DE102005058655A1 - Injektionsvorrichtung und Ampulleneinheit für eine Injektionsvorrichtung zur nadelfreien Injektion eines Mediums - Google Patents
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Abstract
Es wird erfindungsgemäß eine Injektionsvorrichtung zur nadelfreien Injektion eines Mediums bereitgestellt, mit einer Injektoreinrichtung und einer Ampulleneinheit, wobei die Ampulleneinheit einen das zu injizierende Medium aufbewahrenden Grundkörper aufweist, der einen auf den Grundkörper Druckkräfte ausübenden Mantel aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Ampulleneinheit für eine Injektionsvorrichtung sowie eine Injektionsvorrichtung zur nadelfreien Injektion, insbesondere subkutan, intrakutan, intramuskulär, intraartikulär, submucös, eines Mediums, mit einer Injektoreinrichtung und einer Ampulleneinheit.
- In den letzten 10 bis 15 Jahren ist eine Vielzahl von Injektionsvorrichtungen zur nadelfreien Injektion eines Mediums entwickelt worden, wobei jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt die Injektonsvorrichtungen die entsprechenden Ampulleneinheiten zerstören und unter Umständen beim Applizieren nicht verhindert werden kann, daß Materialpartikel unter hohem Druck mit dem zu applizierenden Medium auf oder unter die Haut gebracht wird, wobei durch die hohen Drücke und Geschwindigkeiten es häufig hierbei zu Verletzungen der Haut und des Gewebes kommen kann.
- Beispielhaft sei hier auf die Vorrichtung verwiesen, die in
DE 102 11 473 A1 offenbart ist, wobei es sich hierbei um eine Ampulle für ein Injektionsgerät zur nadellosen Injektion eines Mediums in ein menschliches oder tierisches Gewebe handelt, mit einem Ampullenkörper, mit einer innerhalb des Ampullenkörpers angeordneten Kammer zur Aufnahme des Mediums mit einer Düse zur Erzeugung eines Hochdruckstrahls des aus der Ampulle ausgestoßenen Mediums und einem längsbeweglichen Kolben und einem längsbeweglichen Stopfen zur Begrenzung der Kammer, wobei der Ampullenkörper einen von der Düse entfernten, aus einem mediumgerechten Material gefertigten Bereich und einem nahe der Düse angeordneten, druckstabilen Abschnitt aufweist, wobei ein Umströmbereich zur Umströmung des Stopfens durch das Medium auf dem der Kammer abgewandten Ende des druckstabilen Abschnittes angeordnet ist. - Das der Erfindung zugrundeliegende Problem besteht somit darin, eine entsprechende Injektionsvorrichtung sowie Ampulleneinheit bereitzustellen, die die oben erwähnten Nachteile nicht bzw. in stark abgeschwächter Form aufweisen, insbesondere darin, nahezu verletzungsfreie, nadelfreie Injektionen eines Mediums durch die Haut hindurch ausführbar zu gestalten.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Injektionsvorrichtung nach Anspruch 1 sowie eine Ampulleneinheit nach Anspruch 33 gelöst.
- Die erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung zur nadelfreien Injektion eines Mediums weist eine Injektoreinrichtung und eine Ampulleneinheit auf. Die Ampulleneinheit wiederum weist einen das zu injizierende Medium aufbewahrenden Grundkörper sowie einen auf den Grundkörper Druckkräfte ausübenden Mantel auf.
- Hierbei ist es vorteilhaft, daß die Druckkräfte des Mantels die bei der Herstellung des Grundkörpers entstandenen inneren Spannungen mindestens ausgleichen, da es sich bei den meisten Grundkörpern um solche handelt, die aus Glas hergestellt werden und bei der Glasherstellung eines ampullenförmigen Grundkörpers aufgrund der unterschiedlichen Abkühlung von außen nach innen entsprechend Spannungen aufgebaut werden, die abträglich sind. Beim Applizieren von Druckkräften auf den Grundkörper zum Austreiben des zu injizierenden Mediums wird somit die Wahrscheinlichkeit eines Bruches und dem Herauslösen von Grundkörperpartikeln vermindert, wobei es in diesem Zusammenhang besonders vorteilhaft ist, wenn der Mantel mindestens bis zu 100% der beim Injizieren auftretenden Druckkräften auf den Grundkörper ausübt, um somit eine vollständige Kompensierung und somit starke Herabsetzung einer Bruchgefahr zu bewerkstelligen.
