DE102005056303A1 - Verfahren zum Sammeln und Handhaben von digitalen Objekten - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum Sammeln und Handhaben von digitalen Objekten durch mindestens zwei Nutzer mit Hilfe von digitalen Endgeräten, wobei die Endgeräte auf mindestens ein Netzwerk zugreifen können, wobei die digitalen Objekte durch die Nutzer erworben und/oder zwischen den Nutzern getauscht werden können und wobei die digitalen Objekte zum Ablegen in mindestens ein digitales Sammelalbum vorgesehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sammeln und Handhaben von digitalen Objekten durch mindestens zwei Nutzer.
- Aus der Praxis sind seit vielen Jahren Verfahren zum Sammeln von verschiedensten Objekten – beispielsweise Stickers, Bildkarten, Briefmarken oder Münzen – bekannt. Dabei werden die entsprechend gesammelten Objekte durch den/die Sammler erworben und in spezielle zur Aufnahme der gesammelten Objekte ausgestaltete Sammelalben eingeklebt oder eingesteckt. Dadurch können die gesammelten Objekte besonders ansprechend und übersichtlich aufbewahrt und betrachtet werden. Eine besondere Gestaltung der Seiten der Sammelalben lässt einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Objekten entstehen. So kann beispielsweise bei einem Sticker-Sammelalbum eine Szene dargestellt sein, die durch die gesammelten Stickers vervollständigt wird. Insbesondere bei Sammelobjekten, die lediglich in Paketen mit mehreren Sammelobjekten verkauft werden, tauschen die Sammler untereinander mehrfach vorhandene Objekte aus.
- Die erwähnten Verfahren sind jedoch lediglich auf das Sammeln von konkret greifbaren Objekten anwendbar. Andere Objekte – beispielsweise digitale Objekte wie Animationen, Klänge oder elektronische Bücher – sind damit nicht erfassbar. Durch die Möglichkeiten, die eine Steigerung der Leistungsfähigkeiten von Prozessoren, Datenspeicher und Übertragungsmedien bieten, ist allerdings auch ein Sammeln von digitalen Objekten möglich und erwünscht.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, das auf das Sammeln von digitalen Objekten angewendet werden kann und die Vorteile und Möglichkeiten von konventionellen Sammelalben aufweisen.
- Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach handelt es sich um ein Verfahren zum Sammeln und Handhaben von digitalen Objekten durch mindestens zwei Nutzer mit Hilfe von digitalen Endgeräten, wobei die Endgeräte auf mindestens ein Netzwerk zugreifen können, wobei die digitalen Objekte durch die Nutzer erworben und/oder zwischen den Nutzern getauscht werden können und wobei die digitalen Objekte zum Ablegen in mindestens ein digitales Sammelalbum vorgesehen sind.
- In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, dass durch die Implementierung von Sammelalben in digitaler Form auf verblüffend einfache Art und Weise ein Verfahren zum Sammeln und Handhaben von digitalen Objekten angegeben werden kann. Damit lassen sich nicht nur alle bei konventionellen Sammelalben vorhandenen Möglichkeiten realisieren, sondern auch weit darüber hinausgehende Ansätze integrieren. So ist es denkbar, dass die bei konventionellen Sammelalben statischen Objekte dynamisch anpassbar sind. Beispielsweise könnten bei einem Fußball-Sammelalbum Spielerstatistiken gesammelt werden, die durch das jeweils aktuelle Spielgeschehen aktualisiert werden. Animierte Szenen oder kleine Filmsequenzen sind in ein digitales Sammelalbum ebenso integrierbar wie Interviews oder kleine Spiele. Prinzipiell lassen sich sämtliche aus der Praxis bekannten digitale Objekte in einem digitalen Sammelalbum ablegen. Zudem können die gesammelten digitalen Objekte nicht nur gekauft, getauscht oder betrachtet werden, worauf sich die Tätigkeiten bei konventionellen Sammelalben beschränken, sondern dem Nutzer kann die Möglichkeit geboten werden, beispielsweise Manipulationen an den digitalen Objekten durchzuführen. Denkbar wäre aber auch, dass die Sammelalben als Spiel ausgestaltet sind und dass durch erworbene und/oder getauschte digitale Objekte neue Bereiche des Spiels eröffnet oder neue Spielkarten verfügbar werden.
