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DE102005058996B3 - Haushaltsgerät mit einer elektrischen Steuerung und einem Zubehörteil - Google Patents

Haushaltsgerät mit einer elektrischen Steuerung und einem Zubehörteil Download PDF

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DE102005058996B3
DE102005058996B3 DE102005058996A DE102005058996A DE102005058996B3 DE 102005058996 B3 DE102005058996 B3 DE 102005058996B3 DE 102005058996 A DE102005058996 A DE 102005058996A DE 102005058996 A DE102005058996 A DE 102005058996A DE 102005058996 B3 DE102005058996 B3 DE 102005058996B3
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Hans-Gerd Holtdirk
Helmut Kindler
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer elektrischen Steuerung (20), die mit einem Zubehörteil (12) für das Haushaltsgerät signalübertragend verbunden ist, wobei das Zubehörteil (12) zwischen einer Gebrauchslage und einer Ruhelage am Haushaltsgerät hin und her bewegbar ist und im eingeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts zumindest in der Gebrauchslage mit der elektrischen Steuerung (20) Signale zum Steuern des Haushaltsgeräts austauscht. DOLLAR A Um ein Haushaltsgerät anzugeben, bei dem das Zubehörteil in dessen Ruhelage am Haushaltsgerät derart verwahrt ist, dass der Benutzer ungehindert auf das Haushaltsgerät zugreifen kann und gleichzeitig eine hohe Sicherheit gegen Fehlfunktionen gewährleistet ist, erfolgt der Signalaustausch zwischen der Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung (17) des Zubehörteils (12) und der elektrischen Steuerung (20) drahtlos und das Zubehörteil (12) ist in dessen Ruhelage in einer zumindest teilweise aus elektrisch leitendem Material gebildeten Aufbewahrungsvorrichtung (6) des Haushaltsgeräts gehalten, die die Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung (17) des Zubehörteils (12) von der elektrischen Steuerung (20) elektrisch abschirmt, so dass der Signalaustausch verhindert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer elektrischen Steuerung und einem Zubehörteil der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Ein derartiges Haushaltsgerät ist aus der DE 36 41 659 C1 bekannt. Das bekannte Haushaltsgerät ist als Wärmebehandlungsgerät für Nahrungsmittel ausgebildet und weist eine elektrische Steuerung auf, die mit einem als Fühler ausgebildeten Zubehörteil für das Haushaltsgerät über ein Kabel signalübertragend verbunden ist. Das Zubehörteil ist zwischen einer Gebrauchslage und einer Ruhelage am Haushaltsgerät hin und her bewegbar und tauscht im eingeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts zumindest in der Gebrauchslage mit der elektrischen Steuerung Signale zum Steuern des Haushaltsgeräts aus.
  • Aus der EP 1 239 703 A2 ist ferner ein als Kochgerät ausgebildetes Haushaltsgerät bekannt, bei dem der Signalaustausch zwischen dem Zubehörteil und einer elektrischen Steuerung des Haushaltsgeräts darüber hinaus drahtlos erfolgt.
  • Die DE 103 17 682 A1 offenbart eine Einrichtung zum Schutz der Daten von mobilen Transpondern, wobei die Einrichtung eine wenigstens die Antenne des Transponders überdeckende Abschirmung zur Dämpfung elektrostatischer, magnetostatischer oder elektromagnetischer Felder aufweist.
