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DE102005057724B3 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Formen oder Kernen insbesondere für Gießereizwecke - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Formen oder Kernen insbesondere für Gießereizwecke Download PDF

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DE102005057724B3
DE102005057724B3 DE102005057724A DE102005057724A DE102005057724B3 DE 102005057724 B3 DE102005057724 B3 DE 102005057724B3 DE 102005057724 A DE102005057724 A DE 102005057724A DE 102005057724 A DE102005057724 A DE 102005057724A DE 102005057724 B3 DE102005057724 B3 DE 102005057724B3
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shooting
mixture
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aerosol
sand
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DE102005057724A
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Inventor
Joachim Laempe
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Laempe & Moessner GmbH
Laempe & Mossner GmbH
Original Assignee
Laempe & Moessner GmbH
Laempe & Mossner GmbH
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Publication date
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Application filed by Laempe & Moessner GmbH, Laempe & Mossner GmbH filed Critical Laempe & Moessner GmbH
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    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
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Abstract

Zur Herstellung von Formen oder Kernen für Gießereizwecke aus einer Mischung (M) aus Formstoff oder Sand und einem Binder wird die Mischung (M) mittels wenigstens einer Schießeinheit (2) aus dieser beziehungsweise aus einem Schießrohr (3) und einem Schießkopf (4) durch mindestens eine an einer Schießplatte (5) angeordnete Ausschussöffnung (7) in ein Form- oder Kernwerkzeug (8) eingeschossen, wobei zumindest zwischen zwei Schießvorgängen der Bereich der Ausschussöffnung (7) mittels einer Flüssigkeit befeuchtet und/oder feucht gehalten wird, wobei die zum Befeuchten dienende Flüssigkeit (15) mittels wenigstens eines Ultraschallzerstäubers (16) zu einem schwebfähigen Aerosol zerstäubt und der Ausschussöffnung (7) direkt oder indirekt beispielsweise über eine Leitung (18) und/oder (23) zugeführt wird (Figur).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Formen oder Kernen, insbesondere für Gießereizwecke, aus einer Mischung aus Sand oder Formstoff und einem Binder, der insbesondere wasserlöslich und/oder hygroskopisch ist, wobei die Mischung mittels wenigstens einer Schießeinheit aus dieser in einem Schießvorgang durch mindestens eine an einer Schießplatte angeordnete Ausschussöffnung in ein Form- oder Kernwerkzeug eingeschossen und anschließend ausgehärtet wird, wobei zumindest zwischen zwei Schießvorgängen der Bereich der Ausschussöffnung mittels einer Flüssigkeit oder Wasser befeuchtet und/oder feucht gehalten wird.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung von Formen oder Kernen, insbesondere für Gießereizwecke, aus einer Mischung aus Sand oder Formstoff und einem vorzugsweise anorganischen Binder, der insbesondere wasserlöslich und/oder hygroskopisch ist, mit wenigstens einer ein Schießrohr und einen Schießkopf aufweisenden Schießeinheit, wobei an dem Schießkopf eine Schießplatte mit mindestens einer Ausschussöffnung und einer Einrichtung zu deren Befeuchtung vorgesehen sind, ins besondere zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens.
  • Ein derartiges Verfahren und eine vergleichbare Vorrichtung sind aus DE 103 40 491 B3 bekannt. Dabei ist zur Verwirklichung des Verfahrens vorgesehen, dass die Feuchtigkeit als fein verteilte beziehungsweise versprühte oder zerstäubte Flüssigkeit zugeführt wird. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dadurch zu viel Flüssigkeit in den Bereich der Ausschussöffnungen oder Austrittsöffnungen gelangen und den Binder aus dem Gemisch von Sand und Binder herauslösen oder herausschwemmen und/oder das in den Ausschussöffnungen oder Austrittsöffnungen und kurz darüber befindliche Gemisch aus Sand und Binder zu feucht machen kann, so dass innerhalb dem Form- oder Kernwerkzeug unterschiedlich feuchte Gemischbereiche aus Sand oder Formstoff und Binder vorhanden sein können, die zu Unregelmäßigkeiten der Form oder des Kernes führen können.
