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Hintergrund der Erfindung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Filtereinrichtung zur Reinigung eines Fluids, insbesondere eines Kraftstoffs einer Brennkraftmaschine, mit einer insbesondere im wesentlichen zylindrischen Filterpatrone und mit einem an einem oberen Stirnende der Filterpatrone befindlichen rohrförmigen Hals, der einen Anschluss zum Ausleiten des gereinigten Fluids ausbildet, wobei der Hals eine Trennung zwischen der Schmutzseite und der Reinseite der Filtereinrichtung darstellt und im Hals eine Durchgangsöffnung zum Abführen von Luft von der Schmutzseite zur Reinseite vorgesehen ist. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf eine Filtereinrichtung zur Reinigung eines Fluids mit einer Zulaufleitung des ungereinigten Fluids, einem Anschluss zum Ausleiten des gereinigten Fluids und mit einer Durchgangsöffnung zum Abführen von Luft von der Zulaufleitung des ungereinigten Fluids zum Ausleitungsanschluss des gereinigten Fluids.
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Kraftstoff für Verbrennungsmaschinen ist gewöhnlich nicht völlig rein, sondern mit Schmutz und Luft durchmischt. Schmutz im Kraftstoff würde bei der Verbrennung zu einem erhöhten Verschleiß der Brennkraftmaschine führen. Deshalb soll der Schmutz aus dem Kraftstoff mittels eines Kraftstofffilters entfernt werden. Luft, die sich im Kraftstoff befindet ist möglichst noch vor der Filtrierung abzuscheiden, denn sonst bilden sich an der Filteroberfläche Luftblasen, die in einem oberen Raum des Kraftstofffilters gespeichert werden. Die Luft verringert die wirksame Filterfläche, vermindert die Filterfunktion und damit auch die Lebensdauer der Filterpatrone. Ferner sammelt sich die Luft im oberen Bereich der Filterpatrone und reduziert dadurch deren wirksame Fläche auf den unteren Abschnitt der Filterpatrone. Deshalb sind insbesondere bei Kraftstofffiltern Entlüftungseinrichtungen vorgesehen.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Lösungen für Entlüftungseinrichtungen an Flüssigkeitsfiltern bekannt. Solche Entlüftungseinrichtungen sind beispielsweise in einem Gehäuse untergebracht, in dem der Zulauf- und Ablaufanschluss des Kraftstoffes angeordnet sind. Die Entlüftungseinrichtungen sind mittels eines Bypasskanals zwischen der Strömungsseite des ungereinigten Kraftstoffs und der Strömungsseite des gereinigten Kraftstoffs angeordnet und z.B. mit einem kugeligen Schwimmkörper ausgebildet, der den Bypasskanal als Rückschlagventil versperren kann. Das Rückschlagventil sorgt so dafür, das nur die Luft und kein Kraftstoff durch den Bypasskanal entweicht.
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Aus der
DE 198 35 525 C1 ist ein Filter mit einer Entlüftungsleitung bzw. einer Entlüftungseinrichtung bekannt. Bei diesem Filter, insbesondere für Heizöl, ist in einem Innenraum ein Filtereinsatz angeordnet. Das zu filternde Fluid wird in einen zwischen Filtereinsatz und Innenraum gebildeten Zwischenraum eingeleitet. Dabei sind eine mit dem oberen Bereich des Zwischenraumes in Verbindung stehende und mittels eines Verschlusselements verschließbare Entlüftungsleitung und eine Steuereinrichtung vorgesehen, die in Abhängigkeit des im Zwischenraum herrschenden Füllstands das Verschlusselement betätigt.
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Aufgabe und Lösung gemäß der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Filtereinrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die eine preiswert herzustellende, einfach zu wartende und hoch wirksame Entlüftungseinrichtung aufweist.
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Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Filtereinrichtung der eingangs genannten Art gelöst, bei der an der genannten Durchgangsöffnung zum Abführen von Luft ein Filterelement vorgesehen ist, das das durch die Durchgangsöffnung strömende Medium filtriert. Ein Kerngedanke der Erfindung ist es, einen zusätzlichen Filter beispielsweise als Sieb insbesondere an der Schmutzseite der Filtereinrichtung zu positionieren, dort wo sich die abzuscheidende Luft ansammelt. Dieser Filter bzw. dieses Filterelement soll, dann wenn Kraftstoff durch die Durchgangsöffnung tritt, diesen filtrieren und dann, wenn Luft zur Reinseite hin abzuscheiden ist, die Schmutzpartikel aus der Luft zurückhalten. Es kann also sowohl Kraftstoff als auch Luft die erfindungsgemäße Durchgangsöffnung passieren, ohne dass es zu einer Übertragung von Schmutz hinüber zur Reinseite kommt. Die Entlüftungseinrichtung ist insbesondere in der Luftabscheidung hoch wirksam, ohne eine Schmutz- bzw. Partikelabtrennung zu reduzieren. Dadurch kann erfindungsgemäß in kostengünstiger Weise die Spezifikation insbesondere für Kraftstofffilter eingehalten werden.
