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DE102005055949A1 - Verfahren zur Herstellung eines Drehmoment- und Winkelsensors sowie zugehöriger Drehmoment- und Winkelsensor - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Drehmoment- und Winkelsensors sowie zugehöriger Drehmoment- und Winkelsensor Download PDF

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DE102005055949A1
DE102005055949A1 DE200510055949 DE102005055949A DE102005055949A1 DE 102005055949 A1 DE102005055949 A1 DE 102005055949A1 DE 200510055949 DE200510055949 DE 200510055949 DE 102005055949 A DE102005055949 A DE 102005055949A DE 102005055949 A1 DE102005055949 A1 DE 102005055949A1
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optical
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plastic housing
circuit board
torque
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Withdrawn
Application number
DE200510055949
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English (en)
Inventor
Ronny Ludwig
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Abstract

Zur Herstellung eines Drehmoment- und Winkelsensors (40) wird ein zweites Kunststoff-Gehäuseteil (2), das eine optische Linse (7) aufweist, mit einem ersten Kunststoff-Gehäuseteil (1), in das eine Leiterplatte (4) mit enem optischen Detektor (5) eingebracht ist, entlang einem gemeinsamen Kontaktbereich (311, 312) laserdurchstrahlverschweißt. Dabei werden die optische Linse (7) des zweiten Kunststoff-Gehäuseteils (2) und der optische Detektor (5) des ersten Kunststoff-Gehäuseteils (1) vor und/oder während dieses Laserdurchstrahlschweißprozesses bezüglich ihrer optischen Achsen (17) lateral zueinander mit Hilfe einer Positioniervorrichtung (30) weitgehend fluchtend aufeinander ausgerichtet. Dazu wird ein Referenzobjekt (33) durch die optische Linse (7) auf den optischen Detektor (5) abgebildet und aus dieser Abbildung mindestens ein Steuersignal (24) für eine Steuervorrichtung (32) zum Steuern oder Regeln des Laserdurchstrahlschweißprozesses und gleichzeitig der Positionierung abgeleitet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Drehmoment- und Winkelsensors mit einem ersten Kunststoff-Gehäuseteil, in dem eine Leiterplatine mit einem auf ihr angebrachten optischen Detektor untergebracht ist, und mit einem zweiten Kunststoff-Gehäuseteil, das eine optische Linse aufnimmt.
  • Derzeit werden optische Lenkwinkelsensoren lediglich im Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeugs im Bereich dessen Lenkrades oder dessen Lenkstange angebracht. Ein derartiger Lenkwinkelsensor dient zur Messung eines Drehwinkels und gleichzeitig eines Drehmomentes des Lenkrades oder der Lenkstange. Das Messprinzip eines derartigen Drehmoment- und Winkelsensors ist beispielsweise aus der DE 197 05 312 A1 sowie der WO 00/28285 bekannt. Für einen Lenkwinkelsensor, der am Lenkgetriebe vorgesehen ist, kann z.B. ein Aluminium-Druckgussgehäuse als Träger aller Komponenten dienen. In einem ersten Fertigungsschritt wird dabei eine zentrale Linse, insbesondere eine Kunststoff-Linse, mittels eines mit UV-Licht härtenden oder kationisch härtenden Klebstoffes in das Aluminium-Druckgussgehäuse eingeklebt. Eine Hauptleiterplatte trägt alle elektrischen Bauelemente, einen optischen Detektor und über einen Kunststoffadapter, welcher mittels kalter Kontaktiertechnik (im Folgenden mit Einpresstechnik oder EPT bezeichnet) montiert ist, auch eine LED-Leiterplatte mit darauf befindlichen LEDs und darüber befindliche Fokussiereinrichtungen (im Folgenden mit Kondensorbar bezeichnet) sowie ein Kunststoffblende. Diese massive funktionelle Einheit wird in das Aluminium-Druckgussgehäuse montiert. Um alle Fertigungstoleranzen bezüglich der Lage zur optischen Achse des Gesamt systems dieses bekannten Lenkwinkelsensors ausgleichen zu können, wird die Hauptleiterplatte mit dem optischen Detektor bei ihrer Befestigung im Gehäuse aktiv zur optischen Linse ausgerichtet. Dies erfolgt so, dass die Hauptleiterplatte über ein spezielles Werkzeug fixiert wird, elektrisch kontaktiert und in einem Klebstoffreservat im Aluminium-Druckgussgehäuse so lange verschoben wird, bis die optische Achse des Gesamtsystems ausgerichtet ist. Dann wird der verwendete Klebstoff in kürzester Zeit zumindest angehärtet, um die Lage der Hauptleiterplatte zur optischen Linse beim Entfernen des Werkzeuges mit hoher Fertigungssicherheit beibehalten zu können. Aufgrund der hohen Wärmekapazität des Aluminium-Druckgussgehäuses ist dabei allerdings die Verwendung von thermisch härtenden Klebstoffen wegen des dafür erforderlichen hohen Energiebedarfs und der relativ langen Härtezeit kritisch. UV-Licht härtende Klebstoffe haben wiederum den Nachteil, dass verdeckte Bereiche bzw. Schattenbereiche nicht ausreichend oder gar nicht aushärten. Weiterhin ist gefordert, dass der verwendete Klebstoff auch ein gewisses Kompensationsvermögen für thermomechanischen Stress aufweist, da Aluminium und das Leiterplattenmaterial unterschiedliche thermische Ausdehnungskoeffizienten aufweisen. Nachteilig bei zu weichen Klebstoffen oder Klebstoffen, deren „Weichheit" mit sich ändernder Temperatur variiert, ist auch die Gefahr der „Drift" oder der Verschiebung der örtlichen Lage des optischen Detektors zur optischen Linse bezüglich ihrer gemeinsamen optischen Achse. Dies ist insbesondere bei stark wechselnden Temperaturbereichen kritisch, wie sie auch im Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs auftreten können. Auf diese Weise lassen sich mit diesem bisher durchgeführten Fertigungskonzept nur unzureichend oder nur unter hohem Aufwand fertigungssichere und dauerhaft funktionierende Verbindungen zwischen dem Aluminium-Druckgussgehäuse, der zentralen optischen Linse sowie der Hauptleiterplatte mit dem optischen Detektor herstellen.
