DE102005058145A1 - Verfahren zur optischen Ausgabe einer Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verfahren zur optischen Ausgabe einer Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem wird zumindest ein bevorzugter Zielbegriff nach Bevorzugungskriterien bestimmt und bei der Ausgabe optisch gegenüber anderen Zielbegriffen aus der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen hervorgehoben.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur optischen Ausgabe einer Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem.
- Aus dem Stand der Technik für die Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem ist es bekannt, die Zielbegriffe eines Fahrtziels in einem im Wesentlichen zweistufigen Prozess einzugeben. Zielbegriffe können dabei insbesondere Straßennamen, Städtenamen und die Namen von Sonderzielen (z. B. Sehenswürdigkeiten, Restaurants, Hotels, Flughäfen etc.) sein. In einer ersten Stufe, beispielsweise als Vorauswahlstufe zu bezeichnen, wird typischerweise aus einer Vielzahl von im System hinterlegten Zielbegriffen eine Vorauswahl nach bestimmten Vorauswahlkriterien getroffen. Beispielsweise können als Vorauswahlkriterien ein oder mehrere Anfangsbuchstaben eingegeben werden. Durch die Vorauswahl wird die Menge verfügbarer Zielbegriffe eingegrenzt, beispielsweise auf einen bestimmten gemeinsamen Anfangsbuchstaben. Ergebnis der Vorauswahl ist in der Regel noch immer eine Vielzahl auswählbarer Zielbegriffe. In einer zweiten Stufe des Eingabeprozesses für einen gewollten Zielbegriff muss der gewollte Zielbegriff dann aus den durch die Vorauswahl gefundenen Zielbegriffen ausgewählt werden. Häufig erfolgt dies unter anderem durch ein Scrollen bzw. Browsen durch eine Liste der nach der Vorauswahl noch zur Auswahl stehenden Zielbegriffe.
- Insbesondere dann, wenn auch nach der Vorauswahl noch eine verhältnismäßig große Anzahl von Zielbegriffen für eine Auswahl in Frage kommt, kann die Auswahl des gewollten Zielbegriffes für den Benutzer eines Navigationssystem sehr beschwerlich sein. Beispielsweise kann es erforderlich sein, durch eine sehr lange Liste zu scrollen, um einen gewollten Zielbegriff aufzufinden. Außerdem können dem Bediener Fehler unterlaufen, wenn er Probleme hat, sich in einer aufgrund der Anzahl der enthaltenen Zielbegriffe unüberschaubaren Liste zurechtzufinden.
- Abhilfe kann in manchen Fällen eine Eingabe weiterer Kriterien zur Vorauswahl schaffen, da so die Anzahl der Zielbegriffe, die nach der Vorauswahl noch zur Auswahl stehen, reduziert werden kann. Doch eine solche Eingabe weiterer Vorauswahlkriterien ist ihrerseits häufig beschwerlich und zeitaufwändig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der gewollte Zielbegriff einer großen Anzahl anderer im System hinterlegter Zielbegriffe ähnlich ist, weil dann sehr viele Vorauswahlkriterien benötigt werden, um als Ergebnis der Vorauswahl eine überschaubare Anzahl von Zielbegriffen zu erhalten.
- Aufgabe der Erfindung ist es, den Benutzerkomfort bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem zu verbessern.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
- Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, dass nicht alle im System hinterlegten Zielbegriffe in der aktuellen Situation und/oder für den jeweiligen Benutzer von gleicher Relevanz sind. Deshalb wird eine besondere Berücksichtigung bevorzugter Zielbegriffe vorgeschlagen. Zunächst soll demnach zumindest ein bevorzugter Zielbegriff nach Bevorzugungskriterien bestimmt werden. Solche bevorzugte Zielbegriffe sollen dann, sofern sie außerdem zu den auswählbaren Zielbegriffen gehören, bei der Ausgabe optisch gegenüber anderen (also nicht bevorzugten) auswählbaren Zielbegriffen hervorgehoben werden. Gemeint ist damit insbesondere die Ausgabe von Zielbegriffen, welche dem Benutzer zur direkten Auswahl eines Zielbegriffs angeboten wird (z. B. als scrollbare Liste) – etwa in der zweiten Stufe des in der Einleitung beschriebenen Eingabeprozesses.
