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DE102005054983B4 - Grabstein, Grabstein-Bausatz und Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins - Google Patents

Grabstein, Grabstein-Bausatz und Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins Download PDF

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Abstract

Grabstein (1), welcher aus thermoplastischem Kunststoffmaterial spritzgegossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das thermoplastische Kunststoffmaterial aus einem ersten thermoplastischen Kunststoffgranulat und zumindest einem weiteren thermoplastischen Kunststoffgranulat anderer Farbe marmoriert oder meliert zusammen in Form spritzgegossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Grabstein gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Grabstein-Bausatz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
  • Im deutschsprachigen Raum werden auf den Friedhöfen üblicherweise als Grabschmuck und zum Totengedenken dienende Grabsteine auf die Gräber gestellt. Herkömmliche Grabsteine werden dabei in handwerklich geprägten Steinmetzbetrieben gefertigt. Sie werden aus einem Natursteinblock herausgeschnitten bzw. gemeißelt oder dgl. und stehen nach einer anschließenden Feinbehandlung, wie beispielsweise einem Schleifen, Polieren oder dgl. als fertige Rohlinge zur Aufstellung auf den hierzulande üblichen, parzellierten Gräbern bereit, wobei als letzter Schritt noch eine Erinnerungsinschrift auf dem Grabstein aufzubringen ist.
  • Derartige Grabsteine entsprechen zwar den gängigen Vorstellungen, wie eine Grabstätte auszusehen hat, weisen jedoch auch gravierende Nachteile auf. So sind sie zum Einem besonders schwergewichtig und erfordern daher einen hohen Aufwand bei der Aufstellung. Zum Anderen sind derartige Grabsteine aufgrund der handwerklichen Verarbeitung und des hochpreisigen Natursteinmaterials auch teuer, so dass insbesondere ärmeren Bevölkerungsschichten eine würdige Grabstätte verwehrt bleibt und oft nur ein einfaches Metall- oder Holzkreuz aufgestellt wird.
  • Um kostengünstigere Grabstätten zu ermöglichen ist daher schon verschiedentlich vorgeschlagen worden, Grabsteine aus Kunststoff zu fertigen, siehe z. B. deutsche Offenlegungsschrift DE 101 32 017 A1 . Um den Trauernden ein pietätvolles Totengedenken zu ermöglichen, wird dabei versucht, den Grabstein als möglichst naturgetreues Inimitat eines Natursteins zu gestalten.
  • So ist in der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 711 08 48 U bereits vorgeschlagen worden, einen Kunststoffgrabstein mit einer eingefärbten Oberflächenschicht zu versehen oder mit einer eingefärbten Folie oder dergleichen zu beziehen.
  • Der weiteren deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 711 79 76 U ist dagegen ein aus Kunststoffgrabstein zu entnehmen, zu dessen Herstellung einer Kunststoffrohmasse Farbe beigemischt wird, bevor der Grabstein aus der Rohmasse geformt wird.
  • Weiterhin wird in der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 20 545 A1 ein aus Kunststoffgranulat hergestellter Grabstein bzw. ein Verfahren zu dessen Herstellung beschrieben. Dazu wird ein verunreinigtes Kunststoffgranulat unter erhöhter Temperatur zusammengepresst und mit einer zusätzlichen, extrudierten Kunststoffaußenbeschichtung versehen. Das zusammengepresste Kunststoffgranulat kann metallische Reste enthalten oder aus vielfarbigen Kunststoffteilchen bestehen, die Kunststoffaußenbeschichtung kann dagegen farblos, getönt oder marmoriert sein. Das Aussehen des Grabsteins wird bei einer durchscheinenden Kunststoffaußenbeschichtung durch das zusammengepresste Kunststoffgranulat und durch die Kunststoffaußenbeschichtung bestimmt, ansonsten alleine durch Kunststoffaußenbeschichtung.
  • Schließlich ist der deutschen Offenlegungsschrift DE 374 13 14 A1 ein aus einem thermoplastischen Material spritzgegossener Grabsteinüberzug zu entnehmen, wobei der Kunststoffüberzug nachträglich beispielsweise schwarz eingefärbt ist. Der Kunststoffüberzug kann an seiner Oberfläche eine Maserung oder eine Struktur haben, um dadurch das Aussehen eines monolithischen Steinblocks besonders gut zu imitieren.
  • Insgesamt wurde also bereits erkannt, dass zur Akzeptanz eines industriell gefertigten Grabsteins insbesondere eine auf Dauer angelegte Witterungsbeständigkeit und eine einem Grabstein aus Naturstein entsprechende Optik nötig ist. Ferner, dass mit thermoplastischen Kunststoffen besonders witterungsbeständige Materialien zur Verfügung stehen, die insbesondere im Spritzgussverfahren auch optisch so verarbeitet werden können, dass der Eindruck eines Natursteins entsteht.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen nicht nur billigeren, sondern auch naturnäher aussehenden Kunststoffgrabstein zu schaffen, ferner einen entsprechenden Grabstein-Bausatz sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Grabsteins.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Grabsteins mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, hinsichtlich des Grabstein-Bausatzes mit den Merkmalen des Anspruchs 11, und hinsichtlich des Verfahrens zur Herstellung eines Grabsteins mit den Merkmalen des Anspruch 13.
  • Erfindungsgemäß ist ein aus einem thermoplastischem Kunststoffmaterial spritzgegossener Grabstein vorgesehen, der sich dadurch auszeichnet, dass zumindest zwei unterschiedlich gefärbte Kunststoffgranulate als Ausgangsmaterial vorgesehen sind, welche marmoriert oder meliert zusammen in Form gegossen sind, bzw. werden. Wenn die beiden oder mehrere Kunststoffgranulate dabei marmoriert spritzgegossen werden, kann die Optik eines Natursteins, beispielsweise in Marmor täuschend echt nachgeahmt werden. Auch eine melierte Spritzgussweise ist denkbar, wobei sämtliche gewünschten Farbmischungen erzielt werden können.
