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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Drucksensor, welcher
ein erstes Gehäuse
mit einem Sensorchip an einem Endabschnitt davon und ein zweites
Gehäuse
mit einem Druckzuführungsdurchgang
zum Zuführen
eines Drucks dem Sensorchip enthält.
In dem Drucksensor ist das zweite Gehäuse an dem einen Endabschnitt
des ersten Gehäuses
angebracht. Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf
ein Herstellungsverfahren eines Drucksensors, bei welchem ein Sensorchip
elektrisch mit einem Basis- bzw. Sockelmaterial verbunden ist.
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Bei
einem herkömmlichen
Drucksensor (siehe beispielsweise die JP-A-2004-279327) enthält ein Drucksensor
einen Sensorchip zum Ausgeben von elektrischen Signalen entsprechend
einem Druck, der an einer Druckaufnahmeoberfläche empfangen wird, die auf
einer Oberfläche
des Sensorchips gebildet ist, ein erstes Gehäuse, welches den Sensorchip an
einem Endabschnitt davon aufweist, ein zweites Gehäuse, welches
an dem einen Endabschnitt des ersten Gehäuses derart angebracht ist,
dass der Sensorchip bedeckt ist, und einen Druckzuführungsdurchgang
zum Zuführen
des Drucks dem Sensorchip.
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Bei
dieser Art eines Drucksensors wird ein Druckmedium durch den Druckzuführungsdurchgang des
zweiten Gehäuses
zugeführt.
Die Druckaufnahmeoberfläche
des in dem ersten Gehäuse
gebildeten Sensorchips empfängt
den Druck, und der Sensorchip gibt elektrische Signale entsprechend dem
aufgenommenen Druck derart aus, dass eine Druckerfassung durchgeführt wird.
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Der
Drucksensor kann in einem Fahrzeug als Drucksensor zum Erfassen
eines Kraftstoffdrucks, eines Schmieröldrucks für einen Motor oder ein Antriebssystem,
eines Kühlmitteldrucks
einer Klimaanlage, eines Abgasdrucks, usw. verwendet werden.
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In
diesem Fall wird das Druckmedium wie das Kühlmittel der Klimaanlage, das
Schmieröl
oder das Abgas direkt der Druckaufnahmeoberfläche des Sensorchips oder einem
elektrischen Verbindungsabschnitt des Sensorchips des Drucksensors
aufgebracht.
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Wenn
die Druckaufnahmeoberfläche
des Sensorchips dem Druckzuführungsdurchgang
zugewandt ist, ist die Druckaufnahmeoberfläche direkt einem Fluss des
durch den Durchgang zugeführten Druckmediums
ausgesetzt. Daher treffen mit dem Druckmedium vermischte Fremdkörper wie
Staub direkt auf die Druckaufnahmeoberfläche. Ebenfalls haften kontaminierte
Materialien an der Druckaufnahmeoberfläche. Als Ergebnis besteht eine
Möglichkeit,
dass die Sensorchipeigenschaften ungünstig beeinflusst werden.
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Das
Aussetzen des elektrischen Verbindungsabschnitts des Sensorchips
dem Druckmedium kann eine Verschlechterung des Sensorchips wie eine
Korrosion infolge des Druckmediums oder der damit vermischten kontaminierten
Materialien induzieren.
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Daher
ist bei dem in der JP-A-2004-279327 beschriebenen herkömmlichen
Drucksensor der Sensorchip mit einem Metalldiaphragma bedeckt, und Öl, welches
als Druckübertragungsmedium
verwendet wird, ist innerhalb des Metalldiaphragmas eingeschlossen.
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In
diesem Fall werden daher der Sensorchip und der elektrische Verbindungsabschnitt
vor dem Druckmedium ge schützt.
Zur selben Zeit wird der Druck des Druckmediums an dem Metalldiaphragma empfangen
und dem Sensorchip über
das Druckübertragungsmittel übertragen.
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Ebenfalls
sind bei einem anderen herkömmlichen
Drucksensor der Sensorchip und Elektroden eines Basismaterials elektrisch
durch Bondhügel bzw.
Höcker
verbunden, und die Bondhügel
und Randgebiete der elektrischen Verbindungsabschnitte der Elektroden
sind mit einem Haftmaterial verschlossen (siehe beispielsweise die
JP-A-9-126920). Entsprechend diesem Verfahren wird der elektrische Verbindungsabschnitt
des Sensorchips davor geschützt,
dem Druckmedium ausgesetzt zu sein.
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Nachdem
bei diesem Typ eines herkömmlichen
Drucksensors der Sensorchip und die Elektroden des Basismaterials über die
Bondhügel
gebondet worden sind, wird das Haftmaterial durch Lücken zwischen
dem Sensorchip und dem Basismaterial auf die Bondhügel zu eingespritzt,
wodurch ein Verschluss bzw. eine Versiegelung des elektrischen Verbindungsabschnitts
durch das Haftmaterial fertiggestellt wird.
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Um
die Größe der oben
beschriebenen Drucksensoren zu verringern, wurde eine Struktur eines
Drucksensors, bei welchem das Metalldiaphragma und das Öl beseitigt
worden sind, von den Erfindern der vorliegenden Anmeldung untersucht.
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Dies
geschah, weil die Form und die Größe des Metalldiaphragmas deutlich
die Sensoreigenschaften beeinflusst, und es wurde als schwierig
angesehen, die Form und die Größe des Metalldiaphragmas
zu verändern.
Als Folge wurde es als schwierig angesehen, die Größe des Drucksensors zu
verringern, welcher das Metalldiaphragma in seiner Struktur aufweist.
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Je
größer insbesondere
das Metalldiaphragma wird, desto besser ist die Empfindlichkeit
des Metalldiaphragmas, wodurch die Empfindlichkeit des Sensors ebenfalls
verbessert wird. Jedoch kann die Größe des Metalldiaphragmas aus
den oben erläuterten
Gründen
nicht verkleinert werden, um einen kompakteren Drucksensor herzustellen,
insbesondere in der radialen Richtung (einer äquivalenten Richtung zu der
radialen Richtung des Diaphragmas).
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Folglich
wurde die Eliminierung des Metalldiaphragmas und des Öls versucht.
Jedoch werden der Sensorchip oder der elektrische Verbindungsabschnitt
des Sensorchips, welche gegenüber
ihrer Umwelt nicht hinreichend widerstandsfähig sind, direkt dem Druckmedium
wie dem Kühlmittel
der Klimaanlage, dem Schmieröl
oder dem Abgas ausgesetzt, wenn das Metalldiaphragma oder das Öl beseitigt
worden sind.
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Daher
ist es schwierig, die Sensoreigenschaften durch einfaches Beseitigen
des Metalldiaphragmas und des Öls
aufrechtzuerhalten, da für
den Sensorchip und ebenfalls für
den elektrischen Verbindungsabschnitt davon schädliche Auswirkungen erwartet
werden.
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Bei
dem in der JP-A-2004-279327 beschriebenen herkömmlichen Drucksensor sind die
elektrischen Verbindungen des Sensorchips durch Bonddrähte gebildet.
Wenn die Bonddrähte
als elektrische Verbindungsteile zu dem Sensorchip verwendet werden,
wird ein Raum zwischen Verbindungsabschnitten für den Drahtbondprozess erfordert.
Als Ergebnis wird dies nicht im Hinblick auf die Kompaktheit des Sensors,
insbesondere in der radialen Richtung des Sensors, bevorzugt.
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Ebenfalls
wird bei dem in der JP-A-9-126920 beschriebenen herkömmlichen
Drucksensor das Haftmaterial durch die Lücken zwischen dem Sensorchip
und dem Basismaterial eingespritzt, nachdem der Sensorchip und das
Basismaterial über
die Bondhügel
verbunden worden sind. Daher kann die Einspritzung des Haftmaterials
nicht genau um die Bondhügel
herum durchgeführt
werden, und es können
durch einen unzureichenden Verschluss die Verbindungsabschnitte
durch die Bondhügel
teilweise bloßgelegt
sein.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die oben beschriebenen Schwierigkeiten
zu überwinden
und insbesondere einen Drucksensor zu schaffen, welcher ein erstes
Gehäuse
mit einem Sensorchip an einem Endabschnitt davon und ein zweites Gehäuse mit
einem Druckzuführungsdurchgang
darin enthält.
Bei dem Drucksensor ist das zweite Gehäuse an dem einen Endabschnitt
des ersten Gehäuses
angebracht, und dieser Drucksensor kann ohne eine Verschlechterung
der Eigenschaften des Sensors kompakt ausgestattet sein.
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Des
Weiteren ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Drucksensor
zu schaffen, bei welchem ein Sensorchip und ein Basis- bzw. Sockelmaterial über Bondhügel elektrisch
verbunden sind und ein Verschließen eines Verbindungsabschnitts der
Bondhügel
durchgeführt
werden kann, ohne dass ein Einspritzen eines Haftmaterials durch
Lücken zwischen
dem Sensorchip und dem Sockelmaterial vorgesehen wird.
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Des
Weiteren ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Herstellungsverfahren
eines Drucksensors zu schaffen, bei welchem ein Sensorchip und ein
Basismaterial über
Bondhügel
elektrisch verbunden sind.