  • Aus DE 101 44 193 C1 ist es bekannt, zur Schaffung einer feuchten Atmosphäre beim Formschießen einen Feuchtigkeitsträger in Kontakt mit Befüllelementen zu bringen, welcher beispielsweise ein mit Flüssigkeit oder Wasser getränktes, saugfähiges Material sein kann. Auch dadurch wird die Ausschussöffnung und das Gemisch aus Sand und Binder zu nass, was zu Verfälschungen dieses Gemisches führen kann.
  • Ferner offenbart DE 101 44 193 C1 , dass die zugeführte Feuchtigkeit als Kondensat wirksam werden soll, was wiederum im Bereich der Ausschuss- oder Austrittsöffnung eines Befüllelements zu einer zu starken Verwässerung des Gemisches aus Sand und Binder mit den erwähnten Nachteilen führen kann.
  • Es besteht deshalb die Aufgabe, ein Verfahren und auch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, womit ein vorzeitiges Aushärten der Mischung aus Kernsand oder Form stoff und Binder im Bereich der Ausschussöffnung oder Ausschussöffnungen vermieden und so ein wartungsarmer Dauerbetrieb ermöglicht wird, ohne dass der Binder zu feucht oder sogar ausgeschwemmt werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht das eingangs definierte Verfahren vor, dass die zum Befeuchten dienende Flüssigkeit oder das zum Befeuchten dienende Wasser mittels Ultraschall zu einem schwebfähigen Aerosol zerstäubt und dem Bereich der Ausschussöffnung und/oder der Schießeinheit oder dem Schießkopf zugeführt wird.
  • Es hat sich gezeigt, dass mit Hilfe von Ultraschall Flüssigkeit, zum Beispiel wasserhaltige Flüssigkeit oder auch Wasser, in ein schwebfähiges Aerosol verwandelt werden kann, dessen Flüssigkeitsbestandteile derart klein sind, dass sie in Luftfeuchtigkeit übergehen, ohne zu kondensieren und ohne sich als Kondensat im Bereich der Ausschussöffnung für das Sand-Binder-Gemisch niederzuschlagen. Die Größe der durch Ultraschall erzeugten Flüssigkeitsteilchen kann in der Größenordnung von 0,01 Millimeter oder darunter liegen. Gleichzeitig wird eine ausreichend hohe Luftfeuchtigkeit erzielt, die das Austrocknen des Sand-Binder-Gemischs beispielsweise zwischen zwei Schüssen verhindert, so dass die einzelnen Schüsse prozesssicher erfolgen können, ohne dass in der Form oder in dem Kern ungleichmäßig feuchte Bereiche entstehen.
  • Das Aerosol beziehungsweise die Menge dieses schwebfähigen Aerosols und die Größe des mit dem Aerosol versehenen Volumenstroms kann durch Veränderung der von dem/den Ultraschallgeber(n) abgegebenen Pulspakete und/oder durch Veränderung der Spannung des/der Ultraschallgeber eingestellt werden. Auf diese Weise lässt sich die Menge des schwebfähigen Aerosols, womit der Bereich der Ausschussöffnung(en) befeuchtet wird, an die vorhandenen Verhältnisse wie Atmosphärenfeuchtigkeit, Anzahl der Ausschussöffnungen und Umgebungstemperatur anpassen.
  • Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann darin bestehen, dass das schwebfähige Aerosol mit Abstand zu der/den Ausschussöffnungen gebildet und über eine Leitung der/den Ausschussöffnungen zugeleitet wird. Somit wird in dem Bereich der Schießeinheit kein Platz für die Erzeugung des Aerosols benötigt. Dennoch kann im Bereich der Ausschussöffnungen so viel Feuchtigkeit innerhalb der Luft bereitgestellt werden, dass ein Eintrocknen der Ausschussöffnungen vermieden wird, ohne aber zu viel Flüssigkeit zuzuführen, wodurch insbesondere der Binder eventuell ausgeschwemmt oder gelöst werden könnte.
  • Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann darin bestehen, dass der Sandvorrat in dem Schießrohr und/oder in dem Schießkopf mit einem Flüssigkeits-Aerosol befeuchtet wird. Das Schießrohr und/oder der Schießkopf können also auch über eine oder mehrere Leitungen mit einem Ultraschallzerstäuber für Flüssigkeit oder Wasser verbunden werden, so dass auch der Sandvorrat und insbesondere dessen Oberfläche, die andernfalls gegebenenfalls eine Kruste bilden könnte, befeuchtet werden, ohne aber durchnässt zu werden, was zusätzlich zur direkten Befeuchtung der Ausschussöffnung oder stattdessen als indirekte Befeuchtung der Ausschussöffnung erfolgen kann.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist die eingangs definierte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens einen Ultraschallzerstäuber für Wasser oder für eine insbesondere Wasser enthaltende Flüssigkeit aufweist und dass dieser Ultraschallzerstäuber mit der/den Ausschussöffnungen in Verbindung ist. Die Erfindung macht sich also die Tatsache oder Erkenntnis zu nutze, dass mit Ultraschallgebern Wasser oder eine wasserenthaltende Flüssigkeit derart zerstäubt werden kann, dass die einzelnen Tröpfchen kleiner als 20 Tausendstel Millimeter oder sogar kleiner als 10 Tausendstel Millimeter sein können, so dass sie in Luftfeuchtigkeit übergehen und sich nicht als Feuchtigkeitsfilm auf Teilen der Schießeinheit und insbesondere im Bereich der Ausschussöffnung niederschlagen.
  • Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn der/die Ultraschallgeber und das dazu gehörende Flüssigkeitsreservoir räumlich von der Schießeinheit getrennt angeordnet und mit dem Bereich der Ausschussöffnung(en) über zumindest eine Rohr- oder Schlauchleitung verbunden ist/sind. Versuche haben gezeigt, dass das durch einen Ultraschallzerstäuber aus Wasser oder aus einer wasserhaltigen Flüssigkeit gebildete schwebende Aerosol problemlos über mehrere Meter durch eine solche Leitung transportiert werden kann, um dann an der oder den Ausschussöffnungen ausreichend feuchte Luft bereitzustellen, die ein Eintrocknen des Gemisches aus Sand oder Formstoff und Binder insbesondere in den Ausschussöffnungen verhindert, ohne diese Mischung aber zu sehr zu durchnässen. Somit kann in vorteilhafter Weise das Flüssigkeitsreservoir mit Ultraschallgeber an einer Stelle der Form- oder Kernschießmaschine beziehungsweise nahe dieser Maschine angeordnet werden, wo ausreichend Platz dafür vorhanden ist.
  • Zur Beförderung des Aerosols von dem/den Ultraschallzerstäuber(n) zu der oder den Ausschussöffnungen der Schießeinheit kann ein Ventilator und/oder ein Druckanschluss insbesondere oberhalb der Flüssigkeitsoberfläche des Flüssigkeitsreservoirs angeordnet sein. Zwar könnte das Aerosol vor allem bei einer relativ kurzen Leitung aufgrund seines Eigendrucks zu den Ausschussöffnungen strömen, jedoch kann ein Ventilator oder ein Druckgasanschluss diese Strömung verbessern beziehungsweise auch einen größeren Abstand des Ultraschallgebers von den Ausschussöffnungen ermöglichen. Ferner können durch einen Ventilator und/oder einen Druckgasanschluss Höhenunterschiede zwischen dem Ultraschallzerstäuber und der Schießplatte beziehungsweise einem sonstigen Ziel des Aerosols an der Kernschießmaschine überwunden werden. Vor allem kann das Aerosol auch nach oben gefördert werden, so dass der Ultraschallgeber mit dem Flüssigkeitsreservoir auch tiefer angeordnet sein kann, wo in der Regel genügend Platz dafür vorhanden ist. Vorteilhaft dabei ist, dass ein eventuell auftretendes Kondensat an den inneren Wandungen des Rohres oder Schlauches, worin das Aerosol transportiert wird, nach unten in das Reservoir zurückfließen kann.
  • Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn das Flüssigkeitsreservoir ein geschlossener Flüssigkeitsbehälter ist und durch einen in oder an einer seiner Wandungen angeordneten oder dort wirksamen Ventilator und/oder Druckanschluss unter Überdruck steht. Entsprechend stetig kann das von einem Ultraschallzerstäuber erzeugte Aerosol an den Ort seiner Bestimmung transportiert werden.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn an dem Flüssigkeitsreservoir ein oder mehrere, zum Beispiel zwei Ultraschallzerstäuber vorgesehen sind. Entsprechend groß kann die Oberfläche des Flüssigkeitsreservoirs und der darin enthaltenen Flüssigkeit sein und entsprechend viel Aerosol kann erzeugt werden, so dass entsprechend große Schießeinheiten auch an mehreren Stellen gleichzeitig feucht gehalten werden können.
  • Zu dem Schießkopf kann eine bewegliche Schutzvorrichtung mit einer Spülhaube gehören, die den Anschluss für das Aerosol aufweist und für die einzelnen Schüsse entfernbar oder wegbewegbar ist, und die Verbindungsleitung von dem Ultraschallzerstäuber und Flüssigkeitsreservoir zu der Schutzvorrichtung kann ein Teleskoprohr oder ein Schlauch sein. Somit bleibt die Möglichkeit erhalten, eine bewegliche Schutzvorrichtung und Spülhaube vorzusehen, da diese mit der beweglichen Leitung verbunden werden kann, die die Bewegungen der Schutzvorrichtung mitmachen kann.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn das Schießrohr und/oder der Schießkopf der Schießeinheit über eine oder mehrere Leitungen mit dem Ultraschallzerstäuber und dem Flüssigkeitsreservoir verbunden ist/sind. Dadurch kann eine Krustenbildung an der Oberfläche des Sandvorrates insbesondere in dem Schießrohr vermieden werden. Ferner kann dadurch der Sandvorrat gezielt derartig angefeuchtet werden, dass an der Austritts- oder Schießöffnung nur noch eine geringe oder gegebenenfalls gar keine Feuchtigkeitszufuhr mehr notwendig ist, sondern die Feuchtigkeit dem Bereich der Ausschussöffnung über den Sandvorrat zugeführt wird. Es kann also eine direkte oder eine indirekte Zufuhr des Aerosols zu der oder den Ausschussöffnungen vorgesehen werden, wobei eine Kombination von beidem die besten Ergebnisse verspricht.
  • Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Die einzige Figur zeigt
    in schematisierter Darstellung einen Längsschnitt durch eine Schießeinheit zum Zuführen einer Mischung aus Sand oder Formstoff und einem Binder zu einem ebenfalls im vertikalen Schnitt schematisiert dargestellten Kernwerkzeug, wobei an einer zu der Schießeinheit gehörenden Schutzvorrichtung mit Gasspülhaube einerseits und an einem zu der Schießeinheit gehörenden Schießrohr andererseits jeweils eine Leitung mündet, die von einem Flüssigkeitsbehälter mit Ultraschallzerstäubern kommt und zum Befeuchten der Ausschussöffnung und des Sandvorrates dient.
  • Eine im Ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung zur Herstellung von Formen oder Kernen, im Ausführungsbeispiel zur Herstellung von Kernen für Gießereizwecke, aus einer Mischung M aus Sand oder einem Formstoff und einem insbesondere wasserlöslichen oder hygroskopischen Binder weist eine im Ganzen mit 2 bezeichnete Schießeinheit auf, zu der im wesentlichen ein die Mischung M aufnehmendes Schießrohr 3 mit einem Schießkopf 4 gehört.
  • Am unteren Ende des Schießkopfes 4 ist eine Schießplatte 5 angeordnet, über welcher die Mischung M liegt, die in einem Schießvorgang durch zumindest eine Schießdüse 6 mit Ausschussöffnung 7 sowie – im Ausführungsbeispiel – eine weitere Ausschussöffnung 7 aus der Schießeinheit 2 in ein Kernwerkzeug 8 eingeschossen werden kann. In bekannter Weise wird dazu das Schießrohr 3 von oben her mit Druck beaufschlagt, so dass die Mischung M durch die Schießdüse 6, die in eine Eintrittsöffnung 9 des Kernwerkzeugs 8 passt, aus dem über der Schießplatte 5 befindlichen Raum ausgetrieben und in den in dem Kernwerkzeug 8 zur Aufnahme der Mischung vorgesehenen Raum 14 eingeschossen wird und diesen ausfüllt.
