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DE102005049115B4 - Optischer Sensor - Google Patents

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DE102005049115B4
DE102005049115B4 DE102005049115A DE102005049115A DE102005049115B4 DE 102005049115 B4 DE102005049115 B4 DE 102005049115B4 DE 102005049115 A DE102005049115 A DE 102005049115A DE 102005049115 A DE102005049115 A DE 102005049115A DE 102005049115 B4 DE102005049115 B4 DE 102005049115B4
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semiconductor switch
optical sensor
output circuit
sensor according
switching
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Paul Hartl
Klaus-Jürgen Stock
Jörg Hubert
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Leuze Lumiflex GmbH and Co KG
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Abstract

Optischer Sensor zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich (4), mit wenigstens einem Sendelichtstrahlen (5) emittierenden Sende wenigstens einem Empfangslichtstrahlen (6) empfangenden Empfänger (10) und mit wenigstens einer Rechnereinheit (13), in welcher in Abhängigkeit der Empfangssignale am Ausgang des wenigstens einen Empfängers ein binäres Objektfeststellungssignal generiert wird, wobei der wenigstens einen Rechnereinheit (13) wenigstens eine Sicherheitsausgangsschaltung (14) mit einem Halbleiter-Schalter (22) nachgeordnet ist, welcher mittels des Objektfeststellungssignals zur Generierung eines über einen Schaltausgang (20) ausgebbaren Schaltsignals zur Aktivierung und Deaktivierung eines Arbeitsgeräts schaltbar ist, wobei der Halbleiter-Schalter (22) durch in der wenigstens einen Rechnereinheit (13) generierte Steuersignale getestet wird und Überlastzustände des Halbleiter-Schalters (22) durch Auswertung dessen Ausgangssignale in der Sicherheitsausgangsschaltung (14) erfassbar sind, und wobei der Halbleiter-Schalter (22) bei Auftreten eines Fehlers durch eine Endstufe der wenigstens einen Sicherheitsausgangsschaltung in einen gegen Wiedereinschaltung gesicherten Verriegelungszustand überführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen optischen Sensor.
  • Derartige optische Sensoren werden insbesondere im Bereich der Sicherheitstechnik eingesetzt und dienen zur Überwachung von Gefahrenbereichen von Arbeitsgeräten wie zum Beispiel Abkantpressen, Robotern, fahrerlosen Transportsystemen.
  • Mit dem vom optischen Sensor erfassten Überwachungsbereich wird der Gefahrenbereich an einem derartigen Arbeitsgerät überwacht. Dringt ein Objekt oder eine Person in den Überwachungsbereich ein, wird in der Auswerteeinheit des optischen Sensors ein entsprechendes Schaltsignal mit einem vorgegebenen Schaltzustand generiert, welches über einen Sicherheitsschaltausgang ausgegeben wird. Mit dem Schaltsignal wird das Arbeitsgerät abgeschaltet, das heißt deaktiviert, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Liegt dagegen kein Eingriff in den Überwachungsbereich vor, so nimmt das Schaltsignal einen zweiten Schaltzustand ein, so dass das Arbeitsgerät eingeschaltet, das heißt aktiviert ist.
  • Bei stationären Anwendungen zur Sicherung von Arbeitsgeräten werden insbesondere als Lichtgitter ausgebildete optische Sensoren eingesetzt. Ein derartiges Lichtgitter ist beispielsweise aus der DE 39 39 191 A1 bekannt.
  • Bei stationären und insbesondere auch bei mobilen Anwendungen werden zur Gefahrenbereichsabsicherung insbesondere auch als Flächendistanzsensoren ausgebildete optische Sensoren eingesetzt. Ein derartiger Flächendistanzsensor ist beispielsweise aus der DE 19 917 509 C1 bekannt. Der Flächendistanzsensor besteht im Wesentlichen aus einem Distanzsensor mit einem Sendelichtstrahlen emittierenden Sender und einem Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger. Die Distanzmessung erfolgt dabei nach dem Laufzeitverfahren, das bildende Verriegelungsschaltung zur Verriegelung des Halbleiter-Schalters (22) ansteuerbar ist.
    • 4. Optischer Sensor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsschaltung als Bestandteil der Sicherheitsausgangsschaltung (14) von zwei Transistoren (28, 29) gebildet ist.
    • 5. Optischer Sensor nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsausgangsschaltung (14) eine Konstantstromquelle aufweist, welche mit einer Versorgungsspannung gespeist wird, und welche einen maximalen Strom für den Halbleiter-Schalter (22) definiert.
