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DE102005055655A1 - Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes - Google Patents

Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes Download PDF

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DE102005055655A1
DE102005055655A1 DE102005055655A DE102005055655A DE102005055655A1 DE 102005055655 A1 DE102005055655 A1 DE 102005055655A1 DE 102005055655 A DE102005055655 A DE 102005055655A DE 102005055655 A DE102005055655 A DE 102005055655A DE 102005055655 A1 DE102005055655 A1 DE 102005055655A1
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DE
Germany
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conveyor belt
images
dimensional
evaluation device
band
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Withdrawn
Application number
DE102005055655A
Other languages
English (en)
Inventor
Jean-Claude Kemp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to US11/562,722 priority patent/US7427767B2/en
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G43/00Control devices, e.g. for safety, warning or fault-correcting
    • B65G43/02Control devices, e.g. for safety, warning or fault-correcting detecting dangerous physical condition of load carriers, e.g. for interrupting the drive in the event of overheating

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Abstract

Eine Vorrichtung zum Ermitteln des Zustands eines Förderbandes (6) weist eine Erfassungseinrichtung (12) auf, mittels derer im laufenden Betrieb des Förderbandes (6) 2-D-Abbildungen (B) aufeinander folgender Bandabschnitte (15) des Förderbandes (6) erfassbar sind. Die Erfassungseinrichtung (12) ist mit einer Auswertungseinrichtung (13) datentechnisch verbunden, so dass die erfassten Abbildungen (B) an die Auswertungseinrichtung (13) übermittelbar sind. Die Auswertungseinrichtung (13) vergleicht die an sie übermittelten Abbildungen (B) mit den Bandabschnitten (15) zugeordneten 2-D-Referenzabbildungen (R), ermittelt anhand des Vergleichs mindestens eine Bandzustandsaussage und gibt die Bandzustandsaussage aus.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes. Unter „Zustand eines Förderbandes" ist dabei ein Zustand zu verstehen, der unabhängig vom Umlauf des Förderbandes ist. Es handelt sich bei dem Zustand also nicht um eine Aussage darüber, wo sich eine bestimmte Stelle des Förderbandes befindet oder wie sich das Förderband bewegt. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über einen statischen oder sich nur sehr langsam ändernden Zustand, einen sich abrupt ändernden Zustand und dergleichen mehr.
  • Förderbänder werden in vielen Ausgestaltungen eingesetzt. Im einfachsten Fall besteht ein Förderband aus einem einfachen Gummiband, das über zwei Umlenkrollen geführt ist, wobei eine der Umlenkrollen angetrieben ist. Zwischen den Umlenkrollen sind dann nur noch Stützrollen angeordnet, die keinen Antrieb aufweisen. In anderen Fällen besteht das Förderband aus einer oder aus zwei Förderketten bzw. aus einem oder zwei Förderseilen, auf die aneinander angrenzend einzelne, nicht unmittelbar miteinander verbundene Fördersegmente aufmontiert sind. Auch andere Ausgestaltungen sind möglich und werden – je nach Anwendung – eingesetzt. Ein Beispiel einer derartigen Ausgestaltung sind einzelne Segmente, welche gelenkig miteinander verbunden sind.
  • Förderbänder werden bei vielen Anwendungen eingesetzt, unter anderem auch im Bergbau (über Tage und unter Tage), in der Grundstoffindustrie (beispielsweise der Eisenverhüttung) und anderen Fällen, in denen beispielsweise Schüttgüter transportiert werden müssen. Insbesondere bei diesen Anwendungen sind die verwendeten Förderbänder oftmals hohen Belastungen ausgesetzt, was in der Folge zu Verschleiß führt. Die Kosten für die Instandhaltung können dabei erheblich sein. Ein nicht rechtzeitig erkannter Schaden des Förderbandes kann zum Aus fall einer gesamten Förderlinie (beispielsweise von einer Abbaustelle bis zu einem Bunker) führen.