  • Das bisherige Fertigungskonzept verwendet ohne Betrachtung der sogenannten SMT-Montage aller Bauelemente auf der Hauptleiterplatte sowie der LED-Leiterplatte insgesamt fünf Klebeprozesse:
    • (1) Verklebung der Kunststofflinse auf Aluminium-Halterung,
    • (2) Verklebung der jeweiligen Kondensorbar auf der jeweiligen LED-Leiterplatte,
    • (3) Verklebung des Kunststoffadapters zur Hauptleiterplatte (Sicherungsklebeverbindung),
    • (4) Verklebung der Hauptleiterplatte auf Aluminium-Halterung,
    • (5) Verklebung des Gehäusedeckels auf dem Aluminium-Druckgussgehäuse.
  • Zusätzlich werden drei kalte Kontaktiertechnikprozesse, insbesondere Einpresstechnikprozesse (EPT), durchgeführt:
    • (1) EPT der jeweiligen LED-Leiterplatte in einen zugehörigen Adapter,
    • (2) EPT des Adapters auf der Hauptleiterplatte (bei gleichzeitiger oder nachträglicher Sicherungsklebung),
    • (3) EPT von Stecker-Pins auf die Hauptleiterplatte.
  • Dieses Fertigungskonzept ist relativ teuer und zudem technisch nur mit erhöhtem Aufwand realisierbar, da insbesondere:
    • • Die Klebeverbindungen zum Aluminium nicht mit einem thermisch härtenden Klebstoff aufgrund der hohen Wärmekapazität des Aluminiums ausgeführt werden können.
    • • Die aktive Ausrichtung der Hauptleiterplatte zur optischen Linse fertigungstechnisch bedingt durch die Kontaktierung mit Tastnadeln und der Notwendigkeit eines extrem schnellen Klebstoffhärtens fertigungstechnisch sehr schwierig ist, um die Lage der Leiterplatte im Aluminium-Gehäuse nach ihrer Ausrichtung bezüglich der optischen Linse zu fixieren.
    • • Die Hauptleiterplatte der alleinige Träger des jeweiligen Adapters inklusive der LED-Leiterplatte und der op tischen Blende ist, und dieser Aufbau aufgrund seiner Masse und der freien Lage im Gehäuse vibrations- und stoßempfindlich sein kann.
    • • Die Abzugskräfte des Gehäusesteckers des bekannten Drehmoment- und Winkelsensors direkt auf dessen Hauptleiterplatte wirken können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie in einfacher Weise fertigungssicherer ein optischer Drehmoment- und Winkelsensor hergestellt werden kann. Diese Aufgabe wird bei einem Drehmoment- und Winkelsensor der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das zweite Kunststoff-Gehäuseteil mit dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil entlang einem gemeinsamen Kontaktbereich mittels mindestens einer Laserschweißvorrichtung laserdurchstrahlverschweißt wird, und dass vor und/oder während dieses Laserdurchstrahlschweißprozesses die optische Linse des zweiten Kunststoff-Gehäuseteils und der optische Detektor des ersten Kunststoff-Gehäuseteils bezüglich ihrer optischen Achse lateral zueinander mit Hilfe einer Positioniervorrichtung weitgehend fluchtend aufeinander ausgerichtet werden, indem ein Referenzobjekt durch die optische Linse auf den optischen Detektor abgebildet wird, und aus dieser Abbildung mindestens ein Steuersignal für eine Steuervorrichtung zum Steuern oder Regeln des Laserdurchstrahlschweißprozesses und gleichzeitig der Positionierung abgeleitet wird.
  • Dadurch, dass sowohl für das zweite Gehäuseteil, das die optische Linse aufnimmt, als auch für das erste Gehäuseteil, in dem die Leiterplatine mit dem auf ihr angebrachten optischen Detektor untergebracht ist, Kunststoff, d.h. derselbe Werkstoff mit denselben Materialeigenschaften verwendet ist, lassen sich beide Kunststoffgehäuseteile durch einen Laserdurchstrahlschweißprozess verbindungssicher sowie dauerhaft dicht zusammenfügen. Dabei wird vor und/oder während des Laserdurchstrahlschweißprozesses zugleich eine optische Ausrich tung der optischen Linse und des optischen Detektors bezüglich ihrer optischen Achsen lateral zueinander durchgeführt. Da sowohl für das zweite Gehäuseteil als auch für das erste Gehäuseteil in vorteilhafter Weise dasselbe Kunststoffmaterial verwendet wird, ist eine unerwünschte Drift oder Verschiebung des optischen Detektors und der optischen Linse relativ zueinander hinsichtlich ihrer örtlichen Lage weitgehend vermieden. Ihre Ausrichtung aufeinander bleibt nach dem Laserdurchstrahlschweißprozess dauerhaft verbessert erhalten. Auf diese Wiese ist der fertige Drehmoment- und Winkelsensor auch unter hohen mechanischen Beanspruchungen, hohen Umweltanforderungen, insbesondere großen Temperaturwechseln, dauerhaft funktionstüchtig.
  • Somit kann der erfindungsgemäße Drehmoment- und Winkelsensor in vorteilhafter Weise direkt im Bereich des Lenkgetriebes im Motorraum eines Kraftfahrzeugs untergebracht und dort der Lenkwinkel- und gleichzeitig das Lenkmoment direkt am Lenkgetriebe hochgenau optisch erfasst werden. Es ist also eine Verlagerung des Lenkwinkelsensors vom Fahrzeuginnenraum direkt an das Lenkgetriebe im Motorraum möglich, da jetzt der Lenkwinkelsensor die Anforderungen bezüglich der dort rauen Umweltbedingungen zuverlässig erfüllt. Dadurch kann dem Platzmangel unter dem „Armaturenbrett" im Kraftfahrzeug aufgrund der zunehmenden Funktionalisierung des Lenkrades abgeholfen werden.