    • 6. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Halbleiter-Schalter (22) durch Kurzschließen in den Verriegelungszustand überführbar ist.
    • 7. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsausgangsschaltung (14) Schaltmittel (41) zur Verriegelung des Halbleiter-Schalters (22) aufweist.
    • 8. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass über wenigstens einen Ausgang der Rechnereinheit (13) Steuersignale auf den Halbleiter-Schalter (22) ausgebbar sind, wobei die dadurch generierten Mess-Signale zur Funktionsüberprüfung des Halbleiter-Schalters (22) in die Rechnereinheit (13) rücklesbar sind.
    • 9. Optischer Sensor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch Analyse der Signalform der Mess-Signale in der Rechnereinheit (13) die Funktion des Halbleiter-Schalters (22) überprüfbar ist.
    • 10. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechnereinheit (13) von einem digitalen Signalprozessor gebildet ist.
  • Die DE 103 27 888 A1 als nachveröffentlichter Stand der Technik betrifft eine Schutzeinrichtung für eine Maschine, welche ein erstes Maschinenteil aufweist, welches Arbeitsbewegungen gegen ein zweites Maschinenteil ausführt, sowie eine mit dem ersten Maschinenteil mitbewegte optische Sensoranordnung zur Überwachung eines Schutzbereichs. Die optische Sensoranordnung weist eine Sendereinheit zur Generierung von im Schutzbereich verlaufenden Projektionslichtstrahlen auf, wobei bei freiem Schutzbereich die Projektionslichtstrahlen auf ein Projektionsmedium als Projektionsmuster abgebildet werden, welche mittels einer Kamera erfassbar sind. In einer Auswerteeinheit wird ein Objektfeststellungssignal generiert, falls das Projektionsmuster von der Kamera nicht vollständig erfasst wird.
  • Die DE 103 23 324 A1 als nachveröffentlichter Stand der Technik betrifft einen optischen Sensor zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich mit wenigstens einem Sendelichtstrahlen emittierenden Sender, wenigstens einem Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger und mit einer Auswerteeinheit, in welcher in Abhängigkeit der Empfangssignale am Ausgang des Empfängers ein Schaltsignal generiert wird, welches über wenigstens einen Sicherheitsschaltausgang zur Steuerung eines Arbeitsgerätes ausgegeben wird. In der Auswerteeinheit wird wenigstens ein Meldesignal generiert, an einen einkanaligen Meldeausgang ausgelesen, in die Auswerteeinheit zurückgelesen und dort mit vorgegebenen Sollwerten verglichen. Bei einer Abweichung der Istwerte von den Sollwerten wird in der Auswerteeinheit ein Deaktivierungssignal für den Sicherheitsschaltausgang und/oder den Meldeausgang generiert.
  • Die DE 199 51 165 C1 betrifft einen optischen Sensor zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich mit einem Sendelichtstrahlen emittierenden Sender, einem Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger sowie einer Auswerteeinheit, in welcher in Abhängigkeit der Empfangssignale am Ausgang des Empfängers wenigstens einen Schaltausgang ausgebbar ist. Die Auswerteeinheit weist jeweils einen Anschluss für die positive und negative Betriebsspannung auf, wobei eine externe Last über Leitungen zwischen dem Schaltausgang einerseits und dem Anschluss für die positive oder negative Betriebsspannung andererseits anschließbar ist. Die Auswerteeinheit weist einen integrierten Schaltkreis auf, in welchem der Schaltausgang mit dem Anschluss für die positive Betriebsspannung über einen ersten Schalter gekoppelt ist und der Schaltausgang mit dem Anschluss für die negative Betriebsspannung über einen zweiten Schalter gekoppelt ist. Die Schalter sind über ein Steuersignal steuerbar, so dass wenigstens einer der Schalter in Abhängigkeit des binären Schaltsignals gesteuert ist und höchstens einer der Schalter einen unveränderlichen Schaltzustand aufweist.
  • Die DE 103 04 054 A1 betrifft einen optischen Sensor zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich mit wenigstens einem Sendelichtstrahlen emittierenden Sender, wenigstens einem Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger und einer Auswerteeinheit zur Auswertung der am Ausgang des Empfängers anstehenden Empfangssignale. Dabei sind mehrere Sicherheitsschaltausgänge vorgesehen, über welche jeweils ein Schaltsignal zur Steuerung eines Arbeitsgerätes ausgebbar ist. Die Schaltzustände eines Schaltsignals sind jeweils in Abhängigkeit der Detektion eines Objektes innerhalb wenigstens eines Schutzfeldes als Teil des Überwachungsbereichs bestimmt.