  • Im Stand der Technik ist es bekannt, zur Vorbeugung derartiger Ausfälle Gurtbegehungen durchzuführen. Gurtbegehungen können aber nur bei Stillstand des Förderbandes (also nicht kontinuierlich) durchgeführt werden. Ferner sind sie zeit- und personalintensiv und führen darüber hinaus nur zu einer subjektiven Beurteilung des Zustandes des Förderbandes. Je nach Erfahrung des die Gurtbegehung durchführenden Personals kann es daher geschehen, dass Schäden nicht erkannt werden und/oder Verschleißreserven nicht ausgeschöpft werden.
  • Um eine zuverlässige Aussage über den Zustand des Förderbandes treffen zu können, müssen insbesondere Schäden an den Kanten des Förderbandes, Schäden an den die Kräfte in Förderrichtung aufnehmenden Elementen (z. B. Längsseilen und/oder Verbindungsabschnitten zwischen Bandabschnitten) und andere Gütefaktoren der einzelnen Bandabschnitte des Förderbandes zuverlässig ermittelt werden.
  • Im Stand der Technik ist es weiterhin bereits bekannt, hierzu auf beiden Seiten des Förderbandes je einen Ultraschalldetektor anzuordnen, mittels dessen im laufenden Betrieb des Förderbandes Kantenschäden erkennbar sind.
  • Es ist weiterhin bekannt, bereits erkannte Bandschäden zu Dokumentationszwecken mittels eines Kamerasystems zu erfassen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, mittels derer nicht nur Schäden an den Kanten des Förderbandes, sondern auch andere Zustände des Förderbandes, insbesondere Schäden, zuverlässig und objektiv erfassbar sind.
  • Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes gelöst,
    • – bei der die Vorrichtung eine Erfassungseinrichtung aufweist, mittels derer im laufenden Betrieb des Förderbandes zweidimensionale Abbildungen aufeinander folgender Bandabschnitte des Förderbandes erfassbar sind,
    • – bei der die Erfassungseinrichtung mit einer Auswertungseinrichtung datentechnisch verbunden ist, so dass die erfassten zweidimensionalen Abbildungen an die Auswertungseinrichtung übermittelbar sind,
    • – bei der die Auswertungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie die an sie übermittelten zweidimensionalen Abbildungen mit den Bandabschnitten zugeordneten zweidimensionalen Referenzabbildungen vergleicht, anhand des Vergleichs mindestens eine Bandzustandsaussage ermittelt und die Bandzustandsaussage ausgibt.
  • Es ist möglich, dass der Erfassungseinrichtung keine eigene Strahlungsquelle zugeordnet ist, die Erfassungseinrichtung also nur Streu- und sonstige Strahlung erfasst, die von den Bandabschnitten abgegeben wird. Vorzugsweise aber ist der Erfassungseinrichtung eine Strahlungsquelle zugeordnet, deren Strahlung von der Erfassungseinrichtung erfassbar ist.
  • Die Erfassungseinrichtung und die Strahlungsquelle können auf der gleichen Seite des Förderbandes angeordnet sein. In diesem Fall kann als Strahlung insbesondere elektromagnetische Strahlung (also sichtbares, infrarotes oder ultraviolettes Licht) sowie Ultraschall verwendet werden. Es ist aber auch möglich, dass die Erfassungseinrichtung und die Strahlungsquelle auf voneinander verschiedenen Seiten des Förderbandes angeordnet sind und die von der Strahlungsquelle emittierte Strahlung das Förderband durchdringt. Die Verwendung durchdringender Strahlung hat insbesondere den Vorteil, dass so auch innere Schäden des Förderbandes frühzeitig erkennbar sind. Als durchdringende Strahlung kommt insbesondere Röntgenstrahlung in Frage. Es ist gegebenenfalls aber auch die Verwendung von Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung möglich, eventuell auch von Ultraschall.