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Die
Lösung
der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche.
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Entsprechend
einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung enthält ein Drucksensor
einen Sensorchip zur Ausgabe von elektrischen Signalen entsprechend
einem Druck, welcher an einer Druckempfangsoberfläche empfangen
wird, die an einer Oberfläche
des Sensorchips gebildet ist, ein erstes Gehäuse mit einem Endabschnitt,
bei welchem der Sensorchip vorgesehen ist, ein zweites Gehäuse, welches
an dem einen Endabschnitt des ersten Gehäuses befestigt ist, um den
Sensorchip zu bedecken. Des Weiteren ist das zweite Gehäuse mit
einem Druckzuführungsdurchgang
zum Zuführen
des Drucks dem Sensorchip versehen, und es ist eine Leiterplatte
an dem einen Endabschnitt des ersten Gehäuses vorgesehen, um eine Oberfläche aufzuweisen,
die dem Druckzuführungsdurchgang
zugewandt ist. Bei dem Drucksensor sind in einer Vielzahl vorkommende
Bondhügel,
durch welche der Sensorchip elektrisch mit der Oberfläche der
Leiterplatte durch Höcker-
bzw. Flip-Chip-Bonden verbunden ist, derart vorgesehen, dass die
Druckempfangsoberfläche
der Oberfläche
der Leiterplatte zugewandt ist, und ein isolierende Teil mit einem
elektrischen Isoliervermögen
verschließt
bzw. versiegelt einen Verbindungsabschnitt der Bondhügel. Dementsprechend
ist es möglich,
wirksam die Größe des Drucksensors
zu verringern.
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Des
Weiteren ist die Druckempfangsoberfläche des Sensorchips der Oberfläche der
Leiterplatte zugewandt. Das heißt,
die Druckempfangsoberfläche des
Sensorchips ist dem Druckzuführungsdurchgang in
entgegengesetzter Richtung zugewandt. Daher wird die Druckempfangsoberfläche davor
geschützt, dass
ein Druckmedium und Fremdkörper
direkt darauf auftreffen, und sie wird ebenfalls vor dem Empfang
von kontaminierten Materialien geschützt. Somit werden Möglichkeiten
des Empfangs von schädlichen
Wirkungen stark verringert.
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Des
Weiteren ist der Verbindungsabschnitt der Bondhügel mit dem Isoliermaterial
verschlossen, welches ein elektrisches Isoliervermögen besitzt,
wodurch die Bondhügel
oder die Elektroden auf dem Sensorchip ebenfalls mit dem Isoliermaterial
versiegelt sind. Daher sind diese Teile vor dem Druckmedium geschützt, und
es kann die Verschlechterung des Verbindungsabschnitts des Sensorchips
wie eine Korrosion herrührend
von dem Druckmedium vermieden werden.
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Das
isolierende Teil kann aus Harz oder Keramik gebildet sein, welches
das elektrische Isoliervermögen
besitzt, und das isolierende Teil kann derart ausgestaltet sein,
dass es eine Filmform aufweist. Des Weiteren kann das isolierende
Teil aus einer Vielzahl von Filmteilen konstruiert sein, welche
voneinander getrennt sind, um wenigstens eine Lücke zwischen den Bondhügeln zu
bilden, durch welche der von dem Druckzuführungsdurchgang aus zugeführte Druck
der Druckempfangsoberfläche
aufgebracht wird.
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Entsprechend
einer anderen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung enthält ein Verfahren
zur Herstellung eines Drucksensors: einen Schritt des Bereitstellens
von Bondhügeln
auf einer Oberfläche eines
Teils von einem Sensorchip und einem Basismaterial und des Bereitstellens
von Elektroden auf einer Oberfläche
des anderen Teils von sowohl dem Sensorchip als auch dem Basismaterial
an entsprechenden Positionen bezüglich
der Bondhügel;
einen Schritt des Bedeckens der Elektroden, welche auf dem anderen
Teil durch eine isolierende Membran gebildet wird, die durch Wärme härtbar ist;
einen Schritt des Anordnens des einen Teils und des anderen Teils
einander gegenüber liegend
derart, dass die Oberflächen
des einen Teils und des anderen Teils einander zugewandt sind; einen
Schritt des Stoßens der
Bondhügel
auf die isolierende Membran derart, dass die Bondhügel die
isolierende Membran durchdringen und elektrisch mit den Elektroden
verbunden sind; und einen Schritt des Erwärmens der isolierenden Membran,
um gehärtet
zu sein, so dass die Randgebiete der Bondhügel und die Elektroden versiegelt
sind, welche durch die gehärtete
isolierende Membran elektrisch verbunden sind. Dementsprechend werden
die Bondhügel
und die Elektroden elektrisch verbunden, und danach wird die isolierende
Membran durch Wärme
gehärtet,
wodurch Randgebiete um die Bondhügel
und die Elektroden herum mit der isolierende Membran versiegelt
werden. In dem durch dieses Verfahren hergestellten Drucksensor
kann das Versiegeln bzw. Verschließen des Verbindungsabschnitts
des Sensorchips mit dem Basismaterial leicht durchgeführt werden,
ohne dass ein Haftmaterial von Lücken
zwischen dem Sensorchip und dem Basismaterial aus nach dem Verbinden
eingespritzt wird.
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Das
Stoßen
kann durchgeführt
werden, nachdem das Isoliermaterial durch das Erwärmen weicher
wird, und das Versiegeln der Randgebiete der Bondhügel und
der Elektroden kann durch kontinuierliches Erwärmen der weich gemachten isolierenden
Membran durchgeführt
werden, um gehärtet zu
werden. In diesem Fall kann das elektrische Verbinden und Versiegeln
der Verbindungsteile des Sensorchips und des Basismaterials unter
Verwendung der Bondhügel
einfach genau durchgeführt
werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung unter
Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.
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1 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche einen Drucksensor
einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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2 zeigt
eine vergrößerte Draufsicht,
welche die Nähe
eines Sensorchips des Drucksensors von 1 darstellt;
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3A und 3B zeigen
Draufsichten, welche einen Klebeprozess (pasting process) in einem
Herstellungsverfahren des Drucksensors der ersten Ausführungsform
darstellen;
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4A zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche einen Verbindungsprozess
in dem Herstellungsverfahren des Drucksensors darstellt, und 4B zeigt
eine Draufsicht auf 4A entsprechend dem Drucksensor
der ersten Ausführungsform;
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5A zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche den Verbindungsprozess
und einen Versiegelungsprozess in dem Herstellungsverfahren des
Drucksensors darstellt, und 5B zeigt eine
transparente Draufsicht von 5A, welche
Positionsbeziehungen zwischen dem Sensorchip und Bondhügeln bei
der dritten Ausführungsform
darstellt;
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6 zeigt
einen schematischen Graphen, welcher eine Viskositätsänderung
eines bei der ersten Ausführungsform
verwendeten Isolierfilms entsprechend einer Erwärmungszeit (t) darstellt;
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7A zeigt
einen schematischen Graphen, welcher eine Viskositätsänderung
des in der ersten Ausführungsform
verwendeten Isolierfilms entsprechend einer Erwärmungstemperatur (T) darstellt,
und 7B zeigt einen schematischen Graphen, welcher eine
Beziehung zwischen einer Erwärmungszeit
(t) und der in 7A verwendeten Erwärmungstemperatur
(T) darstellt;
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8 zeigt
einen schematischen Graphen, welcher ein Beispiel von Temperaturprofilen
bei dem Herstellungsverfahren des Drucksensors der ersten Ausführungsform
darstellt;
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9 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche einen Drucksensor
einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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10 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche einen Verbindungsprozess
in einem Herstellungsverfahren des Drucksensors einer dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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11 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche den Verbindungsprozess
und einen Versiegelungsprozess in dem Herstellungsverfahren des
Drucksensors der dritten Ausführungsform
darstellt;
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12A zeigt eine vergrößerte Draufsicht, welche die
Umgebung eines Sensorchips eines Drucksensors einer Modifizierung
der vorliegenden Erfindung darstellt, und 12B zeigt
eine transparente Draufsicht von 12A;
und
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13A zeigt eine vergrößerte Draufsicht, welche die
Umgebung eines Sensorchips eines Drucksensors einer anderen Modifizierung
der vorliegenden Erfindung darstellt, und 13B zeigt
eine transparente Ansicht von 13A.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren
beschrieben.
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Erste Ausführungsform
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1 zeigt
eine Querschnittsansicht, welche einen Drucksensor 100 der
ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung veranschaulicht, und 2 zeigt
eine vergrößerte Draufsicht,
welche die Umgebung eines Sensorchips 20 des Drucksensors 100 von 1 aus
der Sicht von der Seite eines Sockels 22 des Sensorchips 20 darstellt. 2 stellt
einige Teile transparent lediglich zum Zwecke des einfachen Anzeigens
der Position jedes Teils dar.
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Der
Drucksensor 100 ist beispielsweise auf einem Fahrzeug angebracht
und wird als Drucksensor zum Erfassen eines Kraftstoffdrucks, eines Schmieröldrucks
für einen
Motor oder ein Antriebssystem, eines Kühlmitteldrucks für eine Klimaanlage oder
eines Abgasdrucks verwendet.
