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DE102005056425B4 - Vorrichtung zur Erzeugung eines Getränks - Google Patents

Vorrichtung zur Erzeugung eines Getränks Download PDF

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DE102005056425B4 DE200510056425 DE102005056425A DE102005056425B4 DE 102005056425 B4 DE102005056425 B4 DE 102005056425B4 DE 200510056425 DE200510056425 DE 200510056425 DE 102005056425 A DE102005056425 A DE 102005056425A DE 102005056425 B4 DE102005056425 B4 DE 102005056425B4
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Abstract

Vorrichtung zur Erzeugung eines Getränks aus Wasser und wenigstens einem weiteren Bestandteil, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit einer Einrichtung zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasser und der wenigstens eine weitere Bestandteil sowie gegebenenfalls vorhandene weitere Bestandteile des Getränks in jeweiligen voneinander getrennten Kammern (9, 10, 11, 12) eines Mehrkammerbehälters (4) untergebracht sind, welcher mit der Einrichtung (13) zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil verbindbar ist, wobei jede der Kammern (9, 10, 11, 12) eine Öffnung (16, 19, 20, 21) zum Freigeben des Wassers bzw. eines der weiteren Bestandteile bzw. des Getränks aufweist, welche mittels einer Freigabeeinrichtung (22) freigebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verrichtung zur Erzeugung eines Getränks aus Wasser und wenigstens einem weiteren Bestandteil, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Mehrkammerbehälter zur Verwendung in einer derartigen Vorrichtung.
  • Aus der gattungsgemäßen EP 1 055 386 A1 ist ein Heißwasseraufbereiter zur Erzeugung von heißen Getränken in einem Kraftfahrzeug bekannt, bei welchem das Wasser in einer aufgesteckten PET-Flasche und der Kaffee in einer aufgesteckten Kaffeedose enthalten sind.
  • Einen ähnlichen Stand der Technik zeigt auch die DE 103 47 047 A1 , bei welcher das zur Herstellung des Getränks notwendige Wasser über einen externen Wasserbehälter mit dem zur Herstellung des Getränks erforderlichen weiteren Bestandteil in Verbindung gebracht wird.
  • Des Weiteren beschreibt die DE 102 34 025 A1 eine in einem an das Stromversorgungsnetz des Kraftfahrzeugs anschließbaren Container untergebrachte Einrichtung zum Aufbereiten von heißen Getränken in einem Kraftfahrzeug.
  • Eine Minibordküche in Form einer in die Führerhauskabine eines Kraftfahrzeugs einsetzbaren Box ist in der DE 197 40 803 A1 beschrieben.
  • Aus der EP 1 233 692 B1 ist ein Verfahren zur Herstellung von Getränken unter Zuführung von Wasser bekannt, bei welchem das zur Herstellung des Getränks erforderliche Getränkepulver mit einem anderen Mittel als Gravitation zugeleitet wird.
  • Sämtliche dieser Lösungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie regelmäßig gereinigt werden müssen und dass es zum Herstellen des Getränks erforderlich ist, die Zutaten für das Getränk innerhalb des Kraftfahrzeugs zuzuführen, was zu Verschmutzungen führen kann. Des Weiteren müssen die nach der Herstellung des Getränks verbleibenden Reste entsorgt werden, was insbesondere bei der Anwendung in einem Kraftfahrzeug große Umstände darstellt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die meisten dieser bekannten Vorrichtungen sehr groß sind und daher einen entsprechenden Bauraum beanspruchen, der gerade im Innenraum von Kraftfahrzeugen meist nicht vorhanden ist.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Getränks aus Wasser und wenigstens einem weiteren Bestandteil zu schaffen, welche möglichst einfach zu handhaben ist, nur einen geringen Wartungsaufwand erforderlich macht und des weiteren einen möglichst geringen Bauraum beansprucht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
  • Durch den erfindungsgemäßen Mehrkammerbehälter, in dem das Wasser und der wenigstens eine weitere Bestandteil enthalten sind, kann vermieden werden, dass der weitere Bestandteil des Getränks mit anderen Medien in Kontakt kommt, so dass eine Reinigung der Vorrichtung und der mit derselben verbundenen Bauteile nicht notwendig ist. Des Weiteren ist es lediglich erforderlich, den Mehrkammerbehälter mit der Einrichtung zum Entnehmen des Wassers zu verbinden, wodurch es nicht notwendig ist, mit zusätzlichen Bestandteilen des Getränks zu hantieren. Dies ist insbesondere bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung innerhalb eines Kraftfahrzeugs vorteilhaft.