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Ein Durchgangsloch alleine würde entweder, wenn es groß ist, die Schmutzpartikel auf die Reinseite des Kraftstoffflußes durchlassen oder, wenn es sehr klein ist, sehr schnell verstopfen und somit seine Funktion verlieren. Deshalb soll erfindungsgemäß ein Filterelement in Form eines Siebs oder einer für Luft durchlässigen Membran vor der Durchgangsöffnung angeordnet sein. Unter Membran wird hierbei eine dünne, poröse Wand zur Trennung von Flüssigkeiten und Gasen verstanden. Ein Vorteil einer erfindungsgemäßen Entlüftungseinrichtung ist, dass die Durchgangsöffnung oder -bohrung nicht so schnell verstopft, sondern nur das (feinmaschige) Sieb nach einer bestimmten Gebrauchszeit verschmutzt ist. Ein solches Sieb bzw. Filterelement lässt sich im Gegensatz zu einer schwer zugänglichen Entlüftungseinrichtung in einem Gehäuse bei einer zu starken Verunreinigung oder Verstopfung leicht reinigen oder austauschen, da das erfindungsgemäße Filterelement am Hals der Filterpatrone bei der Wartung leicht zu greifen und abzuheben ist. Das Filterelement kann ferner getrennt oder zusammen mit der Filterpatrone ausgetauscht werden. Auch die Filterpatrone ist ein Austausch- bzw. Verschleißteil, das regelmäßig ersetzt werden muß. Somit werden erfindungsgemäß zwei Austauschteile einer Filtervorrichtung gebündelt angeordnet. Die erfindungsgemäße Entlüftungseinrichtung ist dabei auf viele Arten von Filtern für andere Anwendungen, wie beispielsweise Ölfilter übertragbar.
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In einer Weiterbildung ist eine Filtereinrichtung vorgesehen, bei der ein Filterelement im Luftstrom vor der Durchgangsöffnung angeordnet und bei dem die durchströmbare Fläche des Filterelements größer als die durchströmbare Fläche der engsten Stelle der Durchgangsöffnung ist. Diese Lösung kann auf zweierlei Arten ausgebildet sein. Zum einen kann das Filterelement von der Durchgangsöffnung beabstandet angeordnet und ein Zwischenraum zwischen Filterelement und Durchgangsöffnung gebildet sein, wobei das Filterelement eine größere durchströmbare Fläche besitzt als die Durchgangsöffnung. Zum anderen kann die Durchgangsöffnung eine größere Eingangs- als Ausgangsfläche aufweisen. Bevorzugt ist hierbei zumindest ein Anfangsabschnitt der Durchgangsöffnung in Form einer Düse ausgebildet. Als Düse wird dabei ein Strömungskanal mit einem sich verändernden Querschnitt verstanden, wobei die Querschnittsänderung stetig oder gestuft sein kann, derart dass sich die Geschwindigkeit des hindurchströmenden Fluids erhöht. Eine solche Düse bringt strömungsmechanische Vorteile. Es entsteht eine verbesserte Luftansaugung an der Eingangsfläche der Durchgangsöffnung und beim Austritt aus der Durchgangsöffnung wird eine entsprechend verbesserte Zerstäuberwirkung, d.h. eine feinere Luftverteilung im gereinigten Fluid erzielt. Dadurch ist erfindungsgemäß beispielsweise der Kraftstoff an der Reinseite gleichmäßiger mit Luft durchmischt, als bei einer Durchgangsöffnung die als Bohrung mit über ihre Länge gleichem Durchmesser ausgebildet ist.
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Zweckmäßigerweise ist die durchströmbare Fläche des Filterelements im Verhältnis zur kleinsten durchströmbaren Fläche der Durchgangsöffnung um ungefähr bis zu 500.000 mal größer, bevorzugt bis zu 200.000 mal großer. Wenn die Ansaugfläche derart größer ist, wird die Durchgangsöffnung nicht so schnell verstopft. Dieser maximale Verhältnisfaktor der Flächengrößen ist bei einer Ausgestaltung möglich, bei der der Filter ringförmig und von der Durchgangsöffnung beabstandet ausgebildet ist, wobei die Durchgangsöffnung innerhalb des Rings angeordnet ist. Bei einem direkt an der Durchgangsöffnung mit einer Düse befestigten Filterelement liegt der Verhältnisfaktor der Flächengrößen vorteilhaft im Bereich zwischen ca. 50 und 5000, bevorzugt im Bereich zwischen ca. 200 und 2000.