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Der
Drucksensor 100 enthält
einen Sensorchip 20 mit einer Druckempfangsoberfläche 20a an einer
Oberfläche
davon zur Ausgabe von elektrischen Signalen entsprechend einem auf
der Druckempfangsoberfläche 20a empfangenen
Druck, ein Verbindungssteckergehäuse 10 mit
dem Sensorchip 20 an einem Endabschnitt davon, ein Gehäuse 30, welches
an dem einen Endabschnitt des ersten Gehäuses 10 befestigt
ist, um den Sensorchip 20 zu bedecken, und einen in dem
zweiten Gehäuse 30 vorgesehenen
Druckzuführungsdurchgang 32 zum
Zuführen
eines Drucks dem Sensorchip 20.
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In
dem Drucksensor 100 besitzt das Verbindungssteckergehäuse 10 als
erstes Gehäuse
eine im Wesentlichen zylindrische Form und ist aus Harz wie Polyphenylensulfid (PPS)
oder Polybutylenterephthalat (PBT) durch Gießen bzw. Spritzen (molding) gebildet.
Eine Aussparung 11 ist auf einer Oberfläche des einen Endabschnitts
des Verbindungssteckergehäuses 10 (beispielsweise
an einer unteren Endoberfläche
des Verbindungssteckergehäuses 10 in 1)
gebildet.
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Der
Sensorchip 20 als Druckerfassungselement ist in der Aussparung 11 vorgesehen.
Der Sensorchip 20 dieser Ausführungsform besitzt ein Diaphragma 21 als
Druckempfangsabschnitt in einem mittleren Bereich der Oberfläche 20a des
Sensorchips 20. Die Oberfläche des Diaphragmas 21 (eine obere
Oberfläche
des Diaphragmas 21 in 1) bildet
ein Teil des Druckempfangsabschnitts 20a des Sensorchips 20.
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Ein
Hohlraum wird durch Entfernen eines Rückseitenteils des Sensorchips 20 der
Druckempfangsoberfläche 20a (der
unteren Oberfläche
des Sensorchips 20 in 1) durch Ätzen oder ähnliche Verfahren
gebildet. Das Diaphragma 21 ist ein Bodenabschnitt des
wie oben gebildeten Hohlraums.
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Der
Sensorchip 20 ist integriert mit einem Sockel 22 gebildet,
welcher aus Glas durch anodische Oxidation bzw. Eloxieren (anodizing)
oder dergleichen an der Rückseitenoberfläche des
Sensorchips 20 gebildet ist. Dabei wird der Hohlraum an
der Rückseite
des Sensorchips 20 luftdicht durch den Sensorchip und den
Sockel 22 verschlossen, und dieser Hohlraum dient als Bezugsdruckkammer
wie eine Vakuumdruckkammer.
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Der
Sensorchip 20 dieser Ausführungsform ist ein Halbleiter
eines Diaphragmatyps, welcher den empfangenen Druck an dem Diaphragma 21 in
elektrische Signale umwan delt und die elektrischen Signale als Sensorsignale
ausgibt.
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Bei
diesem Halbleitersensorchip eines Diaphragmatyps 20 kann
eine Brückenschaltung,
welche beispielsweise aus einem Belastungs- bzw. Druckmessgerät besteht,
auf dem Diaphragma 21 gebildet sein. Änderungen des Widerstandswerts
der Brückenschaltung
können
durch Deformieren des Diaphragmas 21 erfasst werden.
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Obwohl
nicht dargestellt, kann eine Sensorsignalverarbeitungsschaltung,
welche ein Transistorelement und verschiedene Verdrahtungen enthält, durch
eine Halbleiterverarbeitungstechnik in der Umgebung des Diaphragmas 21 an
der Seite der Druckempfangsoberfläche 20a des Sensorchips 20 gebildet
werden.
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Das
heißt,
der Sensorchip 20 kann ein integrierter Sensorchip sein,
in welchem das Diaphragma 21 wie der Druckempfangsabschnitt
und die Sensorsignalverarbeitungsschaltung integriert gebildet sind.
Jedoch ist der Sensorchip 20 nicht notwendigerweise auf
den integrierten Sensorchip beschränkt. Beispielsweise können die
auf der Grundlage der Deformierung des Diaphragmas 21 erfassten
Signale durch eine externe Schaltung verarbeitet werden.
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Wie
in 1 dargestellt, ist in der an dem einen Endabschnitt
des Verbindungssteckergehäuses 10 befindlichen
Aussparung 11 eine Leiterplatte 40 derart vorgesehen,
dass eine Rückseitenoberfläche davon
(eine untere Oberfläche
in 1) dem Druckzuführungsdurchgang 32 des
Gehäuses 30 zugewandt
ist. Die Leiterplatte 40 ist an dem Verbindungssteckergehäuse 10 beispielsweise
durch Anhaftung befestigt.
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Die
Leiterplatte 40 kann aus Keramik oder Harz gebildet sein,
sie ist jedoch nicht auf bestimmte Materialien beschränkt. Ebenfalls
kann die Leiterplatte 40 entweder eine einschichtige oder
eine vielschichtige Platte sein. Bei dieser Ausführungsform ist die Leiterplatte 40 eine
Keramikplatte.
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Eine
Schaltung zum Verarbeiten der von dem Sensorchip 20 ausgegebenen
elektrischen Signale kann in der Leiterplatte 40 gebildet
sein. Insbesondere dann, wenn der Sensorchip 20 nicht der Sensorchip
eines integrierten Typs, wie oben erläutert, ist, wird es bevorzugt,
die Leiterplatte 40 zu verwenden, welche die Schaltung
zur Verarbeitung der Sensorsignale aufweist.
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Wie
in 1 und 2 dargestellt, ist der Sensorchip 20 mit
der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40, welche dem Druckzuführungsdurchgang 32 zugewandt
ist, durch Höckerbonden
(flip-chip bonding) verbunden.
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Der
Sensorchip 20 ist elektrisch mit der Leiterplatte 40 durch
Bondhügel 50 dazwischen
in einem Zustand verbunden, bei welchem die Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 zugewandt ist. Die Bondhügel 50 können allgemeine
Goldbondhügel
oder Lötkontakthügel sein.
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Obwohl
in 1 und 2 nicht dargestellt, sind beispielsweise
aus Aluminium hergestellte Elektroden um ein äußeres Randgebiet des Diaphragmas 21 des
Sensorchips 20 herum vorgesehen. Diese Elektroden sind
mit (nicht dargestellten) Elektroden, welche auf der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 angeordnet sind, über die Bondhügel 50 verbunden.
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Des
Weiteren sind, wie in 1 und 2 dargestellt,
bei dem Drucksensor 100 dieser Ausführungsform Verbindungsabschnitte
des Bondhügels 50 durch
Umwickelung mit einem isolierenden Teil 60 verschlossen
bzw. versiegelt, welches ein elektrisches Isoliervermögen aufweist.
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Bondhügelverbindungsabschnitte
enthalten die Bondhügel 50,
die Elektroden des Sensorchips 20, welche mit den Bondhügeln 50 verbunden
sind, und die Elektroden der Leiterplatte 40, welche mit den
Bondhügeln 50 verbunden
sind. Das heißt,
in dem Drucksensor 100 sind die Bondhügel 50 und die mit
den Bondhügeln 50 verbundenen
Elektroden mit dem isolierenden Teil 60 verschlossen bzw.
versiegelt.
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Das
isolierende Teil 60 ist aus einem Harz oder einer Keramik
gebildet, welche ein elektrisches Isoliervermögen ebenso wie ein Haftvermögen besitzen.
Um genau zu sein, die isolierenden Teile 60 sind aus einem
Epoxidharz gebildet, und es kann beispielsweise ein NCF (non conductive
film, ein nicht leitfähiger
Film) oder eine NCP (non conductive paste, nicht leitfähige Paste)
verwendet werden.
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Wie
oben erläutert,
ist in der Aussparung 11 des einen Endabschnitts des Verbindungssteckergehäuses 10 der
Sensorchip 20 elektrisch mit der Leiterplatte 40 durch
das Höckerbonden
verbunden und mit dem Verbindungssteckergehäuse 10 über die Leiterplatte 40 befestigt.
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Als
Nächstes
wird eine Verbindung des Sensorchips 20 mit der Leiterplatte 40 erläutert. Es
wird der integriert mit dem Sockel 22 gebildete Sensorchip 20 bereitgestellt.
Die Bondhügel 50 sind
ebenfalls auf dem Sensorchip 20 gebildet. Der Sensorchip 20 wird auf
der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 über die
Bondhügel 50 angebracht, und
es wird ein Höckerbonden
unter Verwendung eines Ultraschallbondens (ultrasonic bonding) oder
eines Zinnaufschmelzens (soldering reflow) durchgeführt.
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Ein
harziges Material wird um die angeschlossenen Teile der Bondhügel 50 durch
Kleben (pasting) bereitgestellt und zur Bildung des isolierenden
Teils 60 gehärtet.
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Wenn
das isolierende Teil 60 ein Film ist, wird der Film zwischen
die Bondhügel
des Sensorchips 20 und der Leiterplatte 40 platziert.
