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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer elektrischen Steuerung
und einem Zubehörteil der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Ein
derartiges Haushaltsgerät
ist aus der
DE 36 41
659 C1 bekannt. Das bekannte Haushaltsgerät ist als
Wärmebehandlungsgerät für Nahrungsmittel ausgebildet
und weist eine elektrische Steuerung auf, die mit einem als Fühler ausgebildeten
Zubehörteil
für das
Haushaltsgerät über ein
Kabel signalübertragend
verbunden ist. Das Zubehörteil
ist zwischen einer Gebrauchslage und einer Ruhelage am Haushaltsgerät hin und
her bewegbar und tauscht im eingeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts zumindest
in der Gebrauchslage mit der elektrischen Steuerung Signale zum
Steuern des Haushaltsgeräts aus.
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Aus
der
EP 1 239 703 A2 ist
ferner ein als Kochgerät
ausgebildetes Haushaltsgerät
bekannt, bei dem der Signalaustausch zwischen dem Zubehörteil und
einer elektrischen Steuerung des Haushaltsgeräts darüber hinaus drahtlos erfolgt.
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Die
DE 103 17 682 A1 offenbart
eine Einrichtung zum Schutz der Daten von mobilen Transpondern,
wobei die Einrichtung eine wenigstens die Antenne des Transponders überdeckende
Abschirmung zur Dämpfung
elektrostatischer, magnetostatischer oder elektromagnetischer Felder
aufweist.
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Ferner
ist in der
DE 44 21
373 A1 ein als Fühlerelement
ausgebildetes Zubehörteil
beschrieben, das mit einer elektrischen Steuerung eines Kochgeräts drahtlos
Signale austauscht. Hierzu ist die Antenne des Fühlerelements so ausgebildet,
dass diese durch das metallische Gehäuse hindurch zu einem nicht
abgeschirmten Ende des Fühlerelements
verläuft.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem ein Haushaltsgerät anzugeben,
bei dem das Zubehörteil
in dessen Ruhelage am Haushaltsgerät derart verwahrt ist, dass
der Benutzer dadurch ungehindert auf das Haushaltsgerät zugreifen
kann und gleichzeitig eine hohe Sicherheit gegen Fehlfunktionen
gewährleistet
ist.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem durch ein Haushaltsgerät
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden
Unteransprüchen.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen neben dem ungehinderten
Zugriff des Benutzers auf das Haushaltsgerät während sich das Zubehörteil in
dessen Ruhelage befindet insbesondere darin, dass gleichzeitig eine
hohe Sicherheit gegen Fehlfunktionen gewährleistet ist. Derartige Fehlfunktionen
könnten
am Haushaltsgerät
auftreten, wenn der Signalaustausch zwischen dem Zubehörteil und der
elektrischen Steuerung drahtlos erfolgt und das Zubehörteil auch
in dessen Ruhelage in Signalaustausch mit der elektrischen Steuerung
verbleibt. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird dies wirksam verhindert.
Zugleich bleibt das Zubehörteil
in Griffweite, so dass der Bedienkomfort nicht beeinträchtigt wird.
Ferner ist dadurch sichergestellt, dass das Zubehörteil nicht
verlegt wird. Dies wäre
jedoch durchaus denkbar, wenn das Zubehörteil aus den oben genannten
Gründen
nach dem Gebrauch von dem Haushaltsgerät entfernt und ortsfern gelagert würde. Zum
einen ist durch die Erfindung der Zugriff des Benutzers auf das
Zubehörteil
vereinfacht, da die Tür
zu dem Behandlungsraum in der Regel auf der dem Benutzer in der
Gebrauchslage des Haushaltsgeräts
zugewandten Seite des Haushaltsgeräts angeordnet ist. Zum anderen
kann durch die Verwendung des metallischen Türelements für die Aufbewahrungsvorrichtung
die Anzahl der Bauteile gering und damit die Konstruktion einfach
gehalten werden.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre
sieht vor, dass die Aufbewahrungsvorrichtung die Sende- oder Sende-/Empfangseinrichtung
des Zubehörteils
in alle Raumrichtungen elektrisch abschirmt. Auf diese Weise ist
wirksam verhindert, dass die oben bereits erläuterten Fehlfunktionen bei
benachbarten Haushaltsgeräten,
die ebenfalls Funkstrecken zur Signalübertragung aufweisen, auftreten.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Aufbewahrungsvorrichtung
das Zubehörteil
in dessen Ruhelage bis auf eine Handhabe zum Bedienen des Zubehörteils vollständig umschließt. Hierdurch
ist zum einen sichergestellt, dass in der Ruhelage kein Signalaustausch
zwischen dem Zubehörteil
und der elektrischen Steuerung zustande kommen kann. Zum anderen
ist der Bedienkomfort weiter verbessert, da der Benutzer ohne zusätzliches Werkzeug
auf das Zubehörteil
zugreifen und dieses von der Ruhelage wieder in die Gebrauchslage überführen kann.