  • In der Zeichnung ist die Vorrichtung 1 in dem Zustand nach einem Schießvorgang dargestellt, dass heißt Schießeinheit 2 und Kernwerkzeug 8 sind getrennt und voneinander beabstandet.
  • Damit in der Zwischenzeit bis zu einem nächsten Schuss in der Schießdüse 6 beziehungsweise Ausschussöffnung 7 verbliebene Mischungsreste und die über der Schießplatte 5 befindliche Mischung M nicht verkrusten und vor allem die Ausschussöffnungen 7 nicht durch teilweise ausgehärtete Mischung verstopft werden, werden sie in der nachfolgenden Weise befeuchtet.
  • Zwischen der Schießeinheit 2 und dem Kernwerkzeug 8 ist eine wegbewegbare Schutzvorrichtung 10 mit einer Gasspülhaube 11 vorgesehen. Die Schutzvorrichtung 10 weist einen Hohlraum 12 auf. Wenn sie in der dargestellten Weise an die Schießplatte 5 angeschlossen ist, übergreift sie diese und insbesondere die Ausschussöffnungen 7 und auch die Schießdüse 6, die in den Hohlraum 12 ragt. Dabei wird der Hohlraum 12 gegenüber der Schießplatte 5 gasdicht oder nahezu gasdicht gegenüber der Umgebung abgeschlossen.
  • In der Figur erkennt man ferner ein Reservoir 13 für Flüssigkeit 15 und zwei auf diese Flüssigkeit 15 einwirkende, an das Flüssigkeitsreservoir 13 angeschlossene, schematisiert dargestellte Ultraschallzerstäuber 16. Damit kann die aus Wasser bestehende oder Wasser enthaltende Flüssigkeit 15 in ein schwebendes Aerosol verwandelt werden, welches als „Wolkenpilz" 17 oberhalb der Oberfläche der Flüssigkeit 15 angedeutet ist.
  • Die Ultraschallzerstäuber 16 und das Flüssigkeitsreservoir 13 stehen über eine Leitung 18 mit dem Hohlraum 12 der Schutzvorrichtung 10 und damit mit den Ausschussöffnungen 7 in Verbindung, so dass die von dem schwebenden Aerosol befeuchtet, aber nicht durch sich niederschlagendes Wasser durchnässt werden.
  • Dabei erkennt man, dass die Ultraschallzerstäuber 16 und das Flüssigkeitsreservoir 13 räumlich von der Schießeinheit 2 ge trennt angeordnet und mit dem Bereich der Ausschussöffnungen 7 über eine Rohr- oder Schlauchleitung 18 verbunden sind. Somit kann die Erzeugung des schwebenden Aerosols 17 an einer Stelle stattfinden, die ausreichend Platz dafür bietet.
  • Zur Beförderung des Aerosols 17 von den Ultraschallzerstäubern 16 und dem Flüssigkeitsreservoir 13 zu der oder den Ausschussöffnungen 7 der Schießeinheit 2 ist im Ausführungsbeispiel ein Ventilator 19 und ein Druckanschluss 20 angedeutet, wobei beide Möglichkeiten gleichzeitig oder alternativ vorgesehenen sein können. Dabei befinden sich der Ventilator 19 und/oder der Druckanschluss 20 oberhalb der Oberfläche der Flüssigkeit 15 in dem Flüssigkeitsreservoir 13, welches als geschlossener Flüssigkeitsbehälter ausgebildet ist, damit oberhalb der Flüssigkeit 15 durch den Ventilator 19 oder den Druckgasanschluss 20 ein zur Beförderung des Aerosols 17 dienender Überdruck entstehen kann. Der Druckgasanschluss 20 oder der Ventilator 19 sind dabei an oder in einer Wandung 21 des als Flüssigkeitsbehälter ausgebildeten Flüssigkeitsreservoirs 13 angeordnet.
  • Dabei erkennt man im Ausführungsbeispiel, dass an dem Flüssigkeitsreservoir 13 zwei Ultraschallzerstäuber 16 vorgesehen sind, die von der Flüssigkeit 15 überdeckt sind und somit zwei „Aerosolwolken" 17 erzeugen können, die beide in Richtung des Pfeiles Pf in die Leitung 18 befördert werden können.
