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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ermitteln des
Zustandes eines Förderbandes.
Unter „Zustand
eines Förderbandes" ist dabei ein Zustand
zu verstehen, der unabhängig
vom Umlauf des Förderbandes
ist. Es handelt sich bei dem Zustand also nicht um eine Aussage
darüber, wo
sich eine bestimmte Stelle des Förderbandes
befindet oder wie sich das Förderband
bewegt. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über einen statischen
oder sich nur sehr langsam ändernden
Zustand, einen sich abrupt ändernden
Zustand und dergleichen mehr.
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Förderbänder werden
in vielen Ausgestaltungen eingesetzt. Im einfachsten Fall besteht
ein Förderband
aus einem einfachen Gummiband, das über zwei Umlenkrollen geführt ist,
wobei eine der Umlenkrollen angetrieben ist. Zwischen den Umlenkrollen
sind dann nur noch Stützrollen
angeordnet, die keinen Antrieb aufweisen. In anderen Fällen besteht das
Förderband
aus einer oder aus zwei Förderketten
bzw. aus einem oder zwei Förderseilen,
auf die aneinander angrenzend einzelne, nicht unmittelbar miteinander
verbundene Fördersegmente
aufmontiert sind. Auch andere Ausgestaltungen sind möglich und
werden – je
nach Anwendung – eingesetzt.
Ein Beispiel einer derartigen Ausgestaltung sind einzelne Segmente,
welche gelenkig miteinander verbunden sind.
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Förderbänder werden
bei vielen Anwendungen eingesetzt, unter anderem auch im Bergbau (über Tage
und unter Tage), in der Grundstoffindustrie (beispielsweise der
Eisenverhüttung)
und anderen Fällen,
in denen beispielsweise Schüttgüter transportiert
werden müssen.
Insbesondere bei diesen Anwendungen sind die verwendeten Förderbänder oftmals
hohen Belastungen ausgesetzt, was in der Folge zu Verschleiß führt. Die
Kosten für
die Instandhaltung können
dabei erheblich sein. Ein nicht rechtzeitig erkannter Schaden des
Förderbandes kann
zum Aus fall einer gesamten Förderlinie
(beispielsweise von einer Abbaustelle bis zu einem Bunker) führen.
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Im
Stand der Technik ist es bekannt, zur Vorbeugung derartiger Ausfälle Gurtbegehungen
durchzuführen.
Gurtbegehungen können
aber nur bei Stillstand des Förderbandes
(also nicht kontinuierlich) durchgeführt werden. Ferner sind sie
zeit- und personalintensiv
und führen
darüber
hinaus nur zu einer subjektiven Beurteilung des Zustandes des Förderbandes.
Je nach Erfahrung des die Gurtbegehung durchführenden Personals kann es daher
geschehen, dass Schäden
nicht erkannt werden und/oder Verschleißreserven nicht ausgeschöpft werden.
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Um
eine zuverlässige
Aussage über
den Zustand des Förderbandes
treffen zu können,
müssen insbesondere
Schäden
an den Kanten des Förderbandes,
Schäden
an den die Kräfte
in Förderrichtung aufnehmenden
Elementen (z. B. Längsseilen und/oder
Verbindungsabschnitten zwischen Bandabschnitten) und andere Gütefaktoren
der einzelnen Bandabschnitte des Förderbandes zuverlässig ermittelt
werden.
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Im
Stand der Technik ist es weiterhin bereits bekannt, hierzu auf beiden
Seiten des Förderbandes je
einen Ultraschalldetektor anzuordnen, mittels dessen im laufenden
Betrieb des Förderbandes
Kantenschäden
erkennbar sind.
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Es
ist weiterhin bekannt, bereits erkannte Bandschäden zu Dokumentationszwecken
mittels eines Kamerasystems zu erfassen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zu schaffen, mittels derer nicht nur Schäden an den Kanten des Förderbandes,
sondern auch andere Zustände
des Förderbandes,
insbesondere Schäden,
zuverlässig
und objektiv erfassbar sind.