  • Ferner ist in der DE 44 21 373 A1 ein als Fühlerelement ausgebildetes Zubehörteil beschrieben, das mit einer elektrischen Steuerung eines Kochgeräts drahtlos Signale austauscht. Hierzu ist die Antenne des Fühlerelements so ausgebildet, dass diese durch das metallische Gehäuse hindurch zu einem nicht abgeschirmten Ende des Fühlerelements verläuft.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein Haushaltsgerät anzugeben, bei dem das Zubehörteil in dessen Ruhelage am Haushaltsgerät derart verwahrt ist, dass der Benutzer dadurch ungehindert auf das Haushaltsgerät zugreifen kann und gleichzeitig eine hohe Sicherheit gegen Fehlfunktionen gewährleistet ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen neben dem ungehinderten Zugriff des Benutzers auf das Haushaltsgerät während sich das Zubehörteil in dessen Ruhelage befindet insbesondere darin, dass gleichzeitig eine hohe Sicherheit gegen Fehlfunktionen gewährleistet ist. Derartige Fehlfunktionen könnten am Haushaltsgerät auftreten, wenn der Signalaustausch zwischen dem Zubehörteil und der elektrischen Steuerung drahtlos erfolgt und das Zubehörteil auch in dessen Ruhelage in Signalaustausch mit der elektrischen Steuerung verbleibt. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird dies wirksam verhindert. Zugleich bleibt das Zubehörteil in Griffweite, so dass der Bedienkomfort nicht beeinträchtigt wird. Ferner ist dadurch sichergestellt, dass das Zubehörteil nicht verlegt wird. Dies wäre jedoch durchaus denkbar, wenn das Zubehörteil aus den oben genannten Gründen nach dem Gebrauch von dem Haushaltsgerät entfernt und ortsfern gelagert würde. Zum einen ist durch die Erfindung der Zugriff des Benutzers auf das Zubehörteil vereinfacht, da die Tür zu dem Behandlungsraum in der Regel auf der dem Benutzer in der Gebrauchslage des Haushaltsgeräts zugewandten Seite des Haushaltsgeräts angeordnet ist. Zum anderen kann durch die Verwendung des metallischen Türelements für die Aufbewahrungsvorrichtung die Anzahl der Bauteile gering und damit die Konstruktion einfach gehalten werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass die Aufbewahrungsvorrichtung die Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung des Zubehörteils in alle Raumrichtungen elektrisch abschirmt. Auf diese Weise ist wirksam verhindert, dass die oben bereits erläuterten Fehlfunktionen bei benachbarten Haushaltsgeräten, die ebenfalls Funkstrecken zur Signalübertragung aufweisen, auftreten.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Aufbewahrungsvorrichtung das Zubehörteil in dessen Ruhelage bis auf eine Handhabe zum Bedienen des Zubehörteils vollständig umschließt. Hierdurch ist zum einen sichergestellt, dass in der Ruhelage kein Signalaustausch zwischen dem Zubehörteil und der elektrischen Steuerung zustande kommen kann. Zum anderen ist der Bedienkomfort weiter verbessert, da der Benutzer ohne zusätzliches Werkzeug auf das Zubehörteil zugreifen und dieses von der Ruhelage wieder in die Gebrauchslage überführen kann.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der Zugriff auf das Zubehörteil bei geschlossener Tür durch den Korpus des Haushaltsgeräts verhindert und bei geöffneter Tür ermöglicht ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Zubehörteil vor einem ungewünschten Zugriff und zugleich vor Verlust wirksam geschützt ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass an der Aufbewahrungsvorrichtung und/oder dem Zubehörteil eine Entnahmehilfe angeordnet ist, durch die der Zugriff auf das Zubehörteil in dessen Ruhelage erleichtert ist. Hierdurch ist die Handhabung des Zubehörteils weiter vereinfacht und damit der Bedienkomfort zusätzlich erhöht.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 ein erfindungsgemäßes Haushaltsgeräts mit einem Zubehörteil in dessen Ruhelage in teilweiser und perspektivischer Darstellung;
  • 2 das Haushaltsgerät aus 1 mit dem Zubehörteil während der Überführung von der Ruhelage in die Gebrauchslage.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät teilweise dargestellt. Das Haushaltsgerät ist als ein Backofen ausgebildet und weist eine den nicht dargestellten Behandlungsraum, nämlich die Backmuffel, verschließende Tür 2 auf. Die in den Figuren lediglich teilweise dargestellte Tür 2 umfasst einen Türrahmen 4, der zwei parallel und zueinander beabstandet verlaufende Seitenleisten 6 aufweist, von denen in 1 lediglich eine dargestellt ist. Die Seitenleisten 6 sind als Aluminiumstrangprofile ausgebildet und auf Außenscheibe 7 aufgeklebt. An die Seitenleisten 6 ist eine obere Abschlussleiste 8 aus Kunststoff angeschraubt. Den unteren Abschluss des Türrahmens 4 bildet ebenfalls eine in den Fig. nicht dargestellte untere Abschlussleiste aus Kunststoff. Die obere Abschlussleiste 8 und die untere Abschlussleiste sind mittels nicht dargestellter Eckformteile aus Aluminium an den beiden Aluminiumstrangprofilen 6 befestigt. An dem Türrahmen 4 sind auf dem Fachmann bekannte Weise mittlere Scheiben 9 und eine Innenscheibe 10 gehalten.
