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DE102005040803A1 - Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Energieanlage - Google Patents

Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Energieanlage Download PDF

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DE102005040803A1
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DE102005040803A
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English (en)
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Walter Schopf
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Schopf Walter Dipl-Ing
Original Assignee
Schopf Walter Dipl-Ing
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Abstract

Der Erfindungsgedanke besteht darin, dass DOLLAR A an schwimmenden Offshore- Windenergieanlagen die Meeresströmungen zur Stromgewinnungen nutzenden Wasserkraftmaschinen angeordnet sind, wobei DOLLAR A eine als Standbasis für die Windenergieanlage dienende Plattform von auf der Wasseroberfläche schwimmenden und in tieferen ruhigeren Schichten positionierten, den Haupttraganteil übernehmenden Schwimmkörpern getragen wird, DOLLAR A die im tieferen Wasser angeordneten Schwimmkörper als mit Auftrieb behaftete Wasserkraftmaschinen ausgebildet sind bzw. in Unterwasserschwimmkörper Wasserkraftmaschinen integriert oder daran angeordnet sind, DOLLAR A die Schwimmkörper an vertikal an der Plattform für Montage-, Wartungs- und Transportaktionen vorteilhaft hochziehbar angeordneten Ständern sitzen, DOLLAR A der als Wasserkraftmaschine mit Generator ausgebildete Unterwasserschwimmkörper oder eine separat angeordnete Wasserkraftmaschine mit Generator eine derartige Ausgestaltung, Zusatzeinrichtung und Anordnung aufweist, dass der Generator auch als Motor und die Wasserkraftmaschine auch als Pumpe betrieben werden kann mit einem in beliebige Richtungen richtbaren als Schwingungsregulativ nutzbaren Rückstoß.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine schwimmende Offshore-Energieanlage zur Gewinnung elektrischer Energie aus dem Wind und aus der Strömungsenergie der Meeresströmung mit den in dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
  • Die intensive Erschließung regenerativer, nachhaltiger Energien ist in Anbetracht der Endlichkeit fossiler Energieträger ein global erkanntes und anerkanntes Gebot unserer Epoche, auch wegen des zwingenden Handlungsbedarfes zur Verminderung der CO2-Belastung unserer Atmosphäre, aber auch zum Erhalt eines (Rest-) Bestandes an für die Menschheit und Wirtschaft lebenswichtiger in den fossilen Energieträgern enthaltenen Grundstoffen und Substanzen.
  • Unter den zur Verfügung stehenden regenerativen Energieressourcen hat sich bereits die Windenergie – zumindest mit einem wichtigen Anteil – als zukünftiger Energielieferant favorisiert. Zu deren Nutzung sind bereits umfangreiche Windkraftanlagen-Projekte an Land entwickelt und realisiert, eine Steigerung (außer einigen Repower-Aktionen) ist nach technischen und ökonomischen Aspekten in nennenswertem Maße kaum noch möglich. Auch sprechen Landschaftsschutz- und Öko-Strömungen aus der Bevölkerung dagegen.
  • Eine intensive und lukrative Erschließung der Windkraft bietet sich auf See an, wo Stärke und Kontinuität des Windes wesentlich intensiver und günstiger sind. Darüber hinaus kommen für die Akzeptanz und Realisierbarkeit einer Windkraftanlage oder eines -Parks noch weitere Aspekte wie Geräuschimmission, Schattenwurf, optische Verträglichkeit und vor allem auch Natur- und Landschaftsschutzaspekte eher zum Tragen. Aber auch hier stehen letztgenannte Aspekte häufig der Realisierung küstennaher Offshore-Windenergieanlagen entgegen.
  • Auch in Anbetracht der Gegebenheit, dass die Windintensität auf hoher See noch größer ist, bieten sich solche Standorte zur Windenergieausbeute an.
  • Verstärkt wird daher in letzter Zeit (z. Z. vorliegender Patentanmeldung) die Planung und Realisierung von Offshore-Windenergieanlagen auf hoher See betrieben. Nachteilig sind dabei die höheren Aufwendungen für Gründungen besonders in tiefen Gewässern und Aufwendungen für die Netzanbindung.