- Ein Nutzer muss dazu lediglich über ein digitales Endgerät verfügen, mit Hilfe dessen er die digitalen Sammelalben und die darin bereits abgelegten digitalen Objekte darstellen oder auf andere Art und Weise handhaben kann. Das Endgerät muss dabei zusätzlich auf mindestens ein Netzwerk zugreifen können, um die digitalen Objekte auf das Endgerät zu laden. Über diese Netzwerkverbindung/en lassen sich aber auch die digitalen Objekte auf einfache Weise erwerben und/oder zwischen den Nutzern tauschen. Dabei ist es unerheblich in welcher Weise eine derartige Netzwerkanbindung realisiert wird. Lediglich beispielhaft sei auf eine Verbindung mit WLAN (Wireless Local Area Network), UMTS (Universal Mobile Communications System), GPRS (General Paket Radio Service), Bluetooth, Infrarotschnittstelle oder Ethernet hingewiesen. In besonders vorteilhafter Weise lässt sich das Verfahren mit mehreren Technologien und plattformübergreifend integrieren und ist nicht auf bestimmte Implementierungen beschränkt.
- Bei einem Tausch von digitalen Objekten können die beteiligten Nutzer auf verschiedensten Wegen interagieren. So ist es denkbar, dass der Tausch über das Internet über große Distanzen abgewickelt wird. Andererseits können die digitalen Objekte über eine Schnittstelle mit beschränkter Reichweite wie einer Infrarotschnittstelle oder Bluetooth getauscht werden. Dabei besteht in Anlehnung an konventionelle Sammelalben kein Anlass, die Anzahl der getauschten digitalen Objekte zu limitieren. Neben einem Tausch, bei dem eine Karte gegen eine andere den Besitzer wechselt, sind weitere beliebige Kombinationen möglich. Dies ist beispielsweise davon abhängig, wie begehrt ein digitales Objekt unter den Sammlern bzw. den Tauschenden ist, und kann von den Tauschenden entsprechend den jeweiligen Tauschobjekten festgelegt und/oder ausgehandelt werden.
- In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Endgeräte als mobile Endgeräte ausgeführt. Dabei können beispielsweise Handys, PDAs (Personal Digital Assistant), PocketPCs oder Laptops zum Einsatz kommen. Allerdings ist auch der Einsatz von stationären Endgeräten wie speziellen Terminals oder PCs denkbar.
- Zum Erreichen eines besonders kompakten mobilen Endgerätes bei gleichzeitig hoher Leistungsfähigkeit kommen vorzugsweise auf die Anwendung des Verfahrens optimierte Endgeräte zum Einsatz. Dadurch können weitere und zusätzliche Funktionen in das digitale Sammelalbum integriert und die Sammelalben auf die Leistungsfähigkeit des Endgeräts angepasst werden. Bevorzugterweise kommt dabei ein mobiler Flash-Player zum Einsatz, der mit einem Prozessor und diesem zugeordneten Speichern, einer oder mehreren Netzwerkschnittstellen, einer Vorrichtung zum Abspielen und Wiedergeben von Klängen, einer Anzeigevorrichtung (beispielsweise in Form eines LCD-Displays), einer Eingabevorrichtung (beispielsweise in Form eines Touch-Screens und/oder Tasten) und/oder weiteren Schnittstellen und Einrichtungen versehen ist. Darüber hinaus lassen sich proprietäre Schnittstellen integrieren, die bestimmte gewünschte Eigenschaften (beispielsweise einen schnellen Verbindungsaufbau zwischen zwei oder mehreren Endgeräten) besitzen. Als weitere Funktion bietet es sich im Hinblick auf eine möglichst sichere und einfache Authentifizierung eines Nutzers an, zusätzlich Hardware-basierte Verschlüsselung- und/oder Signierungsmöglichkeiten zu implementieren. Des Weiteren könnte das mobile Endgerät für einen besonders universellen Einsatz Handy-Funktionen oder einen MP3-Player mit entsprechendem Datenspeicher aufweisen.