  • In 1 ist das als Temperaturspieß ausgebildete Zubehörteil 12 in dessen Ruhelage dargestellt. Das Zubehörteil 12 ist dabei bis auf eine Handhabe 14 zum Bedienen vollständig in das in der Bildebene vorne liegende Aluminiumstrangprofil 6 eingesteckt, das hierfür einen Hohlraum 15 aufweist. Um die wesentlichen Bauteile sehen zu können, ist das Aluminiumstrangprofil 6 in den 1 und 2 geschnitten dargestellt. Das Zubehörteil 12 weist ein Griffteil 16 und ein Einspießteil 18 auf, mit dem es in dessen Gebrauchslage in das in dem Behandlungsraum befindliche nicht dargestellte Gargut eingesteckt ist. In dem Einspießteil 18 ist zumindest ein nicht dargestellter Temperatursensor angeordnet, der während eines Garvorgangs die Innentemperatur des Garguts, beispielsweise eines Fleischstücks, misst. Das dabei erzeugte Signal wird in der Gebrauchslage des Temperaturspießes 12 auf dem Fachmann bekannte Weise mittels einer in dem Griffteil 16 integrierten Sendeeinrichtung 17 drahtlos an eine Empfangseinrichtung einer in dem Backofen integrierten elektrischen Steuerung 20 übermittelt und für die Regelung der Backmuffeltemperatur verwendet.
  • Bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Sendeeinrichtung 17, um den Platzbedarf in dem Temperaturspieß 12 möglichst gering zu halten, ein an sich bekanntes Oberflächenwellenbauelement auf. Das Oberflächenwellenbauelement wird in der Gebrauchslage des Temperaturspießes 12 durch von der elektrischen Steuerung 20 ausgesendete Signale zu Schwingungen angeregt, die in Abhängigkeit der Innentemperatur des Garguts verändert werden und ihrerseits Signale erzeugen, die in der Gebrauchslage des Temperaturspießes 12 von der Sendeeinrichtung 17 zu der elektrischen Steuerung 20 gesendet und darin auf an sich bekannte Weise weiterverarbeitet werden. Die elektrische Steuerung 20 sendet demnach bei eingeschaltetem Haushaltsgerät in vorher festgelegten Zeitabständen ständig Signale 22 für das Zubehörteil 12 aus. Die Sendeeinrichtung 17 ist hier also gleichzeitig eine Empfangseinrichtung.
  • In der in 1 dargestellten Ruhelage des als Temperaturspieß ausgebildeten Zubehörteils 12 ist ein Signalaustausch zwischen der Sendeeinrichtung 17 des Zubehörteils 12 und der Empfangseinrichtung der elektrischen Steuerung 20 jedoch erfindungsgemäß verhindert. Dies geschieht hier dadurch, dass sich das Zubehörteil 12 in der Ruhelage bis auf die Handhabe 14 vollständig in dem Inneren eines der Aluminiumstrangprofile 6 befindet. Dabei ist die in dem Griffteil 16 integrierte Sendeeinrichtung 17 bis auf eine Seite vollständig von dem Aluminiumstrangprofil 6 und einem Eckformteil aus Aluminium, zur Befestigung der unteren Abdeckleiste, umschlossen. Hierdurch ist die Sendeeinrichtung 17 und damit das Zubehörteil 12 auf konstruktiv einfache Weise von der elektrischen Steuerung 20 elektrisch abgeschirmt, da das Aluminiumstrangprofil 6, das die Aufbewahrungsvorrichtung bildet, und das Eckformteil aus Aluminium elektrisch leitend sind.
  • Die vorgenannte Anordnung der Aufbewahrungsvorrichtung 6 weist den weiteren Vorteil auf, dass der Zugriff auf das Zubehörteil 12 in dessen Ruhelage bei geschlossener Tür 2 auf einfache Weise und ohne weitere konstruktive Maßnahmen oder Bauteile verhindert ist, da bei geschlossener Tür 2 die obere Abdeckleiste 8 vollständig von dem nicht dargestellten Korpus des Backofens überdeckt wird und lediglich ein schmaler Spalt zwischen Korpus und Tür 2 verbleibt.
  • Grundsätzlich ist es jedoch ausreichend, wenn lediglich der Teil der Seitenleiste 6 aus elektrisch leitendem Material besteht, der die Aufbewahrungsvorrichtung bildet. Ferner muss lediglich die Sendeeinrichtung 17 elektrisch abgeschirmt werden und zwar soweit, dass die Funkstrecke zwischen der elektrischen Steuerung 20 und dem Zubehörteil 12 blockiert ist.