- Erfindungsgemäß wird also zumindest ein bevorzugter Zielbegriff nach Bevorzugungskriterien bestimmt. Außerdem wird, beispielsweise durch Bildung einer Schnittmenge aus der Menge auswählbarer Zielbegriffe und einer Menge bevorzugter Zielbegriffe, eine Menge sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe bestimmt. Bei der Ausgabe wird zumindest ein sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriff optisch gegenüber nicht bevorzugten Zielbegriffen aus der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen hervorgehoben. Durch die optische Hervorhebung ist ein solcher (sowohl bevorzugter als auch auswählbarer) Zielbegriff für einen Bediener wesentlich leichter zu erkennen und/oder aufzufinden. Die Auswahl eines solchen Zielbegriffs wird für den Bediener somit vereinfacht.
- Als Bevorzugungskriterien sind Kriterien unterschiedlichster Art denkbar, von denen einige an späterer Stelle näher beschrieben werden. In der Regel sollen die Bevorzugungskriterien dazu dienen, diejenigen Zielbegriffe zu bestimmen, die der Bediener mit hoher Wahrscheinlichkeit auswählen will. Solche Zielbegriffe werden dann als bevorzugte Zielbegriffe behandelt.
- Auch die optische Hervorhebung kann in unterschiedlichster Art und Weise erfolgen. Denkbar ist bei textueller Darstellung beispielsweise die Verwendung unterschiedlicher Schriftgrößen, Schriftarten, Schriftfarben und/oder Schriftstile. Denkbar ist beispielsweise auch eine Einrahmung und/oder Unterstreichung und/oder eine exponierte Anordnung. Wesentlich ist, dass der Bediener die hervorgehobenen Zielbegriffe leicht erkennen und somit leicht auswählen kann. Durch die Erfindung wird der Bediener somit entscheidend bei der Eingabe eines gewollten Zielbegriffes unterstützt.
- Gemäß verschiedener bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung erfolgt die Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen listenbasiert.
- Gemäß einer ersten besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen in Form einer Liste und die Hervorhebung des zumindest einen sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffs besteht darin, dass dieser innerhalb einer in einer Randposition der Liste angeordneten Teilliste ausgegeben wird.
- Beispielsweise können bevorzugte Zielbegriffe als oberste Listenelemente einer Liste von auswählbaren Zielbegriffen ausgegeben werden. Sie stellen dann eine Teilliste der Gesamtliste dar. Eine optische Abgrenzung einer solchen Teilliste vom Rest der Liste kann beispielsweise durch andersartige Hinterlegung und/oder Trennlinien erreicht werden. Eine solche optische Abgrenzung kann den Bediener bei der Orientierung während der Bedienung unterstützen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
- Gemäß einer zweiten besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen in Form mehrerer Listen und die Hervorhebung des zumindest einen sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffs besteht darin, dass dieser in einer separaten Liste ausgegeben wird.
- Der optische Eindruck einer separaten Liste kann beispielsweise durch einen räumlichen Abstand zu einer oder mehreren Listen der übrigen auswählbaren Zielbegriffe hervorgerufen werden oder durch andersartige Hinterlegung und/oder Trennlinien.
- Die optische Ausgabe der auswählbaren Zielbegriffe kann also eine erste Liste bzw. Teilliste umfassen, welche ausschließlich Zielbegriffe enthält, die sowohl bevorzugt als auch auswählbar sind, und eine zweite Liste bzw. Teilliste, welche nicht ausschließlich solche Zielbegriffe enthält.