  • Da jetzt beim erfindungsgemäßen Verfahren die Ausrichtung der optischen Achse des Drehmoment- und Winkelsensors nicht durch Klebeverbindungen wie bei herkömmlichen Lenkwinkelsensoren, sondern durch einen Laserdurchstrahlschweißprozess erfolgt, bei dem in Kombination die optische Linse zum optischen Detektor positioniert und gleichzeitig diese optischen Komponenten in ihren Kunststoffgehäuseteilen bezüglich ihrer ausgerichteten örtlichen Lage miteinander befestigt, d.h. dauerhaft zu einem Gesamtgehäuse verbunden werden, lässt sich in einfacher und zuverlässiger Weise ein optisches Sensorgerät zur Messung eines Drehwinkels und gleichzeitig eines Drehmoments bereitstellen. Mittels des Laserdurchstrahlschweißprozesses lässt sich das zweite Kunststoff-Gehäuseteil für die optischen Linse sowie das erste Kunststoff-Gehäuseteil für die Leiterplatine mit dem optischen Detektor passgenau und damit sicher, sowie schnell zu einem dichten Gesamtgehäuse zusammenschweißen.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen Drehmoment- und Winkelsensor mit einem ersten Kunststoff-Gehäuseteil, in das eine Leiterplatine mit einem auf ihr angebrachten optischen Detektor untergebracht ist, und mit einem zweiten Kunststoff-Gehäuseteil, das eine optische Linse aufnimmt, welcher dadurch gekennzeichnet ist, dass das zweite Kunststoff-Gehäuseteil mit dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil entlang einem gemeinsamen Kontaktbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche laserdurchstrahlverschweißt ist.
  • Ferner betrifft die Erfindung auch einen erfindungsgemäßen Drehmoment- und Winkelsensor, der direkt im Bereich des Lenkgetriebes eines Kraftfahrzeugs eingebaut ist.
  • Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 in schematischer Schnittdarstellung eine Herstellungsvorrichtung zur Fertigung eines Drehmoment- und Drehwinkelsensors nach einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
  • 2 in schematischer Schnittdarstellung ein Detail des gemeinsamen Kontaktbereichs zwischen dem zweiten Kunststoff-Gehäuseteil für die optische Linse und dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil für die Leiterplatine mit dem optischen Detektor des Drehmoment- und Drehwinkelsensors von 1 beim Laserdurchstrahlschweißprozess nach einer Variante des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
  • 3 schematisch in seitlicher Durchsichtsdarstellung als Einzelheit das erste Kunststoff-Gehäuseteil des Drehmoment- und Winkelsensors von 1 vor der EPT-Montage seiner Leiterplatine mit dem optischen Detektor,
  • 4 schematisch in Durchsichtsdarstellung das erste Kunststoff-Gehäuseteil des Drehmoment- und Winkelsensors von 1 von dessen Unterseite her betrachtet,
  • 5 zeigt schematisch in Draufsicht sowie in Durchsichtsdarstellung das zweite Kunststoff-Gehäuseteil 2 über dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil 1 des zu fertigenden Drehmoment- und Winkelsensors 40 von 1, und
  • 6 schematisch in seitlicher Durchsichtsdarstellung den fertigen Drehmoment- und Winkelsensor nach Durchführung des Ausricht- und Verschweißprozesses seiner beiden Kunststoff-Gehäuseteile gemäß dem Herstellungsverfahren von 1.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 und 6 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Herstellungsvorrichtung zur Fertigung eines Drehmoment- und Drehwinkelsensors 40. Ein derartiges optisches Sensorgerät zur Messung eines Drehwinkels und gleichzeitig eines Drehmoments wird insbesondere im Automobilbereich vorzugsweise im Motorraum von Kraftfahrzeugen verwendet.
  • Der Drehmoment- und Drehwinkelsensor 40 weist ein erstes Kunststoff-Gehäuseteil 1 und ein zweites Kunststoff-Gehäuseteil 2 auf. 3 zeigt schematisch in seitlicher Durchsichtsdarstellung als Einzelheit das erste Kunststoff-Gehäuseteil 1 vor seiner Bestückung. In sein Inneres sind metallische Einlegeteile eingelegt, die in Presskontakten 12, 13, 15, 16 und Steckerkontakt-Stiften 14 enden. 4 zeigt das erste Kunststoff-Gehäuseteil 1 zusätzlich schematisch in Durchsichtsdarstellung von dessen Unterseite her betrachtet. Seine metallischen Einlegeteile enden dort an Auflageflächen 61, 62 für eine einzubringende Hauptleiterplatine 4 und an schrägen Montageflächen 91, 92 für anzubringende LED-Leiterplatinen in Form von Presskontakten.
  • Zunächst wird in einem ersten Schritt durch die Öffnung am Boden des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 in dessen Aufnahmekammer bzw. untere Aufnahmekavität 6 die Leiterplatine bzw. Leiterplatte 4 eingebracht. Das erste Kunststoff-Gehäuseteil 1 weist hier im Ausführungsbeispiel in erster Annäherung eine zylinderförmige, insbesondere kreiszylinderförmige, Geometrieform auf. Dabei ist das erste Kunststoff-Gehäuseteil 1 in der 1 im Schnitt (in einer Seitenansicht in Durchsicht) dargestellt. Die Leiterplatine 4 wird auf die seitlich angeordneten Einpresspins bzw. elektrischen Steckerstifte 15, 16 eingepresst und somit lagefixiert. Auf der Leiterplatine 4 ist zentral, insbesondere achssymmetrisch zu ihrer Mittenachse 17 ein optisches Detektorelement 5 wie z.B. ein CCD- Element fest angebracht. Oberhalb diesem optischen Detektorelement 5 ist in der profilierten Oberseite des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 ein zylinderförmiger Durchlass bzw. eine Blendenöffnung 39 vorgesehen, durch den von außen Licht auf die Oberfläche des optischen Detektorelements 5 fallen kann. Die optische Zentralachse 17 des Detektorelements 5 fluchtet dabei mit der Zentralachse des vorzugsweise kreiszylinderförmigen Durchlasses 39.
  • Achssymmetrisch bezüglich der optischen Zentralachse 17 weist die profilierte Oberseite die zwei abgewinkelten Auflagebereiche bzw. Montageflächen 91, 92 auf. Aus diesen Montageflächen 91, 92 stehen nach außen ein oder mehrere Einpresspins bzw. Steckerstifte 12, 13 ab. Auf diese ein oder mehreren Einpresspins 12, 13 pro Montagefläche 91, 92 werden LED-Leiterplatten 101, 102 mit ein oder mehreren LED-Elementen 103, 104 eingepresst. Dadurch wird für die jeweilige LED-Leiterplatte 101, 102 eine elektrische Verbindung mit den Zuführleitungen 141 der Einpresspins 12, 13 sowie eine mechanische Fixierung auf der jeweils zugeordneten Montagefläche 91, 92 bewirkt. Beide Montageflächen 91, 92 sind in Richtung auf die optische Zentralachse 17 des optischen Detektorelements 5 zugeneigt, d.h. schräggestellt. Auf der jeweiligen LED-Leiterplatte 101, 102 sind ein oder mehrere LED-Elemente 103, 104 vorgesehen. Diese werden jeweils von einem außen aufgebrachten Fokussierbauelement 105, 106 abgedeckt. Als Fokussierbauelement wird vorzugsweise eine sogenannte Kondensorbar verwendet. Dabei ist im oder auf dem jeweiligen Fokussierbauelement 105, 106 ggf. eine Kunststoffblende zum Lichtaustritt vorgesehen. Auf diese Weise ist durch die LED-Leiterplatte 101, deren LED-Elemente 103, sowie der darüber angebrachten Außenabdeckung 105 ein erster optischer Strahler, d.h. lichtemittierendes Bauteil, 10 gebildet. In entsprechender Weise ist durch die LED-Leiterplatte 102, deren LED-Elemente 104 sowie der über diesen angeordneten Abdeckung 106 ein zweiter optischer Strahler, d.h. lichtemittierendes Bauteil, 11 gebildet. Das jeweilige Fokussierbauelement 105 bzw. 106 wird dabei jeweils auf seine zugehörige LED-Leiterplatte 101 bzw. 102 vorzugsweise aufgeklebt.