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Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes
eines Förderbandes
gelöst,
- – bei
der die Vorrichtung eine Erfassungseinrichtung aufweist, mittels
derer im laufenden Betrieb des Förderbandes
zweidimensionale Abbildungen aufeinander folgender Bandabschnitte
des Förderbandes
erfassbar sind,
- – bei
der die Erfassungseinrichtung mit einer Auswertungseinrichtung datentechnisch
verbunden ist, so dass die erfassten zweidimensionalen Abbildungen
an die Auswertungseinrichtung übermittelbar
sind,
- – bei
der die Auswertungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie
die an sie übermittelten
zweidimensionalen Abbildungen mit den Bandabschnitten zugeordneten
zweidimensionalen Referenzabbildungen vergleicht, anhand des Vergleichs
mindestens eine Bandzustandsaussage ermittelt und die Bandzustandsaussage
ausgibt.
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Es
ist möglich,
dass der Erfassungseinrichtung keine eigene Strahlungsquelle zugeordnet
ist, die Erfassungseinrichtung also nur Streu- und sonstige Strahlung
erfasst, die von den Bandabschnitten abgegeben wird. Vorzugsweise
aber ist der Erfassungseinrichtung eine Strahlungsquelle zugeordnet, deren
Strahlung von der Erfassungseinrichtung erfassbar ist.
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Die
Erfassungseinrichtung und die Strahlungsquelle können auf der gleichen Seite
des Förderbandes
angeordnet sein. In diesem Fall kann als Strahlung insbesondere
elektromagnetische Strahlung (also sichtbares, infrarotes oder ultraviolettes Licht)
sowie Ultraschall verwendet werden. Es ist aber auch möglich, dass
die Erfassungseinrichtung und die Strahlungsquelle auf voneinander
verschiedenen Seiten des Förderbandes
angeordnet sind und die von der Strahlungsquelle emittierte Strahlung das
Förderband
durchdringt. Die Verwendung durchdringender Strahlung hat insbesondere
den Vorteil, dass so auch innere Schäden des Förderbandes frühzeitig
erkennbar sind. Als durchdringende Strahlung kommt insbesondere
Röntgenstrahlung
in Frage. Es ist gegebenenfalls aber auch die Verwendung von Infrarot-
oder Ultraviolettstrahlung möglich,
eventuell auch von Ultraschall.
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Die
Bandabschnitte, welche mit den von der Erfassungseinrichtung erfassten
zweidimensionalen Abbildungen korrespondieren, und die Bandabschnitte,
welche mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen korrespondieren,
sollten möglichst übereinstimmen.
Vorzugsweise ist die Auswertungseinrichtung daher derart ausgebildet,
dass sie sich bei jedem Umlauf des Förderbandes mindestens einmal
mit dem Förderband
synchronisiert.
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Es
ist möglich,
dass die Auswertungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie
sich anhand des Vergleichs der erfassten zweidimensionalen Abbildungen
mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen selbsttätig synchronisiert.
Alternativ ist es aber auch möglich,
dass die Vorrichtung ein Synchronisationselement aufweist, mittels
dessen erfassbar ist, wenn mindestens ein vorbestimmter der Bandabschnitte
das Synchronisationselement passiert, und das Synchronisationselement
und die Auswertungseinrichtung zur Übermittlung eines entsprechenden
Synchronisationssignals an die Auswertungseinrichtung datentechnisch
miteinander verbunden ist.
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Vorzugsweise
ist die Erfassungseinrichtung derart angeordnet, dass die von der
Erfassungseinrichtung erfassten zweidimensionalen Abbildungen die
korrespondierenden Bandabschnitte im fördergutfreien Zustand zeigen.
Denn dann ist eine besonders gute und zuverlässige Auswertung der erfassten zweidimensionalen
Abbildungen möglich.