  • Als Kunststoffausgangsmaterial eignen sich besonders Thermoplaste, die im Spritzgussverfahren gut verarbeitet werden können, wie beispielsweise Polyprophylen, Polyethylen, Polybutylentherephtalat, Polyethylenterephthalat und andere thermoplastische Polyester, Polyacetal, Polyamid, Polypropylen, Polycarbonat, u. a. oder ein daraus bestehendes Polyblend. Da diese Materialien nach einer Erstverarbeitung auch erneut wieder eingeschmolzen werden können, eignen sich dabei auch Recycling-Granulate zur Verarbeitung zu einem Grabstein, wobei diese heute in hohen Reinheitsgraden und auch bezüglich der Farbe gut sortiert vorliegen.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft das Aufstellen des erfindungsgemäßen Grabsteins und seine sichere Verankerung auf dem Grab. Dazu wird gemäß Anspruch 11 einen Grabstein-Bausatz vorgeschlagen, der ein erdverankerbares Grabstein-Sockelelement aufweist und zumindest einen erfindungsgemäßen Grabstein. Der Grabstein ist dabei als Überziehelement mit einer unterseitigen Aufnahmeöffnung ausgebildet, wobei das Grabstein-Sockelelement eine entsprechende, nach oben gerichtete Zunge aufweist, über die der Grabstein mit seiner Aufnahmeöffnung gestülpt werden kann, wobei die Erdverankerung mittels des Grabstein-Sockelelements erfolgt.
  • Der Grabstein kann damit als Deko-Überzug über ein beispielsweise aus Beton bestehendes Sockelelement übergezogen werden. Auch die Fertigung des Sockelelements kann somit in einen industriellen Fertigungsprozess ausgelagert werden. Über das Sockelelement erfolgt dabei die Erdverankerung des Grabsteins, so dass der Grabstein selber als reines Überziehelement ausgebildet sein kann. Es ergibt sich somit eine besonders einfach zu fertigende Form des Grabsteins. Vorteilhaft sind dabei lediglich Befestigungsmittel zur Befestigung an dem Grabstein-Sockelelement vorgesehen, aber keine zusätzlichen Fertigungsschritte für die Erdverankerung nötig. Dies kann jedoch auf einfache Art beispielsweise dadurch erfolgen, dass das Grabstein-Sockelelement Bohrungen aufweist, die auch nachträglich eingebracht werden können, um es im auf die Zunge des Grabstein-Sockelelements aufgezogenen Zustand vorzugsweise rückseitig mit dem Grabstein-Sockelelement zu verschrauben.
  • Es kann dabei vorteilhaft sein, wenn er als dünnwandiger Körper ausgebildet ist und somit als reiner Deko-Überzug über das Grabstein-Sockelelement. Auf diese Weise können die Werkstoffkosten weiter minimiert werden. Andererseits wäre es ebenfalls denkbar, den Grabstein als Hohlkörper zu gestalten, welcher zur Befestigung an den Grabstein-Sockelelement einen auf die Zunge des Sockelelements aufziehbaren Innenschuh aufweist, der in eine Kunststoffhülle eingeschoben ist.
  • Zur besseren Witterungsbeständigkeit kann ein derartiger Grabstein eine Lackierung beispielsweise mit einem Klarlack aufweisen, so dass der Eindruck eines polierten Natursteins entsteht.
  • Die Grabinschrift kann dem Grabstein dabei in einem anschließenden Fertigungsschritt direkt eingeprägt werden. Bevorzugt ist jedoch eine Ausführungsform, bei der der Grabstein eine vorderseitige Ausnehmung aufweist, in die eine Platte aufgenommen werden kann, auf der die Inschrift eingraviert oder dgl. ist, wobei entsprechende Befestigungsmittel für die Platte vorgesehen sein können, wie beispielsweise Bohrungen für eine Verschraubung.
  • Insgesamt gelingt es somit, Grabsteine in allen gewünschten Formen herzustellen, die neben einer hohen Witterungsbeständigkeit und einer gefälligen Optik geringe Herstellungs- und Montagekosten aufweisen.
  • Im Rahmen der Erfindung wäre es aber neben dem Einsatz als Grabstein ebenso denkbar, auf gleiche Weise Grabplatten, Denkmäler bzw. Denkmalsteine oder – säulen bzw. entsprechende Inschriftplatten auszuformen, die dieselben Merkmale hinsichtlich Werkstoff, Oberflächenbehandlung und Verankerung im Erdreich bzw. an dem jeweiligen Untergrund aufweisen wie der erfindungsgemäße Grabstein.
  • Dabei versteht es sich von selbst, dass die Merkmale der Ansprüche beliebig kombiniert werden können, soweit es sinnvoll erscheint.
  • Nachfolgend wird anhand der beiliegenden Zeichnungen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung erläutert. Es zeigen:
  • 1 die Vorderansicht eines Grabsteins gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine unterseitige Ansicht des in 1 gezeigten Grabsteins;
  • 3 ein Grabstein-Sockelelement für den in 1 und 2 gezeigten Grabstein.
  • Mit 1 ist dabei ein Grabstein bezeichnet, der eine unterseitige Ausnehmung bzw. Aufnahmeöffnung 3 aufweist, mit der er auf eine Zunge bzw. einen Vorsprung 4 des mit 2 bezeichneten Grabstein-Sockelelements aufgeschoben werden kann.
  • Der Grabstein 1 ist dabei aus einem thermoplastischen Kunststoff spritzgegossen, wobei in der Gussform lediglich für die Aufnahmeöffnung 3 ein entsprechender Kern oder Vorsprung eingelegt sein muss. Mit strichpunktierten Linien angedeutete Bohrungen 6 zur Verschraubung des Grabsteins 1 an den Sacklöchern 7 im Grabstein-Sockelelement 2 können dagegen nachträglich eingebracht werden. Nach dem Urformschritt ist eventuell noch eine Nachbehandlung, wie beispielsweise ein Entgraten oder ein Oberflächenpolieren nötig. Danach kann noch eine gewünschte Oberflächenbeschichtung aufgebracht werden, beispielsweise ein Klarlack. Weiterhin weist der somit als Überziehelement gestaltete Grabstein 1 noch eine vorderseitige Ausnehmung 5 auf, in die eine entsprechende Grabinschrift aufgenommen werden kann. Die Inschrift kann dabei auf einer separaten Platte aufgebracht sein, die beispielsweise in die Ausnehmung 5 eingeklebt werden kann.