- In Anlehnung an die konventionellen Sammelalben werden die digitalen Objekte in Paketen mit mehreren digitalen Objekten verkauft. Beim Zusammenstellen der Pakete werden aus der Summe der digitalen Objekte, die für ein oder mehrere bestimmte digitale Sammelalben verfügbar sind, eine vorgegebene Anzahl digitaler Objekte beliebig ausgewählt und in einem Paket zusammengefasst. Bei der zufälligen Auswahl der digitalen Objekte kann eine Gleichverteilung der Wahrscheinlichkeiten für die Auswahl eines Objektes angewendet werden. Vorzugsweise liegen jedoch zur Erhöhung des Anreizes beim Sammeln unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten zugrunde.
- Die Pakete können nicht nur nach bestimmten, vorzugsweise beim Kauf auswählbaren Sammelalben zusammengestellt sein. Es wäre auch denkbar dem Käufer Pakete mit digitalen Objekten aus einem auswählbaren Themenbereich wie Sport, Film und Fernsehen, Musik, Boulevard, Mangas, Comics, Literatur, etc. anzubieten. Zusätzlich könnten auch Pakete mit bestimmten Arten von digitalen Objekten wie Animationen, Bilder, Klänge, Karikaturen, Zitate, Statistiken, Interviews, persönliche Daten, Lifestyle-Informationen, Witzen, Gedichten, elektronische Bücher, Karaoke-Titel oder Ähnlichem angeboten werden.
- Zur Erzielung einer besonders reizvollen und interessanten Nutzung des erfindungsgemäßen Verfahrens können die Pakete auch weitere digitale Objekte enthalten, die lediglich zum Tauschen vorgesehen sind. So können beispielsweise Gutscheine für bestimmte Dienstleistungen, für weitere Objekte oder Anteile eines weiteren Objekts und/oder Ähnliches enthalten sein. Dabei können auch zum vereinfachten Vervollständigen eines Sammelalbums Jokerkarten vorgesehen sein, die gegen ein beliebiges digitales Objekt eingetauscht werden können. Darüber hinaus können – lediglich im Sinne einer beispielhaften, jedoch nicht abschließenden Aufzählung – Gutscheine für einen Kinobesuch, ein Getränk oder eine Speise in einem Restaurant, freie SMS (Short Message Service) oder Klingeltöne enthalten sein. Andere digitale Objekte könnten auch zusammen mit weiteren gleichartigen digitalen Objekten beispielsweise gegen einen Film eingetauscht werden, der bei einer bestimmten Anzahl von Objekten von einem Server auf ein Endgerät geladen werden kann. Bei Angabe der Adresse des Nutzers lässt sich das Angebot an Tauschmöglichkeiten zusätzlich auf lokale Anbieter erweitert. Dem Käufer des Pakets könnte dabei die Wahl eingeräumt werden, ob er derartige weitere digitale Objekte in seinen Paketen wünscht. Dies ließe sich pauschal durch Definieren einer Präferenz oder bei jedem Kauf erneut festlegen.
- Weitere Sammelanreize könnten durch ein Verbinden des Sammelns mit einer bestimmten Aktion erreicht werden. So könnte beispielsweise der Nutzer einen Preis erhalten, der als erster ein Sammelalbum mit den entsprechenden digitalen Objekten gefüllt hat.