  • Nach dem Einbau der Hauptleiterplatine 4 mit dem optischen Detektor 5 in die untere Montagekavität 6 des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 wird die Öffnung der Montagekavität 6 am Boden des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 mithilfe eines Kunststoffdeckels 3 verschlossen. Dazu wird der Kunststoffdeckel 3 im Bereich seiner beiden äußeren Seitenränder mit dem umlaufenden Rand des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 vorzugsweise laserverschweißt, und damit für die gemeinsamen Kontaktbereiche bzw. Auflagebereiche zwischen dem Kunststoffdeckel 3 und dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil 1 eine stoffschlüssige Verbindung hergestellt. Die laserverschweißten Kontaktbereiche zwischen dem Kunststoffdeckel 3 und der unteren Stirnseite der Außenwand des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 sind in der 1 mit 313, 314 bezeichnet. Der zur ihrer Laserverschweißung verwendete Laserschweißprozess ist jeweils durch zickzackförmige Pfeile 293, 294 angedeutet.
  • Seitlich am ersten Kunststoff-Gehäuseteil 1 ist eine Steckerbuchse 20 angebracht oder angespritzt. In dieser sind ein oder mehrere Steckerstifte 14 vorgesehen, die über die elektrische Verbindungsleitungen 141 mit den Einpress-Pins bzw. Steckerpins 15, 16 für die Hauptleiterplatte 4 sowie mit den Einpress-Pins 12, 13 für die LED-Leiterplatten 101, 102 verbunden sind.
  • Das derart vormontierte Kunststoff-Gehäuseteil 1 mit seinen eingebauten Komponenten wird auf einer Verschiebevorrichtung 50 gelagert, die sich mit Hilfe einer Stellvorrichtung 25 entlang der drei Richtungsachsen 181, 182, 183 eines kartesischen Koordinatensystems x,y,z verschieben lässt. Dabei verläuft die z-Achse 183 dieses kartesischen Koordinatensystems parallel zur gewünschten optischen Achse 17 für den optischen Detektor 5. Die Verschiebevorrichtung bzw. Positioniervor richtung 50 ist in der 1 durch einen planflächigen Positioniertisch gebildet, der in die drei Richtungen 181, 182, 183 des kartesischen Koordinatensystems x,y,z verfahrbar ist.
  • Vor die optische Öffnung bzw. Blende 39 im Oberteil des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 wird nun eine zweites Kunststoff-Gehäuseteil in Form eines Kunststoff-Gehäusestutzen 2 mit einer integrierten optischen Linse 7 derart anmontiert, dass der optische Detektor 5 und die optische Linse 7 entlang ihrer optischen Achsen 17 möglichst fluchtend aufeinander ausgerichtet sind. Zur Montage wird dabei der Gehäusestutzen 2 in einer feststehenden Haltevorrichtung 30 lagefixiert. Am Gehäusestutzen ist vorzugsweise eine Nut für einen Dichtring vorgesehen. Der Gehäusestutzen dient zur Aufnahme in einem Lenkgetriebe. Die optische Linse 7 des Gehäusestutzens 2 wird zweckmäßigerweise vorab in eine optische Öffnung bzw. Blende 8 eingeklebt, die im wesentlichen zentrisch in der Oberseite des zylinderförmigen, insbesondere kreiszylinderförmigen, Kunststoff-Gehäusestutzens 2 sitzt. In der Seitenansicht von 1 weist der Kunststoff-Gehäusestutzen 2 in erster Näherung eine U-profilartige Querschnittsform auf. Dabei sind an den stirnseitigen Enden seiner Schenkel Stegelemente vorgesehen, die im wesentlichen im rechten Winkel bezüglich der Längserstreckung der Schenkel, d.h. in radialer Richtung nach außen abstehen. Diese Querstege dienen zur Auflage bzw. Kontaktierung auf dem oberen Seitenrand des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1. Die Querstege an den geradlinig in z-Richtung verlaufenden Seitenwänden des räumlich betrachtet im wesentlichen kreiszylinderförmigen Gehäusestutzens 2 wirken dabei als eine Art rundum laufender Montageflansch. 5 zeigt schematisch in Draufsicht sowie in Durchsichtsdarstellung das zweite Kunststoff-Gehäuseteil 2 über dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil 1 des zu fertigenden Drehmoment- und Winkelsensors 40 von 1. Es weist in seiner Deckeloberseite zwei Lichtöffnungen 71, 72 für die optischen Strahlerelemente 10, 11 auf den Montageflächen 91, 92 des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 auf, dessen Oberseite vom zweiten Kunststoff- Gehäuseteil 2 deckelartig abgedeckt wird. Vorzugsweise sind die Lichtöffnungen 71, 72 hinsichtlich ihrer Geometrieform an die der Kondensorbars 103, 104 angepasst.
  • Ggf. kann die optische Linse 7 vorab auch in eine Halterung eingeklebt werden, die in der optische Öffnung 8 des Deckelteils des Kunststoff-Gehäusestutzens 2 fixiert wird.