  • Die Bandabschnitte, welche mit den von der Erfassungseinrichtung erfassten zweidimensionalen Abbildungen korrespondieren, und die Bandabschnitte, welche mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen korrespondieren, sollten möglichst übereinstimmen. Vorzugsweise ist die Auswertungseinrichtung daher derart ausgebildet, dass sie sich bei jedem Umlauf des Förderbandes mindestens einmal mit dem Förderband synchronisiert.
  • Es ist möglich, dass die Auswertungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie sich anhand des Vergleichs der erfassten zweidimensionalen Abbildungen mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen selbsttätig synchronisiert. Alternativ ist es aber auch möglich, dass die Vorrichtung ein Synchronisationselement aufweist, mittels dessen erfassbar ist, wenn mindestens ein vorbestimmter der Bandabschnitte das Synchronisationselement passiert, und das Synchronisationselement und die Auswertungseinrichtung zur Übermittlung eines entsprechenden Synchronisationssignals an die Auswertungseinrichtung datentechnisch miteinander verbunden ist.
  • Vorzugsweise ist die Erfassungseinrichtung derart angeordnet, dass die von der Erfassungseinrichtung erfassten zweidimensionalen Abbildungen die korrespondierenden Bandabschnitte im fördergutfreien Zustand zeigen. Denn dann ist eine besonders gute und zuverlässige Auswertung der erfassten zweidimensionalen Abbildungen möglich.
  • Die Ausgabe der Bandzustandsaussage ist auf verschiedene Wiese möglich. So kann beispielsweise die Auswertungseinrichtung die Bandzustandsaussage an eine Steuereinrichtung für das Förderband ausgeben. In diesem Fall ist eine unmittelbare Beeinflussung des Förderbandes (beispielsweise ein Stoppen des Förderbandes) möglich, sofern dies auf Grund der Bandzustandsaussage erforderlich sein sollte. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Auswertungseinrichtung die Bandzustandsaussage an einen Bedienrechner übermittelt. In diesem Fall kann sie von einer Bedienperson nach Bedarf aus dem Bedienrechner abgerufen werden. Weiterhin ist es alternativ oder zusätzlich auch möglich, dass die Auswertungseinrichtung in Abhängigkeit von der Bandzustandsaussage eine Ausgabeeinrichtung ansteuert, deren Ausgabesignal von einem Menschen mit einem seiner Sinnesorgane unmittelbar wahrnehmbar ist. In diesem Fall kann ohne weiteres aktives Handeln von einer Bedienperson ein entsprechender Zustand des Förderbandes wahrgenommen werden, so dass die Bedienperson gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen kann.
  • Die Bandzustandsaussage ist vorzugsweise eine Alarmmeldung, eine Aussage über den Verschleißgrad, einen Bandschaden, eine Restlebensdauer und/oder eine Verschmutzung des Förderbandes. Ein Verschleißgrad wird dabei in Prozent ausgegeben, eine Schaden vorzugsweise nach Ort und Art aufgeschlüsselt. Eine Restlebensdauer wird in der Einheit „Zeit" angegeben. Eine Verschmutzung wird vorzugsweise nach Ort und/oder Grad (Prozent oder in Stufen) ausgebeben.
  • Wenn die Auswertungseinrichtung in den erfassten zweidimensionalen Abbildungen signifikante Abweichungen der erfassten zweidimensionalen Abbildungen von den zweidimensionalen Referenzabbildungen lokalisiert und den Ort der signifikanten Abweichungen ausgibt, ist eine noch bessere und umfassendere Information über den Zustand des Förderbandes gegeben.
  • In der Regel sind die erfassten zweidimensionalen Abbildungen und die zweidimensionalen Referenzabbildungen Bilder. Vorzugsweise ist daher die Auswertungseinrichtung derart ausgebildet, dass sie in den erfassten zweidimensionalen Abbildungen und den zweidimensionalen Referenzabbildungen miteinander korrespondierende Strukturen ermittelt und die erfassten zweidimensionalen Abbildungen vor dem Vergleichen mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen relativ zu den zweidimensionalen Referenzabbildungen verschiebt und/oder verdreht, so dass die miteinander korrespondierenden Strukturen miteinander zur Deckung kommen.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen. Dabei zeigen in Prinzipdarstellung:
  • 1 schematisch eine Förderanlage mit einer Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes,
  • 2 und 3 mögliche Ausgestaltungen einer Erfassungsanordnung und
  • 4 und 5 Ablaufdiagramme.