  • Die DE 10 2004 005 460 A1 betrifft eine optoelektronische Vorrichtung zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich mit einer Empfängereinheit, bestehend aus wenigstens einer Empfängerzeile mit einer linearen Anordnung von Empfangselementen, mit einer Auswerteeinheit zur Auswertung von an den Ausgängen der Empfangselemente anstehenden Empfangssignalen, und mit einem den Überwachungsbereich begrenzenden Kontrastmuster, welches auf die Empfängerzeile abgebildet ist. Die dem Kontrastmuster entsprechenden Empfangselemente werden in einem Einlernvorgang in der Auswerteeinheit als Referenzsignale abgespeichert. Während einer auf den Einlernvorgang folgenden Betriebsphase in der Auswerteeinheit als Referenzsignale abgespeichert. Während einer auf den Einlernvorgang folgenden Betriebsphase in der Auswerteeinheit wird durch Vergleich von aktuell registrierten Empfangssignalen mit den Referenzsignalen ein Objektfeststellungssignal generiert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen optischen Sensor der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welchem mit möglichst geringem Aufwand eine sichere Signalausgabe gewährleistet ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Der erfindungsgemäße optische Sensor dient zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich. Dieser optische Sensor weist wenigstens einen Sendelichtstrahlen emittierenden Sender, einen Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger und eine Rechnereinheit auf, in welcher in Abhängigkeit der Empfangssignale am Ausgang des wenigstens einen Empfängers ein binäres Objektfeststellungssignal generiert wird. Der Rechnereinheit ist wenigstens eine Sicherheitsausgangsschaltung mit einem Halbleiter-Schalter nachgeordnet, welcher mittels des Objektfeststellungssignals zur Generierung eines über einen Schaltausgang ausgehbaren Schaltsignals zur Aktivierung wird Deaktivierung eines Arbeitsgeräts schaltbar ist. Der Halbleiter-Schalter wird durch in der wenigstens einen Rechnereinheit generierte Steuersignale getestet. Überlastzustände des Halbleiter-Schalten sind durch Auswertung dessen Ausgangssignale in der Sicherheitsausgangsschaltung erfassbar. Der Halbleiter-Schalter ist bei Auftreten eines Fehlers durch eine Endstufe der wenigstens einen Sicherheitsausgangsschaltung in einen gegen Wiedereinschaltung gesicherten Verriegelungszustand überführt.
  • Durch die selbsthaltende Verriegelung des Halbleiter-Schalters als Endstufe der Sicherheitsausgangsschaltung zur Ansteuerung des Ausgangs wird eine erhöhte Sicherheit bei der Aktivierung und Deaktivierung des Arbeitsgerätes erzielt. Dabei ist insbesondere vorteilhaft, dass bei fehlerhafter Funktion des Halbleiter-Schalters dieser unabhängig von der Funktion der Rechnereinheit sicher verriegelt bleibt.
  • Besonders vorteilhaft kann die Verriegelung des Halbleiter-Schalters nur durch Abschaltung der Versorgungsspannung oder durch Deaktivierung und anschließender Aktivierung von dem Halbleiterschalter zugeführten Steuersignale aufgehoben werden, wodurch eine unkontrollierte Aufhebung der Verriegelung des Halbleiter-Schalters und damit verbunden eine unkontrollierte Aktivierung des Arbeitsgerätes vermieden wird.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Halbleiter-Schalter neben seiner Schalterfunktion auch eine Sensorfunktion zur Erkennung von Überlastzuständen, insbesondere thermischer Überlastung, übernimmt. Durch die bei Auftreten von Überlastzuständen im Halbleiter-Schalter generierten Ausgangssignale wird der Halbleiter-Schalter durch die Sicherheitsausgangsschaltung verriegelt, das heißt das Arbeitsgerät deaktiviert und so in den sicheren Zustand überführt.