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Die
Ausgabe der Bandzustandsaussage ist auf verschiedene Wiese möglich. So
kann beispielsweise die Auswertungseinrichtung die Bandzustandsaussage
an eine Steuereinrichtung für
das Förderband
ausgeben. In diesem Fall ist eine unmittelbare Beeinflussung des
Förderbandes
(beispielsweise ein Stoppen des Förderbandes) möglich, sofern
dies auf Grund der Bandzustandsaussage erforderlich sein sollte.
Alternativ oder zusätzlich
ist es möglich,
dass die Auswertungseinrichtung die Bandzustandsaussage an einen
Bedienrechner übermittelt.
In diesem Fall kann sie von einer Bedienperson nach Bedarf aus dem
Bedienrechner abgerufen werden. Weiterhin ist es alternativ oder
zusätzlich
auch möglich, dass
die Auswertungseinrichtung in Abhängigkeit von der Bandzustandsaussage
eine Ausgabeeinrichtung ansteuert, deren Ausgabesignal von einem Menschen
mit einem seiner Sinnesorgane unmittelbar wahrnehmbar ist. In diesem
Fall kann ohne weiteres aktives Handeln von einer Bedienperson ein entsprechender
Zustand des Förderbandes
wahrgenommen werden, so dass die Bedienperson gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen
ergreifen kann.
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Die
Bandzustandsaussage ist vorzugsweise eine Alarmmeldung, eine Aussage über den
Verschleißgrad,
einen Bandschaden, eine Restlebensdauer und/oder eine Verschmutzung
des Förderbandes.
Ein Verschleißgrad
wird dabei in Prozent ausgegeben, eine Schaden vorzugsweise nach
Ort und Art aufgeschlüsselt.
Eine Restlebensdauer wird in der Einheit „Zeit" angegeben. Eine Verschmutzung wird vorzugsweise
nach Ort und/oder Grad (Prozent oder in Stufen) ausgebeben.
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Wenn
die Auswertungseinrichtung in den erfassten zweidimensionalen Abbildungen
signifikante Abweichungen der erfassten zweidimensionalen Abbildungen
von den zweidimensionalen Referenzabbildungen lokalisiert und den
Ort der signifikanten Abweichungen ausgibt, ist eine noch bessere
und umfassendere Information über
den Zustand des Förderbandes
gegeben.
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In
der Regel sind die erfassten zweidimensionalen Abbildungen und die
zweidimensionalen Referenzabbildungen Bilder. Vorzugsweise ist daher
die Auswertungseinrichtung derart ausgebildet, dass sie in den erfassten
zweidimensionalen Abbildungen und den zweidimensionalen Referenzabbildungen miteinander
korrespondierende Strukturen ermittelt und die erfassten zweidimensionalen
Abbildungen vor dem Vergleichen mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen
relativ zu den zweidimensionalen Referenzabbildungen verschiebt
und/oder verdreht, so dass die miteinander korrespondierenden Strukturen
miteinander zur Deckung kommen.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit den Zeichnungen. Dabei zeigen in Prinzipdarstellung:
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1 schematisch
eine Förderanlage
mit einer Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes,
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2 und 3 mögliche Ausgestaltungen einer
Erfassungsanordnung und
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4 und 5 Ablaufdiagramme.
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Gemäß 1 soll – rein beispielhaft – Schüttgut 1 (z.
B. Kohle oder Erz) mittels einer Fördereinrichtung 2 zu
einem Bunker 3 gefördert
werden. Hierzu wird das Schüttgut 1 an
einer Zuführstelle 4 auf
die Fördereinrichtung 2 geladen.
Die in 1 dargestellte Art des Aufladens des Schüttguts 1 auf die
Fördereinrichtung 2 mittels
eines Greifers 5 ist dabei rein beispielhaft.
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Gemäß 1 weist
die Fördereinrichtung 2 ein
Förderband 6 auf.
Das Förderband 6 wird über zwei
Umlenkrollen 7 geführt,
wobei eine der Umlenkrollen 7 mittels eines Antriebs 8 angetrieben
ist. Der Antrieb 8 wird von einer Steuereinrichtung 9 gesteuert.