  • Gemäß 1 soll – rein beispielhaft – Schüttgut 1 (z. B. Kohle oder Erz) mittels einer Fördereinrichtung 2 zu einem Bunker 3 gefördert werden. Hierzu wird das Schüttgut 1 an einer Zuführstelle 4 auf die Fördereinrichtung 2 geladen. Die in 1 dargestellte Art des Aufladens des Schüttguts 1 auf die Fördereinrichtung 2 mittels eines Greifers 5 ist dabei rein beispielhaft.
  • Gemäß 1 weist die Fördereinrichtung 2 ein Förderband 6 auf. Das Förderband 6 wird über zwei Umlenkrollen 7 geführt, wobei eine der Umlenkrollen 7 mittels eines Antriebs 8 angetrieben ist. Der Antrieb 8 wird von einer Steuereinrichtung 9 gesteuert. Die Steuereinrichtung 9 ist wiederum mit einem Bedienrechner 10 verbunden, über den eine Bedienperson 11 unter anderem den Betriebszustand der Förderanlage erkennen und beeinflussen kann.
  • Das Förderband 6 unterliegt im Betrieb Verschleiß. Erfindungsgemäß ist der Fördereinrichtung 2 daher eine Vorrichtung zum Ermitteln des Zustands des Förderbandes 6 zugeordnet. Diese Vorrichtung weist eine Erfassungseinrichtung 12, einen Positionsgeber 12', eine Auswertungseinrichtung 13 und optional ein Synchronisationselement 14 auf Die Auswertungseinrichtung 13 ist dabei mit der Erfassungseinrichtung 12, dem Positionsgeber 12' und gegebenenfalls auch dem Synchronisationselement 14 datentechnisch verbunden.
  • Mittels der Erfassungseinrichtung 12 erfasst die Vorrichtung zweidimensionale Abbildungen B von aufeinanderfolgenden Abschnitten 15 des Förderbandes 6. Die Erfassung erfolgt dabei im laufenden Betrieb des Förderbandes 6. Die erfassten zweidimensionalen Abbildungen B übermittelt die Erfassungseinrichtung 12 an die Auswertungseinrichtung 13.
  • Die Auswertungseinrichtung 13 vergleicht die an sie übermittelten zweidimensionalen Abbildungen B mit zweidimensionalen Referenzabbildungen R. Die zweidimensionalen Referenzabbildungen R sind dabei ebenfalls den Bandabschnitten 15 zugeordnet. In der Regel besteht sogar eine 1:1-Zuordnung, so dass also jede Referenzabbildung R genau einem Bandabschnitt 15 zugeordnet ist und umgekehrt jedem Bandabschnitt 15 genau eine Referenzabbildung R zugeordnet ist.
  • Die Auswertungseinrichtung 13 ermittelt also für jede erfasste zweidimensionale Abbildung B die korrespondierende zweidimensionale Referenzabbildung R und vergleicht jede erfasste zweidimensionale Abbildung B mit der korrespondierenden zweidimensionalen Referenzabbildung R. Welche der Referenzabbildungen R mit der jeweils zuletzt erfassten Abbildung B korrespondiert, ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 dabei anhand eines vom Positionsgeber 12' übermittelten Positionssignals. Anhand des Vergleichs ermittelt sie eine Bandzustandsaussage und gibt die Bandzustandsaussage aus.
  • Es ist möglich, dass die Auswertungseinrichtung 13 die Bandzustandsaussage direkt an die Steuereinrichtung 9 ausgibt. Die Steuereinrichtung 9 ist in diesem Fall in der Lage, die Bandzustandsaussage gegebenenfalls bei der Ansteuerung der Fördereinrichtung 2 zu berücksichtigen. Beispielsweise kann sie das Förderband 6 anhalten, wenn anderenfalls die Gefahr eines Schadens droht.