Die Bondhügel 50 werden
auf den Film gepresst, bis sie zerplatzen und durch den Film hindurchtreten,
um direkt die Leiterplatte 40 zu berühren. Danach kann, wie oben
erläutert,
unter Durchführung
des Höckerbondens über die
Bondhügel 50 mit
dem Ultraschallbonden oder dem Zinnaufschmelzen ein filmförmiges isolierendes Teil 60 gebildet
werden. Eine detailliertere Erläuterung
des Verfahrens zur Bildung des filmförmigen isolierenden Teils 60 wird
später
beschrieben.
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Wie
in 1 dargestellt, sind eine Vielzahl von stabförmigen metallischen
Anschlüssen
(Steckerstiften) 12 zum Verbinden des Sensorchips 20 mit
beispielsweise externen Schaltungen in dem Verbindungssteckergehäuse 10 vorgesehen.
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Die
Anschlüsse 12 sind
elektrisch mit der Leiterplatte 40 verbunden, wodurch der
Sensorchip 20 mit außen über die
Leiterplatte 40 und die Anschlüsse 12 elektrisch
verbindbar ist.
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In 1 ist
beispielsweise ein Endabschnitt jedes Anschlusses 12 (ein
unteres Ende in 1) dem einen Endabschnitt des
Verbindungssteckergehäuses 10 bloßgelegt bzw.
ausgesetzt, welcher eine Innenseite der Aussparung 11 des
Verbindungssteckergehäuses 10 bildet.
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Die
bloßgelegten
Abschnitte der Anschlüsse 12 und
die Leiterplatte 40 sind elektrisch verbunden. Als elektrisches
Verbindungsverfahren kann Löten, Schweißen, Hartlöten oder
ein Verwenden eines leitfähigen
Haftmittels oder verschiedenartiges elektrisches Bonden verwendet
werden.
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Bei
dieser Ausführungsform
werden die Anschlüsse 12 aus
einem Plattierungsmaterial, beispielsweise aus Messing mit einer
Ni-Plattierung, gebildet. Die Anschlüsse 12 werden integriert
mit dem Verbindungssteckergehäuse 10 durch
Einpress- bzw. Einspritzformen (insert-molding) gebildet, wodurch
sie innerhalb des Verbindungssteckergehäuses 10 gehalten werden.
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Demgegenüber wird,
wie in 1 dargestellt, der andere Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 (das
heißt
ein oberes Ende in 1) als Öffnungsabschnitt 15 gebildet.
Die anderen Enden der Anschlüsse 10,
welche die gegenüberliegenden
Enden zu denjenigen sind, die gegenüber der Aussparung 11 bloßgelegt
sind, sind in dem Öffnungsabschnitt 15 bloßgelegt.
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Die
Enden der Anschlüsse 12,
welche gegenüber
dem Öffnungsabschnitt 15 des
anderen Endabschnitts des Verbindungssteckergehäuses 10 bloßgelegt
sind, sind elektrisch mit den externen Schaltungen (beispielsweise
einer ECU des Fahrzeugs) durch externe Drähte wie (nicht dargestellte) Kabelbündel bzw.
Kabelbäume
verbunden.
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Das
heißt,
der andere Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 und
die Enden der Anschlüsse 12,
welche in den Öffnungsabschnitt 15 ragen,
dienen als Verbindungsabschnitt 16 für eine Verbindung zu den externen Schaltungen.
Daher wird eine Signalübertragung
zwischen dem Sensorchip 20 und außen durch die Bondhügel 50,
die Leiterplatte 40 und die Anschlüsse 12 durchgeführt.
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Das
Gehäuse 30 besitzt
einen Öffnungsabschnitt 31 an
einem Endabschnitt davon (beispielsweise an einem oberen Ende in 1)
und besitzt den Druckzuführungsdurchgang 32 zum
Zuführen des
Druckmediums von außen
an einem Endabschnitt davon (beispielsweise an einem unteren Ende
in 1).
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Das
Druckmedium kann das Kühlmittel
der Klimaanlage, der Kraftstoff für den Motor wie Benzin, das
Schmieröl
für den
Motor oder das Antriebssystem oder das Abgas sein. Das Gehäuse 30 kann
aus einem metallischen Material wie einem rostfreien Stahl (SUS)
hergestellt sein und kann durch Stanzen (press-punching) oder Zerspanen
(cutting work) gebildet werden.
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Ein
Schrauben- bzw. Gewindeabschnitt 33 zum Befestigen des
Drucksensors 100 an einem geeigneten Teil des Fahrzeugs
wie an einer Kühlmittelleitung
der Klimaanlage oder an einer Kraftstoffleitung des Fahrzeugs ist
auf einer größeren Oberfläche des
Endabschnitts des Gehäuses 30 gebildet.
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Der
eine Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 (das heißt, ein
unteres Ende in 1) wird in den Öffnungsabschnitt 31 des
Gehäuses 30 eingesetzt.
In diesem eingesetzten Zustand wird das Gehäuse 30 an dem Verbindungssteckergehäuse 10 befestigt,
um die Aussparung 11 des Verbindungssteckergehäuses 10 zu
bedecken. Dabei wird ein Endabschnitt 30a des einen Endabschnitts des
Gehäuses 30 an
dem Verbindungssteckergehäuse 10 befestigt.
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Ein
ringförmiger
Graben (ein O-Ring-Graben) 34 ist auf einer Oberfläche des
einen Endabschnitts des Gehäuses 30 gebildet.
Ein O-Ring 35 ist innerhalb des O-Ring-Grabens 34 angeordnet, um
das Gehäuse 30 und
das Verbindungssteckergehäuse 10 luftdicht
zu verschließen.
Der O-Ring 35 ist aus
einem elastischen Material wie Silikongummi gebildet.
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Das
Herstellungsverfahren des Drucksensors 100 wird anhand
eines Beispiels beschrieben. Es wird das Verbindungssteckergehäuse 10 mit
den durch Einpress- bzw. Einspritzformen gebildeten Anschlüssen 12 bereitgestellt.
Die Leiterplatte 40 wird ebenfalls bereitgestellt, auf
welche der mit dem Sockel 22 integrierte Sensorchip 20 höckergebondet und
auf welcher das isolierende Teil 60 gebildet ist.
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Das
Bildungsverfahren der Leiterplatte 40, auf welcher der
Sensorchip 20 befestigt ist, wurde vorausgehend erläutert. Die
Leiterplatte 40 wird in der Aussparung 11 des
Verbindungssteckergehäuses 10 beispielsweise
durch Anhaften angeordnet. Zur selben Zeit werden die Leiterplatte 40 und
die Anschlüsse 12 elektrisch
miteinander verbunden.
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Als
Nächstes
wird das Gehäuse 30 bereitgestellt
und der Öffnungsabschnitt 31 des
Gehäuses 30 wird
in den einen Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 über den
O-Ring 35 eingefügt.
Der Endabschnitt 30a des Gehäuses 30 wird an dem
Verbindungssteckergehäuse 10 befestigt,
wodurch das Gehäuse 30 und
das Verbindungssteckergehäuse 10 luftdicht
integriert werden. Das Verbindungssteckergehäuse 10 und das Gehäuse 30 werden
befestigt und zusammengebaut, um den in 1 dargestellten
Drucksensor 100 zu bilden.
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Das
Herstellungsverfahren der Leiterplatte 40 mit dem Sensorchip 20,
wobei das isolierende Teil 60 ein Film ist und als aus
einem NCF hergestellte isolierende Membran 60 gebildet
ist, wird unter Bezugnahme auf 3A bis 5B erläutert.
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3A und 3B stellen
einen Klebeprozess (Bondprozess) der isolierenden Membran 60 auf
einer Oberfläche
(das heißt
einer Rückseitenoberfläche in 1)
der Leiterplatte 40 mit einer ebenen Ansicht der Leiterplatte 40 dar.
In 3A, 3B werden Elektroden 41 auf
der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 dargestellt, welche mit den Bondhügeln 50 zu
verbinden sind. Die Elektroden 41 auf der Leiterplatte 40 werden
im Folgenden als Basismaterialelektroden 41 bezeichnet.
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4A und 4B stellen
einen Verbindungsprozess der Bondhügel 50 mit den Basismaterialelektroden 41 dar. 4A zeigt
eine Querschnittsansicht, und 4B zeigt
eine Draufsicht auf 4A. 5A zeigt
eine Querschnittsansicht, welche einen Verbindungsprozess der Bondhügel 50 mit den
Basismaterialelektroden 41 und einen Verschluss- bzw. Versiegelungsprozess
durch die isolierende Membran 60 darstellt. 5B zeigt
eine transparente Draufsicht auf 5B ohne
den Sockel.
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Elektroden 23,
welche mit den Bondhügeln 50 des
Sensorchips 20 verbunden sind, werden in 4A und 5A zusammen
mit den Basismaterialelektroden 41 dargestellt. Die Elektroden 23 des Sensorchips 20 werden
im Folgenden als die Chipelektroden 23 bezeichnet.
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Die
Chipelektroden 23 sind aus Aluminium hergestellt und auf
der Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 vorgesehen. Die Basismaterialelektroden 41 werden durch
Goldplattierung hergestellt und auf der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 gebildet.