Die Steuereinrichtung 9 ist wiederum mit einem Bedienrechner 10 verbunden, über den
eine Bedienperson 11 unter anderem den Betriebszustand
der Förderanlage
erkennen und beeinflussen kann.
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Das
Förderband 6 unterliegt
im Betrieb Verschleiß.
Erfindungsgemäß ist der
Fördereinrichtung 2 daher
eine Vorrichtung zum Ermitteln des Zustands des Förderbandes 6 zugeordnet.
Diese Vorrichtung weist eine Erfassungseinrichtung 12,
einen Positionsgeber 12',
eine Auswertungseinrichtung 13 und optional ein Synchronisationselement 14 auf
Die Auswertungseinrichtung 13 ist dabei mit der Erfassungseinrichtung 12,
dem Positionsgeber 12' und
gegebenenfalls auch dem Synchronisationselement 14 datentechnisch
verbunden.
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Mittels
der Erfassungseinrichtung 12 erfasst die Vorrichtung zweidimensionale
Abbildungen B von aufeinanderfolgenden Abschnitten 15 des
Förderbandes 6.
Die Erfassung erfolgt dabei im laufenden Betrieb des Förderbandes 6.
Die erfassten zweidimensionalen Abbildungen B übermittelt die Erfassungseinrichtung 12 an
die Auswertungseinrichtung 13.
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Die
Auswertungseinrichtung 13 vergleicht die an sie übermittelten
zweidimensionalen Abbildungen B mit zweidimensionalen Referenzabbildungen R.
Die zweidimensionalen Referenzabbildungen R sind dabei ebenfalls
den Bandabschnitten 15 zugeordnet. In der Regel besteht
sogar eine 1:1-Zuordnung, so dass also jede Referenzabbildung R
genau einem Bandabschnitt 15 zugeordnet ist und umgekehrt
jedem Bandabschnitt 15 genau eine Referenzabbildung R zugeordnet
ist.
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Die
Auswertungseinrichtung 13 ermittelt also für jede erfasste
zweidimensionale Abbildung B die korrespondierende zweidimensionale
Referenzabbildung R und vergleicht jede erfasste zweidimensionale
Abbildung B mit der korrespondierenden zweidimensionalen Referenzabbildung
R. Welche der Referenzabbildungen R mit der jeweils zuletzt erfassten Abbildung
B korrespondiert, ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 dabei
anhand eines vom Positionsgeber 12' übermittelten Positionssignals.
Anhand des Vergleichs ermittelt sie eine Bandzustandsaussage und
gibt die Bandzustandsaussage aus.
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Es
ist möglich,
dass die Auswertungseinrichtung 13 die Bandzustandsaussage
direkt an die Steuereinrichtung 9 ausgibt. Die Steuereinrichtung 9 ist
in diesem Fall in der Lage, die Bandzustandsaussage gegebenenfalls
bei der Ansteuerung der Fördereinrichtung 2 zu
berücksichtigen.
Beispielsweise kann sie das Förderband 6 anhalten,
wenn anderenfalls die Gefahr eines Schadens droht.
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Alternativ
der zusätzlich
ist es auch möglich, dass
die Auswertungseinrichtung 13 die Bandzustandsaussage an
den Bedienrechner 10 ausgibt. Dort ist es möglich, dass
sie sofort – z. B. über ein Sichtgerät – an die
Bedienperson 11 ausgegeben wird. Es ist aber auch möglich, dass
die Bandzustandsaussage auf Seiten des Bedienrechners 10 nur
gespeichert wird. In diesem Fall ist es zur Visualisierung der Bandzustandsaussage
erforderlich, dass die Bedienperson 11 einen korrespondierenden Abrufbefehl
an den Bedienrechner 10 abgibt und so die Bandzustandsaussage
abruft.
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Wiederum
alternativ oder zusätzlich
ist es auch möglich,
dass die Auswertungseinrichtung 13 selbst eine Ausgabeeinrichtung 16, 17 ansteuert.