- Die Pakete bzw. die digitalen Objekte könnten sowohl durch Nutzer als auch durch Nicht-Nutzer erwerbbar sein. Für Nicht-Nutzer könnten Online-Shops oder spezielle Verkaufsstellen, beispielsweise bei Lotto-Annahmestellen, Kiosken oder Tankstellen, eingerichtet werden. Die durch Nicht-Nutzer erworbenen digitalen Objekte würden dann als Geschenk für einen bestimmten Nutzer dienen. Dabei könnte bereits beim Kauf der Empfänger der erworbenen Pakete festgelegt werden und das Paket dem entsprechenden Nutzer auf elektronischen Weg zugesandt werden. Alternativ könnte ein Gutschein-Code generiert werden, der einem Nutzer persönlich, postalisch, per SMS oder auf andere geeignete Weise übergeben wird. Durch Eingabe des Codes an einem Endgerät könnten die Pakete an den entsprechenden Nutzer übertragen werden. Entsprechend ließe sich der Verkauf an Nutzer gestalten. Für Nutzer könnte zusätzlich ein Kauf über ein digitales Endgerät vorgesehen sein.
- Je nach Art der durchgeführten Kaufaktion könnten die Pakete bzw. die digitalen Objekte auf verschiedenste Art und Weise bezahlt werden. Lediglich beispielhaft, jedoch nicht auf diese beschränkt sei die Bezahlung per Bargeld, Kreditkarte, Geldchip, speziellen Online-Zahlungssystemen, per Bankeinzug, per Überweisungen oder SMS-/Telefon-Servicenummern erwähnt. Bei einer Bezahlung per SMS könnte beispielsweise durch das Endgerät ein Code generiert werden, der mit einer SMS an eine Servicenummer gesendet wird. Dies könnte das Übermitteln der digitalen Objekte an den Nutzer auslösen. Auf diese Weise wird eine indirekte Bezahlung über die Telefonrechnung durchgeführt. Insbesondere bei bargeldlosen Zahlungssystemen kann es vorgesehen sein, dass eine Kostenlimitierung bzw. -kontrolle ein richtbar ist. Dadurch könnten Eltern ihre Kinder vor übermäßigem Konsum schützen.
- Gekaufte, getauschte oder auf andere Weise erhaltene digitale Objekte können durch den Nutzer in einem Sammelalbum abgelegt werden. In Anlehnung an reale Sammelalben insbesondere Sticker-Sammelalben, jedoch nicht notwendigerweise, könnten einmal in ein Sammelalbum abgelegte digitale Objekte in diesem Sammelalbum nicht mehr entfernbar verbleiben.
- Alternativ kann der Nutzer erhaltene digitale Objekte in einem weiteren Sammelbereich ablegen, in dem nicht in ein Sammelalbum abgelegte digitale Objekte gesammelt werden können. Dieser Bereich kann beispielsweise als Ablage von mehrfach vorhandenen digitalen Objekten oder von anderen für einen Tausch vorgesehenen digitalen Objekten genutzt werden.
- Darüber hinaus könnte ein digitales Sammelalbum als Spiel ausgestaltet sein. Das digitale Sammelalbum könnte ebenfalls erworben, durch den Nutzer einrichtet oder auf andere Weise erstellt werden. Dabei bieten sich die verschiedensten Möglichkeiten der Ausgestaltung an. In einer Ausgestaltung könnte das digitale Sammelalbum als digitaler Spieltisch, die digitalen Objekte als Spielkarten ausgestaltet sein. Jeder Spieler setzt eine oder mehrere Karten in einem Spielzug ein und gibt diese den anderen Mitspielern bekannt. Nach gewissen vorgegebenen Regeln kann dann einem oder mehreren Mitspielern die eingesetzte/n Karte/n eines oder mehrerer Mitspieler zugesprochen werden.
- Auf diese Weise könnte das digitale Sammelalbum im Zusammenhang mit einem Quartett-Spiel, einem Karten-Rollenspiel oder anderen auf vergleichbaren Prinzipien basierende Spiele angewendet werden. Ist das digitale Sammelalbum beispielsweise als ein digitales Quartett-Spiel ausgestaltet, so könnten die eingesetzte/n Spielkarte/n oder einzelne auf der/den Spielkarten vermerkte Eigenschaften zwischen den Mitspielern verglichen werden. Der Mitspieler mit der besten Karte oder der besten Eigenschaft könnte dann die Karten der anderen Mitspieler erhalten. Die Bezeichnung „beste" ist dabei in einem allgemeinen Sinn zu verstehen und ist abhängig von dem jeweiligen Spiel und/oder der jeweiligen Eigenschaft.