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Wenn
die Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 bereitgestellt wird, um der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 zugewandt zu sein, werden die Chipelektroden 23 und
die Basismaterialelektroden 41 ebenfalls bereitgestellt,
um einander zugewandt zu sein.
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Bei
diesem Herstellungsverfahren werden der Sensorchip, welcher die
Druckempfangsoberfläche 20a aufweist,
und die Leiterplatte 40 als das Basismaterial bereitgestellt.
Die Bondhügel 50 werden an
Positionen der Druckempfangsoberfläche 20a bereitgestellt,
welches die eine Oberfläche
des Sensorchips 20 ist.
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Die
Bondhügel 50 sind
beispielsweise Goldbondhügel
und werden auf den Chipelektroden 23 unter Verwendung einer
Drahtbondvorrichtung, wie in 4A dargestellt,
gebildet. Ebenfalls werden, wie in 3A dargestellt,
auf der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 die Basismaterialelektroden 41 unter
Durchführung
einer Goldplattierung auf einer Kupferbasis darunter an entsprechenden
Positionen zu den Bondhügeln 50 gebildet.
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Somit
werden der Sensorchip 20, welcher die Bondhügel 50 auf
der einen Oberfläche
davon aufweist, und die Leiterplatte 40, welche die Basismaterialelektroden 41 aufweist,
bereitgestellt. Als Nächstes
wird der Klebeprozess (pasting process) wie in 3A, 3B dargestellt,
durchgeführt,
und es werden der Verbindungsprozess und der Verschlussprozess sequentiell,
wie in 4A bis 5B dargestellt,
durchgeführt.
Das Herstellungsverfahren wird unter Verwendung einer allgemein
bekannten Ultraschallbondvorrichtung durchgeführt, so dass die Bondhügel 50 und
die Basismaterialelektroden 41 durch Ultraschall gebondet
werden.
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In
dem Klebeprozess, wie in 3A und 3B dargestellt,
wird die isolierende Membran 60 auf die Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 im Voraus geklebt, und die isolierende
Membran 60 bedeckt die Basismaterialelektroden 41.
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Bei
dieser Ausführungsform
werden die isolierenden Membranen 60 derart vorgesehen,
dass wenigstens eine Lücke
zwischen den Bondhügeln 50,
wie in 3B dargestellt, gebildet wird.
Dies liegt daran, dass der Druck durch die Lücke zwischen den Bondhügeln 50 zugeführt wird.
Die isolierenden Membranen 60 werden aus der isolierenden
Filmschicht durch Schneiden in eine geeignete Form entsprechend
einem Platzierungsmuster durch eine Schneidemaschine geschnitten
und danach geklebt (gebondet).
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Die
aus einem filmförmigem
NCF gebildete isolierende Membran 60 wird, wie oben beschrieben, aus
dem Epoxidharz gebildet, welches ein Härtungsvermögen durch Wärme aufweist. Bei dieser Ausführungsform
wird die isolierende Membran 60 verwendet, welche durch
Wärme zuerst
weich und danach hart wird, wenn die Wärme gehalten wird, welche in dem
weichen Zustand zugegeben wird.
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6 bis 7B erläutern die
oben beschriebene Eigenschaft der isolierenden Membran 60 dieser
Ausführungsform. 6 zeigt
einen schematischen Graphen, welcher Änderungen der Viskosität der isolierenden
Membran 60 durch Wärme
darstellt. 7A und 7B zeigen
schematische Graphen, welche Änderungen
der Viskosität
der isolierenden Membran 60 darstellen, wenn ein Erwärmungsverfahren
von dem Verfahren von 6 verändert wird.
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Eine
Beziehung zwischen einer Erwärmungszeit
t und der Viskosität
der isolierenden Membran 60, wenn die isolierende Membran 60 über eine vorbestimmte
Zeitdauer bei einer Temperatur T erwärmt gehalten wird, welche den
isolierenden Film 60 härten
kann, ist in 6 dargestellt. Wenn die Erwärmungszeitdauer
t ansteigt, wird die Viskosität kleiner,
und es wird der Isolierfilm 60 über eine Zeitspanne in Bezug
auf einen Startpunkt weich. Danach wird die Viskosität größer als
diejenige an dem Startpunkt, und der Isolierfilm 60 härtet.
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7A stellt
eine Beziehung zwischen der Viskosität des isolierenden Films 60 und
der Erwärmungstemperatur
T dar, welche allmählich
auf eine Härtetemperatur
des isolierenden Films 60 über die Erwärmungszeit t, wie in 7B dargestellt,
ansteigt. In diesem Fall zeigt der Übergang der Viskosität des isolierenden
Films 60 eine ähnliche
Eigenschaft wie in 6.
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8 stellt
ein Beispiel von Temperaturprofilen (Temperaturansteuerungsmustern)
eines Klebeprozesses S1 (Klebeschritt), eines Verbindungsprozesses
S2 (Verbindungsschritt) und eines Versiegelungs- bzw. Verschlussprozesses
S3 (Versiegelungs- bzw. Verschlussschritt) in dem Herstellungsverfahren unter
Verwendung der isolierenden Membran 60 dar, welche die
oben beschriebene Eigenschaft besitzt. Die horizontale Achse stellt
eine Erwärmungszeit
t dar, und die vertikale Achse stellt eine Erwärmungstemperatur T dar.
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In
dem Klebeprozess S1 wird die isolierende Membran 60 mit
einer ersten Temperatur T1 (von beispielsweise 80 °C) beispielsweise über eine
Zeitperiode von einer Sekunde bis einigen Sekunden erwärmt, so
dass die isolierende Membran 60 auf der Rückseitenoberfläche der
Leiter platte 40 klebt. Danach wird die Temperatur der isolierenden
Membran 60 auf Raumtemperatur zurückgeführt, und es wird der Verbindungsprozess
S2 durchgeführt.
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Bei
dem Verbindungsprozess S2, wie in 4A dargestellt,
wird die Druckaufnahmeoberfläche 20a des
Sensorchips 20 derart angeordnet, dass sie der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 zugewandt ist. Danach werden die Bondhügel 50 nach unten
auf die isolierende Membran 60 gedrückt, wodurch die Bondhügel 50 zerplatzen
und die isolierende Membran 60 durchdringen. Als Ergebnis
sind die Bondhügel 50 elektrisch
mit den Basismaterialelektroden 41 verbunden.
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Bei
diesem Schritt wird die isolierende Membran 60 durch Wärme weich
gemacht, und es wird die elektrische Verbindung der Bondhügel 50 mit
den Basismaterialelektroden 41 wie oben erläutert in
dem Zustand der isolierenden Membran 60 durchgeführt. Um
genauer zu sein, es wird, wie in 8 dargestellt, die
Temperatur des Verbindungsprozesses S2 auf eine zweite Temperatur
T2 erhöht,
die größer als
die erste Temperatur T1 des Klebeprozesses S1 ist. Der Verbindungsprozess
S2 wird unter Erwärmen
des Isolierfilms 60 beispielsweise bei einer zweiten Temperatur
T2 (von Beispiel 150 °C) über mehrere
Sekunden durchgeführt.
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Bei
dem Verbindungsprozess S2 ändert
die weich gemachte isolierende Membran 60 ihre Form durch
den Empfang von Lasten der Bondhügel 50, und
es werden die Bondhügel 50 in
die isolierenden Filme 60 eingesetzt und durchdringen sie.
Die Basismaterialelektroden 41 und die Kontakthügel 50 werden
mit Ultraschall gebondet, während
sie einander berühren.
Dementsprechend sind die Bondhügel 50 und
die Basismaterialelektroden 41 metallisch gebondet und
elektrisch verbunden, wie in 5A dargestellt.
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Nachdem
die Temperatur der isolierenden Membran 60 auf Raumtemperatur
zurückführt worden
ist, wird der Versiegelungs- bzw. Verschließprozess S3 durchgeführt. In
dem Verschließprozess
S3 wird die isolierende Membran 60 durch Wärme derart gehärtet, dass
die Randgebiete der verbundenen Bondhügel 50 und Basismaterialelektroden 41 jeweils
durch die isolierende Membran 60 verschlossen werden.
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Dabei
wird die isolierende Membran 60 unter Beibehaltung einer
Anordnung jedes in 5A und 5B dargestellten
Teils erwärmt
gehalten. Der Verbindungsabschnitt der Bondhügel 50 wird mit der isolierenden
Membran 60 verschlossen, welche durch Wärme hart wird. Um genauer zu
sein, es wird, wie in 8 dargestellt, der Verschließprozess
S3 unter derselben zweiten Temperatur T2 des Verbindungsprozesses
S2 beispielsweise bei 150 °C über eine
Stunde durchgeführt.
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Daher
wird die isolierende Membran 60 hart, wobei der in 5A und 5B dargestellte
strukturelle Zustand beibehalten wird, wodurch die isolierende Membran 60 an
der Druckempfangsoberfläche 20a und
an der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 anhaftet, so dass der Verbindungsabschnitt
um die Bondhügel 50 herum
verschlossen wird. Somit wird auf einfache Weise der Drucksensor 100 gebildet,
welcher die Leiterplatte 40 des Basismaterials mit dem
Sensorchip 20 enthält,
der elektrisch über die
Bondhügel 50 angeschlossen
ist.