- Vorteilhafterweise wird/ist der Mantel auf den Grundkörper aufgeschrumpft, nach dem Castingverfahren, durch Polymerisation oder mittels Preßpassung aufgebracht.
- Das Schrumpfen erfolgt, indem der Mantel auf eine erhöhte Temperatur, beispielsweise auf +100°C, erwärmt wird, wobei sich dabei der Innendurchmesser ausdehnt und der Grundkörper eingeschoben werden kann. Beim Abkühlen, vorzugsweise auf Raumtemperatur, zieht sich der Mantel entsprechend wieder zurück und legt sich am Grundkörper an, wodurch der Mantel Druckkräfte auf den Grundkörper ausübt. Der gleiche Effekt wird erzielt, wenn anstatt der Erwärmung des Mantels der Grundkörper, beispielsweise in flüssigem Stickstoff, abgekühlt wird oder wenn gleichzeitig der Mantel erwärmt und der Grundkörper abgekühlt werden. Beim Castingverfahren wird insbesondere eine niedrig-schmelzende Metallegierung oder ein Kunststoff, beispielsweise Polyamid, mittels Sprühverfahren auf den Grundkörper aufgebracht. Hierbei kann beispielsweise und insbesondere der Grundkörper auf einem rotierenden Dorn angebracht sein, wobei gleichzeitig mittels einer Sprühvorrichtung die Legierung bzw. der Kunststoff aufgesprüht wird. Bei der Polymerisation wird ein Kunststoff auf den Grundkörper in einem Werkzeug aufgespritzt, wobei beispielsweise der Grundkörper sich in einer Spritzgußform befindet und in diese – also in den Hohlraum zwischen der Innenwandung des Spritzgußwerkzeugs und des Grundkörpers – entsprechend der jeweilig geeignete Kunststoff eingespritzt und somit auf den Grundkörper aufgespritzt wird. Bei der Presspassung wird der Grundkörper in einen Mantel, insbesondere aus Kunststoff oder einer Metallegierung oder einem Metall, mit Druck eingeschoben, wobei durch die etwas kleinere Innenpassung des Mantels gegenüber dem Außendurchmesser des Grundkörpers ein entsprechend großer Druck auf den Grundkörper aufgebaut wird.
- Vorteilhafterweise, da in der Praxis bewährt, besteht der Mantel aus Kunststoff oder Metall, der Grundkörper aus Glas, insbesondere aus Borosilikatglas, da dieses eine ausgesprochen schwache Migrationsfähigkeit, einzelner Glasbestandteile also dem kontaminierendem Herauslösen von Bestandteilen, aufweist, und der Mantel insbesondere aus Polyamid, Faserverbundwerkstoff, insbesondere Kunststoffe mit Glasfasern und Kohlefasern, oder MCP-Legierung besteht. Bei den MCP-Legierungen handelt es sich um niedrig-schmelzende, metallische Legierungen, die insbesondere Bi, Sn und In enthalten, beispielsweise MCP 96- und MCP 137-Legierungen der Firma HEK GmbH, Kaninchenborn 24-28, D-23560 Lübeck.
- Somit wird vorteilhafterweise ein aus Borosilikatglas bestehender Grundkörper mittels Aufschrumpfen bzw. mittels Castingverfahren durch Polymerisation oder Preßpassung von Polyamid, Faserverbundwerkstoff oder einer MCP-Legierung, welche ein starkes Schrumpfungsverhalten aufweisen, beim Abkühlen, vorteilhafterweise auf Raumtemperatur, und dem entstehenden Schrumpf und dem dadurch auftretenden Applizieren von hohen Druck kräften, der Grundkörper entsprechend stark beaufschlagt und somit beim Applizieren mittels hohen Druckes zum Austreiben des zu applizierenden Mediums die Gefahr eines Materialbruches des Grundkörpers vermieden.