  • Um nun die zentrale optische Achse der optischen Linse 7 möglichst mit der zentralen optischen Achse 17 des optischen Detektors 5 zur Deckung zu bringen, d.h. die optische Linse 7 und den optischen Detektor 5 hinsichtlich ihrer optischen Achsen 17 möglichst fluchtend aufeinander auszurichten, wird für unterschiedliche örtliche Positionen des optischen Detektors 5 ein Abbild eines Referenzobjekts 33 durch die optische Linse 7 aufgenommen und jeweils die Schärfe der Aufnahme durch ein oder mehrere entsprechende Auswertekriterien beurteilt. Zur Aktivierung der Leiterplatte 4 mit dem optischen Detektor 5 sowie der optischen Beleuchtungsquellen bzw. -strahler 10, 11 wird in die Buchse 20 ein Stecker 21 eingesteckt. Dieser Stecker 21 ist über eine elektrische Verbindungsleitung 221 mit einer Steuereinrichtung 32 verbunden, die gleichzeitig eine elektrische Energiequelle wie z.B. Stromquelle oder Spannungsquelle aufweist. Die optischen Strahler 10, 11 leuchten dabei innerhalb ihrer abgestrahlten Lichtkegel 191, 192 das Referenzobjekt 33 an.
  • Das Referenzobjekt 33 weist zwei Codescheiben 341, 342 auf, wie sie im Kraftfahrzeugbau auf einer Kfz-Längsachse zwischen dem Lenkgetriebe und dem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs angeordnet sind. Das Referenzobjekt 33 bildet also die tatsächlichen Verhältnisse von aufzunehmenden Codescheiben auf der Kfz-Längsachse eines Kraftfahrzeugs zur Bestimmung deren Drehmoments sowie Drehwinkels nach. Hier im Ausführungsbeispiel von 1 sitzen die beiden Codescheiben 341, 342 auf einer Drehachse 36, die beidseitig in Halterungsvorrichtungen bzw. Lager 37 gelagert ist. Zwischen den beiden Codescheiben, 341, 342 ist ein Torsionsstab 35 vorgesehen. Die von den LEDs, insbesondere IR-LEDs, der optischen Strahler 10, 11 emittierte Strahlung wird durch über den LEDs befindliche Linsen 105, 106 auf die beiden Codescheiben 341, 342 projiziert. Die Strahlungskegel dieser emittierten Strahlung sind in der 1 mit 191, 192 bezeichnet. Von den beiden Codescheiben 341, 342 wird Strahlung 193 reflektiert und über die optische Linse 7 auf den Detektor 5 abgebildet. Der optische Detektor 5 wandelt die aufgenommene optische Bildinformation in elektrische Signale 24 um und leitet diese zur Auswertung über die Einpress-Pins 15, 16, seine zugehörige Verbindungsleitung 141, den Stecker 21 sowie die Verbindungsleitung 222 an die Steuervorrichtung 32 weiter. Diese ermittelt, ob die jeweilige Aufnahme des Referenzobjekts 33 scharf genug ist. Ist dies nicht der Fall, so ist noch keine ausreichende Fokussierung der optischen Linse 7 auf den optischen Detektor 5 gegeben. Dies bedeutet, dass die optische Linse 7 bezüglich ihrer örtlichen Lage noch nicht ausreichend auf das vorgegebene Fokussierfeld des optischen Detektors 5 ausgerichtet ist. Deshalb weist die Steuervorrichtung 32 über eine Steuerleitung 251 die Stellvorrichtung 25 an, die Positioniervorrichtung 50 lateral bezüglich der optischen Achse 17, d.h. in der Lageebene der Leiterplatine 4 in x- und y-Richtung 181, 182 zu verschieben. Erst wenn anhand vorgegebener Abbildungskriterien die Steuervorrichtung 32 feststellt, dass die optische Achse des Detektors 5 mit der optischen Achse der Linse 7 weitgehend fluchtet, ist die Montageposition des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 zum Zusammenfügen mit dem Kunststoff-Gehäusestutzen 2 erreicht.
  • Vor oder während dieses lateralen Ausrichtprozesses des optischen Detektors und der optischen Linse relativ zueinander werden die Randflansche des ersten Kunststoff-Gehäuseteils 1 mit den dort aufsitzenden Querstegen des Kunststoff-Gehäusestutzens 2 laserdurchstrahlverschweißt, d.h. stoffschlüssig miteinander verbunden. Dazu aktiviert die Steuervorrichtung 32 über Steuerleitungen 26, 27 ein oder mehrere Laserschweißgeräte 281, 282, die Laserstahlen 291, 292 in Richtung auf die Verbindungsbereiche 311, 312 zwischen dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil 1 und dem zweiten Kunststoff-Gehäuseteil 2 bzw. dem Gehäusestutzen 2 richten. 6 zeigt schematisch in seitlicher Durchsichtsdarstellung den fertigen Drehmoment- und Winkelsensor nach Durchführung des Ausricht- und Verschweißprozesses seiner beiden Kunststoff-Gehäuseteile gemäß dem Herstellungsverfahren von 1.
  • Auf diese Weise lässt sich der Drehmoment- und Drehwinkelsensor 40 in einfacher und zuverlässiger Weise präzise herstellen. Da aktiv vor und/oder während des Laserdurchschweißprozesses zwischen dem Gehäusestutzen und dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil die Schärfe des abgebildeten Referenzobjektes durch die Steuervorrichtung 32 fortlaufend beurteilt wird und von dieser noch steuernd in die Positionierung des optischen Detektors 5 eingegriffen werden kann, lässt sich in kontrollierter Weise die Ausrichtung der optischen Achse des Detektors auf die optische Achse der optischen Linse erreichen. Gleichzeitig lässt sich eine dichte, dauerhafte Verbindung des Kunststoff-Gehäusestutzens und des ersten Kunststoff-Gehäuseteils aneinander entlang einem gemeinsamen Kontaktbereich erzielen. Dieser ist hier im Ausführungsbeispiel insbesondere kreisringförmig ausgebildet.
  • Zusammenfassend betrachtet wird also zur Herstellung bzw. zur Montage des Drehmoment- und Winkelsensors dessen ersten Gehäuseteil mit der vormontierten Hauptleiterplatte mit dem darauf befindlichen Detektor aktiv zum zweiten Gehäuseteil, das die optische Linse beinhaltet, ausgerichtet und gleichzeitig beide Kunststoff-Gehäuseteile miteinander zum Gesamtgehäuse laserdurchverschweißt und damit fest miteinander verbunden.