Claims (14)

  1. Grabstein (1), welcher aus thermoplastischem Kunststoffmaterial spritzgegossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das thermoplastische Kunststoffmaterial aus einem ersten thermoplastischen Kunststoffgranulat und zumindest einem weiteren thermoplastischen Kunststoffgranulat anderer Farbe marmoriert oder meliert zusammen in Form spritzgegossen ist.
  2. Grabstein (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste thermoplastische Kunststoffgranulat weiß und das weitere thermoplastische Kunststoffgranulat schwarz ist.
  3. Grabstein (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Kunststoffgranulate zumindest im wesentlichen aus wiederaufgearbeiteten Kunststoffabfällen besteht.
  4. Grabstein (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Kunststoffgranulate zumindest im wesentlichen aus Neugranulat besteht.
  5. Grabstein (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Lackschicht aufweist.
  6. Grabstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als Überziehelement (1) zum Überstülpen über eine Zunge (4) eines Grabstein-Sockelelements (2), mit einer unterseitigen Aufnahmeöffnung (3) ausgeformt ist, mit der er auf die Zunge (4) des erdverankerbaren Grabstein-Sockelelements (2) aufziehbar ist.
  7. Grabstein nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er Befestigungsmittel (6) zur Befestigung an dem Grabstein-Sockelelement (2) aufweist, insbe sondere Bohrungen (6) zum vorzugsweise rückseitigen Verschrauben mit dem Grabstein-Sockelelement (2).
  8. Grabstein (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein dünnwandiger Körper ist.
  9. Grabstein (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Hohlkörper ist.
  10. Grabstein (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine vorderseitige Ausnehmung (5) zur Aufnahme einer Inschrift oder einer eine Inschrift tragenden Platte aufweist.
  11. Grabstein-Bausatz (1, 2) mit zumindest einem erdverankerbaren Grabstein-Sockelelement (2), dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest einen Grabstein (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist, wobei der Grabstein (1) als Überziehelement (1) mit einer unterseitigen Aufnahmeöffnung (3) ausgebildet ist und das Grabstein-Sockelelement (2) eine entsprechende Zunge (4) für die Aufnahmeöffnung (3) aufweist.
  12. Grabstein-Bausatz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Mehrzahl von Überziehelementen (1) aufweist, die jeweils über eine Zunge (4) eines Grabstein-Sockelelements (2) gestülpt sind.
  13. Verfahren zur Herstellung eines Grabsteins (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der Grabstein aus thermoplastischem Kunststoffmaterial spritzgegossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial ein erstes thermoplastisches Kunststoffgranulat und zumindest ein weiteres thermoplastisches Kunststoffgranulat mit anderer Farbe umfasst, wobei die thermoplastischen Kunststoffgranulate marmoriert oder meliert zusammen in Form spritzgegossen werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste thermoplastische Kunststoffgranulat weiß ist und das weitere thermoplastische Kunststoffgranulat schwarz.
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