  • Da die Schutzvorrichtung 10 mit der Gasspülhaube 11 relativ zu der Schießeinheit 2 und der Schießplatte 5 bewegbar ist, ist die zu ihr führende Leitung 18 als Schlauch ausgebildet, der entsprechende Bewegungen mitmachen kann. Somit kann die zu dem Schießkopf 4 und der Schießplatte 5 gehörende Schutzvorrichtung 10 mit Spülhaube 11 trotz des Anschlusses für das Aerosol und trotz der zu diesem Anschluss führenden Leitung 18 für die einzelnen Schüsse von der Schießplatte 5 entfernt und wegbewegt werden.
  • Dabei erkennt man in der Zeichnung, dass die Leitung 18 eine Verzweigung 22 hat und ein weiterer Leitungsstrang 23 zu und in das Schießrohr 3 führt, so dass das von den Ultraschallzerstäubern 16 gebildete Aerosol auch in oder über die Mischung M transportiert werden kann, um die Oberfläche dieses Vorrats der Mischung an einer Verkrustung zu hindern. Darüber hinaus kann dadurch die gesamte Mischung von vorne herein feucht gehalten werden, was ein Verkrusten auch in den Schießöffnungen 7 verhindern kann.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist es also möglich, die zum Befeuchten dienende Flüssigkeit 15, beispielsweise Wasser, mittels Ultraschall zu einem schwebfähigen Aerosol zu zerstäuben und dem Bereich der Ausschussöffnung 7 oder der Ausschussöffnungen 7 direkt oder indirekt zuzuführen. Die direkte Zuführung erfolgt im Ausführungsbeispiel über die Leitung 18 und die Schutzvorrichtung 10 mit deren Hohlraum 12 und die indirekte Zufuhr erfolgt über den Leitungsstrang 23 und das Schießrohr 3.
  • In nicht näher dargestellter Weise kann dabei das Aerosol und die Größe des mit dem Aerosol versehenen Volumenstroms durch Veränderung der von den Ultraschallgebern 16 abgegebenen Pulspakete und/oder durch Veränderung der Spannung der Ultraschallgeber 16 eingestellt werden.
  • Da die Schießeinheit 2 über die Schlauchleitung 18 und den Leitungsstrang 23 mit dem Flüssigkeitsreservoir 13 und den Ultraschall-Zerstäubern 16 verbunden ist, wird das schwebfähige Aerosol mit Abstand zu den Ausschussöffnungen 7 gebil det und über die erwähnten Leitungen dorthin geleitet.
  • Das durch Ultraschall erzeugte Aerosol 17 ergibt dabei derart kleine Flüssigkeitsteilchen, dass diese in Luftfeuchtigkeit übergehen und so zu einer Befeuchtung der Mischung M zumindest im Bereich der Ausschussöffnungen 7 dienen kann, ohne aber als Nässe niedergeschlagen zu werden und die Mischung M möglicherweise sogar ungleichmäßig zu durchnässen und dabei eventuell Binder auszuschwemmen oder zu lösen.
  • Zur Herstellung von Formen oder Kernen für Gießereizwecke aus einer Mischung M aus Formstoff oder Sand und einem Binder wird die Mischung M mittels wenigstens einer Schießeinheit 2 aus dieser beziehungsweise aus einem Schießrohr 3 und einem Schießkopf 4 durch mindestens eine an einer Schießplatte 5 angeordnete Ausschussöffnung 7 in ein Form- oder Kernwerkzeug 8 eingeschossen, wobei zumindest zwischen zwei Schießvorgängen der Bereich der Ausschussöffnung 7 mittels einer Flüssigkeit befeuchtet und/oder feucht gehalten wird, wobei die zum Befeuchten dienende Flüssigkeit 15 mittels wenigstens eines Ultraschallzerstäubers 16 zu einem schwebfähigen Aerosol zerstäubt und der Ausschussöffnung 7 direkt oder indirekt beispielsweise über eine Leitung 18 und/oder 23 zugeführt wird.