- Bei einer Ausgestaltung des digitalen Sammelalbums als Karten-Rollenspiel könnten digitale Objekte besondere Eigenschaften oder Fähigkeiten bewirken. Diese digitalen Objekte könnten einzelnen Charakteren zugeordnet werden, die als digitales Objekt erworben oder getauscht oder durch den Nutzer in dem digitalen Sammelalbum angelegt werden könnten.
- Eine andere Ausgestaltung des digitalen Sammelalbums als Spiel könnte darin bestehen, dass das digitale Sammelalbum eine virtuelle Kreatur umfasst. Diese Kreatur könnte besondere Eigenschaften, Charakterzüge und/oder Fähigkeiten durch digitale Objekten erhalten. Die digitalen Sammelalben und/oder die digitalen Objekte könnten wieder erworben und/oder getauscht werden.
- Darüber hinaus sind weitere Ausgestaltungen denkbar. So könnte das digitale Sammelalbum die Funktion eines klassischen Spielbretts erfüllen. Durch digitale Objekte könnte dann beispielsweise die Berechtigung zum Betreten oder Benutzen einzelner Felder erworben werden. Aber auch das Erwerben anderer Berechtigungen bezüglich einzelner Felder ist denkbar. So könnte ein Mitspieler beim Betreten eines Feldes, an dem ein anderer Mitspieler eine Berechtigung besitzt, an diesen Mitspieler eine Bezahlung leisten müssen. Diese könnte in Form von digitalen Objekten, virtuellen Zahlungsmitteln oder Vergleichbarem erfolgen.
- In allen denkbaren Ausgestaltungen ist ein Spielen mit oder gegen andere Nutzer und/oder einen Computer möglich. Die Informationen zum Durchführen des Spiels könnten über ein entsprechend geeignetes Netzwerk zwischen den einzelnen Mitspielern ausgetauscht werden. Dabei wären Spiele über lokale Netzwerke ebenso denkbar wie Spiele zwischen lokal weit entfernten Spielern. Für ein Spiel eingesetzte digitale Objekte könnten nach Abschluss eines Spieles an den jeweiligen Vorbesitzer zurückgehen oder bei einem neuen Besitzer verbleiben. Alternativ könnten eingesetzte digitale Objekte aufgebraucht werden und für einen weiteren Einsatz nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Hinsichtlich eines möglichst umfassenden Schutz gegen Fälschungen und Plagiaten können sämtliche digitalen Objekte auf einem oder mehreren zentralen Servern gespeichert werden. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welche Objekte im Umlauf sind und wer diese Objekte gerade besitzt. Zusätzlich ermöglicht der Einsatz eines zentralen Servers den Nutzern einen Zugriff auf ihre Sammlungen von mehreren digitalen Endgeräten aus. Zur Realisierung dieser Möglichkeit sollten auch die Sammelalben und/oder die weiteren Sammelbereiche auf dem zentralen Server geführt werden.
- Zusätzlich ermöglicht dies, dass lediglich eine Kopie eines digitalen Objekts auf den Servern gehalten werden muss, während jeder Besitzer eines derartigen digitalen Objekts lediglich eine Berechtigung zu einem Zugriff auf dieses Objekt erhält. Beim Tausch eines digitalen Objekts zwischen zwei Nutzern kann diese Berechtigung auf einfache Art und Weise an den neuen Besitzer übertragen werden. Dazu können wiederum die verschiedensten Standards eingesetzt werden. Beispielhaft, jedoch nicht abschließend seien Infrarotschnittstellen, Bluetooth, Internet, SMS, WAP (Wireless Application Protocol), MMS (Multimedia Message Service), UMTS, E-Mail oder USB (Universal Serial Bus) genannt. Im Wesentlichen können alle aus der Praxis bekannten Übertragungsstandards und -protokolle verwendet werden.