  • Als Ausweg gegen erforderliche tiefreichende aufwendige Gründungen bieten sich „Schwimmende Offshore-Windenergieanlagen" an, wie sie beispielsweise bereits (wiederum z. Z vorliegender Patentanmeldung) bei dem in Planung befindlichen Offshore-Windenergiepark Ventotec Ost 2 vorgesehen sind.
  • Besonders effizient arbeiten solche Anlagen, wenn an Bord – wie in Patentanmeldung DE 102 19 062.3-15 beschrieben und beansprucht – der gewonnene Strom ohne Übertragungsverluste und aufwendiger und somit teurer Übertragungseinrichtungen zur Gewinnung des für die bevorstehende „Wasserstoffwirtschaft" so wichtigen Energieträgers Wasserstoff eingesetzt wird.
  • Bei solchen schwimmenden Anlagen auf offener See stellen aber zwangsläufig die Rauheiten der Wasseroberfläche, die Schwingungen an der Anlage verursachen können, ein nach Möglichkeit zu begegnendem Problem dar.
  • Eine Zielsetzung und Aufgabe vorliegenden Erfindungsgedankens besteht daher in der Schaffung von technischen Voraussetzung und Einrichtungen für den Einsatz und Betrieb schwimmender, insbesondere autark arbeitender Offshore-Windenergieanlagen.
  • Weitere riesige alles andere übertreffende Energieressourcen, bisher weniger erschlossene Energiepotentiale, liegen in der Meeresströmung.
  • Deren Nutzung ist – wie die relativ geringe bisherige Realisierung auch unter Beweis stellt – durch Energiegewinnungsanlagen mit im Meer gegründeten Bauwerken aufwendig und kostenintensiv und wegen ihrer Gefährdung durch die Rauheiten des Meeres sehr problematisch.
  • Vorliegender Erfindungsgegenstand ist besonders auf die Nutzung der zwar mäßigen, aber stetigen Unterwasser-Strömungen der Meere abgestimmt. Neben einer weitgehenden Beständigkeit dieses Energieangebotes birgt ein Unterwassereinsatz auch den Vorteil, dass unter solchen Einsatzbedingungen arbeitende Einrichtungen nicht oder zumindest nur in geringerem Maße den zerstörerischen rauhen Oberflächenwellengängen ausgesetzt sind.
  • Eine weitere Zielsetzung und Aufgabe vorliegenden Erfindungsgedankens besteht daher in der Schaffung von technischen Voraussetzungen und Einrichtungen zur Nutzung der Meeresströme. Dabei ist die Zielsetzung von dem Erfindungsgedanken geleitet, tragende Einrichtungen von Offshore-Windenergieanlagen als Trägerbasis für energiegewinnende Wasserkraftmaschinen mit zu nutzen.
  • Die Lösungen der genannten Zielsetzungen bestehen im wesentlichen darin, dass zur Stabilisierung der schwimmenden Offshore-Energieanlage
    • – ein großer Anteil des Volumens Auftrieb behafteter tragender Schwimmkörper der Offshore-Anlage in tiefere, ruhigere Strömungszonen verlegt sind,
    • – die Unterwasserschwimmkörper Ausführungen oder Zusatzeinrichtung zur Bewirkung eines für Schwingungsdämpfungsprozesse nutzbaren, variierbaren Auftriebes aufweisen, zur Gewinnung von Energie aus der Meeresströmung
    • – an der schwimmenden Trägerbasis der Windenergieanlage die Meeresströmung erfassende und nutzende Wasserkraftmaschinen angeordnet sind, ausgebildet gleichermaßen als tragende Schwimmkörper.
  • Details der erfindungsgemäßen Ausgestaltungen gehen aus den Ansprüchen und Beschreibungen der Ausführungsbeispiele hervor.
  • Die damit erzielbaren Vorteile ergeben sich aus der erfindungsgemäßen Erfüllung der Zielsetzungen. Details vorteilhafter Funktionen der erfindungsgemäßen Ausgestaltungen gehen aus den Beschreibungen der Ausführungsbeispiele hervor.