- Mit erfindungswesentlich ist es unter anderem, daß durch das starke Schrumpfen bzw. das Castingverfahren bzw. Polymerisation bzw. Preßpassung die aufgebauten Druckkräfte sehr hoch sind und dadurch die Druckbeständigkeit beim Applizieren nicht mit herkömmlichem Kunststoff ummantelten Glasampullen zu vergleichen sind (so wie in
DE 102 11 473 A1 ). - In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn ein Federantriebselement zum Antreiben eines Treibelementes zum Austreiben des Mediums zum Injizieren desselben vorhanden ist, wobei im Federspannungszustand die Vorrichtung derart ausgebildet ist, daß hinsichtlich Federantriebselementspannung funktionslose Teile, insbesondere Hülsen bzw. Außenteile, im wesentlichen federspannungskräftefrei oder (sogar) federspannungskräftefrei sind.
- Hierbei hat es sich in der Praxis als ausgesprochen vorteilhaft bewährt, daß über das Federantriebselement gespannte Treibelement über ein Sperrelement freigebbar arretiert/arretierbar ist und die durch das Federantriebselement erzeugten Kräfte durch eine Drucklagereinrichtung aufgenommen werden. Die Elemente Feder-antriebselement, Treibelement, Sperrelement sowie Drucklagereinrichtung bilden somit ein auf die Kräfte bezogenes vorgespanntes "geschlossenes System", unabhängig von den übrigen Teilen der Vorrichtung.
- Aufgrund eines geringen Platzbedarfes und einer in längsaxialer Richtung gesehenen schlanken Ausführbarkeit ist es von Vorteil, wenn das Sperrelement ein stiftartiges Element ist, das am Treibelement dieses arretierend angreift. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn das Sperrelement als Hebel ausgestaltet ist und somit über eine entsprechend gewünschte leichte Gängigbarkeit über die entsprechenden Hebelverhältnisse die Auslösekräfte dann entsprechend einstellbar sind und/oder das Treibelement an einer Hinterschneidung arretiert.
- In diesem Kontext ist es weiterhin von Vorteil, wenn ein Auslöseelement zum Freigeben des über das Federantriebselement gespannten Treibelementes im wesentlichen in Injektionsrichtung des Mediums betätigbar ist, um beim Injizieren durch die Haut einen von der medizinischen Indikation abhängigen günstigen Applikationswinkel zur Hautoberfläche einzustellen und eine entsprechend leichte Betätigbarkeit aufzuweisen. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang auch, daß die Freigabe des Treibelementes durch Verschwenken oder Verdrehen des Sperrelementes bewerkstelligbar ist, wobei in diesem Zusammenhang es darüber hinaus vorteilhaft ist, wenn das Auslöseelement keilartig ausgestaltet ist, das beim Betätigen des Auslöse-elementes im wesentlichen in Injektionsrichtung auf das Sperrelement aufläuft.
- Weiterhin ist es optional vorteilhaft, wenn die Ampulleneinheit an der Injektoreinrichtung auf- und/oder abmontierbar ist, insbesondere die Ampulleneinheit kraftschlüssig an der Injektoreinrichtung die Injektionsvorrichtung in einen Präinjektionszustand bringend aufmontierbar ist, um somit erst vor der Applikation teilweise empfindliche Medien an die Injektoreinrichtung zu bringen, um anschließend ohne vorher eventuell auftretende Zersetzungsprozesse zu applizieren. Im wesentli chen ist jedoch somit mittels der Injektoreinrichtung und entsprechenden Ampulleneinheiten durch Zusammenbau zur erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung es möglich, unterschiedliche Medien mit einer Injektoreinrichtung zu applizieren.