  • Zur weiteren Erhöhung der Funktionssicherheit weist die Sicherheitsausgangsschaltung Schaltmittel auf, mittels derer der Halbleiter-Schalter in den Verriegelungszustand überführt werden kann, falls dieser im Fehlerfall nicht innerhalb einer vorgegebenen Reaktionszeit abschaltet. Die Halbleiter-Schaltmittel können aus diskreten Bauteilen wie Relais oder Transistoren oder integrierten Bauteilen bestehen. Dabei kann mit diesen Halbleiter-Schaltmitteln der Halbleiter-Schalter insbesondere kurzgeschlossen oder gegen Masse geschaltet werden. Weiterhin kann mit den Halbleiter-Schaltmitteln auch eine Sicherung ausgelöst werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird der Halbleiter-Schalter durch in der Rechnereinheit generierte Steuersignale direkt getestet. Dabei ist insbesondere vorteilhaft, dass die bei der Testung generierten Signale des Halbleiter-Schalters direkt über einen Spannungsteiler in die Rechnereinheit rückgelesen und dort ausgewertet werden können. Besonders vorteilhaft wird dabei die gemessene Signalform der Signale des Halbleiter-Schalters zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Halbleiter-Schalters geprüft. Zweckmäßigerweise ist, hierzu die Rechnereinheit von einem digitalen Signalprozessor gebildet.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Sicherheitsausgangsschaltung wenigstens eine Schutzdiode auf, die durch die in der Rechnereinheit generierten Steuersignale ausmessbar und damit überprüfbar ist. Mit dieser Schutzdiode können bei Auftreten von sogenannten Common-Mode-Fehlern Leckströme innerhalb der Sicherheitsausgangsschaltung begrenzt werden. Derartige Common-Mode-Fehler liegen vor, wenn bei einer an den Ausgang der Sicherheitsausgangsschaltung angeschlossenen Last und bei gekappter Masseverbindung der Sicherheitsausgangsschaltung diese dennoch noch Strom liefert.
  • Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1: Schematische Darstellung eines als Lichtgitter ausgebildeten optischen Sensors.
  • 2: Schematische Darstellung eines als Flächendistanzsensor ausgebildeten optischen Sensors.
  • 3: Erstes Ausführungsbeispiel einer Sicherheitsausgangsschaltung für die optischen Sensoren gemäß den 1 und 2.
  • 4: Zweites Ausführungsbeispiel einer Sicherheitsausgangsschaltung für die optischen Sensoren gemäß den 1 und 2.
  • 1 zeigt schematisch den Aufbau eines als Lichtgitter ausgebildeten optischen Sensors 1. Das Lichtgitter weist eine Sendereinheit 2 und eine Empfängereinheit 3 auf, welche beidseits eines Überwachungsbereichs 4 in Abstand gegenüberliegend angeordnet sind.
  • Die Sendereinheit 2 weist mehrere vertikal in Abstand angeordnete, Sendelichtstrahlen 5 emittierende Sender 6 auf, die in einem ersten Gehäuse 7 angeordnet sind. Die identisch ausgebildeten Sender 6 sind von Leuchtdioden gebildet und liegen hinter einem Fenster 8, durch welches die Sendelichtstrahlen 5 in den Überwachungsbereich 4 geführt sind. Zur Strahlformung der Sendelichtstrahlen 5 können den Sendern 6 nicht dargestellte Sendeoptiken nachgeordnet sein.
  • Die Ansteuerung der Sender 6 erfolgt über eine Sendersteuereinheit 9. Die Sendersteuereinheit 9 besteht aus einem Mikroprozessorsystem oder dergleichen. Die Sender 6 werden dabei zyklisch nacheinander aktiviert.
  • Die Empfängereinheit 3 weist mehrere vertikal in Abstand angeordnete Empfänger 10 auf, die in einem zweiten Gehäuse 11 angeordnet sind. Die identisch ausgebildeten Empfänger 10 sind von Photodioden gebildet und liegen hinter einem weiteren Fenster 12, durch welches die Sendelichtstrahlen 5 aus dem Überwachungsbereich 4 auf die Empfänger 10 geführt sind. Zur Fokussierung der Sendelichtstrahlen 5 auf die Empfänger 10 können den Empfängern 10 nicht dargestellte Empfangsoptiken vorgeordnet sein.
  • Die Auswertung der an den Ausgängen der Empfänger 10 anstehenden Empfangssignale sowie die Steuerung des Betriebs der Empfänger 10 erfolgt in einer Empfängersteuereinheit, welche im einfachsten Fall von einer einzelnen Rechnereinheit 13 gebildet ist. Je nach Sicherheitsanforderung kann die Empfängersteuereinheit auch einen redundanten Aufbau bestehend aus zwei sich überwachenden Rechnereinheiten 13 aufweisen. Die oder jede Rechnereinheit 13 ist im vorliegenden Fall von einem digitalen Signalprozessor gebildet. Alternativ kann als Rechnereinheit 13 ein Microcontroller vorgesehen sein.
