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DE102005057151A1 - Tür für ein Kältegerät - Google Patents

Tür für ein Kältegerät Download PDF

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DE102005057151A1
DE102005057151A1 DE102005057151A DE102005057151A DE102005057151A1 DE 102005057151 A1 DE102005057151 A1 DE 102005057151A1 DE 102005057151 A DE102005057151 A DE 102005057151A DE 102005057151 A DE102005057151 A DE 102005057151A DE 102005057151 A1 DE102005057151 A1 DE 102005057151A1
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door
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door leaf
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Martin Buchstab
Irene Dr. Dumkow
Adolf Dr. Feinauer
Klaus Flinner
Bernd Dr. Heger
Peter Dr. Nalbach
Kasim Yazan
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Eine Tür (2) für ein Kältegerät umfasst ein Türblatt und eine in das Türblatt eingefügte Ausgabeeinheit für Wasser und/oder Eis sowie einen von einem Rand des Türblatts zu der Ausgabeeinheit verlaufenden Versorgungskanal (10, 16). Der Versorgungskanal (10; 16) weist eine in das Türblatt eingetiefte, sich zwischen benachbarten Ecken (21) des Türblatts erstreckende Rille (10) auf.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tür für ein Kältegerät mit einem Türblatt und einer in dem Türblatt angeordneten Ausgabeeinheit für Wasser und/oder Eis sowie mit einem von einem Rand des Türblatts zur Ausgabeeinheit verlaufenden Versorgungskanal.
  • Kühlgeräte, die nicht nur zum Frischhalten von eingelagertem Kühlgut dienen, sondern auch noch mit anderen Zusatzgeräten wie Eisbereiter und Wasserspender ausgestattet sind, werden immer häufiger. Dabei ist es insbesondere praktisch, wenn das Wasser oder Eis an der Außenseite des Kältegerätes abgegeben werden kann. Dazu ist an der Vorderseite der Tür ein Wasser- bzw. Eisspender angeordnet, durch den der Benutzer, ohne die Tür zu öffnen, Eis oder gekühltes Wasser entnehmen kann.
  • Dadurch, dass zur Entnahme von Wasser und/oder Eis die Tür nicht geöffnet werden muss, wird nicht nur der Komfort für den Benutzer des Gerätes erhöht, sondern auch Energie eingespart. Denn beim Öffnen des Gerätes tritt warme Luft in den Innenraum ein, die nach Schließen der Tür wieder abgekühlt werden muss.
  • Ein solches Kältegerät ist beispielsweise aus der DE 10 2004 013 431 A1 bekannt. Dieses Kältegerät hat einen Korpus und eine Tür, die einen Innenraum begrenzen. In der Vorderseite der Tür ist ein Wasserspender eingebaut. Der Wasserspender wird durch einen Versorgungsstrang gespeist, der von dem Korpus durch ein Scharnier in die Tür verläuft.
  • Da die Tür wahlweise rechts oder links an den Korpus angeschlagen sein kann, ist insbesondere die Führung und Verlegung des Versorgungsstrangs in der Tür des Kältegerätes problematisch.
  • Bei der DE 10 2004 013 431 A1 ist die Führung der türseitigen Versorgungsleitung wie folgt gelöst: Der Versorgungsstrang wird in einem Versorgungskanal verlegt. Dazu sind in der Kältegerätetür jeweils zwei Versorgungskanäle in Form von in eine isolierende Schaumstoffschicht der Tür eingebetteten Rohren vorgesehen, die sich von dem Wasserspender jeweils zu Ecken der Tür erstrecken. Abhängig von der Seite des Türanschlags wird die Versorgungsleitung in einem der beiden Kanäle verlegt.
  • Diese Bauart einer Kältegerätetür erfordert eine aufwendige Herstellung, da die Durchtrittsstellen der Versorgungskanäle durch eine die Schaumstoffschicht einschließende Wand der Kältegerätetür sicher abgedichtet werden müssen, um zu verhindern, dass beim Schäumen Schaum aus dem Körper der Tür heraustritt.
  • Ein Wechsel der Anschlagseite der Kältegerätetür ist ebenfalls aufwendig, da der Versorgungsstrang aus einem der Versorgungskanäle entfernt und in den anderen eingeführt werden muss.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Tür mit einem Wasserspender für ein Kältegerät bereitzustellen, die sich durch eine einfache Herstellung auszeichnet und deren Anschlagseite an einen Korpus mit einem minimalen Aufwand vor Ort geändert werden kann.
  • Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass der Versorgungskanal eine in das Türblatt eingetiefte, sich zwischen benachbarten Ecken des Türblatts erstreckende Rille aufweist. Wenn der Türanschlag geändert werden soll, genügt es, einen in der Rille verlaufenden Versorgungsstrang kann nach Bedarf in der Rille von einer Ecke zur anderen umgeklappt werden.
  • Eine Verringerung des Herstellungsaufwandes wird auch dadurch erreicht, dass der Versorgungskanal eine Rille aufweist, die sich von wenigstens einer Ecke des Türblatts zur Ausgabeeinheit erstreckt. Da die Rille an der Oberfläche der Tür verläuft, wird vermieden, dass ein Kanal durch die Tür hindurchgeführt werden muss. Dabei müssen keine Durchtrittsstellen des Kanals durch die Isolationsschicht der Wand aufwändig abgedichtet werden.
  • Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Versorgungskanal einen T-förmigen Verlauf mit einem zwischen der Ausgabeeinheit und einer horizontalen Kante der Tür verlaufenden Stamm und entlang der horizontalen Kante verlaufenden Zweigen aufweist. So wird erreicht, dass ein großer Teil des Versorgungskanals unabhängig von der Türanschlagseite immer genutzt wird und nur der relativ kurze Teil des Versorgungsstrangs, der in den Zweigen verläuft, abhängig vom Türanschlag verlegt wird.
  • Zweckmäßigerweise verläuft der Stamm vertikal. Dadurch wird eine kurze Verbindungsstrecke zwischen den entlang der horizontalen Kante verlaufenden Zweigen und der Ausgabeeinheit erreicht.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung verläuft die Rille v-förmig über die Ausgabeeinheit. Dadurch wird erreicht, dass der Versorgungskanal kurz ausgestaltet werden kann.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Rille durch einen Deckel verschlossen sein. Dadurch wird eine ästhetisch ansprechende Oberfläche der Tür erzielt. Außerdem kann durch die Isolierwirkung eines entsprechenden Deckels die im Bereich von eingetieften Rillen geringere Isolierwirkung der Tür ausgeglichen werden.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn der Deckel in den Kanal eingreifend verrastet ist. Das Verrasten des Deckels stellt eine kostengünstige Verbindung zwischen Deckel und Türinnenseite dar. Diese Verbindung kann sowohl einfach und schnell erstellt als auch gelöst werden.
  • In einem Ausführungsbeispiel kann ein Versorgungsstrang durch den Stamm und einen der zwei Zweige geführt sein.
  • Zweckmäßigerweise ist der Versorgungsstrang in dem Stamm geklemmt. Dies stellt eine einfache, lösbare und kostengünstige Verbindung dar. Außerdem kann der Stamm so vergleichsweise schnell montiert werden.
  • Der erfinderische Gedanke sieht weiterhin vor, dass der Kanal in einem Übergangsbereich zwischen dem Stamm und den Zweigen gekrümmte Seitenwände aufweist. So wird ein Knicken des Versorgungsstrangs verhindert, das insbesondere für eine in dem Strang enthaltene Wasserleitung problematisch sein kann.
  • Vorzugsweise haben die gekrümmten Seitenwände einen Krümmungsradius von wenigstens 2 cm. Dadurch wird sichergestellt, dass ein kritischer Biegeradius der Wasserleitung nicht unterschritten wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren.
  • Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Schnitt durch ein Kältegerät mit einem Wasserspender;
  • 2 eine Teilansicht der Tür des Kältegerätes aus 1;
  • 3 eine Schnittansicht der Tür aus 2;
  • 4 einen schematischen Schnitt durch eine zweite Ausgestaltung eines Kältegeräts mit Wasserspender;
  • 5 eine Teilansicht der Tür des Kältegerätes aus 4;
  • 6 eine Teilansicht einer ersten Variante der Tür aus 5; und
  • 7 eine Teilansicht einer zweiten Variante der Tür aus 5.
  • Das in 1 in einem schematischen Schnitt gezeigte Kältegerät hat einen wärmeisolierenden Korpus 1 und eine Tür 2, die einen Innenraum 3 begrenzen. In einem zentralen Bereich der Tür 2 ist eine Nische 4 gebildet, an deren Decke ein Auslass 5 zum Abzapfen von gekühltem Trinkwasser in einen in der Nische 4 platzierten Behälter 6 angeordnet ist. Der Auslass 5 ist über eine Versorgungsleitung 9 mit einem Wassertank 8 verbunden.