Die Ausgabeeinrichtung 16, 17 kann beispielsweise
eine Leuchteinrichtung 16 oder eine Anzeige sein. Sie kann
auch ein akustischer Melder 17 sein. In beiden Fällen ist
das von der Ausgabeeinrichtung 16, 17 ausgegebene
Ausgabesignal von der Bedienperson 11 (oder einem anderen
Menschen) mit einem seiner Sinnesorgane unmittelbar wahrnehmbar.
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Gemäß 2 ist
der Erfassungseinrichtung 12 eine Strahlungsquelle 18 zugeordnet.
Die Strahlungsquelle 18 ist gemäß 2 auf der
gleichen Seite des Förderbandes 6 angeordnet
wie die Erfassungseinrichtung 12. Sie emittiert beispielsweise elektromagnetische
Strahlung im sichtbaren Bereich (Wellenlänge ca. 400 bis 700 Nanometer, „Licht"), im infraroten
oder im ultravioletten Bereich. Es ist auch möglich, dass sie Ultraschall
emittiert. In jedem dieser Fälle
ist die Erfassungseinrichtung 12 aber derart ausgebildet,
dass sie die emittierte Strahlung erfassen kann. Sie ist also beispielsweise
als Kamera für den
entsprechenden Wellenlängenbereich
oder als Ultraschalldetektor ausgebildet. Auch sind die von der
Erfassungseinrichtung 12 erfassten zweidimensionalen Abbildungen
B in jedem dieser Fälle
Bilder B. Da weiterhin die zweidimensionalen Referenzabbildungen
R mit den erfassten zweidimensionalen Abbildungen B korrespondieren,
sind die zweidimensionalen Referenzabbildungen R ebenfalls Bilder.
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Auch
gemäß 3 ist
der Erfassungseinrichtung 12 eine Strahlungsquelle 18 zugeordnet. Auch
ist die von der Strahlungs quelle 18 emittierte Strahlung
wieder von der Erfassungseinrichtung 12 erfassbar. Gemäß 3 sind
aber die Erfassungseinrichtung 12 und die Strahlungsquelle 18 auf
voneinander verschiedenen Seiten des Förderbandes 6 angeordnet.
In diesem Fall muss die von der Strahlungsquelle 18 emittierte
Strahlung in der Lage sein, das Förderband 6 zu durchdringen.
Ein typisches Beispiel einer derartigen Strahlung ist Röntgenstrahlung.
Es könnte
gegebenenfalls aber auch Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung in
Betracht kommen.
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Im
Falle der 3 sind die zweidimensionalen
Abbildungen B Projektionsbilder, also ebenfalls Bilder. Gleiches
muss selbstverständlich
wieder für die
zweidimensionalen Referenzabbildungen R gelten.
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Die
Anordnung der Erfassungseinrichtung 12 – mit der Strahlungsquelle 18 oder
ohne die Strahlungsquelle 18 – ist in weiten Grenzen frei
wählbar. Sie
sollte aber derart bestimmt sein, dass die von der Erfassungseinrichtung 12 erfassten
zweidimensionalen Abbildungen B die korrespondierenden Bandabschnitte 15 in
einem Zustand zeigen, in dem sich auf den Bandabschnitten 15 kein
Fördergut 1 befindet
(fördergutfreier
Zustand).
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Die
Betriebsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird nachfolgend in Verbindung mit den 4 und 5 nochmals
erläutert.
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Gemäß 4 nimmt
die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S1 zunächst von
der Erfassungseinrichtung 12 die zweidimensionalen Referenzabbildungen
R sowie vom Positionsgeber 12' deren Erfassungspositionen entgegen.
Die zweidimensionalen Referenzabbildungen R zeigen beispielsweise
die einzelnen Bandabschnitte 15 in einem anfänglichen
Zustand, z. B. nach einer Neuinstallation des Förderbandes 6.