  • Alternativ der zusätzlich ist es auch möglich, dass die Auswertungseinrichtung 13 die Bandzustandsaussage an den Bedienrechner 10 ausgibt. Dort ist es möglich, dass sie sofort – z. B. über ein Sichtgerät – an die Bedienperson 11 ausgegeben wird. Es ist aber auch möglich, dass die Bandzustandsaussage auf Seiten des Bedienrechners 10 nur gespeichert wird. In diesem Fall ist es zur Visualisierung der Bandzustandsaussage erforderlich, dass die Bedienperson 11 einen korrespondierenden Abrufbefehl an den Bedienrechner 10 abgibt und so die Bandzustandsaussage abruft.
  • Wiederum alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass die Auswertungseinrichtung 13 selbst eine Ausgabeeinrichtung 16, 17 ansteuert. Die Ausgabeeinrichtung 16, 17 kann beispielsweise eine Leuchteinrichtung 16 oder eine Anzeige sein. Sie kann auch ein akustischer Melder 17 sein. In beiden Fällen ist das von der Ausgabeeinrichtung 16, 17 ausgegebene Ausgabesignal von der Bedienperson 11 (oder einem anderen Menschen) mit einem seiner Sinnesorgane unmittelbar wahrnehmbar.
  • Gemäß 2 ist der Erfassungseinrichtung 12 eine Strahlungsquelle 18 zugeordnet. Die Strahlungsquelle 18 ist gemäß 2 auf der gleichen Seite des Förderbandes 6 angeordnet wie die Erfassungseinrichtung 12. Sie emittiert beispielsweise elektromagnetische Strahlung im sichtbaren Bereich (Wellenlänge ca. 400 bis 700 Nanometer, „Licht"), im infraroten oder im ultravioletten Bereich. Es ist auch möglich, dass sie Ultraschall emittiert. In jedem dieser Fälle ist die Erfassungseinrichtung 12 aber derart ausgebildet, dass sie die emittierte Strahlung erfassen kann. Sie ist also beispielsweise als Kamera für den entsprechenden Wellenlängenbereich oder als Ultraschalldetektor ausgebildet. Auch sind die von der Erfassungseinrichtung 12 erfassten zweidimensionalen Abbildungen B in jedem dieser Fälle Bilder B. Da weiterhin die zweidimensionalen Referenzabbildungen R mit den erfassten zweidimensionalen Abbildungen B korrespondieren, sind die zweidimensionalen Referenzabbildungen R ebenfalls Bilder.
  • Auch gemäß 3 ist der Erfassungseinrichtung 12 eine Strahlungsquelle 18 zugeordnet. Auch ist die von der Strahlungs quelle 18 emittierte Strahlung wieder von der Erfassungseinrichtung 12 erfassbar. Gemäß 3 sind aber die Erfassungseinrichtung 12 und die Strahlungsquelle 18 auf voneinander verschiedenen Seiten des Förderbandes 6 angeordnet. In diesem Fall muss die von der Strahlungsquelle 18 emittierte Strahlung in der Lage sein, das Förderband 6 zu durchdringen. Ein typisches Beispiel einer derartigen Strahlung ist Röntgenstrahlung. Es könnte gegebenenfalls aber auch Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung in Betracht kommen.
  • Im Falle der 3 sind die zweidimensionalen Abbildungen B Projektionsbilder, also ebenfalls Bilder. Gleiches muss selbstverständlich wieder für die zweidimensionalen Referenzabbildungen R gelten.
  • Die Anordnung der Erfassungseinrichtung 12 – mit der Strahlungsquelle 18 oder ohne die Strahlungsquelle 18 – ist in weiten Grenzen frei wählbar. Sie sollte aber derart bestimmt sein, dass die von der Erfassungseinrichtung 12 erfassten zweidimensionalen Abbildungen B die korrespondierenden Bandabschnitte 15 in einem Zustand zeigen, in dem sich auf den Bandabschnitten 15 kein Fördergut 1 befindet (fördergutfreier Zustand).