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Eine
andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der Zugriff auf
das Zubehörteil
bei geschlossener Tür
durch den Korpus des Haushaltsgeräts verhindert und bei geöffneter
Tür ermöglicht ist. Auf
diese Weise ist sichergestellt, dass das Zubehörteil vor einem ungewünschten
Zugriff und zugleich vor Verlust wirksam geschützt ist.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass an der Aufbewahrungsvorrichtung
und/oder dem Zubehörteil
eine Entnahmehilfe angeordnet ist, durch die der Zugriff auf das
Zubehörteil
in dessen Ruhelage erleichtert ist. Hierdurch ist die Handhabung
des Zubehörteils
weiter vereinfacht und damit der Bedienkomfort zusätzlich erhöht.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt
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1 ein
erfindungsgemäßes Haushaltsgeräts mit einem
Zubehörteil
in dessen Ruhelage in teilweiser und perspektivischer Darstellung;
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2 das
Haushaltsgerät
aus 1 mit dem Zubehörteil während der Überführung von der Ruhelage in die
Gebrauchslage.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät teilweise
dargestellt. Das Haushaltsgerät ist
als ein Backofen ausgebildet und weist eine den nicht dargestellten
Behandlungsraum, nämlich
die Backmuffel, verschließende
Tür 2 auf.
Die in den Figuren lediglich teilweise dargestellte Tür 2 umfasst einen
Türrahmen 4,
der zwei parallel und zueinander beabstandet verlaufende Seitenleisten 6 aufweist, von
denen in 1 lediglich eine dargestellt ist. Die Seitenleisten 6 sind
als Aluminiumstrangprofile ausgebildet und auf Außenscheibe 7 aufgeklebt.
An die Seitenleisten 6 ist eine obere Abschlussleiste 8 aus Kunststoff
angeschraubt. Den unteren Abschluss des Türrahmens 4 bildet
ebenfalls eine in den Fig. nicht dargestellte untere Abschlussleiste
aus Kunststoff. Die obere Abschlussleiste 8 und die untere
Abschlussleiste sind mittels nicht dargestellter Eckformteile aus
Aluminium an den beiden Aluminiumstrangprofilen 6 befestigt.
An dem Türrahmen 4 sind
auf dem Fachmann bekannte Weise mittlere Scheiben 9 und
eine Innenscheibe 10 gehalten.
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In 1 ist
das als Temperaturspieß ausgebildete
Zubehörteil 12 in
dessen Ruhelage dargestellt. Das Zubehörteil 12 ist dabei
bis auf eine Handhabe 14 zum Bedienen vollständig in
das in der Bildebene vorne liegende Aluminiumstrangprofil 6 eingesteckt,
das hierfür
einen Hohlraum 15 aufweist. Um die wesentlichen Bauteile
sehen zu können,
ist das Aluminiumstrangprofil 6 in den 1 und 2 geschnitten
dargestellt. Das Zubehörteil 12 weist
ein Griffteil 16 und ein Einspießteil 18 auf, mit
dem es in dessen Gebrauchslage in das in dem Behandlungsraum befindliche
nicht dargestellte Gargut eingesteckt ist. In dem Einspießteil 18 ist
zumindest ein nicht dargestellter Temperatursensor angeordnet, der
während
eines Garvorgangs die Innentemperatur des Garguts, beispielsweise
eines Fleischstücks, misst.
Das dabei erzeugte Signal wird in der Gebrauchslage des Temperaturspießes 12 auf
dem Fachmann bekannte Weise mittels einer in dem Griffteil 16 integrierten
Sendeeinrichtung 17 drahtlos an eine Empfangseinrichtung
einer in dem Backofen integrierten elektrischen Steuerung 20 übermittelt
und für
die Regelung der Backmuffeltemperatur verwendet.
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Bei
dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel
weist die Sendeeinrichtung 17, um den Platzbedarf in dem
Temperaturspieß 12 möglichst
gering zu halten, ein an sich bekanntes Oberflächenwellenbauelement auf. Das
Oberflächenwellenbauelement
wird in der Gebrauchslage des Temperaturspießes 12 durch von der
elektrischen Steuerung 20 ausgesendete Signale zu Schwingungen
angeregt, die in Abhängigkeit
der Innentemperatur des Garguts verändert werden und ihrerseits
Signale erzeugen, die in der Gebrauchslage des Temperaturspießes 12 von der
Sendeeinrichtung 17 zu der elektrischen Steuerung 20 gesendet
und darin auf an sich bekannte Weise weiterverarbeitet werden. Die
elektrische Steuerung 20 sendet demnach bei eingeschaltetem Haushaltsgerät in vorher
festgelegten Zeitabständen ständig Signale 22 für das Zubehörteil 12 aus.