- Eine Darstellungsart, bei welcher die sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffe zur Hervorhebung gesondert von anderen auswählbaren, aber nicht bevorzugten, Zielbegriffen ausgegeben werden, eröffnet grundsätzlich zwei Varianten: Zum einen können die hervorzuhebenden Zielbegriffe ausschließlich auf diejenige Art und Weise ausgegeben werden, welche ihrer Hervorhebung dient. Zum anderen können die hervorzuhebenden Zielbegriffe zusätzlich zu einer regulären, d. h. nicht hervorgehobenen, Darstellung auf diese Art und Weise ausgegeben werden. Wenn also beispielsweise ein hervorzuhebender Zielbegriff zur Hervorhebung an der Spitze einer ansonsten alphanumerisch geordneten Liste erscheint, kann dieser Zielbegriff zusätzlich auch an der Stelle erscheinen, welche er aufgrund rein alphanumerischer Sortierung einnehmen würde. Alternativ kann er eben nur, d. h. ausschließlich, an der Spitze der Liste erscheinen.
- Eine Hervorhebung im Sinne der Erfindung, insbesondere eine Hervorhebung eines einzelnen bevorzugten Zielbegriffs, kann auch darin bestehen, dass ein Cursor oder ein Auswahlrahmen oder ein ähnlicher Auswahlindikator zunächst (gewissermaßen als Default-Einstellung) auf den bzw. einen bevorzugten Zielbegriff gerichtet ist. Selbst wenn ein derart hervorgehobener Zielbegriff nicht durch eine besondere Anordnung von den anderen auswählbaren Zielbegriffen abgegrenzt ist, ist er somit besonders einfach und/oder besonders schnell auswählbar. Der hervorgehobene Zielbegriff kann nun durch eine einfache Bestätigungsaktion, beispielsweise einen Druck auf einen Druck-/Drehknopf, ausgewählt werden.
- Im einfachsten Fall ist bei der Erfindung nur davon auszugehen, dass Zielbegriffe entweder bevorzugt oder nicht bevorzugt sind. Dies ist durch ein binäres Maß für die Bevorzugung darstellbar. Unter der Voraussetzung eines nicht binären, insbesondere wertekontinuierlichen, Maßes für die Bevorzugung von Zielbegriffen ergeben sich hingegen weitere Varianten für die optische Ausgabe der auswählbaren Zielbegriffe. Zur Bestimmung eines nicht binären, insbesondere wertekontinuierlichen, Maßes bzw. Grades der Bevorzugung eines Zielbegriffs dienen wieder Bevorzugungskriterien. Bei einer listenbasierten Ausgabe kann etwa gemäß einer unter Umständen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung eine der bereits oben definierten Listen bzw. Teillisten nach dem Grad der Bevorzugung der in der Liste enthaltenen Zielbegriffe geordnet sein. Daraus ergibt sich automatisch eine exponierte und somit hervorgehobene Platzierung der im Sinne der Erfindung hervorzuhebenden Zielbegriffe. Im beschriebenen Fall sind dies die Zielbegriffe, die sowohl auswählbar sind, also auch einen hohen Grad der Bevorzugung aufweisen. Durch die Listensortierung ist der Grad der Hervorhebung eines Zielbegriffs automatisch gewissermaßen vom Grad der Bevorzugung abhängig.
- Hinsichtlich der optischen Ausgabe kann in Fällen wie dem im vorausgehenden Abschnitt beschriebenen auf eine tatsächliche binäre Unterscheidung zwischen bevorzugten und nicht bevorzugten Zielbegriffen gegebenenfalls ganz verzichtet werden. Der erfindungsgemäße Gedanke der Bestimmung einer Menge bevorzugter Zielbegriffe kann dennoch auch dann beibehalten werden – etwa anhand der Definition, dass alle Zielbegriffe mit einem von Null verschiedenen oder über einen sonstigen Schwellwert erhabenen Grad der Bevorzugung als bevorzugte Zielbegriffe gelten.
- Bei einer listenbasierten optischen Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen kann, wie oben bereits erläutert, die Ausgabe eine Liste bzw. Teilliste umfassen, welche nicht ausschließlich bevorzugte Zielbegriffe enthält. Eine solche Liste kann nach Kriterien geordnet sein, welche von den Bevorzugungskriterien verschieden sind. Beispielsweise kann diese Liste bzw. diese Teilliste, wie gewohnt, alphanumerisch geordnet sein. Der Bediener kann dann beispielsweise bevorzugte Zielbegriffe besonders schnell in einer ersten, sehr kurzen, Liste finden. Nicht bzw. weniger bevorzugte Zielbegriffe findet er dennoch zuverlässig durch alphanumerische Suche in einer zweiten, typischerweise längeren, Liste.
- Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren, wenn die Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen bereits in einer Vorauswahl nach Vorauswahlkriterien gegenüber einer weiteren noch größeren Vielzahl von grundsätzlich auswählbaren Zielbegriffen eingegrenzt wird. Dadurch kann sowohl die Anzahl der auswählbaren Zielbegriffe als auch die Anzahl der hervorzuhebenden Zielbegriffe verringert werden. Unter der noch größeren Vielzahl von grundsätzlich auswählbaren Zielbegriffen kann beispielsweise die Menge aller in einem System hinterlegten Zielbegriffe verstanden werden, sofern sie in einem aktuellen Bedienschritt auswählbar sind. Beispielsweise kann es sich bei der noch größeren Vielzahl um alle im System gespeicherten deutschen Ortsnamen handeln, wenn die aktuelle Bedienphase die Eingabe des Namens eines Orts in Deutschland betrifft.
- Eine vollständige Menge sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe ergibt sich definitionsgemäß als Schnittmenge einer nach Vorauswahlkriterien eingegrenzten Vorauswahlliste und der Liste aller bevorzugten Zielbegriffe. Dementsprechend können die erfindungsgemäß hervorzuhebenden Zielbegriffe je nach Ausführungsform auf zumindest zweierlei Wegen bestimmt werden. Zum einen kann eine Menge sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe bestimmt werden, indem die Bevorzugungskriterien nur auf die tatsächlich auswählbaren Zielbegriffe angewendet werden. Dies birgt den Vorteil, dass nur wenige Zielbegriffe hinsichtlich einer Bevorzugung zu überprüfen sind, wodurch beispielsweise Rechenleistung eingespart werden kann. Zum anderen kann auch zunächst auf anderem Wege, beispielsweise durch Anwendung der Bevorzugungskriterien auf alle hinterlegten Zielbegriffe oder auf die Inhalte eines speziellen Speicherbereichs (z. B. Zielhistorienspeicher), eine Menge aller bevorzugten Zielbegriffe gebildet werden und erst dann die gesuchte Schnittmenge.
- Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, umfasst die erfindungsgemäß bestimmte Menge sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe sämtliche sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffe. Die Bestimmung sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe kann beispielsweise aber auch abgebrochen werden, wenn eine vorgegebene Anzahl hervorzuhebender Zielbegriffe erreicht ist, die aus technischen Überlegungen heraus überhaupt hervorgehoben werden können. Die erfindungsgemäß bestimmte Menge enthält dann nicht sämtliche sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffe.
- Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, werden sämtliche Elemente der erfindungsgemäß bestimmten Menge hervorgehoben dargestellt. Tatsächlich können je nach Ausführungsform der Erfindung sämtliche Zielbegriffe, einige Zielbegriffe oder auch nur ein einziger Zielbegriff aus der Menge sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe hervorgehoben werden. Die Bestimmung der tatsächlich hervorzuhebenden Zielbegriffe kann beispielsweise orientiert an einem Grad der Bevorzugung erfolgen.
- Vorzugsweise sind die Vorauswahlkriterien zumindest teilweise alphanumerische Kriterien. Die Erfindung ist besonders vorteilhaft anwendbar im Zusammenhang mit einer alphanumerischen Eingabe eines gewollten Zielbegriffs. Es können dann insbesondere eingegebene Anfangsbuchstaben als alphanumerische Vorauswahlkriterien dienen. Grundsätzlich ist die Erfindung jedoch nicht als auf den Fall der alphanumerischen Eingabe beschränkt anzusehen. Beispielsweise kann das Prinzip der Erfindung auch Anwendung finden im Zusammenhang mit einer Eingabe durch Orts- oder Gebietsauswahl auf einer Landkarte.