  • Wie aus 1 ersichtlich entspricht die Anzahl der Sender 6 der Anzahl der Empfänger 10 des Lichtgitters. Dabei ist jeweils einem Sender 6 ein gegenüber liegender Empfänger 10 zugeordnet, auf welchen bei freiem Strahlengang die Sendelichtstrahlen 5 dieses Senders 6 auftreffen.
  • Jeder Sender 6 und der diesem zugeordnete Empfänger 10 bildet eine Strahlachse des Lichtgitters. Die Strahlachsen definieren den Überwachungsbereich 4, der im vorliegenden Fall in einer vertikalen Ebene verläuft. Über die Sendersteuereinheit 9 und die Empfängersteuereinheit werden die einzelnen Strahlachsen einzeln nacheinander zyklisch aktiviert. Die Synchronisierung dieses Lichtgitterbetriebs erfolgt beispielsweise anhand den von dem ersten Sender 6 emittierten Sendelichtstrahlen 5, welchen eine individuelle Kodierung aufgeprägt ist, die sich von den Kodierungen der übrigen Sendelichtstrahlen 5 unterscheidet.
  • Generell kann der optische Sensor 1 gemäß 1 auch derart abgewandelt sein, dass die Sender 6 und Empfänger 10 in einem gemeinsamen Gehäuse integriert sind, welches an einem Rand des Überwachungsbereiches 4 angeordnet ist. Bei freiem Strahlengang werden die von einem Sender 6 emittierten Sendelichtstrahlen 5 auf einen am gegenüberliegenden Rand des Überwachungsbereiches 4 angeordneten Reflektor geführt und von dort zurück zum zugeordneten Empfänger 10 reflektiert.
  • Bei freiem Strahlengang des Lichtgitters treffen die Sendelichtstrahlen 5 sämtlicher Sender 6 ungehindert auf die zugeordneten Empfänger 10. Tritt ein Objekt oder eine Person in den Überwachungsbereich 4, so wird wenigstens eine Strahlachse des Lichtgitters zumindest teilweise unterbrochen. Ein derartiger Objekteingriff wird in der Auswerteeinheit 13 durch eine Schwellwertbewertung der Ausgangssignale der Empfänger 10 erfasst. Das dadurch generierte binäre Objektfeststellungssignal wird über eine Sicherheitsausgangsschaltung 14 ausgegeben. Je nach Sicherheitsanforderung kann die Sicherheitsausgangsschaltung 14 einen ein- oder mehrkanaligen Aufbau aufweisen.
  • Über die Sicherheitsausgangsschaltung 14 werden Schaltsignale zur Steuerung eines nicht dargestellten Arbeitsgerätes ausgegeben.
  • 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines als Flächendistanzsensor ausgebildeten optischen Sensors 1. Der Flächendistanzsensor weist einen nach dem Lichtlaufzeitverfahren arbeitenden Distanzsensor auf. Der Distanzsensor besteht im Wesentlichen aus einem Sendelichtstrahlen 5 emittierenden Sender 6 und einem Empfangslichtstrahlen 15 empfangenden Empfänger 10. Der Sender 6 ist von einer Laserdiode gebildet, der Empfänger 10 besteht aus einer Photodiode. Zur Distanzmessung wird in der Auswerteeinheit 13 des optischen Sensors 1 die Lichtlaufzeit der vom Sender 6 emittierten, auf ein Objekt geführten Sendelichtstrahlen 5 und der vom Objekt reflektierten Empfangslichtstrahlen 15 ausgewertet.
  • Der optische Sensor 1 ist in einem Gehäuse 16 integriert. In der Frontwand des Gehäuses 16 befindet sich ein Fenster 17, durch welches die Sendelichtstrahlen 5 und die Empfangslichtstrahlen 15 geführt sind.
  • Der optische Sensor 1 weist zur periodischen Ablenkung der Sendelichtstrahlen 5 eine Ablenkeinheit 18 auf. Mittels der Ablenkeinheit 18 werden die Sendelichtstrahlen 5 innerhalb eines Winkelbereichs abgelenkt, der im vorliegenden Fall 180° beträgt. Die Ablenkeinheit 18 weist einen motorisch getriebenen, um eine Drehachse D drehbaren Spiegel 19 auf, über welchen die Sendelichtstrahlen 5 und die Empfangslichtstrahlen 15 geführt sind.