  • Ggf. kann es zweckmäßig sein, zusätzlich zur lateralen Positionierung des optischen Detektors im ersten Kunststoff-Gehäuseteil mit Hilfe der Positioniervorrichtung 50 eine axi ale Verschiebung entlang der optischen Achse 17 des optischen Detektors, d.h. in z-Richtung vor und/oder während des Laserdurchschweißprozesses vorzunehmen. Insbesondere ist es vorteilhaft, während des Laserdurchschweißprozesses die beiden Kunststoff-Gehäuseteile 1, 2 unter Druck um einen vorgebbaren Höhenabstand 41 aufeinander zu zu bewegen. Diese Einzelheit ist in der 1 mit einem strichpunktierten Kreis II gekennzeichnet und in 2 im Detail veranschaulicht. Dort ist die Anpresskraft der beiden Kunststoff-Gehäuseteile 1, 2 aufeinander durch Pfeile 38 symbolisiert. Dadurch, dass die beiden Gehäuseteile während ihres Laserdurchschweißens in den gemeinsamen Kontaktbereichen 311, 312 aufeinander zu bewegt werden, wird eine besonders innige Kunststoffverschweißung und damit stoffschlüssige Verbindung bewirkt.
  • Insbesondere sind somit zwei Herstellungsvarianten vorteilhaft:
  • Variante A:
  • Eine Haltevorrichtung, welche ein abzubildendes Referenzobjekt enthält, wird identisch dem späteren Lenkgetriebe mit dem optischen Sensor bzw. Sensorstutzen verbunden. Das Referenzobjekt repräsentiert insbesondere zwei Codescheiben, die an der Lenkachse eines Kraftfahrzeugs montiert sind. Ihre Form und örtliche Lage bezüglich des Lenkgetriebes wird also durch das Referenzobjekt nachgebildet. Ein elektrischer Stecker wird auf den optischen Sensor aufgesteckt und der Sensor in Betrieb genommen sowie eine Prozedur zur optischen Justage des optischen Detektors auf die optische Linse im Gehäusestutzen gestartet. Durch den Betrieb des Sensors wird das Abbild des Referenzobjekts auf den sensitiven Bereich des Opto-ASICs des optischen Detektors zumindest teilweise scharf abgebildet. Eine Positioniervorrichtung verschiebt das Gehäuse so lange, wie noch eine ausreichend große Kontaktzone zwischen dem Gehäusestutzen und dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil vorhanden sowie das Abbild exakt auf dem Opto-ASIC des Detektors positioniert ist. Ein umlaufender Laser strahl verschweißt den Stutzen mit dem Gehäuse, ohne den Abstand der Linse zum Opto-ASIC des Detektors zu verändern. Somit ist eine zweidimensionale Positionierung mit gleichzeitiger Verbindung der beiden Gehäuseteile aneinander möglich. Dieser Prozess verläuft schnell und bildet eine sehr gute, dichte Verbindung der beiden Kunststoffteile.
  • Variante B:
  • Wie bei Variante A wird eine Vorrichtung, welche ein abzubildendes Referenzobjekt enthält, identisch dem späteren Lenkgetriebe mit dem Sensor bzw. Sensorstutzen verbunden. Ein Stecker wird aufgesteckt und der Sensor wird in Betrieb genommen sowie das Programm für die optische Justage des optischen Detektors bezüglich der optischen Linse gestartet. Durch den Betrieb des Sensors wird das Abbild des Referenzobjekts auf den sensitiven Bereich des Opto-ASICs des optischen Detektors zumindest teilweise leicht unscharf abgebildet, da ein vorgehaltener Abschmelzweg des Kunststoffes am Stutzen die Linse nicht mit exakten Abstand zum Opto-ASIC positioniert. Eine Positioniervorrichtung verschiebt das Gehäuse im Rahmen der maximal möglichen Vorgaben so lange, bis das Abbild auf dem Opto-ASIC positioniert ist. Dieses Verschieben verläuft simultan zum Laserschweißen, so dass beim Aufschmelzen des Kunststoffs der Abstand der Linse zum Opto-ASIC des optischen Detektors exakt durch Zusammendrücken beider Schweißpartner eingestellt werden kann und der erweichte Kunststoff auch noch gleichzeitig eine laterale Lagekorrektur erlaubt. Somit ist eine quasi dreidimensionale Positionierung mit gleichzeitiger Verbindung der beiden Kunststoffteile möglich. Der Abstand, um den der Abschmelzweg vorgehalten wird, ist in der 2 mit dem Bezugszeichen 41 versehen.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, an Stelle des ersten Gehäuseteils mit dem optischen Detektor den Gehäusestutzen mit der optischen Linse lateral zur optischen Achse des Detektors sowie ggf. zusätzlich entlang dessen optischer Achse zu verschieben.
  • Allgemein betrachtet wird also eine Relativverschiebung lateral zur optischen Achse und ggf. zusätzlich längs dieser optischen Achse des optischen Detektors vor und/oder während des Laserdurchschweißprozesses der beiden Kunststoff-Gehäuseteile durchgeführt.
  • Die vorstehend erläuterten Herstellungsvarianten eignen sich zur Fertigung vielfältig konstruierter optischer Sensoren. Insbesondere kann der optische Detektor, dessen Detektorgehäuse sowie dessen Leiterplatte verschiedenartig ausgeführt sein. Insbesondere können auch Leiterplatten in Chip-on-board-Technologie (COB) verwendet werden. Entsprechend können für den optischen Sensor vielfältige Ausführungsformen von optischen Strahlern verwendet werden. Insbesondere können LED-Leiterplatten in SMT-Bauform, sogenannte Top-LED, die standardisiert auf einer Leiterplatte verlötet sind, in den optischen Sensor verbaut werden. Über diese Top-LEDs kann zur Bündelung der Strahlung eine Kunststoffleiste aus optisch transparentem Kunststoff montiert, insbesondere geklebt, werden, welche Linsenformen in der Lage und Anzahl der Top-LEDs trägt. Die jeweilige Leiterplatte dieser optischen Strahler weist mindestens zwei Einpresszonen für Press-Pins auf, welche in vorteilhafter Weise in der Längsachse der Leiterplatte liegen.
  • Mit Hilfe der optischen Strahler des optischen Sensors werden die Codescheiben auf der Lenkachse eines Kraftfahrzeugs beleuchtet. Die von diesen Codescheiben reflektierte Strahlung wird über die optische Linse auf den optischen Detektor gelenkt. In der auf den optischen Detektor auftreffenden Strahlung ist codierte Winkelinformation in redundanter Form durch das Vorhandensein von zwei Codescheiben enthalten. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen den Informationen der beiden Abbildungen der beiden Codescheiben, zwischen denen sich ein Torsionsstab befindet, ist in der Praxis auch dieje nige Information enthalten, die als Drehmoment der Lenkachse interpretiert werden kann.