  • 2 zeigt einen Ausschnitt der Tür 2. Die Tür 2 weist eine Blechplatte 23 auf, die die Frontseite 24 und die Seitenflächen 25 bildet. Eine Kunststoffplatte 26 bildet die Innenseite der Tür 2. Seitliche Ränder der Platten 23 und 26 sind dicht miteinander verbunden. Ein Aufsteckprofil 11 ist auf obere Ränder der Blechplatte 23 und der Kunststoffplatte 26 aufgesteckt und bildet die Oberseite der Tür 2. Ein entsprechendes, nicht gezeigtes Aufsteckprofil ist an den unteren Rändern der Platten 23, 26 angebracht. Die Blechplatte 23, die Kunststoffplatte 26 und die Aufsteckprofile 11 begrenzen einen Hohlraum, der mit wärmeisolierendem Polymerschaum ausgefüllt ist.
  • Von der Nische 4 aus erstreckt sich ein Rohr 16 im Inneren der Tür 2 senkrecht nach oben. Das Rohr 16 ist von dem Polymerschaum umgeben. Es mündet in einer Rille 10, die in dem Aufsteckprofil 11 an der Oberkante der Tür 2 vorgesehen ist und sich zwischen zwei Lagerbuchsen für ein Türscharnier erstreckt, die an den oberen Ecken 21 der Tür 2 angeordnet sind. Das Rohr 16 und die Rille 10 bilden gemeinsam einen Versorgungskanal, der vorgesehen ist, um darin einen Versorgungsstrang zu verlegen, der die (in 2 nicht dargestellte) Leitung 9 sowie ggf. elektrische Leitungen umfasst. Eine solche elektrische Leitung kann sich z. B. von einem an der Nische 4 angebrachten Schalter zu einem im Korpus an der Leitung 9 angebrachten Sperrventil 29 erstrecken, um dieses auf- und zuzuschalten.
  • Um ein Abknicken der Leitung 9 in einem Übergangsbereich 18 zwischen dem Rohr 16 und der Rille 10 zu vermeiden, weist dieser Übergangsbereich 18 abgerundete Wände mit einem Krümmungsradius vom wenigstens 2 cm auf.
  • 3 zeigt einen Schnitt durch die in 2 dargestellte Tür 2 entlang des Rohrs 16. Hier ist gezeigt, dass das Rohr 6 schaumdicht in einer an das Aufsteckprofil 11 angeformten Steckbuchse 15 aufgenommen ist. Um die Leitung 9 in der Rille 10 fixieren zu können, ist hier ein Deckel 28 vorgesehen, der in der Rille 10 verrastet ist und der die Rille 10 bündig mit der Oberseite der Tür 2 verschließt. Alternativ könnte die Leitung 9 auch in der Rille 10 geklemmt sein. Weiterhin ist gezeigt, dass das Aufsteckprofil 11 zwei Nuten 12 aufweist, mit denen es jeweils auf das Innenblech 13 und das Außenblech 14 aufgesteckt ist.
  • 4 zeigt einen schematischen Schnitt durch ein Kältegerät gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung. Im Unterschied zu dem in 1 gezeigten Kältegerät verläuft die Versorgungsleitung 9 hier nicht verrohrt innerhalb des Isolierschaums sondern in einer vertikalen Rille 30 auf der dem Innenraum 3 des Kältegerätes zugewandten Seite der Kunststoffplatte 26 vom oberen Rand der Tür 2 bis zum Wassertank 8. Dieser ist eine zum Innenraum 3 hin offene Vertiefung der Kunststoffplatte 26 eingefügt. Die Versorgungsleitung 9 erreicht daher den Tank 8, ohne den Isolierschaum durchqueren zu müssen, und es besteht kein Bedarf für eine aufwändige Abdichtung.