  • Die erfindungsgemäße Freigabeeinrichtung für die Öffnungen der Kammern des Mehrkammerbehälters ermöglicht darüber hinaus ein sehr einfaches und mit äußerst geringem Aufwand verbundenes Erzeugen des Getränks.
  • Eine noch einfachere Handhabung des Mehrkammerbehälters und damit der gesamten Vorrichtung ist gegeben, wenn in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sämtliche gegebenenfalls vorhandenen weiteren Bestandteile des Getränks in den jeweiligen voneinander getrennten Kammern des Mehrkammerbehälters untergebracht sind.
  • Wenn in einer weiteren, sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung eine Verschließeinrichtung zum Verschließen der mittels der Freigabeeinrichtung freigegebenen Öffnungen vorgesehen ist, so kann beim Entfernen des Mehrkammerbehälters das Austreten von Bestandteilen des Getränks aus dem Mehrkammerbehälter und eine sich dadurch eventuell ergebende Verschmutzung bei der Anwendung der Vorrichtung in einem Kraftfahrzeug verhindert werden.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Einrichtung zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil ein Heizelement aufweist. Hierdurch können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorteilhafterweise Heißgetränke, wie zum Beispiel Kaffee oder Tee, hergestellt werden.
  • Ein Mehrkammerbehälter zur Verwendung in der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in Anspruch 11 angegeben.
  • Dieser Mehrkammerbehälter ist sehr einfach in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendbar und stellt dabei insbesondere eine sehr saubere, und einfach zu handhabende Möglichkeit zur Bestückung der Vorrichtung mit den notwendigen Bestandteilen des zu erzeugenden Getränks dar.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Schnitts durch die erfindungsgemäße Vorrichtung und den Mehrkammerbehälter;
  • 3 eine perspektivische Darstellung des Mehrkammerbehälters für die erfindungsgemäße Vorrichtung;
  • 4 einen Schnitt durch den Mehrkammerbehälter nach der Linie IV-IV aus 3; und
  • 5 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Freigabe- und Verschließeinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Erzeugung eines Getränks, welche insbesondere zur Verwendung in einem nicht dargestellten Kraftfahrzeug vorgesehen ist. Die Vorrichtung 1 weist ein Gehäuse 2 auf, welches mit einer Einschuböffnung 3 für einen in den 2, 3 und 4 detaillierter dargestellten Mehrkammerbehälter 4 versehen ist. An der Vorderfront des Gehäuses 2 befinden sich unterhalb der Einschuböffnung 3 mehrere Schalter bzw. Tasten 5, die zur Auswahl der Zusammensetzung des mittels der Vorrichtung 1 erzeugten Getränks dienen. Unterhalb der Tasten 5 ist ein Ausgabeschacht 6 vorgesehen, in den sich eine Auslass 7 erstreckt, unter welchem sich im vorliegenden Fall ein Becher 8 zur Aufnahme des von der Vorrichtung 1 erzeugten Getränks befindet. Die Vorrichtung 1 kann beispielsweise in einer nicht dargestellten Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs, an einer Rücksitzbank desselben oder an einem anderen geeigneten Ort innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Auch ein Versenken der Vorrichtung 1 in einem Karosserie-, Verkleidungs- oder Innenraumteil ist denkbar.