  • Durch die Drehbewegung des Spiegels 19 werden die Sendelichtstrahlen 5 in einer horizontalen Ebene geführt. Die Abmessungen des Fensters 17 definieren dabei den Winkelbereich, innerhalb dessen die Sendelichtstrahlen 5 in dieser Ebene geführt sind.
  • Dieser Winkelbereich sowie eine mit dem Distanzsensor noch erfassbare Maximaldistanz begrenzen den Überwachungsbereich 4, innerhalb dessen mit dem Flächendistanzsensor Objekte erfassbar sind.
  • Analog zur Ausführungsform gemäß 1 weist der optische Sensor 1 gemäß 2 eine der Rechnereinheit 13 zugeordnete Sicherheitsausgangsschaltung 14 auf, über welche insbesondere Schaltsignale zur Steuerung des Arbeitsgerätes ausgehbar sind.
  • 3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der Sicherheitsausgangsschaltung 14 für die optischen Sensoren 1 gemäß den 1 und 2. Mit der Sicherheitsausgangsschaltung 14 wird im fehlerfreien Fall ein über einen Schaltausgang 20 ausgebbares Schaltsignal zur Deaktivierung oder Aktivierung eines Arbeitsgerätes generiert, welches dem im optischen Sensor 1 generierten Objektfeststellungssignal entspricht.
  • Die Sicherheitsausgangsschaltung 14 wird mit einer Versorgungsspannung UB versorgt, die über eine Diode 21 in die Sicherheitsausgangsschaltung 14 eingespeist wird. Als Endstufe zur Schaltung des Schaltausgangs 20 weist die Sicherheitsausgangsschaltung 14 einen Halbleiter-Schalter 22 auf, der im vorliegenden Fall von einem Leistungstransistor gebildet ist. Die Dioden 23, 24 und der Widerstand 25 bestimmen den maximalen Strom durch den Halbleiter-Schalter 22 und bilden mit diesem eine Konstantstromquelle.
  • Dem Halbleiter-Schalter 22 ist ein über einen Widerstand 26 an der Versorgungsspannung anliegender Steuer-Transistor 27 zugeordnet. Dieser Steuer-Transistor 27 steuert in Abhängigkeit der Basis-Emitter-Spannung des Halbleiter-Schalters 22 eine Verriegelungsschaltung an, die von zwei weiteren Transistoren 28, 29 gebildet ist. Der zweite Transistor 29 ist über einen Widerstand 30 mit dem Steuer-Transistor 27 verbunden.
  • Zur Funktionsprüfung des Halbleiter-Schalters 22 wird von der Rechnereinheit 13 ein erstes Steuersignal US1 generiert, welches über Widerstände 31, 32, 33, 34 und einen weiteren Transistor 35 dem Halbleiter-Schalter 22 zugeführt wird. Die Widerstände 31, 32, 33 und der Transistor 35 bilden dabei eine Konstantstromquelle zur Ansteuerung des Halbleiterschalters 22. Über das Signal US1 wird diese Konstantstromquelle ein- oder ausgeschaltet und der Halbleiterschalter 22 entsprechend gesteuert. Der Transistor 35 ist über einen weiteren Widerstand 36 mit dem zweiten Transistor 29 der Verriegelungsschaltung verbanden. Das durch das Steuersignal generierte Mess-Signal Umess am Schaltausgang 20 des Halbleiter-Schalters 22 wird über einen von zwei Widerständen 37, 38 gebildeten Spannungsteiler und einen nicht dargestellten Analog-Digital-Wandler in die Rechnereinheit 13 rückgelesen. An den Spannungsteiler schließt eine Schutzdiode 39 an. Eine weitere nicht dargestellte Schutzdiode kann in der Rückführleitung, über welche das Mess-Signal Umess zur Rechnereinheit 13 zurückgeführt ist, vorgesehen sein.
  • Der Halbleiter-Schalter 22 ist über eine Sicherung 40 an den Schaltausgang 20 angeschlossen. Weiterhin sind an den Schaltausgang 20 Schaltmittel 41 angeschlossen, die von einem Relais, einem Transistor oder dergleichen gebildet sein können. Die Schaltmittel 41 werden mit Steuersignalen US2 von der Rechnereinheit 13 angesteuert.