  • Demnach wäre es gemäß eines weiteren, hier nicht näher erläuterten Ausführungsbeispiels denkbar, dass lediglich die Seitenleiste aus Aluminium oder einem anderen elektrisch abschirmenden Material hergestellt ist, die das Zubehörteil in dessen Ruhelage aufnehmen soll. Die übrigen Teile wie obere und untere Abschlussleiste sowie die Eckformteile zur Verbindung der vorgenannten Abschlussleisten mit den Seitenleisten und auch die andere Seitenleiste könnten aus einem elektrisch nicht abschirmenden Material, wie beispielsweise Kunststoff, hergestellt sein. Auch könnten die Eckformteile ganz entfallen, sofern die vorgenannten Abschlussleisten auf andere Art und Weise mit den Seitenleisten oder der Außenscheibe verbunden werden. Beispielsweise könnte auch die untere Abschlussleiste entfallen, um eine durchlüftete Tür zu ermöglichen. Somit ist der Aufbau des Türrahmens in weiten geeigneten Grenzen wählbar, solange die Funkstrecke zwischen dem Zubehörteil und der elektrischen Steuerung des Haushaltsgeräts in der Ruhelage des Zubehörteils blockiert ist. In einer qualitativ höherwertigen Ausführungsform müsste in der Ruhelage zusätzlich die Funkstrecke zwischen dem Zubehörteil und benachbarten Haushaltsgeräten blockiert sein.
  • Bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel wurde darüber hinaus eine Ausführungsform der Aufbewahrungsvorrichtung 6 gewählt, die die Sendeeinrichtung 17 des Zubehörteils 12 in der Ruhelage auch gegenüber anderen benachbart aufgestellten Haushaltsgeräten elektrisch abschirmen würde. Die anderen Haushaltsgeräte sind nicht dargestellt. Dies ist dadurch erreicht, dass die Sendeeinrichtung 17 in der Ruhelage, wie bereits erläutert, bis auf eine Seite vollständig von dem Aluminiumstrangprofil 6 und einem der Eckformteile umschlossen ist. Auf der verbleibenden Seite weist das Aluminiumstrangprofil 6 einen Durchbruch auf, durch den das Zubehörteil 12, wie nachfolgend anhand von 2 noch erläutert wird, eingesteckt werden kann. Um auch auf dieser Seite, falls erforderlich, eine elektrische Abschirmung des Zubehörteils 12 in dessen Ruhelage zu erzielen, kann das obere Ende des Griffteils 16 ebenfalls teilweise aus einem elektrisch leitendem Material hergestellt sein.
  • 2 zeigt das Zubehörteil 12 während der Überführung von der in 1 dargestellten Ruhelage in die weiter oben bereits erläuterte Gebrauchslage.
  • In der in 2 dargestellten Lage des Zubehörteils 12 ist das Griffteil 16, in dem die Sendeeinrichtung 17 integriert ist, aus dem Aluminiumstrangprofil 6 herausgezogen, so dass die Funkstrecke zwischen der Sendeeinrichtung 17 und der elektrischen Steuerung 20 nicht mehr blockiert ist. Die Funkstrecke ist hier durch die Symbole 22 und 28 angedeutet.
  • Für die Halterung des als Temperaturspieß ausgebildeten Zubehörteils 12 ist an der oberen Abdeckleiste 8 eine Haltetasche 29 angeordnet, die sich bei zusammengebauter Tür 2 in dem Hohlraum 15 des Aluminiumstrangprofils 6 befindet. Da hier die obere Abdeckleiste 8 aus Kunststoff hergestellt ist, ist die Haltetasche 29 an der oberen Abdeckleiste 8 angeformt.