- Bei einer Serverlösung können die digitalen Objekte, die Sammelalben und/oder die weiteren Sammelbereiche bei Bedarf von dem Server auf das Endgerät geladen werden. Zur Reduzierung der übertragenen Datenmenge können die übertragenen Daten auf dem Endgerät gespeichert werden und bei dem nächsten Aufruf nach einer Abfrage des Status des entsprechenden Objekts direkt aus diesem Speicher geladen werden. Wird ein digitales Objekt durch den Nutzer auf einem Endgerät manipuliert, so könnte es dem Nutzer ermöglicht werden, das geänderte Objekt auf dem Server zu speichern.
- Darüber hinaus könnte der Server noch weiterreichende Aufgaben übernehmen. Insbesondere beim Kauf und Tausch von digitalen Objekten müssen Verbindungen zu anderen Servern, Datenbanken oder Dienstleistern allgemein hergestellt werden. So sind beim Kauf von Objekten entsprechende Bezahlvorgänge und/oder Abrechnungen durchzuführen. Dies beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Kreditkartennummern oder des Kontostands bei einem Online-Zahlungssystem, das Einleiten von Abbuchungen bei der Bank des Nutzers oder Ähnlichem. Werden zusätzlich weitere Dienste wie Gutscheine für Filme, Restaurants, usw. eingebunden, so könnte der Server die Verbindung zu den jeweiligen Dienstleistern und/oder Datenbanken herstellen.
- Zum Erreichen einer noch höheren Parallelität zu den klassischen Sammelalben kann ein Drucken der digitalen Objekte und/oder gesamte Sammelalben und/oder weitere Sammelbereiche zum Sammeln von nicht in einem Sammelalbum abgelegten digitalen Objekten vorgesehen sein. Dabei kann es dem Nutzer ermöglicht werden, die Objekte direkt an einem mit seinem Endgerät verbundenen Drucker auszudrucken. Alternativ oder zusätzlich kann ein spezieller Druckdienst angeboten werden, der eine Druckversion erstellt und diese beispielsweise per Post zusendet.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt die einzige
- Fig. in einem schematischen Übersichtsdiagramm eine Implementierung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens.
- Die einzige Fig. zeigt in einem schematischen Diagramm verschiedene logische Blöcke und Datenflüsse einer Implementierung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens. In der Fig. sind der Übersichtlichkeit wegen lediglich drei Nutzer – Nutzer A, B, C – dargestellt. Nutzer A verfügt dabei bereits über drei Sammelalben
1 , in denen bereits mehrere digitale Objekte2 abgelegt sind. Nutzer B hat bereits zwei Sammelalben1 erworben, während Nutzer C lediglich ein Sammelalbum1 besitzt. Dabei gehören die einzelnen Sammelalben1 eines Nutzers im Allgemeinen verschiedenen Sammelgebieten und/oder Themen an. Zusätzlich verfügen alle drei Nutzer über einen weiteren Sammelbereich3 zum Sammeln von nicht in einem Sammelalbum1 abgelegten digitalen Objekten2 , in die jeweils bereits mehrere digitale Objekte2 abgelegt sind. Aus diesem Sammelbereich3 können zwischen den Nutzern beliebig digitale Objekte2 ausgetauscht werden. Dabei können die Nutzer untereinander über lokal beschränkte Verbindungen wie eine Infrarotschnittstelle, Bluetooth oder WLAN Daten zwischen ihren Endgeräten – vor zugsweise mobilen Endgeräten – austauschen. Alternativ kann der Tauschvorgang über das Internet getätigt werden, was einen Austausch von digitalen Objekten zwischen Nutzern erlaubt, die lokal weit voneinander entfernt sind. Die Verbindung zum Internet kann wiederum über verschiedene Medien hergestellt werden. Hier kann beispielsweise UMTS, GPRS oder WLAN zum Einsatz kommen. - Die mobilen Endgeräte der Nutzer sind über eine Netzwerkverbindung mit einem zentralen Server verbunden, auf dem alle digitalen Objekte