- Wie bereits beschrieben, sollen die Bevorzugungskriterien dazu dienen, solche Zielbegriffe zu bestimmen, die der Bediener mit hoher Wahrscheinlichkeit eingeben bzw. auswählen will. Solche Zielbegriffe werden dann als bevorzugte Zielbegriffe behandelt.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung betreffen die Bevorzugungskriterien zumindest teilweise die Nutzung der Zielbegriffe in der Vergangenheit. Dies basiert auf der Annahme, dass bestimmte Ziele wiederholt angefahren oder passiert werden. Beispielsweise können die bevorzugten Zielbegriffe aus einer im Navigationssystem vorgehaltenen Liste vergangener Ziele und/oder Wegepunkte bestimmt werden. Dadurch entsteht als weiterer Vorteil der Erfindung eine Möglichkeit zur Individualisierung bzw. Personalisierung des Navigationssystems, welche von vielen Bedienern gewünscht und geschätzt wird. Beispielsweise durch die Nutzung getrennter Speicherbereiche können auch bei einem einzigen Navigationssystem die Einstellungen und Vergangenheitsdaten mehrerer unterschiedliche Bediener vorgehalten und getrennt verarbeitet werden.
- Die bevorzugten Zielbegriffe können auch statistisch bestimmt werden. Es kann beispielsweise die Häufigkeit der Eingabe, des Anfahrens, des Passierens und/oder einer sonstigen Relevanz von Zielen, welche einen bestimmten Zielbegriff enthalten, ausgewertet werden. (Beispiel 1: Die häufige Eingabe von wechselnden Zielen in der Stadt München führt zu einer Bevorzugung des Zielbegriffs „München". Beispiel 2: Häufige Fahrten durch Hamburg führen auch dann zu einer Bevorzugung des Zielbegriffs „Hamburg", wenn stets Ziele außerhalb von Hamburg eingegeben werden. Die Bevorzugung resultiert dann aus einer Vielzahl von Wegepunkten, die den Zielbegriff „Hamburg" enthalten.)
- Es können auch bevorzugte Zielbegriffe vom Bediener eingebbar sein. Ebenso können bevorzugte Ziele vom Benutzer eingebbar, sein, aus denen wiederum bevorzugte Zielbegriffe gewonnen werden. Auch hierin besteht eine Möglichkeit zur Individualisierung bzw. Personalisierung des Navigationssystems.
- Um Zielbegriffe, welche lediglich in länger zurückliegender Vergangenheit häufig benötigt wurden, nicht dauerhaft zu bevorzugen, kann in einer statistischen Auswertung auch ein Vergessensfaktor berücksichtigt werden.
- Eine statistische Auswertung, etwa von Vergangenheitsdaten und/oder Häufigkeiten der Relevanz von Zielbegriffen zur Bestimmung bevorzugter Zielbegriffe, kann auch auf Basis von Daten einer nicht bei dem Navigationssystem angeordneten zentralen Datenbank erfolgen. Somit können durch Datenaustausch auch Vergangenheitsdaten und/oder Häufigkeiten der Relevanz von Zielbegriffen in einem ganzen Verbund von Navigationssystemen zur Auswertung herangezogen werden. Der Datenaustausch mit einer solchen Datenbank kann beispielsweise von einem Service-Provider angeboten werden.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Bevorzugungskriterien zumindest teilweise geographische Kriterien. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Navigationssystem in einem Kraftfahrzeug angeordnet ist. Beispielsweise kann bei der Bevorzugung von Zielbegriffen der aktuelle Aufenthalt in einer Stadt oder Straße oder die aktuelle geographische Nähe zu einer Stadt oder Straße berücksichtigt werden. Durch eine solche Ausführungsform der Erfindung wird der Komfort des Bedieners in besonders hohem Maße gesteigert, da die Mehrzahl der notwendigen Eingaben von Zielbegriffen in ein Navigationssystem sich in der Regel auf Ziele in unmittelbarer geographischer Nähe bezieht. Ein Bediener, der sich in geographischer Nähe seines Zielorts befindet, muss somit beispielsweise nicht mühsam eine, in ungünstigen Fällen sehr lange, Liste von Orten durchforsten, welche denselben oder einen ähnlichen Ortsnamen besitzen wie sein Zielort. Stattdessen wird es dem Bediener durch die Erfindung ermöglicht, schnell und unkompliziert den gewollten Zielbegriff auszuwählen.