  • Zur Herstellung des optischen Sensorelements werden somit in vorteilhafter Weise nur noch folgende Schritte durchgeführt, wenn die Standard-SMT-Montage aller Bauelemente auf allen Leiterplatten nicht berücksichtigt wird:
    • • Klebemontage der optischen Linse in den Gehäusestutzen und der Kondensorleisten auf die LED-Leiterplatten
    • • Einpresstechnik der Hauptleiterplatte sowie der LED-Leiterplatten auf die vorgesehenen Press-Pins, und
    • • Laserdurchstrahlschweißen des Gehäusedeckels mit gleichzeitig spezieller Ausrichtung des Gehäusestutzens.
  • Das optische Sensorelement wird zusammenfassend betrachtet aus einem ersten Kunststoff-Gehäuseteil mit einer Hauptleiterplatte sowie darauf sitzendem optischen Detektor und einem zweiten Gehäuseteil mit einer integrierten optischen Linse zusammengesetzt. Als Kunststoff für beide Gehäuseteile wird insbesondere ein laserdurchstrahlschweißbarer Kunststoff verwendet.
  • Dabei werden zum Zusammenfügen des Gesamtgehäuses für den optischen Sensor zweckmäßigerweise folgende Konstruktionsschritte durchgeführt:
    In einer unteren Montagekavität des ersten Kunststoff-Gehäuseteils wird die Hauptleiterplatte mit dem optischen Detektor auf Einpresspins eingepresst. Die Kavität wird mittels Standard-Laserdurchstrahlschweißen mit einem Kunststoffdeckel verschlossen. Auf der Oberseite des ersten Gehäuseteils sind abgewinkelte Montagebereiche vorgesehen, auf denen LED-Leiterplatten mittels Einpresstechnik eingepresst werden. Auf der Oberseite des ersten Gehäuseteils ist ein um die LED-Leiterplatinen umlaufender Kontaktbereich für das vorstehend erläuterte sensorsignalgeregelte Laserdurchstrahlschweißverfahren vorgesehen. Im ersten Gehäuseteil ist eine Steckerbuchse und eine optische Öffnung bzw. Blende vorgesehen. Die im Standard-SMT-Prozess bestückte Halbleiterplatte wird in die untere Gehäusekavität eingepresst, welche anschließend mit einem Kunststoffdeckel mittels Standard-LDS verschlossen wird. Die LED-LPs, welche SMT-LEDs und die Kondensorbars tragen, werden auf der anderen Gehäuseseite eingepresst und können bei Bedarf noch mit einem Sicherungsklebstoff zusätzlich befestigt werden. In einem laserdurchstrahlschweißbaren Gehäusestutzen, welcher durch seine Formgebung gleichzeitig die Verbindung zum Lenkgetriebe darstellt, wird die zentrale Linse eingeklebt. Weiterhin weist der Gehäusestutzen zwei Öffnungen auf, durch welche die Strahlung auf das abzubildende Objekt strahlen kann. Die Ausrichtung des Gehäusestutzens zum ersten Gehäuseteil erfolgt über den vorstehend erläuterten sensorsignalgesteuerten Laserdurchstrahlschweißprozess nach den Varianten A oder B. Somit ist eine schnelle, kostengünstige und fertigungssichere Ausrichtung der optischen Achse zwei- oder auch dreidimensional möglich.
  • Insbesondere resultieren folgende Vorteile:
    • • Verzicht auf ein Aluminium-Druckgussgehäuse und damit auch Verzicht auf veredelte Aluminiumoberflächen für die Klebeprozesse, welche z.B. durch spanende Verfahren und/oder durch Chromatierung der Aluminium-Oberfläche hergestellt werden. Dies führt zu einer signifikanten Kosteneinsparung.
    • • Keine Wechselwirkung von Klebstoffen mit Prozesschemikalien bei der Aluminium-Druckgussveredelung, z.B. Schmierschleifstoffe, Emulsionen, Reinigungsmittel, etc.. Daraus resultiert eine verbesserte Fertigungssicherheit.
    • • Reduzierung der Klebeverbindungen auf zwei Stück:
    • – Linse (Kunststoff, z.B. PSU) zum Gehäusestutzen Kunststoff, z.B. PPT-GF30)
    • – Kondensorbar (Kunststoff, z.B. PSU) zur LED-Leiterplatte (z.B. FR4 o.ä.).
    • • Reduzierung der verwendeten Klebstoffe auf maximal zwei Klebstoffe. Auch dadurch werden die Fertigungskosten reduziert.
    • • Es können Standardklebstoffe, z.B. mit thermischem Härtemechanismus, verwendet werden. Es werden somit exotische Klebeverbindungen wie z.B. UV-Kleber auf Aluminium vermieden.
    • • Die bisherige aktive Ausrichtung der Hauptleiterplatte in einem Klebstoffreservoir wird vermieden. Der damit einhergehende Kostenaufwand wird somit vermieden.
    • • Einfache Kontaktierung zur aktiven Ausrichtung der optischen Achse durch einen Stecker. Eine Tastnadelkontaktierung ist nicht mehr erforderlich. Dadurch wird die Fertigungssicherheit erhöht.
    • • Die aktive Ausrichtung der optischen Achse mittels dem mit dem Sensorsignal geregelten, bzw. gesteuerten, Laserdurchstrahlschweißen (LDS) ist sehr schnell. Dadurch wird Zeit und Kosten eingespart.
    • • Das Ausrichten der Linse zum Detektor mittels oben genannten geregeltem LDS kann zwei- oder dreidimensional erfolgen.
    • • Die EPT aller Leiterplatten sind bekannte Standardprozesse und bedürfen keiner Neuentwicklung.
    • • Bei der Verwendung von zwei LED-Leiterplatten sind diese durch entsprechende Gestaltung des Gehäuses auch mit einem speziellen Abstrahlwinkel zueinander montierbar (mit entsprechendem EPT-Werkzeug). Dadurch ist eine vereinfachte Ausführung der Kondensorbars ohne Strahlumlenkung möglich. Weiterhin resultiert eine erhöhte Strahlungsausbeute der verwendeten LEDs.
    • • Verzicht auf eine Stecker-Pin-Leiste auf der Hauptleiterplatte. Dies führt auch zu Kostenreduktion.