  • Der Anmeldungsgegenstand wird nachstehend unter Verweis auf Zeichnungen erläutert
  • 1 zeigt eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen schwimmenden Offshore-Windenergieanlage mit einer Windkraftmaschine, deren Plattform von auf der Wasseroberfläche und unterhalb der Wasseroberfläche angeordneten Schwimmkörpern getragen wird, wobei letztere als mit starkem Auftrieb behaftete, die Meeresströmung nutzende Wasserkraftmaschinen ausgebildet sind.
  • 2 zeigt in der Draufsicht zur Hälfte die erfindungsgemäße kombinierte schwimmende Offshore-Energieanlage gemäß 1
  • 3 und 4 veranschaulichen die Anbau- und Anordnungsweise der Oberflächenschwimmkörper und der als tragende Wasserkraftmaschinen ausgebildeten Unterwasserschwimmkörper aus 1 und 2.
  • Beschreibung zu den Ausführungsbeispielen.
  • Zu 1 und 2:
  • Die Windenergieanlage bestehend aus üblichen Komponenten, im wesentlichen aus einer auf einen Turm 4 mit einer drehbar darauf angeordneten Gondel mit einer daran gelagerten Nabe 2 mit ihren Rotorflügeln 3, sitzt auf einer Platte 5 die mit sternförmig angeordneten Trägern 6 die tragende Plattform der Offshore-Anlage bildet. Die Träger 6 bestehen im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einer Gitterkonstruktion aus einem unteren stärkeren Steg 6a, zwei oberen schwächeren Stegen 6b und 6c, die durch Streben 6d verbunden sind.
  • Die Trägerenden weisen rohrförmige senkrechte Holme 7 auf, in denen über eine Zwischenhülse 8 die je einen Oberwasserschwimmkörper 10 und mindestens einen Unterwasserschwimmkörper 11 tragenden Ständer 9 befestigt sind. Der Unterwasser-Schwimmkörper 11 ist als eine mit Auftrieb bewirkenden Hohlräumen ausgestattete Wasserkraftmaschine ausgebildet. Im vorliegen Ausführungsbeispiel besteht sie aus einer Propellerturbine mit ihrer Nabe 12 und den daran sitzenden Flügeln bzw. Schaufeln 13, wobei sich innerhalb des Schwimmkörpers 11 ein von ihr angetriebener elektrischer Generator befindet. Es können auch beliebig andere Wasserkraftmaschinen zum Einsatz kommen, vorzugsweise die für diese Einsatzfälle besonders geeigneten Turbinenkonzeptionen in Form einer modifizierten Axial-, Radial- und Durchströmturbine gemäß ihren Patentanmeldeschriften DE 10 2005 040 807.9 , DE 10 2005 040 806.0 und DE 10 2005 040 805.2 . Die als Generator fungierende Elektromaschine ist so geartet, dass sie auch als Antriebsmotor betreibbar ist. Dies, um den Propeller zur Bewirkung gesteuerter vertikaler Auf- und Abtriebskräfte für Schwingungsdämpfungsprozesse anzutreiben. Hierfür ist der Schwimmkörper 11 mit seiner integrierten Turbine in einer in Fortsetzung des Ständers 9 ausgebildeten Gabel 14 angeordnet und auf einer Achse 15 in der horizontalen Ebene schwenkbar gelagert. Diese Bewegung wird durch einen von einer bordeigenen Steuer- und Regeleinrichtung gesteuerten Stellantrieb bewirkt. Dieser besteht im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem auf der Achse 15 sitzenden Schneckenrad 16 und einer auf der Welle eines gehäusefesten Elektromotors 18 sitzenden Schnecke 17.
