnetz gefertigt, wobei eine gewünschte Verpackungslänge aus dem Endlosschlauch abgetrennt wird und vor dem Befüllen eine Verschlussnaht an der Unterseite angebracht wird. Hierbei wird in überaus bevorzugter Weise zwischen den einzelnen Kompartimenten eine genähte Zwischennaht vorgesehen.
- Die Befüllung einer derartigen Verpackung erfolgt dabei nach dem Ablängen des Netzschlauchs, dem Einbringen einer ersten Verschlussnaht und dem Befüllen mit einer ersten verpackenden Sorte durch Einbringen der Zwischennaht, Befüllen mit einer zweiten zu verpackenden Sorte und dem Einbringen einer weiteren Zwischennaht oder einer oberen Verschlussnaht.
- In dieser überaus bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das Netz der Verpackung aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyethylen. Hierdurch wird eine Verpackung zur Verfügung gestellt, deren Material besonders kostengünstig und vielseitig verarbeitbar ist und überdies die erforderliche Lebensmittelechtheit und Reißfestigkeit gewährleistet.
- In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist dieses Netz überdies eine Maschenbreite auf, die so klein gewählt ist, dass sämtliche verpackten Gartenbau- und Ackerbauerzeugnisse sicher in der Verpackung zurückgehalten werden und keine Gefahr besteht, dass auch kleinere Sorten aus der an sich geschlossenen Verpackung herausfallen können.
- In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung besteht diese im Wesentlichen aus einem Kunststoffnetz oder aus einer Luftlöcher aufweisenden Stofffolie, wobei die Kompartimente durch wenigstens eine Schweißnaht voneinander getrennt sind. Hierdurch wird eine besonders einfache und materialsparende Art der Einbringung der Zwischennaht in die Verpackung zur Verfügung gestellt, ohne dass dabei eine verringerte Reißfestigkeit oder Maßhaltigkeit der Zwischennaht oder der gesamten Verpackung zu befürchten wäre.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung weisen wenigstens zwei Kompartimente innerhalb der Verpackung unterschiedliche Füllvolumina auf. So wird in ganz besonders bevorzugter Weise eine Verpackung erhalten, bei der eine größere Menge einer ersten Sorte unterhalb einer vergleichsweise kleineren Menge einer zweiten Sorte angeordnet ist. Insbesondere bei Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackung zum Anbieten von fest kochenden, vorwiegend fest kochenden und/oder mehlig kochenden Sorten in einer einzigen Verpackung kann somit den Markterfordernissen mit besonders einfachen Mitteln begegnet werden.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung ist auf jedem einzelnen Kompartiment der Verpackung ein gedruckter Hinweis aufgebracht, der dem Käufer einen ausreichenden Rückschluss auf die in dem jeweiligen Kompartiment verpackte Ware erlaubt.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung ist ein derartiger Hinweis auf einem Produktinformationsträger aufgedruckt, der mit der Verpackung über wenigstens zwei Verschluss- und/oder Zwischennähte verbunden ist. Somit wird eine besonders einfache Art zur Verfügung gestellt, die Verpackung ohne die Notwendigkeit weiterer Verbindungsnähte oder Verbindungselemente mit dem Produktinformationsträger zu verbinden.
- In einer überaus bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der Produktinformationsträger aus einer bedruckten Folie, die vorzugsweise auf der Vorderseite und/oder der Rückseite der Verpackung angeordnet ist. Dabei ist die bedruckte Folie vorzugsweise über die gesamte Länge der Verpackung angeordnet und kann somit schon während der Befüllung und insbesondere bei Verwendung eines endlosen Netzschlauchs mit gleicher Zufuhrgeschwindigkeit zum Ablängen und Einbringen von Verschluss- und Zwischennähten verwendet werden. Darüber hinaus bietet eine derartige bedruckte Folie auch eine besonders ansprechende Optik und die Möglichkeit, die Produktinformation besonders leserlich anzubringen und hervorzuheben.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der
1 und2 näher erläutert. Die Darstellung in den Figuren zeigt dabei lediglich exemplarische Ausführungsformen der Erfindung und ist nicht geeignet, den Erfindungsgedanken in irgendeiner Weise einzuschränken. -
1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform flexiblen Verpackung gemäß der Erfindung; -
2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer flexiblen Verpackung gemäß der Erfindung. - Wege zur Ausführung der Erfindung
- In
