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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tür für ein Kältegerät mit einem Türblatt und
einer in dem Türblatt
angeordneten Ausgabeeinheit für
Wasser und/oder Eis sowie mit einem von einem Rand des Türblatts
zur Ausgabeeinheit verlaufenden Versorgungskanal.
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Kühlgeräte, die
nicht nur zum Frischhalten von eingelagertem Kühlgut dienen, sondern auch noch
mit anderen Zusatzgeräten
wie Eisbereiter und Wasserspender ausgestattet sind, werden immer häufiger.
Dabei ist es insbesondere praktisch, wenn das Wasser oder Eis an
der Außenseite
des Kältegerätes abgegeben
werden kann. Dazu ist an der Vorderseite der Tür ein Wasser- bzw. Eisspender
angeordnet, durch den der Benutzer, ohne die Tür zu öffnen, Eis oder gekühltes Wasser
entnehmen kann.
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Dadurch,
dass zur Entnahme von Wasser und/oder Eis die Tür nicht geöffnet werden muss, wird nicht
nur der Komfort für
den Benutzer des Gerätes
erhöht,
sondern auch Energie eingespart. Denn beim Öffnen des Gerätes tritt
warme Luft in den Innenraum ein, die nach Schließen der Tür wieder abgekühlt werden
muss.
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Ein
solches Kältegerät ist beispielsweise
aus der
DE 10
2004 013 431 A1 bekannt. Dieses Kältegerät hat einen Korpus und eine
Tür, die
einen Innenraum begrenzen. In der Vorderseite der Tür ist ein Wasserspender
eingebaut. Der Wasserspender wird durch einen Versorgungsstrang
gespeist, der von dem Korpus durch ein Scharnier in die Tür verläuft.
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Da
die Tür
wahlweise rechts oder links an den Korpus angeschlagen sein kann,
ist insbesondere die Führung
und Verlegung des Versorgungsstrangs in der Tür des Kältegerätes problematisch.
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Bei
der
DE 10 2004
013 431 A1 ist die Führung
der türseitigen
Versorgungsleitung wie folgt gelöst:
Der Versorgungsstrang wird in einem Versorgungskanal verlegt. Dazu
sind in der Kältegerätetür jeweils
zwei Versorgungskanäle
in Form von in eine isolierende Schaumstoffschicht der Tür eingebetteten
Rohren vorgesehen, die sich von dem Wasserspender jeweils zu Ecken
der Tür
erstrecken. Abhängig
von der Seite des Türanschlags
wird die Versorgungsleitung in einem der beiden Kanäle verlegt.
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Diese
Bauart einer Kältegerätetür erfordert eine
aufwendige Herstellung, da die Durchtrittsstellen der Versorgungskanäle durch
eine die Schaumstoffschicht einschließende Wand der Kältegerätetür sicher
abgedichtet werden müssen,
um zu verhindern, dass beim Schäumen
Schaum aus dem Körper der
Tür heraustritt.
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Ein
Wechsel der Anschlagseite der Kältegerätetür ist ebenfalls
aufwendig, da der Versorgungsstrang aus einem der Versorgungskanäle entfernt und
in den anderen eingeführt
werden muss.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Tür mit einem
Wasserspender für
ein Kältegerät bereitzustellen,
die sich durch eine einfache Herstellung auszeichnet und deren Anschlagseite
an einen Korpus mit einem minimalen Aufwand vor Ort geändert werden
kann.
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Dies
wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass der Versorgungskanal eine in das Türblatt eingetiefte,
sich zwischen benachbarten Ecken des Türblatts erstreckende Rille
aufweist. Wenn der Türanschlag
geändert
werden soll, genügt
es, einen in der Rille verlaufenden Versorgungsstrang kann nach
Bedarf in der Rille von einer Ecke zur anderen umgeklappt werden.
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Eine
Verringerung des Herstellungsaufwandes wird auch dadurch erreicht,
dass der Versorgungskanal eine Rille aufweist, die sich von wenigstens
einer Ecke des Türblatts
zur Ausgabeeinheit erstreckt. Da die Rille an der Oberfläche der
Tür verläuft, wird
vermieden, dass ein Kanal durch die Tür hindurchgeführt werden
muss. Dabei müssen
keine Durchtrittsstellen des Kanals durch die Isolationsschicht
der Wand aufwändig
abgedichtet werden.
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Dabei
ist es vorteilhaft, wenn der Versorgungskanal einen T-förmigen Verlauf
mit einem zwischen der Ausgabeeinheit und einer horizontalen Kante
der Tür
verlaufenden Stamm und entlang der horizontalen Kante verlaufenden
Zweigen aufweist. So wird erreicht, dass ein großer Teil des Versorgungskanals
unabhängig
von der Türanschlagseite immer genutzt
wird und nur der relativ kurze Teil des Versorgungsstrangs, der
in den Zweigen verläuft,
abhängig
vom Türanschlag
verlegt wird.