Claims (11)

  1. Verfahren zur Herstellung von Formen oder Kernen, insbesondere für Gießereizwecke, aus einer Mischung (M) aus Sand oder Formstoff und einem Binder, der insbesondere anorganisch, wasserlöslich und/oder hygroskopisch ist, wobei die Mischung (M) mittels wenigstens einer Schießeinheit (2) aus dieser in einem Schießvorgang durch mindestens eine an einer Schießplatte (5) angeordnete Ausschussöffnung (7) in ein Form- oder Kernwerkzeug (8) eingeschossen und anschließend ausgehärtet wird, wobei zumindest zwischen zwei Schießvorgängen der Bereich der Ausschussöffnung (7) mittels einer Flüssigkeit oder Wasser befeuchtet und/oder feucht gehalten wir, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Befeuchten dienende Flüssigkeit (15) oder das zum Befeuchten dienende Wasser mittels Ultraschall zu einem schwebfähigen Aerosol zerstäubt und dem Bereich der Ausschussöffnung (7) und/oder der Schießeinheit (2) oder dem Schießkopf zugeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aerosol und die Größe des mit dem Aerosol versehenen Volumenstroms durch Veränderung der von dem/den Ultraschallgeber(n) (16) abgegebenen Pulspakete und/oder durch Veränderung der Spannung des/der Ultraschallgeber (16) eingestellt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das schwebfähige Aerosol mit Abstand zu der/den Ausschussöffnungen gebildet und über eine Leitung der/den Ausschussöffnungen zugeleitet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge kennzeichnet, dass der Sandvorrat in dem Schießrohr und/oder in dem Schießkopf mit einem Flüssigkeits-Aerosol befeuchtet wird.
  5. Vorrichtung (1) zur Herstellung von Formen oder Kernen, insbesondere für Gießereizwecke, aus einer Mischung aus Sand oder Formstoff und einem vorzugsweise anorganischen Binder, der insbesondere wasserlöslich und/oder hygroskopisch ist, mit wenigstens einer ein Schießrohr (3) und einen Schießkopf (4) aufweisenden Schießeinheit (2), wobei an dem Schießkopf (4) eine Schießplatte (5) mit mindestens einer Ausschussöffnung (7) und eine Einrichtung zu deren Befeuchtung vorgesehen sind, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) wenigstens einen Ultraschallzerstäuber (16) für Wasser oder für eine insbesondere Wasser enthaltende Flüssigkeit (15) aufweist und dass dieser Ultraschallzerstäuber (16) mit der/den Ausschussöffnungen (7) in Verbindung ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Ultraschallzerstäuber (16) und das dazu gehörende Flüssigkeitsreservoir (13) räumlich von der Schießeinheit (2) getrennt angeordnet und mit dem Bereich der Ausschussöffnung(en) (7) über zumindest eine Rohr- oder Schlauchleitung (18) verbunden ist/sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Beförderung des Aerosols (17) von dem/den Ultraschallzerstäuber(n) (16) zu der oder den Ausschussöffnungen (7) der Schießeinheit (2) ein Ventilator (19) und/oder ein Druckanschluss (20) insbesondere oberhalb der Flüssigkeitsoberfläche des Flüssigkeitsreservoirs (13) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Flüssigkeitsreservoir (13) ein geschlossener Flüssigkeitsbehälter ist und durch einen vorzugsweise in oder an einer seiner Wandungen (21) angeordneten oder dort wirksamen Ventilator (19) und/oder Druckanschluss (20) unter Überdruck steht.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Flüssigkeitsreservoir (13) ein oder mehrere, zum Beispiel zwei Ultraschallzerstäuber (16) vorgesehen sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zu dem Schießkopf (4) eine bewegliche Schutzvorrichtung (10) mit einer Spülhaube (11) gehören, die den Anschluss für das Aerosol aufweist und für die einzelnen Schüsse entfernbar oder wegbewegbar ist und dass die Verbindungsleitung von dem Ultraschallzerstäuber (16) und Flüssigkeitsreservoir zu der Schutzvorrichtung ein Teleskoprohr oder ein Schlauch ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass auch das Schießrohr und/oder der Schießkopf der Schießeinheit über eine oder mehrere Leitungen mit dem Ultraschallzerstäuber (16) und dem Flüssigkeitsreservoir verbunden ist/sind.
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