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Bei
dem in 8 dargestellten Beispiel wird die Temperatur auf
die Raumtemperatur in Intervallen zwischen jedem Prozess S1, S2
und S3 zurückgeführt. Jedoch
können
die Prozesse S1 bis S3 aufeinanderfolgend unter Auslassung einer
Operation des Erhöhens
der Temperatur der iso lierenden Membran 60 auf die Raumtemperatur
durchgeführt
werden. Es ist ebenfalls möglich,
verschiedene Muster von Temperaturprofilen außer denjenigen des in 8 dargestellten
Beispiels festzulegen.
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Zusammenfassend
sei erwähnt,
dass als der bei dieser Ausführungsform
anzunehmende isolierende Film 60 irgendein Typ verwendet
werden kann, solange wie er die oben beschriebene Eigenschaft, wie
in 6 und 7A dargestellt, besitzt. Es
wird der Verbindungsprozess S2 durchgeführt, während der Isolierfilm 60 weich
ist, und es wird der Verschließprozess
S3 durchgeführt,
während
der Isolierfilm hart wird. Das heißt, es kann jeder Prozess S2 und
S3 während
eines geeigneten Eigenschaftsbereichs des isolierenden Films 60,
wie in 6 und 7A dargestellt,
durchgeführt
werden.
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Als
Nächstes
wird eine grundlegende Druckerfassungsoperation des Drucksensors 100 beschrieben.
Der Drucksensor 100 wird an einem geeigneten Teil des Fahrzeugs über den
Gewindeabschnitt 33 des Gehäuses 30 befestigt.
Die Druckmedien von außen
(wie das Kühlmittel
der Klimaanlage oder das Schmieröl
des Fahrzeugs, usw., wie vorher beschrieben) werden in den Drucksensor 100 durch den
Druckzuführungsdurchgang 32 des
Gehäuses 30 eingeführt.
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Das
auf diese Weise eingeführte
Druckmedium wird nicht direkt auf die Druckempfangsoberfläche 20A angewandt,
sondern wird auf den Sockel 22 angewandt, welcher die gegenüberliegende
Oberfläche
zu der Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 bildet.
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Jedoch
verläuft
das Druckmedium um die Seiten des Sensorchips 20 herum
und fließt
auf die Druckaufnahmeoberfläche 20a des
Sensorchips 20 zu durch die Lücken zwischen den Kontakthügeln 50, wie
in 2 dargestellt.
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Daher
wird der zu messende Druck auf die Druckempfangsoberfläche 20a aufgebracht
und von dem Diaphragma 21 empfangen.
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Das
heißt,
obwohl bei dem Drucksensor 100 dieser Ausführungsform
der Verbindungsabschnitt der Bondhügel 50 durch das isolierende
Teil 60 verschlossen wird, ist das isolierende Teil 60 dennoch derart
angeordnet, dass der Druck der Druckempfangsoberfläche 20a durch
die Lücken
zwischen den Kontaktstellen 50 aufgebracht werden kann.
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Das
Diaphragma 21 des Sensorchips 20 wird entsprechend
dem aufgebrachten Druck deformiert, und es werden die elektrischen
Signale auf der Grundlage der Deformierung des Diaphragmas 21 der
Leiterplatte 40 von den Bondhügeln 50 aus und weiter
auf die Anschlüsse 12 übertragen.
Zu dieser Zeit werden die elektrischen Signale mittels einer Verarbeitungsschaltung,
welche in der Nähe
des Sensorchips 20 oder in der Leiterplatte 40 gebildet ist,
durch Verstärken
oder Abgleichen verarbeitet und als Sensorsignale von der Leiterplatte 40 aus
den Anschlüssen 12 ausgegeben.
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Die
Sensorsignale werden den externen Schaltungen wie einer ECU des
Fahrzeugs über
die Anschlüsse 12 übertragen,
welche in dem Verbindungsabschnitt 16 vorgesehen sind.
Die grundlegende Druckerfassungsoperation wird, wie oben erläutert, durchgeführt.
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Bei
der ersten Ausführungsform
enthält
der Drucksensor 100 das Verbindungssteckergehäuse 10 als
das erste Gehäuse,
welches den Sensorchip 20 zur Ausgabe von Signalen entsprechend
dem empfangenen Druck an der Druckempfangsoberfläche 20a aufweist,
die auf einer Oberfläche
des Sensorchips 20 angeordnet ist. Der Sensorchip 20 ist
in einem Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 angeordnet,
und das Gehäuse 30 als
das zweite Gehäuse
ist an dem einen Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 derart
befestigt, dass der Sensorchip 20 von dem Verbindungssteckergehäuse 10 bedeckt
wird. Bei diesem Drucksensor 100 wird der Druck durch den
Druckzuführungsdurchgang 32 des
Gehäuses 30 auf
den Sensorchip 20 zu zugeführt.
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In
dem Drucksensor 100 ist die Leiterplatte 40 an
dem einen Endabschnitt des Verbindungssteckergehäuses 10 derart vorgesehen,
dass die Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 dem Druckzuführungsdurchgang 32 zugewandt
ist. Des weiteren wird der Sensorchip 20 elektrisch mit
der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 über
die Bondhügel 50 durch
Höckerbonden
in einem Zustand verbunden, bei welchem die Druckempfangsoberfläche 20a gegenüberliegend
der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 befindlich ist.
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Der
Verbindungsabschnitt der Bondhügel 50 ist
mit dem isolierenden Teil 60 verschlossen, welches ein
elektrisches Isoliervermögen
aufweist.
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Bei
diesem Drucksensor 100 ist die Leiterplatte 40 an
dem einen Ende des Verbindungssteckergehäuses 10 vorgesehen,
und der Sensorchip 20 ist elektrisch mit der Rückseitenoberfläche der Leiterplatte 40 über die
Bondhügel 50 unter
Verwendung des Höckerbondens
verbunden. Daher kann der Drucksensor kompakt ausgebildet und diesbezüglich vorteilhaft
sein, da das Höckerbonden
des Sensorchips 20 eine kleinere Fläche zum Bonden im Vergleich
mit einem Drahtbonden erfordert.
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Obwohl
die Leiterplatte 40 derart vorgesehen ist, dass die Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 dem Druckzuführungsdurchgang 32 zugewandt ist,
ist die Druck empfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 zugewandt. Das heißt, die Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 ist der entgegengesetzten Richtung zu dem
Druckzuführungsdurchgang 32 zugewandt.
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Bei
diesem Drucksensor 100 trifft das Druckmedium nicht direkt
auf die Druckempfangsoberfläche 20a.
Daher ist eine direkte Kollision eines Fremdkörpers auf die Druckempfangsoberfläche 20a oder eine
Anhaften eines Verschmutzungsmaterials daran beschränkt, wodurch
schädliche
Wirkungen in Bezug auf Eigenschaften des Sensorchips 20 durch
das Druckmedium wirksam verringert werden können.
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Ebenfalls
wird, wie oben beschrieben, der Druck durch die Lücke zwischen
den Bondhügeln 50 auf
die Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 zu nach einem Schwenken um den Sensorchip 20 herum
zugeführt.
Daher wird der zu messende Druck geeignet der Druckempfangsoberfläche 20a aufgebracht,
und es wird die Druckerfassung nicht beeinträchtigt.
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Da
der Verbindungsabschnitt der Bondhügel 50 durch das isolierende
Teil 60 verschlossen ist, welches das elektrische Isoliervermögen aufweist, sind
die Bondhügel 50 oder
die Elektroden auf dem Sensorchip 20, welche umgebungsempfindliche Komponenten
sind, durch das isolierende Teil 60 versiegelt und vor
dem Druckmedium geschützt.
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Daher
kann bei dem Drucksensor 100 eine Korrosion der Bondhügel 50 oder
der Elektroden auf dem Sensorchip 20 hervorgerufen durch
das Druckmedium vermieden werden, wodurch die Verschlechterung des
elektrischen Verbindungsabschnitts des Sensorchips 20 herrührend von
dem Druckmedium vermieden werden kann.
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Da
das Gehäuse 30,
welches den Druckzuführungsdurchgang 32 zum
Zuführen
des Drucks dem Sensorchip 20 aufweist, an dem einen Endabschnitt
des Verbindungssteckergehäuses 10 befestigt
ist, welches den Sensorchip 20 aufweist, kann der Drucksensor 100 ohne
Verschlechterung seiner Eigenschaften kompakt ausgebildet sein.
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Bei
dem Drucksensor 100 dieser Ausführungsform kann das harzartige
oder keramische Isoliermaterial für das isolierende Teil 60 verwendet
werden.
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Bei
dem Herstellungsverfahren des unter Bezugnahme auf 3A bis 8 erläuterten Drucksensors 100 sind
die Bondhügel 50 auf
den Basismaterialelektroden 41 der Leiterplatte 40 an
der Seite des Sensorchips 20 vorgesehen, und die auf der
Leiterplatte 40 vorgesehenen Basismaterialelektroden 41 werden
von der isolierenden Membran 60 im Voraus bedeckt. Danach
werden der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 einander
zugewandt angeordnet und veranlassen die Bondhügel dazu, durch die isolierende
Membran 60 hindurch zu zerplatzen. Daher kann die elektrische
Verbindung zwischen dem Sensorchip 20 und der Leiterplatte 40 leicht durchgeführt werden,
und es wird der elektrische Verbindungsabschnitt mit der durch Wärme gehärteten isolierenden
Membran 60 verschlossen.