  • Die Betriebsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nachfolgend in Verbindung mit den 4 und 5 nochmals erläutert.
  • Gemäß 4 nimmt die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S1 zunächst von der Erfassungseinrichtung 12 die zweidimensionalen Referenzabbildungen R sowie vom Positionsgeber 12' deren Erfassungspositionen entgegen. Die zweidimensionalen Referenzabbildungen R zeigen beispielsweise die einzelnen Bandabschnitte 15 in einem anfänglichen Zustand, z. B. nach einer Neuinstallation des Förderbandes 6.
  • In einem Schritt S2 ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 in den Referenzabbildungen R charakteristische Strukturen. Im Falle von Röntgenbildern können die Strukturen beispielsweise dem Verlauf von Stahlbewehrungen in den Bandabschnitten 15 entsprechen.
  • Das Förderband 6 weist gemäß 1 an mindestens einer vorbestimmten Stelle eine Synchronisationsmarkierung 19 auf. Gemäß 1 sind sogar mehrere solcher Synchronisationsmarkierungen 19 vorhanden. Jede Synchronisationsmarkierung 19 ist beispielsweise am Anfang eines vorbestimmten der Bandabschnitte 15 angeordnet. Jedes Mal, wenn eine der Synchronisationsmarkierungen 19 (bzw. der korrespondierende Bandabschnitt 15) das Synchronisationselement 14 passiert, wird dies vom Synchronisationselement 14 erfasst. Das Synchronisationselement 14 übermittelt in diesem Fall ein entsprechendes Synchronisationssignal an die Auswertungseinrichtung 13. Die Auswertungseinrichtung 13 ist daher in der Lage, sich mit dem Förderband 6 zu synchronisieren.
  • Die Anzahl an Synchronisationsmarkierungen 19 entspricht der Anzahl von Synchronisationsvorgängen pro Umlauf des Förderbandes 6. Pro Umlauf des Förderbandes 6 erfolgt bei Verwendung von Synchronisationsmarkierungen 19 also mindestens ein Synchronisationsvorgang.
  • Auf Grund der obenstehend beschriebenen externen Synchronisation durch das Synchronisationselement 14 prüft die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S3, ob ihr vom Synchronisationselement 14 ein Synchronisationssignal übermittelt wurde. Wenn dies der Fall ist, synchronisiert sich die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S4 mit dem Förderband 6. Anderenfalls geht die Auswertungseinrichtung 13 direkt zu einem Schritt S5 über.
  • Im Schritt S5 wartet die Auswertungseinrichtung 13 ab, dass das Förderband 6 die nächste Position erreicht, an der von der Erfassungseinrichtung 12 wieder eine zweidimensionale Abbildung B erfasst werden soll. Die Erfassungspositionen sind der Auswertungseinrichtung 13 aus dem Schritt S1 bekannt. Die momentane Position liefert der Positionsgeber 12'.
  • Ist die jeweilige Erfassungsposition erreicht, steuert die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S6 die Erfassungseinrichtung 12 an, so dass die Erfassungseinrichtung 12 die zweidimensionale Abbildung B des entsprechenden Bandabschnitts 15 erfasst und an die Auswertungseinrichtung 13 übermittelt. Diese zweidimensionale Abbildung B nimmt die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S7 entgegen.
  • In einem Schritt S8 ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 in der erfassten und übermittelten zweidimensionalen Abbildung B deren Strukturen. In einem Schritt S9 verschiebt und/oder verdreht die Auswertungseinrichtung 13 die erfasste zweidimensionale Abbildung B relativ zur korrespondierenden zweidimensionalen Referenzabbildung R, so dass die miteinander korrespondierenden Strukturen der erfassten zweidimensionalen Abbildung B und der korrespondierenden zweidimensionalen Referenzabbildung R miteinander zur Deckung kommen. Dadurch können insbesondere Deckungsfehler kompensiert werden, die durch ein seitliches Auswandern des Förderbandes 6 und einen Synchronisationsfehler verursacht werden, der seit dem letzten Synchronisationsvorgang möglicherweise entstanden ist.