  • 5 zeigt einen oberen Bereich der Tür 2 aus 4 im Detail. Die Kunststoffplatte 26 weist hier einen großflächigen Vorsprung 17 von geringer Tiefe auf, der bei geschlossener Tür 2 in den Korpus 1 hineinragt, wobei Oberseite 19, seitliche Flanken 31 und Unterseite des Vorsprungs 17 Decke, Seitenwänden und Boden des Korpus 1 unmittelbar gegenüberliegen. Die Rille 30 erstreckt sich bis zur Oberseite 19 des Vorsprungs 17 und trifft dort in etwa mittig auf die Rille 10, die sich zu den oberen Ecken 21 der Tür 2 erstreckt. Die Versorgungsleitung 9 verläuft durch den rechten Teil der Rille 10. Beide Rillen 10 und 30 können hier mit einem Deckel abgedeckt werden, wie in 3 gezeigt. Alternativ kann die Versorgungsleitung 9 in den Rillen 10, 30 durch Klemmung befestigt sein.
  • 6 zeigt eine Variante der in 5 dargestellten Ausführungsform. Im Gegensatz zu der in 5 dargestellten Ausführungsform ist hier die Rille 10 nicht auf der Oberseite 19 des Vorsprungs 17 vorgesehen, sondern auf der Innenseite 20, die dem Innenraum 3 des Kältegerätes zugewandt ist. Wie in der in 4 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Rille 10 zu den oberen Ecken 21 der Tür 2. Damit ein Versorgungsstrang 18 hier in dem Versorgungskanal 9 und der Rille 10 gehalten wird, ist es erforderlich, entweder einen Deckel vorzusehen, oder den Versorgungsstrang 18 in dem Versorgungskanal 9 und der Rille 10 zu klemmen. Aufgrund der Anbringung beider Rillen 10 und 30 an der Innenseite 20 des Vorsprungs 17 ist die Tür gemäß 6 einfacher zu fertigen.
  • 7 zeigt eine weitere Variante der in 5 dargestellten Ausführungsform. Hier ist die horizontale Rille 10 an dem Übergangsbereich zwischen der Innenseite 20 und der Oberseite 19 des Vorsprungs 17 angeordnet. Wie in der in 4 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Rille 10 zu den oberen Ecken 21 der Tür 2. Wie bei der in 5 gezeigten Variante kann hier ein Deckel vorgesehen werden, damit der Versorgungsstrang 18 in dem Versorgungskanal 9 und der Rille 10 gehalten wird. Der Deckel kann z.B. an der Oberseite 19 und der Innenseite 20 benachbart zur Rille 10 verklebt sein.

Claims (11)

  1. Tür für ein Kältegerät mit einem Türblatt (2) und einer in das Türblatt eingefügten Ausgabeeinheit (5) für Wasser und/oder Eis sowie mit einem von einem Rand des Türblatts zu der Ausgabeeinheit (5) verlaufenden Versorgungskanal (10, 16; 10, 30), dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungskanal (10, 16; 10, 30) eine in das Türblatt (2) eingetiefte, sich zwischen benachbarten Ecken (21) des Türblatts (2) erstreckende Rille (10) aufweist.
  2. Tür für ein Kältegerät mit einem Türblatt (2) und einer in das Türblatt (2) eingefügten Ausgabeeinheit für Wasser und/oder Eis sowie mit einem von einem Rand des Türblatts zu der Ausgabeeinheit verlaufenden Versorgungskanal (10, 30), insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungskanal (10, 30) eine Rille (10, 30) aufweist, die sich von wenigstens einer Ecke (21) des Türblatts bis zur Ausgabeeinheit (8, 5) erstreckt.
  3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungskanal (10, 16; 10, 30) einen T-förmigen Verlauf mit einem zwischen der Ausgabeeinheit (5; 5,8) und einer Kante der Tür verlaufendem Stamm (16; 30) und entlang der Kante verlaufenden Zweigen (10) aufweist.
  4. Tür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stamm (16; 30) vertikal verläuft.
  5. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rille v-förmig über die Ausgabeeinheit verläuft.
  6. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rille (10) durch einen Deckel (28) verschlossen ist.
  7. Tür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (28) in die Rille (10) eingreifend verrastet ist.
  8. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Versorgungsstrang (9) durch den Stamm (16; 30) und einen der zwei Zweige (10) geführt ist.
  9. Tür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungsstrang (9) in dem Versorgungskanal (10, 30) geklemmt ist.
  10. Tür nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungskanal (10, 16) in einem Übergangsbereich (18) zwischen dem Stamm (16) und den Zweigen (10) gerundete Seitenwände aufweist.
  11. Tür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die gerundeten Seitenwände einen Krümmungsradius von wenigstens 2 cm haben.
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