- In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Auf- und Abmontierbarkeit mittels eines Gewindes oder einer ringförmigen Rastverbindung realisiert ist, welche Ausführungsformen sind, die sich in der Praxis bewährt haben.
- Darüber hinaus ist von Vorteil, wenn die Ampulleneinheit mit dem zu injizierenden Medium vorbefüllt, insbesondere nahezu gasfrei oder gasfrei, ist, so daß beim Injizieren durch Blasenbildung keine Druckverluste entstehen bzw. eventuell Luft oder andere Gase beispielsweise durch Stickstoff mit appliziert werden, was unter Umständen zu gefährlichen Embolien im Körper führen könnte.
- Um ein unbeabsichtigtes Auslösen der Injektionsvorrichtung zu verhindern, weist dieses vorteilhafterweise ein Sicherungselement zum Sichern des Auslöseelementes auf, wobei dieses insbesondere ringartig ausgestaltet ist und weiterhin insbesondere die Injektoreinrichtung und/oder Auslöseelement eine Nut zur Aufnahme des Sicherungselementes aufweist, so daß durch einfaches An- bzw. Abclipsen, also Abziehen bzw. Aufstecken das Auslöseelement beim Transport und/oder gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert ist.
- Vorteilhafterweise weist die Ampulleneinheit ein eine längsaxiale Seite abschließendes, längsbewegliches Stopfenelement auf, welches vorteilhafterweise beim Injizieren das Medium aus der Ampulleneinheit austreibt.
- Vorteilhafterweise ist die Ampulleneinheit kraft schlüssig an einer Injektoreinrichtung, insbesondere der erfindungsgemäßen Injektoreinrichtung, in einem Präinjektionszustand bringend, aufmontierbar, wobei vorteilhafterweise die Auf- und Abmontierbarkeit mittels eines Gewindes oder einer ringförmigen Rastverbindung realisiert ist.
- Weiterhin ist es von Vorteil, wenn am längsaxialen Ende der Ampulleneinheit als Austritt des zu injizierenden Mediums eine Düse, insbesondere aus Stahl insbesondere bestehend aus der Legierung 1.4301 oder 1.4435, wobei es sich bei der einen um einen austenitischen, nicht rostenden Stahl, im Kurznamen X5CrNi18 10 (AISI 304), sonstige gebräuchliche geschützte Bezeichnungen V2A, mit der chemischen Zusammensetzung C ≤ 0,07%, Si ≤ 1,0%, Mn ≤ 2,0%, Cr = 17 bis 20%, Ni = 8,5 bis 10%, bzw. es sich um einen austenitischen, nichtrostenden Stahl, mit dem Kurznamen X2CrNiMo 18 14 3 (316 L), mit der geschützten Bezeichnung SUPRA und der chemischen Zusammensetzung von C ≤ 0,03%, Si ≤ 1,0%, Mn ≤ 2,0%, Cr = 17,0 bis 18,5%, Mo = 2,5 bis 3,0%, Ni = 12,5 bis 15,0%, handelt, mit einer oder mindestens zwei Austrittsöffnungen, angeordnet ist, um beim Applizieren einen entsprechenden Medium-Hochdruckstrahl zu erhalten. Bei mehreren Austrittsdüsen ist aufgrund der größeren Applikationsfläche eine indikationsabhängige Kinetik einstellbar.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das längsaxiale Ende der Ampulleneinheit als Austritt des zu injizierenden Mediums von einer Kappe abgedeckt ist, um sterile Bedingungen bis kurz vor der Applikation bereitzustellen.
- Schließlich ist es vorteilhaft, wenn zwischen dem Grundkörper und der Düse ein elastisches Dichtglied, insbesondere aus Silikon bestehend, angeordnet ist, um beim Applizieren zu verhindern, daß das Medium teil beim Applizieren zu verhindern, daß das Medium teilweise sich zwischen Grundkörper und Stahldüse schiebt und aufgrund eines Druckabfalles und/oder einer Leckage eine wesentlich schlechtere oder keine Applizierbarkeit gegeben wäre.