  • Der Sitz des Ständers 9 in der axial fixierten, aber drehbaren Zwischenhülse 8 ist so ausgebildet, das der Ständer 9 vertikal verschoben werden kann. In seiner Betriebsstellung ist er durch eine Arretiereinrichtung 19 mit der Zwischenhülse 8 verbunden. Auf dieser Zwischenhülse ist ein Schneckenrad 29 gelagert, das mit einer auf der Welle eines gehäusefesten Elektromotors 22 sitzenden Schnecke 21 im Eingriff steht. Das Schneckenrad kann mittels einer zwischen ihm und der Zwischenhülse 8 sitzenden Kupplung 23 mit dieser verdrehfest gekoppelt werden. Mit dieser Einrichtung bestehen die alternativen Betriebsweisen:
    • a) bei fester Drehverbindung 8-20 kann die Turbine 11/12/13 gesteuert in die Strömung gerichtet werden, was für schwingungsdämpfende Aktionen nützlich sein kann;
    • b) im entkuppelten Falle bestehen bei luv angeordnetem Schaufelrad auf Grund des Abstandes des resultierenden Angriffsschwerpunktes der Strömung vom Drehpunkt 15 die Voraussetzungen zu einer selbsttätigen Einstellbarkeit in die Strömung. Den gleichen Effekt unterstützt der zum Ständer verdrehfeste Oberflächenschwimm-Körper 10. Dieser ist mittels einer ihn durchdringenden hülsenhaften Sitzbasis 24 am Holm vertikal verschiebbar gelagert, aber mittels einer Arretiereinrichtung 25 an ihm vertikal fixiert.
  • Der in der Zwischenhülse 8 vertikal verschiebbare Ständer 9 weist eine Befestigungsbasis 27 für ein angreifendes bordeigenes Hebezeug auf, das ebenso nach unten verlaufende Ständerverschiebungen zu bewirken vermag. Hierfür ist ein nicht dargestelltes bordeigenes Hebezeug vorgesehen, das auf ein auf den Trägern 6 installiertes Schienensystem fahrend zu diesen Trägerendpunkten gelangt.
  • Alternativ sind die Ständer 9 mit einer Art Triebstockverzahnung versehen, mittels der und eines ihm zugeordneten, im Gehäuse 28 untergebrachten Zahnradantriebes der Ständer vertikal bewegt wird.
  • Die schwimmende Anlage ist über an ihr angeordnete Befestigungsbasen 29 über Seilwerke 30 im Meeresboden verankert. Hierfür ermöglichen fortgeschrittene Meerestechnologien wirtschaftliche, von der Wasseroberfläche aus zu bewirkende Verankerungsprozesse.
  • Die Auftriebsvolumina der Über- und Unterwasserschwimmkörper sind so verteilt, dass zum größten Teil die in ruhigeren Wasserschichten positionierten Unterwasserschwimmkörper das Tragen der gesamten Offshoreanlage übernehmen und den oberen ein kleiner, allerdings das Niveau der Anlage bestimmender kleinerer Anteil verbleibt.
  • Da diese oberen kleineren Schwimmkörper 10 weniger Angriffsfläche für Meeresoberflächenrauheiten bieten, zu dem noch die nicht dargestellten, aber oben darauf Bezug genommenen Unterwasserschwimmkörper mit integrierten Wasserkraftmaschinen und wirksamen Leitflächen in der horizontaler Ebene dem ganzen schwimmenden System eine zentrierende, stabilisierende Wirkung verleihen, besitzen diese erfindungsgemäßen Konzeptionen gegenüber solchen, die nur an der Wasseroberfläche angeordnete Schwimmkörper aufweisen, erhebliche Stabilitätsvorteile.
  • Die Abstände und vertikalen Zuordnungen der Schwimmkörper untereinander und zur Plattform 5/6 werden vorteilhafterweise durch folgende Aspekte bestimmt:
    • – die Plattform 5/6 ist soweit über dem Wasserspiegel 26 angeordnet, dass – getragen von den übrigen – ein einzelner oder mehrere einzelne Ständer nach lösen der Arretierung 19 nach oben gehoben werden können, so, dass der obere Schwimmkörper 10, und nach lösen dessen Arretiereinrichtung 24 am Ständer auch der untere Schwimmkörper 11 mit der integrierten Wasserkraftmaschine und dem Generator zur Wartung oder Reparatur, von der Plattform aus zugänglich, nach oben gehoben wird;
    • – die unteren tragenden Schwimmkörper mit ihren Wasserkraftmaschinen sind (in vertikaler Erstreckung) in ruhigeren Wasserschichten positioniert;
    • – der Transport von der herstellenden Werft zum Einsatzort kann selbstschwimmend erfolgen, auch zur Vermeidung eines störenden Tiefganges können die Schwimmkörper hochgezogen werden.