  • Wie aus 2 deutlich hervorgeht, weist die obere Abschlussleiste 8 eine dem Durchbruch in dem Aluminiumstrangprofil 6 entsprechende konusförmige Zugangsöffnung 24 auf, zu der das obere Ende des Griffteils 16 des Temperaturspießes 12 korrespondierend ausgebildet ist. Um die Handhabung des Temperaturspießes 12 bei der Überführung von der Ruhelage in die Gebrauchslage zu erleichtern, ist die konusförmige Erweiterung 26 am oberen Ende des Griffteils 16 in der Ruhelage des Temperaturspießes 12 nicht vollständig in den Türrahmen 4 eingesteckt. Hierdurch ist das Griffteil 16 an dessen Erweiterung 26 leicht greifbar. Der Einsatz von Werkzeug ist nicht erforderlich.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu wäre es auch denkbar, eine Entnahmehilfe an dem Zubehörteil 12 oder an der Aufbewahrungsvorrichtung 6 vorzusehen. Beispielsweise wäre ein an dem oberen Ende des Zubehörteils 12 angeordneter Vorsprung eine einfache Umsetzung einer Entnahmehilfe. Eine weitere mögliche Entnahmehilfe könnte ähnlich der bei in einer Bedienblende versenkbaren Bedienknebeln bereits bekannten Mechanik ausgebildet sein. Hier wird durch einen Druck auf die zugängliche Stirnfläche des Bedienknebels dieser mittels Federkraft aus der versenkten Lage, in der die Stirnfläche bündig mit der Bedienblende verläuft, in eine relativ zu der Bedienblende erhabene Lage überführt.
  • Die Erfindung ist nicht auf das obige Ausführungsbeispiel begrenzt. Vielmehr sind andere Haushaltsgeräte mit Funkübertragungsstrecken denkbar. Beispielsweise wäre der Einsatz der erfindungsgemäßen Lösung auch bei Mikrowellengeräten, Dampfgarern, Dunstabzugshauben, Getränkebereitern, Kühlmöbeln und Wäschebehandlungsmaschinen möglich. Genauso vielfältig wie die möglichen Haushaltsgeräte ist auch die Art des Zubehörteils. Anstelle eines Temperaturspießes wären beispielsweise auch andere Sensoren, die eine physikalische oder chemische Größe eines mit dem Haushaltsgerät zu behandelnden Objektes erfassen, in dem Zubehörteil eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts integrierbar. Ferner wäre die Verwendung bei als zeitweise in einem Behandlungsraum, wie beispielsweise der Backmuffel eines Gargeräts, eingesetzten Tragteilen oder dergleichen denkbar, deren Vorhandensein in dem Behandlungsraum automatisch erfassbar und für die Steuerung des Haushaltsgeräts verwendbar sein soll. Aus den obigen Ausführungen wird deutlich, dass die Form des Zubehörteils in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar ist.

Claims (5)

  1. Haushaltsgerät mit einer elektrischen Steuerung (20), die mit einem Zubehörteil (12) für das Haushaltsgerät signalübertragend verbunden ist, wobei das Zubehörteil (12) zwischen einer Gebrauchslage und einer Ruhelage am Haushaltsgerät hin und her bewegbar ist und im eingeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts zumindest in der Gebrauchslage mit der elektrischen Steuerung (20) Signale zum Steuern des Haushaltsgeräts austauscht, wobei der Signalaustausch zwischen der Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung (17) des Zubehörteils (12) und der elektrischen Steuerung (20) drahtlos erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Zubehörteil (12) in dessen Ruhelage in einer zumindest teilweise aus elektrisch leitendem Material gebildeten Aufbewahrungsvorrichtung (6) des Haushaltsgeräts gehalten ist, die die Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung (17) des Zubehörteils (12) von der elektrischen Steuerung (20) elektrisch abschirmt, so dass der Signalaustausch verhindert ist, wobei das Haushaltsgerät eine einen Behandlungsraum verschließende Tür (2) mit einem metallischen Türelement (6) aufweist und die Aufbewahrungsvorrichtung (6) in dem metallischen Türelement (6) integriert ist.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbewahrungsvorrichtung (6) die Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung (17) des Zubehörteils (12) in alle Raumrichtungen elektrisch abschirmt.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbewahrungsvorrichtung (6) das Zubehörteil (12) in dessen Ruhelage bis auf eine Handhabe (26) zum Bedienen des Zubehörteils (12) vollständig umschließt.
  4. Haushaltsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugriff auf das Zubehörteil (12) bei geschlossener Tür (2) durch den Korpus des Haushaltsgeräts verhindert und bei geöffneter Tür (2) ermöglicht ist.
  5. Haushaltsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Aufbewahrungsvorrichtung (6) und/oder dem Zubehörteil (12) eine Entnahmehilfe angeordnet ist, durch die der Zugriff auf das Zubehörteil (12) in dessen Ruhelage erleichtert ist.
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