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Wenn
der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 als
das Basismaterial über
die Kontakthügel 50 elektrisch
verbunden werden, besteht keine Notwendigkeit, ein Haftmaterial
durch Lücken
zwischen dem Sensorchip 20 und der Leiterplatte 40 nach
der Verbindung dieser zwei Teile einzuspritzen, da der Verschluss
des Verbindungsabschnitts des Bondhügels 50 fertiggestellt
werden kann.
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Da
bei dem herkömmlichen
Verfahren das Haftmaterial durch die Lücken zwischen dem Sensorchip 20 und
der Leiterplatte 40 eingespritzt wird, nachdem die zwei
Teile über
die Bondhügel 50 verbunden
worden sind, kann das Einspritzen des Harzmaterials infolge eines
Kapillarphänomens
oder dergleichen nicht genau durchgeführt werden. Da jedoch bei dem
Herstellungsverfahren des Drucksensors 100 der vorliegenden
Ausführungsform
der Isolierfilm 60 bereitgestellt wird, bevor der Sensorchip 20 der
Leiterplatte 40 zugewandt angeordnet wird, ist eine genauere
Anordnung der isolierenden Membran 60 möglich.
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Da
das isolierende Material eines Filmtyps wie die isolierende Membran 60 verwendet
wird, kann ebenfalls der Film in eine Form geschnitten werden, welche
an eine Struktur angepasst ist, die in der Anordnung erfordert wird.
Daher ist die genauere Anordnung der isolierenden Membran 60 möglich, und zur
selben Zeit besitzt die isolierende Membran 60 eine ausgeglichene
Dicke.
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Zweite Ausführungsform
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9 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht, welche einen Drucksensor 200 einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt. Unterschiede zu der ersten
Ausführungsform werden
im Folgenden hauptsächlich
erläutert.
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Wie
in 9 dargestellt, sind ein Schaltungschip bzw. Mikroschaltungsbaustein 70 und
ein Kondensator (condenser) 71 auf einer vorderen Oberfläche (einer
oberen Oberfläche
in 9) der Leiterplatte 40 vorgesehen, welche
der Oberfläche gegenüberliegt,
an welcher der Sensorchip 20 angebracht ist.
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Dabei
wird der Schaltungschip 70 auf der vorderen Oberfläche der
Leiterplatte 40 über
ein Chipanbringungsmaterial oder dergleichen angebracht und elektrisch
mit der Leiterplatte 40 über Bonddrähte 72 verbunden.
Der Schaltungschip 70 ist zum Zwecke des Hinzufügens einer Übertragungsfunktion oder ähnlicher
Aufgaben vorgesehen. Der Kondensator 71 ist zum Zwecke
des Verbesserns eines EMC-Widerstands (Rauschwiderstandsverhalten) vorgesehen.
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In
diesem Fall ist die Leiterplatte 40 die vielschichtige
Platine, und es wird bevorzugt, die Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte mit der Vorderseitenoberfläche davon durch Einlegeverdrahtungen (inlayer
wirings) oder Durchgangslochverbindung bzw. Durchkontaktierung (through-hole
connection) zu verbinden. Daher kann an der Leiterplatte 40 der auf
der Rückseitenoberfläche davon
vorgesehene Sensorchip 20 Signale dem Schaltungschip 70 oder dem
auf der Vorderseitenoberfläche
der Leiterplatte 40 vorgesehenen Kondensator 71 übertragen.
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Obwohl
in 9 nicht dargestellt, können in dem Drucksensor 200 der
zweiten Ausführungsform die
Leiterplatte 40 und die Anschlüsse 20 elektrisch durch
verschiedene elektrische Verbindungsmittel wie Löten, Schweißen, Hartlöten oder durch das leitfähige Haftmaterial
verbunden werden.
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Der
Drucksensor 200 der zweiten Ausführungsform kann im Wesentlichen
unter Verwendung des bezüglich
der ersten Ausführungsform
erläuterten
Herstellungsverfahrens hergestellt werden.
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Das
heißt,
es wird die Leiterplatte 40 bereitgestellt, auf welcher
der Sensorchip 20 integriert mit dem Sockel 22 durch
Höckerbonden
und das isolierende Teil 60 darauf gebildet sind. Der drahtgebondete
Schaltungschip 70 und der Kondensator 71 sind ebenfalls
auf der Leiterplatte 40 angebracht.
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Die
Leiterplatte 40 wird in der Aussparung 11 des
Verbindungssteckergehäuses 10 bereitgestellt, und
die Leiterplatte und die Anschlüsse 12 werden elektrisch
verbunden. Danach werden das Gehäuse 30 und
das Verbindungssteckergehäuse 10 durch den
O-Ring 35 für
eine Integration befestigt, und es ist die in 9 dargestellte
Anordnung des Drucksensors 200 fertiggestellt.
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Der
Drucksensor 200, welcher die obige Struktur aufweist, kann
ebenfalls ohne eine Verschlechterung der Eigenschaften des Sensors
kompakt ausgebildet sein.
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In
dem Drucksensor 200 der zweiten Ausführungsform werden der Schaltungschip 70 und
der Kondensator 71 zum Zwecke der Verbesserung des EMC-Widerstands
oder der Hinzufügung
einer Übertragungsfunktion
wie oben erläutert
benötigt.
Sogar in einem derartigen Fall ist es möglich, den Schaltungschip 70 und
den Kondensator 71 auf der Vorderseitenoberfläche des
Drucksensors 200 ohne ein Ansteigen der Gesamtgröße des Sensors 200,
insbesondere ein Ansteigen in der radialen Richtung davon (einer
Linksrechts-Richtung in 9) anzubringen.
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Dritte Ausführungsform
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In
dem oben beschriebenen Verbindungsverfahren, wie in 3A bis 5B dargestellt,
ist das eine Teil, welches die Bondhügel 50 darauf aufweist,
der Sensorchip 20 und das andere Teil, welches die Elektroden 41 darauf
an den entsprechenden Teilen der Bondhügel 50 aufweist, ist
die Leiterplatte 40 als das Basismaterial. In der dritten
Ausführungsform
ist das eine Teil, welches die Bondhügel 50 darauf aufweist,
die Leiterplatte 40, und das andere Teil, welches elektrisch
mit den Bondhügeln 50 zu verbinden
ist, ist der Sensorchip 20.
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10 und 11 zeigen
Herstellungsprozesse eines Drucksensors einer dritten Ausführungsform. 10 und 11 zeigen
Querschnittsansichten, welche das Herstellungsverfahren darstellen,
bei welchem der Sensorchip 20 mit der Leiterplatte 40 über die
Bondhügel 50 verbunden
wird, wenn das isolierende Teil 60 ein Film ist. 10 stellt
einen Verbindungsprozess dar, und 11 stellt
einen Versiegelungs- bzw. Verschließprozess dar.
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In
dem Herstellungsverfahren des Drucksensors der dritten Ausführungsform
sind die Bondhügel 50 auf
der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 vorgesehen. Auf der Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 sind die Chipelektroden 23 an Positionen
vorgesehen, welche den Bondhügeln 50 gegenüberliegen.
Dabei wird eine Bildung der Bondhügel 50 auf der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 in Bezug auf die Oberflächen der Basismaterialelektroden 41 durch
die Drahtbondvorrichtung wie bei der ersten Ausführungsform durchgeführt.
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Die
Leiterplatte 40, auf welcher die Bondhügel 50 gebildet sind,
und der Sensorchip 20, auf welchem die Chipelektroden 23 gebildet
sind, werden somit bereitgestellt. Danach wird der Klebeprozess, der
Verbindungsprozess und der Verschließprozess aufeinanderfolgend
durchgeführt.
Bei der dritten Ausführungsform
wird in dem Klebeprozess die isolierende Membran 60 auf
die eine Oberfläche
des Sensorchips 20 geklebt, welche die Druckempfangsoberfläche 20a ist.
Daher werden die Chipelektroden 23 mit der isolierenden
Membran 60 bedeckt.
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Die
isolierende Membran 60 bei der dritten Ausführungsform
ist die gleiche, wie diejenige, die bei der ersten Ausführungsform
verwendet wird, und das Temperaturansteuerungsmuster (temperature control
pattern) jedes Prozesses gleicht demjenigen von 8.
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In
dem Verbindungsschritt wird, wie in 10 dargestellt,
die Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 derart angeordnet, dass sie der Rückseitenoberfläche der
Leiterplatte 40 zugewandt ist. Danach werden die Bondhügel 50 von oberhalb
der isolierenden Membran 60 aus gestoßen, wodurch die Bondhügel 50 zerplatzen
und die isolierende Membran 60 durchdringen. Daher kommen
die Bondhügel 50 in
Kontakt mit den Chipelektroden 23, und die Bondhügel 50 und
die Chipelektroden 23 werden durch Ultraschallbonden metallisch gebondet
und, wie in 11 dargestellt, elektrisch verbunden.
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Der
folgende Versiegelungs- bzw. Verschlussschritt ist gleich demjenigen
bei der ersten Ausführungsform.