Die Sendeeinrichtung 17 ist hier also gleichzeitig eine Empfangseinrichtung.
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In
der in 1 dargestellten Ruhelage des als Temperaturspieß ausgebildeten
Zubehörteils 12 ist
ein Signalaustausch zwischen der Sendeeinrichtung 17 des
Zubehörteils 12 und
der Empfangseinrichtung der elektrischen Steuerung 20 jedoch
erfindungsgemäß verhindert.
Dies geschieht hier dadurch, dass sich das Zubehörteil 12 in der Ruhelage bis
auf die Handhabe 14 vollständig in dem Inneren eines der
Aluminiumstrangprofile 6 befindet. Dabei ist die in dem
Griffteil 16 integrierte Sendeeinrichtung 17 bis
auf eine Seite vollständig
von dem Aluminiumstrangprofil 6 und einem Eckformteil aus
Aluminium, zur Befestigung der unteren Abdeckleiste, umschlossen.
Hierdurch ist die Sendeeinrichtung 17 und damit das Zubehörteil 12 auf
konstruktiv einfache Weise von der elektrischen Steuerung 20 elektrisch
abgeschirmt, da das Aluminiumstrangprofil 6, das die Aufbewahrungsvorrichtung
bildet, und das Eckformteil aus Aluminium elektrisch leitend sind.
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Die
vorgenannte Anordnung der Aufbewahrungsvorrichtung 6 weist
den weiteren Vorteil auf, dass der Zugriff auf das Zubehörteil 12 in
dessen Ruhelage bei geschlossener Tür 2 auf einfache Weise und
ohne weitere konstruktive Maßnahmen
oder Bauteile verhindert ist, da bei geschlossener Tür 2 die
obere Abdeckleiste 8 vollständig von dem nicht dargestellten
Korpus des Backofens überdeckt
wird und lediglich ein schmaler Spalt zwischen Korpus und Tür 2 verbleibt.
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Grundsätzlich ist
es jedoch ausreichend, wenn lediglich der Teil der Seitenleiste 6 aus
elektrisch leitendem Material besteht, der die Aufbewahrungsvorrichtung
bildet. Ferner muss lediglich die Sendeeinrichtung 17 elektrisch
abgeschirmt werden und zwar soweit, dass die Funkstrecke zwischen
der elektrischen Steuerung 20 und dem Zubehörteil 12 blockiert
ist.
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Demnach
wäre es
gemäß eines
weiteren, hier nicht näher
erläuterten
Ausführungsbeispiels denkbar,
dass lediglich die Seitenleiste aus Aluminium oder einem anderen
elektrisch abschirmenden Material hergestellt ist, die das Zubehörteil in
dessen Ruhelage aufnehmen soll. Die übrigen Teile wie obere und
untere Abschlussleiste sowie die Eckformteile zur Verbindung der
vorgenannten Abschlussleisten mit den Seitenleisten und auch die
andere Seitenleiste könnten
aus einem elektrisch nicht abschirmenden Material, wie beispielsweise
Kunststoff, hergestellt sein. Auch könnten die Eckformteile ganz
entfallen, sofern die vorgenannten Abschlussleisten auf andere Art
und Weise mit den Seitenleisten oder der Außenscheibe verbunden werden.
Beispielsweise könnte auch
die untere Abschlussleiste entfallen, um eine durchlüftete Tür zu ermöglichen.
Somit ist der Aufbau des Türrahmens
in weiten geeigneten Grenzen wählbar,
solange die Funkstrecke zwischen dem Zubehörteil und der elektrischen
Steuerung des Haushaltsgeräts
in der Ruhelage des Zubehörteils
blockiert ist. In einer qualitativ höherwertigen Ausführungsform
müsste
in der Ruhelage zusätzlich
die Funkstrecke zwischen dem Zubehörteil und benachbarten Haushaltsgeräten blockiert
sein.
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Bei
dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel
wurde darüber
hinaus eine Ausführungsform der
Aufbewahrungsvorrichtung 6 gewählt, die die Sendeeinrichtung 17 des
Zubehörteils 12 in
der Ruhelage auch gegenüber
anderen benachbart aufgestellten Haushaltsgeräten elektrisch abschirmen würde. Die
anderen Haushaltsgeräte
sind nicht dargestellt. Dies ist dadurch erreicht, dass die Sendeeinrichtung 17 in
der Ruhelage, wie bereits erläutert,
bis auf eine Seite vollständig
von dem Aluminiumstrangprofil 6 und einem der Eckformteile
umschlossen ist. Auf der verbleibenden Seite weist das Aluminiumstrangprofil 6 einen
Durchbruch auf, durch den das Zubehörteil 12, wie nachfolgend
anhand von 2 noch erläutert wird, eingesteckt werden
kann. Um auch auf dieser Seite, falls erforderlich, eine elektrische
Abschirmung des Zubehörteils 12 in
dessen Ruhelage zu erzielen, kann das obere Ende des Griffteils 16 ebenfalls
teilweise aus einem elektrisch leitendem Material hergestellt sein.