- Zusätzlich oder alternativ können auch geographieverwandte Kriterien als Bevorzugungskriterien verwendet werden. Da ein typischer Bediener beispielsweise besonders häufig Zielbegriffe eingeben will, die in großen bzw. bevölkerungsstarken Städten liegen, kann bei der Bevorzugung von Zielbegriffen, insbesondere Städtenamen, die Stadtausdehnung bzw. die Einwohnerzahl der Stadt berücksichtigt werden. Ebenso kann die Länge bzw. Einwohnerzahl einer Straße berücksichtigt werden. Auch die Nähe einer Straße zum jeweiligen Stadtzentrum kann bewertet werden. Bei Sehenswürdigkeiten kann beispielsweise die touristische Bedeutung derselben berücksichtigt werden, bei Hotels deren Bettenzahl, bei Restaurants deren Kategorie.
- Sofern die Bestimmung bevorzugter Zielbegriffe anhand mehrerer Bevorzugungskriterien erfolgt, kann eine geeignete Gewichtung vorgesehen werden. Diese Gewichtung kann für den Bediener individuell konfigurierbar sein.
- Anhand der beigefügten Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel für die Erfindung im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen im Einzelnen:
-
1a Eine erste Bildschirmansicht bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem gemäß dem Stand der Technik. -
1b Eine zweite Bildschirmansicht bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem gemäß dem Stand der Technik. -
2a Eine schematische Darstellung des Signalflusses bei einem Verfahren gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. -
2b Eine Bildschirmansicht bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem unter Nutzung der Erfindung. - Die Zeichnungen
1a und1b zeigen jeweils eine Bildschirmansicht bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem gemäß dem Stand der Technik. Es handelt sich um die Bildschirmansicht eines in einem Kraftfahrzeug angeordneten Navigationssystems. Die Bildschirmansicht umfasst jeweils ein linkes Fenster und ein rechtes Fenster. - Im vorliegenden Beispiel liegt das Fahrtziel in der Stadt Berlin. Demnach soll der Ortsname „Berlin" eingegeben werden. Der Eingabeprozess ist im Wesentlichen zweistufig.
- Im ersten Schritt gibt ein Bediener einen oder mehrere Anfangsbuchstaben des gewollten Ortsnamens ein. In der in
1a dargestellten Situation sind im linken Fenster oben bei „Stadt/PLZ" bereits die drei Anfangsbuchstaben „BER" eingegeben. Im linken Fenster unten können weitere Buchstaben eingegeben werden.1a zeigt hierzu einen Rahmen um den Buchstaben „S". Die Vorgabe der Anfangsbuchstaben stellt im Sinne der Erfindung eine Vorauswahl dar. - Im rechten Fenster des Bildschirms in
1a wird eine Liste der Ortsnamen ausgegeben, die auch nach der Vorauswahl noch zur Auswahl stehen. Die Liste ist im Beispiel so lang, dass sie nicht vollständig angezeigt werden kann. - Im zweiten Schritt des Eingabeprozesses wechselt der Bediener ins rechte Fenster und wählt einen Ortsnamen aus der Liste aus.
1b zeigt einen Auswahlrahmen (aktuell um den Zielbegriff „Beratzhausen"), der durch die Liste bewegt werden kann. Da die Liste im rechten Fenster rein alphanumerisch sortiert ist, ist der gewollte Ortsname „Berlin" für den Bediener nur schwer inmitten der Vielzahl anderer Ortsnamen auffindbar. - Dieser gemäß dem Stand der Technik bestehende Nachteil wird durch die Erfindung behoben.