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Damit keine Schmutzpartikel, sondern ausschließlich Luft die Durchgangsöffnung passiert, ist die Durchgangsöffnung an der kleinsten Stelle auf einen Lochdurchmesser im Bereich zwischen ca. 0,05-0,7 mm, insbesondere zwischen ca. 0,1-0,6 mm, bevorzugt ca. 0,35 mm kalibriert. Bevorzugt ist die engste Stelle in der Durchgangsöffnung in Strömungsrichtung der Luft am Ausgang der Durchgangsöffnung zum gereinigten Fluid hin angeordnet, denn dann wird eine maximale, erwünschte Zerstäubungsfunktion erreicht, die zu einer guten Durchmischung der Luft mit der zu reinigenden Flüssigkeit führt.
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Um ausschließlich Luft durch die Entlüftungsöffnung durchtreten zu lassen, ist das Filterelement mit Poren unterschiedlicher Größe ausgebildet, wobei der maximale Porendurchmesser im Bereich zwischen ca. 1-40 µm, insbesondere zwischen ca. 5-30 µm, bevorzugt um ca. 20 µm liegt. Schmutzpartikel, welche in der Regel etwa eine Größe von 100 µm aufweisen, hindert das Sieb bzw. das Filterelement somit am Durchtritt. Ferner werden erfindungsgemäß zur Standzeiterhöhung mehrschichtige Filterelemente mit verschieden großen Poren in den einzelnen Schichten bevorzugt. Bei solchen Filterelementen können auch Schichten mit Poren zum Einsatz kommen, deren Porendurchmesser größer als 40 µm ist.
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Um das Filterelement für die Verwendung in einem Kraftstofffilter preiswert und mit einer hohen Fertigungsgenauigkeit und -zuverlässigkeit herstellen zu können, ist das Filterelement bevorzugt aus einem kraftstoffbeständigen Polymerwerkstoff, beispielsweise PTFE, hergestellt. Alternativ kann das Filterelement bzw. Sieb aus einem kraftstoffbeständigen, insbesondere porösen Metall- oder Keramikwerkstoff gefertigt sein. Diese beiden bevorzugten Werkstoffe für das Filterelement, sind gegenüber beispielsweise Biodiesel, FAME, Harnstoff oder Biobenzin ausreichend beständig.
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Um Materialressourcen zu schonen, beträgt die Fläche des siebartigen Filterelements bevorzugt ca. 25-100 cm2, insbesondere ca. 50-75 cm2, bevorzugt ca.60 cm2. Die Flächenformen des Filterelements können ein Kreis oder ein Rechteck sein, die insbesondere direkt vor der Durchgangsöffnung angeordnet sind. Alternativ kann die Flächenform ein kurzer hohler Zylinder in Gestalt eines Ringes sein, welcher insbesondere von der Durchgangsöffnung beabstandet angeordnet ist.
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Vorteilhafterweise ist das Filterelement am Hals der Filterpatrone ortsfest angebracht. Somit wird ein einstückiges Montagebauteil geschaffen, dass einen geringen Bauraum benötigt, Gewicht und Material einspart und mit wenigen Fertigungsschritten herstellbar ist. Zudem wird das Filterelement beim Ersetzen der Filterpatrone gleichzeitig und ohne Mehraufwand ebenfalls getauscht. Das spart Wartungsarbeitsschritte und Wartungszeit.
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Um das Filterelement einzeln, austauschen zu können, kann das Filterelement als separates Bauteil ausgebildet sein insbesondere so, dass es auf den Hals der Filterpatrone gesteckt ist. Das Filterelement bzw. das Sieb kann beispielsweise in einen austauschbaren Kranz oder Ring eingearbeitet sein und von dem Hals beabstandet angeordnet sein, so dass es einen Winkel von 360° umschließt bzw. eine Zylindermantelfläche zum Durchströmen der Luft ausbildet. Auf diese Weise wird die Entlüftungswirkung deutlich verbessert. Eine solche Entlüftungseinrichtung minimiert ferner den Zugang von Schmutzpartikeln zur Durchgangsöffnung und begünstigt den Luftdurchtritt von allen Seiten.
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Schließlich können vorteilhaft auch mehrere Durchgangslöcher mit einem in Strömungsrichtung davor angeordneten Filterelement zum Ablassen der Luft vorgesehen sein.