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In
einem Schritt S2 ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 in
den Referenzabbildungen R charakteristische Strukturen. Im Falle
von Röntgenbildern
können
die Strukturen beispielsweise dem Verlauf von Stahlbewehrungen in
den Bandabschnitten 15 entsprechen.
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Das
Förderband 6 weist
gemäß 1 an mindestens
einer vorbestimmten Stelle eine Synchronisationsmarkierung 19 auf.
Gemäß 1 sind sogar
mehrere solcher Synchronisationsmarkierungen 19 vorhanden.
Jede Synchronisationsmarkierung 19 ist beispielsweise am
Anfang eines vorbestimmten der Bandabschnitte 15 angeordnet.
Jedes Mal, wenn eine der Synchronisationsmarkierungen 19 (bzw.
der korrespondierende Bandabschnitt 15) das Synchronisationselement 14 passiert,
wird dies vom Synchronisationselement 14 erfasst. Das Synchronisationselement 14 übermittelt
in diesem Fall ein entsprechendes Synchronisationssignal an die Auswertungseinrichtung 13.
Die Auswertungseinrichtung 13 ist daher in der Lage, sich
mit dem Förderband 6 zu
synchronisieren.
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Die
Anzahl an Synchronisationsmarkierungen 19 entspricht der
Anzahl von Synchronisationsvorgängen
pro Umlauf des Förderbandes 6.
Pro Umlauf des Förderbandes 6 erfolgt
bei Verwendung von Synchronisationsmarkierungen 19 also
mindestens ein Synchronisationsvorgang.
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Auf
Grund der obenstehend beschriebenen externen Synchronisation durch
das Synchronisationselement 14 prüft die Auswertungseinrichtung 13 in
einem Schritt S3, ob ihr vom Synchronisationselement 14 ein
Synchronisationssignal übermittelt
wurde. Wenn dies der Fall ist, synchronisiert sich die Auswertungseinrichtung 13 in
einem Schritt S4 mit dem Förderband 6.
Anderenfalls geht die Auswertungseinrichtung 13 direkt
zu einem Schritt S5 über.
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Im
Schritt S5 wartet die Auswertungseinrichtung 13 ab, dass
das Förderband 6 die
nächste
Position erreicht, an der von der Erfassungseinrichtung 12 wieder
eine zweidimensionale Abbildung B erfasst werden soll. Die Erfassungspositionen
sind der Auswertungseinrichtung 13 aus dem Schritt S1 bekannt. Die
momentane Position liefert der Positionsgeber 12'.
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Ist
die jeweilige Erfassungsposition erreicht, steuert die Auswertungseinrichtung 13 in
einem Schritt S6 die Erfassungseinrichtung 12 an, so dass die
Erfassungseinrichtung 12 die zweidimensionale Abbildung
B des entsprechenden Bandabschnitts 15 erfasst und an die
Auswertungseinrichtung 13 übermittelt. Diese zweidimensionale
Abbildung B nimmt die Auswertungseinrichtung 13 in einem
Schritt S7 entgegen.
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In
einem Schritt S8 ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 in
der erfassten und übermittelten
zweidimensionalen Abbildung B deren Strukturen. In einem Schritt
S9 verschiebt und/oder verdreht die Auswertungseinrichtung 13 die
erfasste zweidimensionale Abbildung B relativ zur korrespondierenden
zweidimensionalen Referenzabbildung R, so dass die miteinander korrespondierenden
Strukturen der erfassten zweidimensionalen Abbildung B und der korrespondierenden
zweidimensionalen Referenzabbildung R miteinander zur Deckung kommen. Dadurch
können
insbesondere Deckungsfehler kompensiert werden, die durch ein seitliches
Auswandern des Förderbandes 6 und
einen Synchronisationsfehler verursacht werden, der seit dem letzten
Synchronisationsvorgang möglicherweise
entstanden ist.