Die isolierende Membran 60 wird hart, wobei der in 11 dargestellte
strukturelle Zustand beibehalten wird, und das Verschließen der Verbindungsabschnitte
der Bondhügel 50 durch
die isolierende Membran 60 ist fertiggestellt. Der Drucksensor
der dritten Ausführungsform
ist konstruiert, in welchem der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 als
das Basismaterial über
die Bondhügel 50 verbunden
sind.
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Wie
oben erläutert,
werden bei dem Herstellungsverfahren des Drucksensors der dritten
Ausführungsform
die Bondhügel 50 an
der Oberfläche
der Leiterplatte 40 bereitgestellt, und es werden die auf dem
Sensorchip 20 angeordneten Chipelektroden 23 durch
die isolierende Membran 60 im Voraus bedeckt. Danach werden
der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 derart
angeordnet, dass sie einander zugewandt sind, und es werden die
Bondhügel 50 derart
gebildet, dass sie die isolierende Membran 60 durch dringen,
wodurch der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 elektrisch
verbunden werden. Das Verschließen
des elektrischen Verbindungsabschnitts wird dadurch fertiggestellt,
dass die isolierende Membran 60 durch Wärme gehärtet wird.
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Wenn
der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 als
das Basismaterial elektrisch über
Bondhügel 50 verbunden
werden, kann daher das Verschließen des Verbindungsabschnitts
der Bondhügel 50 fertiggestellt
werden, ohne dass das Haftmaterial durch die Lücken zwischen dem Sensorchip 20 und
der Leiterplatte 40 eingespritzt wird.
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weitere Ausführungsformen
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Obwohl
die vorliegenden Erfindung in Verbindung mit einigen bevorzugten
Ausführungsformen davon
unter Bezugnahme auf die zugehörigen
Figuren beschrieben worden ist, wird es festgestellt, dass verschiedene Änderungen
und Modifizierungen für den
Fachmann ersichtlich sind.
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Beispielsweise
ist der Sensorchip 20 nicht notwendigerweise auf einen
Halbleiterdiaphragmatyp, wie erläutert,
beschränkt,
sondern er kann irgendeinem Typ angehören, solange wie der Sensorchip
den empfangenen Druck an der Druckempfangsoberfläche 20a in elektrische
Signale umwandeln und selbige als Sensorsignale ausgeben kann.
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Der
erste Fall ist nicht notwendigerweise auf das Verbindungssteckergehäuse 10,
wie erläutert, beschränkt, sondern
kann irgendein anderes Teil sein, solange wie es die Leiterplatte 40 an
seinem einen Ende aufnehmen kann. Ähnlich ist das zweite Gehäuse nicht
notwendigerweise auf das Gehäuse 30,
wie erläutert,
beschränkt,
sondern es kann irgendein Teil sein, solange wie es den Druckzuführungsdurchgang
aufweist.
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Was
die in den ersten und zweiten Gehäusen verwendeten Materialien
anbelangt, so sind sie nicht notwendigerweise auf Harz oder Metall,
wie in den Ausführungen
erläutert,
beschränkt.
Sie können
dort, wo es geeignet ist, verändert
werden. Was ebenfalls das Verfahren des Zusammenfügens des
ersten und des zweiten Gehäuses
anbelangt, so ist es nicht notwendigerweise auf das Befestigen,
wie erläutert,
beschränkt,
sondern kann ein Anhaften oder ein Aneinanderfügen (joint) sein.
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Bei
den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen wird der Druck
durch die Lücken
zwischen den Bondhügeln 50 zu
der Druckempfangsoberfläche 20a des
Sensorchips 20 nach einem Passieren des Sensorchips 20 bzw.
einem Verlaufen um den Sensorchip 20 herum wegen beispielsweise
der Anordnung der isolierenden Teile 60, wie in 2 dargestellt.
Jedoch kann die Anordnung der isolierenden Teile 60, wie
in 12a bis 13b dargestellt,
verändert
werden. 12a bis 13a zeigen Draufsichten,
und 12b zeigt eine transparente Draufsicht
von 12a, und 13b zeigt
eine transparente Draufsicht von 13a.
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Um
den Druck durch die Lücken
zwischen den Bondhügeln 50 zu
der Druckempfangsoberfläche 20a nach
einem Verlaufen um den Sensorchip 20 herum einzuführen, können die
Bondhügel 50 derart angeordnet
werden, dass die Lücken
an jedem Intervall der Bondhügel 50,
wie in 12a und 12b dargestellt,
gebildet werden. Ebenfalls können
die Verbindungsabschnitte durch die Bondhügel 50 kollektiv an
einer Seite auf der Oberfläche
des Sensorchips 20, wie in 13a und 13b dargestellt, angeordnet werden. Die Anordnungspositionen
der Bondhügel 50 und
die Anzahl davon kann geeignet verändert werden.
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Das
Herstellungsverfahren des Drucksensors ist nicht notwendigerweise
auf die erläuterten Verfahren
beschränkt,
sondern es können
unterschiedliche Arten von Herstellungsverfahren des Drucksensors
verwendet werden, solange wie das Verfahren den Prozess aufweist,
bei welchem der Sensorchip 20 und die Leiterplatte 40 elektrisch
verbunden werden.
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Lediglich
dann, wenn die isolierende Membran durch den Druck der Bondhügel 50 reißen kann und
durch Wärme
hart wird, können
beispielsweise andere Typen von isolierenden Teilen außer der
beschriebenen isolierenden Membran 60 verwendet werden.
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Die
isolierende Membran 60 ist nicht notwendigerweise filmförmig ausgebildet,
wenn sie verwendet wird, um den Sensorchip 20 mit der Leiterplatte 40 als
dem Basismaterial zu verbinden. Sie kann beispielsweise eine aus
Epoxidharz gebildete NCP sein.
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Beispielsweise
wird die NCP in Pastenform auf einem ersten Teil verteilt, welches
ein Teil ist, das sich von einem zweiten Teil, in welchem die Bondhügel 50 angeordnet
sind, unterscheidet und gegenüberliegend
dazu befindlich ist. Danach wird die NCP halb gehärtet, um
es in eine Filmform zu bringen, und wird auf das erste Teil geklebt.
Danach wird die NCP während
des Verbindungsprozesses weich gemacht und wird wiederum hart im
Verschlussprozess auf dieselbe Weise, wie bezüglich der ersten und zweiten Ausführungsform
erläutert.
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Was
die Verbindung des Sensorchips 20 mit der Leiterplatte
als dem Basismaterial anbelangt, ist das Basismaterial nicht notwendigerweise
auf die plattenförmige
Leiterplatte 40 beschränkt,
sondern sie kann ein blockförmiges
Verdrahtungsteil sein, in welches Metallelektroden eingepresst bzw.
eingespritzt worden sind (insertmolded). Ebenfalls braucht der Sensorchip 20 nicht
den Sockel 22 aufweisen, sondern es kann die Rückseitenoberfläche des
Diaphragmas 21 als die Druckempfangsoberfläche dort ausgebildet
sein, wo das Druckmedium direkt aufgebracht werden kann.
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Es
ist selbstverständlich,
dass der Drucksensor der vorliegenden Erfindung auf irgendeinen
der Sensoren zur Erfassung eines Kraftstoffdrucks, eines Schmieröldrucks
für einen
Motor oder ein Antriebssystem, einen Kühlmitteldruck für eine Klimaanlage und
einen Abgasdruck angewandt werden kann.
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Während die
Erfindung unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben worden
ist, versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf die bevorzugten
Ausführungsformen
und Konstruktionen beschränkt
ist. Die Erfindung deckt verschiedene Modifizierungen und äquivalente
Anordnungen ab. Weitere Kombinationen und Konfigurationen liegen
im Rahmen der Erfindung.
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Vorstehend
wurde ein Drucksensor und ein Verfahren zur Herstellung desselben
offenbart. Der Drucksensor (100, 200) enthält einen
Sensorchip (20), welcher eine auf einer Oberfläche des
Sensorchips (20) gebildete Druckempfangsoberfläche (20a) aufweist,
ein erstes Gehäuse
(10), welches einen Endabschnitt aufweist, an dem der Sensorchip
(20) gebildet ist, ein zweites Gehäuse (30), welches
an dem einen Endabschnitt des ersten Gehäuses (10) befestigt
ist, um den Sensorchip (20) zu bedecken. Das zweite Gehäuse (30)
ist mit einem Druckzuführungsdurchgang
(32) zum Zuführen
des Drucks dem Sensorchip (20) versehen, und es ist eine
Leiterplatte (40) an dem einen Endabschnitt des ersten
Gehäuses
(10) vorgesehen und weist eine Oberfläche auf, die dem Druckzufüh rungsdurchgang
(32) zugewandt ist. In dem Drucksensor ist der Sensorchip
(20) elektrisch mit der Oberfläche der Leiterplatte (40)
durch Bondhügel
(50) durch Höckerbonden
derart verbunden, dass die Druckempfangsoberfläche (20a) der Oberfläche der
Leiterplatte (40) zugewandt ist, und es ist ein isolierendes
Teil (60) vorgesehen, um einen Verbindungsabschnitt der
Bondhügel
(50) zu versiegeln.