  • Die Schaltmittel 41 der Sicherheitsausgangsschaltung 14 bilden einen Low-Side-Treiber, mit welchen der Schaltausgang 20 auf seinen Low-Pegel geschaltet wird. Der restliche Teil der Sicherheitsausgangsschaltung 14 gemäß 3 bildet einen High-Side-Treiber, mittels dessen zur Generierung des High-Pegels am Schaltausgang 20 dieser mit einer entsprechenden Spannung beaufschlagt wird. Der den High-Side-Treiber bildende Teil der Sicherheitsausgangsschaltung 14 ist in 4 separat dargestellt. Dieser High-Side-Treiber kann mit unterschiedlichen Low-Side-Treibern kombiniert werden.
  • Der Halbleiter-Schalter 22 bildet die Endstufe der Sicherheitsausgangsschaltung 14, mittels deren der jeweilige Schaltzustand des binären Schaltsignals in Form des High- oder Low-Pegels ausgegeben wird. Im fehlerfreien Fall entspricht der Schaltzustand des Schaltsignals dem Schaltzustand des Objektfeststellungssignals.
  • Der Halbleiter-Schalter 22 dient nicht nur zur Schaltung des Schaltausgangs 20, sondern bildet zugleich einen Sensor zur Erkennung von Überlastzustän- den, insbesondere thermischen Überlastungen.
  • Dabei bestimmt die von den Dioden 23, 24 und dem Widerstand 25 gebildete Konstantstromquelle den maximalen Strom durch den Halbleiter-Schalter 22 und bildet so eine Abschaltschwelle für den Halbleiter-Schalter 22. Wird die Abschaltschwelle überschritten oder wird der Halbleiter-Schalter 22 erheblich heißer als der Strom-Transistor 27, so wird der Steuer-Transistor 27 leitend. Dadurch wird mittels des Steuer-Transistors 27 die Verriegelungsschaltung angesteuert, wodurch der Halbleiter-Schalter 22 in einen selbsthaltenden Verriegelungszustand überführt wird. Zur Verriegelung des Halbleiter-Schalters 22 wird durch den leitenden Steuer-Transistor 27 der Strom von den Transistoren 28, 29 übernommen, so dass der Halbleiter-Schalter 22 nicht mehr angesteuert und damit dauerhaft verriegelt wird.
  • Der Halbleiter-Schalter 22 verbleibt insbesondere unabhängig von der Funktion der Rechnereinheit 13 im selbsthaltenden Verriegelungszustand, so dass im auftretenden Fehlerfall gewährleistet ist, dass das Schaltsignal am Schaltausgang 20 auf dem Low-Pegel bleibt und damit das angeschlossene Arbeitsgerät deaktiviert ist und sich damit im sicheren Zustand befindet. Der Verriegelungszustand des Halbleiter-Schalters 22 kann nur durch Abschalten der Versorgungsspannung UB oder durch Deaktivierung und anschließende Aktivierung der Steuersignale US1 aufgehoben werden, wodurch ein unkontrolliertes Einschalten des Halbleiter-Schalters 22 und damit verbunden eine unkontrollierte Aktivierung des Arbeitsgerätes vermieden wird.
  • Zur weiteren Erhöhung der Funktionssicherheit der Sicherheitsausgangsschaltung 14 kann der Halbleiter-Schalter 22 mittels der Schaltmittel 41 in den Verriegelungszustand beziehungsweise in den Kurzschluss geschaltet werden, falls der Halbleiter-Schalter 22 beispielsweise aufgrund fehlerhafter Komponenten der Sicherheitsausgangsschaltung 14 nicht innerhalb einer vorgegebenen Reaktionszeit abschaltet. Alternativ kann die Verriegelung des Halbleiter-Schalters 22 mittels der Sicherung 40 erfolgen. Die Kontrollfunktion wird zweckmäßig von der Rechnereinheit 13 aus gesteuert.
  • Mittels der Schutzdiode 39 und der gegebenenfalls im Rücklesekanal des Mess-Signals vorgesehenen weiteren Schutzdiode können Leckströme bei Auftreten von Common-Mode-Fehlern begrenzt werden.
  • Mittels der in der Rechnereinheit 13 generierten Steuersignale US1, US2 ist einerseits die Funktion des Halbleiter-Schalters 22 direkt überprüfbar und des Weiteren die Funktion der Schutzdiode 39. Die Funktionsüberprüfung erfolgt fortlaufend innerhalb einer vorgegebenen Zykluszahl. Die Steuersignale US1 werden direkt dem Halbleiter-Schalter 22 zugeführt und über den Spannungsteiler direkt als Mess-Signale Umess in die Rechnereinheit 13 rückgelesen. Weiterhin werden durch die auf die Schaltmittel 41 geführten Steuersignale US2 Mess-Signale generiert. Die in die Rechnereinheit 13 rückgelesenen Mess- Signale werden dort bezüglich ihrer Signalform untersucht. Daraus kann ermittelt werden, ob der Halbleiter-Schalter 22 und die Schutzdiode 39 fehlerfrei arbeiten.