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Figurenliste
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung anhand der beigefügten schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
- 1 einen Längsschnitt eines Kraftstofffilters mit einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform,
- 2 einen Längsschnitt der Filtereinrichtung gemäß der ersten Ausführungsform,
- 3 eine vergrößerte Ansicht eines Halsbereichs der Filtereinrichtung gemäß 2,
- 4 eine perspektivische Ansicht der Filtereinrichtung gemäß 2 vor dem Zusammenbau,
- 5 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
- 6 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform und
- 7 eine Ansicht von oben der Filtereinrichtung gemäß 6.
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Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Die 1 zeigt einen Längsschnitt eines Kraftstofffilters 10 zum Reinigen von Kraftstoff für eine nicht dargestellte Brennkraftmaschine mit einer im Wesentlichen zylindrischen Filterpatrone 12. Die Filterpatrone 12 weist an ihrem oberen Stirnende einen rohrförmigen Hals 14 auf, der einen Anschluss zum Ausleiten des gereinigten Fluids ausbildet. Der Hals 14 stellt eine Trennwand zwischen einer Schmutzseite 18 und einer Reinseite 20 des Kraftstofffilters 10 dar. Im Hals 14 befindet sich eine, in der 1 nicht sichtbare Durchgangsöffnung 22 zum Abführen von Luft von der Schmutzseite 18 zur Reinseite 20.
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Die Filterpatrone 12 ist in einem Filtergehäuse 24 eingesetzt, das mit einem Gehäusedeckel 26 verschlossen ist. In dem Gehäusedeckel 26 ist ein Zulaufanschluss 28 und ein Anschluss 16 zum Ausleiten des Fluids untergebracht. Zur Ausbildung einer verbesserten Entlüftungseinrichtung 34 ist am Hals 14 ein ringförmiges Filterelement 32 aufgesetzt.
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Ferner können eine nicht dargestellte Heizeinrichtung oder eine ebenfalls nicht veranschaulichte Entwässerungsvorrichtung im Kraftstofffilter 10 vorgesehen sein.
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Der Kraftstofffilter 10 funktioniert wie folgt: Ungereinigter Kraftstoff wird durch den Zulaufanschluss 28 in den Kraftstofffilter 10 eingeführt. Von der oberen Stirnseite der Filterpatrone 12 fließt der zu reinigende Kraftstoff um die Mantelfläche der Filterpatrone 12 und umspült diese. Luft sammelt sich bevorzugt an der oberen Stirnseite der Filterpatrone 12 an. Die Luft stammt aus dem Kraftstoff, der geringfügig mit Luft durchmischt ist. Da die Luft die Funktionalität und die Lebensdauer der Filterpatrone 12 herabsetzen würde, wenn sich die Luft auf der Filterfläche der Filterpatrone 12 absetzen könnte, ist die Entlüftungseinrichtung 34 notwendig. Die Entlüftungseinrichtung 34 führt die angesammelte Luft von der Schmutzseite 18 des Fluids zur Reinseite 20 des Fluids. Die Luft, die sich auf der Schmutzseite 18 gesammelt hat, durchdringt das als ringförmiges Sieb gestaltete Filterelement 32 von allen Seiten um den Hals 14 und durchströmt die Durchgangsöffnung 22. Auf der Reinseite 20 des Kraftstoffs vermischt sich die Luft wieder mit dem Kraftstoff und wird über den Anschluss 16 zum nicht dargestellten Verbrennungsmotor geführt.
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Die 2 zeigt die Filterpatrone 12 mit dem Hals 14 und einem ringförmigen Filterelement 32 im vergrößerten Längsschnitt ohne Filtergehäuse 24.
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Die 3 zeigt eine vergrößerte Ansicht des Bereichs um den Hals 14 der in der 2 gezeigten Filterpatrone 12. Die Ansicht veranschaulicht, dass die Entlüftungseinrichtung 34 mit dem hohlzylindrischen Filterelement 32 und der Durchgangsöffnung 22 ungefähr in axialer Richtung in der Mitte des Halses 14 angeordnet ist. Die Durchgangsöffnung 22 ist bei dieser bevorzugten Ausführungsform in Strömungsrichtung eingangsseitig mit einer trichterförmigen Düse 36 und nachfolgend einem zylindrischen Lochabschnitt 38 ausgestaltet, welcher einen Durchmesser d aufweist. Diese Formgebung hat die oben bereits beschriebenen strömungsmechanischen Vorteile, dass der Luftstrom in der Düse 36 beschleunigt wird, sich auf der Reinseite 20 entspannt und sich mit dem Kraftstoff besser vermischt, da eine zerstäubende Wirkung auftritt.