  • Bei vorliegender erfindungsgemäßer Offshore-Plattformkonzeption versprechen die im Unterwasserbereich angeordneten Schwimmkörper und Wasserkraftmaschinen alleine auch schon günstigere Voraussetzungen für ein stabileres Schwimmverhalten der Anlage. Denn intensive Winde, die bei ungleichmäßiger Intensität an den Angriffsflächen der Windkraftanlage am gesamten schwimmenden System Schwingbewegungen verursachen, werden die sich sicherlich, wenn auch in einem abgeschwächten Maße, auch in der Wasserströmung im Unterwasserbereich abzeichnen. Diese, somit auch die Unterwasserpartien der Anlage belastenden Einwirkungen, bewirken quasi ein kompensierendes Gegenmoment zu erstgenanntem Effekt.
  • 01
    Rotorblatt
    02
    Rotornabe
    03
    Gondel
    04
    Turm
    05
    Platte
    06
    Träger
    07
    Holm
    08
    Ständer
    08
    Zwischenhülse
    10
    Oberflächenschwimmkörper
    11
    Unterwasserschwimmkörper
    12
    Rotornabe
    13
    Laufschaufel
    14
    Ständergabel
    15
    Achse
    16
    achsfestes Schneckenrad
    17
    Schnecke
    18
    Verstellmotor
    19
    Arretiereinrichtung
    20
    Schneckenrad
    21
    Schnecke
    22
    Motor
    23
    Kupplung
    24
    hülsenhafte Sitzbasis
    25
    Arretiereinrichtung
    26
    Wasserspiegel
    27
    Hebezeugbefestigungsbasis
    28
    Getriebe- u. Kupplungsgehäuse
    29
    Seilbefestigung
    30
    Verankerungsseil

Claims (17)

  1. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser Offshore-Energieanlage, bestehend aus einer auf tragfähigen Schwimmkörpern ruhenden Plattform mit einer darauf angeordneten Windkraftanlage mit im wesentlichen bekannten Komponenten wie Turm, Gondel mit Generator und einer daran gelagerten Windturbine, dadurch gekennzeichnet, dass die den Haupttaganteil übernehmenden Schwimmkörper (11) allseitig umspült in tieferen ruhigeren Wasserschichten angeordnet sind, die den restlichen Traganteil übernehmenden Schwimmkörper (10) an der Meeresoberfläche (26) schwimmend positioniert sind, beide Schwimmkörper (10 und 11) an an der Plattform (5/6) befestigten vertikal stehenden Ständern (9) paarweise angeordnet sind, die tragenden Unterwasserschwimmkörper (11) aus Wasserkraftmaschinen mit Auftrieb bewirkenden Hohlräumen bestehen, alternativ bei wasserkraftmaschinenlosen Schwimmkörpern separate Wasserkraftmaschinen an Ständern (8) oder direkt an der Plattform (5, 6) angeordnet sind, der als Wasserkraftmaschine mit Generator ausgebildete Unterwasserschwimmkörper oder eine separat angeordnete Wasserkraftmaschine mit Generator eine derartige Ausgestaltung, Zusatzeinrichtung und Anordnung aufweist, dass der Generator auch als Motor und die Wasserkraftmaschine auch als Pumpe betrieben werden kann mit einem in beliebige Richtung richtbaren Rückstoß.
  2. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (5/6) für die an ihr sitzenden Ständer (9) in Längsrichtung verschiebbare Befestigungseinrichtungen (8, 19) aufweist.
  3. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (5/6) für die an ihr sitzenden Ständer (9) eine Verdreheinrichtung, (21, 22, 23) mit Elementen ((23) zur Entkoppelung dieser Einrichtung aufweist.
  4. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberflächenschwimmkörper (10) mittels einer hülsenförmigen, vertikal verschiebbaren Befestigungseinrichtung (24, 25) am Ständer (9) exzentrisch zu ihm befestigt ist.