2 der Nutzer abgelegt sind. Zusätzlich sind auf dem Server die verfügbaren bzw. bereits gekauften Sammelalben1 und der weitere Sammelbereich3 sowie deren Inhalte in geeigneter Weise gespeichert. Vorteilhafter Weise ist jedes digitale Objekt2 lediglich in einfacher Ausführung auf dem Server gespeichert. Eine Zugriffsberechtigung eines Nutzers auf ein auf dem Server gespeichertes digitales Objekt2 wird lediglich in einer Datenbank vermerkt. In ähnlicher Weise sind die Sammelalben2 , der weitere Sammelbereich3 und deren Inhalte gespeichert. Hier genügt ebenfalls eine einfache Referenzierung in einer Datenbank. - Bei einem Tauschvorgang zwischen Nutzern wird dieser auf dem zentralen Server protokolliert und die Datenbanken auf dem Server entsprechend aktualisiert. Dabei wird ein Tauschvorgang serverseitig erst dann durchgeführt, wenn beide an einem Tauschvorgang beteiligten Nutzer den Tausch verifiziert haben.
- Bei einem Erwerb von digitalen Objekten
2 stehen dem Nutzer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann er den Kauf über ein geeignetes Netzwerk von seinem mobilen Endgerät aus direkt auf dem zentralen Server tätigen. Dazu müssen zuerst bestimmte Präferenzen definiert werden. So kann der Nutzer festlegen, zu welchen der bereits verfügbaren Sammelalben1 prinzipiell digitale Objekte2 in einem Paket enthalten sein sollen. Damit ist jedoch nicht festgelegt, dass tatsächlich zu jedem der ausgewählten Sammelalben1 digitale Objekte2 enthalten sind. Welche digitalen Objekte2 aus welchem Sammelalbum1 bei der Zusammenstellung eines Pakets ausgewählt werden, entscheidet ein Zufallsprinzip und ist nicht beeinflussbar. Zusätzlich könnten noch weitere Optionen vorgebbar sein. So könnte definiert werden, ob zusätzliche digitale Objekte enthalten sein sollen, die für einen Tausch gegen Dienstleistungen, weitere Objekte oder Ähnlichem vorgesehen sind. Dabei könnte auch der Wohnort oder die Adresse des Nutzers angegeben werden, um lokale Angebote einbinden zu können. Zum anderen könnten die in einem Paket enthaltenen digitalen Objekte2 auf eine bestimmte Art von digitalen Objekten beschränkbar sein. Zur Vereinfachung eines Kaufvorgangs können die jeweiligen Optionen als Standardwerte auf dem mobilen Endgerät oder auf dem zentralen Server gespeichert sein. In letzterem Fall könnte auch beim Kauf an Verkaufsstellen direkt auf diese Präferenzen zugegriffen werden. - Der Nutzer bezahlt das erworbene Paket mit Kreditkarte, per Bankeinzug oder Überweisung und erhält das Paket in seinen zusätzlichen Sammelbereich
3 . Insbesondere bei einer Einbindung eines Handys besteht die Möglichkeit einer Bezahlung per SMS an eine bestimmte Servicenummer. - Alternativ wird Nutzern, aber auch Nicht-Nutzern die Möglichkeit geboten, an speziellen Verkaufsstellen direkt Pakete mit digitalen Objekten zu erwerben. Auch hier können die zuvor beschriebenen Optionen bestimmt werden. Die digitalen Objekte könnten dem ausgewählten Nutzer direkt an seinen zusätzlichen Sammelbereich
3 gesendet werden. Allerdings wäre auch denkbar, dass an der Verkaufsstelle ein Gutschein-Code berechnet wird, der von dem entsprechenden Nutzer an seinem digitalen Endgerät eingegeben werden muss und erst danach die digitalen Objekte in dem zusätzlichen Sammelbereich3 erscheinen. - Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass das zuvor rein willkürlich gewählte Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränken.