  • In einem Schritt S10 vergleicht die Auswertungseinrichtung 13 die erfasste zweidimensionale Abbildung B und die korrespondierende zweidimensionale Referenzabbildung R miteinander. Insbesondere kann hierzu im Rahmen des Schrittes S10 eine Subtraktion der beiden zweidimensionalen Abbildungen B, R voneinander erfolgen.
  • In einem Schritt S11 ermittelt die Auswertungseinrichtung 13 anhand des Vergleichs eine Bandzustandsaussage. Beispielsweise kann sie eine Aussage über den Verschleißgrad, einen etwaigen Bandschaden, eine Restlebensdauer und/oder eine Ver schmutzung des Förderbandes 6 treffen. Gegebenenfalls kann sie auch eine Alarmmeldung ermitteln.
  • In einem Schritt S12 gibt die Auswertungseinrichtung 13 die ermittelte Bandzustandsaussage aus. Die Aussage kann dabei – je nach Bedarf – an die Steuereinrichtung 9 und/oder den Bedienrechner 10 und/oder durch Ansteuern der Anzeigeeinrichtung 16, 17 unmittelbar an die Bedienperson 11 ausgegeben werden.
  • In einem Schritt S13 prüft die Auswertungseinrichtung 13, ob sich im Rahmen des Vergleichs (siehe Schritt S10) signifikante Abweichungen der erfassten zweidimensionalen Abbildung B von der korrespondierenden zweidimensionalen Referenzabbildung R ergeben haben. Wenn dies der Fall ist, geht die Auswertungseinrichtung 13 zu einem Schritt S14 über, in dem sie in der jeweiligen erfassten zweidimensionalen Abbildung B die signifikanten Abweichungen lokalisiert. Auch diese Orte werden ausgegeben. Gegebenenfalls kann auch die Art der Abweichung bestimmt und ausgegeben werden. Die Ausgabe der Orte der signifikanten Abweichungen und der Arten der signifikanten Abweichungen erfolgt vorzugsweise an den Bedienrechner 10 und/oder über eine Anzeigeeinrichtung.
  • Schließlich prüft die Auswertungseinrichtung 13 in einem Schritt S15 noch, ob die weitere Ausführung des Verfahrens beendet werden soll. Wenn dies nicht der Fall ist, geht die Auswertungseinrichtung 13 zum Schritt S3 zurück. Anderenfalls beendet sie die Ausführung des Verfahrens.
  • Bei der obenstehend in Verbindung mit 4 beschriebenen Vorgehensweise erfolgt mittels des Synchronisationselements 14 und der Synchronisationsmarkierungen 19 eine externe Synchronisation der Auswertungseinrichtung 13. Es ist aber auch möglich, dass die Auswertungseinrichtung 13 sich anhand des Vergleichs der erfassten zweidimensionalen Abbildungen B mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen R selbsttätig syn chronisiert. In diesem Fall wird die Vorgehensweise von 4 so modifiziert, wie dies in 5 dargestellt ist.