2a zeigt schematisch den Signalfluss bei einem Verfahren gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. - Durch das Verfahren soll ein vorgegebener gewollter Zielbegriff ausgewählt werden.
- Eine Menge
1 („total name list") enthält alle in der jeweiligen Bedienphase des Navigationssystems grundsätzlich auswählbaren Zielbegriffe (beispielsweise alle im System gespeicherten deutschen Ortsnamen, wenn die aktuelle Bedienphase die Eingabe des Namens eines Orts in Deutschland betrifft). Im vorliegenden Beispiel ist die Menge1 also die Menge aller gespeicherten deutschen Ortsnamen. - In der Menge
1 aller auswählbaren Zielbegriffe ist eine Teilmenge2 („common targets list") enthalten. Die Teilmenge2 enthält nur bevorzugte Zielbegriffe. Als bevorzugt gelten im vorliegenden Beispiel alle Zielbegriffe, die in einer hier nicht eigens dargestellten Liste vergangener Ziele („Last Targets") enthalten sind. Die Menge2 ist eine echte Teilmenge der Menge1 , enthält also ebenfalls nur Zielbegriffe, die in der jeweiligen Bedienphase des Navigationssystems grundsätzlich auswählbar sind (hier: deutsche Ortsnamen). - Das Feld
3 in2a steht für eine Vorauswahl eines Bedieners. In der dargestellten Situation des vorliegenden Beispiels besteht die Vorauswahl in der Vorgabe eines einzigen Vorauswahlkriteriums, nämlich des Anfangsbuchstaben des gewollten Ortsnamens (hier „B"). Analog können weitere Vorauswahlkriterien vom Bediener eingegeben werden. - Die Vorauswahlkriterien des Felds
3 werden nun jeweils auf die Mengen1 und2 angewendet. - Ergebnis der Anwendung auf die Menge
1 (Operator5 in2a ) ist eine Menge aller deutschen Ortsnamen mit dem Anfangsbuchstaben „B". Im vorliegenden Beispiel wird die Menge als alphanumerisch geordnete Liste im unteren Teil des rechten Fensters eines Bildschirms (2a zeigt eine Bildschirmansicht6 ) optisch an den Bediener ausgegeben. - Die alphanumerisch geordnete Liste im unteren Teil des rechten Fensters der Bildschirmansicht
6 entspricht derjenigen Liste, die auch bei einem Verfahren gemäß dem Stand der Technik (vgl.1a ,1b ) in einem entsprechenden Bedienschritt an den Bediener ausgegeben wird. - Ergebnis der Anwendung der Vorauswahlkriterien auf die Menge
2 (Operator4 in2a ) ist eine Menge aller bevorzugten deutschen Ortsnamen mit dem Anfangsbuchstaben „B". Diese Ergebnismenge des Operators4 ist wesentlich kleiner als die des Operators5 . Im vorliegenden Beispiel umfasst die Ergebnismenge des Operators4 nur drei Ortsnamen. Diese werden im oberen Teil des rechten Fensters des Bildschirms (vgl. Bildschirmansicht6 ) in Listenform ausgegeben. Auch diese Liste ist, wie die Liste im unteren Teil des rechten Fensters, in sich alphanumerisch sortiert. - Nach der (bezüglich der Eingabe von Vorauswahlkriterien wie beim Stand der Technik erfolgenden) Vorauswahl kann der Bediener ins rechte Fenster der Bildschirmansicht wechseln (vgl.
2b ). Durch die Erfindung hat er dort nun eine aus zwei Teillisten zusammengesetzte Liste von Ortsnamens für die Auswahl des gewollten Ortsnamens zur Verfügung. Der obere Teil des rechten Fensters enthält eine Teilliste bevorzugter und der Vorauswahl entsprechender Ortsnamen. Der untere Teil des rechten Fensters enthält eine Teilliste aller der Vorauswahl entsprechender Ortsnamen. Mit einem Auswahlrahmen kann der Bediener durch die gesamte Liste, d. h. beide Teillisten, scrollen und einen gewollten Ortsnamen auswählen. Die beiden Teillisten im oberen und unteren Teil des rechten Fensters sind lediglich optisch durch eine Trennlinie voneinander abgegrenzt. - Der im aktuellen Beispiel gewollte Ortsname „Berlin" ist durch die Erfindung bereits nach der Eingabe nur eines als Vorauswahlkriterium dienenden Anfangsbuchstabens ganz an die Spitze der Auswahlliste im rechten Fenster gerückt. Er kann somit sehr einfach und sehr schnell vom Bediener ausgewählt werden.