- Die Injektionsvorrichtung und die Ampulleneinheit stellen keinen Sondermüll dar, im Gegensatz zu mit Gewebe, Blut, Blutbestandteilen oder einem anderen infektiösen Material in Kontakt gekommenen Kanülen von herkömmlichen Spritzen.
- Die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung obig dargestellten Merkmale hinsichtlich der Ampulleneinheit und deren Vorteile gelten selbstverständlich auch für die Ampulleneinheit selbst.
- Die Erfindung wird im nachfolgenden beispielhaft dargestellt und näher erläutert, wobei die nachfolgenden Figuren folgendes darstellen:
-
1 ist eine skizzenhafte Querschnittsdarstellung einer erfindungsgemäßen Ampulleneinheit gemäß einer ersten Ausführungsform; -
2 ist eine skizzenhafte Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ampulleneinheit; -
3 ist eine explosionsartige Querschnittsdarstellung der in1 dargestellten Ampulleneinheit; -
4 ist eine skizzenhafte Querschnittsansicht des vorgespannten "geschlossenen Systems" in einer Injektoreinrichtung der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung; -
5 ist eine explosionsartige skizzenhafte Querschnittsdarstellung einer Injektoreinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit gespanntem Injektor; -
6 ist eine explosionsartige skizzenhafte Querschnittsdarstellung der in5 gezeigten Injektoreinrichtung im ungespannten Zustand; -
7 a) und b) zeigen das grundsätzliche Auslöseprinzip zum Injizieren eines Mediums bei der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung. - In
1 ist skizzenhaft im Querschnitt eine Ampulleneinheit2 dargestellt, die an einem ihrer längsaxialen Enden ein Stopfenelement16 (mit Kolbenstange, wie angedeutet) aufweist. Am anderen längsaxialen Ende des mit einem Mantel5 umgebenen, mit einem Medium3 gefüllten Grundkörpers4 befindet sich zwischen einer Stahldüse13 und dem Grundkörper4 bzw. Mantel5 ein Dichtelement15 aus Silikon, wobei die Stahldüse13 kraft- und formschlüssig mittels einer Düsenverschraubung19 mechanisch und mediumabdichtend fixiert ist. Am Austritt der Stahldüse13 befindet sich aufgeschraubt eine Kappe14 , wobei zwischen Innenwand der Kappe14 und Austritt der Stahldüse13 sich wiederum eine Kappendichtung20 (aus sterilen Gründen) befindet. Vor dem Injizieren wird eine solche Ampulleneinheit2 an eine Injektoreineinrichtung1 angebracht, insbesondere aufgeschraubt, um nach Entfernen der Kappe14 und der Kappendichtung20 nach Aufsetzen auf ein bestimmtes Hautareal das Medium3 zu applizieren durch zumindest teilweises längsaxiales Verschieben des Stopfenelementes über die angetriebene Kolbenstange von rechts nach links. - In
2 ist eine Variante zu der in1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ampulleneinheit2 gezeigt, wobei diese sich im wesentlichen darin unterscheidet, daß statt einer Düsenverschraubung19 der Mantel derart geformt ist, daß die Stahldüse13 form- und kraftschlüssig an den Innenwandungen des Mantels5 anliegt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß die Kappe14 keine zusätzliche Kappendichtung aufweist und diese nicht abschraubbar sondern absteckbar ist. - In
3 ist in einer explosionsartigen Darstellung im Querschnitt die in1 gezeigte Ampulleneinheit2 dargestellt, so daß die einzelnen Bestandteile nochmals klar zu erkennen sind, nämlich die das Stopfen-element16 antreibende Kolbenstange18 , das in längs-axiale Richtung im Grundkörper4 verschiebliche Stopfenelement16 , den das Medium3 aufnehmenden Grundkörper4 , den den Grundkörper4 ummantelnden Mantel5 , die die Dichtigkeit zwischen Stahldüse13 und Grundkörper4 bzw. Mantel5 herstellende Dichtung15 , vorzugsweise aus Silikon, die eine winzige Austrittsöffnung aufweisende und damit quasi beim Verfahren des Stopfenelementes16 Medium-Hochdruckstahl erzeugende Stahldüse13 , die Stahldüse13 und das Dichtelement15 am Grundkörper4 bzw. am Mantel5 form- und kraftschlüssige bereitstellende Fixierung über die Düsenverschraubung19 sowie die weiter abdichtende Kappendichtung20 und schließlich die entsprechende Kappe14 , die beide aus sterilen Gründen erst kurz vor der Applizierung abgenommen werden. - In