  • In 2 sind die Vorrichtung 1 und insbesondere der Mehrkammerbehälter 4 detaillierter dargestellt. Der Mehrkammerbehälter 4 weist im vorliegenden Fall vier Kammern auf, nämlich eine erste Kammer 9, eine zweite Kammer 10, eine dritte Kammer 11 und eine vierte Kammer 12. Sämtliche der Kammern 9, 10, 11 und 12 sind mittels nicht näher bezeichneter Wandungen voneinander getrennt und bilden gemeinsam den allseitig umschlossenen Mehrkammerbehälter 4. In der ersten Kammer 9 befindet sich Wasser, welches mittels einer Einrichtung 13 zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu einem weiteren, sich in der zweiten Kammer 10 befindlichen Bestandteil aus der ersten Kammer 9 entnommen und in die zweite Kammer 10 zugeführt werden kann. Hierzu weist die Einrichtung 13 im vorliegenden Fall eine Pumpe 14 auf, die das Wasser über eine Leitung 15 der zweiten Kammer 10 zuführt. Das Wasser kann die erste Kammer 9 durch eine Öffnung 16 verlassen, welche mit einer nicht dargestellten Dichtung versehen sein kann, die ein unerwünschtes Austreten des Wassers verhindert und dafür sorgt, dass das Wasser lediglich zu der Pumpe 14 und von dort zu der zweiten Kammer 10 gelangen kann. Des Weiteren weist bei der dargestellten Ausführungsform die Einrichtung 13 zum Entnehmen des Wassers ein Heizelement 17 auf, welches in der Lage ist, das Wasser auf eine geeignete Temperatur zu erhitzen, bevor es in die zweite Kammer 10 geleitet wird. Dadurch ist es möglich, mittels der Vorrichtung 1 Heißgetränke, wie z. B. Kaffee oder Tee, zu erzeugen.
  • Innerhalb der zweiten Kammer 10 befindet sich ein weiterer Bestandteil des Getränks, nämlich im vorliegenden Fall Kaffeepulver. Alternativ wäre es auch möglich, in der zweiten Kammer 10 statt Kaffeepulver Tee oder dergleichen unterzubringen. In der zweiten Kammer 10 ist im vorliegenden Fall außerdem ein Filter 18 angeordnet, der sicherstellt, dass lediglich Kaffee und kein Kaffeepulver aus der zweiten Kammer 10 austreten kann. Auch die zweite Kammer 10 weist eine Öffnung 19 auf, durch welche das aus dem Wasser und dem weiteren Bestandteil hergestellte Getränk die zweite Kammer 10 verlassen und zu dem Auslass 7 gelangen kann.
  • Die beiden weiteren Kammern 11 und 12, auf die gegebenenfalls auch verzichtet werden könnte, enthalten im vorliegenden Fall als weitere Bestandteile des Getränks Milch und Zucker und weisen ebenfalls jeweilige Öffnungen 20 und 21 auf, die wie die Öffnung 19 der zweiten Kammer 10 zu dem Auslass 7 führen. Sämtliche Bestandteile des Getränks werden bei der Herstellung des Mehrkammerbehälters 4 in die jeweilige Kammer 9, 10, 11 oder 12 eingegeben, worauf der Mehrkammerbehälter 4 verschlossen wird, z. B. mittels verkleben oder verschweißen.
  • Der Mehrkammerbehälter 4 ist in den 3 und 4 nochmals dargestellt und es ist erkennbar, dass dieser sämtliche für die Zubereitung des Getränks erforderlichen Bestandteile aufweist, so dass die Vorrichtung 1 keinerlei weitere Bestandteile des Getränks aufnehmen und auch der Benutzer keine weiteren Bestandteile mehr zuführen muss. Der Fahrer des Kraftfahrzeugs, der sich ein Getränk zubereiten möchte, nimmt also den Mehrkammerbehälter 4, schiebt ihn in die Einschuböffnung 3 des Gehäuses 2 und betätigt je nach Wahl einen oder mehrere der Tasten 5, um das gewünschte Getränk zu erzeugen. Der Mehrkammerbehälter 4 kann daher auch als „Kartusche” bezeichnet werden. Bei der Einbringung des Mehrkammerbehälters 4 in die Einschuböffnung 3 des Gehäuses 2 findet eine Ankopplung desselben an die Bauteile der Vorrichtung 1 statt.