  • 1
    Optischer Sensor
    2
    Sendereinheit
    3
    Empfängereinheit
    4
    Überwachungsbereich
    5
    Sendelichtstrahlen
    6
    Sender
    7
    Erstes Gehäuse
    8
    Fenster
    9
    Sendersteuereinheit
    10
    Empfänger
    11
    Zweites Gehäuse
    12
    Zweites Fenster
    13
    Rechnereinheit
    14
    Sicherheitsausgangsschaltung
    15
    Empfangslichtstrahlen
    16
    Gehäuse
    17
    Fenster
    18
    Ablenkeinheit
    19
    Spiegel
    20
    Schaltausgang
    21
    Diode
    22
    Halbleiter-Schalter
    23
    Diode
    24
    Diode
    25
    Widerstand
    26
    Widerstand
    27
    Steuer-Transistor
    28
    Transistor
    29
    Transistor
    30
    Widerstand
    31
    Widerstand
    32
    Widerstand
    33
    Widerstand
    34
    Widerstand
    35
    Transistor
    36
    Widerstand
    37
    Widerstand
    38
    Widerstand
    39
    Schutzdiode
    40
    Sicherung
    41
    Schaltmittel
    D
    Drehachse
    UB
    Versorgungsspannung
    Umess
    Mess-Signal
    US1
    Steuersignale
    US2
    Steuersignale

Claims (10)

  1. Optischer Sensor zur Erfassung von Objekten in einem Überwachungsbereich (4), mit wenigstens einem Sendelichtstrahlen (5) emittierenden Sende wenigstens einem Empfangslichtstrahlen (6) empfangenden Empfänger (10) und mit wenigstens einer Rechnereinheit (13), in welcher in Abhängigkeit der Empfangssignale am Ausgang des wenigstens einen Empfängers ein binäres Objektfeststellungssignal generiert wird, wobei der wenigstens einen Rechnereinheit (13) wenigstens eine Sicherheitsausgangsschaltung (14) mit einem Halbleiter-Schalter (22) nachgeordnet ist, welcher mittels des Objektfeststellungssignals zur Generierung eines über einen Schaltausgang (20) ausgebbaren Schaltsignals zur Aktivierung und Deaktivierung eines Arbeitsgeräts schaltbar ist, wobei der Halbleiter-Schalter (22) durch in der wenigstens einen Rechnereinheit (13) generierte Steuersignale getestet wird und Überlastzustände des Halbleiter-Schalters (22) durch Auswertung dessen Ausgangssignale in der Sicherheitsausgangsschaltung (14) erfassbar sind, und wobei der Halbleiter-Schalter (22) bei Auftreten eines Fehlers durch eine Endstufe der wenigstens einen Sicherheitsausgangsschaltung in einen gegen Wiedereinschaltung gesicherten Verriegelungszustand überführt ist.
  2. Optischer Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halbleiter-Schalter (22) von einem Leistungstransistor gebildet ist.
  3. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsausgangsschaltung (14) zur Erfassung der Ausgangssignale des Halbleiter-Schalters (22) einen Steuer-Transistor (27) aufweist, wobei mittels des Steuer-Transistors (27) eine die Endstufe
  4. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungszustand des Halbleiter-Schalters (22) nur durch Abschalten der Versorgungsspannung oder durch Deaktivierung und anschließende Aktivierung der Steuersignale aufhebbar ist.
  5. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsausgangsschaltung (14) wenigstens eine Schutzdiode (39) zur Erfassung von Leckströmen aufweist.
  6. Optischer Sensor nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzdiode (39) mittels der Steuersignale der Rechnereinheit (13) überprüfbar ist.
  7. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Schutzdiode (39) bei auftretenden Common-Mode-Fehlern in der Sicherheitsausgangsschaltung (14) fließende Leckströme auf einen Maximalwert begrenzbar sind.
  8. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass dieser zwei sich gegenseitig überwachende Rechnereinheiten (13) aufweist.
  9. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass diese zwei Sicherheitsausgangsschaltungen (14) aufweist.
  10. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass dieser von einem Lichtgitter oder einem Flächendistanzsensor gebildet ist.
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