Claims (27)
- Verfahren zum Sammeln und Handhaben von digitalen Objekten durch mindestens zwei Nutzer mit Hilfe von digitalen Endgeräten, wobei die Endgeräte auf mindestens ein Netzwerk zugreifen können, wobei die digitalen Objekte durch die Nutzer erworben und/oder zwischen den Nutzern getauscht werden können und wobei die digitalen Objekte zum Ablegen in mindestens ein digitales Sammelalbum vorgesehen sind.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Endgeräte als mobile Endgeräte ausgeführt sind.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Endgeräte zum Einsatz kommen, die für die Anwendung des Verfahrens angepasst und optimiert sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Objekte in Paketen mit mehreren digitalen Objekten verkauft werden.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Objekte für die Pakete nach einem Zufallsprinzip ausgewählt werden.
- Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Zufallsprinzip zur Auswahl von digitalen Objekten Wahrscheinlichkeiten zugrunde liegen, wobei nicht alle für ein Sammelalbum vorgesehene digitale Objekte dieselben Wahrscheinlichkeiten besitzen.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die digitalen Objekte eines Pakets einem oder mehreren Sammelalben, Themenbereiche und/oder Arten von digitalen Objekten angehören.
- Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammelalben, Themenbereiche und/oder Arten von digitalen Objekten, denen die digitalen Objekte eines Paketes angehören, durch den Käufer eines Pakets festgelegt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Paket weitere digitale Objekte enthält, die gegen Dienstleistungen, weitere Objekte und/oder Ähnlichem getauscht werden können.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere digitale Objekte und/oder vollständig mit den entsprechenden digitalen Objekten bestückte Sammelalben gegen weitere digitale Objekte, Dienstleistungen und/oder Ähnlichem getauscht werden können.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Objekte durch Nicht-Nutzer erworben werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Objekte an einen Nutzer geschenkt werden können.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Objekte an bestimmten Verkaufsstellen erwerbbar sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kauf von digitalen Objekten von einem digitalen Endgerät aus tätigbar ist.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bezahlung der digitalen Objekte per Bargeld, Kreditkarte, Geldchip, geeigneten Online-Zahlungssystemen, Bankeinzug, Überweisung, SMS-Servicenummer, Guthabenkonto bei dem Anbieter der digitalen Objekte oder auf andere geeignete Weise erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nutzer erhaltene digitale Objekte in einem Sammelalbum ablegen kann.
- Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Sammelalbum abgelegte digitale Objekte nicht mehr aus dem Sammelalbum entnehmbar sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nutzer erhaltene digitale Objekte in einem weiteren Sammelbereich zum Sammeln von nicht in einem Sammelalbum abgelegten digitalen Objekten ablegen kann.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Sammelalben als Spiele und/oder digitaler Spieltisch ausgestaltet ist.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die digitalen Objekte auf einem zentralen Server gespeichert werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammelalben und/oder die weiteren Sammelbereiche auf dem zentralen Server geführt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Tausch eines digitalen Objekts zwischen Nutzern die zu tätigenden Aktualisierungen auf dem zentralen Server durchgeführt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass digitalen Objekte von dem Server auf das Endgerät geladen werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass Veränderungen in den Sammelalben und/oder den weiteren Sammelbereichen auf den Server gespeichert werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Objekte durch den Nutzer auf einem Endgerät manipuliert und/oder auf den Server gespeichert werden können.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25 dadurch gekennzeichnet, dass die digitalen Objekte und/oder gesamte Sammelalben und/oder weitere Sammelbereiche zum Sammeln von nicht in einem Sammelalbum abgelegten digitalen Objekten ausgedruckt werden können.
- Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausdruck mit einem an ein digitales Endgerät angeschlossenen oder einem in das Endgerät integrierten Ausgabegerät und/oder über einen Druckservice erfolgt.
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| WO2007006284A2 (de) | 2007-01-18 |
| WO2007006284A3 (de) | 2007-05-10 |
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