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Zweckmäßigerweise
verläuft
der Stamm vertikal. Dadurch wird eine kurze Verbindungsstrecke zwischen
den entlang der horizontalen Kante verlaufenden Zweigen und der
Ausgabeeinheit erreicht.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung verläuft
die Rille v-förmig über die
Ausgabeeinheit. Dadurch wird erreicht, dass der Versorgungskanal
kurz ausgestaltet werden kann.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Rille durch
einen Deckel verschlossen sein. Dadurch wird eine ästhetisch
ansprechende Oberfläche
der Tür
erzielt. Außerdem
kann durch die Isolierwirkung eines entsprechenden Deckels die im Bereich
von eingetieften Rillen geringere Isolierwirkung der Tür ausgeglichen
werden.
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Dabei
ist es zweckmäßig, wenn
der Deckel in den Kanal eingreifend verrastet ist. Das Verrasten des
Deckels stellt eine kostengünstige
Verbindung zwischen Deckel und Türinnenseite
dar. Diese Verbindung kann sowohl einfach und schnell erstellt als auch
gelöst
werden.
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In
einem Ausführungsbeispiel
kann ein Versorgungsstrang durch den Stamm und einen der zwei Zweige
geführt
sein.
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Zweckmäßigerweise
ist der Versorgungsstrang in dem Stamm geklemmt. Dies stellt eine
einfache, lösbare
und kostengünstige
Verbindung dar. Außerdem
kann der Stamm so vergleichsweise schnell montiert werden.
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Der
erfinderische Gedanke sieht weiterhin vor, dass der Kanal in einem Übergangsbereich
zwischen dem Stamm und den Zweigen gekrümmte Seitenwände aufweist.
So wird ein Knicken des Versorgungsstrangs verhindert, das insbesondere
für eine in
dem Strang enthaltene Wasserleitung problematisch sein kann.
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Vorzugsweise
haben die gekrümmten
Seitenwände
einen Krümmungsradius
von wenigstens 2 cm. Dadurch wird sichergestellt, dass ein kritischer Biegeradius
der Wasserleitung nicht unterschritten wird.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren.
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Es
zeigen:
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1 einen
schematischen Schnitt durch ein Kältegerät mit einem Wasserspender;
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2 eine
Teilansicht der Tür
des Kältegerätes aus 1;
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3 eine
Schnittansicht der Tür
aus 2;
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4 einen
schematischen Schnitt durch eine zweite Ausgestaltung eines Kältegeräts mit Wasserspender;
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5 eine
Teilansicht der Tür
des Kältegerätes aus 4;
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6 eine
Teilansicht einer ersten Variante der Tür aus 5; und
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7 eine
Teilansicht einer zweiten Variante der Tür aus 5.
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Das
in 1 in einem schematischen Schnitt gezeigte Kältegerät hat einen
wärmeisolierenden Korpus 1 und
eine Tür 2,
die einen Innenraum 3 begrenzen. In einem zentralen Bereich
der Tür 2 ist
eine Nische 4 gebildet, an deren Decke ein Auslass 5 zum Abzapfen
von gekühltem
Trinkwasser in einen in der Nische 4 platzierten Behälter 6 angeordnet
ist. Der Auslass 5 ist über
eine Versorgungsleitung 9 mit einem Wassertank 8 verbunden.
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2 zeigt
einen Ausschnitt der Tür 2.
Die Tür 2 weist
eine Blechplatte 23 auf, die die Frontseite 24 und
die Seitenflächen 25 bildet.
Eine Kunststoffplatte 26 bildet die Innenseite der Tür 2.
Seitliche Ränder
der Platten 23 und 26 sind dicht miteinander verbunden.
Ein Aufsteckprofil 11 ist auf obere Ränder der Blechplatte 23 und
der Kunststoffplatte 26 aufgesteckt und bildet die Oberseite
der Tür 2.
Ein entsprechendes, nicht gezeigtes Aufsteckprofil ist an den unteren
Rändern
der Platten 23, 26 angebracht. Die Blechplatte 23,
die Kunststoffplatte 26 und die Aufsteckprofile 11 begrenzen
einen Hohlraum, der mit wärmeisolierendem
Polymerschaum ausgefüllt
ist.
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Von
der Nische 4 aus erstreckt sich ein Rohr 16 im
Inneren der Tür 2 senkrecht
nach oben. Das Rohr 16 ist von dem Polymerschaum umgeben.
Es mündet
in einer Rille 10, die in dem Aufsteckprofil 11 an
der Oberkante der Tür 2 vorgesehen
ist und sich zwischen zwei Lagerbuchsen für ein Türscharnier erstreckt, die an
den oberen Ecken 21 der Tür 2 angeordnet sind.
Das Rohr 16 und die Rille 10 bilden gemeinsam
einen Versorgungskanal, der vorgesehen ist, um darin einen Versorgungsstrang
zu verlegen, der die (in 2 nicht dargestellte) Leitung 9 sowie ggf.
elektrische Leitungen umfasst. Eine solche elektrische Leitung kann
sich z. B. von einem an der Nische 4 angebrachten Schalter
zu einem im Korpus an der Leitung 9 angebrachten Sperrventil 29 erstrecken,
um dieses auf- und zuzuschalten.