  • Bei der Erzeugung des Getränks kann eine Dosierung der einzelnen, in den Kammern 9, 10, 11 und 12 enthaltenen Bestandteile des Getränks möglich sein, so dass sich jeder Benutzer das Getränk in der gewünschten Zusammensetzung erzeugen kann. Dies kann beispielsweise durch ein unterschiedlich langes Drücken der einzelnen Tasten 5 erreicht werden. Auf diese Weise lassen sich bei der Erzeugung von Kaffee auch unterschiedliche Kaffeegetränke herstellen, wie beispielsweise Espresso. Selbstverständlich kann dies auch durch die Art des in dem Mehrkammerbehälter 4 enthaltenen Kaffeepulvers beeinflusst werden.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform der Vorrichtung 1 und des Mehrkammerbehälters 4 ist es vorgesehen, den Mehrkammerbehälter 4 lediglich einmal zu verwenden, um damit eine oder gegebenenfalls auch mehrere Portionen des Getränks zuzubereiten. Es ist also keine Wiederverwendung des Mehrkammerbehälters 4 vorgesehen. Dies ist insbesondere bei der Erzeugung von Kaffee oder Tee sinnvoll, da auf diese Weise keine Abgrenzung zwischen dem zur Herstellung der ersten Portion des Getränks verwendeten Kaffeepulver bzw. Tee und dem für eine eventuell später erzeugte Portion notwendigen Kaffeepulver bzw. Tee geschaffen werden muss. Allerdings wäre auch eine solche Ausführungsform denkbar, bei der in bestimmten zeitlichen Abständen mehrere Tassen oder Portionen an Kaffee erzeugt werden könnten. Durch die verschlossenen Kammern 912 ist die Frische des hergestellten Getränks gewährleistet.
  • In 5 ist eine detailliertere Ansicht der Kammern 912 am Beispiel der vierten Kammer 12 dargestellt. Dabei ist insbesondere zu erkennen, wie die Öffnungen 16, 19, 20 und 21 der Kammern 912 freigegeben werden. Zum Freigeben der Öffnung 21 der Kammer 12 ist eine Freigabeeinrichtung 22 vorgesehen, welche einen Hebel 23 aufweist, der mit einem zum Verschließen der Öffnung 21 der vierten Kammer 12 vorgesehenen, im vorliegenden Fall in Form einer Klappe ausgebildeten Verschließelement 24 in Eingriff ist. Die Verschließelemente der Kammern 912 können auch anders ausgebildet und insbesondere daran angepasst sein, was sich in der jeweiligen Kammer 912 befindet. Die Freigabeeinrichtung 22 weist für jede der Kammern 912 einen separaten Hebel auf, der jeweils mit einem der jeweiligen Öffnung 16, 19, 20 und 21 zugeordneten Verschließelement in Verbindung steht. Der Einfachheit halber ist dies jedoch nur für die vierte Kammer 12 dargestellt. Durch die einzelnen Hebel ist es möglich, jede Kammer 9 bis 12 mittels der Freigabeeinrichtung 22 einzeln anzusteuern und dadurch die gewünschte Menge des in der jeweiligen Kammer 9 bis 12 enthaltenen Bestandteils freizugeben, wobei insbesondere Zucker und Milch die Kammern 10 und 11 allein durch die Schwerkraft verlassen können. Hierzu können die Tasten 5 mit den einzelnen Hebeln der Freigabeeinrichtung 22 zusammenwirken.