1 wird eine perspektivisch dargestellte, ein oberes Kompartiment7 und ein unteres Kompartiment8 aufweisende Verpackung1 dargestellt, die durch die Zwischennaht11 voneinander getrennt sind und im Wesentlichen aus einem Netzschlauch2 gefertigt ist, der an der Unterseite3 der Verpackung1 eine gerade Verschlussnaht4 aufweist. Es ist somit ersichtlich, dass zur Erzielung einer geraden Verschlussnaht4 das an sich schlauchförmige Netz2 in den Seitenbereichen nahe der Verschlussnaht4 nach innen eingeknickt ist und dass diese Knicke (nicht gezeigt) eine gerade Führung der Verschlussnaht zudem die Knicke fixieren. Am oberen Rand5 der Verpackung1 ist die das obere Kompartiment7 nach oben hin begrenzende Verschlussnaht6 nicht in direkter Nachbarschaft zu dem Rand5 in die Verpackung1 eingebracht, sondern so ausreichend von dem Saum6 beabstandet, dass eine Fläche9 am oberen Rand5 entsteht, die zum Ergreifen durch den Käufer zudem mit einem geeigneten Durchgriff10 versehen ist. Schließlich ist der Netzschlauch2 zusätzlich auch am oberen Rand5 vernäht oder verschweißt, um ein Ausfransen des Netzschlauchs zu verhindern und ein dauerhaftes Übereinanderliegen der miteinander vernähten oder verschweißten Seiten des Netzschlauchs2 mit dem hindurchtretenden Durchgriff10 sicherzustellen. Über die Länge der gesamten Verpackung1 ist eine bedruckte Folie12 angebracht, wobei deren Teillänge12a Produktinformationen für die in Kompartiment8 verpackte Erzeugnisse trägt und die Teillänge12b Informationen bezüglich des Inhalts von Kompartiment7 . - In
2 wird eine perspektivisch dargestellte zweite Ausführungsform der Verpackung1 dargestellt, bei der das obere Kompartiment7 und das untere Kompartiment8 durch zwei Zwischennähte11a ,11b voneinander getrennt sind. Diese Zwischennähte11a ,11b sind zueinander parallel und beabstandet angeordnet und ergeben somit eine Fläche14 , in der die gegenüberliegenden Seiten des Netzschlauchs2 aufeinander zu liegen kommen. In dem Bereich14 sind zudem zwei Durchgriffe10a ,l0b eingebracht, die beim Knicken der Verpackung1 um die Knickachse13 aufeinander zu liegen kommen, um dem Käufer einen Durchgriff mit der Hand zu ermöglichen.
Claims (14)
- Flexible Verpackung zur nicht luftdichten Aufbewahrung einer Mehrzahl von Gartenbau- und Ackerbauerzeugnissen, wobei die Verpackung wenigstens zwei Kompartimente zur Aufbewahrung unterschiedlicher Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse aufweist und die Kompartimente durch wenigstens eine Zwischennaht voneinander getrennt sind.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse unterschiedliche Kartoffelsorten, vorzugsweise fest kochende und mehlig kochende Kartoffelsorten, sind.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse unterschiedliche Zwiebelsorten, vorzugsweise rote und weiße Zwiebelsorten, sind.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse unterschiedliche Nüsse, vorzugsweise Walnüsse und Haselnüsse, sind.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Gartenbau- oder Ackerbauerzeugnisse unterschiedliche Blumenzwiebelsorten sind.
- Flexible Verpackung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung im Wesentlichen aus einem an ihrer Ober- und Unterseite Verschlussnähte aufweisenden Netz, vorzugsweise einem Netzschlauch besteht und die Kompartimente mittels einer genähten Zwischennaht voneinander getrennt sind.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Netz ein Kunststoffnetz, vorzugsweise aus Polyethylen ist.
- Flexible Verpackung gemäß einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Netz eine Maschenbreite aufweist, die ausreichend klein ist, sämtliche Gartenbau- und Ackerbauerzeugnisse zurückzuhalten.
- Flexible Verpackung gemäß einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung im Wesentlichen aus einem Kunststoffnetz oder einer Luftlöcher aufweisenden Kunststofffolie besteht und die Kompartimente durch wenigstens eine Schweißnaht voneinander getrennt sind
- Flexible Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Kompartimente unterschiedliche Füllvolumina aufweisen.
- Flexible Verpackung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Kompartimente einen gedruckten Hinweis auf ihren Inhalt tragen.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinweis auf einem Produktinformationsträger aufgedruckt ist, der mit der Verpackung über wenigstens zwei Verschluss- und/oder Zwischennähte verbunden ist.
- Flexible Verpackung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Produktinformationsträger eine bedruckte Folie ist, die vorzugsweise auf der Vorderseite und/oder der Rückseite der Verpackung angeordnet ist.
- Flexible Verpackung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verpackung und vorzugsweise oberhalb einer oberen Verschlussnaht ein Tragedurchgriff in der Verpackung angeordnet ist.
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Cited By (2)
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-
2005
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