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In
einem Schritt S10 vergleicht die Auswertungseinrichtung 13 die
erfasste zweidimensionale Abbildung B und die korrespondierende
zweidimensionale Referenzabbildung R miteinander. Insbesondere kann
hierzu im Rahmen des Schrittes S10 eine Subtraktion der beiden zweidimensionalen
Abbildungen B, R voneinander erfolgen.
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In
einem Schritt S11 ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 anhand
des Vergleichs eine Bandzustandsaussage. Beispielsweise kann sie
eine Aussage über
den Verschleißgrad,
einen etwaigen Bandschaden, eine Restlebensdauer und/oder eine Ver schmutzung
des Förderbandes 6 treffen.
Gegebenenfalls kann sie auch eine Alarmmeldung ermitteln.
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In
einem Schritt S12 gibt die Auswertungseinrichtung 13 die
ermittelte Bandzustandsaussage aus. Die Aussage kann dabei – je nach
Bedarf – an die
Steuereinrichtung 9 und/oder den Bedienrechner 10 und/oder
durch Ansteuern der Anzeigeeinrichtung 16, 17 unmittelbar
an die Bedienperson 11 ausgegeben werden.
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In
einem Schritt S13 prüft
die Auswertungseinrichtung 13, ob sich im Rahmen des Vergleichs (siehe
Schritt S10) signifikante Abweichungen der erfassten zweidimensionalen
Abbildung B von der korrespondierenden zweidimensionalen Referenzabbildung
R ergeben haben. Wenn dies der Fall ist, geht die Auswertungseinrichtung 13 zu
einem Schritt S14 über,
in dem sie in der jeweiligen erfassten zweidimensionalen Abbildung
B die signifikanten Abweichungen lokalisiert. Auch diese Orte werden
ausgegeben. Gegebenenfalls kann auch die Art der Abweichung bestimmt
und ausgegeben werden. Die Ausgabe der Orte der signifikanten Abweichungen
und der Arten der signifikanten Abweichungen erfolgt vorzugsweise
an den Bedienrechner 10 und/oder über eine Anzeigeeinrichtung.
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Schließlich prüft die Auswertungseinrichtung 13 in
einem Schritt S15 noch, ob die weitere Ausführung des Verfahrens beendet
werden soll. Wenn dies nicht der Fall ist, geht die Auswertungseinrichtung 13 zum
Schritt S3 zurück.
Anderenfalls beendet sie die Ausführung des Verfahrens.
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Bei
der obenstehend in Verbindung mit 4 beschriebenen
Vorgehensweise erfolgt mittels des Synchronisationselements 14 und
der Synchronisationsmarkierungen 19 eine externe Synchronisation
der Auswertungseinrichtung 13. Es ist aber auch möglich, dass
die Auswertungseinrichtung 13 sich anhand des Vergleichs
der erfassten zweidimensionalen Abbildungen B mit den zweidimensionalen
Referenzabbildungen R selbsttätig
syn chronisiert. In diesem Fall wird die Vorgehensweise von 4 so modifiziert,
wie dies in 5 dargestellt ist.
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Gemäß 5 bleibt
die Grundstruktur der Vorgehensweise von FIG erhalten. Es entfallen
allerdings die Schritte S3 und S4. Statt dessen wird beim Rücksprung
von dem Schritt S15 zum Schritt 55 noch ein Schritt S16
ausgeführt.
Im Schritt S16 adaptiert die Auswertungseinrichtung 13 die
Position, bei der im Rahmen des Schrittes S5 die nächste Erfassung einer
zweidimensionalen Abbildung B ausgelöst wird. Die Adaption des Schrittes
S16 erfolgt dabei anhand der Verschiebungen, die im Rahmen des Schrittes
S9 erforderlich waren. Die Auswertungseinrichtung 13 synchronisiert
sich bei der Vorgehensweise gemäß 5 somit
vor jeder Erfassung einer zweidimensionalen Abbildung B.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
eine zuverlässige
Erfassung und objektive Auswertung des Zustands des Förderbandes 6 möglich. Die
Nachteile des Standes der Technik können nahezu vollständig vermieden
werden.