    • • Durch Aufstecken und Abziehen des Steckers vom Gehäuse werden keine Kräfte auf die Leiterplatte übertragen, im Gegensatz zum bisherigen Konzept. Dadurch wird die Funktionssicherheit erhöht.
    • • Hohe Erfahrungswerte mit lasergeschweißten Gehäusen im Automobilbereich, wie z.B. bei Millionen produzierter Airbagsensoren.
    • • Erhebliche Reduzierung des Entwicklungsaufwandes und der Entwicklungskosten durch die Verwendung standardisierter Prozesse, da lediglich der sensorsignalgeregelte LDS-Prozess eingeführt wird.
  • Auf diese Weise ist insbesondere ein optischer Sensor bereitstellbar, dessen LEDs, insbesondere IR-LEDs, Strahlung emittieren, die über den LEDs befindlichen Linsenanordnungen (= Kondensorbars) auf Codescheiben projiziert werden, die sich auf einer Lenkachse befinden. Die von den Codescheiben reflektierte Strahlung wird über eine zentrale Linse auf den auf der Hauptleiterplatte befindlichen Detektor mit dem darin befindlichen Opto-ASIC fokussiert. Die auf dem optischen Detektor auftreffende Strahlung enthält die codierte Winkelinformation in redundanter Form (zwei Codescheiben) und aufgrund einer zeitlichen Verzögerung zwischen den Informationen der beiden Codescheiben, da sich zwischen diesen ein Torsionsstab befindet, auch diejenige Information, die als Drehmoment interpretiert wird. Sowohl Winkel- als auch Drehmomentinformationen werden in Fahrdynamikregelungen und -systemen weiterverarbeitet. Aufgrund der zunehmenden Steuerungsfunktionen am Lenkrad eines Kraftfahrzeugs und des dadurch immer geringeren Platzangebots an der Lenkachse im Fahrzeuginnenraum wird diese Winkel- und Drehmomentinformation direkt am Lenkgetriebe, also im Motorraum von Fahrzeugen, ermittelt. Dort sind höhere Anforderungen an den optischen Detektor gestellt, da er strengeren Umweltbedingungen im Motorraum ausgesetzt ist.
  • Insgesamt betrachtet ist somit ein „Low-Cost" Drehmoment- und Winkelsensor für den Einsatz in Automobilen bereitgestellt, bei dessen Herstellungsprozess die optisch sensitive Chipfläche des Detektors zur zentralen Linse des Sensors in vorteilhafter Weise durch einen sensorsignalgeregelten Laserdurch strahlschweißprozess optisch aktiv ausgerichtet und gleichzeitig mechanisch befestigt werden kann.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Drehmoment- und Winkelsensors (40) mit einem ersten Kunststoff-Gehäuseteil (1), in dem eine Leiterplatine (4) mit einem auf ihr angebrachten optischen Detektor (5) untergebracht ist, und mit einem zweiten Kunststoff-Gehäuseteil (2), das eine optische Linse (7) aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kunststoff-Gehäuseteil (2) mit dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil (1) entlang einem gemeinsamen Kontaktbereich (311, 312) mittels mindestens einer Laserschweißvorrichtung (281) laserdurchstrahlverschweißt wird, und dass vor und/oder während dieses Laserdurchstrahlschweißprozesses die optische Linse (7) des zweiten Kunststoff-Gehäuseteils (2) und der optische Detektor (5) des ersten Kunststoff-Gehäuseteils (1) bezüglich ihrer optischen Achsen (17) lateral zueinander mit Hilfe einer Positioniervorrichtung (50, 25, 30) weitgehend fluchtend aufeinander ausgerichtet werden, indem ein Referenzobjekt (33) durch die optische Linse (7) auf den optischen Detektor (5) abgebildet wird, und aus dieser Abbildung mindestens ein Steuersignal (24) für eine Steuervorrichtung (32) zum Steuern oder Regeln des Laserdurchstrahlschweißprozesses und gleichzeitig der Positionierung abgeleitet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zur lateralen Positionierung der optischen Linse (7) und des optischen Detektors (5) diese entlang ihrer optischen Achsen (17) um einen vorgebbaren Höhenabstand (41) während des Laserdurchstrahlschweißprozesses relativ zueinander, insbesondere aufeinander zu, bewegt werden.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Referenzobjekt (33) zwei Codescheiben (341, 342) verwendet werden, wie sie an einer Kfz-Lenkachse (36) eines Kfz-Lenkgetriebes angebracht sind.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Kunststoff-Gehäuseteil (1) achssymmetrisch zur optischen Achse (17) mindestens zwei optische Strahlerelemente (10, 11) zum Beleuchten des Referenzobjekts (33) vorab angebracht werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als jeweiliges optisches Strahlerelement (10) eine LED-Leiterplatine (101) verwendet wird, die vorab auf Einpresspins (12) einer schrägen Montagefläche (91) am Kunststoff-Gehäuse (1) eingepresst werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf die jeweilige LED-Leiterplatine (101) vorab ein Fokussierelement (105) aufgeklebt wird, das die Lichtstrahlen (191) deren Leuchtdioden (103) bündelt.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatine (4) mit dem optischen Detektor (5) in den Aufnahmeraum (6) des ersten Kunststoff-Gehäuseteils (1) auf dessen dem Gehäusestutzen (2) abgewandten Unterseite vorab auf Einpresspins (15, 16) eingepresst wird, und dass dieser Aufnahmeraum (6) mit einem Kunststoffdeckel (3) mittels Laserdurchstrahlverschweißen verschlossen wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Linse (7) in das zweite Kunststoff-Gehäuseteil (2) vorab eingeklebt wird.
  9. Drehmoment- und Winkelsensor (40) mit einem ersten Kunststoff-Gehäuseteil (1), in das eine Leiterplatine (4) mit einem auf ihr angebrachten optischen Detektor (5) untergebracht ist, und mit einem zweiten Kunststoff-Gehäuseteil (2), das eine optische Linse (7) aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kunststoff-Gehäuseteil (2) mit dem ersten Kunststoff-Gehäuseteil (1) entlang einem gemeinsamen Kontaktbereich (311, 312) nach einem der vorhergehenden Ansprüche laserdurchstrahlverschweißt ist.
  10. Drehmoment- und Winkelsensor nach Anspruch 9 gekennzeichnet durch den direkten Einbau im Bereich des Lenkgetriebes (36) eines Kraftfahrzeugs.
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