4 sind skizzenhaft im Querschnitt die das vorgespannte geschlossene System in der Injektoreinrichtung der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung bildenden Elemente dargestellt, wobei das über das Fe derantriebselement6 gespannte Treibelement7 über ein Sperrelement8 freigebbar arretiert ist mittels einer Materialausnehmung, wobei die durch das Federantriebselement6 erzeugten Kräfte durch eine Drucklagereinrichtung9 aufgenommen werden. Diese vier Elemente stellen das vorgespannte "geschlossene System" dar. - In
5 ist in explosionsartiger Querschnittsdarstellung der strukturelle Aufbau der Injektoreinrichtung1 der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung dargestellt. Ein stielartiges Auslöseelement10 weist eine Nut12 zur Aufnahme eines halbringförmigen Sicherungselementes11 zum Sperren und Verhindern eines unbeabsichtigten Auslösens, auch beim Transport, auf, wobei sich in einer Abdeckkappe21 der Injektoreinrichtung1 ein stiftförmiges Sperrelement8 mit einer Materialausnehmung befindet, welches auf dem Drucklager arretiert ist, so daß durch Längsverschieben des Auslöseelementes10 und damit des Innenkeils22 dieser auf das Sperrelement8 aufläuft und über die Hebelverhältnisse und Verschwenkbarkeit bzw. Verdrehbarkeit das rechte und der Drucklagereinrichtung9 zugewandte Ende des Sperrelementes8 das linke Ende des Treibelementes7 entarretierend freigibt, so daß dieses aufgrund des vorgespannten Federantriebselementes6 längsaxial nach rechts und somit eine Kolbenstange einer anmontierten erfindungsgemäßen Ampulleneinheit2 auch nach rechts und somit das Medium aus dem Grundkörper4 der Ampulleneinheit2 austreibend verschoben wird. - Das Verschieben des Treibelementes
7 findet in einer Injektorhülse17 der Injektoreinrichtung1 statt. -
6 zeigt die in5 dargestellte Ausführungsform einer Injektoreinrichtung der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung, lediglich jedoch in einem ungespannten Zustand. - In den
7 a) und7 b) sind die funktionellen Zusammenhänge, die wie zu den5 und6 schon obig erläutert, nochmals zur weiteren Klarstellung dargestellt, wobei es sich bei der in7 a) gezeigten um eine entspannte und bei7 b) gezeigten um eine gespannte Injektionsvorrichung handelt. -
- 1
- Injektionseinrichtung
- 2
- Ampulleneinheit
- 3
- Medium
- 4
- Grundkörper
- 5
- Mantel
- 6
- Federantriebselement
- 7
- Treibelement
- 8
- Sperrelement
- 9
- Drucklagereinrichtung
- 10
- Auslöseelement
- 11
- Sicherungselement
- 12
- Nut
- 13
- Düse
- 14
- Kappe
- 15
- Dichtelement
- 16
- Stopfenelement
- 17
- Injektorhülse
- 18
- Kolbenstange
- 19
- Düsenverschraubung
- 20
- Kappendichtung
- 21
- Abdeckkappe
- 22
- Innenkeil
Claims (54)
- Injektionsvorrichtung zur nadelfreien Injektion eines Mediums, mit einer Injektoreinrichtung (
1 ) und einer Ampulleneinheit (2 ), dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (2 ) einen das zu injizierende Medium (3 ) aufbewahrenden Grundkörper (4 ) aufweist, der einen auf den Grundkörper (4 ) Druckkräfte ausübenden Mantel (5 ) aufweist. - Injektionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druck-Kräfte des Mantels (