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2 zeigt
das Zubehörteil 12 während der Überführung von
der in 1 dargestellten Ruhelage in die weiter oben bereits
erläuterte
Gebrauchslage.
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In
der in 2 dargestellten Lage des Zubehörteils 12 ist das
Griffteil 16, in dem die Sendeeinrichtung 17 integriert
ist, aus dem Aluminiumstrangprofil 6 herausgezogen, so
dass die Funkstrecke zwischen der Sendeeinrichtung 17 und
der elektrischen Steuerung 20 nicht mehr blockiert ist.
Die Funkstrecke ist hier durch die Symbole 22 und 28 angedeutet.
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Für die Halterung
des als Temperaturspieß ausgebildeten
Zubehörteils 12 ist
an der oberen Abdeckleiste 8 eine Haltetasche 29 angeordnet,
die sich bei zusammengebauter Tür 2 in
dem Hohlraum 15 des Aluminiumstrangprofils 6 befindet.
Da hier die obere Abdeckleiste 8 aus Kunststoff hergestellt
ist, ist die Haltetasche 29 an der oberen Abdeckleiste 8 angeformt.
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Wie
aus 2 deutlich hervorgeht, weist die obere Abschlussleiste 8 eine
dem Durchbruch in dem Aluminiumstrangprofil 6 entsprechende
konusförmige
Zugangsöffnung 24 auf,
zu der das obere Ende des Griffteils 16 des Temperaturspießes 12 korrespondierend
ausgebildet ist. Um die Handhabung des Temperaturspießes 12 bei
der Überführung von
der Ruhelage in die Gebrauchslage zu erleichtern, ist die konusförmige Erweiterung 26 am
oberen Ende des Griffteils 16 in der Ruhelage des Temperaturspießes 12 nicht
vollständig
in den Türrahmen 4 eingesteckt. Hierdurch
ist das Griffteil 16 an dessen Erweiterung 26 leicht
greifbar. Der Einsatz von Werkzeug ist nicht erforderlich.
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Alternativ
oder zusätzlich
hierzu wäre
es auch denkbar, eine Entnahmehilfe an dem Zubehörteil 12 oder an der
Aufbewahrungsvorrichtung 6 vorzusehen. Beispielsweise wäre ein an
dem oberen Ende des Zubehörteils 12 angeordneter
Vorsprung eine einfache Umsetzung einer Entnahmehilfe. Eine weitere
mögliche
Entnahmehilfe könnte ähnlich der bei
in einer Bedienblende versenkbaren Bedienknebeln bereits bekannten
Mechanik ausgebildet sein. Hier wird durch einen Druck auf die zugängliche Stirnfläche des
Bedienknebels dieser mittels Federkraft aus der versenkten Lage,
in der die Stirnfläche bündig mit
der Bedienblende verläuft,
in eine relativ zu der Bedienblende erhabene Lage überführt.
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Die
Erfindung ist nicht auf das obige Ausführungsbeispiel begrenzt. Vielmehr
sind andere Haushaltsgeräte
mit Funkübertragungsstrecken
denkbar. Beispielsweise wäre
der Einsatz der erfindungsgemäßen Lösung auch
bei Mikrowellengeräten,
Dampfgarern, Dunstabzugshauben, Getränkebereitern, Kühlmöbeln und
Wäschebehandlungsmaschinen möglich. Genauso
vielfältig
wie die möglichen
Haushaltsgeräte
ist auch die Art des Zubehörteils.
Anstelle eines Temperaturspießes
wären beispielsweise
auch andere Sensoren, die eine physikalische oder chemische Größe eines
mit dem Haushaltsgerät
zu behandelnden Objektes erfassen, in dem Zubehörteil eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts integrierbar. Ferner
wäre die
Verwendung bei als zeitweise in einem Behandlungsraum, wie beispielsweise
der Backmuffel eines Gargeräts,
eingesetzten Tragteilen oder dergleichen denkbar, deren Vorhandensein
in dem Behandlungsraum automatisch erfassbar und für die Steuerung
des Haushaltsgeräts
verwendbar sein soll. Aus den obigen Ausführungen wird deutlich, dass
die Form des Zubehörteils
in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar ist.