  • Gleichzeitig bilden die Hebel eine Verschließeinrichtung 25, die in der Lage ist, das Verschließelement 24 der Öffnung 21 sowie die restlichen Verschließelemente der Öffnungen 16, 19 und 20 beim Loslassen der jeweiligen Taste 5 zu verschließen, um auf diese Weise das Austreten der einzelnen Bestandteile des Getränks aus dem Mehrkammerbehälter 4 zu verhindern. Die Freigabeeinrichtung 22 ist in diesem Fall also mit der Verschließeinrichtung 25 gleichzusetzen. Alternativ sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen die Freigabeeinrichtung 22 und die Verschließeinrichtung 25 voneinander unterschiedliche Einrichtungen sind. In jedem Fall sind die Freigabeeinrichtung 22 und die Verschließeinrichtung 25 Teil der Vorrichtung 1 und verbleiben auch bei Entnahme des Mehrkammerbehälters 4 in dem Gehäuse 2.
  • Die Verschließeinrichtung 25 kann des Weiteren so ausgeführt sein, dass sämtliche Öffnungen 16, 19, 20 und 21 beim Entnehmen des Mehrkammerbehälters 4 aus der Einschuböffnung 3 des Gehäuses 2 automatisch verschlossen werden. Auf diese Weise wird eine Verschmutzung des Innenraums des Kraftfahrzeugs zuverlässig vermieden.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Erzeugung eines Getränks aus Wasser und wenigstens einem weiteren Bestandteil, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit einer Einrichtung zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasser und der wenigstens eine weitere Bestandteil sowie gegebenenfalls vorhandene weitere Bestandteile des Getränks in jeweiligen voneinander getrennten Kammern (9, 10, 11, 12) eines Mehrkammerbehälters (4) untergebracht sind, welcher mit der Einrichtung (13) zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil verbindbar ist, wobei jede der Kammern (9, 10, 11, 12) eine Öffnung (16, 19, 20, 21) zum Freigeben des Wassers bzw. eines der weiteren Bestandteile bzw. des Getränks aufweist, welche mittels einer Freigabeeinrichtung (22) freigebbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche gegebenenfalls vorhandenen weiteren Bestandteile des Getränks in den jeweiligen voneinander getrennten Kammern (9, 10, 11, 12) des Mehrkammerbehälters (4) untergebracht sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verschließeinrichtung (25) zum Verschließen der mittels der Freigabeeinrichtung (22) freigegebenen Öffnungen (16, 19, 20, 21) vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabeeinrichtung (22) mehrere Hebel (23) aufweist, welche mit zum Verschließen der Öffnungen (16, 19, 20, 21) der Kammern (9, 10, 11, 12) vorgesehenen Verschließelementen (24) in Eingriff sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebel (23) der Freigabeeinrichtung (22) die Verschließeinrichtung (25) bilden.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabeeinrichtung (22) für jede Kammer (9, 10, 11, 12) einzeln ansteuerbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (13) zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil eine Pumpe (14) aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (13) zum Entnehmen des Wassers und zum Zuführen des Wassers zu dem wenigstens einen weiteren Bestandteil ein Heizelement (17) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie an der Rücksitzbank eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
  11. Mehrkammerbehälter (4) zur Verwendung in einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit mehreren voneinander getrennten Kammern (9, 10, 11, 12), in denen Wasser und wenigstens ein weiterer Bestandteil eines Getränks sowie gegebenenfalls vorhandene weitere Bestandteile des Getränks untergebracht sind.
  12. Mehrkammerbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Kammern (9, 10, 11, 12) eine Öffnung (16, 19, 20, 21) zum Freigeben des Wassers bzw. eines der weiteren Bestandteile bzw. des Getränks aufweist.
  13. Mehrkammerbehälter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass in den jeweiligen voneinander getrennten Kammern (9, 10, 11, 12) sämtliche gegebenenfalls vorhandenen weiteren Bestandteile des Getränks untergebracht sind.
  14. Mehrkammerbehälter nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine weitere Bestandteil Kaffeepulver ist.
  15. Mehrkammerbehälter nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass, der wenigstens eine weitere Bestandteil Tee ist.
  16. Mehrkammerbehälter nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Kammer (11) vorgesehen ist, in der Milch enthalten ist.
  17. Mehrkammerbehälter nach Anspruch 14, 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Kammer (12) vorgesehen ist, in der Zucker enthalten ist.
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