- Andere (hier anhand der Liste „Last Targets") bevorzugte Ortsnamen (hier: „Bonn" und „Bremen") sind für den Bediener ebenfalls sehr einfach auswählbar. Ortsnamen, für welche sich keine Bevorzugung aus der Liste „Last Targets" ergibt, sind weiterhin – wie aus dem Stand der Technik bekannt – durch alphanumerische Suche im unteren Teil des rechten Fensters auffindbar. Der erfindungsgemäß geschaffene obere Teil des rechten Fensters behindert die Auswahl solcher Ziele nicht. Gegebenenfalls können auch – wie aus dem Stand der Technik bekannt – weitere Auswahlkriterien zur weiteren Eingrenzung der Suche eingegeben werden.
- Im vorliegenden Beispiel umfasst die Teilliste im unteren Teil des rechten Fensters mehr Elemente als im unteren Teil des rechten Fensters angezeigt werden können. Um die übrigen Elemente zu erreichen, kann je nach Ausführungsform der Erfindung die ganze Auswahlliste oder nur die Teilliste im unteren Teil scrollbar ausgeführt sein. Wenn die ganze Auswahlliste scrollbar ausgeführt ist, wird der obere Teil des rechten Fensters bei entsprechender Scrollweite aus der Bildschirmansicht verschwinden. Wenn nur die Teilliste im unteren Teil des rechten Fensters scrollbar ist, bleibt die Teilliste bevorzugter Ortsnamen im oberen Teil des rechten Fensters stets sichtbar. Auch die Teilliste im oberen Teil des rechten Fensters kann scrollbar sein, insbesondere wenn sich aus Vorauswahl und Bevorzugung noch immer eine große Anzahl sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe ergibt.
Claims (10)
- Verfahren zur optischen Ausgabe einer Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen bei der Eingabe eines Fahrtziels in ein Navigationssystem, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein bevorzugter Zielbegriff nach Bevorzugungskriterien bestimmt wird, dass eine Menge sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriffe bestimmt wird, und dass zumindest ein sowohl bevorzugter als auch auswählbarer Zielbegriff bei der Ausgabe optisch gegenüber nicht bevorzugten Zielbegriffen aus der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen hervorgehoben wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen in Form einer Liste erfolgt und dass die Hervorhebung des zumindest einen sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffs darin besteht, dass dieser innerhalb einer in einer Randposition der Liste angeordneten Teilliste ausgegeben wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die gesamte Liste nach den Bevorzugungskriterien geordnet ist.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen in Form mehrerer Listen erfolgt und dass die Hervorhebung des zumindest einen sowohl bevorzugten als auch auswählbaren Zielbegriffs darin besteht, dass dieser in einer separaten Liste ausgegeben wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Ausgabe der Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen eine Liste bzw. Teilliste umfasst, welche nicht ausschließlich hervorgehobene Zielbegriffe enthält und welche nach von den Bevorzugungskriterien verschiedenen Kriterien geordnet ist.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von auswählbaren Zielbegriffen in einer Vorauswahl nach Vorauswahlkriterien gegenüber einer weiteren noch größeren Vielzahl von grundsätzlich auswählbaren Zielbegriffen eingegrenzt wird.
- Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorauswahlkriterien zumindest teilweise alphanumerische Kriterien sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bevorzugungskriterien zumindest teilweise die Nutzung der Zielbegriffe in der Vergangenheit betreffen.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bevorzugungskriterien zumindest teilweise geographische und/oder geographieverwandte Kriterien sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationssystem einem Kraftfahrzeug zugeordnet ist.
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Family Applications (1)
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