  5. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterwasserschwimmkörper (11/12/13) am unteren Ende des Ständers (9) angeordnet ist, wobei sein Strömungswiderstandsschwerpunkt – der der Schaufelräder (13) einer integrierten Wasserkraftmaschine einbezogen – weit ab von der Längsachse des Ständers (9) liegt, in einem Maße, das die freie Strömung den Schwimmkörper mit seiner Längsachse (31) in ihre Strömungsrichtung zu schwenken versucht.
  6. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterwasserschwimmkörper (11/12/13) in horizontaler Ebene schwenkbar angeordnet ist.
  7. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsbasis des Unterwasserschwimmkörpers (11/12/13) am Ständer (9) aus einer bügelförmigen Endung (14) des Ständers (9) besteht.
  8. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkgelenkverbindung (11, 15) ein motorisch betriebener Schwenkantrieb (16, 17, 18) zugeordnet ist.
  9. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die als Unterwasserschwimmkörper fungierende Wasserkraftmaschine eine Propellerturbine (12, 13) ist.
  10. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Plattform (5/6) eine Einrichtung zum Heben und Senken des Ständers (9) mit seinen daran sitzenden Schwimmkörpern (10, 11) aufweist bzw. trägt.
  11. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Einrichtung zum Heben und Senken des Ständers (9) aus einem kranartigen Hubgerät besteht, das auf einem auf der Plattform (5/6) angeordneten Schienensystem fahrbar installiert ist.
  12. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Einrichtung zum Heben und Senken des Ständers (9) aus einer am Ständer (9) angeordneten Triebstockverzahnung und einem damit in Eingriff stehenden, auf der Plattform sitzenden, manuell oder motorisch angetriebenen Zahntrieb besteht.
  13. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die horizontale Plattform aus einer weitgehend homogenen Platte (5) und aus einem zu den Positionen der Ständer (9) reichenden Gitterwerk (6) besteht.
  14. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass die die Ständer (9) fixierenden Partien der Plattform aus sternförmig an der Platte (5) befestigten Trägern (6) besteht.
  15. Kombiniere schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (6) aus zwei oberen (6b, 6c) und einem unteren Profilkörper (6a) besteht, vorzugsweise einem rohrförmigen, die gitterartig mit Streben (6d) miteinander verbunden sind.
  16. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Gehäuse von Motoren, Getrieben und elektrischen Bauelementen der Energieanlage über Verbindungsleitungen mit einer Versorgungsanlagen innen mit Überdruck beaufschlagt sind, der mindestens so hoch ist, wie ihre äußeren Druckbeauschlagungen, die sich aus der geodätischen darüber liegenden Wasserhöhe und aus durch Strömungen und Verwirbelungen verursachten Staudruckbeaufschlagungen ergeben.
  17. Kombinierte schwimmende Wind- und Wasser-Offshore-Energieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine elektronische Regel- und Steuereinrichtung mit Speicher, Rechen- und Steuerfunktionen aufweist, dieser Einrichtung Sensoren zur Erfassung von relevanten Parametern zur Einregelung optimaler Wasserkraftmaschinendrehzahlen zur optimalen Ausnutzung der Strömungsenergie sowie zur Bewirkung von Schwingungsdämpfungsmaßnahmen zugeordnet sind, wobei diese Regel- und Steuereinrichtungen elektronische und elektrische Komponenten mit Funktionsverhalten derart aufweisen, dass nach einem vorbestimmten Algorithmus – durch eine Leistungsregelung an der Wasserkraftmaschinen-Generatoreinheit eine der Strömungsgeschwindigkeit angepasste optimale Wasserkraftmaschinendrehzahl eingeregelt wird, – zur Stabilisierung der schwimmenden Anlage diesbezügliche Messdaten verarbeitet werden und der Schwingungsdämpfung dienliche Stellkommandos an die dafür bestimmten Aktoren (18, 22) gibt, oder bzw. und über eine Leistungselektronik die Elektromaschinen der Unterwasserkraftmaschinen (11, 12, 13) als Motore betreibend so steuert, dass die Wasserkraftmaschinen als Arbeitsmaschinen wirkend schwingungsdämpfende, der Schwingbewegung gegenläufige Kräfte auf die Anlage ausüben.
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