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Die Durchgangsöffnung 22 ist an der kleinsten Stelle (bevorzugt am Ausgang der Durchgangsöffnung 22) auf einen Lochdurchmesser d von ca. 0,35 mm kalibriert.
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Das Filterelement 32 ist ein großflächiges, feinmaschiges Sieb mit einer Porengröße bzw. Maschenweite unterschiedlicher Größe, wobei der maximale Porendurchmesser ca. 20 µm beträgt. Das Filterelement 32 hält insbesondere Schmutzpartikel in der Größe von durchschnittlich 100 µm ab, läßt jedoch Luft hindurch passieren.
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Die Fläche des Filterelements 32 ist um ein Vielfaches größer als die Eingangsquerschnittsfläche und insbesondere auch als die Ausgangsquerschnittfläche der Durchgangsöffnung 22. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Fläche des Filterelements 32 ungefähr um den Verhältnisfaktor 100.000 mal größer als die engste Stelle der Durchgangsöffnung 22. Dabei beträgt die Fläche des Filterelements 32 ca. 100 cm2. Abhängig von der Menge des zu filternden Kraftstoffs und der für die bestimmte Anwendung bevorzugten Ausführungsform beträgt die Fläche des Filterelements 32 ungefähr ca. 25-100 cm2, insbesondere ca. 50-75 cm2, bevorzugt ca.60 cm2. Dies schafft eine lang andauernde Entlüftungsfunktion der Entlüftungseinrichtung 34.
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Der Werkstoff aus dem das siebartige Filterelement 32 hergestellt ist, ist vorzugsweise ein kraftstoffbeständiger Kunststoff, d.h. ein Polymer, oder auch bevorzugt ein Metall nach definierten Spezifikationen, nicht jedoch Gummi oder Sintermetall, da diese gegenüber neuen Kraftstoffen, insbesondere Biodiesel, FAME, Harnstoff oder Biobenzin, nicht ausreichend beständig sind. Diese neuen, bevorzugten Werkstoffe können aufgrund eines Fertigungsverfahrens mit einer hohen Qualität und der erforderlichen Toleranz der Siebporosität hergestellt werden, um den notwendigen Partikelabscheidungsgrad zu erreichen.
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Wie in 4 gut zu sehen ist, wird das Filterelement 32, das in einen ringförmigen Halter 40 eingearbeitet oder eingespritzt ist, bei der Montage oder beim Austauschen während der Wartung mittels des Halters 40 auf den rohrförmigen Hals 14 gesteckt. Der Halter 40 ist mit zwei übereinander liegenden Ringen gestaltet, die mit sechs axialen Stegen verbunden sind.
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Der Austausch des Halters 40 mit dem Filterelement 32 kann so einfach und unabhängig vom Austausch des Kraftstofffilters 10 erfolgen. Außerdem sorgt der Halter 40 für einen radialen Abstand des Filterelements 32 um den ganzen Hals 14 herum, insbesondere in dem mittleren Bereich des Halses 14 in Höhe der Durchgangsöffnung 22, während die zwei Stützringe des Halters 40 direkt als Passung am Hals 14 eng anliegen. Der Hals 14 ist dadurch gegenüber dem Fluid abgedichtet und es ist ein abgedichteter Zwischenraum zwischen dem Filterelement 32 und der Durchgangsöffnung 22 gebildet.
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Die 5 zeigt als zweite bevorzugte Ausführungsform ein kreisflächenförmiges Filterelement 32, das die Durchgangsöffnung 22 am Hals 14 der Filterpatrone 12 abdeckt. Diese Ausführungsform erfordert nur sehr wenig Material für das Filterelement 32.
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Die 6 und 7 zeigen in perspektivischer Ansicht und Draufsicht eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Filterelements 32. Das Filterelement 32 ist bei dieser Ausführungsform ein rechteckiger Streifen, der seitlich an dem Hals 14 befestigt ist und teilweise die Durchgangsöffnung 22 bedeckt, teilweise seitlich über diese hinausragt. Die 6 zeigt den Streifen in der Form einer Membran in seiner Lage am Hals 14. 7 verdeutlicht die Anordnung des Filterelements 32 mit der Durchgangsöffnung 22 am Hals 14 im einbaufertigen Zustand. Eine solche Ausführungsform spart Gewicht, Bauraum und Material am Filterelement 32. Die Entlüftungseinrichtung 30 mit dem Filterelement 32 wird ferner bei der Wartung beim Ersetzen der Filterpatrone 12 selbsttätig miterneuert.