5 ) die bei der Herstellung des Grundkörpers (4 ) entstandenen inneren Spannungen mindestens ausgleichen. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) mindestens bis zu 100% der beim Injizieren auftretenden Druckkräften auf den Grundkörper (4 ) ausübt. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) auf den Grundkörper (4 ) aufgeschrumpft oder nach dem Castingverfahren, durch Polymerisation oder mittels einer Preßpassung aufgebracht wird/ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) aus Kunststoff oder Metall besteht. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (
4 ) aus Glas besteht. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (
4 ) aus Borosilikatglas besteht. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) aus Polyamid, Faserverbundwerkstoff oder MCP-Legierung besteht. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch ein Federantriebselement (
6 ) zum Antreiben eines Treibelementes (7 ) zum Austreiben des Mediums (3 ) zum Injizieren desselben, wobei im Federspannungszustand die Vorrichtung derart ausgebildet ist, daß hinsichtlich Federantriebselementspannung funktionslose Teile im wesentlichen federspannungskräftefrei oder federspannungskräftefrei sind. - Injektionsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das über das Federantriebselement (
6 ) gespannte Treibelement (7 ) über ein Sperrelement (8 ) freigebbar arretiert/arretierbar ist und die durch das Federantriebselement (6 ) erzeugten Kräfte durch eine Drucklagereinrichtung (9 ) aufgenommen werden. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
8 ) ein stiftartiges Element ist, das am Treibelement (7 ) dieses arretierend angreift. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
8 ) als Hebel ausgestaltet ist und/oder das Treibelement (7 ) an einer Hinterschneidung arretiert. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Auslöseelement (
10 ) zum Freigeben des über das Federantriebselement (6 ) gespannten Treibelementes (7 ) im wesentlichen in Injektionsrichtung des Mediums (3 ) betätigbar ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Freigabe des Treibelementes (
7 ) durch Verschwenken oder Verdrehen des Sperrelementes (8 ) bewerkstelligbar ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslöseelement (
10 ) keilartig ausgestaltet ist, daß beim Betätigen des Auslöseelementes (10 ) im wesentlichen in Injektionsrichtung dieses auf das Sperrelement (8 ) aufläuft. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (
2 ) an der Injektoreinrichtung (1 ) auf- und/oder abmontierbar ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (
2 ) kraftschlüssig an der Injektoreinrichtung (1 ) die Injektionsvorrichtung in einen Präinjektionszustand bringend aufmontierbar ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf- und Abmontierbarkeit mittels eines Gewindes oder einer ringförmigen Rastverbindung realisiert ist.
- Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (
2 ) mit dem zu injizierenden Medium vorbefüllt ist. - Injektionsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (
2 ) nahezu gasfrei oder gasfrei vorbefüllt ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Injektoreinrichtung ein Sicherungselement (
11 ) zum Sichern des Auslöseelementes (10 ) beim Transport und/oder gegen unbeabsichtigtes Auslösen aufweist. - Injektionsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (
11 ) ringartig ausgestaltet ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Injektoreinrichtung und/oder das Auslöseelement (
10 ) eine Nut (12 ) zur Aufnahme des Sicherungselementes (11 ) aufweist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß diese ein eine längsachsiale Seite abschließendes, längsbewegliches Stopfenelement (
16 ) aufweist. - Injektionsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Stopfenelement (
16 ) beim Injizieren das Medium aus der Ampulleneinheit (2 ) austreibt. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf- und Abmontierbarkeit mittels eines Gewindes oder einer ringförmigen Rastverbindung realisiert ist.
- Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß am längsachsialen Ende der Ampulleneinheit (
2 ) als Austritt des zu injizierenden Mediums (3 ) eine Düse (13 ) angeordnet ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das längsachsiale Ende der Ampulleneinheit (
2 ) als Austritt des zu injizierenden Mediums (3 ) von einer Kappe (14 ) abgedeckt ist. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Grundkörper (
14 ) und Düse (13 ) ein elastisches Dichtglied (15 ), angeordnet ist. - Injektionsvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Dichtglied (
15 ) aus Silikon besteht. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (
13 ) aus Stahl besteht. - Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (
13 ) eine oder mindestens zwei Austrittsöffnungen aufweist. - Ampulleneinheit für eine Injektionsvorrichtung zur nadelfreien Injektion eines Mediums, insbesondere für eine Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (
2 ) einen das zu injizierende Medium (3 ) aufbewahrenden Grundkörper (4 ) aufweist, der einen auf den Grundkörper (4 ) Druck-Kräfte ausübenden Mantel (5 ) aufweist. - Ampulleneinheit nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkräfte des Mantels (
5 ) die bei der Herstellung des Grundkörpers (4 ) entstandenen inneren Spannungen mindestens ausgleichen. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) mindestens bis zu 100% der beim Injizieren auftretenden Druckkräften auf den Grundkörper (4 ) ausübt. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) auf den Grundkörper (4 ) aufgeschrumpft, nach dem Castingverfahren, durch Polymerisation oder mittels Preßpassung aufgebracht wird/ist. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) aus Kunststoff oder Metall besteht. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (
4 ) aus Glas besteht. - Ampulleneinheit nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (
4 ) aus Borosilikatglas besteht. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (
5 ) aus Polyamid, Faserverbundwerkstoff oder MCP-Legierung besteht. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß diese mit dem zu injizierenden Medium (
3 ) vorbefüllt ist. - Ampulleneinheit nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß diese nahezu gasfrei oder gasfrei vorbefüllt ist.
- Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß diese ein eine längsaxiale Seite abschließendes, längsbewegliches Stopfenelement (
16 ) aufweist. - Ampulleneinheit nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß das Stopfenelement (
16 ) beim Injizieren das Medium aus der Ampulleneinheit (2 ) austreibt. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulleneinheit (
2 ) kraftschlüssig an einer Injektionsvorrichtung, diese in einen Präinjektionszustand bringend, aufmontierbar ist. - Ampulleneinheit nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf- und Abmontierbarkeit mittels eines Gewindes oder einer ringförmigen Rastverbindung realisiert ist.
- Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß am längsaxialen Ende der Ampulleneinheit (
2 ) als Austritt des zu injizierenden Mediums eine Düse (13 ) angeordnet ist. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß das längsaxiale Ende der Ampulleneinheit (
2 ) als Austritt des zu injizierenden Mediums von einer Kappe (14 ) abgedeckt ist. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 47 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Grundkörper (
4 ) und Düse (13 ) ein elastisches Dichtglied (15 ) angeordnet ist. - Ampulleneinheit nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Dichtglied (
15 ) aus Silikon besteht. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 47 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (
13 ) aus Stahl besteht. - Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 47 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (
13 ) eine oder mindestens zwei Austrittsöffnungen aufweist. - Verwendung einer Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32 zum zumindest teilweisen Austreiben des Mediums aus der Ampulleneinheit.
- Verwendung einer Ampulleneinheit nach einem der Ansprüche 33 bis 52, zum Anbringen an eine Injektoreinrichtung einer Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32.
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| DE69508104T2 (de) * | 1994-11-19 | 1999-07-15 | Weston Medical Ltd | Medizinischer glasbehälter geeignet zum gebrauch in nadellosen spritzenvorrichtungen |
| DE10211473A1 (de) * | 2002-03-15 | 2003-10-16 | Roesch Ag Medizintechnik I Ins | Ampulle für ein Injektionsgerät |
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