  • Gemäß 5 bleibt die Grundstruktur der Vorgehensweise von FIG erhalten. Es entfallen allerdings die Schritte S3 und S4. Statt dessen wird beim Rücksprung von dem Schritt S15 zum Schritt 55 noch ein Schritt S16 ausgeführt. Im Schritt S16 adaptiert die Auswertungseinrichtung 13 die Position, bei der im Rahmen des Schrittes S5 die nächste Erfassung einer zweidimensionalen Abbildung B ausgelöst wird. Die Adaption des Schrittes S16 erfolgt dabei anhand der Verschiebungen, die im Rahmen des Schrittes S9 erforderlich waren. Die Auswertungseinrichtung 13 synchronisiert sich bei der Vorgehensweise gemäß 5 somit vor jeder Erfassung einer zweidimensionalen Abbildung B.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine zuverlässige Erfassung und objektive Auswertung des Zustands des Förderbandes 6 möglich. Die Nachteile des Standes der Technik können nahezu vollständig vermieden werden.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes (6), – wobei die Vorrichtung eine Erfassungseinrichtung (12) aufweist, mittels derer im laufenden Betrieb des Förderbandes (6) zweidimensionale Abbildungen (B) aufeinander folgender Bandabschnitte (15) des Förderbandes (6) erfassbar sind, – wobei die Erfassungseinrichtung (12) mit einer Auswertungseinrichtung (13) datentechnisch verbunden ist, so dass die erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) an die Auswertungseinrichtung (13) übermittelbar sind, und – wobei die Auswertungseinrichtung (13) derart ausgebildet ist, dass sie die an sie übermittelten zweidimensionalen Abbildungen (B) mit den Bandabschnitten (15) zugeordneten zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) vergleicht, anhand des Vergleichs mindestens eine Bandzustandsaussage ermittelt und die Bandzustandsaussage ausgibt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungseinrichtung (12) eine Strahlungsquelle (18) zugeordnet ist, deren Strahlung von der Erfassungseinrichtung (12) erfassbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (12) und die Strahlungsquelle (18) auf der gleichen Seite des Förderbandes (6) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (12) und die Strahlungsquelle (18) auf voneinander verschiedenen Seiten des Förderbandes (6) angeordnet sind und dass die von der Strahlungsquelle (18) emittierte Strahlung das Förderband (6) durchdringt.
  5. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinrichtung (13) derart ausgebildet ist, dass sie sich bei jedem Umlauf des Förderbandes (6) mindestens einmal mit dem Förderband (6) synchronisiert.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinrichtung (13) derart ausgebildet ist, dass sie sich anhand des Vergleichs der erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) selbsttätig synchronisiert.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Synchronisationselement (14) aufweist, mittels dessen erfassbar ist, wenn mindestens ein vorbestimmter der Bandabschnitte (15) das Synchronisationselement (14) passiert, und dass das Synchronisationselement (14) und die Auswertungseinrichtung (13) zur Übermittlung eines entsprechenden Synchronisationssignals an die Auswertungseinrichtung (13) datentechnisch miteinander verbunden sind.
  8. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (12) derart angeordnet ist, dass die von der Erfassungseinrichtung (12) erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) die korrespondierenden Bandabschnitte (15) im fördergutfreien Zustand zeigen.
  9. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinrichtung (13) die Bandzustandsaussage an eine Steuereinrichtung (9) für das Förderband (6) ausgibt.
  10. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinrichtung (13) die Bandzustandsaussage an einen Bedienrechner (10) übermittelt.
  11. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinrichtung (13) in Abhängigkeit von der Bandzustandsaussage eine Ausgabeeinrichtung (16, 17) ansteuert, deren Ausgabesignal von einem Menschen (11) mit einem seiner Sinnesorgane unmittelbar wahrnehmbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandzustandsaussage eine Alarmmeldung, eine Aussage über den Verschleißgrad, einen Bandschaden, eine Restlebensdauer und/oder eine Verschmutzung des Förderbandes (6) ist.
  13. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinrichtung (13) in den erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) signifikante Abweichungen der erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) von den zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) lokalisiert und die Orte der signifikanten Abweichungen ausgibt.
  14. Vorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) und die zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) Bilder sind und dass die Auswertungseinrichtung (13) derart ausgebildet ist, dass sie in den erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) und den zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) miteinander korrespondierende Strukturen ermittelt und die erfassten zweidimensionalen Abbildungen (B) vor dem Vergleichen mit den zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) relativ zu den zweidimensionalen Referenzabbildungen (R) verschiebt und/oder verdreht, so dass die miteinander korrespondierenden Strukturen miteinander zur Deckung kommen.
DE102005055655A 2005-11-22 2005-11-22 Vorrichtung zum Ermitteln des Zustandes eines Förderbandes Withdrawn DE102005055655A1 (de)

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