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Um
ein Abknicken der Leitung 9 in einem Übergangsbereich 18 zwischen
dem Rohr 16 und der Rille 10 zu vermeiden, weist
dieser Übergangsbereich 18 abgerundete
Wände mit
einem Krümmungsradius
vom wenigstens 2 cm auf.
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3 zeigt
einen Schnitt durch die in 2 dargestellte
Tür 2 entlang
des Rohrs 16. Hier ist gezeigt, dass das Rohr 6 schaumdicht
in einer an das Aufsteckprofil 11 angeformten Steckbuchse 15 aufgenommen
ist. Um die Leitung 9 in der Rille 10 fixieren
zu können,
ist hier ein Deckel 28 vorgesehen, der in der Rille 10 verrastet
ist und der die Rille 10 bündig mit der Oberseite der
Tür 2 verschließt. Alternativ könnte die
Leitung 9 auch in der Rille 10 geklemmt sein.
Weiterhin ist gezeigt, dass das Aufsteckprofil 11 zwei
Nuten 12 aufweist, mit denen es jeweils auf das Innenblech 13 und
das Außenblech 14 aufgesteckt ist.
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4 zeigt
einen schematischen Schnitt durch ein Kältegerät gemäß einer zweiten Ausgestaltung
der Erfindung. Im Unterschied zu dem in 1 gezeigten
Kältegerät verläuft die
Versorgungsleitung 9 hier nicht verrohrt innerhalb des
Isolierschaums sondern in einer vertikalen Rille 30 auf
der dem Innenraum 3 des Kältegerätes zugewandten Seite der Kunststoffplatte 26 vom
oberen Rand der Tür 2 bis zum
Wassertank 8. Dieser ist eine zum Innenraum 3 hin
offene Vertiefung der Kunststoffplatte 26 eingefügt. Die
Versorgungsleitung 9 erreicht daher den Tank 8,
ohne den Isolierschaum durchqueren zu müssen, und es besteht kein Bedarf
für eine
aufwändige
Abdichtung.
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5 zeigt
einen oberen Bereich der Tür 2 aus 4 im
Detail. Die Kunststoffplatte 26 weist hier einen großflächigen Vorsprung 17 von
geringer Tiefe auf, der bei geschlossener Tür 2 in den Korpus 1 hineinragt,
wobei Oberseite 19, seitliche Flanken 31 und Unterseite
des Vorsprungs 17 Decke, Seitenwänden und Boden des Korpus 1 unmittelbar
gegenüberliegen.
Die Rille 30 erstreckt sich bis zur Oberseite 19 des
Vorsprungs 17 und trifft dort in etwa mittig auf die Rille 10,
die sich zu den oberen Ecken 21 der Tür 2 erstreckt. Die
Versorgungsleitung 9 verläuft durch den rechten Teil
der Rille 10. Beide Rillen 10 und 30 können hier
mit einem Deckel abgedeckt werden, wie in 3 gezeigt.
Alternativ kann die Versorgungsleitung 9 in den Rillen 10, 30 durch
Klemmung befestigt sein.
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6 zeigt
eine Variante der in 5 dargestellten Ausführungsform.
Im Gegensatz zu der in 5 dargestellten Ausführungsform
ist hier die Rille 10 nicht auf der Oberseite 19 des
Vorsprungs 17 vorgesehen, sondern auf der Innenseite 20,
die dem Innenraum 3 des Kältegerätes zugewandt ist. Wie in der
in 4 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die
Rille 10 zu den oberen Ecken 21 der Tür 2. Damit
ein Versorgungsstrang 18 hier in dem Versorgungskanal 9 und
der Rille 10 gehalten wird, ist es erforderlich, entweder
einen Deckel vorzusehen, oder den Versorgungsstrang 18 in
dem Versorgungskanal 9 und der Rille 10 zu klemmen.
Aufgrund der Anbringung beider Rillen 10 und 30 an
der Innenseite 20 des Vorsprungs 17 ist die Tür gemäß 6 einfacher zu
fertigen.
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7 zeigt
eine weitere Variante der in 5 dargestellten
Ausführungsform.
Hier ist die horizontale Rille 10 an dem Übergangsbereich
zwischen der Innenseite 20 und der Oberseite 19 des Vorsprungs 17 angeordnet.
Wie in der in 4 dargestellten Ausführungsform
erstreckt sich die Rille 10 zu den oberen Ecken 21 der
Tür 2.
Wie bei der in 5 gezeigten Variante kann hier
ein Deckel vorgesehen werden, damit der Versorgungsstrang 18 in dem
Versorgungskanal 9 und der Rille 10 gehalten wird.
Der Deckel kann z.B. an der Oberseite 19 und der Innenseite 20 benachbart
zur Rille 10 verklebt sein.